SSR. Mandat culturel
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29 septembre 1994
Sammeltitel - Titre collectif SRG. Kulturauftrag SSR. Mandat culturel
94.3173 Postulat WBK-SR Kulturauftrag der SRG Postulat Csec-CE Mandat culturel de la SSR
Wortlaut des Postulates vom 17. Mai 1994
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht vorzulegen, ob und wie Radio und Fernsehen den Kulturauftrag des Bundes erfüllen.
Texte du postulat du 17 mai 1994 Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport sur la ques- tion de savoir si et comment la radio et la télévision remplissent le mandat culturel de la Confédération.
94.3106
Empfehlung Simmen Kultur in den elektronischen Medien Recommandation Simmen Place réservée aux émissions culturelles à la radio et à la TV
Wortlaut der Empfehlung vom 15. März 1994
Die bei den elektronischen Medien bereits erfolgten und noch in Aussicht genommenen Reorganisations- und Kür- zungsmassnahmen im Bereich Kultur lassen Schlimmstes be- fürchten.
Der Bundesrat wird ersucht, mit der SRG, unter Respektierung ihrer Autonomie, das Gespräch zu suchen, um sicherzustel len, dass der kulturelle Auftrag, wie er in der Bundesverfas- sung, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und in der Konzession festgeschrieben ist, auch weiterhin er- füllt werden kann.
Texte de la recommandation du 15 mars 1994
Les mesures de réorganisation et de restriction auxquelles ont été soumises la radio et la télévision dans le domaine culturel - sans parler de celles qui sont envisagées-font craindre le pire. Le Conseil fédéral est prié d'entamer des discussions avec la SSR, dans le respect de l'autonomie de cette dernière, afin de garantir que le mandat culturel défini dans la Constitution fédé- rale, dans la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV) et dans la concession SSR continue d'être rempli.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Béguin, Bisig, Bloet- zer, Büttiker, Cavadini Jean, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Gemperli, Huber, Iten Andreas, Kün- dig, Loretan, Martin Jacques, Meier Josi, Morniroli, Onken, Pe- titpierre, Piller, Plattner, Reymond, Rhinow, Rhyner, Roth, Rüesch, Salvioni, Schiesser, Schmid Carlo, Schoch, Schüle, Seiler Bernhard, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (39)
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Erfüllen Radio und Fernsehen den Kultur- und Leistungsauftrag des Bundes? Dieser Frage widmete sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Sie lud zu diesem Zwecke Medien- kritiker, Radio- und Fernsehschaffende zu einer Anhörung ein. Zahlreiche Klagen und kritische Verlautbarungen in der Presse animierten sie zu diesem Schritt. Die Diskussion in der WBK ist noch nicht zu Ende. Die Kommission setzte nämlich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Präsidenten ein und beauftragte sie, der eingangs erwähnten Frage nachzugehen. Ihr gehören Frau Simmen, Herr Onken und Herr Petitpierre an. Die WBK geht beim vorliegenden Postulat von der Hypothese aus, die SRG erfülle ihren umfassenden Leistungsauftrag nicht oder nicht mehr. Diese Vermutung wird durch eigene Be- obachtungen, durch kritische Analysen von Fachleuten in den Zeitungen, durch die Anhörung der eingeladenen Experten und durch eine Äusserung der Unabhängigen Beschwerde- kommission (UBI) in ihrem Jahresbericht für 1993 gestützt. Dort heisst es nämlich: «Es bleibt die betrübliche, wohl aber realistische Frage, ob nicht namentlich der kulturelle Lei- stungsauftrag durch eine Erfolgsdiktatur im Streben nach möglichst hohen Einschaltquoten erheblich beeinträchtigt wird. Durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation ist vor allem beim Fernsehen europaweit eine verschärfte Kon- kurrenz eingetreten und droht ein quantitatives Programman- gebot, bei dem es immer schwerer fällt, bei der Erfüllung des kulturellen Leistungsauftrages durch unsere elektronischen Medien die für schweizerische Verhältnisse typische Pluralität von Minderheiten angemessen zu berücksichtigen.»
Der kulturelle Leistungsauftrag ist Bestandteil der Konzession und gesetzliche Verpflichtung. Nach den allgemeinen Bestim- mungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sollen sämtliche Programmveranstalter das schweize- rische Kulturschaffen fördern und die Zuhörer und Zuschauer zur Teilnahme am kulturellen Leben anregen. Die schweizeri- sche audiovisuelle Produktion soll den Film besonders be- rücksichtigen, ebenso die europäischen Eigenleistungen. Laut Artikel 26 RTVG hat die SRG zur kulturellen Entfaltung beizutragen, namentlich durch die möglichst breite Berück- sichtigung schweizerischer Eigenleistungen. Nach der Kon- zession vom 18. November 1992 soll die SRG in ihren Pro- grammen u. a. die kulturellen Werte des Landes stärken, das Kulturschaffen, insbesondere das schweizerische Filmschaf- fen, anregen und fördern sowie zur kulturellen Entfaltung des Publikums beitragen und bildende Inhalte vermitteln.
Die Kommission ist sich bewusst, dass die SRG Programmau- tonomie geniesst. Die Bedeutung der Meinungsfreiheit ist un- bestritten. Die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit soll nicht tangiert werden. Wenn sich Zweifel einstellen, muss es erlaubt sein, die Frage nach der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zu stellen, ja, das ist sogar Aufgabe des Bundesra- tes und des Parlamentes. Die Unabhängigkeit, die Autonomie und die Freiheit der hier angesprochenen Medien sind nicht Selbstzweck, sie korrelieren vielmehr mit ihrer Verantwortung für die Gemeinschaft, die in einem Leistungsauftrag zugun- sten der Öffentlichkeit verankert ist. Die konzessionierten Me- dien haben ihre Freiheit also im Rahmen des Leistungsauftra- ges wahrzunehmen. Der Generalintendant des ORF, Gerd Ba- cher, beklagt «den epidemisch sich ausweitenden Gewalts- und Obszönitätsschub» des Fernsehens. Er führt dies auf die Kommerzialisierung zurück. Im Prozess der Kommerzialisie- rung mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen wie der Banalisierung des Lebens und des Vormarsches des Trivialen steckt auch das Schweizer Fernsehen. Diese «neue Harmlo- sigkeit», wie sich ein Hearingsteilnehmer ausdrückte, kommt einer kulturellen Abdankung gleich. Ihr gilt es entgegenzuwir- ken. Der «Tages-Anzeiger» schreibt zu Recht: «Der Staatsauf- trag eines Service public, den die SRG zu erfüllen hat, hängt nur bedingt mit den strategischen Überlegungen des Unter- nehmens zusammen. Er ist einerseits nötig, um den Zufluss an Gebührengeldern zu garantieren, andererseits ist er das wichtigste Werbeargument bei den Schweizer Zuschauerin- nen und Zuschauern. Ansonsten richtet sich die SRG nicht an- ders als RTL und andere Private nach den Mechanismen des Warenmarktes TV aus.»
