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9 mars 1994
Diese Besorgnis, nicht irgendwelche Kritik im Nachgang zum Urnengang vom 28. November des vergangenen Jahres, bil- det die Basis meiner Interpellation. Das Ziel meines Vorstos- ses besteht darin, für zukünftige Vorlagen Lehren zu ziehen. Dabei ist im Interesse einer verstärkten Bürgernähe auch vor dem Einbezug von Zusätzen zu Abstimmungsfragen, etwa Klammerbemerkungen, nicht zurückzuschrecken, wenn dies zu einer besseren Verständlichkeit führt und das Ziel der un- verfälschten Stimmabgabe dadurch nicht beeinträchtigt wird. In diesem Sinne bitte ich den Herrn Bundeskanzler um Beant- wortung der beiden gestellten Fragen.
Couchepin François, chancelier de la Confédération: Il y a une dizaine d'années que le Conseil fédéral a confirmé une pratique, très ancienne, selon laquelle les questions posées sur le bulletin de vote utilisé lors des votations fédérales doi- vent reprendre textuellement les titres officiels des lois et arrê- tés fédéraux, tels qu'ils ont été adoptés par les Chambres fédé- rales, ou le titre officiel des initiatives populaires publiées dans la Feuille fédérale. Il s'agit donc de bien choisir les titres au moment de l'élaboration du projet d'acte législatif, à la limite lors de l'examen des textes législatifs par les Commissions de rédaction des Chambres fédérales. C'est là vraiment que le ti- tre doit être définitivement arrêté.
Sur les questions posées plus précisément, à propos notam- ment de la votation du mois de novembre, les Chambres ont entièrement remanié la proposition du Conseil fédéral qui por- tait sur le nouveau régime financier. Elles l'ont scindé en plu- sieurs objets et ces objets portaient des titres que les Cham- bres ont choisis elles-mêmes. Le Conseil fédéral n'a donc pas à juger du travail du Parlement.
En ce qui concerne la préparation des documents, la Chancel- lerie, sur mandat du Conseil fédéral, a attiré l'attention des dé- partements sur ce que souhaite aujourd'hui l'interpellation pour que, de leur côté, les offices et les départements choisis- sent avec un soin tout particulier les titres des actes législatifs à soumettre aux Chambres, précisément parce que ces titres vont être maintenus, sauf modification au sein du Parlement, jusques et y compris au moment de la votation. Dans le cas où le Parlement établit lui-même le document qui doit être soumis à votation, le Conseil fédéral fera également tout ce qui est en son pouvoir pour proposer et tenter de faire accepter par le Parlement des formulations qui soient compréhensibles par le plus grand nombre de citoyens et de citoyennes. Mais la déli- bération d'aujourd'hui vous montre que le Conseil fédéral n'est pas toujours suivi par le Parlement!
Enfin, je voudrais ajouter que nous nous sommes quand même permis ces derniers jours une petite liberté avec ce prin- cipe, en ce sens que, afin de clarifier les choses pour la vota- tion du 12 juin prochain, nous avons ajouté au titre officiel, entre parenthèses, les mots «casques bleus» de façon que les citoyens sachent sur quoi ils vont voter.
Schiesser Fritz (R, GL): Ich nehme gerne zur Kenntnis, was der Herr Bundeskanzler ausgeführt hat Die Zukunft wird zei- gen, ob ich von der Antwort befriedigt sein kann oder nicht.
