E 13 juin 1994
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Interpellation Reymond
hat. Ich würde nicht ausschliessen, dass vielleicht in einzelnen Fällen, weil keine Kontrolle bestanden hat, weil das nicht auf- einander abgestimmt war, zuwenig oder vielleicht auch zuviel abgezogen worden ist. Diese Fragen werden wir in jedem ein- zelnen Fall im Verlauf eines Jahres untersuchen, weil wir jedes einzelne Dossier daraufhin untersuchen, ob die Angaben übereinstimmen. Aber wir können die Garantie geben: Es wird nichts ausbezahlt, auch beim Austritt nicht, ohne dass es von Hand definitiv überprüft worden ist. Diese Garantie kann ich Ih- nen geben. Deshalb sind 20 bis 50 Millionen Franken eine Vor- stellung, die ich aufgrund meiner Anschauung nicht teilen kann.
Ich muss sagen: So langsam habe ich auch eine kleine Ah- nung von Pensionskassen. Ich kümmere mich in der letzten Zeit auch sehr intensiv um diese Pensionskasse. Wir werden weitere Fortschritte machen. Wir werden aber auch gewisse zusätzliche Dinge tun müssen.
94.3016
Motion FK-SR Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Rechnungsmässige Verselbständigung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Motion CdF-CE Révision de la loi sur les finances de la Confédération. Indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance (CFA)
Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1994
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rechnungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungs- kasse in bezug auf die Rechnung der Eidgenossenschaft spä- testens mit dem Voranschlag 1997 verwirklicht werden kann.
Texte de la motion du 8 février 1994
Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédéra- les une révision de la loi sur les finances de la Confédération, en vue de réaliser l'indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance par rapport aux comptes de la Confédé- ration, au plus tard dans le cadre du budget 1997.
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich kann mich sehr kurz fassen: Es geht um die rechnungsmässige Behandlung der EVK in der Staatsrechnung des Bundes. Aus ökonomi- scher Sicht gehört die EVK nicht zum Sektor der öffentlichen Haushalte, sondern zum Bereich der privaten Sozialversiche rungen. Der von der EVK erzielte Einnahmenüberschuss ist mithin keine öffentliche Einnahme, sondern Ausfluss des für die zweite Säule massgeblichen Kapitaldeckungsverfahrens, nach welchem künftige Rentenleistungen durch Vorfinanzie- rung sicherzustellen sind. Es ist daher fachlich nicht richtig, wenn der Einnahmenüberschuss der EVK die Finanzrech- nung des Bundes im entsprechenden Umfang verbessert. Das Ergebnis der Staatsrechnung wird in dieser Situation re- gelmässig zu gut dargestellt
In der Erfolgsrechnung, die die Vermögensverschiebungen wiedergibt, erfolgt allerdings eine entsprechende Korrektur. Das wird jedoch kaum entsprechend wahrgenommen. Mit der Motion will die Finanzkommission den Bundesrat beauftra- gen, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanz- haushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rech- nungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse in bezug auf die Rech- nung der Eidgenossenschaft spätestens mit dem Voran-
schlag 1997 gewährleistet ist. Der Zeitpunkt 1997 wird deshalb gewählt, weil dannzumal eine grundlegende Sanierung der SBB-Finanzen vorgenommen werden soll. Dann kann man diese Bereinigung in einem Zug machen.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Mo- tion zu überweisen.
Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist um so mehr bereit, diese Motion entgegenzunehmen, als wir das darin Ver- langte vom Finanzdepartement her selber vorgeschlagen ha- ben. Das System, das wir damit korrigieren, haben wir im Zu- sammenhang mit Vereda nur eingeführt, weil es das Parla- ment verlangte. Jetzt korrigieren wir das zurück.
Die Korrektur erfolgt, wie der Sprecher der Finanzkommission es erwähnte, 1997 zusammen mit der Sanierung der SBB. Das wird für die Bundesfinanzen eine teure Geschichte werden. Hier wird wenigstens in bezug auf die Altlasten Transparenz hergestellt. Transparenz bei zukünftigen Lasten ist im Moment noch nicht gefragt.
Überwiesen - Transmis
94.3050
Interpellation Reymond MWSt-Verordnung. Aufrechterhaltung der Rolle der Schweiz im Edelsteinhandel
Ordonnance sur la TVA. Sauvegarde de la place de la Suisse dans le négoce des pierres précieuses
Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994
Der Edelsteinhandel und die damit verbundenen Tätigkeiten sind in der Schweiz von beträchtlicher Bedeutung. Während jedoch in unserem Lande im allgemeinen die Rohstoffimporte relativ gering sind und die Industrie sich aufgrund einer hohen Wertschöpfung entwickelte, verhält es sich bei den Edelstei- nen umgekehrt: Hier ist die Schweiz ein Zentrum des Handels; die Edelsteine, deren Wert sehr hoch ist, werden alle einge- führt
Wenn nun, wie es der Entwurf der Mehrwertsteuer-Verord- nung vorsieht, die Mehrwertsteuer direkt bei der Einfuhr von Edelsteinen und Perlen fällig wird, ergeben sich daraus so be- trächtliche, ja unerträgliche finanzielle Belastungen, dass die entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ihre heutige starke Position innerhalb der internationalen Konkurrenz kaum mehr beibehalten können.
Gewisse Länder der Europäischen Union haben es verstan- den, angesichts solcher Probleme bei der Mehrwertsteuer ei- nen Ausgleich zwischen den Bestimmungen der Gemein- schaft und der Wahrung der Eigeninteressen ihrer Märkte zu finden. Dies geschah entweder über Steuerbefreiungen oder über die Erstreckung der Zahlungsfristen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass in der Schweiz zwar vor allem der Handel von Bedeutung ist, dass aber die Exporte in die- sem Bereich 95 Prozent des Werts der Importe ausmachen; im Falle der Rohdiamanten, deren Handel von einem renom- mierten Unternehmen in Luzern betrieben wird, sogar 100 Prozent. Beim Handel dieser Erzeugnisse, die im Ausland gekauft werden und wieder dorthin zurückkehren, werden die Erträge der Mehrwertsteuer also nicht von grosser Bedeutung sein.
Angesichts der Wichtigkeit dieses Handels im Inland frage ich den Bundesrat an, ob er nicht der Ansicht ist, dass es unerläss- lich ist, die betroffenen Firmen von der unverzüglichen Bezah- lung der Mehrwertsteuer auf den Einfuhren von Edelsteinen im Zeitpunkt ihrer Einfuhr zu befreien; selbstverständlich müsste
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion FK-SR Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Rechnungsmässige Verselbständigung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Motion CdF-CE Révision de la loi sur les finances de la Confédération. Indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance (CFA)
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3016
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.06.1994 - 17:15
Date
Data
Seite
646-646
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20 024 336
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