Loi sur la protection de l'environnement. Révision
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N 15 juin 1995
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Donnerstag, 15. Juni 1995, Vormittag Jeudi 15 juin 1995, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Frey Claude (R, NE)
93.053
Umweltschutzgesetz. Änderung Loi sur la protection de l'environnement. Révision
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1290 hiervor - Voir page 1290 ci-devant
2.4 Lenkungsabgaben 2.4 Taxes d'incitation
Art. 35a Antrag der Kommission Abs. 1-5, 8, 9 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Scherrer Jürg) Streichen
Abs. 6, 7 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Scherrer Jürg) Streichen Minderheit (Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Eymann Christoph, Misteli) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 35a Proposition de la commission Al. 1-5, 8, 9 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Scherrer Jürg) Biffer
Al. 6, 7 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Scherrer Jürg) Biffer Minorité (Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Eymann Christoph, Misteli) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 35b Antrag der Kommission Abs. 1, 2, 5
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Scherrer Jürg) Streichen Minderheit (Hegetschweiler, Chevallaz, Dettling, Ruf, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler, Wyss William) Streichen
Abs. 3, 4 Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Scherrer Jürg) Streichen Minderheit (Hegetschweiler, Chevallaz, Dettling, Ruf, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler, Wyss William) Streichen Minderheit
(Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Eymann Christoph, Misteli) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 6 (neu) Mehrheit
Der Bundesrat verzichtet auf die Erhebung der Abgabe, wenn Heizöl Extraleicht mit einem Schwefelgehalt von 0,1 Prozent (Prozent Masse) auf dem Heizölmarkt einen Marktanteil von mindestens 75 Prozent erreicht.
Minderheit (Scherrer Jürg) Ablehnung des Antrages der Mehrheit
Minderheit
(Hegetschweiler, Chevallaz, Dettling, Ruf, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler, Wyss William) Ablehnung des Antrages der Mehrheit Minderheit I
(Eymann Christoph, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jean- prêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Thür, Wick) Ablehnung des Antrages der Mehrheit Minderheit II
(Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Eymann Christoph, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Wieder- kehr)
Der Bundesrat verzichtet auf die Erhebung der Abgabe, wenn:
a. Heizöl Extraleicht mit einem Schwefelgehalt von 0,1 Prozent (Prozent Masse) auf dem Heizölmarkt einen Marktanteil von mindestens 75 Prozent erreicht, und b. unter Berücksichtigung der herrschenden Marktbedingun- gen anzunehmen ist, dass dieser Marktanteil auch ohne Er- hebung der Abgabe mindestens konstant bleibt.
Art. 35b Proposition de la commission Al. 1, 2, 5
Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Scherrer Jürg)
Biffer Minorité (Hegetschweiler, Chevallaz, Dettling, Ruf, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler, Wyss William) Biffer
Al. 3, 4 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Scherrer Jürg) Biffer
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Umweltschutzgesetz. Änderung
Minorité
(Hegetschweiler, Chevallaz, Dettling, Ruf, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler, Wyss William)
Biffer
Minorité
(Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Eymann Christoph, Misteli) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 6 (nouveau)
Majorité
Le Conseil fédéral renonce à percevoir la taxe lorsque l'huile de chauffage extralégère, dont la teneur en soufre est de 0,1 pour cent (pour cent masse) atteint une part d'au moins 75 pour cent sur le marché de l'huile de chauffage. Minorité
(Scherrer Jürg)
Rejeter la proposition de la majorité
Minorité
(Hegetschweiler, Chevallaz, Dettling, Ruf, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler, Wyss William)
Rejeter la proposition de la majorité Minorité I
(Eymann Christoph, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jean- prêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Thür, Wick) Rejeter la proposition de la majorité Minorité II
(Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Eymann Christoph, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Wieder- kehr)
Le Conseil fédéral renonce à percevoir la taxe lorsque: a. l'huile de chauffage «extralégère» dont la teneur en soufre est de 0,1 pour cent (pour cent masse) atteint une part d'au moins 75 pour cent sur le marché de l'huile de chauffage et que
b. en tenant compte des conditions du marché, l'on peut sup- poser que cette part du marché restera au moins constante sans la perception de cette taxe.
Art. 35c Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Scherrer Jürg) Streichen Minderheit / (Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Wiederkehr)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit II
(Strahm Rudolf, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Wiederkehr)
Der Bund erhebt auf Mineraldünger, Hofdüngerüberschüs- sen und Pflanzenbehandlungsmitteln Lenkungsabgaben. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. Dabei beachtet er die folgenden Grundsätze:
Abs. 2-5 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Scherrer Jürg) Streichen
Art. 35c Proposition de la commission Al. 1 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Scherrer Jürg) Biffer
Minorité /
(Thür, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Wiederkehr) Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité II
(Strahm Rudolf, Bäumlin, Brügger Cyrill, Bundi, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Wiederkehr)
La Confédération perçoit des taxes d'incitation sur les en- grais minéraux, sur les excédents d'engrais de ferme et sur les produits pour le traitement des plantes. Le Conseil fédéral règle les détails. Il respecte les principes suivants:
Al. 2-5 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Scherrer Jürg) Biffer
Art. 35d Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Scherrer Jürg) Streichen
Art. 35d
Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Scherrer Jürg)
Biffer
Art. 61a; 62 Abs. 2; Ziff. III Abs. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 61a; 62 al. 2; ch. Ill al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Scherrer Jürg (A, BE), Sprecher der Minderheit: Ich bean- trage Ihnen, das ganze Kapitel Lenkungsabgaben, d. h. die Artikel 35a bis 35d, zu streichen. Lenkungsabgaben sind nicht verfassungskonform, in der Bundesverfassung fehlt die entsprechende Grundlage. Ich weiss, dass ich jetzt dann von verschiedenen Rednern, vom Berichterstatter und auch vom Bundesrat belehrt werde, dass Lenkungsabgaben verfas- sungskonform seien. Nur, wir haben in diesem Land keine Verfassungsgerichtsbarkeit, somit kann jeder beliebige Staatsrechtler die Verfassung so biegen, drehen und wen- den, wie es ihm passt, bis solche Lenkungsabgaben dann plötzlich auch zur Verfassung passen.
Aber lassen wir das; schauen wir uns einmal an, was Len- kungsabgaben überhaupt bringen, beziehungsweise welche Nachteile sie haben. Mit der Lenkungsabgabe betreffend Kohlenwasserstoffe oder, wie es hier heisst, VOC, soll eine sogenannte Vorläufersubstanz, welche angeblich zur Ozon- bildung beiträgt, vermindert werden. Bis heute hat mir zwar niemand erklärt, wie aus Kohlenwasserstoff, chemische Formel HC, plötzlich Ozon, chemische Formel O3, werden kann. Aufgrund meiner Chemiekenntnisse kann ich das nicht nachvollziehen, wie aus H und C plötzlich O3 werden soll. Woher kommt das O3, bzw. das Ozon? Wäre es nicht in einer Boulevardzeitung gestanden, hätten wir den Bericht des Buwal nie bekommen, ich habe ihn jetzt hier. Von 200 Mikrogramm Ozon, welches vielleicht im Hochsommer einmal gemessen wird, sind 30 Mikrogramm natürliches Ozon, 70 Mikrogramm Hintergrundozon, bestimmt durch gesamteuropäische Emissionen, 60 Mikrogramm soge- nanntes Reservoirozon, bestimmt durch Emissionen im Um- kreis von 500 bis 1000 Kilometern - das reicht ungefähr an die deutsch-dänische Grenze und fast bis nach Sizilien -,
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und 40 Mikrogramm - also ganze 25 Prozent - sind lokal produziertes Ozon.
Wunderbar! Wir messen nämlich im Sommer im Mittelland normalerweise Spitzenwerte von 150 bis 180 Mikrogramm. Es kann aber schon mal vorkommen, dass man 200 Mikro- gramm und im Kanton Tessin vereinzelt 300 Mikrogramm misst. Fazit - jetzt hören Sie gut zu -: Selbst wenn wir sämt- liche VOC- und Stickoxidemissionen in der Schweiz maximal reduzierten - das würde heissen, den ganzen Srassenver- kehr stillegen, sämtliche Industrie- und Gewerbebetriebe stillegen und auch die Haushalte einpacken, die ebenfalls VOC emittieren -, wäre es unmöglich, den Stundenmittel- grenzwert von 120 Mikrogramm Ozon einmal im Jahr höch- stens während einer Stunde überschreiten zu lassen. Die Ziele der Luftreinhaltung können also gar nicht eingehalten werden.
Jetzt steht in diesem Kapitel «Lenkungsabgaben», dass der Bundesrat die Höhe der Lenkungsabgabe nach den luftrein- haltepolitischen Zielen festlegt. Der Bundesrat kann jede be- liebige Lenkungsabgabe erhöhen, denn die Ziele der Luft- reinhaltung, die zu tief sind, ich wiederhole das noch einmal, können nicht eingehalten werden. Ergo steht hier der Willkür einmal mehr Tür und Tor offen. Die Lenkungsabgaben wer- den, wenn sie überhaupt zu einer Reduktion der Emissionen führen, weit weniger bringen als der technische Fortschritt. Somit sind Lenkungsabgaben ohnehin ein Schlag ins Was- ser.
Industrievereine und Gewerbeverbände seien angeblich da- für, heisst es: Im Jahre 1991 war der Vorort noch nicht dafür. Aber in diesem Land kann kein Blödsinn geboren werden, ohne dass ihm nicht zugestimmt wird, besonders wenn er mit dem sogenannten Umweltschutz begründet wird. Da kommt z. B. die Freisinnig-demokratische Partei und sagt zuerst: nein! Dann wird weiter gebohrt und weiter gefordert und man sagt: vielleicht! Nach einer gewissen Zeit sagen dann die Bürgerlichen: ja, aber. Und am Schluss sagen sie: ja! Len- kungsabgaben: Wessen Erfindung ist das eigentlich? Es muss eine sozialistische sein, allenfalls noch eine vom Links- Freisinn, sicher aber keine bürgerliche, das steht fest.
Lenkungsabgaben, wie sie jetzt im Gesetzentwurf vorgese- hen sind, sind nichts weiter als der Ökobonus. Leute, die ar- beiten, Gewerbe- und Industriebetriebe sollen eine Steuer bezahlen - ich sage bewusst eine Steuer. Dann fliesst das Geld in eine Kasse, und dann müssen wir Stellen schaffen, denn wir müssen Leute anstellen, die das Geld einkassieren, verwalten und verbuchen. Diese Leute müssen natürlich be- zahlt werden. Sie werden mit diesen Lenkungsabgaben be- zahlt. Wenn dann noch etwas übrig bleibt - das wird der Fall sein, über den Prozentsatz kann man dann noch streiten -, wird das auf das ganze Volk zurückverteilt.
Lenkungsabgaben sind der Beginn der Belohnung der Nicht- leistung. Es sollen also Leute in diesem Land Geld dafür er- halten, dass sie nichts tun. Die Kasse soll gefüllt werden dank der Schaffenskraft von Leuten, die arbeiten. Wenn das nicht Sozialismus in Reinkultur ist, dann müssen Sie mir eine bessere Definition dieses Zieles nennen.
Meine Damen und Herren Bürgerliche, merken Sie eigentlich nicht, wie die Sozialisten seit Jahren mit Ihnen Schlitten fah- ren, so, wie es ihnen passt? Die machen doch mit Ihnen, was sie wollen. Sie stellen eine Forderung auf, im Verbund mit den linken Medien wird die Forderung hochgepusht, und dann fängt das Spiel an: nein, vielleicht, ja aber, ja, wunder- bar. Wie viele Arbeitslose wollen Sie noch? Reichen Ihnen 4 bis 5 Prozent noch nicht? Wie weit soll die Schweiz im inter- nationalen Wettbewerb abrutschen? Mit welchem Platz sind Sie zufrieden? Mit Platz 29, der uns für ungefähr die Jahrtau- sendwende vorausgesagt wird, wenn wir so weiterfahren? Oder hätten Sie denn gern Platz 50, oder wäre Ihnen der Sta- tus eines Entwicklungslandes recht? Im letzten Jahrhundert war die Schweiz ein Entwicklungsland, und dieses Parlament tut alles, damit es in sehr kurzer Zeit wieder so wird.
In jedem Betrieb muss Produktivität herrschen. Jeder Unter- nehmer wird Ihnen bestätigen, dass es ein bestimmtes Ver- hältnis zwischen produktiven und unproduktiven Bereichen, d. h. Verwaltungsangestellten, gibt. Wenn wir den Betrieb
Schweiz anschauen, den wir hier führen bzw. den der Bun- desrat als Direktion führen sollte - wir sind die Verwaltungs- räte -, haben wir schon seit langem ein Missverhältnis zwi- schen Produktivität und Verwaltung, also Unproduktivität. Das wird Ihnen jeder Unternehmer bestätigen: Wenn zwi- schen unproduktiven und produktiven Leuten ein zu schlech- tes Verhältnis herrscht, wenn die Produktion zu tief ist, dann geht dieser Betrieb ganz einfach Konkurs.
Herr Strahm Rudolf, Sie brauchen gar nicht nein zu sagen, ich kenne Ihre Wirtschaftspolitik. Die sozialistische Wirt- schaftspolitik besteht darin, das Geld, das andere verdient haben, umzuverteilen. Darum sind Sie für die Lenkungsab- gaben. Wir werden also mit Lenkungsabgaben und ähnli- chem Zauber die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz weiter schwächen. Zudem werden Lenkungsabgaben nie mehr ab- geschafft. Erstens ist das im Gesetz nicht vorgesehen, und zweitens habe ich schon vorher begründet, warum die Luft- reinhalteziele trotz und auch mit Lenkungsabgaben gar nicht eingehalten werden können. Ich wiederhole: Lenkungsabga- ben sind keine marktwirtschaftlichen Instrumente, es sind planwirtschaftliche Instrumente, mit denen in den Markt ein- gegriffen wird; sie bedeuten tatsächlich Sozialismus, Plan- wirtschaft. Eine staatliche Lenkung, eine Zwangswirtschaft brauchen und wollen wir nicht.
Lenkungsabgaben sind in ihrer Wirkung höchst fragwürdig. Sie sind planwirtschaftlich. Sie sind verfassungswidrig. Sie sind sozialistisch, volkswirtschaftlich schädlich und demzu- folge abzulehnen.
Thür Hanspeter (G, AG), Sprecher der Minderheit: Herr Scherrer Jürg hat uns an diesem schönen Morgen so richtig munter gemacht. Er hat Geschichten aus vergangenen Zei- ten erzählt; er hat behauptet, diese Lenkungsabgabe sei ver- fassungswidrig. Ich glaube, Herr Scherrer ist der einzige «Verfassungsrechtler», der so etwas heute noch behauptet. Er hat behauptet, Ökonomen seien gegen diese Lenkungs- abgaben, das sei eine sozialistisch-grüne Erfindung. Ich empfehle ihm, sich etwas mehr mit bürgerlichen Ökonomen auseinanderzusetzen.
Ich komme zu meinen vier Minderheitsanträgen; sie betref- fen die flüchtigen organischen Verbindungen (Art. 35a Abs. 6, 7), den Schwefelgehalt von Heizöl (Art. 35b Abs. 3, 4, 6) und die Lenkungsabgaben bei Dünger (Art. 35c Abs. 1). In allen Minderheitsanträgen verlange ich, dass wir dem bun- desrätlichen Entwurf folgen. Bei den flüchtigen organischen Verbindungen und beim Schwefelgehalt von Heizöl will der Ständerat die Beträge an einer oberen Grenze limitieren. Er will bei den flüchtigen organischen Verbindungen höchstens 5 Franken pro Kilogramm und beim Schwefelgehalt höch- stens 20 Franken pro Tonne Heizöl als Lenkungsabgabe ak- zeptieren. Es ist zuzugestehen, dass im Prinzip der Bundes- rat diese Höchstbeträge nicht überschreiten will. Eine Festle- gung im Gesetz ist aber aus meiner Sicht aus grundsätzli- chen Überlegungen nicht richtig. Die Lenkungsabgabe hat ja den Zweck, ein Ziel zu erreichen. Wir wissen heute nicht, mit welchem maximalen Abgabensatz dieses Ziel erreicht wer- den kann. Folgerichtig müsste, wenn das Ziel nicht erreicht wird, wieder eine Gesetzesänderung vorgenommen werden. Wir sind der Überzeugung, dass man sich heute auf das Ziel einigen muss. Wenn man bereit ist, dieses Ziel zu erreichen, dann ist man auch bereit, jenen Betrag bei der Lenkungsab- gabe zu akzeptieren, der erforderlich ist, um dieses Ziel zu erreichen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie in beiden Fällen, dem bun- desrätlichen Konzept zu folgen, welches dem Bundesrat die Festlegung der Höhe des Abgabensatzes überlässt.
Beim Schwefelgehalt von Heizöl gibt es eine wichtige Aus- einandersetzung um die Frage, wann auf eine Lenkungsab- gabe beim Heizöl Extraleicht verzichtet werden kann. Eine Mehrheit der Kommission verlangt, dass das dann der Fall ist, wenn dieses Heizöl mit 0,1 Prozent Schwefelgehalt einen Marktanteil von mindestens 75 Prozent erreicht hat. Die Min- derheit Eymann Christoph verlangt Streichung dieses neuen Konzepts. In meinem Minderheitsantrag verlange ich, dass ein Verzicht auf die Lenkungsabgabe erst dann erfolgen darf,
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wenn anzunehmen ist, dass auch ohne Erhebung der Len- kungsabgabe der Marktanteil des schwefelarmen Heizöls konstant bleibt. Das Ziel darf also durch die Aufgabe der Len- kungsabgabe nicht unterhöhlt werden. Selbstverständlich unterstützt die grüne Fraktion zunächst den Streichungs- antrag Eymann, bittet Sie aber, wenigstens meinem Minder- heitsantrag II zu folgen, wenn der Antrag der Minderheit I (Eymann Christoph) abgelehnt wird.
Hinter dieser Auseinandersetzung steht ein gewaltiger Inter- essenkonflikt zwischen den Interessen der beiden schweize- rischen Raffinerien und den Importeuren; Sie haben das viel- leicht aus den Medien bereits entnommen. Sie wissen, dass 1994 in Cressier von der Firma Shell eine neue Entschwefe- lungsanlage gebaut worden ist, die heute in der Lage ist, Heizöl mit massiv unter 0,1 Prozent Schwefelgehalt zu pro- duzieren. Mit dieser Investition von 140 Millionen Franken hat Shell - im Unterschied zur aktuellen Geschichte um die Versenkung der Bohrinseln, weshalb sie heute international am Pranger steht - eine hervorragende ökologische Zielset- zung verfolgt. Diese Zielsetzung ist auch von bundesrätlicher Seite unterstützt worden, indem in Aussicht gestellt wurde, dass eine Lenkungsabgabe innert nützlicher Frist diesen Zielwert von 0,1 Prozent verlangen würde.
Das hat jenen Importeuren nicht gepasst, die Heizöl mit deut- lich höherem Schwefelgehalt importieren wollen. Diese Aus- einandersetzung hat im Rat bzw. in unserer Kommission Ein- zug gehalten. Es ist interessant zu wissen, von welcher Seite dieser Antrag in die Kommission gekommen ist, der dann mehrheitsfähig geworden ist. Ich habe letzte Woche schon darauf hingewiesen, dass Herr Stucky immer wieder dort an- zutreffen ist, wo es irgend einer Lobby zu helfen gilt. Er hat es auch hier wieder getan und diesen Minderheitsantrag in der Kommission eingereicht. Er war Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung, die sich vehement gegen diese Len- kungsabgabe wehrt. Er hat mit seinem Interessenhinter- grund in der Urek eine Mehrheit erhalten.
Ich bitte Sie, diesen Zusammenhang zur Kenntnis zu neh- men.
Es stellt sich die Frage, ob wir jene Unternehmer in der Schweiz belohnen wollen, die sich umweltfreundlich verhal- ten und entsprechend investieren, oder jene, die sich an sol- che Zielnormen nicht halten wollen. Wenn wir vom Wirt- schaftsstandort Schweiz sprechen, ist es für Unternehmen auch wichtig zu wissen, wie die Rahmenbedingungen sind. Für den Wirtschaftsstandort ist es nicht sehr attraktiv, wenn eine Firma im nachhinein feststellen muss, dass Hunderte von Millionen Franken an Investitionen auf Sand gebaut sind, weil das Parlament am Schluss die politischen Ziele, die es anzuvisieren versprach, nicht mehr einhält.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, dieser Attacke aus diesem Lager nicht zuzustimmen.
Es wird argumentiert, die Ziele seien längst erreicht. Das ist nicht richtig. Es hat sich in der Zwischenzeit auf europäischer Ebene gezeigt, dass diese Belastungsgrenzen, die beim Schwefel definiert worden sind, vor allem für heikle, empfind- liche Ökosysteme nicht ausreichen. Das belegt eine Studie der Uno-Wirtschaftskommission für Europa aus dem Jahre 1993; sie kommt also sicher nicht von wirtschaftsfeindlicher Seite, Herr Scherrer Jürg. In dieser Studie wurde festgestellt, dass die heutigen Schwefelgehalte, die der Luftreinhalte- Verordnung zugrunde liegen, die empfindlichen Ökosysteme nicht oder nicht genügend schützen können. Deshalb ist eine solche Lenkungsabgabe, die sehr viel bringt und in der Schweiz eine Reduktion des Schwefelausstosses um 10 Prozent bewirkt, dringend nötig.
Es wird auch argumentiert, dass 10 Tonnen CO2 in Kauf ge- nommen werden müssen, um 1 Tonne Schwefel zu vermei- den. Auch dieser Vergleich ist unzulässig, wenn nicht gar demagogisch. Wie ich schon gesagt habe: Mit der Lenkungs- abgabe können wir den Schwefelausstoss um 10 Prozent verringern. Demgegenüber wird dieser zusätzliche Verfah- rensgang eine CO2-Zunahme im Bereich von einigen Tau- sendsteln Prozent des heutigen CO2-Ausstosses in der Schweiz bewirken - also auch hier eine Relation, die unzu- lässig ist und die Verhältnisse völlig auf den Kopf stellt.
Ich bitte Sie deshalb, in diesem Punkt dem Antrag der Minderheit I (Eymann Christoph) zu folgen und eventualiter meinen Minderheitsantrag II zu unterstützen.
Ich komme zum letzten Punkt, zur Lenkungsabgabe beim Dünger: Hier verlangt der Ständerat die ersatzlose Strei- chung dieser Lenkungsabgabe. Wir verstehen diese Haltung nicht, insbesondere nicht nach dem Entscheid vom 12. März 1995, nach der Volksabstimmung über die landwirtschaftli- che Zukunft, wo das Volk klar gesagt hat, dass sich die Land- wirtschaft in eine ökologische Richtung entwickeln muss und auch immer klar war, dass die Lenkungsabgabe für diesen Weg eine wichtige Grundlage bietet.
Wir müssen heute feststellen, dass die Grundwasservorkom- men und vor allem die Mittellandseen durch die landwirt- schaftlichen Düngungen nach wie vor arg belastet sind. Diese Situation wird die Grundwasservorkommen gefähr- den. Neueste Zahlen aus Liebefeld haben gezeigt, dass 75 Prozent des Stickstoffes, der von der Landwirtschaft aus- getragen wird, nicht an die Pflanze kommt, sondern irgendwo in der Luft oder im Wasser versickert. Wir haben die Argu- mente jener Seite gehört, die darauf hinweist, dass für die Landwirtschaft Preiserhöhungen und Einkommenseffekte zu erwarten seien. Es gibt aber eine ETH-Studie, die das klar dementiert. Sie besagt, dass die Einkommenseffekte gering- fügig seien, weil die Lenkungsabgabe ja zurückerstattet werde. Umgekehrt müssen wir festhalten, dass eine Preiser- höhung von 40 Prozent beim Dünger eine Verminderung des Eintrags um 15 Prozent bringen würde, was doch eine er- hebliche Entlastung unserer Mittellandseen und der Grund- wasservorkommen wäre.
Aus all diesen Gründen - Herr Baumann Ruedi wird sich mit diesem Punkt in der Fraktionserklärung noch eingehender befassen - bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag I zu un- terstützen, der die Kann-Formulierung des Bundesrates auf- nimmt. Selbstverständlich werden wir auch den Antrag der Minderheit Il (Strahm Rudolf) in einer ersten Abstimmung un- terstützen, der den Bundesrat verpflichten will, eine solche Lenkungsabgabe zwingend einzuführen.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH), Sprecher der Minderheit: Ich begründe den Antrag der Minderheit zu Artikel 35b, bei Heizöl Extraleicht auf die Erhebung einer Lenkungsabgabe zu verzichten. Dafür gibt es gute Gründe. Allen voran der, dass bezüglich Schwefeldioxid das Maximalziel des bundes- rätlichen Luftreinhalte-Konzeptes bereits erreicht ist.
Die schweizerischen SO2-Emissionen liegen heute deutlich unter dem Stand von 1950. Die Schweiz nimmt mit diesen Werten international eine Spitzenstellung ein. Die SO2-Bela- stung ist seit rund zwanzig Jahren rückläufig; sie ist auch in letzter Zeit weiterhin signifikant zurückgegangen. 1993 be- trug der durchschnittliche Schwefelgehalt noch 0, 15 Prozent, 1994 nur noch 0,139 Prozent. In Europa wird die handelsüb- liche Versorgung mit Heizöl Extraleicht in der Regel in einer Qualität mit einem Schwefelgehalt von 0,2 Prozent sicherge- stellt. Viele Bezugsquellen, die auch für die Belieferung der Schweiz von Bedeutung sind, liefern heute dieses Heizöl aber mit einem Schwefelgehalt zwischen 0,1 und 0,15 Prozent, also bereits sehr nahe beim angestrebten Wert von 0,1 Prozent.
Dabei muss ganz klar betont werden, dass der Wert von 0,1 Prozent nichts mehr mit der Zielerreichung gemäss Luft- reinhalte-Verordnung zu tun hat. Das Ziel ist mit dem heuti- gen Durchschnittswert von rund 0,14 Prozent bereits er- reicht, und korrekterweise müsste man, um eine Lenkungs- abgabe überhaupt zu rechtfertigen, ein neues, tieferes Ziel festlegen. Dafür fehlt offenbar die Begründung.
Lenkungsabgaben sind grundsätzlich richtig und sinnvoll, al- lerdings nur, wenn sie eine Lenkungsfunktion haben und ein klares Lenkungsziel besteht, was aber beim Heizöl Extra- leicht überhaupt nicht mehr der Fall ist. Nun bin ich sicher, dass nachfolgende Rednerinnen und Redner erklären wer- den, weniger Immissionen seien immer gut, und sie werden dafür auch durchaus plausible Erklärungen finden; Herr Thür hat dies bereits getan. Die Sache ist aber nicht mehr ehrlich, und dem guten Instrument Lenkungsabgabe wird damit ein
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Bärendienst erwiesen. Ich kann nicht begreifen und finde es äusserst problematisch, dass schon beim ersten Anwen- dungsfall der Lenkungsabgabe nicht klare, umweltmässige Vorgaben im Vordergrund stehen.
Ich frage mich auch ernsthaft, was die Gründe sein können, dass Bundesrat und Buwal fast fundamentalistisch an dieser Abgabe festhalten, statt sich darüber zu freuen, dass bezüg- lich Schwefel beim Heizöl ein hochgestecktes Ziel rascher und problemloser erreicht wurde, als angenommen werden konnte. Auf anderen Gebieten, z. B. beim CO2, besteht ja ge- nügend Handlungsbedarf. Warum die Kräfte und den Good- will hier verpuffen lassen? Der Grund, dass beim Weglassen der Lenkungsabgabe der Schwefelgehalt wieder ansteigen könnte, kann es ja nicht sein. Das Ziel ist ja ohne irgendeine Lenkungsabgabe erreicht worden, und die Tendenz ist euro- paweit weiterhin sinkend. Könnte es also die Situation in Cressier sein? Ich hoffe es nicht, und zwar darum, weil wir praktisch die ganze letzte Woche von Wettbewerb gespro- chen haben, und darüber, wie er erhalten oder wieder ge- schaffen werden kann.
In Cressier ist in anerkennenswerter Weise viel Geld in die Entschwefelungsanlage investiert worden - dies aus der da- mals berechtigten Überlegung heraus, damit über längere Zeit einen Marktvorteil gegenüber der Konkurrenz zu erlan- gen. Das waren aber freie unternehmerische Entscheide. Rascher als erwartet haben nun ausländische Raffinerien ihre Anlagen ebenfalls verbessert und ausgebaut und den Schwefelgehalt unter die in der EU vorgeschriebene Norm gesenkt. Das war aber nicht gratis zu haben. Auch diese Raf- finerien haben enorm investieren müssen. Die Spiesse sind damit aber praktisch wieder gleich lang geworden.
In der Schweiz nun eine Lenkungsabgabe einzuführen, die von den Zielvorgaben her nicht mehr zu rechtfertigen ist, nur um einer Unternehmung für kurze Zeit noch einen Marktvor- teil zu verschaffen, der in krassem Widerspruch zu unseren wettbewerbspolitischen Bekenntnissen der letzten Woche steht, dazu dürfen wir nicht Hand bieten. Kollege Strahm Ru- dolf hat uns in der Kommission vorgerechnet, dass bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung mit einem An- teil von 75 Prozent Heizöl mit 0,1 Prozent Schwefel und ei- nem Anteil von 25 Prozent mit nicht mehr als 0,2 Prozent Schwefel der Durchschnitt noch einen Schwefelgehalt von 0,133 Prozent ergeben würde. 1994 war der Durchschnitt noch bei 0, 139 statt bei 0,133 Prozent. Es geht also um Pro- mille oder Bruchteile davon. Was soll also die ganze Ge- schichte? Wir streiten hier wirklich um des Kaisers Bart.
Neben Shell als Eigentümerin der Raffinerie Cressier be- trachtet auch die Gasindustrie die vorgeschlagene Einfüh- rung der Lenkungsabgabe als eigentliche Schutzmass- nahme für ihr Produkt. Es ist somit erwiesen, dass die Ein- führung der strittigen Abgabe auch in dieser Hinsicht zu einer unhaltbaren Markt- und Wettbewerbsverzerrung führen würde.
Auch die Frage der Versorgungssicherheit, die sonst so gerne hochgespielt wird, scheint hier plötzlich keine Rolle zu spielen. Bei Einführung der Lenkungsabgabe würden Be- zugsquellen mit höherem Schwefelgehalt für die Schweiz aus Kostengründen nicht mehr in Frage kommen, was durch- aus zu Versorgungsproblemen führen könnte.
In der Botschaft zur Vorlage, die bereits gut zwei Jahre alt ist, wird noch von einem Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Abgabe von 50 Millionen Franken pro Jahr gesprochen, was bereits überholt sein dürfte. Wenn davon noch der sicher be- trächtliche Verwaltungsaufwand abgerechnet wird, so ste- hen Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander.
Gemäss Vorlage soll der Ertrag nach Abzug der Vollzugsko- sten gleichmässig an die Bevölkerung verteilt werden. Ist man sich in der Verwaltung und in diesem Saal bewusst, dass jährlich jedem Schweizer etwa ein Fünffränkler zurück- zuerstatten wäre? Ist das nicht Unsinn? Übrigens liegt auch im Rückerstattungsmodell der Lenkungsabgabe für VOC eine Problematik, die hier angesprochen werden muss. Be- zahlt wird die Lenkungsabgabe auf VOC vorwiegend vom Gewerbe und der Industrie. Der Einfachheit halber soll auch
sie gleichmässig an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Dort macht es immerhin etwa 40 Franken pro Kopf und Jahr aus, was zwar auch nicht gerade viel ist. Der Systemfehler liegt nun aber darin, dass Gewerbe und Industrie bezahlen und jedermann, also auch jeder Säugling, eine Rückerstat- tung erhält, obschon er auf den Verbrauch keinen Einfluss nehmen kann. Der Ertrag müsste logischerweise an jene Be- triebe zurückfliessen, die im Gegensatz zur Konkurrenz we- nig oder keine VOC verwenden.
Ich finde es wichtig, dass Frau Bundesrätin Dreifuss hier er- klärt, dass mit diesem falschen Modell kein Präjudiz geschaf- fen wird und dass bei weiteren Lenkungsabgaben systemge- rechte Lösungen gesucht werden.