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Motion Rhinow Deregulierung im Fernmeldewesen Déréglementation du secteur des télécommunications
Wortlaut der Motion vom 18. März 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage über weitere Schritte zur Deregulierung im Fern- meldesektor zu unterbreiten. Insbesondere soll das Monopol im Bereich der Fernmeldenetze weiter gelockert werden. Die zuverlässige Versorgung aller Landesteile, auch der Berg- regionen, mit Fernmeldediensten ist sicherzustellen. Zudem sollen durch eine Trennung von Post und Telekommunikation sowie eine Neuregelung der Arbeitsverhältnisse des Perso- nals flexible Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es dem Fernmeldesektor erlauben, zukünftig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Texte de la motion du 18 mars 1993
Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un projet contenant de nouvelles mesures visant à déréglementer le secteur des télécommunications. Il continuera à démono- poliser le secteur des réseaux de télécommunications. Il ga- rantira également que toutes les régions du pays, y compris les régions de montagne, aient accès aux services de télécom- munications. Il créera en outre, en séparant le secteur de la poste de celui des télécommunications et en réaménageant le statut du personnel, des conditions-cadres plus souples qui permettront au secteur des télécommunications de rester concurrentiel.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Flückiger, Loretan, Martin Jacques, Petitpierre, Rhy- ner, Rüesch, Schiesser, Schoch (12)
Rhinow René (R, BL): Am 21. Juni 1991 ist das neue Fernmel- degesetz des Bundes von den Räten verabschiedet worden, und am 1. Mai 1992 ist es in Kraft getreten. Die neuen Regelun- gen sollen den gewaltigen technologischen, volkswirtschaftli- chen und ordnungspolitischen Veränderungen im Bereich der Telekommunikation und der Informatik Rechnung tragen. Die Arbeit an diesen Regelungen war vom Bemühen geleitet, eine Abstimmung mit Entwicklungen im europäischen Umfeld ebenso herbeizuführen, wie die spezifisch schweizerischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
So wurden etwa Monopole im Bereich der Netze und der Sprachdienste nach wie vor beibehalten, während Dienstlei- stungen im Bereich der erweiterten Dienste - also ohne Tele- fon- und Nachrichtenübermittlung, ohne Bearbeitung - dem Wettbewerb geöffnet wurden. Die Grunddienste werden nur von den PTT-Betrieben angeboten; diese können aber auch bei den erweiterten Diensten am Markt teilnehmen. Liberali- siert wurden die Endgeräte, d. h. die Teilnehmerausrüstun gen, die von jedermann angeboten werden können. Im Rah- men des Netzmonopols ist die Garantie für den Zugang der Benützer und der Anbieter privater Dienste zunächst einge- schlossen. Schliesslich wurde eine weitgehende Trennung von hoheitlichen Funktionen, welche dem neuen Bundesamt für Kommunikation (Bakom) obliegen, und den betrieblichen Funktionen der PTT vorgenommen.
Mit dem neuen Gesetz, so jung es ist, sind wir auf halbem Weg stehengeblieben. Dies zeigen sowohl die weitere Entfesse- lung der Telekommunikation in weiter globalisierten Märkten als auch die Entwicklung in unserem europäischen Umfeld Richtung Deregulierung und Privatisierung. Der Revisionsbe- darf wird aber zusätzlich durch die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz belegt, sind doch inzwischen so ziemlich
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alle Beteiligten bereits der Auffassung, dass ein weiterer Schritt zur Öffnung unabdingbar und vor allem auch dringlich ist.
Die Fernmeldeindustrie weist darauf hin, dass heute immer noch unter 10 Prozent der PTT-Dienstleistungen dem Wettbe- werb ausgesetzt sind, dieser also immer noch die Ausnahme darstellt und nicht zur Regel geworden ist. Damit bleibt der ein- heimischen Fernmeldeindustrie faktisch eine Weiterentwick- lung verwehrt.
Die PTT ihrerseits beklagen den fehlenden unternehmeri- schen Handlungsspielraum. Der Generaldirektor Telecom PTT verlangt eine Entpolitisierung der PTT. Diese würde sich nicht gegen die notwendige Auflösung des Netzmonopols wenden, sondern die europaweit eingeleitete Deregulierung unterstützen. Übrigens - als Klammerbemerkung beigefügt - sind das bemerkenswerte Worte der PTT-Führung, denn vor- her sah man es anders. Während der Beratungen zum inzwi- schen geltenden Fernmeldegesetz sperrten sich die PTT wie auch der Bundesrat noch vehement gegen diese Öffnung.
