78.233
CH_VB_001Ch Vb2 févr. 1983Ouvrir la source →
Neue Anträge der Kommission vom 17. August 1982 Rapport, projets de loi et d'arrêté de la commission du 10 novembre 1981 (FF 19821, 1117) Avis et propositions du Conseil fédéral du 5 mai 1982 (FF II, 357) Nouvelles propositions de la commission du 17 août 1982 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Hubacher, Berichterstatter: Zum Dauerthema Parlaments- reform möchte der Referent und Kommissionspräsident im Sinne eines Beitrages zur Disziplin möglichst konzentriert und kurz orientieren. Sie haben die Fahne ausgeteilt bekommen, und ich möchte eigentlich nur festhalten, über was wir zu diskutieren haben. Zum Begriff Parlamentsreform: Diese Bezeichnung könnte zur Annahme verleiten, die Kommission schlage Ihnen grundlegende Änderungen vor oder gar kühne Projekte. Ich würde im Sinne der Mässigung die Bezeichnung «Parla- mentsreform» in Anführungszeichen setzen. Wir versuchen von der Kommission aus, am Rahmen, an den Spielregeln für dieses Haus, einige Korrekturen anzubringen. Im übri- gen ist die Substanz unserer politischen Arbeit unsere Fähigkeit oder Nichtfähigkeit, im Sinne des Verfassungsauf- trages unsere Beschlüsse zu fassen. Die Kommission hat mit Untergruppen, mit Arbeitsgruppen gearbeitet, um die Zahl der Kommissionssitzungen mög- lichst klein halten zu können. Wir sind etappenweise vorge- gangen. Die erste Etappe war die Entschädigungsfrage für Fraktionen und National- und Ständeräte. Die zweite Etappe, die jetzt vorliegt, ist die Revision des Geschäftsver- kehrsgesetzes. In einer letzten Etappe ist noch kein Ent- scheid gefallen; das wären allenfalls Änderungsvorschläge über unseren eigentlichen Parlamentsbetrieb. Sie sehen daraus, dass die Kommission pragmatisch vorgeht; sie ist nicht risikofreudiger, als es der Rat selber ist. Sie kann nicht zu weit voranmarschieren wollen mit Ideen, die durch- aus in vielfältiger Art diskutiert worden sind. Die Anträge halten sich in einem relativ bescheidenen Rahmen. Das Geschäftsverkehrsgesetz ist einfach der Praxis entspre- chend da und dort anders gestaltet worden. Die Kommission leidet also nicht unter der Einbildung, dass hier ein grosser Wurf präsentiert wird. Das liegt auch für uns selber, wie in der gesamten schweizerischen Politik, gar nicht drin. Es ist irgendwie ein parlamentarisches Pflichtlaufen, das wir miteinander vorzunehmen haben, und weniger ein spektakuläres Kürlaufen. Zwei Arbeitsgruppen haben • gründliche Vorabklärungen getroffen. Die Arbeitsgruppe Revision Geschäftsverkehrs- gesetz unter der Leitung von Kollega Barchi hat die Haupt- vorarbeit geleistet, während die Arbeitsgruppe unter dem Präsidium von Leo Weber das Problem Offenlegung und Interessenbindung gründlich untersucht und Anträge gestellt hat. Das Geschäftsverkehrsgesetz ist die Grundlage, um unse- ren parlamentarischen Auftrag möglichst effizient, mit guter Kosten-Nutzen-Berechnung, durchzuführen. Der Versuch unserer Kommission, gewisse Schwachstellen des Parla- mentsbetriebes zu sanieren, segelt jetzt unter diesem Namen «Parlamentsreform», aber es ist eigentlich, nüchter- ner und einfacher erklärt, eine Revision des Geschäftsver- kehrsgesetzes. Der Schriftsteller und frühere Abgeordnete im Deutschen Bundestag, Dieter Lattmann, hat einmal gesagt: «Die Demokratie stirbt nicht am Mangel an Gesetzen und Vor- schriften; sie stirbt am Mangel an Demokraten.» Von daher betrachtet, ist es nicht das Bemühen der Kommission gewesen, weitere Beiträge zur bürokratischen Inflation zu liefern, sondern das Geschäftsverkehrsgesetz möglichst zu entschlacken. Und der kluge Prof. Ralf Dahrendorf glaubt ja