Zurück zum Heizöl: Abgesehen vom ökonomischen Leerlauf ist hier die Lenkungsabgabe auch aus ökologischer Sicht äusserst problematisch. Die Schwefelabsenkung erhöht den Kohlendioxidausstoss der Raffinerien beträchtlich. Um 1 Tonne Schwefeldioxid aus dem Abgas zu entfernen, wer- den rund 10 Tonnen Kohlendioxid erzeugt. Im Hinblick auf die weltweiten Bemühungen, gerade den Ausstoss von Koh- lendioxid zu senken, ist dies sicher der falsche Weg. Je wei- ter der Schwefelgehalt gesenkt wird, desto mehr Kohlendi- oxid entsteht, und desto geringer sind die Vorteile gesamt- haft gesehen. Die Sache kann sogar kontraproduktiv wer- den.
Zudem wäre auch zu bedenken, dass Lenkungsabgaben nur dann verfassungskonform sind, wenn es im Sinne des Ver- fassungsauftrages überhaupt etwas zu lenken gibt und wenn die Lenkungsabgabe bzw. ihre Ausgestaltung und Höhe ge- eignet sind, das ökologische Ziel zu erreichen. Zu allem an- deren muss sogar die Verfassungskonformität bei der vorge- sehenen Heizölabgabe bezweifelt werden.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen klar genug aufge- zeigt haben, dass eine Lenkungsabgabe auf Heizöl Extra- leicht weder nötig noch sinnvoll ist.
Ich bitte Sie deshalb, darauf zu verzichten und meinen Min- derheitsantrag zu unterstützen.
Eymann Christoph (L, BS), Sprecher der Minderheit: Der Ausstoss an SO2-Emissionen beträgt jährlich 50 000 Ton- nen. Technisch ist es möglich, diesen Schadstoff in der Luft weiter zu reduzieren. Die Raffinerie von Shell in Cressier, die bereits angesprochen worden ist, verfügt zum Beispiel über die notwendigen Einrichtungen dazu. Diese Firma hat ihre Eigenverantwortung wahrgenommen; sie hat, ohne gesetz- lich dazu verpflichtet gewesen zu sein, 140 Millionen Fran- ken investiert, um umweltfreundlicher produzieren zu kön- nen. Solche weitblickenden Vorleistungen müssen honoriert werden, wenn ihnen Vorbildcharakter gegeben werden soll. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, solchen Vorgehens- weisen Vorbildcharakter zuzuweisen.
Ich frage mich auch, wie Herr Hegetschweiler im Zusammen- hang mit dieser Vorinvestition, die dort getätigt worden ist, auf den Gedanken der Wettbewerbsverzerrung kommt; es steht ja bekanntlich jedem Wettbewerbsteilnehmer frei, in ähnlichem Sinn zu investieren.
Es wäre ein falsches Signal, die Lenkungsabgabe auf Heizöl Extraleicht nicht einzuführen oder zu verwässern. Es ist die Wirtschaft, die den Systemwechsel von Verboten zu markt- wirtschaftlichen Massnahmen gefordert hat. Ich finde es des- halb verfehlt, Herr Scherrer Jürg, wenn Sie Klassenkampf im Umweltschutz betreiben wollen.
Die Schaffung des Instrumentes Lenkungsabgabe kommt der Wirtschaft zugute. Jahrelang hat sich die Wirtschaft dafür eingesetzt, von der Gesetzgebungstechnik mit reinen Verbo- ten und Erhöhungen von Grenzwerten wegzukommen und überschaubarere Instrumente einzuführen, die auch auf die Investitionszyklen der Wirtschaft Rücksicht nehmen. Eine Verwässerung, wie sie in Artikel 35b Absatz 6 von der Mehr- heit vorgeschlagen ist, schadet der Glaubwürdigkeit. Wir set- zen damit politisch falsche Signale; wir dürfen jetzt doch nicht so tun, als wäre alles in bester Ordnung. Die 50 000 Tonnen Schwefel am falschen Ort, nämlich in der Luft, sind Tatsache. Tatsache ist auch, dass schwefelarmes Heizöl auch weniger Stickoxidemissionen bewirkt.
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Wie sollen wir der Bevölkerung, welche in die Revision die- ses Gesetzes hohe Erwartungen setzt, mitteilen, dass wir jetzt ein bisschen Lenkungsabgabe einführen, bald aber schon wieder damit aufhören werden? Was setzen wir für Zeichen für diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die innovativ denken? Ist es nicht gescheiter, die vorhande- nen technischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen bzw. die gesetzlichen Leitplanken so zu setzen, dass diese Möglich- keiten voll ausgeschöpft werden können? Anders gesagt: Ist es nicht paradox, die vorhandenen technischen Möglichkei- ten brachliegen zu lassen? Wir könnten zwar Verbesserun- gen einführen, wollen aber nicht.
Es darf nicht sein, dass der Konkurrenzkampf in der Bran- che zulasten der Umweltqualität, der Luftqualität ausgetra- gen wird. Die Schreiben diverser Firmen und Organisa- tionen, welche sich gegen diese Lenkungsabgabe ausspre- chen und zwischen den Zeilen erkennen lassen, wir würden einer einzigen Firma zuliebe ein Spezialgesetz schaffen, deuten auf einen harten Konkurrenzkampf unter dem Motto «Alle gegen den Vorreiter» hin. Es werden sogar verzer- rende und unzutreffende Angaben gemacht, z. B. hinsicht- lich der Quantität der entstehenden Kohlendioxidmenge bei der Schwefelelimination. Die Zahl, die Herr Hegetschweiler angegeben hat, stimmt nicht; die tatsächliche Zahl liegt deutlich darunter.
Unser Auftrag heisst, gesetzliche Bestimmungen zur Ver- besserung der Umweltqualität zu schaffen. Die Vorgaben stimmen, die Wirtschaft befürwortet solche Lenkungsabga- ben, also schaffen wir solche Abgaben - ohne Wenn und Aber!
Was wäre die Alternative? Ein politischer Vorstoss mit dem Ziel, den Grenzwert bei 0,05 Prozent festzulegen? Wollen wir einen solchen Rückfall? Es geht bei diesem Absatz nicht nur um Folgen bei der Umsetzung in der Praxis, es geht um die Glaubwürdigkeit - die Glaubwürdigkeit auch der Wirt- schaftsverbände und ihrer Vertreterinnen und Vertreter hier im Rat. Alle bedeutenden Wirtschaftsorganisationen haben sich für die Einführung der Lenkungsabgaben ausgespro- chen. Der erste Ernstfall aber wird offensichtlich mit allen Mit- teln torpediert - sprich Rückweisungsanträge und Verwässe- rungsvarianten.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, eventualiter empfehle ich Zustimmung zum Antrag der Minderheit II (Thür).
Strahm Rudolf (S, BE), Sprecher der Minderheit: Ich spreche für die Minderheit II zu Artikel 35c, also ausschliesslich zur Forderung nach Lenkungsabgaben auf Kunstdünger, Hof- düngerüberschüssen und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Zu den Lenkungsabgaben generell werden wir uns später äussern.
Der Antrag der Minderheit II geht weiter als der bundesrätli- che Entwurf; er will nämlich eine Muss-Formel, d. h., es soll bei der Einführung dieses marktwirtschaftlichen Lenkungsin- struments in der Landwirtschaft keinen weiteren Aufschub mehr geben.
In der Agrarabstimmung vom 12. März dieses Jahres haben die Gegner der drei Vorlagen drei Forderungen in den Vor- dergrund gerückt und diese in sämtlichen Abstimmungsun- terlagen als Hauptgründe für die Ablehnung dargestellt, näm- lich:
ökologische Auflagen für Direktzahlungen;
die Deklarationspflicht bei Lebensmitteln und
Lenkungsabgaben auf landwirtschaftlichen Hilfsstoffen.
Es ist hier also ein Testfall, ob man Konsequenzen aus dem Volks-Nein zieht, aus dem Nein zu den drei Agrarvorlagen. Das Volk wollte nicht mehr im alten Trott weitergehen, und ei- ner der wichtigen Eingriffsbereiche sind die Lenkungsabga- ben auf diesen Hilfsstoffen.
Ich konzentriere mich jetzt vor allem auf den Mineraldünger. Es ist geplant - so steht es in den Materialien zum vorliegen- den Gesetzentwurf -, dass der Bundesrat pro Kilogramm Stickstoffdünger, pro Kilogramm Reinstickstoff gerechnet, 1 Franken Abgabe erheben will. Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn diese Einführung in zwei oder drei Jahres-
schritten erfolgen würde, damit sich auch die Landwirtschaft im voraus darauf einstellen kann.
Weshalb diese Abgabe? Das Problem ist vielfältig erkannt; wir haben diesen Bericht der Eidgenössischen Gewässer- schutzkommission über den Stickstoffhaushalt in der Schweiz, wir haben den ähnlich lautenden Bericht der For- schungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld (FAC). Ich entnehme dem Gewässerschutzbericht folgende Zahlen: Aus der jüngsten Stickstoffbilanz der Schweiz ersehen wir, dass etwa 92 000 Tonnen Stickstoff (immer Reinstickstoff gerechnet) aus den landwirtschaftli- chen Dünger- und Futtermitteln in die Böden gelangt, weitere 5000 Tonnen aus Klärschlamm (das ist nicht sehr viel). Von diesen rund 100 000 Tonnen Stickstoff werden 40 000 Ton- nen, also 40 Prozent, von den landwirtschaftlichen Böden nicht aufgenommen, sickern ins Grundwasser und landen im Trinkwasser. Weitere 17 000 Tonnen werden erst noch in die Oberflächengewässer abgeschwemmt. Mehrere 10 000 Tonnen Nitrat werden jährlich in die Grundgewässer unseres Landes abgeschwemmt - dies vor allem im Mittelland.
Das ist erstens eine grosse Verschwendung von Dünger, hat aber zweitens eine grosse, bedenkliche Folgewirkung vor al- lem auf die Gesundheit des Trinkwassers. Nitrat ist ein hoch- losliches Salz. Was von den Pflanzen - aktuell in der Vege- tationsperiode - nicht aufgenommen wird, wird abge- schwemmt und landet nach zwei, drei Jahren vielleicht ir- gendwo in einer Trinkwasserquelle. Seit zwölf Jahren, seitdem im Mittelland gemessen wird, ist der Nitratgehalt der Trinkwasserquellen vor allem im Mittelland Jahr für Jahr im Steigen begriffen, obschon in den letzten paar Jahren der Kunstdüngerverkauf etwas zurückgegangen ist. Die vermin- derten Mineraldüngereinsätze werden offenbar immer noch überkompensiert durch die intensivere Tierhaltung, die viel intensivere Hofdüngerproduktion.
Wir haben gesundheitliche Folgekosten zu tragen: Nitrat ist krebsbildend, vor allem im Magen-Darm-Trakt; es gibt un- zählige Studien, die das signifikant belegen. Im Mittelland mussten in den letzten Jahren Hunderte von Trinkwasser- quellen abgestellt werden. Gemeinden mussten Mischungen zwischen nitratarmem Waldwasser und nitrathaltigem Grundwasser vornehmen, damit sie die gesetzlichen respek- tive die von den Lebensmittelchemikern festgelegten Grenz- werte von 40 ppm pro Liter nicht überschreiten.
Jetzt wird mit neuen elektrischen Denitrifikationsanlagen ge- übt, d. h., Gemeinden und Wasserverbände werden ange- halten, relativ teure elektrische Anlagen einzurichten, die das Nitrat aus dem Trinkwasser entfernen. Eine Pilotanlage in Zollikofen kostet - nur die Anlage - zwei Millionen Franken, plus die Kosten der Bauten. Und das nur für eine Gemeinde und nur für eine Quelle! Wenn diese Denitrifikationsanlagen auf elektrischer Basis, auf Osmosebasis, jetzt im Lande herum Platz greifen, dann wird das die Gemeinden wieder viel kosten. Das Nitrat, das aus dem Trinkwasser entnom- men wird, muss dann erst noch wieder entsorgt werden. Es ist nämlich nur ausgeschieden, aber noch nicht entsorgt.
Jährlich wenden Gemeinden und Wasserverbände in der Schweiz mehrere Dutzend Millionen Franken auf, um dem Nitratproblem Herr zu werden. Möglicherweise sind es heute 100 Millionen Franken pro Jahr; es gibt keine genaue Erhe- bung. Wir kennen die Beträge in einzelnen Kantonen, aber keine Schätzung für die gesamte Schweiz. Das Nitratpro- blem ist ein Folgeproblem der intensiven Landwirtschaft und der intensiven Tierhaltung. Deswegen möchten wir dem bei- kommen, eben wiederum auch hier nicht nur mit bürokrati- schen Messmethoden und Kontrollen, sondern mit einem marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrument; dieses besteht darin, pro Kilo Stickstoffdünger einen Franken zu erheben. Das verdoppelt in etwa den Stickstoffdüngerpreis. Das braucht keine grosse Bürokratie; es gibt nur wenige Herstel- ler und Importeure. Wenn man diese Abgabe an der Quelle, beim Hersteller oder beim Importeur, erhebt, braucht das viel weniger Bürokratie, als wenn man zu jedem Landwirt einen Kontrolleur schickt.
Ich möchte hier die Vertreter der Landwirtschaft beruhigen, die dann wahrscheinlich wieder jammern. Man hat es in der
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Kommission schon gesagt, die Landwirtschaft sei anderwei- tig schon sehr stark belastet. Unser Verständnis ist das, dass die Erträge aus dieser Abgabe voll und ganz an die Landwirt- schaft zurückerstattet werden. Der Bundesrat hat das zuge- sichert; das soll in den Landwirtschaftssektor zurückfliessen. Ich kann mir vorstellen, dass die Abgabe in Form von ökolo- gischen Direktzahlungen passiert, z. B. speziell für zusätzli- che Betriebsbeiträge für Landwirte, die Untersaaten bei Mais anpflanzen, weil die Untersaaten bei Mais und andern Halb- brachen auch Stickstoffbinder sind. Oder ich kann mir vor- stellen, dass dort, wo Schwemmentmistungen bestehen, diese Beiträge zur Erweiterung der Hofdüngeranlagen, also der Jauchegruben, eingesetzt werden. Aber so oder so soll der ganze Ertrag an die Landwirtschaft zurückfliessen.
Hier ist der Moment, die Lenkungsabgabe einzuführen; das ist jetzt ein Ernstfall und ein Testfall, ob man diese marktwirt- schaftlichen Instrumente will, ob man der Abstimmung vom 12. März 1995 Rechnung zu tragen bereit ist. Verfassungs- mässig ist das sicher konform. Ich erinnere Sie daran, dass bereits der Entwurf Schürmann zum Umweltschutzgesetz aus den siebziger Jahren immer davon ausgegangen ist, dass eine gesetzliche Verankerung von Lenkungsabgaben verfassungskonform sei. Sie ist damals dann aus politischen Gründen aus der Vorlage herausgefallen, aber es ist völlig ein Ausfluchtargument, wenn man jetzt sagt, Lenkungsabga- ben seien verfassungswidrig. Das hätte man vor Jahren ein- wenden müssen, als die ersten Lenkungsabgaben - wir ken- nen ja schon solche - eingeführt worden sind.
Ich bitte Sie also, jetzt diesem Antrag der Minderheit II zuzu- stimmen, allenfalls der Minderheit I (Thür), die am Entwurf des Bundesrates festhalten will. Das ist die «weichere»> Vari- ante. Ich bitte Sie aber, sicher nicht die Variante des Stände- rates zu übernehmen, weitere fünf Jahre zu warten und wei- tere Untersuchungen abzuwarten. Es ist genug studiert wor- den; wir kennen die Ursachen, jetzt müssen wir handeln.
Ruckstuhl Hans (C, SG): Sie werden begreifen, dass ich die ganze Angelegenheit aus einer ein bisschen anderen Per- spektive beurteile als Herr Strahm Rudolf, und dass das auch der grosse Teil der CVP-Fraktion tut, in deren Namen ich spreche.
Mit Artikel 35c soll ja der Bundesrat ermächtigt werden, so- fort nach Inkrafttreten des revidierten Umweltschutzgesetzes Lenkungsabgaben auf Dünger und Pflanzenschutzmittel zu erheben. Die CVP-Fraktion ist sich der Problematik des Bo- denschutzes voll bewusst. Anderseits sieht sie aber auch die Situation der landwirtschaftlichen Erneuerung, an der die Landwirtschaft zurzeit arbeitet und mit der sie sehr stark ge- fordert ist. Sie erkennt die Umstrukturierungsmassnahmen und die Verlagerung in der Landwirtschaft von einer sehr starken Produktionslandwirtschaft in Richtung einer pflegen- den Landwirtschaft, die nebst der Produktion die Landschaft pflegt, in gewissen Gebieten die Pflegemassnahmen sogar stark in den Vordergrund stellt. Die CVP-Fraktion will deshalb keine Schocktherapie, indem die verschiedenen Massnah- men, die in den letzten Monaten und Jahren getroffen wor- den sind, mit einer zusätzlichen überlagert werden.
Wenn wir jetzt der Streichung von Artikel 35c das Wort re- den, dann heisst das nicht, wie das Herr Thür interpretiert hat, dass wir in diesem Bereiche nichts tun wollen, sondern wir wollen lediglich jetzt die getroffenen Massnahmen beur- teilen können und nach einer Übergangsfrist mit der Motion des Ständerates (94.3005) die Einführung dieser Lenkungs- massnahmen erreichen, wenn sie als notwendig erachtet werden.
Wir erkennen, dass wir insbesondere mit Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes verschiedene Massnahmen im Be- reich der Bodenfruchtbarkeit, der Bodenerosion, der Arten- vielfalt und des Landschaftsbildes getroffen haben und dass wir auch durch das Gewässerschutzgesetz, das ja verschärft worden ist, die Nitratbelastung und auch die Phosphorbela- stung des Grundwassers zurücknehmen wollen. Auch die Bestimmungen über die Düngergrossvieheinheiten auf den Betrieben gemäss Landwirtschaftsgesetz Artikel 31b und der Übergang zu integrierter Produktion und zu IP-Betrieben, der
nun sehr stark eingesetzt hat, weisen darauf hin, dass die Landwirtschaft ihre Verantwortung wahrnimmt.
Es wird zum Teil mit verschiedenen falschen Zahlen operiert, indem Statistiken aus den siebziger und achtziger Jahren zi- tiert werden. Wenn Frau Singeisen gestern gesagt hat, der Verbrauch von Nitraten sei sechsmal höher als in der Ver- gangenheit, dann trifft das vielleicht auf diese Statistiken zu, nicht aber auf die neuesten Zahlen.
Ich weise darauf hin, dass 1989/90 im Durchschnitt noch 71,6 Kilogramm Reinstickstoff pro Hektare verwendet wur- den. Diese Menge ist im Jahre 1992/93 bereits auf 66,9 Kilogramm abgesunken, und sie wird weiter absinken, insbesondere, da die Preise ohnehin ansteigen werden, weil die Lagerkosten für die Pflichtlagerhaltung durch vermehrte Umweltschutzmassnahmen bei den Düngemitteln sehr stak ansteigen werden.
Die Lenkungsabgaben in der vorgesehenen Form sind aus der Sicht der Landwirtschaft eindeutig Steuern. Die ökologi- schen Direktzahlungen sollen von den Einnahmen aus den Lenkungsabgaben abhängig gemacht werden. Damit erfolgt eine vom Bund zusätzlich gesteuerte Umverteilung, was dem Prinzip der Lenkungsabgaben eigentlich widerspricht. Die angestrebte Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Land- wirtschaft zur EU-Landwirtschaft wird untergraben, die vor- gesehenen fiskalischen Abgaben haben eine kostentrei- bende Wirkung. Die Lenkungsabgaben verschärfen den Ziel- konflikt zwischen Konkurrenzfähigkeit und ökologischen Er- wartungen.
Die geplanten Lenkungsabgaben sind zu schematisch, sie führen zu einer Umverteilung zwischen Regionen und Pro- duktionsrichtungen. Sie nehmen auch nicht Rücksicht auf unterschiedliche topographische und klimatische Standort- eignungen und die damit verbundenen natürlichen und um- weltverträglichen Intensitätsunterschiede. Dadurch entste- hen Ungerechtigkeiten zwischen einzelnen Höfen, für ein- zelne Standorte werden sogar falsche Signale gesetzt.
Die Einführung kommt einem Alleingang der Schweiz gleich. Die EU kennt keine Lenkungsabgaben. Österreich hat die Lenkungsabgaben mit dem EU-Beitritt wieder abgeschafft, nachdem auch in Österreich damit zum Teil negative Erfah- rungen gemacht wurden. Auch in Schweden sind negative Erfahrungen gemacht worden, auch dort ist man daran, die ganze Angelegenheit zu überdenken.
Herr Strahm Rudolf weist auf die Abstimmung vom 12. März dieses Jahres hin und betont, dass diese Signale ernst ge- nommen werden müssen. Ich bin auch dieser Meinung; aber am 12. März wurde ganz klar auch darauf hingewiesen, dass keine zusätzliche administrative Belastung der Landwirt- schaft hingenommen werden kann. Mit dieser Massnahme wird der Bauer noch mehr zum «Schreibtischtäter» gemacht, und das kann nicht verantwortet werden, insbesondere, wenn keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass ihm diese zusätzlichen Aufgaben abgegolten werden. Ich weise darauf hin, dass der Bundesrat zurzeit am Dossier Landwirtschaft arbeitet und am nächsten Montag allenfalls Beschlüsse fas- sen wird. Ich weise auf das Communiqué der bauerlichen CVP-Fraktionsgruppe hin, die den Bundesrat bittet, darauf zu verzichten.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, anschliessend der Mo- tion des Ständerates zuzustimmen, jetzt aber in diesem Ge- setzentwurf die Lenkungsausgaben auszuklammern. Wir er- halten damit eine Übergangsfrist, um die laufenden Mass- nahmen zu beurteilen und allenfalls darauf zurückzukom- men.
Stucky Georg (R, ZG): Es ist das erste Mal, dass wir eine Lenkungsabgabe einführen wollen, nachdem man beim Er- lass des Umweltschutzgesetzes damit noch zurückhaltend war. Um so eher haben wir Anlass, die Kriterien, nach denen sich eine Lenkungsabgabe richten soll, genau anzusehen. Diese Kriterien sind zum Teil in der Botschaft aufgeführt. Ich erwähne die Prinzipien der Aufkommensneutralität, der öko- logischen Wirksamkeit, der ökonomischen Effizienz und des geringen Vollzugsaufwandes. Wir fügen dem noch bei: eine klare Zielvorgabe und bei Erfüllung des Ziels das Prinzip der
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Suspension der Massnahme, die Transparenz und der Ab- bau von allfälligen Geboten und Verboten. An diesen Krite- rien sind diese Lenkungsabgaben zu prüfen.
Die FDP-Fraktion hat dies getan. Die meisten Kriterien sind bei der VOC-Abgabe erfüllt, darum stimmen wir als Fraktion dieser Lenkungsabgabe zu. Zumal begrüssen wir die Mög- lichkeit, dass eine Abgabe mit umweltfreundlichen Investitio- nen verrechnet werden kann. Allerdings haben uns die vielen Kompetenzzuweisungen an den Bundesrat, in der Praxis an das Buwal, etwas zu denken gegeben. Wir betrachten des- halb die Aufnahme des Höchstsatzes in das Gesetz, wie es der Ständerat vorgeschlagen hat, als Minimum.
Etwas mehr Mühe macht uns die Lenkungsabgabe auf dem Heizöl Extraleicht, auch wiederum an diesen Kriterien ge- messen. Der Stand von 1950 der Schwefelbelastung in der Luft ist praktisch erreicht und damit bereits auch die ange- strebte Senkung als solche. Das steht übrigens in der Bot- schaft.
Herr Hegetschweiler hat mit Recht darauf hingewiesen, dass nach den offiziellen, vom Buwal herausgegebenen Unterla- gen der Schwefelgehalt 1994 im Durchschnitt bei 0,139 Prozent lag; bei einem Marktanteil von 75 Prozent des Ökoheizöls wäre er 0,133, also weicht der Durchschnitt noch um 0,006 Prozent ab. Wir wollen nicht «l'art pour l'art>> betrei- ben, deshalb stellt sich wirklich die Frage, ob man die Len- kungsabgabe überhaupt einführen soll. Sie wird auch sehr wenig ergiebig sein, der Verwaltungsaufwand höher als das Ergebnis. Herr Hegetschweiler hat auch darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich nicht einmal mehr einen Fünfliber pro Kopf zu verteilen gibt. Auf jeden Fall soll die Massnahme auf- gehoben werden, wenn der Marktanteil des niedrig schwefel- haltigen Heizöls mehr als 75 Prozent erreicht hat.
Unsere Grundhaltung ist die, dass wir an sich die Sache für erledigt halten und darum der Minderheit Hegetschweiler zu- stimmen, auf jeden Fall aber der Fassung, wie sie die Kom- mission im Zusatz zu Artikel 59a Absatz 2 vorsieht.
Die Frage bleibt, wie wir uns gegenüber der Raffinerie Cres- sier verhalten, die mit dem Bau einer Entschwefelungsan- lage mit Kosten von 140 Millionen Franken vorangegangen ist. Sie hat sich auf gewisse Zusagen seitens der Behörden verlassen und als erste das Ökoheizöl auf den Markt ge- bracht. Hierzu müssen wir feststellen, dass auch andere Raf- finerien, allerdings etwas später, nachgezogen haben, die Raffinerie in Collombey im Wallis und natürlich auch die Raf- finerien im Ausland; in Karlsruhe sind Entschwefelungsanla- gen im Bau, so dass die Importeure in naher Zukunft auch von dort schwefelarmes Ökoheizöl beziehen können. Wir stehen darum vor der Situation, dass der Markt bereits rea- giert hat, indem die Ölwirtschaft in den Raffinerien umgebaut hat, und darum kommen wir auch zum Schluss, dass wir mit dieser Lenkungsabgabe zeitlich zu spät kommen.
Bei der Abgabe für die Mineralöldünger möchten wir Ihnen auch nahelegen, dem Ständerat zu folgen, zumal auch der Bundesrat einlenken will.
Gestatten Sie mir noch ein persönliches Schlusswort: Herr Thür hat mich als grimmigen Lobbyisten dargestellt. Herr Thür, offenbar sind Ihnen die Argumente ausgegangen, dass Sie «auf den Mann» spielen müssen. Ein Minimum an politi- schem Anstand sollte man wahren und die Haltung des poli- tischen Gegners richtig darstellen. Ich habe mich nie gegen diese Lenkungsabgabe als solche gewehrt im Sinne, dass man einen höheren Schwefelgehalt beibehalten soll, son- dern meine Haltung war immer die, dass man eine Mass- nahme dann nicht mehr weiterverfolgen soll, wenn das Ziel erreicht ist. Seien wir doch glücklich, dass die Raffinerien und die Ölwirtschaft so reagiert haben. Ich weiss auch gar nicht, für wen ich eigentlich Lobbyist sein sollte. Auf der einen Seite haben wir die Shell und auf der anderen Seite die Heizölim- porteure. Beide gehören der Erdöl-Vereinigung (EV) an, die ich vor 16 Jahren verlassen habe. Ich weiss also nicht, wie ich in diesem Zwiespalt für die eine oder andere Gruppe Lob- byist sein soll. Ich habe keinen Lobbyismus betrieben.
Baumann Ruedi (G, BE): Ich spreche im Namen der grünen Fraktion nur zu den Lenkungsabgaben auf Dünger und
Pflanzenbehandlungsmitteln, auch weil wir den Minderheits- antrag Scherrer Jürg nicht als ernsthaften Beitrag zur Lösung der hier anstehenden Probleme ansehen.
Warum braucht es Lenkungsabgaben in der Landwirtschaft? Genügen denn die häufig angesprochenen ökologischen Di- rektzahlungen nicht? Sie wissen es: Das Schweizervolk hat am 12. März 1995 unmissverständlich mehr Ökologie und mehr Markt in der Landwirtschaft gefordert, und marktwirt- schaftliche Umweltschutzmassnahmen haben meines Wis- sens sämtliche, auch die bürgerlichen Parteien, in ihrem Par- teiprogramm. Die Lenkungsabgaben sind neben der Dekla- rationspflicht und den ökologischen Direktzahlungen eine Hauptforderung des Nein-Komitees am 12. März. Lenkungs- abgaben in der Landwirtschaft sind auch in der hängigen In- itiative «Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft» eine zentrale Forderung. Diese Forderung wird nächstes Jahr wieder in einer Volksabstimmung zur Dis- kussion stehen.
Wenn Sie - ich spreche jetzt vor allem zu den Bäuerinnen und Bauern der bürgerlichen Parteien - nächstes Jahr nicht schon wieder eine verheerende Abstimmungsniederlage in Kauf nehmen wollen, dann müssen Sie jetzt minimale Kon- zessionen in diesem Bereich machen.
Ich glaube, dass eine Art Agrarfrieden in greifbare Nähe rük- ken würde, wenn wir diese Lenkungsabgaben im Umwelt- schutzgesetz verankern könnten. Ich glaube, wir finden in nächster Zeit Lösungen bei der Deklarationspflicht. Die Diffe- renzen bei den ökologischen Direktzahlungen sind auch nicht mehr unüberwindbar. Aber wir müssen nun auch Lö- sungen bei den Lenkungsabgaben im Umweltschutzgesetz finden.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Mitglieder meiner Fraktion dafür einsetzen, dass diese Volksabstimmung nicht stattfinden müsste, wenn wir hier eine sinnvolle, praktikable Lösung finden würden. Ich spreche vom möglichen Rückzug der Bauern- und Konsumenten-Initiative. Wer wirklich der Landwirtschaft dienen will, der stimmt der Minderheit II (Strahm Rudolf) zu oder dann zumindest dem Entwurf des Bundesrates, hier als Minderheit I (Thür) auf der Fahne.
Wenn wir im nächsten Jahr wieder die Problematik Landwirt- schaft und Ökologie vor dem Volk thematisieren müssen, dann sieht es nicht gut aus. Die Schweiz, das lässt sich leider nicht wegdiskutieren, gehört weltweit zu den grössten Ver- brauchern von Dünger und Pflanzenschutzmitteln pro Flä- cheneinheit - vielleicht wird sie darin nur von Holland über- troffen.
Wir haben regional die höchste Konzentration von Nutztier- haltung. Die Forschungsanstalt Liebefeld beweist es: Drei Viertel der Phosphor- und Stickstoffausträge gehen in die Luft, ins Wasser, werden im Boden festgelegt; nur ein Viertel wird wirklich durch das Pflanzenwachstum beansprucht. Die Folgen sind bekannt, sie wurden bereits erwähnt: Belastung der Seen im Mittelland, Belastung des Grundwassers durch Stickstoff, Luftbelastung und - das ist das neue grosse Thema, mit dem wir wahrscheinlich in den nächsten Jahren auch in der Landwirtschaft konfrontiert sein werden - die Stichworte Ammoniak, Lachgas, Treibhauseffekt, Ozonpro- blematik.
Das alles ist mit grossen volkswirtschaftlichen Kosten ver- bunden. Die Belüftung der Seen und die Sanierungsmass- nahmen im Einzugsbereich des Sempachersees kosten so viel, dass wir den betroffenen 450 Bauernbetrieben ohne weiteres jährlich 2500 Franken zur Ursachenbekämpfung auszahlen könnten.
Nun stellt sich die Frage, ob diese Lenkungsabgaben effizi- ent sind. Die Phosphorelimination im technischen Gewässer- schutz (Grenzkosten) kostet etwa 150 Franken pro Kilo- gramm Phosphor. Ich als Bauer bezahle etwa einen bis zwei Franken für ein Kilogramm Phosphordünger, also hundert- mal weniger. Kein Wunder, dass die Hemmschwelle für den Einsatz von zuviel mineralischem Dünger nach wie vor sehr niedrig ist!
Lenkungsmassnahmen wären wirksam, das lässt sich be- weisen. Eine Lenkungsabgabe von 40 Prozent würde einen Nachfragerückgang von 15 Prozent bewirken. Marktwirt-
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schaftliche Lenkungsabgaben sind günstiger und effizienter als der technische Umweltschutz. Ich glaube mich zu erin- nern, dass die bürgerlichen Parteien seit Jahren marktwirt- schaftliche Lenkungsabgaben gefordert haben.
