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mande ou s'il ne répond pas, le locataire peut saisir l'autorité de conciliation dans un délai de 30 jours.
On constate ainsi que la législation en vigueur octroie déjà au locataire la possibilité de faire valoir ses droits en cas de baisse des intérêts hypothécaires et de demander une diminution de loyer.
Bien que le Conseil fédéral ait une certaine compréhension pour la demande du motionnaire, force est de constater qu'une réduction générale des loyers, décidée par le biais d'un arrêté fédéral urgent, entraînerait de grandes difficultés dans la pratique et que des collisions entre divers instruments juridiques seraient inéluctables. L'élément de l'usage local ou de l'usage dans le quartier en particulier ainsi que les réserves figurant dans les contrats individuels de baux à loyer seraient pratiquement vidés de leur substance. Enfin, les loyers s'éloi- gneraient encore davantage du marché.
Le Conseil fédéral n'entend pas suivre le motionnaire lui de- mandant de présenter aux Chambres un projet d'arrêté fédé- ral urgent Cela étant, il faut cependant bien constater que cer- tains locataires ignorent leurs droits ou hésitent à en faire usage. C'est pourquoi le Conseil fédéral invite les bailleurs à procéder aux baisses de loyer économiquement indiquées, faute de quoi les bases légales devraient faire l'objet d'un réexamen approfondi.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- tulat.
93.3677
Interpellation Hegetschweiler Fragen zum Bericht der Studienkommission Marktmiete Commission d'étude «Loyer libre»
Diskussion - Discussion
Siehe Seite 660 hiervor - Voir page 660 ci-devant
Le président: M. Carobbio communique qu'il retire sa motion. Je rappelle que nous débattons sur l'ensemble des interven- tions.
Baumberger Peter (C, ZH): Bevor ich zu meiner Motion komme, habe ich noch zwei, drei Vorbemerkungen, nachdem ich in der Diskussion zu den parlamentarischen Initiativen ver- schiedentlich angegriffen worden bin - angegriffen einfach deswegen, weil die Leute offenbar nur die Titel der Vorstösse lesen und nicht die Texte.
Auch wenn ich Präsident des Hauseigentümerverbandes Win- terthur bin, verfolgen diese Motion und das, was wir wollen und worüber wir abgestimmt haben, entgegen dem, was von seiten organisierter Mieter gesagt wurde, keine gegen die Mie- ter gerichteten Ziele. Die Motion strebt auch keine finanzielle Umverteilung an, wie das von Herrn Strahm Rudolf erwähnt wurde, im Sinne von: Gewinne privat, Kosten dem Staat. Es geht vielmehr - auch in meiner Motion, ich bitte Sie, diese zu lesen - um den schrittweisen Übergang, ausdrücklich unter Beibehaltung des Schutzes vor Missbrauch.
Die Motion will dies im Interesse der besseren und sozialeren Wohnraumversorgung gerade für Familien und für jüngere Leute, und sie will es auch zur Förderung der Investitionen auf dem Wohnungsmarkt. Meine Motion definiert diese Begriffe anders als der Mieterverband in der kürzlich publizierten Bro- schüre. In dieser Broschüre schreibt der Mieterverband auf Seite 5, es gehe darum, bei der Marktmiete die staatlichen Re-
gulierungen betreffend missbräuchliche Mietzinse abzuschaf- fen. So steht es nur dort, jedoch nicht in meiner Motion. Meine Motion behält diese Missbrauchsgesetzgebung vor. Auch alle, die für die parlamentarischen Initiativen Hegetschweiler gestimmt haben, wollen den Schutz der Mieter vor Missbräu- chen beibehalten.
Wir alle wissen, dass die Wohnbauproduktion nach wie vor un- genügend ist, um wirklich Markt zu schaffen. Wir sollten auch wissen, dass es nicht vertretbar ist, ein Drittel und mehr der Wohnungsbauproduktion nun mit staatlicher Unterstützung zu realisieren. Auch hier werden mir Aussagen unterstellt, wel- che ich nicht gemacht habe. Ich habe nie gesagt, es seien 1 Milliarde Franken Bundesgelder verloren und dergleichen. Es stimmt anderseits auch nicht, was in der erwähnten Bro- schüre steht: Es geht nicht nur um die 100 Millionen Franken Direkthilfe des Bundes, sondern es sind viele Millionen Fran- ken der Kantone und der Gemeinden zu berücksichtigen. Ich mache lediglich immer wieder darauf aufmerksam, dass die Eventualleistungen des Bundes, diese Bürgschaften, letztlich doch gefährdet sein können und gefährdet sein werden, näm- lich dann, wenn sich die Schere öffnet zwischen den laufen- den Erhöhungen der Mietzinse - alle zwei Jahre nach WEG - und den Löhnen, die möglicherweise nicht mehr mit der glei- chen Schnelligkeit zu steigen vermögen. Diese Gefährdung besteht.
Für alle Fachleute - ich möchte das im einzelnen nicht wieder- holen, Herr Jaeger hat darüber gesprochen - liegt es auf der Hand, dass der überdehnte Mieterschutz, und nur um diesen geht es, heute zu volkswirtschaftlichen Nachteilen führt Ich verweise auf die neueste Umfrage Farago (1993, Band 54 der Schriftenreihe «Wohnungswesen»). Diese hat aufgezeigt, dass das Mietrecht nicht nur zu einer Zurückhaltung der Inve- storen und damit zu Nachteilen für die Mieter geführt hat, son- dern dass es auch ein Hindernis für die zunehmend wichtige Erneuerung - ich erinnere an die Wohnbaubestände der sech- ziger Jahre - von Altwohnungen darstellt. Auch der Göhner- Merkur-Chef hat übrigens - Sie haben das am 3. März in der «Handelszeitung» gelesen - ganz klar gesagt, das Mietrecht sei eindeutig die Investitionsbremse. Wir müssen da tatsäch- lich etwas unternehmen.
Der Bericht der Studienkommission Marktmiete ist erst her- ausgekommen, nachdem der Bundesrat in seiner Stellung- nahme vom 5. Mai 1993 beantragt hatte, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Der Bundesrat hatte damals auf die- sen Bericht verwiesen und gesagt: Wenn wir mehr wissen, können wir entscheiden. Heute wissen wir mehr, deshalb müssen wir entscheiden und dem Bundesrat den Auftrag ge- ben, nun das Nötige vorzukehren.
