Motion CdF-CE
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E 3 mars 1994
E. Bundesbeschluss über die Abgeltung der amtlichen Vermessung E. Arrêté fédéral concernant les indemnités fédérales dans le domaine de la mensuration officielle
Coutau Gilbert (L, GE), rapporteur: Cet arrêté n'est pas sou- mis au référendum, il est donc de notre compétence exclusive. Il vise essentiellement à réduire les taux de subvention dont bénéficient les cantons pour les frais qu'ils engagent en ma- tière de relevés de mensuration. Il s'agit aussi bien du premier relevé des données que du renouvellement de la mensura- tion. Cette réduction des taux d'indemnités contraste, effecti- vement, avec l'augmentation de ces taux que nous avions dé- cidée lors du débat sur l'arrêté fédéral que nous avons eu en 1992. Par une surenchère du Parlement, nous avions aug- menté les dépenses prévues à cet effet, les faisant passer de 1377 à 1440 millions de francs. Donc, nous revenons très mo- destement en arrière avec une économie qui est estimée à 6 millions de francs.
Cette proposition n'a pas été contestée au Conseil national. Elle n'a pas été contestée à la Commission des finances. Je vous propose donc de vous y rallier.
En revanche - si vous me permettez de faire cette allusion, Monsieur le Président -, cette opération de mensuration a fait réfléchir la Commission des finances sur l'ensemble du crédit que nous avions voté, au titre du programme de mensuration. C'est un crédit considérable que nous avions voté il y a quel- ques années puisqu'il se monte à 3,4 milliards de francs, si ma mémoire est bonne. C'est un crédit qui, évidemment, porte sur de très nombreuses années, une trentaine d'années, mais il n'empêche que la réalisation des travaux liés à ce crédit ont posé quelques problèmes à la Commission des finances. C'est la raison pour laquelle elle vous propose un postulat dont nous débattrons dans un instant.
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.3081
Motion FK-SR (93.078) Gewässerschutz in ländlichen Gebieten Motion CdF-CE (93.078) Protection des eaux dans les zones rurales
Wortlaut der Motion vom 8. Februar 1994
Das Verursacherprinzip beim Bau von Kläranlagen im Gewäs- serschutz wird aufgrund des Sanierungsprogramms Il ver- stärkt. Die Subventionierung von Kläranlagen durch den Bund wird gleichzeitig herabgesetzt.
In dünnbesiedelten ländlichen Gebieten mit einem ungünsti- gen Kosten-Nutzen-Verhältnis wird dieser Systemwandel für die Bewohner zu unverhältnismässigen Kosten führen, denen kein entsprechender ökologischer Nutzen gegenübersteht.
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Massnahmen vorzuschlagen, um die dünnbesiedelten ländlichen Gebiete von der Anschlusspflicht an Kläranlagen zu befreien. Der ent- sprechende Gesetzestext soll wenn möglich gleichzeitig mit der Herabsetzung der Subventionierung in Kraft treten.
Texte de la motion du 8 février 1994
En matière de protection des eaux, le principe du pollueur- payeur est renforcé sur la base du programme d'assainisse ment II, s'agissant de la construction d'installations d'épura- tion. Simultanément, la Confédération diminue son subven- tionnement aux installations d'épuration.
Dans les zones rurales peu peuplées dans lesquelles le rapport coût-utilité est défavorable, ce changement de sys- tème entraînera des frais disproportionnés pour les habitants, sans que ces frais ne procurent un avantage écologique cor- respondant.
Le Conseil fédéral est chargé de proposer des mesures à ca- ractère légal, visant à libérer les zones rurales peu peuplées de l'obligation de se raccorder à une installation d'épuration. Le texte légal correspondant doit si possible entrer en vigueur en même temps que celui prévoyant la réduction du subvention- nement précité.
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Materiell haben wir den Gewässerschutz gestern im Rahmen der Sanierungsmass- nahmen 1993 für den Bundeshaushalt behandelt. Das Gegen- stück zum beschlossenen Subventionsabbau soll nun auch eine gezielte Deregulierung sein. Wir haben das Verursacher- prinzip stärker gewichtet und eben die Subventionierung durch den Bund zurückgenommen. Vor allem in den ländli- chen, in den dünnbesiedelten Gebieten, in den Rand- und Bergregionen kann das im Einzelfall zu einer Zusatzbelastung führen, vor allem eben auch dort, wo die Kosten-Nutzen-Ver- hältnisse ungünstig sind, wo den Investitionen kein entspre- chender ökologischer Nutzen gegenübersteht.
Darum wollen wir die strikte Anschlusspflicht dort lockern, wo es sinnvoll ist, oder diese Anschlusspflicht sogar ganz aufhe- ben und alternative Massnahmen treffen. Darum soll der Bun- desrat beauftragt werden, uns die entsprechenden Grundla- gen vorzuschlagen, um die dünnbesiedelten ländlichen Ge- biete von der Anschlusspflicht an Kläranlagen zu befreien. Die- ser Gesetzestext - das ist, so hoffe ich, nicht nur ein frommer, sondern ein dringender Wunsch - soll möglichst auf densel- ben Zeitpunkt wie die Herabsetzung der Subventionierung in Kraft treten können.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dieser Motion zuzu- stimmen und sie zu überweisen.
