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CH_VB_001Ch Vb24 sept. 1984Ouvrir la source →
Société coopérative des céréales et matières fourragères 1154 N 24 septembre 1984 fahrern selbst ergriffene Massnahmen zu konkreteren Ergebnissen führen als die Bestrebungen unserer Regie- rung? Was hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den neuesten Vorfällen unternommen, um seine Absichten gegenüber der italienischen Regierung durchzusetzen ? Bundesrat Stich: Die Ursachen der Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung an den schweizerisch-italienischen Grenz- übergängen sind primär auf die Infrastruktur und die Orga- nisation der italienischen Zollämter zurückzuführen. Zu die- sen strukturellen Ursachen gesellen sich von Zeit zu Zeit auch noch Probleme, die auf Personalangelegenheiten (z. B. Bummelstreiks, unentschuldigtes Fernbleiben usw.) zurückzuführen sind. Der Bundesrat hat sich in seinen Interventionen bei den zuständigen italienischen Behörden primär dafür einge- setzt, dass die strukturellen Ursachen sowohl in Ponte Chiasso wie in Stabio/Gaggiolo möglichst rasch beseitigt werden. Seit letztem Mai wurden folgende Schritte unter- nommen: Im Juni vereinbarten die Zollkreisdirektionen eine erhebliche Verlängerung der Öffnungszeiten für Lastwagen im Transit sowie eine Aufstockung des italienischen Zollper- sonals. Ende Juli erhielten wir zudem aufgrund einer Inter- vention unseres Botschafters in Rom vom zuständigen ita- lienischen Minister die Zusicherung, dass Italien bereit sei, mit der Schweiz über die bald fällige Reorganisation von Chiasso eingehende Gespräche zu führen. Dies wird der Fall sein, sobald das italienische Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat. Die schweizeri- schen Behörden werden alles daran setzen, um eine mate- rielle Abwertung des Zollplatzes Chiasso zu verhindern. Spalti: Ich danke für den Versuch, meine Fragen zu beant- worten. Es bleibt einfach das ungute Gefühl, dass offen- sichtlich illegale Massnahmen seitens der Betroffenen zu bessern Erfolgen führen als die Bestrebungen unserer Lan- desregierung. Und hier stellt sich einfach die Frage - ich weiss, dass es vielleicht etwas schwierig ist, jetzt darauf im Detail einzugehen -: Was wird getan, damit in Zukunft die Bestrebungen unserer Landesregierung Erfolg haben und nicht wieder derart illegale Massnahmen für einen reibungs- losen Grenzübertritt ergriffen werden müssen? Bundesrat Stich: Dazu möchte ich einfach sagen, dass die schweizerische Seite auf Regierungsebene aber auch auf der Ebene der Oberzolldirektion bei der italienischen Regie- rung alles unternimmt, um möglichst Vereinfachungen zu erreichen; aber letztlich sind nicht wir zuständig, sondern die italienische Regierung. Question 18: Rebeaud. Ausdehnung der Bauzonen. Erklärung eines höheren Beamten Extension des zones à bâtir. Déclarations d'un haut fonctionnaire M. Hans Popp, vice-directeur de l'Office fédéral de l'agricul- ture, a récemment proposé une modification de la loi fédé- rale sur les forêts, permettant de gagner des zones à bâtir sur l'ère forestière actuellement protégée. Le Conseil fédéral peut-il nous dire:
Société coopérative des céréales et matières fourragères 1156 N 24 septembre 1984 de la Confédération, ces dernières années. C'est ainsi que le salaire moyen du personnel fédéral était de 14 930 francs en 1960. Il a passé à 56 700 francs en 1980; cela représente une augmentation -de 380 pour cent alors que durant le même laps de temps, les salaires de la CCF n'ont augmenté que de 227 pour cent, soit une augmentation inférieure de 30 pour cent à celle dont a bénéficié le personnel de la Confédéra- tion. C'est une preuve supplémentaire - s'il le fallait - de la bonne gestion de cette coopérative. Je rappelle en outre que la CCF, qui finance elle-même ses activités, ne touche aucune prestation de la Confédération. C'est à mon avis une raison supplémentaire de lui laisser l'entière liberté et l'en- tière responsabilité, sur le plan de la politique du personnel, de sa propre gestion. Je vous invite donc à vous rallier à la décision du Conseil des Etats, en biffant l'article 8. Hofmann: Herr Thévoz hat nun den Antrag gestellt, dem Ständerat zu folgen und Artikel 8 zu streichen. Auf der Fahne figuriert Herr Thévoz noch unter dem Namen der Minderheit, wie sie durch Herrn Kollege Jung vertreten worden ist. Das Rückkommen von Herrn Thévoz ist ver- ständlich. Persönlich möchte ich seinen Antrag unterstüt- zen, dass man dem Ständerat folgt und Artikel 8 streicht. Wenn man diesem Antrag nicht folgen will, wie er von Seiten des Ständerates und Herrn Thévoz vorliegt, so möchte ich Ihnen beantragen, der Minderheit zu folgen. Als wir in der Fraktion der SVP diesen Artikel 8 beraten haben, lag dem Antrag der Mehrheit nur noch der Antrag der Minderheit gegenüber, und wir haben in der SVP-Fraktion beschlossen, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Weshalb könnte man Artikel 8 streichen? Dem Bundesrat ist kein Vorwurf zu machen, dass er Artikel 8 vorgelegt hat. Wir haben ihm seinerzeit eine Motion überwiesen. Darin haben wir verlangt, dass eine Koordination der privatrechtlichen personellen Belange erfolge bei Institutionen, die ihre Tätig- keit auf staatliche Hoheitsrechte abstützen. Weshalb