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Strassentransitverkehr im Alpengebiet. Bundesgesetz
Achte Sitzung - Huitième séance
Mittwoch, 8. Juni 1994, Vormittag Mercredi 8 juin 1994, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Haller Gret (S, BE)
94.035
Strassentransitverkehr im Alpengebiet. Bundesgesetz Transit routier dans la région alpine. Loi fédérale
Fortsetzung - Suite
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Art. 4 Antrag der Kommission Abs. 1, 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 3 Einleitung .... Verkehrskapazität der Transitstrassen gilt ...
Abs. 3 Bst. a, b Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3 Bst. c Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit
(Bezzola, Binder, Cavadini Adriano, Fischer-Seengen, Gie- zendanner, Giger, Hildbrand, Mamie, Schmidhalter, Schmied Walter, Zwahlen) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Vollmer, Béguelin, Bircher Peter, Diener, Hämmerle, Her- czog, Schmid peter, Steiger Hans, Zwygart) ... Verkehrskapazität, sofern die Bestimmungen nach Ab- satz 3 eingehalten werden.
Antrag Schmied Walter Abs. 5 (neu)
Die Anwendung der von der Schweiz abgeschlossenen inter- nationalen Übereinkommen bleibt vorbehalten.
Art. 4
Proposition de la commission Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 3 introduction
.... de la capacité des routes de transit, on entend
Al. 3 let. a, b Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3 let. c Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Bezzola, Binder, Cavadini Adriano, Fischer-Seengen, Gie- zendanner, Giger, Hildbrand, Mamie, Schmidhalter, Schmied Walter, Zwahlen) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
AI. 4 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Vollmer, Béguelin, Bircher Peter, Diener, Hämmerle, Her- czog, Schmid peter, Steiger Hans, Zwygart)
capacité, pour autant que les dispositions de l'alinéa 3 soi- ent respectées.
Proposition Schmied Walter Al. 5 (nouveau)
L'application des accords internationaux conclus par la Suisse est réservée.
Abs. 1, 2, 3 Einleitung, Bst. a, b - Al. 1, 2, 3 introduction, let. a, b Angenommen - Adopté
Abs. 3 Bst. c - Al. 3 let. c
Bezzola Duri (R, GR), Sprecher der Minderheit: Bei diesem Ar- tikel geht es um die Verkehrskapazität Es wird aufgezählt, was die Verkehrskapazität der Transitstrassen erhöhen würde. Aber in diesem Artikel geht es auch um die Verkehrs- sicherheit. Im Namen der Kommissionsminderheit und auch im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, diesen Buchstaben c zu streichen; übrigens auch gemäss Be- schluss des Ständerates. Die Kommission hat diesen Antrag mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt. Es geht bei Artikel 4 Ab- satz 3 Buchstabe c um «Veränderungen der Linienführung, die der Beschleunigung des Verkehrsflusses dienen». Die Veränderung einer Linienführung auf der Teilstrecke einer Transitstrasse erhöht nicht die Verkehrskapazität, sondern dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Wir sprechen zur- zeit über Strassen im Alpengebiet, wo die Witterungsverhält- nisse - Schnee, Eis und schlechte Sicht - den Verkehr zu- sätzlich behindern. Die Möglichkeit, bestehende Hindernisse zu entfernen, muss deshalb unbedingt erhalten bleiben. Wer- den auf Strassenabschnitten Kurvenradien vergrössert, das Gefälle geändert, eventuell auch Teilstücke verbreitert, wer- den Schikanen abgebaut, so erhöht dies nicht die Verkehrs- kapazität, sondern vor allem die Verkehrssicherheit. Die Sa- nierung lediglich eines Teilstückes einer Transitstrasse er- höht bestimmt nicht die Verkehrskapazität
Es ist wie bei der Wasserleitung, bei der ein kurzes Zwischen- stück einen grösseren Rohrdurchmesser aufweist - deswe- gen kann auch nicht mehr Wasser fliessen. Nicht zusätzliche Schikanen ins Gesetz einbauen, sondern zugunsten der Ver- kehrssicherheit Schikanen auf Transitstrassen abbauen, das muss unser Ziel sein.
Ich bitte Sie - auch im Namen der FDP-Fraktion -, dem Min- derheitsantrag zuzustimmen.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: Ici, la commission a pris, par 12 voix contre 11, la décision de suivre le projet du Conseil fédéral et de considérer par conséquent que les modifications du tracé destinées à accélérer le flux de trafic sont pratique- ment réputées comme étant des augmentations de la capacité de ces routes.
Toutefois, vous avez vu que le résultat en commission était as- sez serré: d'un côté, M. Bezzola vous a expliqué le point de vue de la minorité, de l'autre, la majorité ne veut même pas donner cette opportunité, même si les éventuelles modifica- tions de tracés ne provoquent pas une augmentation de la ca- pacité des routes.
Je pense que je dois défendre ici la majorité, et en tout cas ce sera le Conseil national qui devra prendre position sur cette proposition de minorité.
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N 8 juin 1994
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Der Buchstabe c war in der Kommission umstritten. Wir haben dann den Entscheid auch mit 12 zu 11 Stimmen gefällt. Die Mehrheit der Kommis- sion ist der Meinung, man sollte Buchstabe c betreffend «Ver- änderungen der Linienführung, die der Beschleunigung des Verkehrsflusses dienen», so stehenlassen. Die Minderheit, zu der auch ich gehöre, ist der Meinung, dass zum Beispiel Kur- venbegradigungen im Sinne der Sicherheit und der Übersicht- lichkeit der Strassen gezwungenermassen zu einer gewissen Beschleunigung führen würden.
Ich muss Sie aber im Auftrag der Kommission bitten, der Mehr- heit zu folgen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Zunächst zum Grundsatz des Artikels 4: Hier ist ganz klar festgehalten - und es ist unbestritten -, dass die Verkehrskapazität auf Transitstrassen nicht erhöht werden darf.
Im Absatz 3 wird erklärt, was darunter zu verstehen ist: Der Neubau von Strassen mit gleicher Funktion soll nicht zulässig sein. Es ist auch vom Spurausbau und weiter von der Verände- rung der Linienführung die Rede.
Den Buchstaben c hat der Ständerat gestrichen. Ihre Mehrheit will ihn aufrechterhalten. Sie würden also eine Differenz zum Ständerat schaffen, wenn Sie der Mehrheit folgen. Sollten Sie der Mehrheit nicht folgen, möchte ich zuhanden des Proto- kolls ausdrücklich festhalten, dass die Streichung, sofern Sie diese vornehmen, eine blosse Entschlackung des Textes ist, materiell aber nicht bedeutet, dass wegen der Streichung Fälle nach Buchstabe c zuzulassen wären.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
69 Stimmen 64 Stimmen
Abs. 4 - Al. 4
Vollmer Peter (S, BE), Sprecher der Minderheit: In diesem Arti- kel 4, das haben wir vorher bereits diskutiert, geht es um die Verkehrskapazität, die nicht erhöht werden darf. Der Bundes- rat, das möchte ich ausdrücklich anerkennen, hat klar zum Ausdruck gebracht, dass im Bereich der Verkehrskapazität Probleme bei der Interpretation des Verfassungsartikels ent- stehen können. Er hat deshalb in diesem Artikel 4 eine präzi- sere Umschreibung von Fällen gemacht, bei denen krasse Verkehrskapazitätserhöhungen allenfalls möglich wären und die er mit diesem Gesetz ausschliessen will. So weit, so gut Aber jetzt folgt in Absatz 4, in einer Ausnahmeklausel, die Möglichkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit diese Ein- schränkungen, die man in den ersten Absätzen gemacht hat, praktisch wieder zu unterlaufen. Wenn es um die Verkehrssi- cherheit geht, kann nach diesem Absatz die Verkehrskapazität wieder erhöht werden. Ich muss zugeben: Die Bedeutung die- ses Absatzes ist heute insofern entschärft, als wir gestern ei- nen Konzeptwandel vorgenommen haben. Dieser Absatz 4 ist eigentlich noch ein Kind des Konzeptes mit der Prozentklau- sel. Sie erinnern sich: Dummerweise ist mit dieser Prozent- klausel, die uns vom Bundesrat vorgelegt wurde, auch die Rheintal-Hauptstrasse in das Transitgebiet hineingerutscht Es ist klar: Die Rheintal-Autobahn möchte man auf vier Spuren ausbauen. Deshalb hat man einen Ausnahmeartikel gemacht, damit man sie trotzdem ausbauen kann. Wir haben jetzt aber einen Konzeptwechsel vorgenommen. Die Rheintalstrasse fällt nicht mehr unter das Ausbauverbot der Alpen-Initiative. Wir haben jetzt die Strecken bezeichnet, und deshalb müssten wir auch nicht mehr in dem Sinne Ausnahmen machen, dass «versehentlich» einbezogene Transitstrassen trotzdem ausge- baut werden können.
Die Gefahr in diesem Artikel ist aber evident. Niemand - ich möchte das ausdrücklich festhalten - bestreitet, dass es nötig sein kann, aus Gründen der Verkehrssicherheit am Strassen- netz irgendwelche Ausbauten, Korrekturen oder Verbesserun- gen vorzunehmen. Das ist selbstverständlich; die Verkehrssi- cherheit geht hier vor. Verkehrsingenieure weisen heute je- doch darauf hin, dass es durchaus möglich ist, Massnahmen zur Verkehrssicherheit vorzunehmen, die nicht zwingend eine
Verkehrskapazitätserhöhung mit sich bringen. Im Gegenteil, man kann auch zweispurige Fahrbahnen, also gefährliche Strassenstücke, richtungsgetrennt bauen, ohne dass unbe- dingt ein Ausbau auf vier Spuren vorgenommen werden muss. Auch wenn die Rheintalstrasse nicht mehr zur Debatte steht, müssen wir doch, nach dieser bundesrätlichen Fas- sung, wenn wir die Botschaft genau lesen, festhalten: Die bun- desrätliche Logik, mit diesem Verkehrssicherheitsartikel den Ausbau der Rheintalautobahn auf vier Spuren zu begründen, kann fatalerweise ohne weiteres auch am Gotthard ange- wandt werden. Auch dort haben wir die Situation, dass es aus Gründen der Verkehrssicherheit plötzlich angezeigt wäre zu sagen: Jetzt bauen wir hier doch vier Spuren, erstellen eine neue Röhre, damit wir aus Gründen der Verkehrssicherheit dieses Problem entschärfen können. Damit hätten wir uns eine ganz massive und krasse Verkehrskapazitätserhöhung eingehandelt. Genau die gleiche Argumentation gilt auch für die Rampen des San Bernardino. Ich möchte Ihnen noch ei- nen Hinweis geben: In der Kommission haben wir zu diesem Problem Fragen an den Bundesrat und an die Verwaltung ge- stellt. Herr Direktor Suter vom Bundesamt für Strassenbau - hören Sie gut zu! - hat ausdrücklich gesagt, dass es seiner Meinung nach ohne weiteres möglich und vielleicht auch sinn- voll sei, beispielsweise am San Bernardino aus Gründen der Verkehrssicherheit neue Kriechspuren für die Lastwagen zu bauen. Sie sehen, bei diesem Artikel 5 Absatz 4, so wird er von der Verwaltung interpretiert, geht man bereits heute davon aus, dass zusätzliche Kriechspuren gebaut werden können! Ich frage Sie: Was ist das anderes als eine ganz massive und krasse Kapazitätserhöhung dieser Transitstrassen, die wir ge- stern explizit und ausdrücklich als nicht ausbaufähig bezeich- net haben?
