Validity of assignment versus circumvention of lawyer monopoly

NE020047Tribunal supérieur9 avr. 2003Annulled

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The plaintiff, a trustee, sued the defendant on claims assigned to him by Emil V concerning repair work on the defendant's car. The single judge rejected the suit solely because he considered the assignment void as an evasion of the lawyer monopoly. On appeal, the Obergericht held that assignments are generally permissible and that, on the facts found by the witness, the financing and commercial character of the transaction predominated. The assignment was therefore valid. As the first instance had not examined the merits, its judgment was annulled and the case remitted for further proceedings and a new decision.

Regeste Omnilex

Art. 164 OR; § 1 AnwG; validity of an assignment allegedly used to circumvent the lawyer monopoly. A cession is not void merely because the assignee is a non-lawyer and intends to enforce the claim in his own name. Under Art. 19 OR, a collection assignment combined with a settlement arrangement is in principle permissible. It becomes null only if, in the concrete circumstances, it predominantly serves to evade mandatory rules reserving professional representation to admitted attorneys. The assessment is casuistic and requires balancing the litigation-enabling function of the cession against its economic background; where financing and debt-settlement aspects predominate, the assignment remains valid (consid. 3).

Texte intégral

Art. 164 OR, § 1 AnwG. Eine Abtretung kann nichtig sein, wenn sie der Um- gehung zwingender Vorschriften des Anwaltsrechtes widerspricht. Im beur- teilten Fall überwiegen kommerzielle Aspekte der Transaktion, und damit ist die Abtretung gültig. Sachverhalt: der Kläger, ein Treuhänder, belangt den Beklagten für Forderungen, welche aus Arbeiten des Garagisten V am Auto des Beklagten herrühren, und welche sich der Kläger abtreten liess. Aus den Erwägungen: "2.Der Einzelrichter hat sich mit der Forderung des Klägers gegen den Be- klagten in der Sache nicht auseinandergesetzt. Er hat die Klage abgewiesen, weil er die Abtretung von Emil V an den Kläger als ungültig beurteilte. Weil das Anwaltsgesetz die berufsmässige Vertretung von Parteien vor Gericht im ordentlichen Verfahren den patentierten Rechtsanwälten vorbehält, lassen sich Nicht-Anwälte bisweilen Forderungen abtreten, um sie formell im eigenen Namen geltend zu machen. Das kann eine Umgehung des Anwaltsgesetzes und damit nichtig sein. Der Einzelrichter geht davon aus, die vom Kläger vorgelegte Zession sei in die- sem Sinn nichtig. Er stützt sich für seine Annahme auf die Aktennotiz seines Se- kretärs über ein Gespräch mit dem Zedenten Emil V, welche er dem Kläger nicht zur Kenntnis brachte. (Ausführungen dazu, dass der Einzelrichter damit das rechtliche Gehör des Klä- gers verletzte; das Obergericht holte die Einvernahme des Zedenten als Zeuge nach). 3.Die Abtretung als Institut des Bundeszivilrechts ist grundsätzlich frei. Eben- so ist es im Rahmen von Art. 19 OR gestattet, dass jemand sich eine Forderung abtreten lässt verbunden mit der Abrede, dass er sie geltend machen und eintrei- ben werde, und dass er über das Resultat seiner Bemühungen mit dem Abtreten- den dannzumal abrechnet. Anderseits dürfen die Kantone die berufsmässige

