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Folgen der Alpen-Initiative
Paul, Keller Anton, Kühne, Leemann, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Maspoli, Maurer, Mühlemann, Müller, Nabholz, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Pini, Robert, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Schmid Peter, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stamm Judith, Steiger Hans, Steiner Rudolf, Thür, Vollmer, Wick, Wyss Wil- liam, Zölch (77)
Abwesend sind - Sont absents:
Aguet, Allenspach, Aregger, Aubry, Baumann, Berger, Bez- zola, Bircher Peter, Bischof, Blocher, Bonny, Borel François, Borer Roland, Bortoluzzi, Brunner Christiane, Bühlmann, Büh- rer Gerold, Bürgi, Camponovo, Caspar-Hutter, Chevallaz, Co- lumberg, Couchepin, de Dardel, David, Dettling, Diener, Dor- mann, Dreher, Ducret, Duvoisin, Eggly, Fasel, Fehr, von Fel- ten, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Friderici Charles, Gar- diol, Giezendanner, Giger, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Peter, Iten Joseph, Jeanprêtre, Jenni Peter, Jöri, Keller Rudolf, Kern, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Moritz, Loeb François, Maeder, Maitre, Mamie, Marti Werner, Matthey, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Miesch, Misteli, Moser, Perey, Philipona, Pidoux, Poncet, Rag- genbass, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Maximilian, Rohr- basser, Ruf, Rychen, Sandoz, Savary, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schwab, Schweingruber, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Spielmann, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Strahm Rudolf, Stucky, Suter, Theu- bet, Tschäppät Alexander, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss Paul, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger, Zwahlen, Zwygart
(122)
Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Haller (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Ordnungsanträge - Motions d'ordre
Vetterli Werner (V, ZH): Ich bitte die Ratspräsidentin, das Quo- rum festzustellen und nach der Auszählung, die ja sehr klar sein wird - eben hatten wir 77 zu 0 Stimmen -, die entspre- chenden Schritte einzuleiten.
Leuenberger Ernst (S, SO): Wenn schon Präsenz festgestellt werden soll, dann beantrage ich - damit die Transparenz wie- der einmal total ist -, das von Hand abzuzählen, damit nicht ei- nige «Schlauberger» durch Nichtdrücken der Tasten das Quo- rum beeinflussen und damit die Verhandlungen verunmögli- chen können.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Leuenberger Ernst Dagegen
52 Stimmen 35 Stimmen
Präsidentin: Es sind zurzeit 89 Mitglieder im Saal. Wir haben seit heute morgen eine Sitzung um 21 Uhr traktandiert. Ich un- terbreche die Sitzung so lange, bis 100 Mitglieder hier sind, dann werden wir die Traktandenliste weiterbehandeln.
Die Sitzung wird von 21.10 Uhr bis 21.20 Uhr unterbrochen La séance est interrompue de 21 h 10 à 21 h 20
Sammeltitel - Titre collectif Folgen der Alpen-Initiative Conséquences de l'initiative des Alpes
94.3023
Dringliche Interpellation Oehler Planungsstopp N 13 im St. Galler Rheintal Interpellation urgente Oehler N 13. Arrêt de la planification dans la vallée du Rhin saint-galloise
Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994 Der Bundesrat wird um Auskunft gebeten, warum er einen um- gehenden Planungsstopp für den Vollausbau der N 3 im St. Galler Rheintal als Folge der Annahme der Alpen-Initiative ver- hängte. Ich frage den Bundesrat und erwarte klare Antworten auf meine Fragen:
Stimmt er mit mir darin überein, dass die N 13 für die anlie- gende Bevölkerung und die Ostschweiz als wichtigste Achse für das Erreichen des Sarganserlands, die Kantone Graubün- den, Tessin und einen grossen Teil des Kantons Zürich sowie der Innerschweiz benutzt wird?
Teilt er mit mir die Auffassung, dass auf der N 13 im St. Gal- ler Rheintal wegen des fehlenden Vollausbaus Dutzende un- schuldiger Mitmenschen ihr Leben lassen mussten?
Ist der Bundesrat bereit, den Planungsstopp umgehend aufzuheben und den seit Jahren von der betroffenen Bevölke- rung geforderten Vollausbau endlich ausführen zu lassen?
Ist der Bundesrat bereit, die Verantwortung für die Folgen des unverständlichen Planungsstopps und der damit zusam- menhängenden Bauverzögerungen zu tragen?
Ist sich der Bundesrat noch bewusst, dass wegen departe- mentsinterner Unzulänglichkeiten der Vollausbau schon bis- her unnötigerweise verzögert wurde?