Zugegeben, auch Herr Bundesrat Ogi hat in bezug auf den Gotthard in der Kommission gesagt, der Gotthard könne auf- grund dieses Absatzes 4 nicht ausgebaut werden. Ich möchte Herrn Ogi jetzt nicht quälen; er hat gestern hier eine mutige Er- klärung abgegeben und bewiesen, dass er lernfähig ist. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass derartige Aussagen vielleicht morgen schon anders interpretiert werden. Morgen wird vielleicht auf einem Strassenstück irgendein Unfall statt- finden, und dann wird man sagen: Jetzt müssen wir auf vier Spuren ausbauen. Die ganze Konzeption wird damit wieder über den Haufen geworfen, wir haben wieder eine massive Ka- pazitätserhöhung.
Wir möchten mit unserem Antrag nichts anderes tun, als die Verkehrskapazitätserhöhung dort einzuschränken, wo sie eben krass ist; reine Verkehrssicherheitsmassnahmen möch- ten wir hingegen zulassen. Es gibt viele Verkehrssicherheits- massnahmen, die die Kapazität nicht oder nur bescheiden er- höhen: Bauen Sie einen Kreisel, tragen Sie zur Verkehrssi- cherheit bei, und Sie haben sich damit eine leichte Verkehrs- kapazitätserhöhung eingehandelt. Das möchten wir alles zu- lassen. Nicht zulassen jedoch wollen wir, dass die Beschrän- kung auf krasse Fälle der Kapazitätserhöhung, wie wir sie sel- ber in diesem Gesetz jetzt festgeschrieben haben, unter dem Vorwand einer Verkehrssicherheitsmassnahme wieder ausge- höhlt wird.
Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Auch bei diesem Minderheitsantrag geht es um ein Stück politische Glaubwürdigkeit. Es wäre fatal, wenn dieser Rat heute schon wieder einen Beschluss fassen würde, mit dem der Grundge- danke des Verfassungsartikels, wonach die Transitstrassen nicht ausgebaut werden können, aufgrund der Ausnahme- klausel der Verkehrssicherheit einmal mehr in eklatanter Weise ausgehöhlt würde. Wenn ich hier diesen Minderheitsan- trag vertrete, dann ist es wirklich eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Wir haben genügend Möglichkeiten, auch bei Annahme dieses Minderheitsantrages Verkehrssicher- heitsmassnahmen vorzusehen, die bescheidene Verkehrska- pazitätserhöhungen zwangsläufig mit sich bringen. Wir möch- ten aber ausdrücklich und explizit die krassen Fälle der Ver- kehrskapazitätserhöhung verhindern, die wir in diesem Ge- setz aufzählen - dazu gehören insbesondere der Bau zusätzli- cher Spuren, seien das Kriechspuren, seien das neue Spuren, eben der Ausbau von zweispurigen Strassen auf vier Spuren.
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Das darf nicht möglich sein, sonst verletzen wir den Verfas- sungsartikel mit diesem Gesetz noch einmal in eklatanter Weise.
Ich bitte Sie deshalb: Sagen Sie hier zu diesem Minderheitsan- trag ja, setzen Sie hier ganz klare Schranken. Das kann uns heute um so leichter fallen, als wir die Transitstrassen gestern ja eindeutig und klar auf bestimmte, fixierte Strassenstücke be- schränkt haben. Dort gibt es diese Schwierigkeiten nicht mehr, die der Bundesrat noch gesehen hat, als er seine Bot- schaft aufgrund seines Prozentklauselgesetzes ausarbeitete. Ich meine, nach dem Systemwechsel sollte es ein Stück Fair- ness auch gegenüber dem Volk sein, jetzt ganz klar und deut- lích auch Schranken zu setzen gegen eine Aushöhlung der Bestimmung, die Verkehrskapazität nicht zu erhöhen.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu.
Bezzola Duri (R, GR): Bei diesem Artikel geht es um die Erhö- hung der Verkehrskapazität, vor allem aber auch um die Ver- kehrssicherheit. Im Namen der FDP-Fraktion und der Kommis- sionsmehrheit bitte ich Sie, bei diesem Artikel den Minder- heitsantrag abzulehnen.
Ich wiederhole, was ich vorher zu Artikel 4 Absatz 3 Buchsta- be c gesagt habe. Ich finde es übertrieben, wenn man hier von politischer Glaubwürdigkeit spricht und dabei vergisst, was es bedeutet, Bauwerke im Alpengebiet in schwierigem Gelände zu erstellen.
Wir sprechen jetzt über die Alpen-Initiative, wir sprechen über den Bau von Transitstrassen im Gebirge, und ein wesentlicher Teil der Mittel für den Strassenbau im Gebirge dient der Sub- stanzerhaltung. Die Strassen sind in schwierigem Gelände ge- baut, Schäden durch Witterungseinflüsse sind an der Tages- ordnung: Ich denke an Frostschäden, Lawinen, Steinschläge usw. Ich verstehe unter Substanzerhaltung die Erhaltung der bestehenden Trassees, der Kunstbauten usw., nicht den Bau von zusätzlichen Spuren und den weiteren Ausbau der Kapa- zität. Unterhalt, Reparaturen, Sanierungen und die Substanz- erhaltung erfordern nicht selten eine Anpassung der Linien- führung.
Dass bei der Sanierung einer bestehenden Strasse eine bes- sere Linienführung, eine Verbreiterung eines Teilstückes mög- lich sein müssen, sollte selbstverständlich sein. Eine solche Massnahme würde nicht der Erhöhung der Verkehrskapazität dienen, sondern in erster Linie der Verkehrssicherheit. Ent- scheidend für die Erhöhung der Verkehrskapazität einer Tran- sitstrasse ist sicherlich nicht die Sanierung einzelner kleiner Strassenstücke. Wenn es darum geht, die Substanz wirklich auch zu erhalten, dann würde man mit dieser Bestimmung so, wie sie die Kommissionsminderheit vorschlägt, bei jedem Bauwerk einen Grund finden, es zu verhindern. Es geht doch auch hier darum, bei der Sanierung eines Teilstückes - sinn- volle - Verbesserungen zu ermöglichen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Giezendanner Ulrich (A, AG): Unsere Partei heisst Freiheits- Partei. Ich bin auch sehr glücklich darüber.
Wissen Sie, vor allem die Leute der CVP, wegen der Abstim- mung, wie der Artikel richtig heisst? «Der Umbau bestehender Strassen, der in erster Linie der Verkehrssicherheit dient .... » Wenn wir der Minderheit zustimmen, wollen wir also verhin- dern, dass die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Wir verhindern, dass die Verkehrssicherheit auf Transitstrassen er- höht werden kann. Das ist die Tatsache.
Eine Kriechspur am San Bernardino dient nicht dem Ausbau, sie dient der Sicherheit des privaten Verkehrs, sie dient aber auch der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs. Sie wissen, dass eine Buslinie über den San Bernardino führt. Diese Busse fahren hinter langsam kriechenden Lastwagen her, weil keine Kriechspur besteht. Im weiteren ist bei dieser Kriechspur unbedingt auch der ökologische Aspekt zu beachten. Sie hal- ten damit nicht den Verkehrsfluss auf. Es ist natürlich romanti- sches Denken hier im Saal, wenn jemand von einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard spricht. Das wissen Sie alle, dass das leider nicht umzusetzen ist.
Ich bitte Sie dringend, diesem Minderheitsantrag nicht zuzu- stimmen. Denken Sie an die Verkehrssicherheit. Wir können nicht immer von Temporeduktionen sprechen, von Verminde- rung von Unfällen, und dann mit einem solchen Gesetz alle Massnahmen zunichte machen, die der Sicherheit im Stras- senverkehr dienen würden.
Hämmerle Andrea (S, GR): Sie haben gestern mehrere Male gesagt, die Verfassungsbestimmung sei unklar formuliert. In diesem Punkt ist sie absolut klar, und es besteht überhaupt kein Zweifel. Die Verfassungsbestimmung sieht eine Aus- nahme vor, bei welcher die Erweiterung der Kapazität möglich ist, nämlich für Umfahrungsstrassen zur Entlastung der Ort- schaften vom Durchgangsverkehr. Dies ist die einzige Aus- nahme zur Erhöhung der Kapazität, welche die Verfassung vorsieht. Und nun wollen Sie mit diesem Absatz eine andere Ausnahme in das Gesetz hineinbringen, eine Ausnahme, die die Verfassung ausdrücklich nicht vorsieht. Wenn Sie das tun, dann ritzen Sie die Verfassung noch einmal, und Sie biegen sie noch einmal zurecht, genau so, wie Sie es gestern in fla- granter Art getan haben. Wir haben eine Ausnahmebestim- mung in der Verfassung, und diese zählt abschliessend alle Ausnahmen auf.
Herr Bezzola und Herr Giezendanner, es sind alle Massnah- men zur Substanzerhaltung und zur Erhöhung der Verkehrssi- cherheit auch auf diesen Transitstrassen möglich. Alle Mass- nahmen sind möglich ausser einer, nämlich der Erhöhung der Kapazität. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jede Brücke saniert werden kann, dass jeder Tunnel erhalten werden kann; das ist selbstverständlich, dafür brauchen wir gar keine Be- stimmung. Darüber besteht kein Zweifel. Aber es ist nicht mög- lich, zusätzliche Spuren zu bauen, die Kapazität zu erweitern. Wenn Sie die Selbstverständlichkeit wollen, dann brauchen Sie Ihren Zusatzartikel nicht, und wenn Sie die Kapazitäten er- weitern wollen, was Sie eben tun wollen - Herr Suter vom Bun- desamt für Strassenbau hat es klipp und klar gesagt, eine Kriechspur an der N13-Südrampe wäre möglich -, dann ritzen Sie noch einmal in flagranter Art die Verfassung. Ich denke, was Sie gestern angestellt haben, reicht.
Ich bitte Sie dringend, den Minderheitsantrag Vollmer zu un- terstützen.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: Pour comprendre la por- tée de cet alinéa, il faut considérer l'ensemble de cet article 4. Nous avons voté l'alinéa 1er qui dit clairement: «La capacité des routes de transit ne peut être augmentée. » Puis, à l'alinéa 3, que l'on vient de discuter, on a dit quels sont les élé- ments qui montrent une augmentation de la capacité: la cons- truction de nouvelles routes, l'élargissement de routes par des voies supplémentaires, les modifications du tracé destinées à accélérer le flux du trafic.
