- September 1984
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Genossenschaft für Getreide und Futtermittel
50 km/h en zone urbaine. Apprécier ou regretter? On cons-
tate aujourd'hui que les conducteurs de motos qui ont
d'excellents freins et éclairages vont devoir circuler en ville
avec des casques alors que les cyclomotoristes qui sont
munis de mauvais freins et d'éclairages médiocres pourront
continuer- tout en roulant à une vitesse inférieure d'à peine
20 pour cent - à circuler sans casque. Il y a là un illogisme
absolument étonnant.
Il est incompréhensible que l'on n'ait pas profité de la
modification de ces vitesses pour adapter dans les plus
brefs délais la réglementation afin d'harmoniser les condi-
tions liées au port du casque: il faut, soit accorder aux
motocyclistes l'autorisation de ne plus porter le casque en
ville, puisque les vélomoteurs n'en ont pas besoin, soit
exiger - ce que je souhaiterais - que les cyclomotoristes
portent un casque en ville.
Telles sont les remarques que je souhaitais faire. Je me rallie
à ce qu'a dit le rapporteur de la commission ainsi qu'à ceux
qui se sont exprimés en faveur du maintien de l'âge à 14 ans
pour avoir le droit de circuler en vélomoteur; mais je sou-
haite que le Conseil fédéral prenne des mesures urgentes
pour lutter contre la mort tragique de jeunes gens.
Bundesrat Friedrich: Was zunächst die rechtliche Seite
anbelangt, so teile ich die Auffassung von Herrn Ständerat
Schönenberger. Wir wollten uns aber bei der Stellung-
nahme zu dieser Motion nicht einfach auf rechtliche Argu-
mente berufen, weil man uns sonst ohne alle Zweifel wieder
den Vorwurf gemacht hätte, wir würden rein formaljuristisch
argumentieren. Wir haben deshalb auch materiell Stellung
genommen.
Sie wissen, dass der Bundesrat die Motion ablehnt. Wir
sehen in der Heraufsetzung des Alters keine Lösung der
Probleme, und vor allem hat uns auch die Beratungsstelle
für Unfallverhütung sehr deutlich gesagt: Diese Heraufset-
zung wäre das Verkehrteste, was man in der heutigen Situa-
tion tun könnte.
Dann möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat eine
ganze Reihe von Vorschriften erlassen hat, die sich gegen
Missbräuche richten. Zunächst einmal ist durch viele techni-
sche Bestimmungen das Frisieren dieser Motorfahrräder
erschwert worden. Sie wissen auch, dass es eine Theorie-
prüfung gibt. Es braucht einen Führerausweis, es braucht
ein Kontrollschild mit individueller Nummer. Es werden jähr-
lich auch einige tausend Führerausweise entzogen; wir
glauben, dass der Entzug des Führerausweises - übrigens
nicht nur bei den Führern von Motorfahrrädern, sondern
überhaupt - das wirksamste Mittel zur Bekämpfung von
Missbräuchen und verkehrswidrigem Verhalten ist.
Wie von verschiedenen Sprechern dargelegt worden ist,
würde die Heraufsetzung des Alters natürlich vor allem die
ländlichen Gebiete treffen, und das ist auch für mich ein
sehr wesentliches Argument. Kinder haben da eben sehr oft
einen langen Schulweg. Wenn Herr Ständerat Miville ein-
wendet, das sei früher auch schon so gewesen, so muss
man natürlich sagen, dass wir uns heute an einen anderen
Komfortstandard gewöhnt haben. Was wir für uns in
Anspruch nehmen, das können wir eigentlich anderen nicht
sehr gut versagen. Dass man für solche Regionen Ausnah-
men statuieren würde, das scheint mir völlig unpraktikabel
zu sein. Das wäre auch in keiner Art und Weise kontrollier-
bar, wie das Herr Ständerat Steiner meines Erachtens zu
Recht dargelegt hat.
Nun braucht es bei diesen Mofas natürlich polizeiliche Kon-
trollen. Es braucht auch - wie richtig betont wurde - erzie-
herische Massnahmen durch Schule und Elternhaus. Das
scheint uns das bessere Vorgehen zu sein als eine Herauf-
setzung des Alters. Dass Velofahren an sich gesünder ist,
wird natürlich kein vernünftiger Mensch bestreiten. Aber
sehen Sie, auch das ist zu Recht hervorgehoben worden:
Wir können nicht mit Verkehrsvorschriften einfach Gesund-
heitspolitik betreiben. Ich glaube, das geht nicht an.
