N 10 mars 1994
294
Motion Hegetschweiler
94.3000
Postulat WAK-NR Vorsteuerabzug für Anlagegüter Postulat CER-CN Déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investissement
Wortlaut des Postulates vom 11. Januar 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 8 der Über- gangsbestimmungen der Bundesverfassung, den Vorsteuer- abzug für Anlagegüter auf den 1. Juli 1994 vorzuverlegen. Er kann einen Mindestwert des Anlagegutes festlegen.
Texte du postulat du 11 janvier 1994
Le Conseil fédéral est invité, conformément à l'article 8 des dispositions transitoires de la Constitution fédérale, à avancer la déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investisse- ment au 1er juillet 1994. Il peut fixer une valeur minimale pour le bien d'investissement.
Abgeschrieben - Classé
93.3487
Motion Hegetschweiler Investitionsbonus. Aufstockung Bonus à l'investissement. Augmentation
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine sofortige Aufstockung des Investitionsbonus um 100 bis 200 Millionen Franken zu beantragen. Die Aufstockung hat im Zusammenhang mit dem Budget zu erfolgen.
Texte de la motion du 7 octobre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de demander aux Chambres une augmentation immédiate de 100 à 200 millions de francs du bonus à l'investissement, cette augmentation devant être opérée dans le cadre du budget.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Blat- ter, Columberg, Fehr, Fischer-Sursee, Fritschi Oscar, Giezen- danner, Giger, Gysin, Mühlemann, Neuenschwander, Steffen, Steinemann, Steiner Rudolf, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wittenwiler, Wyss Paul (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Lage auf dem Baumarkt stagniert weiter. Gemäss neue- sten Statistiken des Schweizerischen Baumeisterverbandes ist der Auftragsbestand nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bau gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegan- gen. In diesem Jahr sind auch wieder weniger Baugesuche eingereicht worden als im Vorjahr. Der leichten Erholung in der Deutschschweiz und im Tessin steht ein zweistelliger prozen- tualer Rückgang in der Romandie gegenüber. Nach Genehmigung eines Investitionsbonus von 200 Millio- nen Franken durch die Räte in der Frühjahrssession sind bis Ende August 1025 Gesuche für 235 Millionen Franken beim zuständigen Bundesamt eingegangen. Bis Ende August ha- ben somit alle Kantone ihre Kontingente überschritten.
Der Investitionsbonus hat sich als äusserst erfolgreich erwie- sen. Er entspricht einem Bauvolumen von rund 2 Milliarden Franken. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunk- turfragen können mit einem Investitionsbonus von 200 Millio- nen Franken rund 350 bis 400 Millionen Franken an Arbeitslo- sengeldern eingespart werden. Der Bonus wird nicht gemäss «Giesskannenprinzip» auf die Kantone verteilt, sondern im Verhältnis der aktuellen Arbeitslosenzahlen zur kantonalen Bevölkerung aufgeschlüsselt. Dank dem Investitionsbonus können rund 10 000 qualifizierte Arbeitsplätze in der Baupro- duktion aufrechterhalten werden, bis die Baukonjunktur wie- der anzieht.
Trotz einer gewissen ordnungspolitischen Problematik ist anti- zyklisches Verhalten des Staates in der gegenwärtigen Situa- tion dringend gefragt. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die verlangte Massnahme im gewünschten Sinne Im- pulse auslöst.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1994
Der Nationalrat hat im Rahmen der Budgetberatungen am 13. Dezember 1993 mit 76 zu 49 Stimmen einen Antrag der so- zialdemokratischen Fraktion abgelehnt, den Investitionsbo- nus um 200 Millionen Franken aufzustocken.
Zuvor hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates bereits mit Beschluss vom 23. No- vember 1993 die Behandlung einer allfälligen Kommissionsin- itiative mit dem Ziel einer Aufstockung des Investitionsbonus auf Anfang Jahr verschoben.
An ihren Sitzungen vom 11. Januar und vom 1. Februar 1994 beriet und verabschiedete die WAK des Nationalrates einen Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss. Dieser sieht unter anderem eine Aufstockung des Verpflichtungskredites um 100 Millionen Franken vor. Von der Anspruchsberechti- gung ausgeschlossen sind Neubauten. Der maximale Betrag pro Vorhaben wird auf 500 000 Franken beschränkt und die Geltungsdauer um sechs Monate verlängert. Der Bundesbe- schluss soll nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat auf den 1. Juli 1994 den Vorsteuerabzug gewährt.
Das EVD veröffentlichte im letzten November einen Bericht über die Beschäftigungswirkungen der Massnahmen zur Be- lebung der Konjunktur. Die damals gemachten Ausführungen sind im Lichte neuer Daten zu ergänzen. Sie betreffen die kon- junkturellen Aussichten und die finanzpolitischen Gegeben- heiten.
Wie der Motionär feststellt, wurde die Bauwirtschaft über- durchschnittlich stark von der Rezession getroffen. Sie musste sowohl Verluste an Arbeitsplätzen wie auch beim Kapitalein- satz verzeichnen. 1991 bildeten sich die Bauinvestitionen real um 3,1 Prozent, 1992 um 2,3 Prozent und 1993 schätzungs- weise um 3 Prozent zurück. Bei diesem überdurchschnittli chen Rückgang ist in Rechnung zu stellen, dass dieser in ein- zelnen Regionen auf eine Phase mehrjährigen Baubooms mit zweistelligen Wachstumsraten gefolgt ist.
Im Verlauf des letzten Jahres haben sich Faktoren, welche die Bauinvestitionen massgeblich beeinflussen, spürbar verbes- sert. Insbesondere sind die Zinsen stark gesunken und errei- chen nunmehr einen vergleichsweise niedrigen Stand. Die Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle durchschritten. Im dritten Quartal stagnierten die Bauinvesti- tionen im Vorquartalsvergleich; den Vorjahresstand unter- schritten sie noch um 3,8 Prozent, nach Rückgängen von rund 6 Prozent in den beiden ersten Quartalen. Der Bestellungsein- gang bei den Baumeistern, welcher einen Indikator für die zu- künftige Bautätigkeit darstellt, lag im zweiten Quartal 1993 um 9 Prozent und im dritten Quartal um fast 11 Prozent über dem Vorjahresstand; erstmals seit langer Zeit übertraf der franken- mässige Auftragsbestand im dritten Quartal 1993 wieder jenen des entsprechenden Vorjahresquartals. Der gesamtwirtschaft- liche Rahmen spricht dafür, dass sich die in der zweiten Jah- reshälfte 1993 eingetretene Erholung bei den Bauinvestitio- nen in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird.
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Postulat WAK-NR Vorsteuerabzug für Anlagegüter Postulat CER-CN Déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investissement
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1994
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I
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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10
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Seduta
Geschäftsnummer 94.3000
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10.03.1994 - 08:00
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