Dissolution of company for serious organizational defect

HE130135Tribunal de commerce11 juil. 2013Granted

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Résumé

The Kanton Zürich, acting through the Handelsregisteramt, sued A._____ GmbH over a serious organizational defect. The company had no management and failed to cure the defect within the court-imposed deadline. The Handelsgericht of Zurich therefore ordered the company dissolved and its liquidation under bankruptcy rules, entrusted the bankruptcy office with التنفيذ, set the court fee at CHF 2,200, and charged it to the defendant. The defendant was also ordered to pay the plaintiff CHF 300 as expense compensation.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR in conjunction with Art. 819 OR; organizational defect of a GmbH; if the mandatory organizational defect, in particular the absence of management, is not remedied within the set period, the court must order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. Cost consequences follow the outcome under Art. 106 ZPO; a reasonable expense compensation may be awarded under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Texte intégral

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE130135-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Christian Fischbacher

Urteil vom 11. Juli 2013

in Sachen

Kanton Zürich, Zustelladresse: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keine Geschäftsführung (Art. 809 ff. OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemessene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streitwert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 1. Das Konkursamt ...-Zürich wird mit dem Vollzug beauftragt. 2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 3. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt sowie zusätzlich an B._____ GmbH, ... [Adresse]) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Zürich ... und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt ...-Zürich. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wiederaufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 6. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 30'000.00. _____________________________________ HANDELSGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Der Gerichtsschreiber:

lic. iur. Christian Fischbacher

Mots-clés

organizational defectlimited liability companydissolutionliquidation in bankruptcymanagementcourt costsexpense compensation