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Die SRG erfüllt eine staatspolitisch eminent wichtige Funktion. Das Gegenstück ihrer gewollt privilegierten Stellung ist aber die Erfüllung des Leistungsauftrags, und in diesem Punkt mel- den sich Zweifel.
Wir haben, nicht erst seit der vergangenen Kulturdebatte, manchmal den Eindruck, dass die SRG einen betont marktori- entierten Kurs steuert und dabei Gefahr läuft, den gesetzlichen Auftrag zu verraten. Die SRG muss zur Kenntnis nehmen, dass sie heute unter markant erhöhtem Legitimationsdruck steht. Das heisst, sie muss sich der Öffentlichkeit gegenüber ver- stärkt durch Leistungen und Qualität legitimieren, die ihre pri- vilegierte Stellung auch in Zukunft rechtfertigen.
Das Gebührenprivileg gibt ihr die Möglichkeit, freier vom Marktdruck nach Profil und Reputation zu streben und etwas gelassener mit Popularität und Reichweite umzugehen. Ich glaube, das ist auch die Auffassung von Bundesrat Ogi. In die- sem Sinne interpretiere ich jedenfalls den RTL-Entscheid des Bundesrates und gratuliere Herrn Ogi zu diesem mutigen Ent- scheid. Das darf die Leitung der SRG nicht vergessen.
Wenn ich das Selbstverständnis der SRG-Leitung im Lichte der Reorganisation des Unternehmerleitbildes betrachte, frage ich mich, ob sich die SRG-Medien als wichtige Kulturin- stitute unserer Zeit verstehen. Das müssen sie aber doch tun. Zwar haben sie vielen Ansprüchen gerecht zu werden; es geht nicht nur um Kultur. Aus der Optik der Kultur aber müsste eine kulturpolitisch verantwortliche Intendanz geschaffen werden, die über den Tageserfolg und die Launen des Modischen hin- aus nach längerfristig Tragfähigem sucht und dieses weiter- entwickelt, indem sie den Schaffenden ein Arbeitsfeld eröffnet und ihnen eine breite Öffentlichkeit verschafft.
Ein Intendant von Format, sowohl beim Fernsehen als auch beim Radio, müsste sich am Leistungs- und Kulturauftrag des Gesetzes orientieren. Das bedeutet auch einen besseren Ein- bezug der schweizerischen Eigenleistungen von Film, Musik und Schrifttum in das Programm.
Wenn in der WBK, Herr Bundesrat Ogi, bezweifelt wird, ob die SRG und innerhalb dieser Institution vor allem das Fernsehen dem Kulturauftrag nachleben, so heisst das nicht, dass die SRG pauschal kritisiert werden soll. Es gibt auf allen Kanälen sehr gute Sendungen. Radio DRS erfüllt meines Erachtens den Kulturauftrag; aber auch sonst finden wir ausgezeichnete Informations- und Kultursendungen. Dennoch, Experten kom- men zur Erkenntnis, dass die schweizerische Fernsehland- schaft enorm überfremdet ist wie in keinem anderen europäi- schen Land. Das bestätigen zum Beispiel auch die Untersu- chungen des Nationalen Forschungsprogramms 21. Auf Indi- zien für Kulturabbau in den Medien werden Herr Danioth und Frau Simmen hinweisen.
Unsere Kritik zielt auf einen Dialog. Wir möchten bewirken, dass auch in den obersten Chefetagen die hier aufgeworfene Problematik selbstkritisch analysiert wird. Nicht die übliche Selbstverteidigung mit quantitativen Argumenten ist er- wünscht, sondern eine Reflexion auf die eigenen Möglichkei- ten, dem Land zu dienen und seinen Zusammenhalt zu för- dern. Wenn hier keine Einsicht zu spüren ist, müsste man sich überlegen, ob dies nicht personelle Konsequenzen haben soll. Unsere Kritik will eine Stärkung der SRG. Wir haben kein Interesse an einer Legitimationskrise. Die einseitige Marktori- entierung führt zu einer Nivellierung und zu einem Verlust an Ansehen und Anerkennung.
Wir wollen, dass die SRG ein Kulturfaktor ist und bleibt, und wir wollen mit unserem Postulat ein Nachdenken über die Medi- ensituation bewirken. Wenn der Bericht vorliegt, Herr Bundes- rat, werden wir eine weitere Debatte darüber führen können. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Ogi, das Postulat entgegenzu- nehmen.
Simmen Rosmarie (C, SO): Bevor ich in der Frühjahrssession meine Empfehlung einreichte, habe ich mir lange überlegt, wie ich das Anliegen einbringen sollte, dass die Kultur in den elektronischen Medien nicht immer mehr unter die Räder kom- men dürfe. Sie sehen, dass ich die Form einer Empfehlung ge- wählt habe. Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass ich die Stellung der SRG als autonomer Institution in keiner Art und Weise in Frage stellen möchte. Staatsradio und -fernsehen
sind das letzte, was ich mir wünsche. Mir geht es um den Hin- weis darauf, dass die SRG einen Leistungsauftrag hat, der ihr vom Parlament erteilt wurde, dass der Bundesrat den Auftrag hat, diesen Leistungsauftrag zu überprüfen, und dass die SRG heute auf dem Wege ist, ihn nicht mehr in genügender Art und Weise zu erfüllen.
Ich bin sehr froh, dass sich auch die Kommission für Wissen- schaft, Bildung und Kultur (WBK) in der Folge intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt und in der Herbstsession mit einem Kommissionspostulat und einer Empfehlung zwei wei- tere eigene Vorstösse zum Thema eingereicht hat.
Das 20. Jahrhundert wird zu Recht als das Zeitalter der Mas- seninformation bezeichnet. Vor allem in seiner zweiten Hälfte ist es gekennzeichnet durch die alles beherrschende Stellung der elektronischen Medien. Das Verhalten jedes einzelnen wird wesentlich durch seinen Umgang mit Radio, Fernsehen und Video bestimmt. Praktisch überall auf der Welt können via Satelliten dieselben Programme empfangen werden. Dort, wo die Netze verkabelt sind, sind Dutzende von Fernseh- und Ra- dioprogramme ohne jegliche Schwierigkeit zu sehen und zu hören. Nicht nur für den einzelnen, sondern auch für die Ge- sellschaft sind die elektronischen Medien zu einem massge- benden Faktor geworden. Die medienpolitische Landschaft und ihre Entwicklung können daher auch dem Staat nicht gleichgültig sein. Grundsätzlich sind Medien ein Markt wie ein anderer auch und gehorchen den Gesetzen des Marktes, das heisst, Produkte mit grossen Auflagen bzw. Zuschauer- und Zuhörerzahlen setzen sich durch gegenüber solchen, die nur ein kleineres Publikum ansprechen.
