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CH_VB_001Ch Vb8 oct. 1982Ouvrir la source →
Postulat Akeret 1438 8 octobre 1982 Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer, Oester, Ogi, Räz, Reichling, Roth, Rubi, Rutishauser, Schmid, Schnyder- Bern, Schule, Teuscher, Weber-Arbon (37) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die einzelnen Regionen der SRG sind auf dem Hintergrund der Konzession in ihrer Programmgestaltung autonom und können damit optimal auf die Bedürfnisse und Erwartungen des Publikums in ihrer Sprachregion und in ihrem Landes- teil eingehen. Die Tagesschau war bis vor einigen Monaten die einzige Sendung, die gesamtschweizerisch einheitlich war und somit eine wertvolle «Klammerfunktion» über die Sprach- und Regionengrenzen hinweg ausübte. Sie bildete ein Gegengewicht zur betonten und erwünschten Eigen- ständigkeit der Sprachregionen in der Programmgestal- tung. Mit der Regionalisierung der Tagesschau geht nun diese nationale «Informationsklammer» verloren. Begründet wird das vor allem mit der Eigenständigkeit der Regionen und den unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen, wel- che die diversen Publica gegenüber einer Informationssen- dung hätten. Darüber wird aber vergessen, dass eine regio- nalisierte Tagesschau und damit der Verlust der einzigen gemeinsamen Sendung für sämtliche Sprachregionen zu einem weiteren Auseinanderklaffen und Auseinanderleben zwischen den einzelnen Gruppen in der Schweiz führen könnte. Wer also den föderalistischen Vorteil einer regiona- lisierten Tagesschau in den Vordergrund rückt, sollte nicht übersehen, dass dieses föderalistische Element bereits in der gesamten übrigen autonomen und eigenständigen Pro- grammgestaltung der Sprachregionen zum Tragen kommt und dass die Tagesschau das einzige gemeinsame Sende- gefäss war. Gemäss SRG-Konzession hat nun aber die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft auch den nationalen Zusammenhalt zu fördern. Sollte die Regionalisierung der Tagesschau nicht rückgängig zu machen sein, so muss an ihrer Stelle ein gleichwertiges und geeignetes Sendegefäss, das gemeinsam von allen drei Regionen übernommen wird, diese verbindende und integrierende Funktion übernehmen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Im Februar 1978 sprach sich der Zentralvorstand der SRG (ZV/SRG) für die Dezentralisierung der Tagesschau (TS) aus. Dabei wurde beschlossen, das Vorhaben in zwei Etappen zu verwirklichen. In einem ersten Schritt (1981/82) sollte die Redaktion der französischsprachigen TS nach Genf verlegt werden, die Produktion für die beiden anderen Sprachregionen weiterhin in Zürich erfolgen (Variante E 1). Die Verlegung der italienischsprachigen TS nach Lugano plante man für 1985/86. Der Grundsatzentscheid des ZV/SRG basierte auf einem Bericht der Generaldirektion SRG (GD/SRG), der für die Dezentralisierung jährliche Betriebskosten von 14,3 Millio- nen Franken vorsah, während die zentralisierte Lösung mit 13,3 Millionen Franken veranschlagt wurde. Die GD/SRG bezeichnet heute den genannten Bericht, der sich aus- schliesslich auf Angaben der Regionaldirektionen abstützte, als eine «auf einen Grundsatzentscheid ausge- richtete Diskussionsbasis». Gegen diesen Beschluss erhob ein Mitglied des ZV/SRG am 16. März 1978 Verwaltungsbe- schwerde beim EVED. Unter Berücksichtigung der damali- gen Angaben der GD/SRG kam das Departement zum Schluss, dass die Regionalisierung die Konzession SRG vom 27. Oktober 1964 nicht verletzt. Deshalb musste die Aufsichtsbehörde die Beschwerde mit Entscheid vom