Lenkungsabgaben sind europakompatibel. Ich erinnere Sie daran, dass Österreich, Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden Lenkungsabgaben in der Landwirtschaft einge- führt haben. Wir sind daran, unseren kleinen Vorteil gegen- über der Europäischen Union in der ökologischen Landwirt- schaft auch noch zu verlieren.
Insbesondere die bäuerlichen Vertreter in diesem Saal ha- ben den Schlüssel in der Hand, nun endlich ein kleines Zei- chen in die richtige Richtung zu setzen. Nehmen Sie bitte den Volkswillen ernst, wie er am 12. März 1995 zum Aus- druck gekommen ist, und stimmen Sie der Verankerung der Lenkungsabgaben im Umweltschutzgesetz zu!
Bundi Martin (S, GR): Bis vor kurzem schien es noch so, als ob in der öffentlichen politischen Diskussion ein breiter Kon- sens über die Einführung von Lenkungsabgaben vorherr- sche. Diese Abgaben wurden gepriesen als wichtiges markt- wirtschaftliches Instrument - staatsquotenneutral -, das ge- eignet sei, eine Verhaltensänderung herbeizuführen.
Jetzt, da drei Abgaben konkret zur Diskussion stehen, zeigt sich erheblicher Widerstand. Der Ständerat hat die dritte Lenkungsabgabe gestrichen, eine Kommissionsminderheit möchte die zweite Abgabe streichen, und die Minderheit Scherrer Jürg möchte alle drei Lenkungsabgaben streichen. Die sozialdemokratische Fraktion beantragt Zustimmung zu allen drei Abgaben, wobei wir bezüglich der dritten Abgabe der Formulierung der Minderheit II (Strahm Rudolf) folgen. Wir sind überzeugt, dass diese Instrumente ihre Lenkungs- wirkung nicht verfehlen werden. Die Anreizfunktion wird die Entwicklung neuer umweltschonender Verfahren und Pro- dukte fördern. Die Einfachheit der Erhebung wird die Einfüh- rung stark erleichtern. Wenn Sie aber die zweite oder die dritte Lenkungsabgabe blockieren, dann blockieren Sie indi- rekt auch die Investitionslust der Industrie. Im Grunde ge- nommen behandelt man dann auch Industrien ungerecht, die verglichen mit anderen bezüglich Umwelt schon fortschritt- lich sind.
Bei der VOC-Abgabe und bei der Abgabe auf Heizöl Extra- leicht geht es darum, sicherzustellen, dass die Ziele der Luft- reinhalte-Verordnung erreicht, aber auch gehalten werden können. Bei der Akkumulation von weiteren Schadstoffen in der Luft ist es wichtig und prioritär, die gefährlichsten Schad- stoffe mit den Abgaben zu erfassen - vor allem jene, die als Vorläufersubstanzen der Treibhausgase Ozon und CO2 gel- ten.
Etwas anders liegt der Fall bei der dritten Abgabe auf Kunst- düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln. Diese Abgabe bezieht sich auf die Qualität der Böden, Pflanzen und Kultu- ren, d. h. sie soll der anhaltenden Vergiftung derselben Ein- halt gebieten. Es lohnt sich, in diesem Zusammenhang einen Blick in die Botschaft zu werfen, wo Zahlen in bezug auf den Verbrauch von solchen Stoffen aufgeführt sind: Pro Jahr wur- den in der Schweiz 223 Tonnen Insektizide, 824 Tonnen Her- bizide, 988 Tonnen Fungizide und 81 Tonnen weiterer Stoffe eingesetzt. Dies entspricht einem Total von 2116 Tonnen. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass sich diese derart grosse Emission von Giftstoffen in den Boden von Jahr zu Jahr wiederholt, dann muss man doch endlich dazu kom- men, zu allen drei Lenkungsabgaben ja zu sagen.
Ich kann die Sprecher der Landwirtschaft nicht verstehen. Wenn die Landwirte bereit sind, den Weg in Richtung natur- nahe Bewirtschaftung, biologischen Anbau oder integrierte Produktion zu gehen, dann haben sie nichts zu befürchten. Es sind nicht einmal immer die Bauern, die in dieser Hinsicht die schlimmsten Sünder sind. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass in den kleinen Schrebergärten vieler Hobby- gärtner eine verhältnismässig sehr viel grössere Menge von solchen Kunstdüngern eingesetzt wird.
Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit II (Strahm Rudolf) zu unterstützen und bei Artikel 35b Absatz 6 auch den An- trag der Minderheit I (Eymann Christoph), der die bundesrät-
liche Fassung befürwortet und den Verzicht auf die Abgabe in einem Moment, wo der Marktanteil eine gewisse Grösse erreicht haben würde, nicht in das Gesetz hineinschreiben will.
Auch den Antrag der Minderheit II (Thür) unterstützen wir, der aber nur im Sinne eines Eventualantrages zum Antrag der Minderheit I (Eymann Christoph) zu verstehen ist.
Mit den drei Lenkungsabgaben beschreiten wir Neuland. Diese Abgaben haben gewissermassen einen Testcharak- ter; wir müssen endlich die Möglichkeit haben, wirklich zu te- sten und zu sehen, wie es herauskommt. Es muss deshalb eine flexible Zeitdauer vorgesehen werden. Der Bundesrat wird die Lenkungsabgaben mit dem stufenweisen Vorgehen jederzeit den Erfordernissen der Luftreinhaltung anpassen können.
Friderici Charles (L, VD): La constitutionnalité des taxes in- citatives est éminemment discutable. On relève à ce sujet les points suivants: la discussion de l'article 24septies de la constitution aux Chambres en 1970 n'a jamais porté sur la question financière. Seul M. Reverdin a attiré l'attention sur le coût de la protection de l'environnement, chiffré par lui à quelque 3 pour cent du produit national brut. On peut se de- mander si l'article aurait été adopté en votation populaire, dans l'hypothèse où la possibilité de prélever des taxes inci- tatives aurait été expressément prévue.
Les constitutionnalistes actuels expriment des doutes impor- tants sur le droit de la Confédération de recourir à une taxe d'incitation sans autorisation expresse spécifique de la cons- titution, et laissent entendre qu'il s'agit d'une appréciation de la situation socioéconomique effective, autrement dit d'une pure question d'opportunité. Les spécialistes de la constitu- tion exigent cependant toujours que de telles taxes soient au moins aménagées de manière précise, afin d'éviter toute at- teinte à la masse fiscale cantonale.
Or, le groupe libéral constate non seulement que la base constitutionnelle des taxes d'incitation est chancelante, mais que, de surcroît, ces taxes ne reposent sur aucune législa- tion précise, car on ne saurait considérer comme telles les dispositions de la présente loi. En l'absence de toute garantie constitutionnelle et légale suffisante, le groupe libéral, dans sa majorité, refusera le chapitre 6.
En outre, passé un certain seuil qui semble être atteint, on peut se demander si la lutte contre le soufre dans les carbu- rants et les combustibles n'est pas une question dépassée. En effet, actuellement déjà, la moyenne annuelle de soufre des carburants et comburants importés tourne autour de 0,8 pour cent.
De plus, une notice technique de Shell faisait état au début de cette année de difficultés qu'il pouvait y avoir pour les mo- teurs des nouvelles générations lorsqu'il y avait trop peu de soufre dans les carburants, si bien que le groupe Shell, jus- tement, a dû ajouter un nouvel additif à ses carburants afin de ne pas causer d'effets techniques indésirables, notam- ment sur les pompes à injection et les systèmes d'injection des moteurs.
Le groupe libéral a eu connaissance d'un rapport établi par la Station de recherches agronomiques de Changins, qui fait état de carences en soufre dans un certain nombre de cultu- res: «Par ailleurs, on salue les efforts faits en matière de di- minution du taux de pollution de l'air, notamment au sujet du soufre. En aurait-on trop fait?»
Si l'on prend comme référence l'indice 100 en 1950 pour les émissions de soufre provenant des combustibles et carbu- rants d'origine fossile en Suisse, il culmine à 230 en 1972, re- passe à 100 en 1983 pour se stabiliser autour de 60 à partir de 1990. Au niveau des champs cultivés, les émissions de soufre atmosphériques sont évaluées à quelque 15 à 20 kilos de soufre par hectare et par an. Ces valeurs ont eu été 5 à 10 fois plus élevées à l'époque où le charbon était la principale source d'énergie.
Il va sans dire que la répartition géographique de ces émis- sions est fonction des concentrations urbaines, et industriel- les notamment. Dans les plantes cultivées, le soufre participe à la synthèse des protéines ou de composés soufrés. On
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peut classer les plantes en trois catégories: les plantes fabri- quant peu de protéines (blé, orge, pomme de terre, bette- rave, maïs) qui ont besoin de 25 à 30 kilos de soufre par hec- tare; les plantes fabriquant beaucoup de protéines (luzerne, trèfle, féverole, haricot, pois, tournesol et soja) qui ont besoin de 40 à 50 kilos de soufre par hectare; enfin, les plantes fa- briquant beaucoup de protéines et de composés soufrés (colza, chou, moutarde, ail, oignon et autres).
Comme vous pouvez le constater, l'enfer est pavé de bonnes intentions, ce qui incite les ingénieurs agronomes de la Sta- tion fédérale de recherche agronomique de Changins à con- clure que, de manière globale, «le soufre doit être pris en compte dans la planification de la fumure des plantes culti- vées».
En conclusion, en tenant compte à la fois de la base consti- tutionnelle défaillante et des rapports susmentionnés, le groupe libéral, dans sa grande majorité, s'opposera au chapitre 6.
Dreher Michael (A, ZH): Zunächst möchte ich richtigstellen, was Herr Baumann Ruedi gesagt hat. Es ist schon eine un- geheuerliche Behauptung, zu sagen, die Landwirtschaftsvor- lagen seien am 12. März 1995 verworfen worden, weil das Volk mehr Ökologie wolle. Solchen Unsinn habe ich hier schon lange nicht mehr gehört. Das Volk wollte weniger Kriegswirtschaft, weniger Subventionswirtschaft, weniger Landwirtschaftsbürokratie. Das Volk hat nein gesagt zu den Solidaritätsbeiträgen, weil man eine neue Butyra und eine neue Käseunion befürchtete. Und mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes hätte man den Status quo zemen- tiert. Aber das heisst nicht, dass das Volk noch mehr solche «Heimetlibauern>> wollte, wie Sie einer sind.
Die Fraktion der Freiheits-Partei unterstützt den Streichungs- antrag der Minderheit Scherrer Jürg. Was in den letzten Ta- gen hier gesprochen und beschlossen wurde, steht alles un- ter dem Titel «mehr Regulierung, mehr Auflagen, mehr Aus- gaben». Wir können uns noch gar nicht vorstellen, was für ein Mass an Bürokratie neu aufgebaut wird, um diese Abga- ben nach Abzug des Verwaltungsaufwandes dem Volk zu- rückzuerstatten. Gleichzeitig lese ich in einem Papier der Fi- nanzkommission zur Sanierung der Bundesfinanzen, datiert von Anfang 1995, dass sich die Rückerstattung an das Volk angesichts der desolaten Lage der Bundesfinanzen im Mo- ment ohnehin verbiete. Der richtige Moment zur Rückerstat- tung kommt ja bekanntlich nie. Was uns also da wieder vor- gelegt wird, das ist ganz und gar nicht auf der Ebene von De- regulierung und Revitalisierung, auch wenn es heute be- hauptet wurde.
Es geht um Geld, es geht um neue Abgaben, ohne dass da- bei im Umweltbereich markant etwas gewonnen würde. Das wollen wir doch klar sehen. Das hat international nirgendwo funktioniert. Wir haben die saubersten Gewässer der Welt - wenn ich «die Welt» sage, meine ich die Industrieländer; es ist möglich, dass es in den Bergen der Anden noch Gewäs- ser gibt, die sauberer sind als heute etwa der Rhein oder die Aare. Wir haben die sauberste Luft weit und breit. Es gibt kein Land in Europa, das einen vergleichbar grossen Anteil an Katalysatorfahrzeugen hat wie die Schweiz. Es gibt kein Land, das eine derart intensive Kontrolle der Heizungen und der Heizabgase durchführt und wo der Staat rigoros die Ent- fernung alter Heizungen auf Kosten des Hauseigentümers anordnet.
Wollen Sie eigentlich den 98er zu einem 100er korrigieren, weil wir eine Nation von Schützen sind und zu dieser Art von Perfektion einen Bezug haben? Ich habe dafür kein Verständnis. Die Kosten des letzten Quentchens Umwelt- perfektionismus sind derart gigantisch, dass wir über kurz oder lang über die Bücher werden gehen müssen. Das ist sicher!
Aus diesen Gründen möchten wir diese Versuche mit neuen Abgaben gar nicht machen. Herr Scherrer Jürg hat heute morgen mit aller gebotenen Klarheit dargelegt, weshalb wir dagegen sind, und ich ersuche mindestens die liberalen Kräfte unter Ihnen, diesen Antrag der Minderheit Scherrer Jürg zu unterstützen.
Wiederkehr Roland (U, ZH): Herr Scherrer Jürg hat den Nie- dergang der Ökonomie heraufbeschworen, wenn Lenkungs- abgaben eingeführt würden. Er hat uns alle aufgerufen, da- gegen zu sein, da man hiermit beginne, jemanden dafür zu bezahlen, dass er nichts tut.
Herr Scherrer, das stimmt überhaupt nicht! Es ist der Beginn dessen, dass man jemanden dafür belohnt, dass er nichts Schädliches tut, und es ist weiss Gott endlich an der Zeit, dass wir hier beginnen!
Ich habe es in der Eintretensdebatte zum Umweltschutzge- setz schon gesagt: Wir werden in den nächsten Jahren das Bruttosozialprodukt als unsere ökonomische Leitgrösse in Frage stellen und mehr und mehr Massnahmen ergreifen müssen, die uns in Richtung eines Ökosozialprodukts brin- gen. Denn es ist doch nicht ökonomisch, Unsinnigkeiten wie z. B. Unfälle auf den Strassen - bis hin zur Einsargung der Opfer - im Bruttosozialprodukt als ein positives Aufkommen zu notieren. Wir müssen zu einer Ökonomie kommen, die nicht mehr schädlich ist. Das gleiche gilt für die Umweltkata- strophen: Reparaturarbeiten als Folge von Umweltkatastro- phen erscheinen heute als Positivum in unserer ökonomi- schen Bilanz, und davon müssen wir Abstand nehmen.
Ich kann mich erinnern: Vor etwa 20 Jahren hat es einmal ei- nen Aufruf des Carrosserieverbandes gegeben, man solle sich bei der Einführung von mehr Sicherheitsmassnahmen auf den Strassen mässigen, weil das die finanzielle Basis der Carrosseriebetriebe schmälern könnte. Davon müssen wir endgültig Abstand nehmen.
Unsere Fraktion ist deshalb klar dafür, dass auch auf dem Gebiet der Mineralölsteuern diejenigen belohnt werden, die schon Anstrengungen unternommen haben. Nur weil das Ziel erreicht werden kann, soll man die Lenkungsabgabe nicht einführen?
Zu den landwirtschaftlichen Lenkungsabgaben: Warum wol- len Sie die wenigen hundert schwarzen Schafe, die nach der letzten Landwirtschaftsabstimmung noch nicht kapiert ha- ben, wie der Hase läuft, belohnen und all die Tausende von Landwirten, die sich Mühe geben, mit weniger Dünger aus- zukommen, und die von dieser Lenkungsabgabe kaum be- troffen sind, dafür nicht belohnen?
Wenn die Landwirtschaftslobby in diesem Rat durchkommt und für die wenigen hundert schwarzen Schafe noch etwas herausholt, wird das im Volk den Erfolg haben, dass die ganze Landwirtschaft als solche wieder als nicht lernfähig apostrophiert wird. Wollen Sie das wirklich?
Ich bitte Sie, auch den landwirtschaftlichen Lenkungsabga- ben zuzustimmen. Die LdU/EVP-Fraktion ist hier kompromis- slos für Lenkungsabgaben.
Wyss William (V, BE): Im Namen der SVP-Fraktion spreche ich unter anderem zu Artikel 35c, den Lenkungsabgaben auf landwirtschaftlichen Hilfsstoffen. Ich bitte Sie, unbedingt der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Seit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes, namentlich der Einfügung von Artikel 31b, werden Landwirte belohnt, die ihre Betriebe nach besonders umweltfreundlichen Grundsät- zen bewirtschaften. In kurzer Zeit haben sich sehr viele Bau- ernbetriebe verpflichtet, ihre Kulturlandflächen nach den Richtlinien der integrierten Produktion zu bewirtschaften, das heisst, nur noch so viele Hilfsstoffe zu verwenden wie nötig. Die Resultate sind ermutigend und zeigen auf, dass der Ver- brauch von Hilfsstoffen, Dünger und Pflanzenschutzmittel stark zurückgegangen ist. Im weiteren sei auf das Gewässer- schutzgesetz hingewiesen, das unter anderem eine Anpas- sung der Grösse der Tierbestände an die Kulturlandfläche des einzelnen Landwirtes verlangt mit dem Ziel, Hofdünger- überschüsse zu vermeiden.
Von der Landwirtschaft wird mehr Marktnähe und preisbe- wussteres Handeln verlangt. Die Bauern sind bereit, soweit es ihnen möglich ist, sich diesen Herausforderungen zu stel- len. Aber dann dürfen wir sie nicht mit mehr Bürokratie, unter anderem mit Abgaben, belasten, die ihre Produktion sinnlos verteuert. Die Wissenschaft hat zusammen mit den Bauern erkannt, dass nur ein gezielter Einsatz von Hilfsstoffen Sinn macht. Geben wir den Bauern die entsprechende Chance!
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N
15 juin 1995
Das Gewässerschutzgesetz und die ökologischen Auflagen für Direktzahlungen tragen den Bodenschutzanliegen voll und ganz Rechnung, so dass nicht noch eine dritte Mass- nahme eingeführt werden muss.
Was das Kostenumfeld in der Landwirtschaft anbelangt, ma- che ich darauf aufmerksam, dass die landwirtschaftlichen Hilfsstoffe der Mehrwertsteuer unterstellt sind und deshalb bereits eine Verteuerung erdulden mussten. Wir müssen glaubwürdige Gesetze machen. Die Bauern sind aufgrund des Gewässerschutzgesetzes und des Landwirtschaftsge- setzes verpflichtet, nur so viele Hilfsstoffe einzusetzen, wie dies die Nährstoffbilanz des einzelnen Betriebes erlaubt, mit anderen Worten: Der Bauer muss seinen Betrieb nach öko- logischen Grundsätzen führen. Warum wollen wir ihm jetzt seine Produktionskosten mit zusätzlichen Abgaben bela- sten? Offenbar haben gewisse Kreise die Idee im Kopf, dass die Bauern die Ausgleichszahlungen für ökologische Lei- stungen selber finanzieren sollen, so nach dem Motto: Ein sinnvoller Hilfsstoffeinsatz ist schon recht, aber er wird mit ei- ner Abgabe belastet, um die landwirtschaftlichen Ausgleichs- zahlungen zu finanzieren.
Aus den erwähnten Gründen und weil das Landwirtschafts- gesetz und das Gewässerschutzgesetz dem Bodenschutz in der Landwirtschaft voll und ganz Rechnung tragen, bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Damit wir ein Sicherheitsventil erhalten, sind wir bereit, der Motion des Ständerates (94.3005) zuzustimmen.
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Vorweg möchte ich Sie auf den schriftlichen Bericht hinweisen, den Sie erhal- ten haben, der auch zum Protokoll dieser Debatte gehört. Dort steht das Wesentliche, und ich kann mich daher auf we- nige zusätzliche Bemerkungen beschränken.
Zunächst zu drei grundsätzlichen Aspekten:
Zum Antrag der Minderheit Scherrer Jürg, Streichung aller Lenkungsabgaben wegen Verfassungswidrigkeit: Lesen Sie die Bundesverfassung Artikel 24septies. Es heisst dort: «Der Bund .... bekämpft insbesondere die Luftverunreinigung und den Lärm.» Das heisst, es ist ein Ziel, kein Mittel genannt. Wenn wir Mittel beschliessen, die keine Fiskalkomponenten enthalten - das ist das Entscheidende -, so ist das offen- sichtlich eine zulässige Massnahme. Dass wir Ihnen im Ge- setzentwurf keine Fiskalkomponenten vorschlagen, können Sie ohne weiteres den entsprechenden Texten entnehmen, wo es heisst, es werde voll zurückerstattet. Die Verfassungs- mässigkeit kann im Ernst nicht zur Diskussion stehen. Im üb- rigen ist es auch nicht so, wie Herr Scherrer gesagt hat, dass die Lenkungswirkung völlig belanglos sei. Zumindest bei der VOC-Abgabe geht es um eine Grössenordnung von 300 Millionen Franken, etwas anders liegen die Dinge bei den anderen beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen Len- kungsabgaben.
Zu den Minderheitsanträgen Thür: Herr Thür will bei allen Lenkungsabgaben auf die genauen Umschreibungen, auf die Festsetzung der Höchstansätze verzichten; das ist nun tatsächlich ein wichtiger Punkt. Selbstverständlich sollen wir auch bei Lenkungsabgaben sagen, mit welchem Betrag die Betroffenen belastet werden, das gehört zu einer korrekten Gesetzgebung, das gehört zum Legalitätsprinzip. Deswegen muss ich Ihnen namens der Mehrheit der Kommission sehr empfehlen, diese Anträge der Minderheit Thür bei allen Len- kungsabgaben abzulehnen.
Noch zu einer Bemerkung, die Kollege Hegetschweiler zum Modell der Rückerstattung gemacht hat: Er hat zwar keinen Antrag gestellt, aber es ist mit Sicherheit so, dass man diesem Aspekt, wenn es um grössere Beträge ginge - das ist auch aufgrund der Debatte in der Kommission zu schliessen -, Rechnung tragen müsste. Es könnte also nicht einfach eine Rückerstattung allein nach Massgabe der «Anzahl der Köpfe» erfolgen, sondern es wären auch die Unternehmungen zu be- rücksichtigen. Im vorliegenden Falle, wo es nur um 40 Franken pro Kopf geht, muss man sich allerdings fragen, ob es nicht doch richtig ist - wir haben das in der Kommission einstimmig so beschlossen -, wenn man bei so bescheidenen Beträgen auch ein administrativ einfaches Verfahren wählt.
Zu den Lenkungsabgaben auf Heizöl Extraleicht, Artikel 35b: Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, den Minder- heitsantrag Hegetschweiler auf Streichung abzulehnen. Die Kommission hat das mit 13 zu 8 Stimmen auch getan. Die Kommission hat anerkannt, dass zufolge eigener Bemühun- gen der Wirtschaft die ursprünglichen Luftreinhalteziele er- reicht wurden, aber weil dem Umweltschutzgesetz (USG) ja das Vorsorgeprinzip zugrunde liegt, kam die Kommission zur Auffassung, dass dort, wo mit einfachen Mitteln Verbesse- rungen für die Umwelt erreicht werden können, ein solches Luftreinhalteziel, das nicht in der Verfassung steht, sondern ein Zwischenziel der Verwaltung ist, nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss sei. Die Kommissionsmehrheit hat daher ausdrücklich ein gesetzliches Ziel formuliert, den be- kannten Marktanteil von 75 Prozent. Wir möchten auch auf eine Kritik antworten, die von verschiedener Seite geäussert wurde: Wir haben mit der Suspensionslösung, die Ihnen die Mehrheit beantragt, festgelegt, dass solche Lenkungsabga- ben nur solange wirken sollen, als eben das gesetzlich um- schriebene Ziel nicht erreicht ist. Im übrigen hat uns die Ver- waltung bestätigt, dass dieses im Gesetz festgehaltene neue Ziel tatsächlich relevant ist und die Ziele des Umweltschut- zes erreicht.
Ich bitte Sie daher, alle anderen Anträge abzulehnen und der Mehrheit, d. h. der Suspensionslösung, zuzustimmen.
Zur Lenkungsabgabe auf Düngestoffe gemäss Artikel 35c: Es trifft zu, dass Ihre Kommission vor der Abstimmung vom 12. März getagt hat, das ist aber insofern nicht bedeutsam, als die Kommissionsmehrheit sich dem Beschluss des Stän- derates nicht etwa in der Meinung angeschlossen hat, dass unökologisches Verhalten in der Landwirtschaft weiterhin ge- duldet oder gefördert werden soll. Im Gegenteil: Wir kamen zur Überzeugung, dass die Landwirtschaft die gesteckten Ziele grundsätzlich selbst zu erreichen in der Lage ist und dass es nicht sinnvoll wäre, Instrumente zulasten der Land- wirtschaft zu duplizieren. Ich meine, Lenkungsabgaben ha- ben neben allen anderen Voraussetzungen, die Sie kennen, auch die Voraussetzung der Sozialverträglichkeit zu erfüllen. Wenn wir in fünf Jahren mit der Lösung des Ständerates und trotz der Motion 94.3005, welche ich Sie namens der Kom- mission zu überweisen bitte, sehen, dass entgegen den Er- wartungen die Ziele nicht erreicht sind, dann werden wir al- lerdings handeln müssen.
Ich bitte Sie also, durchwegs wie die Mehrheit Ihrer Kommis- sion abzustimmen.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: En ce qui con- cerne ce chapitre des taxes d'incitation, on a jusqu'ici agi sur- tout par des règlements plus ou moins sévères, selon ce dont il s'agissait. Or, l'économie a elle-même demandé des mesu- res conformes à la logique de marché. La fonction de ces taxes d'incitation est donc d'agir sur le comportement des producteurs et des consommateurs. On renchérit les prix des produits les moins respectueux de l'environnement et ainsi on agit sur le marché en évitant de réglementer et de contrô- ler toujours davantage.
L'introduction des taxes d'incitation dans la loi sur la protec- tion de l'environnement, telles que proposées par le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et la majorité de votre commis- sion, est sur le plan juridique une première en Suisse. C'est dire qu'il est extrêmement important de bien le faire. Les tra- vaux en commission ont été très approfondis, ce qui nous permet de vous proposer d'accepter les dispositions concer- nant ces taxes d'incitation, à une très large majorité de la commission, 14 voix contre 2 et avec 6 abstentions, et de re- fuser la proposition de minorité.
A l'article 35a, il s'agit des taxes d'incitation sur les compo- sés organiques volatils, les oxydes d'azote et les hydrocar- bures, qui sont les principaux précurseurs de l'ozone produit dans l'industrie, par réaction photochimique sous l'influence du rayonnement solaire.
Dans les alinéas 6 à 9 de l'article 35a et conformément aux conditions citées plus haut, le Conseil des Etats a réglé l'ob- jet et les modalités de fonctionnement de la taxe, ainsi que les modalités de son reversement. Il a notamment indiqué
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expressément le montant de cette taxe à 5 francs, compte tenu du renchérissement. L'administration a confirmé que ce montant était suffisant pour que les objectifs visés puissent être atteints. C'est par 13 voix contre 7 et avec 4 abstentions que la majorité de la commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats; elle vous demande de rejeter la proposi- tion de minorité (Thür) qui, comme le projet du Conseil fédé- ral, ne précise pas de montant dans la loi.
A l'article 35b qui concerne l'huile de chauffage «extrale- gère», il y a tout d'abord une question de traduction: à l'alinéa 3, on parle d'une taxe de 20 francs par tonne dans le texte allemand et de 20 francs par kilogramme dans le texte français. La Suisse romande a l'habitude d'être pré- téritée, mais je crois que cela dépasse la moyenne habi- tuelle et il s'agit vraisemblablement ici d'une erreur de tra- duction.
La nécessité d'une taxe d'incitation sur l'huile de chauffage est controversée. Il est incontestable que les objectifs visés en la matière sont déjà atteints quant aux emissions de SO2. De même, la teneur en soufre n'a cessé de régresser, suite aux efforts qui ont été accomplis volontairement par les sec- teurs de l'économie.
Mais, la majorité de la commission vous propose d'adopter les dispositions réglementant la teneur en souffre de l'huile de chauffage «extralégère». En effet, la loi sur la protection de l'environnement est très largement axée sur le principe de l'action préventive, et l'un de ses buts est de continuer de ré- duire les rejets de SO2. Des progrès dans ce domaine sont encore possibles.
C'est la raison pour laquelle la commission a rejeté, par 13 voix contre 8, la proposition de minorité (Hegetschweiler) visant à biffer cet article.
La majorité de la commission a voulu tenir compte d'un cer- tain équilibre entre les coûts et les avantages d'une telle me- sure incitative; elle a donc approuvé l'alinéa 6 (nouveau) se- lon lequel le Conseil fédéral renoncera à prélever la taxe lors- que l'huile de chauffage «extralégère», dont la teneur en soufre est de 0,1 pour cent atteint une part d'au moins 75 pour cent sur le marché de l'huile de chauffage.
La minorité I (Thür) ne souhaite introduire cette solution sus- pensive qu'à la condition que des études du marché complé- mentaires en démontrent le bien-fondé. C'est par 13 voix contre 7 que la majorité de la commission vous invite à refu- ser la proposition de minorité I.
En ce qui concerne les taxes d'incitation sur les engrais, de nombreux chiffres ont été cités ici. Je voudrais vous rappe- ler les chiffres les plus officiels que l'on trouve, à savoir ceux des stations fédérales d'essais. Selon leurs statistiques, si l'agriculture suisse consomme de moins en moins d'engrais, la consommation d'engrais en Suisse, engrais de ferme plus engrais de commerce, a baissé en moyenne, pour les années 1991/92, par rapport aux années 1976-80, de 11 pour cent pour l'azote, de 22 pour cent pour le phos- phore et de 15 pour cent pour la potasse. Il semble donc bien que l'article proposé maintenant est un peu en retard d'une guerre!
L'introduction de ces taxes toucherait la compétitivité visée par l'agriculture par rapport aux pays qui nous entourent; cette compétitivité serait sapée puisque les taxes d'incitation augmentent les coûts. En outre, cette introduction équivau- drait, pour la Suisse, à faire cavalier seul puisque l'Union européenne ne connaît pas ces taxes. Même l'Autriche y a renoncé depuis le 1er janvier à cause de son entrée dans la Communauté.
On a beaucoup parlé du problème des nitrates dans les eaux. Or, c'est un problème local ou régional, qui ne peut pas être réglé par des mesures globales sur l'ensemble du terri- toire suisse.
En ce qui concerne la redistribution à l'agriculture des taxes d'incitation qui seraient ainsi prélevées, elle ne pourrait se faire qu'au travers de l'article 31b de la loi sur l'agriculture, utilisé actuellement pour compenser les baisses des prix agricoles. Si on doit faire payer ces contributions selon l'article 31b, par des taxes prélevées sur l'agriculture, c'est une perte nette pour l'agriculture qui pourrait ne pas s'en re-
lever. C'est ce que souhaitent probablement la plupart de ceux qui soutiennent cette taxe, mais ce n'est certainement pas le cas de la majorité de ce Conseil que j'invite à accepter la proposition de la majorité de la commission, c'est-à-dire biffer cet l'article 35c.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Effectivement, avec ce chapitre sur les taxes d'incitation, nous montrons notre vo- lonté de modifier les instruments de la protection de l'envi- ronnement, et de passer à des instruments qui relèvent du marché, plutôt qu'à des instruments de police.
Les buts de ce chapitre et de ces nouveaux instruments sont certainement une meilleure intégration de l'économie et de l'écologie, le développement durable ayant marqué la récon- ciliation entre ces deux éléments. C'est par des incitations que l'économie pourra prendre elle-même les mesures de protection de l'environnement les plus efficaces, qui tiennent compte des possibilités techniques, mesures qui permettront d'éviter des coûts administratifs inutiles, mais aussi des coûts en matière de ressources non renouvelables. Ces taxes d'incitation reposent sur le principe du pollueur-payeur et permettront d'alléger les obligations et les interdictions, instruments privilégiés jusqu'à présent de la protection de l'environnement.