Übergeordnete Interessen, zum Beispiel solche eines Ge- meinwesens oder eines Kleinstaates, können nicht damit rechnen, sich auf dem freien Markt durchzusetzen. Die Kon- zession an die SRG und die damit verbundenen Gebühren sollen in der Schweiz dafür sorgen, dass auch diesen überge- ordneten Interessen genügend Rechnung getragen wird. Zu diesen übergeordneten Aufgaben gehört in einem plurikultu- rellen Land wie der Schweiz der sorgfältige Umgang mit dem Spannungsverhältnis zwischen Stärkung der eigenständigen Kulturen einerseits und nationalem Zusammenhalt anderer- seits. Es gehört dazu, dass Sendungen in den verschiedenen Landessprachen nicht nur im eigenen, sondern in allen Sprachgebieten gehört werden können.
Ein anderes Beispiel für den öffentlichen Auftrag ist die be- wusste Pflege der Kultur in den elektronischen Medien. Wenn ich «Kultur» sage, so denke ich vor allem auch an jene Kultur, die ein etwas genaueres Hinsehen und ein geduldigeres Hin- hören verlangt. Es sind zwei grosse Tätigkeitsfelder, innerhalb derer sich die Medien mit Kultur und kulturellem Leben befas- sen. Zum einen dienen die Medien als Marktplatz, um alles, was sich an kulturellen Aktivitäten im Lande und darüber hin- aus abspielt, unter die Leute zu bringen. Wichtig ist bei dieser Funktion, dass neben der Einzelinformation eine Zusammen- schau und damit ein Vergleich ermöglicht wird.
Nehmen Sie zum Beispiel die Radiosendung «52 beste Bü- cher». Jede Woche wird ein Buch vorgestellt und besprochen. Diese einfache Sendung hat eine grosse Ausstrahlung und eine Multiplikatorwirkung. Bücher gehören zu unserem Kultur- schatz. Bücher sind ein Wirtschaftsfaktor. Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Verlage, Druckereien, Buchhandlungen, sie alle leben davon.
Das Verschwinden dieser Sendung ausgerechnet in einer Zeit, da im Sanierungsprogramm des Bundesrates die Förde- rung der Kinder- und Jugendliteratur, die Schweizerische Volksbibliothek, die Buchausstellungen im Ausland, die natio- nalen Informations- und Aussprachezentren, der Schweizer Feuilleton-Dienst und der Service de Presse Suisse auf der Streichungsliste figurieren, ist für unser Kulturleben verhee- rend. Es ist ein Beispiel dafür, wie sich finanzielle Kürzungen doppelt schlimm auswirken werden, wenn auch noch flankie- rende Massnahmen, die zur Unterstützung und als Auffang- netz dienen könnten, wegfallen.
Dieses Beispiel soll Ihnen zeigen, dass es nicht immer spekta- kuläre Anlässe sein müssen, die zur Kulturförderung gehören und zu ihr beitragen. Manchmal sind es die kleinen Dinge und die billigen Sendungen, die eine grosse Wirkung ausüben.
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Neben dieser Drehscheiben- und Marktplatzfunktion besit- zen die elektronischen Medien auch eigene Kunstformen, die nur sie kennen - wie Features, Hörspiele oder Fernsehfilme, die Vermittlung von Opern, Konzerten am Fernsehen -, und sie ermöglichen einen anderen und viel breiteren Zugang, als wenn man live mit dabei ist. Gerade grosse Orchester wie das Orchestre de la Suisse romande zum Beispiel, das eines der weltweit grossen Orchester ist, sind für ihr Weiterbeste- hen auf die Zusammenarbeit mit den elektronischen Medien angewiesen.
Solche Aufgaben sind nur zu erfüllen, wenn die elektronischen Medien nicht auf Gedeih und Verderb dem Gesetz der Rendite unterworfen sind und wenn sie auch vom Gedanken des Ser- vice public getragen werden.
Mit anderen Worten: Hier hat der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Gebühren - das ist das Thema unseres nächsten Ge- schäftes - so festgesetzt werden, dass sie bei haushälteri- schem Einsatz eine Erfüllung des öffentlichen Auftrages der SRG sowohl fordern als auch gestatten.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte zunächst festhalten, dass der Bundesrat bereit ist, das Postulat der WBK und die Emp- fehlung von Frau Simmen anzunehmen.
Lassen Sie mich aufgrund der beiden Voten, die zu dieser An- gelegenheit gefallen sind, folgendes sagen: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Kultur in unserem Land der vier Sprachen, der vier Kulturen, einen sehr wichtigen Teil des Leistungsauf- trages der elektronischen Medien darstellt. Der Bundesrat nimmt das Anliegen der Sicherstellung dieses Kulturauftrages durch Radio und Fernsehen ernst Aber Kultur ist natürlich keine gewöhnliche Ware. Sie ist schwer zu messen, und viel- fach versteht jeder darunter etwas anderes, oder er hat andere Bedürfnisse. Jeder oder jede will vor allem von seiner respek- tive ihrer Kultur hören, und das ist nicht immer einfach.
Die SRG - das möchte ich ihr zugute halten - bemüht sich, möglichst viele Bedürfnisse abzudecken. Dazu gehören natür- lich auch Informations- und Unterhaltungssendungen. Die SRG muss dabei immer wieder versuchen, ein Gleichgewicht zu finden. Was Frau Simmen und Herr Iten Andreas zum Aus- druck gebracht haben, ist richtig: Im Markt muss man sich be- haupten, und deshalb sind die Einschaltquoten von ganz ent- scheidender Bedeutung. Wir haben aber aufgrund der Diskus- sionen, die bereits in diesem Frühsommer angelaufen sind, der SRG den Auftrag gegeben, ihre Auffassung zur Wahrneh- mung des Kulturauftrages darzulegen. Wir haben der SRG sie- ben Fragen gestellt, die sie bis am 30. Dezember 1994 zu be- antworten hat.
Einige Fragen lauten beispielsweise: Wie interpretiert die SRG ihren kulturellen Leistungsauftrag? Welche Strategie verfolgt die SRG bei der Umsetzung dieses Leistungsauftrages kon- kret in ihren Programmen? Wie sieht die bisherige und die künftige Entwicklung bis zum Ende des Jahrhunderts aus? Welche Kapazitäten sind im Bereich Kultur vorgesehen, insbe- sondere auch bei den zweiten Radioprogrammen oder beim neuen Fernsehprogramm Schweiz 4?