Nun ist vor allem von Frau Ständerätin Bauer auf die Gefah-
ren und die Unfallhäufigkeit der Mofas hingewiesen worden.
Darf ich immerhin bemerken, dass das Velofahren in Städ-
ten auch nicht ganz harmlos ist und vor allem sehr unange-
nehm in diesem Meer von Autos. Nach meiner Erfahrung ist
es eher so, dass die Automobilisten gegenüber dem Mofa
noch etwas mehr Respekt und Zurückhaltung bekunden als
gegenüber dem Velo. Der Kampf gegen die Verkehrsunfälle
ist eine allgemeine Aufgabe. Es sind nicht nur jugendliche
Motorfahrradfahrer, die Opfer des Verkehrs werden. Diese
Opfer sind sehr tragisch, ja ein Skandal. Ich finde es über-
haupt skandalös, dass auf unseren Strassen jährlich 1100
Tote zu verzeichnen sind. Man muss das Problem der Ver-
kehrsunfälle im Ganzen sehen und kann das nicht auf eine
einzige Kategorie von Verkehrsteilnehmern beschränken.
Nun hat mir Frau Ständerätin Bauer vier Fragen gestellt:
- Fördert der Bundesrat Velowege? Wir haben bisher die
Auffassung vertreten, dass das in erster Linie Sache der
Kantone sei.
- Soll nicht der Helm obligatorisch erklärt werden? Ich
kann ein gewisses Erstaunen nicht unterdrücken, dass eine
solche Anfrage nun ausgerechnet aus der Romandie
kommt, wenn ich an die Reaktion auf das Gurtenobligato-
rium denke.
- Wir sollten die Kantone zu Verkehrserziehungsaktionen
ermuntern. Mein Bundesamt für Polizeiwesen tut das in
regelmässigen Abständen immer und immer wieder. Aber
die Durchführung ist Sache der Kantone.
- Wir sollten die Kantone zu gemeinsamen Transporten
von Schülern und Lehrlingen ermuntern. Auch das scheint
mir eine Angelegenheit der Kantone zu sein, in die sich der
Bund nicht auch noch einmischen kann.
Herr Ständerat Ducret hat dann schliesslich die Frage der
Einschaltung, des Lichtes bei Mofas und Velos, die ähnlich
erfolgen soll wie bei Motorrädern, aufgeworfen. Ich nehme
dieses Problem entgegen und werde das an meine Speziali-
sten weiterleiten. Ich kann materiell jetzt nicht dazu Stellung
nehmen, ob das richtig sei oder nicht.
Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie mit Kommis-
sionsmehrheit und Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Vote - Abstimmung
Für Überweisung der Motion 6 Stimmen
Dagegen 28 Stimmen
#ST# 81.078
Genossenschaft für Getreide
und Futtermittel. Bundesgesetz
Société coopérative des céréales
et matières fourragères. Loi
Siehe Seite 275 hiervor - Voir page 275 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 24. September 1984
Décision du Conseil national du 24 septembre 1984
Differenzen - Divergences
Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Cavelty, Berichterstatter: Der Nationalrat hat die Differenzen
beim Bundesgesetz betreffend die GGF behandelt und mit
einer Ausnahme uns, dem Ständerat, zugestimmt. Dabei
sind gar Worte des Lobes für uns gefallen.
Die verbleibende Differenz betrifft Artikel 8. Dieser Artikel
FIPOI. Prêt
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27 septembre 1984
sieht nach der Fassung des Nationalrates vor, dass Perso-
nal- und Entschädigungsordnungen der Genossenschaft
der Genehmigung durch den Bundesrat bedürfen. Unsere
Kommission liess sich von den Erwägungen leiten, dass
eine Koordination bezüglich der Entschädigungen von
Kommissionen tatsächlich richtig ist. Dies entspricht auch
einem Vorstoss, den wir einmal gutgeheissen haben.
Die nationalrätliche Fassung kommt diesem Bedürfnis nach.
