7 décembre 1993
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Protection des animaux. Exécution
93.082
GPK-SR. Vollzugsprobleme im Tierschutz CdG-CE. Difficultés d'application dans la protection des animaux
Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 5. November 1993 (wird im BBI veröffentlicht) Rapport de la Commission de gestion du Conseil des Etats du 5 novembre 1993 (sera publié dans la FF)
Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Januar 1994 Avis du Conseil fédéral du 26 janvier 1994
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Postulat GPK-SR (93.082) Tierschutz. Vollzugskonzept Postulat CdG-CE (93.082) Protection des animaux. Stratégie d'exécution
Wortlaut des Postulates vom 5. November 1993 Im Tierschutz fehlt bis heute ein kohärentes Vollzugskonzept des Bundes. Während das Tierschutzgesetz überwiegend Ziele formuliert, setzt die Tierschutzverordnung diese in erster Linie in quantitativ messbare Verbote und Gebote um. Wer die Verordnung einhält, erfüllt damit oft noch lange nicht die Ziele des Gesetzes.
Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, wie die Kon- zeptionen von Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung besser aufeinander abgestimmt werden können. Zu verstär- ken sind insbesondere Information, Motivierung und Ausbil- dung der Tierhalter. Anzustreben sind ferner Zielvereinbarun- gen zwischen Vollzugsinstanzen und Tierhaltern. In dem Masse, in dem es gelingt, den quantitativen in einen qualitati- ven Tierschutz zu überführen, können und sollen polizeiliche Vollzugsmassnahmen schrittweise abgebaut werden.
Texte du postulat du 5 novembre 1993
En matière de protection des animaux, la Confédération n'a élaboré à ce jour aucune stratégie d'exécution cohérente. Alors que la loi fédérale sur la protection des animaux se limite essentiellement à énoncer des objectifs, l'ordonnance d'exé- cution les traduit principalement sous forme d'interdictions et d'exigences quantitatives. Ainsi, l'observation des prescrip- tions de l'ordonnance ne suffit pas toujours à réaliser les ob- jectifs de la loi.
Le Conseil fédéral est par conséquent invité à examiner la voie à suivre pour rapprocher les conceptions distinctes de la loi et de l'ordonnance. Il y a lieu de renforcer en particulier l'informa- tion, la motivation et la formation des détenteurs d'animaux. En outre, les instances d'exécution s'efforceront de fixer des objectifs communs avec les détenteurs d'animaux. Dans la mesure où l'on réussit à passer d'une protection des animaux quantitative à une protection qualitative, les mesures de police peuvent et doivent être démantelées progressivement
Seiler Bernhard, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungs- kommission (GPK) hat Ihnen einen Bericht über die Inspektion «Vollzugsprobleme im Tierschutz» unterbreitet. Im Zusam- menhang mit diesem Bericht liegt ein Postulat der Kommis- sion vor.
Am letzten Dienstag haben Sie zudem, allerdings mit Stichent- scheid des Präsidenten, im Budget 1994 einer kostenneutra- len Transaktion betreffend das Bundesamt für Veterinärwesen zugestimmt. Damit wird erst ermöglicht, was wir mit Bericht und Postulat bezwecken wollen.
1981 ist das jetzt noch gültige Tierschutzgesetz in Kraft gesetzt worden. Für den Vollzug wurde eine zehnjährige Uebergangs- frist festgelegt Hinweise von Tierschutzorganisationen und zahlreiche parlamentarische Vorstösse vor allem im National- rat sowie Eingaben Dritter haben bewiesen, dass bezüglich Vollzug im Tierschutz noch einige Mängel bestehen.
Zuerst befasste sich die nationalrätliche GPK mit diesem Pro- blem, bis dann die GPK des Ständerates den Auftrag über- nahm, den Vollzugsproblemen im Tierschutz auf den Grund zu gehen. Der vorliegende Bericht vom 5. November 1993 wi- derspiegelt unsere Bemühungen. Wir suchten dabei nicht in erster Linie Sündenböcke, sondern wir wollten primär feststel- len, warum eigentlich der Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Kantonen so harzig und ungleich verlaufen ist.