In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Iten Andreas danken für sein Votum bezüglich des RTL-Entscheids, aber ich möchte doch korrigieren: Es ist der Bundesrat, der ent- schieden hat, und nicht Adolf Ogi.
Weiter haben wir folgende Fragen gestellt: Welchen Einfluss werden das Projekt «Radio 95» und auch Schweiz 4 auf das kulturelle Angebot haben? Wie viele Kulturproduktionen sind vorgesehen, also die Anzahl der Produktionen, die produzier- ten Stunden, die Produktionskosten im engeren Sinne? Dann aber auch: Was ist vorgesehen in Sachen Hörspiele, Lesun- gen, Konzerte usw .? Wie ist hier die langfristige Planung, und welchen Stellenwert haben Kulturinformationen und die Kul- turberichterstattung in der Zukunft? Wie sieht von der SRG aus gesehen die Entwicklung aus?
Wir hoffen, dass uns die SRG diese Fragen beantworten und uns damit ein Weihnachtsgeschenk machen wird - damit sie auch gezwungen ist, sich bezüglich dieses Auftrages und be- züglich der Zukunft etwas klarere Vorstellungen zu machen. Die Landesregierung wird dann diesen Bericht auswerten und eine Aussprache im Bundesrat führen; dieser wird zu überle-
gen haben, was für Massnahmen allenfalls aufgrund dieses Berichtes zu treffen sind.
Ich kann also festhalten, dass wir diesen Bericht abwarten und dass wir dann bereit sind, Massnahmen zu treffen, wenn sie sich aufdrängen sollten.
Betreffend das Postulat der WBK ist zu sagen, dass wir nicht nur den Bereich Fernsehen abdecken möchten, wie das bei- spielsweise im Postulat Tschopp (93.3464) verlangt wurde, sondern auch den Bereich Radio. Wir werden das Postulat Tschopp in dem Sinne ergänzen, dass wir sein Anliegen auf den ganzen Radio- und Fernsehbereich ausdehnen.
Frau Simmen empfiehlt dem Bundesrat, das Gespräch mit der SRG zu suchen, um sicherzustellen, dass der kulturelle Auf- trag auch weiterhin erfüllt werden kann. Reorganisations- und Kürzungsmassnahmen im Bereich Kultur, bei SF DRS und beim Radio, haben, wie Sie ja wissen, zu vielen Reaktionen ge- führt. Ich muss aber ganz klar sagen, Frau Simmen: Wegen der verfassungsrechtlichen Programmautonomie kann der Bundesrat nicht präventiv eingreifen und der SRG im voraus Auflagen machen. Ihr Begehren, Frau Simmen, muss im Zu- sammenhang mit dem Postulat Tschopp und dem Postulat Ih- rer WBK betrachtet werden.
Wir sind deshalb bereit, diese Vorstösse und Prüfungsauf- träge entgegenzunehmen und sie in unseren Gesprächen, die wir mit der SRG im Rahmen der verfassungsrechtlichen Gege- benheiten führen, zu thematisieren.
Wir sind bereit, das Postulat der WBK und die Empfehlung von Frau Simmen entgegenzunehmen.
Petitpierre Gilles (R, GE): Les recommandations de Mme Sim- men et de la commission -j'anticipe, il y en a deux - ont un but commun: elles visent, à des niveaux de concrétisation diffé- rents, à ce que soit assurée l'exécution par la SSR de son man- dat culturel. Les choses sont claires.
Pour ce faire, il faut naturellement établir l'état des lieux, l'état des faits actuels pertinents dans leur variété, en fonction no- tamment de la diversité des régions linguistiques et des mo- des de diffusion, pour ensuite étudier les mesures que ce constat fera, à mon sens, obligatoirement apparaître comme nécessaires. Cela n'implique en rien - il vaut la peine de le dire clairement - que l'on ne reconnaisse pas la qualité de ce qui est déjà fait. Vouloir le progrès, ce n'est pas une façon de dé- molir ce qui existe.
J'aimerais ajouter à ce propos cinq observations à ce qui a été dit. Je souscris à tout ce que j'ai entendu jusqu'à présent.
La première, qui n'est pas du tout propre à la Suisse, mais qui a une portée générale, c'est que les effets de l'hypermédiatisa- tion, qui sont à mon avis des effets destructeurs du point de vue culturel, entraînent de plus en plus la sous-information du public, contrairement à ce qu'on croit. Le public est en effet écrasé, sinon abruti, sous la masse désordonnée de ce qu'il faut appeler des «nouvelles» ou des «informations> les plus disparates. Autre effet négatif de cette hypermédiatisation, elle enlève aux gens le temps, le loisir et l'envie de s'informer, au sens large, par d'autres voies.
Ma deuxième observation, c'est que les méthodes de la com- munication moderne sont, à mon avis, aussi importantes que les contenus de la communication. La radio, et plus encore la télévision, peuvent conduire à perdre tout simplement le sens du temps, le sens de la continuité. L'actualité et ses exigences, ou ses soi-disant exigences, sont des causes de rupture inces- sante dans les processus de l'esprit humain, dans notre per- ception de ce qui se passe dans la réalité. Elles tuent la mé- moire. Nos modes de fonctionnement au niveau des médias tuent la mémoire et l'empêchent de fonctionner.
Et puis, on peut dire à peu près la même chose au niveau de la simplification. La médiatisation a tendance à simplifier tout à fait abusivement la complexité des faits, elle développe natu- rellement une tendance au simplisme impatient dans le pu- blic. En résumé, il y a donc quelque chose de profondément hostile au développement de la culture dans cette situation et il est naturellement essentiel qu'en contrepartie les médias, parce qu'ils contiennent et qu'ils manifestent ces dangers, ap- portent aussi une contribution spécifique positive au dévelop- pement culturel.
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Ma troisième remarque, qui touche la Suisse plus particulière- ment, c'est que la diversité chez nous fait partie de notre culture commune, je le rappelle et j'insiste sur ce point: la di- versité comme culture commune. Il faut donc toujours avoir en tête cette tension: à la fois ne pas dissoudre l'idée confédérale dans les localismes, mais ne pas imposer une vue nationale de la culture, il faut le faire en même temps. Il faut donc des col- laborations, des échanges sur le plan concret. Il faut se prêter les émissions et toujours avoir en tête ce double objectif: meil- leure utilisation des moyens, mais aussi utilisation des moyens qui existent beaucoup plus fortement, en ce sens qu'on devrait répéter les émissions plus souvent, se les prêter, les échanger, d'une façon tout à fait concrète et économique. En outre, dans ce cadre aussi, la concurrence internationale nous appelle à donner sa pleine pertinence au niveau de la Confédération, à côté de celui des régions linguistiques. Je crois que l'on aurait tort de ne pas réaliser qu'aujourd'hui c'est une nécessité de s'occuper de la Confédération comme Confédération. A cause des dimensions de la concurrence internationale, mais aussi à cause de notre situation interne, c'est là le lieu de l'effort maximum. Et puis, c'est vrai aussi pour des motifs de coûts.
