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Conseil de l'Europe. Rapports
à ses propos. Ils confirment que cette place internationale de Genève n'est pas tant dans l'intérêt de Genève en particulier, que dans l'intérêt de la Suisse dans son ensemble. C'est à ce titre-là que notre Conseil a toutes les raisons d'appuyer le pro- jet qui nous est soumis. Ce projet est nécessaire pour, précisé- ment, affirmer la présence de Genève dans le domaine des or- ganisations mondiales de protection de l'environnement Nous essayons de faire de Genève une capitale de l'environ- nement au niveau international et l'appui que la Confédération nous apporte dans ce domaine est extrêmement favorable et judicieux
J'aimerais profiter de cette occasion pour dire combien je me réjouis que la collaboration, que j'appelais de mes voeux, entre le canton et la Confédération se soit confirmée et se soit raffermie. Il a pu exister un certain nombre de distances entre Genève et Berne au sujet de tel ou tel dossier relatif aux organi- sations internationales. Je constate qu'aujourd'hui la relation s'est nouée et que la compréhension se fait de plus en plus étroite entre les deux gouvernements. Il s'agit, en particulier, du dossier dont nous traitons aujourd'hui, mais il s'agit égale- ment - Mme Meier y a fait allusion - du maintien à Genève, et par conséquent en Suisse, de l'Organisation mondiale du commerce auquel le gouvernement suisse et le gouverne- ment genevois tiennent avec beaucoup d'insistance. Je pro- fite de l'occasion pour remercier le Conseil fédéral de l'appui qu'il accorde et de l'intérêt qu'il porte à ce dossier.
Cotti Flavio, conseiller fédéral: A mon tour, je voudrais remer- cier Mme Meier Josi de son intervention, qui m'a été rapportée, et qu'elle a voulu faire en tant que représentante de la Suisse centrale pour soutenir la Genève internationale. C'est un signe de solidarité important, mais c'est aussi un signe d'appui à la politique étrangère de la Suisse.
Je vous rappelle en effet que l'un des éléments marquants du rapport sur la politique étrangère du Conseil fédéral, dont vous avez discuté il y a trois mois, est la position internationale de Genève, qui représente, pour un pays par ailleurs largement séparé de contacts internationaux institutionnels, un cadre unique pour les relations internationales.
M. Coutau vient de souligner ce que je constate aussi avec beaucoup de plaisir, à savoir que les contacts très intenses que nous avons avec le canton de Genève, mais aussi avec la Ville de Genève ne font que raffermir cette volonté commune, laquelle s'établit d'ailleurs sur la base de quelques réalisations ou investissements décidés très récemment - le Geneva Exe- cutive Center, d'un montant très important, qui va au-delà des mesures courantes annuelles, le Palais Wilson dont vous dis- cutez maintenant, ainsi que les propositions relatives à l'Orga- nisation mondiale du commerce, qui seront discutées pro- chainement et qui revêtent un intérêt certain pour la commu- nauté internationale, mais qui doivent affronter la concurrence très forte de l'Allemagne, avec la candidature de Bonn, qui de- mande le déplacement d'une institution primordiale pour Ge- nève. Je peux assurer au Conseil des Etats que nous sommes engagés à fond dans l'action pour maintenir à Genève cette institution de l'économie internationale et que tout sera fait pour essayer de gagner une partie certes très difficile.
En ce qui concerne le Palais Wilson et le message y relatif qui vous est soumis, je voudrais simplement vous dire que la Commission de politique extérieure, du Conseil national no- tamment, a voulu aller au fond de certaines questions financiè- res qui avaient été présentées. Elle s'est même adressée aux Commissions des constructions publiques des deux Cham- bres, qui ont avalisé totalement la proposition qui vous est faite. Je n'ai par conséquent pas d'autre commentaire à faire, si ce n'est que les 75 millions de francs demandés au Parle- ment représentent le plafond de l'engagement de la Confédé- ration. Au-delà de ce montant, c'est le canton de Genève qui garantira, le cas échéant, le financement, d'où, je le répète, une sûreté supplémentaire.
Le Palais Wilson sera destiné à rassembler les différentes insti- tutions environnementales qui ont leur siège à Genève. Si je pense à la bataille réelle que la Suisse a conduite ces années passées pour garantir à Genève une concentration d'institu- tions dans le secteur environnemental, surtout après la Confé-
rence de Rio - je rappelle que deux conventions ont été si- gnées à Rio, qui établissent entre autres des secrétariats inter- nationaux permanents - il est tout à fait souhaitable que cette concentration logistique ait lieu et qu'elle se fasse, pour l'envi- ronnement, dans un palais prestigieux comme celui qui fait maintenant l'objet du vote.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
94.001
Europarat. Bericht des Bundesrates Conseil de l'Europe. Rapport du Conseil fédéral
Bericht vom 19. Januar 1994 (BBI I 569) Rapport du 19 janvier 1994 (FF | 553)
94.009
Parlamentarierdelegation beim Europarat. Zusatzbericht
Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport complémentaire
Columberg Dumeni (C, GR) unterbreitet im Namen der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat den fol- genden schriftlichen Zusatzbericht über die 44. ordentliche Session der Parlamentarischen Versammlung des Europara- tes (texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, ses- sion d'automne 1994):
Im Frühjahr 1993 beschloss die Parlamentarische Versamm- lung, ihre bisher jeweils von Frühjahr bis Frühjahr dauernde Session ab 1994 auf das Kalenderjahr abzustimmen. Dieser Beschluss bedingte eine Verlängerung der laufenden Session bis Januar 1994.
Die Schweizer Parlamentarierdelegation berichtet im folgen- den über ihre Tätigkeit für den Rest der verlängerten 44. Ses- sion. In der Zusammensetzung der Delegation haben sich ge- genüber dem letzten Bericht keine Veränderungen ergeben. Dies gilt auch für Funktionen der Delegationsmitglieder, mit folgenden Ausnahmen: Nationalrätin Robert wurde als Vertre- terin der Parlamentarischen Versammlung in die Spezialkom- mission für die Vorbereitung der Europäischen Umweltkonfe- renz 1995 in Sofia delegiert. Sie gehört auch der im Frühjahr
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Europarat Berichte
1993 von der Parlamentarischen Versammlung gegründeten Ad-hoc-Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau an.
Die Anpassung der Sessionsperiode an das Kalenderjahr hat ebenfalls zur Folge, dass die Schweizer Delegation, begin- nend mit diesem Zusatzbericht, künftig ihre ordentlichen Be- richte nicht mehr in der Sommersession, sondern in der Früh- jahrssession vorlegen wird.
2.1 Schwerpunkte der Berichterstattung Mai bis Dezem- ber 1993
Das bedeutendste Ereignis der Berichtsperiode war zweifellos die erste Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates in Wien vom 8./9. Oktober 1993. Nach dem Ende der Teilung des Kontinents ging es darum, die Rolle des Europarates - insbesondere im Zusam- menhang mit der Errichtung eines europäischen Raumes der demokratischen Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit - neu zu definieren und zu bekräftigen («Wiener Erklärung»). Zur Er- reichung dieses Zieles haben die Staats- und Regierungs- chefs u. a. folgende Massnahmen beschlossen:
eine Erhöhung der Effizienz durch die Fusion der Kontrollin- stanzen (Menschenrechtskommission und -gerichtshof) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu einem einzigen, ständig tagenden und in Kammern aufgeteilten Ge- richtshof;
die Ausarbeitung von zwei Instrumenten (Zusatzprotokoll zur EMRK und Rahmenkonvention) zum Schutze der Minder- heiten;
die Verabschiedung eines Aktionsprogrammes gegen Ras- sismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz; sowie
eine Revision der Statuten des Europarates.
Die Delegation hat mit besonderer Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass unser Land am Gipfeltreffen durch den Bun- despräsidenten und durch den Aussenminister vertreten war. Wie Sie dem nachfolgenden Bericht entnehmen können, hat sich die Parlamentarische Versammlung im Vorfeld des Wie- ner Gipfels erfolgreich in die Vorbereitungsarbeiten einge- schaltet; sie wird sich auch aktiv an der Follow-up-Phase betei- ligen.
Seit dem letzten Bericht hat sich auch die Zahl der Mitgliedlän- der des Europarates durch die Aufnahme Estlands, Litauens, Sloweniens, der Tschechischen und der Slowakischen Repu- blik und Rumäniens auf 32 erhöht. Gegenwärtig sind folgende Beitrittsgesuche hängig: Albanien, Kroatien, Lettland, Molda- wien, Russland, Ukraine und Weissrussland.
Weitere Schwerpunkte waren Debatten - basierend auf Be- richten schweizerischer Delegationsmitglieder - über:
die Lage im ehemaligen Jugoslawien;
die Schaffung eines Internationalen Gerichtshofes zur Verur- teilung schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts und eines Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in europäischen Nichtmitgliedländern des Europarates;
Umweltfragen (Schutz und Bewirtschaftung der Süsswas- serressourcen Europas und Bewirtschaftung, Verarbeitung, Recycling und kommerzielle Verwertung von Abfällen).
2.2 Mitwirkung im Ausschuss zur Verhütung von Folter Im Sommer 1993 wählte das Ministerkomitee Frau Dr. med. Gi- sela Perren-Klingler, Visp, für die Dauervon vier Jahren (ab Sep- tember 1993) zum Mitglied im Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Sie ersetzt Professor Jacques Bern- heim, Genf. Die Delegation gratuliert Frau Perren-Klingler zu dieser Wahl und wünscht ihr für ihre Tätigkeit viel Erfolg.
Der Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe besucht Gefäng- nisse oder andere Orte, wo sich Personen aufhalten, denen, aus welchen Gründen auch immer, durch eine öffentliche Be- hörde die Freiheit entzogen worden ist. Aufgrund dieser Besu- che werden Empfehlungen abgegeben. Diese Besuche ha- ben vor allem eine Präventivfunktion. Der 1989 auf der Basis der gleichnamigen Europäischen Konvention ins Leben geru- fene Ausschuss hat 1991 auch die Schweiz besucht und seine Erkenntnisse in einem Bericht verankert.
Die wichtigsten Themen der Frühjahrssession 1993 waren:
die Gesuche Estlands, Litauens und Sloweniens um Auf- nahme in den Europarat;
die Lage in Bosnien-Herzegowina;
die Revision der Statuten des Europarates;
die Gleichstellung von Frau und Mann; das Recht der Frauen auf freie Entscheidung in Mutterschaftsfragen;
illegale Einwanderungen;
Fortschritte in der Biotechnologie und ihre Folgen für die Landwirtschaft
Die Präsidenten der eidgenössischen Räte, Nationalrat Paul Schmidhalter und Ständerat Otto Piller, statteten dem Europa- rat anlässlich der Frühjahrssession 1993 einen Besuch ab.
3.1 Die Beitrittsgesuche von Estland, Litauen und Slowenien Am 14. Mai 1993 wurden Estland, Litauen und Slowenien als 27. bzw. 28. und 29. Mitgliedland in den Europarat aufgenom- men. Schweizerischerseits ergriffen Nationalrätin Haller und Nationalrat Mühlemann das Wort zugunsten dieser Gesuche. 3.2 Die Lage in Bosnien-Herzegowina
Die Parlamentarische Versammlung verabschiedete eine Ent- schliessung über die Lage in Bosnien-Herzegowina, worin die Mitgliedstaaten aufgefordert werden,
die gegen Serbien und Montenegro verhängten Sanktionen vollumfänglich einzuhalten;
die Schaffung eines internationalen Gerichtshofes für die Ahndung von Kriegsverbrechen voranzutreiben;
das Mandat der Friedenstruppe der Vereinten Nationen so zu erweitern, dass die entsprechenden Entschliessungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durchgesetzt werden können.
Der letzte Punkt entspricht einem von Ständerat Flückiger ein- gebrachten Antrag.