ist aber hier eine Intervention des Bundes nicht erforderlich? Erstens dürfen wir einmal festhalten, dass die Aufwendun- gen der GGF durch eine Kanzleigebühr bezahlt werden; diese Kanzleigebühr wird bei den Benutzern, den Mitglie- dern der GGF, erhoben. Diese Benutzer der GGF haben von sich aus alles Interesse, dass die GGF rationell, effizient und sparsam geführt wird. Zudem muss das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement jeweils die Höhe dieser Kanz- leigebühr genehmigen. Das EVD hat somit indirekt auch eine Kontrolle, dass bei der GGF nicht übermarcht wird. Zweitens ist zu sagen, dass die GGF seit Ende der Kriegs- wirtschaft ihren Betrieb bedeutend rationalisiert hat. 1949 zählte sie noch 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seit 1981 sind es noch 26. Dabei haben die Aufgaben der GGF nicht etwa abgenommen, sondern sich namhaft vermehrt. Wäre die GGF einem Beamtenstatut unterstellt gewesen, so wäre es fraglich, ob sie diese Rationalisierung hätte vorneh- men können. Drittens hat bereits Kollege Jung betont, dass die GGF bei der Lohnentwicklung nicht überbordet hat. Es ist darauf hinzuweisen, dass sie sich bereits heute freiwillig, aber mit der nötigen Flexibilität jeweils der Besoldungsordnung des Bundes anpasst. Sie kann damit vor allem ihre Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter auch leistungsorientiert motivieren. Viertens: Im bundesrätlichen Text wäre für die GGF eine Personal- und Gehaltsordnung verlangt worden. Bei grösse- ren Betrieben ist das sicher notwendig, aber bei nur 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem so kleinen Bestand, führt das zu einem Schematismus, auch zu einer Verbeamtung. Die Bundesverwaltung klagt immer wegen des Personal- stopps. Man sollte ihr daher nicht noch neue Kontrollen und Aufgaben überweisen. Ich würde meinen, dass hier diese zusätzliche Kontrolle durch die Bundesverwaltung nicht notwendig ist. Wir können hier dem Ständerat, oder, wenn Sie das nicht wollen, dem Antrag der Minderheit folgen. In diesem Antrag der Minderheit beschränkt man sich auf die Kontrolle der Personal- und Entschädigungsordnung der Genossenschaft durch den Bundesrat und geht nicht weiter. Schwarz: Ich betrachte die Regelung über die Gehälter und Entschädigungen der GGF unter dem Gesichtswinkel der Finanzkommission. Mein Vorredner musste ja das nicht mehr tun. Jahrelang hat man sich daran gestossen, dass im Bereich des Bundes verschiedene Regelungen gelten sol- len, was zu Ungerechtigkeiten führte. Auf Wunsch der Finanzdelegation befasste sich die Finanzkommission mit dieser Angelegenheit. Gemäss Protokoll der Sektion 4 vom 7. November 1980 wurde die Finanzkommission beauftragt, eine entsprechende Motion auszuarbeiten. In der Sitzung vom 13./14. November 1980 hat die Finanzkommission ein- stimmig, bei einer Enthaltung, folgende Motion verabschie- det: «Zahlreiche Institutionen stützen ihre Tätigkeit auf staatliche Hoheitsakte ab und/oder beziehen Bundesbei- träge und/oder sind durch die Gewährung von Defizitgaran- tien des Bundes abgesichert, ohne dass gleichzeitig eine ausreichende Einflussnahme und Koordination auf diese Institutionen seitens des Bundes bestehen würde. Dieses Problem stellt sich insbesondere in personalrechtlichen Belangen. Der Bundesrat wird beauftragt, die unerlässlichen Vorkehrungen für eine Verbesserung der Koordination zu treffen.» Diese Motion wurde im Nationalrat am 4. Dezember 1980 mit 84 gegen 37 Stimmen überwiesen. Im Ständerat erfolgte die Überweisung ohne Opposition. Was der Bun- desrat und die Kommissionsmehrheit Ihnen vorschlagen, ist nichts anderes als die Konsequenz aus diesem verbindli- chen Auftrag des Parlaments. Mit mehr oder weniger Staat hat dies überhaupt nichts zu tun, denn die GGF ist ein Organ, welches im Auftrag des Staates handelt. Sie finan- ziert sich ausschliesslich durch staatlich verfügte Abgaben. Diese Abgaben erfolgen nicht freiwillig. Auch mit einer vermehrten Regelungsdichte hat eine Koor- dination der Personalordnungen nichts zu tun; denn Perso- nalordnungen sind so oder so aufzustellen. Eine Kontrolle durch den Bundesrat hat aber auch - und dies möchte ich dick unterstreichen - mit den Leistungen der GGF über- haupt nichts zu tun. Die GGF arbeitet gut. Ich möchte sagen: hoffentlich arbeitet sie gut. Der Bundesrat kann doch nicht unterscheiden zwischen halbstaatlichen Organisationen, welche gut arbeiten und solchen, welche schlecht arbeiten, und je nachdem auf die Personalordnung Einfluss nehmen. Wenn wir in diesem Riesenapparat des Bundes mit seinen gegen 200 halbstaatlichen Organisationen Ordnung und Übersicht behalten wollen, dann ist ein Minimum an Koordi- nation und Kontrolle durch den Bundesrat unvermeidlich. Ich bitte Sie, konsequent zu bleiben und Bundesrat und Kommission zuzustimmen. Nef, Berichterstatter: Ich habe nicht mehr viel zu sagen. Es geht hier nur darum, ob Sie Ihren Motionen, die Sie in diesem Hause annehmen, nachleben oder in diesem Fall wieder ausscheren wollen. Darum geht es. Zur Diskussion steht nicht, ob die GGF gut oder nicht gut gearbeitet hat; sie hat immer sehr gut gearbeitet. Es geht einzig darum, ob Ihre Motion, also der Wille, den Sie im Städerat und hier bekun- det haben, nun Gültigkeit haben soll, oder ob wir bei