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Caisse fédérale d'assurance
Par ailleurs, le CDF constate aujourd'hui encore d'importants retards dans le traitement des dossiers, problèmes dont la Dé- légation des finances a également fait état dans ses derniers rapports annuels d'activité.
Il est vrai que certaines des difficultés découvertes provien- nent du fait que les donnés salariales fournies par les offices de l'administration à la CFA ne sont pas toutes uniformisées. Compte tenu de ce qui précède, la Commission des finances demande au Conseil fédéral de renseigner le Parlement sur les problèmes que connaît la CFA actuellement en général.
Le Conseil fédéral est invité à indiquer en particulier d'une façon détaillée:
dans quels délais il envisage de rétablir la situation de la CFA, de façon que la régularité comptable de cette dernière puisse à nouveau être attestée par le CDF;
s'il se propose de renforcer la position des cadres moyens de la CFA et comment sont attribuées les responsabilités à cet égard;
les mesures qu'il a ordonnées pour que les offices de l'admi- nistration fournissent désormais rapidement à la CFA les don- nées salariales nécessaires dûment uniformisées;
si l'introduction du système informatique Supis est achevée et le cas échéant, si la fiabilité de ce système est désormais ac- quise;
si la situation de la CFA entraîne des coûts supplémentaires pour la Confédération.
94.3014
Interpellation FK-SR Finanzierung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Interpellation CdF-CE Financement de la Caisse fédérale d'assurance (CFA)
Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1994
Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissio- nen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt
Der Bericht der Arbeitsgruppe erinnert daran, dass die EVK auf der Grundlage des Kapitaldeckungsverfahrens und des Lei- stungsprimats funktioniert. Im Gegensatz zu den privaten Kas- sen, die durch das BVG geregelt werden, sehen die in die Rechtsform einer Verordnung gekleideten Statuten der EVK vor, dass diese langfristig mit einem Deckungsgrad von zwei Dritteln zu führen ist (Artikel 47 Absatz 1 der EVK-Statuten).
Der Deckungsgrad belief sich Ende 1992 auf 68 Prozent. Ver- schiedene Faktoren wie der Einbau des Teuerungsausgleichs in die Renten, die Erhöhung des versicherten Verdienstes, die Leistungsverpflichtungen des Bundes aus dem neuen Freizü- gigkeitsgesetz sowie der Austritt einer angeschlossenen Or- ganisation können eine Verschlechterung des Deckungsgra- des nach sich ziehen.
Angesichts der finanziellen und politischen Tragweite der vor- erwähnten Probleme wird der Bundesrat eingeladen, auf fol- gende Fragen zu antworten:
Ist er bereit zu prüfen, ob die Statuten der EVK in die rechtli- che Form eines allgemeinverbindlichen, nicht referendums- pflichtigen Bundesbeschlusses überführt werden können (Art. 7 Abs. 1 GVG) indem er zu diesem Zweck die gesetzli- chen Grundlagen schafft?
Ist er bereit, die bestehende Regelung eines Deckungsgra- des von zwei Dritteln erneut und vertieft - unter Berücksichti- gung der Auswirkungen des neuen Freizügigkeitsgesetzes und basierend auf den von der EVK betriebenen Studien, wenn nötig mittels Modellen, die eine Veränderung der Versi-
chertenzahlen und der versicherten Verdienste simulieren - zu prüfen?
Texte de l'interpellation du 8 février 1994
Le 24 novembre 1993, un groupe de travail constitué et man- daté par les Commissions des finances, a rendu son rapport interne sur les résultats de son inspection approfondie de la CFA
Le rapport de ce groupe de travail rappelle que la CFA fonc- tionne selon les principes de la capitalisation et de la primauté des prestations. Contrairement aux caisses privées, qui sont régies par la LPP, les statuts de la CFA, qui revêtent la forme ju- ridique d'une ordonnance, prévoient que celle-là est gérée à long terme sur la base d'un taux de couverture des deux tiers. (art. 47 al. 1er des statuts précités).
Le taux de couverture actuel (fin 1992) atteint 68 pour cent. Di- vers facteurs, tels que la compensation du renchérissement dans les rentes, l'augmentation du traitement assuré ou les obligations de prestations résultant pour la Confédération de la nouvelle loi sur le libre passage ainsi que la sortie d'une or- ganisation affiliée, peuvent entraîner une détérioration de ce taux de couverture.
Etant donné la portée financière et politique des problèmes évoqués ci-dessus, le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivants:
Est-il disposé à examiner si les statuts de la CFA peuvent re- vêtir la forme juridique d'un arrêté fédéral de portée générale non soumis à référendum (art. 47 al. 1er LREC), en créant la base légale à cet effet?
Est-il disposé à réexaminer à fond la solution du taux de couverture des deux tiers, en tenant compte des incidences de la nouvelle loi sur le libre passage et en fondant son exa- men sur les études entreprises à l'instigation de la CFA, au be- soin en prenant des modèles simulant une variation des effec- tifs et des traitements assurés?
Est-il disposé à examiner comment atteindre un niveau de transparence plus élevé en ce qui concerne les recettes du compte spécial de la CFA, pour que le taux de couverture ré- duit de la CFA apparaisse clairement, une fois qu'on lui aura retranché la partie du déficit provenant des organisations affi- liées?
94.3015
Interpellation FK-SR Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben Interpellation CdF-CE Relations de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) avec les grandes régies
Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1994
Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissio- nen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt
Der Bericht der Arbeitsgruppe verweist auf verschiedene Pro- bleme und Schwierigkeiten, die einerseits in den Beziehun- gen zu den PTT, andererseits in der vorgesehenen Zusam- menführung mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) gründen.
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Eidgenössische Versicherungskasse
Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den erreichten Fortschritten in den Beziehungen der EVK zu den PTT-Betrie- ben und der beschlossenen Fusion mit der PHK der SBB.
Die Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er alle nötigen Schritte in die Wege leitet, um die hängigen Probleme zu bereinigen und angemessene Lösungen namentlich hin- sichtlich der Kosten und Zweckmässigkeit der Solidaritätsbei- träge sowie hinsichtlich der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel für den Erwerb von Wohneigentum für das PTT-Personal zu finden.
Die Finanzkommission wendet sich deshalb mit folgenden Fragen an den Bundesrat:
Werden die aufgeführten Probleme bis Ende 1994 bereinigt, und wie?
Für welchen Zeitpunkt wird die Fusion der PHK mit der EVK als möglich erachtet?
Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die Regiebe- triebe der EVK in Zukunft die notwendigen Lohndaten gebüh- rend kompatibel zukommen lassen?
Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die SBB auf ein indirektes Auszahlungsverfahren im Rentenbereich durch den Arbeitgeber verzichten und sich auf das von der EVK ein- geführte System für die Renten der Bundesverwaltung und der PTT ausrichten?
Erachtet es der Bundesrat ebenfalls als angezeigt, Privati- sierungen von Bundesaufgaben erst durchzuführen, nach- dem alle juristischen, finanziellen und wettbewerbsbedingten Aspekte sowie diejenigen der sozialen Vorsorge sorgfältig er- läutert und geregelt sind?
Texte de l'interpellation du 8 février 1994
Le 24 novembre 1993, un groupe de travail constitué et man- daté par les Commissions des finances, a rendu son rapport interne sur les résultats de son inspection approfondie de la CFA
Le rapport de ce groupe de travail fait état de divers problèmes et difficultés résultants d'une part des relations de la CFA avec les PTT et d'autre part de la fusion prévue avec la Caisse de pension et de secours des CFF (CPS).
La Commission des finances prend acte des progrès réalisés dans les relations de la CFA avec l'Entreprise des PTT et de la fusion décidée de la CPS avec la CFA.
La Commission des finances attend du Conseil fédéral qu'il mette tout en oeuvre pour régler au plus vite les problèmes en suspens et pour trouver des solutions appropriées, en ce qui concerne notamment les coûts et l'opportunité des contribu- tions de solidarité et la mise à disposition des moyens finan- ciers destinés à l'acquisition du logement pour le personnel des PTT.
La Commission des finances pose dès lors au Conseil fédéral les questions suivantes:
Les problèmes évoqués ci-dessus seront-ils résolus d'ici à la fin de 1994, et comment?
A quel moment sera-t-il possible de réaliser la fusion de la CPS avec la CFA?
Quelles mesures a-t-il ordonnées pour que les régies four- nissent désormais rapidement à la CFA les données salariales nécessaires dûment informatisées?
Quelles mesures a-t-il ordonnées pour que les CFF renon- cent à la procédure de paiement indirect des rentes par l'em- ployeur et s'alignent sur le système adopté par la CFA pour les rentiers de l'administration et des PTT?
Ne pense-t-il pas que les privatisations de tâches fédérales ne devront être réalisées qu'après que tous les aspects juridi- ques, financiers, concurrentiels et de prévoyance sociale au- ront été soigneusement élucidés et réglés?
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich glaube, es wäre im Sinne der Ökonomie richtig, wenn alle drei Interpellationen auf einmal begründet und beantwortet werden könnten.
Die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte haben sich im Seminar vom 29. und 30. März 1993 in Thun mit ver- schiedenen finanziellen Fragen der EVK auseinandergesetzt Diskutiert wurden insbesondere die rechtlichen Grundlagen und die versicherungstechnischen Besonderheiten. In der
Folge wurde am 7. beziehungsweise am 11. Mai 1993 be- schlossen, eine vertiefte Prüfung der EVK durchzuführen. Diese Aufgabe wurde einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, be- stehend aus je vier Ständeräten und vier Nationalräten, über- tragen. Vor allem sollten nach dem Auftrag folgende Probleme angegangen werden: die buchhalterische Erfassung der EVK und die Finanzierung, der Kreis der angeschlossenen Organi- sationen, die Beziehungen der EVK zu PTT und SBB und allfäl- lige Anschlussfragen aus den drei genannten Bereichen.
Im Verlaufe der Prüfung durch die Kommission haben sich fol- gende kritische Bereiche herauskristallisiert:
Administratives: Im Zusammenhang mit der Behandlung der finanzpolitischen Fragen sind schwerwiegende administrative Probleme bei der EVK zur Diskussion gestellt worden. Diese Mängel waren vorher mindestens zum Teil bekannt und von den zuständigen Kommissionen schon aufgegriffen worden. Vor allem hatten sich die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzdelegation bereits mit diesen Angelegenheiten be- fasst Die Arbeitsgruppe hat diesen Problemkreis vor allem deshalb nochmals aufgegriffen, weil festgestellt werden musste, dass über viele Jahre hinweg die anstehenden Män- gel nicht behoben werden konnten. Zudem stand die Nichtge- nehmigung der Rechnung der EVK durch die Eidgenössische Finanzkontrolle ab 1988 in direktem Zusammenhang mit den gerügten administrativen Mängeln. Die Kontrolle der Rech- nung war eine Angelegenheit der Finanzkommission, und deswegen konnten wir auch die Mängel im administrativen Bereich nicht aus der Betrachtung ausklammern.
Wie der Bericht der Arbeitsgruppe ausführt, sind im admi- nistrativen Bereich vor allem folgende Schwierigkeiten vor- handen:
Informatisierung: Im Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes war es nicht gelungen, das System Peribu - das ist das Lohn- system - und das System Supis - das Rentensystem - mitein- ander zu verbinden. Dadurch entstanden Abweichungen mit den entsprechenden Auswirkungen auf die individuellen Bei- tragskonten der Versicherten. Grundsätzlich müssen alle indi- viduellen Beitragskonten heute nochmals überprüft werden. Ob es überhaupt noch möglich ist, alle Konten sachgemäss zu korrigieren, ist fraglich. Dazu müssten sämtliche Grundein- träge von Anfang an überprüft werden können.
Die Arbeitsrückstände: Es wurden erhebliche Arbeitsrück- stände festgestellt. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe wird die Kasse kaum in der Lage sein, innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes alle Pendenzen und Dossiers zu bearbeiten. Ich möchte nicht noch einmal alle Pendenzen, die heute beste- hen, im einzelnen auflisten. Im Bericht der Arbeitsgruppe ist das eindrücklich dargestellt.
