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CH_VB_001Ch Vb15 déc. 1982Ouvrir la source →
Loi sur l'organisation de l'administration69215 décembre 1982 Darf ich Sie an das uneingeschränkte Lob erinnern, das Herr Bundesrat Honegger und der Bundesrat für all das erhalten haben, was in den letzten Jahren zur Verbesserung der Situation der Bergbauern - zu Recht - gemacht worden ist. Heute setzt nun der Bundesrat einen weiteren Stein in dieses Mosaik, und zwar würde ich sagen: mit sehr gesun- dem Augenmass, Herr Zumbühl. Der Bundesrat hat diesen neuen Stein im ganzen Mosaik der Berglandwirtschaft nach dem Bedürfnis bemessen. Er hat ihn aber weiter bemessen im Sinne unserer eigenen, vom Parlament gesetzten Forde- rungen nach mehr Flexibiliät und weniger starrem Indexau- tomatismus. Dieser Vorstoss kommt nämlich aus unseren Reihen. Und er hat ihn letztlich bemessen nach den finanz- politischen Möglichkeiten und Grenzen. Nun setzen sich der Nationalrat und unsere Kommission doch ganz schlicht und einfach über diese Grundsätze und Grenzen hinweg, und sie werden sich damit selber untreu. Wir schicken uns zudem an - und das ist besonders pikant -, heute einen Beschluss zu fassen, der bereits einen Nachtragskredit zu dem gestern von uns verabschiedeten Budget 1983 zur _Folge habenjwird.Jch_mejne L wir sollten nicht bloss bei ver- balen Grundsatzerklärungen konsequent und mutig sein, sondern auch im konkreten Einzelfall. Deshalb stimme ich - in Übereinstimmung übrigens mit Herrn Zumbühl - der Auffassung zu, dass wir die «komfor- table Lage» (wir haben nämlich mehrheitlich in diesem Rat dem Bundesrat zugestimmt) nicht verlassen und eine Kehrtwendung vollziehen, sondern an unserem letzten Beschluss festhalten sollten. Präsident: Aus den Ausführungen von Herrn Zumbühl haben wir gehört, dass der Herr Bundespräsident verzich- tet, noch dazu zu sprechen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 25 Stimmen Für den Antrag Letsch 8 Stimmen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# 82.045 Verwaltungsorganisationsgesetz (Rüstungsdienste) Loi sur l'organisation de l'administration (groupement de l'armement) Botschaft und Gesetzentwurf vom 2. Juni 1982 (BBI II,, 814) Message et projet de loi du 2 juin 1982 (FF II, 834) Beschluss des Nationalrates vom 29. September 1982 Décision du Conseil national du 29 septembre 1982 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national Baumberger, Berichterstatter: Eine Reihe von Schwierig- keiten bei der Beschaffung von Kriegsmaterial bewog die zuständige Sektion der Geschäftsprüfungskommission des. Ständerates im Sommer 1979 zu einer Inspektion bei der Gruppe für Rüstungsdienste. Im Anschluss an die Untersu- chung der Mängel beim Panzer 68 beauftragte der National- rat am 3. Oktober 1979 seine Geschäftsprüfungskommis- sion, die Organisation der Rüstungsbeschaffung im Detail zu prüfen. Die beiden Kommissionen bildeten hierauf eine gemeinsame, von unserem Kollegen Kündig präsidierte Arbeitsgruppe, welche die Untersuchung durchführte. Gegenstand der Abklärung war die Frage, ob in der Schweiz das Kriegsmaterial zweckmässig und wirtschaftlich beschafft werde. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einem vom 6. und 14. November datierten Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte festgehalten. Die Kommissionen kamen darin in Übereinstimmung mit den Ergebnissen einer Expertise, die vorgängig Herr Prof. Rühli für das EMD erstellt hatte, zum Schluss, dass die Organisation der Rüstungsbeschaffung nicht grundle- gend zu ändern, jedoch in wichtigen Teilen zu verbessern sei, wobei ein Teilaspekt die Organisation der Zentralver- waltung der Gruppe für Rüstungsdienste bilde. Die eidgenössischen Räte überwiesen am 18. März 1981, gestützt auf einen Antrag ihrer Geschäftsprüfungskommis- sionen, ein Postulat, mit dem der Bundesrat eingeladen wurde, die Struktur der Zentralverwaltung der GRD zu über- prüfen. Bereits kurz vorher, nämlich am 25. Februar 1981, hatte der Chef des Eidgenössischen Militärdepartements eine Expertengruppe unter dem Vorsitz von Fürsprech Kaech, ehemaliger Direktor der Militärverwaltung, mit dem Auftrag eingesetzt, auf der Grundlage der vorhandenen Vorarbeiten Vorschläge für bessere organisatorische Vor- aussetzungen zur Bewältigung komplexer und interdiszipli- närer Rüstungsvorhaben auszuarbeiten. In ihrem Schlussbericht vom November 1981 schlug diese Arbeitsgruppe unter anderem folgendes vor: die Bildung von drei produktorientierten Rüstungsämtern - mit der Inte- gration von Technik und Kommerz - auf der Stufe Direktion oder Abteilung, sowie die Ernennung eines Stellvertreters des Rüstungschefs als Leiter der Zentralen Dienste. Die Einführung von produktorientierten Rüstungsämtern - anstelle der bisherigen Bundesämter für Rüstungstechnik und Rüstungsbeschaffung - bedingt eine Anpassung von Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe c des Verwaltungsorganisa- tionsgesetzes vom 19. September 1978, in welchem die Ämter und Dienste der Bundeskanzlei und der Departe- mente abschliessend aufgeführt sind. Lassen Sie mich in Kürze die Hauptgründe für die Ände- rungsvorschläge erläutern. Die heutige Grundeinteilung der Gruppe für Rüstungsdienste in einen technischen (Bundes- amt für Rüstungstechnik) und einen kaufmännischen Bereich (Bundesamt für Rüstungsbeschaffung) erklärt sich aus der historischen Entwicklung der ehemaligen kriegs- technischen Abteilung. Lange Zeit dominierte dort die tech- nische Betrachtungsweise, und die kommerziellen Aspekte kamen zu kurz. Um dies zu korrigieren, wurden eine kauf- männische Direktion sowie parallel zu den technischen Stel- len kaufmännische Abteilungen und Sektionen geschaffen. Diesem Ordnungsprinzip ist der Vorteil der fachlichen Spe- zialisierung und der strengen finanziell-kommerziellen Füh- rung des Beschaffungsablaufes nicht abzusprechen. Es hat aber den Nachteil, dass innerhalb der Gruppe für Rüstungs- dienste immer zumindest zwei Sektionen, Abteilungen und Direktionen an einem Vorhaben beteiligt sind, dass die ein- zelnen Truppengattungen mit mehreren Stellen der Gruppe für Rüstungsdienste verhandeln müssen und dass die ganz- heitliche Sicht leiden kann. Gerade diese Aspekte aber erscheinen bei grossen, komplexen Rüstungsvorhaben bedeutsam. Um die strukturbedingten Nachteile dieser Organisation zu korrigieren, wurde die Grundstruktur mehr und mehr mit zahlreichen Projektorganisationen überlagert. Dies wiederum führte teilweise zu komplizierten Arbeits- strukturen, zu Kompetenzproblemen zwischen Linien- und Projektorganisationen, zu Doppelunterstellungen, Überla- stungen der Chefs mit Mehrfachfunktionen usw. Ausgehend von dieser Lagebeurteilung wurden folgende wichtigste Ziele für eine Neuorganisation festgelegt: Stär- kung und Entlastung der obersten Führungsstufe, homo- gene und autonome Aufgabenbereiche, Erhöhung der Ergebnisverantwortung, bessere Ausrichtung auf die Part- ner, organisatorische Flexibilität. Zur Erreichung dieser Ziele wird anstelle der bisherigen funktionalen Organisation, wie bereits erwähnt, eine produkteorientierte Gliederung mit der Bildung von drei Rüstungsämtern vorgeschlagen.
