Postulat CSSS-CN
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N 1er mars 1994
Art. 98 al. 1, 2 (nouveau) Proposition de la commission Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 2 (nouveau)
Pour les quatre premières années qui suivent l'entrée en vi- gueur de la présente loi, mais au plus tard jusqu'en 1998, le montant global que les cantons devront ajouter à leur part du subside fédéral représentera:
pour 1995: 35 pour cent
pour 1996: 40 pour cent
pour 1997: 45 pour cent
pour 1998: 50 pour cent.
Proposition Segmüller Al. 1
Maintenir Al. 2 (nouveau)
.... au plus tard jusqu'en 1999, représentera:
pour 1996: 35 pour cent
pour 1997: 40 pour cent
pour 1998: 45 pour cent
pour 1999: 50 pour cent
Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Es ist etwas unge- wöhnlich, dass ich selber einen Antrag stelle, aber das hat ei- nen bestimmten Grund: Es hat sich ein Problem ergeben, das erst nach Abschluss der Beratungen in der Kommission klar wurde, und um dem abzuhelfen, habe ich den Antrag im eige- nen Namen gestellt. Ich hoffe, ich kann Sie von der Notwendig- keit überzeugen.
In Artikel 98 wird die Abstufung der Bundessubventionen auf vier Jahre festgelegt, mit Beginn 1995. Man war dabei davon ausgegangen, dass dieses Gesetz effektiv im Jahre 1995 in Kraft gesetzt werden kann. Wir haben aber inzwischen gehört, dass diese Inkraftsetzung erst 1996 stattfinden kann, auf Wunsch der Kantone, auf Wunsch auch der Kassen. Wenn wir nun die Jahrzahlen 1995-1998 im Gesetz lassen, passiert fol- gendes: Der Beginn der Bundesbeiträge wird mit Inkraft- setzung des Gesetzes sein, also 1996; es wird aber 1998 mit den Bundesbeiträgen Schluss sein, weil im Gesetz «bis zum Jahre 1998» steht. Um sicherzustellen, dass diese Staffelung effektiv vier Jahre lang stattfinden kann, müssen wir sie ver- schieben, so dass es nicht mehr heisst 1995-1998, sondern eben 1996-1999.
Ich habe mir von der Verwaltung sagen lassen, dass der Bun- desrat die Bundessubventionen 1999 nicht entsprechend aus- zahlen kann, wenn wir dieses Jahr 1999 als viertes Beitrags- jahr im Gesetz nicht festnageln. Ich denke, es ist in jeder- manns Interesse, dass wir diese Verschiebung, diese Anpas- sung an das Jahr der Inkraftsetzung, vornehmen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser technischen, aber fi- nanziell wichtigen Änderung.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: J'aimerais soutenir cette proposition à la double demande des cantons et des caisses- maladie. Les caisses-maladie doivent s'adapter au nouveau système, mais les cantons doivent inventer pour la plupart un mécanisme totalement neuf de subventionnement des cotisa- tions. Je vous rappelle qu'en modifiant l'article 57 du projet du Conseil fédéral nous ne donnons plus aucune indication aux cantons, nous ne les aidons pas à mettre en place ce méca- nisme. C'est à eux de le déterminer et il leur faut du temps pour le faire. C'est pourquoi nous ne pouvons pas envisager l'en- trée en vigueur avant le 1er janvier 1996. Nous avons bien sûr aussi besoin de temps pour l'administration fédérale. Mais s'il n'en allait que de nous, nous pourrions accélérer l'élaboration des ordonnances au maximum et tenir l'engagement d'une entrée en vigueur au 1er janvier 1995. Mais les cantons nous ont priés de leur laisser le temps de mettre les choses en place. Je crois qu'il faut le faire. Grâce à la TVA, nous pouvons le faire.