Obwohl die Oberaufsicht beim Vollzug des Tierschutzgeset- zes klar bei den Kantonen liegt, haben diese in der Art und Weise, aber auch bezüglich Zeitpunkt erster Massnahmen un- terschiedlich reagiert Verschiedene Kantone haben teilweise ungeeignete Organisationsformen gewählt, die dann als Folge die Koordination und die Kommunikation zwischen und innerhalb der verschiedenen Ebenen praktisch verunmöglich- ten. Zudem konnten wir feststellen, dass der bundesrätliche Vollzug unter einer zu schwach konzipierten Oberaufsicht lei- det. Entsprechend war auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mangelhaft. Das Vertrauen der Kantone in den Bund ist dadurch belastet, dass dieser dem Vollzug eine Mischung von teils unbestimmten, teils peinlich genauen Vorschriften angeboten hat. Dies hatte zur Folge, dass der Vollzugsauftrag der Kantone zum einen Teil nicht klar genug ist, zum anderen Teil das Ziel verfehlt. Betriebe können die De- tailvorschriften wohl erfüllen und trotzdem den Sinn des Tier- schutzes verpassen.
Die kantonalen Behörden halten sich in guten Treuen an den engen Wortlaut der Tierschutzverordnungen, werden aber in der Oeffentlichkeit und von den Tierschutzkreisen an den Zielen des Gesetzes gemessen. An dieser Diskrepanz trägt der Bund eine wesentliche Mitverantwortung.
Wir machten bei unserer Inspektion aber auch eine Reihe er- freulicher Feststellungen. Das Tierschutzgesetz hat in den ver- gangenen gut zehn Jahren schon sehr viel Positives bewirkt, so ist die Oeffentlichkeit u. a. für Fragen über den Umgang mit Tieren spürbar sensibilisiert worden, zum Beispiel bei Ausein- andersetzungen um die Erhaltung gefährdeter Tierarten. Aber auch in bezug auf die Nutztierhaltung hat sich das allgemeine Bewusstsein verändert. Das konnte unsere Kommission bei Betriebsbesuchen und in Gesprächen mit Tierhaltern klar er- kennen. Die Haltung von Heimtieren durch Private ist jener Be- reich, der von den Behörden und Tierschutzorganisationen am wenigsten betreut respektive kontrolliert wird. Aus Un- kenntnis werden viele Tiere noch falsch gehalten.
Das Problem der Qualzucht ist lange Zeit ebenfalls zuwenig beachtet worden. Ganze Rassen sind aus sogenannten ästhe- tischen Gründen so verbildet worden, dass ihre Gesundheit Schaden leidet und ihr Verhalten auf artwidrige Weise gestört wird.
Nach unserer Meinung bestehen in der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bereich der Schlachtung die grössten Schwierigkeiten. In der Tierschutzverordnung fehlen Vor- schriften zu diesem Thema. Die Inspektionen des Bundesam- tes für Veterinärwesen in den Schlachthöfen sind praktisch wirkungslos geblieben. Die Fleischschauer sind mangels Un- terstützung durch die kantonalen Behörden oft nicht in der Lage, die ihnen zufallende Tierschutzaufgabe zu erfüllen. Vor allem der Verdrängungswettbewerb unter den Schlachthöfen gefährdet die Tierschutzanliegen. Nachdem das Bundesamt für Veterinärwesen aufgrund einer systematischen Besichti- gung der 50 grössten Schlachthöfe feststellen musste, dass die Tierschutzvorschriften betreffend Anlieferung und Betäu- bung von Schlachttieren in fast allen Betrieben verletzt wer- den, hat es schon 1989 ein permanentes Inspektorat geschaf- fen, um die Vorschriften durchzusetzen. Die Berechtigung des Bundes, solche Inspektionen durchzuführen, wurde jedoch in verschiedenen Kantonen grundsätzlich bestritten, und des- halb hat das Bundesamt für Veterinärwesen diese Aufgabe wieder abgegeben.