PTT. Budget 1983 69415 décembre 1982 Baumberger, Berichterstatter: Darf ich Sie nur noch darauf aufmerksam machen, dass in Ziffer II vorgesehen ist: «Er tritt am I.Januar 1983 in Kraft.» Das würde gemäss dem Beschluss des' Nationalrates, der Ihnen ausgeteilt wurde, ändern: «Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.» Es ist selbstverständlich nicht mehr möglich, diese Änderung auf den 1. Januar 1983 vorzunehmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Ziff. l und II Titre et préambule, en. I et II Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit) Abschreibung - Classement Präsident: Das Postulat der Geschäftsprüfungskommission 80.071, Struktur der GRD-Zentralverwaltung, ist abzuschrei- ben. Zustimmung - Adhésion Hier wird die Sitzung für 40 Minuten unterbrochen La séance est interrompue pour 40 minutes #ST# 82.056 PTT. Voranschlag 1983 PTT. Budget 1983 Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Oktober 1982 Message et projet d'arrêté du 20 octobre 1982 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Beschluss des Nationalrates vom 8. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 8 décembre 1982 Andermatt, Berichterstatter: Für das Jahr 1983 rechnen die PTT-Betriebe mit einem Gesamtertrag von 6890 Millionen Franken und mit einem Gesamtaufwand von 6800 Millionen Franken. Dies ergibt einen Unternehmungsgewinn von 90 Millionen Franken. Diesen Zahlen liegt die Annahme zugrunde, dass auch 1983 die Nachfrage nach PTT-Dienst- leistungen um 3,6 Prozent ansteigen werde, obwohl man weiss, dass das Bruttosozialprodukt sicher nicht in diesem Ausmass zunehmen wird. In Prozenten ausgedrückt, rech- nen die PTT gegenüber dem Vorjahr mit einer Zunahme des Ertrages von 7,3 Prozent, während der Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 9,1 Prozent ansteigen wird. Dieses Auseinanderklaffen von Aufwand und Ertrag führte über die letzten Jahre hinweg zu einer Schmälerung des Gewinnes. 1981 wurden 280 Millionen Franken erwirtschaf- tet. Der Voranschlag 1982 sah noch 188 Millionen Unter- nehmungsgewinn vor. Für 1983 sinken die PTT - wie schon gesagt - auf 90 Millionen Franken Gewinn ab. Um das Dienstleistungsangebot trotz Verkehrszunahme zu erhalten, muss der Personalbestand gegenüber dem Bestand von 1982 um 1776 Personen erhöht werden. Damit steigt die Anzahl der Beschäftigten auf die Rekordhöhe von 56 217 Personen. In diesen Zahlen sind - sowohl was den Reingewinn als auch die Zahl der Beschäftigten betrifft - die Massnahmen zur Vorbereitung der Arbeitszeitverkür- zung enthalten. Die vom Bundesrat beschlossene Arbeitszeitverkürzung um je eine Stunde auf 1984 bzw. 1985 macht für das Jahr 1983 die Anstellung von 591 Personen mit einem Kosten- aufwand von rund 14 Millionen Franken notwendig. Einen Höchststand erreicht mit 1790 Millionen Franken auch das Investitionsvolumen. Die Investitionen im Bereich der Post- dienste in Bauten, Anlagen und Einrichtungen wurden mit 320 Millionen Franken veranschlagt. Für den Bereich der Fernmeldedienste sind Investitionen in der Höhe von 1457 Millionen vorgesehen. Trotz dieser respektablen Zah- len müssen wir feststellen, dass gegenüber dem Vorjahr real keine Steigerung mehr erfolgt. Die verfügbaren erarbei- teten Mittel betragen gemäss Voranschlag 1983 1540 Millio- nen Franken. Dies ist wesentlich weniger als in den Vorjah- ren. Für 1983 sinkt somit die Selbstfinanzierungsquote der Investitionen auf 81 Prozent ab. Es wird 1983 nötig sein, Kapitalanlagen