erster Gelegenheit wieder eine Ausnahme machen. Die Kommission hat mit 11 gegen 6 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat zuzustimmen. M. Savary-Fribourg, rapporteur: Je pense qu'il s'agit ici d'une décision politique et l'on ne va pas revenir sur tous les éléments invoqués. Il y a un choix à faire. La majorité de la commission - je vous le répète - vous propose de ne pas vous rallier à la décision du Conseil des Etats mais de maintenir la décision que vous avez prise antérieurement, je vous laisse le choix en la matière. Bundesrat Stich: Mit dem ursprünglichen Beschluss, den die Mehrheit hier beantragt, und an sich auch mit dem Minderheitsantrag Jung könnte man sich noch befreunden; grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestim- mung seinerzeit aufgrund einer völlig unbestrittenen Motion der Räte in die Vorlage eingefügt wurde. Wenn wir in diesen Organisationen, die hoheitsrechtliche Aufgaben erfüllen, ein
Société coopérative des céréales et matières fourragères 1158 N 24 septembre 1984 diminuer la capacité de production que l'on souhaite à tout prix maintenir pour des temps de crise. J'ai soutenu la minorité de la commission qui souhaite maintenir le texte adopté par notre conseil. Schmid, Sprecher der Minderheit: Die Erläuterungen der Kommissionssprecher waren für uns sehr wertvoll. Trotz- dem kann ich mir gut vorstellen, dass jene, die nicht in der Kommission waren, nach einjährigem Unterbruch in diesem Geschäft einige Mühe haben werden, sich für die Mehrheit oder für die Minderheit zu entscheiden. Worum geht es? Wie Sie wissen, haben sich Behörden und Volk schon vor Jahrzehnten dafür entschieden, die schweizerische Land- wirtschaft unter anderem durch die mengenmässige Begrenzung der Einfuhr von Futtermitteln zu schützen. Diese mengenmässige Begrenzung erfolgt einerseits durch die ordentlichen Kontingente und andererseits durch die in Artikel 17 zur Diskussion stehenden Spezialkontingente. Die Spezialkontingente betreffen im wesentlichen Mahlgerste, Mahlhafer und Mais. Aus diesen Produkten werden Lebens- mittel für die menschliche Ernährung hergestellt. Der Umstand, dass dabei Futtermittel anfallen, ist der Grund, weshalb auch hier eine Kontingentierung, nämlich die soge- nannte Spezialkontingentierung, eingeführt wird. Es ist zu unterscheiden zwischen Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 3. Bei Artikel 17 Absatz 1 - hier besteht keine Differenz - geht es um die Neueröffnung und die Erhöhung von Spezialkontingenten auf Antrag der potentiel- len oder aktuellen Kontingentsinhaber; bei dem umstritte- nen Artikel 17 Absatz 3 geht es dagegen um die obligato- risch vorgeschriebene, alle drei Jahre durchzuführende Revision der Spezialkontingente. Die Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat besteht darin, dass nach Auffassung des Ständerates und der Mehrheit der vorberatenden Kommission für eine Änderung dieser Kon- tingentszuteilung genügt, dass diese Spezialkontingente zu Speiseprodukten verarbeitet werden, gleichgültig, ob sie nachher auch als Speiseprodukte abgesetzt oder zu Futter- mittelzwecken verkauft werden. Nach Auffassung der Min- derheit der Kommission, die ich hier vertrete, wollen wir darauf Bedacht nehmen, dass solche Kontingentsrevisionen nur möglich sind, wenn die Kontingentsinhaber diese kon- tingentierten Importe nicht nur zu Speiseprodukten verar- beiten, sondern auch als Speiseprodukte, also für die menschliche Ernährung, veräussern. Das scheint mir eine sehr wesentliche Differenz zu sein. Woher kommt der Widerstand, wie er sich durch die Mehr- heit der Kommission und durch den Ständerat äussert? Es geht darum, dass die Futtermittelkontingente, d. h. die gewöhnlichen Kontingente, mit verschiedenen Abgaben und Auflagen belegt sind. Diese Abgaben sind einmal Pflichtlagerabgaben; es gibt aber auch eine Auflage in bezug auf die Verwertung von inländischen Agrarprodukt- überschüssen, welche die Kontingentsinhaber auf sich neh- men müssen. Diese Abgaben und Auflagen verteuern natür- lich die Herstellung von Futtermitteln auf dem Wege von gewöhnlichen Importkontingenten. Die Verteuerung ist ein an sich begreiflicher Anreiz, auf dem Umweg über Spezial- kontingente Importe zu tätigen und daraus Futtermittel her- zustellen. Nun sagen allerdings die Befürworter des Antra- ges der Mehrheit und des Ständerates, dass es für die Herstellung von Speiseprodukten, die auch zu Futtermittel- zwecken dienen können, besonderer kostspieliger Einrich- tungen bedürfe, und deshalb sei es gerechtfertigt, dass durch Wegfall oder teilweisen Wegfall dieser Abgaben und Auflagen eine gewisse Korrektur geschaffen werde. Da kommen wir zu einem grundsätzlichen Problem, auf das mich schon vor Jahren als erster in diesem Rat Herr Kollege Paul Eisenring aufmerksam gemacht hat. Herr Eisenring hat immer wieder die Auffassung vertreten, dass mehr und mehr Unternehmen, die keine Landwirtschaftsbetriebe sind, den Agrarschutz für sich beanspruchen, so dass die beschränk- ten Ressourcen, die uns für den unbestrittenen Schutz unserer einheimischen Landwirtschaft zur Verfügung ste- hen, den eigentlichen Landwirtschaftsbetrieben fehlen. In diese Richtung geht das Anliegen der Spezialmühlen, auf dem Wege über Spezialkontingente Speiseprodukte herzu- stellen, die