Réforme du Parlement 72 N 2 février 1983 M. Bäumlin, par une proposition personnelle, demande de revenir au texte issu des premières décisions de votre com- mission. En outre, il y a quelques propositions de la mino- rité de la commission sur lesquelles je m'exprimerai dans la discussion de détail. Permettez-moi une remarque générale. Le rapport qui vous est présenté est coiffé du titre «Réforme du Parlement»; ce titre n'est évidemment pas exact. Il ne s'agit pas d'une réforme, même pas d'une mini-réforme. On ne réforme point le Parlement, il faut être clair. Il s'agit d'un petit «paquet» de modifications de la loi sur les rapports entre les conseils. Ces modifications s'inscrivent dans le cadre d'autres petites révisions dont le Parlement s'est déjà occupé, comme la révision de la loi sur les indemnités et qui ont pris leur essor grâce aux travaux de la Commission d'étude Akeret «Avenir du Parlement» qui ont duré quel- ques années. Bref, cette révision n'a rien de sensationnel, il s'agit d'un premier «paquet» qui contient les propositions auxquelles votre commission a donné la priorité. Un deuxième «paquet» suivra peut-être. Cette révision s'inscrit dans la tâche ordinaire qui consiste à adapter des dispositions réglementaires et des dispositions de procédure aux exi- gences pratiques qui se sont manifestées au cours des tra- vaux des conseils. Dans une large mesure il s'agit d'un remaniement formel, systématique et esthétique de quel- ques dispositions. En outre, il s'agit de fixer clairement dans la loi quelques principes qui avaient déjà trouvé leur application dans la pratique. Concernant quelques détails législatifs, votre commission, il faut le dire, a amélioré non seulement d'un point de vue for- mel mais aussi sur le fond la loi sur les rapports entre les conseils. Enfin, le seul point fort concerne la nouvelle réglementation de la procédure applicable aux initiatives parlementaires. Il est ainsi répondu à une nécessité maintes fois soulignée par tous les groupes politiques. Nous avons été confrontés à une telle inflation d'initiatives parlementaires que l'institu- tion elle-même a été vidée de son sens. Cette inflation a mis plusieurs grains de sable dans les rouages. Il faut éliminer les grains de sable, il faut changer les rouages. C'est ce que votre commission a tenté de faire. Une discussion ani- mée aura lieu sur ce point, d'une part parce que M. Gerwig, par une proposition personnelle, vous demande d'en rester au texte de la loi actuelle, et d'autre part parce qu'une pro- position est présentée par la minorité Reichling, à l'article 21 ter qui prévoit d'introduire un mécanisme de blocage encore plus stricte que les mécanismes que votre commis- sion vous propose d'introduire. En terminant, je vous recommande d'entrer en matière. Bundesrat Friedrich: Nur zur Klarheit: Der Bundesrat ver- tritt natürlich die Auffassung, dass die Revision der Institu- tion des Parlaments nicht seine Sache ist, sondern es ist Ihre Angelegenheit, hier die richtigen Lösungen zu treffen. In der Stellungnahme vom 5. Mai letzten Jahres zu den Reformvorschlägen haben wir uns denn auch nur zu jenen Artikeln geäussert, die die Stellung des Bundesrats betref- fen: entweder als Exekutive oder als Spitze der Verwaltung. Ich werde mich auch in der Detailberatung auf diese Artikel konzentrieren. Wenn ich also da nur mit grösster Zurückhal- tung agiere, so ist das nicht irgendwie Desinteresse an der ganzen Materie. Ich bin noch nicht so lange auf der Seite der Exekutive, dass ich kein Verständnis mehr für Ihre Sor- gen hätte; aber ich bin in der komfortablen Lage, hier zu sagen: tua res agitur (Es ist Ihre Sache). Akeret: Die SVP-Fraktion begrüsst die