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Tierschutz. Vollzug
Mit den Anstrengungen unserer GPK, d. h. mit dem vorliegen- den Bericht, mit dem Postulat und mit der finanziellen Auf- stockung beim Bundesamt für Veterinärwesen unter der Ru- brik «übrige Dienstleistungen» um 60 000 Franken, wollen wir in erster Linie Einfluss auf die laufende Revision der Tier- schutzverordnung nehmen. Wir sind davon überzeugt, dass das Schwergewicht der Vollzugsmassnahmen von den poli- zeilichen und administrativen Massnahmen auf neue Mass- nahmen wie Information, Motivation und die Vereinbarung von Zielen zu legen ist, oder wenn Sie es anders ausdrücken wol- len: Der Tierschutz verlangt die Entwicklung einer besseren Grundeinstellung des Menschen zum Tier.
Um dieses hohe Ziel zu erreichen, haben wir in unserem Be- richt 22 Empfehlungen formuliert. Unser allerwichtigstes An- liegen ist, dass der Vollzug des Tierschutzes vermehrt über die Mittel der Information und der Ausbildung bei den Tierhaltern und in der Oeffentlichkeit zu fördern ist. Deshalb haben wir Ih- nen auch im Budget die Transferierung einer Summe von 60 000 Franken beantragt, die Sie zu unserer Freude gutge- heissen haben.
Ebenfalls wichtige Rollen, um das hochgesteckte Ziel zu errei- chen, spielen die landwirtschaftlichen Beratungen, und schliesslich sind im Hinblick auf die Nutztierhaltung und den Nutztierkundeunterricht auch die landwirtschaftlichen Schu- len gefordert. Notwendig sind aber zusätzlich flankierende Massnahmen; z. B. sind die Kantone zu verpflichten, eine ge- wisse Konzentration der Vollzugsorgane auf eine Stelle vorzu- nehmen, die Möglichkeiten der Vernetzung des Tierschutzes mit anderen Politikbereichen sind besser zu nutzen, und das Bundesamt für Veterinärwesen sollte in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden ein Schlachthofkonzept ent- wickeln. Schliesslich sind auch im Bereich der Heimtierhal- tung besondere Anstrengungen zur Information der Oeffent- lichkeit über Belange des Tierschutzes notwendig.
Die Kommission beantragt Ihnen, einerseits den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und andererseits das Postulat an den Bundesrat zu überweisen. Damit bekunden Sie, dass Sie mit der vorgeschlagenen Strategieänderung im Vollzug des Tier- schutzes einverstanden sind. Mit Ihrer politischen Willensäus- serung, d. h. der Ueberweisung des Postulates, helfen Sie aber auch mit, dass ein weiterer, notwendiger Schritt in bezug auf das Wohlbefinden unserer Tiere möglichst rasch getan werden kann.
Iten Andreas: Man könnte es als überflüssig betrachten, den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) über die Vollzugsprobleme im Tierschutz im Ratsplenum zu behan- deln. Er liegt schriftlich vor, und es wurde dazu auch eine Pres- sekonferenz durchgeführt Einem Zeitungsbericht darüber entnehme ich die Meinung, der Bericht der GPK habe nicht viel mehr gebracht als die Bestätigung, dass es nach wie vor Voll- zugsdefizite gebe und dass die Fortschritte im Tierschutz eher enttäuschend seien. Daraus aber zu schliessen, dass die In- spektion der GPK überflüssig gewesen sei, ist falsch. Richtig ist, dass im Bereich des Tierschutzes ein Bewusstwerdungs- prozess in Gang gekommen ist und dass dieser Prozess mit Nachdruck gefördert werden muss. Es ist nicht nur Aufgabe der Tierschützer, auf die Probleme hinzuweisen; das Parla- ment und der Bundesrat haben sich ebenfalls mit der Tierhal- tung zu befassen. Sie müssen sich über den Stand des Tier- schutzes und über den Vollzug der Massnahmen Rechen- schaft geben. Herr Seiler Bernhard hat soeben die Position der GPK umrissen.