Je prends rapidement position sur les propositions qui nous sont soumises. En ce qui concerne les propositions de mino- rité aux articles 35a à 35d, qui consistent tout simplement à biffer ces instruments et à rejeter en bloc cette innovation, nous nous y opposons avec votre commission. Suivre ces propositions, ce serait confirmer le fait qu'il y a un certain double langage: soit pour des instruments de marché dès qu'on en parle dans des colloques ou à l'extérieur de cette coupole, soit contre ces instruments lorsqu'on propose d'y recourir.
La taxe d'incitation sur les composés organiques volatils a fait l'objet d'intenses discussions avec les milieux de l'écono- mie. Le modèle esquissé tient compte des investissements déjà consentis par les entreprises. Cette taxe est indispensa- ble pour atteindre les buts de la stratégie de lutte contre la pollution de l'air et permettra de réduire la formation d'ozone troposphérique.
La proposition de minorité à l'article 35b, qui consiste à biffer uniquement la taxe sur l'huile de chauffage extralégère, ren- contre également notre opposition.
Mais avant tout, j'aimerais confirmer qu'il y a bien une er- reur de traduction à l'alinéa 3 et remercier votre rapporteur de langue française de l'avoir remarquée. Je tiens surtout à vous rassurer: c'est le texte allemand qui est juste et non pas le français: le prélèvement serait bien de 20 francs par tonne.
Que peut réaliser cette taxe d'incitation? Une réduction de 6000 tonnes de soufre par an, ce qui est considérable. Même si, grâce aux efforts consentis, nous avons pratiquement at- teint aujourd'hui les buts de la stratégie de lutte contre la pol- lution de l'air dans ce domaine, nous devons malgré tout prendre toutes les mesures raisonnables et efficaces pour réduire autant que possible toutes les pollutions. Dans le ca- dre des émanations de soufre, cette réduction est bienvenue, non seulement au titre de la santé de la population, mais éga- lement pour la protection des écosystèmes fragiles contre l'acidification des sols et des lacs.
A ce stade, je voudrais vous faire part brièvement d'une réac- tion aux préoccupations manifestées quant au reversement du produit de la taxe à la population.
Il est clair que ces taxes d'incitation doivent reposer sur un système de reversement à la population qui soit administra- tivement aussi léger que possible. Je peux m'engager ici à ce que le Conseil fédéral cherche et choisisse le mode de rever- sement le plus simple possible. Ainsi, il devra emprunter des canaux déjà existants entre la Confédération et les habitants de ce pays.
Il est clair qu'avec les montants dont on parle, il est important qu'il n'y ait pas de frais administratifs additionnels, afin que l'on ne soit pas tenté de supprimer une taxe d'incitation sous prétexte qu'elle ne rapporte que 5 francs. J'aimerais vous
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rappeler que le mécanisme sera le même pour toutes les taxes d'incitation, et qu'il y aura un fonds commun. Je crois donc que l'argument qui avait été avancé peut être repoussé. En ce qui concerne la proposition de la minorité à l'article 35b, nous nous y opposons.
Par contre, contrairement à la majorité de votre commission, nous soutenons la proposition de la minorité I à l'alinéa 6 (nouveau) à l'article 35b, qui en fait apporte son soutien à la proposition initiale du Conseil fédéral.
La taxe d'incitation est une taxe idéale. Nous savons que nous pourrons parvenir aux objectifs fixés, et lorsqu'ils seront atteints, c'est-à-dire lorsqu'il n'y aura plus que de l'huile de chauffage extralégère, la taxe aboutira à se sup- primer elle-même. Il n'est donc pas nécessaire d'instituer un seuil à partir duquel on la supprime, comme le propose la majorité de votre commission. Il faut au contraire attendre que cette suppression soit vraiment le résultat de l'objectif atteint, sinon on crée de nouveau un encouragement, un appel d'air, et surtout on crée une insécurité permanente: est-ce que la taxe va être supprimée, est-ce qu'elle va être réintroduite?
L'économie ne cesse de nous dire que ce qu'elle veut, c'est un système fiable, des conditions-cadres sur lesquelles elle puisse compter. Ce n'est certainement pas avec une espèce de système alternatif, qui serait la conséquence de la propo- sition de la majorité, que nous y arriverons. C'est pourquoi le Conseil fédéral soutient la proposition de la minorité I à l'alinéa 6 (nouveau) de l'article 35b.
J'en viens maintenant aux taxes d'incitation dans le domaine agricole, à l'article 35c: j'insiste sur le fait que c'est le Conseil fédéral qui m'autorise à apporter le soutien à la proposition de la minorité I, qui reprend la proposition initiale du Conseil fédéral d'inscrire dans la loi la compétence d'introduire de tel- les taxes d'incitation. De l'analyse qu'il a faite du vote du 12 mars 1995, le Conseil fédéral tire très clairement la vo- lonté de nos citoyennes et de nos citoyens de se doter d'ins- truments qui rendent l'agriculture encore plus respectueuse de l'environnement.
C'est donc au nom du Conseil fédéral que j'aimerais apporter le soutien à la proposition de la minorité I. Notre acceptation de la motion du Conseil des Etats ne vaudrait qu'au cas où vous ne suivriez pas cette proposition, qui nous paraît bien meilleure.
Par contre, j'aimerais prier M. Strahm Rudolf, s'il m'y auto- rise, de retirer sa proposition de minorité Il qui veut imposer au Conseil fédéral l'introduction de telles taxes, alors que le Conseil fédéral est d'avis qu'il lui faut bien, pour les intro- duire, réagir au progrès ou au non-progrès d'une politique agricole respectueuse de l'environnement. Nous prions donc M. Strahm de renoncer à une formulation aussi contrai- gnante que celle qu'il propose.
Je vous remercie de suivre ces prises de position.
Art. 35a Abs. 6, 7 - Art. 35a al. 6, 7
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit Thür
101 Stimmen 66 Stimmen
Art. 35b Abs. 3, 4 - Art. 35b al. 3, 4
Eventualabstimmung - Vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit Thür
102 Stimmen 67 Stimmen
Art. 35b Abs. 6 - Art. 35b al. 6
Eventualabstimmung - Vote préliminaire Für den Antrag der Minderheit I Für den Antrag der Mehrheit
86 Stimmen 82 Stimmen
Le président: A la suite de ce résultat, la proposition de la minorité II (Thür) tombe.
Definitive, namentliche Abstimmung Vote définitif, par appel nominal (Ref .: 1610)
Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité:
Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Bégue- lin, Bircher Peter, Bodenmann, Borel François, Brunner Chri- stiane, Bugnon, Buhlmann, Bundi, Caccia, Carobbio, Caspar-Hutter, Columberg, Danuser, Darbellay, de Dardel, David, Deiss, Diener, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenber- ger, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fankhauser, Fasel Hugo, von Felten, Fischer-Sursee, Gadient, Gobet, Goll, Gonseth, Graber, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossen- bacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leuenber- ger Ernst, Marti Werner, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Ostermann, Pini, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schnider, Segmüller, Seiler Rolf, Singeisen, Spielmann, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wiederkehr, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (91)
Für den Antrag der Minderheit Hegetschweiler stimmen: Votent pour la proposition de la minorité Hegetschweiler: Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Bür- gi, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cornaz, Couchepin, Dett- ling, Dreher, Eggly, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer- Seengen, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Gie- zendanner, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, Heberlein, He- getschweiler, Hess Otto, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Leu Josef, Loeb François, Mamie, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Müller, Narbel, Nebiker, Neuen- schwander, Perey, Philipona, Pidoux, Raggenbass, Rei- mann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Savary, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schweingruber, Spoerry, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wittenwi- ler, Wyss William, Zwahlen (77)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Aguet, Bignasca, Bischof, Blocher, Brügger Cyrill, Campono- vo, Cincera, Comby, Ducret, Früh, Giger, Hildbrand, Jaeger, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Mauch Rolf, Mühlemann, Nabholz, Oehler, Poncet, Rychen, Sandoz, Seiler Hanspeter, Sieber, Steinegger, Suter, Zisya- dis, vakant I (31)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
Art. 35c Abs. 1 - Art. 35c al. 1
Eventualabstimmung - Vote préliminaire Für den Antrag der Minderheit I 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II 29 Stimmen
Definitive, namentliche Abstimmung Vote définitif, par appel nominal (Ref .: 1611)
Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité: Allenspach, Aregger, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bührer Ge- rold, Bürgi, Caccia, Camponovo, Cavadini Adriano, Cheval- laz, Columberg, Cornaz, Couchepin, Darbellay, Deiss, Dettling, Dreher, Eggly, Engler, Epiney, Fehr, Fischer-Hägg- lingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Fri- derici Charles, Fritschi Oscar, Gadient, Giezendanner, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin,
1323
Umweltschutzgesetz. Änderung
Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Ru- dolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Loeb François, Mamie, Maurer, Miesch, Moser, Müller, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Perey, Philipona, Pidoux, Pini, Raggenbass, Reimann Maxi- milian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Savary, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schweingruber, Segmüller, Spoerry, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Theubet, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Weyeneth, Wick, Witten- wiler, Wyss William, Zwahlen (99)
Für den Antrag der Minderheit | stimmen: Votent pour la proposition de la minorité l:
Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Bégue- lin, Bodenmann, Borel Francois, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danu- ser, de Dardel, David, Diener, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Fasel Hugo, von Felten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Ostermann, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sing- eisen, Spielmann, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, We- der Hansjürg, Wiederkehr, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (68)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Eymann Christoph (1)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Aguet, Aubry, Bignasca, Bischof, Blocher, Brügger Cyrill, Cincera, Comby, Ducret, Früh, Giger, Jaeger, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Maspoli, Mauch Rolf, Mühlemann, Nabholz, Oehler, Poncet, Rychen, San- doz, Seiler Hanspeter, Sieber, Steinegger, Suter, Zisyadis, vakant l (31)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
Art. 35a-35d
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Scherrer Jürg 39 Stimmen
Art. 61a; 62 Abs. 2; Ziff. III Abs. 2 Art. 61a; 62 al. 2; ch. Ill al. 2
Angenommen - Adopté
2.5 Vorbehalt anderer Gesetze 2.5 Réserve d'autres lois
Art. 3 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
2.6 Information 2.6 Information
Art. 6 Abs. 1, 2, 4 (neu) Antrag der Kommission Mehrheit
Abs. 1
. informieren die Öffentlichkeit sachgerecht über den .... Abs. 2, 4 (neu)
Ablehnung des Antrages der Minderheit Minderheit
(Hegetschweiler, Baumberger, Chevallaz, Dettling, Epiney, Neuenschwander, Philipona, Stucky, Wittenwiler) Abs. 1
Die Behörden informieren ...
Abs. 2
Die Kantone richten für die Beurteilung von Umweltschutzfra- gen und zur Beratung von Behörden und Privaten eine Fach- stelle ein oder bezeichnen hierfür geeignete bestehende Amtsstellen. (Vgl. bisherigen Art. 42 Abs. 1; bisheriger Art. 6 Abs. 2 entfällt) Abs. 4 (neu)
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ist die Fachstelle des Bundes. (Bisheriger Art. 42 Abs. 2)
Art. 6 al. 1, 2, 4 (nouveau) Proposition de la commission Majorité Al. 1
Les services spécialisés en matière de protection de l'envi- ronnement renseignent le public de manière objective sur la protection ... Al. 2, 4 (nouveau) Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(Hegetschweiler, Baumberger, Chevallaz, Dettling, Epiney, Neuenschwander, Philipona, Stucky, Wittenwiler) Al. 1
Les autorités renseignent le public .... Al. 2
Pour assurer l'examen des questions relatives à la protection de l'environnement, et conseiller les autorités et les particu- liers, les cantons créent un service spécialisé ou désignent à cet effet des offices existants en mesure d'assumer cette tâ- che. (Voir ancien art. 42 alinéa 1; l'article 6 alinéa 2 est aboli) Al. 4 (nouveau)
L'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage est le service spécialisé de la Confédération. (Ancien article 42 alinéa 2)
Art. 6a (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit (Jeanprêtre, Brügger Cyrill, Bundi, Gonseth, Meyer Theo, Mi- steli, Strahm Rudolf, Wiederkehr) Titel
Zugang zu Umweltinformationen
Abs. 1
Die Vollzugsbehörde gewährt jeder Person, die ein Gesuch stellt, Zugang zu Informationen über die Umwelt, die beim Vollzug dieses Gesetzes, anderer Bundesgesetze oder völ- kerrechtlicher Vereinbarungen erhoben werden.
Abs. 2
Das Gesuch wird abgelehnt:
a. wenn die Informationen in einem noch hängigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren erhoben worden sind;
b. soweit im Einzelfall das Geheimhaltungsinteresse über- wiegt. Abs. 3
Ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse im Sinne von Absatz 2 wird anerkannt, soweit die Informationen:
a. die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden, die in- ternationalen Beziehungen, die Landesverteidigung oder die öffentliche Sicherheit gefährden würden;
b. mit dem Schutz der Persönlichkeit oder des geistigen Ei- gentums unvereinbar sind;
Loi sur la protection de l'environnement. Révision
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N
15 juin 1995
c. zur Verletzung von Geschäfts- oder Fabrikationsgeheim- nissen führen;
d. geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit von Umweltschädi- gungen im betroffenen Bereich zu erhöhen.
Abs. 4
Das Gesuch kann ferner abgelehnt werden, wenn es:
a. interne Mitteilungen oder noch nicht fertiggestellte Schrift- stücke angeht;
b. nicht ausgewertete Angaben betrifft, deren Bekanntgabe zu falschen Schlüssen führen kann;
c. offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder zu allgemein for- muliert ist.
Abs. 5
Die Behörde entscheidet spätestens innert zwei Monaten über das Gesuch; die Ablehnung ist zu begründen.
Art. 6a (nouveau) Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(Jeanprêtre, Brügger Cyrill, Bundi, Gonseth, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Wiederkehr)
Titre
Accès aux informations relatives à l'environnement Al. 1
A toute personne qui en fait la demande, l'autorité d'exécu- tion donne accès aux informations relatives à l'environne- ment qui sont recueillies dans le cadre de l'exécution de la présente loi, de l'exécution d'autres lois fédérales ou de l'exécution d'accords internationaux.
Al. 2
La demande est rejetée:
a. lorsque les informations ont été recueillies dans le cadre
d'une procédure judiciaire ou administrative encore en cours; b. dans la mesure où dans le cas particulier prévaut un inté- rêt à garder le secret.
Al. 3
Un intérêt à garder le secret au sens de l'alinéa 2 prévaut lorsque la divulgation des informations:
a. risque de porter atteinte à la confidentialité des délibéra- tions des autorités publiques, aux relations internationales, à la défense nationale ou la sécurité publique;
b. est incompatible avec la protection de la personnalité ou la protection de la propriété intellectuelle;
c. entraîne une violation du secret de fabrication ou d'affai- res, ou qu'elle
d. est de nature à accroître la probabilité d'atteinte à l'envi- ronnement dans le domaine concerné.
Al. 4
La demande peut également être rejetée:
a. lorsqu'elle porte sur des communications internes ou des documents non encore achevés;
b. lorsqu'elle porte sur des données non encore exploitées et dont la divulgation serait susceptible d'induire en erreur ou
c. lorsqu'elle est manifestement abusive ou qu'elle est formu- lée de manière trop générale.
Al. 5
L'autorité décide au plus tard dans les deux mois de la suite à donner à la demande; le refus de communiquer l'informa- tion demandée doit être motivé.
Art. 42 Abs. 2 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Hegetschweiler, Baumberger, Chevallaz, Dettling, Epiney, Neuenschwander, Philipona, Stucky, Wittenwiller) Streichen Art. 42 al. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Hegetschweiler, Baumberger, Chevallaz, Dettling, Epiney, Neuenschwander, Philipona, Stucky, Wittenwiller) Biffer
Ziff. Il Ziff. 1, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. Il ch. 1, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hegetschweiler Rolf (R, ZH), Sprecher der Minderheit: Es geht bei meinem Antrag nur um eine kleine Änderung, die je- doch in ihrer Auswirkung nicht unbedeutend ist. Es wird le- diglich das Wort «Umweltschutzfachstellen» durch «Behör- den» ersetzt. Es geht bei meinem Antrag um die Umwelt- schutzfachstellen, insbesondere um ihre hierarchische Posi- tionierung in der Verwaltung. Es ist seit einiger Zeit Mode, in Bundesgesetzen Informationspflichten an die Adresse der Öffentlichkeit zu statuieren. Solche Pflichten mögen wegen der Komplexität der Materie wichtig sein, aber die Problema- tik besteht darin, dass zwischen Information und Meinungs- beeinflussung - das kann ja auch Abstimmungspropaganda sein - fliessende Übergänge herrschen. Es ist das Ziel mei- nes Minderheitsantrages, diese Problematik etwas besser in den Griff zu bekommen.
Die Hauptvoraussetzung, dass Information auf strikte Sach- information beschränkt bleibt, ist die, dass die Informations- träger bei ihrer Tätigkeit unter Aufsicht gewählter Behörden stehen, die ihrerseits wiederum dem Bürger gegenüber für eine neutrale Handlung verantwortlich sind. Es wäre in die- sem sensiblen Bereich der Information wichtig, für eine über- einstimmende Regelung zu sorgen. Von der Materie her be- steht ja kein Grund, die Informationsträgerschaft bald so und bald anders zu regeln.
Nach dem Waldgesetz z. B. sorgen Bund und Kantone für die Information von Behörden und Öffentlichkeit. Im Raum- planungsgesetz steht (Art. 4 Abs. 1): «Die mit Planungsauf- gaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz.» Im Umweltschutzgesetz heisst es (Art. 6): «Die Umwelt- schutzfachstellen informieren die Öffentlichkeit über den Umweltschutz und den Stand der Umweltbelastung» (Abs. 1) und «Sie empfehlen Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung» (Abs. 3).
Die Methode des Raumplanungsgesetzes, wo diese Auf- gabe einfach den mit der Planungsaufgabe betrauten Behör- den zugeteilt wird, ist rechtsstaatlich die sauberste. Die Me- thode des Waldgesetzes lässt vieles offen, und die Methode des Umweltschutzgesetzes, um die es heute geht, verstösst meines Erachtens gegen die Hierarchie der Verwaltung.
Die Information sollte unter der Aufsicht gewählter Behörden stehen und nicht bei Fachstellen liegen, die eine Eigendyna- mik entwickeln können und das auch tun. Beim Buwal gibt es auch Beispiele dafür, dass es andere Bundesämter kritisiert, die seiner Meinung nach nicht umweltkonform handeln. Es ist sogar schon vorgekommen, dass das Buwal direkt den Bundesrat kritisiert oder Meinungsäusserungen privater Or- ganisationen als unrichtig bezeichnet hat. Ein Beispiel ist die Abqualifizierung der «Tempo-30-Studie» der Vereinigung Schweizerischer Automobil-Importeure.
Ein weiteres Beispiel ist die Vernehmlassung für die CO2-Ab- gabe. Diese Vernehmlassung wurde Ende September letz- ten Jahres durchgeführt. Kurz nach deren Ablauf hat das Bu- wal in seinem Bulletin gewisse Vernehmlassungen kritisiert. Ich denke an die Indexierung der Abgabesätze, die der Vor- ort als unakzeptabel bezeichnet hat, oder an die Ausserung des Buwal über die Rückerstattung ohne Umverteilungsef- fekte.
Dürfen während der Vernehmlassungsverfahren, aber auch sonst, Schriften, die ganz gezielt in eine Richtung gehen und als Propaganda angesehen werden, von einer staatlichen Stelle kommen? Stellen Sie sich vor, das EMD würde bei ei-
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Umweltschutzgesetz. Änderung
ner Konsultation über eine Militärvorlage seine Fachstelle beauftragen, eine Propagandaschrift zu machen und diese gleichzeitig auch noch in der Öffentlichkeit zu streuen!
Vernehmlassungen werden zur Farce, wenn das Buwal an gewissen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung Kritik übt, bevor die zuständige Behörde, der Bundesrat, diese Stellungnahmen im Rahmen einer Vorlage offiziell ein- baut. Damit betreibt es eine Meinungsbeeinflussung, die mir nicht zulässig erscheint.
Wenn man statt von Umweltschutzfachstellen einfach von Behörden spricht, ist es klar, dass die zuständige Behörde für die Information verantwortlich ist.
Es geht mir nicht um die Demontage der kantonalen Umwelt- schutzfachstellen gemäss Artikel 42 USG. Ich übernehme sie tel quel im Absatz 2 meines Antrags. Artikel 42 würde dann wegfallen. Mir geht es auch nicht um die Abschaffung des Bu- wal, sondern lediglich um die hierarchisch korrekte Einbin- dung. Das würde mit meinem Minderheitsantrag erreicht. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.
Jeanprêtre Francine (S, VD), porte-parole de la minorité: Là où une disposition essentielle du paquet Eurolex avait passé sans problème et logiquement, nous nous retrouvons, avec la présente loi, devant un vide impressionnant. Alors que le Conseil fédéral a repris plusieurs dispositions inspirées de la législation ou des directives européennes, un article aussi important que celui qui a trait à l'information ne figure pas dans cette révision.
Dans votre exposé introductif, avant-hier, Madame la Con- seillère fédérale, vous avez insisté sur l'esprit nouveau de la loi sur la protection de l'environnement qui mettra l'accent, à l'avenir, sur l'information, l'incitation, la collaboration et la res- ponsabilité individuelle. Nous partageons tout à fait cette ap- proche, mais nous souhaiterions joindre le geste à la parole. Ainsi, j'ai repris la proposition telle que nous l'avions adoptée dans le paquet Eurolex et dans l'esprit, si ce n'est dans la let- tre, des législations des pays qui nous entourent. Il semble manifestement cohérent, sous réserve des notions de secret commercial, de confidentialité, voire de sécurité pour les- quelles un refus se justifierait, que les citoyens et les citoyen- nes contribuables aient librement accès aux informations col- lectées et détenues par l'administration.
Telle qu'elle est rédigée, la proposition de la minorité offre toutes les garanties d'accès bien fondé selon l'article 6a alinéa 1er et de limites à l'accès aux informations selon l'alinéa 2. C'est ainsi qu'avant toute décision, une pesée d'in- térêts se fera entre le besoin d'un particulier d'avoir accès à des informations sur des données ayant trait à l'environne- ment - citons, par exemple, l'état des eaux, de l'air, du sol, les mesures les protégeant ou les activités dommageables - et le besoin de maintenir le secret, qu'il soit d'ordre privé ou public.
Nous avions considéré, dans le paquet Eurolex, les disposi- tions ayant trait à l'information comme étant les plus impor- tantes. De même que nous nous engageons pour la meilleure information du consommateur, de l'usager ou de l'utilisateur, pour la rendre plus performante et eurocompati- ble dans le domaine de la consommation, de même nous in- sistons pour que l'Etat pratique la transparence et accroisse, par là, la confiance avec ses administrés dans le domaine sensible de l'environnement.
L'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage pratique déjà une information très ouverte par la publication des études qu'il finance, de manuels et d'autres documents techniques. Les très nombreuses demandes de la population et de la presse sont un signe évident d'un grand intérêt pour les questions de l'environnement. Ainsi, le droit à l'informa- tion ne représentera pas une lourde charge supplémentaire. Les avantages en seraient évidents. L'information facilite la prise de conscience et de responsabilité des citoyens et di- minue par conséquent le besoin en mesures contraignantes. La proposition de la minorité règle clairement le droit des ci- toyens et ses limites et est compatible avec les politiques modernes de l'environnement, en particulier avec celles de l'Union européenne.
C'est sans explication que le Conseil fédéral n'a pas réintro- duit dans le présent projet de modification de la loi sur la pro- tection de l'environnement une disposition ayant trait à l'in- formation. Nous n'osons croire que c'est pour des raisons de moyens financiers insuffisants liés, notamment, à la ques- tion du personnel. Ou alors il s'agit d'un choix de moyens à se donner, précisément, et nous pourrions faire quelques suggestions d'allègements de secteurs ou d'offices pour doter cette fonction des ressources dont elle a absolument besoin.
Je vous prie d'examiner cette proposition de minorité avec la plus grande bienveillance, car elle est aussi un des instru- ments clefs d'une bonne loi révisée sur la protection de l'en- vironnement.
Le président: Le groupe de l'Union démocratique du centre communique que sa majorité soutiendra la proposition de la minorité Hegetschweiler.
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Ich kann es kurz machen: Selbstverständlich ist auch Ihre Kommission der Meinung, dass Information eine wichtige Aufgabe ist; die Behörden müssen informieren. Dagegen standen viele Mit- glieder unserer Kommission unter dem Eindruck, dass in ver- schiedenen Kantonen Umweltpolitik auf dem Wege über die Information gemacht werde - eben nicht nur Information. Sie sehen schon der Fassung der Mehrheit das Ergebnis an; wir haben neu eingefügt, dass «sachgerecht» informiert werden muss. Das Wort «sachgerecht> ist neu.
Die Minderheit Hegetschweiler, der ich persönlich auch an- gehöre, will noch einen Schritt weiter gehen und sagt, es sol- len für die Information tatsächlich die politisch verantwortli- chen Behörden zuständig sein.
Zu Artikel 6a: Frau Jeanprêtre hat es gesagt, ihr Minderheits- antrag basiert auf der Eurolex-Vorlage. Hier liegt das Pro- blem ganz einfach darin, dass für eine solche Ausweitung im Moment nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission - der Entscheid fiel mit 12 zu 8 Stimmen - weder die personellen noch die finanziellen Mittel vorhanden sind und wir auch kei- nen Anlass haben, hier autonome Vorleistungen oder einen autonomen Nachvollzug zu erbringen.
Ich bitte Sie daher, in diesem Punkte der Mehrheit zu folgen.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Comme il dé- coule des articles 6a et de l'article 42 alinéa 2, la minorité propose que ce soient les autorités qui donnent les rensei- gnements voulus. On craint que les services spécialisés n'en prennent trop à leur aise.
La majorité de la commission juge que c'est typiquement une des tâches des services spécialisés de renseigner le public, les autorités restant bien sûr responsables, et ayant pour tâ- che de donner des directives nécessaires.
Je vous demande donc de soutenir la proposition de la ma- jorité.
En ce qui concerne la proposition de la minorité à l'article 6a, c'est par crainte d'excès que la majorité de la commission n'a pas accepté cette proposition. C'est aller très loin évidem- ment que d'ouvrir à chaque personne l'accès aux informa- tions, sans en évaluer les répercussions sur le personnel et sur le financement.
Là aussi, je vous demande de soutenir la proposition de la majorité de la commission.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Le Conseil fédéral ap- porte lui aussi son soutien à la majorité de la commission à l'article 6a, que nous considérons peut-être comme une mu- sique d'avenir. Au stade actuel, nous n'avons effectivement pas les moyens de mettre en place une aussi large réponse aux besoins de la population. Nous voulons considérer l'in- formation comme un des instruments de cette nouvelle poli- tique de l'environnement, qui responsabilise les gens, qui leur permet de prendre des décisions judicieuses et qui n'in- tervient pas par ailleurs.
A l'article 42, j'aimerais, avec détermination, vous demander de rejeter la proposition de la minorité. M. Hegetschweiler a
Loi sur la protection de l'environnement. Révision
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N 15 juin 1995
fait un choix très rigoureux d'éléments qui lui ont déplu dans certaines publications et qui ne sont pas celles que diffuse l'Ofefp, jour après jour, semaine après semaine. Ces infor- mations sont de nature technique. Elles sont le résultat de travaux confiés par l'Ofefp à des spécialistes; elles sont le ré- sultat de la vocation de l'Ofefp d'informer très précisément sur ces actions judicieuses, demandées par des habitants et des habitantes de ce pays pour qu'une meilleure relation puisse être établie entre l'homme et la nature, l'homme et l'environnement. C'est une tâche essentielle de l'administra- tion que de rassembler ces informations techniques et en- suite de les diffuser. Ce n'est certainement pas la tâche du Conseil fédéral. Ce n'est pas au Conseil fédéral, l'autorité dans ce cas, de diffuser des informations techniques à l'in- tention des paysans, des jardiniers, des habitants pour la gestion de leurs déchets, etc. Laissons l'administration jouer son rôle, dans le meilleur sens de ce qu'on appelle le «new public management», c'est-à-dire mettre des informations à la disposition du public. Cette proposition de minorité prive- rait la Confédération d'un de ses instruments essentiels et d'une de ses vocations principales.
J'aimerais que vous suiviez, aux articles 6a et 42, les propo- sitions de la majorité de votre commission.
Art. 6, 42
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
78 Stimmen 57 Stimmen
Art. 6a
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
86 Stimmen 51 Stimmen
Ziff. II Ziff. 1, 3 - Ch. Il ch. 1, 3 Angenommen - Adopté
2.7 Umweltverträglichkeit 2.7 Impact sur l'environnement
Art. 9 Abs. 1, 2, 5, 7 Antrag der Kommission Abs. 1
.... prüft sie die Umweltverträglichkeit. Die Prüfung erfolgt in demjenigen Verfahren, das eine frühzeitige Prüfung ermög- licht. Der Bundesrat bezeichnet die der Prüfung unterliegen- den Anlagen.
Abs. 2
... ein Bericht zugrunde, der diejenigen Angaben enthält, die zur Prüfung des Vorhabens nach den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt nötig sind. Der Be- richt wird nach den Richtlinien der Umweltschutzfachstellen zuhanden der Behörde eingeholt und umfasst folgende Punkte:
a. .... Abs. 5
.... zu treffenden Massnahmen. Der Bundesrat erlässt Vor- schriften über die Fristen für die Beurteilung. Abs. 7 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 9 al. 1, 2, 5, 7 Proposition de la commission Al. 1
.... la protection de l'environnement. L'appréciation a lieu dans le cadre de la procédure qui permet une appréciation le plus tôt possible. Le Conseil fédéral désigne les installations soumises à l'étude de l'impact.
Al. 2
L'impact sur l'environnement s'apprécie d'après un rapport comportant les indications nécessaires pour l'appréciation du projet selon les dispositions fédérales sur la protection de l'environnement. Le rapport est établi conformément aux di-
rectives des services spécialisés et destiné à l'autorité com- pétente; il comporte les points suivants: a. .... Al. 5
.... les mesures à adopter. Le Conseil fédéral édicte des prescriptions sur les délais pour rendre cet avis. Al. 7
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 55 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit / (Scherrer Jürg, Hari) Aufheben
Minderheit II
(Strahm Rudolf, Bäumlin, Gonseth, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli)
Abs. 1
Soweit gegen Verfügungen der kantonalen oder Bundesbe- hörden über
a. die Planung, Errichtung oder Änderung von ortsfesten An- lagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Artikel 9 erforderlich ist, oder
b. Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen (Art. 29d), welche gemäss vom Bundesrat festgelegten Kriterien die Umwelt oder mittelbar den Menschen erheblich gefährden können,
die Verwaltungsbeschwerde beim Bundesrat oder ....
Antrag Dreher Verbandsbeschwerden sind unzulässig.
Art. 55 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité / (Scherrer Jürg, Hari) Abroger
Minorité II (Strahm Rudolf, Bäumlin, Gonseth, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli) Al. 1
Les organisations nationales dont le but est la protection de l'environnement ont également le droit de recourir, d'une part, dans la mesure où le recours administratif au Conseil fédéral ou le recours de droit administratif au Tribunal fédéral est admis contre des décisions des autorités cantonales ou fédérales relatives:
a. à la planification, à la construction ou à la modification d'installations fixes soumises à l'étude de l'impact sur l'envi- ronnement selon l'article 9, ou
b. aux disséminations d'organismes génétiquement modi- fiés ou pathogènes effectuées dans l'environnement à titre expérimental (art. 29d) qui, selon les critères fixés par le Conseil fédéral, peuvent constituer une menace consi- derable pour l'environnement ou, indirectement, pour l'homme,
et, d'autre part, pour autant qu'elles aient été fondées dix ans avant l'introduction du recours.
Proposition Dreher Les recours des organisations ne sont pas admis.
Scherrer Jürg (A, BE), Sprecher der Minderheit: Schon wie- der Verbandsbeschwerderecht! Ich werde, solange ich hier bin und solange die Freiheits-Partei in diesem Rat vertreten ist, nicht aufhören, gegen dieses Verbandsbeschwerderecht zu kämpfen und dessen Abschaffung zu fordern. Ich bin mit
Umweltschutzgesetz. Änderung
1327
Kollege Baumberger völlig einig. Er hat in seinem Eintretens- votum gesagt, wir müssten nicht mehr über das Verbandsbe- schwerderecht diskutieren. Ich teile diese Ansicht: Wir müs- sen es abschaffen, so einfach ist das.