Quatrième observation: l'essentiel des difficultés que nous avons rencontrées dans le cadre de la politique étrangère au sens large - c'est un rappel, je crois que tout le monde est d'accord - repose sur des éléments de nature culturelle. Ce sont notre culture historique et notre culture politique qui sont mal connues et qui nous conduisent à nos difficultés.
Cinquième observation: il faut distinguer, me semble-t-il - elles ne s'opposent pas, mais il faut les distinguer -, l'activité culturelle formelle de la SSR et ce qui fait partie, dans d'autres domaines, du support culturel du travail des gens de la SSR. Je crois que la qualité de la formation culturelle des gens qui travaillent à la SSR est tout à fait aussi importante que la forma- lisation de programmes culturels comme tels. Cela fait partie du mandat culturel de la SSR que ces gens soient bien formés et puissent irradier, en quelque sorte, grâce à leur formation culturelle, des éléments de culture dans d'autres domaines. Voilà ce que je voulais avoir dit.
C'est dans cet esprit que je vous propose d'approuver le pos- tulat de la Csec (94.3173) et les recommandations Simmen (94.3106) et de la Csec (94.3321). Je crois que la SSR peut en- core beaucoup améliorer la qualité de ce qu'elle fournit positi- vement au développement de la culture en Suisse.
Danioth Hans (C, UR): Unabhängigkeit, Autonomie und Frei- heit der Medien sind wiederum beschworen worden. Doch sind sie nicht Selbstzweck, sondern korrelieren mit ihrer Ver- antwortung für die Gemeinschaft, die in einem Leistungsauf- trag zugunsten der Öffentlichkeit verankert ist. Die Medien ha- ben ihre Freiheit im Rahmen dieses Leistungsauftrages wahr- zunehmen, und trotz dieser Autonomie ist es wiederum der Bund, der, ohne den Inhalt zu beeinflussen, für die Erfüllung des Leistungsauftrags zu sorgen hat Hier sind präventive Massnahmen durchaus möglich. Wie sieht es in Wirklichkeit aus? Ich bin den Einzelheiten etwas nachgegangen.
Die Doktrin der SRG lautet, mindestens 30 Prozent Marktanteil halten zu wollen; dies könne, so wird beigefügt, nur mit einer Boulevardisierung des Programms erkauft werden. Indes er- scheint mir eine solche Philosophie, eine Diktatur der Ein- schaltquoten, überaus fragwürdig. Bei der SRG wurden die Fernsehprogramme schon vor einiger Zeit aufgrund der Ein- schaltquoten umgestaltet Der verfassungsmässige Lei- stungsauftrag spielt offenbar keine grosse Rolle mehr. Es scheint, dass auch Schweiz 4 nach dieser Philosophie aufge- baut werden soll. Was sind die Begleiterscheinungen?
Wegen der hohen Bedeutung der Werbeeinnahmen findet im Bereich des Kabel- und Satellitenfernsehens ein immer härte- rer Konkurrenzkampf um Zuschauerzahlen statt. Aufgrund der Konkurrenz werden die Lizenzpreise für Massenprogramme extrem verteuert, die öffentlich-rechtlichen Medien müssen hier mithalten. Man sieht und hört ja immer von den Summen, die für solche Stars bezahlt werden müssen.
Immer mehr Programmangebote führen dazu, dass der Publi- kumsanteil auf immer mehr Kanäle verteilt wird. Man kann
wohl sagen, dass die Überfremdung der schweizerischen Fernsehlandschaft unaufhaltsam fortschreitet. Ich habe hier eine sehr aussagekräftige Tabelle mit der Überschrift: «Markt- anteile der ausländischen TV-Programme in einigen europäi- schen Ländern von 1988 bis 1992.» Wer steht an der Spitze? Sie haben es erraten: Die Schweiz steht mit 67 Prozent weit an der Spitze, gefolgt von Belgien mit 38,2 Prozent, Österreich mit 27 Prozent, den Niederlanden mit 23 Prozent. Die Mehr- sprachigkeit unseres Landes und damit der erleichterte Zu- gang zu Fernsehsendern der Nachbarländer sind nur teil- weise eine Erklärung für dieses Phänomen. Es ist, so will es mir scheinen, wie ein Teufelskreis. Die Konsequenzen für un- sere nationalen Sender werden tagtäglich «sichtbar»: noch mehr Orientierung an maximalen Zuschauereinschaltquoten, vorab im Hauptprogramm am Abend, Abbau von Programm- leistungen für qualifizierte Minderheiten usw.
Neuerdings ist das Fernsehen nicht mehr an der Herstellung oder Veranstaltung von Kulturanlässen beteiligt, es berichtet nur noch über Kultur. Dabei wird die Berichterstattung als Kurzfutter in Minisendegefässen konzentriert, in der Form von Hits und publikumsgängigen Informationen angeboten. So- weit kulturelle und künstlerische Leistungen ohne markt- schreierische Begleiterscheinungen dargeboten werden, sind sie auf Mitternachts- und Randstunden verbannt: Das Fernse- hen trägt nicht mehr «zur kulturellen Entfaltung, namentlich durch die möglichst breite Berücksichtigung schweizerischer Eigenleistungen» bei, es berücksichtigt nicht genügend «die Eigenheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone», wie dies Artikel 26 RTVG verlangt. Die Vielfalt ist gegenüber frü- her klar eingeschränkt.
Wie ist es im Radiobereich? Ich habe auch hier einige Zahlen recherchiert. Wir stellen eine massive Aufwandreduktion bei Radio DRS 2 fest. Für das Jahr 1991 gibt die SRG als Aufwand für DRS 2 noch 20,4 Millionen Franken an, im letzten Jahr wurde vorgegeben, diesen Aufwand ab 1995 auf 13 Millionen Franken zu reduzieren; damit verbunden sollte auf 12 bis 16 von 70 Mitarbeitenden verzichtet werden. Oder der Abbau bei der Musik: Der Bereich Musik ist gemessen am Stand 1990 um 70 Prozent abgebaut worden. Auf Anfang 1995 wurden zusätz- liche Einsparungen von 800 000 Franken vorgegeben.
Oder Reduktion der Konzertmitschnitte, Frau Simmen hat es bereits erwähnt: Ab 1995 sind nur noch zehn Konzertmit- schnitte von städtischen Orchestern geplant, auf deren Pro- gramm nicht Einfluss genommen wird und die nicht zusätzlich für den Programmaustausch genutzt werden. Damit entfallen natürlich auch Arbeitsfelder und Aufführ- und Verbreitungs- möglichkeiten für Schweizer Komponierende.