Der Bericht der Studienkommission Marktmiete, diese gelben Bücher, die Sie gelesen haben oder vielleicht auch nicht - ich muss feststellen, dass beispielsweise Frau Kollegin Misteli oh- nehin nur den Titel meiner Motion gelesen hat und nicht deren Inhalt -, hat sich nun zu Recht einerseits mit der reinen Markt- miete befasst; die sogenannte reine Marktmiete ist das, was die Leute vom Mieterverband meinen, was ich aber mit meiner Motion nicht meine. Ich habe den Begriff anders definiert
Im Zusammenhang mit der Marktmiete ist klar: Da kommen auch die Probleme der Subjekthilfe, des Wohngeldes, zum Tragen. Aber, Frau Misteli, Sie haben auch das nicht fertigge- lesen; selbst in jenem Fall sind - auch gemäss Bericht der Stu- dienkommission - diese Mehrausgaben durch die künftigen Mehrerträge bezahlbar, das soll heissen, durch die auf den Er- trägen zu bezahlenden Steuern. Im übrigen ist wie bisher nicht zu erwarten, dass die Vermieter die Möglichkeiten voll aus- schöpfen würden.
Verdienstvollerweise hat sich die Studienkommission Markt- miete andererseits auch mit Teilschritten, mit einem schrittwei- sen Übergang zu mehr Markt, befasst. Es geht dabei um die Verstärkung der Marktelemente - Ortsüblichkeit usw. - , das wurde alles schon gesagt Die Kontroverse, die darüber in Gang gebracht wurde, ob eine Revision von Artikel 34septies Absatz 1 der Bundesverfassung notwendig wäre, können wir beiseite lassen. Sie ist gegenstandslos, weil der Mieterschutz- artikel auch gemäss meiner Motion beibehalten werden soll. Das steht in meiner Motion; man muss nur den Text lesen!
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Die Studienkommission Marktmiete hat sich in ihrem Bericht auf die Auflistung der Probleme beschränkt und den Ent- scheid richtigerweise der Politik überlassen. Deswegen kann ich mich nicht damit einverstanden erklären, die Motion heute nur als Postulat zu überweisen. Vielmehr sind wir heute in der Lage, die Signale zu stellen, und wir müssen dies tun.
Der Bundesrat hat zu Recht in der Antwort auf die Interpellation Hegetschweiler, die ebenfalls zur Diskussion steht, gesagt, wichtig sei nun, «dass die politischen Instanzen über die erfor- derlichen Entscheidungsgrundlagen verfügen» (AB 1994 N 661; Ziff. 2). Wir verfügen darüber, und die Situation ist schon lange nicht mehr so günstig gewesen wie heute. Ich verweise auf die Hypothekarzinssenkung und auf den Leerwohnungs- bestand, die den Markt wieder ermöglichen. Es ist klar, dass Schritte zur Marktmiete unter Beibehaltung des Mieterschut- zes, unter Bekämpfung missbräuchlichen Verhaltens, das es überall im Leben geben kann, ein besserer Weg sind als der staatliche Interventionismus. Dieser schrittweise Übergang zur Marktmiete muss selbstverständlich sozialverträglich aus- gestaltet sein.
Die CVP-Fraktion hat diese Motion seinerzeit als Teil des Euro- papaketes I im Dezember 1992 veröffentlicht - als wichtige Massnahme zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft.
Für die CVP, für mich und wohl auch für Sie alle ist es klar, dass wir das sozialverträglich machen müssen und dass nament- lich für Altmieter, welchen bisher ein - sozial nicht immer ge- rechtfertigtes - Privileg zukam, dieser Übergang zur Markt- miete zu Härten führen kann. Es liegt auch für mich auf der Hand, dass die Altmieter nicht zum Opfer der bisherigen ver- fehlten Mietrechtspolitik werden dürfen.
Die CVP hat an ihrem Parteitag in Wollishofen auch keines- wegs (wie behauptet wurde) explizit darauf verzichtet, Schritte zu mehr Markt vorzusehen, sondern wir haben generell ge- sagt, wir wollten grundsätzlich auf allen Gebieten die soziale Marktwirtschaft, aber wir wollten hier nicht Fehlinterpretatio- nen Vorschub leisten - deswegen habe ich persönlich meinen Antrag am Parteitag wieder zurückgezogen.
Der Begriff Marktmiete ist in der Zwischenzeit negativ besetzt, denn Marktmiete/Abschaffung des Mieterschutzes sind zu ei- nem Begriffspaar geworden. Und diese Assoziation wollte ich nicht, weil ich anderer Meinung bin. Deswegen wehre ich mich gegen diese Unterstellungen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine vernünftige Lockerung des Mietrechtes - ich bin froh, dass auch von seiten des Mieterverbandes hier nun Zeichen gesetzt wurden - um so kostengünstiger und sozialverträglicher sein wird, je rascher wir die Konsequenzen aus den Erkenntnissen ziehen.
Das heisst nun selbstverständlich nicht - diese Bemerkung muss ich noch anbringen, weil Kollege Strahm Rudolf auf diese Frage eingegangen ist -, dass nicht auch die dem Wohnungs- bau vor- und nebengelagerten Märkte auf besseren Markt hin überprüft werden müssen. Hier decken sich - Herr Kollege Strahm weiss das - die Auffassungen der Vermieter und der Mieter in nicht unerheblichem Ausmasse. Bauland muss er- schlossen, Verdichtungsmöglichkeiten müssen geschaffen werden. Aber wir dürfen jetzt nicht einfach warten, bis das eine oder das andere passiert, sonst passiert nämlich gar nichts - sondern wir müssen die Probleme miteinander und hier und heute angehen. Setzen Sie also-darum bitte ich Sie-durch die Überweisung dieses Vorstosses als Motion - und nicht als Po- stulat, wie der Bundesrat das noch vor Vorliegen des Berichtes der Studienkommission Marktmiete empfohlen hatte - ein Zei- chen. Ich bitte auch den Bundesrat, diese Gelegenheit zu er- greifen, wenn er mit dieser Motion den Auftrag erhält, das Miet- recht von seinen grössten - vom ganzen Parlament, auch von Mieterseite erkannten - Schwächen zu befreien.
Mit der Motion vermeiden wir ja auch jene Einwände, die ge- gen die parlamentarischen Initiativen Hegetschweiler vorge- bracht wurden. Es wurde gesagt, die Revision sei zu kompli- ziert, das Parlament könne das nicht von sich aus erarbeiten. Mit der Motion erhält der Bundesrat die Möglichkeit, uns eine vernünftige, sozialverträgliche Revisionsvorlage vorzulegen. Damit der Bundesrat diese Chance nutzen kann, bitte ich Sie, mit der Überweisung der Motion den Bundesrat in diesem Sinne zu beauftragen.