Dem Verbandsbeschwerderecht kommt Schlüsselfunktion zu, wenn es darum geht, Investitionen allgemein, Verbesse- rungen - etwa der Sicherheit -, wirtschaftliche Investitionen - u. a. das Schaffen von Arbeitsplätzen - gezielt und willkür- lich zu behindern, zu verzögern oder ganz zu verhindern. Es ist mir zwar klar, dass Verbände zahlenmässig weniger Ein- sprachen und Beschwerden einreichen als Private. Aber die Erfahrung zeigt auch, dass Verbände einen längeren Atem haben und Verfahren oft bis vor Bundesgericht durchziehen - das dauert dann ungefähr vier bis sechs Jahre - und ge- stützt auf dieses Verbandsbeschwerderecht ganz gezielt Er- pressung betreiben.
Ihnen sind Fälle bekannt, mir sind Fälle bekannt. Ich muss sie hier nicht aufzählen, weil die Redezeit nicht genügt.
Zum Beispiel kreuzen Verbände bei Grossinvestoren auf, be- rufen sich auf das Verbandsbeschwerderecht und sagen: "Ja, meine Herren Investoren, wir sind da mit Ihrem Projekt nicht so ganz einverstanden. Wir haben unsere eigenen Vor- stellungen.» Dann werden die Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Jetzt hat der Investor zwei Möglichkeiten. Entweder geht er auf die Erpressung ein und gibt nach, damit er doch noch eines Tages bauen und investieren kann, oder er geht nicht auf die Erpressung ein, landet dann vor Bundesgericht, und nach vier bis sechs Jahren ist die Investition ohnehin hin- fällig geworden. So läuft es in der Praxis. Das wissen Sie, das weiss ich, dazu braucht man nichts weiter zu erklären. Linke Umweltverbände, die notabene - ich sage es an dieser Stelle nochmals ganz klar und deutlich - von gewissen poli- tischen Parteien, den Sozialisten, dominiert werden, haben mit diesem Verbandsbeschwerderecht faktisch ein Vetorecht gegen demokratisch gefällte Entscheide. Damit werden un- sere Rechtsordnung und die demokratische Ordnung unter- laufen; eine militante Minderheit linker Verbände kann auf diese Weise die Mehrheit dominieren. Das sind die Fakten. Ich brauche nicht 10 Minuten, um meinen Antrag zu begrün- den, aber ich bringe Ihnen jetzt drei Beispiele aus meiner nä- heren Umgebung - sie beziehen sich alle auf den Kanton Bern -, wo Verbände mit Beschwerden Investitionen willkür- lich verzögern und behindern. Zugegebenermassen ge- schieht dies nicht ausschliesslich aufgrund eines Verbands- beschwerderechts im Umweltschutzbereich. Aber wir haben ja noch andere Gesetze, wo dieses Verbandsbeschwerde- recht verankert ist.
In der Stadt Biel werden im Moment drei Investitionen behin- dert, weil linke Verbände - namentlich der Berner Heimat- schutz, der Verkehrs-Club der Schweiz und die Gruppe «Wohnungsnot» - Einsprache erhoben haben. Den Scha- den haben die Gewerbetreibenden. Bezahlt wird er von den- jenigen Bürgern, die arbeiten und Steuern zahlen.
Beispiel Nummer eins: Kollege Wiederkehr ist jetzt nicht im Saal. Er hat heute morgen wieder von der Sicherheit gespro- chen. Das eine Projekt betrifft eine Strassensanierung, die dringend notwendig ist, um die Sicherheit der Strassenver- kehrsteilnehmer zu erhöhen. Dort hat - nach meinen jetzigen Informationen - der Heimatschutz vor einigen Tagen Ein- sprache erhoben. Das Projekt wird jetzt also behindert. Ich weiss nicht, wie viele Tote wir dort noch brauchen.
Beispiel Nummer zwei: Der Ausbau der Grauholzautobahn wurde u. a. durch den linken Verkehrs-Club der Schweiz ver- zögert. Während des Rechtsmittelverfahrens hat es immer wieder Unfälle gegeben. Die Folge waren Schäden in Millio- nenhöhe: Sachschaden, aber auch Verletzte und Tote waren zu beklagen. Diese linken Verbände werden dafür nicht zur Verantwortung gezogen, im Gegenteil: Sie freuen sich dann wahrscheinlich noch, wenn sie mit einer möglichst aufge- blähten Unfallstatistik wieder gegen den Strassenverkehr Sturm laufen können.
Beispiel Nummer drei: Ein ausgebranntes Restaurant in der Gemeinde Lengnau bei Biel. Seit Jahren steht dort eine Brandruine. Sie kann nicht abgerissen werden, und der Wirt kann nicht wieder investieren, weil ein linker Verband Ein-
sprache erhebt, da er das Gefühl hat, so, wie der Architekt das neue Gebäude geplant habe, gehe es nicht, und man solle gefälligst nach dem Gusto dieses linken Verbandes bauen.
Meine Damen und Herren Bürgerlichen, da haben Sie ein schönes Kuckucksei ins Nest unserer demokratischen und sogenannt freiheitlichen Ordnung gelegt. Ich weiss, dass Sie das Signal nicht gerne setzen, dieses Verbandsbeschwerde- recht abzuschaffen.
Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Wir lassen nicht lok- ker, bis dieses Verbandsbeschwerderecht abgeschafft wor- den ist. Denn in der Praxis ist es ein Teufelswerk.
Strahm Rudolf (S, BE), Sprecher der Minderheit: Wir haben zwei Minderheiten. Ich spreche für die Minderheit II. Die Minderheit I, respektive Herr Scherrer Jürg, will das ganze Beschwerderecht aus dem Umweltschutzgesetz herauskip- pen.
Hier muss ich mal etwas Grundsätzliches sagen: Es gilt ja in diesem Rat quasi als ungeschriebene Verhaltensregel, dass man auf die Voten der Auto- bzw. Freiheits-Partei, wenn sie unter die «Giftklassen 1 bis 3» fallen, nicht eingeht. Ich möchte mich auch jetzt an diese Regel halten, die bis jetzt zumindest von den Bundesratsparteien eingehalten worden ist, nämlich, dass wir auf solche giftigen Voten materiell gar nicht eintreten und nicht auf ein Stammtischniveau absinken. Die Minderheit II nimmt einen Antrag auf, wie er schon im Ständerat gestellt wurde. Mit Absatz 1 Buchstabe b möchte die Minderheit Il bei den Fällen von Freisetzungsversuchen - und nur bei Freisetzungsversuchen - von gentechnisch veränderten und pathogenen Organismen die Verbandsbe- schwerde einführen, respektive das bestehende Verbands- beschwerderecht für diese Fälle erweitern. Es geht hier bei der Freisetzung, also bei Freilandversuchen, nur um Orga- nismen, die die Umwelt und die Menschen erheblich gefähr- den können. Die Kriterien werden laut unserem Antrag vom Bundesrat festgelegt.
Bei den gefährlichen Organismen kann es vor allem um Frei- setzungen im Land gehen, seien es Tiere oder Mikroorganis- men, auch neuartige Schädlingsbekämpfungsmittel, die Ne- benwirkungen haben oder die vielleicht andere Tier- oder Pflanzenarten gefährden können. Für solche Fälle soll die bestehende Verbandsbeschwerde erweitert werden; das liegt in der Logik der Verbandsbeschwerde. Die Verbandsbe- schwerde will ja nichts anderes, als dort, wo eine Interessen- abwägung zwischen Schutzinteressen und Nutzinteressen nötig ist, der stummen Natur, der Natur und der Umwelt, die keine Stimme haben, gewissermassen eine Stimme verlei- hen. Für solche Fälle sollten Umweltverbände auch bei ge- fährlichen und gentechnologisch veränderten Organismen das Verbandsbeschwerderecht erhalten.
Nochmals: Es entspricht der Logik des bisherigen Verbands- beschwerderechts. Ich muss hier nichts mehr dazu sagen. Wir haben ja beim NHG ausgiebig über die Verbandsbe- schwerde gesprochen, sie neu geregelt und die Verfahren beschleunigt. Wir haben die Verfahren auch gestrafft; daran wird sich nichts ändern. Es geht hier, mit dem Antrag der Minderheit II, nur um die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die erwähnten Organismen. Wenn man jetzt den Gel- tungsbereich des Umweltschutzgesetzes auf diese Organis- men ausdehnt, ist es nur logisch und konsistent, dass man auch die Verbandsbeschwerde in Artikel 55 auf diesen neuen Bereich ausdehnt.
Dreher Michael (A, ZH): Da hört man ja wirklich neue Sa- chen in diesem Rat! Da hört man also von einem ungeschrie- benen Gesetz, wonach die Filzparteien nicht auf Voten oder Vorstösse der Freiheits-Partei eingehen wollen. Das ist aber hochinteressant.
Es wäre allerdings besser gewesen, wenn Sie in der Vergan- genheit auf uns gehört hätten. Wir haben nämlich das Neat- Desaster vorausgesagt und die Ablehnung der Neat ver- langt. Ich nehme zur Kenntnis - und die Fakten sind tatsäch- lich so -, dass Sie nicht darauf eingegangen waren. Wir ha- ben das SBB-Desaster vorausgesehen. Ich erinnere an ein
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Votum im Jahre 1988, es ist aktenkundig; Sie können es nachlesen. Wir haben das alles vorausgesagt. Heute sind wir gleich weit wie die japanischen Staatsbahnen im Jahre 1986: Wir haben etwa 2000 Franken Schulden pro Bewohner die- ses schönen Landes. Wir haben auch die verheerende Ent- wicklung der Bundesfinanzen angesprochen, Herr Strahm Rudolf, wozu insbesondere Ihre Partei massgeblich beige- tragen hat. Als es im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier darum ging, 700 Millionen Franken zu verschleudern, waren zwei Stimmen dagegen. Das waren Herr Scherrer Jürg und ich; und dann gab es noch einige Enthaltungen, was ich im- merhin - dies an die Adresse der SVP - anerkennen will. Alle anderen haben gesagt: «Raus damit!» Und so ist es auch ge- kommen.
Von Stammtischniveau spricht man immer dann - ich bin mir das aus Auseinandersetzungen mit freisinnigen Kreisen ge- wöhnt -, wenn der andere einen Blattschuss verzeichnen kann. Wenn man die Sache «tüpft», wie man im Dialekt sagt, dann heisst es: «Das ist aber Stammtischniveau, so tief stei- gen wir nicht hinunter.» Es ist in der Tat so: Vernetztes, ganz- heitliches Denken entwickelt sich halt in Formulierungen und in staatspolitischen Gesamtzusammenhängen, die dann in die Lage führen, in der wir uns heute befinden. Und heute be- schliessen Sie, die Bundesratsparteien, ja weitere Regulie- rungen. Diese Bemerkung war angezeigt.
Nun zur Sache selbst: Der Antrag der Minderheit I (Scherrer Jürg), dieses leidige Verbandsbeschwerderecht zu strei- chen, ist ausgewiesen. Er hat das umfassend begründet. Es gibt wenig nachzutragen.
Was will ich denn mit meinem Antrag bewirken? Ich will nicht nur streichen. Wenn Sie nämlich nur streichen, könn- ten nämlich in den Kantonen «fortschrittlich» denkende, findige Politiker, die gewählt werden wollen - die also Hand- lungsbedarf spüren, um die Medien auf ihrer Seite zu ha- ben, damit es wieder einmal eine Schlagzeile gibt und man dann sagt: «Ei, setzt sich der aber für die Umwelt ein!» -, auf die Idee kommen und sagen: «Ja gut, der Bund hat es zwar verboten oder gestrichen, aber das heisst ja nicht, dass wir es nicht wieder einführen können.» Und genau da möchte ich den Riegel vorschieben. Wenn wir schreiben «Verbandsbeschwerden sind unzulässig», dann haben wir diese demokratische Fehlentwicklung auf der Ebene der ganzen Schweiz beseitigt. Es kann niemand mehr kommen und dieses Instrument so quasi durch die Hintertür wieder einführen. Das ist etwas ganz Wesentliches und ein ganz wesentlicher Unterschied.
Ich bitte insbesondere diejenigen Parteien, die besonders gute Beziehungen etwa zum Gewerbe oder zu Investoren reklamieren, genau darüber nachzudenken, wie etwa ein Baumeister, ein Investor oder ein Gewerbetreibender es aufnimmt, wenn sie sich dafür einsetzen, dass linke Tarn- organisationen, die den Aufhänger des Umweltschutzes zur Durchsetzung ihrer eigenen Machtpolitik missbrauchen - wobei die parteipolitische Affiliation, nämlich Rot und/oder Grün mit etwas CVP dazwischen, ja immer klar ist -, weiter- hin demokratische Entscheide aus den Angeln heben und weiterhin in ordnungsgemässen Verfahren zustandegekom- mene Baubewilligungen blockieren können. Die Freiheits- Partei kann mit zunehmender Unterstützung rechnen, so dass wir möglicherweise in den nächsten Jahren in der Lage sein werden, diese absolut unhaltbare gesetzgeberische Fehlentwickung wieder wegzupusten. Der grüne Stuss ist ja politisch weitgehend vorbei, nur haben es noch nicht alle gemerkt.
Danuser Menga (S, TG): Umwelt reicht viel weiter, als un- sere Augen je sehen können - makrokosmisch weit. Per Weltraumteleskop haben wir Kenntnis von schwarzen Lö- chern, fernen Galaxien und dunkler Materie. Die Umwelt reicht aber nicht nur weit, sie reicht auch tief - mikrokosmisch tief, unendlich tief. Nicht nur berührten Menschenfüsse vor bereits vielen Jahren den Mond. Wir können auch an den Genen manipulieren. Menschen tun es, ohne den lieben Gott zu fragen.
Bedeutete der industrielle Fortschritt noch sichtbar und riech-
bar, dass Stück für Stück der Natur verarbeitet wurde, so sind wir heute mitten in der elektronischen Revolution. Unteil- bares, das ist die Bedeutung des Wortes Atom, wird geteilt, gespalten. Dabei hinterlassen wir gefährlichsten Müll.
Just in diesen Tagen wird weltweit gegen die beabsichtigten Atomtests Frankreichs protestiert. Es gibt einen Umlenkpro- zess von Forschungsmilliarden, weg von der Informatik und der künstlichen Intelligenz hin zur Neurobiologie und Neuro- informatik. Durch die Erfolge der Molekulargenetik wurde einmal mehr die Hoffnung angeheizt, das uralte Leib/Seele- Problem sei empirisch lösbar. Das Thema Industrie/Natur ist aber nicht erschöpft. Es ist so wenig erschöpft wie das Thema Wissenschaft/Ethik oder das Thema Mann/Frau. Die Krise der Umwelt ist auch eine Krise der Männlichkeit.
Unsere ganze Gattung Mensch muss verträglicher werden, sonst richtet sie den Planeten Erde zugrunde. Verträglicher werden heisst, vorsichtiger und rücksichtvoller zu werden. Als Individuen haben wir im täglichen Leben Gelegenheit, das zu üben. Als gesetzgebende Behörde haben wir die Auf- gabe, in unserem Land dafür zu sorgen, dass kommende Menschengenerationen das Verträglicherwerden auch noch werden üben können.
Ich bin überzeugt, dass wir für unsere Entscheide haften müssen. Da nun die Gentechnik in diesem Gesetz minimale Leitplanken erhält, scheint es der SP-Fraktion logisch und konsequent, das Beschwerderecht der Umweltorganisatio- nen auf diesen Bereich auszudehnen.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag II (Strahm Rudolf) zu un- terstützen. Mindestens dann, wenn Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen die Umwelt oder mittelbar den Menschen erheblich gefähr- den könnten, sollten Umweltschutzorganisationen das Be- schwerderecht wahrnehmen können. Das ist der Inhalt des Minderheitsantrages II.
Das Abstimmungsverhältnis war in der Kommission 12 zu 6 Stimmen. In unserem Rat sollte es umgekehrt sein.
Die SP-Fraktion lehnt die Streichungsanträge der Freiheits- Partei ab. Wir gehen doch auch nicht hin und entfernen an ei- nem Ort alle Warntafeln, wenn es dort gefährliche Unfälle gibt. Vor kurzem haben wir die Verbandsbeschwerden disku- tiert - nicht nur beim Natur- und Heimatschutzgesetz, son- dern auch beim Gleichstellungsgesetz. Bleiben wir uns treu!
Dettling Toni (R, SZ): Erlauben Sie mir namens der FDP- Fraktion einige kurze Bemerkungen zu diesem wichtigen Ka- pitel der Umweltverträglichkeit, vor allem aber zum Kapitel Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Wir verkennen nicht, dass die UVP im Umweltschutzrecht als Instrumentarium einen relativ hohen Stellenwert hat. Dies gilt vor allem für Grossprojekte. Dennoch scheint uns, dass der Bogen in der praktischen Anwendung - wie leider auch in an- deren Bereichen des Umweltschutzes - zuweilen über- spannt worden ist.
Unseres Erachtens ist die UVP in der Praxis sowohl im Gel- tungsbereich als vor allem auch mit Bezug auf die beizubrin- genden Unterlagen stark ausgeufert. Namentlich im Voll- zugsbereich, d. h. auf der Verordnungsstufe, ist daher die UVP-Gesetzgebung wesentlich zu straffen. Zu diesem Zweck wurde seinerzeit eine Motion Cavadini Adriano (92.3402) von beiden Räten überwiesen, und wir von der FDP-Fraktion unterstützen diese Motion nach wie vor.
Nun ist es aber nur mit erheblicher Mühe und Not gelungen, verschiedene Anliegen dieser Motion Cavadini in der heuti- gen Revision zu realisieren. Wir anerkennen vor allem, dass mit Bezug auf die frühzeitige Prüfung der Eingaben, in einem rationellen Verfahren, mit Bezug auf die Fristen und auch hinsichtlich der Koordination entsprechende Bestimmungen im Artikel 9 aufgenommen worden sind. So weit, so gut. Wir hoffen, dass der Bundesrat als Vollzugsbehörde die erforder- lichen Änderungen auf der Verordnungsebene umgehend nach Verabschiedung der Gesetzesvorlage an die Hand nehmen wird.
Dagegen scheint uns ein Problem leider noch nicht gelöst zu sein, nämlich dasjenige des Geltungsbereichs. Wir sind der dezidierten Meinung, dass die relativ sture Anwendung der in
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der Verordnung aufgezählten Schwellenwerte in der Praxis zu korrigieren ist. Danach soll überall dort von einer UVP ab- gesehen werden können, wo die zuständige Behörde auf- grund eigener Erfahrungen das zur Bewilligung anstehende Projekt beurteilen kann.
Ich frage daher Frau Bundesratin Dreifuss an, ob man bereit ist, eine solche Generalklausel in die zu revidierende Verord- nung aufzunehmen. Andernfalls behalten wir uns vor, dieses Problem durch einen parlamentarischen Vorstoss auf der Gesetzesstufe erneut aufs Tapet zu bringen.
Sodann empfehlen wir Ihnen bei Artikel 55, den Antrag der Minderheit I (Scherrer Jürg), den Antrag Dreher und den An- trag der Minderheit II (Strahm Rudolf) abzulehnen. Die im Er- gebnis gleichlautenden Anträge der Minderheit I (Scherrer Jürg) und Dreher wollen das in diesem Saal schon mehrmals diskutierte Beschwerderecht der berechtigten Organisatio- nen abschaffen. Dies ist eine extreme Forderung, die wir nicht unterstützen. Wir sind vielmehr der Meinung, dass die- ses Beschwerderecht beizubehalten ist und der im Bundes- gesetz über den Natur- und Heimatschutz gefundene Kom- promiss nunmehr im ganzen Umweltschutzbereich, nament- lich auch mit Bezug auf die UVP -das betone ich ausdrück- lich - zum Tragen kommen soll.
Andererseits lehnen wir aber auch die von der Minderheit II (Strahm Rudolf) geforderte Ausdehnung des Beschwerde- rechtes der berechtigten Organisationen auf die Freiset- zungsversuche mit gentechnisch veränderten oder pathoge- nen Organismen entschieden ab. Wir haben diesbezüglich ein hinreichendes Instrumentarium. Gemäss Artikel 29d Absatz 2 sind nämlich bei der Erteilung von Bewilligungen für Freisetzungsversuche Fachleute anzuhören, und die Öffent- lichkeit ist zu informieren. Im weiteren wird bei Bewilligungs- gesuchen gemäss Artikel 29g die Fachkommission für biolo- gische Sicherheit angehört.
Damit sind nach unserem Dafürhalten die Möglichkeiten der Organisationen hinreichend gewahrt, so dass eine Ausdeh- nung des Beschwerderechtes für uns in diesem Bereich nicht in Frage kommt.
Misteli Marguerite (G, SO): Die grüne Fraktion fordert Sie auf, den Streichungsantrag der Minderheit I (Scherrer Jürg) abzulehnen. Die Diskussionen über das Verbandsbeschwer- derecht wurden im Rahmen der Revision des Natur- und Hei- matschutzgesetzes geführt. Sie brauchen hier nicht schon wieder aufgerollt zu werden. Die Legitimation der Umwelt- schutzorganisationen als Fürsprecherinnen der Umwelt, wel- che ja bekanntlich keine Stimme hat, und als Nichtregie- rungsorganisationen, welche der betroffenen Bevölkerung zu einer Stimme verhelfen wollen, ihr zu ihrem Schutze eine Stimme geben, wurde während der Debatte in diesem Rat bestätigt.
Hingegen bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit II (Strahm Rudolf) zuzustimmen. Der Antrag der Minderheit II will, dass Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränder- ten Organismen, welche gemäss vom Bundesrat festgeleg- ten Kriterien die Umwelt oder mittelbar den Menschen erheb- lich gefährden können, ebenfalls dem Beschwerderecht un- terstellt werden.
Wir haben folgende Gründe dazu:
Von der Freisetzung gentechnisch veränderter oder pa- thogener Organismen geht eine genauso starke Gefährdung der Umwelt und der Menschen aus wie von ortsfesten Anla- gen, für welche nach Artikel 9 dieses Gesetzes eine Umwelt- verträglichkeitsprüfung nötig ist. Wir Grünen schätzen das Gefährdungspotential von Freisetzungen in vielen Fällen so- gar als höher ein.
Die Natur, Sie haben es schon gehört, gehört uns allen; sie ist ein Allgemeingut. Als Betroffene sich innerhalb der de- mokratischen Spielregeln zu wehren, ist ebenfalls ein demo- kratisches Grundrecht. Von der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen auf einer Parzelle kann eine Gefährdung der Umwelt, der Bevölkerung der umliegenden Regionen, umliegender Landwirtschaftsproduktionen, zum Beispiel auch von Biobauern, ausgehen. Jede gegenteilige Behauptung ist fahrlässig und verbirgt handfeste Interessen.
Die Bevölkerung ist beunruhigt über Freisetzungsversuche. Ich weise auf die Freisetzungsversuche der Hoechst-Sche- ring von Genmais in Deutschland hin, die eine Kette von Ge- genreaktionen und Gegenaktionen hervorgerufen haben, oder auf die Reaktionen auf die Freisetzung von Gentechkö- dern für Jungfüchse in der Schweiz. Diese Reaktionen haben zumindest die Freisetzung für dieses Jahr verhindert. Unse- rer Meinung nach ist es nicht der Bundesrat, welcher be- stimmt, wann die Bevölkerung Anlass zu Beunruhigung ha- ben soll oder nicht.
Hinter den Freisetzungen von gentechnisch verändertem Saatgut beispielsweise stehen Nutzungsinteressen von grosser Finanzkraft. Diese Nutzungsinteressen haben Zu- gang und Einfluss auf die Medien und dominieren die Diskus- sion über Gentechnologie. In einem Land, das sich immer wieder seiner demokratischen Grundrechte rühmt, ist es un- serer Meinung nach höchst undemokratisch, den Anliegen der Bevölkerung kein demokratisches Instrument in die Hand zu geben. Damit verhindern Sie eine offene Debatte über die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung. Sie verhindern im eigentlichen Sinne eine offene Debatte über die gesell- schaftliche Gewichtung zwischen Schutz- und Nutzungsin- teressen.
Wenn Sie diese Ängste und Befürchtungen in Ihren Überle- gungen zu diesem Antrag nicht ernst nehmen, heisst das kon- kret, dass Sie keinen rechtlichen Rahmen vorsehen wollen, damit diese Ängste artikuliert und diese Anliegen vertreten werden können. Sie lassen damit dieser beunruhigten und teilweise gefährdeten Bevölkerung und damit den Umwelt- schutzorganisationen, die diese Bevölkerung vertreten, nur den Widerstand mit anderen Mitteln offen, zum Teil ausser- halb der von Ihnen restriktiv beschlossenen Rechtsordnung. Deshalb unterstützen die Grünen den Antrag der Minderheit II (Strahm Rudolf). Wir bitten Sie, das gleiche zu tun.
Hari Fritz (V, BE): Zuerst zu den Ausführungen von Herrn Dreher, er befindet sich nicht im Saal.
Das Neat-Desaster, wie Sie es nennen, ist da, um gelöst zu werden: wir werden es im Interesse unserer nachfolgenden Generationen lösen und gehen mit Mut und Zuversicht auf neuen Geleisen in die Zukunft.
Die SVP-Fraktion, in deren Name ich hier spreche, ist gross- mehrheitlich der Meinung, dass dieser Artikel 55 ersatzlos gestrichen werden kann. Der guten Ordnung halber lege ich noch meine Interessenbindungen offen: Ich bin seit früher Kindheit aktiver Umweltschützer und seit Jahren Mitglied ver- schiedener Organisationen, die mit Umwelt-, Gewässer-, Heimat-, Wild- und Naturschutz zu tun haben.
Nun meine Begründung zum Antrag der Minderheit I auf Streichung von Artikel 55: Im geltenden Gesetzestext steht in Artikel 54 Absatz 1: «Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren und nach dem Bundesgesetz über die Organisation der Bun- desrechtspflege.» In Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren steht folgendes: «Zur Be- schwerde ist berechtigt: a. wer durch die angefochtene Ver- fügung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat .... »
In Artikel 49 sind dann die Beschwerdegründe festgehalten, auf die ich jetzt nicht näher eintreten will. Im vorliegenden Umweltschutzgesetz sind in den Artikeln 56 und 57 sowohl Behörden-, Kantons- und Gemeindebeschwerden verankert. Aufgrund dieser und der vorhin erwähnten Artikel kann doch der Schluss gezogen werden, dass alle, die ein schutzwür- diges Interesse haben, beschwerdeberechtigt sind und dass Artikel 55 zur unnötigen Belastung des Gesetzes wird.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag der Minderheit I (Scherrer Jürg) auf Streichung von Artikel 55 zu unterstützen.
Epiney Simon (C, VS): Au nom du groupe démocrate-chré- tien, je vous invite à suivre la proposition de la majorité de la commission et, par voie de conséquence, à écarter les pro- positions de minorité I (Scherrer Jürg) et II (Strahm Rudolf) et la proposition Dreher.
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Comme vous le savez, notre groupe est favorable à un réa- ménagement du droit de recours des organisations spéciali- sées. Cela signifie qu'il reste favorable sur le principe du droit de recours, mais qu'il demande que ce droit soit adapté à la nouvelle situation économique ou, tout simplement, au be- soin d'évoluer avec le temps. Je vous rappelle que dans la loi sur l'aménagement du territoire, ou dans la loi sur la protec- tion des animaux, il n'existe pas de droit de recours.
A l'article 55 de la loi sur la protection de l'environnement, nous sommes favorables à la proposition de la majorité parce que le droit de recours est limité aux objets qui sont soumis à l'étude d'impact. On va dans la bonne direction, puisqu'on veut limiter le droit de recours à des objets d'une certaine importance et que seuls ceux qui sont soumis à l'étude d'impact peuvent ouvrir le droit de recours. De la même façon, nous espérons que, dans une prochaine étape, nous pourrons continuer dans cette évolution de la limitation du droit de recours vers des objets déclarés d'importance na- tionale, par exemple, ou d'utilité publique. Nous espérons que cette évolution-là, étant donné que la sensibilité environ- nementale a aujourd'hui fait de grands progrès, nous permet- tra d'aller vers une limitation du droit de recours sur des ob- jets qui sont véritablement de grande importance.
L'article 55 va dans la bonne direction, même si c'est encore insuffisant, et la proposition de la majorité est une sage pro- position que nous vous invitons à suivre.
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Aufgrund des Votums von Kollege Dettling zunächst noch eine Bemerkung zu Artikel 9 betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung: Es trifft zu, dass wir diesen Artikel dereguliert und verbessert ha- ben. Wir haben ihn aber noch weiter verbessert, als es Kol- lege Dettling dargelegt hat: Die Verbesserungen betreffen nicht nur die frühzeitige Beteiligung und die Fristen, die vor- geschrieben werden müssen. Wir haben ins bisherige Recht zusätzlich eingefügt, dass der Umweltverträglichkeitsbericht nur diejenigen Angaben enthalten muss, die zur Prüfung tat- sächlich notwendig sind.
Ich erinnere an einen neulich gefällten Bundesgerichtsent- scheid: BGE 118 lb 228. Darin hat das Bundesgericht bereits festgehalten, dass es jedenfalls gestattet sei, im Rahmen solcher Umweltverträglichkeitsprüfungen vernünftig zu sein. Diese Vorschrift zur Vernunft verankern wir jetzt im Gesetz. Es ist eine Tatsache, dass bisher immer wieder andere Fälle vorkamen. Deshalb wird diese Vorschrift der Vernunft bei Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen neu ins Gesetz aufgenommen. Ich gestatte mir die Bemerkung, dass diese Anforderung selbstverständlich auch im Rahmen der Revision der entsprechenden Verordnung über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPV) und bei der Umschreibung der entsprechenden Materien gelten muss, die dieser Ver- ordnung unterliegen.
Kollege Scherrer Jürg ist nicht hier. Er hat erwähnt, er sei be- züglich Beschwerderecht der Umweltorganisationen gleicher Meinung wie ich als Kommissionspräsident. Das ist jedoch nur insofern der Fall, als man darüber heute in der Tat nicht mehr sprechen sollte. Wir haben erst vor ganz kurzer Zeit, anlässlich der NHG-Revision, in Artikel 55 neu die Absätze 4, 4bis und 5 beschlossen. Diese sind zwar noch nicht in Kraft und nicht auf der Fahne vermerkt, aber wir ha- ben sie beschlossen. Es wäre nun wirklich unsinnig, diese Diskussion erneut zu führen.
Deswegen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 12 zu 2 Stimmen, den Antrag der Minderheit I (Scherrer Jürg) und a fortiori natürlich auch den Antrag Dreher abzulehnen. Ich erinnere daran, dass wir seinerzeit auch aus der Sicht der Verfahrenseffizienz mit der Einführung des frühzeitigen Ver- fahrenseintritts der Organisationen wesentliche Verbesse- rungen beschlossen haben. Auch das Bundesgericht hat seine Gangart verschärft, indem es neuerdings auch den Or- ganisationen entsprechende Parteientschädigungen teils an- drohte - es sei auf Fälle in Basel verwiesen -, oder teils aus- sprach - ich erinnere an den Fall Patumbah-Park in Zürich. Zum Antrag der Minderheit II (Strahm Rudolf): Auch dieser Antrag wurde mit 12 zu 6 Stimmen abgelehnt, und zwar des-
wegen, weil in diesen Fällen letztlich nur die Fachkommis- sion, welche wir mit entsprechenden Kompetenzen ausge- stattet haben, die Frage der erheblichen Gefährdung beurtei- len kann. Gerichte sind nach Meinung Ihrer Kommissions- mehrheit für solche Beurteilungen wenig geeignet. Sie müssten wiederum Experten beiziehen - in der Fachkom- mission für biologische Sicherheit haben dieselben bereits Einsitz - was schliesslich zu Verzögerungen führen würde. Das scheint uns nicht sinnvoll zu sein.