Der Europarat sei besonders legitimiert, Mittel und Wege für die Beendigung des Konfliktes in Bosnien-Herzegowina vor- zuschlagen, meinte Ständerat Bloetzer; prioritär seien die Ver- hinderung einer Ausweitung des Konfliktes und - angesichts des gegenwärtigen Unvermögens Europas, diesen Konflikt zu beenden - Anstrengungen in Richtung einer verstärkten euro- päischen Integration, damit solche Konflikte künftig gar nicht mehr entstehen können.
Nationalrat Pini schlug die Entsendung eines Abgesandten mit föderalistischem Auftrag nach Bosnien-Herzegowina vor.
3.3 Revision der Statuten des Europarates
Im Bericht vom April 1993 haben wir Sie über die Vorarbeiten der durch die Ereignisse von 1989 notwendig gewordenen Re- vision der Europaratsstatuten orientiert.
Der vom Geschäftsordnungsausschuss vorgelegte Bericht über die Statutenrevision enthielt auch einen Empfehlungs- entwurf an das Ministerkomitee, welcher zu über fünfzig Abän- derungsanträgen im Plenum Anlass gab. Mehrere dieser An- träge wurden von den Nationalräten Columberg und Pini so- wie von Ständerat Flückiger eingebracht. Sie forderten eine Erweiterung der Kompetenz der Parlamentarischen Versamm- lung und die Förderung des politischen Dialoges im Minister- komitee.
Der Bericht des Ausschusses beantragte Anpassungen im Zu- sammenhang mit
dem institutionellen Aufbau der Organisation;
den Beitrittsbedingungen;
den Bedingungen für die Erlangung des Status eines assozi- ierten Mitglieds;
den Bedingungen für die Erlangung des Beobachterstatus;
der Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft; und
der Zusamenarbeit mit internationalen Organisationen und mit nichtstaatlichen Organisationen (NGO).
Was die Rolle der Parlamentarischen Versammlung anbetrifft, sollen insbesondere deren Kompetenzen bei der Aufsicht über das Ministerkomitee und über das Budget verstärkt wer- den. Ferner soll das Initiativrecht der Parlamentarischen Ver- sammlung im Bereich der Konventionen erweitert und das Recht der Versammlung auf Auskünfte vom Ministerkomitee verstärkt werden.
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Conseil de l'Europe. Rapports
Die Bestimmungen über die Zuständigkeiten des Ministerko- mitees sollen aktualisiert und die entsprechenden Verfahren vereinfacht werden. Die Europäische Gemeinde- und Regio- nalkonferenz soll neu als «Kammer» bezeichnet werden. Schliesslich soll auch die erstmals im Oktober 1993 durchge- führte Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs insti- tutionalisiert werden.
Ständerat Flückiger bedauerte, dass man es versäumt habe, im Zuge dieser Statutenrevision eine eigentliche gesamteuro- päische Konföderation zu begründen, innerhalb der ein echter politischer Dialog zwischen West-, Mittel- und Osteuropa hätte stattfinden können. Eine Aufwertung des Generalsekretariates des Europarates wäre ebenfalls wünschbar gewesen.
Nationalrat Columberg bedauerte, dass es nicht gelungen sei, ein neues, klares Konzept über die künftigen Tätigkeiten des Europarates zu formulieren, und dass man die Gelegenheit verpasst habe, die Strukturen des Europarates im föderativen Sinne zu stärken und dadurch das heutige Demokratiedefizit in Europa auszugleichen.
Nationalrat Pini schlug ebenfalls einen Ausbau und eine Auf- wertung des Generalsekretariates des Europarates vor.
Die Parlamentarische Versammlung verband die Genehmi- gung des Empfehlungsentwurfes mit der Erwartung, dass den Revisionsvorschlägen anlässlich der Wiener Gipfelkonferenz zugestimmt werde.
Das Ministerkomitee hat auf Anregung der Parlamentarischen Versammlung am 14. Mai 1993 drei statutarische Entschlies- sungen angenommen betreffend
die Schaffung eines Beobachterstatus beim Europarat;
die Verringerung der Fälle, wo für Beschlüsse des Minister- komitees Einstimmigkeit erforderlich ist, insbesondere im Zu- sammenhang mit der Auflegung von Europaratskonventionen zur Unterschrift und zur Ratifikation und der Erteilung von Er- mächtigungen an Mitgliedstaaten, im Rahmen von Teilabkom- men tätig zu werden;
das Funktionieren von Teilabkommen und die Schaffung er- weiterter Abkommen; letztere werden künftig auch Nichtmit- gliedstaaten die Mitarbeit in bestimmten Bereichen erlauben. 3.4 Gleichstellung von Frau und Mann; das Recht der Frauen auf freie Entscheidung in Mutterschaftsfragen
Gemäss dem Bericht der Kommission für Sozial-, Gesund- heits- und Familienfragen können nahezu die Hälfte der jährli- chen schwangerschaftsbedingten Sterbefälle auf eine illegale Abtreibung zurückgeführt werden; paradoxerweise weisen Länder mit diesbezüglich restriktiver Gesetzgebung nicht we- niger Abtreibungen auf als liberalere Länder (und umgekehrt). Demzufolge sei es angezeigt, den Frauen angemessenen Schutz vor jeglichem Verbot von Schwangerschaftsverhütung oder -abbruch zu gewährleisten. Die freie Entscheidung in Mutterschaftsfragen solle dabei in eine ganzheitliche Fami- lienpolitik einbezogen werden, die sowohl die Sexualerzie- hung, die Aufklärung über Verhütungsmittel und deren freie Anwendung als auch die Einführung sozialer Dienste und Lei- stungen zugunsten des Kindes und der Familie umfasste. Auf diese Weise könnten die seelischen Schäden und tragischen Folgen vermieden werden, die ein unter unwürdigen und ver- werflichen Bedingungen vorgenommener Schwangerschafts- abbruch nach sich ziehe. Es müsse anerkannt werden, dass es letzten Endes das Recht der Frau sei, im Rahmen der natio- nalen Gesetzgebung und aufgrund einer ärztlichen Diagnose zwischen dem Abbruch einer Schwangerschaft und der Aus- tragung frei entscheiden zu können. Auf der anderen Seite müssten die diesbezüglichen Bestimmungen der Europäi- schen Konvention über die Menschenrechte im Lichte der heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse und des neuesten Standes der Medizin ausgelegt werden.
Nationalrätin Robert gab in ihrem Votum folgendes zu beden- ken: Bei diesem heiklen Thema, bei dem es um moralische und weltanschauliche Fragen gehe, könne eine pluralistische Gesellschaft wohl keinen anderen Konsens als den im Sinne von Toleranz und der Respektierung der verschiedenen Mei- nungen in der Gesetzgebung finden. In den letzten Jahrzehn- ten habe sich in der westlichen Welt weitgehend die Einsicht durchgesetzt, dass der Entscheid über einen Schwanger- schaftsabbruch letztlich nur in die Verantwortung der Frau ge-
legt werden könne. Auch global gehe die Tendenz in die glei- che Richtung. Die weltweiten Erfahrungen hätten auch ge- zeigt, dass restriktive Gesetzgebungen nicht zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen führten.
Wichtig seien auch die Verhütung, der Ausbau der Informa- tion, die Sexualaufklärung und der freie Zugang zu nicht gesundheitsschädigenden Verhütungsmitteln. Verbunden mit einer liberalen Gesetzgebung sei dies die weitaus beste Möglichkeit, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren.
Der Empfehlungsentwurf wurde schliesslich von der Parla- mentarischen Versammlung nicht angenommen, weil eine Ab- stimmung unter Namensaufruf verlangt wurde und die erfor- derliche Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen nicht zustande kam.
3.5 Illegale Einwanderungen
Die Zahl der Asylbewerber in Europa und Nordamerika hatte sich zwischen 1990 und Ende 1992 quasi verdoppelt und dürfte die Millionengrenze errreicht haben. Davon war über die Hälfte europäischer Herkunft; ein grosser Teil kam aber auch aus Afrika, dem Nahen Osten und Lateinamerika. Es gibt auch eine stets zunehmende Zahl illegaler Einwanderer; diese sind Opfer von skrupellosen Menschenschmugglern und von Ar- beitgebern, welche sie unter flagranter Verletzung der Men- schenrechte ausnützen. Diese moderne Sklaverei müsse be- kämpft werden. Die Parlamentarische Versammlung verab- schiedete zuhanden des Ministerkomitees eine Empfehlung, die folgende Massnahmen vorschlägt:
Erarbeitung bilateraler oder multilateraler Abkommen über die Rückführung und Wiederaufnahme illegaler Einwanderer sowie eine bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit bei der Kontrolle und Information über Wanderbewegungen und Einreisemethoden illegaler Einwanderer;
Förderung der Legalisierung illegaler Einwanderer unter Be- rücksichtigung u. a. der bestehenden Beziehungen zum Gast- land; eventuell Angebot zeitlich begrenzter Berufsausbil- dungs- und Anstellungsverträge;
Erarbeitung eines Übereinkommens zur Bekämpfung der il- legalen Einwanderung.
3.6 Fortschritte in der Biotechnologie und ihre Folgen für die Landwirtschaft
Die Biotechnologie hat in den letzten Jahren einen derartigen Entwicklungsstand erreicht, dass sich heute deren Nutzung für die Landwirtschaft je nach Anwendung sowohl positiv als auch negativ auswirken kann. Biotechnologie bringt eine Ver- besserung der Erträge und der Produktequalität mit sich. Auf der anderen Seite ist es auch schwierig, eventuelle Umweltrisi- ken und die mitttel- und langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft abzuschätzen; dies gilt besonders bei Genmanipu- lationen an Tieren und Pflanzen.
Für Ständerat Seiler Bernhard ist es wichtig, dass kein Land auf eigene Faust handle und dass den Wünschen der Konsu- menten Priorität eingeräumt werde. Eine entsprechende Re- gelung, welche den ethischen Aspekten Rechnung trage und auch die Frage der Patentierung regle, dränge sich deshalb auf.
In diesem Sinne verlangt die Parlamentarische Versammlung die Erarbeitung einer europäischen Konvention über die bio- ethischen Aspekte der Biotechnologie in der Landwirtschaft sowie die Bildung nationaler Ausschüsse, welche die Anwen- dung der Biotechnologie in der Landwirtschaft unter dem bio- ethischen Gesichtspunkt prüfen.
Nationalrätin Robert setzte sich erfolgreich für die Ergänzung des Empfehlungstextes im Hinblick auf eine bessere Berück- sichtigung der Rechte der Bauern ein.
3.7 Verschiedenes
Im Zusammenhang mit der Beratung des Tätigkeitsberichtes des 1989 gegründeten «Nord-Süd-Zentrums» des Europara- tes, welches das Interesse der Öffentlichkeit für Fragen der ge- genseitigen Abhängigkeiten in unserer Welt wecken und die Solidarität im Sinne der Ziele und Grundsätze des Europarates fördern soll, sprach sich Nationalrat Berger für eine Verstär- kung des Nord-Süd-Dialoges und für eine Verbesserung der Strukturen des Zentrums aus.
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Europarat Berichte
Während der Berichtszeit führte die Ständige Kommission, die zwischen den Sessionen die Funktionen der Plenarver- sammlung wahrnimmt, verschiedene Sitzungen durch.
Anlässlich ihrer Sitzung vom 26. März 1993 in Malta verab- schiedete sie u. a. einen Bericht von Nationalrat Caccia über «Risikobehaftete Anlagen mit Computersteuerung». Trotz der stets zunehmenden Leistungsfähigkeit computerisierter Anla- gen müssten auch Überwachungssysteme entwickelt wer- den, die es erlaubten, durch geeignete Massnahmen sowohl im normativen als auch im wissenschaftlichen und techni- schen Bereich allfälligen folgenschweren Unfällen vorzu- beugen.
Am 5. Juni 1993 genehmigte die Ständige Kommission in Pa- ris u. a. die von Ständerat Schiesser verfasste Stellungnahme der Budgetkommission zum Programm und Budget der Parla- mentarischen Versammlung für das Jahr 1994. Die Stellung- nahme hält für das Jahr 1994 folgende Prioritäten fest:
Konsolidierung und Erhöhung der Mittel, welche für die Ent- wicklung der pluralistischen Demokratie in den Ländern Mit- tel- und Osteuropas bestimmt sind;
Anpassung der Strukturen der Europaratsverwaltung im quantitativen und qualitativen Sinne, damit diese ihre neuen Aufgaben besser bewältigen könne.
