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CH_VB_001Ch Vb24 juin 1983Ouvrir la source →
Motion Thévoz973 N 24 juin 1983 #ST# Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance Freitag, 24. Juni 1983, Vormittag Vendredi 24 juin 1983, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Eng Präsident: Herr Bundesrat, meine Damen und Herren. Ich wünsche Ihnen einen guten Morgen. Herrn Bundesrat Furg- ler gratuliere ich zu seinem heutigen Geburtstag. (Beifall) #ST# 81.459 Motion des Ständerates (Gerber) Zuckerrübenanbau Motion du Conseil des Etats (Gerber) Production de betteraves sucrières 81.451 Motion Thévoz. Zuckerrübenproduktion Production de betteraves sucrières Fortsetzung - Suite Siehe Seite 968 hiervor - Voir page 968 ci-devant Biel: Sie werden Verständnis haben, dass im Zeitalter der Nostalgie ein Zuckerrüben- bzw. ein Zuckerbeschluss nicht verabschiedet wird, ohne dass ich auch einiges dazu auszu- führen habe. Herr Bundesrat, ich hätte Ihnen für Ihren Geburtstag ein besseres Geschäft gewünscht als das, was wir nun behandeln. Zuckerrübenanbau, und was damit zusammenhängt, hat politische, agrarpolitische, ökonomische und finanzpoliti- sche Aspekte. Zuallererst einiges zu den politischen Aspekten: Für mich ist die Entwicklung der Politik des Inlandzuckeranbaus eines der trübsten Kapitel der schweizerischen Agrarpolitik. Nach der Methode der Salamitaktik hat man Scheibe für Scheibe abgeschnitten, und nun will man so noch weiter machen. Es ist ganz klar; das Ziel ist eindeutig. Am Anfang stand einmal ein Versprechen eines Bundesrates, dass mit der Ausdehnung des Inlandzuckeranbaus der Zucker für den Konsumenten nicht teurer werde. Es ist ganz klar: Wenn wir den Anbau - mit allen anderen Massnahmen, die getroffen werden - wieder ausdehnen, führt das zu einer weiteren Verteuerung. Man hat auch die Öffentlichkeit getäuscht. Im Zuckerbe- schluss, der zur Gründung der zweiten Zuckerfabrik führte, war ganz genau die Grosse der Fabrik angegeben. Man hat sie aber trotzdem von Anfang an wesentlich grösser gebaut und das dann dazu benützt, um wieder eine Ausdehnung des Zuckerrübenanbaus zu fordern. Bei einer weiteren Revision hat man dann als Neuerung diese Überlieferungs- möglichkeit eingeführt. Man hat zwar die Ablieferungs- menge im Gesetz gehabt, aber zugelassen, dass von Jahr zu Jahr eine bestimmte noch zusätzliche Menge angebaut werden durfte. Bei der nächsten Revision hat man dann die Verluste weggezaubert. Es gibt zwar nach wie vor Verluste, die die Eidgenossenschaft und die Konsumenten decken, 123-N aber man hat diese Verluste mit schönen Worten umschrie- ben, so dass nicht mehr von Verlusten der Zuckerfabriken die Rede war. Und nun kommt das letzte Kapitel: wieder eine Ausdehnung des Anbaus. Politisch ist aber auch, wie hier die Direktinteressierten hemmungslos auftreten. Das muss einmal kritisiert werden. Die Motionen stammen von Verwaltungsratsmitgliedern der Zuckerfabrik Aarberg, die direkt an diesem Geschäft inter- essiert sind. Es widerspricht dem, was Sie bei der Revision zur Parlamentsreform beschlossen haben, dass die Parla- mentarier dort, wo sie direkt betroffen sind, etwas zurück- haltender sein sollten. Es widerspricht dieser Grundhaltung. Auch das möchte ich für einmal festhalten. Zur agrarpolitischen Seite: Warum ist Zuckerrübenanbau so interessant? Es ist natürlich einer der phantastischsten Preise, die überhaupt bezahlt werden. Nach der kürzlichen Preiserhöhung sind es sogar Fr. 15.50. Der nächsthöchste Preis, der in Europa bezahlt wird, ist jener in der Bundesre- publik, und dieser beträgt nicht einmal ganz 9 Deutsche Mark. Sie können sich ungefähr vorstellen, warum Zucker- rübenanbau so beliebt ist. Aber wer sind nun diese Rübenpflanzer? Ich habe sie ein- mal im Saal hier «die Barone der Landwirtschaft» genannt, und zwar wegen dieses tollen Preises. Es sind nicht nur Bauern, sondern zahlreiche Gutswirtschaften, öffentliche und private Grossbetriebe, die von diesem Preis, den man nach den Kosten eines bäuerlichen Familienbetriebes aus- rechnet, profitieren. Wir haben darunter - um es einmal zu sagen - die Ciba-Geigy mit einem Grossbetrieb. Das ist sicher nicht ein bäuerlicher Betrieb, der diese hohen Rübenpreise nötig hat. Wir haben darunter zahlreiche Straf- anstalten, öffentliche Gutsbetriebe, und wir haben vor allem die Zuckerfabrik Aarberg, die selbst grosse Domänen führt und natürlich Zuckerrüben anbaut. Ich habe bei der letzten Revision des Zuckerbeschlusses im Rat vorgeschlagen, dass man diese Gutswirtschaften vom kostendeckenden Rübenpreis ausnimmt. Interessanterweise war es ausge- rechnet Kollege Thévoz, der diesen Antrag bekämpft hat. Man spricht zwar heute immer davon, man sollte die Preise differenzieren und vor allem an die kleineren Bauernbe- triebe denken. Dort hatte ich einen klaren Antrag gestellt; er ist abgelehnt worden. Leider hat nun der Bundesrat Anfang dieser Woche noch den Rübenpreis - obwohl er kostendeckend ist - wieder erhöht. Ich halte das für ein unerfreuliches Kapitel. Nun hat man uns hier versprochen, man wolle den Rüben- anbau ausdehnen, und dafür würde man weniger andere Güter produzieren. Lesen Sie die Motion: In der Motion steht nichts davon, dass ein Äquivalent für diese Ausdeh- nung der Anbaufläche zu dienen habe, um entsprechend beispielsweise die Milchproduktion einzuschränken. Im übrigen: Was macht man mit den Rübenschnitzeln und mit dem Rübenkraut? Meines Wissens ist das ein sehr begehr- tes Futter, das natürlich auch wieder verfüttert wird. Ich habe keine Garantie, dass entsprechend andere Produk- tionszweige wirklich eingeschränkt werden. Zu den ökonomischen und finanziellen Auswirkungen die- ser Ausdehnung: Frau Jaggi hat Ihnen gestern zusammen- gezählt, was alles auf dem Importzucker an Abgaben lastet, was alles dazugekommen ist. Je mehr wir den Inlandanbau ausdehnen, um so mehr müssen wir die verbleibenden Importe belassen, damit wir beispielsweise die teure Lager- haltung zur Sicherstellung der Landesversorgung über- haupt finanzieren können. Das belastet vor allem unsere verarbeitende Industrie, die an sich schon in einem ausser- ordentlich harten Konkurrenzkampf steht. Daran sollte man auch denken. Nun schlägt der Bundesrat bekanntlich vor, in der Weiter- führung der Sparmassnahmen Beiträge aus allgemeinen Bundesmitteln an die Defizite der Zuckerwirtschaft abzu- bauen. Darüber kann man diskutieren und das den Konsu- menten aufladen. Aber wenn wir gleichzeitig noch in diesem Ausmass den Anbau ausdehnen, dann überspannen wir ganz eindeutig das Tragbare. Ich habe hier grösste Beden- ken.