Strahm Rudolf (S, BE): Mit der Annahme der beiden Initiativen Hegetschweiler wurde die weitestgehende aller denkbaren Demontagen beschlossen. 18 Artikel und 2 Artikel, zusam- men 20 Artikel, des OR sollen abgeschafft oder abgeändert werden.
Nebenbei gesagt: Wie eine parlamentarische Kommission mit einem derartigen Reformprojekt zu Rande kommen soll, ist al- len schleierhaft. Es war noch nie der Fall, dass eine so grosse Revision auf diesem Weg eingeleitet wurde. Normalerweise hat man die Botschaft des Bundesrates, die auf den Ergebnis- sen einer Expertenkommission beruht, abgewartet.
Was jetzt beschlossen worden ist, ist in den zentralen Punkten die Abschaffung des Mieterschutzes. Ich kann jetzt schon sa- gen: Das verhärtet die Situation.
Ich persönlich habe nicht geglaubt, dass die Mehrheit dieses Rates die beiden parlamentarischen Initiativen Hegetschwei- ler annehmen wird. Selbst Kreise des Immobilienhandels auf dem «härtesten Pflaster», in Zürich, haben nicht daran ge- glaubt. Ich meinte, die Mehrheit dieses Rates sei sich be- wusst, dass damit in einem zentralen sozialen Bereich in die- sem Land - die Mieter- und die Wohnungsfragen sind ein zentraler Bereich - eine Verhärtung eintritt. Unsere Anpas- sungsbereitschaft, muss ich selbstkritisch sagen, hat sich nicht gelohnt.
Wie wollen Sie jetzt die Subjekthilfe angehen? Die Studien- kommission Marktmiete - auch die Befürworter, auch der Ver- treter des Hauseigentümerverbandes - hat immer gesagt: Das sind soziale Härten; diese müssen mit einem Wohngeldzu- schuss, mit einer Subjekthilfe, durch den Staat abgefedert werden. Kosten: 900 Millionen Franken bis 1,6 Milliarden Franken. Wer soll das bezahlen?
Ich muss Herrn Jaeger zugestehen: Er war in dem Sinne kon- sequent, dass er gesagt hat, diese Summe müsse in der Logik der Marktwirtschaft aus den 5 Milliarden Franken Vermieter- rente abgeschöpft werden, also aus den Mehreinnahmen der Vermieter, und/oder auch aus einer Bodenrente, die dann für Härtefälle zur Verfügung gestellt würden. Dann hat man aber in helvetischer Manier gesagt, eine neue Steuer komme nicht in Frage; zuletzt ist man dort gelandet, wo wir immer landen: Die Kantone sollen zahlen. Ich wünsche Ihnen allen viel Glück bei den Verhandlungen mit den kantonalen Finanzdirektoren, dort geradezustehen, wenn eben doch nach dem Motto «Die Gewinne privat und die Kosten dem Staat» funktioniert wird. Sie kennen mich und meine wirtschaftspolitischen Vorstellun- gen gegen mehr Markt beim Baumarkt, beim Bodenmarkt, beim Kapitalmarkt. Der Wohnungsmarkt hat viele Engpässe, das beginnt beim Boden, und beim Boden zum Beispiel braucht es eine Verflüssigung des Baulandangebotes. Die gleichen Herren, die jetzt für die Marktmiete plädiert haben, haben in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie die parlamentarische Initiative blockiert, die eine Be- steuerung des gehorteten Landes zum Verkehrswert will. Das ist doch eine Doppelbödigkeit! Oder: Wie halten Sie es mit dem bodenrechtlichen Anschlussprogramm des Bundesra- tes? Das will mehr Markt in allen vier Bereichen; es wurde von den gleichen Kreisen abgeblockt. Oder: Wie halten Sie es beim Baumarkt? Dort gibt es Engpässe mit einem Kartellver- bot beim Baugewerbe.
Auch im Bereich der Finanzierungen gibt es Engpässe. Am Ende der Kette steht der Mieter. Überall gibt es Engpässe, und nur beim Mieter, am Schluss der Kette, will man jetzt auftun. Sie haben die Verteuerung dann an einem anderen Ort, den Stau gibt es trotzdem. Das ist doppelbödig und inkonsequent! Zur Frage der Investitionshemmung: Lesen Sie die Beilage zu «Finanz und Wirtschaft», eine Erhebung von Wüest und Part- ner bei 30 000 Wohnungen und einigen tausend Liegenschaf- ten. Die Rendite im Wohnungsbau ist höher, die Verluste sind tiefer als im Gewerbe-, Büro- und Wirtschaftsbau.
Zur Frage der Hemmung der Investitionen: Wenn ein Journa- list einen Investor fragt, «Hindert Sie das Mietrecht am Investie- ren?», dann sagt er sowieso ja. Sie können auch einen Arbeit- geber fragen: «Sind die Löhne zu hoch?» Er wird immer ant- worten: «Ja, die Löhne sind zu hoch. »
Es gibt eine repräsentative Umfrage, erstellt und bezahlt vom Bund, bei Investoren, die zusammen 180 000 Wohnungen be-
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sitzen. Da wurde gefragt: «Was behindert Sie bei der Investi- tion?» Erster Grund: zu hohe Zinsen; zweiter Grund: zu teures Bauland; dritter Grund: zu hohe Preise im Baumarkt; vierter Grund: die Verzögerung der Bauverfahren. Dann kommt mit zwei oder drei Prozent - am Schluss - die Marktmiete. Das sind die Hinderungsgründe.
Wer im Business ist, wer baut oder gebaut hat, weiss, dass man mit dem Mietrecht leben kann. Ich gebe zu, dass es am Anfang Schwierigkeiten gab. Das Mietrecht ist Mitte 1990 neu in Kraft gesetzt worden, und das gab Verwirrung: Einige waren zu spät mit der Produktion von Formularen, man kannte die Vorbehaltspflicht nicht usw.