In der Sommersession 1993 standen folgende Themen im Vor- dergrund:
die Aufnahmegesuche der Tschechischen und der Slowaki- schen Republik;
der Beitrag der Parlamentarischen Versammlung zur Wiener Gipfelkonferenz (8./9. Oktober 1993);
die Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Serbien und Montenegro;
der Tätigkeitsbericht der Europäischen Bank für Wiederauf- bau und Entwicklung;
die Wirtschaftshilfe an Albanien;
die Ethik des Journalismus.
5.1 Die Aufnahmegesuche der Tschechischen und der Slowa- kischen Republik
Nachdem sich die Tschechoslowakei Anfang 1993 in zwei souveräne Staaten geteilt hatte, wurden am 30. Juni 1993 die Tschechische und die Slowakische Republik in den Europarat aufgenommen. Ständerat Schiesser wirkte im Zusammen- hang mit dem tschechischen Aufnahmegesuch als Berichter- statter der Kommission für Rechtsfragen und Menschen- rechte. Nationalrat Mühlemann ergriff das Wort zugunsten der Aufnahme dieser beiden Republiken.
5.2 Beitrag der Parlamentarischen Versammlung zur Wiener Gipfelkonferenz (8./9. Oktober 1993)
Im Hinblick auf die Gipfelkonferenz des Europarates vom 8./9. Oktober 1993 in Wien formulierte die Parlamentarische Versammlung im Rahmen einer Empfehlung ihre diesbezügli- chen Erwartungen zuhanden des Ministerkomitees. Sie er- warte eine Bekräftigung der politischen Bedeutung des Euro- parates als gesamteuropäisches Forum, eine Revision der Statuten des Europarates (vgl. Ziff. 3.3) und die Schaffung eine neuen, permanent tagenden Europäischen Menschen- rechtsgerichtshofes. Ausserdem erwarte sie die Verabschie- dung des von ihr ausgearbeiteten Entwurfes zu einem Zu- satzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die Rechte der nationalen Minderheiten. Schliesslich plädierte die Parlamentarische Versammlung für die Bildung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener neuen Mitgliedstaaten, die sich beim Aufbau der Demokratie und der Erfüllung der Mitgliedschaftsanforderungen mit Schwierigkeiten konfrontiert sehen.
Nationalrat Columberg bedauerte erneut, dass die einmalige Chance für eine Totalrevision der Statuten des Europarates und für den Ausbau der Kompetenzen der Parlamentarischen Versammlung verpasst wurde. Er betrachte die vorgeschlage- nen Reformen immerhin als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem neuen Europa.
5.3 Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Serbien und Montenegro
Bei der Durchsetzung der Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Serbien und Montenegro haben sich in den Nachbar- ländern - hauptsächlich bei der Handelskontrolle entlang der Donau - zahlreiche Schwierigkeiten ergeben. Die Parlamenta- rische Versammlung ersuchte die Mitgliedländer und die Län- der mit Sondergästestatus, sich solidarisch für die Durchset- zung dieser Sanktionen einzusetzen und gleichzeitig den Nachbarländern Serbiens und Montenegros bei der Lösung der wirtschaftlichen Probleme, die ihnen aus diesen Sanktio- nen erwachsen, zu helfen.
Nationalrat Pini stellte sich gegen jede Art von Wirtschafts- sanktionen; diese träfen sowieso nur die schon am meisten benachteiligten Bevölkerungsschichten und erschwerten zu- sätzlich die humanitäre Hilfe.
5.4 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Berd); Tätigkeitsbericht
Nachdem die Parlamentarische Versammlung schon seit vie- len Jahren der OECD als parlamentarisches Forum dient (jähr- liche Debatten über den OECD-Tätigkeitsbericht unter Mitwir- kung parlamentarischer Delegationen aus den nichteuropäi- schen OECD-Ländern), ist nun ein ähnliches Arrangement mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Berd) getroffen worden. Die Berd unterstellt sich somit im Rahmen der nun jährlich stattfindenden Debatten über ihren Tätigkeitsbericht einer parlamentarischen Kontrolle auf euro- päischer Ebene.
Nationalrat Berger unterstützte die Ziele und Tätigkeiten der Berd und sprach sich für vermehrte Anstrengungen im Hin- blick auf die Gewährleistung einer ausreichenden, sicheren und umweltgerechten Energieversorgung aus. Auch die klei- nen und mittleren Unternehmungen müssten stärker unter- stützt werden. Die Berd müsse in Zukunft allerdings besser ge- führt werden und für grössere Transparenz sorgen.
Nationalrat Ruffy gab seiner bitteren Enttäuschung über die Vorkommnisse in der Geschäftsleitung der Berd Ausdruck; es sei nicht tragbar, dass sich eine Institution, die die Länder Ost- und Mitteleuropas zu unterstützen habe, zuerst selber be- diene und eine derartige Mittelverschwendung betreibe. Er verlangte, dass in Zukunft die Budgets korrekt erstellt und die Berd sich an die Grundsätze hält, auf denen sie seinerzeit auf- gebaut worden ist.
5.5 Wirtschaftshilfe an Albanien
Die katastrophale Lage, in der sich Albanien befindet, ist in al- len Bereichen des öffentlichen Lebens spürbar; vergleichbare Zustände finden sich nur in den ärmsten Entwicklungslän- dern. Man ist sich bewusst, dass die mit dem wirtschaftlichen Aufbau und mit der Errichtung einer pluralistischen und demo- kratischen Gesellschaft verbundenen Probleme nur mit ver- stärkter internationaler Hilfe gelöst werden können. Es müsse vermieden werden, dass Albanien zu einem Faktor der Instabi- lität auf dem Balkan werde.
Nationalrat Pini unterstrich die Vordringlichkeit von gezielten Hilfsaktionen an Ort und Stelle. Er stützte sich dabei auf die Er- fahrungen eines Besuches, den er im Juni 1993 in seiner Ei- genschaft als Präsident der Kommission für Sozial-, Gesund- heits- und Familienfragen (u. a. in Begleitung von Nationalrat Ruffy) in Albanien gemacht hatte. Anlässlich dieses Besuches konnte u. a. auch eine Hilfsaktion zugunsten des Pädiatrie- Institutes von Tirana eingeleitet werden.
Nationalrat Ruffy legte das Schwergewicht auf die bilaterale Hilfe; diese könne im Falle Albaniens effizienter zum Tragen kommen als multilaterale Massnahmen. Wirtschaftshilfe allein genüge aber nicht. Die Menschen in Albanien und in anderen Ländern in einer ähnlichen Lage müssten auch für ihre Verant- wortung gegenüber der Gesellschaft sensibilisiert werden. Diese Sensibilisierung habe vorab auf regionaler Ebene zu er- folgen, und zwar über die Unterstützung der Gemeinden und Regionen bei ihrem wirtschaftlichen Aufbau unter Einbezug umwelt- und siedlungspolitischer Kriterien.
5.6 Ethik des Journalismus
Die Kommunikation spielt bei der gesellschaftlichen, wirt- schaftlichen und kulturellen Entwicklung eine massgebliche Rolle und ist auch für das Funktionieren einer Demokratie und
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Conseil de l'Europe. Rapports
für die Beteiligung des Bürgers am öffentlichen Leben uner- lässlich. Die Medien tragen deshalb eine grosse moralische Verantwortung. Dies rechtfertige eine Klärung der Rechte und Pflichten, der Freiheiten und Verantwortlichkeiten, auf welche die Medienschaffenden bei der Ausübung ihres Berufes zu achten hätten. Folgende Grundsätze werden in diesem Zu- sammenhang als wichtig betrachtet:
klare Unterscheidung zwischen Nachrichten und Kommen- taren als Ausgangsbasis jeglicher Medienethik;
das Recht auf Information ist ein Grundrecht des Bürgers; damit verbunden ist ein Anspruch auf objektive Berichterstat- tung und redliche Kommentierungen, die weder von behördli- chen noch von privaten Kreisen manipuliert sind.
An die Adresse der Behörden: Diese dürfen sich nicht als Infor- mationshüter betrachten; sie müssen die Medienvielfalt ge- währleisten und fördern und die Voraussetzungen für eine un- zensierte, freie Meinungsäusserung schaffen.
Die Einhaltung dieser Grundsätze soll auf nationaler Ebene über Selbstkontrolle garantiert werden. Auf internationaler Ebene wird die Ausarbeitung von ethischen Verhaltensregeln für Medienschaffende vorgeschlagen. Ausserdem soll die Möglichkeit geprüft werden, im Rahmen des Europarates eine Art «Ombudsfunktion» der Kommunikation zu schaffen. Schliesslich wird die Ausarbeitung einer auf die obenerwähn- ten Grundsätze gestützten «Erklärung über die Ethik des Jour- nalismus» durch das Ministerkomitee des Europarates vorge- schlagen.
5.7 Verschiedenes
Die Parlamentarische Versammlung befasste sich u. a. auch mit der Zukunft der Weinproduktion und empfahl, das Haupt- gewicht auf die Qualität und Exklusivität zu legen, um die Überproduktion von Weinen mittlerer Güte in den Griff zu be- kommen.
Nationalrat Berger gab in seinem Votum zu bedenken, dass sich eine öffentliche Unterstützung nur dort rechtfertige, wo Qualität gefördert werde, und dass sich eine auf die Marktbe- dürfnisse ausgerichtete Produktion nur unter aktiver Beteili- gung von Fachleuten realisieren lasse.
Vom 16. bis 18. September 1993 fand eine von der Parlamen- tarischen Versammlung und vom französischen Senat in Paris organisierte interparlamentarische Konferenz zum Thema «Bürger, repräsentative Demokratie und Aufbau Europas» statt, zu der eine Abordnung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates eingeladen war. Die Schwei- zer Delegation setzte sich aus Nationalrat Columberg, Natio- nalrätin Grendelmeier und den Ständeräten Jagmetti und Bé- guin zusammen. Nationalrat David, der ursprünglich auch als Teilnehmer vorgesehen war, konnte nicht teilnehmen.
Der erste Teil der Konferenz war der Beteiligung der Bürger am politischen Leben und insbesondere der Frage gewidmet, wie das in allen demokratischen Ländern Europas feststellbare Vertrauensdefizit gegenüber den politischen Behörden abge- baut und die niedrige Beteiligung der Bürger am demokrati- schen Prozess erhöht werden könne. Vom Beispiel der Schweiz ausgehend ging Nationalrat Columberg der Frage nach, inwiefern die Institutionen des Referendums und der Volksinitiative sowie die modernen Kommunikationsmittel zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat beitragen können.
Im zweiten Teil der Konferenz suchten die Teilnehmer nach Lösungsansätzen zur Behebung des beim Aufbau Europas entstandenen Demokratiedefizits.
In der Herbstsession 1993 standen folgende Schwerpunkte zur Diskussion:
das Gesuch Rumäniens um Aufnahme in den Europarat;
die Lage im ehemaligen Jugoslawien:
a. die Flüchtlinge und Vertriebenen in Serbien, Montenegro und Mazedonien;
b. die Lage der Frauen und Kinder im ehemaligen Jugosla- wien;
die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz;
der Friedensprozess im Nahen Osten;
die Schaffung eines Internationalen Gerichtshofes zur Abur- teilung schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts und eines Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in den europäischen Nichtmitgliedstaaten des Europarates;
Vorbehalte von Mitgliedstaaten gegenüber Konventionen des Europarates;
die Umwelt:
a der Schutz und die Bewirtschaftung der Süsswasserres- sourcen in Europa;
b. die Bewirtschaftung, die Verarbeitung, das Recycling und die Vermarktung von Abfällen.