Zur fehlenden Ordnungsmässigkeit der Buchhaltung: Die Ar- beitsgruppe hat ihre Besorgnis darüber geäussert, dass be- reits früher festgestellte gravierende Mängel immer noch nicht behoben wurden. Hier ist allerdings eine Feststellung zu ma- chen: Die Arbeitsgruppe hat die Schuldfrage nicht überprüft. Es ist auch zuzugeben, dass die heute verantwortliche Leitung ein schwieriges Erbe angetreten hat.
Die Schuldfrage zu überprüfen war einerseits nicht unsere Auf- gabe, und andererseits hätte es an der entsprechenden Zeit gefehlt. Derartige Mängel können aber nicht einfach übergan- gen werden. Es wird jetzt der Sache nachzugehen und festzu- stellen sein, wie es soweit kommen konnte.
Zu den einzelnen Interpretationen:
Die Antwort des Bundesrates zu dieser Interpellation soll der zuständigen Kommission die Möglichkeit geben, allenfalls weitere Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Kommission
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Caisse fédérale d'assurance
hat bewusst nicht irgendeinen anderen Vorstoss - Postulat oder etwas anderes - gewählt, sondern den Weg der Interpel- lation eingeschlagen, um aufgrund der Antwort des Bundesra- tes die Marschrichtung festlegen zu können. Das gilt auch für die Interpellationen, die noch im Gefolge zu behandeln sind. Zur finanziellen Situation der EVK: Die EVK-Statuten sind in ei- ner Verordnung des Bundesrates geregelt, die gestützt auf Ar- tikel 48 des Beamtengesetzes vom 30. Juni 1927 erlassen wurde. Die Verordnung ist von der Bundesversammlung ge- nehmigt worden. Die Bundesversammlung kann die bundes- rätliche Verordnung jeweils nur als Ganzes genehmigen oder ablehnen. Die EVK ist eine sehr grosse Vorsorgeeinrichtung, die die sogenannten Perennitätvoraussetzungen erfüllt. Sie ist nach dem Kapitaldeckungsverfahren konzipiert und grund- sätzlich eine Leistungsprimatkasse. Die Besonderheit liegt nun allerdings darin, dass gemäss Artikel 47 der EVK-Statuten langfristig ein Deckungsgrad von zwei Dritteln zu halten ist. Der derzeitige Deckungsgrad entspricht den gesetzlichen Vor- schriften und kann diesbezüglich nicht beanstandet werden. Die Arbeitsgruppe hat sich jedoch eingehend in die Probleme vertieft und insbesondere zu diesem Deckungsgrad von zwei Dritteln folgende Fragen, die finanzpolitisch von Bedeutung sind, aufgeworfen: Auch wenn der Deckungsgrad prozentual stabil auf zwei Dritteln gehalten wird, nehmen die Zinszahlun- gen des Bundes auf dem fehlenden Deckungskapital, also auf dem restlichen Drittel, laufend zu. Daraus dürften höhere Ko- sten anfallen als die vergleichbaren Prämienmehrkosten, die sich für die gleiche Kasse mit einer hundertprozentigen Deckung theoretisch ergeben würden. Die höhere Belastung einer stabilen Unterdeckung, verglichen mit einer stabilen Volldeckung, wirkt sich für den Bund und die PTT-Betriebe als Arbeitgeber deshalb negativ aus, weil sie für die Verzinsung des fehlenden Deckungskapitals allein aufkommen müssen. Das ist eine Leistung, die allein der Arbeitgeber aufzubringen hat.
Die EVK-Leistungsprimatkasse ist gemäss Entwurf zum neuen Freizügigkeitsgesetz verpflichtet, einem austretenden Versi- cherten die volle Freizügigkeitsleistung mitzugeben. Im Zeit- punkt der Auszahlung erhält der Versicherte neben dem finan- zierten Deckungskapital auch den nicht finanzierten Teil. Der Bund ist somit genötigt, Zusatzbeiträge zu leisten, um den an- gestrebten Deckungsgrad zu erreichen.
Das ist auch ein Sachverhalt, der zur Zeit des Gutachtens Bühlmann, das von einer Zweidritteldeckung gesprochen hat, noch nicht bekannt war. Damals hatte man auch nicht das Freizügigkeitsgesetz, das verlangt, dass dem Züger das volle Deckungskapital mitgegeben wird.
Weiter: Es sprechen einige Gründe dafür, dass bei einer sta- gnierenden beziehungsweise rückläufigen Zahl von Versi- cherten und bei einer Verschlechterung des Verhältnisses zwi- schen Rentenbezügern und Beschäftigten - respektive bei ei- ner Verschiebung der Altersstruktur der Versicherten die Fi- nanzierungskosten im Falle einer Zweidritteldeckung in Zu- kunft wesentlich höher sein werden als bei einer vollen Kapital- deckung. Die Kosten werden unter solchen Umständen auf die Zukunft - auf die kommende Generation von Arbeitneh- mern und auf den Arbeitgeber, in diesem Falle auf die Steuer- zahler - verlagert. Es ist daher anhand von Modellrechnungen dringend zu prüfen, welche Auswirkungen eine Zweidrittel- deckung bei verschiedenen Szenarien haben könnte: zum Beispiel bei mehr Austritten als Eintritten in den Staatsdienst oder bei Privatisierung eines Teils der Regiebetriebe als ande- rer Möglichkeit Gerade die Diskussionen über die AHV wäh- rend der letzten Woche haben uns deutlich gezeigt, dass Ver- schiebungen in bezug auf die Relation zwischen aktiver Gene- ration und Versicherten erhebliche Auswirkungen auf die Fi- nanzierung haben können.
Ebene des Bundesbeschlusses zu lösen. Lediglich die Prinzi- pien sollen in einen Bundesbeschluss überführt werden.
Weiter wird die Frage des Deckungsgrades gestellt. Die Eig- nung einer Zweidritteldeckung und die entsprechenden fi- nanziellen Konsequenzen sollten anhand von Modellen einer Prüfung unterzogen werden. Wir sind gespannt, ob der Bun- desrat bereit ist, die entsprechenden Massnahmen in die Wege zu leiten. Es erscheint notwendig, diese finanziellen Folgen aufzulisten.
Schliesslich ist der Problemkreis der angeschlossenen Unter- nehmen zu überprüfen. Haben die angeschlossenen Unter- nehmen einen höheren Deckungsgrad als zwei Drittel - und das haben sie -, so hat das nach der jetzigen Konzeption auch Auswirkungen auf die Gesamtsituation. Wenn bei den ange- schlossenen Unternehmen eine hundertprozentige Deckung vorhanden ist, dann wird der Deckungsgrad natürlich insge- samt angehoben, und für die anderen Betriebe kann er dann unter zwei Drittel liegen. Auch diese Verschiebung ist zu über- prüfen.
Schliesslich geht es um die Massnahmen, die getroffen wer- den sollen, damit die SBB auf ein indirektes Auszahlungsver- fahren im Rentenbereich durch den Arbeitgeber verzichten und sich auf das von der EVK eingeführte System der Renten in der Bundesverwaltung ausrichten. Auch diese Fragen sind für die Kommission für das weitere Vorgehen sicher entschei- dend.
Zum Schluss gestatte ich mir eine allgemeine Bemerkung: Der Bericht der Arbeitsgruppe ist leider durch eine Indiskretion vorzeitig der Presse zugestellt worden. Die Arbeitsgruppe und die ständerätliche Finanzkommission haben das ausdrücklich bedauert. Daraus aber schliessen zu wollen, dass das Pro- blem künstlich hochgespielt worden sei, wäre falsch. Die Pro- bleme, die sich bei der EVK heute stellen, sind ganz erheblich und müssen zweifellos mit allem Ernst angegangen werden: im administrativen Bereich, im finanziellen Bereich und auch im Bereich des Zusammenspiels mit den Regiebetrieben. Es geht darum, einerseits das Vertrauen in eine geordnete Ver- waltung wiederherzustellen und anderseits eine gesunde Fi- nanzierung zu sichern, die die Leistungsfähigkeit der EVK auch in Zukunft garantiert.
In diesem Sinne ist die Finanzkommission auf die Antworten von Herrn Bundespräsident Stich gespannt
Stich Otto, Bundespräsident: Die im Bericht vom 24. Novem- ber 1992 über die vertiefte Inspektion der von der Finanzkom- mission eingesetzten Arbeitsgruppe festgestellte beunruhi- gende Lage bei der Pensionskasse des Bundes wurzelt in der Veränderung der beruflichen Vorsorge im allgemeinen und der Entwicklung dieser Vorsorgeeinrichtung während der letz- ten 15 Jahre im besonderen. Aus diesem Grund lassen wir un- serer Stellungnahme zu den dringlichen Interpellationen ei- nen Bericht über die Entwicklung der Eidgenössischen Versi- cherungskasse (EVK) vorangehen.
Wegen der raschen Zunahme der Bestände in den sechziger Jahren nahm die EVK Anfang der siebziger Jahre zwei EDV- Systeme in Betrieb: eines für die aktiven Versicherten und ein anderes für die Rentenbezüger. Beide Systeme liefen bei zwei verschiedenen Rechenzentren - jenem der PTT für die Rentenbezüger, jenem der Eidgenössischen Finanzverwal-
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tung für die Aktiven -, ohne miteinander verbunden zu sein. Bei der Pensionierung der Versicherten mussten und müssen alle Daten der ehemaligen aktiven Versicherten aufgrund der von der Dienststelle gelieferten Angaben manuell ins Renten- system eingegeben werden. Die Daten des einen Systems konnten aber nicht mit jenen des anderen abgestimmt wer- den. Das System für die aktiven Versicherten enthielt nur jene Beträge, die den Versicherten vom Lohn abgezogen worden waren: statutarische Beiträge und Lohnabzüge zur Bildung der Einkaufssummen. Freizügigkeitsleistungen und an die Pensionskasse direkt eingezahlte Einkaufssummen waren in- dessen nur aus dem Dossier ersichtlich: aus Girozetteln, Bankanweisungen usw.
Erst 1975 wurde die beim Eidgenössischen Personalamt be- stehende Eidgenössische Versicherungs- und Ausgleichs- kasse in das selbständige, dem Eidgenössischen Finanzde- partement unterstellte Bundesamt EVK überführt. 1980 ver- starb der damalige Direktor. Seine Stelle konnte erst 1984 wie- der besetzt werden. Der Bundesrat musste mit der Wiederbe- setzung unter anderem deshalb zuwarten, weil aufgrund par- lamentarischer Vorstosse zuerst die Grundsatzfrage geklärt werden musste, das Bundesamt EVK allenfalls wieder mit dem Eidgenössischen Personalamt zu fusionieren und dadurch zur früheren Organisationsform zurückzukehren. Die EVK war also ohne oberste Leitung in einer Zeit, die von grundlegen- den Änderungen der beruflichen Vorsorge geprägt war. Wäh- rend dieser Jahre wäre es absolut notwendig gewesen, die vorbereitenden Arbeiten für die Einführung des Bundesgeset- zes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- vorsorge (BVG) an die Hand zu nehmen.