Namens der Kommission empfehle ich Ihnen, alle Minder- heitsanträge zu diesem Kapitel 2.7 abzulehnen.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Nous sommes ici en présence de trois propositions: deux propositions de minorité, plus une proposition individuelle. Deux vont dans le même sens: la proposition de la minorité I (Scherrer Jürg) et la proposition individuelle Dreher. M. Dreher va plus loin que la minorité I puisque sa proposition veut enlever aux cantons la possibilité de prévoir des recours d'organisations.
Si les deux intervenants ont partiellement raison en parlant des problèmes existants avec les recours des organisations, qui occasionnent des retards, ce n'est cependant pas en supprimant l'article en question que l'on peut régler ce pro- blème.
La majorité de la commission a tenu compte de ce problème. Il faut introduire des délais impératifs, mettre des limites pour que les inconvénients liés aux recours puissent être maîtri- sés. C'est donc la proposition de la majorité de la commis- sion qu'il faut soutenir pour aller dans ce sens.
Quant à la minorité Il, son porte-parole, M. Strahm Rudolf, parle de logique. C'est tout à fait logique dans le sens des propositions de minorités de l'article 29, qui posaient un maximum d'entraves au risque d'empêcher tout travail sur les organismes génétiquement modifiés. La minorité II, qui demande également de pouvoir s'opposer à ces dissémina- tions d'organismes génétiquement modifiés, irait évidem- ment beaucoup trop loin. Cela reviendrait pratiquement dans bien des cas à empêcher toute activité dans ce domaine. La majorité du Conseil a repoussé toutes les propositions allant dans ce sens à l'article 29.
La majorité de la commission, qui s'y est opposée par 12 voix contre 6, vous propose également de ne pas suivre la minorité II (Strahm Rudolf).
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: A l'origine de la discus- sion d'aujourd'hui, le Conseil fédéral n'avait proposé en fait qu'une modification rédactionnelle et le Conseil des Etats l'avait suivi sur cette voie, tant il était clair que l'étude d'im- pact sur l'environnement est un instrument préventif qui per- met une évaluation globale et coordonnée des effets d'un projet sur l'environnement. On le sait, par le passé, dans de nombreux cas, des projets ont été améliorés grâce à l'étude d'impact sur l'environnement. Cela fait partie de ces instru- ments de coopération entre les agents économiques, ceux qui veulent réaliser quelque chose, et les autorités chargées de la protection de l'environnement.
La majorité de votre commission a proposé de faire apparaî- tre dans l'article 9 trois éléments qui répondent à la motion Cavadini Adriano 92.3402 du 30 septembre 1992, telle qu'elle a été votée le 30 novembre 1993 par votre Conseil. Il s'agit des trois idées suivantes:
procéder à l'étude d'impact le plus tôt possible au cours de la procédure, afin de pouvoir déterminer les effets sur l'envi- ronnement dès ce moment;
apprécier l'impact sur l'environnement en regard des dis- positions fédérales sur la protection de l'environnement;
afin d'accélérer les procédures, charger le Conseil fédéral de fixer des délais pour rendre les avis de l'administration sur les études d'impact.
Vous voyez ainsi que la volonté de réaliser le contenu de la motion Cavadini Adriano a trouvé immédiatement ses consé- quences dans cette discussion sur la loi, et le Conseil fédéral se rallie à cette proposition. Vous savez d'ailleurs que nous sommes engagés dans la révision de l'ordonnance relative à l'étude de l'impact, qui sera adaptée déjà à ces trois points.
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La notion même de «raison», comme l'évoquait le rapporteur de langue allemande, ou plutôt la notion de proportionnalité entre ce que représente une étude d'impact et le projet en question, est un principe qui anime cette révision de l'ordon- nance actuellement en cours. Je pense qu'en parallèle, la modification de la loi et celle de l'ordonnance vont exacte- ment dans la même direction.
M. Dettling demande une clause générale selon laquelle ce serait aux autorités compétentes de fixer, de cas en cas, l'op- portunité d'une étude d'impact. Cette proposition ne peut pas être acceptée. En effet, cela créerait en permanence une in- sécurité juridique puisque l'on ne saurait pas dans quel cas il y aura ou non étude d'impact. Nous nous approchons un peu d'un fait du prince: on peut, selon les cas, décider si on fait cette étude d'impact ou non.
La sécurité du droit exige que l'on sache à l'avance pour quels types de projets l'étude d'impact doit avoir lieu. C'est la raison pour laquelle je réponds très clairement à M. Dettling: non, nous n'avons pas l'intention d'introduire une clause telle que celle qu'il propose. Il est important qu'il y ait dans l'ordonnance une liste des types de projets pour lesquels une étude d'impact doit être réalisée. Cela crée jus- tement cette sécurité du droit, qui, couplée avec ce principe de proportionnalité dont nous parlions tout à l'heure, nous donne la garantie que l'instrument n'est pas dévoyé, mais que c'est au contraire un instrument important de protection de l'environnement.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à suivre sur ce plan la commission.
En ce qui concerne la proposition de la minorité I (Scherrer Jürg) et la proposition individuelle Dreher à l'article 55, j'aimerais très clairement dire ici, comme l'ont dit vos rappor- teurs, que nous avons discuté pendant des heures de ces questions liées au droit de recours des organisations de l'en- vironnement au cours de la révision de la LPN. Il est clair, aux yeux du Conseil fédéral, que ce droit de recours est une des garanties d'une application efficace des dispositions de la protection de l'environnement, et qu'il concourt à la préven- tion d'éventuelles erreurs. On sait que l'on doit compter avec ces avocats de l'environnement, qui pourraient se mobiliser si l'environnement n'était pas suffisamment pris en compte. Ces recours sont aussi un contrôle pour les autorités d'exé- cution. Ils contrebalancent non pas seulement ceux qui veu- lent réaliser quelque chose, mais aussi ceux qui ont à pren- dre des décisions, et ils allègent la tâche des autorités de sur- veillance fédérale. Dans ce domaine, notre pays est connu pour la balance qu'il est parvenu à établir entre l'Etat et les associations dans tous les domaines, associations de pay- sans, associations de protection de l'environnement, syndi- cats, ou organisations patronales. Cela est certainement la clé du fonctionnement de notre Etat d'avoir en permanence cette balance entre l'Etat et des associations souvent ame- nées à collaborer, même si les intérêts sont différents. Ne touchez pas à cette base de notre Etat de droit et du fonction- nement optimal des règles que nous nous donnons.
Je vous demande donc de repousser ces deux propositions et de retenir pour le reste la position de la majorité de la com- mission.
Art. 9 Abs. 1, 2, 5, 7 - Art. 9 al. 1, 2, 5, 7 Angenommen - Adopté
Art. 55
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag der Minderheit I
54 Stimmen
Für den Antrag Dreher 9 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II 59 Stimmen
Definitive, namentliche Abstimmung Vote définitif, par appel nominal (Ref .: 1619)
Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité:
Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Baum- berger, Bäumlin, Béguelin, Berger, Bezzola, Bodenmann, Borel François, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bührer Gerold, Bundi, Bürgi, Caccia, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cornaz, Cou- chepin, Danuser, Darbellay, de Dardel, David, Deiss, Dett- ling, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fankhauser, Fasel Hugo, von Felten, Fischer-Sursee, Gadient, Gobet, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gysin, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Heberlein, Herczog, Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Nebiker, Ostermann, Philipona, Pidoux, Pini, Rag- genbass, Rechsteiner, Robert, Ruckstuhl, Ruf, Ruffy, Rutis- hauser, Savary, Schmid Peter, Schmidhalter, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Singeisen, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steiger Hans, Steiner Rudolf, Strahm Rudolf, Stucky, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Tschuppert Karl, Vollmer, Wanner, Weder Hans- jürg, Weyeneth, Wick, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss Willi- am, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (114)
Für den Antrag der Minderheit I stimmen: Votent pour la proposition de la minorité !:
Allenspach, Binder, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Cince- ra, Dreher, Eggly, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seen- gen, Frey Walter, Friderici Charles, Giezendanner, Graber, Gros Jean-Michel, Hari, Hegetschweiler, Hess Otto, Hild- brand, Iten Joseph, Jenni Peter, Kern, Loeb François, Ma- mie, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Müller, Narbel, Neuenschwander, Perey, Reimann Maximilian, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schnider, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Steine- mann, Vetterli, Zwahlen (45)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Steffen (1)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Aregger, Aubry, Bignasca, Bircher Peter, Bischof, Blocher, Brügger Cyrill, Columberg, Comby, Diener, Ducret, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Gross Andreas, Grossenbacher, Jaeger, Keller Rudolf, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Marti Werner, Matthey, Mauch Rolf, Mühle- mann, Nabholz, Oehler, Poncet, Rohrbasser, Rychen, San- doz, Schmied Walter, Spielmann, Steinegger, Suter, Zisyadis, vakant I (39)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
2.8 Immissionsschutz
2.8 Valeurs limites d'immissions
Art. 13 Titel, Abs. 1
Antrag der Kommission Mehrheit Unverändert
Minderheit (Dettling, Baumberger, Chevallaz, Hegetschweiler, Neuen- schwander, Philipona, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler) Titel
Grenzwerte Abs. 1
.... Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte fest.
Art. 13 titre, al. 1 Proposition de la commission Majorité Inchangé
Loi sur la protection de l'environnement. Révision
1332
N 15 juin 1995
Minorité (Dettling, Baumberger, Chevallaz, Hegetschweiler, Neuen- schwander, Philipona, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler) Titre Valeurs limites
Al. 1
Le Conseil fédéral fixe par voie d'ordonnance les valeurs li- mites et les valeurs d'alarme pour l'évaluation des atteintes nuisibles ou incommodantes.
Art. 14 Titel, Abs. 2 (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Unverändert
Minderheit (Dettling, Baumberger, Chevallaz, Hegetschweiler, Neuen- schwander, Philipona, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler) Titel Grenzwerte für Luftverunreinigungen
Abs. 2 (neu)
Alarmwerte liegen über den Immissionsgrenzwerten.
Art. 14 titre, al. 2 (nouveau) Proposition de la commission Majorité Inchangé
Minorité
(Dettling, Baumberger, Chevallaz, Hegetschweiler, Neuen- schwander, Philipona, Scherrer Jürg, Stucky, Wittenwiler) Titre
Valeurs limites pour la pollution atmosphérique Al. 2 (nouveau)
Les valeurs d'alarme sont supérieures aux valeurs limites des immissions.
Art. 17 Antrag der Kommission Mehrheit Unverändert
Minderheit (Stucky, Baumberger, Chevallaz, Dettling, Epiney, He- getschweiler, Neuenschwander, Scherrer Jürg, Philipona, Wittenwiler) Abs. 1
.... nach Artikel 16 im Einzelfall unverhältnismässig, .... Abs. 2
Streichen
Art. 17
Proposition de la commission Majorité Inchangé
Minorité (Stucky, Baumberger, Chevallaz, Dettling, Epiney, He- getschweiler, Neuenschwander, Scherrer Jürg, Philipona, Wittenwiler)
Al. 1
.... de l'article 16 ne répond pas
...
Al. 2 Biffer
Art. 22 Abs. 2
Antrag der Kommission
.... nur erteilt, wenn die Räume zweckmässig angeordnet werden und die allenfalls notwendigen zusätzlichen Schall- schutzmassnahmen getroffen werden.
Art. 22 al. 2
Proposition de la commission .... ne seront délivrés que si les pièces ont été judicieuse- ment disposées et si les mesures complémentaires de lutte
contre le bruit qui pourraient encore être nécessaires ont été prises.
Art. 24 Abs. 3 (neu)
Antrag der Kommission
Werden bestehende und für die bisherige Nutzung erschlos- sene Bauzonen umgezont, so sind für die neuen Nutzungen die Immissionsgrenzwerte einzuhalten.
Art. 24 al. 3 (nouveau)
Proposition de la commission
Lorsque des zones à bâtir existantes et des zones à bâtir équipées pour leur affectation actuelle font l'objet d'un chan- gement d'affectation, les valeurs limites d'immissions de- vront être respectées également dans les nouvelles affecta- tions.
Art. 25 Abs. 2 Antrag der Kommission ... Anlage, oder sprechen wichtige Anliegen der Raumpla- nung für ihren Standort und würde ....
Art. 25 al. 2
Proposition de la commission
.... un intérêt public prépondérant ou si des critères relevant de l'aménagement de territoire justifient le maintien du site. Néanmoins ...
Art. 44bis (neu) Antrag der Kommission
Titel
Massnahmenpläne bei Luftverunreinigungen
Abs. 1
Steht fest oder ist zu erwarten, dass schädliche oder lästige Einwirkungen von Luftverunreinigungen durch mehrere Quellen verursacht werden, so erstellt die zuständige Be- hörde einen Plan der Massnahmen, die zur Verminderung oder Beseitigung dieser Einwirkungen innert angesetzter Frist beitragen (Massnahmenplan).
Abs. 2
Massnahmenpläne sind für die Behörden verbindlich, die von den Kantonen mit Vollzugsaufgaben betraut sind. Sie unter- scheiden Massnahmen, die unmittelbar angeordnet werden können, und solche, für welche die rechtlichen Grundlagen noch zu schaffen sind.
Abs. 3
Sieht ein Plan Massnahmen vor, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, so stellen die Kantone dem Bundesrat die ent- sprechenden Anträge.
Art. 44bis (nouveau)
Proposition de la commission
Titre
Plans de mesures relatifs aux pollutions atmosphériques Al. 1
Lorsque plusieurs sources de pollutions atmosphériques en- traînent des atteintes nuisibles ou incommodantes, ou si de telles atteintes sont à prévoir, l'autorité compétente établit un plan de mesures à prendre pour empêcher ces atteintes ou pour y remédier (plan de mesures).
Al. 2
Les plans de mesures sont contraignants pour les autorités auxquelles les cantons ont confié des tâches d'exécution. Ils distinguent les mesures qui peuvent être ordonnées immé- diatement et celles pour lesquelles les bases légales doivent encore être créées.
Al. 3
Si le plan prévoit des mesures appartenant aux compétences de la Confédération, les cantons présenteront leurs deman- des au Conseil fédéral.
Dettling Toni (R, SZ), Sprecher der Minderheit: Als Sprecher der Minderheit bin ich mir zwar durchaus bewusst, dass wir mit unseren Anträgen ein ausserordentlich heikles und poli- tisch brisantes Thema aufgreifen. Zum Glück sind wir aber
Umweltschutzgesetz. Änderung
1333
zurzeit wetterhalber bezüglich der Ozonwerte nicht in einer heiklen Lage. So hoffe ich, dass wir trotz unserer Anträge die bereits im Vorfeld aufgebauten Emotionen wieder auf den Boden der Realität zurückbringen und die Diskussion sach- lich führen können.
Worum geht es? In unserem Land kennen wir bekanntlich punkto Luftverschmutzung - im Gegensatz zu den allermei- sten Ländern - lediglich einen sogenannten Immissions- grenzwert. Dieser Immissionsgrenzwert ist vom gegenwärtig zuständigen Bundesrat in der Luftreinhalte-Verordnung auf 120 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt worden. Dabei handelt es sich um einen langfristig anzustrebenden Zielwert oder um einen - wie man etwa auch sagt - Unbedenklich- keitswert, also um einen Wert, bei dem die Situation punkto Luftreinhaltung absolut unbedenklich oder - positiv ausge- drückt - in Ordnung ist.
Ein solcher langfristiger Immissionsgrenzwert ist naturge- mäss auch mit langfristig konzipierten Massnahmen zu errei- chen. Dazu dient in erster Linie das in den Massnahmenplä- nen der Kantone aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit vorgesehene langfristig angelegte Instrumentarium.
Immissionsgrenzwerte und nach dem Grundsatz der Verhält- nismässigkeit ausgestaltete Massnahmenpläne werden von der Minderheit nicht bestritten. An denselben soll grundsätz- lich nicht gerüttelt werden.
Dagegen ist die Minderheit der Meinung, dass es im Dienste einer sauberen Informationspolitik nicht angeht, diese lang- fristigen Zielwerte in unserem Land - lassen Sie mich das hier deutlich sagen - dazu zu missbrauchen, die Bevölke- rung konstant zu desinformieren und sie vielfach in Angst und Panik zu versetzen. Ich will hier auch deutlich festhalten, dass weder der Bundesrat noch die Verwaltung diese Desin- formation in der Bevölkerung immer wieder heraufbeschwö- ren. Vielmehr wird dieser langfristige Zielwert - teils in Ver- kennung seiner wahren Bedeutung, teils aber auch bewusst, aus handfesten ideologischen Gründen - von anderer Seite in der Öffentlichkeit hochgespielt. Die Folge davon ist eine permanente Verunsicherung der Bevölkerung.
Genau mit Bezug auf diese Informationspolitik - ich betone: nur punkto Information - will nun das Konzept gemäss Min- derheitsantrag mit der Einführung von sogenannten Alarm- werten Remedur schaffen. Nach unserem Dafürhalten hat die Bevölkerung auch in diesem - zugegebenermassen sen- siblen - Bereich einen Anspruch auf korrekte Information. Auch hier ist eine konsequente Desinformation ebenso ver- pont wie in der Sicherheits- oder Sozialpolitik.
Nun existiert in den meisten Ländern das Problem der Luft- reinhaltepolitik ebenfalls. Auch hier gibt es offenkundig von Land zu Land langfristige Zielvorstellungen, die mit langfristi- gen Konzepten erreicht werden wollen. Daneben - und das ist wohl entscheidend - will man aber beinahe überall auch die Bevölkerung mittels Alarmwerten über die schädlichen Auswirkungen der Luftverunreinigung orientieren und viel- fach gleichzeitig auch die Messlatte für kurzfristig konzipierte Massnahmen setzen. In der Europäischen Union gibt es drei Schwellenwerte für die Ozonkonzentration: Bei weniger als 110 Mikrogramm je Kubikmeter, gemessen am Mittelwert über 8 Stunden, besteht keine gesundheitsbeeinträchti- gende Wirkung. Als Schwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung wurden 180 Mikrogramm, Mittelwert über eine Stunde gemessen, festgelegt. Hierbei kann es bei besonders empfindlichen Menschen zu vorübergehenden gesundheitli- chen Auswirkungen kommen. Wird mindestens eine Stunde lang ein Wert von 360 Mikrogramm je Kubikmeter erreicht, gilt das als Schwellenwert für eine zusätzliche Warnung der Bevölkerung. Danach kann nämlich bei körperlich anstren- gender Betätigung im Freien eine allgemeine Gesundheits- gefährdung bestehen. Zum Glück sind nun aber dank der Luftreinhaltemassnahmen derart hohe Ozonkonzentrationen in der Schweiz nur sehr selten anzutreffen.
Wir von der Minderheit sind der Meinung, dass ein solches Alarmkonzept im Dienste einer vernünftigen Informationspo- litik auch in unserem Land unerlässlich ist; denn es geht auf die Dauer nicht an, die Bevölkerung mit einem langfristigen
Zielwert von 120 Mikrogramm je Kubikmeter, der wesentlich unter den gängigen europäischen, geschweige denn unter den amerikanischen oder japanischen Alarmwerten liegt, ständig zu desinformieren und in Angst und Panik zu verset- zen. Hier soll durch Einführung von - ich betone - internatio- nal standardisierten Alarmwerten Abhilfe geschaffen und eine konsistente und vernünftige Informationspolitik betrie- ben werden.
Dies, und nicht mehr und nicht weniger, ist unser Ziel. Wie Sie leicht sehen können, wollen wir keine Aufweichung der Luftreinhaltepolitik. Aber wir wollen eine korrekte Information der Bevölkerung, die auf einer ökologisch und gesundheits- politisch relevanten Grundlage basiert. Wir wollen auch nicht ein neues Massnahmenkonzept einführen oder gar einfach die Messlatte für die Ergreifung von Massnahmen höherset- zen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ein Massnah- menkonzept für die längerfristige Erreichung des Immissi- onsgrenzwertes als Zielwert bestehen soll und dass durch- aus ein Massnahmenkonzept für den Fall der Erreichung der Alarm- und Interventionswerte geschaffen werden kann. Massnahmenkonzepte sind nach dem Grundsatz der Ver- hältnismässigkeit und der ökologischen Relevanz auszuge- stalten, was ich besonders hervorheben möchte.
Die Minderheit will mit ihrem Anliegen in diesem Land keine Revolution in der Umweltpolitik im Sinne eines Abbaus des Umweltbewusstseins und der erforderlichen Massnahmen bewirken. Nein, unser Ziel besteht lediglich darin, mit der Ein- führung von international standardisierten Alarmwerten eine konsistente und kompetente Informationspolitik im Bereiche der Luftreinhaltepolitik zu erreichen, die jede Desinformation vermeidet und endlich Angst- und Panikmacherei aus- schliesst. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger in diesen Land hat Anrecht auf eine korrekte Information.
Ich gehe davon aus, dass auch Sie dieser Zielsetzung der Minderheit zustimmen können, und bitte Sie, das Konzept des Minderheitsantrages gutzuheissen.
Stucky Georg (R, ZG), Sprecher der Minderheit: Es stehen mir 10 Minuten zur Verfügung. Ich werde weit weniger Zeit beanspruchen. Ich lasse mir die anderen Minuten für ein an- deres Geschäft gutschreiben.
Zur Sache: Es handelt sich um eine Differenz, die Sie auf der Fahne finden. Es geht lediglich darum, ob man in Artikel 17 nur auf Absatz 2 von Artikel 16 oder auf den ganzen Artikel 16 verweisen muss. Es geht hier - mit andern Worten - um das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das ist ein Prinzip, das unserem Recht übergeordnet ist und namentlich im Ver- waltungsrecht eine entscheidende Rolle spielt. Es kann sich hier, wenn Sie die Formulierung des Bundesrates nehmen, ein Umkehrschluss ergeben. Wenn Sie nämlich Absatz 2 zi- tieren, wo das Verhältnismässigkeitsprinzip gelten soll, kann man daraus schliessen, dass es sonst im übrigen Artikel 16 nicht gelten soll. Darum möchten wir den Hinweis auf Absatz 2 streichen.
Es kann sich nämlich durchaus der Fall ergeben, dass schon das blosse Verlangen unverhältnismässig ist, gemäss Absatz 3, einen Inhaber zur Vorlage eines Sanierungsvor- schlages zu zwingen, der unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.
Das gleiche lässt sich aber auch bei Absatz 4 sagen. Auch dort muss im Zusammenahng mit den dringenden Fällen im- mer darauf geachtet werden, ob das Verlangen der Behör- den auch in dringenden Fällen verhältnismässig ist.
Die Kommission hat dieser Änderung nicht zugestimmt - al- lerdings äusserst knapp, mit 11 zu 10 Stimmen.
Ich möchte Ihnen nahelegen, hier die nötige Korrektur anzu- bringen.
Scherrer Jürg (A, BE): Ich beantrage Ihnen, bei den Artikeln 13 und 14 der Minderheit Dettling zuzustimmen. In der Kommission habe ich einen ähnlich lautenden Antrag eingereicht, ihn dann aber zugunsten des Antrags Dettling zurückgezogen.
Unsere Immissionsgrenzwerte, die - ich sage es noch ein- mal - vom Bundesrat zu tief angesetzt sind und deshalb nie
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N
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erreicht werden können, sind keine Alarmwerte. Faktisch werden sie aber in der Praxis zu solchen umfunktioniert, in- dem es jedesmal ein Riesentheater gibt, wenn z. B. der Ozongrenzwert, der Stundenmittelwert von 120 Mikro- gramm, überschritten wird.
Kein anderes Land auf der Welt kennt dieses System. Ent- weder haben diese Länder Immissionsgrenzwerte, die ohne- hin höher liegen als die unsrigen, oder - im Falle von Japan - wenn diese teilweise gleich sind, kommen ganz klare Alarmkonzepte dazu. In Japan ist ein Dispositiv erstellt wor- den, ab welchem Alarmwert bzw. ab welchem Immissions- wert welche Betriebe die Produktion drosseln oder mögli- cherweise ganz einschränken müssen. Es gibt nichts Schlim- meres als das, was wir in der Schweiz haben, besonders im Umweltbereich. Denn die Betriebe, aber auch das Volk wis- sen eigentlich nicht, wohin die Reise geht.
Der Kanton Bern hat kürzlich den Beschluss gefasst, beim Ozon praktisch nichts mehr zu machen, ausser die Bevölke- rung zu informieren, weil die Berner Regierung immerhin ein- gesehen hat, dass kurzfristige Massnahmen - Sofortmass- nahmen, wie die Stillegung von Gewerbe- und Industriebe- trieben, Tempolimiten usw. - nicht das Geringste bringen. Ich habe es Ihnen heute morgen auch begründet, dass beim Ozon nur 25 Prozent aus hausgemachten Emissionen ent- stehen. Und es ist nicht so, wie die Herren Bundesräte, die heute zum Teil nicht mehr im Amt sind, immer behauptet ha- ben, dass nämlich der grösste Teil unserer Luftbelastung hausgemacht sei.
Wenn ein Immissionsgrenzwert nicht eingehalten werden kann und wenn man Panik verhindern will, dann gibt es nur die Lösung der Alarmwerte. Deutschland z. B. hat in den letz- ten Tagen den Vorschlag gemacht, beim Ozon ab 270 Mikrogramm einzugreifen. Ich stelle fest - ich sage das zuhanden des Protokolls -: Unter 180 Mikrogramm Ozon be- steht kein Grund zur Beunruhigung. Ich weiss natürlich, dass verschiedene Leute mit mir nicht einverstanden sind, aber es gibt ja noch seriöse Ärzte, die wissen, wovon sie sprechen, und diese sprechen von einer - eventuellen! - gesundheitli- chen Beeinträchtigung ab 180 bis 200 Mikrogramm, und sie sprechen ganz klar davon, dass langfristige Schäden beim Ozon ab 800 Mikrogramm eintreten - ein Wert, der in der Schweiz ohnehin nie erreicht wird.
Noch ein Wort zum Alarmkonzept von Japan, einem Kon- zept, wo alle ganz genau wissen, ab welchem Alarmwert was geschehen muss. Interessantes Detail: Der Strassenverkehr kommt ganz am Schluss, und nicht immer zuerst, wie in der Schweiz. Die Japaner haben nämlich schon lange erkannt, dass die Verkehrswege die Blutadern der Wirtschaft sind. Und wenn Sie Blutadern abklemmen, dann sterben beim menschlichen Körper Gewebeteile ab, und bei der Wirtschaft sterben dann eben Wirtschaftsteile ab.
Bei Artikel 17 wird die Freiheits-Partei übrigens dem Antrag der Minderheit Stucky zustimmen.
Wick Hugo (C, BS): Mit dem Ozon wird tatsächlich von allen Seiten immer wieder naturwissenschaftlicher Schindluder getrieben. Darüber besteht überhaupt kein Zweifel. Gerade deswegen bitte ich Sie, bei den Grenzwerten zu bleiben und nicht die Alarmwerte einzuführen.
Wir müssen wissen, was das Ozon überhaupt bedeutet. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen:
Als wir noch eine besonders starke Luftverschmutzung hat- ten - das Maximum hatten wir 1984 -, da hatten wir in der Umgebung von Basel besonders hohe Ozonwerte, zum Bei- spiel in Titterten. Interessanterweise hatten wir in Basel sel- ber relativ tiefe Werte. Den Leuten in Titterten war es durch- aus wohl; es gab dort praktisch niemanden, der über Augen- brennen geklagt hätte. Aber in Basel haben sie über Augen- brennen geklagt.
Was bedeuteten diese hohen Ozonwerte in Titterten? Das waren etwa 250, 280 Mikrogramm pro Kubikmeter, und in Basel waren es etwa 90. Diese 90 Mikrogramm sind nicht der Ausdruck von Sauberkeit, sondern der Ausdruck einer be- sonders starken Verdreckung der Luft, weil das Ozon durch andere Drecksubstanzen wieder abgebaut wird.
Ich muss vielleicht noch vorausschicken, dass es im Bundes- amt für Umweltschutz 1983 einen wunderbaren Bericht gab; das Ozon, das NOx waren darin erwähnt; von VOC, von flüchtigen Kohlenwasserstoffen kein Wort, obwohl in Kalifor- nien bereits in den siebziger Jahren bekannt war, woher der Dreck wirklich stammte. Und was passiert jetzt? Die VOC sind die ganz problematischen Stoffe. Diese werden unter Einwirkung von ultravioletter Strahlung und Sauerstoff der Luft, erst aber unter Einwirkung von Ozon zu Reizsubstan- zen umgewandelt, nämlich zu Aldehyden, zu Ketonen, zu Epoxyden und ähnlichem.
Diese Stoffe sind kaum messbar, weil es sehr viele von ihnen in sehr niedriger Konzentration gibt und weil man sie zuerst an einem Kohlefilter absorbieren muss. Wenn man sie absor- biert und desorbiert, dann existieren sie nicht mehr in dieser Form, dann kann man sie gar nicht messen. Das ist das Pro- blem, das man mit dieser ganzen «Schweinerei» tatsächlich hat.
Was ist also das Ozon? Das Ozon ist nichts anderes als ein Indikator, dass etwas wirklich nicht stimmt. Was aber dann wirklich nicht stimmt, das sieht man dem Ozon gar nicht an. Jetzt ist folgendes passiert: Wir haben in Basel grosse An- strengungen gemacht, wir haben die Benzinumschlags- plätze saniert; die Tankstellen wurden zum grossen Teil oder vollständig saniert. Wir haben im Gewerbe - nicht zuletzt, weil Herr Eymann Christoph sich als Gewerbedirektor so stark dafür eingesetzt hat - die Verwendung von VOC stark reduziert. Jetzt geht das Ozon auch in Basel etwas höher, aber nicht sehr viel. Die Reizwirkung in Basel ist bedeutend kleiner geworden, als sie 1984 war. Das Ozon in der Umge- bung hat wenig, aber deutlich abgenommen. Damit ist selbst- verständlich immer noch nicht alles in Ordnung. Aber ich möchte Ihnen damit nur zeigen, dass die ganze Geschichte um Ozon in den meisten Fällen naturwissenschaftlich auf ganz wackligen Füssen steht.
Ozon ist so etwas wie ein «Leitfossil>: Es sagt uns, dass et- was nicht in Ordnung ist, und dass wir es verbessern müs- sen. Dazu ist der Grenzwert da. Dazu brauchen wir nicht noch einen zusätzlichen Alarmwert, den wir - hoffentlich - nie erreichen werden. Wenn wir je so weit kommen würden, wäre ich auch für die Einführung des Alarmwertes. Aber jetzt, wo sich die Situation tatsächlich allgemein bessert, noch den Alarmwert einzuführen, um die Leute noch etwas mehr zu verwirren, das finde ich unnötig. Anderseits wäre ich froh, wenn das Buwal auch dazu beitragen würde, dass die Information beim Ozon sich auf die naturwissenschaft- lichen Tatsachen abstützt und nicht auf irgendwelche Fik- tionen.
Gonseth Ruth (G, BL): Als Mitglied der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz möchte ich aus persönlicher Betroffenheit gegen das katastrophale Votum von Herrn Scherrer Jürg protestieren.
Ich denke, wir haben in unserem Umweltschutzgesetz die Auflage, dass auch empfindliche Personen geschützt wer- den müssen. Dazu gehören insbesondere die Kinder, schwangere Frauen, ältere Menschen und Kranke.
Erhöhte Ozonwerte sind ja immer ein Zeichen grosser Luft- verschmutzung auch mit anderen Schadstoffen. Wir haben in unserer Organisation all die Studien, die zu erhöhtem Ozon- gehalt gemacht wurden, zusammengestellt. Darin sieht man deutlich, dass empfindliche Personen bereits bei einem er- höhten Ozongehalt ab 120 Mikrogramm beginnen, Sym- ptome zu zeigen und darunter zu leiden.
Es ist überhaupt nicht angebracht, einen Alarmwert zu set- zen. Wir müssen unsere Anstrengungen verbessern, dass die Luftverschmutzung generell gesenkt wird. Darin dürfen wir nicht nachlassen. Alarmwerte hingegen wären eine Kata- strophe.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Gerade weil ja die langfristi- gen Ziel- oder Grenzwerte immer wieder als Alarm- oder In- terventionswerte missbraucht werden, sind wir der Meinung, dass Alarmwerte eingeführt werden müssen, auf einem Ni- veau, das diesen Ausdruck auch verdient.