Auch der Direktor des Bakom stellte fest, die Liberalisierung werde mit dem Fernmeldegesetz noch nicht in dem Ausmass ermöglicht, wie sie aufgrund der absehbaren Entwicklung wünschbar, wenn nicht notwendig werden wird. Da sich der Druck auf unsere Fernmeldeordnung aufgrund der wirtschaft- lichen und technologischen Bedingungen enorm verstärkt hat, kommt der Direktor des Bakom zum Schluss, der Bund werde darauf mit einer weiteren, mit dem Ausland abgestimm- ten Entflechtung und Öffnung unseres Fernmeldemarktes ant- worten müssen.
Von ordnungspolitischer Seite wird schliesslich mit Recht dar- auf hingewiesen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Revitali- sierung des Wirtschaftsstandorts Schweiz unabdingbar einen weiteren Deregulierungsschub notwendig machen würden.
Die vorliegende Motion will genau diese weiteren Schritte in die Wege leiten mit dem Ziel, Deregulierung und Liberalisie- rung in diesem Bereich voranzutreiben und Rahmenbedin- gungen zu schaffen, die den technischen Fortschritt ermögli- chen und die Attraktivität des Kommunikationsstandorts Schweiz im internationalen Wettbewerb zu erhalten und zu verbessern vermögen.
Dabei geht es, kurz gefasst, um folgende Anliegen: Einmal sol- len die Fernmeldegrunddienste aus dem Monopol entlassen werden, sie sind dem Wettbewerb zu öffnen. Namentlich sol- len auch Telefondienste von Konkurrenten angeboten werden können. Es ist übrigens heute schon, aus praktischen Grün- den, kaum noch möglich, bei digitaler Nachrichtenübermitt- lung das Telefon von anderen Diensten zu unterscheiden. Von ausschlaggebender Bedeutung ist zudem der Umstand, dass der EU-Telefonmarkt ab 1998 liberalisiert wird.
Sodann ist das Netzmonopol aufzugeben. Potentielle Anbie- ter von Netzkapazitäten müssen Zugang zu den Märkten er- halten, damit die vorhandene Infrastruktur und das Know-how wirtschaftlich optimal verwertet werden können.
Schliesslich ist der Telecom PTT mehr unternehmerischer Handlungsspielraum zu gewähren, was u. a. bedeutet, sie von den Quersubventionen an die Postdienste zu befreien und aus der multiplen politischen Aufsichtsmaschinerie zugunsten ei- ner klaren Kompetenzausscheidung zu entlassen.
Das Endziel dürfte wohl in der Privatisierung liegen, doch sol- len zuerst konkretere Schritte wie die institutionelle Trennung von «P» und «T» eingeleitet werden.
Dieser Deregulierungsschub im Fernmeldebereich muss und darf nicht zur Folge haben, dass die verschiedenen Landes- teile der Schweiz nicht mehr mit einem Grundangebot von Fernmeldediensten ausreichend versorgt werden. Doch not- wendige Versorgungspflichten sind nicht auf ein Monopol angewiesen, sondern sie können und sollen auf andere Weise erfüllt werden. Es ist also zweifellos richtig und wichtig, diese Ziele in Stufen zu erreichen, Übergangsfristen vorzu- sehen, damit sich die Industrie und die PTT organisieren können.
Angesichts der gewaltigen Änderungen - auch seit Inkrafttre- ten des Fernmeldegesetzes - und der Tatsache, dass die Richtung unbestritten ist, bitte ich Sie also, die Motion zu über- weisen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Der Bundesrat wird mit der Motion Rhi- now eingeladen, eine Vorlage über weitere Deregulierungs- schritte im Fernmeldesektor zu unterbreiten. Zu den Kernfor- derungen gehören eine Lockerung des Netzmonopols und eine Trennung von Post und Telekommunikation.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 7. Juni 1993 auf eine gleichlautende Motion im Nationalrat ausgeführt, dass der Handlungsraum und der Handlungsbedarf bestünden und dass einschlägige Abklärungen eingeleitet worden seien.
Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzu- nehmen, um keine Lösungen zu präjudizieren und um die Rand- und Berggebiete nicht zu vernachlässigen. Uns scheint der Weg des Postulates der richtige zu sein. Ich möchte das begründen.