1985 wurde mit der Revision der EVK-Statuten begonnen, die dann 1988 in Kraft getreten sind. Nach 1985 blieb vorerst, ab- gesehen von einer kurzen Verordnung über die Einführung des BVG für das Bundespersonal, alles beim alten. Die beste- henden, für die Durchführung des BVG ungeeigneten Sy- steme wurden durch ein weiteres, ebenfalls unabhängiges EDV-System beim Rechenzentrum der SBB ergänzt. Auch hier unterblieb eine Verknüpfung mit den alten, bestehenden Sy- stemen. Im Versicherungsfall oder beim Austritt der Versicher- ten berechnete das bestehende System der Aktiven die Aus- trittsleistung. Sodann wurde manuell nachgeprüft, ob sie den statutarischen Anforderungen genügte. Diese Prüfungen konnten nicht ohne Dossier und gegebenenfalls nicht ohne Einkaufsdokumentation erledigt werden. In manchen Fällen war wegen der unbefriedigenden Datenqualität eine Anfrage bei der entsprechenden Dienststelle erforderlich. Schliesslich musste das neugeschaffene BVG-System im Rechenzentrum der SBB konsultiert werden, um sicherzustellen, dass die Mini- malvorschriften des BVG erfüllt waren. Die Arbeit wurde noch zeitaufwendiger, ohne dass in ausreichendem Masse zusätzli- ches und qualifiziertes Personal angestellt werden durfte. Je- der Anstellung ging ein langes Feilschen voraus. Unter diesen Umständen konnte eine umfassende Information der Dienst- stellen des Bundes, der PTT und im Schulratsbereich, wenn überhaupt, nur mangelhaft durchgeführt werden.
1988 verfügten die Buchhaltung der Pensionskasse über eine und die Sektion Pensionskasse über elf Stellen, dies bei 110 000 aktiven Versicherten und 36 000 Rentnern, was sich namentlich nach der Einführung der neuen Statuten mit grundsätzlichen Änderungen im Bereich der Pensionierungen und der Einkäufe auswirkte. Die Buchhaltung war zudem nicht integrierter Bestandteil der Systeme, sondern wurde bis 1987 mit einer mechanischen Buchungsmaschine geführt Per 1. Januar 1988 nahm eine PC-Applikation den Betrieb auf.
1988 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Fusion der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) mit der EVK vorberei- tete. 1989 beschloss der Bundesrat im Einvernehmen mit den SBB die Fusion. Die Festlegung des Zeitpunktes wurde dem EFD übertragen. Die Einführung der neuen Statuten im Jahre 1988, die den flexiblen Altersrücktritt vorsahen, verursachte neue Probleme; rund 30 000 Versicherte wünschten, einen zu- sätzlichen Einkauf zu leisten, um vom flexiblen Altersrücktritt Gebrauch machen zu können. Die dazu erforderlichen PC- Programme wurden erst nachträglich realisiert. Tausende von Versicherten haben geschrieben, um zu erfahren, welche Lei-
stung sie bei einer flexiblen Pensionierung erhalten würden. Unmengen von Korrespondenz mussten von wenigen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern erledigt werden, die zudem über die vollzogenen Änderungen schlecht im Bilde waren. Die Ausbildung erfolgte im Rahmen eines «training on the job». Die Anpassung der bestehenden EDV-Systeme war, wenn überhaupt möglich, spät und mangelhaft vorgenommen wor- den. Diese Umstände führten Ende der achtziger Jahre zu Rückständen von bis zu achtzehn Monaten bei der Erledigung der Austritte. 1989 betrug der Bestand der Sektion Pensions- kasse vierzehn Stellen.
1983 begann man, zusammen mit den SBB ein Pensionskas- sensystem aufzubauen, das mit dem Inkrafttreten der neuen Statuten 1988 seinen Betrieb hätte aufnehmen sollen. Nach- dem diese Arbeiten Ende 1988 erst am Ende der Konzept- phase angelangt waren, wurde der Versuch abgebrochen und entschieden, ein EDV-System für die EVK einzukaufen. Ziel waren die Rationalisierung der Arbeit und die automatische Kontrolle der Daten. Obwohl die Anpassungen an die EVK- Statuten grosse Schwierigkeiten verursachten, wurde das Sy- stem Anfang 1991 eingesetzt.
Zum ersten Mal wurden die vom Lohnsystem gelieferten Da- ten auf Plausibilität und Richtigkeit hin getestet. Das Ergebnis war erschreckend: Über 40 000 Abweichungen zwischen den Berechnungen der Lohnsysteme und denen des neuen EDV- Systems der Pensionskassen wurden festgestellt. Das neue System bildete die aktuellen Statuten exakt ab, während die im Lohnsystem integrierten und damit dem Einflussbereich der EVK entzogenen Pensionskassenmodule nicht auf dem aktu- ellsten Stand waren. Zudem konnten die Rechnungsführer un- ter Umständen direkte Eingriffe im Versicherungssegment vor- nehmen. Diese Zustände waren bekannt, wurden aber nie von externen Stellen beanstandet. Die unzureichende Information der Dienststellen über die Statutenänderungen wirkte sich be- sonders gravierend aus. Seit 1988 versandte die Pensions- kasse regelmässig an alle Dienststellen Rundschreiben mit In- struktionen über die Anwendung der Statuten.
Anlässlich ihres Eintritts in die Direktion der EVK verlangte die Direktorin im Jahre 1989 eine eingehende Überprüfung der Pensionskasse durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Nach der Analyse der Ursachen wurde festgestellt, dass die EVK nicht einfach die von den Lohnsystemen gelieferten Versi- cherungsdaten übernehmen konnte, sondern dass sie, wie im BVG vorgesehen, die Lohn- und Personaldaten selbst auf ei- nem in ihrem Einflussbereich stehenden System verarbeiten musste. Die Ergebnisse dieser Verarbeitung müssen dann in die Lohnsysteme zurückfliessen und sich letztlich auf der Lohnabrechnung jedes einzelnen in Form von Lohnabzügen - statutarische Beiträge, Einkaufsamortisationen usw. - nieder- schlagen. Diese ganz neue Philosophie verlangte auch eine grundsätzlich neue Konzeption des EDV-Systems und führte zur dritten Informatisierung und zur Reorganisation des Am- tes. Der Entscheid war nicht einfach, weil ein neues System unweigerlich neue Rückstände verursacht. Es war aber die einzige Möglichkeit, die Vorsorgeeinrichtung auf den Stand ei- nes zeitgemässen Dienstleistungsbetriebes für die Dienststel- len und deren Mitarbeiter zu bringen.
Seit dem 1. Januar 1993 läuft das neue System parallel zu den bestehenden Systemen. Für den Bereich Bundesverwaltung konnte die parallele Verarbeitung per 1. Januar 1994 einge- stellt werden. Die Umstellung war nicht bloss mit den üblichen Startschwierigkeiten belastet, sondern durch die erwähnten strukturellen Mängel stark erschwert Das neue EVK-System ist seit diesem Zeitpunkt für die Berechnung der Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber allein massgebend. Die PTT- Betriebe werden im Laufe von 1994 dem neuen System zuge- schaltet. Das Rentensystem soll im Laufe des Jahres 1995 ein- geführt werden.
Den bestehenden Rückständen und stets komplexer werden- den Anfragen musste ausser mit den EDV-Mitteln auch mit ei- ner Verstärkung des Personalkörpers begegnet werden. Die Pensionskasse verfügte 1989 über 14, 1990 über 19 und 1991 über 21 bewilligte Stellen. Seit 1993 wurde die Abteilung Pen- sionskasse einer Abteilungsleiterin unterstellt und eine Abtei- lung Grundsatzfragen (Recht, Mathematik, Finanzwesen, Aus-
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bildung und Zentrale Dienste) geschaffen. Am 1. Februar 1994 verfügte die Abteilung Pensionskasse über 34,8 Stellen, da- von fünf in der Buchhaltung. Ferner besteht seit 1988 eine Sek- tion Informatik. Zurzeit verwaltet die Pensionskasse die Ren- ten von rund 122 000 aktiven Versicherten und von 42 000 Rentnern.
Im Jahre 1994 und 1995 werden sämtliche Versicherungsda- ten einer eingehenden Prüfung unterzogen. Diese Aktion ist Voraussetzung für den vollen Einsatz des neuen EDV- Systems. Danach werden auch die Austritte wesentlich ra- scher verarbeitet werden können. Heute müssen die Daten der Versicherten vor jedem Austritt minutiös von versierten Sachbearbeitern geprüft werden: eine Arbeit, die in Einzelfäl- len Stunden beanspruchen kann.
Für die Bundesverwaltung ist die Konsolidierungsphase mit dem neuen System praktisch abgeschlossen; es gibt nur noch einige wenige Probleme bei der ETH. Anschliessend wird das neue System für die PTT - ebenfalls in diesem Jahr - eingeführt. Im Sommer 1994 wird das Archivierungssystem für die Versichertendossiers erneuert Diese Massnahme ist ebenfalls dazu geeignet, die Geschäftserledigung zu be- schleunigen. Diese Arbeit ist bis Ende der nächsten Woche praktisch abgeschlossen, so dass in der Zukunft keine Dos- siers mehr unauffindbar sein werden.
Im Laufe des Jahres 1994 führt die EVK zur Verstärkung der internen Kontrolle ein Revisorat und ein Controlling ein. Dazu ist festzustellen, dass wir diese Stellen ausgeschrieben ha- ben. Einen Revisor können wir vermutlich auf den Herbst an- stellen. Wir haben keine Offerten für einen Controller bekom- men. Wir haben aber Aussicht, dass wir doch einen finden werden. Allerdings muss ich Ihnen gestehen, dass wir in die- sem Bereich in der EVK natürlich Schwierigkeiten hätten, die verlangten Löhne zu bezahlen, wenn sie viel höher sein soll- ten als jene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort die Kasse führen.
Es ist festzuhalten, dass trotz der widrigen Umstände weder die Versicherten noch die Arbeitgeber noch die Kasse Verluste in Kauf zu nehmen hatten.
Ich nehme nun Stellung zu den drei Interpellationen.
Zur Interpellation 94.3013, Situation und derzeitige Mängel der Eidgenössischen Versicherungskasse. Zur Ordnungsmässig- keit der Buchhaltung: Die Hauptkritik an der EVK betrifft die mangelhafte Nachweisbarkeit der Saldi sowie die unzulängli- che Belegbarkeit. Für das Rechnungsjahr 1993 konnten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, gestützt auf die vom System produzierten Unterlagen, korrekt verbucht werden. Mit der Erstellung weiterer für die Saldinachweise und Bele- gung der Buchungen erforderlicher Outputs wird bis zum Re- visionstermin der Rechnung 1993 gerechnet. Konkret kann ich Ihnen zu diesen Buchhaltungsgeschichten sagen: Das Forderungskonto Mandat 0015 ist verbucht; der formelle Sal- donachweis liegt ohne Differenzen vor. Das Verrechnungs- konto ist verbucht; der Saldonachweis liegt vor. Bei den Sperr- konti liegen zurzeit Saldolisten über die Datenübernahme per 31. Dezember 1992 bzw. 1. Januar 1993 zur Kontrolle bereit. Die Buchhaltung hat diese Datenübernahme manuell kontrol- liert, und Tabellen mit allen Abweichungen stehen zur Verfü- gung. Bis zur Prüfung wird auch hier der Saldonachweis gelie- fert sein. Beim Kreditoren-Wartefile konnte anlässlich der Revi- sion 1992 der Saldonachweis nicht erbracht werden. Die Buchhaltung wird diese Arbeit im Laufe der Revision 1993 nachholen. 1993 sind über dieses Konto keine Buchungen mehr erfolgt. Der Saldonachweis wird im Laufe der Revision auch erbracht werden können.
So können wir hoffen und dürfen annehmen, dass die Fi- nanzkontrolle die Rechnung 1993 genehmigen kann. Das ist nicht meine Entscheidung, das wird die Revision zeigen, die im Juli beginnt. Immerhin sind die wesentlichsten Punkte nachgeliefert.
Zur Frage der Verstärkung des mittleren Kaders: Bereits im Jahre 1993 rekrutierte die EVK neben der Abteilungsleiterin für den Bereich Pensionkasse auch einen weiteren Sektionschef. Mit einem externen Organisationsberater wurde eine Struktur aufgebaut, deren Schwergewicht darin besteht, die anfallen- den Aufgaben stufengerecht zu erledigen. Dies zieht einen
weiteren Ausbau des Mittelbaus nach sich, der eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist.
