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CH_VB_001Ch Vb28 sept. 1983Ouvrir la source →
Initiative parlementaire1296 N 28 septembre 1983 #ST# 81.225 Parlamentarische Initiative Schutz der politischen Demokratie (Hubacher) Initiative parlementaire Démocratie politique. Mesures d'entraide (Hubacher) Herr Roth unterbreitet namens der Kommission folgenden schriftlichen Bericht: Am 17.Juni 1981 reichte Nationalrat Helmut Hubacher eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein. Er beantragt, es sei den in den eidgenössi- schen Räten vertretenen Parteien eine finanzielle Unterstüt- zung auszurichten. Als Grössenordnung des finanziellen Aufwandes nennt der Initiant 0,2 bis höchstens 0,4 Prozent der in der Jahresrechnung ausgewiesenen Ausgaben des Militärdepartementes. Die Verteilung könnte sich nach Mei- nung von Nationalrat Hubacher zum Beispiel nach dem zuletzt erzielten Wähleranteil bei den Proporzwahlen richten. Die mit der Prüfung der Initiative betraute Kommission bot am 12. Januar 1982 Nationalrat Hubacher Gelegenheit, sei- nen Vorstoss zu begründen. In der Grundsatzdebatte vom 12.Januar und vom 13.April 1982 vertrat die Kommission die Meinung, eine direkte Parteienfinanzierung habe zurzeit politisch kaum Aussicht auf Erfolg. Es empfehle sich, die weiteren Arbeiten an der Totalrevision der Bundesverfas- sung abzuwarten (vgl. dazu Art. 68 des Expertenentwurfes und den entsprechenden Kommentar). Die einstimmige Kommission beantragt dem Rat deshalb, der in der Form der allgemeinen Anregung gehaltenen parlamentarischen Initia- tive keine Folge zu geben. Unbestritten blieb hingegen, dass der Bundesrat mit einer Motion beauftragt werden soll, den Räten einen Katalog jener Massnahmen zu unterbreiten, die aufgrund der geltenden Verfassung möglich sind, mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Text der parlamentarischen Initiative Den in den eidgenössischen Räten vertretenen Parteien ist eine finanzielle Unterstützung auszurichten. Die dafür zur Verfügung stehende Summe darf nicht mehr als 0,2 bis höchstens 0,4 Prozent der in der Jahresrechnung ausgewiesenen Ausgaben des EMD ausmachen. Die Verteilung richtet sich nach dem zuletzt erzielten Wäh- leranteil bei den Proporzwahlen. Texte de l'initiative parlementaire II y a lieu d'accorder une aide financière aux partis repré- sentés aux Chambres fédérales. Le montant alloué ne devrait pas dépasser 0,2 à 0,4 pour cent des dépenses du DMF, telles qu'elles ressortant du compte annuel. La répartition de ce montant est déterminée par le pourcen- tage de voix obtenues par chaque parti lors des dernières élections à la proportionnelle. Begründung An der Sitzung vom 12. Januar 1982 führte Nationalrat Huba- cher zur Begründung seiner parlamentarischen Initiative mündlich unter anderem folgendes aus: In der Herbstsession 1969 nahm der Bundesrat eine Motion Schürmann betreffend eine allfällige gesetzliche Regelung des Partei- und Verbandswesens, mit welcher auch die Parteienfinanzierung angeregt wurde, als Postulat entge- gen. Im Vernehmlassungsverfahren sprach sich die Mehr- heit der Kantone grundsätzlich für die Besserstellung der Parteien und für eine Parteienfinanzierung aus. Von den Parteien äusserten sich die CVP und die SPS positiv, wäh- rend für die FDP die Gründe, die dagegen sprechen, über- wogen und nur eine indirekte Hilfeleistung an die Parteien in Frage kam. Die SVP war grundsätzlich für die Parteienfinan- zierung, der Landesring, der von allen schweizerischen Par- teien am wenigsten Finanzsorgen hat, konnte höchstens «die Ausrichtung eines pauschalen und gleich hohen Beitra- ges an alle