zu Futtermittelzwecken verkauft und verwendet werden. Politisch schwerwiegender dürfte allerdings der von Herrn Kommissionspräsident Nef vorgetragene Grund für den Standpunkt der Mehrheit sein, nämlich dass wir auf solche Spezialmühlen in Notzeiten angewiesen sind. Was ist dazu zu sagen? Vorerst ist grundsätzlich festzustellen, dass noch nie ein Volk verhungert ist, weil es zu wenig Mühlen gehabt hat, sondern weil zu wenig Getreide vorhanden war. Zwei- tens übersteigen die Kapazitäten an Spezialmühlen bei wei- tem den Bedarf, der aufgrund der obligatorischen und tat- sächlich gehaltenen Pflichtlager in einem Krisenfall notwen- dig wäre. In einigen Monaten wären diese Pflichtlager aufge- braucht und dann würde die bestehende Kapazität an Spe- zialmühlen ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Was ist zum Einwand zu sagen, dass wir in unserem Land auch Mais, Hafer und Gerste anpflanzen und daher diese Spezialmühlen nötig sein könnten? Gerste wird - neben der Verfütterung an Tiere-zur Herstellung von Brotmehl einge- setzt werden müssen: dafür braucht es keine Spezialmüh- len. Der Hafer wird im Krisenfall zur Verfütterung an Pferde verwendet, die in der Armee und der Landwirtschaft einge- setzt werden müssen. Der Mais, der im Inland angepflanzt wird, ist nach Angaben der Spezialmühlen für die menschli- che Ernährung ungeeignet. Gehen wir aber davon aus, dass die Menschen in unserem Land diesen Mais trotzdem essen, kann die Maisaufbereitung ohne weiteres durch gewöhnli- che Mühlen vorgenommen werden, so dass wir gar keine Spezialmühlen brauchen. Ich muss sie auch darauf aufmerksam machen, dass Sie, wenn Sie nur auf die Verarbeitung zu Speisezwecken und nicht auf den Absatz zu Speisezwecken abstellen wollen, in jede dieser Spezialmühlen einen staatlichen Kontrolleur schicken müssen, der prüft, ob diese Spezialkontingente wirklich zu Speiseprodukten verarbeitet werden. Es gibt bei den Spezialmühlenbesitzern zwei Kategorien von Leuten. Die einen haben sich den veränderten Konsumge- wohnheiten der Menschen angepasst; sie bieten zusammen mit der Lebensmittelindustrie Fertignahrungsmittel und Bir- chermusprodukte an. Sie haben keinerlei Probleme mit den Spezialkontingenten, denn sie verarbeiten sie zu Speisepro- dukten und setzen sie auch entsprechend ab. Die andere Kategorie von Spezialmühlenbesitzern ist den bequemen, aber sehr lukrativen Weg der Futtermittelproduktion mit Spezialkontingenten gegangen. Zum Schluss noch eine versöhnliche, vielleicht auch etwas humoristische Bemerkung: Im Ständerat ist in diesem Zusammenhang der Ausdruck der «schönen Müllerin» gefallen; es ist dort gesagt worden, dass die schöne Müllerin allein nicht genüge, dass wir auch schöne Mühlen brau- chen. Ich darf wohl im Namen des ganzen Rates sprechen, wenn ich sage, die schöne Müllerin verdiene unsere unge- teilte Aufmerksamkeit. Ich bin auch der Meinung, dass wir an schönen Mühlen interessiert sind, aber nicht schöne Mühlen auf Staatskrücken! Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Schwarz: Bei dieser Diskussion um die Spezialkontingente muss von einigen Tatsachen ausgegangen werden.
Die Regelung der Spezialkontingente ist eine zwingende Folge der Futtermittelkontingentierung. Wir müssen nun in den nächsten zehn Jahren einmal sehen, wie sich das neu- eingeführte Versteigerungssystem auswirkt. Je nachdem muss man dann auf das Kontingentierungssystem an sich zurückkommen.
Die Spezialmühlen unterscheiden sich grundsätzlich von den Futtermühlen. Die ersteren verarbeiten Mahlgerste, Mahlhafer und Essmais zu Speiseprodukten, die letzteren produzieren Futtermittel für die tierische Ernährung. Ein Zusammenhang besteht lediglich darin, dass bei den Spei-
September 1984 N 1159 Genossenschaft für Getreide und Futtermittel semühlen zwangsläufig Abfälle anfallen, welche nur zu Fut- terzwecken Verwendung finden können.
Einen Wettbewerbsvorteil gemessen alle Kontingentsin- haber gegenüber Nicht-Kontingentsinhabern. Extrem bevor- teilt sind die landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände mit ihren 19 Prozent Anteil am Gesamteinfuhrkontingent gegenüber den privaten Mühlen, welche über keine Kontin- gente verfügen. Dieser Tatbestand verletzt sowohl die Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz, wonach Produ- zenten über keine eigenen Kontingente verfügen sollen, als auch das Prinzip der Trennung der Handelsstufen, nach dem die landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände sowohl Importeure als auch Mischfutterproduzenten sind. Es mutet deshalb etwas eigenartig an, dass ausgerechnet von dieser Seite den Spezialmühlen der Vorwurf der Wettbe- werbsverzerrung gemacht wird. Diesem Vorwurf stehen vier Tatsachen gegenüber:
Der technische Vorgang in den spezialisierten Schälbe- trieben ist sehr teuer. Futtermittel können billiger hergestellt werden.
Eine Umgehung der Futtermittelpreiszuschläge ist inso- fern nicht gegeben, als die verbleibenden Abfallprodukte, welche der tierischen Ernährung zugefügt werden müssen, mit diesen Preiszuschlägen belastet werden, was durchaus richtig ist.
Eine Umgehung der Futtermittelbewirtschaftung an sich kann dadurch vermieden werden, dass diese Abfälle in der Bemessung des Gesamteinfuhrkontingents berücksichtigt werden können.