Juli 1978 abweisen. 1978 beauftragte der Generaldirektor der SRG eine Projektgruppe damit, alle Aspekte der ersten Phase der Dezentralisierung gründlich zu untersuchen und eine Planungsgrundlage für die Realisierung zu erarbeiten. Gestützt auf diesen Bericht (Bericht Margot) stimmte der ZV/SRG am 9. September 1979 den Regionalisierungsarbei- ten zu. Der Bericht Margot rechnet für die Variante E 1 mit jährlichen Betriebskosten von insgesamt 23,1 Millionen Franken (Basis 1979), also 8,8 Millionen Franken mehr als im Bericht 1977. Hinzu kommen noch Investitionskosten für die PTT-Betriebe von 4,5 Millionen Franken und für die SRG von 1,6 Millionen Franken. Die neuesten Berechnungen der GD/SRG beziffern die Betriebskosten mit 25,8 Millionen Franken. Diese Zahl basiert auf einem Index der Konsumentenpreise von 117,2 Punkten, während dem Bericht Margot aus dem Jahr 1979 102,5 Punkte zugrundelagen. Die neuerliche Kostensteige- rung ist demzufolge teuerungsbedingt. Für die Verlegung der Produktion der italenischsprachigen TS von Zürich nach Lugano rechnet die GD/SRG heute mit Investitionskosten von 13,7 Millionen Franken (SRG und PTT zusammen). Würde die italienischsprachige TS weiterhin in Zürich herge- stellt, musste nach Angaben der GD/SRG mit Investitions- kosten von 10,9 Millionen Franken gerechnet werden. Wei- ter macht die GD/SRG geltend, dass die Zürcher Variante aus betriebswirtschaftlichen Gründen langfristig teurer zu stehen käme. Was den Personalaufwand angeht, sind für die Dezentrali- sierung gemäss den Angaben der GD/SRG rund 50 zusätz- liche Stellen notwendig: 8 für die nationale Koordination, 12 in Zürich, 29 in Genf und 1,5 in Lugano.
und 3. Die Weisung, die Regionalisierung rückgängig zu machen, hätte den Charakter einer Massnahme (Gestal- tungsverfügung); eine solche Massnahme kann aber im vorliegenden Fall nur angeordnet werden, wenn die Regio- nalisierung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Konzession SRG verstiesse. Aus der Sicht von Artikel 13 Absatz 1 stellt sich die Frage, ob die Dezentralisierung vor der Forderung, die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit zu stärken, zu bestehen vermag. Dazu ist vorweg festzuhalten, dass sich die TS als Nachrichtensendung in erster Linie nach den Kriterien der Relevanz und Aktualität zu richten hat. Auch die regionali- sierte TS wird sich auf die wichtigsten in- und ausländi- schen Tagesereignisse beschränken müssen, und deren Auswahl wird weniger von regionalen Überlegungen als viel- mehr von den politischen Abläufen bestimmt. Dass aus der TS ein Regionalmagazin wird, ist somit wegen der Gesetz- mässigkeiten, denen eine Nachrichtensendung unterworfen ist, kaum zu befürchten. Dies zeigt sich gerade bei den dezentralisierten Radionachrichten. Es wurde noch nie behauptet, diese Form hätte die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit geschwächt. Zudem ist auf die insti- tutionellen Vorkehren zu verweisen. Um die nationale Koor- dination zuverlässig zu gewährleisten, will die GD/SRG eine Koordinationszentrale sowie eine Chefredaktorenkonferenz unter der direkten Aufsicht der Generaldirektion einsetzen. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die regionalen Tages- schauen aufeinander abzustimmen und zu koordinieren, mit dem Ziel, dem Publikum eine gleichwertige Information über wichtige Ereignisse des regionalen, nationalen und interna- tionalen Lebens sowie eine kontinuierliche Information über das Geschehen in den anderen Sprachregionen zuverlässig zu vermitteln. Die Einzelheiten sind in den «Weisungen für die Zusammenarbeit Tagesschau-Téléjournal-Telegior- nale-Aktualitäten-Koordinationszentrale» des Generaldirek- tors festgehalten. Diese Darlegungen zeigen, dass auch eine regionalisierte TS in der Lage sein sollte, zur nationalen Einheit und Zusammengehörigkeit beizutragen. Eine Verletzung von Artikel 13 Absatz 1 liegt somit nicht vor. Zu prüfen, ob die zentralisierte TS diesem Auftrag besser gerecht wird, ist nicht Sache der Konzessionsbehörde. Neben Artikel 13 Absatz 1 ist Artikel 22 Absatz 3 zu berück- sichtigen, der von der SRG verlangt, ihre Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Damit ist das Verhältnis Kosten-Nutzen angesprochen. Ob der Nutzen der dezen- tralisierten TS, nämlich die bessere Abstimmung mit den anderen Informationssendungen in den einzelnen Regionen und damit verbunden die bessere Information des Publi- kums, die finanziellen Mehraufwendungen rechtfertigt,