7.1 Aufnahme Rumäniens in den Europarat
Die Parlamentarische Versammlung sprach sich trotz der Zu- rückhaltung einiger Delegationen - es lag auch ein Rückwei- sungsantrag vor - für die Aufnahme Rumäniens in den Euro- parat aus. Sie stützte sich dabei auf die bereits erzielten Fort- schritte in Richtung Demokratie und auf die Zusagen der ru- mänischen Behörden betreffend die Menschenrechte und den Schutz der Minderheiten. Es wurde auch betont, dass mit einer Vollmitgliedschaft der Weiterentwicklung und Konsoli- dierung der Rechtsstaatlichkeit in diesem Land besser ge- dient sei.
Nationalrat Pini rief die Bedeutung der Respektierung der Menschenrechte und deren Garantierung durch die zuständi- gen Instanzen der Europäischen Menschenrechtskonvention in Strassburg in Erinnerung.
Ständerat Flückiger verlangte die regelmässige Überprüfung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen.
Am 4. Oktober 1993 folgte das Ministerkomitee der Empfeh- lung der Parlamentarischen Versammlung und nahm Rumä- nien als 32. Mitgliedland in den Europarat auf.
7.2 Lage im ehemaligen Jugoslawien
7.2.1 Flüchtlinge und Vertriebene in Serbien, Montenegro und Mazedonien
Eine Delegation der Kommission für Migrations- und Flücht- lingsfragen begab sich im Juli 1993 unter der Leitung von Ständerat Flückiger in die obengenannten Länder, um sich über die dortige Lage der Flüchtlinge und Vertriebenen ein Bild zu machen. Diese Mission hatte, wie bereits diejenige vom November 1992 in Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Slowenien, vorwiegend humanitären Charakter. Aufgrund des von der Delegation ausgearbeiteten Berichtes vertrat die Par- lamentarische Versammlung - ohne dabei Schuldzuweisun- gen vornehmen zu wollen - die Ansicht, dass es unsere huma- nitäre Pflicht sei, den Flüchtlingen Schutz und Pflege zu bie- ten, und dass Massnahmen getroffen werden müssten, um die Verteilung der humanitären Hilfsgüter sicherzustellen, wel- che u. a. durch das von den Vereinten Nationen über Serbien und Montenegro verhängte Embargo behindert werde.
7.2.2 Lage der Frauen und Kinder im ehemaligen Jugoslawien Der von Nationalrätin Robert und vom französischen Abgeord- neten Daniel gemeinsam erstellte Bericht über die Lage der Frauen und Kinder im ehemaligen Jugoslawien zeigt auf, wie dort die Grundregeln des Kriegsrechtes und die Bestimmun- gen des humanitären Völkerrechts mit Füssen getreten wer- den. Angesichts dieses Sachverhalts und des Unvermögens der Völkergemeinschaft, diesem Konflikt ein Ende zu setzen, forderte die Parlamentarische Versammlung die Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates dringend auf:
die Aktionen der humanitären Organisationen zu unter- stützen;
Frauen und Kindern, welche Zeugen oder Opfer unmensch- licher und erniedrigender Behandlungen sind, medizinische und therapeutische Unterstützung zu leisten;
das geltende humanitäre Völkerrecht in bezug auf den Schutz der zivilen Bevölkerung - hauptsächlich der Frauen und Kinder - unter Berücksichtigung der Menschenrechte und der Rechte der Kinder zu überprüfen und anzupassen.
7.3 Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz
Die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz hat angesichts rassistischer und fremdenfeindli
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Europarat Berichte
cher Ausschreitungen in verschiedenen Mitgliedländern des Europarates wieder an Aktualität gewonnen. Das Phänomen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit sowie anderer Formen der Intoleranz ist nicht neu und entspringt einem viel- schichtigen psychologischen und soziokulturellen Ursachen- komplex.
Nationalrätin Robert betonte im Namen der Kommission für Migrations- und Flüchtlingsfragen, dass es nicht genüge, sol- chen Ausschreitungen mit Sanktionen zu begegnen, vielmehr gehe es auch darum, Grundwerte wie Toleranz und kulturelle Vielfalt zu fördern und zu erhalten. Sie begrüsste auch die an- lässlich der Wiener Gipfelkonferenz vorgesehene Verabschie- dung eines Aktionsprogrammes gegen Rassismus, Fremden- feindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz.
Die Parlamentarische Versammlung empfahl dem Ministerko- mitee, u. a. folgende Elemente in dieses Aktionsprogramm aufzunehmen:
Lancierung einer europäischen Jugendkampagne;
Durchführung einer interdisziplinären vergleichenden Stu- die in den Mitgliedländern über die Ursachen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz und über die auf nationa- ler Ebene getroffenen Massnahmen als Grundlage für die Er- arbeitung einer gemeinsamen europäischen Strategie;
Bildung einer unabhängigen Expertengruppe mit dem Auf- trag, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der Mit- gliedländer in diesem Bereich zu überwachen sowie Informa- tionen auszutauschen und Massnahmen auf nationaler, regio- naler und lokaler Ebene zu fördern;
Bildung - in enger Zusammenarbeit mit dem Hochkommis- sariat der Vereinten Nationen für Flüchtlingsfragen - einer Kommission oder eines europäischen Forums für Flüchtlings- fragen zur Förderung von Massnahmen zur Verbesserung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und von Asylbewerbern;
eine dringliche Neuüberprüfung der Frage der möglichen Hindernisse für den Erwerb der Staatsbürgerschaft im Hin- blick auf eine erleichterte Einbürgerung von Einwanderern, so- fern die Gesetzgebung des Aufnahmelandes dies erlaubt.
Ein Teil dieser Empfehlungen fand Eingang in das anlässlich des Wiener Gipfeltreffens verabschiedete Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Anti- semitismus und Intoleranz
7.4 Friedensprozess im Nahen Osten
Die Parlamentarische Versammlung nahm mit grosser Genug- tuung das Friedensabkommen zwischen Israel und der Palä- stinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zur Kenntnis, welches am 13. September 1993 in Washington D. C. unter- zeichnet worden war und eine Grundsatzerklärung über die palästinensische Selbstbestimmung im Westjordanland und im Gazastreifen enthält.
Die Parlamentarische Versammlung ist bereit, diesen Frie- densprozess in jenen Bereichen, wo sie über besondere Er- fahrungen verfügt (Schutz der Menschenrechte, Schutz der Minderheitenrechte, Förderung der demokratischen Institutio- nen), zu unterstützen. Sie klärt daher verschiedene praktische Möglichkeiten u. a. in folgenden Bereichen ab:
Hilfe bei der Organisation und Durchführung der im Westjor- danland und im Gazastreifen vorgesehenen Wahlen (einge- schlossen die Entsendung von Wahlbeobachtern);
Ausbildungskurse für künftige Abgeordnete aus dem West- jordanland und dem Gazastreifen und für künftige Beamte, ähnlich wie das schon für die mittel- und osteuropäischen Län- der getan wird.
Die Parlamentarische Versammlung stellt sich ebenfalls als Forum für Vertreter aller am Friedensprozess beteiligten Par- teien zur Verfügung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen für die Beteiligung Israels an gewissen zwischenstaatlichen Aktivitäten des Europarates abgeklärt werden; ebenfalls sol- len Kontakte mit der Liga der arabischen Staaten zwecks Ab- klärung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen die- ser Organisation und dem Europarat aufgenommen werden. 7.5 Schaffung eines Internationalen Gerichtshofes zur Aburtei- lung schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts und eines Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in europäischen Nichtmitgliedstaaten des Europarates
Der Bericht über die Schaffung eines internationalen Gerichts- hofes zur Aburteilung schwerer Verletzungen des humanitä- ren Völkerrechts und eines Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in europäischen Nichtmitgliedstaaten des Europarates wurde von Nationalrätin Haller im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte erstellt; sie konnte dabei an drei frühere, ebenfalls von ihr ausgearbei- tete Berichte zu diesen Themen anknüpfen.
7.5.1 Schaffung eines internationalen Gerichtshofes
Diese Frage wurde aus juristischer und politischer Sichtweise behandelt.
Auf rechtlicher Ebene sprach sich Nationalrätin Haller für die Schaffung eines ständigen Gerichtshofes aus, und nicht eines Ad-hoc-Gerichtshofes, weil schwere Verletzungen des huma- nitären Völkerrechts immer wieder möglich seien, wie das die gegenwärtigen Vorkommnisse im ehemaligen Jugoslawien zeigten. Für die Schaffung eines solchen Gerichtshofes stün- den zwei Wege offen; einmal der Weg über ein Abkommen oder dann der Weg über eine Entschliessung des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen. Zur Schaffung eines Ad-hoc- Gerichtshofes zur Aburteilung schwerer Verletzungen des hu- manitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien wurde der Weg über eine Entschliessung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Entschliessung 827 vom 25. Mai 1993) gewählt, weil ein dringender Handlungsbedarf vorlag. Die Wahl der Richter erfolgte durch die universale und daher re- präsentative Generalversammlung der Vereinten Nationen auf Vorschlag des Sicherheitsrates; mit diesem Vorgehen hat man dem Gerichtshof eine unbestreitbare Legitimation verliehen. Damit können auch die von Nationalrat Pini in der Debatte vor- gebrachten Zweifel ausgeräumt werden, ob nicht eher der Eu- roparat als die Vereinten Nationen für die Schaffung eines sol- chen Gerichthofes zuständig gewesen sei.
Der politische Aspekt betrifft die Rolle, die der Europarat für die allgemeine Durchsetzung der Menschenrechte spielen könnte. Eine solche allgemeine Durchsetzung müsse das er- ste Ziel eines derartigen Gerichtshofes sein. Dieser sei folge- richtig unter der Ägide der Vereinten Nationen geschaffen wor- den. Um jedoch dem unterschiedlichen Verständnis und der unterschiedlichen Umsetzung dieser Rechte in den verschie- denen Kulturen Rechnung zu tragen, sollte ein solcher Ge- richtshof in regionale Kammern aufgeteilt werden. Aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen in diesem Bereich könnte der Europarat bei der Schaffung einer solchen europäischen Kammer eine wichtige Rolle spielen.
Die Parlamentarische Versammlung akzeptierte diese Idee und beschloss, die Regierungen der Mitgliedstaaten einzula- den, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Antrag auf Bildung regionaler Kammern in einem künftigen ständigen Gerichtshof - wobei man mit der Bildung einer europäischen Kammer beginnen sollte - zu unterbreiten.
7.5.2 Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in euro- päischen Nichtmitgliedstaaten des Europarates
Die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien hätten gezeigt, wie schwierig der Schutz der Menschenrechte nach dem Aus- bruch eines bewaffneten Konfliktes sei und welche Bedeutung hier dem Prinzip der Vorbeugung zukomme. Der vorgesehene Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in europai- schen Nichtmitgliedstaaten des Europarates solle daher un- verzüglich in Kraft gesetzt werden. Die Parlamentarische Ver- sammlung verabschiedete eine entsprechende Empfehlung an das Ministerkomitee sowie eine Einladung an die Mitglied- länder des Europarates, die für die Verwirklichung dieses Me- chanimus benötigten Mittel unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Es ist die Schaffung eines zeitlich limitierten (zwischen zwei und fünf Jahren) Übergangsmechanismus zum Schutz der Menschenrechte in den Nichtmitgliedstaaten des Europarates vorgesehen, der nicht nur auf Bosnien-Herzegowina be- schränkt sein werde; er ist klar vom Schutzmechanismus, wie er in den Artikeln 25 und 46 der Europäischen Menschen- rechtskonvention (EMRK) vorgesehen ist, zu unterscheiden. Im institutionellen Bereich soll eine aus Mitgliedern der Euro- päischen Menschenrechtskommission und Vertretern der be- troffenen Staaten zusammengesetzte Beurteilungsinstanz ge-
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schaffen werden. Grundlage für ihre Arbeit bilden die von der EMRK geschützten Rechte.
