Bundesgesetz über die politischen Rechte
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ment qui serait semblable à celui des initiatives parlementai- res. Là-dessus, le Conseil national et le Conseil des Etats sont d'accord. Il subsiste toutefois une divergence: le Conseil na- tional prévoyait, pour la commission du Conseil prioritaire, l'obligation d'entendre une délégation du canton, alors que le Conseil des Etats prévoyait seulement la possibilité de cette audition.
Nous constatons qu'effectivement il est bon de pouvoir enten- dre les cantons, mais qu'il est des cas où ce n'est pas néces- saire. C'est pourquoi la commission vous propose une solu- tion de compromis, en précisant quels sont les cas où la com- mission peut classer l'initiative sans examen préalable. Nous en avons retenu deux: lorsqu'une proposition concernant un projet d'acte législatif en cours peut être déposée, et lorsque la matière d'une autre initiative, cantonale ou parlementaire, traite du même sujet.
A l'unanimité, la commission vous propose d'accepter cette solution de compromis.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.066
Bundesgesetz über die politischen Rechte. Teiländerung Loi fédérale sur les droits politiques. Révision partielle
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1993, Seite 2467 - Voir anné 1993, page 2467 Beschluss des Ständerates vom 9. März 1994 Décision du Conseil des Etats du 9 mars 1994
B. Nationalratswahlen. Verfahren
B. Procédure pour l'élection du Conseil national
Borel François (S, NE), rapporteur: Il subsiste ici deux diver- gences.
La première est une divergence de détail: à l'article 11 alinéa 3, le Conseil des Etats estime que, pour ce qui est de l'information des électeurs, il convient dans la règle de permet- tre aux communes de n'envoyer qu'un exemplaire des expli- cations par ménage, à moins que des électeurs demandent expressément d'en recevoir un plus grand nombre. Sur cette question de détail, nous vous proposons, au nom de la com- mission, de vous rallier au Conseil des Etats.
La seconde divergence concerne, à l'article 24, les mesures à prendre pour éviter le dépôt de listes lancées par simple plai- santerie pour des élections au Conseil national. Nous aurons l'occasion d'en parler lors de la discussion de détail, étant donné que la commission ou sa majorité vous propose de maintenir vos décisions, qu'il y a des propositions de minorité ainsi que des propositions individuelles.
Je vous propose donc d'entrer dans les détails plus tard.
Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: Beim Bundesgesetz über die politischen Rechte gibt es zwei Differenzen zum Stän- derat.
Die erste Differenz bei Artikel 11 Absatz 3 betrifft - wie ich meine - eine Kleinigkeit. Vom Ständerat kommt der Vorschlag, dass der Kanton die Gemeinden ermächtigen könne, die Ab- stimmungsunterlagen pro Haushalt nur einmal zuzustellen. Die Kommission war einstimmig der Meinung, dass man sich hier dem Ständerat anschliessen könne.
Debattiert wurde hingegen über Artikel 24. Das ist - wenn Sie so wollen - der Juxlisten-Artikel, wo es also darum geht, wie man Juxlisten, die keine Bereicherung des demokratischen Wettbewerbs darstellen, abhalten kann. Dazu hat die bundes- rätliche Vorlage zwei Mittel vorgesehen: die Erhöhung des Un- terschriftenquorums und die Einführung einer Kaution.
Der Ständerat hat nun eines dieser Mittel bzw. die Hürde, die dieses Mittel bildet, wesentlich höher geschraubt, während er das andere Mittel gänzlich streichen will: Bei den Unterschrif- tenquoren will der Ständerat bis auf 400 Unterschriften pro Wahlliste gehen, während auf das Mittel der Kaution verzichtet werden soll.
Die Kommission ist demgegenüber überzeugt, dass zwei Hür- den sinnvoller sind, eine Kombination von Hürden also, aber beide von mässiger Höhe. 400 Unterschriften in grossen Kan- tonen oder 200 Unterschriften in mittleren Kantonen - eine sol- che Erhöhung würde nicht nur Juxlisten, sondern auch die kleineren Parteien treffen, und das ist ausdrücklich nicht die Meinung.
Darum ist die Kommissionsmehrheit beim ganzen Artikel 24 der Meinung, dass unser Rat Festhalten beschliessen solle.
Couchepin François, chancelier de la Confédération: Mon intervention sera extrêmement courte. Je vous demande de faire en sorte que l'on élimine les divergences. Il faut absolu- ment trouver une solution pour empêcher que des listes de carnaval puissent entacher la dignité des élections à venir. Cette solution, vous devez la trouver. Le Conseil fédéral s'est rallié à la décision du Conseil national. Il avait combattu celle du Conseil des Etats. Il semble que ce qui doit être absolu- ment trouvé, c'est une solution qui maintienne une barrière pour empêcher que l'on puisse transformer en farce les élec- tions au Conseil national.
Je vous demande donc de trouver une solution dans ce sens.