Tatsache, dass mit dieser Vorlage die Parlamentsreform wieder um einige Schritte weitergetrieben wird. Bedauerlich ist nur, dass unser Parlament keine Zeit für sich selber hat und solche Vorlagen immer wieder hinausschiebt. Wenn wir trotzdem mit unseren Terminen einigermassen zu Rande kommen, so ist dies - das muss auch einmal gesagt werden - dem Umstand zuzuschreiben, dass schon zahlreiche Massnah- men für eine Straffung und grössere Effizienz des Parla- mentsbetriebes gesorgt haben. Die bisherigen Versuche, das Parlament schrittweise den wachsenden Anforderun- gen anzupassen, sind sicherlich nicht erfolglos geblieben. Wenn die Verhältnisse trotzdem unbefriedigend und teil- weise desolat sind - ich möchte an die persönlichen Vor- stösse erinnern -, so ist das darauf zurückzuführen, dass wir uns immer noch der Illusion hingeben, das Doppelte bis Dreifache an Geschäften in der gleichen Zeit wie vor 20 Jah- ren erledigen zu können. Unsere Fraktion hat die Vorschläge geprüft und stimmt den Anträgen der Kommissionsmehrheit mit einer Ausnahme zu. Subkommission und Kommission haben die verschiede- nen Probleme wie die Interessenbindung, die Unvereinbar- keit, die Koordination beider Räte, der parlamentarischen Gruppen, die Auskunftspflicht der Beamten und die Ein- dämmung der Flut der persönlichen Vorstösse und parla- mentarischen Initiativen eingehend geprüft. Dabei haben wir wiederholt festgestellt, dass zwischen der Eindämmung der Zahl der persönlichen Vorstösse und der Wahrung der par- lamentarischen Rechte des einzelnen Parlamentariers ein Zielkonflikt besteht, so dass den Kanalisierungsbestrebun- gen und dem Einbau von Filtern für persönliche Vorstösse Grenzen gesetzt sind. Unsere Kommission hat insbesondere versucht, der Flut der parlamentarischen Einzelinitiativen durch Einfügen einer Vorprüfung Grenzen zu setzen. Grundsätzlich ist festzustel- len, dass die parlamentarische Einzelinitiative eine Privile- gierung gegenüber dem Instrument der Motion oder des Postulats geniesst, indem sofort eine Kommission einge- setzt und das ganze parlamentarische Verfahren in Gang gesetzt wird. Damit wird unser .Terminkalender aber stark belastet. Der Gedanke, eine Vorprüfung einzuschalten, ist daher naheliegend. Eine Motion muss demgegenüber zuerst eine Mehrheit im Rate erzielen, bis ihr Anliegen wei- terverfolgt wird. Wenn diese Vorprüfung gleichzeitig mit einer zweckmässigen Zuteilung der parlamentarischen Initiative an die ständigen Kommissionen verbunden wird, so kann man einen weiteren Rationalisierungseffekt erzie- len. Unsere Fraktion unterstützt daher den Antrag Reichling, der die Weiterverfolgung einer parlamentarischen Initiative an bestimmte Bedingungen knüpft. Mit diesen Anmerkun- gen empfehlen wir Ihnen die Vorlage zur Annahme. Frau Meier Josi: Die CVP-Fraktion tritt auf dieses Geschäft ein. Sie empfiehlt Ihnen, den Anliegen der Kommissions- mehrheit unter zwei Vorbehalten zu folgen. Beide Vorbe- halte betreffen das Initiativrecht. Bei den Artikeln 22bis und 22ter entschied sich die Fraktion grossmehrheitlich für die Minderheitenvariante, also für möglichst hohe Hürden beim Initiativrecht. Die beiden Grundanliegen der Vorlage könnte man zusam- menfassen unter den Titeln: Stärkung des Parlamentes in seiner Stellung gegen aussen und bessere Ordnung im Innern, damit die Hauptaufgaben - Gesetzgebung und Regierungs- bzw. Verwaltungskontrolle - besser bewältigt werden können. Den drei Massnahmen, welche dem ersten Anliegen dienen, kommt dabei zwar nicht übermässige Bedeutung, aber gewiss ein bestimmtes staatspolitisches Gewicht zu. Mit dem Register der Interessenbindungen, aber auch mit den Unvereinbarkeitsregeln für