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CH_VB_001Ch Vb7 mars 1983Ouvrir la source →
Politique de l'asile et problème des étrangers 248 N 7 mars 1983 #ST# 82.518 Interpellation Hofmann Flüchtlingswesen. Praxisänderung Accueil des réfugiés. Nouvelle pratique Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1982 Obgleich der Bundesrat in seiner Botschaft vom 31. August 1977 zum neuen Asylgesetz den «Fortbestand» der gelten- den Asylpraxis zugesichert hatte, ist mit der Inkraftsetzung des Gesetzes eine von allen Interessierten auf der ganzen Welt sofort erkannte Praxisänderung vorgenommen wor- den. Die Flüchtlingszahlen verdoppelten und verdreifachten sich innert zwei Jahren, ohne dass weltpolitische Ereignisse eingetreten wären, welche dieses Ansteigen hinreichend erklärten. Mit der für Türken eingeführten Visumsp>flicht hat nun der Bundesrat erforderliche Korrekturen eingeleitet. Ich stelle in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Wie hoch schätzt der Bundesrat die Zahl der sogenann- ten «Wirtschaftsflüchtlinge», also jener Flüchtlinge, die aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns gekommen sind und eigentlich den Fremdarbeitern zuzurechnen wären?
Welche Massnahmen hat der Bundesrat angeordnet, um zu der bis 1979 geltenden Praxis zurückzukehren, deren Fortführung er bei der Beratung des neuen Asygesetzes zugesichert hatte?
Ist der Bundesrat bereit, die in Eidgenossenschaft und Kantonen herrschende Unsicherheit bei der Handhabung namentlich des Artikels 3 durch Ergänzung der Asylverord- nung zu beseitigen?
Was hat der Bundesrat angeordnet, um die Umgehung der Fremdarbeiterbestimmungen via Asylgesetz zu unter- binden? Texte de l'interpellation du 23 septembre 1982 Le Conseil fédéral avait affirmé dans son message du 31 août 1977 à l'appui de la nouvelle loi sur l'asile que la pra- tique suivie en l'occurrence ne serait pas modifiée; pour- tant, les intéressés n'ont pas manqué dans le monde entier de constater que cette jurisprudence a changé dès l'entrée en vigueur de la loi. Le nombre des réfugiés a doublé ou même triplé en deux ans, c'est-à-dire dans des proportions que les développements de la politique mondiale ne suffi- sent pas à expliquer. Le Conseil fédéral a opéré un réajus- tement qui s'imposait en soumettant les Turcs à l'obligation de requérir un visa. A ce propos, je pose les questions sui- vantes:
Quel est, selon les estimations du Conseil fédéral, le nombre des soi-disant réfugiés qui sont entrés dans notre pays pour des raisons purement économiques et qui devraient être normalement assimilés aux travailleurs étran- gers?
Quelles mesures a-t-il prises pour rétablir la pratique sui- vie jusqu'en 1979, pratique dont il avait garanti le maintien lors des délibérations concernant la nouvelle loi sur l'asile?
Est-il prêt à compléter l'ordonnance sur l'asile pour met- tre fin aux flottements que l'on constate dans la pratique sur le plan fédéral et sur le plan des cantons, notamment lors de l'application de l'article 3?