Stich Otto, Bundespräsident: Die Zeit war zu kurz, um diese Motion dem Bundesrat vorzulegen. Ich kann Ihnen also nicht die Meinung des Bundesrates als Kollegialbehörde unterbrei- ten. Ich kann Ihnen nur meine Stellungnahme dazu abgeben. Von uns aus gesehen ist diese Motion nicht nötig. Man müsste sie eigentlich als erfüllt abschreiben. Wir haben in der Zwi- schenzeit die Frage mit dem Buwal geprüft, und das Buwal sagt, dass das, was Sie wünschen, mit dem heutigen Gesetze- stext möglich sei. Es braucht also keine Gesetzesänderung. Sie haben allerdings zum Glück geschrieben: «Der entspre- chende Gesetzestext soll wenn möglich gleichzeitig mit der Herabsetzung der Subventionierung in Kraft treten.» Wenn man das verwirklichen müsste, würde das bedeuten, dass die Sanierungsmassnahmen viel später in Kraft gesetzt werden könnten, und das kann nicht der Zweck der Übung sein.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Vorstoss als Postulat überweisen würden. Dann können wir noch einmal in Ruhe prüfen, ob es tatsächlich eine Änderung braucht oder nicht. Wir sind heute zusammen mit dem Buwal davon überzeugt, dass es keine Änderung braucht. Ich könnte Ihnen dann nach erneuter Überprüfung beantragen, das Postulat als erfüllt ab- zuschreiben.
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Ich bin nicht in der Lage, namens der Kommission zu erklären, wir seien dazu bereit, den Vorstoss zu einem Postulat abzuschwächen. Aber es ist
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Postulat FK-SR
nicht der Wille der Finanzkommission, die Inkraftsetzung der Subventionskürzungen irgendwie zu verzögern. Das kann ich hier bestätigen. Wenn Sie, Herr Bundesrat, sagen, das heute geltende Gesetz lasse die Erfüllung unseres Anliegens zu, sehe ich auch nicht ein, weshalb der Bundesrat hier unter ei- nen besonders grossen Druck kommen sollte.
Im Sinne von «Doppelt genäht hält besser» ist es doch richtig, die Motion zu überweisen - dies mit der Präzisierung, dass wir keine Verzögerung des Inkrafttretens der Sanierungsmass- nahmen wollen.
Rhyner Kaspar (R, GL): Ich bin Herrn Bundespräsident Stich dankbar, dass er signalisiert hat, dass man diesen Vorstoss als Motion und nicht nur als Postulat entgegennehmen wird. Dem Finanzminister glaube ich sofort, dass aufgrund der heu- tigen gesetzlichen Grundlagen die Gewässerschutzmassnah- men wie geschildert ausgeführt werden können. Aber ich habe das Glück gehabt, nun 22 Jahre Gewässerschutzvollzug in einem Kanton zu machen, der sehr reich an peripheren Siedlungen, Einzelhöfen und abgelegenen Fraktionen ist. Oft, und immer aus finanziellen Überlegungen, wollten wir einen bescheidenen, angemessenen Gewässerschutz betreiben. Es sind ja keine industriellen, gefährlichen, hochgradig ver- schmutzten Abwässer, sondern es sind - wenn man das so sagen darf - natürliche Fäkalien von Tieren und Menschen und nichts anderes. Aber gerade das Buwal, die zuständigen Instanzen in Bern, waren nicht unserer Meinung. Somit, glaube ich, muss das als Motion besiegelt und weitergegeben werden.
Ich bin dem Rat dankbar, wenn das als Motion überwiesen wird, damit neben dem Finanzdepartement auch Bundesäm- ter in anderen Departementen sehen, dass dort gespart wer- den kann. Jahrelang schon hätte gespart werden können. Dort sind wir in einem weit übertriebenen - ich möchte sagen - fast luxusähnlichen Standard gelandet.
Plattner Gian-Reto (S, BS): Eine Motion kann doch eigentlich nicht dazu dienen, einem Bundesamt Beine zu machen, das Gesetz so auszulegen, wie es geschrieben ist! Falls das die Meinung meines Vorredners wäre, möchte ich mich dagegen wehren.
Ich lese Ihnen jetzt den entsprechenden Abschnitt aus dem Gewässerschutzgesetz vor. Sie können ihn dann selbst mit dem Abschnitt 3 der Motion vergleichen, und Sie werden se- hen, dass man die Motion überweisen kann, aber sie gleich- zeitig abschreiben muss, und das wird auch der Inhalt meines Antrages sein.