Ein Jahr später hat die Freisinnig-demokratische Partei dann mitten in der Einführungsphase das Schlagwort von der Markt- miete als Antwort auf diese Verwirrung gebracht. Rück- blickend habe ich dafür ein gewisses Verständnis, weil wirklich eine Verwirrung vorhanden war. Aber heute hat sich das einge- spielt. In den Kantonen bestehen die Schlichtungsstellen. Es wird von beiden Seiten eine grosse Triage vorgenommen. Wir haben in der Deutschschweiz 20 000 Beratungen pro Jahr für Mieterinnen und Mieter - unentgeltlich übrigens! 90 Prozent gehen nicht vor die Schlichtungsstelle, weil wir eine Triage vor- nehmen und den Leuten sagen: Geht nicht, es lohnt sich nicht; wir kennen jetzt etwa die Praxis des Gerichts! Ich gebe zu, dass das Bundesgericht bei der Interpretation auch einige «Slalomfahrten» vollzogen hat, und deswegen habe ich Herrn Engler gegenüber die Bereitschaft bekundet, auf der Ebene der Verordnung - es ist nämlich das meiste auf Verordnungs- stufe veränderbar - zu diskutieren.
Noch zum Europaargument: Man kann schon jedes Argument an den Haaren herbeiziehen; jetzt kommt Herr Baumberger und sagt noch, das sei im Rahmen des Europapakets! Es gibt in Europa im Moment kein harmonisiertes Mietrecht, also: Mit oder ohne EWR- oder EG-Beitritt haben wir vorläufig keinen Zwang einer Anpassung. Wenn eine Anpassung stattfinden würde, würde der Grad der Intervention des Staates massiv ansteigen.
Wir haben eine Rechtsvergleichstudie, erstellt an der Universi- tät Lausanne - auch für die Studienkommission Marktmiete -, und diese hat gezeigt, dass die Schweiz natürlich in ganz Eu- ropa das liberalste Mietrecht hat In Deutschland und Öster- reich haben Sie zum Beispiel Kündigungserstreckungsdau- ern von 10 Jahren, und zwar mit massiven Preiskontrollen. Un- ser Mietrecht hat nicht eine Preiskontrolle von Staates wegen. Es wurde immer wieder von Intervention des Staates gespro- chen: Der Staat greift nicht ins Mietverhältnis zwischen Vermie- ter und Mieter ein, er greift nicht von Amtes wegen ein, son- dern nur, wenn eine Klage vorliegt. Dafür ist ein Mechanismus eingeführt, dafür gibt es in allen Kantonen die Schlichtungs- stellen. Das hat zur Beruhigung beigetragen. Es hat vor allem zur Beruhigung der massiven Mietpreisanstiege in den letzten Jahren beigetragen.
Wenn Sie jetzt das Mietrecht revidieren, wird das einige Jahre dauern, dann kommen Sie mit der Einführung der Liberalisie- rung gerade in den nächsten Aufschwung hinein; in den neun- ziger Jahren haben Sie den vorausgesagten Anstieg. Es gab nach dem Zweiten Weltkrieg eine einzige Phase; zwei Jahre lang gab es eine Marktmiete: 1970 wurde der Mieterschutz li- beralisiert. Es dauerte ein Jahr, bis der freisinnige Bundesrat Celio eine neue Gesetzgebung auf dem Dringlichkeitsweg vorlegen musste, weil durch Mietpreiserhöhungen eine derar- tige soziale Unrast entstanden war. 1972 wurde wieder eine neue interventionistische Missbrauchsgesetzgebung einge- führt. Zwei Jahre Marktmiete! Ich sage Ihnen voraus: Es wird in den neunziger Jahren nicht anders sein, wenn die Initiativen Hegetschweiler oder die Motion Baumberger nach ihrem Wortlaut vollzogen werden.
Ich bitte Sie, das zu bedenken - Sie merken an meinem Auf- tritt, dass ich einige Emotionen hier verschwende -: Ich bin überzeugt, dass wir durch eine kooperative Lösung mehr her- ausholen würden, so, wie die Gewerkschaften mit den Ge- samtarbeitsverträgen auch mehr herausholen. Der Weg dazu sind die Rahmenmietverträge. Aber wenn Sie diesen Weg mit dem gewählten Vorgehen verbauen wollen, kann ich das nur bedauern.
De Dardel Jean-Nils (S, GE): J'annonce un intérêt en ce sens que je suis secrétaire de l'Asloca pour la Suisse romande.
Dans le débat d'aujourd'hui, certains ont prétendu, notam- ment M. Jaeger, que si les loyers du marché étaient introduits actuellement, cela ne ferait pas de grosses différences, ou de différences insurmontables, par rapport au niveau actuel des loyers, compte tenu des hausses de loyers qui ont eu lieu ces dernières années. Je dois m'élever en faux contre cette affir- mation qui ne correspond pas à l'examen approfondi de la réa- lité du niveau des loyers actuellement en Suisse.
D'abord, les loyers en Suisse sont les plus chers d'Europe. Il y a une enquête de l'OCDE, qui date de 1992, démontrant que le niveau général des loyers en Suisse est de 80 pour cent plus élevé que le niveau moyen des loyers en Europe.
D'autre part, encore aujourd'hui, si l'on examine les loyers qui augmentent le plus, c'est-à-dire le loyer des appartements qui changent de locataire, les hausses de loyers sont considéra- bles. Elles sont de l'ordre de 30 à 80 pour cent, et cela, c'est l'examen des spécialistes, des professionnels de l'immobilier qui permet de le dire. Il est vrai que ces hausses, en cas de changements de locataires, étaient, à la fin des années qua- tre-vingt, encore plus élevées, mais aujourd'hui elles restent extrêmement importantes. Ce critère des hausses de loyers en cas de changements de locataires est le critère véridique qui montre que la loi, bien que ce soit une loi très souple et relati- vement faible, joue quand même un rôle modérateur sur le niveau des loyers. Ce rôle modérateur est absolument né- cessaire.
L'immense majorité de la population ne peut pas, aujourd'hui, supporter des hausses de loyers de 30 à 80 pour cent. Ce n'est pas possible. Pour des catégories extrêmement nom- breuses de la population, cela signifierait même le sort d'être jeté dans la pauvreté, ce qui est absolument inacceptable. Cela impliquerait tout un système d'allocations-logement, fi- nancé soit par les cantons, soit par la Confédération, à l'heure où les finances publiques ne permettent pas une telle aide éta- tique d'ordre social.
Certains ont dit que le droit de bail était trop compliqué - par exemple, M. Engler - et qu'il fallait être ouvert à la discussion pour améliorer ce droit de bail. Certains ont cité, notamment, le problème des réserves. Sur cette question-là, je suis tout à fait d'accord: il y a effectivement un problème de complication excessive dans l'application du droit du bail. Cette complica- tion n'est pas tant due à la loi qu'à la jurisprudence. Sur cette question-là, il devrait être possible d'ouvrir une discussion. Mais c'est un sujet très limité, alors que la motion Baumberger est extrêmement brutale et avancée, voulant, en fait, la sup- pression complète de tout le système légal actuel de protec- tion des loyers.
