- September 1982
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Zinn-Übereinkommen 1981
Kombination ist - so wie ich es empfinde - nicht zumutbar
und ein erster Grund, der gegen die nationalrätliche Fas-
sung spricht. Die Formulierung ist aber auch inhaltlich frag-
würdig. Beide Begriffe sind zwar unscharf, sowohl «erkenn-
bar» wie «zunehmend», aber im Zeitalter der totalen Infor-
mation ist es doch noch möglich zu entscheiden, ob eine
Bedrohung erkennbar war oder nicht! Viel schwieriger
dürfte es sein, zu beurteilen, ob die Bedrohung zunehmend,
konstant oder abnehmend ist und ob dies der Bürger auch
hätte erkennen können. Die zentrale Frage ist nun aber, ob
es überhaupt sinnvoll ist, dass nicht die Bedrohung als sol-
che, sondern deren Zunahme ein Kriterium für die Strafbar-
keit sein soll. Man lässt dabei völlig ausser acht, dass in kri-
tischen Zeiten die Dauer einer Bedrohung sehr wohl zu
Massnahmen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Landes-
versorgung führen kann, ohne dass die Bedrohung zuge-
nommen hätte. Völlig absurd wird die Formulierung aber,
wenn man sich eine schwere Bedrohung vorstellt, die
unverändert anhält. Die Voraussetzung für Sanktionen
gegen einen Gerüchtemacher ist dann in diesem Fall trotz
der schweren Bedrohung nicht gegeben. Diese Überlegun-
gen machen es mir unmöglich, für die nationalrätliche Fas-
sung zu stimmen, und ich beantrage Ihnen deshalb, an der
ständerätlichen Fassung festzuhalten.
Bundespräsident Honegger: Es handelt sich hier wirklich
um eine Kleinigkeit. Ich wäre natürlich dankbar, wenn noch
in dieser Session eine Verständigung gefunden werden
könnte.
Ich frage mich, ob dieser Streit nicht in der Redaktionskom-
mission bereinigt werden könnte. Es geht hier wirklich nicht
mehr um grosse materielle Unterschiede. Ob Sie nun sagen
«Wer in Zeiten erkennbarer Bedrohung» oder «Wer in Zei-
ten erkennbar zunehmender Bedrohung vorsätzlich usw.»,
es wird so oder so für den Richter notwendig sein, eine
Reihe von Argumenten in Berücksichtigung zu ziehen, und
ein Faktor liegt dann in dieser Bedrohung. Ob sie erkennbar
oder zunehmend ist, das wird der Richter ohnehin zu ent-
scheiden haben. Ich messe also dieser Formulierung nicht
eine allzu grosse Bedeutung bei. Wenn es Ihnen, Frau Büh-
rer, sprachlich Schwierigkeiten macht, der nationalrätlichen
Formulierung zuzustimmen, dann würde ich das der Redak-
tionskommission überlassen, ob sie sprachlich noch etwas
Gescheiteres findet.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission 18 Stimmen
Für den Antrag Bührer 12 Stimmen
An den Nationalrat -Au Conseil national
#ST# 82.001
Zinn-Übereinkommen 1981
Accord sur l'étain 1981
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Januar 1982 (BBI II, 159)
Message et projet d'arrêté du 20 janvier 1982 (FF II, 170)
Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1982
Décision du Conseil national du 23 juin 1982
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalra-
tes
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil natio-
nal
Miville, Berichterstatter: Unser Rat wie auch der Nationalrat
haben letztes Jahr dem Beitritt der Schweiz zum Gemeinsa-
men Rohstoff-Fonds und zu den Abkommen über Kakao
und Naturkautschuk einhellig zugestimmt. Unser Land ist
auch schon seit vielen Jahren Mitglied der Abkommen über
Kaffee und Weizen. Die Genehmigung des Zinn-Überein-
kommens liegt also auf der Linie einer seit langem verfolg-
ten Politik, denn als rohstoffabhängiges Land ist die
Schweiz an einer regelmässigen Versorgung und an stabi-
len Weltmarktpreisen interessiert. Die internationalen Roh-
stoffabkommen üben hier eine nützliche und wirksame
Funktion aus; mit ihren Ausgleichslagern - durch Verkäufe
bei Knappheit und entsprechenden Preishaussen und
durch Ankäufe, wenn ein Angebotsdruck herrscht und eine
bestimmte Bandbreite des Interventionspreises unterschrit-
ten wird - werden übermässige Preisschwankungen einge-
dämmt.