Die Abteilung Pensionskasse ist für die korrekte Umsetzung und Durchführung der rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die neugeschaffene Abteilung Grundsatzfragen erarbeitet die erforderlichen rechtlichen und versicherungstechnischen Grundlagen im Bereich der Pensionskasse und betreut und koordiniert das Finanzwesen. Ferner betreut sie die Informa- tion der Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössi- schen Personalamt (EPA).
Auch hier haben wir versucht, das Kader zu verstärken. Wir ha- ben per 1. August 1993 einen jüngeren EDV-Fachmann rekru- tieren können. Eine Projektleiter- und eine Informatikerstelle haben wir ausgeschrieben, aber niemanden rekrutieren kön- nen, weil sich niemand gemeldet hat, der die Anforderungen zu einem tragbaren Lohn hätte erfüllen können. In der Abtei- lung Grundsatzfragen hatten wir eine Versicherungsmathe- matikerin. Diese ist aber in diesem Frühjahr wieder ausgetre- ten, weil sie die ganze Diskussion um die EVK letztlich nicht mehr ertragen hat Zwei Versicherungsmathematiker haben wir per 1. Juli respektive 1. August 1994 anstellen können. Va- kant ist immer noch der Posten des Stabschefs beim stellver- tretenden Direktor. Die Ausschreibung ist erfolgt, aber es ha- ben sich keine geeigneten Kandidaten gemeldet.
Dann haben wir in der Abteilung Pensionskasse zusätzliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angestellt. Vier Mitarbeiter begannen ihre Arbeit im März und April 1994, sieben (inklusive ein Mitarbeiter für die Buchhaltung) im Mai 1994 und drei am 1. Juni 1994. Weitere werden im Juli, August und September 1994 noch dazukommen. Sie sehen also, dass wir den Aus- bau zielstrebig vorantreiben. Selbstverständlich haben wir für diese Leute den Platz nicht auf Reserve bereit. Wir haben also zuerst einen Teil des Personalamtes auslogieren müssen, um in diesem Gebäude für die Versicherungskasse Platz zu schaf- fen. Die neuen Büroräumlichkeiten können Mitte Juni bezo- gen werden. Heute arbeiten die Leute nicht nur im Keller, son- dern auch in Gängen und sonst überall; das ist die Folge!
Zu den Massnahmen zur Erlangung einheitlicher Lohndaten: Mit dem Einsatz einer Projektorganisation, die sich unter ande- rem ausschliesslich mit der Schnittstellenproblematik befass- te, konnte bereits erreicht werden, dass die Rechenzentren der Bundesverwaltung dem System Supis die Lohndaten in geeigneter Form liefern können. Seit dem 1. Januar 1994 erar- beitet das neue EDV-System der EVK diese Lohndaten und lie- fert die Daten der für die Versicherten relevanten Lohnbezüge an die Lohnsysteme. In der Bundesverwaltung ist das System Supis am 1. Januar 1994 eingeführt worden und funktioniert Gewisse Umstellungsschwierigkeiten waren unvermeidbar. In der Zwischenzeit ist die Portierung erfolgt, und das System ar- beitet jetzt im Bundesamt für Informatik (BFI), ohne mit Winter- thur in Verbindung zu sein; dies gilt für den Bereich der Bun- desverwaltung.
Zu den Kosten ist zu sagen, dass jede Umstellung von EDV- Systemen Kosten mit sich bringt. Wie einleitend erwähnt, ist die Einführung neuer Systeme dringend notwendig, und diese hat, insbesondere in Zeiten der Umstellung, einen grösseren Arbeits- und Personalaufwand zur Folge.
Zur dringlichen Interpellation 94.3014 Ihrer Finanzkommis- sion betreffend Finanzierung der Eidgenössischen Versiche- rungskasse: Dem Bundesrat erscheint der Erlass der EVK-Sta- tuten in Form eines allgemeinverbindlichen, nicht referen- dumspflichtigen Bundesbeschlusses als unzweckmässig. Die berufliche Vorsorge ist eines der wichtigsten Instrumente der Personalpolitik. Ihre Ausgestaltung steht in einem engen Zu- sammenhang mit der Entwicklung im Personalrecht Ände- rungen können in diesem Bereich auf Stufe Bundesrat vorge- nommen werden (Beamtenordnung, Angestelltenordnung). Als Beispiele seien hier Massnahmen im Gebiete der Arbeits- zeit und des Lohn- und Zulagewesens erwähnt. Solche Ände- rungen haben direkte Auswirkungen auf die berufliche Vor- sorge. Werden nun deren Vorschriften in einem vom Parla- ment im Detail zu beratenden Erlass geregelt, so wird eine ra- sche Reaktion auf Änderungen im Personalrecht bei der beruf- lichen Vorsorge praktisch verunmöglicht Zudem beinhaltet die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge zahlreiche techni-
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sche Ausführungsbestimmungen, die Sache des Bundesra- tes bleiben müssen.
Hinsichtlich der Kosten der beruflichen Vorsorge sind schon heute ausreichende Kompetenzen des Parlamentes vorhan- den. Der Bundesrat erachtet es deshalb als sinnvoll und zweckmässig, die heutige Ordnung zu belassen, wonach der Bundesrat, gestützt auf Artikel 48 Absatz 2 des Beamtengeset- zes, die Statuten der EVK erlässt und dem Parlament zur Ge- nehmigung unterbreitet.
Es gilt ferner zu bedenken, dass die Bestimmungen für eine Pensionskasse stark von technischen Detailfragen beeinflusst werden. Auch unter diesem Aspekt erscheint eine Regelung auf der Stufe des Parlamentes als unzweckmässig. Ich muss hier beifügen, dass der Nationalrat bei der Revision des Beam- tengesetzes den Artikel 48 ändern will und vorschlägt, dass die Grundzüge der Versicherungskasse in Zukunft in einem Bundesbeschluss geregelt werden sollen. Der Nationalrat ist nicht bereit, diese Kompetenz an das Finanzdepartement zu übertragen. Entsprechend hat er es auch abgelehnt, diese Kompetenz, die wir dort im Beschlussentwurf C vorgeschla- gen haben, zu genehmigen. Der Ständerat wird in der Herbst- session dazu Stellung nehmen müssen.
Für uns - das muss ich Ihnen ganz offen sagen - hat diese Ent- scheidung natürlich ebenfalls Konsequenzen, denn wir müss- ten jetzt eigentlich das Freizügigkeitsgesetz und das Bundes- gesetz über die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vorsorge umsetzen. Um das zu tun, haben wir aber jetzt keine Kompetenz. Das bedeutet nichts anderes, als dass wir dem Bundesrat vorschlagen müssen, die Statuten jetzt im Schnellverfahren zu ändern, und zwar so, dass die Bot- schaft nach den Sommerferien erscheinen kann. Wir werden also noch vor den Sommerferien in einem Aussprachepapier den Bundesrat über die wichtigsten Grundsätze entscheiden lassen, und nachher soll das Parlament in der Herbstsession über die Genehmigung dieser Statuten entscheiden; denn bis heute ist immer noch das alte Recht in Kraft. Es ist also nicht Böswilligkeit, dass wir das so machen, sondern das alte Recht ist in Kraft. Dass wir hier verschiedenes zu ändern haben, das kann ich Ihnen auch darlegen. Wir werden also einmal die Be- stimmungen für freiwillig Versicherte streichen, weil es mit ei- nem Freizügigkeitsgesetz nicht mehr nötig ist, dass wir die Leute in unserer Pensionskasse belassen, sondern sie müs- sen dann ausscheiden.
Dann haben wir ein völlig neues Problem. Wir müssen wegen des Freizügigkeitsgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vor- sorge auch das Problem der ETH-Professoren lösen, denn sie haben natürlich ebenfalls Anspruch auf diese Leistungen. Und da stellt sich nun die Frage, ob wir die Professoren in die Pensi- onskasse übernehmen sollen.
Soweit wir im Bilde sind, gibt es allerdings zwischen ETH-Rat und Professoren gewisse Meinungsverschiedenheiten. Wir hoffen, dass diese nächste Woche noch diskutiert und aus- geräumt werden können. Denn das ist für uns ebenfalls eine notwendige Voraussetzung dafür, dass wir uns auf die Um- stellung (Freizügigkeitsgesetz usw.) vorbereiten können. Das müssen wir dann natürlich auch in die Statuten aufnehmen. Dazu kommt die Straffung der Bestimmungen zum versicher- ten Verdienst bei verändertem Beschäftigungsgrad; auch das muss neu geregelt werden. Dann steht für uns, wenn die Frei- zügigkeit eingeführt wird, die Streichung der Einkaufsbeteili- gung des Bundes an den Einkaufssummen zur Diskussion, aber dazu muss der Bundesrat zuerst noch Stellung nehmen. Das ist unsere Vorstellung.
Schliesslich müssen wir zwingend dafür sorgen, dass beim späteren Einkauf nicht mehr die Daten des ursprünglichen Eintritts massgebend sind, sondern die neuen. Sonst könnte theoretisch jemand im Rahmen der Eigentumsförderung Ka- pital beziehen, später das Kapital nebst Zins und Zinses- zinsen zurückzahlen und trotzdem noch ein sehr gutes Ge- schäft machen. Das ist nicht der Zweck einer Pensionskasse. Deshalb müssen wir auch in dieser Hinsicht die Statuten ändern.
Dann werden wir auch keine Sonderbehandlungen bei Aus- und Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten und natürlich
auch bei späteren Wiedereintritten mehr akzeptieren. Wenn je- mand ausgetreten ist, ist er ausgetreten. Er bekommt dann die Freizügigkeitsleistung, die er zugut hat. Tritt er wieder ein, so muss er die Eintrittsleistung bezahlen, wie wenn er nie bei der Versicherungskasse gewesen wäre.
Dann werden wir natürlich auch den Artikel 32 des Beamten- gesetzes über die administrative Entlassung etwas ändern müssen. Wir werden auch die Aufhebung der Einlegerkasse vorschlagen. Wir werden aber ganz entschieden dafür Stel- lung nehmen und dafür sorgen, dass bei kollektiven Austrit- ten, beispielsweise bei Austritten von angeschlossenen Orga- nisationen, der Arbeitgeber den Fehlbetrag decken muss und nicht die Versicherungskasse. Wir werden also das, was durch das Freizügigkeitsgesetz vorgeschrieben wird, verwirklichen. Wir werden uns auch überlegen, Verwaltungsgebühren zu er- heben. Dazu kommt dann im Prinzip, dass wir den ange- schlossenen Organisationen vorsorglicherweise künden müssen. Der Bundesrat wird noch vor den Sommerferien die Kriterien und die Absichten der Versicherungskasse festlegen, so dass die angeschlossenen Organisationen dann in voller Kenntnis dessen, was ihnen bevorsteht, entscheiden können. Sie sehen daraus, dass es nicht nur darum geht, alte Rück- stände aufzuheben, sondern dass mit der fortschreitenden Gesetzgebung dauernd neue Aufgaben und neue Belastun- gen auf uns zukommen.
Zur zweiten Frage, Regelung des Deckungsgrades: Eine Ar- beitsgruppe unter der Leitung eines externen Experten legte einen Bericht vor, der die Frage des Deckungsgrades unter Einbezug des Freizügigkeitsgesetzes und der Fusion mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB zum Gegenstand hatte. Es zeigte sich im Rahmen dieser Studie, dass der Deckungsgrad nach der Einführung des Freizügigkeitsgesetzes vorüberge- hend vermindert wird, dass er aber selbst bei der Annahme ei- nes sinkenden Aktivenbestandes mittel- und längerfristig wie- der steigen wird. Die Hochrechnungen, die 15 Jahre umfas- sen, zeigten, dass der statutarische Deckungsgrad von zwei Dritteln auch inskünftig beibehalten werden kann. Die Statu- ten stützen sich dabei auf ein 1985 erstelltes Gutachten. Es wäre unseres Erachtens volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, die- sen Deckungsgrad zu erhöhen.