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Umweltschutzgesetz. Änderung
Zum Kapitel Immissionsschutz: In dieses Kapitel gehören logischerweise auch die Emissionen, also Luftverunreini- gungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen usw .; diese sind an der Quelle zu begrenzen, soweit dies technisch und be- trieblich möglich und wirtschaftlich auch tragbar ist.
Bundesrat und Ständerat haben bei den Immissionen unver- ändert dem bisherigen Gesetzestext zugestimmt oder haben ihn übernommen.
Hingegen liegen zu den Artikeln 13 und 14 Anträge der Min- derheit Dettling vor, die, wie ich schon erwähnt habe, von der FDP-Fraktion unterstützt werden. Zusätzlich zu den beste- henden Immissionsgrenzwerten sollen neu auch Alarmwerte eingeführt werden. In der Schweiz kennen wir bekanntlich punkto Luftverschmutzung - im Gegensatz zu den allermei- sten Ländern - lediglich den sogenannten Immissionsgrenz- wert. Dieser Grenzwert ist vom dafür zuständigen Bundesrat in der Luftreinhalte-Verordnung auf 120 Mikrogramm pro Ku- bikmeter im Stundenmittel festgelegt worden, also sehr tief. Dieser Stundenmittelwert wird, besonders beim Ozon, häufig kurzfristig überschritten. Dabei handelt es sich aber um einen langfristig anzustrebenden Zielwert oder - anders gesagt - um einen Unbedenklichkeitswert, also um einen Wert, bei dem die Situation punkto Luftreinhaltung absolut problemlos ist.
Ein solcher langfristiger Grenzwert ist naturgemäss auch durch langfristig konzipierte Massnahmen zu erreichen. Dazu dienen in erster Linie die Massnahmenpläne der Kan- tone, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und auch nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit angelegt sind. Die Minderheit Dettling vertritt die Auffassung, dass diese langfristigen Zielwerte nicht dazu verwendet werden sollten, die Bevölkerung zu verunsichern und unbegründete Angst zu verbreiten, wie das in den vergangenen Jahren sehr oft der Fall war. Dieses Jahr haben wir - klimabedingt - dieses Pro- blem noch nicht gehabt.
Mit der Einführung von Alarmwerten soll lediglich mit Bezug auf die klare Information eine Verbesserung erreicht werden. Auch andere Länder - ich denke an Länder der EU - haben ja mehrstufige Informationsverfahren und können sie offen- bar ohne Probleme handhaben. Eigentliche Alarm- oder In- terventionswerte liegen in andern Ländern etwa dreimal hö- her als unsere Grenzwerte; das zeigt ja etwa das Verhältnis. Wichtig für die Bevölkerung sind realistische Alarmwerte, die auch Massnahmen auslösen, die bekannt sind. Am Instru- mentarium zur Erreichung der langfristigen Immissionsgrenz- werte - also an den Massnahmenplänen der Kantone - braucht nach unserer Auffassung nichts geändert zu werden. Es handelt sich also effektiv um ein Informationsproblem.
Beim Antrag der Minderheit Stucky geht es darum, dass im Einzelfall Erleichterungen bei Sanierungen nicht nur dann gewährt werden können, wenn sie nach Absatz 2 von Artikel 16, sondern wenn sie gemäss dem ganzen Artikel 16 unverhältnismässig wären.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, den drei Minder- heitsanträgen zuzustimmen.
Friderici Charles (L, VD): Lors de l'élaboration du message relatif à la révision de la loi fédérale sur la protection de l'en- vironnement, le Conseil fédéral n'a pas jugé utile de proposer une modification de l'article 13 traitant des valeurs limites d'immissions. Pourtant, depuis de nombreuses années, la te- neur de cet article prête à confusion dans le public lorsque l'on veut comparer les données suisses avec celles qui sont collectées à l'étranger. En effet, les valeurs limites d'immis- sions ne sont pas des valeurs d'alarme comme peuvent le laisser croire les articles alarmistes qui paraissent souvent dans la presse, notamment en été lorsque les concentrations d'ozone atteignent des limites plus élevées.
Alors même que nous fixons, dans l'ordonnance du Conseil fédéral les limites d'immissions les plus strictes de tous les pays industriels, nous rencontrons des difficultés à respecter ces valeurs limites, et ceci pour une raison bien simple: plus de 60 pour cent de la pollution, notamment en cas de «smog» estival, provient de la pollution importée. Ainsi, en été 1994, il aura suffi d'une période de beau temps pour que
les valeurs d'ozone atteignent des sommets. La réaction im- médiate a été disproportionnée, les médias et les autorités se sont alarmés, la population ne sait plus à quel saint se vouer, d'aucuns réclament des mesures d'urgence. Or, la va- leur d'immissions de 120 microgrammes par mètre cube en moyenne horaire fixée par l'ordonnance sur la protection de l'air est une valeur extrêmement basse, mais c'est également une valeur cible et non une valeur d'alarme. Il n'est donc pas inutile de modifier l'article 13 comme le propose la minorité et de déterminer une valeur d'alarme.
Voyons un peu ce qui se passe dans les pays voisins. L'Union européenne préconise à ses membres d'informer la population, lorsque les valeurs horaires d'ozone dépassent 180 microgrammes par mètre cube, qu'un préjudice passa- ger pour la santé peut advenir chez certaines personnes par- ticulièrement sensibles. Lorsque les valeurs atteignent 360 microgrammes par mètre cube, la population doit être avertie qu'en dessus de cette concentration, il existe, lors d'activités physiques intenses en plein air, une mise en dan- ger de la santé de chacun. Cette réglementation a déjà été reprise avec certaines variantes par l'Allemagne, l'Italie et France chez nos voisins de l'ouest, alors que l'Autriche con- naît une stratégie en trois degrés, basée sur des moyennes portant sur trois heures. Si nous voulons pouvoir comparer et aviser la population de manière tout à fait convenable, il fau- drait que nous appliquions les mêmes normes que nos prin- cipaux voisins.
On s'aperçoit d'autre part que la Suisse fait parfois fausse route en fixant des valeurs limites. C'est ainsi, par exemple, que les valeurs limites d'émission pour les moteurs ont été longtemps les plus strictes de tous les pays qui nous entou- rent. Or, dès le 1er octobre prochain, nous allons appliquer pour les moteurs les normes niveau 1 de l'Union euro- péenne, des normes qui sont moins strictes que les normes suisses actuelles, alors même que, dans 15 mois, nous ap- pliquerons les normes niveau 2 de l'Union européenne qui, elles, seront à nouveau plus strictes.
Par conséquent, il est à mon avis préférable parfois de s'ali- gner sur les normes des pays qui nous entourent, sur les nor- mes européennes, et de ne pas faire cavalier seul.
C'est la raison pour laquelle le groupe libéral, dans sa grande majorité, suivra la proposition de minorité à l'article 13.
Wyss William (V, BE): Wir von der SVP-Fraktion sind mehr- heitlich der Meinung, was für die Alarmwerte in Artikel 19 bei den Lärmimmissionen recht sein soll, soll auch für die ande- ren Werte bei den Immissionen recht sein, also entweder ar- beiten wir konsequenterweise mit Alarmwerten oder wir ar- beiten nur mit Grenzwerten. Aus Gründen der Verständlich- keit sollten wir uns für bekannte Werte einsetzen. Für die Mehrheit der SVP-Fraktion sind die Grenzwerte sehr wich- tige und unbedingt ernstzunehmende Werte. Werden diese überschritten, so sind sicher Massnahmen einzuleiten. Soll- ten trotz dieser Massnahmen die gewünschten Messwerte nicht zurückgehen und sich die Belastungen in Richtung Alarmwerte bewegen, drängen sich Massnahmen der soge- nannten Stufe 2 auf. Auf Einzelheiten möchte ich nicht eintre- ten, weil wir uns nicht darüber zu unterhalten haben, wie hoch diese Werte sein sollen. Das liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Ich möchte lediglich den Wunsch anbringen, dass sich die Schweiz hier an die ausländischen Gepflogen- heiten anlehnen sollte.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion stimmt dem Zweistufensy- stem mit Grenz- und Alarmwerten zu.
Strahm Rudolf (S, BE): Der Minderheitsantrag Dettling, der die Einführung der Alarmwerte vorsieht, ist nichts anderes als ein Unterlaufen der heutigen Immissionsgrenzwerte. Die heutigen Immissionsgrenzwerte sind nicht einfach aus der Luft gegriffen, sondern sie basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, zum Beispiel auf Auswirkungen auf Kinder- lungen, auf der neueren Sapaldia-Studie über die Luftauswir- kungen auf die Gesundheit der Menschen. Die Eidgenössi- sche Kommission für Lufthygiene, präsidiert von Professor Hans-Urs Wanner, hat sich ausgiebig mit Expertisen und
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empirischen medizinischen Untersuchungen befasst und kommt zum Schluss, dass diese Interventionsgrenzwerte ge- rechtfertigt sind.
Nun wurde der Alarmwert als eigentlicher Interventions- grenzwert angepriesen. Auch die heutigen Immissionsgrenz- werte sind schon Interventionsschwellen. Wir müssen klar festhalten, dass die Immissionsgrenzwerte, die heute beste- hen, in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geregelt sind, und es ist klar, wer was zu tun hat, was der Bund tun muss, was die Kantone und was die Städte tun sollen. Das ist klar. Bei den Alarmwerten, die jetzt von der Minderheit Dettling vorgeschlagen werden, weiss es niemand. Wir haben die Be- fürworter der Alarmwerte gefragt, was die Interventionsin- strumente seien. Sie haben diese Antwort weder in der Kom- mission noch hier gegeben. Was soll man bei den Alarmwer- ten wann tun?
Die Alarmschwellen sollen nach den Befürwortern doppelt so hoch sein wie die heutigen Immissionsgrenzwerte. Wenn die Alarmwerte überschritten werden, ist die Intervention zu spät. Es wurde von Herrn Wick und von anderen aufgezeigt, dass sich eine Alarmsituation, z. B. beim Ozon, tagelang auf- baut: Während Tagen baut sich das Ozon durch Kombination verschiedener Schadstoffe auf. Es braucht Stickoxide, das sind die Vorläuferschadstoffe aus den Motorfahrzeugen, es braucht Kohlenwasserstoffe, die HC, und es braucht Son- nenlicht. Durch die Kombination dieser drei Komponenten entsteht Ozon. Es geht meistens zwei, drei bis fünf Tage, bis der Ozongrenzwert erreicht oder überschritten wird. Wollen Sie erst am fünften Tag intervenieren? Das ist zu spät. Die Ozonkonzentration schaukelt sich vorher hoch, und deswe- gen braucht es die Immissionsgrenzwerte auch weiterhin, und zwar mit den Interventionsinstrumenten.
Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene, die nicht politisch zusammengesetzt ist, sondern aus Fachleuten zu- sammengesetzt ist, und unter der Leitung von Professor Wanner steht, hat sich mehrmals mit diesen Alarmwerten be- fasst. Sie hat sich klar und wiederholt gegen die Einführung von Alarmwerten ausgesprochen. Wenn wir das jetzt be- schliessen, haben zwar diejenigen, die auch in anderen Be- reichen des Umweltschutzes einen Abbau wollen, einen mo- ralischen Sieg errungen, aber mit den Alarmwerten haben wir gegenüber heute eine unklarere Situation.
So, wie die Alarmwerte jetzt vorgestellt worden sind, dienen sie dem Unterlaufen der heutigen Grenzwerte. In diesem Sinne bitte ich Sie namens der SP-Fraktion, mit der Mehrheit zu stimmen und den Minderheitsantrag Dettling abzulehnen.
Wiederkehr Roland (U, ZH): Vor zwei Tagen hat Herr Müh- lemann hier für diese Alarmwerte vehement eine Lanze ge- brochen. Ich habe ihn nachher darauf angesprochen, und er hat gesagt: «Natürlich, wenn diese Alarmwerte eingetreten sind, dann muss der Bundesrat selbstverständlich handeln, dann kann er nicht mehr ausweichen. Das ist ja dann ganz klar gesundheitsgefährdend.» Ich habe Herrn Mühlemann dann darauf aufmerksam gemacht, dass dieser erreichte Alarmwert das Resultat eines Aufbaus von Vorläuferstoffen über mehrere Tage ist. Wenn also der Bundesrat handeln wollte und es etwas nützen solle, so müsse er das eigentlich schon am letzten Regentag machen, wenn man weiss, dass Schönwettertage kommen. Denn dann beginnt sich das auf- zubauen, und schliesslich ist der überschrittene Höchstwert das Resultat der Werte von mehreren Tagen.
Das hat Herrn Mühlemann stutzig gemacht. Ich nehme nicht an, dass das der Grund ist, warum er heute nicht im Rat sitzt, denn ich habe ihn aufgefordert, dann, wenn das behandelt wird, seine Version, dass der Bundesrat handeln müsse, hier zu vertreten, und jetzt ist er nicht da.
Ich möchte aber Frau Bundesrätin diese Frage stellen: Wenn wir Alarmwerte heute und hier einführen, würde dann der Bundesrat handeln? Welche Grundlage gibt ihm die Kompe- tenz, dann zum Beispiel Fahrverbote für Nichtkatalysator- fahrzeuge einzuführen oder Tempolimiten zu verhängen? Wenn Sie das nicht können, dann ist es ein absoluter Unsinn, Alarmwerte einzuführen, denn es ist ganz klar: Immissions- grenzwerte sind die Schwelle, ab welcher es für unsere Ge-
sundheit kritisch zu werden beginnt. Die Verfassung garan- tiert den Schutz von Mensch und Umwelt gegen schädliche und lästige Einwirkungen. Die Immissionsgrenzwerte defi- nieren diese Lästigkeit und diese Schädlichkeit. Werden sie überschritten, müsste schon dort gehandelt werden. Es wird aber nicht gehandelt.
Wer nun doppelt so hohe Alarmwerte einführen und erst dann handeln will - oder eben auch nicht handeln will -, der senkt garantiert zuerst einmal das Schutzniveau, bemisst sein Handeln nur nach dem Recht des Stärkeren und Un- empfindlicheren und foutiert sich damit um die schwächeren oder sensibleren Glieder in unserer Gesellschaft, zum Bei- spiel um Kinder und ihre Lungen.
Weil ich sehe, dass der Bundesrat bei den Immissionsgrenz- werten aus politischen Gründen ohnehin nicht handeln kann, wird mein Stimmverhalten also davon abhängen, ob er bei Alarmgrenzwerten handeln kann.
Unsere Fraktion wird dann entscheiden, wie sie stimmt, wenn wir die Antwort von Ihnen, Frau Bundesrätin, gehört haben.
Ostermann Roland (G, VD): «Ça sent la pourriture ici», di- sait récemment un de nos aimables collègues, avant qu'un autre nous explique avec une gentillesse bien cachée, que nous sommes dans une basse-cour! Ce n'est pas grave, l'odeur est un signal, une invitation à se défendre, mais il est des attaques plus sournoises parce qu'inodores.
Le Conseil fédéral a fixé des valeurs limites pour la pollution atmosphérique. Elles correspondent au seuil à partir duquel certaines couches de la population commencent à subir des atteintes à leur santé. Il s'agit de limites à ne pas dépasser, à moins de faire preuve d'un joyeux cynisme puisque les pre- miers atteints sont alors les petits enfants et les vieillards. Toute la politique de lutte contre la pollution doit tendre au respect de ces limites. Ce souci de prévention se retrouve dans tous les domaines de risques: les accidents, les incen- dies, la santé, etc. Dès lors, l'idée de fixer une limite d'alarme supérieure aux valeurs limites est incompréhensible. Que se passerait-il lorsque cette cote d'alarme serait atteinte ? On ne peut alors concevoir qu'un arrêt brutal de toutes les activités devenues polluantes, sans distinguer les futiles des essen- tielles. Les coûts seraient énormes et le gain écologique im- médiat négligeable. La situation resterait médicalement in- soutenable et dangereuse. L'arrêt de l'activité permet certes d'éviter d'aggraver encore la situation, mais ne l'améliore que lentement. Et recommence-t-on de plus belle sitôt qu'on retombe sous le seuil d'alarme?
Si mesures d'alarme il doit y avoir, c'est avant d'atteindre le seuil dommageable. En matière de sécurité routière, les si- gnaux de danger se posent avant le ravin et non après. Il se- rait donc beaucoup plus raisonnable d'avoir des seuils de prévention inférieurs aux valeurs limites pour éviter que ces dernières soient atteintes. Des mesures graduelles pour- raient ainsi être prises en douceur. C'est dans le sens des mesures préventives que doit aller le Conseil fédéral s'il veut faire respecter ses valeurs limites par une politique continue de maîtrise, par opposition à la gestion de crise proposée par la minorité de la commission.
Mais je doute de la possibilité d'inscrire dans la loi ces seuils d'alarme situés en-deça des valeurs limites et vous propose un compromis politique: chacun renonce à ses seuils d'alarme et nous nous en tenons tous aux valeurs limites.
Je sens toutefois quelques réticences de la part des minori- taires à accepter ce compromis helvétique. Je leur propose dès lors d'affiner leur propos et de nous vanter les mérites de l'échelle Dettling de la pollution, très souple et qui comporte huit seuils progressifs en hommage aux membres de la mi- norité.
Tout d'abord, les seuils Baumberger et Chevallaz, qui sont les signes d'une petite pollution: on interdit d'école les en- fants de moins de six ans; les noms de ces seuils seraient alors vénérés dans les écoles. Viennent ensuite les seuils Epiney et Hegetschweiler, qui témoignent d'atteintes plus graves à l'environnement: «Dis, maman, pourquoi est-ce que je ne peux pas aller jouer dehors? - Parce que, mon enfant,
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si on te laissait faire, papa ne pourrait plus aller jouer sur l'autoroute.>> Puis le Neuenschwander et le Philipona, seuils où les dispensés de la TVA n'osent plus sortir pour s'entraî- ner. Ensuite, la pollution quasi-extrême, mesurée par le de- gré Stucky, où seuls les possesseurs de voitures climatisées osent sortir. Et finalement, le surprenant seuil Mme Wittenwi- ler, stade ultime de la pollution où même les plus féministes perdent leur voix. Ces deux derniers collègues sont victimes de l'ordre alphabétique et je les prie de m'excuser d'avoir dû les placer là.
Si j'ai bien compris cette échelle Dettling, c'est une échelle d'information, mais en tout cas pas une invitation à l'action. Je trouve étrange, Monsieur Dettling, de vous entendre par- ler d'intoxication idéologique alors que nous parlons d'intoxi- cation liée à la pollution de l'air.
Mais votre échelle deviendrait vite populaire et s'appliquerait à bien d'autres domaines. On dirait un «Epiney»> de cynisme sur l'échelle de Dettling qui en compte huit. On pourrait l'ap- pliquer à la sottise - là je renonce à donner un exemple -, à l'orgueil, bref à toutes les pollutions.
En cette période préélectorale, j'invite le Conseil à ne pas conférer cette notoriété à nos collègues et je vous encourage fermement, au nom de la santé publique, à repousser leurs amendements.
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Das Votum meines Vorredners war gewiss ausserordentlich originell, aber ich versuche, Sie jetzt wieder auf die Ebene der Diskus- sionen der Kommission zurückzuführen.
Wir haben lange Diskussionen geführt, wir haben in Kennt- nis der EU-Richtlinie vom 21. September 1992, Herr Fride- rici Charles hat darauf hingewiesen, und in Kenntnis auch darüber, dass Luftverunreinigungen sich nicht an Grenzen halten und es deswegen schwer verständlich ist, dass dies- seits und jenseits der Grenze Verschiedenes gilt, seinerzeit der Verwaltung mit 16 zu 0 Stimmen den Auftrag gegeben, uns ein Alarmkonzept für Luftverunreinigung vorzulegen. Verfassungsrechtlich ist ja klar - man muss das noch ein- mal klarstellen -, dass Vorschriften gegen schädliche und lästige Einwirkungen geschaffen werden müssen. Wenn das Verordnungsrecht 110 Mikrogramm pro Kubikmeter und Stunde als Grenze setzt, heisst das natürlich verfassungs- rechtlich auch, dass unter diesem Wert weder von Schaden noch von Lästigkeit die Rede sein kann, mit anderen Wor- ten: Man muss nur eingreifen, wenn der Wert überschritten wird.
Aber es gibt auch das Verfassungsprinzip der Verhältnis- mässigkeit, das ebenfalls denselben Verfassungsrang hat, wonach der Eingriff auf das Mass der möglichen Gefähr- dung, des möglichen Schadens abgestimmt muss. Man kann das nicht verabsolutieren. Die Verwaltung hat uns dann den Vorschlag zu einem Alarmkonzept vorgelegt. Das Problem dabei war, dass weder die heutige Mehrheit noch die heutige Minderheit der Kommission sich damit einverstanden erklä- ren konnten. Die Mehrheit hat erklärt - meines Erachtens of- fensichtlich zu Unrecht -, dass die Verfassung die Einfüh- rung von Alarmwerten nicht gestatte. Im übrigen aber wird von der Mehrheit auch die Auffassung vertreten, diese Alarmwerte seien nicht notwendig und die Eingriffsmöglich- keiten bestünden ohnehin.
Mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat sich die Mehrheit mit diesen Überlegungen gegen die Alarmwerte entschie- den; ich selbst gehöre der Minderheit an, aus den bereits er- wähnten verfassungsrechtlichen Gründen und auch aus Gründen der tatsächlichen Verhältnisse in den Grenzregio- nen. Es ist schwer verständlich, dass in der gleichen Region ganz verschiedene Grenzwerte und Massnahmenskalen gel- ten sollen. Man müsste sich tatsächlich international ein bis- schen absprechen.
Ich will nicht weiterfahren, Sie haben in den Zeitungen lesen können, weshalb ich selbst für die Alarmwerte bin. Ich muss Ihnen jedoch namens der Kommission Zustimmung zur Mehrheit vorschlagen.
Noch eine kleine Bemerkung zu Artikel 17, Minderheitsan- trag Stucky. Es geht hier tatsächlich um ein Detail. Die Mehr-
heit lehnte diesen Minderheitsantrag Stucky mit 11 zu 9 Stimmen ab und erklärte, dass das Verhältnismässigkeits- prinzip, von dem ich bereits bei den Artikeln 13 und 14 ge- sprochen habe, in jedem Fall auch bei den Sanierungen gelte. Davon kann man an sich Kenntnis nehmen und könnte die Sache zu den Akten legen. Nun fällt aber aus juristischer Sicht auf, dass zumindest die Formulierung im Gesetz schlecht ist, es heisst nämlich in Artikel 17 Absatz 1: «Wäre eine Sanierung nach Artikel 16 Absatz 2 im Einzelfall unver- hältnismässig .»; wahrscheinlich müsste es indessen heis- sen: «Wäre eine Sanierungsvorschrift .... » Dann würde sich der Text wieder auf alles beziehen. Die Differenz ist kaum sehr gross, die Frage ist einfach, ob Sie mit der Mehrheit da- von ausgehen, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip ohne- hin gilt, oder ob Sie mit der Minderheit sagen wollen: Wir wol- len das ausdrücklich stipulieren.
Namens der Kommission empfehle ich Ihnen Zustimmung zur Mehrheit. Persönlich stimme ich mit der Minderheit.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Après l'échelle de la minorité de la commission, je ne suis malheureusement pas en mesure de vous donner celle de la majorité. Elle n'a pas encore été publiée; les derniers essais sont encore en cours!
Plusieurs intervenants ont relevé la mauvaise foi des signa- taires de la proposition de minorité. Je dois corriger ça. S'il y a une proposition de minorité, il y a donc une divergence, mais pas forcément de la mauvaise foi.
Au nom de la commission, je dois vous demander de soute- nir la proposition de la majorité. Si la décision a été prise dans ce sens-là, c'est parce que la proposition de la minorité ne dit pas ce qui se passerait en cas de dépassement de ces valeurs limites. C'est probablement pour ça que la majorité a préféré, d'entente avec le Conseil fédéral, une solution qui fixe dans la loi les détails de ce qui doit être fait, les mesures qui doivent être prises.
Je vous demande donc de soutenir la proposition de la ma- jorité de la commission.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: A ce chapitre, je vous prie de suivre la proposition de la majorité de votre commis- sion et de rejeter les propositions de minorité qui ont été pré- sentées.
Le Conseil fédéral n'avait pas proposé de modification de la loi sur la protection de l'environnement dans le domaine de la pollution de l'air parce qu'il lui semblait, et il lui semble tou- jours nécessaire et en harmonie avec l'article 24septies de la constitution de veiller à ce que toutes les atteintes nuisi- bles ou incommodantes puissent être le critère selon lequel il convient d'agir. Atteintes nuisibles ou incommodantes, per- sonne ne parle ici d'atteintes chroniques à la santé qui pour- raient justifier, par exemple, l'une ou l'autre des limites d'alarme qui ont été proposées. Nous nous situons donc bien dans la nécessité de gérer à long terme l'environne- ment, de façon à éviter qu'il y ait des atteintes nuisibles ou incommodantes.
Comment avons-nous fixé les valeurs limites d'immissions pour réaliser l'article 24septies de la constitution? Nous ne les avons pas fixées par nous-mêmes, nous ne les avons pas créées pour la Suisse, nous nous sommes appuyés sur les recommandations de l'Organisation mondiale de la santé qui fait régulièrement le point sur les recherches scientifi- ques, en particulier sur les recherches épidémiologiques qui sont menées dans le monde entier. L'objectif est bien celui que nous impose la constitution, à savoir la garantie de la santé des êtres humains et la garantie de la salubrité de l'en- vironnement à long terme.
Nous considérons que les bases légales actuelles sont suffi- santes et qu'elles ont démontré leur efficacité. En effet, de- puis l'entrée en vigueur des différentes normes, les princi- paux polluants de l'air ont diminué. Nous n'avons pas encore atteint complètement les buts dans ce domaine, mais ceci vient de la difficulté de mettre en oeuvre certaines mesures et non pas des lacunes de la loi. Je vous rappelle que les nor- mes appliquées en Suisse sont équivalentes à celles des
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pays qui ont des objectifs semblables aux nôtres, à des pays avancés comme les Pays-Bas, la Suède, ou le Japon. Et voilà que la minorité emmenée par M. Dettling propose de compléter la loi par des mesures d'alarme et non pas de se contenter des valeurs limites d'immissions. Ces valeurs d'alarme sont destinées, nous dit-on, à provoquer des réac- tions d'urgence à un problème aigu. Or, dans le domaine de la pollution de l'air, il faut éviter ces situations aiguës, il faut une action constante, il faut tendre à une situation qui garan- tisse la santé de la population à long terme et qui prenne pour mesure - on l'a également dit - la situation de santé des con- citoyennes et concitoyens qui courent les plus grands risques, en particulier les enfants et les personnes âgées. Nous avons heureusement réussi à éviter ces situations d'urgence grave dues aux valeurs limites d'immissions; il ne s'agit pas unique- ment de nous préparer à combattre des mesures d'urgence. La question a été posée de savoir si nous avions la compé- tence et les possibilités d'agir de toute façon dans ces cas ur- gents.
Effectivement, nous pouvons les déduire de la législation ac- tuelle et, plus concrètement, de l'article 16 alinéa 4 et de l'ar- ticle 11 alinéa 3 en combinaison avec l'article 12 alinéa 1c LPE. Mais le fait que nous ayons une compétence qui nous permettrait, le cas échéant, de fermer des entreprises ou de réduire la circulation ne signifie pas encore que cela serait opportun, que cela serait accepté, et que cette décision pour- rait être prise à temps. Nous sommes un pays de gens rai- sonnables - nous le répétons à cette tribune à toutes les oc- casions - et il est raisonnable de nous fixer d'autres objectifs que celui de devoir intervenir «wenn alle Fäden gerissen sind». Le but de ces normes d'immission est précisément un but raisonnable, d'agir à long terme, de nous donner les moyens d'atteindre ces objectifs et non pas d'intervenir dans des situations d'urgence.
La protection de l'environnement, ce ne sont pas des exerci- ces de pompiers lorsque tout va mal, c'est, comme le dit la constitution, la protection contre les effets nuisibles et contre ce qui est désagréable à la population et ressenti comme tel. Pourquoi le Conseil fédéral vous invite-t-il à suivre la majorité de votre commission et à repousser la proposition de mino- rité? C'est aussi parce que cette proposition de minorité n'est pas claire. Que faisons-nous alors lorsque les valeurs d'alarme sont atteintes? Est-ce que vraiment la même Chambre, qui considère que l'administration ne doit pas in- former la population, cette Chambre qui vient de suivre M. Dettling en ce qui concerne les restrictions à l'activité d'in- formation, pourrait, en temps utile, réagir par une activité d'information de la population? Il y a là une contradiction qu'il nous faut absolument éviter.
Je ne parlerai pas de «mauvaise foi», c'est une attitude tout à fait légitime qui est présentée ici. Mais les conséquences de cette proposition sont, elles, indésirables. Les conséquen- ces de cette attitude, c'est de dévaloriser la notion de valeurs limites d'immissions.
Encore une fois, ce que nous voulons, c'est une politique à long terme, une politique stable, qui ne soit pas alarmiste et qui nous permette d'expliquer à la population quels sont les objectifs, et certainement pas une politique qui, dans un pays qui n'aime pas les interventions de l'Etat ni les mesures bru- tales, consisterait principalement à réduire la protection de l'environnement à des mesures qui devraient être prises alors de façon massive.
J'aimerais également vous inviter à vous rallier à la proposi- tion de la majorité de votre commission en ce qui concerne l'article 17 et à rejeter la proposition de minorité. Je voudrais redire ici très fermement - et je m'étonne que M. Baumberger l'ait mis en doute - que le principe de proportionnalité vaut toujours. Il vaut donc également dans ce cas. Cette proposi- tion de minorité n'est pas seulement assez mal formulée, elle est totalement inutile et j'invite votre Conseil à la repousser.
Art. 13 Abs. 1; 14 Abs. 2 - Art. 13 al. 1; 14 al. 2
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal (Ref .: 1622)
Für den Antrag der Mehrheit stimmen:
Votent pour la proposition de la de la majorité:
Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bodenmann, Borel François, Brüg- ger Cyrill, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Caccia, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, David, Deiss, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Engler, Eymann Christoph, Fankhauser, Fasel Hugo, von Felten, Gadient, Gobet, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jean- prêtre, Jöri, Keller Anton, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Ostermann, Pini, Raggenbass, Robert, Ruffy, Rutishauser, Schmid Peter, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Singeisen, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (80)
Für den Antrag der Minderheit stimmen: Votent pour la proposition de la minorité:
Allenspach, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bürgi, Cavadini Adriano, Cheval- laz, Cincera, Cornaz, Darbellay, Dettling, Dreher, Eggly, Epi- ney, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer- Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Iten Joseph, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Loeb François, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Mül- ler, Narbel, Nebiker, Perey, Philipona, Pidoux, Reimann Ma- ximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schmid- halter, Schmied Walter, Schnider, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Steiner Ru- dolf, Stucky, Suter, Theubet, Tschuppert Karl, Vetterli, Weye- neth, Wittenwiler, Zwahlen (72)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Bischof (1)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Aregger, Aubry, Bignasca, Blocher, Bührer Gerold, Campo- novo, Carobbio, Columberg, Comby, Couchepin, Diener, Du- cret, Früh, Giezendanner, Giger, Graber, Gross Andreas, Grossenbacher, Hess Peter, Jaeger, Jäggi Paul, Lepori Bo- netti, Leuba, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Mamie, Marti Werner, Mauch Rolf, Mühlemann, Nabholz, Neuen- schwander, Oehler, Poncet, Rechsteiner, Ruf, Rychen, San- doz, Savary, Spielmann, Spoerry, Stalder, Steinegger, Wanner, Zisyadis, vakant I (46)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
Art. 17
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit 74 Stimmen 79 Stimmen
Art. 22 Abs. 2; 24 Abs. 3; 25 Abs. 2; 44bis Art. 22 al. 2; 24 al. 3; 25 al. 2; 44bis Angenommen - Adopté
Ordnungsantrag Wiederkehr 2.14 Haftpflicht: Behandlung in Kategorie III
Motion d'ordre Wiederkehr 2.14 Responsabilité civile: traitement en catégorie III
Wiederkehr Roland (U, ZH): Ich werde mich beeilen, damit Sie den Zug erreichen. Es geht darum, dass das letzte Kapi- tel dieses Umweltschutzgesetzes, die Haftpflicht. vom Büro
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am Anfang genau wie alles andere in Kategorie III eingeteilt wurde. Da konnte man sich dazu äussern. Ich habe am er- sten Tag der Session einen entsprechenden Antrag einge- reicht. Am nächsten Tag hat das Büro mit einer Korrektur verfügt, dass das Kapitel «Haftpflicht» in Kategorie IV behan- delt werden soll. Das ist eine Änderung der Spielregeln wäh- rend des Spiels, und das ist eine komische Situation. Nach- dem nun in diesem Rat, vor allem bei der Gentechnik, die Fassung der Mehrheit angenommen worden ist, ist das Ka- pitel «Haftpflicht» eine sehr wichtige Frage, die öffentlich dis- kutiert werden muss. Denn wenn etwas passiert, ist nicht in jedem Falle eine Haftpflicht gegeben, sondern entweder wird eine Staatshaftung angerufen, oder die Geschädigten müs- sen ihre Schädigungen selbst bezahlen. Ich möchte, dass das im Rat diskutiert wird. Deshalb habe ich den Ordnungs- antrag gestellt, damit dieses wichtige Kapitel «Haftpflicht» wiederum in Kategorie III eingeteilt wird. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.