Pour ceux qui regrettent ce retard et ont l'impression que les assurés devraient encore attendre un soulagement par rap- port à une situation insupportable, le 5 pour cent des ressour-
ces de la taxe à la valeur ajoutée consacré au subventionne- ment des cotisations sera ajouté dès 1995 aux 100 millions de francs actuellement à disposition. La Confédération disposera donc de 600 millions de francs à distribuer aux cantons en fonction de leur demande pour réaliser en 1995 déjà un allège- ment des cotisations dues par les couches de la population les plus modestes. Ainsi, les assurés éprouveront un premier sou- lagement et les cantons auront le temps de mettre en place le bon mécanisme de subventionnement.
Angenommen gemäss Antrag Segmüller Adopté selon la proposition Segmüller
Art. 99 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 99 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
94.3007
Postulat SGK-NR (91.071) Krankenversicherung. Prämiengleichheit von Frau und Mann in der Zusatzversicherung Postulat CSSS-CN (91.071) Assurance-maladie. Egalité des primes entre hommes et femmes dans l'assurance complémentaire
Wortlaut des Postulates vom 3. Februar 1994
Der Bundesrat wird eingeladen, die Revision der Gesetzge- bung über die Privatversicherung zu prüfen, damit die Prämi- engleichheit von Frau und Mann im Bereich der Zusatzversi- cherung zur obligatorischen Krankenversicherung verwirk- licht werden kann.
Texte du postulat du 3 février 1994
Le Conseil fédéral est invité à examiner une révision de la lé- gislation sur l'assurance privée qui permettra de réaliser l'égalité des primes entre hommes et femmes dans le do- maine de l'assurance complémentaire à l'assurance obliga- toire des soins.
Antrag der Kommission Mehrheit
Überweisung des Postulates Minderheit
(Eymann Christoph, Allenspach, Bortoluzzi, Daepp, Phili- pona, Pidoux, Rychen, Spoerry) Ablehnung des Postulates
Proposition de la commission Majorité
Transmettre le postulat Minorité
(Eymann Christoph, Allenspach, Bortoluzzi, Daepp, Phili- pona, Pidoux, Rychen, Spoerry) Rejeter le postulat
Postulat SGK-NR
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Segmüller Eva (C, SG), Berichterstatterin: Sie erinnern sich: In Genf (Herbstsession 1993) haben wir heftige Diskussionen über die Folgen bei den Zusatzversicherungen geführt, weil die Zusatzversicherungen nicht mehr dem Sozialversiche rungsrecht unterstehen, sondern dem Versicherungsvertrags- recht. Das bedeutet, dass Frauen risikogerechte Prämien be- zahlen müssten, also keine Prämiengleichheit für Mann und Frau. Ein entsprechender Antrag, Prämiengleichheit auch bei den Zusatzversicherungen festzulegen, ist in Genf abgelehnt worden.
Das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Ge- sundheit (SGK) will nun den Bundesrat beauftragen, hier doch eine Lösung zu finden.
Ich muss Sie noch auf eine technische Änderung im Text auf- merksam machen. Es sollte dort heissen, dass der Bundesrat eingeladen wird, «zu prüfen». Das ist eine Änderung, die von der Redaktionskommission so gewünscht wird, weil es sich ja um ein Postulat und nicht um eine Motion handelt.
Die Kommission war bei diesem Postulat gespalten. Eine knappe Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen hat sich dafür aus- gesprochen.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Le problème de l'égalité des primes entre hommes et femmes dans l'assu- rance complémentaire avait fait l'objet d'un vote en première lecture. C'était une proposition qui avait été faite par la com- mission. Le Conseil national avait repoussé cette proposition pour différentes raisons, entre autres pour la raison que c'était surcharger cette loi que d'introduire une telle disposition qui, d'autre part, allait au-delà de la seule application de cette loi. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission vous propose de reprendre cette proposition sous la forme d'un postulat, pour demander au Conseil fédéral de mettre en chantier une révision en la matière.
Eymann Christoph (L, BS), Sprecher der Minderheit: In der Grundversicherung wird die Prämiengleichheit nicht bestrit- ten. Ein wichtiges sozialpolitisches Postulat ist mit der Prämi- engleichheit von Frau und Mann in der Grundversicherung er- reicht worden.