Oder Hörspiele, ein ganz heikles Problem: Während DRS 2 im Jahr 1991 noch 31 Eigenproduktionen inszenierte, sollen es ab 1995 nur noch 12 Werke sein - einschliesslich der Kopro- duktionen mit dem Ausland. Damit schwinden wichtige Ar- beitsmöglichkeiten für Schauspieler und Regisseure, die in ei- nem fruchtbaren Austausch mit Theater und Film stehen.
Im Zuge der Einführung des Strukturplanes 1995/96 wird be- kanntlich die Programmherstellung von Radio DRS auf we- nige Standorte beschränkt und werden insbesondere die Moderation und die Musik auf Zürich konzentriert. Damit geht ein Verlust von in vielerlei Sparten produzierenden Studios - beispielsweise in Bern und Basel - einher mit dem mittelfristi- gen Verlust an Vielfalt lokaler Identität und radiophoner Hei- mat, die mit diesen Studios verbunden war. Damit wird gerade Menschen abseits von grossen Zentren eine wertvolle und siedlungspolitisch stabilisierende Unterhaltungsmöglichkeit weggenommen. Dafür - gestatten Sie mir die Bemerkung - wird das «Tagesfernsehen» eingeführt und ausgebaut, dessen Sinn ich nach wie vor nicht einzusehen vermag, mit der Aus- nahme, dass man irgendwie einen Gag nachmachen will.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernse- hen (UBI) hat in ihrem Jahresbericht 1993 darauf hingewiesen, dass sie mit ihrem pragmatischen, an der einzelnen Sendung orientierten Programmaufsichtsverfahren der Abflachung des Programmangebotes kaum wirksam begegnen könne. Es bleibe die Frage, ob nicht namentlich der kulturelle Leistungs- auftrag durch die Erfolgsdiktatur im Streben nach möglichst hohen Einschaltquoten erheblich beeinträchtigt werde. Eine
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Erfolgskontrolle, ob dem kulturellen Leistungsauftrag durch das Gesamtangebot von Radio und Fernsehen nachgelebt werde, lasse sich allerdings nicht an Einschaltquoten ablesen und messen. Bei allem Respekt vor den guten Seiten des Wett- bewerbs wirke er sich insbesondere beim kulturellen Angebot von Radio und Fernsehen negativ aus. Soweit dieser Bericht. Damit sind nicht nur formale Gesetzes- und Konzessionsbe- stimmungen in Frage gestellt Bei aller Anerkennung der Be- mühungen des Bakom und des Departementes kommt man um die Feststellung nicht herum, dass die Kulturförderung in den Monopolmedien politisch ziemlich heimatlos ist. Es ist höchste Zeit, hier Gegensteuer zu geben. Es geht letztlich um eine hohe staatspolitische Aufgabe, um ein Anliegen, nämlich um die Frage, wie weit wir Schweizerinnen und Schweizer uns als Willensnation verstehen, die durch eine gemeinsame, grosse Kultur entstanden ist. Wie weit wollen wir die Eidgenos- senschaft auch in diesen medienpolitischen Anliegen als eine Klammer bewahren und uns nicht nur vom Ausland versorgen lassen?
In diesem Sinne bitte ich Sie, unser Anliegen zu prüfen.
Onken Thomas (S, TG): Ich schliesse mich aus voller Über- zeugung dem an, was Frau Simmen und meine Vorredner be- reits zum Ausdruck gebracht haben. Ich teile die Überzeu- gung, Herr Bundesrat, dass die SRG tatsächlich ihre staatspo- litische Aufgabe und ihren Leistungsauftrag nicht mehr so er- füllt, wie sie ihn erfüllen sollte, und zwar in den beiden heute wesentlichen Bereichen:
Die nationale Verständigung: Die SRG ist immer weniger Klammer zwischen den Kulturen unseres Landes, sie schafft immer weniger Ausgleich und Austausch und bildet auch kaum mehr Identität, was heute in unserem so irritierten Land ganz besonders erforderlich wäre.
Der kulturelle Auftrag: Auch dem Auftrag, Kultur zugänglich zu machen, Kultur zu vermitteln, zur kulturellen Entfaltung beizutragen - dem Auftrag, wie wir ihn ursprünglich erteilt ha- ben-, genügt sie mit der Politik, die sie macht, immer weniger. Dazu kommen die einschneidenden Rationalisierungsmass- nahmen. Überall regiert das Einschaltquotendenken, überall dominieren betriebswirtschaftliche Überlegungen, die die SRG zwar anstellen muss, die aber teilweise mit einer Rigoro- sität durchgezogen werden, die den eigentlichen Auftrag ge- fährdet. Herr Danioth hat die lange Liste von durchaus beleg- baren und nachprüfbaren Abbaumassnahmen vorgelegt, bei- spielsweise die Zentralisierung des Radios - von Moderation und Sendeabläufen - im Rahmen des Projektes «Radio 95» in Zürich.
Die Art und Weise, wie Sie, Herr Bundesrat, und der Bundesrat insgesamt, auf die Einfache Anfrage Piller (94.1086) geantwor- tet haben, zeigt mir jedenfalls, dass Sie die Tragweite dieser als reine Rationalisierungs- und Straffungsmassnahme be- gründeten Neuausrichtung schlicht unterschätzen. Sie recht- fertigen die Situation auch in einer Art und Weise, Sie verteidi- gen sie, wie es meines Erachtens nicht richtig ist. Denn mit die- sen Massnahmen kommen erneut der Verständigungsauftrag und der kulturelle Auftrag zu kurz, wie sie in Artikel 26 des Bun- desgesetzes über Radio und Fernsehen festgeschrieben sind. Wenn nämlich die Eigenheiten dieses Landes berücksichtigt werden sollen und wenn man den Bedürfnissen der Kantone genügen will, dann braucht es eine dezentrale, lokale Produk- tion. Nur so kann das Atmosphärische, können die Dialekte, können die örtlichen Besonderheiten in diesen Medien auch wirklich eingefangen und gespiegelt werden.
Auch im künstlerischen Bereich ist es doch so gewesen, dass die traditionsreichen Studios in Basel, Bern, Luzern und St. Gallen den örtlichen Kunstschaffenden ein Forum geboten haben, das ihnen Nebenverdienste ermöglichte. Das alles wird nun zurückgestuft, das alles verliert an Bedeutung, wenn eine Zentralisierung durchgesetzt wird, wie sie jetzt beabsich- tigt ist.