MotionThévoz 975N 24 juin 1983 Mme Spreng, rapporteur: Je voudrais m'adresser tout spé- cialement à Mme Jaggi et à M. Biel. Vous êtes inquiets, mais moi je le suis pour le consomma- teur. Je suis inquiète à long terme, lorsque j'ai vu que nos besoins en sucre n'étaient couverts dans notre pays qu'à 40 pour cent. Je me suis souvenue des périodes de guerre pendant lesquelles nous avons connu des difficultés d'approvisionnement en sucre telles que cette denrée nous a fait défaut. Or, ces mêmes difficultés d'approvisionne- ment peuvent survenir à n'importe quel moment! A mon avis, cela constitue un argument suffisamment fort pour justifier l'augmentation de la surface de production des bet- teraves sucrières en Suisse. Néanmoins, il ne faut pas non plus dramatiser: pour une famille, la part du budget-alimentation consacrée à l'achat de sucre est minime. En outre, prétendre qu'il convient de remplacer le sucre par la saccharine est un argument de pays très riche; pour ma part, je ne pense pas qu'il soit valable et je le considère comme fort triste! On parle de la culture des betteraves sucrières par les grands «barons» du sucre! Or, personnellement, j'ai eu affaire à bon nombre de petits paysans fribourgeois qui m'ont demandé d'agir pour que soit augmentée la culture de la betterave. Tous appartenaient à de petites et à de moyennes entreprises. C'est à eux qu'il faut penser. En l'occurrence, plusieurs d'entre vous nous ont expliqué combien cette culture était favorable pour les entreprises paysannes que nous devons soutenir. Je suis persuadée que la ménagère payera un peu plus cher son sucre si, en toute connaissance de cause, elle sait pouvoir aider ainsi nos paysans. En conséquence je vous demande, à l'instar du Conseil des Etats, de transmettre sous forme de motions les deux pro- positions qui nous sont soumises. Bundesrat Purgier: Vorerst möchte ich Ihnen für die freund- lichen Wünsche herzlich danken. Zucker kann ich leider nicht verschenken, wie Herr Jung das wollte, weil Sie ja wis- sen, dass wegen der Folgen zu grossen Zuckergenusses Vorsicht am Platze ist. In der seinerzeitigen Stellungnahme ging der Bundesrat davon aus, die im Zuckerbeschluss 1979 festgelegte Höchstmenge von 850 000 Tonnen (entsprechend etwa 17000 Hektaren) werde Ende 1984 vermutlich erreicht. Heute steht fest - und wir haben das in der Kommission deutlich gemacht -, dass diese Menge bereits Ende 1983 erreicht sein wird, so dass sich für den Bundesrat - unab- hängig von diesem parlamentarischen Vorstoss - die Frage stellte, ob man die Fläche für den Anbau etwas ausdehnen solle. Das hat die Stellungnahme meines Vorgängers im Auftrage des Bundesrates anlässlich der Debatte im Stän- derat mitbestimmt; wir empfahlen die Überweisung der Motion Gerber in Postulatsform also nicht, weil wir die Berechtigung einer Ausdehnung der Anbaufläche bestrei- ten wollen, sondern um etwas freier zu sein. Ich darf heute zu drei Punkten Stellung beziehen in Ergänzung zu dem, was die beiden Berichterstatter der Wirtschaftskommission soeben darstellten. Ich meine, dass es ein agrarpolitisches, ein versorgungspo- litisches und ein finanzpolitisches Element zu gewichten gibt. Beim finanzpolitischen Element ist vom Kommissions- präsidenten zu Recht auch auf den Zusammenhang mit unserer Entwicklungspolitik hingewiesen worden. Zu diesen drei Elementen folgendes. Niemand kann bestreiten, was soeben von landwirtschaftli- cher Seite kundig dargestellt worden ist, dass im Zusam- menhang mit der Fruchtfolge der Ausdehnung des Zucker- rübenanbaues das Wort gesprochen werden muss. Es ist notwendig, in dieser Richtung vorzugehen, wenn wir die Getreidefläche ausdehnen wollen. Auch Herr Biel als land- wirtschaftlicher Fachmann - niemand bestreitet das - wird mir recht geben, wenn ich sage, dass wir hier im Zusam- menhang mit der Fruchtfolge die von Herrn Rutishauser erwähnten Momente vom Bundesrat zu gewichten sind. Ich teile auch die Auffassung der Referenten und von Herrn Jung, die sagten, dass wegen der bestehenden Milchkon- tingentierung ein Ausweichen in jener Richtung überhaupt nicht befürchtet werden muss. Der Bundesrat hat heute die Menge im Griff. Sollten sich dort Unzulänglichkeiten erge- ben - jetzt losgelöst vom Systemkonflikt an und für sich -, so wird durch die entsprechende