Ici, à l'alinéa 4, on a voulu introduire une exception à la rigidité de l'alinéa 3, en particulier pour deux motifs: la sécurité et l'entretien du réseau routier. Si, par contre, on suit la proposi- tion de minorité Vollmer, proposition qui, en commission, avait obtenu 9 voix alors que la majorité en avait obtenu 13, on vide pratiquement cet alinéa de son sens.
En effet, avec cet alinéa 4, on veut donner la possibilité de faire des corrections, des modifications de routes existantes pour autant que des motifs de sécurité, en premier lieu, et d'entre- tien du réseau routier, ensuite, rendent cela nécessaire, donc pour autant qu'il y ait des raisons valables de faire des correc- tions.
La capacité des routes ne sera pas augmentée par ces correc- tions, mais je crois qu'ici nous devons maintenir une certaine flexibilité pour permettre la réalisation de ces corrections, si l'expérience de la réalité quotidienne du trafic les rend néces- saires. Par exemple, si beaucoup d'accidents se produisent sur des tronçons de route qui sont soumis à ce blocage de l'augmentation de la capacité de trafic, il faut voir alors quelles sont les corrections utiles et nécessaires à apporter pour éviter la répétition de ces accidents dans les endroits dangereux.
L'alinéa 4 donne la possibilité de faire ces corrections pour éli- miner la cause de ces accidents, tandis que la proposition de minorité Vollmer, très rigide, écarte cette possibilité. Il se peut
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que, justement pour éliminer des causes d'accidents, on doive faire des corrections, par exemple en vue d'augmenter la fluidité du trafic. Or, si l'on vote la proposition de minorité Vollmer, cette amélioration de la fluidité du trafic ne sera plus possible, tandis qu'elle le reste avec la proposition de la majo- rité de la commission.
Avant de conclure, je citerai encore un exemple. Si, à une sor- tie d'autoroute, des embouteillages sont à l'origine d'acci- dents fréquents, il faut peut-être faire une correction du tracé pour éviter la formation de ces embouteillages et améliorer la fluidité du trafic. Dans ce sens, avec la proposition de minorité Vollmer, on évite cette correction, tandis que la majorité de la commission est d'avis qu'une flexibilité raisonnable, judi- cieuse, pour éliminer ces causes d'accidents, pour augmenter la sécurité du trafic et pour entretenir le réseau routier est sûre- ment nécessaire et ne va pas contre l'esprit de l'article consti- tutionnel accepté par le peuple.
Rebeaud Laurent (G, GE): J'ai une question de terminologie. Dans le domaine des constructions routières, le concept de «Substanzerhaltung» n'existe pas. C'est un concept qui est en vigueur dans le monde économique et dans le monde ban- caire. J'aimerais bien que le rapporteur de langue allemande nous donne si possible une définition précise de ce que signi- fie ce concept en matière de constructions routières, de ma- nière à ce que la traduction française soit précise. Le texte français, que j'ai contribué à rédiger, parle d'«entretenir le ré- seau routier». Il semble que les notions ne soient pas tout à fait correspondantes.
J'ai entendu, dans des débats publics, donner de «Substanz- erhaltung» des définitions absolument hallucinantes, disant que, par exemple, s'il y avait des travaux sur une piste du tun- nel du Gothard, il faudrait creuser un autre tunnel pour qu'en tout temps la capacité routière de la traversée des Alpes par le Gothard puisse être maintenue, ce qui est évidemment une absurdité. Donc, s'il vous plaît, j'aimerais, avant que nous trou- vions le terme français précis, qu'il soit donné de «Substanz- erhaltung» une définition compréhensible.
En attendant que cette définition soit donnée, je réserve la ver- sion française, et je serais reconnaissant à mes collègues de langue française d'être aussi attentifs à la chose, parce que nous devrions si possible nous mettre d'accord sur le sens des termes «entretenir» et «maintenir la substance». Il est im- portant qu'on sache ce que signifient les textes qu'on vote.
Präsidentin: Die LdU/EVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Minderheit unterstützt.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: In Absatz 3 legen wir rela- tiv restriktive Verbote vor. In Buchstabe a sprechen wir den Neubau von Strassen an, in Buchstabe b die Erweiterung be- stehender Strassen, in Buchstabe c haben Sie jetzt auch die Veränderung der Linien beschlossen. In Absatz 4 wollen wir eine gewisse Flexibilität in dieses Gesetz bringen. Es gibt da- für zwei Gründe.
Der eine Grund ist die Substanzerhaltung, die Herr Rebeaud angesprochen hat. Nach meiner Meinung bedeutet Substanz- erhaltung Erhaltung der bestehenden Strassen, also ihren Un- terhalt, ihre Pflege. Der Ständerat hat das so definiert: «wenn schwerwiegende Schäden vorliegen»; zum Beispiel in der Kof- ferung, im Belag, usw. Es geht nicht um Neubauten entlang ei- ner Strasse, sondern um die Erhaltung des Bestehenden. Das ist auch absolut richtig. Substanzerhaltung dient auch der Si- cherheit der Verkehrsteilnehmer, nicht nur der Substanzerhal- tung an und für sich. Im übrigen wird es auch schwierig sein, wenn wir Absatz 4 nicht haben, zu definieren und abzugren- zen, wo denn Substanzerhaltung oder Ausbauten aus Sicher- heitsgründen noch zulässig sind. Herr Vollmer hat gesagt, auch ein Kreisel wäre durchaus möglich, trage aber auch zur Kapazitätserhöhung bei. Ich frage Sie, Herr Vollmer: Wieviel Kapazitätserhöhung dulden Sie bei Sicherheitsmassnah- men? Es wird schwierig sein, diese Grenze zu ziehen. Darum bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Min- derheitsantrag abzulehnen. Der Antrag wurde übrigens be- reits in der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Diesem Absatz 4 kommt, wie Herr Vollmer richtig bemerkte, nicht mehr die gleiche Bedeutung zu. Er ist anlässlich des Konzepts des Bundesrates entstanden und hätte dort viel mehr Bedeutung gehabt als heute. Absatz 4 beschränkt sich nach unseren gestrigen Beschlüssen auf die vier bezeichne- ten Strecken. Wir sprechen nicht mehr über die Alpen-Initia- tive, wir sprechen über das Bundesgesetz, und wir sprechen nur noch in diesem Zusammenhang über die vier Transit- strecken. Substanzerhaltung ist auch eine ökonomische An- gelegenheit. Es ist aber auch eine Frage der Sicherheit. Es gibt zudem auch noch ökologische Gedanken, die Sie sich hier machen müssen; Herr Giezendanner hat das treffend ange- führt. Auch die Minderheit müsste, wenn man ihre Zusammen- setzung betrachtet, vor allem diese ökologischen Überlegun- gen anstellen.
Ich bitte Sie namens der Kommission, die diesen Antrag wie gesagt mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt hat, der Mehrheit zu folgen.
Vollmer Peter (S, BE), Sprecher der Minderheit: Jetzt wird Verwirrung gestiftet. Lesen Sie bitte meinen Antrag! Wir plädie- ren nicht für Streichung dieses Absatzes 4. Wir plädieren nicht dafür, dass man Substanz nicht erhalten kann, wie es jetzt kor- rekt, richtig definiert worden ist. Wir plädieren nicht dafür, dass man keine Anpassungen zur Erhöhung oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit machen kann. Wir streichen diesen Ab- satz 4 nicht. Wir möchten lediglich bei der Anwendung dieses Absatzes 4 eine Schranke setzen, eine ganz klare Schranke - Herr Binder, da haben Sie nicht richtig zugehört oder den An- trag nicht richtig gelesen -, nämlich eine Schranke mit drei Be- dingungen. Man kann alles tun zur Substanzerhaltung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Man darf aber keine neuen Spuren bauen. Man darf keine neuen Strassen bauen, keine Neubauten erstellen, und man darf nicht eine völlig neue Linien- führung machen, die nur dem Zwecke der Kapazitätserhöhung oder der Verkehrsbeschleunigung dient. Wir haben damit ganz klare Leitplanken gesetzt, und alles andere ist, aufgrund dieses Absatzes 4, der bestehenbleibt, möglich. Wir möchten nur nicht, dass dieser Absatz 4 plötzlich so weit interpretiert wird, dass wir den Grundgedanken des Verfassungsartikels und auch dieses Gesetzes damit wieder aushöhlen können. Ich bitte Sie, das richtig zu lesen und nicht zu sagen, mit diesem Minderheitsantrag könne man keine Substanz erhalten und keine Massnahmen für die Verkehrssicherheit ergreifen. Das alles ist explizit möglich, mit diesen Beschränkungen, mit die- sen drei explizit vom Bundesrat im Gesetz als krasse Fälle der Verkehrskapazitätserhöhung aufgeführten Beispielen. Des- halb schaffen wir mit dieser Ergänzung des Absatzes 4 Klarheit, und Klarheit ist jetzt hier angesagt.
Rebeaud Laurent (G, GE): La définition qui nous a été donnée de «Substanzerhaltung» indique effectivement qu'un concept un peu nouveau fait irruption dans la législation routière. On veut dire par là l'entretien, plus, en cas de destruction par exemple, la reconstruction de ce qui a été détruit par une ava- lanche ou une autre catastrophe naturelle.
Je vous propose, par conséquent, pour la version française où l'on ne peut en tout cas pas dire «entretien de la substance», ce qui ferait un peu drôle, de dire simplement «entretien et re- nouvellement». Ainsi, on pourra voter en sachant qu'il ne s'agit pas seulement de l'entretien mais aussi, en cas de destruction d'un ouvrage, de la possibilité de le reconstruire dans les di- mensions précédentes.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Herr Vollmer, ich habe nicht gesagt, Sie wollten den Absatz streichen. Ihr Anliegen ist mir völlig klar, ich habe Ihren Minderheitsantrag auch gelesen: Sie wollen verhindern, dass neue Spuren gebaut werden, das ist eindeutig. Ich muss Ihnen einfach sagen: Wir sprechen hier nicht über Strassen im topfebenen Gelände Mittelland, wo es überhaupt keine Probleme gibt, eine bestehende Strasse viel- leicht ohne Erweiterung richtungsgetrennt zu machen. Wir sprechen hier von Strassen im Gebirge, in engen Verhältnis- sen, wo Sie nicht unbedingt eine Richtungstrennung ohne all- fällige Erweiterung der Strasse machen können. Ich muss Ih-
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nen auch noch sagen - Herr Cavadini Adriano hat dies bereits erwähnt -: Wenn es bei einer Ausfahrt immer wieder zu sehr vielen Staus kommt - Stau ist ein ökologischer Unsinn, Herr Vollmer, da gehen wir miteinander einig -, kann man diesem Phänomen - es gibt dort vielleicht auch viele Unfälle - viel- leicht nicht anders begegnen als mit einer zusätzlichen Aus- fahrtspur. Das wollen wir mit diesem Antrag ermöglichen. Herr Rebeaud, zur Substanzerhaltung, das ist absolut klar, ge- hören auch Reparaturen wegen Lawinen- und Frostschäden - wir sprechen hier von extremem Gelände -, das ist selbstver- ständlich. Ich gebe jedoch zu, dass man diese tatsächlich auch machen würde, ohne diese Ausnahme hier zu stipulie- ren. Fegt eine Lawine eine Strasse weg, wird sie selbstver- ständlich wieder gebaut
Die Minderheit will eindeutig zusätzliche Spuren verhindern. Es gibt, vor allem im Bereich Sicherheit, auf gewissen Streckenabschnitten vielleicht gar keine andere Möglichkeit, um die Sicherheit zu erhöhen und zu gewährleisten, als - viel- leicht nur streckenweise - neue Spuren zu bauen; sie müssen ja nicht über die ganze Strecke gehen, können eventuell nur einen sehr kleinen Abschnitt betreffen. Das ist eigentlich der Kerngedanke dieses Mehrheitsantrages, darauf basiert er.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: M. Rebeaud a fait la pro- position d'ajouter le terme de «renouvellement» et donc de dire «entretien et renouvellement», si j'ai bien compris. Je pense qu'on pourrait accepter cette manière de compléter cet alinéa qui devrait donc être formulé de la façon suivante: « .... dans le but premier d'entretenir et de renouveler le réseau routier et d'améliorer la sécurité du trafic .... » Donc, cela doit permettre soit d'entretenir soit, dans le cas où il y a eu des dé- gâts importants, de reconstruire ce qui a été détruit par des si- tuations naturelles exceptionnelles.
Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Vollmer hat im ersten Votum kor- rekterweise zum Ausdruck gebracht - ich möchte das unter- stützen -, dass nach Ihrem Beschluss von gestern bezüglich Konzeptwechsel diese Bestimmung eine geringere Bedeu- tung bekommt; der Konzeptwechsel nimmt in einem gewissen Sinne der Bestimmung ihren Inhalt.
In Absatz 4 will man festlegen, dass unter überwiegenden öf- fentlichen Interessen in gewissen Fällen doch eine Kapazitäts- erhöhung möglich wäre. Es ist denkbar, dass Massnahmen, die diesen Interessen dienen, gleichzeitig einen Tatbestand von Absatz 3 erfüllen. Dann besteht von Gesetzes wegen ein Konflikt, und gemäss Antrag der Kommissionsminderheit wäre dieser in der Praxis nicht zu lösen. Die Fassung des Stän- derates und der Mehrheit Ihrer Kommission würde diesen Konflikt mit Absatz 4 aufheben; dieser geht vor.
Noch etwas: Öffnet man mit dem Sicherheitsargument - es geht ja grundsätzlich um Kriechspuren im Bereich San Ber- nardino - vorhandenen Ausbauideen Tür und Tor? Der Bun- desrat ist nicht der Meinung, es wäre möglich, mit der Sicher- heitsargumentation die zweite Tunnelröhre am Gotthard zu bauen; das möchte ich einmal klarstellen. Es muss aber mög- lich sein, eigentliche Unfallfallen zu sanieren. Als «Lex St. Gal- ler Rheintal» hat die Bestimmung ja jetzt auch keine Bedeu- tung mehr. Seinerzeit, beim Konzept des Bundesrates, hat man - das möchte ich hier klar und deutlich sagen - in erster Linie an die N 13, ans St. Galler Rheintal, gedacht
Es sind aber Fälle denkbar, das möchte ich zuhanden des Pro- tokolls sagen, in denen eine Anpassung möglich sein könnte; die südliche San-Bernardino-Route wurde erwähnt. Es ist an Ihnen, jetzt zu entscheiden. Aber es wäre nicht gedacht, dass wir solchen Massnahmen Tür und Tor öffnen würden.
Präsidentin: Herr Rebeaud schlägt die Formulierung «dans le but premier d'entretenir et de renouveler le réseau routier» vor. Die Kommission schliesst sich dieser Formulierung an. Die französische Fassung des Antrages der Mehrheit wäre dem- zufolge so modifiziert.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
100 Stimmen 58 Stimmen
Abs. 5 - Al. 5
Schmied Walter (V, BE): Cette proposition d'amendement n'est pas révolutionnaire. Finalement, du point de vue juridi- que, elle n'est ni nécessaire ni indispensable. Le droit interna- tional, du moins dans le cadre des accords signés par la Suisse, prime sur le droit national, ce qui est juste.
Le but de cette proposition d'amendement est bien davan- tage d'indiquer aux pays de notre continent l'ouverture de la Suisse aussi dans la concrétisation de l'initiative acceptée par le peuple.
Nous en sommes ici à la phase de la conception des routes dans le futur. C'est un détail par rapport à l'objectif essentiel visé par le texte: le transfert du transit routier sur le rail.
Une proposition semblable avait été présentée et soumise à la commission par M. Poncet. Il l'avait retirée avant le vote parce qu'il n'avait pas ressenti suffisamment d'appui de la part du Conseil fédéral. Je ne sais pas s'il est toujours du même avis, il ne donne pas l'impression d'entendre ce qui se dit actuelle- ment, mais il pourra répondre lui-même.
Je vous propose quand même d'accepter cette proposition d'amendement, uniquement pour indiquer à l'Europe que la concrétisation de l'initiative des Alpes ne doit pas se faire au détriment de notre collaboration et coopération avec elle.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: En commission, on avait déjà discuté une proposition analogue qui avait été présentée par M. Poncet. A la fin de la discussion, M. Poncet avait retiré sa proposition, en voyant que, d'un côté, le Conseil fédéral ne souhaitait pas particulièrement cet alinéa 5 et, de l'autre côté, qu'il y avait un problème de principe à considérer.
Tout en regardant avec sympathie la proposition Schmied Walter, la commission est d'avis qu'il ne faut pas l'introduire pour les raisons suivantes:
Il est vrai que les accords internationaux ont la primauté sur les lois internes, et le Conseil fédéral a confirmé que l'initiative est compatible soit avec l'Accord de transit soit avec la Conven- tion européenne sur les grandes routes nationales. Avec sa proposition, M. Schmied Walter aimerait que, du côté du Par- lement, il soit évident que l'on veut respecter les accords inter- nationaux que la Suisse a conclus avec d'autres pays, ceci dans le but d'aider le Conseil fédéral dans ses négociations avec la Communauté. Mais, comme je viens de vous le dire, d'une part ces accords doivent en tout cas être respectés et, d'autre part, on risque d'avoir systématiquement deux types de lois: celles qui portent une référence aux accords interna- tionaux qui doivent être respectés, comme dans le cas de la proposition Schmied Walter, et celles où cette formulation n'est pas spécifiée, mais qui doivent aussi respecter les ac- cords internationaux.
Dès lors, pour éviter de créer deux types de lois, celles dans lesquelles il y a cette allusion et celles où elle n'y est pas, et afin d'éviter de ne plus très bien savoir pourquoi on l'a mise dans certaines lois et pas dans d'autres, la commission a préféré re- noncer à vous proposer de mettre explicitement cette réfé- rence au respect des accords internationaux, tout en admet- tant qu'il faut les respecter. D'ailleurs, l'initiative et la loi d'appli- cation respectent les décisions auxquelles la Suisse a souscrit avec les Etats étrangers.
C'est pourquoi la commission vous propose de ne pas accep- ter la proposition Schmied Walter.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Der Antrag Schmied Wal- ter ist von Herrn Poncet bereits in der Kommission eingebracht worden. Nach gewalteter Diskussion hat Herr Poncet diesen Antrag zurückgezogen. Herr Poncet und auch Herr Schmied wollten dem Bundesrat eine gewisse Hilfestellung für interna- tionale Verhandlungen geben, eine gewisse Sicherheit auch. Wir sind der Meinung, dass internationale Abkommen ohne- hin eingehalten werden müssen. Das scheint uns klar zu sein. Die Antragsteller haben natürlich das Transitabkommen im Auge. Das ist richtig, aber es gibt eine neue Praxis, ein neues System, indem wir das in diesem Gesetz ausdrücklich erwäh- nen, währenddem wir es in anderen Gesetzen, mit denen wir
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924
N 8 juin 1994
auch internationale Übereinkommen einhalten müssen und tangieren, nicht explizit erwähnt haben. Der Antrag ist nicht falsch, aber er ist - auch nach Meinung der Kommission - nicht nötig.
Ogi Adolf, Bundesrat: Es ist selbstverständlich, dass interna- tionale Übereinkommen einzuhalten sind. Es geht auch um unsere Glaubwürdigkeit. Die ausdrückliche Erwähnung die- ses Vorbehaltes stiftet Verwirrung und damit auch Rechtsunsi- cherheit, weil nicht sofort klar ist, was damit gemeint ist. Es ver- leitet zum falschen Schluss, das Gesetz als solches widerspre- che internationalen Übereinkommen. Dieser Eindruck muss vermieden werden. Sollte damit die Diskriminierungsfrage ab- gefedert werden, so ist eindeutig darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz über den Strassentransitverkehr keine Diskrimi- nierung beinhaltet. Wir werden uns treffen, wenn es um die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene geht. Der Antrag ist gut gemeint, aber ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag ab- zulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Schmied Walter Dagegen
58 Stimmen 70 Stimmen
Art. 5
Antrag der Kommission Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 3 (neu) Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Hämmerle, Diener, Herczog, Schmid Peter, Stalder, Steiger Hans, Vollmer, Zwygart)
(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit zu Artikel 3 an- genommen wird)
Abs. 1
Der Bau von Umfahrungsstrassen zur Entlastung von Ort- schaften vom Durchgangsverkehr ist zulässig.
Abs. 2
Linienführung verlangen. Der Bau einer zweispurigen Um- fahrungsstrasse zwischen Siders und Brig (N 9) ist zulässig. Abs. 3 (neu)
Wird eine Umfahrungsstrasse gebaut, so ist die entlastete Durchfahrtsstrasse durch die Ortschaft baulich so zu verän- dern, dass sie ihre Attraktivität als Durchgangsroute verliert
Antrag Schmidhalter Abs. 1
Der Bau und Ausbau von Umfahrungsstrassen zur Entlastung von Ortschaften vom Durchgangsverkehr ist zulässig. (Rest des Absatzes streichen) Abs. 2
(Eventualantrag, falls in Artikel 3, Simplonroute, der Antrag der Minderheit/Spoerry angenommen wird)
die entsprechende Linienführung verlangen. Die Strecke Siders-Brig ist als richtungsgetrennte, nicht höhengleich kreuzende Nationalstrasse zweiter Klasse als generelles Pro- jekt zu genehmigen und schrittweise zu bauen.
Antrag Spoerry Abs. 2 Gemäss Antrag der Minderheit
Art. 5
Proposition de la commission Majorité Al. 1, 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 3 Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(Hämmerle, Diener, Herczog, Schmid Peter, Stalder, Steiger Hans, Vollmer, Zwygart)
(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la mino- rité à l'article 3 serait adoptée)
Al. 1
La construction de routes de contournement visant à déchar- ger les localités est autorisée.