Wäre die Spezialmüllerei ein so grosses Geschäft, wie dies offenbar gewisse Kreise vermuten, dann müsste sie sich ausgedehnt haben. Das Gegenteil ist der Fall: 1959 waren es noch 122 Betriebe, am I.Januar 1984 aber nur noch 32 Betriebe. Um im Interesse unserer Landesversor- gung zu verhindern, dass diese auch noch verschwinden, bitte ich Sie, sich dem wohlüberlegten Antrag des Ständera- tes und unserer Kommissionsmehrheit anzuschliessen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. M M. Revaclier: Comme l'a démontré le porte-parole de la minorité, il existe d'excellentes raisons pour que le Conseil national maintienne sa décision du 20 septembre 1983. L'article 17 concerne donc le problème des contingents spéciaux. Ce problème provient de l'utilisation, par l'affoura- gement du bétail, des déchets issus de la transformation industrielle de l'orge, de l'avoine et du maïs en gruau, des flocons d'avoine destinés à l'alimentation humaine. On importe actuellement, sous forme de contingents spé- ciaux, beaucoup plus de céréales qu'il n'en est effective- ment utilisé dans l'alimentation humaine. On constate même que, sous la rubrique des contingents spéciaux, il s'importe aujourd'hui de plus en plus des denrées fourra- gères qui, dès le départ, sont utilisées dans le secteur de la production animale. Cela a d'ailleurs été confirmé par la Coopérative des céréales fourragères elle-même, qui estime que des 70 000 tonnes de contingents spéciaux, 70 à 80 pour cent sont dirigés vers l'alimentation du bétail. De son côté, l'Office fédéral de l'agriculture confirme que, pour l'ensemble du pays, seuls 22 pour cent de ces contingents sont utilisés pour l'alimentation humaine. Sous la rubrique «Utilisation pour l'alimentation humaine», ce sont donc environ 55 000 tonnes de denrées fourragères qui sont importées en Suisse et qui, de ce fait, échappent au contingent global de ces matières. Pour mettre fin à ces abus, la version de l'article 17, arrêtée par le Conseil national, suggère de réduire les contingents spéciaux aux seuls besoins du secteur de l'alimentation humaine. C'est là, je crois, une formule tout à fait logique. Pour sa part, la version de l'article 17, 3 e alinéa, telle que la propose le Conseil des Etats, aurait pour conséquence de maintenir pour dix ans les contingents dans leur situation actuelle et, par conséquent, de proroger par un arrêté fédé- ral ces distorsions de concurrence tout à fait insupporta- bles. 147-N C'est pourquoi je vous propose de vous rallier à la décision du Conseil national. Röthlin: Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Wie Sie wahr- scheinlich aus den bisherigen Voten gemerkt haben, geht es um ein handfestes Duell zwischen den Genossenschaftsver- bänden und den Spezialmühlen. Gestatten Sie mir, auf zwei, drei Argumente von Herrn Kollega Schmid einzugehen. Der Anfall an Futtermitteln aus der Spezialkontingents-Ver- mahlung ist nur einen Bruchteil der gesamten Futtermittel- einfuhr. Es handelt sich - um es zu relativieren - um ledig- lich 2 Prozent des Futtermittelimportes. Von der Menge, die aus den Spezialmühlen in den Futtermittelsektor geht, sind 35 000 Tonnen unvermeidliche Abfälle, während der restli- che, nicht in den Speisesektor gehende Teil nur infolge wohlstandsbedingter Ernährungsgewohnheiten als Futter- mittel verfüttert werden muss. Herr Kollega Schmid, weder Sie noch wir werden bei einer Verengung des Marktes verhungern. Doch die Fassung des Nationalrates zu Artikel 17 hätte zur Folge, dass die Kontin- gente und damit die Kapazitäten der Spezialmühlen auf den heutigen Bedarf an Speiseprodukten beschnitten würden, so dass die Mahlkapazitäten zur Sicherstellung des Landes- versorgung in Krisen- und Notzeiten nicht mehr vorhanden wären. Die Behauptung, dass die spezialisierten Installatio- nen der Spezialmühlen in einer Notsituation überflüssig wären, geht davon aus, dass sich die schweizerische Bevöl- kerung in einer solchen Lage von minderwertigen Futtermit- teln ernähren müsste, und dann würde wahrscheinlich auch Ihr Birchermüesli aus Abschied und Traktanden fallen. Es geht hier schlicht und einfach um den Weiterbestand einiger gewerblicher Spezialmühlen. Darum bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem Ständerat zuzustimmen. Hofmann: Es geht hier um drei wesentliche Punkte: erstens um die Vorteile, die ein Spezialkontingent an und für sich hat, zweitens um Wettbewerbsvorteile, wenn das Kontin- gent, das an und für sich für Speisezwecke bestimmt wäre, als Futtermittel abgesetzt wird, und drittens um eine struk- turpolitische Frage, um die Erhaltung von Spezialmülle- reien. Unsere Fraktion hat sowohl die nationalrätliche wie die ständerätliche Fassung eingehend beraten. Sie ist mehrheit- lich für Zustimmung zum Ständerat. Eine Minderheit tritt für Festhalten an der Fassung des Nationalrates ein. Die Fassung des Nationalrates ist an sich sehr klar. Sie sagt, dass die Gewährung dieser Spezialkontingente abzustellen sei auf die zweckgebundene Ausnützung der Kontingente, d. h. also, dass diese Spezialkontingente für das verwendet werden sollen, für das sie gewährt werden, nämlich für Speisezwecke. Der Nationalrat hat seinerzeit entschieden, dass das EMD Ausnahmen vorsehen kann, wenn es deswe- gen für Müllereien Härtefälle geben sollte und sie sich nicht mehr halten können, obwohl ihre Erhaltung erwünscht ist. Die ständerätliche Fassung hat vor allem die strukturpoliti- sche Frage in den Vordergrund gerückt. Dem Ständerat ging es vor allem um das Postulat, noch möglichst zahlrei- che Mühlen, die in diesen Spezialbereichen tätig sind, zu erhalten. Die ständerätliche Fassung lässt aber ohne weite- res zu, dass diese Spezialkontingente dann zu einem gros- sen Teil nicht im Nahrungsmittel-, sondern im Futtermittel- sektor abgesetzt werden können. Falls die Mehrheit des Rates aus strukturpolitischen Überle- gungen der ständerätlichen Fassung zustimmen wird, dann wäre zu fordern, dass der bei der Herstellung von Speisewa- ren anfallende Futtermittelanteil bezüglich Abgaben und Belastungen den übrigen importierten Futtermitteln ange- glichen wird. Damit würden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Es geht hier nicht um eine Frage zwischen Nicht- landwirtschaft und Landwirtschaft; es geht um eine Frage strukturpolitischer Art einerseits, aber andererseits auch darum, Wettbewerbsverzerrungen zu verhüten.