Art. 11 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 11 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 24 Abs. 1, 3, 4 Antrag der Kommission Abs. 1 Festhalten
Abs. 3, 4 Mehrheit
Festhalten Minderheit
(Gross Andreas, Borel François, Bühlmann, Eggenberger, Fankhauser, Ruf, Tschäppät Alexander, Zbinden)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Ruckstuhl Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Wanner Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 24 al. 1, 3, 4 Proposition de la commission Al. 1
Maintenir
Al. 3, 4 Majorité Maintenir
Minorité
(Gross Andreas, Borel François, Bühlmann, Eggenberger, Fankhauser, Ruf, Tschäppät Alexander, Zbinden) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
N 14 mars 1994
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Loi fédérale sur les droits politiques
Proposition Ruckstuhl Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Wanner Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Ruckstuhl Hans (C, SG): Wir haben hier die letzte Differenz zum Ständerat in dieser Vorlage. Wie Sie wissen, haben wir noch in genügend weiteren Vorlagen Differenzen auszuräu- men. Es ist einerseits ein sachliches Argument, dass wir dem Ständerat zustimmen können, andererseits auch ein Ent- scheid, der uns hilft, diese Woche einigermassen mit der Trak- tandenliste über die Runden zu kommen.
Weshalb kann ich mich heute mit dem Beschluss des Stände- rates anfreunden? Ich bin in recht jungen Jahren in die Politik eingestiegen und habe damals mehr Möglichkeiten gehabt, durch Organisationen und Kontaktnahme mit anderen Ju- gendlichen in der politischen Auseinandersetzung zu Erfolg zu kommen, als das mit Franken und Rappen möglich gewe- sen wäre. Deshalb könnte ich mir auch vorstellen, dass eine höhere Anzahl Unterschriften gerade für jugendliche Teilneh- mer an der Demokratie leichter zusammenzubringen sind als die Geldbeträge, die wir hier in der nationalrätlichen Fassung vorgesehen haben.
Ich bitte Sie deshalb in diesem Sinne, der ständerätlichen Fas- sung zuzustimmen. Mit den höheren Unterschriftenzahlen können wir das Ziel ebenfalls erreichen, das wir mit dieser Vor- lage erreichen wollen.
Wanner Christian (R, SO): Ich komme gerne der Aufforderung zu einer kurzen Zusatzerklärung nach. Herr Ruckstuhl hat be- reits Wesentliches gesagt.
Wie die offensichtliche Mehrheit des Ständerates bin ich der dezidierten Auffassung, dass wir mit unserem Beschluss, den Zugang zu einem verfassungsmässigen Recht an finanzielle Leistungen zu binden, zu weit gegangen sind. Denken Sie an Ihre Jungparteien. Ich sollte dies gar nicht erst erwähnen müs- sen. Sie kennen diese Situation so gut wie ich. Gerade die Re- aktionen aus diesen Kreisen haben mich bewogen, Antrag auf Zustimmung zum Ständerates zu stellen.
Ich glaube, dass der Zugang zu einem verfassungsmässigen Recht, wie bereits erwähnt, nicht eine Frage des Geldes sein soll. Sie werden mir vielleicht mit Recht sagen, man bringe das auf. Aber die Frage der Unterschriften steht eben auf einem anderen Niveau. Hier muss sich eine Idee bewähren, bevor sich Leute entschliessen, ihre Unterschrift unter eine solche Wahlliste zu setzen. Und damit ist der politische Tatbeweis ge- fordert und nicht der politisch fragwürdige finanzielle Tatbe- weis. Das sind im wesentlichen meine Gründe, und deshalb möchte ich Sie wie Herrn Ruckstuhl bitten, im Interesse der an und für sich guten Sache keine Differenz mehr zum Ständerat zu schaffen und damit unseren Anträgen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Gross Andreas (S, ZH), Sprecher der Minderheit: Dieser An- trag scheint Ihnen vielleicht schlitzohrig zu sein - ist er aber nicht. Er ist die Folge davon, dass die Mehrheit der Kommis- sion dem Ständerat nicht hat Folge leisten wollen. Wir haben nämlich schon in der Kommission den Antrag gestellt, dem Ständerat zu folgen. Denn es ist anstössig, die Wahrnehmung eines Grundrechtes von Geld abhängig zu machen.
Politik sollte politisch ausgefochten werden. Man sollte die Se- riosität der politisch Aktiven nicht am Geld messen, sondern an ihrer Fähigkeit, politisch zu überzeugen. Deshalb ist der Grundgedanke des Ständerates richtig, der zweite Teil des Nationalratsbeschlusses sei zu streichen und auf jegliche Geldkriterien zur Beurteilung der Seriosität sei zu verzichten. Wir haben den Antrag gestellt, dem Ständerat zu folgen.
Sie wollten das aber nicht, nämlich die Erhöhung der Unter- schriftenzahl als Kompensation des Abgehens vom Geldkrite- rium. Sie sind vielmehr im ersten Teil dem Ständerat nicht ge- folgt und haben an Ihrem ursprünglichen Antrag in bezug auf 50, 100 und 200 Unterschriften festgehalten. Somit blieb je- nen, die grundsätzlich der Meinung sind, dass man in der Poli- tik Geld nicht als Kriterium der Seriosität gesetzlich verankern
sollte, nur noch die Möglichkeit, die niedrigeren Unterschrif- tenquoren zu aktzeptieren und dafür die Absätze 3 und 4 zu streichen.