Quelques mots sur la motion Baumberger: cette motion va beaucoup plus loin que les initiatives parlementaires He- getschweiler que nous avons traitées tout à l'heure. Cette mo- tion, cela a été reconnu par la Commission d'étude «Loyer li- bre», implique un changement de la constitution. Donc, je sou- haite bonne chance à M. Baumberger s'il veut vraiment chan- ger la constitution, même s'il le conteste, mais, à mon avis, tout à fait en vain.
L'autre élément, dans la motion Baumberger, c'est qu'elle date du 18 décembre 1992 et qu'elle est aujourd'hui complè- tement dépassée. Elle est dépassée par le problème de la baisse des intérêts hypothécaires. Jusqu'en 1993, les loyers ont augmenté de manière considérable, plus de 30 pour cent en trois ans, à cause de la hausse des intérêts hypothécaires. Aujourd'hui, ce qu'il faut, c'est un processus de baisse des loyers, et c'est ce que demande la population en Suisse. Ce que demandent les locataires, c'est que les hausses de loyers de l'ordre de 30 pour cent qu'ils ont dû subir soient maintenant compensées, en tout cas en partie - par exemple, de l'ordre de 10 pour cent -, par la baisse des intérêts hypothécaires qui est en train de se produire. Ce faisant, les locataires ne font qu'une seule chose, c'est de demander l'application adé- quate et équitable de la loi.
Or, la loi ne fonctionne pas de manière suffisante. Les procé- dures pour demander des baisses de loyers sont astreignan- tes et difficiles. Les bailleurs, dans la pratique, mettent les
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pieds contre le mur et ne baissent pas ou ne baissent que de très peu les loyers, alors qu'ils devraient les baisser d'un ni- veau moyen de l'ordre de 10 pour cent environ, compte tenu de la baisse très importante des intérêts hypothécaires qui s'est produite.
C'est la raison pour laquelle j'ai proposé - c'est une des mo- tions qui est à l'examen maintenant dans cette série d'inter- ventions personnelles - que la baisse des intérêts hypothécai- res se fasse par un décret qui soit pris par le Conseil fédéral. Par une décision du Conseil fédéral, on déciderait d'une baisse générale du niveau des loyers et les propriétaires qui auraient des arguments contre cette baisse générale des loyers pourraient alors les notifier sur des formules officielles aux locataires qui, à leur tour, pourraient contester cette notifi- cation auprès des commissions de conciliation. Le système que je propose inverse donc les initiatives à prendre en ma- tière de baisses de loyers par rapport à la contestation des hausses de loyers, et donne en fait au gouvernement la possi- bilité de décréter une baisse générale des loyers.
Cette motion pourrait être concrétisée par un arrêté fédéral ur- gent, parce que toute l'expérience actuelle montre que les loyers ne font au mieux que stagner, alors qu'ils devraient au- jourd'hui baisser de manière très importante.
Baumberger Peter (C, ZH): Sie haben es den Unterlagen ent- nommen: Ich bekämpfe die Motion de Dardel auch in Postu- latsform. Es ist zwar richtig, dass die Mietzinse im Zusammen- hang mit dem massiven Hypothekarzinsanstieg gestiegen sind, was jedoch genau das Resultat der faktischen Kosten- miete ist, für welche die Mieterverbände, zu meinem Bedau- ern, auch heute noch zu kämpfen scheinen.
Im übrigen nehmen Sie zur Kenntnis: Die Mietzinse sind weni- ger gestiegen, als sie hätten steigen können. Es ist nicht so, dass alle denkbaren legalen Möglichkeiten ausgeschöpft wor- den wären. Seit die Hypothekarzinsen sinken, sinken auch die Mietzinse, allerdings natürlich wie seinerzeit ebenfalls mit Ver- zögerung. Im übrigen werden korrekterweise auch jene Kom- ponenten, die wieder eine Erhöhung rechtfertigen, nämlich Er- höhung von Gebühren, von Nebenkosten usw., dabei ver- rechnet.
Eine zweite Bemerkung zu Herrn Strahm Rudolf: Herr Strahm hat mich vorhin «auf die Rolle geschoben» - mit dem Hinweis auf Europa. Ich habe Europa nicht in jenem Zusammenhang erwähnt, sondern habe Europa im Zusammenhang mit der notwendigen Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft ge- nannt. Statt zunehmend staatlichen Wohnungsbau zu fördern, brauchen wir wieder Anreize für die privaten Investoren. Das war das Argument.
Und zur Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie: Es gibt auch Kollegen, die heute über Verflüssigung des Bau- marktes reden und damals einer parlamentarischen Initiative zustimmen wollten, die die Auszonung des Baulandes bis auf das weitgehend überbaute Land verlangte! Das ist ja offenbar etwas anderes. Ich möchte deshalb doch die Mieterverbände und deren Vertreter hier ersuchen: Unterstützen Sie meine Motion, die dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, selbst eine sozialverträgliche Mietrechtsrevisions-Vorlage vorzulegen. Damit könnten Sie ein vernünftiges Ziel erreichen, noch bevor das Parlament seinerseits an die Arbeit geht, nachdem Sie ja dem Parlament diese Fähigkeit nicht zutrauen.
Noch zwei Bemerkungen: Natürlich kannten wir nur in den Jahren 1970 bis 1972 die reine Marktmiete. In den sechziger Jahren, Herr Strahm, hatten wir jedoch eine marktnahe Rege- lung, wo jährliche Mietzinsaufschläge von 5 Prozent zulässig waren. Wir hatten eine Art Mietzinsüberwachung, nicht dieses strenge Regime von heute. Das Resultat war der Bauboom der sechziger Jahre.
Zum Hinweis, der Boden sei nicht vermehrbar usw., es be- stehe eine besondere Marktsituation: Sie wissen, dass diese These gerade mit Rücksicht auf die verschiedenen Nutzungs- alternativen und mit Rücksicht auf die im Gange befindliche Nutzungsintensivierung in dieser Form nicht mehr vertreten werden kann. Im übrigen gibt es keine beliebig vermehrbaren Güter. Die Frage ist, wie überall beim erfolgreichen Markt, jene nach dem Gleichgewichtspreis.
Die Motion de Dardel ist also nicht nur sachlich nicht gerecht- fertigt, sie bedeutet auch rechtlich einen Schlag ins Gesicht für all jene Vermieter, die sich bisher korrekt verhalten haben und die sich weiterhin korrekt verhalten werden.
