E 16 juin 1994
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besoins de leurs habitants. De même, les offices cantonaux du travail sont plus à même d'entretenir des contacts étroits avec les entreprises sises sur le territoire du canton, ce qui repré- sente un avantage non seulement pour la création de places de stages mais aussi pour l'organisation de programmes d'occupation adaptés aux besoins.
Considérations de la commission
La commission, qui a examiné la pétition lors de sa séance du 28 mars 1994, n'a pu adhérer à l'argumentation des pétition- naires sur de nombreux points. Elle a notamment exprimé son scepticisme face à l'affirmation selon laquelle le problème du chômage au Tessin et dans d'autres cantons limitrophes a subi une aggravation considérable en raison de l'instauration du marché unique européen (1er janvier 1993) et de l'EEE (1er janvier 1994).
La commission se rallie à la position de l'Ofiamt en renvoyant par ailleurs au résultat des ses délibérations concernant la loi sur l'assurance-chômage lors desquelles elle a pris indirecte- ment en compte les exigences des pétitionnaires (par ex. pro- longation de la durée du versement des indemnités aux chô- meurs âgés, soutien particulier aux mesures visant à l'amélio- ration du marché du travail, promotion de programmes d'oc- cupation).
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu neh- men, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission La commission propose de prendre connaissance de la péti- tion sans y donner suite.
Angenommen - Adopté
94.3051
Interpellation Danioth Umsetzung der Alpen-Initiative Mise en oeuvre de l'initiative pour la protection des Alpes
Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994
Volk und Stände haben am 20. Februar 1994 einer Verfas- sungsgrundlage für die Verlagerung des alpenquerenden Gü- terverkehrs von der Strasse auf die Schiene zugestimmt Die Initianten hatten im Abstimmungskampf wiederholt zu verste- hen gegeben, die Alpen-Initiative schliesse nicht aus, dass die Umlagerung von Grenze zu Grenze gegebenenfalls auch ohne Zwang, nämlich mit marktwirtschaftlichen Mitteln, er- reichbar sei.
Ich frage daher den Bundesrat an:
Ist der Bundesrat gewillt, anstatt die Übergangsfrist abzu- warten, ein dynamisches und möglichst marktkonformes Kon- zept zur Verwirklichung des neuen Verfassungsauftrages in die Tat umzusetzen?
Wie soll insbesondere die Verlagerung des alpenqueren- den Gütertransits und darüber hinaus des gesamten Güter- fernverkehrs auf die Schiene soweit möglich unter Vermei- dung einer Kollision mit dem Transitabkommen und von dis- kriminatorischen Nebenfolgen gegenüber dem Ausland er- reicht werden?
Kann hierzu gegebenenfalls die Verwirklichung der lei- stungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe vorangetrieben werden?
Texte de l'interpellation du 28 février 1994
Le peuple et les cantons ont approuvé le 20 février 1994 un ar- ticle constitutionnel imposant le transfert de la route sur le rail du transit à travers les Alpes des marchandises transportées d'une frontière à l'autre. Les promoteurs de l'initiative ont laissé entendre à plusieurs reprises au cours de la campagne précédant la votation que l'initiative n'excluait pas que ce transfert puisse être atteint sans mesure contraignante, c'est- à-dire par des moyens propres à l'économie de marché.
C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
A-t-il la volonté de mettre en oeuvre, sans attendre l'échéance du délai transitoire, un programme dynamique et autant que possible conforme à l'économie de marché, pour exécuter le nouveau mandat constitutionnel?
Comment peut-on en particulier transférer sur le rail le trans- port des marchandises transitant à travers les Alpes, voire de la totalité du transport des marchandises à grande distance, tout en évitant autant que possible de violer l'accord sur le transit et de prendre des mesures qui seraient discriminatoires pour les transporteurs étrangers?
Est-il possible dans ce but de hâter la mise en place de la re- devance sur les poids lourds liée aux prestations ou à la consommation de carburant?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich hätte die Interpellation Danioth aus Gründen der Aktualität gerne heute beantwortet. Ich wäre dankbar, wenn ich dafür etwa fünf oder sechs Minuten er- hielte. Ich bin mir bewusst, dass die Interpellation dann später diskutiert werden müsste; aber ich glaube, es wäre nötig, dem Rat gewisse Informationen mitzuteilen.
