No jurisdiction over municipal heritage subsidy dispute

BRKE II Nr. 0267/1994Tribunal des recours en matière de construction20 déc. 1994Inadmissible

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The Baurekurskommission II held that it lacked subject-matter jurisdiction over the appellants’ challenge to a municipal decision reducing a subsidy for renovation of an inventoried heritage house. The relevant cantonal planning-law provisions governed state contributions to heritage protection, but did not provide a basis for municipal subsidies to private owners. The municipal building ordinance contained only a reference to a local contribution regulation and did not make that regulation an implementing enactment under the PBG. The commission therefore did not enter into the appeal and ordered the file to be sent to the competent Bezirksrat H.

Regeste Omnilex

§ 329 Abs. 1 lit. a/b PBG; Zuständigkeit der Baurekurskommissionen nur für Streitigkeiten über die Anwendung des PBG und seiner ausführenden Erlasse; kommunale Beitragsordnungen an Private betreffend Natur- und Heimatschutz fallen nicht darunter, wenn das kantonale Recht die Gemeinden zum Erlass solcher Beitragsnormen weder verpflichtet noch ermächtigt und die kommunale Bauordnung bloss orientierenden Charakter hat. Bei fehlender sachlicher Zuständigkeit ist auf den Rekurs nicht einzutreten und die Akten sind dem nach Gemeinderecht zuständigen Rechtsmittelorgan zu überweisen (vgl. § 5 Abs. 2 VRG).

Texte intégral

BRKE II Nr. 267/1994 vom 20. Dezember 1994in BEZ 1995 Nr. 10 2. Das Gebäude der Rekurrentinnen ist im Inventar der kunst- und kulturhistori- schen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Gemeinde H. verzeichnet. Der Gemeinderat H. hatte unter verschiedenen Bedingungen eine Subvention an die Renovation des Wohnhauses in der Höhe von Fr. 18'830.-- (10% der subventions- berechtigten Kosten von Fr. 188'300.--) zugesichert. Nach Abschluss der Bauarbei- ten reduzierte die Behörde mit dem angefochtenen Beschluss die Subvention um Fr. 2'960.-- (10% von Fr. 29'600.--) auf Fr. 15'870.--. Zur Begründung wurde angeführt, dass bezüglich der Kosten der Renovation der Südfassade des Gebäudes in der Höhe von Fr. 29'600.-- keine Subventionsberechtigung bestehe, weil die Rolläden in der Südfassade nicht entfernt worden seien. Vorgängig aber ebenfalls nach Abschluss der Bauarbeiten hatte die Baudirekti- on unter der Bedingung des Eintrages einerPersonaldienstbarkeit imGrundbuch zum Schutze des Gebäudes zulasten des Fonds für gemeinnützige Zwe- c ke/Subventionen Natur- und Heimatschutz eine Subvention in der Höhe von Fr. 18'830.-- (10% der Renovationskosten von Fr. 188'300.--) zugesprochen. 3. Gemäss § 329 Abs. 1 lit. a PBG sind die Baurekurskommissionen für die Be- ur teilung von Streitigkeiten über die Anwendung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der zugehörigen ausführenden Erlasse (§ 3 Abs. 1 und 2 PBG) zuständig. Der zürcherische Natur- und Heimatschutz hat seine gesetzliche Grundlage im III. Titel des Planungs- und Baugesetzes (§§ 203 - 217 PBG) und in der Natur- und Heimatschutzverordnung vom 20. Juli 1977 (NHV). Gemäss § 217 Abs. 1 lit. b PBG unterstützt der Staat durch finanzielle Beiträge Massnahmen zur Schaffung, Erhaltung,Erschlies sung, Gestaltung oder Pflege von Objekten des Na- tur- und Heimatschutzes sowie von Erholungsgebieten. In der Verordnung über Staatsbeiträge an nachgeordnete Planungen und an Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz und für kommunale Erholungsgebiete vom 15. Januar 1992 (SBV) werden die staatlichen Beitragsleistungen näher geregelt. Gemäss § 1 SBV gewährt der Staat den Gemeinden aus dem Fonds zur Finanzierung von Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz und für Erholungs gebiete Beiträge an die Kosten von Massnahmen zum Schutze von Ortsbildern von kantonaler und regionaler Bedeu- tung sowie an die Kosten von Massnahmen im Interesse von Objekten des Natur- und Heimatschutzes von kommunaler Bedeutung und von kommunalen Erholungs- gebieten. Zu Lasten desselben Fonds vergütet der Staat Privatpersonen die Kosten der Pflege und des Unterhaltes von Schutzobjekten kantonaler oder regionaler Be- deutung, wenn sich die Eigentümer im Sinne von § 207 Abs. 2 PBG durch öffentlich- rechtliche Vereinbarung verpflichten, eine die allgemeine Unterhalts pflicht überstei- gende Betreuung selbst vorzunehmen (§ 2 SBV). Ueber diese gesetzliche Beitrags-

