Federal Council response on security policy report timing

20024250Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)17 juin 1994Other

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Résumé

Haering Binder asked when the Federal Council would submit the security policy report requested for the legislature. The Federal Council replied that an interdepartmental risk-analysis project was in progress and already well advanced, with first results to be used as a common data basis. It further stated that its security policy reflections would be set out in the legislative planning report, and that the 1990 security policy report was still not outdated in its essential basic statements.

Regest

Parliamentary question on the timing of a federal report concerning security policy; the Federal Council may integrate its security-policy reflections into the ordinary legislative planning report where a comprehensive interdepartmental risk analysis is underway. A prior security policy report remains usable if its core propositions are sufficiently open to different developments and therefore not materially obsolete.

Texte intégral

Questions ordinaires

1256

Einfache Anfragen

94.1016

Einfache Anfrage Haering Binder Sicherheitspolitik. Bericht Question ordinaire Haering Binder Politique de sécurité. Rapport

Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 10. März 1994 Im Zusammenhang mit der Beratung des bundesrätlichen Be- richts 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz überwiesen National- und Ständerat 1991 eine (Kommissions-)Motion, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einmal je Legislatur einen Bericht vorzulegen, in dem er die Entwicklung der wichtigsten Gefahren beurteilt, welche die Sicherheitspoli- tik der Schweiz beeinflussen. Er soll dabei sowohl die existen- tiellen als auch die machtpolitisch bedingten Gefahren be- rücksichtigen und angeben, welche Mittel er in den einzelnen Bereichen der Sicherheitspolitik einsetzen will.

Nachdem nun bereits die Hälfte der Legislatur verstrichen ist, frage ich den Bundesrat an, wann das Parlament den entspre- chenden Bericht des Bundesrates für die laufende Legislatur erwarten kann.

Antwort des Bundesrates vom 4. Mai 1994

Der Bundesrat hat ein überdepartementales Projekt eingelei- tet, das die umfassende Beurteilung der Chancen und Gefah- ren existentieller Art und der Verletzlichkeit der Schweiz er- möglichen soll. Die Arbeiten an diesem Projekt, das unter dem Titel «Umfassende Risikoanalyse Schweiz» läuft und von der Zentralstelle für Gesamtverteidigung geleitet wird, sind weit fortgeschritten; erste Resultate werden den Departementen bereits im laufenden Jahr als gemeinsame Datenbasis zur ver- netzten Lageanalyse und Ableitung des Handlungsbedarfs zur Verfügung stehen.

Seine Überlegungen zur Sicherheitspolitik wird der Bundesrat im bisherigen Rahmen in seinem Bericht zur Legislaturpla- nung darstellen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz dank seiner Offenheit für verschiedene denkbare Ent- wicklungen in seinen wesentlichen Grundaussagen bis heute nicht überholt ist.

94.1007

Einfache Anfrage Vetterli Presseförderung. Zeitungstransporte Question ordinaire Vetterli Encouragement de la presse. Transport des journaux

Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 7. März 1994

Mit der Änderung von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) sollen die Tarifierung der Zeitungs- und Zeitschriften- transporte auf Gesetzesstufe verankert und eine Rechtsgrund- lage für die Abgeltung der entsprechenden gemeinwirtschaft- lichen Leistungen der PTT geschaffen werden.

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Sektor Zeitungs- transporte werden im Jahre 1994 auf 318 Millionen Franken geschätzt.

In der Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 1. Juni 1993 erklärte der Bundesrat, dass er es angezeigt finde, eine Re- duktion der heute 6400 (!) förderungswürdigen Zeitungstitel, die zu reduzierten Tarifen transportiert werden, ins Auge zu fassen. Die Vorschläge der interdepartementalen Arbeits-

gruppe Postzeitungstransporte tendiere auf eine Halbierung der heutigen Zahl der geförderten Titel.

Beim Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeitschrif- tenverleger sind heute aber lediglich 280 eigentliche Zeitun- gen registriert, die 1 bis 7 mal pro Woche erscheinen. Der Fachverband bezeichnet also nur 4,4 Prozent der obener- wähnten 6400 Titel als eigentliche Zeitungen.