Ich bitte Sie aber, den Vorstoss der Kommissionsmehrheit ab- zulehnen. Gegenüber dem früheren Vorgehen, mit der Revi- sion der Krankenversicherung auch in den Bereich der Zusatz- versicherung eingreifen zu wollen, stellt das jetzige Vorgehen zwar einen Fortschritt dar. Dennoch gibt es mehrere Gründe, dieses Postulat abzulehnen:
Die Privatversicherung ist nicht von sozialversicherungsrecht- lichen Elementen bestimmt. Vertragsfreiheit ist gewährleistet und muss gewährleistet bleiben. In diese Vertragsfreiheit wür- den wir eingreifen, wenn wir das Postulat überweisen würden. Es würde eine Diskrepanz zum Recht der Europäischen Union geschaffen. Dort kennt man solche Regelungen nicht. Der Un- terschied zwischen Sozialversicherung und Privatversiche- rung wird dort sehr streng formuliert.
Die tatsächlichen Risiken müssen auch in Zukunft für die Prä- miengestaltung in der Zusatzversicherung bestimmend sein. Dieses Prinzip darf nicht geändert werden.
In Deutschland ist kürzlich intensiv über diesen Themenbe- reich diskutiert worden. Dabei ist festgestellt worden, dass die geschlechtsspezifischen Prämienkalkulationen in der privaten Krankenversicherung verfassungskonform sind und insbe- sondere keinen Widerspruch zum Gleichheitsartikel beinhal- ten. Weil in der Europäischen Union nicht daran gedacht wird, dieses Prinzip umzustossen, wäre eine schweizerische Son- derlösung schädlich, da eine Verlagerung der entsprechen- den Versicherungsverhältnisse ins Ausland zu befürchten wäre.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit und auch der liberalen Fraktion angesichts dieser Gründe, dieses Postulat nicht zu überweisen.
Gonseth Ruth (G, BL): Die Zusatzversicherungen werden sich in Zukunft massiv, durchschnittlich um etwa 40 Prozent, ver- teuern. Diese Versicherungen werden neu dem Privatversi- cherungsrecht unterstellt, welches keine sozialen Rahmenbe-
dingungen kennt und bekanntlich auch gewinnbringend ar- beitet. Gegenüber heute werden deshalb vor allem junge Frauen benachteiligt, weil sie das Risiko der Mutterschaft al- lein tragen müssen, sowie ältere Versicherte, welche naturge- mäss ein höheres Krankheitsrisiko haben. Zusatzversicherun gen werden sich in Zukunft nur noch junge Männer und Gut- betuchte leisten können.
Es wird immer wieder gesagt, wer Luxus wolle, müsse diesen auch berappen. Das kann ich teilweise unterstützen. Aber Zu- satzversicherungen sind eben nicht nur Luxus. So braucht zum Beispiel eine Baselbieterin, die sich in einer Allgemeinab- teilung eines Spitals im Kanton Basel-Stadt behandeln lassen will, eine Zusatzversicherung, auch wenn sie in einer Grenzge- meinde wohnt, die an Basel-Stadt angrenzt, und nicht nur sie durch eine Hospitalisation in einem Baselbieter Spital einen viel längeren Weg in Kauf nehmen müsste, sondern vor allem auch ihre Angehörigen.
Mit dem Postulat lassen wir nun prüfen, wie eine massive Schlechterstellung jener etwa 30 Prozent Frauen, welche heute eine Zusatzversicherung haben, verhindert werden kann. Diese Frauen zahlen heute gleich hohe Prämien wie die Männer.
Der frühere Antrag unserer Kommission, der in der Herbstses- sion 1993 abgelehnt wurde, gründete auf zwei unabhängigen Gutachten, nämlich des Bundesamtes für Justiz und des Bü- ros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Beide Gutach- ten kommen zum Schluss, dass der Auftrag von Artikel 4 der Bundesverfassung den Gesetzgeber verpflichtet, ge- schlechtsspezifische Ungleichbehandlungen in allen Rechts- gebieten und Lebensbereichen zu beseitigen, und dieser ver- fassungsrechtliche Grundsatz sei höher zu werten als das Recht auf Vertragsfreiheit. Höhere Prämien für Frauen bei Zu- satzversicherungen für Krankheit und für Taggeld seien mit Ar- tikel 4 der Bundesverfassung nicht vereinbar, und der Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit sei verhältnismässig. Ein- schränkungen der Vertragsfreiheit, Herr Eymann Christoph, sind nichts Neues in unserer Gesetzgebung. Wir haben sie beispielsweise auch im Konsumkreditgesetz zugelassen.