Daran sind sowohl die Produzentenländer als auch die Kon-
sumentenländer interessiert. Zwischen ihnen hat sich eine
Zusammenarbeit institutionalisiert; das Internationale Zinn-
Übereinkommen ist 1956 in Kraft getreten und seither alle
fünf Jahre erneuert worden. Sie haben es der Presse ent-
nehmen können, dass die Beteiligung am 6. Übereinkom-
men, das am I.Juli 1982 provisorisch in Kraft getreten ist,
auf Schwierigkeiten stiess. Die Titel in den Zeitungen laute-
ten etwa: «Verzögerungen in der UNCTAD-Rohstoffpolitik»,
«Rohstoffabkommen: Viel Lärm um nichts» oder «Kein soli-
des Fundament für das neue Zinnabkommen». Das sind
Zitate aus der «NZZ» und aus der «Basler Zeitung».
Als sich Ihre Kommission am 24. August 1982 mit dem
Geschäft befasste - vielleicht kann Herr Bundespräsident
Honegger anschliessend über neuere und neueste Entwick-
lungen berichten -, war die Lage so, dass erst vier Produ-
zentenländer mit einem Anteil von 79 Prozent an der Welter-
zeugung und 16 Konsumentenländer mit einem Anteil von
bloss 49 Prozent am Zinnverbrauch dabei waren. Damit
standen dem Zinnrat in der Anfangsphase weniger Mittel für
das Ausgleichslager zur Verfügung, als vorgesehen war.
Diese Mittel sind hälftig von den Produzenten- und von den
Konsumentenländern aufzubringen, einerseits als Kapital-
beiträge gemäss den Produktions- und Verbrauchsanteilen,
andererseits - bei Bedarf - als Regierungsgarantien, als
Sicherheit für Bankkredite, für Stützungskäufe. Die
1
Kapazi-
tät des Ausgleichslagers wird nun knapp 20 000 statt 30 000
Tonnen sein; im weiteren bemüht sich der Zinnrat um die
Drosselung der Exporte zur Eindämmung des Angebots-
drucks, aber das ist natürlich gerade bei Ländern wie die
USA und Bolivien schwierig, die dem Abkommen fernste-
hen. Drosselung der Exporte kann die Stillegung von Minen
bedeuten, und darunter leiden besonders Angehörige der
ärmsten Schichten in Entwicklungsländern, die in diesen
Minen arbeiten. Schliesslich wird mit den amerikanischen
Behörden verhandelt, um diese zu veranlassen, den Abbau
ihrer strategischen Zinnlager bzw. die entsprechenden Ver-
käufe zu bremsen.
Die Schweiz jedenfalls soll nach Auffassung des Bundesra-
tes und Ihrer Kommission ihren Teil dazu beitragen, dass
ein multilaterales Übereinkommen wiederum zustande-
kommt. Bereits konnte man vernehmen, dass sich Malaysia,
Indonesien und Thailand, die etwa 65 Prozent der Welt-
Zinnexporte auf sich vereinigen, zu einem Produzentenkar-
tell zusammengeschlossen haben, dass sie mit eigenen
Massnahmen drohen und in letzter Zeit bisweilen auch ein-
getretene Preiszusammenbrüche verhindern wollen. Ein
multilaterales Übereinkommen wird aber längerfristig für
alle Beteiligten als bessere Lösung erachtet. Daher will die
Schweiz mit den von ihr einzubringenden Mitteln - etwa 2,8
Millionen Franken Kapitalbeitrag, allenfalls bis zu 2 Millionen
Franken Garantiesumme - die Kapazität des Ausgleichsla-
gers erhöhen. An die Verwaltungskosten werden wir jähr-
lich etwa 20000 Franken beizutragen haben. Der Beitritt
liegt im Interesse einer Stabilisierung der internationalen
Rohstoffpolitik, wie sie insbesondere von der UNCTAD
angestrebt wird. Das Abkommen kann provisorisch in Kraft
gesetzt werden, wenn so viele Unterschriften von Ländern
zusammenkommen, dass durch sie mindestens 65 Prozent
des Welt-Zinnverbrauchs repräsentiert werden.