Kontrollkom- missionsfunktionen und mit den Ausstandspflichten bei besonders starken Interessenkonflikten wird unser eigener Entscheidungsprozess angemessen durchschaubar. Der Bürger hat recht, wenn er wissen will, wer in den Räten für ihn entscheidet, welche Interessenlagen, aber auch welche Sachkenntnisse unsere eigenen Meinungen bedingen. Ebenso recht hat er, wenn er verlangt, dass nicht jene in Kontrollkommissionen gesetzt werden, welche wir selbst kontrollieren müssten. Es wäre aber völlig verfehlt, wenn die Medien beispiels- weise die heutige Diskussion mit dem Schlagwort «Kampf gegen die Filzokratie» betiteln würden. Dieses Land ist bei seiner Kleinheit auf die Vorteile des Milizsystems angewie-
Réforme du Parlement 74 N 2 février 1983 21ter Absatz 2 recht problematisch aussieht. Ich frage Sie: Wie soll zum Beispiel eine Vorprüfungskommission Auf- wand und Zeitplan der parlamentarischen Arbeit für eine parlamentarische Initiative beurteilen können? Entschieden abgelehnt werden müssen die Minderheitsanträge Weber Leo und Reichling. Wir werden uns darüber in der Detailbe- ratung noch unterhalten können. Abschliessend noch eine Bemerkung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Initiative. Die Antwort vom 5. Mai 1982 ist sehr lesenswert, vor allem mit Bezug auf den Nuancen- reichtum, der sich hier findet: «Diese oder jene Neuerung verdient den Vorzug, sie erscheint sinnvoll, wir können zustimmen, wir machen keine Opposition, es ist nichts ein- zuwenden.» Dann folgt aber auf Seite 31: «Wir sind erstaunt» - da wird das Engagement etwas deutlicher -, und den Höhepunkt haben wir gewissermassen auf Seite 8 zum Artikel 47bis, der «Lex Lüthi». Hier schreibt der Bun- desrat, er empfinde die Vorschläge unserer Kommission als Misstrauensvotum. Der Bundesrat hat damit sein Interesse an dieser Vorlage sehr prägnant manifestiert; er tut es auch heute, indem er durch den Chef des Justiz- und Polizeide- partementes bei unseren Beratungen präsent ist. Der Kommentar des Bundesrates hat im nachhinein zu gewissen Konzessionen seitens der Kommission Anlass gegeben. Sie finden deshalb auf der Fahne da und dort sogar zwei Kommissionsanträge. Mit Bezug auf den umstrittenen Artikel in der Auseinandersetzung Parlament/ Regierung (Art. 47bis) halten wir von unserer Fraktion aus dafür, dass die ursprüngliche Fassung der Kommission zum Tragen gebracht werden soll. Herr Kollega Bäumlin wird sich darüber in der Einzeldebatte noch äussern. Gesamthaft beantragen wir für diese Phase der Beratung Eintreten auf die Vorlage, mit den Ihnen geschilderten Vorbehalten. Auer: Die freisinnige Fraktion hat mit anderen gemeinsam die Erkenntnis, dass unser Milizsystem überfordert und eine Reform des Parlamentsbetriebes notwendig ist. Aber der Reformwille ist nicht gerade eklatant, auch nicht in der Kommission, der langsam der Schnauf ausgeht; dem Parla- ment auch, denn an der Pressekonferenz der Kommission im Mai 1981 erklärte ihr Präsident, die Vorschläge würden «voraussichtlich noch dieses Jahr» im Nationalrat behan- delt. Das ist jetzt bald zwei Jahre her. Aber machen wir nun getreu den Worten des Vorsitzenden Hubacher wenigstens einige kleine Schritte vorwärts! Unsere Fraktion stimmt der Offenlegung der sogenannten Interessenbindungen zu. Wir sollten uns allerdings von die- ser im Zeichen der «Transparenz» durchgeführten Neue- rung nicht allzu viel versprechen. Was ein gefilzter Recher- chierjournalist mühelos zusammenstellen kann, erfolgt nun quasi von Amtes wegen. Wir befürworten diesen Ehrenko- dex und sehen darin weder eine persönliche Diskriminie- rung noch einen Widerspruch zu den Rigi-Thesen. Man weiss ja im übrigen schon heute