Dissolution of company for organizational defect

HE150074Tribunal de commerce30 avr. 2015Granted

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Résumé

The Zurich Commercial Court found that A._____ AG had a serious organizational defect because it lacked a lawful board of directors. After the deadline to remedy the defect expired without action, the court ordered the company dissolved and liquidated under bankruptcy rules. The Konkursamt Schlieren was tasked with التنفيذ. The company was also ordered to pay court fees of CHF 2,200 and an expense allowance of CHF 300 to the Handelsregisteramt of the Canton of Zurich.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; dissolution of a company for an uncured organizational defect. Where a company lacks the statutory organ required for its administration and the defect is not remedied within the court-imposed deadline, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. The measure follows upon serious organizational deficiency and the expiry of the cure period; the company bears the procedural costs and may be ordered to reimburse the claimant’s reasonable expenses (Art. 106 ZPO; Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO).

Texte intégral

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE150074-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Dr. David Egger

Urteil vom 30. April 2015

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Schlieren wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzlich durch Pub- likation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Birmensdorf und unter Beilage der Einlegerakten des Klä- gers an das Konkursamt Schlieren. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgeri cht nur dann zu retourni eren, wenn zufolge ei ner Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 30. April 2015

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Dr. David Egger

Mots-clés

organizational defectcompany dissolutionboard of directorsbankruptcy liquidationcourt costsexpense allowance