Man kann in Zürich keine Gotthelf-Hörspiele produzieren, und man kann aus Zürich auch nicht den Basler Witz und die Bas- ler Schlagfertigkeit einfangen und vermitteln. Durch die ge- plante Zusammenfassung geht wieder etwas von der bisheri- gen Vielfalt, von unserem kulturellen Reichtum verloren.
Ich frage mich, wie Sie dem entgegenwirken, Herr Bundesrat. Meine Vorredner - Herr Kollege Iten Andreas und auch Herr Danioth - waren Ihnen gegenüber in diesem Punkt ausseror- dentlich wohlwollend. Herr Danioth, Sie haben gesagt, Kultur und Verständigung hätten offenbar bei der SRG keine Für- sprecher mehr, seien recht eigentlich «heimatlos». Ich frage mich: Wie ist es denn im EVED und beim Bakom um diese Für- sprache für die Kultur und für die Verständigung bestellt? Sind diese Berichte dort wirklich gut aufgehoben? Gibt es beim Ba- kom Leute, die sich um den Kulturauftrag kümmern und nicht nur die technokratischen Aspekte der Medien im Auge haben? Ich bin mir nicht sicher, ob man dort der Kultur den Rückhalt gibt, der eigentlich notwendig wäre. Der Ermessensspielraum ist nämlich gross; um so mehr ist es nötig, eine präzise Ausle- gung des Leistungsauftrages zu verlangen. Sie haben das jetzt in Auftrag gegeben. Ich begrüsse das, und ich bin ge- spannt auf diese Rechenschaftsablage der SRG und auch auf den Bericht, den Sie uns aufgrund des Postulates unterbreiten werden und der sicher Anlass zu einer breiten Kulturdebatte in unserem Rat geben wird. Wenn selbst die UBI derart warnend auf den Abbau des Leistungsauftrages hinweist, muss das ein Alarmsignal sein.
Sie haben ja überdies eine Fülle von Protesten, Petitionen und parlamentarischen Vorstössen erhalten. Es herrscht jedoch eine Art «divide et impera»: Man behandelt die Dinge einzeln und sehr punktuell, aber die Zusammenschau fehlt. Erst alle Teilschritte, alle alarmierenden Zeichen zusammen - Herr Da- nioth hat das verdeutlicht - ergeben den ganzen Ernst der Lage. Ich frage mich, ob das Bakom wirklich den Überblick hat. Da braucht es sicher eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur. Ich stelle einfach fest, dass Sie, Herr Bundesrat, zu schnell bereit sind, auf die vielzitierte Autonomie der SRG zu verweisen. Diese Autonomie will auch niemand anrühren. Wir erleben in Italien, wohin es führt, wenn öffentli- che Medien unter die Kuratel der Politik kommen, und erst noch einer einseitig ausgerichteten Politik. Von dem kann hier nicht die Rede sein. Davon hat niemand gesprochen, und das wollen wir auch nicht. Aber diese Autonomie der SRG besteht eben nur innerhalb des gesetzten Leistungsauftrages. Dieser Leistungsauftrag muss eingelöst werden. Ob er erfüllt wird, dem ist nachzugehen, und die Umsetzung ist mit aller Ent- schiedenheit einzufordern. Sonst frage ich mich tatsächlich, wozu die Gebühren gut sind, aus denen wir die SRG finanzie- ren. Wenn der Trend zur Kommerzialisierung anhält, zum rein betriebswirtschaftlichen Denken, zum blossen Spekulieren auf Werbeeinnahmen -ja gut, dann soll man meinetwegen auf dieser Schiene fahren und sich auf dem Markt behaupten. Dann braucht es aber keine Gebühren mehr. Die Gebühren sind ja sozusagen das Gegenstück zum Leistungsauftrag, der erbracht werden muss, und auf dessen Erfüllung wir bestehen müssen. In diesem Sinn ist die heutige Diskussion nicht bloss ein Strohfeuer, das rasch ausbrennt. Die WBK hat eine Arbeits- gruppe eingesetzt, und diese wird kontinuierlich weiterarbei- ten: nicht nur um von der parlamentarischen Seite her das ent- sprechende Interesse zu bekunden, sondern auch um den nötigen politischen Druck zu entfalten, den es offensichtlich braucht, um ans Ziel zu gelangen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Petitpierre, ich teile Ihre Auffas- sung, dass die elektronischen Medien einen sehr positiven Beitrag zur kulturellen und zur sozialen Entfaltung des Men- schen leisten sollen. Wir werden mit dem Kulturauftrag der SRG allerdings nicht alle negativen Entwicklungen der heuti- gen Gesellschaft korrigieren können, da sind wir uns einig, da haben wir keine Differenz. Es wird im Rahmen der Möglichkei- ten unser Bestreben sein, dazu beizutragen, dass die Qualität der Programme in der Schweiz ständig verbessert wird. Sie wissen, dass der Bund beispielsweise auch die Weiterbildung der Medienschaffenden unterstützt.
In bezug auf die Ausführungen von Herrn Danioth: Wir müssen uns darüber im klaren sein, in der Schweiz liegt kein Punkt wei- ter als 75 Kilometer von der Grenze weg. Die ausländische Konkurrenz ist natürlich sehr stark, und da muss eine starke SRG die Klammerfunktion wahrnehmen. Das kann sie nur tun, wenn ihre Programme gesehen und gehört werden; die SRG
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SRG. Kulturauftrag
soll nicht zu einem Minderheitensender werden. In diesem Sinne sind die Einschaltquoten nicht bloss des Teufels - ent- schuldigen Sie diesen Ausdruck. Sie sind auch zu beachten, und trotzdem darf die Kultur nicht zu kurz kommen. Im Ver- gleich zu ihrer Konkurrenz hat die SRG immer noch sehr viele kulturelle Programmanteile. Sie soll aber nicht nachlassen - das habe ich jetzt gehört und habe Ihren Unmut zur Kenntnis genommen. Deshalb wird der Bundesrat den Dialog suchen und nicht klein beigeben, Herr Onken, aber wir haben uns an die Gegebenheiten zu halten. Deshalb haben wir diesen Be- richt angefordert, deshalb werden wir das Thema weiterverfol- gen, nicht zuletzt deshalb haben wir das RTL-Gesuch abge- lehnt. Der Entscheid des Bundesrates, Herr Danioth, ist und war die logische Folge der bisherigen Medienpolitik des Bun- desrates. Es ist ein Entscheid über unser medienpolitisches System, nämlich eine Antwort auf die Frage: Soll der Bundes- rat - deshalb bin ich etwas von Ihrer Mimik überrascht, Herr Danioth - die Expansion ausländischer Medienunternehmen in der Schweiz aktiv fördern, indem er Programmfenster zu- lässt? Der Bundesrat hat also hier einen Grundsatzentscheid getroffen, der für die schweizerische Medienpolitik von gros- ser Bedeutung ist. Wenn ich die Entwicklung in der Schweiz beurteile, dann ist dieser Entscheid, Herr Onken, ein sehr ver- nünftiger, um nicht zu sagen ein sehr intelligenter Entscheid gewesen. Der hier erwähnte Generalintendant des ORF, Gerd Bacher, hat diesbezüglich Klartext gesprochen und hat uns gratuliert; auch andere Leute aus dem deutschsprachigen Raum haben dies getan. Aber es geht nun darum, dass die SRG diese Chance packt. Es geht auch darum, dass die SRG versucht, sich in diesem Konkurrenzkampf zu behaupten. Herr Onken, bei der Sendernetzplanung hat der Bundesrat dem Sprachaustausch zwischen den Regionen hohe Priorität eingeräumt. Es sollen dort, wo sie vorhanden sind, Frequen- zen zur Übertragung der Programme aus anderen Sprachre- gionen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat gerade die heute gemachten staatspolitischen Überlegungen beim RTL- Entscheid berücksichtigt und umgesetzt, gegen harte Kritik - ich muss Ihnen das noch einmal sagen. Aber er hat einen sehr wichtigen Entscheid für die Zukunft getroffen. Die Zentralisie- rung der Produktion muss nicht den Kulturauftrag gefährden. Die Mobilität ist heute sehr gross, und auch die Einsatzteams haben diesbezüglich neue Möglichkeiten. Die Darstellung al- ler Regionen im Fernsehen und im Radio darf nicht gefährdet werden. Die Kultur hat ihre Fürsprecher im EVED, und sie hat sie auch im Bakom, Herr Onken, und sie hat sie auch im Bun- desamt für Kultur. Wir pflegen auch einen regen Austausch mit diesem Bundesamt, gerade zum Thema des Kulturauftrags der SRG.