Texte de l'interpellation du 28 février 1994
Le Conseil fédéral est prié de dire pourquoi il a ordonné un ar- rêt immédiat de la planification visant l'achèvement de la N 13 dans le canton de Saint-Gall à la suite de l'acceptation de l'ini- tiative dite «des Alpes». Le Conseil fédéral est en particulier prié de répondre clairement aux questions suivantes:
Est-il d'accord avec moi que la N13 est pour la population ri- veraine et la Suisse orientale la principale voie d'accès à la ré- gion de Sargans, aux cantons des Grisons et du Tessin, de même qu'à une grande partie du canton de Zurich et de la Suisse centrale?
Est-il aussi comme moi d'avis que des dizaines de person- nes innocentes ont perdu leur vie sur la N 13 dans la vallée du Rhin en raison de l'inachèvement des travaux?
Est-il prêt à lever immédiatement la suspension du projet de manière à permettre enfin l'achèvement des travaux exigé de- puis des années par la population?
Est-il disposé à endosser la responsabilité de cet incompré- hensible arrêt de la planification et des retards qui s'ensuivront dans la construction de cette route?
Le Conseil fédéral sait-il enfin que la construction de cette route a déjà été fâcheusement retardée en raison des caren- ces du département compétent?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Conséquences de l'initiative des Alpes
454
N
16 mars 1994
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zu den dringlichen Interpellationen vom 14. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral
concernant les interpellations urgentes du 14 mars 1994 Allgemeines
Der Bundesrat hat im Vorfeld der Abstimmung über die Volks- initiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitver- kehr» nachdrücklich auf Probleme nationaler und internatio- naler Dimension verwiesen, welche bei einer Annahme der In- itiative resultieren. Der Souverän hat sich für die Initiative ent- schieden. Wie die Reaktionen im In- und Ausland zeigen, wa- ren die Befürchtungen des Bundesrates begründet. Volk und Stände haben aber dem umweltpolitischen Argument vor den regional-wirtschaftlichen und den europapolitischen Argu- menten den Vorrang gegeben.
Selbstverständlich ist der Entscheid des Souveräns zu akzep- tieren, und der Bundesrat wird alles in seinen Kräften Lie- gende tun, um Schwierigkeiten möglichst rasch, innovativ und effizient zu meistern. Indessen kann nicht erwartet werden, dass für die aus der Annahme der Initiative resultierenden Pro- bleme Patentrezepte vorliegen, welche es erlauben, innert kürzester Frist sämtliche Fragen einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Sorgfältige konzeptionelle Arbeit ist zu leisten. Grundlagen sind zu überprüfen und zu entwickeln, Verhand- lungen mit dem Ausland sind zu führen. Die Verkehrspolitik bedarf bereichsweise einer Neuausrichtung. Das alles kann nicht übers Knie gebrochen werden.
Aus innenpolitischer Sicht beschäftigt vor allem Artikel 36se- xies Absatz 3 BV. Mit Annahme der Initiative ist Artikel 36se- xies in Kraft getreten. Der Bundesrat und seine Verwaltung sind gehalten, die Bestimmungen unverzüglich anzuwenden. Bereits im Vorfeld der Abstimmung machte der Bundesrat auf die Problematik der offenen Begriffe in Absatz 3 wie «Transit- strassen-Kapazität», «Alpengebiet», «Kapazitätserhöhung», «Ortsumfahrung», «Transitstrassen» aufmerksam. Die Anwen- dung bereitet nun in der Tat unter anderem Auslegungs- schwierigkeiten. Absatz 3 von Artikel 36sexies beschränkt sich weder auf den Gütertransitverkehr noch auf den grenz- überschreitenden Personenverkehr. Das Ausbauverbot be- trifft alle Strassen im Alpengebiet, soweit sie auch dem Güter- oder Personentransitverkehr dienen können (Abstimmungs- erläuterungen, Seite 14).
Es gilt nun vorrangig diese Begriffe zu definieren und klarzu- stellen, was konkret vom neuen Verfassungsartikel betroffen wird. Für die Auslegung eines Verfassungstextes gelten nach Bundesgericht die anerkannten Interpretationsgrundsätze. Der subjektive Wille der Initianten ist nicht, oder zumindest nicht allein massgebend.
Es ist einerseits Pflicht der Bundesbehörden, die Gleichbe- handlung aller Alpenregionen sicherzustellen. Andererseits sind auch Treibstoffzollgelder Mittel, welche das Volk dem Staat zur Verfügung stellt. Entsprechend vorsichtig und sorg- fältig ist mit diesen umzugehen. Weitere Investitionen in die Planung von Projekten, welche mit einer gewissen Wahr- scheinlichkeit infolge von Artikel 36sexies Absatz 3 BV gar nie realisiert werden können, sind zu vermeiden.