Ich bitte Sie, den Anträgen Wanner und Ruckstuhl zuzustim- men. Wenn Sie das nicht tun, sollten Sie dem Minderheitsan- trag folgen. Dann hätten wir ein bloss relativ hohes Unterschrif- tenquorum. Das Wichtigste aber ist, die Wahrnehmung eines Grundrechts - des passiven und aktiven Wahlrechts - nicht davon abhängig zu machen, ob jemand zahlungskräftig ist oder nicht. Dessen ist die schweizerische Demokratie nicht würdig; das hat sie nicht nötig! Sie hat zur Beurteilung der Se- riosität bessere Kriterien als das Portemonnaie eines Kandida- ten oder einer Kandidatin.
Leuba Jean-François (L, VD): J'entends bien l'argument que l'on nous sert régulièrement lorsqu'il va dans le sens que l'on veut défendre - éliminer les divergences avec le Conseil des Etats -, mais là il n'est vraiment pas possible de suivre le Conseil des Etats.
A l'alinéa 1er, l'augmentation du nombre de signatures se transforme en une véritable chicane pour les partis politiques. Il y aura un nombre de signatures relativement considérable - 400 dans les cantons de Berne et Zurich, par exemple - sim- plement pour déposer une liste au Conseil national. Cela va tout simplement transformer l'exercice en récolte de signatu- res dans la rue en contrôle des gens qui sortent d'un congrès pour qu'ils signent tous. Lorsqu'on arrive à des chiffres pareils, c'est véritablement excessif. Je trouve qu'il y a là, non pas un empêchement de la démocratie, car finalement tout le monde arrivera à réunir ce nombre de signatures, mais une chicane, une difficulté considérable, sans aucun profit puisque, préci- sément, le but qui devrait être d'éviter les listes un peu «carna- valesques», comme l'a dit M. Couchepin, chancelier de la Confédération, ne sera pas atteint
A l'alinéa 3, je vous propose de suivre également la majorité de votre commission, soit de nous en tenir à notre décision an- térieure.
J'ai écouté M. Gross Andreas avec beaucoup d'attention, mais on tire sur des moineaux avec des canons! Est-ce qu'une somme de 500 francs, de 1000 francs ou même de 2000 francs, dans le canton de Zurich, est véritablement un obstacle à l'exercice de la démocratie? Cela fait exactement 10 francs par personne qui signe la liste. Est-ce qu'il y a là véri- tablement un obstacle absolument infranchissable à la démo- cratie? Je rappellerai les deux cautèles: d'une part, les can- tons ne sont pas contraints d'introduire cette limite, ils en ont la possibilité; d'autre part, on indique qu'ils doivent encore édic- ter une loi pour le faire, c'est-à-dire que chaque Parlement can- tonal pourra choisir d'appliquer ou non cette règle. Par consé- quent, laissez donc la liberté aux gouvernements, et surtout aux Parlements cantonaux, de décider que dans tel canton on applique cette règle et que dans tel autre on ne l'applique pas. Enfin, tout le monde ne devra pas payer cette somme, qui ne sera due que par ceux qui n'atteindront pas 5 pour cent de l'ensemble des suffrages exprimés dans un canton, non pas 5 pour cent des électeurs - ce serait beaucoup, étant donné la désaffection actuelle à l'égard de la démocratie -, mais 5 pour cent des suffrages exprimés. Je prétends qu'un groupement qui provoque les frais entraînés par le dépôt d'une liste - frais de dépouillement, frais d'impression - et qui a si peu d'au- dience au point qu'il n'arrive pas à réunir 5 pour cent des élec- teurs, ce n'est pas un parti majoritaire, Monsieur Gross, ce n'est même pas un parti minoritaire, c'est une fraction minus- cule. Donc, elle peut, le cas échéant, si le Grand Conseil d'un canton le veut ainsi, payer 500, 1000 ou 2000 francs suivant l'importance du canton. Il n'y a rien là qui soit véritablement contraire aux objectifs mêmes de la démocratie.
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Die freisinnig-demokratische Fraktion ist der Auffassung, der Vorschlag des Bundesrates sei der richtige, nämlich eine Kombination von Unterschriften- zahlen und bescheidener Kaution. Sie stellt eine gute Lösung dar, um Juxlisten zu verhindern. Die freisinnige Deputation ist deshalb für Festhalten am ehemaligen Beschluss des Natio- nalrates.
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Nun besteht mit dem Antrag Wanner/Ruckstuhl die Möglich- keit, die letzte Differenz bei diesem Gesetz noch zu bereinigen. Es spricht einiges dafür, dass man diese Bereinigung vor- nimmt, um sicherzustellen, dass dieses Gesetz bei den Wahlen 1995 tatsächlich angewendet werden kann.
Die Situation ist deshalb nicht ganz einfach. Ich möchte Ihnen lediglich empfehlen: Entweder Festhalten am bisherigen Be- schluss des Nationalrates, oder dann höchstens Zustimmung zum Antrag Wanner/Ruckstuhl und ja nicht zum Antrag der Minderheit; entweder das eine oder das andere. Wenn Sie nämlich dem Antrag der Minderheit zustimmen, so haben Sie die Differenz nicht bereinigt, und wir müssen trotzdem noch einmal über die Bücher. Wenn Sie hingegen dem Antrag Wan- ner/Ruckstuhl zustimmen, hätten wir wenigstens die Differenz bereinigt
Also primär: Zustimmung zur Mehrheit; sekundär: Zustim- mung zum Antrag Wanner/Ruckstuhl.