Parteien, die sich an einem Abstimmungskampf beteiligen» befürworten. Der Bundesrat erklärte 1979 in der Antwort auf eine Interpel- lation, dass er bis dahin dem Parlament keine entspre- chende Vorlage unterbreitet habe, «weil die Meinungen der Parteien selber weit auseinandergingen und nach wie vor gehen». Die Vernehmlassungen der fünf grössten Parteien lassen aber keineswegs auf unüberwindbare Hindernisse schliessen, die eine gemeinsame Lösung zum vornherein verunmöglichen würden. Gegen jegliche Parteienfinanzie- rung plädierten nur die Liberal-Demokratische Partei der Schweiz, die Nationale Aktion und die Schweizerische Republikanische Bewegung. Die Evangelische Volkspartei der Schweiz befürwortete eine Parteienfinanzierung. In den «Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislatur- periode 1971 bis 1975» führte der Bundesrat aus, die Schaf- fung eines Parteienartikels in der Bundesverfassung werde mehrheitlich befürwortet, und er werde noch in der laufen- den Legislaturperiode eine Botschaft mit konkreten Anträ- gen unterbreiten. Die Stellung des Staates zu den Parteien müsse überdacht werden, wobei auch die Möglichkeit staat- licher Hilfsmassnahmen nicht zum vornherein ausgeschlos- sen werden dürfe. Im «Schlussbericht der Arbeitsgruppe für die Vorberatung einer Totalrevision der Bundesverfassung» wurde 1973 unter anderem festgehalten, dass die Hemmungen, in unse- rem verbandsimprägnierten Staate die Rolle der Parteien anzuerkennen, langsam überwunden würden. Die Parteien seien in der Verfassung zwar nicht erwähnt, würden aber im Zusammenhang mit der Proporzwahl vorausgesetzt. Da der Staat nicht auf die Tätigkeit der Parteien verzichten könne, habe er zu prüfen, wie er sie sinnvoll fördern könne, wobei eine Mindestfinanzierung kaum mehr zu umgehen sei. Im Expertenentwurf 1977 wird folgender Text vorgeschla- gen: «Den politischen Parteien können nach Bundesgesetz staatliche Beiträge und andere Leistungen ausgerichtet wer- den.» Im zugehörigen Bericht der Expertenkommission wird unter anderem ausgeführt, die Parteien befänden sich heute in einer unbefriedigenden Lage. Wegen der zu geringen Anerkennung in Staat und Gesellschaft seien sie grössten- teils auf massive Unterstützung der Interessenverbände angewiesen. Starke, von den Verbänden unabhängige Par- teien wären indessen nötig. Die Notwendigkeit der Parteienfinanzierung hat sich auch im Ausland gezeigt. Obschon es in der Regel nicht ratsam ist, ausländische Beispiele zur Beweisführung heranzuzie- hen, darf auf die Bundesrepublik Deutschland hingewiesen werden. Dort erhielten die Parteien 1980 vom Staat folgende Beträge: SPD 24 Millionen, CDU 22 Millionen, CSU 17 Millio- nen und FDP 33 Millionen DM. Im Gegensatz zur Bundesre- publik, die sich nur mit dem maximalen Maximum zufrieden gibt, steht bei uns für Parteien, Politik und Parlament nur das minimale Minimum zur Verfügung. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Stellung der Par- teien und der Zustand ihrer Finanzen für das Funktionieren der politischen Demokratie zumindest eine ernsthafte Frage darstellen. Es geht hier nicht um ein parteipolitisches Anlie- gen, sondern um ein Prinzip unserer Demokratie. Bei aller politischen Gegensätzlichkeit ist die Finanznot unserer Par- teien unbestritten. Jede Sachabstimmung wird zum fast unlösbaren Finanzproblem. Oft begnügen sich die Parteien mit Parolenfassungen, stützen sich auf die gratis gelieferten Diskussionen in den Massenmedien oder gründen ein Komi- tee. Je nach Bedeutung einer Abstimmungsvorlage fliessen dann mehr oder weniger Spendengelder in die Komitee- kasse. Nach der Abstimmung verschwindet das Komitee, die Parteien aber bleiben. Es wird immer wieder erklärt, das Volk würde eine Parteien- finanzierung haushoch ablehnen. Das mag zutreffen, ist aber nicht bewiesen. Die bescheidene Finanzierung der Fraktionen hat zumindest keine Schreie der Empörung und