Le président: Je fais remarquer à M. Wiederkehr qu'il y a une erreur de dactylographie. Le Bureau a appliqué une rè- gle stricte: chaque fois qu'il y avait dans un chapitre des pro- positions de minorité, c'était la catégorie III et quand il n'y en avait pas, c'était la catégorie IV. Ceci, simplement pour expli- quer pourquoi, en l'occurence, le Bureau a proposé la catégorie IV et non la catégorie III.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Wiederkehr Dagegen
61 Stimmen 71 Stimmen
2.9 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
2.9 Collaboration avec l'économie
Art. 38bis
Antrag der Kommission Abs. 1
Der Bund und gegebenenfalls die Kantone arbeiten ...
Abs. 2
Sie können Branchenvereinbarungen ...
Abs. 3
.. von Ausführungsvorschriften prüfen sie freiwillige Mass- nahmen der Wirtschaft. Soweit möglich und notwendig über- nehmen sie Branchenvereinbarungen ganz oder teilweise in das Ausführungsrecht.
(Art. 38bis wird zu Art. 42bis)
Art. 38bis
Proposition de la commission
Al. 1
La Confédération et, le cas échéant, les cantons collaborent avec Al. 2
Ils peuvent favoriser ... Al. 3
Avant d'édicter des prescriptions d'exécution, ils examinent les mesures que l'économie a prises de son plein gré. Si pos- sible et si nécessaire, ils reprennent, partiellement ou totale- ment, des accords sectoriels dans le droit d'exécution. (Art. 38bis devient art. 42bis)
Angenommen - Adopté
Art. 43 Titel Antrag der Kommission Auslagerung von Vollzugsaufgaben
Art. 43 titre Proposition de la commission Délégation de tâches d'exécution
Angenommen - Adopté
2.10 Umweltmanagement
2.10 Management environnemental
Art. 43bis (neu) Antrag der Kommission Titel
Umweltmanagement Wortlaut
Der Bundesrat kann Vorschriften über die Einführung eines Systems zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes (Umweltmanagement- und Umwelt-Audit- System) erlassen. Er berücksichtigt dabei das internationale Recht und die international anerkannten technischen Nor- men.
Art. 43bis (nouveau)
Proposition de la commission Titre
Management environnemental
Texte
Le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions sur l'intro- duction d'un système d'évaluation et d'amélioration de la pro- tection de l'environnement des entreprises (management en- vironnemental et système d'audit environnemental). Il tient compte du droit international et des normes reconnues au ni- veau international.
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Ich möchte zu- handen der Materialien klären, was die Kommission hier ei- gentlich beantragt hat, weil den verschiedenen Briefen, na- mentlich auch demjenigen der Schweizerischen Normen- Vereinigung, zu entnehmen war, dass da Missverständnisse bestehen. Wir haben dem Bundesrat eine Kompetenz erteilt, in der Schweiz ein Umweltmanagementsystem einzuführen, und zwar ausdrücklich unter der Voraussetzung, dass er da- bei das internationale Recht und die international anerkann- ten technischen Normen berücksichtigt. Wir haben dabei vor allem an das Emas - das ist die Verordnung Nr. 1836 vom 29. Juni 1993 - gedacht. Dort geht es um die «freiwillige» Beteiligung von Unternehmungen am Gemeinschaftssystem für ein Umweltmanagement. Das ist sehr zentral.
Auch für das Umweltmanagementsystem gilt natürlich die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gemäss Artikel 38bis. Das ist eine allgemeine Bestimmung dieses Abschnittes, die auch in diesem Bereiche gilt.
Ich hoffe sehr, dass damit auch Bedenken, wie sie von der Schweizerischen Normen-Vereinigung geäussert worden sind, ausgeräumt sind. Falls notwendig, kann allenfalls im- mer noch der Ständerat Präzisierungen vornehmen.
Angenommen - Adopté
2.11 Technologieförderung
2.11 Encouragement du développement de technologies
Art. 49 Abs. 3 Antrag der Kommission Mehrheit
Streichen Minderheit
(Eymann Christoph, Bäumlin, Bundi, Gonseth, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Wick)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 49 al. 3
Proposition de la commission Majorité Biffer Minorité
(Eymann Christoph, Bäumlin, Bundi, Gonseth, Jeanprêtre, Meyer Theo, Misteli, Strahm Rudolf, Wick) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Eymann Christoph (L, BS), Sprecher der Minderheit: Es geht um die Förderung der Entwicklung von Umwelttechnologien
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durch dieses Umweltschutzgesetz. Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen offenlegen: Ich bin Gründungsmitglied des Schweizerischen Verbandes für Umwelttechnik und Initi- ant der Messe für Umwelttechnik in der Messe Basel.
Worum geht es? Der Bund soll neben der Umweltforschung auch die Entwicklung von Umweltschutztechnologien fördern können, um in diesem Bereich handlungsfähiger zu werden. Es geht also darum, ein Bindeglied zwischen Forschungser- gebnissen und der Umsetzung dieser Forschungsergeb- nisse, der Nutzbarmachung für die Praxis, zu erhalten. Es geht hier um einem Bereich, der von den meisten kantonalen Wirtschaftsförderungen ebenfalls aufgenommen worden ist, einen Technologietransfer in einem Bereich, in dem das Aus- land markante Zeichen gesetzt hat.
Die Grundprinzipien dieser Förderung: Eine Förderung nach dem Giesskannenprinzip kann nicht in Frage kommen. Es werden Schwerpunkte gesetzt, Pilot- und Demonstrationsan- lagen, sogenannte prozessintegrierte beziehungsweise sau- bere Technologien oder Recyclingtechnologien. Neu an die- sem System ist, dass sich die Beitragsempfänger substanti- ell an den Entwicklungskosten beteiligen müssen. Es wird also nicht einfach Geld ausgeschüttet, um gute Ideen umzu- setzen, sondern es wird ein eigenes Engagement verlangt. Die Finanzhilfen sind zurückzuerstatten, auch das ist neu und ein richtiger Weg. Wenn die Entwicklung des Produktes erfolgreich verläuft, muss finanzielle Rückerstattung erfol- gen.
Wir haben verschiedene Beispiele für diese Förderungen. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es zahl- reiche Klein- und Mittelbetriebe gibt, die das erforderliche Wissen hätten, um die Umsetzung in Angriff zu nehmen, aber nicht über genügend Geld verfügen. So ist ein junger Forscher, ein Handwerksmeister zu uns gekommen. Er hat eine revolutionäre Erfindung gemacht, und zwar einen An- trieb für Schiffsmotoren, der weit energiesparender ist als al- les Herkömmliche. Ihm fehlte aber ein Betrag in der Dimen- sion von 10 000 bis 20 000 Franken, womit er die Be- schriebe, die offiziellen Empa-Atteste usw. hätte beschaffen können, um dann zur Wirtschaft zu gehen, um das Produkt zu vermarkten.
Die herkömmliche Finanzierungsmethode via Banken funk- tioniert nicht in jedem Fall, wenn nicht genügend Sicherheit geboten ist. Junge Unternehmer und Gewerbetreibende müssen nicht selten eine Bankgarantie beibringen, um eine Garantie leisten zu können, dass es das Geschäft bei Ab- schluss der Arbeit noch gibt. Sie haben sehr Mühe, eine ge- wisse Schwelle zur kommerziellen Tätigkeit zu überschrei- ten, und genau hier könnte mit diesem Artikel Hilfe angebo- ten werden.
Es gibt noch andere Beispiele aus dem Bereich der erneuer- baren Energien oder aus der Verfestigung von Galvanik- schlämmen. Auch hier ist das Gewerbe sehr froh, wenn tech- nische Möglichkeiten angeboten werden können. Ein weite- res Beispiel ist die Umwandlung von Kehrichtschlacke.
Wir müssen in diesem Bereich keine ordnungspolitischen Bedenken haben, weil - wie gesagt - ein völlig anderer, ein kluger Weg beschritten wird, indem eine Rückzahlungspflicht statuiert ist. Wir können die Zeitachse bis zur Wirksamkeit solcher neuen Technologien mit relativ bescheidenen Beiträ- gen für solche innovativen Firmen entscheidend verkürzen. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Wir er- höhen damit auch die Chancen des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Bereich der Entwicklung neuer Technologien. Es ist so, dass die Umwelttechnikbranche eine der wenigen Wachstumsbranchen ist. Wenn Sie die Systeme in Deutsch- land und der übrigen EU vergleichend heranziehen, sehen Sie, dass man dort erstaunliche Wachstumsraten zwischen 4 und 7 Prozent zu verzeichnen hat.
Es ist auch nicht so, dass wir da Geld in den Sand setzen, weil irgendwann Schluss ist mit der technischen Lösung der Umweltprobleme. Das Potential an Aufgaben für technische Lösungen ist nach wie vor sehr gross; der Bedarf ist gege- ben. Wir würden also mit diesem kleinen, wichtigen Hilfsmit- tel auch mithelfen, die Konkurrenzfähigkeit der schweizeri- schen Umwelttechnik herzustellen. Wir sind etwas im Hinter-
treffen gegenüber Deutschland, und wenn Sie die Wirt- schaftsstrukturen dieser beiden Länder vergleichen, gibt es keine objektiven Gründe, weshalb wir in der Schweiz hinten- drein sein müssten. Deutschland fördert diese Technologien massiv und mit Erfolg. Es sind auch zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen worden. In den USA ist man zurzeit daran, ein ganz breites Programm zu entwickeln, welches auf einer ähnlichen Philosophie basiert.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag.
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Die Kommis- sion hat den Minderheitsantrag Eymann Christoph mit 11 zu 9 Stimmen abgelehnt, im wesentlichen aus zwei Überlegun- gen:
Wir waren der Meinung, dass Absatz 2, welcher es dem Bund weiterhin ermöglicht, Forschungsarbeiten zu subven- tionieren, genügt. Forschung ist gegebenenfalls Sache des Staates, die Entwicklung aber wäre Sache der Privatwirt- schaft.
Es ist doch ziemlich unglaubwürdig, wenn wir einerseits immer wieder versuchen, den Bundesfinanzhaushalt zu sa- nieren und auf der anderen Seite in jedem Gesetz wieder ei- nen neuen Subventionstatbestand setzen.
Deswegen empfehle ich Ihnen im Namen der Kommissions- mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit Eymann Christoph.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: C'est par 11 voix contre 9 que la majorité de la commission vous pro- pose de repousser la proposition de minorité.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Un résultat aussi serré me donne une chance de plaider pour la minorité. La minorité et le Conseil fédéral sont persuadés que les instruments techniques dont nous avons besoin pour réaliser une protec- tion de l'environnement ne se développent pas de la façon souhaitable. Il y a toute une série d'obstacles qui tiennent à l'insécurité du marché et qui font qu'il est difficile aujourd'hui, pour des entreprises, d'investir à long terme dans le dévelop- pement de telles technologies. Lorsque ces obstacles sont réels, il faut que nous puissions aider. Parfois, il suffit d'un tout petit coup de pouce pour aider nos entreprises non seu- lement à faire le travail de recherche, mais également à faire le pas supplémentaire qui consiste, et c'est cela l'objectif principal de cet alinéa 3, à permettre à des installations pilo- tes, à des installations de démonstration ou à des prototypes, d'être réalisés de façon à ce que l'on puisse effectivement voir si cette solution est une solution d'avenir.
La compétence que nous sollicitons de votre part, avec l'alinéa 3 de l'article 49, est la suivante. Nous devrions pou- voir, là où il y a nécessité d'agir pour protéger l'environne- ment, là où il y a une bonne idée, mais où le développement présente un trop grand risque pour l'entreprise, fournir l'aide financière nécessaire, comme c'est actuellement le cas dans le domaine de l'énergie. Pourquoi ce qui est appliqué dans le domaine de l'énergie ne le serait-il pas également dans le domaine des technologies de protection de l'environnement? Je comprends bien que vous souhaitiez en savoir un peu plus sur la façon dont nous utiliserions cette compétence. Je ferai trois remarques sur ce point:
Pas de principe de l'arrosoir, mais des projets concrets se- lon les critères de faisabilité et d'impossibilité d'aller de l'avant sans ce coup de pouce.
Quel volume peut être envisagé? Au maximum de l'ordre de 10 à 15 millions de francs par année. Il s'agit d'un instru- ment totalement subsidiaire, mais qui doit permettre aussi à des entreprises suisses - il y en a qui ont des chances, je pense à la Foire de Hanovre, par exemple, où les choses les plus intéressantes relevaient en général du domaine de l'en- vironnement -, en particulier à nos petites et moyennes en- treprises, de se positionner sur un marché en croissance. Pourquoi est-ce que les entreprises suisses devraient être vraisemblablement les seules en Europe à être privées de ce coup de pouce qui leur permet de développer de bonnes
Umweltschutzgesetz. Änderung
1341
idées dans un domaine où les problèmes sont évidents mais pas encore tous résolus, et pas encore tous traduits en ter- mes de marché?
Je l'ai déjà dit, il faudrait bien sûr mettre la priorité de ces coups de pouce à la mise en place d'installations pilotes ou d'installations de démonstration. Il est évident, et je tiens à le dire ici, qu'en cas de commercialisation réussie d'un tel pro- duit, ces coups de pouce seraient remboursables.
Ne nous privez pas d'un instrument qui, non seulement pro- fite à l'environnement, mais aussi à de petites et moyennes entreprises de ce pays, et à l'économie de ce pays. C'est cela le développement durable, c'est cette collaboration en- tre l'économie et l'écologie, c'est cette réconciliation, sur le plan idéologique également, entre l'économie et l'écologie. Ce petit alinéa 3 de l'article 49 n'en est qu'une des expres- sions, mais une expression utile.
Je vous demande de donner votre appui au Conseil fédéral et à la minorité Eymann Christoph et, pour une fois, de ne pas suivre la proposition de la majorité de votre commission, majorité très ténue, à vrai dire.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
58 Stimmen 58 Stimmen
Mit Stichentscheid des Präsidenten wird der Antrag der Mehrheit angenommen Avec la voix prépondérante du président la proposition de la majorité est adoptée
2.12 Beiträge für Umweltschutzmassnahmen bei Strassen 2.12 Subventions aux mesures de protection le long des routes
Art. 50 Abs. 3
Antrag der Kommission ... beträgt der Beitragssatz 50 bis 80 Prozent. ....
Art. 50 al. 3
Proposition de la commission
... du réseau routier est de 50 à 80 pour cent. ...
Angenommen - Adopté
2.13 Behördenbeschwerden 2.13 Droit de recours des autorités
Art. 56 Abs. 1, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 56 al. 1, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
2.14 Haftpflicht 2.14 Responsabilité civile
Art. 59a
Antrag der Kommission Abs. 1 ... haftet für den Schaden an Personen und am Vermögen aus Einwirkungen, die Abs. 1bis
In der Regel mit einer besonderen Gefahr für die Umwelt ver- bunden sind namentlich Betriebe und Anlagen: a
Abs. 2
Er wird von der Haftpflicht befreit, wenn er beweist, dass a. der Schaden durch höhere Gewalt oder durch grobes Ver- schulden des Geschädigten oder eines Dritten verursacht worden ist;
b. der Schaden eingetreten ist, weil verbindliche, hoheitlich erlassene Vorschriften oder Verfügungen befolgt wurden; c. die besondere Gefahr für die Umwelt nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Einwirkungen nicht erkannt werden konnte.
Abs. 3-5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Wiederkehr Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Wiederkehr (falls der Antrag Wiederkehr abgelehnt wird) Abs. 2
b. ... weil verbindliche, hoheitlich erlassene Vorschriften oder Anordnungen befolgt wurden ...
Schriftliche Begründung
Der Nationalrat hat sich für eine grösstmögliche Liberalisie- rung im Bereich der Gentechnologie entschieden. Dieser «grossen Freiheit» entspricht als Korrelat eine Kausalhaf- tung ohne Wenn und Aber.
Der Vorschlag der Mehrheit der Urek postuliert zwar in Absatz 1 die Kausalhaftung als Grundsatz, hebt sie aber mit den Ausschlussgründen von Absatz 2 Literae b und c gleich wieder auf.
Die Ausschlussgründe von der Haftpflicht sind nach der Ver- sion des Bundesrates - inhaltlich identisch mit der Version des Ständerates - zu regeln. Das heisst, dass man von der Haftpflicht nur befreit wird bei Vorliegen von höherer Gewalt und grobem Dritt- oder Selbstverschulden des Geschädig- ten.
Mit dem Kerngehalt der Kausalhaftung unvereinbar ist der Ausschlussgrund des «bestimmungsgemässen Ge- brauchs» (Lit. b). Jede Bau- oder Betriebsbewilligung wird in der Regel in der Form einer Verfügung erteilt. Nach Aus- kunft der Verwaltung seien «normale» Bewilligungen nicht gemeint, sondern nur «spezielle Anordnungen». Das geht jedoch aus dem Wortlaut der Bestimmung nicht hervor; dieser ist eindeutig und lässt somit keinen Spielraum für In- terpretationen.
Ein einleuchtendes Beispiel als Vergleich: Im Zusammen- hang mit dem Autofahren käme es niemandem in den Sinn zu sagen: Ich habe zwar einen Unfall verursacht, hafte aber nicht, weil ich einen Führerausweis habe, mein Auto die Ty- penprüfung bestanden hat und ein Auto ja schliesslich zum Zwecke des Autofahrens gemacht ist.
Vernünftigerweise muss Litera b ersatzlos gestrichen wer- den; als Minimum muss der Text dahingehend präzisiert wer- den, dass die Haftung nur ausgeschlossen ist, wenn die schädigende Handlung aufgrund eines ausdrücklichen be- hördlichen Befehls erfolgte.
In Litera c werden die sogenannten Entwicklungsrisiken von der Haftung ausgeschlossen. Auch das verträgt sich nicht mit dem Kerngehalt der Kausalhaftung. Normalität im Haftpflicht- recht ist, dass der Inhaber eines Betriebes oder einer Anlage für dieses Risiko einstehen muss. Unser Gewässerschutzge- setz kennt denn auch keinen Ausschluss der Entwicklungsri- siken. Im deutschen Gentechnikgesetz sind die Entwick- lungsrisiken sogar explizit als inbegriffen erwähnt. Die Kon- vention des Europarates über die Umwelthaftpflicht enthält keinen Ausschluss dieser Risiken und stellt zudem nur eine Minimalregelung dar, die einen expliziten Vorbehalt gegen- über weiter gehendem nationalen Recht enthält.
Eventualantrag Stucky (falls der Antrag Wiederkehr angenommen wird) Art. 59a und 59b Streichen
Schriftliche Begründung
Bekanntlich wird das Haftpflichtrecht von Grund auf revidiert. Es ist darum schon heikel, einen Teilbereich vorzuziehen und separat ordnen zu wollen. Mit der nötigen Vorsicht hat dies die Urek getan, indem sie in enger Zusammenarbeit mit
Loi sur la protection de l'environnement. Révision
1342
N 15 juin 1995
den Experten des EJPD die Teile in Artikel 59a in den Text aufgenommen hat, die einerseits zur gewollten Einführung der verschuldensunabhängigen Kausalhaftung gehören, an- dererseits zwar in der Botschaft (S. 106f.), nicht aber im Ge- setz enthalten sind. Das ist der Fall für den Ausschluss aus der Kausalhaftung der «eigentlichen Umweltschäden» (z. B. Kosten für die Wiederaussetzung freilebender Tiere) sowie vier Ausschlüsse respektive Beweismöglichkeit bei höherer Gewalt, grobem Verschulden des Geschädigten oder Dritter, hoheitlichen Weisungen oder unbekannten Gefahren nach dem Stand der Wissenschaft und Technik. Bei den letzten beiden Ausnahmen (Art. 59a Abs. 2 Lit. b und c) handelt es sich um für die Umweltschutzgesetzgebung typische Tatbe- stände, die im Gesetz - schon zur Klarheit des Recht- suchenden - und nicht bloss in der Botschaft enthalten sein sollten.
Wenn an der mit 11 zu 0 angenommenen Fassung der Kom- mission mit dem Antrag Wiederkehr «herumgedoktert» wer- den soll, ist es klüger, die heikle Materie, die ein Zusammen- spiel zwischen USG, OR, strengeren Haftpflichtregeln in an- deren Gesetzen, völkerrechtlichen Verträgen usw. erfordert, auf den Zeitpunkt der Gesamtrevision des Haftpflichtrechtes zu verschieben.
Art. 59a
Proposition de la commission
Al. 1
... répond des dommages causés aux personnes et aux cho- ses résultant des atteintes ....
Al. 1bis
Présentent en règle générale un danger particulier pour l'en- vironnement, notamment les entreprises et installations sui- vantes:
a. ...
Al. 2
Il est libéré de cette responsabilité s'il prouve que:
a. le dommage est dû à la force majeure ou à une faute grave du lésé ou d'un tiers;
b. l'atteinte à l'environnement est due à ce que des prescrip- tions obligatoires et édictées souverainement ou des instruc- tions concrètes ont été respectées;
c. un danger particulier pour l'environnement présenté par son entreprise ou son installation ne pouvait pas être décelé d'après le niveau de la technique au moment de l'atteinte à l'environnement.
Al. 3-5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Wiederkehr Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition subsidiaire Wiederkehr (en cas de rejet de la proposition Wiederkehr) Al. 2 (la modification ne concerne que le texte allemand)
Proposition subsidiaire Stucky (en cas d'acceptation de la proposition Wiederkehr) Art. 59a et 59b Biffer
Art. 59abis Antrag der Kommission Streichen Proposition de la commission Biffer
Art. 59b; 61 Abs. 1 Bst. I Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 59b; 61 al. 1 let. I Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Die Sache ist doch nicht ganz so einfach, dass man sie stillschweigend durchlaufen lassen könnte:
Wir haben in der Kommission einstimmig, d. h. ohne Ge- genstimme bei einigen Enthaltungen, dem Konzept zuge- stimmt, welches Ihnen vorliegt. Es geht um ein Konzept mit gewissen Beschränkungen, insbesondere auf Personen- und Vermögensschäden. Wir haben das nach einem einge- henden Hearing mit allen möglichen Beteiligten, auch mit dem Präsidenten der Kommission für die gesamte Haft- pflichtrevision, getan.
Wenn Herr Wiederkehr jetzt Artikel 59a Absatz 2 Litera b beanstandet und auf Baubewilligungen hinweist, muss ich ihm und Ihnen sagen, dass eine Baubewilligung an sich nichts anderes ist als die Feststellung, dass dem Bauen keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Was die Kommission aber hier als Beschränkung formuliert hat, ist et- was anderes: Wir sagen, dass es dann keine Haftung gibt, wenn verbindliche, hoheitlich erlassene Vorschriften oder Verfügungen - die Verbindlichkeit bezieht sich auf beides - zugrunde liegen. Da war die Kommission ganz klar der Mei- nung, es wäre unbillig und wider Treu und Glauben, wenn man zunächst einem Betroffenen vorschreiben würde, so und so zu handeln - und zwar zwingend -, und ihm dann, wenn es falsch herauskommt, erklärt, dass er dafür haftet. Ich muss Sie deshalb bitten, den Anträgen Wiederkehr nicht zu folgen. Damit entfiele auch der Eventualantrag Stucky.
Wiederkehr Roland (U, ZH): Mein Antrag kommt nicht aus dem hohlen Bauch. Er kommt daher, dass man gesehen hat, dass vor allem in der Gentechnik ein rechtsfreier Raum ent- stehen kann, wenn man diese Haftpflicht nicht als Kausal- haftpflicht regelt, also nicht eine Verschuldenshaftung macht, sondern eine Kausalhaftung.
Deshalb bin ich zur Verwaltung gegangen, und die Verwal- tung hat gesagt: Es gibt Punkte, Herr Wiederkehr, da haben Sie recht. Deshalb habe ich mich auch so dafür gewehrt. Ich finde es eigenartig, dass dieser Rat nicht einmal mehr über diese so wichtige Haftpflicht diskutieren will. Sie haben nur einen schriftlichen Antrag auf Ihrem Pult.
Ich möchte jetzt Herrn Baumberger sagen, dass das Wort «Verfügung» in diesem Satz diese eine Unklarheit bewirkt. Es müsste dort ganz klar heissen: «verbindliche Anord- nung». Aber ich habe nur Zeit für eine kurze persönliche Er- klärung und überlasse es der Bundesrätin, länger dazu zu re- den.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Excusez-moi, j'ai hésité quelque peu, car je n'aime pas intervenir contre la majorité de la commission sans motif contraignant, vous l'aurez re- marqué tout au long de ce débat. Mais la proposition Wiede- rkehr est dans la logique de la protection de l'environnement et de cette loi ainsi que dans celle de la responsabilité de l'entrepreneur.
Finalement, notre société libérale laisse à juste titre une large autonomie à l'entrepreneur. C'est lui, par exemple, qui est responsable du contrôle de l'innocuité de ses activités et de ses produits, c'est sa responsabilité. Il est donc aussi normal qu'il assume les risques induits par son activité et ce niveau de responsabilité doit être en équilibre avec le niveau de li- berté qui caractérise notre système économique.
Par conséquent, l'opinion du Conseil fédéral a toujours été très claire: dans des domaines de ce genre, il vaut mieux ne pas trancher cette question dans la loi. C'est au juge qu'il ap- partient de trancher, de cas en cas, pour savoir s'il y a ou non responsabilité.
C'est la raison pour laquelle la proposition Wiederkehr cor- respond effectivement à une logique que défend le Conseil fédéral.
Umweltschutzgesetz. Änderung
1343
Art. 59a Abs. 2 - Art. 59a al. 2
Erste, namentliche Abstimmung Premier vote, par appel nominal (Ref .: 1628)
Für den Antrag der Kommission stimmen: Votent pour la proposition de la commission:
Baumberger, Berger, Bischof, Borer Roland, Bortoluzzi, Büh- rer Gerold, Bürgi, Chevallaz, Cincera, Cornaz, Couchepin, Deiss, Dettling, Dreher, Eggly, Epiney, Eymann Christoph, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Gadient, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Gysin, Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Iten Joseph, Jenni Peter, Kern, Kühne, Leu Josef, Loeb François, Mamie, Maurer, Moser, Müller, Narbel, Nebiker, Philipona, Pidoux, Rohrbasser, Ruckstuhl, Schenk, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Segmül- ler, Stamm Luzi, Steinemann, Stucky, Suter, Theubet, Tschopp, Vetterli, Wanner, Weyeneth, Wittenwiler, Wyss William, Zwahlen (68)
Für den Antrag Wiederkehr stimmen: Votent pour la proposition Wiederkehr:
Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bodenmann, Borel François, Brüg- ger Cyrill, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Danuser, de Dardel, Dormann, Dünki, Eggenberger, Fank- hauser, von Felten, Goll, Gonseth, Gross Andreas, Haering Binder, Hämmerle, Hollenstein, Hubacher, Leemann, Leuen- berger Ernst, Misteli, Ostermann, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Sieber, Singeisen, Stalder, Stamm Judith, Steffen, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Ziegler Jean, Zwy- gart (49)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Allenspach, Aregger, Aubry, Bezzola, Bignasca, Binder, Blo- cher, Bonny, Caccia, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Columberg, Comby, Darbellay, David, Diener, Ducret, Duvoisin, Engler, Fasel Hugo, Fehr, Früh, Giezendanner, Giger, Grendelmeier, Grossenbacher, Hafner Ursula, Hari, Heberlein, Herczog, Hess Peter, Jaeger, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Keller Rudolf, Lederger- ber, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Marti Werner, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Miesch, Mühlemann, Nabholz, Neuenschwander, Oehler, Perey, Pi- ni, Poncet, Raggenbass, Rechsteiner, Reimann Maximilian, Ruf, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Savary, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spielmann, Spoerry, Stei- negger, Steiner Rudolf, Tschuppert Karl, Wick, Zbinden, Zi- syadis, Züger, vakant I (82)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für den Antrag der Kommission 70 Stimmen
Für den Eventualantrag Wiederkehr 47 Stimmen
Le président: En conséquence, la proposition subsidiaire Stucky tombe.
Art. 59abis, 59b; 61 Abs. 1 Bst. I Art. 59abis, 59b; 61 al. 1 let. I
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung
Vote sur l'ensemble
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Ref .: 1585)
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Baum- berger, Béguelin, Bircher Peter, Bischof, Borel François, Brügger Cyrill, Bugnon, Bühlmann, Bürgi, Chevallaz, Cor- naz, Danuser, de Dardel, Deiss, Dünki, Eggenberger, Eggly, Epiney, Eymann Christoph, Fischer-Sursee, Gadient, Gobet, Graber, Gross Andreas, Hollenstein, Hubacher, Keller An- ton, Kühne, Leemann, Leu Josef, Meier Hans, Misteli, Nebi- ker, Ostermann, Philipona, Ruckstuhl, Schenk, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmidhalter, Schnider, Segmüller, Sieber, Stamm Judith, Strahm Rudolf, Suter, Theubet, Thür, Tschappät Alexander, Tschopp, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss Willi- am, Ziegler Jean, Zwygart (63)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Bäumlin, Borer Roland, Bortoluzzi, Cincera, Dreher, Fank- hauser, von Felten, Frey Walter, Friderici Charles, Hegetsch- weiler, Hess Otto, Jenni Peter, Kern, Leuenberger Ernst, Maurer, Moser, Müller, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schmid Samuel, Stalder, Steinemann, Vetterli, Zwahlen (24)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
Berger, Bodenmann, Bührer Gerold, Bundi, Couchepin, Dett- ling, Dormann, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frit- schi Oscar, Goll, Gonseth, Gros Jean-Michel, Gysin, Haering Binder, Hämmerle, Hildbrand, Iten Joseph, Loeb François, Mamie, Narbel, Pidoux, Robert, Rohrbasser, Ruffy, Schmied Walter, Singeisen, Stamm Luzi, Steffen, Steiger Hans, Stuk- ky (31)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Allenspach, Aregger, Aubry, Bezzola, Bignasca, Binder, Blo- cher, Bonny, Brunner Christiane, Caccia, Camponovo, Ca- robbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Columberg, Comby, Darbellay, David, Diener, Ducret, Duvoisin, Engler, Fasel Hugo, Fehr, Früh, Giezendanner, Giger, Grendelmei- er, Grossenbacher, Hafner Ursula, Hari, Heberlein, Herczog, Hess Peter, Jaeger, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Keller Ru- dolf, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Mo- ritz, Maeder, Maitre, Marti Werner, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Meier Samuel, Meyer Theo, Miesch, Mühlemann, Nabholz, Neuenschwander, Oehler, Perey, Pi- ni, Poncet, Raggenbass, Rechsteiner, Reimann Maximilian, Ruf, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Savary, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spielmann, Spoerry, Stei- negger, Steiner Rudolf, Tschuppert Karl, Wick, Zbinden, Zi- syadis, Züger, vakant I (81)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Umweltschutzgesetz. Änderung Loi sur la protection de l'environnement. Révision
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1995
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Anno
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III
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
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Seduta
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93.053
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Datum 15.06.1995 - 08:00
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