Société coopérative des céréales et matières fourragères 1160 N 24 septembre 1984 Hari: Ich bin voll überzeugt, dass dieser Artikel 17 Absatz 3 im Sinne von Ständerat und Kommission ins Gesetz aufge- nommen werden muss. Die Gründe sind folgende: Im Interesse der Landesversorgung sind wir auf die beste- henden Schälmühlen angewiesen, wohlwissend, dass in Krisenzeiten oder im Kriegsfall Essmais, Gerste, Hirse und Hafer eine vermehrte Bedeutung in unserer Ernährung erhalten. Wo gehobelt wird, gibt es Späne, so auch bei den Schälmühlen. Deshalb müssen diese auch in Zukunft die Möglichkeit erhalten, die Nebenprodukte, die sich nicht für die menschliche Ernährung eignen, als tierische Futtermittel abzusetzen. Dabei ist zu sagen, dass diese Schälabfälle im Kriegsfall sich natürlich drastisch vermindern würden. Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag von Ständerat und Kommission zuzustimmen. Keller: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, dem Ständerat zuzu- stimmen, weil er die weitsichtigere und die ausgereiftere Lösung vorlegt. Diese Spezialmühlen sollen die Möglichkeit erhalten, ihr bisheriges Kontingentsvolumen auch in Zukunft zur Verfü- gung zu haben, solange sie Speiseprodukte herstellen, auch wenn diese nicht vollständig im Speisesektor abgesetzt wer- den. Für diese Spezialmühlen sind ungleich höhere Investi- tionen erforderlich. Es geht doch darum, diese Kapazität für Notzeiten zu erhalten! Herr Schmid hat vorhin die Frage, dass diese Mühlen für solche Zeiten nicht mehr erforderlich seien, ziemlich stark heruntergespielt. Er hat gesagt, dass kein Volk gestorben sei, weil keine Mühlen vorhanden gewesen wären, sondern weil es allenfalls an Korn fehlte. Einverstanden! Allerdings ist das sehr überspitzt ausgedrückt. Mühlen braucht es auch, gerade wenn der Mensch beispielsweise Gerste essen will. Die Demonstration ist uns Herr Schmid schuldig, wie er Gerste essen wird, die durch eine blosse Futtermühle gedrückt wurde. Der Anteil des Kontingents für Spezialmühlen ist sehr bescheiden. Er macht etwa 10 Prozent aus. Wir können diese Regelung für Spezialmühlen im Sinne des Ständerates mit gutem Gewissen unterstützen. Nef, Berichterstatter: Ich glaube, Sie haben nun das ganze Spektrum an Argumenten vernommen. Für die Kommis- sionsmehrheit haben wohl folgende Gründe den Ausschlag gegeben, dem Ständerat zuzustimmen:
Die Sachbearbeiter, insbesondere Herr Direktor Kurath, haben zugesichert, dass keine Missbräuche auf diesem Gebiete bestehen.
Die Kontingentsordnung mit den Kontingenten der Spe- zialmühlen kann nicht unterlaufen werden; man hat hier die Sache absolut in den Händen.
Ganz eindeutig das vorsorgungspolitische Moment: Wenn man weiss, dass innert zweier Jahrzehnte die Mühlen auf einen Viertel zusammengeschrumpft sind, dann muss man sich fragen, wie viele Spezialmühlen in unserem Land noch vorhanden wären, wenn wieder einmal eine Versor- gungskrise vor der Tür stände. Herr Schmid hat den Anschein erweckt, als ob andere Müh- len ohne weiteres die Aufgabe der Spezialmühlen überneh- men könnten. Das ist nun wirklich eine falsche Annahme! Mühlen bei Bedarf aus dem Boden zu stampfen, Mühlen mit Spezialeinrichtungen, wäre doch ein sehr problematisches Unterfangen. Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und hier ebenfalls die Differenz zum Ständerat zu beseitigen und diesem zuzustimmen. Bundesrat Stich: Zu Artikel 17 Absatz 1 und 2 bestehen keine Differenzen. Danach können Spezialkontingente aus- serhalb von periodischen Revisionen nur dann neu eröffnet oder erhöht werden, soweit nachgewiesen wird, dass die aufgrund der Neueröffnung oder Erhöhung eingeführten Waren vollumfänglich zu Speiseprodukten verarbeitet wer- den, die ausschliesslich für die menschliche Ernährung abgesetzt werden. Absatz 2 regelt die entsprechende Kürzung bzw. den Entzug, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Davon zu unterscheiden ist nun Absatz 3, der jetzt zur Diskussion steht, und der die periodische Revision der Kon- tingente regelt. Nach der Fassung des Nationalrates wird auf die zweckgebundene Auswertung der Kontingente abge- stellt, d. h. auf den Absatz als Speiseprodukte. Kann nicht alles im Speisesektor abgesetzt werden, müssten die Spe- zialkontingente gekürzt werden. Käme ein Betrieb durch eine solche Kürzung in eine Härtesituation, hätte das Eidge- nössische Volkswirtschaftsdepartement darüber zu entscheiden. Festhalten an der nationalrätlichen Fassung ist der Vorschlag der Minderheit. Demgegenüber schreibt die Fassung des Ständerates vor, dass die Spezialkontingente zwar ebenfalls alle drei Jahre revidiert werden, dass dabei aber nicht auf den Absatz als Speiseprodukte, sondern nur auf die Verarbeitung der Waren zu Speisezwecken, die sich bei üblicher Ausbeute einwandfrei für die menschliche Ernährung eignen, abgestellt wird. Eine Härteklausel ist dabei nicht mehr nötig. Praktisch führt die Lösung des Ständerates dazu, dass bei den Spezialkontingenten nichts bzw. nicht allzu viel geändert wird. Der Bundesrat hat sich bei der Beratung im Ständerat der nationalrätlichen Fassung angeschlossen, macht aber dar- aus angesichts der zur Diskussion stehenden 70 000 Tonnen Spezialkontingente gegenüber 1 Million Tonnen Futtermit- telimporten keine cause célèbre. Im Differenzbereinigungsverfahren hat die nationalrätliche Kommission mit 11 zu 6 Stimmen der Fassung des Stände- rates gegenüber derjenigen des Nationalrates den Vorzug gegeben. Der Bundesrat kann der Fassung des Ständerates zustimmen. Die nationalrätliche Kommission wünschte vom Bundesrat im Zusammenhang mit den Spezialkontingenten die Erklä- rung, dass mit der Bestimmung der Preiszuschläge auf eingeführten Waren, die der Spezialkontingentierung unter- stehen, die Differenz zwischen Richtabsatz und Mindest- absatz verkleinert werden solle. In der Verordnung sind Richtabsätze von Mahlprodukten zur Verwendung im Spei- sesektor festgesetzt. Wird mehr als der Richtabsatz in den Speisesektor geliefert, erfolgt eine Vergütung des Preiszu- schlages. Im gegensätzlichen Fall stellt sich die Frage der Nachzahlung der Preiszuschläge, wenn weniger als der Richtabsatz in den Speisesektor geliefert wird. Im Sinne einer Übergangsregelung ist ein Mindestabsatz festgelegt. Erst wenn dieser unterschritten wird, muss eine Nachzahlung von Preiszuschlägen erfolgen. Diese tolerierte Bandbreite beträgt jetzt 15 Prozent. Es ist beabsichtigt, sie allmählich bis auf 5 Prozent einzuengen. Eine gewisse Bandbreite ist erforderlich, weil es nicht einfach ist, ein- wandfrei festzustellen, ob ein Produkt im Spesesektor oder im Futtersektor verwendet wird. Manche Produkte eignen sich eben für beides. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 64 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 50 Stimmen Art. 24a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Pini Festhalten Art. 24a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Pini Maintenir
September 1984 N 1161 Genossenschaft für Getreide und Futtermittel Nef, Berichterstatter: Hier geht es darum, dass eine Frei- menge zur Versteigerung bewilligt werden soll. Das heisst, bei jeder Versteigerung, die ja nun eintreten soll, dürften die ersten 3000 Tonnen ausgenommen werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass von 110 Firmen, die Getreide ein- führen, deren 70 von der Versteigerung ausgenommen wür- den. Die Kommission ist zur Überlegung gekommen, dass damit das neue Instrument der Versteigerung weitgehend unterlaufen würde und dass ein negativer Aspekt der Getrei- deeinfuhr, die sogenannten Sofakontingentsinhaber, noch gefördert würde. Das sollten wir nicht tun. Die Kommission hat mit allen gegen eine Stimme beschlossen zu beantra- gen, dem Ständerat zuzustimmen und diese Freimenge zu streichen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. M. Savary-Fribourg, rapporteur: L'article 24a est une dispo- sition transitoire souhaitée par le Conseil national. Je ne répète pas les arguments avancés par le président de la commission, mais je dirai simplement ceci: étant donné qu'à l'article 15, au 3 e alinéa, nous n'avons pas suivi la proposi- tion du Conseil fédéral qui demandait une réduction de 10 à 20 pour cent, nous n'avons à disposition que 5 à 15 pour cent; je prétends qu'en réduisant le pourcentage, on a la possibilité de se dispenser pratiquement des dispositions transitoires. Je vous prie donc de vous rallier à la majorité de la commission qui a pris la décision de suivre le Conseil des Etats. M. Pini: Je rappelle que M. Fritz Honegger, prédécesseur de M. Furgler à la tête du Département de l'économie publique, n'avait pas caché ses préoccupations-voire sa perplexité - face à cette innovation des ventes aux enchères, qui n'a d'ailleurs pas encore été mise en pratique, même si celle-ci visait à rendre plus souple l'actuel régime des contingents. Ma proposition de maintien de l'article 24a reprend entière- ment les motivations que notre ancien collègue Walter Augsburger, avec la passion et la compétence qui caractéri- saient ses interventions, avait exposées, il y a une année dans cette salle-exactement le 20 septembre 1983- lors du premier débat sur la révision de cette loi fédérale. Sa propo- sition minoritaire, que nous avons acceptée il y a un an et qui vient d'être biffée par le Conseil des Etats, visait à assurer aux entreprises moyennes la possibilité de partici- per à cette nouvelle expérience des ventes aux enchères par leur contingent inférieur à 3000 tonnes. Notre ancien collè- gue nous rappelait encore au mois de juillet 1983: «Ich habe nichts gegen die Grossen, es braucht auch sie. Doch sollte man auch den Kleinen eine Chance geben, zu überleben mit hartem Kampf um Marktanteile, immer vorausgesetzt, dass die Leistung stimmt.» Cette simple raison que je viens de citer m'amène à reconfir- mer aujourd'hui le maintien de cette disposition, laquelle n'a étrangement pas recueilli la considération du Conseil des Etats. Cette norme que l'on veut éliminer de force intéresse plus de 60 entreprises suisses avec un contingent inférieur à 3000 tonnes, représentant les 12,5 pour cent du contingent global. Ces entreprises, qui sont confrontées à la réalité économi- que bien définie de notre pays et dont l'utilité ne peut pas être mise en discussion, seraient empêchées de participer aux premières enchères au profit d'une cinquantaine d'en- treprises qui représentent, par contre, les 47,5 pour cent du contingent global. Même si la matière que nous traitons nous offre un mécanisme assez complexe sur le plan de l'application pratique de son nouveau règlement, j'ose affir- mer que l'on est en train de privilégier les plus forts par rapport aux plus faibles. D'ailleurs, lors du récent débat qui a eu lieu à ce sujet à la Chambre haute, le conseiller aux Etats Hänsenberger stigmatisait dans ce sens la décision majoritaire de la commission, qui veut justement éliminer cette disposition transitoire. Il soulignait entre autres que les entreprises ne pouvant pas atteindre le plafond des 3000 tonnes peuvent participer à ce nouveau système de marché qui vise à introduire pas à pas des possibilités plus libérales. Même au début, cette expérience ne devrait pas, à mon avis, défavoriser les protagonistes potentiels par rapport à leur différente force commerciale. Les quelque 60 entreprises moyennes qui n'atteignent pas les 3000 tonnes dans la réalité du marché suisse ne sont pas insignifiantes. Dans mon canton, au Tessin, la plus grande entreprise dans ce secteur - représentant quand même les 18 pour cent du contingent national de maïs comestible-subirait les consé- quences qui découlent de la décision du Conseil des Etats car elle n'atteint pas le plafond des 3000 tonnes. D'autres maisons de la branche se situant dans la moyenne des 1000 tonnes seraient aussi défavorisées dans le jeu de cette nouvelle expérience des ventes aux enchères. Si l'on consi- dère que le contingent individuel maximum est fixé à 15 pour cent, on peut même imaginer que, par cette nouvelle expérience, six