Im 2. Abschnitt, «Behandlung des Abwassers und Verwertung des Hofdüngers», heisst es in Artikel 10 Absatz 2 Gewässer- schutzgesetz unter dem Titel «Öffentliche Kanalisationen und zentrale Abwasserreinigungsanlagen»: «In abgelegenen oder in dünnbesiedelten Gebieten ist das verschmutzte Abwasser durch andere Systeme als durch zentrale Abwasserreini- gungsanlagen zu behandeln, wenn der Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer gewährleistet ist.» In Artikel 13 Ab- satz 1 heisst es nochmals explizit: «Ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen ist das Abwasser entsprechend dem Stand der Technik zu beseitigen.» Und in Absatz 2: «Die Kantone sorgen dafür, dass die Anforderungen an die Wasser- qualität der Gewässer erfüllt werden.» Das enthält nun exakt das, was in dieser Motion gefordert wird. Der Begriff der dünn- besiedelten ländlichen Gebiete, die Anschlusspflicht an Klär- anlagen, die aufgehoben werden soll, kommt im Gesetz vor; und es geht im Sinne der Ökologie noch etwas weiter, nämlich dass die Qualität der Gewässer auf andere Art und Weise ge- währleistet werden soll. Der Gesetzgeber hat also schon da- mals perfekt gearbeitet, und man braucht nicht noch einmal nachzudoppeln.
Ich beantrage Ihnen deshalb Überweisung der Motion als Zei- chen des Willens dieses Rates und gleichzeitig Abschreibung, weil sie erfüllt ist.
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Es würde nicht dem Wil- len der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) ent- sprechen, wenn wir eine blosse Papierübung abhalten und
gleichzeitig die Motion als erfüllt abschreiben würden. Wir ha- ben in der WAK Beispiele diskutiert, wo in ländlichen Gebieten eben unverhältnismässige Auflagen gemacht worden sind. Im zitierten Absatz 2 von Artikel 10 Gewässerschutzgesetz wird von den zentralen Abwasserreinigungsanlagen, also von den Grossanlagen, gesprochen, und bei uns geht es darum, die Anschlusspflicht in diesen Gebieten generell aufzuheben. Ich meine, dass das Anliegen doch der Prüfung durch den Bun- desrat wert ist und dass mit Erleichterungen, insbesondere für die ländlichen Gebiete, noch weiter gegangen werden kann. Ich glaube, wir sollten - mit Blick auf die heutige Praxis und über das jetzige Gesetz hinaus - einen nächsten Schritt tun und die staatlichen Auflagen noch um einen weiteren Schritt zurücknehmen.
In diesem Sinne widersetze ich mich der sofortigen Ab- schreibung.
Ziegler Oswald (C, UR): Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den Antrag Plattner (Abschreibung) abzulehnen.
Die Motion ist am 8. Februar 1994 von der Finanzkommission beschlossen worden. Fast ein Monat ist inzwischen vergan- gen. Wenn das so einfach wäre, Herr Plattner, dass das Buwal einfach nur hätte feststellen müssen, das sei im Gesetz bereits festgenagelt, dann wäre das zweifellos innert dieser Frist ge- tan worden. Aber wir haben nichts davon gehört, dass das im Gesetz festgenagelt sei. Deshalb auch die Reaktion von Herrn Rhyner, dass die Verordnung ja vom Bundesrat geändert wer- den kann.
Wir haben nur gehört, dass das in der Verordnung festgena- gelt sei; aber auch das hat man uns nicht dargelegt. Das wäre doch auch äusserst einfach gewesen. Das hat man nicht ge- tan. Deshalb glaube ich nicht daran, dass die von Kollege Plattner behauptete Regelung bereits besteht, ja sogar im Ge- setz festgeschrieben ist.
Aus diesem Grunde empfehle ich Ablehnung der Ab- schreibung.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
26 Stimmen 3 Stimmen
94.3082
Postulat FK-SR (93.078) Einsparungen bei der amtlichen Vermessung Postulat CdF-CE (93.078) Economies dans le domaine de la mensuration officielle
Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1994
Der Bundesrat wird eingeladen, gemeinsam mit den Kanto- nen das Projekt der amtlichen Vermessung grundlegend zu überprüfen bezüglich Effizienz, Kosten und Termine.
Texte du postulat du 8 février 1994
Le Conseil fédéral est invité à réexaminer fondamentalement, avec les cantons, le projet de mensuration officielle quant à l'efficacité, les coûts et les délais.
Coutau Gilbert (L, GE), rapporteur: En 1992, nous avons voté deux crédits d'engagement records. Ils portaient l'un et l'autre sur à peu près la même somme de 3,5 milliards de francs. Le premier est célèbre, puisqu'il portait sur les fameux avions de combat F/A-18, et ce crédit a entraîné toutes les péripéties que vous connaissez; il a même abouti à une votation populaire.
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Motion FK-SR (93.078) Gewässerschutz in ländlichen Gebieten Motion CdF-CE (93.078) Protection des eaux dans les zones rurales
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Jahr
1994
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Anno
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I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3081
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Numero dell'oggetto
Datum 03.03.1994 - 08:00
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