Ich möchte mich in meinem Votum auf drei Themenkreise be- schränken.
mindern und ihr Lebenswille zu respektieren. Diese ethische Einstellung zum Tier hat Konsequenzen. Der Mensch ist nicht frei, die Tierwelt wie eine Sache zu nutzen. Wo Tiere dennoch genutzt werden müssen, hat dies in Verantwortung und Re- spekt zu geschehen. Die Inspektion hat aufgezeigt, dass eine ethisch verantwortungsbewusste Haltung den Tieren gegen- über noch keineswegs selbstverständlich ist, und zwar weder bei Tiernutzern noch bei Heimtierhaltern. Viele Heimtierhalter gehen nicht tiergerecht mit den Tieren um, verniedlichen oder vernachlässigen sie. Oft sind Heimtiere störend, vor allem dann, wenn ihre Besitzer in die Ferien gehen. Die Tiere werden dann ausgesetzt, Zierfische werden nicht selten in Tümpeln oder Bächen ausgesetzt oder durch die Toilettenspülung be- seitigt.
Langfristig lässt sich ein angemessenes Verhalten der Bevöl- kerung gegenüber der Tierwelt viel eher durch Einsicht und gesellschaftlichen Druck erreichen als durch Zwangsvor- schriften und polizeiliche Massnahmen. Das Verhältnis von Mensch und Tier kann kaum kontrolliert werden, um so mehr bildet der tiergerechte Umgang ein Thema von Ausbildung und Erziehung. Angehende Bauern sollten deshalb in den landwirtschaftlichen Schulen Grundkenntnisse in Verhaltens- forschung, Tierpsychologie und Tierschutz vermittelt bekom- men. Das ist aber noch keineswegs ein selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts.
Tierschutz muss ein öffentliches Thema bleiben. Wenn die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates demnächst gut ein halbes Dutzend Petitionen zum Tierschutz zu behandeln hat, beweist dies nur, wie sehr das Thema gewisse Kreise bewegt. Petitionen sind an die Be- hörden adressiert. Wie ich darzulegen versucht habe, sind die Politiker nicht immer die richtigen Adressaten, vielmehr sind es die einzelnen Tierhalter; da gibt es noch sehr viel zu tun. Der GPK-Bericht will darauf hinweisen. Es ist deshalb interessant, zu hören, wie der Bundesrat die Situation im Tierschutz und die Empfehlungen der GPK beurteilt.
Bisig: Die Vollzugsproblematik im Tierschutz rechtfertigt auch aus meiner Sicht eine tiefer gehende Behandlung im Ratsple- num. Tierschutz lässt sich nicht mit dem Metermass machen! Das haben wir im Rahmen unserer Inspektion überdeutlich er- fahren können oder erfahren müssen. Natürlich müssen auch die baulichen Massnahmen dem Kriterium der tiergerechten Haltung genügen. Allein mit quantitativen Vorschriften wird aber der Respekt gegenüber den Tieren nicht gewahrt
Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung bewegt sich schwer- gewichtig im baulichen Bereich. Hier lässt sich relativ einfach verordnen und auch kontrollieren. Schwieriger wird es, wenn es um betriebliche Aspekte und um das Verhältnis von Mensch und Tier geht. Das mag auch der Grund sein, warum sich selbst Tierschutzorganisationen vor allem um die Schaf- fung und Durchsetzung von Normen im Zusammenhang mit der Nutztierhaltung kümmern, den Problemen um die Heim-
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tierhaltung durch Private aber - wie wir soeben gehört haben - eher aus dem Wege gehen. Dieser äusserst sensible Bereich ist nicht nur politisch schwierig, er bedeutet vor allem für Tier- schutzorganisationen eine Aufgabe, der sich diese aus verständlichen Gründen des Selbstschutzes nur ungern an- nehmen.