von jedem Kollegen, wo er beruflich tätig ist. Und was die viel kritisierten Verwal- tungsratsmandate angeht, kann jedermann und -frau im Ragionenbuch nachsehen, wer wo welche Verwaltungsrats- mandate innehat, neuerdings sogar in einem speziellen Nationalrats-Verwaltungsratsmandats-Verzeichnis. «Die Politiker beider Basel sind nicht gierig», titelte dazu die «Basellandschaftliche Zeitung». Was aber nicht offengelegt werden kann, sind zum Beispiel gewisse Mandate von Anwälten, denn das Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten. Einer unserer Kollegen war jahrelang Rechtsberater eines grossen ausländischen Multis in der Schweiz und hatte damit wesentlich mehr Einfluss als ein Verwaltungsrat und auch mehr Gehalt für seinen Einsatz. Ein anderer vertritt als Anwalt einen grossen Händlerver- band. Ein Genfer Nationalrat erhielt Geld für seine Beratung des üblen IOS-Spekulanten Cornfeld, verschonte ihn aber dafür mit seinen sonstigen Rundschlägen gegen die helveti- sche Oligarchie. Es hängt vom Willen, im Einzelfall vielleicht auch von der Möglichkeit solcher Kollegen ab, wieweit sie über ihre berufliche Tätigkeit Auskunft geben. Die politische Einstellung eines Parlamentariers wird durch Verstand, Gefühl, Tradition und vor allem durch seine cha- rakterliche Haltung bestimmt und nicht durch sogenannte Interessenbindungen. Das Bewusstsein bestimmt das Sein und nicht, wie Marx meint und viele noch immer nachbeten, das Sein das Bewusstsein. Im übrigen steht jeder von uns im Schnittpunkt oft sich widersprechender Interessen, auch ideeller. Bundesrat Celio erhielt nach seiner Demission von den Sozialdemokraten Lob für seine fortschrittliche Hal- tung, und Herr Celio hatte sich gewiss nicht über einen Mangel an Verwaltungsratssitzen vor und nach seiner Tätig- keit als Bundesrat zu beklagen. Es ist ein Vorteil des Kleinstaates, dass er übersichtlich ist und man sich gegenseitig kennt; Sie alle kennen ihre Kolle- gen und wissen ihre Glaubwürdigkeit zu beurteilen, unab- hängig von Ehrenkodex und diversen Verzeichnissen. Auch unsere Wähler haben dafür ein gutes «Geschpür». Sie alle sind nämlich nicht nur Staats-, sondern auch Wirtschafts- bürger. Wenn einer, materielle Interessen vertretend, die Grenzen des Anstandes überschreitet, können und sollen wir ihn zurechtweisen, in aller Offenheit und damit auch vor der Öffentlichkeit. Die Glaubwürdigkeit eines Parlamenta- riers lässt sich nicht durch gesetzliche Bestimmungen sicherstellen. Sie wird durch seine Persönlichkeit bestimmt; seine Unabhängigkeit ist vor allem eine Charakterfrage. Unsere Fraktion ist einverstanden mit Artikel Ssexies betref- fend Unvereinbarkeiten. Eine Minderheit unterstützt den Minderheitsantrag Biel. Auch die Mehrheit wäre sachlich damit einverstanden, doch schreckt sie davor zurück, des- wegen eine Verfassungsänderung vornehmen zu müssen. Die Kompetenzvermischung zwischen Parlament und PTT- Verwaltungsrat zum Beispiel scheint nicht gerade glücklich, sonst kämen nicht nachträglich parlamentarische Vor- stösse, weil die PTT neuerdings unter die Bäcker gegangen sind... Was die parlamentarische Initiative betrifft, ist unsere Frak- tion mit dem Antrag des Herrn Leo Weber einverstanden, der parlamentarische Initiativen ausschliesst, wenn in die- ser Sache eine Volksinitiative hängig ist. Wir sind der Auf- fassung, dass der Volksinitiative quasi eine höhere Macht zukommt als parlamentarischen Vorstössen und dass diese daher ruhen sollten, solange das Volksbegehren hängig ist. Das wäre zumindest eine Möglichkeit, auf unnötige parla- mentarische Diskussionen zu verzichten. Die Fraktion unterstützt mehrheitlich auch den Minderheits- antrag