pflicht hinaus kann der Staat aus dem Denkmalpflegefonds zusätzlich Subventionen gewähren (§ 3 SBV). Nach der Legaldefinition von § 3 Abs. 1 des Staatsbeitragsge- setzes sind Subventionen Staatsbeiträge zur Unterstützung oder Erhaltung von Leis- tungen im öffentlichen Interesse, auf die das Gesetz keinen Anspruch einräumt. Kantonale Subventionen für Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung, die nicht durch eine förmliche Massnahme unter Schutz gestellt worden sind, betragen im Regelfall 10% (§ 10 Abs. 1 SBV). In Anwendung der letztgenannten Bestimmungen hat die Baudirektion vorliegend eine Subvention zugesprochen.Die Verfügungen der Baudirektion sind gemäss § 329 Abs. 1 lit. b PBG beim Regierungsrat anfecht- bar. 4. Eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an den Unter- halt von Schutzobjekten durch die Gemeinden an Private lässt sich dagegen weder imPlanungs- und Baugesetz noch in den zugehörigen ausführenden Erlassen fin- den. Das Gesetz verpflichtet mit § 217 PBG ausdrücklich nur den Staat und nicht auch die Gemeinden zur Zahlung von Beiträgen. Auch die gestützt auf das Pla- nungs-und Baugesetz ergangene (§ 45 PBG) Bau-und Zonenordnung der Gemein- de H. enthält -mangels Vorgabe im übergeordneten kantonalen Recht -keine ent- sprechenden Regelungen. Nach Ziffer 8.8 BauO erlässt der Gemeinderat zwar ein Reglement über Beiträge an Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz. Diese Bestimmung dient indessen -wie auch die Wegleitung zur Bau-und Zonenordnung erhellt -lediglich der Orientierung von Bauherren und Architekten. Aufgrund dieses Hinweises in der Bau-und Zonenordnung lässt sich offensichtlich nicht ableiten, das kommunale Reglement sei als ausführender kommunaler Erlass zum Planungs-und Baugesetz zu qualifizieren, zumal dieses wie gesagt keine Regelungen über kom- munale Beiträge an Natur-und Heimatschutzmassnahmen enthält und die Gemein- den auch nicht zum Erlass von entsprechenden Normierungen verpflichtet. Unter diesen Umständen stellt die Auseinandersetzung über die Höhe eines kommunalen Beitrages an die Renovation des inventarisierten Wohnhauses der Re- kurrentinnen keine Streitigkeit über die Anwendung des Planungs-und Baugesetzes oder ausführender Erlasse dar. Mangels sachlicher Zuständigkeit der Baurekurs- kommission II ist daher auf den Rekurs nicht einzutreten. 5. Da gemäss dem Gesetz über das Gemeindewesen vom 6. Juni 1926 (GG) als allgemeines Rechtsmittel gegen Verfügungen der Gemeindebehörden der Re- kurs an den Bezirksrat gegeben ist (§ 152 GG in Verbindung mit § 10 des Gesetzes über die Bezirksverwaltung, § 19 Abs. 1 VRG und § 141 GG), sind die Akten an den zuständigen Bezirksrat H. zu überweisen (§ 5 Abs. 2 VRG).

Mots-clés

subject-matter jurisdictionheritage protectionmunicipal subsidynon-entrytransfer of filebuilding ordinanceplanning law

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the Baurekurskommission II had subject-matter jurisdiction over a dispute about a municipal contribution to renovation costs of a heritage-protected house.

Solution extraite

No. The dispute concerned a municipal subsidy to private owners, not an application of the cantonal Planning and Building Act or its implementing ordinances within the commission's jurisdiction.

Motifs extraits

The PBG and its implementing rules regulate state contributions to heritage protection, but contain no basis obliging municipalities to subsidize private maintenance costs. The municipal building ordinance merely refers to a local contribution regulation and does not transform that regulation into an implementing PBG enactment.

Question juridique clé

Whether the case should be transferred to the competent district council.

Solution extraite

Yes. Because the ordinary remedy against municipal authority decisions lies with the district council, the file had to be transmitted there.

Motifs extraits

Under the Municipal Code and related procedural rules, the district council is the competent appellate body for municipal authority decisions.

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