Der Bereich der Kultur ist wichtig. Gerade deshalb wollen wir ja das Problem profund analysieren und dann auch - sofern nö- tig - Massnahmen treffen.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) will den Leistungsauftrag der SRG im kulturellen Bereich jetzt mit verschiedenen Massnahmen absichern. Wir nehmen diese Empfehlung an, aber ich muss vielleicht hier noch ein präzisierendes Wort anfügen. Ich habe aufgrund Ihrer Ausfüh- rungen zur Kenntnis genommen, dass eine Unzufriedenheit vorhanden ist, aber ich muss auch hier sagen, dass nicht je- des Mittel recht ist. Wenn der Vergleich mit Italien gemacht wurde, dann möchte ich zumindest sagen, dass das etwas übertrieben ist. Das Gesetz enthält klare Vorgaben, Herr On- ken. So kann der Bundesrat beispielsweise - ich muss Ihnen das sagen - nicht eine Gebührenerhöhung mit Auflagen ver- binden. Eine Gebührenerhöhung ist - Sie wissen es so gut wie ich - ein Rechtsetzungsakt, eine Verordnungsänderung, und das können wir nicht noch mit Auflagen und Forderungen ver- knüpfen. Es ist auch nicht Sache des Bundesrates, beispiels- weise ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG einzuleiten. Der Bundesrat ist zwar Konzessionsbehörde, doch hat er - das möchte ich hier auch einmal sagen - keinerlei direkte Auf- sichtsfunktion. Wenn es einen dringenden Verdacht gibt, dass die SRG ihren kulturellen Leistungsauftrag nicht mehr erfüllt, so wird die Aufsichtsbehörde die nötigen Massnahmen ergrei- fen müssen. Da ist zunächst das Bakom gefordert, und da wird auch der Bundesrat nicht in Reserve bleiben.
Mit diesen Vorbehalten kann die Empfehlung der WBK als Prü- fungsauftrag entgegengenommen werden, und Sie werden in dieser Angelegenheit auch wieder von uns hören, wenn der im Zusammenhang mit dem Postulat versprochene Bericht vor- liegt.
Postulat 94.3173 Überwiesen - Transmis
Empfehlung 94.3106 - Recommandation 94.3106 Überwiesen - Transmis
94.3321
Empfehlung WBK-SR Sicherung des Leistungsauftrages der SRG
Recommandation Csec-CE Mandat de prestations de la SSR. Garantie
Wortlaut der Empfehlung vom 6. September 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der SRG:
a. die hängige Gebührenerhöhung nur mit Auflagen zu geneh- migen, welche die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Lei- stungsauftrags namentlich im Bereich der Kultur und Verstän- digung sicherstellen;
b. aufgrund der Feststellungen der Unabhängigen Beschwer- deinstanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993 in einem förmlichen Verfahren zu untersuchen, ob und wie der Leistungs- und Kulturauftrag erfüllt wird;
c. abzuklären, ob über die Reservebildung der SRG und deren Verwendung eine Quersubventionierung des Fernsehens durch Radiogebühren erfolgt.
Texte de la recommandation du 6 septembre 1994
Le Conseil fédéral est invité, compte tenu du statut indépen- dant de la SSR, à:
a autoriser l'augmentation de la redevance en suspens seule- ment par des charges qui garantissent une exécution du man- dat de prestations conforme aux dispositions constitutionnel- les, notamment dans le domaine de la culture et de la compré- hension;
b. examiner par la voie d'une procédure formelle, sur la base des constations de l'Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision dans son rapport an- nuel 1993, si et comment le mandat de prestations, notam- ment en ce qui concerne le mandat culturel, est exécuté;
c. déterminer si de la constitution de la réserve SSR et de son affectation découle, grâce à la redevance radio, une subven- tion croisée de la télévision.
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Zu den vorhergehen- den Geschäften nur zwei Bemerkungen:
Ich glaube, Herr Bundesrat, Sie haben Herrn Onken falsch verstanden. Er hat ja gerade das, was in Italien passiert, als Mahnung in den Raum gestellt.
Es wäre sehr wichtig - ich möchte an die Bemerkung von Herrn Onken anknüpfen -, dass bei den Fragen, die der SRG gestellt wurden und zu denen sie Bericht erstatten wird, auch das Bundesamt für Kultur mitsprechen könnte, um diese Ant- worten zu beurteilen.
Nun kurz zur Begründung dieser Empfehlung: Ich kann alle Ausführungen zum Postulat 94.3173 der WBK und zur Emp- fehlung Simmen mehr oder weniger als eingehende Begrün- dung der Empfehlung 94.3321 stehenlassen. Was dort gesagt wurde, dient ja als Ausgangspunkt auch für diesen Vorstoss, nämlich für die Empfehlung der WBK
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat WBK-SR Kulturauftrag der SRG Postulat Csec-CE Mandat culturel de la SSR
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3173
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
966-971
Page
Pagina
Ref. No
20 024 747
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