Stucky Georg (R, ZG): Ich stamme aus einem Kanton, der mit Juxlisten beglückt wurde. «Friede, Freude, Zwetschgenku- chen» hiess sie im einen Jahr, im anderen dann «Freibier für Alle». Als Insider - weil ich auch Regierungsrat war - kann ich Ihnen sagen, welchen Aufwand solche Juxlisten für die Staats- kanzlei bedeuten. Wenn Sie eine Rückfrage haben, ist nie- mand für diese Liste zuständig, kein Kandidat fassbar, Sie er- halten blöde Antworten. Die Presse versucht ihrerseits, auch etwas daraus zu machen, stellt aber fest, dass das politische Gespräch von diesen Leuten überhaupt nicht gesucht wird. Die schlimmste Konsequenz ist aber diejenige bei den Stimm- bürgern. Die sagen uns: Wenn ihr Politiker nicht fähig seid, die eidgenössischen Wahlen nicht zu einem Jahrmarkt verkom- men zu lassen, dann dürft ihr euch nicht wundern, dass wir nicht mehr stimmen gehen.
Da müssen Sie nun einen Riegel vorschieben. Den Riegel vor- schieben heisst, eine kleine, kleine Bindung an das Geld und nicht an eine erhöhte Unterschriftenzahl, da man in dieser bier- seligen Stimmung die Unterschriftenzahl vielleicht noch zu- sammenbrächte; aber was man nicht zusammenbrächte, wäre das Geld für eine kleine Kaution. Da hört bei jenen Leu- ten, die die Wahlen mit einem Jux bereichern wollen, die Lust auf. Ich mache Sie noch darauf aufmerksam: Die Kantone kön- nen - müssen aber nicht - die Kautionspflicht einführen. Wir sind auch da den Kantonen im föderalistischen Sinne sehr weit entgegengekommen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, der Mehrheit zuzustimmen.
Diener Verena (G, ZH): Wir befinden uns in einer Differenzbe- reinigung. Die Schnelligkeit dieser Bereinigung täuscht je- doch darüber hinweg, was für eine lange Wirkung diese Berei- nigung letztlich haben kann. Ich möchte Sie schon bitten, hier noch einmal einige Gedanken auf diese Differenzbereinigung zu verwenden.
Nicht alle Minderheiten, Herr Stucky, sind letztlich dafür ver- antwortlich, dass es Juxlisten gibt. Es gibt Minderheiten in die- sem Saal, die nicht eine Juxliste, sondern eine sehr ernst zu nehmende Liste eingeworfen haben. Der Antrag auf Festhal- ten an diesem Konzept in den Absätzen 3 und 4 findet nicht unsere Unterstützung - diese Fassung hat schon bei der letz- ten Diskussion unsere Unterstützung nicht erhalten.
Wir Grünen sind aber auch nicht der Meinung von Herrn Gross Andreas, dass wir nun bei Absatz 1 dem Ständerat folgen soll- ten. Wir sind der Meinung, dass wir hier festhalten sollten, die Differenzierung, welcher unser Rat zugestimmt hat, vorneh- men sollten.
Herr Leuba hat das sehr gut gesagt: Er hat gesagt, es grenze an eine Schikane, wenn man 400 Unterschriften beglaubigen lassen müsse, um eine Liste einzureichen. In diesem Punkt kann ich mich der Argumentation von Herrn Leuba anschlies- sen. Wir sind der Meinung: Unterschriften ja, aber in der diffe- renzierten Form, die der Nationalrat das letzte Mal beschlos- sen hat; wir sollten nicht aufstocken, wie es der Ständerat vor- schlägt. 400 Unterschriften sammeln und beglaubigen lassen zu müssen, um eine Liste einreichen zu können, grenzt wirk- lich an eine Schikane. Wir sind der Meinung, in Absatz 1 sei am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Wir folgen bei den Absätzen 3 und 4 - im Sinne, wie wir das schon in der ersten Diskussion begründet haben - dem An- trag der Minderheit auf Zustimmung zum Beschluss des Stän- derates. Wir sind nicht der Meinung, dass finanzielle Mittel eine Rolle spielen sollen, ob man eine Liste einreichen kann oder nicht
Die Meinung der grünen Fraktion ist also ganz klar die, bei Ab- satz 1 beim ursprünglichen Beschluss des Nationalrates zu bleiben und sich bei den Absätzen 3 und 4 dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.
Meier Samuel (U, AG): Zuerst ein Wort zu zwei meiner Kolle- gen, die ebenfalls von den Juxlisten gesprochen haben. Ich möchte hier festhalten, dass ich mich gegen den Ausdruck wehre. Ich möchte mich auch dagegen wehren, dass die Juxli- sten als Listen von kleinen Parteien bezeichnet werden. Wir können die Juxparteien nicht mit den Nichtbundesratspar- teien identifizieren. Ich würde sagen, es sind Listen von klei- nen Parteien und nicht Juxlisten.