Mit 7 zu 2 Stimmen beantragt Ihre Kommission Zustimmung
zum Nationalrat.
Damit wären dann alle Differenzen bereinigt.
Angenommen - Adopté
Le président: M. Dobler fête son anniversaire. Je ne connais
pas le nombre des années mais, vu la forme de notre
collègue, nous, constatons tous qu'il ne peut s'agir que d'un
anniversaire juvénile! Nous lui présentons de tout cœur nos
vœux cordiaux.
Schluss der Sitzung um 10.30 Uhr
La séance est levée à 10 h 30
#ST# Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 27. September 1984, Vormittag
Jeudi 27 septembre 1984, matin
8.00h
Vorsitz - Présidence: M. Debétaz
84.017
FIPOI. Darlehen - FIPOI. Prêt
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. März 1984 (BBI l, 1205)
Message et projet d'arrêté du 5 mars 1984 (FF 1,1233)
Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 1984
Décision du Conseil national du 15 juin 1984
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National-
rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na-
tional
Muheim, Berichterstatter: Vier Bemerkungen:
- Die Immobilienstiftung für die Internationalen Organisa-
tionen - abgekürzt FIPOI - ist eine Institution, welche die
Finanzierung von Gebäulichkeiten im Räume Genf gewähr-
leistet. Es sind Gebäulichkeiten, die einer Reihe von interna-
tionalen Organisationen dienen. Der Bund gewährt bereits
seit Jahren Darlehen, die verzinslich und rückzahlbar sind.
Heute sollen 9,925 Millionen der FIPOI gewährt werden,
damit diese Immobilienstiftung zwei Gebäulichkeiten für das
CERN erstellen kann. Das CERN ist - wie Sie wissen - die
Europäische Organisation für Nuklearforschung und hat ein
weltweites Renommée für seine wissenschaftlichen Leistun-
gen. 13 Staaten sind Mitglieder des CERN.
- Die Kommission hat sich vortragen lassen, welche Bun-
desleistungen die FIPOI bis heute schon erhalten hat. Mit
Wert 31. Dezember 1983 waren es 483 Millionen Franken;
die Höhe der Rückzahlungen beträgt bis heute 171 Millionen
Franken, und an Zinsen wurden etwa 95 Millionen Franken
bezahlt. Die Leistung des Bundes besteht in der günstigen
Zinsgewährung. In der Regel sind es 3 Prozent perannum,
wobei der Bundesrat zuständig ist, den Zinssatz festzulegen.
Auf unsere Anfrage hin wurde die Kommission informiert,
dass die 3 Prozent dann erhöht werden können - immer
durch den Bundesrat -, wenn die durchschnittlichen Zinsen
der Anleihen der Eidgenossenschaft im Mittel 5 Prozent
übersteigen. Es ist also eine bestimmte Flexibilität vertrag-
lich abgesichert, so dass der Bund bei aussergewöhnlichen
Zinssteigerungen seine Leistung etwas anheben kann. Die
Eidgenossenschaft lässt uns auf Seite 8 der Botschaft wis-
sen, dass der Bundesrat die Absicht habe, dieses Darlehen
von der linearen Herabsetzung der Bundesleistungen um 10
Prozent auszunehmen. Dies aus der Überlegung heraus,
dass das Gebäude ja erstellt werden müsse, weshalb es
auch voll zu finanzieren ist. Der Bund wird also seine Darle-
hensleistung zu 100 Prozent erbringen.
- Die Kommission hat sich - wie übrigens schon der Bun-
desrat - mit der Frage der Verfassungsmässigkeit befasst.
Es ist nach wie vor rechtlich umstritten, ob es einer aus-
drücklichen Gesetzesgrundlage bedürfe, um derartige Zah-
lungen zu erbringen, oder anders formuliert, ob das Legali-
tätsprinzip auch für diesen Bereich aussenpolitischer
Finanzausgaben nötig sei. Die Kommission wird dieses Pro-
blem bei Gelegenheit etwas näher anschauen. Wir haben
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Bundesgesetz
Société coopérative des céréales et matières fourragères. Loi
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.078
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.09.1984 - 09:00
Date
Data
Seite
513-514
Page
Pagina
Ref. No
20 012 884
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