Initiative parlementaire 1298 N 28 septembre 1983 beinahe absurd, heute, bei Ebbe in der Bundeskasse, die Parteienfinanzierung durch den Bund ins Gespräch zu brin- gen. Das haben wir in der Kommission selber festgestellt, und daher mehrheitlich beschlossen, nicht mehr darüber zu reden, sondern nur noch darüber zu «flüstern». Das wäre etwa der Vorstoss, den wir jetzt haben. Ich weiss, dass in anderen Staaten Parteien Beiträge vom Staat erhalten. Sie sind dort in der Verfassung erwähnt, und damit als Staatsorgane überhaupt juristisch vorhanden und definiert. Bei uns ist das nicht der Fall. Unsere ehrwürdige Verfassung weist der Partei nicht einmal ein Schattendasein zu. Nach ihr gibt es sie gar nicht! Und nun zur Motion: Wir wissen schon von der Kommis- sionsarbeit her, dass dieser Vorstoss nur einige Brosamen vom Tische des Bundes bringen kann. Die Möglichkeiten haben wir in grossen Zügen von der Verwaltung schon eruieren lassen: Da bleibt etwa eine Posttaxenermässigung, die sehr schnell von anderen politischen Verbänden oder Vereinen ebenfalls beansprucht würde. Oder etwas Zeit beim Fernsehen, gleichsam eine Art Fernseh-«Pfründe», die sehr bald auch von Bürgeraktionen mitbeansprucht würde. Wenn wir in der Verfassung als Partei nicht existieren, können wir uns auch als Partei keine Privilegien sichern. Ich argumentiere, wie Sie hören, allein verfassungsrechtlich. Niemand soll mir vorwerfen können: «Der hat gut reden, der ist vom Landesring und hat einen guten Gotti.» Die Kollegen aus der Kommission können Ihnen bestätigen, dass ich voll guten Willens war, eine wirklich sinnvolle finanzielle Hilfe für alle aktiven Parteien zu erwirken. Mein Vorschlag ging dahin, dass Parteien, die sich bei Referen- dumsabstimmungen oder bei Initiativen hüben und drüben engagieren und damit zur allgemeinen Meinungsbildung beitragen, mindestens einen bescheidenen Teil ihrer Lei- stungen zurückvergütet bekommen sollten, selbstverständ- lich bei Offenlegung der Bücher. Damit könnten wir auch ein Gegengewicht zur offiziellen, oft sehr gefärbten Stel- lungnahme des Bundesrates im sogenannten «Bundes- büchlein» schaffen. Ich verlangte in der Kommission, dass von der Verwaltung abgeklärt werde, ob eine solche Hilfe denkbar sei. In der letzten Sitzung der Kommission wurde dann offiziell verkündet, dass eine solche Privilegierung der Parteien nicht möglich sei und dieser Vorschlag unter den Tisch falle. Im Bericht wird gesagt: «Die ebenfalls diskutier- ten Beiträge an Abstimmungskämpfe zählen gemäss Aus- kunft des Bundesamtes für Justiz zur direkten Parteierfinan- zierung und fallen deshalb hier ausser Betracht.» Wenn diese Finanzierung, die am ehesten vor dem Volk gerechtfertigt werden könnte, nicht möglich ist, dann kann man alle anderen echten Unterstützungen ebensowenig rechtfertigen. Wir sind und bleiben als Partei verfassungs- rechtlich blosse Vereine mit politischer Zielsetzung. Aus diesem Grunde lehne ich eine Motion ab, die nichts bringen kann. Helfen wir mit, eine Verfassungsrevision so rasch als möglich über die Bühne zu bringen und dort eine Nennung der Parteien zu erwirken. Wagen wir eine Vorwegnahme eines Parteienartikels mit dieser Teilrevision, dann können wir über diese Frage sauber und offen diskutieren, mit offenem Visier, und dann werden wir mit grosser Wahr- scheinlichkeit fallen, aber wenigstens mit den Wunden