Ein wirkungsvoller Tierschutz kann nur mit Information und Motivation erreicht werden. Mit Vorschriften und Sanktionen stösst man bald an die Grenzen des Machbaren. Darum ist - wie vom Berichterstatter erwähnt -- eine Vernetzung mit ande- ren Politikbereichen unumgänglich. Offensichtlich ist die Ver- netzung mit der Landwirtschaftspolitik und vielleicht noch mit der Aussenpolitik; schon bedeutend weniger auffällig ist die Vernetzung beispielsweise mit der Raumplanung.
Gerade in diesem Zusammenhang haben wir auf unserer In- spektionsreise einiges dazugelernt. So ist z. B. die Streuung der Schlachthöfe nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Versorgungssicherheit, sondern auch eine Frage der Transportdistanzen und damit eben des Tierschutzes. Die Schlachtung in gut eingerichteten Anlagen mag schmerzlos, hygienisch und wirtschaftlich sein; die langen Transportwege bei Hitze, Kälte, in ungewohnter Umgebung und Gemein- schaft sind dafür um so problematischer.
Bauernhofzonen mitten in einer Entwicklungsgemeinde mö- gen raumplanerischen Bedürfnissen genügen. Tiergerecht sind sie deswegen noch lange nicht. Wir haben einen Bauern- hof im Zentrum eines Dorfes besichtigt, der im Laufe der Sied- lungsentwicklung vollständig von den dazugehörenden Wie- sen und Weideflächen abgeschnitten wurde. Die einzige Ver- bindung ist eine stark befahrene Kantonsstrasse. Die Kühe stehen zwangsläufig Jahr und Tag im Stall. Ein Laufhof wäre möglicherweise eine akzeptable Alternative, wenn der erfor- derliche Platz dafür vorhanden wäre.
Der Respekt vor der Kreatur im Dienste der Menschen ist uns immer mehr abhanden gekommen, das Tier nach dem Vorbild industrieller Produktion zur Sache herabgewürdigt worden. Ueberlieferung allein ist nicht Fachkompetenz, vor allem bei sich laufend ändernden Bedingungen nicht. Die Tierliebe ist nicht zwangsläufig gegeben, weder bei Nutztier- noch bei Haustierhaltern. Tierschutz lässt sich nicht quantitativ definie- ren. Weder ein Produktionsdenken noch Vermenschlichung werden dem Tier gerecht
Unsere Inspektion hat eindeutig gezeigt, dass das Schwerge- wicht von den polizeilichen und administrativen Massnahmen weggenommen und auf Information, Motivation und Zielver- einbarung gelegt werden muss.
Tierschutz verlangt die Entwicklung einer besseren Grundein- stellung zum Tier. Wir haben in den verschiedensten Politikbe- reichen die Möglichkeit, dieser These nachzuleben.
Bloetzer: Gestatten Sie mir, dass ich als Mitglied der Vertika- len Sektion 2 der Geschäftsprüfungskommission ebenfalls der Neuausrichtung des Vollzugs der Tierschutzgesetzge- bung das Wort rede, wie sie von der Kommission und der Sek- tion im Bericht und im Postulat vorgeschlagen wird.
In der Tat geht es uns darum, dass wir von Verboten und Ge- boten wegkommen und uns verstärkt der Information, der Mo- tivierung und der Ausbildung der Tierhalter zuwenden. Ich will dies anhand der Problematik der Heimtierhaltung auch noch kurz begründen.
In jedem zweiten Schweizer Haushalt wird mindestens ein Heimtier gehalten, insgesamt rund 450 000 Hunde und 900 000 Katzen und viele weitere Tierarten. Im Gegensatz zur wirtschaftlichen Motivation bei den Nutztieren geht es hier um Tiere, die der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu sei- ner eigenen Freude und als Gefährten hält.
Die Tierschutzverordnung äussert sich bisher nur näher zur Hundehaltung, auch dies meist in unbestimmter Weise. Die private Heimtierhaltung ist denn auch in der Praxis jener Be- reich, der von den Behörden und auch von den Tierschutz- organisationen am wenigsten betreut wird. Hier kann man mit Geboten und Verboten nichts ausrichten. Hier geht es darum, zu einer besseren Information und Motivation zu gelangen, um so eine tiergerechtere Verhaltensweise zu er- reichen.