Tatsächlich - da stimme ich Herrn Rhinow zu - haben sich seit der Erarbeitung des Fernmeldegesetzes die wirtschaftlichen und technologischen Voraussetzungen im Fernmeldebereich erneut mit hoher Dynamik verändert. Die Bedeutung der Tele- kommunikation nimmt ununterbrochen zu. Wenn wir die Ziele unserer Telekommunikationspolitik erreichen wollen, so brau- chen wir eine starke Telekommunikation und ein massge- schneidertes regulatorisches Umfeld.
Das Fernmeldegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Marktöff- nung. Deshalb ist es nicht, wie Herr Rhinow gesagt hat, ein Gesetz, das jung ist, aber stehengeblieben ist. Die Arbeiten sind bei uns nicht stehengeblieben. Wir haben versucht, uns im Rahmen des Gesetzes dieser Entwicklung anzupassen.
Das Fernmeldegesetz brachte die Öffnung vor allem in den Bereichen Teilnehmeranlagen und Erweiterte Dienste. Hier er- folgt eine markante Liberalisierung. Bei den Diensten ist die Li- beralisierung nicht ganz vollständig, das stimmt, da der Tele- fondienst immer noch im PTT-Monopol ist; das war auch so gewollt.
Die Öffnung, die das Fernmeldegesetz gebracht hat, bedeutet zwar einen Meilenstein, aber - da bin ich mit Herrn Rhinow ein- verstanden - wir dürfen mit dem Erreichten noch nicht zufrie- den sein. Erstens verlangen neue technische Möglichkeiten eine Anpassung, und zweitens marschiert Europa in Richtung weiterer Liberalisierungen.
Nun können wir das Modell von Europa aber nicht tel quel übernehmen. Eine überlegte - ich betone: überlegte -, schritt- weise und auf die Rand- und Berggebiete ausgerichtete und abgestimmte weitere Öffnung ist durchaus möglich. Aber sie muss wohlüberlegt sein und darf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz nicht aufs Spiel setzen. Wir dürfen - das möchte ich Ihnen hier in Erinnerung rufen - die flächendeckende Versorgung in diesem Land nicht vernach- lässigen.
Bei einer Weiterentwicklung des Fernmeldegesetzes stehen die Themen Monopolschutz beim Telefon und bei den Fern- meldenetzen im Zentrum. Zweifellos bleibt aber die flächen- deckende Grundversorgung - ich kann diesen Punkt nicht ge- nügend unterstreichen: die flächendeckende Grundversor- gung - auch für die Kantone Glarus, Luzern, Wallis usw. als Herzstück bestehen. Daran wollen und dürfen wir, nicht zuletzt aufgrund Ihres Auftrages, nicht rütteln.
In einem marktwirtschaftlichen Umfeld müssen aber bezüg- lich Grundversorgung verschiedene Fragen neu gestellt wer- den. Sie betreffen vor allem den Umfang, die Anbieter, die Fi- nanzierung und die Kontrolle. Eine weitere Liberalisierung soll auch die Leistungsfähigkeit der PTT-Betriebe nicht gefährden, im Gegenteil: Es ist für die schweizerische Volkswirtschaft ent- scheidend, dass eine wettbewerbsfähige Telecom PTT am Markt flexibel agieren und ihre Kräfte gezielt einsetzen kann. Deshalb laufen auch die Arbeiten an einem neuen Unterneh- mensstatut der PTT, dem sogenannten Organisationsgesetz, auf Hochtouren.
Wer die Öffnung will, muss sich auch der neuen regulatori- schen Aufgaben bewusst sein, die eine liberalisierte Telekom- munikation verlangt. Denken wir nur etwa an faire Wettbe- werbsbedingungen oder eben an die flächendeckende Ver- sorgung. Die notwendigen Arbeiten sind inzwischen ener- gisch - das darf ich sagen - angepackt worden; diejenigen Damen und Herren der Sektionen der Geschäftsprüfungs- kommissionen und der Finanzkommissionen, die vor zwanzig
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Tagen am Seminar der PTT auf dem Chaumont teilgenommen haben, wissen das. Ich glaube, die Orientierung war umfas- send, die Arbeiten wurden dargestellt, die Informationen wur- den als gut befunden, wobei es um viele Probleme ging, die wir noch lösen müssen.