Im Namen der LdU/EVP-Fraktion nehme ich zu diesen Diffe- renzen wie folgt Stellung. Es geht hier im Artikel 24 um grund- sätzlich zwei Sachen. Es geht einerseits um den Druckkosten- beitrag bzw. um die Kaution, die hinterlegt werden muss, und andererseits um die Unterzeichnungsquoren.
Zuerst ein Wort zum Druckkostenbeitrag: Nach wie vor ist un- sere Fraktion der überzeugten Auffassung, dass das Erheben von Druckkostenbeiträgen einem Verstoss gegen die Rechts- gleichheit gleichkommen würde. Es scheint uns gar ein Akt der Willkürlichkeit zu sein, das passive Wahlrecht mit Geldfor- derungen zu verknüpfen.
Wahlen und Abstimmungen sind unseres Erachtens elemen- tare Funktionsgrundlagen der Demokratie. Nicht der einzelne Staatsbürger, sondern der Staat selber hat zu garantieren, dass die demokratischen Regeln eingehalten, ordnungsge- recht durchgesetzt und unentgeltlich, d. h. unter gleichen Voraussetzungen für jeden Stimmbürger, vollzogen werden können.
Darüber hinaus ist unsere Fraktion ebenso der Auffassung, dass hier mit dem Erheben von Druckkosten ein Präjudiz ge- schaffen würde, welches eine Lawine von weiteren Restriktio- nen nicht nur auf Bundesebene, sondern sogar auf kantonaler und Gemeindeebene erwirken würde.
In diesem Sinne sind wir von der LdU/EVP-Fraktion für das Streichen der Absätze 3 und 4 im Artikel 24.
Noch ganz kurz ein Wort zu den Unterzeichnungsquoren im Absatz 1. Da kann man sich natürlich darüber streiten. Ich ge- stehe ein, dass ich hier etwas weniger Mühe habe mit der Pro- blematik. Ein Unterzeichnungsquorum haben wir ja im Grunde genommen heute schon. Es ist natürlich eine Frage des Fleisses und der Organisation. Ich erinnere Sie aber an unsere erste Behandlung bei dieser Gesetzesvorlage. Schon damals haben wir entsprechende Anträge eingereicht, welche sich gegen die Erhöhung der Unterzeichnungsquoren gerich- tet haben. Und wir bleiben nach wie vor von unserer Fraktion aus bei derselben Meinung. Wir sind der Auffassung, dass die Erhöhung von Unterschriftenzahlen einer ganz eindeutigen Einschränkung und Beschneidung des passiven Wahlrechts gleichkommt. Aus diesem Grund lehnen wir die ständerätliche Fassung im Absatz 1 ab.
Unsere Fraktion beantragt Ihnen, bei Absatz 1 am Beschluss unseres Rates, d. h., an der Fassung des Bundesrates festzu- halten.
Nebiker Hans-Rudolf (V, BL): Die SVP-Fraktion beantragt Ih- nen Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Wir sind der Meinung, dass schon bei der Einreichung der Listen etwas Ordnung sein sollte, also dass Juxlisten oder Listen auch von Splitterparteien vermieden werden sollen; doch soll der Ein- griff massvoll sein. Wir sind der Meinung, dass der Eingriff im Sinne unseres ersten Beschlusses massvoll ist, nämlich eine angemessene Erhöhung der Zahl der Unterschriften für die Einreichung der Listen und die Einführung einer Kaution: einer Kaution, die von den Kantonen eingeführt werden kann, wenn es nötig ist, aber auf die man auch verzichten kann, wenn kein Bedarf besteht.
N
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Wir lehnen also den Beschluss des Ständerates ab, der nur die Erhöhung der Unterschriftenzahlen will, wir lehnen aber auch den Antrag der Minderheit ab, die überhaupt keine Einschrän- kung will; der Versachlichung der Politik wäre damit nicht ge- dient. Es hat keinen Wert, dass wir in unserem Rat Einzelper- sonen haben, sondern es ist wichtig, dass die Interessen ge- bündelt werden und dass die Interessen auch ihre Heimat in den politischen Parteien finden. Wir schränken damit die politi- sche Entscheidungsfindung nicht ein, aber es soll, wie es sich in einer Demokratie gehört, zur Beeinflussung der Meinung ein gewisses Quorum brauchen; das soll schon bei der Einrei- chung der Listen seinen Ausdruck finden.
Wir beantragen also Zustimmung zur Kommission bzw. zur Kommissionsmehrheit, was Festhalten an unserem bisheri- gen Entscheid bedeutet.
Dreher Michael (A, ZH): Die Fraktion der Auto-Partei unter- stützt die Mehrheit. Sie wissen, dass wir in der ersten Lesung der Auffassung waren, dass jeder Gruppe die Beteiligung am politischen Geschehen ermöglicht werden solle, was uns dann in eine etwas seltsame Allianz brachte, die in der Abstim- mung unterlag.