Reichling. Nachdem die Kommission es ablehnte, die Zahl der persönlichen Vorstösse zu beschränken - also quasi wie bei der Milch zu kontingentieren -, sollte wenig- stens der «Eintrittspreis» für parlamentarische Initiativen erhöht werden. Wenn von einem Kollegen - egal aus wel- cher Partei er kommt - eine parlamentarische Initiative aus- gebrütet wird, die etwas sachlich und politisch Vernünftiges will, so ist es ohne weiteres möglich, dafür 60 Unterschrif- ten zu sammeln, ehe das langwierige Vorverfahren durchge- führt wird. Eine Beschneidung der parlamentarischen Rechte tritt damit nicht ein. Im übrigen stimmt unsere Fraktion ohne Vorbehalte den anderen Anträgen zu. Die grosse Fülle parlamentarischer Vorstösse hat offensichtlich zu einem summarischen Behandlungsverfahren geführt - Frau Josi Meier hat darauf hingewiesen -, das manchem Vorstoss nicht würdig ist. Das Gute droht in der Masse von Mittelmässigem und Unnöti- gem unterzugehen. Wir begrüssen es daher, dass für die Behandlung der persönlichen Vorstösse Fixzeiten einge- führt werden sollten; deren Festlegung ist allerdings Sache des Büros. Präsident: Die liberale Fraktion, die Fraktion der PdA/PSA/ POCH und die unabhängige und evangelische Fraktion stimmen für Eintreten. Ordnungsantrag - Motion d'ordre Präsident: Bevor die Einzelsprecher zu Worte kommen, noch kurz ein Problem des Tagesablaufes. Da wir beim Ver-
Réforme du Parlement 76 N 2 février 1983 der immer wieder mit diesem Thema kommt -, und es sind auch einzelne Parlamentarier, die sich in der Öffentlichkeit in dieser Sache zum Wort melden. Aus solchen Diskussio- nen resultierte vor nun schon mehr als zehn Jahren (1972) eine Motion Julius Binder, die der Nationalrat auch über- wies. Binder hatte verlangt, man solle einmal ganz unvorein- genommen die Vor- und Nachteile eines Schweizer Berufs- oder Milizparlaments gegeneinander abwägen. Der Natio- nalrat überwies die Motion, aber im Ständerat hiess es, ein Berufsparlament komme für die Schweiz sowieso nicht in Frage. Binder sah das ein und verlangte dann in einem Postulat eine Reform des Milizparlamentes, die er unter anderem mit der Überlegung begründete, dass «wir unaus- weichlich dem Berufsparlament zusteuern, wenn wir nicht endlich die Kraft aufbringen, eine weitreichende und funda- mentale Parlamentsreform einzuleiten». Das war der Anfang, und zwar wurde das Postulat 1973 überwiesen. Daraus resultierte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter dem Präsidium unseres Kollegen Erwin Akeret, die dann 1978 den umfassenden Bericht «Zukunft des Parlamentes» vorlegte. Heute sollten wir an der Ausführung dieser grossen Leitli- nien sein, und ich frage mich: Sind wir es eigentlich noch? Um die ursprünglich gestellte Aufgabe hier in Erinnerung zu rufen, nur ein paar Worte aus der ersten Motionsbegrün- dung durch den Motionär Julius Binder. Er sagte damals: «Wir sind auch nach der Schaffung eines eigenen Sekreta- riates der Bundesversammlung, nach dem Aufbau eines kleinen Dokumentationsdienstes und nach der Einführung der Fraktionssekretariate immer noch die relativ wenig informierten, die gehetzten, ewig überlasteten, mit der Zeit kämpfenden schweizerischen Amateurparlamentarier von relativ wenig politischer Gestaltungskraft geblieben. Wir rennen und jagen von einer Sitzung zur anderen, oder wir schwänzen diese oder jene Sitzung, oder wir gehen früher weg, weil wir gleichzeitig an verschiedenen Orten sein müssten.» Und dann äusserte Binder noch einen interes- santen Gedanken: «Der Bundesrat hat sich - wie etwas böse, aber deswegen nicht unbedingt falsch formuliert wor- den ist - zu einer Art Bundesratsdiktatur, zu einer Diktatur ohne Diktatoren