Festsetzung der Quantität eine Kontrolloperation jederzeit leicht sein. Zum ersten Element: Agrarpolitisch gesehen liegt es im Interesse einer diversifizierten Landwirtschaft, wenn Sie die heute nur rund 40 Prozent unserer Eigenversorgung umfas- senden Zuckerrübenanbauflächen etwas vergrössern. Damit habe ich bereits das zweite Element angesprochen, Versorgungspolitik: In unserem Staat wird der Zwiespalt zwischen Eigenproduktion und konsumentengünstigen Preisen immer vom Parlament, vom Bundesrat ausgetragen und gelöst werden müssen. Im vorliegenden Fall stelle ich Ihnen die Frage: Erachten Sie 40 Prozent Eigenversorgung als genügend? Sie werden mir zur Antwort geben: Heute geht das ohne weiteres. Ich stimme mit Ihnen überein. Aber für eine auch nur etwas kritischere Situation wäre ein erhöhter Eigenversorgungsgrad im Interesse des ganzen Landes durchaus zu bejahen. Hier hat die Wirtschaftskom- mission sehr sorgfältig - in Übereinstimmung mit dem Bun- desrat - diese tatbeständlichen Überlegungen gemacht und entsprechende Konsequenzen gezogen. Nun zum dritten Element, dem finanzpolitisch-entwick- lungspolitischen: Damit sind Sie mitten im Interessenstreit Produzent - Produzentenpreise - Konsument - Konsumen- tenpreise. Ich möchte den letzteren Streitpunkt vorwegneh- men: Jedermann ist Konsument. Wir haben im Interesse aller Menschen in diesem Staat dafür zu sorgen, dass preis- günstige Ware angeboten wird. Wenn deshalb heute ein Konflikt zwischen Eigenversorgung und Import zu bestehen scheint, dann hat das mit einem Faktor zu tun, der in der Diskussion vielleicht etwas zu kurz gekommen ist, ich meine, mit dem derzeit tiefen Weltmarktpreis. Ich habe Ihnen vor zwei Wochen - nach der Rückkehr von der UNCTAD-Konferenz - in aller Offenheit gesagt, dass für die Sanierung der Drittweltstaaten höhere Rohstoffpreise von uns Industriestaaten in Kauf genommen werden müs- sen. All diejenigen unter Ihnen, die einer sinnvollen Entwick- lungspolitik das Wort reden, mögen diese Überlegung auch in die Diskussion und in den Entscheid von heute hineintra- gen. Sobald Sie etwas angehobene Weltmarktpreise haben, wird die Differenz zum Inlandpreis viel kleiner, womit sich das Problem entschärft. Das wollte ich hier gleich vorweg- nehmen, damit nicht der Konsument - der vielleicht nicht an diese Zusammenhänge denkt - annimmt, der Bundesrat trage seinen Sorgen keine Rechnung. Und nun finanzpolitisch: Es steht für den Bundesrat fest, dass er hier den Bürgern einiges zumuten muss; das kann nicht einfach die Bundeskasse übernehmen. Wir gedenken, bei der Revision des Zuckerbeschlusses die von den Welt- marktpreisen abhängigen Negativdifferenzen weitgehend den Konsumenten anzulasten. Für das laufende Zuckerjahr 1982/83 rechne ich mit einer Negativdifferenz von rund 75 Millionen Franken. Zur Finan- zierung steht aus der Rechnung 1981/82 ein Vortrag von 29 Millionen Franken zur Verfügung. Sodann wird während des Zuckerjahres eine Abgabe von Fr. 16.20 pro 100 Kilogramm Zucker erhoben. Aufgrund der zurzeit noch sehr tiefen Weltmarktpreise wage ich übrigens heute schon zu sagen, dass im Zuckerjahr 1983/84 die maximale Abgabe erhoben werden muss. Das führt zur vollen Bundesleistung von 7,5 Millionen Franken für Vorwegbeitrag und zu einem zusätzli- chen Beitrag von 15 Millionen Franken, zusammen also 22,5 Millionen. Schliesslich steuern die Produzenten ihren Bei- trag in der Höhe von rund 5 Millionen Franken bei (maximal 60 Rappen pro 100 Kilo). Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine langfristige Neu- ordnung vorbereitet werden sollte mit dem Ziel, den Bund im Bereich der Zuckerwirtschaft finanziell wirksam und dau- erhaft zu entlasten, d. h., die von Ihnen jetzt in der Motion bzw. im Postulat gewünschten Änderungen des Zuckerbe- schlusses 1979 auch zu einer finanziellen Entlastung des
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Ständerates (Gerber) Zuckerrübenanbau Motion du Conseil des Etats (Gerber) Production de betteraves sucrières In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.459 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.06.1983 - 08:00 Date Data Seite 973-976 Page Pagina Ref. No 20 011 516 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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