Eingriffe ins Preisgefüge generell, vor allem derartige in Form von Nacht- und Nebelaktionen mit dringlichen Bundesbe- schlüssen, führen langfristig nicht zu tieferen Preisen, sondern zu Nachteilen, auch für die Mieter.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Ich bitte Sie, auch im Namen der freisinnig-demokratischen Fraktion, die Motion Baumberger zu unterstützen. Sie zielt in die gleiche Richtung wie die drei parlamentarischen Initiativen, die Sie bereits unterstützt haben.
Bezüglich der Motion de Dardel beantrage ich Ihnen, diesen Vorstoss nicht zu unterstützen. Die Anordnung allgemeiner Mietzinsreduktionen im Fall von Hypothekarzinssenkungen geht eindeutig zu weit. Bereits das geltende Recht gibt dem Mieter ja die Gelegenheit, bei Hypothekarzinssenkungen seine Rechte wahrzunehmen und die Herabsetzung des Miet- zinses zu verlangen.
Noch ein Wort zum Votum von Kollege Strahm Rudolf. Auch mit der Motion Baumberger wird keine Abschaffung des Mie- terschutzes verlangt, das kann man nicht genug betonen. Das zu behaupten ist falsch. Ich behaupte sogar, dass wir in der Schweiz nicht zuletzt deshalb eine ausgezeichnete Woh- nungsversorgung haben, weil unser Mietrecht bis 1990 recht liberal war. Mit den überwiesenen Vorstössen möchten wir wieder zu einem liberaleren Mietrecht zurückkehren.
Bezüglich meiner Interpellation zum Bericht der Studienkom- mission Marktmiete bin ich von der Antwort des Bundesrates insofern nur teilweise befriedigt, als der Bericht zu keinen Empfehlungen führte, die eine wohnungspolitische Marsch- richtung aufgezeigt hätten. Auch vermisste ich eine Aussage darüber, wie und allenfalls mit welchen Mitteln die Erstellung des erforderlichen Wohnraumangebots in den nächsten Jah- ren sichergestellt werden könnte.
Die Studienkommission Marktmiete hatte zwar nicht konkret den Auftrag, Wohnungsbedarfsprognosen zu erstellen, doch wären Aussagen über den zukünftigen Bedarf und darüber, wer diese Nachfrage befriedigen soll, sehr wichtig und nütz- lich. Auch Aussagen darüber, wer mit welchen Mitteln den Wohnungsbau wieder ankurbeln soll, sind gefragt, vor allem wenn der Bund vermehrt als Geldgeber auftreten soll, was von Mieterseite her bestimmt wieder gefordert wird.
Der Bundesrat selber schreibt in seiner Stellungnahme vom 23. Februar 1994, bezüglich Mietzinsstatistiken sei «eine Ver- besserung der Aussagekraft wünschbar» (AB 1994 N 661; Ziff. 7). Der entsprechende Ausbau stosse jedoch auf Wider- stände bei den betroffenen Vermietern und Gemeinden. Die bisherige periodische umfassende Mietpreisstatistik sei des- halb in eine stark redimensionierte vierteljährliche Erhebung und eine umfassende Strukturerhebung in grösseren Zeitab- ständen aufgeteilt worden. Aus Kostengründen ist also das Gegenteil von dem gemacht worden, was der Bundesrat sel- ber als notwendig bezeichnet hat. Ein Abbau statt eine Verbes- serung der Aussagekraft von statistischen Erhebungen ist vor- genommen worden.
Ich bedaure das und bin deshalb von der Antwort des Bundes- rates nur teilweise befriedigt.
Jaeger Franz (U, SG): Sie haben in der vorherigen Abstim- mung mit relativ grosser Deutlichkeit beschlossen, dass die In- itiativen, die eine schrittweise Annäherung an die Marktmiete wollen, vorläufig zu unterstützen sind.
Ich möchte das nochmals festhalten, weil Herr Strahm Rudolf das etwas anders interpretiert hat. Er hat gesagt, wir hätten be- reits in 18 Punkten eine Globalrevision des Mietrechtes in An- griff genommen. Das ist nicht richtig, denn wir werden in den Verhandlungen, in der Kommission wie auch in den Räten, Punkt für Punkt diskutieren müssen, und wir werden beraten müssen, wie weit wir gehen und wie wir diese Annäherung an die Marktmiete auch mit sozialen Massnahmen flankieren wol- len. Das sind die Tatsachen, so liegen die Fakten.
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Ich bin mit Herrn Strahm voll und ganz der Meinung, dass es nicht angeht, den Ratsbeschluss umzuinterpretieren in der Auffassung, es gehe nur darum, die Mieterschutzbestimmun- gen zu beseitigen und die flankierenden Massnahmen einfach beiseite zu lassen. Ich bin überzeugt, dass ein grosser Teil der vorhin zustimmenden Ratsmehrheit folgendes will:
Nun erhebt sich die Frage, ob es einen solchen Mehrertrag überhaupt gibt. Denn die Frage, was letzten Endes die Markt- miete bewirkt, kann niemand im einzelnen beantworten. Es hat zurzeit niemand eine aktuelle Untersuchung gemacht. Ei- nes wissen wir aber: Die Kostensteigerungen der letzten Jahre haben die Kostenmiete generell näher an die Marktmiete her- angebracht. Ich wiederhole es: In einzelnen Marktsegmenten, auch bei den Altwohnungen, ist sogar die Marktmiete erreicht worden. Es gibt allerdings - das sehe ich auch, und ich würde weiterhin diese Hypothese aufrechterhalten - Segmente, wo immer noch die Marktmiete über der Kostenmiete liegt.
Aber denken Sie daran: Gerade in Neuwohnungen - die jenen zukommen sollen, die jung sind, die den Zivilstand wechseln - sind sehr oft auch die benachteiligten Mieter; dort liegt die Ko- stenmiete grösstenteils über der Marktmiete. Das ist in vielen Regionen so, obwohl da regional differenziert werden muss. 2. Zur Deregulierung der vorgelagerten Märkte. Da bin ich mit Herrn Strahm einverstanden: Man kann nicht nur den Woh- nungsmarkt deregulieren und gleichzeitig den Bodenmarkt nicht verflüssigen. Auch hier müssen marktwirtschaftliche Be- dingungen eingeführt werden. Das gilt auch für den Baumarkt; auch dort müssen die Kartelle abgeschafft werden.