Zudem ist auch das Bakom, das Bundesamt für Kommunika- tion, daran, weitere Liberalisierungsschritte vorzubereiten. Die Studien wurden mit den besten Fachleuten aus dem In- und Ausland erarbeitet, so dass die Schweiz im Fernmeldesektor den internationalen Anschluss nicht verpasst, aber die natio- nale Aufgabe auch nicht vernachlässigt Der Bundesrat wird noch diesen Sommer über die Abklärungen orientieren und wird, gestützt auf diese Vorarbeiten, die Vorbereitung für eine Vernehmlassung an die Hand nehmen. Das Ganze mündet schliesslich in eine Botschaft zur Revision des «jungen» Fern- meldegesetzes.
Sie sehen, die Zeichen der Zeit sind erkannt, wir machen Nä- gel mit Köpfen. Dabei gehen wir nicht ungestüm Richtung Li- beralisierung, d. h., wir müssen schrittweise und gut überlegt vorgehen, abgestimmt mit dem Ausland, abgestimmt aber auch mit den vier Kulturen in unserem Land, mit den 26 Kanto- nen. Abgestimmt mit den PTT, mit dem Stichwort TOP, Totalre- vision des Organisationsgesetzes PTT, bei der die in der Mo- tion geforderte Trennung von Post und Telecom auch noch genauestens überprüft werden muss, und abgestimmt auch auf die speziellen schweizerischen Verhältnisse. Damit ist auch klar, dass die flächendeckende Versorgung im Zentrum der Revision stehen muss. Alle Teile unseres Landes müssen gut mit Telecom-Leistungen versorgt sein. Daran führt kein Li- beralisierungsweg vorbei.
Der Bundesrat weiss, dass der Telecom-Markt weiter geöffnet werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- standortes Schweiz aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat prüft aber auch, wo die Grenzen dieser Liberalisierung zu ziehen sind. Wir sperren uns nicht dagegen, der Handlungsbedarf ist vorhanden und erkannt. Die Abklärungen laufen auf Hochtou- ren. Mit der Überweisung der Motion würden Sie jedoch die Lösungen präjudizieren und uns - ich darf das sagen - unnö- tige Fesseln anlegen.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion als Postulat zu überweisen.
Rhinow René (R, BL): Freude herrscht nur bedingt, Herr Bun- desrat; (Heiterkeit) ich danke Ihnen, dass Sie im Grunde ge- nommen alles gesagt haben, was für die Überweisung der Motion spricht. Die Motion selbst sagt ja, es seien Schritte ein- zuleiten. In meiner Begründung habe ich gesagt, dass dies gestuft vor sich gehen muss, abgestimmt auf die internatio- nale Entwicklung. In der Motion steht auch - was Sie mit Recht unterstrichen haben, Herr Bundesrat -, die zuverlässige Ver- sorgung aller Landesteile, auch der Bergregionen, mittels Fernmeldediensten sei sicherzustellen. Das ist auch mir ein Anliegen.
Ich habe ein wenig den Eindruck, der Bundesrat beantrage die Umwandlung von Motionen in Postulate manchmal fast aus Prinzip, weil er befürchtet, irgendwo dann unter grösserem Handlungsdruck zu stehen als mit Postulaten, die - wie wir wissen - normalerweise in die riesige Schublade gelangen, wo sie ruhen.
Ich bin aber, um die Katze aus dem Sack zu lassen, mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden, aber nur deshalb, weil ich Ihnen glaube, Herr Bundesrat, dass Sie den Hand- lungsbedarf ernst nehmen und uns bald eine Vorlage unter- breiten werden.