Besonders diskriminierend wäre vor allem die Möglichkeit des Ausschlusses der Mutterschaft von den Leistungen der freiwil- ligen Taggeldversicherungen. Arbeitgeber könnten bei Kollek- tivversicherungen Leistungen für die Mutterschaft ausklam- mern, um Prämien zu sparen. Eine junge Frau, die in einem Betrieb gezwungen würde, einer Kollektivtaggeldversiche- rung beizutreten, bekäme dann ausgerechnet bei Mutter- schaft keine Leistungen.
Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, wenigstens dieses Postulat zu überweisen, welches den Bundesrat beauftragt, den verfassungsmässigen Auftrag der Gleichstellung in den Zusatzversicherungen nochmals zu prüfen und eine Geset- zesrevision vorzulegen.
Baumberger Peter (C, ZH): Sie haben es gehört: Es geht um eine Wiederaufnahme dessen, was wir in Genf (Herbstsession 1993) im Rahmen der Revision des KVG mit grosser Mehrheit abgelehnt haben, und zwar in Form eines Postulates. Auch als Postulat ist dieses Anliegen abzulehnen, und zwar zusam- mengefasst - ich mache es ganz kurz - aus drei Gründen:
Das Postulat ist verfassungsrechtlich unzulässig. Die Dritt- wirkung der Rechte der Bürger gegenüber dem Staat ist nach Doktrin und Praxis nur dort auf Personen des Privatrechts an- zuwenden, wo sie in der Verfassung festgehalten wird. Das ist beispielsweise der Fall - wie gesagt wurde - bei Artikel 4 Ab- satz 2 der Bundesverfassung («gleicher Lohn für gleichwer- tige Arbeit»). Dort gilt die Drittwirkung.
Das Postulat ist sozialpolitisch unnötig. Kollege Eymann Christoph hat das als Sprecher der Minderheit dargelegt. Die Prämiengleichheit ist in der Grundversicherung gewährleistet. Wir haben das KVG in diesem Sinne revidiert; aber wir können nicht auch noch den Luxusbedarf subventionieren.
Das Postulat ist realpolitisch verfehlt. Ich glaube, das sollten auch die Befürworter des Postulates einsehen. Es ist in einem Land, wo 60 Prozent der Bevölkerung weniger als 100 Kilome- ter von der Grenze entfernt wohnen, realpolitisch verfehlt. Das Postulat führt nicht zum Ziel. Wenn wir die Vorschriften des Pri-
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Postulat CSSS-CN
vatrechts im Sinne des Postulates ändern, werden die Ver- träge im Ausland abgeschlossen. Mit anderen Worten: Das Postulat ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Zusammenfassend: Ich habe zwar alles Verständnis für die Gleichstellungsanliegen, wie sie vor allem auch von Frauen und von einer Minderheit der CVP vertreten werden. Hier geht es aber, wie dargelegt, nur vordergründig um ein Mann-Frau- Problem, es geht tatsächlich um eine Drittwirkungs-Doktrin, welche im Ergebnis auf eine Sozialisierung unserer Wirtschaft hinausläuft. Und das wollen wir nicht. Das Postulat ist daher ebenso abzulehnen wie seinerzeit der Antrag auf direkte Ände- rung des KVG.
Dormann Rosmarie (C, LU): Eine Minderheit unserer Fraktion hat sich gefragt, was im Zeitalter der Gleichstellung dagegen spricht, die Gleichstellung auch hier im überobligatorischen Bereich ernst zu nehmen und zu prüfen.