Al. 2
... ce tracé. La construction d'une route de contournement, à deux pistes entre Sierre et Brigue (N 9) est autorisée. Al. 3 (nouveau)
Lors de la construction d'une route de contournement, il y a lieu de modifier la construction de la route de transit ainsi déchargée de manière à ce qu'elle perde son attrait en tant que telle.
Proposition Schmidhalter Al. 1
La construction et l'extension de routes de contournement sont autorisées. (Biffer le reste de l'alinéa)
Al. 2
(Proposition subsidiaire, en cas d'adoption de la proposition de minorité/Spoerry concernant l'article 3)
.... ce tracé. Il y a lieu d'adopter le tracé Sierre-Brigue comme un projet général de route nationale de deuxième classe, sans croissement au même niveau et pourvu, dans les deux direc- tions, de bandes de roulement séparées.
Proposition Spoerry Al. 2 Selon la proposition de la minorité
Abs. 1 -Al. 1
Präsidentin: Der Minderheitsantrag Hämmerle als Eventual- antrag entfällt gemäss Ihrem Entscheid zu Artikel 3, ebenso der Eventualantrag Schmidhalter zu Absatz 2.
Schmidhalter Paul (C, VS): Ich habe einen Eventualantrag bei Absatz 2 gestellt, der entfällt, weil wir gestern diese Sache be- reinigt haben. Aber bei Artikel 5 ist der Absatz 1 noch nach dem Konzept des Bundesrates formuliert Weil wir jetzt ein neues Konzept haben, müssen wir den zweiten Teil dieses Ab- satzes 1 streichen. Darum habe ich das noch einmal aufge- nommen und dort nur noch das Wort «Ausbau> eingebaut. Neu würde also die Definition der Umfahrungsstrassen heis- sen: «Der Bau und Ausbau von Umfahrungsstrassen zur Entla- stung von Ortschaften vom Durchgangsverkehr ist zulässig.» Der Rest des Absatzes soll gestrichen werden; weiter geht es dann nach Entwurf des Bundesrates zu Absatz 2.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: On n'a pas discuté de la proposition Schmidhalter en commission. Du point de vue personnel, je pourrais m'y rallier, compte tenu aussi du com- plément d'explication qu'il vient de nous donner.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor; sie hat ihn nicht diskutiert. Nach mei- nem persönlichen Empfinden und meiner Beurteilung besteht keine materielle Differenz Ich könnte mich dem Antrag Schmidhalter anschliessen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Der Hinweis auf Artikel 4 im Beschluss des Ständerates ist eine präzisierende Ergänzung. Es besteht in dieser Hinsicht keine materielle Differenz zum Antrag der Minderheit und zum Antrag Schmidhalter. Der einzige materi- elle Unterschied besteht vielleicht darin, dass die Fassungen Ständerat/Schmidhalter nicht bloss den Bau, sondern auch den Ausbau ausdrücklich erwähnen. Dies erscheint dem Bun- desrat richtig.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Schmidhalter Für den Antrag der Mehrheit
76 Stimmen 49 Stimmen
925
Strassentransitverkehr im Alpengebiet. Bundesgesetz
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 3 -Al. 3
Schmid Peter (G, TG), Sprecher der Minderheit: Diejenigen, die das Hohelied der Verkehrssicherheit jetzt immer wieder ge- sungen haben, müssten diesem Antrag eigentlich zustimmen, meine Herren Kollegen Bezzola und Binder! Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass Ortsdurchfahrten, die unter Um- ständen schneller und kürzer sind, trotz Umfahrungen benützt werden. Nur die Verkehrsberuhigung innerorts führt zu grös- serer Sicherheit. Also ist es folgerichtig, beim Bau von Umfah- rungsstrassen die bestehenden Ortsdurchfahrten zu redimen- sionieren. Das ist gleichsam ein Nebeneffekt.
Der Hauptzweck meines Minderheitsantrages hat jedoch mit der Umsetzung der Alpen-Initiative zu tun. Wenn es Ihnen da- mit ernst ist, dass der Transitverkehr auf die Schiene kommt, dann brauchen die Strassen automatisch weniger Durch- gangsverkehr zu schlucken, und dann dürfen die Kapazitäten nicht noch drastisch erhöht werden. Ohne zusätzliche flankie- rende Massnahmen wird die Verkehrsentlastung im betreffen- den Dorf oder Zentrum nie erreicht. Der Antrag, entlastete Durchfahrtsstrassen durch Ortschaften baulich so zu verän- dern, dass sie ihre Attraktivität verlieren, ist darum also nur die logische Konsequenz der Umsetzung der Alpen-Initiative.
Mit der Redimensionierung der Ortsdurchfahrten wird dem be- rechtigten Anliegen der Anwohner, vom Verkehr in den Dör- fern wirklich entlastet zu werden, konkret entsprochen, und das ist ein wichtiger Teil der Alpen-Initiative.
Wenn Sie diesen Antrag unvoreingenommen prüfen, kommen Sie zum selben Schluss wie Herr Bundesrat Ogi in der Kom- missionssitzung. Er hat dazu wie folgt Stellung genommen: «Diesen Antrag können wir annehmen.» Wenn man Umfah- rungsstrassen baut, soll man die Ortsdurchfahrten einschrän- ken - das ist die Konsequenz.
Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Steiger Hans (S, ZH): Herr Bundesrat Ogi, Sie wurden gestern schon reichlich zitiert, vorhin von Herrn Schmid Peter wieder; und eigentlich möchte auch ich Sie selbst als Zeugen für ein Ja zu seinem Antrag verwenden. Herr Schmid hat Ihre Aus- sage aus dem Kommissionsprotokoll genommen, gemäss welchem Sie betonen, dass dieser Antrag einfach eine logi- sche Konsequenz sei. Ich habe mir damals in der Kommission sogar Ihre spontane Aussage notiert: «Ein logischer, guter An- trag.» Dies ist eine Aussage, die nicht vor der Abstimmung über die Alpen-Initiative gemacht wurde; sie wurde erst kürz- lich gemacht. Ich hoffe, Sie können dazu noch stehen.
Aus langer Erfahrung mit Diskussionen über Strassenbau und Umfahrungen weiss ich nur zu gut, dass solche Absichtserklä rungen später, wenn diese Bauten erfolgen, gerne vergessen werden. Wir alle kennen Beispiele, wo Entlastungen nach dem Bau der Umfahrung Theorie blieben. Daraus haben wir ge- lernt, dass jedes nachträgliche Fordern zu spät kommt und es schon im Vorfeld Sicherungen braucht. Ein aktuelles Beispiel: Umfahrung Zürich mit Uetlibergtunnel in der Nationalstrassen- planung. Dieses Projekt wäre heute kaum umkämpft, wenn die Umfahrungsfunktion klar wäre, die flankierenden Mass- nahmen gesichert wären. Nun haben wir endlose Auseinan- dersetzungen und einen juristischen Kleinkrieg um dieses Projekt. In der Alpen-Initiative, im jetzigen Verfassungsartikel, ist ganz eindeutig die Entlastung von Ortschaften als Ziel für Ausnahmen vom Baustopp an Transitachsen genannt. Dies ist im Gesetz logischerweise festzuschreiben, was, wie Herr Ogi selber gesagt hat, eine ganz logische Konsequenz ist. Die SP-Fraktion stimmt der Minderheit zu.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: La majorité de la com- mission vous invite à rejeter cette proposition de minorité pour les raisons suivantes:
Selon M. Schmid Peter, si l'on construit une voie de contour- nement, celle-ci devra décharger le trafic à l'intérieur d'une ville ou d'un village, et il faut alors rendre difficile l'utilisation de
l'ancienne voie qui traversait la ville ou le village. Toutefois, s'il est nécessaire de construire une voie de contournement parce que le trafic de transit est intense et pour soulager un centre, ce trafic de transit utilisera à l'avenir la voie de contournement et n'entrera plus dans la ville ou dans le village, sauf nécessité économique ou commerciale.
Mais il ne faut pas oublier que beaucoup de routes qui traver- sent des villes et des villages ont aussi une fonction locale et régionale, qui subsiste, même avec la voie de contournement. Par conséquent, on ne peut pas placer des obstacles artificiels sur ces routes uniquement parce qu'on a construit une voie de contournement. Ces routes locales et régionales remplissent d'autres nécessités et on ne peut pas les bloquer et empêcher un trafic qui n'est plus un trafic de transit, mais un trafic d'utili- sation normale.
De plus, il s'agit de questions qui sont de la compétence des cantons et des communes. Si un canton ou une commune, après avoir construit une voie de contournement, est d'avis qu'il faut corriger la voie qui traverse la ville ou le village, lais- sons-leur cette compétence, car ils connaissent mieux la situa- tion et pourront prendre une décision cas par cas.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Es geht um Artikel 5 Ab- satz 3 (neu) gemäss Antrag Schmid Peter. Herr Schmid hat diesen Antrag bereits in der Kommission gestellt Herr Bun- desrat Ogi hat damals gesagt, das sei ein sehr guter Antrag. Ich habe gesagt, es sei der schlechteste Antrag des Tages. Warum ist dieser Antrag schlecht? Es geht um die Ortschaften, die allenfalls durch eine Umfahrungsstrasse entlastet werden. Es handelt sich also um Gemeinde-, allenfalls um Kantons- strassen, und ich bin der Meinung, die Behandlung von sol- chen Strassen gehöre in die Hoheit der Kantone und der Ge- meinden. Die Kantone und Gemeinden sollen dann entschei- den, was sie mit diesen Strassen tun und lassen wollen.
Im übrigen bin ich auch nicht der Meinung, dass die Autofah- rer noch durch die Ortschaften fahren, wenn eine solche Um- fahrungsstrasse besteht. Mir ist es noch nie in den Sinn ge- kommen, von Bern nach Zürich oder von Zürich nach Bern durch die Stadt Zürich statt über den Nordring zu fahren. Mir ist es noch nie eingefallen, im Zürcher Weinland durch die Dörfer statt auf der Weinlandstrasse zu fahren. Dieser Antrag ist völlig unnötig und nach meiner Meinung auch nicht gerechtfertigt Kommt dazu, dass auch der Lokalverkehr - es gibt verschie- denen Dienstleistungsverkehr, ich denke an Sanität, Polizei und Feuerwehren - nicht sehr grosse Freude an dieser Ver- bauung der Dorfstrassen hat, und auch die Kommission war dieser Meinung. Sie hat den Antrag Schmid Peter mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen und diesen Min- derheitsantrag abzulehnen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich stehe selbstverständlich zu dem, was ich in der Kommissionssitzung vom 16. Mai 1994 gesagt habe, also zu dem, was jetzt die Herren Schmid Peter und Stei- ger Hans aus dem vertraulichen Protokoll, Seite 42, zitiert ha- ben. Ich habe nicht gesagt, es sei ein sehr guter Antrag, Herr Binder. Ich habe das gesagt, was im Protokoll steht, nicht mehr und nicht weniger. Aber ich empfehle Ihnen, diesem An- trag zuzustimmen, aus den Gründen, die hier bereits ange- führt wurden. Es ist eine logische Konsequenz: Wenn Sie Um- fahrungsstrassen bauen, soll der Dorfkern entlastet werden können.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
85 Stimmen 63 Stimmen
Art. 6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Transit routier dans la région alpine. Loi fédérale
926
N
8 juin 1994
Antrag Bircher Peter
Das Bundesgesetz ist aufzuteilen in Beschluss I und Be- schluss II. Der Beschluss I erfährt durch diesen Antrag keine Änderung. Beschluss II (neu) lautet:
Titel
Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Oberwallis vom ....