aufzulösen, was sich auch in rückläufigen Zinserträgen niederschlagen wird. Um den veranschlagten Gewinn ausweisen zu können, musste auf zusätzliche Abschreibungen und auf Rückstel- lungen in die Selbstversicherung verzichtet werden. Beides ist unerwünscht. Vor allem bei den Fernmeldediensten ist wegen der sehr raschen technischen Entwicklung ein gros- ser Abschreibungsbedarf vorhanden. Wegen der immer kostspieligeren Anlagen sollte auch die Selbstversicherung stärker dotiert werden. Zusammen mit dem Voranschlag legen die PTT auch einen Finanzplan 1984/85 und Perspektiven für 1986 vor. Der Pla- nung wurde pro Jahr ein Anstieg des Bruttosozialproduktes von 1,5 Prozent, eine durchschnittliche Teuerung von 4 Pro- zent und eine Zunahme der Bevölkerung von 0,3 Prozent zugrunde gelegt. Für 1984 und 1985 sind noch Steigerun- gen bei den Dienstleistungen um 3,4 bzw. 3 Prozent vorge- sehen. Mit den auf den 1. März 1984 vorgesehenen Taxer- höhungen erhofft die Unternehmungsleitung für 1984 und 1985 Gewinne von je rund 150 Millionen zu erwirtschaften. Schon für 1986 muss aber mit einem Absinken der PTT- Gewinne unter 100 Millionen gerechnet werden. Es ist zu hoffen, dass die Unternehmungsleitung noch weitere zusätzliche Massnahmen in die Wege leitet, um dies zu ver- hindern. Wenn die SBB für ihre schlechte Lage schwerge- wichtig die Konkurrenz der Strasse aufführen, gibt es für die PTT diese Konkurrenz nicht. Die PTT sind ein Monopol- betrieb, und es ist an der PTT-Führung, in vermehrtem Mass zu prüfen, ob nicht intern noch weitere Sparmassnah- men möglich sind, um diesen Trend zu brechen. Zweifellos werden auch in diesem Grossunternehmen immer noch viele Dinge getan, die man ruhig weglassen könnte, ohne dass dadurch die Qualität der Dienstleistungen gegen aus- sen abgebaut werden musste. Wie für die Bundesverwaltung und die SBB schlägt der Bundesrat auch für die PTT ab 1984 eine schrittweise Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden vor. Die PTT-Organe erklären, dass diese Arbeitszeitreduk- tion nicht durch Rationalisierungen aufgefangen werden könne. Die Reduktion der Arbeitszeit auf 42 Stunden in den Jahren 1984 und 1985 würde für die PTT-Betriebe insge- samt 1887 neue Stellen erfordern und ab 1986 rund 120 Mil- lionen Franken kosten. Um die Reduktion um eine Stunde auf den I.Januar 1984 zu ermöglichen, sollten schon im Jahre 1983 591 Personen zusätzlich rekrutiert und ausgebil- det werden. Die Kosten hierfür wurden mit 14 Millionen Franken errechnet. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen mit 8 zu 1 Stimme, auf die für die Arbeitszeitverkürzung not- wendigen Kredite zurzeit nicht einzutreten und diese nicht zu bewilligen. Ich will die vom Präsidenten der Finanzkommission, Herrn Kollega Bürgi, anlässlich der Beratung des Voranschlages des Bundes vorgebrachten Argumente nicht wiederholen. Während eine Arbeitszeitverkürzung den Bund und die SBB nur tiefer in die roten Zahlen bringen würde, könnten sich die PTT die notwendigen Mittel (rund 120 Millionen Franken) im Jahre 1986 durch Tariferhöhungen beschaffen, dies aller-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Verwaltungsorganisationsgesetz (Rüstungsdienste) Loi sur l'organisation de l'administration (groupement de l'armement) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.045 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1982 - 08:00 Date Data Seite 692-694 Page Pagina Ref. No 20 011 174 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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