vorn. M. Bonnard: M. Cavadini ayant été subitement retenu par d'autres obligations, il m'a prié de prendre sa place à cette tribune. J'ai son manuscrit sous les yeux et je vous prie d'ores et déjà de m'excuser si je n'arrive pas toujours à lire parfaitement bien ce qu'il a écrit. Toutefois, nous en avons discuté en séance de groupe et je sais à peu près la philoso- phie qu'il a développée. Si nous nous rallions sans difficulté aux propositions de la Commission des pétitions, nous ne pouvons, en revanche, accepter la motion qui lui sert de contre-projet. A notre avis, l'initiative de M. Hubacher doit être .rejetée pour plusieurs raisons. Tout d'abord nous sommes en principe opposés au financement des partis, considérant que ceux-ci doivent sauvegarder leur indépendance dans le domaine financier. Nous vous rappelons les déclarations du Département fédé- ral de justice et police dans un message qu'il publiait il y a quelques années: «Des subventions de la part des pouvoirs publics pourraient être de nature à remettre en cause cette indépendance et à faire naître des doutes quant à la capa- cité et à la volonté des citoyens actifs de créer et de mainte- nir par leurs propres ressources les organisations qui leur sont nécessaires pour former leur volonté et préparer leurs décisions sur le plan politique.» On parlait d'ailleurs déjà à l'époque d'un article constitutionnel sur les partis. Cette perspective s'est éloignée; il est vrai que l'on envisage de la reprendre dans le texte de la nouvelle constitution fédérale. Autant dire, si j'en crois les récentes décisions du Conseil fédéral, que cela nous donne tout le temps de la réflexion. Ensuite, il nous paraît que dans l'initiative de M. Hubacher, la référence aux dépenses miliaires n'est pas opportune, le terme français exact serait «incongrue». S'il s'agissait de donner un ordre de grandeur du montant envisagé - ce que je peux parfaitement comprendre - les repères n'auraient pas manqué dans d'autres domaines. Enfin, l'opportunité politique nous paraît discutable. Sans vouloir insister ici plus qu'il ne faut, nous voudrions néanmoins rappeler la situation financière de la Confédération et la recherche d'un hypothétique équilibre. En ce qui concerne la motion de de la commission, nous vous demandons de ne pas la retenir non plus. Nous ne contestons pas qu'elle repose sur de bonnes intentions, mais elle ne doit pas faire illusion. Les exemples qui sont donnés pour nous convaincre de l'utilité d'une aide directe ou indirecte aux partis, prouvent, me semble-t-il, le carac- tère discutable de cette proposition. Réserver un temps d'antenne à la radio ou à la télévision relève d'une approche différente de celle qui consiste à offrir la franchise postale. Le problème peut, dans le premier cas, être facilement résolu. Dans le deuxième, il s'agit purement et simplement d'un premier pas dans une direction que nous ne voulons pas prendre. La première exigence consiste à poser le problème de l'opportunité d'une inscription des partis politi- ques dans notre constitution. Toutes les autres questions ne trouveront pas de réponse avant que cette question n'ait été tranchée. On a invoqué la situation difficile des partis politi- ques, face aux grandes associations ou aux groupes écono- miques. Nous disons qu'il appartient d'abord aux partis politiques de faire la preuve de l'engagement de leurs mem- bres, avant de tendre la main. Certains prétendent que, faute de moyens, les partis en sont réduits à solliciter l'aide de différents milieux. Que l'on nous permette de répéter qu'un parti digne de ce nom commence par définir sa ligne politi- que, ainsi