Es ist mein besonderes Anliegen wie auch das Anliegen der Kommission, dass in der laufenden Revision der Tierschutz- verordnung der Heimtierbereich besonders intensiv überprüft wird und dass der neuen, von der Kommission vorgeschlage- nen Philosophie Rechnung getragen wird.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je serai rapide dans cette intervention, d'abord parce qu'en ce qui concerne le postulat je me borne, au nom du Conseil fédéral, à l'accepter, ensuite parce que, s'agissant du rapport très remarquable qu'a établi votre commission - j'en remercie tout particulièrement le pré- sident, M. Seiler Bernhard - le Conseil fédéral répondra en dé- tail dans les délais qui lui sont impartis, c'est-à-dire à la fin du mois de janvier prochain. C'est la raison pour laquelle je peux être bref aujourd'hui.
Je voudrais cependant ne pas rater l'occasion de dire que le rapport, dans les considérations qu'il énonce au sujet de la res- ponsabilité des pouvoirs publics fédéral et cantonaux, d'une part, et d'autre part, pour cette définition des rapports entre l'homme et l'animal, relève un certain nombre de vérités qui sont malheureusement insuffisamment connues. Nous soute- nons la ligne de conduite qui se dégage de ce rapport, et nous pourrons l'écrire dans notre décision de janvier prochain.
Ce qu'il ne sera probablement, et même sûrement, pas possi- ble de vous dire en janvier déjà, c'est l'état de la révision de l'ordonnance sur la protection des animaux, parce que nous serons, à ce moment-là, en pleins travaux de consultation, et ce n'est qu'après avoir apprécié la consultation et ses résultats que nous serons à même de faire des propositions soigneuse- ment étudiées pour cette nouvelle ordonnance. Mais sachez qu'elle est en cours et qu'un certain nombre des principes que vous énoncez dans votre rapport, Monsieur le Président, trou- vera sa traduction concrète dans cette nouvelle ordonnance dont le travail essentiel sera conduit l'année prochaine.
Quelque chose me dit qu'il était indispensable de rompre une lance en faveur de l'information et de la motivation des déten- teurs d'animaux, et qu'à cet égard les modifications budgétai- res que l'on a voulu apporter sont sans doute un signe de la part du Parlement de sa volonté de donner à cette information et à cette motivation une place plus considérable que celle qu'elles occupaient jusqu'à maintenant.
Je souligne, après M. Iten Andreas, la responsabilité éthique de l'homme à l'égard de l'animal et la nécessité d'une protec- tion qualitative de l'animal. Le rôle de l'Etat en cette matière est important, celui des détenteurs d'animaux est plus important encore, car les contacts directs c'est bien là qu'ils se situent D'accord avec la remarque de M. Bloetzer: c'est sans doute qualitativement, dans les relations de l'homme avec les ani- maux de compagnie, plus que dans les relations de l'homme avec les animaux de rente, que se situent encore un certain nombre de problèmes qui n'ont pas été élucidés, faute d'infor- mations et de connaissances de la part de ces détenteurs d'animaux de compagnie.
M. Bisig a repris de volée ce thème en insistant sur le fait que les prescriptions publiques qui protègent les animaux - par exemple les règles en usage dans les abattoirs sont tout à fait importantes, on doit les préparer et les exécuter minutieuse- ment, on doit également les améliorer - ne suffisent pas à elles seules et qu'il faut, en réalité, de l'information et des influences psychologiquement bien étudiées pour parvenir à cette moti- vation qui améliore la relation de l'homme avec l'animal.
Tout cela, c'est la philosophie qui empreint un rapport dont je vous remercie, qui empreint les trois déclarations personnel- les qui viennent d'être faites et dont le Conseil fédéral fait son profit.
Bericht 93.082 - Rapport 93.082
Präsident: Der Rat hat vom Bericht der GPK Kenntnis genom- men. Wir danken für den aufschlussreichen Bericht.
An den Nationalrat - Au Conseil national
Postulat 93.3524 Ueberwiesen - Transmis
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Datum 07.12.1993 - 08:00
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