Oktober 1982 1439Postulat Nebiker dürfte sich zuverlässig erst beantworten lassen, wenn die neue TS ihren Betrieb vollumfänglich aufgenommen hat und die ersten Erfahrungen vorliegen. Die doch beträchtliche Abweichung zwischen der Kosten- schätzung von, 1978 und den Angaben im Bericht Margot von 1979 (8,8 Millionen Franken) erklärt die SRG wie folgt: Rund 1,5 Millionen Franken seien der Teuerung zuzuschrei- ben. Der Bericht Margot nenne die Gesamtkosten der dezentralisierten TS. Mitberücksichtigt seien insbesondere auch die Programmkosten für Sendungen, die in der neuen Tagesschauformel integriert sein werden und die sich auf 3,4 Millionen Franken belaufen. Es handelt sich im wesentli- chen um den Wegfall der Sendung «Un jour - une heure». Zudem wolle man die TS verbessern (z. B. Steigerung der Eigenproduktionen), was Mehrkosten von 3,3 Millionen Franken zur Folge habe. Die SRG kommt zum Schluss, dass, wenn man all dies berücksichtige, lediglich eine Kostendifferenz von 645 000 Franken bestehe. Dieser Argumentation kann entgegengehalten werden, dass schon zu Beginn die Verbesserung der TS Hauptziel des gesamten Vorhabens war und die Aufhebung von Sen- dungen eine Finanzquelle und keine Kostenreduktion dar- stellt. Nach Meinung des Bundesrates wurde der wichtige Entscheid 1978 aufgrund einer zu wenig abgewogenen Grundlage gefällt. Ein Grund hierfür dürfte in der Tatsache liegen, dass die SRG damals noch nicht über eine mittelfri- stige Finanzplanung verfügte. Abgesehen von konzessionsrechtlichen Überlegungen •liesse sich die Dezentralisierung heute schon deshalb nicht rückgängig machen, weil die Vorbereitungen abgeschlos- sen und die entscheidenden Investitionen getätigt sind. Was die Verlegung der Produktion der französischsprachi- gen TS nach Genf angeht, steckt man bereits mitten in der Realisierungsphase. Faktisch könnte man nur noch auf die Verlagerung der Herstellung der italienischsprachigen TS nach Lugano verzichten. Dies würde aber bedeuten, dass in Lugano entschieden und in Zürich produziert wird, was ohne Zweifel mit organisatorischen Problemen verbunden wäre. Eine Rückgängigmachung des Dezentralisierungsent- scheides wäre deshalb mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden. Mit der vorliegenden Berichterstattung betrachtet der Bun- desrat Punkt 1 des Postulates als erfüllt. Die Ausführungen zeigen ferner, dass die Regionalisierung derTS nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Punkt 2). Die im Postulat für diesen Fall geforderten Massnahmen zur Verstärkung gemeinsamer nationaler Informationssendun- gen sind seitens der SRG eingeleitet worden. Punkt 3 des Postulates ist damit ebenfalls erfüllt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Das Postulat ist weitgehend erfüllt und im übrigen abzuleh- nen. Abgeschrieben - Classé #ST# 81.596 Postulat Nebiker Schweizer Radio International Radio Suisse Internationale Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1981 Der Bundesrat hat mehrmals die Wichtigkeit von Schweizer Radio International für die Präsenz unseres Landes in der Welt und für die Verbindung zu den Auslandschweizern unterstrichen. Er wird deshalb ersucht:
Massnahmen zu ergreifen, um die Erneuerung der KW- Sendeanlagen zu beschleunigen;
Möglichkeiten zu prüfen, um die Finanzierung von Schweizer Radio International sicherzustellen, zum Beispiel durch Mitbeteiligung des Bundes an den Programmkosten und durch Übernahme der Infrastruktur- und Sendekosten als gemeinwirtschaftliche Leistungen durch die PTT. Texte du postulat du 16 décembre 1981 A plusieurs reprises, le Conseil fédéral a tenu à souligner l'importance de Radio Suisse Internationale, en tant qu'ins- trument de la présence de notre pays à l'étranger et de lien avec nos compatriotes émigrés. Pour cette raison, il est invité:
A prendre les mesures propres à accélérer les travaux de rénovation des installations d'émission.