Eines ist klar: Je mehr wir regulieren, um so mehr werden die Kosten die Preise bestimmen. Je mehr Wettbewerb und je mehr Markt wir haben, um so mehr werden die Preise die Ko- sten bestimmen. Wir sollten anstreben, dass der Wettbewerb auch hier zum Funktionieren kommt. Das ist möglich, denn es ist nicht richtig zu sagen: Man kann den Markt nicht einführen, weil es sich um ein nichtvermehrbares Gut handelt. Die Nicht- vermehrbarkeit haben wir durch unsere Baumarktregulierun- gen herbeigeführt; hier geht es darum, die Marktkräfte zum Funktionieren zu bringen. In diesem Punkt bin ich der Auffas- sung von Herrn Strahm.
Ich bedaure, Herr Baumberger, dass Sie in Ihrem Vorstoss nicht stringent und ganz klar auf diesen sozialen Ausgleich, auf die Modelle hingewiesen haben. Sie haben es allgemein formuliert Aber ich würde nochmals sagen: Wichtig ist der Entscheid von vorher; wichtig ist, dass dieser nicht umfunk- tioniert wird. Man kann da nicht einfach wieder aufteilen und auftrennen. Diese Dinge gehören zusammen: erstens Dere- gulierung der vorgelagerten Märkte; zweitens sozialer Aus- gleich; drittens Herbeiführung oder Annäherung an einen funktionierenden Wohnungsmarkt, d. h. Befreiung der Miete von Überregulierungen ohne Abbau des Schutzes vor Miss- bräuchen.
Ich finde, das ist ein Konzept, auf das wir uns längerfristig si- cher auch einigen können.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je n'ajouterai pas grand-chose à ce long débat sur le logement que vous avez eu et qui se prolonge maintenant par l'examen de quelques inter- ventions personnelles. D'une part, je pense qu'un certain nombre de choses essentielles ont été dites dans cet hémicy- cle, qui vous ont conduits à prendre des décisions qu'il s'agira de mettre en musique en coopération étroite entre vos com- missions spécialisées et le Conseil fédéral. D'autre part, nous avons répondu aux différentes interventions personnelles, il y a quelques mois déjà, et il n'y a pas à corriger l'essentiel de ces réponses.
Sachez simplement que, si la Commission d'étude «Loyer li- bre» a publié un rapport, en septembre dernier, dans lequel elle est incapable de prendre une direction résolue faute de majorité, nous sentons bien que le passage pur et simple à un marché entièrement libre du logement est économiquement, politiquement et socialement impossible. En revanche, il faut tendre à un marché qui en soit un, il faut y aller graduellement, mais sans jeter par dessus bord la protection légitime des lo- cataires contre les abus. C'est de cela qu'il s'agit. La concilia- tion des intérêts n'est certes pas aisée à établir, mais elle n'en est pas moins nécessaire.
Nous pouvons constater, depuis le moment où il a été ré- pondu à ces différentes interventions parlementaires, que les choses sont mûres maintenant pour aller, à l'automne et en hi- ver, en consultation, s'agissant des ordonnances d'applica- tion. Il s'agira d'alléger, de simplifier les réglementations, mais aussi de rendre ce droit plus accessible aussi bien aux locatai- res qu'aux petits propriétaires, en le rendant plus transparent. C'est là la première étape de la transformation qu'il faudra ap- porter à notre réglementation.
Comment et en quelle liaison devra s'opérer cette transforma- tion, maintenant que vous venez de décider du principe de plusieurs initiatives parlementaires? C'est une question de co- ordination que nous examinerons étroitement avec vos com- missions spécialisées.
Il reste que la seconde étape, qui doit être envisagée pour aller dans une direction encore plus marquée, sera celle de la mo- dification du Code des obligations, laquelle sera précédée, bien entendu, des traditionnelles procédures de consultations qui, en l'occurrence, auront une importance toute particulière et que l'on devrait pouvoir situer à l'horizon de l'année sui- vante. J'aimerais ajouter que cette conception et cette modifi- cation du Code des obligations devront continuer de s'accom- pagner non pas de réglementations absolues, mais de mesu- res protectrices contre les abus. C'est dans cet esprit et selon cette direction que le Conseil fédéral entend opérer.
En revanche, ce qui n'est pas prévu et ce que le Conseil natio- nal n'a pas demandé, me semble-t-il, du moins pas dans sa majorité, ce serait une révision de la constitution qui, elle, se- rait nécessaire pour la libération intégrale du marché du loge- ment. Le Conseil fédéral n'a nulle intention de vous proposer une telle modification constitutionnelle.
C'est la raison pour laquelle, Monsieur Baumberger, le Conseil fédéral en reste à la formule adoucie de la transforma- tion de votre motion en postulat. Sans doute, par certains as- pects, votre motion exige-t-elle uniquement, apparemment, une modification législative, celle du titre huitième du Code des obligations. Mais à la rigueur de votre texte, lorsque vous demandez de passer à un système de loyers libres - graduel- lement, je veux bien -, s'opposent entre temps les références et les études en notre possession et qui nous montrent que l'accomplissement d'un tel système passerait bel et bien par une modification constitutionnelle. C'est de cela que nous ne voulons pas, du moins pas dans l'état actuel des choses, ce qui nous conduit à demander la transformation de votre mo- tion en postulat.
J'en viens, pour terminer, à la motion de Dardel, qui est évi- demment inacceptable en tant que telle, dans le sens où elle irait à contre-courant, naturellement si on la prenait à la lettre. En revanche, nous ne pouvons pas, dans l'état de démobilisa- tion graduelle du système actuel, ne pas envisager les deux aspects des choses: celui d'un cas de croissance des taux d'intérêts hypothécaires, et celui de la diminution de ces taux. La répercussion, en cas de baisse, mérite d'être examinée da- vantage, et c'est sous cette condition et dans cet esprit que la motion de Dardel peut être retenue sous la forme du postulat. J'aimerais d'ailleurs, sur ce point, rectifier quelque peu les af- firmations faites sur la rigidité du marché du logement. J'ob- serve que l'indice des loyers s'est réduit, en mai de cette an- née, de 0,7 pour cent en comparaison avec l'année précé- dente; en mai 1993, nous étions à 100 pour cent, nous som- mes maintenant à 99,3 pour cent. La flexibilité n'est pas im- mense et elle est décalée, je vous l'accorde, mais elle existe. Si je compare avec le trimestre précédent, le premier trimestre 1994 présente une diminution de 1,3 pour cent de l'indice des
StGB und MStG. Strafbare Handlungen
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loyers; c'est dire qu'il y a, aussi dans le sens de la baisse, une certaine mobilité. Que celle-ci soit insuffisante, elle le sera tou- jours, notamment aux yeux des locataires, elle n'est en tout cas pas nulle, comme cela avait été indiqué.