Qu'a-t-il entrepris pour empêcher que l'on ne se serve des dispositions de la loi sur l'asile pour tourner les pres- criptions concernant les travailleurs étrangers? Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blocher, Bühler- Tschappina, Fischer-Weinfelden, Geissbühler, Hari, Müller- Scharnachtal, Nebiker, Ogi, Räz, Reichling, Roth, Rutishau- ser (13) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Asylpraxis bestimmt der Bundesrat. So war es schon immer, und so bestimmt es auch das neue Asylgesetz. In seiner Botschaft vom 31. August 1977 hatte er ausgeführt, das neue Gesetz bringe die Fortführung der bewährten Pra- xis, die «getragen sei vom Willen des Volkes», wie Bundes- rat Purgier vor dem Ständerat ausführte. Diese Zusicherung wurde indessen nicht eingehalten: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind die Flüchtlingszahlen massiv in die Höhe geschnellt, ohne dass weltpolitische Ereignisse eingetreten sind, welche diese Trendwende rechtfertigen. Man spricht in den mit der Handhabung des Asylgesetzes befassten Amtsstuben der Eidgenossenschaft und der Kan- tone ganz offen von einer neuen Flüchtlingskategorie, den sogenannten «Wirtschaftsflüchtlingen». Der auslegungsbe- dürftige, nie näher erläuterte Artikel 3 verlege den Aufnah- meentscheid praktisch ins Ermessen des Asylsuchenden; er könne eine Zwangslage geltend machen, die durchaus wirtschaftlich zu verstehen sei. Mit'anderen Worten: «Wirt- schaftsflüchtlinge» sind verkappte Fremdarbeiter. Sie wer- den - wenn man den Beamten glauben darf - teilweise mit Schlepperorganisationen in die Schweiz eingeschleust. Diese nie beabsichtigte Praxis hat unsere Flüchtlingspolitik in gefährliche Nähe der Überfremdungsdiskussion gerückt. Wenn nicht sofort eingegriffen wird, so stellt sich die fol- gende bange Frage: Wird die Schweiz eines Tages aus innenpolitischen Gründen nicht mehr in der Lage sein, ihre humanitäre Aufgabe und ihre jahrhundertealte Tradition auf- rechtzuerhalten, wenn politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte an unserer Grenze stehen? Die mit dem Flüchtlingswesen befassten Beamten sind ver- unsichert. Sie können die bewährte Praxis selbst dann nicht einhalten, wenn sie wollten. Es zeigt sich insbesondere, dass Artikel 3 des Asylgesetzes nicht das ist, was vor dem Ständerat als «klare, saubere Rechtsgrundlage» für die Ver- waltung gepriesen wurde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Seit einigen Jahren ist die Zahl der asylsuchenden Perso- nen stetig im Wachsen begriffen. Waren es 1976 noch 853 Personen, so stieg diese Zahl 1977 auf 1085, 1978 auf 1389, 1979 auf 1882, 1980 auf 3020 und 1981 auf 4226 Personen an. Auch in diesem Jahr wurden wiederum vermehrt Asylge- suche eingereicht. Bis Mitte November 1982 waren es rund 3600 Gesuche, die über 5400 Gesuchsteller betrafen. Die oben dargestellte Entwicklung in der Schweiz lässt sich auch in den umliegenden Ländern verfolgen. Mitten in die- ser Zeit stetig steigender Asylgesuche wurde das neue Asylgesetz in Kraft gesetzt, das demzufolge bereits zu Beginn einer Belastungsprobe ausgesetzt wurde. Eine Beurteilung darüber, ob die Zunahme mit dem Asylgesetz in Zusammenhang gebracht werden kann, ist jedoch heute nach einer bloss zweijährigen Geltungsdauer verfrüht. Dagegen ist festzustellen, dass sich die Flüchtlingsfrage, die lange Zeit, bis in die siebziger Jahre hinein, ein innereu- ropäisches Problem zu sein schien, zu einer weltweiten Problematik entwickelte, in die auch die Schweiz miteinbe- zogen ist. Immer mehr berühren daher Fluchtbewegungen über Kontinente hinweg auch die Schweiz. Stammten Anfang der siebziger Jahre noch über 90 Prozent der Asyl- bewerber aus europäischen Ländern, so verringerte sich deren Anteil bis heute auf etwa 25 Prozent. Ebenfalls beige- tragen zur gegenwärtigen Situation in der Schweiz haben die verschärften fremdenrechtlichen Bestimmungen in ver- schiedenen Ländern. Die entsprechenden Massnahmen führten dazu, dass viele Ausländer, die in einem anderen europäischen Land Schutz, Zuflucht oder auch nur eine gesicherte Existenzbasis suchten, dabei aber abgewiesen wurden, schliesslich in die Schweiz einreisten. Hinzu kommt, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage unseres Landes, verglichen mit derjenigen traditioneller Asylländer, nach wie vor attraktiv ist. Der Bundesrat hält an seiner bisher geübten Asylpraxis fest. Deren Handhabung kann indes nicht dazu führen, Gesuche anzunehmen, die zu asylfremden Zwecken einge-