emporgearbeitet. Er überwacht, beein- flusst, steuert das ganze Gesetzgebungsverfahren. Das schweizerische Parlament hat im Verlauf der letzten Jahr- zehnte auf mehr Machtbefugnisse verzichtet als die Parla- mentarier anderer Staaten.» Mit Blick auf unseren neuen Bundesrat möchte ich sagen: Das ist natürlich cum grano salis zu verstehen, was Herr Julius Binder damals sagte. Aber es ist nicht ganz zu bestreiten, dass darin etwas Beherzigenswertes steckt. Das alles wurde vor mehr als zehn Jahren so formuliert, und der Nationalrat hat sich damals dieser Sicht der Dinge angeschlossen. Das waren also die Ideen, die am Anfang standen. Ich glaube, sie sind heute nicht weniger aktuell als vor zehn Jahren. Von dieser ursprünglichen Motivation kann ich nun in der jetzigen Vorlage nichts mehr entdecken. Ich möchte dringend empfehlen, dass wir uns diese anfängli- chen Ideen wieder einmal ansehen. Es hat keinen Sinn, dass wir uns immer über die Schwäche des schweizeri- schen Parlamentes beklagen und hinterher dann doch nichts tun. Wir haben ja die Souveränität, im Rahmen unse- rer verfassungsmässigen Befugnisse - und das Parlament ist immer genau so stark, wie es sich im Rahmen seiner ver- fassungsmässigen Kompetenz selber macht. Bundl: Im Zusammenhang mit dieser sogenannten Parla- mentsreform möchte ich auf ein Problem hinweisen, das mit dieser Gesetzesrevision nicht anvisiert wird, wohl aber von der Kommission am Rande diskutiert wurde, nämlich die Art der Behandlung oder Nichtbehandlung der parlamentari- schen Vorstösse im Nationalrat. Meiner Meinung nach wäre es möglich gewesen, etwas Grundsätzliches dazu im Geschäftsverkehrsgesetz zu verankern. Da jede Bestim- mung dieses Gesetzes beide Räte betrifft, beim Ständerat aber die persönlichen Vorstösse nicht jene Problematik auf- weisen wie im Nationalrat, begreife ich die Tendenz der Kommission, diese Materie auf Reglementsstufe regeln zu wollen. Die Kommission weist auf Seite 14 der Botschaft darauf hin, es sei in einem weiteren Reformschritt geplant, auf Stufe Ratsreglement eine Lösung für eine rationellere Behand- lung der vielen persönlichen Vorstösse anzustreben. Zuhanden dieser hoffentlich bald erfolgenden Reglements- änderung möchte ich zu bedenken geben, dass unsere per- sönlichen Vorstösse nicht nur rationeller, sondern unbe- dingt auch zeitgerecht und ihrem Gewichte nach angemes- sen behandelt werden müssen. Wir haben uns angewöhnt, den sogenannten legislativen Vorlagen den Vorrang einzu- räumen und persönliche Vorstösse nur, soweit die Zeit aus- reichte, noch daranzunehmen. Wenn wir vor sieben Jahren pro Kopf etwa 21 Stunden der Behandlung von Motionen, Postulaten und Interpellationen widmeten, so waren es in den letzten drei Jahren im Durchschnitt lediglich etwa zwölf Stunden. Es ist klar, dass uns als Gesetzgeber damit zunehmend die Initiative entgleitet. Vorlagen werden uns grösstenteils auf Antrieb der Exekutive und von Volksinitia- tiven, zum Teil auch mittels Parlamentarischer Initiativen unterbreitet. Die Flut parlamentarischer Initiativen, über welche man sich jetzt laufend beklagt, die man jetzt auch eindämmen möchte, ist doch eigentlich die Folge jenes Zustandes, dass Parlamentarier eben mit den übrigen parlamentari- schen Mitteln nicht weiterkommen. Es ist in der Tat ein unwürdiger Zustand, dass unsere wichtigen, bewährten parlamentarischen Mittel entwertet werden. Motionen und Postulate, die bestritten sind, einer Diskussion harren, ste- hen während längerer Zeit an, ihr Inhalt verliert an Aktualität und Durchschlagskraft. Werden sie im Zeitraum von zwei Jahren nicht behandelt, schreibt man sie einfach ab. Der Ständerat kennt in dieser Hinsicht