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft, gestützt auf Artikel 36sexies Absatz 3 der Bundesver- fassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. Mai 1994, beschliesst:
Art. 1
Titel
Simplonstrasse N 9
Wortlaut
Die Strecke zwischen Siders und Brig ist keine Transitstrasse im Alpengebiet Sie kann als Nationalstrasse ausgebaut werden.
Art. 2
Titel
Referendum und Inkrafttreten
Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Abs. 2
Sollte dieser Beschluss in der Volksabstimmung abgelehnt werden, dann ist in Beschluss I unter Artikel 3 Buchstabe c «Brig» durch «Siders» zu ersetzen.
Abs. 3
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Proposition Bircher Peter
Il y a lieu de partager la loi fédérale en un arrêté fédéral I et en un arrêté fédéral II. Cette proposition ne modifie en rien l'arrêté I.
L'arrêté II (nouveau) est formulé comme suit:
Titre
Transit routier dans le Haut-Valais. Loi fédérale du
Préambule
L' Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 36sexies alinéa 3 de la Constitution fédérale, vu le message du Conseil fédéral du 4 mai 1994, arrête:
Art. 1
Titre
Route du Simplon N 9
Texte
Le tronçon entre Sierre et Brigue n'est pas une route de transit dans la région alpine. Elle peut être aménagée en tant que route nationale.
Art. 2
Référendum et entrée en vigueur
Al. 1
Cette loi est sujette au référendum facultatif.
Al. 2
En cas de rejet du présent arrêté en votation populaire, «Bri- gue» est remplacé par «Sierre» à l'arrêté fédéral I, article 3 lettre c.
AI. 3
Le Conseil fédéral fixe la date d'entrée en vigueur.
Bircher Peter (C, AG): Sie haben nun den ausformulierten An- trag: Er ändert nichts an den Beschlüssen, die gestern und heute morgen gefasst wurden. Er bestätigt diese, er nimmt diese voll auf, schafft aber zusätzlich Transparenz. Es wurde im Vorfeld der Abstimmung über die Initiative klar erklärt - da gibt es ja diese berühmte Zitatenliste -, man könne im Wallis nicht bauen. Wir haben das nun anders gewollt und anders in- terpretiert. Ich stehe dazu, ich habe dem auch zugestimmt Jetzt geht es darum, dies glaubwürdig und offen auch nach aussen zu präsentieren und darzulegen. Wenn wir das nicht tun, so bleibt doch das berühmte Zitat im Raum hängen. Der Normalbürger interpretiert das dann so, dass die in Bern halt doch machen, was sie wollen, und Verfassungstexte oder -normen nach ihrem Belieben umschreiben.
In dem, was wir gestern beschlossen haben, findet der kriti- sche Stimmbürger überhaupt nirgends eine Silbe darüber, was nun mit der N 9 im Wallis geschieht, obwohl sie zum gros- sen Zankapfel geworden ist. Nur verdeckt - das wissen wir - kommt das zum Ausdruck, indem die Strecke Siders-Brig bei der Simplonroute unerwähnt bleibt. Strenggenommen - vor allem, wenn wir das konsequent umsetzen möchten, was Frau Spoerry gestern gesagt hat - müssten wir auf Verfassungse- bene antreten und dem Volk klipp und klar sagen: Wir müssen eine Korrektur vornehmen. Das wäre aber unverhältnismäs- sig. Wegen der 31 Kilometer Autobahn im Wallis können wir nicht eine erneute Abstimmung auf Verfassungsstufe durch- führen; darum mein Antrag. Eine Komplikation ergibt sich da- durch nicht Der Beschluss wird aufgeteilt; was schon fest- steht, bleibt bestehen; Teil I und Teil II bilden zusammen ein Ganzes. Wir haben schon verschiedentlich Aufteilungen ge- macht. Ein klassischer Fall war zum Beispiel die Abstimmung über die Mehrwertsteuer.
Es ist letztlich auch im Interesse des Wallis, wenn mit diesem separaten Beschluss Klarheit geschaffen wird. Mein Antrag macht auch deutlich, was gestern die Mehrheit wollte: dass dieser Ausbau im Rahmen des Bundesgesetzes über die Na- tionalstrassen bedarfsgerecht stattfinden soll. Wir haben uns wirklich nicht länger darüber zu unterhalten, mit welchem Standard und in welcher Ausführung das geschehen soll. Das soll im Rahmen des Nationalstrassengesetzes entschieden werden.
Mein Antrag schafft Transparenz. Wir verdeutlichen, wie wir den Verfassungstext umsetzen wollen. Die umstrittene Frage Wallis liegt referendumspflichtig separat auf dem Tisch. Wir machen aber auch deutlich, dass wir gemäss dem Beschluss der Mehrheit den Ausbau im Wallis wollen. Wir nehmen demo- kratische Entscheide ernst.
Stimmen Sie diesem Antrag nach langer Debatte zu, er ist ehr- lich in den Raum gestellt. Wir haben alle für das hohe Gut in ei- ner direkten Demokratie einzustehen: für die Glaubwürdigkeit.
Poncet Charles (L, GE): Vous permettrez à un modeste mem- bre de la minorité francophone de ce Parlement de vous met- tre en garde contre le précédent désastreux que créerait la proposition Bircher Peter si elle était adoptée.
Cette proposition est habile en apparence. Elle consiste à sé- parer les deux arrêtés et à dire qu'en ce qui concerne le tron- çon Sierre-Brigue la loi est sujette au référendum facultatif de manière séparée, avec une sorte d'invitation au référendum dans le deuxième alinéa qui dit, d'ores et déjà: «En cas de rejet du présent arrêté en votation populaire, 'Brigue' remplacé par 'Sierre' .... »
Comment voulez-vous qu'une proposition de ce genre soit comprise par nos amis valaisans? Comment voulez-vous qu'elle soit comprise par les francophones de ce pays autre- ment que comme signifiant «nous ne voulons pas, nous, majo- rité alémanique, prendre le risque que la totalité de cette loi soit soumise au référendum, et par conséquent, pour nous donner bonne conscience, pour conserver une apparence de procédure démocratique, nous sacrifions le cas échéant le tronçon de la N 9 parce que, là, les intérêts qui sont en cause ne sont pas les mêmes».
Deuxième observation qu'il me paraît nécessaire de faire: si vous votez cette proposition, vous créez un précédent désa- streux. A chaque fois que, dans un texte de loi que nous vote- rons, il y aura un article ou une disposition qui concernera Ap- penzell ou les Grisons, quelqu'un viendra proposer dans cette salle de faire un arrêté séparé de manière à ce que seul le petit problème qui concerne Appenzell, les Grisons ou le canton de Genève soit soumis, le cas échéant, au référendum facultatif. Je crois que nous devons choisir la cohérence. Nous avons voté une loi qui est un ensemble et qui concerne quatre axes de transit. Si un référendum doit être lancé, qu'il le soit contre l'ensemble de la loi et pas seulement contre le tracé men- tionné dans la proposition Bircher Peter. Cela ne peut être res- senti que de manière négative par les Valaisans et par la mino- rité romande et cela créerait un précédent désastreux.
C'est la raison pour laquelle nous vous invitons à rejeter la pro- position Bircher Peter.
Strassentransitverkehr im Alpengebiet Bundesgesetz
927
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Bei diesem Antrag geht es um ein «Weggli-und-Batzen»-Begehren der dynamischen Mitte. Er ist völlig unnötig. Der Beschluss, wie wir ihn jetzt ver- abschiedet haben, enthält im wesentlichen zwei Elemente: Ei- nerseits geht es um den Wechsel vom System des Bundesra- tes zu jenem des Ständerates mit der Aufzählung der betroffe- nen Strecken. Der zweite Hauptentscheid, den wir getroffen haben, ist die Ausklammerung der N 9 von Siders bis nach Brig. Alles andere, was wir noch beschlossen haben, ist Beige- müse, ist nicht so bedeutungsvoll. Nun kommt Herr Bircher Peter und stellt den Antrag, ein Gesetz zu erlassen - mit einer einzigen Negativaussage, die überhaupt nicht mehr Transpa- renz bringt, Herr Bircher. Dieses Gesetz mit einer einzigen Be- stimmung ist für mich ein gesetzgeberisches Horrorkonstrukt. Ich bin der Meinung, dass dieses Vorgehen eines Parlamen- tes unwürdig ist; es ist ein Klimmzug, der nur Verwirrung und keine Klarheit schafft. Wenn das Volk respektive 50 000 Leute mit diesem Gesetz nicht einverstanden sind, können sie ein generelles Referendum machen, das dann alles enthält. Wenn das Referendum Erfolg haben sollte, so sind wir, der Gesetz- geber, aufgerufen, ein neues Gesetz zu machen, welches die- sen Einwänden Rechnung trägt.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Bircher Peter abzulehnen.
Bodenmann Peter (S, VS): 117 Parlamentarierinnen und Par- lamentarier haben dem Volk schriftlich mitgeteilt: Die N 9 zwi- schen Brig und Siders kann nicht mehr gebaut werden. Die Mehrheit von ihnen hat gestern Wortbruch begangen. Wer be- wusst die Unwahrheit sagt, der lügt; wer es unbewusst macht, ist politisch nicht viel verantwortungsvoller.
Was uns jetzt Herr Bircher Peter vorschlägt, ist der nächste Trick in einer langen Reihe. Herr Bircher sagt uns: Machen wir einen separaten Beschluss! Und wenn wir diesen Beschluss anschauen, was stellen wir fest? Herr Bircher sagt uns: Die N 9 kann als Nationalstrasse ausgebaut werden. Frau Spoerry hat gesagt, sie sei mit einer zweispurig klassierten Nationalstrasse einverstanden. Herr Hämmerle hat das gleiche gesagt. Alle Befürworter, die den Volkswillen respektieren wollen, haben vor und nach der Abstimmung immer gesagt: Man kann eine Nationalstrasse bauen, zweispurig, als Umfahrungsstrasse der Ortschaften.