Diese 280 Zeitungen sind übrigens sehr gute Kunden der PTT. In Form von Leitungsgebühren (Telex, Telefax, Fotofax, Agen- turen, Telefon usw.) zahlen sie jahrein, jahraus massive Ge- bühren. Eine Mischrechnung dürfte zweifelsohne ergeben, dass die von den PTT beklagte Unterdeckung im Zeitungs- transport nicht diesen 280 Zeitungen angelastet werden kann, sondern wohl eher jenen weit über 6000 sogenannten «Zeitun- gen», Titel aller Art, worunter auch auflagenstarke Mitglieder- zeitungen, Kunden- und Verbandsblätter.

Die neu in Aussicht genommene Dreiteilung der Unter- deckungskosten trägt dem unbestrittenen Ziel der echten Presseförderung nicht nur keine Rechnung, sondern verlangt von den 280 politischen Zeitungen darüber hinaus auch noch Unkostenbeiträge an artfremde Publikationen.

  1. Denkt der Bundesrat nicht auch, dass im Rahmen der Ände- rung des Postverkehrsgesetzes eine entsprechende Neurege- lung - mit starker Gewichtung der Erscheinungshäufigkeit - angezeigt wäre?

  2. Ist der Bundesrat willens, den letzten 280 echten politischen Zeitungen wirksam zu helfen und sich von einer verfehlten, un- nötigen Giesskannensubventionierung loszusagen?

Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994

Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zur Revision von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) an das Parla- ment verabschiedet. Mit der Revision soll in erster Linie die ge- setzliche Grundlage für die Abgeltung der gemeinwirtschaftli- chen Leistungen der PTT beim Postzeitungsdienst geschaffen werden. Konkret geht es um die Umsetzung des sogenannten Drittelsmodells, wonach die Verleger, die PTT und der Bund je einen Drittel des Defizits (Ausgangsbasis 1991: 269 Millionen Franken) übernehmen sollen. Im weiteren beinhaltet die Vor- lage die Verankerung der geltenden Tarifkriterien auf Geset- zesstufe. Nicht Gegenstand dieser Gesetzesänderung ist die konkrete Ausgestaltung der Zulassungskriterien. Sie erfolgt auf Verordnungsstufe und fällt in die Kompetenz des Bundes- rates.

Zu den beiden Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: 1. Die Erscheinungshäufigkeit wird bereits im bestehenden Tarifmodell für die Zeitungen berücksichtigt, indem die Ta- ges-, Lokal- und Regionalzeitungen die tiefste Grundtaxe zu bezahlen haben: 2 Rappen weniger als die Wochenzeitungen und 5 Rappen weniger als die vierteljährlich erscheinenden Blätter. Der Bundesrat wird auch in Zukunft pressepolitischen Gesichtspunkten vorrangig Rechnung tragen.

  1. Von den zur Zeitungstaxe beförderten 6400 Titeln gehören tatsächlich nur gerade 537 Zeitungen (rund 8 Prozent) zur Ta- ges-, Lokal- und Regionalpresse. Sie machen aber mehr als die Hälfte der jährlich von der Post zuzustellenden 1,2 Milliar- den Exemplare aus und verursachen damit auch einen gros- sen Teil der Kostenunterdeckung. Dies auch deshalb, weil viele Verlage der Post nur eine Restauflage zur Zustellung in ländlichen Gebieten mit wenig Abonnenten übergeben, in Städten mit kostengünstigen Verhältnissen aber eigene Zu- stellorganisationen unterhalten. Im weiteren müssen diese Ti- tel heute von der Post (ohne Taxzuschlag!) am Nachmittag des Ausgabetages auf einem Sondergang zugestellt werden, wenn sie morgens bei der Zustellpoststelle noch nicht vor- liegen.

Wenn der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeit- schriftenverleger, wie in der Einfachen Anfrage erwähnt, nur gerade 280 Titel als eigentliche Zeitungen bezeichnet, so heisst dies nicht zwingend, dass alle Titel, deren Verleger dem erwähnten Interessenverband nicht angeschlossen sind, keine Zeitungen und damit nicht förderungswürdig sind. Eine saubere und klare Abgrenzung wird vorzunehmen sein. Dabei ist auch der Bundesrat der Meinung, dass Subventionen nach dem Giesskannenprinzip zu vermeiden sind.

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Datum 17.06.1994 - 08:00

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