Hier ist zu sagen, dass von den 131 der EVK angeschlossenen Organisationen 31 einen Deckungsgrad von 100 Prozent ha- ben; die anderen erreichen den vollen Deckungsgrad nicht. Da werden wir aber dafür sorgen, dass diese dann selber für das fehlende Deckungskapital verantwortlich sind. Die Mo- dellrechnungen, Herr Gemperli, haben wir bereits durchge- führt.
Die Darstellung in der Sonderrechnung der Pensionskasse wird dem Freizügigkeitsgesetz Rechnung tragen. Aufgrund der finanziellen Verpflichtungen, insbesondere der Verzin- sungspflicht auf ihrem Fehlbetragsanteil, weisen die ange- schlossenen Organisationen sowie die Rüstungsbetriebe ei- nen Deckungsgrad von 100 Prozent aus. Diese werden ins- künftig in der technischen Bilanz gesondert behandelt.
Zur Interpellation 94.3015, Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben. Ich kann die Fragen wie folgt beantworten:
Für die PTT wird der grösste Teil der technischen Probleme in bezug auf den Anschluss an das neue Pensionskassensy- stem im ersten Semester 1994 gelöst sein. Anschliessend fin- det eine Konsolidierung statt, die bis ins Jahr 1995 hineinrei- chen wird.
Die Fusion mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) zerfällt in zwei Schritte: Auf Ende 1994 werden die Arbeitneh- mer- und Arbeitgeberbeiträge der Versicherten der SBB auf dem System der EVK berechnet. Diese Versicherten werden aber noch nicht in den Bestand der EVK überführt Die Bun- desbahnen führen nach wie vor eine eigene Rechnung für ihre Pensionskasse. Im Laufe des Jahres 1995 werden in gleicher Weise die Rentner der SBB auf das neue System der EVK über- führt. Der zweite Schritt besteht sodann in der rechtlichen Fu- sion: Die Pensionskasse der SBB wird aufgelöst und anrech- nungs- und bilanzmässig mit der EVK vereinigt. Das ist aber eine Frage, die nicht 1995 gelöst werden kann, sondern frühe- stens 1996.
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Für die PTT sei auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 94.3009 Ziffer 3 verwiesen. Für die SBB gilt, dass sie auf Herbst 1994 ein neues Lohnsystem eingeführt haben werden, das vom gleichen Anbieter stammt wie das Pensions- kassensystem der EVK Die Schnittstellenproblematik sollte damit wesentlich entschärft werden. Für die Überführung der aktiven Bestände der Pensionskasse der SBB in die Pensions- kasse des Bundes ist ebenfalls eine Arbeitsgruppe am Werk, die unter der gleichen Oberleitung steht wie jene Arbeitsgrup- pen, die sich mit der Einführung des neuen Systems in der Bundesverwaltung und bei den PTT befassen.
Das bestehende Auszahlungsverfahren ist Bestandteil der vom Bundesrat 1989 im Einvernehmen mit den SBB beschlos- senen Fusionsbedingungen. Zurzeit wird diese Bedingung im Rahmen der laufenden Arbeit über die Fusion in bezug auf die Zweckmässigkeit und auf die je nach Variante entstehenden Kosten erneut überprüft.
Die Privatisierung von Bundesaufgaben ist eine politische Frage, die vorerst losgelöst von Fragen der sozialen Vorsorge beurteilt werden muss. Im Vordergrund muss die Frage ste- hen, welche Organisationsform die Erfüllung einer Aufgabe am besten gewährleisten kann. Wie die beabsichtigten Um- strukturierungen bei den PTT-Betrieben zeigen, können auch innerhalb des öffentlichen Rechts sachgerechte Strukturen und Anstellungsformen inklusive der sozialen Vorsorge gefun- den werden.
Ich habe Ihnen nun die Situation dargelegt. Ich kann Ihnen sa- gen, dass die Arbeiten mit grossem Druck fortgesetzt werden. Aber hierzu sind unerhörte Leistungen nötig: Es ist insbeson- dere in diesem Frühjahr, in diesem ersten Semester, zum Teil samstags und sonntags, Tag und Nacht und auch zweischich- tig gearbeitet worden.
Dass wir besondere Schwierigkeiten haben, die Leute anstel- len zu können, habe ich Ihnen bereits früher dargelegt. Ich muss feststellen, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich mit den Mängeln und Missständen befasst hat, an sich nichts Neues festgestellt hat. Das ist ein schwacher Trost. Ich möchte der Sektion der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates sehr herzlich danken. Sie war im Bild über diese Situation; sie hat Verständnis dafür gehabt, dass man solche Probleme nicht von einem Monat auf den anderen, von ei- nem Jahr auf das andere definitiv lösen kann. Ich bin ihr sehr, sehr dankbar dafür, dass sie uns die notwendige Zeit zugebil- ligt hat. Ich hoffe zuversichtlich, dass wir hier weitere Fort- schritte machen. Die heutigen Angaben sind recht positiv. Aber bis alles überführt ist, bis also die PTT, die SBB und das Rentensystem völlig integriert sind, vergeht einige Zeit; das lässt sich nicht ändern.
Ich muss auch hier sagen: Hätten wir beispielsweise die Ga- rantie, dass das Freizügigkeitsgesetz nicht auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten werde, dass wir also nicht gleichzeitig diese neuen Arbeiten auch leisten müssten, dann hätten wir sehr viel gewonnen und kämen in dieser Frage rascher weiter. Aber die Verordnung zu diesem Gesetz wird erst im August kommen. Dann bleibt nicht nur für die EVK, sondern auch für die anderen Pensionskassen nicht mehr allzuviel Zeit, um die notwendigen Umstellungen vorzunehmen, denn das Freizü- gigkeitsgesetz bedeutet eine gewisse Entsolidarisierung. Technisch gesehen bedeutet das, dass wir nicht mehr eine prospektive, sondern eine retrospektive Rechnung haben. Um das durchführen zu können, müssen wir sämtliche Grund- lagen verändern, alle Einkaufstabellen, alle Rücktrittstabellen neu berechnen. Das ist die Voraussetzung, um am 1. Januar 1995, wenn das Freizügigkeitsgesetz wirklich in Kraft tritt, die richtigen Daten liefern zu können, damit uns keine Überra- schungen mehr treffen.
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Es ist natürlich nicht an mir, jetzt zu erklären, ob ich befriedigt bin. Es waren drei In- terpellationen der Finanzkommission. Letztlich muss sich dann die Finanzkommission darüber unterhalten und erklä- ren, ob sie einverstanden ist oder nicht Ich möchte einige grundsätzliche Feststellungen machen und beantrage Dis- kussion.
Präsident: Herr Gemperli beantragt Diskussion. - Sie sind da- mit einverstanden.
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich darf einmal darauf hinweisen, dass in der Stellungnahme des Bundesrates jetzt sehr viel über die gesamte Entwicklung gesagt wurde, die zu den heutigen Zuständen geführt hat. Ich glaube, es war posi- tiv, dass ganz klar darauf hingewiesen wurde, dass Schwierig- keiten vorhanden sind und dass sie noch nicht in allen Berei- chen behoben werden konnten, sondern dass noch einiges getan werden muss, bis die Angelegenheit in Ordnung ist.
Ich möchte aber grundsätzlich auf eines verweisen: Es sind vor allem Schwierigkeiten geltend gemacht worden, die auf die Gesetzgebung zurückzuführen seien. Ich möchte festhal- ten, dass sich auch andere Kassen mit dem Freizügigkeitsge- setz auseinandersetzen mussten; das ist keine Spezialität für die EVK gewesen, sondern eine Frage, der sich alle Pensions- kassen stellen mussten.
Man kann dem Bundesrat vielleicht nur eines sagen: Wenn man Gesetze erlässt, muss man sich auch den Vollzug etwas genauer überlegen. Wenn man nämlich im nachhinein fest- stellt, dass ausgerechnet die Bundesverwaltung nicht in der Lage war, den Vollzug zu gewährleisten, bleibt am Schluss vielleicht doch ein etwas schaler Geschmack zurück. Die ge- setzlichen Regelungen betrafen auch kantonale Pensionskas- sen; diese haben auch Professoren, Spitalpersonal, Polizei, unregelmässig arbeitende Angestellte, Strassenarbeiter usw. unter ihren Mitgliedern. All die erwähnten Probleme haben sich haargenau gleich gestellt. Eine Entschuldigung ist das also nicht: Auch die anderen Kassen mussten sich mit diesen Schwierigkeiten auseinandersetzen.
Wenn ich jetzt die Entwicklung der EVK beurteilen müsste, möchte ich sagen: Man hat vermutlich in der Vergangenheit der Informatisierung zuwenig Beachtung geschenkt. Man hat in diesem Bereich vermutlich die Sache führungsmässig nicht in die Hand genommen, und die Gesamtführung ist meiner Meinung nach diesen Problemen nicht mit dem nötigen Nach- druck nachgegangen. Ich rüge nicht, dass Probleme entstan- den sind; dass sie aber über so viele Jahre hingezogen wur- den, ist das Beunruhigende an diesem ganzen Sachverhalt.
Noch ein Wort zum Verlust: Es wird jetzt einfach darauf hinge- wiesen, es seien keine Verluste entstanden. Ich glaube, mit absoluter Sicherheit kann man das nicht sagen, weil sich z. B. die Frage der Koordination zwischen dem Lohn- und dem Rentensystem nicht mit aller Sicherheit abklären lässt. Unter Umständen sind allenfalls zuwenig Abzüge gemacht worden, oder es wurden Lohnbestandteile, die in die Abzüge hätten einkalkuliert werden müssen, nicht berücksichtigt. Zudem ist natürlich die ganze Entwicklung bis heute unerfreulich, und es braucht vermutlich mehr Leute, um die Geschichte in Ord- nung zu bringen, als wenn man rechtzeitig interveniert hätte. Was mich an der Antwort am wenigsten befriedigt hat, das sind die Ausführungen zum Deckungsgrad und zu dessen finan- ziellen Konsequenzen. Die Arbeitsgruppe hat sich ausseror- dentlich Mühe gegeben, in diese Problematik etwas weiter ein- zudringen. So, wie die Dinge heute liegen, können wir nicht davon ausgehen, dass dieses Problem gelöst ist. Es müssen zweifellos diverse Modellrechnungen erstellt werden. Einzig der Hinweis, dass sich dieses Deckungskapital zwar durch das Freizügigkeitsgesetz vermindert, nachher jedoch wieder entsprechend erhöht, kann das Problem nicht lösen.
Die Frage stellt sich noch von einer andern Seite. Wir haben immer einen Teil, der nicht gedeckt ist und der vom Arbeitge- ber verzinst werden muss. Es stellt sich die Frage, ob diese Verzinsung des fehlenden Deckungskapitals am Schluss nicht teurer ist, als wenn man zu einer hundertprozentigen Volldeckung übergehen würde. Es stellt sich weiter das Pro- blem, wie viele Leute aus dieser Pensionskasse austreten und dann das volle Deckungskapital erhalten, und zwar zu Lasten derer, die in dieser Kasse verbleiben. Schon deshalb ergibt sich meines Erachtens eine ganz andere Problematik als 1985.
Dann ist auch zu prüfen, ob nicht letztlich eine Verlagerung in die Zukunft gemacht wird. Besteht nicht die Gefahr, dass diese Zweidritteldeckung bei strukturellen Änderungen des Bestan-
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des in Zukunft den Staat zusätzlich belastet und dass damit eine einigermassen paritätische Finanzierung in Gefahr ist? Das kann nur berechnet werden, wenn man die Sache tat- sächlich anhand verschiedener Modelle in Angriff nimmt Ich würde meinen, dass die EVK in diesem Bereich allen Grund hat, seriös an die Probleme heranzutreten und nicht einfach davon auszugehen, eine Zweidritteldeckung genüge. Auch bei anderen Leistungsprimatkassen geht man heute von einer hundertprozentigen Deckung aus. Meines Erachtens verlan- gen das die technischen Grundlagen. Ich glaube, in dieser Hinsicht ist in den Bereichen, die die Interpellation 94.3014 an- spricht, noch ein weiterer Handlungsspielraum vorhanden.