Was geschieht, wenn man gegen den Beschluss Il gemäss Antrag Bircher Peter das Referendum ergreift? Wenn das Nein durchkommen sollte, dann kann man keine zweispurige Na- tionalstrasse mehr bauen. Das ist das konkrete Resultat, Herr Bircher. Sie sind, bewusst oder unbewusst, ein Fallensteller. Sie wollen uns zwingen, das Referendum zu ergreifen, damit wir nachher als die dastehen, die gegen eine zweispurige Na- tionalstrasse im Oberwallis sind. Das ist eine weitere demokra- tische Ungeheuerlichkeit. Wenn Sie Ihren Antrag und was dann geschieht kombiniert nehmen, dann ist der Minderheits- antrag Hämmerle, der die N 9 als Umfahrungsstrasse zulässt, nicht mehr realisierbar, und dann haben wir gar nichts - ein Resultat, das niemand will.
Sie wollen uns mit einer solchen Abstimmung, in Absprache mit dem Departement, das bei der Formulierung natürlich wie- der aktiv dabei war, in eine neue Falle locken. Hier muss ich sagen: So geht es nicht weiter, Herr Bircher! Wenn man schon einmal Wortbruch begeht, dann muss man nicht noch ein zweites Mal jenen, welche man eigentlich übergangen hat, eine Falle stellen.
Im übrigen machen Sie eine Sache, die auch rechtlich nicht angeht. Sie können doch nicht sagen: Wenn das Bundesge- setz abgelehnt wird, dann wird ein anderes verändert. Das geht doch rechtlich nicht! Wenn das Volk nein sagt, ist nein. Dann ist nichts mit dem Bundesbeschluss, und dann ist nicht plötzlich «Bingo», und ein anderes Gesetz wird abgeändert Das geht rechtlich gar nicht. Da haben Sie sich eine Konstruk- tion ausgedacht, die aus einer politischen Küche kommt, in der man einfach Wortbruch begeht und nachträglich versucht, mit Tricks noch einmal den Eindruck zu erwecken, man sei ein echter Demokrat. Das Gegenteil ist der Fall.
Schmidhalter Paul (C, VS): Eingangs kann ich festhalten: Ich bin für einmal einig mit Herrn Bodenmann, aber nicht mit der gleichen Begründung. (Beifall)
Ich möchte vor der Aufteilung dieser Vorlage warnen, und zwar weil es ein Präzedenzfall wäre. Wir haben es mit der Einheit der Materie zu tun und sollten diese Vorlage nicht aufsplittern. Wenn Sie heute beschliessen, eine eigene Vorlage für die Sim- plonroute zu unterbreiten, habe ich den Antrag bereits bereit, auch einen solchen Entwurf für die Gotthard- und die San-Ber- nardino-Route zu verlangen. Wir haben nämlich auch bei der San-Bernardino- und der Gotthardroute über strittige Strecken diskutiert und abgestimmt - zum Beispiel statt Reichenau Thu- sis genommen, statt Bellinzona wollten die Grünen Chiasso usw. Sie sehen also: Wir müssten in dem Moment konsequen- terweise eine «Lex Wallis», eine «Lex Graubünden», eine «Lex Uri» und eine «Lex Tessin» vorsehen, das wäre das richtige Vorgehen. Dann könnte gegen jedes Teilgebiet einzeln das Referendum ergriffen werden. Was uns Herr Bircher Peter vor- schlägt, ist Ungleichbehandlung. Wir haben gestern über die Frage abgestimmt, ob die Strecke Siders-Brig eine Transit- strecke ist oder nicht. Wir haben nicht über die Glaubwürdig- keit des Bundesrates oder der Parlamentarier abgestimmt. Wir haben über das abgestimmt, was wir, laut Verfassung, festzu- legen hatten; wir mussten hier beschliessen, welche Strecken Transitstrecken sind.
Die Strecke Siders-Brig hat ein Transitaufkommen von 1,5 Prozent und ist eine Talstrecke. Wir haben ausdrücklich nur die Bergstrecken als Transitstrassen in die Vorlage hinein- genommen. Also haben wir hier sachlich, rechtlich und tech- nisch richtig entschieden. Wer heute im Hinblick auf die Strecke Siders-Brig gefordert ist, das sind der Bundesrat und der Staatsrat des Kantons Wallis. Diese beiden haben laut Ge- setz den Ausbaugrad dieser Strecke zu bestimmen. Nun sind diese Leute nach dieser Diskussion gefordert, einen Konsens zu finden. Ich stehe für diesen Konsens ein und bin der Mei- nung, dass wir die Meinungen der Roten und der Grünen - aber auch der Netten - im Wallis bei dieser Projektierung ein- mal berücksichtigen müssten.
Ein zweites Element, der Röstigraben: Mit dieser Aufteilung vertiefen wir den Graben zwischen der Suisse romande und der deutschen Schweiz. Der Simplon und der Lötschberg für Bahn und Strasse, das ist ein verkehrspolitisches Anliegen der Suisse romande und des Kantons Bern. Teilen wir heute diese Vorlage, so ist das wirklich ein «Buebetrickli» gegen diese sechs Kantone.
Das Referendum gegen die gesamte Vorlage ist garantiert. Alle, die der Meinung sind, dass wir nicht verfassungskonform gehandelt hätten, sollen Unterschriften sammeln, das Schwei- zervolk hat das letzte Wort - und ich habe Vertrauen in dieses Volk.
Maitre Jean-Philippe (C, GE): Pour parler tout à fait clair, la proposition Bircher Peter est une forme de provocation. C'est une forme de provocation qui a une signification politique grave, parce qu'elle serait en passe de nous dire: «Il y a, dans ce pays, des régions ou des cantons de première catégorie, il y a des cantons de deuxième catégorie, et le Valais est un can- ton de deuxième catégorie. » Cette proposition consiste à nous dire en langage politique clair: «Nous avons, sur certains tronçons, sauvé les meubles; tant pis pour le Valais.» Cette proposition est, dans ce contexte-là, inacceptable, parce qu'elle introduit une forme de fédéralisme à deux vitesses.
En termes clairs, une fois encore, on vient nous dire ici: «Nous avons réussi à préserver du référendum certains sec- teurs, et nous voudrions inciter au référendum sur un autre secteur, en l'occurrence celui entre Sierre et Brigue.» Cette interprétation-là se trouve confirmée par l'article 2 de la pro- position Bircher Peter, puisqu'il est l'expression même de ce que l'on spécule sur un référendum sur le tronçon Sierre-Bri- gue, et que l'on est assuré qu'il n'y aura pas de référendum sur les autres secteurs, puisque l'article 2 dit: «Voyez, si le référendum passe, on devra modifier l'autre arrêté, c'est-à- dire qu'on est sûr que l'autre arrêté, lui, est désormais acquis au droit positif.»
Transit routier dans la région alpine. Loi fédérale
928
N
8 juin 1994
Une telle proposition est décidément inacceptable, et le meil- leur sort que pourrait lui réserver son auteur serait de la retirer.
Bonny Jean-Pierre (R, BE): Persönlich bin ich aus präjudiziel- len Gründen gegen den Antrag Bircher Peter; sie wurden sehr gut von Kollege Poncet und jetzt von Kollege Maitre dargelegt. Das Wort für eine Erklärung habe ich aufgrund des Votums von Herrn Kollege Bodenmann verlangt.
Ich finde es eine Frechheit und eine Unverschämtheit, Herr Bodenmann, dass Sie in Ihrem Votum die 117 Mitglieder des Komitees gegen die Alpen-Initiative dreimal des Wortbruches bezichtigt haben. Das ist in Ihrem Votum vorgekommen! Ich verwahre mich dagegen und möchte klar festhalten - das wis- sen Sie ganz genau -, dass dies in einem Satz des Argumenta- riums stand und dass dieser Satz nicht für alle 117 Mitglieder in diesem Komitee verbindlich sein kann. Sie wissen, wie ein solches Argumentarium entsteht und dass die 117 Mitglieder keine Möglichkeit hatten, dieses Argumentarium zu gestalten. (Unruhe) Sie bekamen das fertige Dokument zugestellt
Es gab - ich bin nicht der einzige, aber ich gehöre auch dazu - in diesem Komitee Mitglieder, die eine andere Argu- mentationslinie gewählt haben, die nie dieses Argument ver- wendet und statt dessen gesagt haben, der Begriff der Transit- strassenkapazität sei ein schwammiger Begriff. Er ist von den Initianten zu verantworten! Ich persönlich habe dort, wo ich aufgetreten bin, immer klargestellt - ich kenne das Oberwallis aus dem Militärdienst sehr gut -, dass es auf der besagten Strecke um keine Frage des Transits gehe, sondern dass sehr viel Verkehr durch Pendler verursacht werde.
Ich lasse mir solche Sachen nicht unterjubeln.
Bodenmann Peter (S, VS): Ich verstehe die Aufregung. Wer ein schlechtes Gewissen hat, wird nicht gerne daran erinnert Was sagt uns Herr Bonny? Herr Bonny sagt, die 117 Parla- mentarierinnen und Parlamentarier hätten nicht gewusst und seien nicht verantwortlich für das, was im entsprechenden Prospekt stand. Ich will ihm zugeben, dass er ihn vorher nicht gelesen hat. Aber zumindest dann, als der Prospekt auf dem Markt war, mit Ihrem Namen, hätten Sie, wenn Sie eine andere Meinung gehabt hätten, dies öffentlich, klar und schriftlich be- kanntgeben müssen. Die ganze Kampagne von Bundesrat Ogi und seinem Anhang lief natürlich schwergewichtig über die N 9. Und wer heute kommt und sagt, für das, wofür er mit seinem Namen geradestehe, könne er nichts, Herr Bonny, der führt sich selber dem Volk als jemanden vor, den man nicht mehr ernst nehmen kann!
Es gab wenige Gegner und Gegnerinnen der Initiative, die kor- rekt waren, zum Beispiel Frau Spoerry, Herr Stucky und an- dere, die gesagt haben: Ja, wir haben das vorher vertreten, und wir stehen auch nachher dazu. Es gibt meines Wissens nur Herrn Schmidhalter, der im Vorfeld gesagt hat, man könne alles trotzdem bauen, unabhängig von dem, was im Bundes- büchlein stehe. Aber der Rest, die grosse Mehrheit, hat Wort- bruch begangen, Herr Bonny, und daran ändert sich nichts.
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: La commission n'a pas discuté de la proposition Bircher Peter parce qu'elle vient d'être déposée. Toutefois, à titre personnel, j'ajouterai quel- ques considérations.
A mon avis, il s'agit d'une proposition dangereuse du point de vue politique. C'est de l'explosif qui nous est ainsi donné par la proposition Bircher, présentée à la dernière minute. Je crois que nous ne pouvons pas accepter qu'on ôte un seul canton d'une loi qui doit faire l'objet d'une décision au niveau suisse. On isole ce canton et on le met dans une position très difficile lors d'un vote populaire, car l'application de cet article consti- tutionnel doit être vue dans son ensemble.
Quelles seraient les conséquences de la proposition Bircher Peter? On risque, par exemple, de trouver, en Suisse alémani- que, une majorité en faveur de cette proposition. D'autre part, les cantons romands seraient solidaires du Valais, et à la fin de cet exercice, nous risquerions vraiment d'avoir un affronte- ment de plus entre la Suisse alémanique et la Suisse ro- mande. Je ne crois donc pas que c'est une solution que nous devons choisir et suivre en l'occurrence.