Au total donc, le Conseil fédéral vous ayant présenté ses de- voirs:
il enregistre la disparition du générique de la motion Ca- robbio;
il répond à M. Hegetschweiler d'une manière que celui-ci juge partiellement satisfaisante;
il vous propose de transformer la motion Baumberger en postulat; et
la motion de Dardel en postulat également.
Motion 92.3576
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für Überweisung der Motion stimmen: Votent pour la transmission de la motion:
Allenspach, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bischof, Blatter, Borer Roland, Bühler Simeon, Camponovo, Chevallaz, Cincera, Couchepin, Deiss, Dettling, Dreher, Ducret, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglin- gen, Fischer-Sursee, Friderici Charles, Früh, Giezendanner, Giger, Graber, Gros Jean-Michel, Hari, Hegetschweiler, Hess Otto, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leuba, Loeb François, Maitre, Mauch Rolf, Miesch, Mühlemann, Müller, Narbel, Nebiker, Oehler, Perey, Phili- pona, Poncet, Raggenbass, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Sandoz, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheu- rer Rémy, Schmidhalter, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Suter, Vet- terli, Weyeneth, Wyss William, Zwahlen (72)
Dagegen stimmen - Rejettent la motion:
Aguet, Bär, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bodenmann, Borel François, Brügger Cyrill, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Columberg, Darbellay, de Dardel, David, Dormann, Dünki, Du- voisin, Eggenberger, Fankhauser, von Felten, Gonseth, Gren- delmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Hu- bacher, Jeanprêtre, Keller Anton, Ledergerber, Leemann, Le- pori Bonetti, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Samuel, Meyer Theo, Mi- steli, Ostermann, Rebeaud, Rechsteiner, Schmid Peter, Schwab, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wick, Zbinden, Zisyadis, Zwygart (63)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Borradori, Comby, Gobet, Jaeger, Pini, Tschopp, Tschuppert Karl, Wittenwiler (8)
Abwesend sind - Sont absents:
Aregger, Aubry, Baumann, Blocher, Bonny, Bortoluzzi, Brun- ner Christiane, Bührer Gerold, Bürgi, Caccia, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Daepp, Danuser, Diener, Fasel, Fischer- Seengen, Frey Walter, Fritschi Oscar, Goll, Gysin, Haller, He- berlein, Herczog, Hess Peter, Hildbrand, Jöri, Leu Josef, Ma- mie, Maspoli, Matthey, Maurer, Meier Hans, Moser, Nabholz, Neuenschwander, Pidoux, Robert, Rohrbasser, Ruf, Ruffy, Ry- chen, Savary, Schmied Walter, Schnider, Sieber, Spoerry, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Wanner, Wieder- kehr, Wyss Paul, Ziegler Jean, Züger (56)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1)
Motion 93.3076 Zurückgezogen - Retiré
Motion 93.3460
Le président: Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat. M. de Dardel accepte la transformation. Le postulat est combattu.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
63 Stimmen 73 Stimmen
Interpellation 93.3677 Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
91.032
StGB und MStG. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Urkundenfälschungen CP et CPM. Infractions contre le patrimoine et faux dans les titres
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1993, Seite 953 - Voir année 1993, page 953 Beschluss des Ständerates vom 1. März 1994 Décision du Conseil des Etats du 1er mars 1994
B. Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung B. Loi fédérale sur l'approvisionnement économique du pays
Fischer-Sursee Theo (C, LU), Berichterstatter: Im Zuge der Revision des Strafgesetzbuches müssen auch die Strafbe- stimmungen beim Bundesgesetz über die wirtschaftliche Lan- desversorgung angepasst werden. Materiell besteht nur noch eine Differenz, nämlich bei Artikel 50a betreffend Strafverfol- gung bei zunehmender Bedrohung.
Wir beantragen Ihnen Festhalten an unserem Beschluss, d. h. Streichen von Artikel 50a. Die Kommission hat diesen Be- schluss mit 11 zu 2 Stimmen gefasst. Konsequenterweise hal- ten wir auch bei den folgenden Artikeln und Bestimmungen an unserem Streichungsantrag fest. Gemäss Artikel 50a soll dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt werden, bei gestörter Landesversorgung und bei zunehmender Bedrohung zur Durchsetzung der Strafverfolgung auf dem Verordnungsweg eine Strafprozessordnung zu erlassen.
Der Ständerat stimmte dem zu, nachdem er am bundesrätli- chen Vorschlag Verbesserungen angebracht hatte, indem er einige Eckpfeiler festlegte, nämlich dass die Beschwerdein- stanz eine verwaltungsunabhängige Behörde sein müsse, dass mindestens zwei Instanzen vorzusehen sind, dass die Verteidigungsrechte garantiert sein müssen und dass das Le- galitätsprinzip gewahrt werde.
Der Ständerat wie auch Herr Bircher Peter (vgl. Antrag) lassen sich von arbeitsökonomischen Gründen leiten. Sie erachten es als sinnvoll, nicht auf dem parlamentarischen Wege ein ei- genes Bundesgesetz zu erlassen, bei dem es ungewiss ist, ob es je einmal angewendet werden muss. Dafür wollen sie dem Bundesrat die Kompetenz delegieren, für diesen eher selte- nen Fall vorsorglich eine Strafprozessordnung zu erlassen.
Um unsere Bedenken auszuräumen, die wir in der ersten Le- sung hatten, hat der Ständerat die obenerwähnten Eckpfeiler aufgestellt. Unsere Kommission ist aber nach wie vor gross- mehrheitlich der Überzeugung, dass solche Verfahrensbe- stimmungen und einschneidende Massnahmen wie zum Bei- spiel Telefonüberwachung, Untersuchungshaft usw. nicht auf dem Verordnungsweg, sondern auf dem Gesetzgebungsweg geregelt werden sollen, selbst wenn eine Delegationsnorm besteht. Unsere Kommission wendet sich also nicht gegen den strafrechtlichen Schutz bei Verstössen gegen die Vor- schriften der wirtschaftlichen Landesvorsorge. Ohne einen strafrechtlichen Schutz wäre dies eine Lex imperfecta; deshalb
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hegetschweiler Fragen zum Bericht der Studienkommission Marktmiete Interpellation Hegetschweiler Commission d'étude «Loyer libre»
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1994
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3677
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
950-955
Page
Pagina
Ref. No
20 024 119
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