Danioth Hans (C, UR): Ich habe natürlich eine Begründung vorbereitet; ich persönlich könnte aber darauf verzichten, vor allem, weil ich die wichtigen Fragen in der Interpellation selbst festgehalten habe.
Es geht mir vor allem darum, dass wir uns jetzt nach der Dis- kussion um die Strassentransitfrage dem viel wichtigeren An- liegen der Umsetzung zuwenden, wobei ich betonen möchte, dass das Parlament auch hier die Verfassung auslegen muss, und zwar nach dem Text, nicht - wie die Medien meinen - nach unterschiedlichen Auffassungen. Dieser Verfassungs- text lässt es auch zu, dass marktwirtschaftliche Mittel einge- setzt werden. Vom Wort «Zwang» ist nicht die Rede. Es geht darum, die Quadratur des Kreises herzustellen, indem einer- seits diese Forderung erfüllt und andererseits gegen das Aus- land nicht diskriminatorisch vorgegangen wird.
Das ist, kurz zusammengefasst, der Inhalt meiner Begrün- dung. Ich wäre froh, wenn Herr Bundesrat Ogi im Lichte der Erklärungen der Verkehrsministerkonferenz in Luxemburg, die ja sehr aktuell sind, einige Ausführungen machen könnte.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich danke Ihnen und fasse mich kurz: Wir haben bei der Umsetzung der Alpen-Initiative zwei Pro- bleme: Das erste, das kleinere, das Strassentransitverkehrs- gesetz, haben Sie in dieser Session verabschiedet Das grös- sere, das noch auf uns wartet, wird die Umlagerung des Güter- verkehrs von der Strasse auf die Schiene von Grenze zu Grenze sein.
Dazu folgendes: Ich habe dem zuständigen Amt meines De- partementes den Auftrag erteilt, ein Umsetzungskonzept für den Umlagerungsauftrag des neuen Verfassungsartikels 36sexies BV auszuarbeiten. Dem Bundesrat ist dazu bis zum kommenden Herbst ein Aussprachepapier vorzulegen. Er wird dann die Stossrichtung der Umsetzung festlegen. Diese Verfassungsbestimmung wird primär mit marktwirtschaftli- chen Instrumenten und schrittweise zu verwirklichen sein. Wir haben zehn Jahre Frist. Das ist wenig Zeit, aber es ist etwas Zeit.
Bei der Realisierung sind die internationalen Verpflichtungen der Schweiz selbtverständlich einzuhalten. Die Massnahmen dürfen die Ausländer nicht diskriminieren. Die Verwaltung un- tersucht zurzeit mögliche Massnahmen sowie die technischen
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und praktischen Ausgestaltungsmöglichkeiten. In einer ersten Phase geht es darum, alle denkbaren und möglichen Mass- nahmen zu sammeln. Tunnel- und Mautgebühren, Road-pri- cing werden ebenso geprüft wie Zertifikate oder Ökopunkte und vieles andere mehr. Dazu gehören auch Programme zur Förderung des Huckepackverkehrs wie die Abklärung von be- trieblichen und administrativen Verbesserungen im kombi- nierten Verkehr. Diese Massnahmen werden anschliessend anhand der eingangs erwähnten Kriterien - Nichtdiskriminie- rung, Marktwirtschaftlichkeit, Einhaltung der internationalen Verpflichtungen - bewertet Selbstverständlich müssen auch die rechtlichen Grundlagen in eine Bewertung einbezogen werden, genauso wie allfällige finanzielle Konsequenzen.