importateurs-vraisemblablement parmi les plus forts -pourraient contrôler les 90 pour cent du marché. Cela créerait non seulement en théorie, mais également en pratique, une situation de monopole. Comme l'a dit M. Furgler, conseiller fédéral, lors du débat au Conseil des Etats le 13 juin dernier, il faudrait donner aux petites et moyennes entreprises la possibilité d'augmenter leur contingent; ainsi, l'article 24a n'aurait, selon lui, aucune raison d'être retenu dans la loi. Je me permets de relever - à l'attention de M. Stich notam- ment - que l'enjeu différencié du marché suisse ne permet pas si facilement aux petites et moyennes entreprises de parvenir au plafond des 3000 tonnes que l'on veut fixer. C'est, par exemple, le cas du Tessin ainsi que d'autres régions de la Suisse. Cela touche l'activité d'environ 60 importateurs petits et moyens. Déjà lors du précédent débat dans ce conseil, cette situation n'a pas été passée sous silence. En effet, lors du premier débat, il y a une année, le rapporteur de la majorité de la commission, qui s'opposait à l'acceptation de cette disposition transitoire- il s'agissait de notre ancien collègue Louis Barras - admettait «que les ventes aux enchères s'en trouveraient facilitées et que cette disposition favoriserait les petits importateurs en ce sens que celui qui dispose d'un contingent de 3000 tonnes, par exemple, pourrait renoncer à participer aux enchères, mais ne subirait pas une réduction de son contingent, afin de constituer la masse disponible pour ces enchères». C'est justement pour cette raison que le Conseil national, par 43 voix contre 31, a maintenu cette disposition transi- toire. En conclusion, nous vous demandons d'en rester à notre première décision. Je suis convaincu qu'on évite ainsi de discriminer, sur notre marché, les petits et les moyens importateurs qui représentent dans leur ensemble une acti- vité économique qui a ses raisons d'être et, par conséquent, doit être défendue. Je le souligne d'autant plus qu'à l'heure actuelle nous sommes encore dépourvus de toute expérience pratique dans l'application du système des ventes aux enchères. Si cette expérience doit avoir pour objectif une certaine libéra- lisation du système actuel des contingents, ne commençons pas à la réduire. C'est pourquoi je vous prie de ne pas suivre la décision du Conseil des Etats et de maintenir, dans la loi, l'article en discussion. Nef, Berichterstatter: Ich würde den Appell unseres Kolle- gen Pini sehr gut verstehen, wenn es hier wirklich durch- wegs um Schwache und Kleine ginge. Bei der Revision dieses Gesetzes und bei der Einführung dieser Versteige- rung gilt aber der Grundgedanke, dass wir von sämtlichen Kontingentsinhabern eben Leistung verlangen. Es gibt eben gerade unter den Kleinen verschiedene Kontingentsinhaber, die einmal ein Kontingent geerbt und heute ein sogenanntes «Schlaf kontingent» haben. Das war ja nicht zuletzt ein Stein des Anstosses in dieser ganzen GGF-Geschichte. Wenn es uns mit der Erbringung von Leistungen wirklich ernst ist, dann müssen wir sämtliche Kontingentsinhaber dem Wett- bewerb unterstellen und dürfen nicht gewissen Kontingents-
Réseau des routes nationales. Transjurane 1162 N 24 septembre 1984 Inhabern sogenannte Ruhekissen und Sofakontingente auch für die Zukunft zubilligen. Im übrigen ist noch eines zu sagen: Wir haben in der ersten Beratung den Vorschlag gemacht, die Versteigerung in zwei Teilen zu machen, dass wir also mit den Grossen eine Versteigerung durchführen und getrennt dann mit den Klei- neren, um sie zu schützen. Das haben die Kleinen abge- lehnt. Sie wollten unter sich selbst keine Versteigerung. Gerade weil wir in der Versteigerung jetzt die Ordnung des Ständerates mit 5 zu 15 Prozent, also den minimalen Ansatz eingeführt haben, sollten wir hier nun doch den Schritt tun und von diesen Freikontingenten von 3000 Tonnen Abstand nehmen. Die Kommission hat mit 16 zu 1 empfohlen, hier dem Ständerat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen. M. Savary-Fribourg, rapporteur: Je comprends l'appréhen- sion de M. Pini quand il dit que ce nouveau système mérite un certain temps d'adaptation et qu'il eût fallu, finalement, adopter quelques mesures transitoires pour faciliter ce pas- sage. Personnellement, je fais confiance au Conseil fédéral et à la CCF pour introduire ce nouveau système et pour prendre toutes les mesures facilitant cette introduction. Par conséquent, je vous demande d'adopter la proposition de la majorité de la commission, qui va dans le même sens que celle du Conseil des Etats. Bundesrat Stich: Dieser Artikel 24a ist nicht durch den Bundesrat in diese Vorlage gekommen, und an sich wider- spricht er auch völlig dem Geist der ganzen Vorlage; wenn Sie von 110 Kontingenten 70 zum vornherein ausnehmen, dann brauchen Sie diese Übung nicht mehr durchzuführen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, Sie sollten der Kommission und dem Ständerat zustimmen und diesen Artikel 24a streichen und damit auch den Antrag von Herrn Pini ablehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag Pini 13 Stimmen Für den Antrag der Kommission offensichtliche Mehrheil An den Ständerat -Au Conseil des Etats #ST# 84.003 Nationalstrassennetz. Transjurastrasse Réseau des routes nationales. Transjurane Botschaft und Gesetzentwurf vom 11. Januar 1984 (BBI l, 65) Message et projet de loi du 11 Janvier 1984 (FF l, 69) Beschluss des Ständerates vom 19. Juni 1984 Décision du Conseil des Etats du 19 juin 1984 Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Ammann-St. Gallen, Bircher, Gehler, Oester)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Bundesgesetz Société coopérative des céréales et matières fourragères. Loi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.078 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.09.1984 - 14:30 Date Data Seite 1154-1162 Page Pagina Ref. No 20 012 716 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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