Wir haben uns in der Zwischenzeit von verschiedenen Seiten sagen lassen, es sei ein absoluter Unfug - das ist in der ersten Lesung nicht mit dieser Deutlichkeit zum Ausdruck gekom- men -, wenn sich irgendwelche Biertischrunden an den Wahlen beteiligen könnten, wie folgendes Beispiel zeigt:
Im Kanton Zürich waren es bei den Nationalratswahlen 1991 34 Listen, wovon acht bis zehn als reine Juxlisten bezeichnet werden konnten. Vergegenwärtigt man sich, dass diese Listen zusammen einige tausend Stimmen vereinigten, jedoch an über 800 000 Wahlberechtigte zugestellt werden mussten - dass also 8 Millionen Wahlzettel für die Katze gedruckt wur- den -, ist es mehr als gerechtfertigt, eine Kaution oder einen Druckkostenbeitrag zu verlangen, wie es im bundesrätlichen Entwurf steht.
Wir halten mit der Mehrheit an den Unterzeichnungsquoren fest, wie sie der Bundesrat vorschlägt. In der Sache muss je- doch gesagt werden, dass die vorgeschlagene Regelung eine «Lex Anti-Zürich und Anti-Bern» ist, denn das sind die beiden einzigen Kantone mit mehr als 20 Nationalratssitzen. Das Pro- blem ist, dass Sie 200 oder 400 Unterschriften für eine Liste sammeln müssen. Das müssen auch grössere Parteien, die das entsprechende Dokument nicht einfach in der Fraktion im Kantonsparlament zirkulieren lassen können. Das ist zusätzli- che Arbeit für die Sekretariate.
Wir lehnen die Version des Ständerates vollständig ab, die so- gar 400 Stimmen will. Will er in Zukunft eine Volksbefragung über die Listen durchführen? Wir halten das für ausgekochten Unsinn. Erklären lässt sich dies allenfalls dadurch, dass die meisten Ständeräte aus kleinräumigen Kantonen kommen, was die Bevölkerung und oft auch die Fläche betrifft
Wir sind auch für das Festhalten in den Absätzen 3 und 4. Wir werden mit der Mehrheit stimmen, und wir ersuchen Sie, dies ebenfalls zu tun.
Scherrer Werner (-, BE): Ich möchte Ihnen beliebt machen, der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Das war auch meine Meinung im Votum in der ersten Lesung. Ich bin Vertre- ter einer kleinen Partei, und ich habe den Eindruck, dass es durchaus möglich ist, als kleine Partei diese Quoren an Unter- schriften beizubringen. Wer diese Quoren nicht zusammen- bringt, hat auch keine Berechtigung, im Kanton an einem eid- genössischen Wahlgang teilzunehmen. Er hat somit zuwenig Gewicht, zuwenig Verbreitung in einem Kanton.
Hingegen bin ich dagegen, dass man eine Partei finanziell be- lastet. Einem Juxkandidaten - nicht jedem, aber einige kön- nen auch Millionäre sein - spielt es vielleicht keine Rolle, diese 2000 oder auch 10 000 Franken auf den Tisch zu legen. Des- halb ist das kein Kriterium, und ich möchte Sie dringend bitten, der Version des Ständerates zuzustimmen. Das wird auch ganz wesentlich sein, damit das Referendum zu diesem Ge- setz nicht zustande kommt.
Borel François (S, NE), rapporteur: MM. Wanner et Ruckstuhl vous proposent de vous rallier au Conseil des Etats pour l'en- semble de l'article 24. Je trouve que c'est une bonne idée puisque je l'ai défendue en commission. Il se trouve, simple- ment, que nous étions trois de cet avis alors que 18 autres membres de la commission étaient d'un avis divergent et, bien sûr, pour d'excellentes raisons que, au nom de la majorité, je vais développer maintenant.
L'objectif de ces mesures, à l'article 24, est d'éviter les listes dénommées «de carnaval» par M. Couchepin, chancelier de la Confédération. Il ne s'agit pas, par la même occasion, de compliquer la tâche de préparation des listes ou de dépôt des listes pour l'ensemble des partis politiques dans chaque can- ton qu'ils soient petits ou grands. Exiger 400 supporters si- gnant le dépôt d'une liste dans le canton de Zurich ou de Berne, 200 dans des cantons comme Vaud ou Argovie, 100 dans de plus petits cantons, nous paraît vraiment excessif. Il s'agit juste d'utiliser deux moyens, modérément: l'un, aug- menter légèrement le nombre de signatures, et l'autre, insti- tuer un léger frein financier.
J'en viens à ce deuxième: bien sûr que l'on parle d'argent et M. Gross Andreas a dit qu'il ne faudrait pas que l'argent soit un critère pour participer ou non à des élections fédérales. Je rap- pellerai simplement à ce sujet que d'une part les cantons ont la possibilité d'instituer cette mesure, mais n'y sont pas obligés. Donc, ceux qui ne connaissent pas de listes carnavalesques ou qui ne les craignent pas peuvent ne pas donner suite à cette disposition. D'autre part, le canton, s'il prend cette déci- sion, doit le faire sous forme d'une loi. Cette loi est soumise au référendum, donc le peuple peut encore trancher en dernier ressort.