que ses objectifs. Si ceux-ci concordent avec les intérêts de tel ou tel groupe, nous ne voyons pas en quoi il y aurait imprudence ou malséance à accepter une contribu- tion ou un soutien des milieux qui épousent les mêmes idées. On nous dit que l'Allemagne fédérale et la France, l'une directement, l'autre seulement indirectement, contri- buent financièrement à l'activité des partis politiques. Cela ne nous dérange pas, notre système politique est différent, notre approche éthique s'oppose au régime pratiqué en France. Nous vous demandons donc d'en rester à la situa- tion actuelle et de ne pas transmettre la motion de la commission au Conseil fédéral. Ott: Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die sozialdemokrati- sche Fraktion der Motion der Kommission, die nach ziem- lich ausgiebigen Beratungen einstimmig (bei wenigen Enthaltungen) beschlossen wurde, zustimmt. Wir können uns auch den Erwägungen der Kommission, wie Sie sie im Bericht finden, anschliessen. Wir glauben, dass eine Maxi- mallösung, wie sie Herr Hubacher ursprünglich im Auge hatte, also eine staatliche Anerkennung der Parteien, heute nicht opportun ist, dass aber anderereits auch eine Null- lösung vermieden werden sollte. Staatliche Parteienunterstützung ist im Schweizervolk noch ungewohnt, und wahrscheinlich ist man im Volk demgegen- über zunächst einmal skeptisch. Man wird mit solchen neuen Regelungen zuerst Erfahrungen machen müssen. Dafür eignet sich wohl am ehesten der kantonale Rahmen.
Initiative parlementaire 1300 N 28 septembre 1983 wir Angehörige der Parteien im Parlament uns dazu rüsten sollten, einen Griff in die Bundeskasse zu tun. Herr Ott hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass wahrscheinlich ein solches Vorhaben an sich wenig populär ist und wahrscheinlich auch vom Volk kaum verstanden würde. Dazu kommt - es wurde bereits darauf hingewiesen -, dass die Parteien, ob sie das nun wollen oder nicht, sich damit in die Abhängigkeit des Bundes und der Verwaltung begeben. Ich würde meinen, wir haben alles Interesse daran, die Unabhängigkeit der Parteien auch in ihrer Finanzierung zu bewahren und uns davor zu hüten, nun ein solches Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen. Die Vergleiche mit dem Ausland taugen für uns nicht, denn unser System ist in vielen anderen Bereichen mit dem Ausland auch nicht ver- gleichbar. Und schliesslich noch eines: Es ist weder Sache noch Aufgabe des Bundes, Parteien zu finanzieren. Besten- falls wäre es Sache der Parteien, den Bund zu unterstützen. Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion nicht' zu über- weisen. Hubacher: Zuerst zur Klarstellung: Eine parlamentarische Initiative kann man nicht zurückziehen, aber ich bin einver- standen mit dem Antrag der Kommission, die Motion zu überweisen. Die Ursache der parlamentarischen Initiative war der Zustand unserer Parteien. Herr Linder hat jetzt dargelegt, dass die Unabhängigkeit dieser Parteien gewährleistet blei- ben müsse. Und Herr Graf hat vorhin reagiert, als Herr Ott erklärt hat, die Parteienfinanzierung wäre auch eine Art geistige Landesverteidigung. Er hat wahrscheinlich daran gedacht, dass er nicht daran interessiert wäre, Parteien zu unterstützen, die die Landesverteidigung ablehnen, wenn ich ihn richtig interpretiert habe. Aber ich glaube, das ist nicht das Hauptproblem. Heute hat Herr Prof. Neidhart im «Tages-Anzeiger» unter dem Titel «Sind die Wähler oder die Nichtwähler die Dum- men?» zur Rolle und zur Stellung der Parteien Stellung genommen. Er schreibt, dass in unserer Mediengese Ischaft ein Wahl- oder ein Abstimmungskampf sehr teuer zu stehen