Vertretung von Parteien vor Gericht den patentierten Anwälten vorbehalten; der Kanton Zürich hat das mit § 1 seines Anwaltsgesetzes getan. Eine Inkassozessi- on kann diesfalls eine Umgehung des Anwaltsmonopols bedeuten und daher nichtig sein (BGE 87 II 203; ZR 98/1999 Nr. 29; Maday, die sogenannte Gesetze- sumgehung, insbesondere im Schweizerischen Obligationenrecht, Diss Bern 1941, S. 122). Im Einzelfall muss beurteilt werden, ob der Sachverhalt noch ein erlaubtes Rechtsgeschäft oder eine verpönte Gesetzesumgehung darstellt. Das Bundesgericht hat durchblicken lassen, dass der Nicht-Anwalt sich zur Deckung privater Guthaben zahlungshalber Forderungen seines Schuldners abtreten las- sen darf. Dieser Aspekt tritt aber in den Hintergrund, wenn die Abtretung aus- drücklich damit begründet wird, das Anwaltsgesetz "zwinge" die Inkassobüros ge- radezu, sich Forderungen treuhänderisch abtreten zu lassen (BGE 87 II 207). Es ist also abzuwägen, welcher Aspekt überwiegt: dass die Zession dem Zessionar erlaubt, die Forderung geltend zu machen, oder der wirtschaftliche Hintergrund der Transaktion. Der Zeuge hat zu Protokoll gegeben, dass er in einer finanziell schwierigen Lage war und seiner Bank Geld zahlen sollte, das er nicht auftreiben konnte. In dieser Situation habe ihm ein Kunde namens Sp den Kontakt zum heutigen Kläger ver- mittelt, welcher ihm verschiedene Darlehen gewährte. Zunächst habe Sp dem Kläger zugesichert, dass das Geld zurückgeführt werde. In der Folge sei dann die Abtretung von Kundenforderungen vereinbart worden (diese Forderung habe er ursprünglich der Bank abgetreten gehabt, sie seien ihm aber mit der Ablösung je- nes Kredites zurückzediert worden). Die Höhe der Darlehen konnte der Zeuge nicht genau angeben - die Beträge, welche er aus der Erinnerung spontan nann- te, ergeben zusammen Fr. 12'500.--. An abgetretenen Kundenforderungen nennt er ein Total von Fr. 42'000.--. Dabei habe er sich mit dem Kläger so verständigt, dass dieser die Forderungen eintreibe, im Erfolgsfall selber 20% des Erhaltenen beanspruchen könne und 80% dem Zeugen gutschreibe. Zum Teil sei so bereits Geld geflossen; in zwei Fällen zahlten die Schuldner Raten von Fr. 500.-- resp. Fr. 100.--.

Das Risiko eines Ausfalls auf den abgetretenen Forderungen bleibt dem Zeugen V. Nach seinen Angaben, welche zwar nicht in allen Teilen klar sind, aber im Ganzen glaubhaft scheinen, sind die Abtretungen aber im Zusammenhang mit Darlehen zu sehen, welche er vom Kläger erhielt, um seinen Bankkredit abzulö- sen. Damit überwiegt die kommerzielle Komponente der Abtretung, und der Um- stand, dass der Kläger damit in die Lage versetzt wird, ohne Anwaltspatent Pro- zesse zu führen, tritt in den Hintergrund. Die Abtretung ist daher gültig. 4.Unter diesen Umständen ist das angefochtene Urteil aufzuheben, und die Sache ist zur Ergänzung des Verfahrens und zu neuem Entscheid an den Einzel- richter zurückzuweisen." Obergericht, II. Zivilkammer Beschluss vom 9. April 2003 NE020047

Mots-clés

assignmentlawyer monopolycircumventioncollection assignmentcivil procedureremand

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the assignment of claims to a non-lawyer was void as a circumvention of mandatory lawyer-regulation rules under Art. 164 OR and § 1 AnwG.

Solution extraite

The assignment was valid because the commercial and financing aspects of the transaction predominated over the purpose of enabling litigation without a lawyer's licence.

Motifs extraits

Assignment is generally free under federal civil law and may be combined with an agreement that the assignee collects the claim and settles the proceeds with the assignor. A cession becomes void only if, in the concrete case, it mainly serves to evade the lawyer monopoly. Here the evidence showed loans granted to help the assignor discharge bank debt, and the assigned customer claims primarily secured that financing arrangement.

Question juridique clé

Whether the first instance judgment had to be annulled and the case remitted for a new decision.

Solution extraite

Yes. Because the first instance relied on an invalidity theory and did not examine the merits of the claim, its judgment had to be set aside and the matter remitted.

Motifs extraits

Once the assignment was held valid, the merits had not yet been adjudicated, so the appellate court could not decide the claim itself and had to send the case back for completion of the proceedings and a new decision.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.