De plus, ce frein financier n'apparaît que si la liste se révèle a posteriori véritablement une liste de carnaval parce qu'elle ne recueille les suffrages que d'un nombre minime d'électeurs. Et là, Monsieur Leuba, je suis obligé de vous corriger, car vous avez parlé du 5 pour cent des électeurs qui se sont exprimés, c'est le 5 pour cent nécessaire à l'obtention d'un siège; dans le cas vaudois, 17 sièges, c'est un vingtième d'un dix-sep- tième, un trois cent quarantième, soit entre 2 et 3 pour mille des électeurs qui se sont exprimés. Donc, la barre est vraiment placée très bas. Il s'agit véritablement d'éliminer les listes qui non seulement a priori peuvent être considérées comme des listes lancées par plaisanterie, mais qui a posteriori se révèlent véritablement être de telles listes puisqu'elles ne recueillent qu'un nombre minime de suffrages.
Nous vous incitons donc, au nom de la majorité de la commis- sion, à refuser la proposition de minorité Gross Andreas, à maintenir notre texte actuel qui, en agissant modérément sur les deux éléments, nombre de signatures requis et léger frein financier, a l'avantage de pouvoir éviter les listes de carnaval sans créer de problème aux partis politiques actifs dans les dif- férents cantons.
Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: In der Debatte ist da- von gesprochen worden, der Ständerat hätte mit überzeugen- der Mehrheit seinen Beschluss gefasst, und es gelte jetzt, die Differenzen auszuräumen.
Da muss ich etwas Wasser in den Wein giessen: Zuerst wäre festzustellen, dass im Ständerat ein Einzelantrag eine Mehr- heit gefunden hat - es war also nicht etwa der Antrag der vor- beratenden Kommission -, und zwar ein Einzelantrag, der bei einer Präsenz, die für den Ständerat als eher mässig angese- hen werden kann, durchgegangen ist.
Zu den Differenzen: Hier geht es um zwei Differenzen. Wir ha- ben heute noch ein anderes Massnahmenpaket zu behan- deln, nämlich die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Dort haben wir sehr viel mehr Differenzen. Ich persönlich werde mit Interesse vefolgen, ob der Ruf nach Zustimmung zum Ständerat bei jenem Geschäft auch gleich energisch er- schallen wird.
Jetzt aber zur Sache: Immer im Bestreben, Juxlisten etwas ein- zuschränken, hat sich der Nationalrat für eine Lösung ent- schieden, welche eine Kombination von zwei Hürden von mässiger Höhe darstellt. Der Ständerat will nun eine Hürde be- seitigen, die andere aber sehr hoch ansetzen. Ich glaube,
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StGB und MStG. Strafbare Handlungen
dass das - gemessen an der Absicht, die den vorgeschlage- nen Bestimmungen zugunde liegt - nicht zweckmässig ist; die Absicht ist, Juxlisten einzuschränken, nicht aber etwa, kleine politische Gruppierungen zu behindern.
Die Gründe bezüglich des Unterschriftenquorums sind er- wähnt worden, darüber muss ich mich nicht mehr verbreiten: 200 Unterschriften in mittleren Kantonen, 400 Unterschriften in grossen Kantonen - diese Erhöhung ist dazu angetan, nicht nur Juxlisten, sondern auch kleine politische Gruppierungen zu behindern. Umgekehrt kann eine vernünftig angesetzte Kaution durchaus eine gewisse Abhaltewirkung gegenüber Juxlisten erzielen. Und vernünftig angesetzt ist die Kaution. Bitte bedenken Sie, dass der einzelne Unterzeichner einer Wahlliste - falls die Kantone überhaupt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen - mit gerade 10 Franken zum Zuge kommt, wenn das Quorum nicht erreicht wird. Dieses Quorum ist zu- dem - das muss ebenfalls betont werden - ausgesprochen tief.
Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel zeigen: Ich habe mit Absicht heute morgen nochmals in der Statistik der Zürcher Nationalratswahlen 1991 nachgesehen. Da ist mir - in Asso- . ziation an ein Geschäft, das wir ebenfalls in dieser Session be- handeln - die Liste mit der Bezeichnung «Liste gegen Männer benachteiligende Gesetze / Gegen unmenschliche Tierversu- che» aufgefallen. Die Einheit der Materie ist also bei der Be- zeichnung von Wahllisten offenbar nicht verlangt!
Ich würde eine ziemlich hohe Wette eingehen, dass die mei- sten meiner zürcherischen Kolleginnen und Kollegen im Saal diese Liste überhaupt nicht mehr gekannt haben. Ich habe sie auch nicht mehr gekannt, bevor ich heute morgen die Statistik nachgelesen habe, weil seit der Einreichung der zitierten Wahlliste von diesen Leuten nichts mehr zu hören war. Aber, und das ist nun der springende Punkt, diese Liste hat in den Wahlen zwei Promille der Stimmen gemacht! Sie hätte damit keine Kaution berappen müssen, weil im Kanton Zürich die Li- mite bereits bei 1,2 Promille liegen würde. Da kann man doch wirklich nicht von einer prohibitiven Grenze sprechen.