7.6 Vorbehalte von Mitgliedstaaten gegenüber Konventionen des Europarates
Bis heute sind über 150 europäische Konventionen und Über- einkommen in zahlreichen Bereichen abgeschlossen worden. Die Vertragsparteien haben jeweils die Möglichkeit, zu gewis- sen Bestimmungen Vorbehalte anzubringen. Damit kann ei- nerseits der Beitritt eines Mitgliedlandes zu den Konventionen erleichtert und damit auch der Kreis der ratifizierenden Staaten erweitert werden. Auf der anderen Seite bringt die Anbringung von Vorbehalten aber auch Probleme, wie folgt, mit sich:
eine Konvention kann ihre Geschlossenheit verlieren;
das vorgesehene Rechtssystem wird geschwächt;
das Ziel der Rechtsharmonisierung kann nicht erreicht werden;
das Prinzip der Gleichheit zwischen den Vertragspartnern wird durchbrochen, und die Anwendung der Konvention wird komplizierter.
Die Parlamentarische Versammlung empfiehlt dem Minister- komitee deshalb die Ergreifung folgender Massnahmen:
bei den bereits ratifizierten Konventionen wären die ange- brachten Vorbehalte durch die Regierungen der Mitgliedstaa- ten zu überprüfen und, falls sie von diesen aufrechterhalten würden, auf der Ebene der Leitungsausschüsse einer erneu- ten Prüfung zu unterziehen;
bei allen künftigen Konventionen müsste eine Klausel einge- fügt werden, welche festhält, ob Vorbehalte zulässig sind oder nicht und unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten ge- gebenenfalls Vorbehalte anbringen können. Im übrigen müss- ten Vorbehalte grundsätzlich auf zehn Jahre befristet und Ge- genstand eines Gutachtens sein.
7.7 Umwelt
7.7.1 Schutz und Bewirtschaftung der Süsswasserressourcen Europas
Nationalrat Ruffy legte der Parlamentarischen Versammlung im Auftrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und lo- kale Behörden einen Bericht über den Schutz und die Bewirt- schaftung der Süsswasserressourcen Europas vor. Dieser be- zeichnet den Schutz und die Bewirtschaftung der Süsswasser- ressourcen Europas als eine der grössten Herausforderungen für den Umweltschutz. Das Süsswasser - unerlässliche Grundlage für Leben und Entwicklung - werde wegen seiner unbesonnenen Nutzung und Verschwendung in den letzten Jahrzehnten immer knapper und seine Qualität immer schlechter. Der Europarat hatte schon 1967 eine gesamteuro- päische Wasser-Charta zwecks Inventarisierung der Wasser- bestände und der Sicherstellung ihres Schutzes verabschie- det. Mit seinem Aktionsprogramm «Blaues Europa» im Jahre 1992 setzte der Europarat seine Bemühungen um eine ver- stärkte Bewusstseinsbildung im Bereich der Wasserbewirt- schaftung fort.
Im Anschluss an das Aktionsprogramm «Blaues Europa» wur- den folgende Grundsätze einer Wasserbewirtschaftungspoli- tik formuliert:
Inventarisierung und Überwachung der Wasserressourcen; Förderung der Zentralisierung der Daten und Erleichterung des Zuganges, damit angemessene Massnahmen erarbeitet und durchgeführt werden können;
Förderung einer integrierten Wasserbewirtschaftung unter Einbezug der Raumplanung;
Betreiben einer Wasserwirtschaftspolitik, basierend auf Ver- brauchseinschränkung und Wiederverwertung im Anschluss an die Behandlung in den Kläranlagen;
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Politik und Wis- senschaft sowie der Bildung der Bürger, um eine sinnvolle Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten.
Der Bericht mündet in eine Empfehlung an das Ministerkomi- tee, dafür zu sorgen, dass die verschiedenen betroffenen Fachorgane des Europarates, u. a. die Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas, die in ihrem Zustän- digkeitsbereich liegenden Massnahmen treffen, damit im Be- reich der Wasserbewirtschaftung eine gesamteuropäische Politik gewährleistet werden könne.
7.7.2 Bewirtschaftung, Verarbeitung, Recycling und kommer- zielle Verwertung von Abfällen
Die Bewirtschaftung, die Verarbeitung, das Recycling und die Vermarktung von Abfällen werfen gemäss dem ebenfalls von Nationalrat Ruffy erstellten Bericht vielfältige Fragen sowohl rechtlicher als auch technischer Natur auf und erfordern vor- beugende Massnahmen. Die stetige Zunahme der Abfälle (Westeuropa produziert gegenwärtig jährlich 2,2 Milliarden Tonnen Haushalt- und Industrieabfälle) und die damit einher- gehende Gefährdung der Umwelt sind zu einem zentralen Thema der Umweltpolitik geworden.
Weil die Verwertung und das Recycling der Abfälle nach wie vor mit enormen Kosten verbunden sind, geniesst die Ein- schränkung der Abfallbildung oberste Priorität. Die Entsor- gung der Abfälle muss umweltgerecht erfolgen.
Die Verantwortung für die Abfallbewirtschaftung liege in erster Linie auf der Ebene der Gemeinden und Regionen. Auf inter- nationaler Ebene bestehen auch bereits relevante Überein- kommen, so zum Beispiel das Basler Übereinkommen von 1989 über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen sowie das Übereinkommen des Eu- roparates vom 21. Juni 1993 über die zivilrechtliche Haftung für Schäden aus umweltgefährdenden Tätigkeiten.
Der Bericht mündet in eine Empfehlung an das Ministerkomi- tee, ebenfalls in diesem Bereich dafür zu sorgen, dass die ver- schiedenen Fachorgane des Europarates die in ihrem Zustän- digkeitsbereich liegenden Massnahmen zur Bewältigung des Abfallproblems treffen. Das Ministerkomitee solle auch die Mit- gliedstaaten des Europarates auffordern, nationale Abfallbe- wirtschaftungsprogramme voranzutreiben, die Forschung nach wirksameren Techniken zur Rückgewinnung und Ent- sorgung von Abfällen zu fördern sowie die einschlägigen inter- nationalen Übereinkommen zu ratifizieren.
7.8 Verschiedenes
Die Parlamentarische Versammlung befasste sich u. a. auch mit dem Tätigkeitsbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
In diesem Zusammenhang wies Nationalrätin Robert im Na- men der Kommission für Flüchtlings- und Migrationsfragen auf die Notwendigkeit von genauen Erhebungen und einer eingehenden Untersuchung über die Ursachen der gegen- wärtigen Wanderbewegungen hin.
Nationalrat Berger erinnerte in seinem Votum an die Heraus- forderungen, mit denen Wirtschaft und Umwelt konfrontiert sind, sowie an die Bedeutung von Forschung und Bildung in diesen Bereichen. Er gab auch seiner Hoffnung nach einem baldigen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen im Rah- men des Gatt (Uruguay-Runde) Ausdruck.
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Eu- roparates versammelten sich am 8. und 9. Oktober 1993 in Wien zum ersten Mal in der Geschichte der Organisation im Rahmen einer Gipfelkonferenz, um nach dem Ende der Tei- lung des Kontinents die Rolle des Europarates, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung eines europäischen Raumes der demokratischen Sicherheit und der Rechtsstaat- lichkeit, zu definieren und zu bekräftigen.
Die Staats- und Regierungschefs beschlossen im Hinblick auf die Erreichung dieses Zieles die folgenden Massnahmen (Ein- zelheiten sind in der «Wiener Erklärung» enthalten):
8.1 Verbesserung der Wirksamkeit der Europäischen Men- schenrechtskonvention (EMRK) durch die Errichtung eines einzigen, ständig tagenden Gerichtshofes;
8.2 Ausarbeitung geeigneter internationaler Rechtsinstru- mente zum Schutz der nationalen Minderheiten in Europa;
8.3 Verabschiedung eines Aktionsplans zur Bekämpfung des Rassismus, des Fremdenhasses, des Antisemitismus und der Intoleranz;
8.4 Schaffung eines beratenden Organs, in dem sowohl die Gemeinden als auch die Regionen Europas authentisch ver- treten sind;
8.5 Prüfung der Schaffung von Instrumenten zur Entwicklung von europäischen Partnerschaftsaktionen im Bereiche der Kultur unter Beteiligung der öffentlichen Hand;
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8.6 Revision der Statuten des Europarates unter Berücksichti- gung der von der Parlamentarischen Versammlung einge- brachten Vorschläge.
Im folgenden einige zusätzliche Informationen betreffend die Ziffern 8.1-8.3 und die Ziffer 8.6:
Ziffer 8.1: EMRK: Schaffung eines einzigen Gerichtshofes Die in Wien beschlossene Fusion der beiden bisherigen Kon- trollinstanzen der EMRK (Kommission und Gerichtshof) zu ei- nem einzigen Gerichtshof, der in Kammern aufgeteilt ist und ständig tagt und damit eine wesentliche Verkürzung der Ver- fahrensdauer bewirken wird, geht auf eine schweizerische In- itiative zurück. Das entsprechende Zusatzprotokoll zur EMRK dürfte schon im Frühjahr 1994 zur Unterschrift und Ratifikation aufgelegt werden.
Ziffer 8.2: Schutz der nationalen Minderheiten in Europa; Aus- arbeitung von Rechtsinstrumenten
Der Schutz der nationalen Minderheiten ist ein wichtiger Bei- trag zu einem stabilen und friedlichen Europa. Die Staats- und Regierungschefs waren sich dessen wohl bewusst, aber auch der Schwierigkeiten, den Begriff «nationale Minderheiten» zu definieren. Sie entschieden sich:
für die kurzfristige Ausarbeitung (bis Sommer 1994) eines Rahmenabkommens, welches die Prinzipien zum Schutz der nationalen Minderheiten genau formuliert, zu deren Einhal- tung sich die Vertragsstaaten verpflichten; dieses Rahmenab- kommen stünde auch Nichtmitgliedstaaten des Europarates offen; und
für die Ausarbeitung eines Zusatzprotokolles zur EMRK, welches diese im kulturellen Bereich durch Bestimmungen betreffend die Gewährleistung individueller Rechte, beson- ders für Angehörige nationaler Minderheiten, ergänzen wird. Das Zusatzprotokoll soll bis Ende 1994 vorliegen.
Ziffer 8.3: Aktionsplan gegen Rassismus, Fremdenfeindlich- keit, Antisemitismus und Intoleranz
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz gaben die Staats- und Regierungschefs in Wien ihrer Überzeugung Ausdruck, «dass die Vielfalt der Traditionen und Kulturen seit Jahrhunderten zu den Reichtümern Europas zählt und dass der Grundsatz der Toleranz der Garant für die Aufrechterhal- tung einer offenen Gesellschaft in Europa ist, welche die kultu- relle Vielfalt achtet, der wir verbunden sind». Sie verpflichteten sich, gegen alle zu Rassenhass, Gewalt und Diskriminierung verleitenden Ideologien vorzugehen, und beschlossen die Ausarbeitung und Umsetzung des folgenden Aktionsplans, der einen Teil der in Ziffer 7.3 erwähnten diesbezüglichen Vor- schläge der Parlamentarischen Versammlung aufnimmt:
Ingangsetzen einer breit angelegten Jugendkampagne ge- gen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und In- toleranz;
Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Garantien gegen alle Formen von Diskriminierung zu verstärken, die auf Rasse, nationalen oder ethnischen Ursprung oder auf Religion be- gründet ist, und zu diesem Zweck ihre Gesetze und Vorschrif- ten zu überprüfen sowie Präventivmassnahmen zu verstärken; - zusätzlich soll ein Komitee von Regierungsexperten zur Überprüfung der Gesetzgebung, der Politik und von weiteren Massnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Ras- sismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz gebildet werden; dieses hätte dem Ministerkomitee regelmäs- sig Bericht zu erstatten;
schliesslich soll über Kooperations- und Hilfsprogramme des Europarates, insbesondere im Erziehungsbereich, ein Beitrag zur Stärkung des gegenseitigen Verständnisses und des Vertrauens zwischen den Völkern geleistet werden.
Ein erster Bericht über die Ausführung dieses Aktionsplanes wird dem Ministerkomitee anlässlich seiner 94. Tagung im Mai 1994 vorgelegt werden.