komme und die Parteien, weil sie fast kein Geld haben, sich auch nicht mehr darstellen können und in dieser an Propa- ganda und Information gewöhnte Gesellschaft untergehen; und er schreibt dann: «Man muss die Parteien nicht lieben, aber man muss wissen, dass sie durch die politische Enthaltsamkeit geschwächt werden. Wenn man nicht will, dass das politische Geschäft noch stärker in die Gefilde von Interessenverbänden, von irgendwie getarnten Aktionen oder Helfershelferkomitees absinkt, wo man es dann kaum noch beeinflussen kann, dann sollten uns Parteien und Wahlen nicht noch gleichgültiger werden. Parteien und ihre Vertreter kann man immerhin wählen und abwählen, Inter- essenverbände und Komitees nicht.» Ich glaube eben, dass die Kommission zumindest mit der Motion einen Schritt in eine Richtung eröffnet, abzuklären, ob die Praxis, wie wir sie heute haben, eigentlich- für eine direkte Demokratie auf längere Dauer so beibehalten werden kann. Ich bin nicht für eine extreme Lösung, wie sie beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland kennt. Dort haben die Par- teien eine Finanzierung, die ich als das extreme Maximum bezeichnen würde; aber wir sind in der Situation des extre- men Minimums. Es gibt eigentlich nur eine Partei in der Schweiz, man muss den Namen nicht sagen, deren Finan- zierung geregelt ist. Und dann gibt es vielleicht noch eine oder zwei Parteien, die nicht besondere Schwierigkeiten bei ihrer Finanzbeschaffung haben. Ich könnte mir vorstellen, dass das für die Partei von Herrn Linder der Fall ist. Aber ich erlebe als Parteipräsident - auch im Kontakt mit anderen Parteipräsidenten -, dass jede Sachabstimmung fast für jede Partei ein finanzielles Problem darstellt, weil kein Geld in der Kasse ist. Und da frage ich mich, wie dann eigentlich unsere Parteien ihre meinungsbildende Rolle noch spielen sollen, wenn sie vielleicht noch füreidgenössi- sche und kantonale Wahlen die Finanzierung einigermassen sichern können, aber für Sachabstimmungen nicht mehr ganz aktionsfähig sind. Und von daher kam der Gedanke, dass man doch einmal über diese Frage reden müsste. Ich bin einverstanden, dass wir das auf echte eidgenössische Art machen, Schrittchen für Schrittchen, und uns mit dieser Motion eine Art Bestandesaufnahme von Möglichkeiten erstellen, um dann die Frage vielleicht nochmals zu diskutie- ren, im Wissen darum, was allenfalls mit bestehenden Ver- fassungs- und gesetzlichen Grundlagen denkbar ist. Aber auf die Dauer betrachte ich den finanziellen Zustand der meisten Parteien als inakzeptabel. Herr Linder, ich habe eben den Eindruck, die Parteien werden in dieser Situation immer abhängiger von einer interessengesteuerten Finan- zierung. Ich will aber eine solche jetzt nicht Ihrer Partei unterschieben. Von irgendwoher muss aber das Geld kom- men, wenn die Parteien nicht völlig im Darstellungsprozess verschwinden wollen. Ich würde meinen, dass die Schweiz hier ihre Sonderstellung einmal mehr nicht derart übertrei- ben sollte, dass wir praktisch im Vergleich mit übrigen Demokratien das letzte Land sind, das keine Parteihilfe kennt. Und dieser Zustand ist auf die Dauer nach unserer Auffassung für die Demokratie nicht sehr bekömmlich. Ich bitte Sie daher, der Motion der Kommission zuzu- stimmen. Roth, Berichterstatter: Zuerst eine Vorbemerkung: Der Ver- treter des Bundesrates, der heute den Bundesrat vertritt, war seinerzeit noch in dieser Kommission. Er hat mitgeholfen, den Antrag unserer Kommission mitzugestalten. Ist es nicht gerade im Moment so, dass die Parteien im Rampenlicht stehen? Es ist ja schon längst bekannt, dass jetzt die grosse Propaganda