Cavelty Luregn Mathias (C, GR): Ich bin Herrn Rhinow sehr dankbar dafür, dass er das Problem zur Sprache bringt und dass er mir Gelegenheit gibt, eine Gegenmeinung zu vertreten oder mindestens Wasser in den Wein zu giessen. Dies aus fol- genden Gründen: Bisher waren die PTT - wie die Abkürzung schon sagt - eine Einheit, die Post- und Fernmeldedienste umfasst. Sie teilten Gutes und Schlechtes, was zu sogenann- ten Quersubventionierungen führte. War dies so schlecht? Ich glaube nicht. Es war wie in einer Familie oder auch in einem Unternehmen. Die gut rentierende Seite hilft der weniger gut
rentierenden Seite. Der Starke hilft dem Schwachen. Dann kam diese etwas unglückselige Deregulierung. Bei dieser Frage muss man aufpassen, dass man nicht einfach das, was rentiert, den Privaten gibt und das, was nicht rentiert, dem Staat belässt
Wenn man die PTT in Post- und Fernmeldedienste auftrennt, muss man sich schon fragen: Wer zahlt denn für die Postdien- ste? Die Fernmeldedienste rentieren - je mehr sie privatisiert werden, desto mehr rentieren sie, aber nicht für den Bund, sondern für die Privaten -; aber der Bund bzw. die PTT müss- ten einfach die Belastungen für die Grundversorgung, wie Herr Bundesrat Ogi richtig gesagt hat, selber übernehmen. So einfach kann man das nicht machen! Vor allem die entlegenen Berggebiete leiden darunter. Damit wird eine zentrale Aufgabe des Staates gefährdet, nämlich die Aufgabe, für eine dezentra- lisierte Bevölkerungsstruktur und Besiedelung zu sorgen.
Ich habe also grösste Bedenken dagegen, dass man diese beiden Seiten dermassen radikal auseinandernimmt. Wie soll es dann weitergehen? Herr Rhinow hat zwar in seiner Motion an die Berggebiete gedacht, aber nur gerade mit Bezug auf die Fernmeldedienste. Das ist nur ein Teil der Aufgabe, welche die PTT bis jetzt lösten. An die Postdienste hat er nicht ge- dacht, an die Postautos, die alle Dörfer erschliessen und mit denen dafür gesorgt wird, dass die Dörfer überhaupt bewohnt bleiben und dass die Schweiz noch die Schweiz bleibt und nicht zu einer «Agglomeration» von entvölkerten Tälern wird. Wer sorgt dann dafür, wer soll das bezahlen?
Ich kann mir vorstellen, dass man sagt, die PTT sollten das be- zahlen. Aber sie haben ja kein Geld; sie bekommen kein Geld mehr aus diesem Mischgeschäft. Dann müsste der Bund die Finanzierung übernehmen. Gut, wenn Sie dafür sorgen! Aber dann müssen Sie diese Aufgabe nicht nur auf die Fernmelde- dienste ausdehnen, sondern auf die ganze Grundversorgung mit Post- und mit Fernmeldediensten. Gerade jetzt sind wir mit dieser Frage in der Kommission für Verkehr und Fernmelde- wesen sehr stark konfrontiert. Es geht darum, die Postauto- dienste im Sinne dieser Deregulierung irgendwie abzukop- peln. Die Kantone - oder wer auch immer - sollten dann die Kosten übernehmen. So kann das nicht gehen!
Ich könnte mir hingegen vorstellen, dass die PTT den Gewinn, den sie dank ihrer Vorzugsstellung noch immer haben - selbst wenn es kein Monopol mehr ist -, wie im bisherigen Rahmen verwenden, nämlich um die Postautodienste zu subventionie- ren. Oder ich kann mir vorstellen, dass der Bund diese Auf- gabe selbst übernimmt. Dann müssen Sie aber, Herr Rhinow, dafür sorgen, dass er das auch tut. Im Moment sieht es beim Bund bezüglich der finanziellen Situation und des Willens nicht so aus!
Ich bin also froh, dass Herr Bundesrat Ogi bereits auf diese Problematik hingewiesen hat und dass er den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen will. Aus den erwähnten Gründen stimme ich auch dem Postulat nicht zu. Aber ich akzeptiere es, wenn Sie es überweisen. Ich hoffe da auf eine grosse Schub- lade beim Bundesrat!
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Motion Rhinow Deregulierung im Fernmeldewesen Motion Rhinow Déréglementation du secteur des télécommunications
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Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
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Séance
Seduta
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09.03.1994 - 15:00
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