Ziffer 8.6: Die Revision der Statuten des Europarates
Die Staats- und Regierungschefs sprachen sich auch für eine Revision der Statuten des Europarates unter Berücksichti- gung der von der Parlamentarischen Versammlung einge- brachten Vorschläge aus. Wahrscheinlich wird diese Revision aber nicht so weit gehen, wie das wirklich wünschbar wäre.
Die Schweizer Parlamentarierdelegation hat sich in den ver- schiedenen Debatten immer wieder für eine grundlegende Re- vision eingesetzt, zuletzt anlässlich der Frühjahrssession 1993, wo für die Stärkung der Strukturen des Europarates im föderativen Sinne plädiert wurde, wodurch auch das heutige Demokratiedefizit in Europa verringert werden könnte (siehe Ziff. 3).
Vorläufige Schlussfolgerungen
Obwohl nicht alle Erwartungen erfüllt wurden, sind die in Wien getroffenen Beschlüsse ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum eingangs erwähnten prioritären Ziel des Europarates, nämlich der Errichtung eines europäischen Raumes der demokrati- schen Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit.
Wichtig ist auch jener Passus der Wiener Erklärung, welcher den Europarat als jene europäische Institution bezeichnet, die am besten geeignet sei, die Länder, die sich von der kommuni- stischen Unterdrückung befreit haben, gleichberechtigt in ständige Strukturen aufzunehmen, und damit einen zentralen Beitrag an die europäische Konstruktion leiste. Der französi- sche Präsident Mitterrand ging einen Schritt weiter, indem er die Teilnehmer an der Gipfelkonferenz daran erinnerte, dass es am Europarat liege, das «Embryo» der Europäischen Kon- föderation zu bilden, sofern dieser den Willen dazu aufbringen könne, das gegenwärtige politische Vakuum in Europa auszu- füllen. Mit diesem Aufruf knüpfte Präsident Mitterrand an seine Rede vor der Parlamentarischen Versammlung im Mai 1992 an, wo er diesen Gedanken schon einmal vorgetragen hatte. Die Parlamentarische Versammlung, die sich recht erfolgreich in die Vorbereitungsarbeiten zum Gipfel eingeschaltet hatte, wird ihren Einfluss im Rahmen des Gipfel-Follow-ups weiter- hin geltend machen.
Präsident: Diese beiden Geschäfte behandeln wir sinnvoller- weise gemeinsam, weil beide den Europarat betreffen.
Bloetzer Peter (C, VS), Berichterstatter: Die Aussenpolitische Kommission hat die beiden Berichte anlässlich ihrer Sitzung vom 17./18. Februar nach einem Bericht des Departements- vorstehers diskutiert und zur Kenntnis genommen. Sie bean- tragt Ihnen, von beiden Berichten Kenntnis zu nehmen.
Ich möchte im Auftrag der Kommission zu den schriftlichen Berichten einige ergänzende Ausführungen machen, in der Hoffnung, dass damit das Interesse der breiten Öffentlichkeit für den Europarat und unsere Tätigkeit in dieser Institution ge- weckt werden kann.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Europarates in der Be- richtsperiode war zweifelsohne das Wiener Gipfeltreffen im Oktober vergangenen Jahres. Die Staats- und Regierungs- chefs versammelten sich erstmals in der Geschichte der Orga- nisation, um nach dem Ende der Teilung unseres Kontinentes das Ziel des Europarates, nämlich die Errichtung und Festi- gung der demokratischen Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit auf unserem Kontinent, neu zu definieren.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates setzte grosse Erwartungen in dieses Gipfeltreffen. Obwohl diese Er- wartungen nicht voll erfüllt wurden, kann festgestellt werden, dass mit den getroffenen Beschlüssen ein wichtiger Schritt in Richtung der erwähnten Zielsetzung gemacht wurde. In der Wiener Erklärung wird der Europarat als jene europäische In- stitution bezeichnet, die am besten geeignet ist, die Länder, die sich von der kommunistischen Unterdrückung befreit ha- ben, gleichberechtigt in ständige europäische Institutionen oder Strukturen aufzunehmen und damit einen zentralen Bei- trag an die Konstruktion des zukünftigen Europas zu leisten. Es deckt sich diese Auffassung mit unserer Erklärung, die wir anlässlich der letztjährigen Beratung der Europarats-Berichte in diesem Saal gemacht haben, wonach der Europarat die In- stitution ist, in welcher sich der Grossteil der europäischen Staaten mit Europa identifizieren und an der europäischen po- litischen Willensbildung beteiligen kann.
Erneut stellte Präsident Mitterrand anlässlich des Gipfels fest, dass es am Europarat liege, den Kern der europäischen Kon- föderation zu bilden, sofern er den Willen dazu auch wirklich aufbringe. Erneut müssen wir erkennen, dass wir gut daran tun, die Bedeutung dieser europäischen Institution und der
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anderen europäischen Institutionen, in denen wir bereits Mit- glied sind, hervorzuheben. Obwohl es der erklärte Wille des Bundesrates und des Parlamentes ist, die Schweiz in die EU zu führen, müssen wir uns realistischerweise eingestehen, dass die innenpolitischen Voraussetzungen für diesen Schritt mindestens bis auf weiteres nicht gegeben sind. Die Abstim- mungsergebnisse vom vergangenen 12. Juni haben dies er- neut erhärtet.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Tätigkeit des Europarates wa- ren zweifelsohne die Massnahmen zur Erweiterung und suk- zessiven Ausdehnung auf den ganzen Kontinent Sechs neue Länder sind in der Berichtsperiode in den Europarat aufge- nommen worden. Es sind insgesamt nun 32 Staaten Mitglied dieser Institution, und gegenwärtig werden Aufnahmegesu- che der acht Staaten mit besonderem Gästestatus geprüft, darunter dasjenige der Russischen Föderation. Im weiteren hat Andorra ein Aufnahmegesuch gestellt. Die Frage, die sich bei der Prüfung dieser Aufnahmegesuche immer wieder stellt, insbesondere auch bei der Prüfung des Gesuches der Russi- schen Föderation, lautet: Welche Anforderungen sollen in be- zug auf Menschenrechte und Demokratie zur Aufnahme neuer Mitglieder gestellt werden?
Ihre Delegation im Europarat hat sich mit den Aufnahmebedin- gungen eingehend befasst. Bei der Frage der Neuaufnahme der osteuropäischen Staaten zeigen sich immer mehr zwei ge- gensätzliche Auffassungen: Die eine setzt die Bedingungen sehr hoch an, um das Prestige des Europarates in bezug auf die Menschenrechte intakt zu erhalten und wenn möglich noch zu verbessern; die andere ist für ein eher pragmatisches Vorgehen, in der Meinung, eine beschleunigte Aufnahme die- ser Staaten würde rascher zum gesetzten Ziel führen, nämlich zur Stärkung der politischen Stabilität auf unserem gesamten Kontinent.
Die Mehrheit der Schweizer Delegation hat sich dieser zweiten Auffassung angeschlossen und hat in diesem Sinne eine Empfehlung an die Parlamentarische Versammlung gerichtet, deren Schlussfolgerung ich Ihnen hier kurz vortragen möchte: «L'intégration de tous les pays de l'Est, y compris celle de la Fédération de Russie, au Conseil de l'Europe devrait être déci- dée dans les meilleurs délais aux conditions suivantes: que la reconnaissance des valeurs fondamentales ne soit sujette à aucune contestation; que le Conseil de l'Europe dispose de structures renforcées et de ressources supplémentaires né- cessaires pour garantir le processus qui mène au respect de ces valeurs.
Les soussignés proposent donc à l'assemblée d'adopter la re- commandation suivante: 'L'assemblée recommande au Co- mité des ministres:
de renforcer massivement les structures du Conseil de l'Eu- rope en vue de lui permettre une ouverture aussi large que possible à l'ensemble des pays de l'Est et qui garantisse une promotion rapide des valeurs fondamentales de notre organi- sation, à savoir: l'Etat de droit, la démocratie et le respect des droits de l'homme;
de demander aux Etats membres de mettre rapidement à la disposition du Conseil de l'Europe les moyens nécessaires pour accomplir de nouvelles tâches.'»
Wenn es auch nicht Aufgabe dieses Rates ist, in dieser Sache einen Beschluss zu fassen oder eine vertiefte Debatte zu füh- ren, so wäre es sicher im Interesse der Sache, wenn der eine oder andere aus der Mitte des Rates zu dieser Frage seine Mei- nung äussern würde.
Ich möchte Ihnen mit meinen Ausführungen betreffend die Eu- roparatstätigkeit darlegen, dass Ihre Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung und vor allem in den ständigen Kommissionen dieser Versammlung sehr aktiv mitarbeitet. In der Berichtsperiode wurden zwei ständige Kommissionen und zwei Unterausschüsse von Mitgliedern unserer Delega- tion präsidiert, und mehrere Kommissionsberichte wurden und werden auch heute noch von Mitgliedern unserer Delega- tion verfasst
Diese aktive Delegationsarbeit ist notwendig, und sie liegt voll und ganz auf der Linie des Berichtes über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, worin der Bundesrat deutlich erklärt, dass wir unsere Mitarbeit in jenen Institutionen
europäischer Natur, in welchen wir heute schon Mitglied sind, verstärken müssen. In diesem Sinne ist es sicher notwendig, dass die Delegation an der Arbeit der Parlamentarischen Ver- sammlung noch vermehrt aktiv Anteil nimmt, auch wenn dies sehr zeitaufwendig ist und in der Öffentlichkeit nicht immer die notwendige Anerkennung findet. Wir sind der Meinung, dass dies im Sinne der Zielsetzung unserer Aussenpolitik ist, da es ja gegenwärtig die einzige Integrationsachse ist, auf der wir voll und ganz tätig sein können.
Schiesser Fritz (R, GL): Ich gestatte mir ebenfalls einige Be- merkungen zum Jahresbericht des Bundesrates über die Tä- tigkeit im Europarat
Herr Bloetzer hat es bereits angesprochen: Im Mittelpunkt der Tätigkeiten des Europarates steht die Erweiterung Richtung Mittel- und Osteuropa. In diesem Zusammenhang ergeben sich in verschiedener Beziehung erhebliche Probleme. Zum einen ist mit dieser Erweiterung bei gleichbleibenden oder ge- kürzten Mitteln ein erheblicher Aufwand verbunden. Als Mit- glied der Budgetkommission des Europarates könnte ich Ih- nen ein Lied davon singen. Ich will das aber nicht tun. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass der Europarat derzeit vor gewaltige Probleme gestellt ist, weil die Aufnahme neuer Mitglieder, sosehr sie erwünscht ist, einen erheblichen Auf- wand mit sich bringt. Zudem stellt sich derzeit das Problem der Erhöhung der Zahl der offiziellen Sprachen. Es sind von ver- schiedenen Seiten Gesuche eingereicht worden, um die Zahl der offiziellen Sprachen - heute Englisch und Französisch - zu erhöhen. Es geht insbesondere um das Deutsche und spä- ter einmal wohl auch um das Russische.
Herr Bloetzer hat ebenfalls darauf hingewiesen, wo die Pro- bleme mit verschiedenen Beitrittskandidaten liegen. Dabei ist es offensichtlich, dass diese Beitrittskandidaten, je nach der Grösse des Landes, unterschiedliche Schwierigkeitspotenti- ale mit sich bringen. Der grösste Brocken ist sicher die Russi- sche Föderation.
Herr Bloetzer hat darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der schweizerischen Delegation eine Aussprache über die Auf- nahme der Russischen Föderation geführt haben und dass die Mehrheit für eine rasche Aufnahme eintritt. Ich muss aber auch sagen, dass es eine Minderheit gibt, die in diesem Auf- nahmegesuch erhebliche Probleme sieht und sich gegen eine rasche Aufnahme stellt. Die Aufnahme der Russischen Föde- ration ist nicht irgendeine Aufnahme in den Europarat. Von der Grösse, von der Komplexität her ist das etwas ganz anderes als die Aufnahme eines kleineren mittel- oder osteuropäischen Landes. Hier liegt eine ganz besondere Problemlage vor. Man kann nicht verbergen, dass die Aufnahme der Russischen Fö- deration zu einer Veränderung des Europarates führen wird, und zwar durch das Gewicht, das die Russische Föderation im Europarat haben wird, aber auch durch den Zustand des Lan- des in rechtsstaatlicher und demokratischer Hinsicht.