Mit den Beziehungen zu den grossen Regiebetrieben (Inter- pellation 94.3015) werden wir uns noch eingehender ausein- andersetzen müssen. Hier sind Probleme vorhanden, die jetzt in der Arbeitsgruppe, die Sie, Herr Bundespräsident, erwähnt haben, offenbar behandelt werden müssen. Erst wenn diese Berichte vorliegen, kann man entscheiden, wie die Zukunft aussehen soll.
Schüle Kurt (R, SH): Der Bundespräsident hat es verstanden, uns tief in die Problematik und Detailprobleme der EVK hinein- zuführen, und wir spüren auch die Grenzen, die uns bei der jet- zigen spontanen Debatte gesetzt sind. Ich bin Ihnen aber dankbar, dass Sie doch Diskussion beschlossen haben, weil ich der Ansicht bin, dass diese Probleme der EVK mit ihren 122 000 Versicherten und mit ihren 42 000 Rentnern gravie- rend sind. Diese Probleme sind entstanden, nachdem die EVK aus dem Personalamt herausgelöst und zu einem eigenen Bundesamt aufgewertet worden ist. Die Probleme wurden of- fensichtlich lange Zeit nicht wahrgenommen, unterschätzt, wahrscheinlich auch verdrängt, und es ist symptomatisch, dass der Herr Bundespräsident sagen musste, dass es Abwei- chungen gegeben hat zwischen den Lohnsystemen der Ver- waltung einerseits und dem EDV-System der Pensionskasse anderseits, und dass er offen gestehen musste: «Die Zustände waren bekannt, wurden aber nie beanstandet » Also eben: Diese Probleme sind offensichtlich nicht genügend wahrge- nommen worden.
Wenn wir heute über die EVK diskutieren, dann müssen wir diese beiden Ebenen der Vergangenheitsbewältigung und der Zukunftsgestaltung unterscheiden. Es sind Zukunftsfra- gen aufgeworfen worden - Herr Gemperli hat es gesagt -, die uns noch intensiv beschäftigen müssen. Aber wichtig ist, dass die nötigen Weichenstellungen rasch vorgenommen werden, dass Ordnung bei der Kasse selbst eintritt - unter Bewältigung der Altlasten. Die Rechnungen der EVK, und zwar die neuen wie die alten, müssen dringend wieder den Stempel der Ord- nungsmässigkeit erhalten. Seit 1988 ist das bekanntlich nicht mehr der Fall. Ich habe der Antwort von Herrn Bundespräsi- dent Stich entnommen, dass er der Überzeugung ist, dass die Rechnung 1993 genehmigt werden kann. Ich stelle aber hier fest, dass offenbar heute diese Rechnung noch nicht geprüft ist. Ich verweise darauf, dass private Gesellschaften - auch grössere Gesellschaften, die wir der Konsolidierungspflicht unterstellt haben und die Tochtergesellschaften in Brasilien und anderswo konsolidieren müssen - eine gesetzliche Frist bis Ende Juni haben und nicht nur den Jahresabschluss und die Revision durchführen müssen, sondern auch noch die 20- tägige Einladungsfrist zur Generalversammlung einzuhalten haben.
Von daher ist eben zu fordern, dass der Bundesrat Druck aus- übt, dass hier Ordnung geschaffen wird, weil - gerade mit Blick in die Zukunft -diese Bewältigung der Vergangenheit von gros- ser Bedeutung ist. Es ist wichtig, dass diese Schwachstellen nun wirklich ausgemerzt werden -in der Informatik, in der Orga- nisation, im Ablauf- und dass die Aufräumarbeit mit voller Kraft vorangetrieben und abgeschlossen wird. Diese Fehler in den Dossiers, die Pendenzen und Rückstände gehen aus dem Be- richt der Arbeitsgruppe hervor. Ende 1992 waren 3400 Ein- kaufsfälle und 2800 Freizügigkeitsfälle in der Buchhaltung pen- dent. Dazu kommen in den Fachdiensten der EVK weitere Fälle: 2800 an der Zahl bei den Ein- und Austritten, 1400 Fälle von Än- derungen des Beschäftigungsgrades, 2700 sogenannte BVG- Fälle. Die Frage stellt sich - ich richte sie nun gleich an Herrn
Bundespräsident Stich -: Wieweit sind diese Pendenzen in der Zwischenzeit bis heute abgetragen worden?
Damit aber nicht genug. Sie haben das auch in der Antwort des Bundesrates gehört: 1988 wurde der flexible Altersrücktritt eingeführt. 30 000 Versicherte wollten sich zusätzlich einkau- fen. EDV-Lösungen waren nicht vorbereitet. Tausende haben angefragt, haben sich voll versichern lassen wollen, und die EVK war nicht in der Lage, diesen Leuten zeitgerecht Auskunft zu geben. Die Frage stellt sich - und ich stelle sie hier -: Ist diess Problem heute gelöst?
Dann gibt es das angesprochene gravierende Problem der Abstimmung zwischen der Lohnauszahlung durch Verwal- tung und Betriebe und den Berechnungen der EVK Fatal war ja eben gerade, dass bei über 40 000 Versicherten Abweichun- gen festgestellt worden sind. Ich habe zur Kenntnis genom- men: Ab 1994 gibt es jetzt keine solchen Abweichungen mehr zwischen der Lohnabrechnung in der Verwaltung, im Betrieb, und der Pensionskassenabrechnung der EVK Ich möchte fra- gen, Herr Bundespräsident: Darf man Sie bei dieser Aussage, die Sie heute gemacht haben, behaften? Ich meine, der Bun- desrat habe lange Zeit eine zu large Politik betrieben, indem man das Ganze heruntergespielt, Schwachstellen nicht zeit- gerecht ausgeleuchtet und strukturelle Änderungen wie die Statutenrevision 1988 ungenügend vorbereitet hat. Da wurde die politische Führungsrolle nicht wahrgenommen.
Auch gegenüber aussen, gegenüber dem Parlament, sind die Probleme heruntergespielt worden. Ich möchte das an einem Beispiel aufzeigen. Wir haben uns seit 1987 in der GPK mit der EVK ausserordentlich stark beschäftigt, zu einem Zeitpunkt, als die Entwicklung noch anders steuerbar gewesen wäre - davon bin ich voll und ganz überzeugt -, hätte der Bundesrat mit all seiner Kraft mitgewirkt. Aber Transparenz war nicht ge- fragt. Statt sich zum Problem konkret zu äussern, hat der Bun- desrat immer wieder abtempiert.
Am 8. Juni 1993, Herr Bundespräsident, haben Sie hier zum Sprecher der GPK, Herrn Schiesser, gesagt, er habe die Pro- bleme sachlich richtig dargestellt, dann aber «etwas überbe- wertet». Und jetzt greife ich eine konkrete Aussage von Ihnen heraus zur Frage der Übernahme der Pensions- und Hilfs- kasse der SBB durch die EVK Wörtlich haben Sie damals ge- sagt: «Die Pensionskasse muss auf den 1. Mai 1994 übernom- men werden, weil die SBB nachher aus technischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, das selber zu tun.» (AB 1993 S 404) Heute - wie schon vor vier Monaten im Nationalrat - antworten Sie anders, teilen Sie auf in diesen ersten und einen zweiten Schritt und sagen, erst im zweiten Schritt komme es zu dieser rechtlichen Fusion, und diese Phase sei nicht 1995, sondern frühestens 1996 realisierbar. Vor einem Jahr hiess es: Der 1. Mai 1994 ist der endgültige Stichtag; nachher sind die SBB nicht mehr in der Lage, das selber zu machen.
Sie haben keinen Hinweis auf die eingetretene Verzögerung gemacht. Vielleicht können Sie uns noch erklären, wieso es zu solch widersprüchlichen Aussagen innert eines Jahres ge- kommen ist
Handeln und Klartext sind wirklich dringend geboten, weil auch neue Aufgaben auf die EVK zukommen: die erwähnten Aufgaben wie Fusion mit der Rentenkasse, der flexible Alters- rücktritt und auch die Massnahmen der Bundesbetriebe mit den vorzeitigen Rücktritten von Bundesbeamten; dann das Freizügigkeitsgesetz, Sie haben es erwähnt, und die Wohnei- gentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Ich meine, dabei müssen Sie Ihre alten Kompetenzen nutzen, um das vorzubereiten; aber selbstverständlich muss gleichzeitig auch die Frage der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwi- schen Parlament und Bundesrat mit in Betracht gezogen wer- den, damit wir langfristig eine gute Ordnung erhalten. Eigent- lich wäre die BVG-Revision auf das Jahr 1995 fällig. Es ist viel- leicht ein Glück für die EVK, dass das Departement von Frau Dreifuss nicht bereit ist für diese Revision, die an sich durch die Verfassung und vor allem durch das Bundesgesetz von 1983 zwingend auf diesen Zeitpunkt hin vorgeschrieben ist.
Absehbar sind die Änderungen im Kreis der angeschlossenen Organisationen, und sie könnten zu grossen Problemen füh- ren. Wahrscheinlich ist es zweckmässig, dass der Bundesrat vorsorglich allen Organisationen kündigt, damit man dieses
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Vertragsverhältnis auch mit Blick auf die Finanzierungsfrage auf neue Beine stellen kann.
Dabei kommen allerdings grosse Probleme auf uns zu. Neh- men wir den Fall einer Privatisierung der PTT. Hier tickt eine wahre Zeitbombe, wenn gegenüber der EVK und damit ge- genüber dem Bund Ansprüche nach altem Recht auf 100 Pro- zent des Deckungskapitals erhoben werden. Allein im Falle der PTT fehlt ein Deckungskapital von insgesamt 6 Milliarden Franken, 4 Milliarden im Postbereich und 2 Milliarden im Tele- com-Bereich.
Das führt mich nun zum Problembereich der Zukunftsgestal- tung. Dazu kurz vier Punkte: Die rechnungsmässige Darstel- lung, die Bilanzierung des Fehlbetrages beim Bund muss spä- testens - wie das die Motion 94.3016 besagt - auf den Voran- schlag 1997 hin verbessert werden, nach dem Gebot der vol- len Transparenz! Schulden sind Schulden und müssen nicht nur verzinst, sondern auch in der Bilanz ausgewiesen werden. Wir müssen dem Bundesrat offenbar schon dankbar sein, dass er diese Motion entgegennimmt!
Der zweite Problemkreis ist bereits von Herrn Gemperli ange- sprochen worden. Es ist die Frage der Finanzierung der EVK, eben dieses nur zu zwei Dritteln vorhandene Deckungskapital. Ich meine, es macht volkswirtschaftlich keinen Unterschied, wenn das volle Deckungskapital erbracht werden muss. Wir haben im Grunde genommen einfach diesen Drittel nicht aus- gewiesen; aber der Bund muss für diesen Drittel des Deckungskapitals geradestehen und ihn zum Satz von 4 Pro- zent verzinsen. Volkswirtschaftlich käme es auf dasselbe her- aus, wenn Sie das Ganze im Rahmen einer langfristigen Schuld des Bundes gegenüber der Kasse, zu 4 Prozent ver- zinslich, verbriefen würden. Aber es ist auch unter dem Ge- sichtspunkt der gleichen Spiesse gegenüber anderen Pensi- onskassen richtig, wenn diese Finanzierung überprüft und an- ders geregelt wird.
Weiter ist auch das Problem der nichttransparenten Aufteilung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu untersuchen. Ich bin überzeugt, dass die Finanzierung grundlegend über- prüft und ein Übergang zu einer reinen Beitragsprimatkasse angestrebt werden muss.