Coopération au développement. Mesures commerciales 472
29 septembre 1982
Mit der Veröffentlichung der Botschaft hat der Bundesrat
das neue Abkommen unter Ratifikationsvorbehalt und ohne
Verpflichtung unterzeichnet. Wenn die eidgenössischen
Räte ihr Placet erteilen - der Nationalrat hat dies bereits
diskussionslos getan -, so wird es unter Beachtung der
Referendumsfrist frühestens, Anfang 1983 ratifiziert. Die
Beiträge der Schweiz werden dem Rahmenkredit für wirt-
schafts- und handelspolitische Massnahmen der Entwick-
lungszusammenarbeit belastet und sind im Finanzplan 1983
sowie in den Haushaltsperspektiven 1984/85 enthalten.
Die Aussenwirtschaftskommission empfiehlt Ihnen Eintre-
ten auf die Vorlage und Annahme des Beschlusses, wie er
auf Seite 16 der Botschaft abgedruckt ist. .
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2
Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes . 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat -Au Conseil national
#ST# 81.080
Entwicklungszusammenarbeit.
Handelspolitische Massnahmen
Coopération au développement.
Mesures commerciales
Bötschaft und Beschlussentwurf vom 14. Dezember 1981
(BBI 1982 l, 713)
Message et projet d'arrêté du 14 décembre 1981 (FF 1982 I, 717)
Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1982
Décision du Conseil national du 23 juin 1982
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss
des Nationalrates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision
du Conseil national
Miville, Berichterstatter: Mit der Botschaft 81.080 wird ein
weiterer Rahmenkredit von 350 Millionen Franken zur Finan-
zierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnah-
men zugunsten der Entwicklungsländer vorgeschlagen.
Diese Massnahmen gehören neben der technischen und
humanitären Hilfe zu den Mitteln, mit denen die Schweiz
ihre entwicklungspolitischen Ziele anstrebt, und zwar so,
wie sie in Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976
über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und
humanitäre Hilfe vorgeschrieben werden. Es handelt sich
um einen Rahmenkredit für die Minimaldauer von drei Jah-
ren. Mit ihm sollen frühestens vom 1. Juli 1982 an Verpflich-
tungen abgedeckt werden. Die Auszahlungen, die innert
fünf bis sieben Jahren erfolgen sollen, sind im Budget 1982
und in den Finanzplänen 1983 und 1984 enthalten.
Dieser Kredit schliesst an jenen Betrag von 200 Millionen
Franken an, der mit Bundesbeschluss vom 28. November
1978 für die gleiche Zielsetzung bewilligt worden ist. Von
diesem früheren Kredit waren Ende September 1981 rund
80 Prozent verpflichtet; über die Verwendung orientiert die
Botschaft auf Seite 14; im Anhang ist jede einzelne Aktion
im Detail beschrieben. Im Hinblick auf den Restbetrag von
gegen 40 Millionen Franken ist die Planung weit fortge-
schritten. Er dürfte bis Ende 1982 verbraucht sein.
Die handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen sind
vor allem darauf ausgerichtet, den unterschiedlichen
Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen.
Die sogenannte Dritte Welt ist ja heute nicht mehr ein Block
von Ländern mit untereinander mehr oder weniger ver-
gleichbaren Verhältnissen, sondern es lassen sich in die-
sem Bereich heute folgende Kategorien erkennen:
- Die Erdölproduzenten, die zwar Entwicklungsländer,
aber nicht arm sind.
- Die neu industrialisierten Länder, zum Beispiel Korea,
Singapur, Hongkong, denen eine ganze Reihe weiterer
Nationen langsam folgt. Ihre Lage ist ungefähr mit derjeni-
gen der Türkei, Griechenlands und Portugals vergleichbar.