März 1983 N 249 Asylpolitik und Ausländerfragen reicht werden. Die Ablehnungsquote betrug in den siebzi- ger Jahren 10 bis 20 Prozent und stieg angesichts der zunehmend unbegründet gestellten Gesuche in den letzten Jahren an. Diese Entwicklung dürfte auch im laufenden Jahre anhalten. Bei den abgelehnten Gesuchen handelte es sich zum einen Teil um Flüchtlinge, die schon in einem Dritt- staat Aufnahme gefunden haben, zum anderen Teil um Per- sonen, die aus persönlichen oder überwiegend wirtschaftli- chen Gründen in die Schweiz eingereist sind. In ganz ver- einzelten Fällen musste eine Asylunwürdigkeit oder eine Gefährdung der Staatssicherheit angenommen werden. Bei der Beurteilung der Gesuche erwies es sich einmal mehr, dass offensichtlich rechtsmissbräuchliche Begehren sehr selten gestellt werden. Ihre Begründung stellt öfters ein Konglomerat allgemeiner Lebens- und wirtschaftlicher Schwierigkeiten dar. Dabei steht selten eindeutig fest, ob die staatlichen Machtträger in einer dem Asylgesetz typi- schen Weise verfolgungsmässig handeln oder in legitimer Weise bloss zur Aufrechterhaltung eines geordneten gesell- schaftlichen Lebens. Die entsprechenden Abklärungen der komplexen Sachverhalte erfordern ein aussergewöhnlich gründliches Verarbeiten der unterschiedlichsten Informatio- nen. Dabei geht es nicht um Interpretationsschwierigkeiten bei der Auslegung des Gesetzes - die Umschreibung der Flüchtlingseigenschaft ist klar und in einer reichen Literatur beschrieben - sondern um das Beschaffen und Gewichten der Informationen durch einen mit den politischen, soziolo- gischen, religiösen und ethnischen Hintergründen vertrau- ten Sachbearbeiter. Einfache Lösungen gibt es in der Pra- xis kaum. Als untaugliches Mittel zur Bewältigung der gegenwärtigen Probleme erscheint aus dieser Sicht die Verlagerung von Entscheidkompetenzen auf kantonale Behörden und Grenzorgane. Das Parlament hat sich in der Beratung des Asylgesetzes klar gegen entsprechende Regelungen aus- gesprochen. Auch der Bundesrat wünscht in diesem Bereich nicht die Wiedereinführung früherer Bestimmun- gen. Die Schaffung von Aufnahmezentren in der Westschweiz, die das Schweizerische Rote Kreuz im Auftrag des Bundes eröffnet hat, war nötig, weil geeignete Unterbringungsmög- lichkeiten namentlich in den Kantonen Genf und Waadt fehl- ten. Es wird zurzeit geprüft, ob nicht generell ein Netz von Aufnahmezentren geschaffen werden könnte, damit die in breiten Kreisen kritisierten Hotelunterbringungen weitge- hend vermieden werden können. Die Realisierung eines sol- chen Konzeptes benötigt indessen eine gewisse Zeit, weil wegen des allgemein verbreiteten Personalstopps bei Bund und Kantonen private Trägerschaften für die Führung und den Betrieb solcher Zentren gefunden werden müssen. Dagegen unternimmt der Bundesrat alle Anstrengungen, um die heutige lange Behandlungsdauer herabzusetzen. Im Sinne einer Sofortmassnahme wurde departementsintern im Dezember 1981 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Bearbei- tung hängiger Asylgesuche eingesetzt. Damit konnte bis heute der grössere Teil der bis Ende 1981 hängigen Asylge- suche behandelt und entschieden werden. Im Herbst die- ses Jahres wurde überdies die Sektion Flüchtlingsfragen um 15 Sachbearbeiter verstärkt. Schliesslich wird die Möglichkeit geprüft, wie in Zukunft gegen Schlepperorganisationen vorgegangen werden kann. Allerdings sind auch hier schnelle Lösungen nicht zu erwar- ten, da nur mit erheblichem Aufwand rechtsgenüglich der Beweis für eine Widerhandlung