Wir haben in der Schweiz eine grossmehrheitliche «Minder- heit» - das sind die Frauen! Mir ist es ein Anliegen, dass sich auch die Frauen hinter diese Vorlage des Krankenversiche rungsgesetzes stellen können. Im Zeitalter der Gleichstel- lung - wir machen nächste Woche Ernst mit dem Gleichstel- lungsgesetz - sollten wir wirklich die Möglichkeit wahrneh- men, diese Frage auch im Krankenversicherungsbereich zu prüfen. Es geht nur um die Prüfung.
Ich bitte Sie, dieser Prüfung zuzustimmen.
Keller Rudolf (D, BS): Ich nehme namens der SD/Lega-Frak- tion nochmals kurz zur Frage der gleichen Prämien für Frau und Mann in der Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung Stellung.
Wir haben in der ersten Gesetzesberatungsrunde nach einer langen und intensiven Diskussion klar Stellung bezogen und entschieden. Aber wir scheinen es hier mit schlechten Verliere- rinnen und Verlierern zu tun zu haben.
Es sei nochmals daran erinnert, dass ein solcher Entscheid ei- nen Präjudizcharakter für andere Versicherungssparten ha- ben dürfte. Bei vielen anderen Versicherungen haben die Frauen bisher von den günstigeren Prämien, die sie haben, profitiert. Das könnte mit der Überweisung des Postulates ändern.
Ich betone nochmals: Prämien sind nicht einfach Phantasie- produkte, sondern basieren auf seriösen mathematischen, versicherungstechnischen Grundlagen. Das hätte mit der Überweisung dieses Postulates mit Sicherheit ein Ende. Neue Prämiengrundlagen müssten geschaffen werden. Wir würden die Weichen in eine völlig neue Richtung stellen.
Ein absolutes Novum wäre auch der Eingriff ins Privatversiche- rungsrecht. Ein schwerwiegender Eingriff, wie es ihn in Eu- ropa nirgends gibt; das wurde bereits verschiedentlich betont. Ich habe bisher gemeint, gerade diejenigen, welche hinter die- sem Postulat stehen, wollten sich der EU anpassen und nicht Sonderzüglein fahren. Und hier, ausgerechnet hier, will man nun ein Sonderzüglein mit Sonderrecht fahren. Wir als Schweiz schaffen uns damit nur Probleme.
Ich will nochmals festhalten, dass die Beschreitung des We- ges der gleichen Prämien der Zusatzversicherung sicher die Konsequenz hätte, dass sich viele Leute künftig im nahen Aus- land günstiger versichern würden. Die Leute würden den neuen und erhöhten Prämien ganz einfach ausweichen. Das hiesse Geschäftseinbussen, und weitere Arbeitsplätze wür- den dadurch gefährdet.
Ich appelliere an Sie, dies nicht zu tun. Das Postulat zeitigte also auch völlig unerwünschte arbeitsmarktliche Auswirkun- gen, wenn es dereinst einmal verwirklicht werden sollte.
Wenn wir dieses Postulat heute überweisen, zweifle ich nicht daran, dass das praktisch der Überweisung einer Motion gleichkommt und dass der Inhalt des Vorstosses schliesslich verwirklicht wird. Ich bitte Sie also, hier einen Riegel vorzu- schieben und nicht das Gesetz indirekt mit diesem Postulat weiter zu belasten. Dieses Gesetz ist ohnehin schon über- lastet.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi bittet Sie deshalb sehr inständig, das Postulat nicht zu überweisen.
Rychen Albrecht (V, BE): Es wurde schon darauf hingewie- sen, dass die Schweiz in Europa mit diesem neuen Privatversi- cherungsrecht völlig alleine dastehen würde, wenn dieses Postulat später einmal verwirklicht würde. Was das für Konse- quenzen hätte, wurde hier schon aufgezeigt; ich muss nicht noch einmal darauf eintreten.
Ich möchte aber auf folgendes hinweisen: Wir haben bei die- sem Gesetz einen Grundsatzentscheid getroffen, der lautet: obligatorische Grundversicherung mit einer sehr starken Soli- darität zwischen Jung und Alt, Mann und Frau. Dies bedeutet gleiche Prämien für Mann und Frau, bei einer ausgebauten, sehr stark auf Solidarität beruhenden Grundversicherung: Für die Frauen ist dies zu Recht ein Fortschritt; der grosse Teil aller Versicherungsprobleme liegt in der Grundversicherung.
