Interpellation Strahm Rudolf
1208
N
17 juin 1994
ranno esaminate dal Consiglio federale nell'ambito del pros- simo programma di risanamento.
Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait
93.3560
Interpellation Strahm Rudolf Volksinitiative «Wohneigentum für alle». Haushaltwirkungen beim Staat Initiative populaire «Propriété du logement pour tous». Conséquences financières pour l'Etat
Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1993 Wie hoch schätzt der Bundesrat die Steuerausfälle von Bund, Kantonen und Gemeinden, wenn die eidgenössische Volksin- itiative «Wohneigentum für alle» im Sinne der Initianten reali- siert und in der Steuerpraxis angewandt werden müsste? Wir bitten den Bundesrat um eine Hochrechnung aufgrund der vorhandenen Erhebungen über die Eigenmietwerte und Sparkapitalien (d. h. keine neuen Erhebungen), allenfalls un- ter Annahme von Minimal- und Maximalvarianten von Steuer- abzugs- und Ermässigungssätzen und von zukünftigen Miet- wertsteigerungen.
Texte de l'interpellation du 1er décembre 1993
A combien le Conseil fédéral évalue-t-il le manque à gagner pour la Confédération, les cantons et les communes, si l'initia- tive populaire fédérale «Propriété du logement pour tous» de- vait être adoptée dans le sens indiqué par ses auteurs, et être ainsi appliquée dans la pratique fiscale?
Nous prions le Conseil fédéral de fournir une extrapolation qui se fonde sur les impositions actuelles (et non sur les nouvel- les) en matière de valeur locative et de capitaux épargnés. Cette extrapolation pourrait présenter une variante minimale et une variante maximale pour les taux de retenue, les taux de ré- duction et les futurs relèvements de valeur locative.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bodenmann, Bundi, Carobbio, Eggenberger, Fankhauser, von Felten, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Matthey, Meyer Theo, Ruffy, Steiger Hans, Tschäppät Alexan- der, Vollmer, Zbinden, Ziegler Jean, Züger (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994
rücklagen zu bilden. Ferner nehmen wir an, dass die Anzahl der Pflichtigen, die davon Gebrauch machen, mit zunehmen- dem Einkommen kontinuierlich ansteigt und bei einem steuer- baren Einkommen über 300 000 Franken 15 Prozent der Pflichtigen erreicht. Unter der Annahme, dass ein entspre- chender Abzug auf 5000 Franken festgelegt wird, beträgt der geschätzte Ertragsausfall bei der direkten Bundessteuer 40 Millionen Franken und bei den Kantonen und Gemeinden insgesamt 100 Millionen Franken pro Jahr. Bei einer Verdop- pelung sowohl des Abzuges auf 10 000 Franken als auch der Prozentanteile erhöhen sich die Ertragsausfälle auf 180 Millio- nen Franken (Bund) bzw. auf 480 Millionen Franken (Kantone und Gemeinden).
Die Auswirkungen einer steuerrechtlichen Begünstigung der Mittel der beruflichen Vorsorge einschliesslich der gebun- denen Selbstvorsorge für den Erwerb und die Finanzierung von selbstbenutztem Wohn- oder Genossenschaftseigentum können nicht beziffert werden. Wie der Bundesrat bereits in seiner Botschaft vom 19. August 1992 über die Wohneigen- tumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vorsorge aus- geführt hat, wird die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs eines Teils der Vorsorgekapitalien als Kapitalleistung zu reduzierten Rentenleistungen führen. Dies wird infolge der im Durch- schnitt erheblich vorteilhafteren steuerlichen Behandlung von Kapitalleistungen gegenüber Rentenleistungen Minderein- nahmen zur Folge haben. Diese Mindereinnahmen werden al- lerdings erst in etwa 20 Jahren voll zum Tragen kommen und sich in begrenztem Rahmen halten. Im weiteren hängen die Steuereffekte wesentlich davon ab, in welchem Ausmass Ver- sicherte aufgrund der vorliegenden Regelung neu Wohnei- gentum erwerben oder Hypotheken amortisieren. Je nach dem Ausmass, in dem einerseits bestehende Hypothekardar- lehen reduziert werden (und damit die steuerlich abzugsfähi- gen Zinsen abnehmen) und andererseits von den neuen Wohneigentümern zusätzliche Hypotheken aufgenommen werden, ergeben sich Mehr- oder Mindereinnahmen.
Zur Milderung der Anfangsbelastung sind gemäss Initiative die Eigenmietwerte während zehn Jahren nach dem Erster- werb des selbstgenutzten Wohneigentums zu ermässigen. Bei einer Reduktion um 3000 Franken wird der Ertragsausfall auf rund 35 Millionen Franken beim Bund und 100 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden geschätzt. Bei ei- ner Ermässigung um 6000 Franken dürften sich die Ertrags- ausfälle in etwa verdoppeln.
Die Initiative schreibt vor, dass die Eigenmietwerte unter Be- rücksichtigung der Förderung von Eigentumsbildung und Selbstvorsorge massvoll festzulegen sind und dem besonde- ren wirtschaftlichen und rechtlichen Charakter der Eigenheim- nutzung Rechnung zu tragen ist. Bei einer angenommenen Reduktion der Eigenmietwerte um 4000 Franken ergibt sich ein geschätzter Ertragsausfall von 250 Millionen Franken beim Bund und 700 Millionen Franken bei den Kantonen und Ge- meinden.
Absatz 5 der Initiative läuft auf ein Einfrieren der Eigenmiet- werte hinaus, weil deren Anpassung nur noch nach einer Handänderung möglich wäre, sofern bei einer Erbschaft der überlebende Ehegatte das Eigenheim nicht selbst weiter be- wohnt. Eine verhältnismässige Erhöhung wäre nur noch mög- lich bei erheblichen wertvermehrenden Investitionen. Zwei- felsohne würde diese Massnahme dazu führen, dass der Steuerertrag in geringerem Masse ansteigen würde als bei ei- ner periodischen Anpassung der Eigenmietwerte. Der Um- fang der Mindererträge hängt weitgehend von der Entwick- lung der Mietpreise ab, kann aber weder gerechnet noch ge- schätzt werden.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
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Jahr
1994
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Band
II
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3560
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Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
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1208-1208
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20 024 205
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