Aus all diesen Gründen musste als Sofortmassnahme ein Pla- nungs- und Projektierungsstopp beim Strassenbau im Alpen- gebiet erlassen werden. Diese Massnahme hat vorsorglichen Charakter, bis entsprechende Ausführungsbestimmungen vorliegen. Es galt zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine nüchterne Situationsanalyse ver- unmöglicht hätten. Die politische Diskussion kann nun begin- nen. Sie muss selbstverständlich vom neuen Verfassungsarti- kel ausgehen, darf aber die wesentliche Bedeutung nicht aus- ser acht lassen, die einem angemessen ausgebauten Stras- sennetz für gewisse Alpenregionen zukommt.
Was die aussenpolitische Seite betrifft, war sich der Bundesrat bewusst, dass die Europäische Union das Ergebnis der schweizerischen Abstimmung über die Alpen-Initiative in ihre Überlegungen zur europäischen Verkehrspolitik miteinbezie-
hen wird. Die Reaktionen sind zum Teil hart ausgefallen. In- dessen bestehen vielfältige gemeinsame Interessen, die eine zügige Aufnahme der im Transitvertrag in Aussicht gestellten bilateralen Verhandlungen rechtfertigen.
Die Annahme der Alpen-Initiative hat nicht nur zur Folge, dass der alpenquerende Güterverkehr europäischer Bedeutung in der Schweiz blockiert wird. Der Bundesrat hat aber damit den Auftrag erhalten, die nötigen Kapazitäten auf der Schiene in den nächsten zehn Jahren zur Verfügung zu stellen. Im Rah- men der Neat-Vorprojektbeurteilung wird er die Bauetappen und den zeitlichen Ablauf so wählen, dass die Umlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene erfolgen kann. Damit wird Europa innert Frist eine moderne Schienen-Infrastruktur zur Abwicklung des Gütertransits benutzen können.
Bei der Konkretisierung des Entscheids des schweizerischen Souveräns wird der Bundesrat danach streben, bestehende internationale Verpflichtungen einzuhalten und Diskriminie- rungen zu vermeiden. Ein Erklärungsbedarf gegenüber unse- ren europäischen Partnern ist vorhanden. Der Bundesrat wird dem Rechnung tragen.
Zu den einzelnen Fragen
Aus der Fragestellung des Interpellanten ergibt sich, dass insbesondere bezüglich Personentransitverkehr die N 13 im Lichte der gewählten Kriterien auch als potentielle Transit- achse bezeichnet werden kann und damit unter die vorsorgli- chen Massnahmen fällt, da Absatz 3 keine Beschränkung auf den grenzüberschreitenden Transitverkehr beinhaltet.
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich den Ausbau die- ser Strecken aus Sicherheitsgründen; er hat die entsprechen- den Projekte jeweils genehmigt.
Der Bundesrat ist nicht bereit, unsichere Planungen mit öf- fentlichen Geldern zu finanzieren. Solange das Risiko konkret besteht, dass ein (auch dringendes) Projekt als Folge von Arti- kel 36sexies scheitern kann, ist für den Bundesrat eine Zustim- mung zu weiteren Arbeiten mit Kostenfolge nicht angezeigt.
Der Planungs- und Projektierungsstopp ist eine provisori- sche Massnahme. Der Bundesrat ist bereit mitzuhelfen, dass möglichst rasch eine Ausführungsgesetzgebung konkrete Hinweise gibt, wo die vorsorgliche Massnahmen zumindest partiell aufgehoben werden können. Falls der Kanton die aus der vorsorglichen Massnahme sich ergebende Verzögerung als gravierendes Sicherheitsproblem erachtet, liegt es in sei- ner Kompetenz, mit polizeilichen Massnahmen zwischenzeit- lich die Sicherheit zu steigern.
Zwischen der ordentlichen Behandlung des Dossiers und den verfügten provisorischen Massnahmen besteht kein sach- licher Zusammenhang.
94.3024
Dringliche Interpellation Epiney Annahme der Alpen-Initiative. Folgen Interpellation urgente Epiney Conséquences de l'adoption de l'initiative des Alpes
Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994
Die Diskussionen über die Alpen-Initiative konzentrierten sich vor allem auf die obligatorische Verlagerung des Güterver- kehrs von der Strasse auf die Schiene. Die Polemik um Arti- kel 36sexies Absatz 3 der Bundesverfassung ging nicht über die betroffenen Regionen hinaus. Es bleiben denn auch Punkte im Dunkeln. Die Interpretation bestimmter Begriffe im genannten Absatz wie auch die sich widersprechenden Erklä- rungen der Initianten veranlassten das Bundesamt für Stras- senbau notgedrungen, die Vorbereitungs- und Planungsar- beiten unverzüglich zu stoppen. Die Massnahme trifft die Na- tional- und Hauptstrassen, die als Transitachsen im Alpenge- biet betrachtet werden können. Sie entspringt dem legitimen
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Sammeltitel Folgen der Alpen-Initiative Titre collectif Conséquences de l'initiative des Alpes
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.03.1994 - 21:00
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