Der zweite Grundgedanke: Alles, was darüber hinausgeht, ist in der Zusatzversicherung zu regeln. Die Zusatzversicherung bezeichne ich, nehmen Sie mir das nicht übel, als Luxusversi- cherung. Wer also besser liegen will, wer den besseren Arzt will, wer noch diese Zusatzleistung will, wer noch jenes will, der soll es haben, aber er muss sich hier nach dem freien Markt orientieren und auch gewärtigen, dass weder der Staat noch der Prämienzahler der Grundversicherung Solidarität üben muss. Der Staat soll in diesen ausdrücklich freien Markt nicht eingreifen.
Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Frauen sa- gen: Wir sind gegenüber den Männern benachteiligt. Aber das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit. Die andere Hälfte ist ge- nausowichtig oder noch wichtiger. Sie nehmen nämlich in der Zusatzversicherung ein Problem heraus, indem Sie nur von Männern und Frauen reden, Sie reden aber in diesem Postulat nicht von Jung und Alt.
Darf ich Ihnen das mit zwei Zahlen belegen? Wenn Sie in der Zusatzversicherung den freien Markt spielen lassen, dann ist das Verhältnis der Kosten in der Zusatzversicherung zwischen Mann und Frau in etwa 1 zu 1,3 oder 1 zu 1,4. Aber zwischen einem 20jährigen und einem 65jährigen ist es etwa 1 zu 8. Wenn Sie jetzt einen Entsolidarisierungseffekt heraus- nehmen, dann können Sie ganz zu Recht auch eine andere Forderung aufstellen: Man solle diese Solidarität in der Zusatz- versicherung auch zwischen Jung und Alt herstellen. Davon steht im Postulat allerdings nichts. Mit diesem Postulat durch- brechen Sie den Grundsatzentscheid, den wir mit diesem Ge- setz getroffen haben; es hat gar nichts damit zu tun, ob man für oder gegen die Frauenförderung ist.
Frau Gonseth, der Markt wird für Sie noch einiges an Überra- schungen bereithalten. Ich weiss, dass es Krankenkassen ge- ben wird, die im verschärften Wettbewerb plötzlich daherkom- men und in der Zusatzversicherung vielleicht für gewisse Al- tersgruppen gleiche Prämien für Mann und Frau anbieten wer- den. Es ist nämlich nicht verboten, das zu tun.
Ihr Vorschlag geht aber in die Richtung, dass man die Versi- cherungen zwingen will. Damit erreichen Sie eine Entsolidari- sierung, indem viele Leute, gerade Männer, sich im europäi- schen Ausland in der Zusatzversicherung versichern lassen werden. Sagen Sie dann nicht, das sei wiederum falsch gelau- fen. Es ist so, dass der Markt stärker sein wird. Sie müssten, wenn Sie schon konsequent sein wollen, die gesamte Zusatz- versicherung solidarisieren und nicht nur einen Teil heraus- nehmen, sonst funktioniert das System nicht mehr.
Ich bitte Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen. Es setzt falsche Akzente. Die SVP-Fraktion kann hier auf keinen Fall zustimmen.
Hafner Ursula (S, SH): Wir haben mit dem dringlichen Bun- desbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnah- men gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung die Prämiengleichheit für Mann und Frau eingeführt, und zwar auch bei den Zusatzversicherungen, welche die Krankenkas- sen anbieten. Das war richtig so. Dazu haben wir einen Verfas- sungsauftrag, Herr Rychen. Leider haben wir ihn nicht für die Gleichstellung von alten und jungen Menschen.
Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversiche rung werden die Zusatzversicherungen klar von der Grundver- sicherung getrennt. Andererseits wird nicht mehr zwischen Privatversicherungen und Krankenkassen unterschieden:
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Interpellation Grossenbacher
Beide können die staatlich subventionierte Grundversiche- rung anbieten. Dabei werden sich auch die Privatversicherun- gen im Bereich der Grundversicherung an das Prinzip der Prä- miengleichheit für Frau und Mann halten müssen. Es wäre wirklich nicht zuviel verlangt, wenn sie dies auch bei den Zu- satzversicherungen tun müssten.
Der Bundesverfassungsartikel über die Gleichstellung von Mann und Frau verpflichtet uns dazu, in allen Bereichen ge- schlechtsspezifische Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Es kommt eben immer darauf an, Herr Keller Rudolf, wovon man bei mathematischen Berechnungen ausgeht. Die höheren Ko- sten, welche den Frauen in der Krankenversicherung angela- stet werden, beruhen zu einem grossen Teil auf Kosten der Mutterschaft. Dafür ist immer auch ein Mann verantwortlich. Ein weiterer Grund für die höheren Krankenversicherungsko- sten liegt in unserem schweizerischen Sozialversicherungssy- stem, das auf die männliche Biographie ausgerichtet ist. Die Unfallkosten der Männer werden in der Regel von der Unfall- versicherung übernommen. Bei den Frauen bleiben sie oft an der Krankenversicherung hängen. Ein anderer Teil der Unfall- und Gesundheitskosten der Männer geht auf das Konto der Militärversicherung.
Auch die beiden Gutachten, die Frau Gonseth erwähnt hat, ha- ben eindeutig festgestellt, dass gleiche Krankenkassenprä- mien zur Erfüllung des Gleichstellungsartikels der Bundesver- fassung gehören.
Nachdem Sie es abgelehnt haben, ungleiche Prämien bei den Zusatzversicherungen schon im Zusammenhang mit der Revi- sion des KVG zu verhindern, sollten Sie mindestens mit die- sem Postulat dem Bundesrat den Auftrag geben, dies am ge- eigneten Ort zu tun, nämlich in der Gesetzgebung über die Pri- vatversicherung. Wir belasten damit dieses Gesetz überhaupt nicht, wie Herr Keller Rudolf behauptet.
Die Frauen, welche heute aufgrund des dringlichen Bundes- beschlusses die Prämiengleichheit bei der Zusatzversiche rung kennen, müssen mit massiven Aufschlägen rechnen, wenn wir nichts dagegen unternehmen. Sie werden sich bei den nächsten Wahlen daran erinnern, wer die Vertragsfreiheit höher wertet als den Verfassungsauftrag für die Gleichstellung von Frau und Mann, für wen die Gleichstellung immer nur theoretisch etwas ist, wofür man Verständnis haben kann - wie Herr Baumberger es wieder signalisiert hat -, wem sie hinge- gen echt am Herzen liegt!
Der sozialdemokratischen Fraktion ist die Gleichstellung von Frau und Mann ein echtes Anliegen. Sie wird deshalb dem Postulat der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
58 Stimmen 89 Stimmen
92.3033
Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Prestations complémentaires
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1246 - Voir année 1992, page 1246
Grossenbacher Ruth (C, SO): In meiner Interpellation ver- lange ich, dass der Bundesrat die automatische Auszahlung der Ergänzungsleistungen realisieren soll. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass er im Moment keine Schritte in Richtung Automatisierung einleiten wolle.
Das System der Ergänzungsleistungen wurde bekanntlich ge- schaffen, um denjenigen Rentnern unter die Arme zu greifen bzw. diejenigen Rentner finanziell zu unterstützen, deren
AHV-Bezüge für die lebensnotwendigen Ausgaben nicht rei- chen. Das ist positiv. Negativ dabei ist, dass sich der oder die Ergänzungsleistungsberechtigte persönlich um diese Zusatz- leistung bemühen muss. Es ist für diese Menschen nicht nur aufwendig, sondern sehr demütigend, um Geld bitten zu müs- sen und so zu Bittstellern zu werden.
Viele alte Menschen machen von ihrem Recht keinen Ge- brauch; das beweisen Zahlen. Nach Schätzungen spart die öf- fentliche Hand jährlich 30 bis 35 Millionen Franken durch nicht bezogene Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; oder an- dersherum: Alten Männern und Frauen, die unter dem Exi- stenzminimum leben, werden durch den Staat Millionen von Franken entzogen.