Die Statuten der EVK sind schon diskutiert worden. Es ist sinn- voll, wenn wir eine Neuordnung prüfen und das zum Anlass nehmen, die Kompetenzen neu auszuscheiden. Es braucht ei- nen allgemeinverbindlichen, nicht referendumspflichtigen Bundesbeschluss für die Grundsätze. Selbstverständlich soll der Bundesrat die technischen Fragen in einer Verordnung abschliessend regeln können.
Ein Letztes: Das Bundesgesetz über die Eidgenössische Fi- nanzkontrolle befindet sich in der Revision. Die Stärkung der Finanzkontrolle ist ein Mittel, um in sensiblen Bereichen, wie die EVK einer ist, institutionelle Verbesserungen zu erreichen. Ich denke, wie Kollege Raggenbass dies im Nationalrat getan hat, an eine Ablösung der blossen Antragsbefugnis der Eidge- nössischen Finanzkontrolle durch eine eigene Entschei- dungskompetenz in ihrem Fachbereich und an die vorgese- hene Veröffentlichung ihres Geschäftsberichtes. Solche Massnahmen werden eine präventive Wirkung entfalten und den Handlungsdruck auf die verantwortlichen Stellen erhö- hen. Herr Raggenbass hat mit vollem Recht darauf hingewie- sen, dass eine solche eigenverantwortliche Berichterstattung der Finanzkontrolle international zum Standard und zum Selbstverständnis einer demokratisch legitimierten Finanzauf- sichtsbehörde gehört.
Heute weist die EVK unter ihren 164 000 Aktiven und Rentnern gleich viele Versicherte wie Verunsicherte auf. Wir haben alles Interesse, diese Situation raschestmöglich zu bereinigen und zu klären. Das muss miteinander und nicht gegeneinander ge- schehen.
Schiesser Fritz (R, GL): Gestatten Sie dem Präsidenten der zuständigen Sektion der Geschäftsprüfungskommission auch noch einige kurze Bemerkungen. Nach meinen beiden Vorrednern, den Herren Gemperli und Schüle, brauche ich al- lerdings nicht mehr sehr viel darzulegen; die beiden Herren haben einiges von dem, was es hier noch zu sagen gab, be- reits gesagt.
Wir haben im Rahmen der Berichterstattung über den Ge- schäftsbericht ausdrücklich darauf verzichtet, etwas zur Eid- genössischen Versicherungskasse - in Anlehnung an die letzte Bemerkung von Herrn Schüle müsste ich sie «Zweite All- gemeine Verunsicherung» nennen - zu sagen, weil wir nicht eine doppelte Debatte führen wollten.
Nun möchte ich aber zur Interpellation 94.3013 doch noch et- was bemerken: Wir haben hier vor einem Jahr, am 8. Juni 1993, im Rahmen der Geschäftsberichtsdebatte ausführlich dargelegt, was die GPK und die Sektion im besonderen fest- gestellt hatten. Herr Bundespräsident Stich sagte damals, die Feststellungen seien grundsätzlich richtig, jedoch etwas über- trieben; Herr Schüle hat das schon erwähnt. Wenn ich nun höre, welche Massnahmen in der Zwischenzeit getroffen wur- den, was an Personal engagiert worden ist - leider erst im Ver- laufe des letzten Jahres und in diesem Jahr -, muss ich fest- stellen, dass unsere damalige Kritik nicht übertrieben war. Wir haben damals klipp und klar die Missstände aufgezeigt, die heute auch aus der Darlegung von Herrn Bundespräsident Stich über den Verlauf der Dinge bei der EVK hervorgingen. Wir glaubten, sehr wenig Erfolg gehabt zu haben; das Echo auf unsere Darlegungen war gering. Es brauchte offenbar die zusätzlichen Anstrengungen der Finanzkommission bezie- hungsweise der Arbeitsgruppe, um hier einiges ins Rollen zu bringen.
Von seiten der GPK sind wir auf unseren nächsten Dienststel- lenbesuch, den wir im Herbst durchführen werden, gespannt. Bei diesem Dienststellenbesuch werden wir prüfen, was sich seit unserem letzten Besuch verändert hat. Nach den Aussa- gen des Departementsvorstehers soll nun einiges bewegt worden sein. Gerne hoffen wir, dass diese Massnahmen den entsprechenden Erfolg zeitigen werden und dass die GPK nach sieben oder acht Jahren Inspektionstätigkeit wirklich bald wird feststellen können: Die Situation hat sich so verbes- sert, dass wir die Übung, wenigstens aus der Sicht der GPK, beenden können.
Es hat sich die Frage gestellt, weshalb die GPK und die Fi- nanzkommission zum Teil die gleichen oder ähnliche Pro- bleme bearbeiten. Dies ergab sich daraus, dass die Arbeits- gruppe der Finanzkommission unter anderem das Faktum der Nichtgenehmigung der Rechnungen prüfen musste, was automatisch dazu führte, dass auch die Organisations- und Führungsmängel im Bereich der EVK geprüft werden muss- ten. Die Arbeitsgruppe ist in diesem Bereich zu keinen grund- sätzlich neuen Erkenntnissen vorgestossen. Wir haben uns so geeinigt, dass die GPK diesen Bereich weiterverfolgen wird, während sich die Finanzkommission beziehungsweise die Arbeitsgruppe mit den übrigen angesprochenen Berei- chen befassen wird.
Zu einem Punkt möchte ich noch etwas Zusätzliches bemer- ken: Es hat immer wieder interessiert, ob aus diesen riesigen Mängeln und Führungsproblemen bei der EVK Verluste ent- standen seien. Wir haben das seinerzeit in der GPK nicht fran- ken- und rappenmässig geprüft. Wir behalten uns aber vor, auf diesen Punkt zurückzukommen, damit wir auch hier noch et- was zur Klärung beitragen können.
Nachdem der Herr Bundespräsident gesagt hat, es sei nie- mand zu Schaden gekommen, möchte ich noch einmal das zi- tieren, was ich vor einem Jahr hier zitiert habe - es stammt nicht aus der Feder der GPK, sondern aus einem Bericht der Eidgenössischen Versicherungskasse -: «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Unstimmigkeit allein keine grossen Verluste verursacht hat. Die Summe dieser uneruier- baren Beträge könnte jedoch einen gewissen Betrag ausma- chen, der als solcher hoch erscheint, aber sicher den Deckungsgrad nicht beeinflussen wird.» (AB 1993 S 403)
Man kann angesichts dieser Formulierung, die von der Eidge- nössischen Versicherungskasse stammt, sicher nicht sagen, dass die riesigen organisatorischen Probleme sowie die er- heblichen Führungsmängel und alle damit verbundenen Pro- bleme nicht zu Verlusten geführt hätten. Wir haben in der GPK Beispiele vorgezeigt erhalten, die das Gegenteil belegen. Aber wir können Ihnen nicht sagen, diese Verluste hätten 20 oder 50 Millionen Franken betragen. Wir wissen es nicht. Wir kön- nen nur sagen, dass Verluste entstanden sind.
Eidgenössische Versicherungskasse
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Nun hoffe ich, dass wir die Tätigkeit sowohl der Arbeitsgruppe der Finanzkommission als auch der Geschäftsprüfungskom- mission zu einem fruchtbaren Ende führen können und dass die Probleme, die lange Zeit unterschätzt und vernachlässigt worden sind, nun endgültig angepackt werden - und zwar so, dass die Eidgenössische Versicherungskasse nicht mehr län- ger eine «Eidgenössische Verunsicherungskasse» sein wird.
Stich Otto, Bundespräsident: Zu Herrn Gemperli: Für uns ist selbstverständlich, dass das Freizügigkeitsgesetz eingeführt werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Pro- bleme bei uns gelöst sind. Es bedeutet aber für uns ganz klar, dass wir andere Projekte zurückstellen müssen. Das ist selbst- verständlich, denn zaubern können wir nicht Unseretwegen muss das aber nicht so sein. Es ist vermutlich doch etwas ge- wagt, wenn man ein solches Gesetz in Kraft setzt etwa drei oder vier Monate, nachdem die Verordnung erschienen ist, die sehr grosse Umstellungen bei vielen Pensionskassen zur Folge hat. Ich denke hier vor allem an die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen. Sie sind nicht alle gleich, sondern es gibt grosse Unterschiede. Es ist natürlich richtig: Nach dem Freizü- gigkeitsgesetz müssen private Gesellschaften 100 Prozent Deckungskapital haben. Das ist dort selbstverständlich. Es ist auch klar: Wenn Sie zum Beitragsprimat übergehen wollen, ist das im Grunde genommen eine Art besserer Sparkasse, die Sie eröffnen, mehr nicht. Aber für die anderen bedeutet es eine gewaltige Umstellung. Wenn ich daran denke, dass wir kürz- lich die Frist zur Inkraftsetzung einer Verordnung verlängert haben - nämlich einer ganz «wichtigen» Verordnung, die be- sagt, dass Velos in Zukunft auch vorne Rückstrahler haben müssen -, dass es also nicht möglich war, diese bis Mitte die- ses Jahres einzuführen, sondern dass man ein Jahr Verlänge- rung braucht, dann scheint mir die Verhältnismässigkeit doch nicht ganz gegeben. Denn die Probleme sind vermutlich für diejenigen, die es durchführen müssen, im Fall der EVK doch etwas anders gelagert.
Es wird gesagt, der Informatisierung sei zuwenig Beachtung geschenkt worden. Auch dazu möchte ich etwas sagen: Das ist vielleicht richtig. Ich bin bekanntlich im Dezember 1983 in den Bundesrat gewählt worden. Damals, muss ich gestehen, habe ich mich auch erkundigt, wie es mit der Pensionskasse stehe. Man hat mir gesagt, man habe unter der Leitung eines externen Fachmannes eine interdepartementale Arbeitsgruppe einge- setzt, die sich mit diesen Fragen befasse, und Ziel sei, diese Fra- gen im Hinblick auf die Statutenrevision 1988 zu klären. Ich habe mich damit begnügt. Ich habe angenommen: Wenn eine private Firma einen Mann delegiert, der sehr teuer ist, dann müsste das automatisch funktionieren. Ich habe dann nicht ge- rade meine erste Aufgabe darin gesehen, diese interdeparte- mentale Arbeitsgruppe zu überprüfen, um zu sehen, was sie tat- sächlich tut. Nach meiner Erfahrung muss ich heute sagen: Wenn verschiedene Ämter oder gar die ganze Verwaltung tan- giert sind, darf man nicht eine Arbeitsgruppe auf Beamtene- bene einsetzen, weil sie sich nicht durchsetzen kann-vor allem dann nicht, wenn ein Amt federführend ist wie die EVK, die von 1980 bis 1984 einen Vizedirektor gehabt hat, der genau ge- wusst hat, dass er nie Direktor würde. Unter dieser Vorausset- zung ist es nicht möglich. Deshalb kümmere ich mich heute auch selber um die verschiedenen Beziehungen; denn wenn Sie etwas korrigieren wollen und das dann beispielsweise die Hochschulen, die PTT, die SBB oder sonst irgendwen oder auch nur ein Amt im eigenen Departement betrifft, muss jemand da sein, der das nötige Gewicht hat, um das durchzusetzen. Sonst ist es nicht möglich. Diese Einsicht habe ich damals noch nicht gehabt. Ich habe gedacht, wir würden sehr gut funktionie- ren, aber das war ein irrtum.
Zur Koordination, zur Frage, ob zuwenig Abzüge gemacht worden seien: Da muss man klar sehen, dass dies bis zum neuen BVG nie die Aufgabe der EVK war. Es war auch nie die Aufgabe einer privaten Versicherungsgesellschaft, zu kontrol- lieren, ob die Abzüge, die gemacht werden, richtig oder falsch sind. Die Versicherungsgesellschaft hat das genommen, was sie bekommen hat, und damit war die Sache für sie erledigt. Es war also nicht Aufgabe der EVK, das zu überprüfen. Das sollte man ihr im nachhinein nicht zum Vorwurf machen.