Die EU ist an der Art und Weise, wie die Konkretisierung des neuen Artikels 36sexies erfolgt, sehr interessiert. Das hat die Kommission in einem Aide-mémoire zuhanden der Transport- minister am letzten Dienstag festgehalten. In verschiedenen Gesprächen zwischen Beamten der EU-Kommission und der Bundesverwaltung wurde über diese Umsetzung orientiert. Dabei haben die Vertreter der EU auch die Frage der 28-Ton- nen-Limite aufgeworfen. Seitens meiner Beamten wurde klar festgehalten, dass es an der EU liege, ihre diesbezüglichen Anliegen nach Aufnahme der Verhandlungen im Verkehrsbe- reich auf den Tisch zu legen. Die Schweiz behält sich in die- sem Bereich ausdrücklich ihre Position vor. Die 28-Tonnen- Limite ist im Gesetz verankert, sie gilt.
Im Transitvertrag ist ferner festgehalten, dass die Schweiz be- reit ist, unter bestimmten Voraussetzungen pro Tag und Rich- tung 50 40-Tonnen-Lastwagen fahren zu lassen. Der EU wurde seit dem 22. Januar 1993 bis heute die Durchfahrt von 5 Lastwagen über 28 Tonnen durch die Schweiz bewilligt, mehr nicht. Da wären also noch Kapazitäten und Bewilligun- gen vorhanden. Kapazitäten gibt es aber auch noch auf der Schiene. So paradox es klingen mag: Nach der Annahme der Alpen-Initiative ist das 40-Tonnen-Problem von der EU neu ak- tualisiert worden. Wichtig ist hier zu sagen, dass seitens der Direktion des Bundesamtes für Verkehr der EU bis heute kei- nerlei Zugeständnisse gemacht wurden. Es wurde insbeson- dere nie auch nur annähernd über «40-Tonner» im Mittelland gesprochen. Im übrigen ist das Papier, das Aide-mémoire vom letzten Dienstag, von der EU-Kommission veröffentlicht worden. Es handelt sich um ein internes Papier, es wurde nicht mit unserem Einvernehmen herausgegeben.
Die interessierten Kreise wurden über ihre Vorstellungen zur Umsetzung des Verfassungsauftrags in der Schweiz bereits angehört Zentral für die Umsetzung des neuen Verfassungs- artikels sind zwei Massnahmen. Das haben Sie aufgrund der Diskussion der Verkehrsminister am letzten Dienstag erfah- ren, die sich für die Schweiz nur während dem Mittagessen Zeit genommen haben - das sagt auch etwas aus. Zentral ist für uns die rasche Realisierung der Neat, und das auf beiden Achsen - das wird in diesem Papier ebenfalls festgehalten -, andererseits die Einführung einer leistungs- oder verbrauchs- abhängigen Schwerverkehrsabgabe, die aber - so wie wir die Lage heute beurteilen - nicht genügen wird. Die Arbeiten zum Bundesgesetz über die modernisierte Schwerverkehrsab- gabe sind ebenfalls aufgenommen worden, und ich lege Wert darauf, dass Sie wissen, dass wir das ganze Paket, wie wir diese Alpen-Initiative umsetzen wollen, dem Bundesrat in die- sem Herbst vorlegen werden. Danach wird der Bundesrat die Marschrichtung für die Verhandlungen mit der EU bestimmen.
Danioth Hans (C, UR): Ich erkläre mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
Cavelty Luregn Mathias (C, GR): Ich hätte doch das Bedürfnis zu diskutieren, nicht im Sinne einer Kritik an der Antwort des Bundesrates, aber im Sinne einer Aufklärung über die 28-Ton- nen-Frage, über die gestern in der Zeitung stand, das Bundes- amt habe Erklärungen abgegeben, man wolle die 28-Tonnen- Limite unter Umständen aufgeben. Das wäre ein Thema, über das man bei Gelegenheit vielleicht doch diskutieren müsste. Unterhalten müsste man sich auch über die Frage der «40- Tönner» innerhalb eines 10-Kilometer-Radius ab Landes- grenze.
Präsident: Herr Cavelty beantragt Diskussion. - Sie sind da- mit einverstanden. Sie sind aber auch damit einverstanden, dass wir die Diskussion auf die Herbstsession verschieben.
Verschoben - Renvoyé
Schluss der Sitzung um 18.20 Uhr La séance est levée à 18 h 20
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1994
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3051
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1994 - 15:00
Date
Data
Seite
772-773
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Pagina
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20 024 371
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