Ich möchte namens dieser Minderheit in der Delegation doch darauf hinweisen, dass es in der Schweizer Delegation auch kritische, skeptische Stimmen gegen eine rasche Aufnahme der Russischen Föderation gibt. Diese Minderheit ist indessen ohne weiteres und sofort dazu bereit, die Zusammenarbeit des Europarates mit der Russischen Föderation zu fördern, aber wir betrachten den Zeitpunkt für eine formelle Aufnahme als noch nicht gekommen.
Gestatten Sie mir, dass ich noch einen Punkt anspreche, der innenpolitisch von Bedeutung ist: Im Herbst des vergangenen Jahres hat ein grosses Ereignis in der Geschichte des Europa- rates stattgefunden, die Wiener Gipfelkonferenz. An dieser Gipfelkonferenz wurden eine Erklärung und ein Aktionsplan für den Kampf gegen Intoleranz und Rassismus angenom- men, der uns insbesondere eine europaweite Informations- und Sensibilisierungskampagne mit weiterführenden Tätig- keiten bringen soll. Gemäss dem im Anhang III des Berichtes des Bundesrates enthaltenen Entwurf über eine Erklärung und einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Frem- denfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, auf nationaler wie auf europäi- scher Ebene geeignete Massnahmen zu ergreifen. Weiter heisst es am Schluss der Erklärung auf Seite 47 des Berichtes:
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Petition
«Zu diesem Zweck beauftragen wir das Ministerkomitee, so rasch wie möglich den nachfolgenden Aktionsplan zu ent- wickeln und umzusetzen sowie die nötigen finanziellen Mittel aufzubringen.»
Der von der Schweiz ebenfalls unterzeichnete Aktionsplan sieht in Ziffer 1 vor: «Ingangsetzen einer breit angelegten euro- päischen Jugendkampagne .... » Das Konzept für eine solche breit angelegte Jugendkampagne ist von Kreisen der Jungen erarbeitet worden. Es steht. Nun geht es darum, dieses Kon- zept im Rahmen des Aktionsplanes umzusetzen, und das braucht Geld. Hier ist der Bund offenbar nicht mehr bereit, ge- nügend Mittel zur Verfügung zu stellen.
Wir alle kennen die finanzielle Lage des Bundes, ich brauche hierüber keine Ausführungen zu machen. Ich möchte aber doch eines festhalten: Es handelt sich hier um eine einmalige Ausgabe im Rahmen dieses Aktionsplans. Es handelt sich um eine Verpflichtung, die die Schweiz in Wien durch die Unter- schrift unseres damaligen Bundespräsidenten auf sich ge- nommen hat. Es handelt sich um einen Aktionsplan Jugend- kampagne, der von jungen, besorgten Bürgern erarbeitet wor- den íst.
Herr Bundesrat, wer A sagt, muss auch B sagen. Man kann nicht in Wien eine Verpflichtung unterschreiben und die Ju- gendverbände ermuntern, in Zusammenarbeit mit dem Bun- desamt für Kultur im Rahmen dieses Aktionsplanes eine Anti- rassismuskampagne zu erarbeiten, um dann am Schluss, wenn dieser Aktionsplan auf den Tisch gelegt wird, zu sagen, man habe kein Geld für dessen Umsetzung. Entweder ma- chen wir im Rahmen dieser europäischen Kampagne mit, oder dann steigen wir offiziell aus.
Ich bitte den Bundesrat, in diesem Punkt noch einmal über die Bücher zu gehen und sich zu überlegen, ob diese einmalige Ausgabe in der Grössenordnung zwischen 2 und 3 Millionen Franken heute wirklich nicht dringend ist und ob wir diese Ju- gendkampagne wirklich nicht nachhaltig unterstützen sollten. Ich appelliere an den Bundesrat, die gegebenen Versprechen zu halten, die ausgestellten Checks einzulösen, auf die Forde- rung der Jugendverbände und des Komitees zur Umsetzung dieser Antirassismuskampagne einzugehen und die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das sind wir unserem Land schuldig.
Cotti Flavio, conseiller fédéral: Il ne sera pas nécessaire de ré- sumer les différents contenus du rapport que M. Bloetzer a d'ailleurs signalés de manière excellente.
Le Sommet de Vienne a représenté un pas important sur la voie du long processus du Conseil de l'Europe et, surtout, il a posé les jalons définitifs, je tiens à le souligner, pour la réforme profonde de la Cour européenne des droits de l'homme qui, entre temps, a été réalisée. J'ai eu le plaisir, au moment de la signature de cette réforme, de constater la pleine reconnais- sance envers la Suisse qui avait assumé l'initiative de cette ré- forme pour rendre la Cour plus adaptée au nombre croissant de recours individuels qui sont présentés et qui, jusque ré- cemment, attendaient jusqu'à cinq ans avant d'être traités. Je tiens à souligner que l'initiative de revoir le problème du fonc- tionnement de la Cour venait de la Suisse.
Je signale aussi le problème de l'élargissement: au cours de l'année passée, on a compté six nouvelles adhésions, et de- vant la porte du Conseil de l'Europe on trouve toute une série de pays dont certains posent les problèmes qui ont été évo- qués ici. Le choix entre les deux doctrines - on pourrait presque employer ce terme - indiquées par M. Bloetzer n'est pas un choix facile. Il faudra voir avant tout comment l'Assem- blée parlementaire va prendre position face à ces demandes. Du point de vue du Conseil fédéral, j'ai déjà eu l'occasion de dire aux Commissions de politique extérieure qu'il est proba- blement de l'intérêt du Conseil de l'Europe lui-même de main- tenir aussi hauts que possible les critères pour l'admission de nouveaux membres, car si on devait en passer par trop de concessions, ce serait le prestige même de cette institution qui serait mis en cause, et en particulier son prestige quant à sa mission essentielle, à savoir garantir l'épanouissement des va- leurs fondamentales telles que les droits de l'homme, la démo- cratie et l'Etat de droit. Mais nous aurons certainement encore
l'occasion, au niveau des commissions, de discuter de ce pro- blème et, si le Conseil des ministres était appelé un jour à pren- dre position sur le cas spécifique de la Russie, il devra large- ment tenir compte, comme il l'a toujours fait dans le passé, des décisions de l'Assemblée parlementaire.
La proposition Schiesser, qui était d'ailleurs contenue dans une intervention personnelle et qui a été présentée par lui- même et, parallèlement, par une conseillère nationale, a trouvé la réponse du Conseil fédéral, réponse substantielle- ment positive dans le cadre de la situation financière de la Confédération. Ce sera là un élément majeur de la discussion que nous devrons avoir au Conseil fédéral, mais je tiens à ga- rantir à M. Schiesser que ce que la Suisse souligne, elle essaie de le sauvegarder, même si les difficultés financières doivent exister.
Je ne peux pas aller au-delà, la discussion n'ayant pas encore été entamée au Conseil fédéral.
Antrag der Kommission Kenntnisnahme von beiden Berichten Proposition de la commission Prendre acte des deux rapports
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.2000
Petition Eberhart Hans Aufnahme ethischer Grundsätze in die neue Konvention des Europarates für den Minderheitenschutz
Pétition Eberhart Hans Demande d'insertion de principes éthiques dans
la nouvelle convention du Conseil de l'Europe relative à la protection des minorités
Flückiger Michel (R, JU) unterbreitet im Namen der Aussenpo- litischen Kommission (APK) den folgenden schriftlichen Be- richt:
Am 19. Oktober 1994 reichte Herr Eberhart eine Petition über die Aufnahme ethischer Grundsätze in die Konvention des Eu- roparates für den Minderheitenschutz mit folgendem Wortlaut ein:
«Es sind den hohen Staaten drei ethische Grundsätze zur Auf- nahme in die neue Konvention zu beantragen. Sie dienen der notwendigen Konsolidierung des Systems der friedlichen Streitbeilegung.
Die länderüblichen Rechte und Gesetze gegen Verbrechen und Anstiftung dazu sind auch für jede Dienstleistung militäri- schen Charakters festzuschreiben und anzuwenden.
Politische Differenzen über Eigentums- und Grenzfragen, Wirtschafts-, Religions-, Nationalitäten- und Rassenzwiespalt müssen ohne Androhung oder Anwendung von Gewalt beige- legt werden.
Beide Postulate dienen dem von den Staaten geforderten bes- seren Schutz der Minderheiten und ihrer Menschenrechte.
Dieser ethisch sehr hoch stehende Grundsatz postuliert über seine Bekräftigung hinaus, als neues Menschenrecht gemein- schaftliche Legalität zu erhalten. Es ist ein Gebot, dass jedem Menschen, besonders während der Jugenderziehung, aber auch später, stets das tägliche Bewusstsein zu seinem sittli- chen Handeln gegenüber anderen eingeprägt wird. Ethische Grundsätze sind optimale Voraussetzungen zur Bekämpfung der Kriminalität
40-S
Pétition
692
E
15 juin 1994
Mit dem Hinweis auf die gemäss Artikel 13.1 und 13.5 des Wie- ner Treffens von 1986 bis 1989 bestehende Pflicht für die KSZE-Staaten bitte ich Sie in voller Hochachtung, meiner Peti- tion Folge zu geben.»
Der Petent beruft sich im Titel seines Begehrens auf eine neue Konvention des Europarates zum Schutz der Minderheiten. Das Ministerkomitee des Europarates hat anlässlich des Gip- feltreffens der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedländer des Europarates in Wien am 8./9. Oktober 1993 das Mandat erhalten, zwei Rechtsinstrumente zum Schutz der nationalen Minderheiten wie folgt zu erarbeiten:
Ein Rahmenabkommen, welches die Prinzipien zum Schutz der nationalen Minderheiten genau formuliert, zu deren Ein- haltung sich die Vertragsstaaten verpflichten; dieses Rahmen- abkommen, welches bis zum Sommer 1994 vorliegen soll, stünde auch Nichtmitgliedstaaten des Europarates offen.
Ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskon- vention, welches diese im kulturellen Bereich durch Bestim- mungen betreffend die Gewährleistung individueller Rechte, besonders für Angehörige nationaler Minderheiten, ergänzen wird. Das Zusatzprotokoll soll bis Ende 1994 vorliegen.
Die Kommission liess sich von den zuständigen Experten der Verwaltung über die Möglichkeit einer Verwirklichung der vom Petenten gestellten Begehren orientieren. Diese machten die folgenden Überlegungen geltend:
Zum ersten Prinzip
Das obenerwähnte erste Prinzip ist schon in den vier Genfer Konventionen von 1949 zum Schutze der Kriegsopfer und den dazugehörenden Zusatzprotokollen aus dem Jahre 1977 be- treffend den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Kon- flikte und nichtinternationaler bewaffneter Konflikte enthalten. Zum zweiten Prinzip
Das Ziel aller Massnahmen oder aller autonomen, bilateralen oder multilateralen Instrumente rechtlicher oder politischer Natur im Bereich der nationalen Minderheiten liegt ja gerade in der Verhütung von Konflikten oder in deren friedlichen Bei- legung.