Das Argument, dass die Demokratie nichts kosten dürfe, tönt zwar populär, ist aber bei Licht betrachtet nicht sehr überzeu- gend. Das Funktionieren der direkten Demokratie kostet alle Parteien und Gruppierungen auch in anderen Bereichen sehr wohl etwas. Es wäre zudem noch anzumerken, dass sich sol- che Beträge in modifizierter Form in den welschen Kantonen schon seit langem eingebürgert haben.
Insgesamt kommt die Kommission deshalb zum Schluss, dass diese Kombination zweier mässig hoher Hürden das ge- eignetere Mittel als der Vorschlag des Ständerates darstellt. Sie empfiehlt Ihnen deshalb mit 18 zu 3 Stimmen bei Absatz 1, mit 11 zu 9 Stimmen bei Absatz 3 und mit 12 zu 8 Stimmen bei Absatz 4, an unserem Beschluss und damit an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.
Couchepin François, chancelier de la Confédération: Je ferai deux remarques: j'insisterai tout d'abord sur l'aspect para- doxal de ce débat, où le Conseil des Etats se montre finale- ment plus centralisateur que le Conseil national dont la solu- tion est manifestement plus fédéraliste; ensuite, je préciserai que le Conseil fédéral est tout aussi soucieux que tous les intervenants des droits démocratiques, mais qu'il entend pré- cisément parler de démocratie et non pas de farce.
Nous pensons que demander, dans le pire des cas, que des gens qui signent des listes de candidats paient 10 francs de leur poche pour prouver qu'ils font un acte sérieux est infini- ment plus démocratique et fédéraliste que l'obligation de trou- ver 400 signatures dans les grands cantons, ce qui est une obligation imposée par la Confédération, alors que la solution que vous avez choisie est une solution qui laisse à chaque canton, par une loi démocratiquement approuvée, le droit d'in- troduire ou non cette solution.
En conclusion, le Conseil fédéral s'en remet donc à votre déci- sion, mais il souhaite en tous les cas que la proposition de la minorité ne soit pas suivie, parce que celle-là, qui supprime toutes les barrières, supprime également la dignité des élec- tions et transforme ces dernières en farces.
Le président: Nous voterons alinéa par alinéa. A l'alinéa 1er, nous opposerons la proposition de la commission (maintenir) à la proposition Ruckstuhl/Wanner. Mais tout d'abord M. Darbellay défendra sa motion d'ordre.
Darbellay Vital (C, VS): J'ai une autre proposition à vous faire concernant le vote sur les alinéas 3 et 4.
Au Conseil des Etats, on a proposé l'augmentation du nombre de signatures et on a supprimé la caution exigée. Il n'y a donc pas de sens de voter en premier lieu sur le nombre de signatu- res. Il faut d'abord savoir si l'on maintient ou non la caution que le Conseil fédéral propose; si on la maintient, on n'a pas de rai- son spéciale d'augmenter le nombre de signatures.
Je propose donc de commencer par les alinéas 3 et 4 ensem- ble, et ensuite de revenir à l'alinéa 1er.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Darbellay offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit
Abs. 3, 4 - Al. 3, 4
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit/ Ruckstuhl/Wanner Für den Antrag der Mehrheit
82 Stimmen 75 Stimmen
Abs. 1 -Al. 1
Abstimmung - Vote Für den Antrag Ruckstuhl/Wanner 84 Stimmen
Für den Antrag der Kommission 55 Stimmen
91.032
StGB und MStG. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Urkundenfälschungen CP et CPM. Infractions contre le patrimoine et faux dans les titres
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1993, Seite 953 - Voir année 1993, page 953 Beschluss des Ständerates vom 9. Dezember 1993 Décision du Conseil des Etats du 9 décembre 1993
A. Schweizerisches Strafgesetzbuch. Militärstrafgesetz (Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Urkun- denfälschungen)
A. Code pénal suisse. Code pénal militaire (Infractions contre le patrimoine et faux dans les titres)
Fischer-Sursee Theo (C, LU), Berichterstatter: Die Kommis- sion schlägt Ihnen vor, bei den Differenzen weitgehend dem Ständerat zu folgen, mit Ausnahme von folgenden Artikeln: 144bis, 149, 156, 251 und 251bis. Im Namen der Kommission habe ich folgende Bemerkungen zuhanden des Protokolls an- zubringen:
Zu Artikel 144bis, Datenbeschädigung: Hier geht es um die Herstellung von Computerviren. Mit der Formulierung «weiss oder annehmen muss» in Absatz 2 wird klargestellt, dass nur vorsätzliches oder eventualvorsätzliches Handeln bestraft wird, nicht aber blosse Fahrlässigkeit. Strafbarkeit liegt aber bereits vor, wenn der Täter klare Anhaltspunkte hat, dass Dritte die Absicht haben, die Computerviren in ein Datenverarbei tungsprogramm einzuschleusen.
Zu Artikel 148, Check- und Kreditkartenmissbrauch: Der Stän- derat hat Absatz 1 dieses Artikels neu gefasst, indem er das
42-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesgesetz über die politischen Rechte. Teiländerung Loi fédérale sur les droits politiques. Révision partielle
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.066
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.03.1994 - 14:30
Date
Data
Seite
325-329
Page
Pagina
Ref. No
20 023 772
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