Einige von ihnen geben als Konkurrenten unserer Exportin-
dustrie erhebliche Probleme auf.
- Eine Gruppe von Ländern, die zwischen die ärmsten und
die schon fortgeschritteneren einzureihen ist.
- Die bevölkerungsmässig zahlreichen ärmsten Länder,
deren Entwicklung trotz aller Hilfe stagniert, weil sie mit
Erschwernissen, wie zum Beispiel der rasanten Bevölke-
rungszunahme oder der ebenso raschen Ausdehnung von
Slums um ihre Städte herum, nicht zu Rande kommen.
Mit dem heute zur Diskussion stehenden Kredit soll die Ent-
wicklungshilfe der Schweiz weiter verstärkt werden, wozu
wir uns aufgrund der Empfehlungen massgeblicher interna-
tionaler Instanzen auch durchaus veranlasst sehen. Wenn
heute 350 Millionen beantragt werden - statt der 200 Millio-
nen des Jahres 1979 -, so spielt dabei natürlich auch die
seither eingetretene Inflation eine Rolle.
Die vorgesehene Verteilung des Gesamtbetrages sieht so
aus: 240 Millionen für Mischkredite und ähnliche Massnah-
men, denen auch ein handelspolitisches Motiv im Sinne der
Erleichterung schweizerischer Lieferungen und der Erhal-
tung von Arbeitsplätzen zugrundeliegt, 70 Millionen für Zah-
lungsbilanzhilfe, 20 Millionen für Rohstoffe, 10 Millionen für
die Handelsförderung und 10 Millionen für die Industrialisie-
rung. Insgesamt wird mit diesen Massnahmen bezweckt,
die Entwicklungsländer besser am Welthandel zu beteiligen,
damit sie aus ihm grösseren Nutzen ziehen können, sowie
Störungen im internationalen Handels- und Zahlungsver-
kehr so weit als möglich aufzufangen. Das gilt besonders
für den Sektor Rohstoffe, wo die Beteiligung der Schweiz
an internationalen Abkommen - wie vorhin gehabt - zu
finanzieren ist. Sie zielen darauf ab, übermässige Preis-
schwankungen auszugleichen und Verluste der Entwick-
lungsländer bei Preisbaissen durch Ankäufe der Aus-
gleichslager zu kompensieren. Wir haben darüber soeben
im Zusammenhang mit dem Zinsübereinkommen gespro-
chen. Es sollen auch bilaterale Projekte zur Verbesserung
der Produktion, des Transportes und der Kommerzialisie-
rung der Rohstoffe unterstützt werden, alles letztlich auch
im Interesse unserer Wirtschaft, die auf eine regelmässige
Zufuhr von Rohstoffen zu stabilen Preisen angewiesen ist.
Die unter dem Titel Handelsförderung vorgesehenen Mass-
nahmen wollen den Entwicklungsländern dienen, indem
ihnen bessere Kenntnisse über unsere Märkte verschafft
und neue Absatzgebiete für ihre Erzeugnisse erschlossen
werden. Sie schliessen auch Bemühungen um die Qualitäts-
verbesserung ihrer Produkte ein; denn vieles hängt für
diese Länder von ihren Exporterfolgen ab. Ihr Anteil am
Welthandel, der sich 1980 auf 10 bis 12 Prozent bezifferte,
ist immer noch viel zu bescheiden.
Die Massnahmen zur weiteren Industrialisierung wollen
Investitionen und den Technologietransfer im privaten
Bereich stimulieren.
In hohem Masse sollen mit Mischkrediten schweizerische
Investitionsgüter und Dienstleistungen, welche die Entwick-
lungsländer für die Verwirklichung ihrer Pläne benötigen,
finanziert werden. Hier wird eine Mobilisierung privater Mit-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zinn-Übereinkommen 1981
Accord sur l'étain 1981
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.001
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.09.1982 - 08:30
Date
Data
Seite
471-472
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Pagina
Ref. No
20 010 944
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