gegen das Gesetz über Auf- enthalt und Niederlassung erbracht werden kann. Hofmann: Die schriftliche Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation betreffend Praxisänderung im Flücht- lingswesen vermag mich nicht zu befriedigen. Dagegen habe ich den mündlichen Ausführungen von Herrn Bundes- rat Friedrich entnommen, dass der Bundesrat nun gewillt ist, über seinen Schatten zu springen und ohne Verzug alle geeigneten Massnahmen einzuleiten, um die in der Interpel- lation angesprochenen Missbräuche zu beheben. Dafür möchte ich ihm danken. #ST# 82.385 Motion Oehen Neues Ausländergesetz Nouvelle loi sur les étrangers Wortlaut der Motion vom 7. Juni 1982 Der Bundesrat wird beauftragt, unter Beachtung der Tatsa- che, dass die übervölkerte Schweiz kein Einwanderungs- land sein kann, und auf der Basis der Motion der eidgenös- sischen Räte von 1974 ein neues Ausländergesetz vorzube- reiten. Unter Berücksichtigung der Volksabstimmung vom 6. Juni 1982 sind insbesondere folgende Leitgedanken zu verwirkli- chen:
Die jährliche Neueinwanderung ausländischer Menschen darf die Zahl der Rückwanderungen nicht übersteigen;
Arbeitskräfte dürfen nur aus dem west- und mitteleuro- päischen Kulturkreis angeworben werden;
Saisonarbeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Jah- resaufenthalt. Saisonarbeitskräfte sind jedoch bei der Ertei- lung von erstmaligen Jahresaufenthaltsbewilligungen bevor- zugt zu behandeln.
Flüchtlinge sind dem Einwanderungskontingent zu bela- sten, soweit sie erwerbsfähig sind;
Die Zahl der Grenzgänger ist auf ein natürliches Mass zurückzuführen. Neuzuwanderer der Grenzregionen sind erst in der zweiten Generation als Grenzgänger zu akzep- tieren;
Der Rechtsschutz ist so zu gestalten, dass die Organe der Verwaltung bei offensichtlichen Verstössen gegen die Einwanderungsbestimmungen unmittelbar reagieren kön- nen. Texte de la motion du 7juin 1982 La Suisse étant un pays surpeuplé qui ne peut accueillir de nouveaux immigrants, le Conseil fédéral est chargé de pré- parer une nouvelle loi sur les étrangers en se fondant sur la motion transmise par les Chambres fédérales en 1977. Compte tenu des résultats de la votation populaire du 6 juin 1982, il conviendra de suivre notamment les lignes direc- trices suivantes:
Le nombre des nouveaux immigrants ne doit pas dépas- ser, par an, celui des étrangers regagnant leur pays;
Seuls des travailleurs originaires d'Europe centrale ou occidentale peuvent être engagés;
Les saisonniers ne peuvent prétendre à l'obtention d'une autorisation de séjour à l'année. Ils bénéficieront tou- tefois d'un traitement de faveur lors de l'octroi de pre- mières autorisations de séjour;
Le nombre des réfugiés admis doit être pris sur le contingent d'immigration, dans la mesure où ces personnes peuvent exercer une activité lucrative;
Le nombre des frontaliers doit être ramené à une pro- portion normale. Les nouvelles autorisations pour fronta- liers ne seront plus délivrées qu'à partir de la 2 e génération d'immigrés de la région frontalière.
La protection du droit doit être conçue de façon à don- ner aux organes de l'administration le pouvoir d'agir immé- diatement en cas d'infractions manifestes contre les dispo- sitions régissant l'immigration. Mitunterzeichner - Cosignataire: Soldini (D Oehen: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Unter dem Datum des 3. März dieses Jahres hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zusammen mit dem Justiz- und Polizeidepartement die Verordnung des Bundesrates
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hofmann Flüchtlingswesen. Praxisänderung Interpellation Hofmann Accueil des réfugiés. Nouvelle pratique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1983 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 82.518 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1983 - 15:30 Date Data Seite 248-249 Page Pagina Ref. No 20 011 271 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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