A étudier la possibilité d'assurer le financement de Radio Suisse Internationale. La Confédération pourrait par exem- ple, à cet égard, participer à la couverture des frais de pro- gramme et prendre en charge, en les déclarant d'intérêt national, les frais des PTT pour infrastructure technique et d'émission. Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Auer, Augsbur- ger, Basler, Bühler-Tschappina, Chopard, Eggli, Fischer- Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Gehler, Geissbühler, Graf, Günter, Hari, Hofmann, Morf, Müller-Aargau, Oehen, Oehler, Ogi, Ott, Räz, Roth, Rutishauser, Spiess, Spreng, Vetsch, Zwygart (28) Schriftliche Begründung - Développement par écrit ad 1: Der anerkannte Erfolg von Schweizer Radio International beruht auf der Qualität seiner Programme. Angesichts der harten Konkurrenz muss unser Auslandradio indessen auch über leistungsfähige Sender verfügen. Nun sind aber die PTT auf Schwierigkeiten gestossen (Natur- und Umwelt- schutz), welche die Erneuerung jener Antennen in Schwar- zenburg verunmöglichen, die den wesentlichsten Teil der Überseesendungen sicherstellen sollten. Es scheint, dass vor Ablauf von fünf Jahren in diesem Bereich nicht mit einer Normalisierung der Lage zu rechnen ist. Eine solche'Frist scheint uns insofern kaum zumutbar, als die schon heute feststellbare zunehmende Verschlechterung der Empfangs- qualität irreversible Folgen haben könnte. Wir sind der Auffassung, es sei im Interesse des Landes, dass der Bundesrat die PTT dazu anhält, unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit Schweizer Radio International innert nützlicher Frist, zum Beispiel spä- testens in drei Jahren, über ein leistungsstarkes Übersee- sendezentrum verfügt, sei dies nun in Schwarzenburg oder an einem anderen geeigneten Ort. Für die Zeit bis zur Fer- tigstellung eines solchen Zentrums hätten die PTT ihre Suche nach zweckmässigen Übergangslösungen zur Ver- besserung des Sendepotentials unseres Auslandradios fortzusetzen, ad 2: 2.1 Finanzierung des Programms: Schweizer Radio Interna- tional, dessen Budget für 1981 10 945 550 Franken beträgt, wird vollumfänglich durch die SRG, d. h. die schweizeri- schen Radiokonzessionäre, finanziert. Diese paradoxe Situation findet sich in keinem anderen Lande wieder. In Anbetracht der besonderen Aufgabe von Schweizer Radio International halten wir es für richtig, dass der Bund selber, in der ihm angemessen erscheinenden Form und Grössenordnung, die Finanzierung dieser Institution und der Programme, die sie im Interesse der Präsenz der Schweiz in der Welt herstellt, übernimmt. 2.2 Finanzierung der Sendeanlagen (PTT): Diese Finanzie- rung erfolgt aus dem SOprozentigen Anteil der PTT an den Radiokonzessionsgebühren. Die Beträge, die für die Kurz- wellensendeanlagen und die technischen Einrichtungen von Schweizer Radio International aufgewendet werden, gehen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Akeret Fernsehen. Nationale Informationssendung Postulat Akeret Télévision. Emmission commune d'information In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1982 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.367 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data Seite 1437-1439 Page Pagina Ref. No 20 010 832 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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