der Nationalratswahlen im Gang ist. Wir erleben jetzt einen Höhepunkt bezüglich Tätig- keiten, aber auch Aufwendungen der Parteien. Das ist si- cher. Die Kommission hat die Initiative Hubacher gründlich und ernsthaft diskutiert. Sie haben ja unseren Bericht erhalten. Von einzelnen Kommissionsmitgliedern sind auch bereits Details aus der Kommissionsberatung bekanntgegeben worden. Noch kurz zu Herrn Müller: Ich teile seine Auffas- sung nicht, dass die Parteien einen negativen Anstrich hät- ten. Sie sind ja «niemand»; Menschen tragen die Parteien. Natürlich ist es möglich, dass einzelne diesen Parteien - den eigentlichen Trägern unserer Demokratie - Dinge unter- schieben oder nicht gerade löbliche Worte verwenden. Aber im grossen und ganzen sind wir doch durch die Parteien bzw. die Wählerschaft hierher abgeordnet. Es darf doch nicht wahr sein, dass das von einem negativen Anstrich begleitet wäre. Die Situation in unserem Lande - Herr Hubacher hat es vorhin dargelegt - muss auch einmal anders gesehen wer- den; ein Vergleich mit anderen Demokratien ist aber nicht möglich, weil kein einziges anderes Land diese direkte Refe- rendumsdemokratie kennt. In keinem anderen Lande gibt es die Möglichkeit so vieler Parteien oder Gruppierungen poli- tischer Art, sich zu beteiligen, wie das bei uns der Fall ist. Darum hat die Kommission den Vorstoss Hubacher grund- sätzlich eigentlich bejaht. Aber sie geht einen anderen Weg und beantragt Ihnen, die Ihnen ausgeteilte Motion zu über- weisen. Vielleicht ist das ein weiterer Schritt in der Möglichkeit indirekter Hilfen bei Abstimmungen oder anderen Gelegen- heiten (z.B. bei Fernsehsendungen, wie es Herr Iten darge- legt hat), damit die Öffentlichkeit sich doch vermehrt äus- sern kann. Es ist ja nicht gerade ein grosses Verdienst vieler Stimmbürger in unserem Lande, sich von den Parteien zu distanzieren und anrüchige Worte zu verwenden. Viele Leute erkennen oder sehen nicht, dass durch die Parteientä- tigkeit und ihre Funktion in den Parlamenten unsere Gesell- schaft geordnet und geleitet wird. Darum möchte ich Sie im Namen der Kommission bitten - ich will nichts wiederholen -, dem Antrag der Kommission zuzustimmen, diese Motion zu überweisen und den Antrag Cavadini bzw. Bonnard abzulehnen. M. Wilhelm, rapporteur: La législature s'achève, on vide les tiroirs, cela sent parfois le rance même si le problème qui est
Initiative parlementaire 1302 N 28 septembre 19B3 schon heute durch die zwingende Form der Motion die Hände binden lassen. Es empfiehlt sich vielmehr, die Gründe für und gegen entsprechende Gesetzesänderungen zunächst einmal sorgfältig abzuwägen und nur jene Mass- nahmen ins Auge zu fassen, die auch für den Bund verkraft- bar sind. Hiefür eignet sich nach unserer Auffassung die Form des Postulates besser. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die Motion der Kom- mission in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Dem Antrag der Kommission, der parlamentari- schen Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschrei- ben, wird nicht opponiert. - Der Bundesrat beantragt, die Motion als Postulat zu überweisen, und Herr Cavadini bean- tragt, die Motion abzulehnen. Er opponiert aber de r Über- weisung als Postulat nicht. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Kommission (Motion) 53 Stimmen Für den Antrag des Bundesrates (Postulat) 45 Stimmen Definitiv - Définitivement Für Annahme der Motion 55 Stimmen Dagegen 35 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 80.222 Parlamentarische Initiative Verantwortlichkeit von Presse, Radio und Fernsehen (Bäumlin) Initiative parlementaire Responsabilité de la presse écrite, de la radio et de la télévision (Bäumlin) Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission den folgen- den schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 27 Absatz 5 des Geschäftsreglementes den Bericht der vorberatenden Kommission über die von Nationalrat Bäumlin am S.März 1980 eingereichte parlamentarische Initiative. Die als ausge- arbeiteter Entwurf formulierte Initiative verlangt eine Ände- rung und Ergänzung von Artikel 27 des Strafgesetzbuches (StGB). Einerseits sollen die heute auf die Presse beschränk- ten Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlich- keit auch auf Radio und Fernsehen ausgedehnt werden. Ferner wird eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungs- rechts der Medienschaffenden vorgeschlagen: Falls ein öffentliches Interesse wahrgenommen wird, soll das Zeug- nis nicht nur bei den Pressedelikten, sondern auch beim Verdacht auf Veröffentlichung einer amtlichen geheimen Verhandlung oder auf eine Verletzung des Amtsgeheimnis- ses verweigert werden dürfen. Die Kommission hörte an ihrer ersten Sitzung vom 17. Dezember 1980 den Initianten und am 24. Januar 1981 als Vertreter der Expertenkommission Mediengesamtkonzep- tion die Herren Dr. Hans Kopp und Oskar Reck an. Nachdem sie ihre Beratungen bis zum Vorliegen des Berichtes der Expertenkommission sistiert hatte, Hess sich die Kommis- sion am 28.Juni 1982 vom Vorsteher des EJPD über die Arbeiten der Verwaltung im Bereich des Medienrechts infor- mieren. Die Kommission ist mit dem Initianten einig, dass die gelten- den Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlich- keit und das Zeugnisverweigerungsrecht im Medienbereich ungenügend sind. Sie legt aber grosses Gewicht auf die Koordination der Bemühungen von Parlament und Exeku- tive und ist mehrheitlich der Ansicht, das Problem des Zeugnisverweigerungsrechts solle im Rahmen einer umfas- senderen Revision des Medienrechts und der Bestimmun- gen über die Geheimhaltung gelöst werden. Eine Revision des Medienrechts, bei der auch Vorschläge der Experten- kommission für eine Mediengesamtkonzeption einbezogen werden sollen, ist im Gang: Gegenwärtig wird im Ständerat der Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen beraten, der später durch ein Gesetz ausgeführt werden wird; ferner arbeitet das EJPD im Zusammenhang mit der parlamentari- schen Initiative Muheim an einer Vorlage über die Presseför- derung. Die rechtlichen Bestimmungen über die Geheimhal- tung müssen aufgrund einer Motion und eines Postulates Binder überprüft werden; der Vorsteher des EJPD hat entsprechende Revisionsvorschläge bis zum Ende dieser Legislaturperiode angekündigt. Um unnötige Doppelspurigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Kommission dem Rat mit 13 zu 5 Stimmen, die Initiative Bäumlin abzulehnen. Wortlaut der parlamentarischen Initiative vom S.März 1980 Ich beantrage auf dem Wege einer parlamentarischen Ein- zelinitiative im Sinne von Artikel 27septies des Gechäftsver- kehrsgesetzes die folgende Ergänzung des Schweizeri- schen Strafgesetzbuches: 6. Verantwortlichkeit von Presse, Radio und Fernsehen (Marginale) Art. 27
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative Schutz der politischen Demokratie (Hubacher) Initiative parlementaire Démocratie politique. Mesures d'entraide (Hubacher) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.225 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.09.1983 - 15:00 Date Data Seite 1296-1302 Page Pagina Ref. No 20 011 781 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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