Zum dritten Prinzip
Die allen Mitgliedern der menschlichen Familie inhärente Würde wurde schon in der Präambel der Allgemeinen Erklä- rung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 anerkannt Von dieser Würde sind alle Menschen- rechte bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Natur ableitbar.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission hat Verständnis für die Anliegen und Beweg- gründe des Petenten. Sie teilt jedoch die Auffassung der Ver- waltungsexperten, wonach die von ihm erwähnten Prinzipien schon explizit und implizit in bestehenden einschlägigen Kon- ventionen und Erklärungen enthalten sind, was auch für die gegenwärtig im Rahmen des Europarates sich in Ausarbei- tung befindlichen Rechtsinstrumente zum Schutze der natio- nalen Minderheiten zutreffen wird. Eine explizite Neueinbrin- gung der vom Petenten erwähnten drei Prinzipien würde dem- nach materiell keine Verbesserungen bringen. Das Problem liegt nicht in den fehlenden Rechtsinstrumenten, sondern in deren Anwendung. Ein Anwendungsproblem besteht vor al- lem im Bereich des humanitären Völkerrechts, was unser Land als Depositärstaat der Genfer Konventionen im August 1993 zur Einberufung einer internationalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer mit dem Ziel der Bestätigung, Einhaltung und Umsetzung des durch diese Instrumente verkörperten huma- nitären Völkerrechts bewog. (In der Folge wurde die Schweiz mit der Bildung einer zwischenstaatlichen Expertengruppe zwecks Suche nach praktischen Mitteln zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts beauftragt. )
Flückiger Michel (R, JU) présente au nom de la Commission de politique extérieure (CPE) le rapport écrit suivant:
Le 19 octobre 1994, M. Eberhart a déposé une pétition deman- dant l'insertion de principes éthiques dans la nouvelle conven- tion du Conseil de l'Europe relative à la protection des minori- tés. Cette pétition est libellée comme il suit:
«Trois principes éthiques devraient être proposés aux Etats en vue de leur insertion dans la nouvelle convention. Ces princi- pes doivent servir à la nécessaire consolidation du système de règlement pacifique des différends.
Les droits et les lois usuels des pays prévus contre les cri- mes et les instigations y relatifs doivent être aussi établis et s'appliquer à l'égard de toute prestation de caractère militaire.
Des différends politiques en matière de propriété et de fron- tière, des dissensions aux point de vue économique et reli- gieux, en raison des nationalités et des races doivent être ré- glés sans menace ou sans usage de la violence.
Ces deux postulats servent à renforcer la protection que l'on peut exiger de l'Etat en faveur des minorités et de leurs droits découlant de ceux des droits de l'homme.
Ce principe éthique des plus élevés postule de recevoir, en plus de sa force inhérente, une légalité reconnue par la collec- tivité en tant que nouveau droit de l'homme.
C'est un commandement d'inculquer continuellement à cha- cun, surtout durant sa jeunesse, mais aussi plus tard, la prise de conscience quotidienne de son comportement moral en- vers autrui.
Les principes éthiques sont les meilleures conditions préala- bles pour lutter contre la criminalité.
Me référant à l'obligation découlant des articles 13.1 et 13.5 de la Déclaration du Sommet de Vienne de 1986 à 1989 pour les Etats membres de la CSCE, je vous prie de bien vouloir donner suite à ma pétition.»
Dans le titre de sa requête, le pétitionnaire se réfère à la nou- velle convention du Conseil de l'Europe relative à la protection des minorités. A l'occasion du Sommet des chefs d'Etat et de gouvernement des Etats membres du Conseil de l'Europe qui s'est tenu à Vienne les 8 et 9 octobre 1993, le Comité des Mini- stres du Conseil de l'Europe a été chargé de l'élaboration des deux instruments juridiques suivants en vue de la protection des minorités nationales en Europe:
une convention-cadre précisant les principes que les Etats contractants s'engagent à respecter pour assurer la protection des minorités nationales. Cette convention, dont l'élaboration devrait être achevée en été 1994, sera également ouverte aux Etats non membres du Conseil de l'Europe.
Un protocole additionnel à la Convention européenne des droits de l'homme, qui complètera celle-ci par des disposi- tions garantissant les droits individuels dans le domaine cultu- rel, notamment pour les personnes appartenant à des minori- tés nationales. L'élaboration de ce protocole devrait être ache- vée à fin 1994.
La commission s'est fait informer par les experts compétents de l'administration sur les possibilités d'une mise en oeuvre de la requête présentée par le pétitionnaire. Ils lui ont fait part des réflexions suivantes:
Ad 1er principe
Le premier principe susmentionné est déjà inscrit dans les quatre conventions de Genève de 1949 sur la protection des victimes de guerre ainsi que dans les protocoles additionnels y relatifs de 1977 concernant la protection des victimes des conflits armés internationaux et des conflits armés non interna- tionaux.
Ad 2e principe
Toute mesure ou tout instrument juridique ou politique, auto- nome, bilatéral ou multilatéral dans le domaine des minorités nationales vise précisément la prévention ou le règlement pa- cifique de conflits.
Ad 3e principe
La dignité inhérente à tous les membres de la famille humaine a déjà été reconnue dans le préambule de la Déclaration uni- verselle des droits de l'homme des Nations Unies de 1948. Les droits de l'homme, qu'il soient civils, politiques, éco- nomiques, sociaux ou culturels découlent tous de la dignité in- hérente à la personne humaine.
Considérations de la commission
La commission, tout en exprimant sa compréhension pour les motifs du pétitionnaire, partage cependant l'avis des experts de l'administration selon lequel la majorité des principes
693
Delegation Efta/Europäisches Parlament
contenus dans la pétition sont déjà inscrits implicitement et ex- plicitement dans les conventions et déclarations y afférentes en vigueur, ce dont il faudra également tenir compte dans l'élaboration, actuellement en cours, des instruments juridi- ques pour la protection des minorités nationales. Une inser- tion explicite des trois principes mentionnés dans la pétition n'apporterait, par conséquent, aucune amélioration maté- rielle. En fait, le véritable problème ne réside pas dans l'ab- sence d'instruments juridiques, mais dans la mise en oeuvre de ceux-ci. Le problème de la mise en oeuvre se pose avant tout dans le domaine du droit international humanitaire, ce qui a conduit notre pays à convoquer, en août 1993, en tant qu'Etat dépositaire des Conventions de Genève, une confé- rence internationale pour la protection des victimes de la guerre. Cette conférence visait avant tout la reconnaissance, le respect et l'application du droit international humanitaire re- présenté par les instruments précités. (Pour le suivi de la conférence, la Suisse a été mandatée de réunir un groupe d'experts intergouvernemental chargé de rechercher des moyens concrets de faire respecter pleinement le droit interna- tional humanitaire).
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu neh- men, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose de prendre connaissance de la péti- tion sans y donner suite.
Angenommen - Adopté
93.099
Delegation Efta/Europäisches Parlament. Bericht
Délégation AELE/Parlement européen. Rapport
Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994 Décision du Conseil national du 16 mars 1994
Kündig Markus (C, ZG), Delegationspräsident, und Bundi Martin (S, GR), Vizepräsident der Delegation und Nationalrat, unterbreiten im Namen der Schweizer Delegation beim Efta- Parlamentarierkomitee und beim Europäischen Parlament (EP) den folgenden schriftlichen Bericht über die Tätigkeit im Jahr 1993 (texte français voir Bulletin officiel du Conseil natio- nal, session de printemps 1994, page 410):
Die Delegation Efta/Europäisches Parlament berichtet im fol- genden über ihre Tätigkeit während des vergangenen Jahres. 1993 fanden insgesamt 17 Sitzungen/Anlässe statt (siehe An- hang). Dazu gehörten auch die regelmässigen Delegationssit- zungen anlässlich der Sessionen in Bern, um die gegenseitige Orientierung zwischen der Efta- und der EP-Sektion sicherzu- stellen.
2.1 Die wichtigsten Ereignisse im Berichtsjahr
Der Entscheid von Volk und Ständen vom 6. Dezember 1992, dem Vertrag betreffend den Beitritt der Schweiz zum Europäi- schen Wirtschaftsraum nicht zuzustimmen, führte als unmittel- bare Folge zum Verzicht auf die Vizepräsidentschaft des Efta- Parlamentarierkomitees, welche unserem Land ab Juni 1993 zugestanden hätte (dieser Entscheid wurde analog zu jenem des Bundesrates gefasst, der auf den Vorsitz des Efta-Minister- rates im ersten Halbjahr 1993 verzichtet hatte).
Eine viel weiter führende Konsequenz war die Zweiteilung des bisherigen Efta-Parlamentarierkomitees: Das bisherige (alte) Komitee wird - unter vollberechtigter Beteiligung der Schweizer Delegation - hauptsächlich für die rein internen Efta-Angelegenheiten und für die Beziehungen mit Drittstaa- ten zuständig sein. Das «neue» Komitee, in welchem der Schweizer Delegation der Beobachterstatus zugestanden wurde, befasst sich mit EWR-Angelegenheiten. Es wird den Efta-Pfeiler des unter dem EWR-Vertrag vorgesehenen «ge- meinsamen EWR-Ausschusses» mit einer Delegation des Eu- ropäischen Parlamentes bilden. Der Schweiz dürfte auch in diesem gemeinsamen Ausschuss der Beobachterstatus zu- gestanden werden.
2.2 Gliederung des Berichtes
Die Berichterstattung gliedert sich wie bisher nach inhaltlichen Schwerpunkten:
Begegnungen mit den Vertretern des Europäischen Parla- mentes (im bilateralen und im multilateralen Rahmen);
gemeinsame Sitzungen Efta-Parlamentarierkomitee/Efta- Ministerrat;
interparlamentarische Kolloquien mit Vertretern aus mittel- und osteuropäischen Ländern.
2.3 Zusammensetzung der Delegation während des Berichts- jahres
Die Delegation setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen (kursiv: Mitglieder des Efta-Parlamentarierkomitees):
Nationalrat: Béguelin, Bundi (Vizepräsident der Delegation; Präsident EP-Sektion), Frey Claude, Loeb François (seit Sep- tember 1993), Nabholz (seit September 1993), Oehler, Rei- mann Maximilian, Segmüller, Vollmer, Wyss Paul (bis Septem- ber 1993).
Ständerat: Cavadini Jean, Gadient, Jagmetti, Kündig (Delegati- onspräsident), Onken, Petitpierre.
Für die Amtsperiode 1994/95 werden das Delegationspräsi- dium an Nationalrat Loeb François und das Vizepräsidium und das Präsidium der EP-Sektion an Ständerat Cavadini Jean übergehen.
Im September 1993 trat Nationalrat Wyss Paul aus der Delega- tion aus. Die Delegation bedauert diesen Austritt und dankt Herrn Wyss für seinen Einsatz im Rahmen der Delegation und des Efta-Parlamentarierkomitees.
3.1 Bilateraler Rahmen (Begegnung mit der Delegation des EP) Das zwölfte bilaterale Treffen mit der für die Beziehungen zur schweizerischen Bundesversammlung verantwortlichen Dele- gation des Europäischen Parlamentes fand am 28. und 29. Mai 1993 in Flims statt.
Für die Delegation des EP war dieses Treffen vor allem eine Gelegenheit, sich näher über die Lage nach dem Entscheid vom 6. Dezember 1992 und über die Gründe der Ablehnung des EWR-Vertrages zu informieren.
Weitere Themen dieses Treffens waren:
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (insbesondere anhand des Beispiels der Regio Basiliensis);
die Forschung (die Schweizer Delegation unterstrich hier die Bedeutung einer Beteiligung unseres Landes am 4. For- schungsprogramm der Europäischen Union);
Wegekostenregelung im Zusammenhang mit Transitver- kehr/Umwelt (Kostenwahrheit); in diesem Zusammenhang ka- men auch die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Transit- vertrag zur Sprache.
Der Präsident der EP-Delegation, Giacomo Porrazzini, zeigte, im Gegensatz zu anderen Mitgliedern seiner Delegation, gros- ses Interesse für unser Land, über das er gut orientiert ist. Zu beklagen war auch der Umstand, dass am Flimser Treffen auf der Seite des Europäischen Parlamentes lediglich 3 Mitglieder (aus einem Total von 10) und 2 Stellvertreter teilgenommen hatten.
Am 15. November 1993 traf Nationalrat Bundi mit Herrn Por- razzini in Chur zusammen, um die Kontakte zwischen den bei- den Delegationen zu vertiefen. Bei dieser Gelegenheit hat Herr Porrazzini auch seine Unterstützung im Zusammenhang mit der Eröffnung bilateraler Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zugesichert.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarierdelegation beim Europarat. Zusatzbericht Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport complémentaire
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.009
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.06.1994 - 08:20
Date
Data
Seite
682-693
Page
Pagina
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20 024 351
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