mindestens die Frist von vier Jahren. In einer Reglementsrevision dürfen wir die Abschreibung solcher Vorstösse nicht dulden, vielmehr ist zu verlangen, dass sie zeitgerecht innert einer bestimmten Frist behandelt werden müssen. Unsere Traktandenliste muss dann eben entsprechend geplant und angepasst wer- den; eventuell ist mindestens ein Tag pro Session für per- sönliche Vorstösse zu reservieren. Damit möchte ich nicht absolut gegen gewisse quantitative Beschränkungen in der Benützung der parlamentarischen Mittel sprechen. Auch können weitere Rationalisierungs- möglichkeiten eventuell in Frage kommen. Aber mit der Massenerledigung im schriftlichen Verfahren allein ist es nicht getan. In erster Linie sind Mittel und Wege zu suchen, bestrittene persönliche Vorstösse überhaupt zu behandeln. Die Reglementsbestimmung muss eliminiert werden, wonach «die mündliche Behandlung von Motions- und Postulatsvorschlägen und Interpellationen stattfindet, sobald die Geschäftslast es gestattet». Die Geschäftslast im Nationalrat ist immer da. Ich ersuche die Kommission Parlamentsreform, dieses Problem sofort an die Hand zu nehmen. Es erleidet keinen Aufschub. Wenn wir unsere gesetzgeberische Initiative wieder in die eigene Gewalt bekommen wollen, um damit eben wahres Parlament zu sein, dann haben wir dringend dafür zu sorgen, dass die eigentlichen parlamentarischen Mittel wieder ihren früheren Stellenwert erhalten. Hubacher, Berichterstatter: Dass keine besondere Begei- sterung für die Anträge der Kommission aufkommt und keine Ovationen gespendet werden, ist der Kommission zum voraus klar gewesen. Wir sind ja in unserem einerseits gestellten Auftrag und andererseits der zur Verfügung ste- henden Zeit sowieso in einem Engpass. Ich verstehe den Protest meines Freundes Gerwig - der hier sehr persönlich die Situation, wie er sie erlebt und empfindet, dargelegt hat
Réforme du Parlement 78 N 2 février 1983 damit man mich nicht in eine falsche Ecke schiebt oder mir falsche Prämissen unterstellt. Ich glaube, die beiden Kom- missionsreferenten haben mich missverstanden, indem zumindest Herr Hubacher meine Kritik an der Vorlage offen- bar als Befürwortung des Berufsparlamentes verstand. Das Gegenteil trifft zu; ich bin selber ein glühender Befürworter der Beibehaltung des Milizparlamentes. Ich habe mich lediglich auf die seinerzeitige Begründung des Herrn Julius Binder bezogen, der die Sache ins Rollen gebracht hatte. Er war bei seinen Überlegungen ausgegangen von einer Gegenüberstellung Berufsparlament/Milizparlament und sagte - diese Überlegung halte ich für richtig -: «Um unser Parlament als Milizparlament zu erhalten, müssen wir den Mut zu wirklich grosszügigen Reformen aufbringen.» Das ist auch meine Meinung. Präsident: Herr Bundesrat Friedrich verzichtet auf das Wort. Es ist kein gültiger Antrag auf Nichteintreten gestellt worden; damit ist Eintreten beschlossen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 12.25 Uhr La séance est levée à 12 h 25
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative. Parlamentsreform (Revision GVG) Initiative parlementaire. Réforme du Parlement (révision LRC) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band I Volume Volume Session Februarsession Session Session de février Sessione Sessione di febbraio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 78.233 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.02.1983 - 08:00 Date Data Seite 71-78 Page Pagina Ref. No 20 011 221 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Accès programmatique
Accès API et MCP avec filtres par type de source, région, tribunal, domaine juridique, article, citation, langue et date.