Wo der Staat von Menschen Geld verlangt, weiss er sie immer zu finden. Der alte Mensch hat einen Anspruch darauf, dass ihn der Staat auch findet, wenn das Geld den umgekehrten Weg, also vom Staat zum alten Menschen, nehmen soll.
Ich bitte den Bundesrat deshalb, die notwendigen Vorkehrun- gen zu treffen, damit die Ergänzungsleistungen den berech- tigten Bezügern und Bezügerinnen automatisch ausbezahlt werden.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Le problème que vous avez posé, Madame Grossenbacher, est reconnu. Il avait été également soulevé par le dépôt de l'initiative parlementaire Zi- syadis; à la suite de celle-ci, une commission mixte de liaison entre les autorités fiscales et les organes des prestations com- plementaires a été mise sur pied. Cette commission mixte a élaboré une solution médiane qui a été bien accueillie par la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national. Les travaux se poursuivent maintenant dans le sens souhaité, également dans le cadre de la 3e révision des prestations complémentaires.
J'aimerais vous rappeler les raisons pour lesquelles un auto- matisme total n'est pas réalisable ou ne nous a pas semblé opportun. Nous avons rencontré une résistance des autorités fiscales, qui craignent que les déclarations d'impôts ne soient plus remplies avec les mêmes scrupules et la même bonne volonté s'il suffit parfois de tomber en dessous d'un certain seuil pour pouvoir entrevoir un paiement en espèces.
Deuxièmement, et cela me paraît beaucoup plus important, nous allons en rester pour les dix prochaines années à la pé- riode de taxation de deux ans. Nous n'avons donc pas un reflet régulier, actualisé, de la situation et, de ce fait, le système ne correspondrait pas à la réalité vécue par les gens. Nous ris- quons donc d'avoir des demandes en restitution pour des prestations complémentaires qui auraient été versées indû- ment, ce qui serait bien sûr encore beaucoup plus désagréa- ble. Mais j'aimerais vous assurer - vous le savez par votre par- ticipation à la commission - que les contrôles qui ont été faits, je pense en particulier dans le canton du Valais, dans la ville de Zurich, dans la ville de Lausanne, montrent que le degré de connaissance des droits aux prestations complémentaires augmente de façon régulière. Le nombre de personnes dont on peut penser qu'elles y auraient droit, notamment de celles qui auraient droit à une somme importante et qui ne la deman- dent pas, est relativement faible.
La solution que nous allons proposer accroît encore l'informa- tion. Elle permet, par un questionnaire simplifié rempli le cas échéant en même temps que la déclaration d'impôts, de faire valoir ce droit. Beaucoup de personnes pour lesquelles la dé- claration d'impôt est elle-même déjà quelque chose de trop complexe se font aider par des services sociaux, par des syn- dicats, par des bénévoles qui mettent leurs connaissances à disposition. En liant l'envoi de ce questionnaire et l'envoi de la déclaration d'impôts, nous avons de très bonnes chances pour que des personnes qui y auraient droit, mais n'ont pas encore formulé de demande s'en rendent compte grâce aux résultats qu'elles ont sous les yeux dans leur déclaration d'im- pôts. Si elles se font conseiller, elles rempliront le question- naire sous la dictée des services sociaux, des syndicats ou des autres bénévoles qui s'occupent de leur cas. Nous avons trouvé là une voie médiane, il faut l'essayer. Il faut bien sûr res- ter très vigilant: au cas où nous aurions l'impression que ce droit, qui appartient aux citoyennes et aux citoyens de ce pays,
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Postulat SGK-NR (91.071) Krankenversicherung. Prämiengleichheit von Frau und Mann in der Zusatzversicherung Postulat CSSS-CN (91.071) Assurance-maladie. Egalité des primes entre hommes et femmes dans l'assurance complémentaire
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Jahr
1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3007
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.03.1994 - 08:00
Date
Data
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42-45
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