Die Frage des Deckungskapitals ist eine ganz andere Frage. Hier spielen politische Überlegungen eine Rolle: Will man das Beitragsprimat haben? Wenn man es haben möchte, muss man vielleicht nach anderen Lösungen suchen. Ich selber bin überzeugt, dass das System, das der Bund hat - mit einer Kasse, die bestehen wird, solange der Bund besteht -, ein zweckmässiges Verfahren ist. Man kann sich natürlich die Frage stellen: Ist es, wenn der Bund die Zinsen für das feh- lende Deckungskapital bezahlt - also für seinen Anteil, nicht für jenen der angeschlossenen Organisationen - keine unglei- che Verteilung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber? Das ist eigentlich die Frage an Herrn Gemperli. Da muss ich sagen: Im Bund - das ist erst kürzlich wieder untersucht wor- den - beträgt das Verhältnis genau ein Drittel zu zwei Dritteln. Damit liegen wir haargenau im Durchschnitt der schweizeri- schen Pensionskassen. Es ist so: Der Arbeitgeber bezahlt überall wesentlich mehr als der Arbeitnehmer. Das ist also keine Besonderheit der EVK
Herr Schüle, zu den Fragen der Unterschätzung habe ich schon Stellung genommen. Eigentlich ging ich davon aus, dass die Versicherungskasse EDV-mässig besser ausgerüstet sei, als sie das tatsächlich war. Aber es ist die gleiche Frage wie vorhin: Warum erst 1988? Wir haben uns natürlich auch gesagt: Wenn wir schon etwas machen, dann wollen wir die neue Struktur, die neue EDV auf die neuen Statuten ausrich- ten. Man habe, so haben Sie gesagt, die Führungsrolle nicht wahrgenommen. Im nachhinein ist man immer viel gescheiter. Aber hätten Sie ein EDV-System neu eingeführt, beispiels- weise 1987, wenn Sie genau gewusst hätten, dass 1988 eine Statutenrevision käme und dann ohnehin alles anzupassen wäre? Das ist eine Frage, die man entscheiden kann. Die An- passung wäre allerdings nicht erledigt gewesen. Aber im De- tail haben wir natürlich auch keine Ahnung gehabt, wie viele Abweichungen es geben würde; dass es 40 000 wären, hätten wir nie geahnt. Und wenn Sie das nicht ahnen können, können Sie auch vorher nichts vorkehren. Aber eines haben wir immer gewusst: Die Umstellung braucht Zeit, und die Bereinigung braucht Zeit.
Sie haben Zahlen über die Rückstände zitiert. Ich kann Ihnen heute sagen: Ende 1993 hatten wir von den alten Austritten, also von den rückständigen, noch 3500 Fälle, und im Juni 1994 haben wir noch 1600. Das heisst: Wir haben von diesen Rückständen mehr als die Hälfte bereinigt. Wir nützen die Ge- legenheit, um zugleich die neuen Mitarbeiter für die andere Aufgabe zu trainieren, die nachher kommt, nämlich die 120 000 Dossiers im einzelnen zu kontrollieren. Bei den Aus- tritten im Jahr 1994 - da hat es viele Austritte von Mitarbeitern gegeben, insbesondere vorzeitige Pensionierungen bei den PTT - haben wir heute einen Rückstand von etwa 100 bis 200, das scheint mir eine normale Zahl zu sein. Und bei den Eintrit- ten können wir sagen, dass wir heute à jour sind.
Ich muss Ihnen noch einmal sagen: Es ist sehr hart gearbeitet worden, und die Leute haben sehr viel geleistet. Ich muss auch noch einmal sagen: Bezüglich dieser Arbeit, die wir ein- geleitet und unternommen haben, hat uns die Arbeitsgruppe nichts Zusätzliches gebracht - allerhöchstens zusätzliche Ar- beit.
In bezug auf die Privatisierung der PTT und den Deckungs- grad: Das sind eigentlich nicht so sehr Probleme, die die EVK betreffen, wenn man das im Umfeld der Rückstände usw. sieht. Die EVK hat gemäss Statuten einen Deckungsgrad von zwei Dritteln (66,6 Prozent). Ich möchte heute nicht eine Vorle- sung darüber halten, warum ich diese Übung nach wie vor als richtig ansehe. Es wurde auch eine Interpellation zu dieser Frage eingereicht, zu der ich dann wieder Stellung nehmen darf; ich erspare es mir heute, das zu tun. Wesentlich ist natür- lich in diesem Bereich, dass es offensichtlich verschiedene Leute gibt, die zum Beitragsprimat übergehen möchten. Ich muss es noch einmal sagen: Insgesamt hat dieses Freizügig- keitsgesetz zu einer Desolidarisierung geführt. Jeder muss für sich selber sorgen, da gibt es kein Erbarmen. Das ist an sich nicht die Idee einer Versicherung und vielleicht auch nicht un- bedingt die Idee einer Sozialversicherung.
Zum letzten Punkt, zu den Verlusten: Ich kenne diese Zahlen nicht, die der Herr Kommissionsreferent der GPK angeführt
E 13 juin 1994
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Interpellation Reymond
hat. Ich würde nicht ausschliessen, dass vielleicht in einzelnen Fällen, weil keine Kontrolle bestanden hat, weil das nicht auf- einander abgestimmt war, zuwenig oder vielleicht auch zuviel abgezogen worden ist. Diese Fragen werden wir in jedem ein- zelnen Fall im Verlauf eines Jahres untersuchen, weil wir jedes einzelne Dossier daraufhin untersuchen, ob die Angaben übereinstimmen. Aber wir können die Garantie geben: Es wird nichts ausbezahlt, auch beim Austritt nicht, ohne dass es von Hand definitiv überprüft worden ist. Diese Garantie kann ich Ih- nen geben. Deshalb sind 20 bis 50 Millionen Franken eine Vor- stellung, die ich aufgrund meiner Anschauung nicht teilen kann.
Ich muss sagen: So langsam habe ich auch eine kleine Ah- nung von Pensionskassen. Ich kümmere mich in der letzten Zeit auch sehr intensiv um diese Pensionskasse. Wir werden weitere Fortschritte machen. Wir werden aber auch gewisse zusätzliche Dinge tun müssen.
94.3016
Motion FK-SR Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Rechnungsmässige Verselbständigung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Motion CdF-CE Révision de la loi sur les finances de la Confédération. Indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance (CFA)
Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1994
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rechnungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungs- kasse in bezug auf die Rechnung der Eidgenossenschaft spä- testens mit dem Voranschlag 1997 verwirklicht werden kann.
Texte de la motion du 8 février 1994
Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédéra- les une révision de la loi sur les finances de la Confédération, en vue de réaliser l'indépendance des comptes de la Caisse fédérale d'assurance par rapport aux comptes de la Confédé- ration, au plus tard dans le cadre du budget 1997.
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Ich kann mich sehr kurz fassen: Es geht um die rechnungsmässige Behandlung der EVK in der Staatsrechnung des Bundes. Aus ökonomi- scher Sicht gehört die EVK nicht zum Sektor der öffentlichen Haushalte, sondern zum Bereich der privaten Sozialversiche rungen. Der von der EVK erzielte Einnahmenüberschuss ist mithin keine öffentliche Einnahme, sondern Ausfluss des für die zweite Säule massgeblichen Kapitaldeckungsverfahrens, nach welchem künftige Rentenleistungen durch Vorfinanzie- rung sicherzustellen sind. Es ist daher fachlich nicht richtig, wenn der Einnahmenüberschuss der EVK die Finanzrech- nung des Bundes im entsprechenden Umfang verbessert. Das Ergebnis der Staatsrechnung wird in dieser Situation re- gelmässig zu gut dargestellt
In der Erfolgsrechnung, die die Vermögensverschiebungen wiedergibt, erfolgt allerdings eine entsprechende Korrektur. Das wird jedoch kaum entsprechend wahrgenommen. Mit der Motion will die Finanzkommission den Bundesrat beauftra- gen, den eidgenössischen Räten eine Änderung des Finanz- haushaltgesetzes zu unterbreiten, damit die vollständige rech- nungsmässige Verselbständigung der Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse in bezug auf die Rech- nung der Eidgenossenschaft spätestens mit dem Voran-
schlag 1997 gewährleistet ist. Der Zeitpunkt 1997 wird deshalb gewählt, weil dannzumal eine grundlegende Sanierung der SBB-Finanzen vorgenommen werden soll. Dann kann man diese Bereinigung in einem Zug machen.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Mo- tion zu überweisen.
Stich Otto, Bundespräsident: Der Bundesrat ist um so mehr bereit, diese Motion entgegenzunehmen, als wir das darin Ver- langte vom Finanzdepartement her selber vorgeschlagen ha- ben. Das System, das wir damit korrigieren, haben wir im Zu- sammenhang mit Vereda nur eingeführt, weil es das Parla- ment verlangte. Jetzt korrigieren wir das zurück.
Die Korrektur erfolgt, wie der Sprecher der Finanzkommission es erwähnte, 1997 zusammen mit der Sanierung der SBB. Das wird für die Bundesfinanzen eine teure Geschichte werden. Hier wird wenigstens in bezug auf die Altlasten Transparenz hergestellt. Transparenz bei zukünftigen Lasten ist im Moment noch nicht gefragt.
Überwiesen - Transmis
94.3050
Interpellation Reymond MWSt-Verordnung. Aufrechterhaltung der Rolle der Schweiz im Edelsteinhandel
Ordonnance sur la TVA. Sauvegarde de la place de la Suisse dans le négoce des pierres précieuses
Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994
Der Edelsteinhandel und die damit verbundenen Tätigkeiten sind in der Schweiz von beträchtlicher Bedeutung. Während jedoch in unserem Lande im allgemeinen die Rohstoffimporte relativ gering sind und die Industrie sich aufgrund einer hohen Wertschöpfung entwickelte, verhält es sich bei den Edelstei- nen umgekehrt: Hier ist die Schweiz ein Zentrum des Handels; die Edelsteine, deren Wert sehr hoch ist, werden alle einge- führt
Wenn nun, wie es der Entwurf der Mehrwertsteuer-Verord- nung vorsieht, die Mehrwertsteuer direkt bei der Einfuhr von Edelsteinen und Perlen fällig wird, ergeben sich daraus so be- trächtliche, ja unerträgliche finanzielle Belastungen, dass die entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeiten ihre heutige starke Position innerhalb der internationalen Konkurrenz kaum mehr beibehalten können.
Gewisse Länder der Europäischen Union haben es verstan- den, angesichts solcher Probleme bei der Mehrwertsteuer ei- nen Ausgleich zwischen den Bestimmungen der Gemein- schaft und der Wahrung der Eigeninteressen ihrer Märkte zu finden. Dies geschah entweder über Steuerbefreiungen oder über die Erstreckung der Zahlungsfristen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass in der Schweiz zwar vor allem der Handel von Bedeutung ist, dass aber die Exporte in die- sem Bereich 95 Prozent des Werts der Importe ausmachen; im Falle der Rohdiamanten, deren Handel von einem renom- mierten Unternehmen in Luzern betrieben wird, sogar 100 Prozent. Beim Handel dieser Erzeugnisse, die im Ausland gekauft werden und wieder dorthin zurückkehren, werden die Erträge der Mehrwertsteuer also nicht von grosser Bedeutung sein.
Angesichts der Wichtigkeit dieses Handels im Inland frage ich den Bundesrat an, ob er nicht der Ansicht ist, dass es unerläss- lich ist, die betroffenen Firmen von der unverzüglichen Bezah- lung der Mehrwertsteuer auf den Einfuhren von Edelsteinen im Zeitpunkt ihrer Einfuhr zu befreien; selbstverständlich müsste
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation FK-SR Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben Interpellation CdF-CE Relations de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) avec les grandes régies
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3015
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.06.1994 - 17:15
Date
Data
Seite
636-646
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Pagina
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20 024 335
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