En plus, nous introduirions un précédent qui pourrait être dan- gereux concernant d'autres décisions qui doivent être prises au niveau fédéral, mais qui risqueraient de mettre en difficulté un canton, si on isole le canton en premier concerné par cette décision.
C'est pour ces raisons que, personnellement, je vous invite à refuser la proposition Bircher Peter, qui devrait être retirée. Il faut encore admettre que M. Bodenmann a raison. En effet, du point de vue technique, à part les conséquences politiques que la proposition Bircher Peter aurait, et que j'ai soulignées, elle priverait le Valais de toute possibilité de réaliser une route entre Sierre et Brigue, même pas une route à deux voies.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Wir sprechen hier über einen allfälligen zusätzlichen Beschluss, das «Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Oberwallis». Politik ist die Kunst des Machbaren. Mir scheint, dass wir uns mit diesem Splitting, dieser Aufteilung der Vorlage betreffend N 9 und Simplon, in dieser Kunst üben. Diese Trennung würde tat- sächlich kein Novum darstellen; in anderen Vorlagen haben wir schon gleich gehandelt. Ich erinnere an den 28. November 1993, an die Mehrwertsteuer.
In Artikel 1 hält Herr Bircher am gestern hier in diesem Rat mit 100 zu 67 Stimmen getroffenen Beschluss fest. Wir beschlos- sen gestern, die Strecke Brig-Gondo als Transitstrasse zu be- zeichnen. Somit wird diese dem Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet unterstellt Die N 9 im Wallis, diese 32 Kilometer zwischen Siders und Brig, sind frei. Dies hält Artikel 1 fest: «Die Strecke zwischen Siders und Brig ist keine Transitstrasse im Alpengebiet. Sie kann als National- strasse ausgebaut werden.» Dieser Text ist die absolut logi- sche Folge der gestrigen Beschlüsse.
In Artikel 2 heisst es, dass das Referendum ergriffen werden kann. Nicht von der Hand zu weisen ist eine gewisse Präju- dizwirkung. Ich sagte Ihnen gestern schon: Lokale Probleme eidgenössisch zu lösen, das bringt eine sehr grosse Schwie- rigkeit. Ich bin der Meinung, dass wir hier nicht um den «Rösti- graben», der für mich ohnehin eine Konstruktion ist, diskutie- ren müssen. Wir führen jedoch eine Praxis ein - oder allenfalls weiter - zur Rettung von vielleicht unangenehmen Entschei- den. Ich bin auch der Meinung, dass vor allem Artikel 2 Ab- satz 2 rechtlich höchst bedenklich ist.
Ich bin nicht Jurist, aber nach meinem Empfinden geht dies so, wie es hier formuliert ist, nicht. Mindestens eine andere Formulierung müsste hier gefunden werden.
In der Kommission hatten wir keine Möglichkeit, über den An- trag Bircher Peter zu sprechen. In diesem Fall kann ich Ihnen nicht, auch nicht im Namen der Kommission, eine Empfeh- lung abgeben. Ich persönlich werde diesem Antrag Bircher Peter nicht zustimmen - nicht zuletzt auch, um an den Be- schlüssen der Kommission festzuhalten, aber auch aus per- sönlichen Motiven, vor allem wegen der nach meinem Empfin- den höchst bedenklichen Rechtsauslegung.
Bircher Peter (C, AG): Ich bin massiv angeschossen worden, vor allem von Herrn Bodenmann, der mich als Fallensteller be- zeichnet hat. Ich habe diesen Antrag in aller Fairness aufgrund der gestrigen Debatte entwickelt. Vergegenwärtigen Sie sich noch einmal die gestrige Debatte!
Es war nicht meine Absicht, den Sonderfall Wallis zu statuie- ren; er ist im ganzen Argumentationsumfeld rund um diese Al- pen-Initiative entstanden. Das führte auch zum gestrigen Auf- tritt von Frau Spoerry, zu all den verschiedenen Voten, den In- terpretationen einer Volksabstimmung.
Mein lieber Kollege Fischer-Seengen, ich möchte mich auch dagegen verwahren, als Vertreter einer «Weggli-und-Batzen»- Fraktion bezeichnet zu werden. Ich habe diesen Antrag in ei- gener Verantwortung als Bircher Peter gestellt. Das wird doch wohl noch erlaubt sein! Das wird wohl noch gestattet sein in diesem Parlament! Nun werden noch der «Röstigraben» und wer weiss was für Komplexe zelebriert und das Papier in der Luft zerrissen.
Ich gebe zu, ich bin nicht gerade Starjurist und kann nicht alles selber nach letzter Raffinesse ausformulieren, weise aber zu- rück, dass da das Departement Ogi gross tätig gewesen sei.
Änderung des Zivilgesetzbuches. Mündigkeitsalter
929
Ich habe diesen Antrag mit verschiedenen Kollegen bespro- chen und so eingereicht. Es war ein ehrlicher Versuch, nach der gestrigen Debatte Transparenz herzustellen. Aber mein Antrag ist nicht konsens- fähig. Aufgrund des Zerrisses ziehe ich ihn zurück. (Beifall)
Präsidentin: Herr Peter Bircher hat seinen Antrag zurückge- zogen.
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Aubry, Béguelin, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Pe- ter, Bischof, Blatter, Bonny, Borel François, Borer Roland, Bor- radori, Bortoluzzi, Brunner Christiane, Bürgi, Camponovo, Ca- vadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Comby, Couchepin, Daepp, Darbellay, David, Deiss, Dormann, Dreher, Ducret, Du- voisin, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fehr, Fi- scher-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Giezendanner, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin, Hari, Hegetschweiler, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph, Jeanprêtre, Jenni Peter, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Mai- tre, Mamie, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Oehler, Perey, Philipona, Pini, Poncet, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Ruffy, Rutishauser, Sandoz, Savary, Scherrer Jürg, Scher- rer Werner, Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Spiel- mann, Stalder, Stamm Judith, Steffen, Steinemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Weyeneth, Wick, Wyss William, Zisyadis, Zwahlen (111)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Bär, Baumann, Bäumlin, Blocher, Bodenmann, Brügger Cyrill, Bühler Simeon, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Columberg, Danuser, Dünki, Eggenberger, Fankhauser, von Felten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hess Otto, Hollenstein, Hubacher, Ledergerber, Leemann, Maeder, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Sa- muel, Misteli, Ostermann, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Schmid Peter, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (51)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Bührer Gerold, Caccia, Dettling, Fasel, Fritschi Oscar, Früh, Heberlein, Leuenberger Ernst, Meyer Theo, Nebiker, Seiler Rolf, Spoerry, Stamm Luzi, Stucky, Wittenwiler, Wyss Paul (16)
Abwesend sind - Sont absents: Allenspach, Aregger, Baumberger, de Dardel, Diener, Jaeger, Jäggi Paul, Jöri, Leuenberger Moritz, Maurer, Nabholz, Nar- bel, Neuenschwander, Pidoux, Rychen, Segmüller, Sieber, Steinegger, Suter, Weder Hansjürg, Wiederkehr (21)
Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Haller (1)
Cavadini Adriano (R, TI), rapporteur: Je précise qu'à la page 1 du message figurent six interventions parlementaires - trois initiatives parlementaires et trois motions - qui n'ont pas en- core été discutées par la commission.
Trois de ces interventions concernent l'article 36sexies alinéa 3, et trois l'ensemble de la législation d'application dé- coulant de ce nouvel article constitutionnel.
Elles doivent donc rester en suspens, en attendant que la commission les discute ou que leurs auteurs les retirent en fonction des décisions que nous avons prises.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Es gibt der Vollständig- keit halber noch etwas zu parlamentarischen Vorstössen zu sagen: Es sind drei Initiativen und drei Motionen zu diesem
Thema hängig. Drei davon betreffen Absatz 3 des eben be- schlossenen Bundesgesetzes, drei den ganzen Artikel 36. Die Kommission hat über diese Geschäfte noch nicht befunden. Sie bleiben aufrechterhalten, bis sie behandelt sind oder allen- falls aufgrund der gestrigen und der heutigen Beschlüsse zu- rückgezogen werden.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.022
Änderung des Zivilgesetzbuches (Herabsetzung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters) Code civil. Révision (Abaissement de l'âge de la majorité civile et matrimoniale)
Botschaft und Gesetzentwurf vom 17. Februar 1993 (BBI I 1169) Message et projet de loi du 17 février 1993 (FF | 1093) Beschluss des Ständerates vom 23. September 1993 Décision du Conseil des Etats du 23 septembre 1993 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Stamm Judith, Frey Claude, Poncet) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Stamm Judith, Frey Claude, Poncet) Ne pas entrer en matière
Marti Werner (S, GL), Berichterstatter: Herabsetzung des zivil- rechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre - dieses Thema ist nicht neu. Es wurde bereits bei der Revision des Kindesrechts im Jahre 1976 diskutiert. Der eigentliche Startschuss für diese Vorlage war aber die Herabsetzung des Stimm- und Wahl- rechtsalters auf 18 Jahre. Bereits in der Botschaft des Bundes- rates wurde damals angekündigt, dass auch das Mündigkeits- alter angepasst werden sollte. In der Folge wurden dann parla- mentarische Initiativen eingereicht, denen vorerst keine Folge gegeben wurde; gleichzeitig erhielt der Bundesrat aber den Auftrag, eine separate Vorlage auszuarbeiten, um diese An- passung vorzunehmen.
In Anbetracht des üblichen Tempos des bundesrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens im Zivilrecht kann man hier sagen, dass diese Gesetzgebung in eigentlichem Schnellzugstempo vorangekommen ist. Die Vernehmlassung stiess auf breite Un- terstützung. Im Rahmen der Vernehmlassung ist praktisch keine Opposition entstanden. Auch im Ständerat passierte die Vorlage praktisch widerspruchslos mit 33 zu 1 Stimmen.
In der nationalrätlichen Kommission wurden dann aber Be- denken gegenüber dieser Vorlage geäussert. Das hat dazu geführt, dass wir von einem Rückweisungsbeschluss abgese- hen, aber zusätzliche Abklärungen zur Botschaft verlangt ha- ben. Diese zusätzlichen Abklärungen betrafen schwergewich- tig das Verhältnis zu den Kinderschutzmassnahmen; das Ver- hältnis zum Strafrecht, insbesondere zum Jugendstrafrecht; die Frage der Unterhaltspflicht der Eltern; den Schutz vor un- überlegten finanziellen Verpflichtungen sowie sozialversiche rungsrechtliche Aspekte im weiteren Sinne, unter Einbezug der beruflichen Vorsorge.
30-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Strassentransitverkehr im Alpengebiet. Bundesgesetz Transit routier dans la région alpine. Loi fédérale
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Jahr
Année
1994
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.035
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
919-929
Page
Pagina
Ref. No
20 024 108
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