Naturalisation facilitée de jeunes étrangers
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N 14 décembre 1993
n'interviennent qu'en toute dernière extrémité. C'est l'ultime mesure avant la fermeture d'une entreprise. Dès lors, si vous alourdissez encore les conséquences économiques de ces li- cenciements collectifs, vous produirez un effet pervers, à sa- voir qu'au lieu de licencier, eh bien, il n'y aura plus d'autre choix que la fermeture de l'entreprise et c'est bien sûr l'inverse de ce qui serait souhaité par la minorité.
Et puis, nous voulons donner un dernier argument pour en rester à une indemnité de deux mois de salaire. Depuis des mois et des mois, nous n'avons qu'un mot à la bouche «euro- compatibilité». Dans tous les pays qui nous entourent, on ac- corde une indemnité de deux mois de salaire et pas de trois mois. Alors, l'eurocompatibilité, c'est la proposition de la ma- jorité, c'est les deux mois!
Angenommen - Adopté
Art. 336a Abs. 3 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Stamm Judith, Bär, Bühlmann, de Dardel, von Felten, Gren- delmeier, Herczog, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Rech- steiner)
.... für drei Monate betragen.
Art. 336a al. 3 Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Stamm Judith, Bär, Bühlmann, de Dardel, von Felten, Gren- delmeier, Herczog, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Rech- steiner)
.... à trois mois de salaire ....
Frau Stamm Judith, Sprecherin der Minderheit: Ich kann mir denken, dass Sie es überflüssig finden, wenn wir hier um ei- nen Monat streiten; ich werde aber trotzdem versuchen, Ihnen einen Entschädigungsrahmen von drei Monaten beliebt zu machen.
Es geht hier um die Informationspflicht. Es geht also um eine wesentliche Pflicht bei einschneidenden Ereignissen in Betrie- ben, bei Massenentlassungen oder Betriebsübergaben. Wir haben in diesem Rat ursprünglich beschlossen, dass die Fol- gen, die eintreten können, dieselben sein sollen wie bei miss- bräuchlicher Kündigung. Dort kann eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen vom Richter zugesprochen wer- den. Die Gerichtspraxis ist so, dass der Richter diesen Rah- men gar nie ausschöpft; das müssen wir einfach wissen. Auch bei gravierendsten Fällen passt sich der Richter der Situation an; er schöpft diesen Rahmen nicht aus.
Nun ist der Ständerat von diesen sechs Monaten zurückge- gangen auf einen Drittel, auf zwei Monate. Diese zwei Monate sind der Wichtigkeit dessen, was wir hier beschliessen, nicht adäquat. Wenn ich mir vorstelle, dass der Richter in einem Streitfall diese zwei Monate auch nicht ausschöpft, dann bleibt am Schluss überhaupt nichts mehr als Entschädigung, als Sanktion, dann kann das einfach auch noch einberechnet werden.
Ich bin der Meinung, dass es hier um ein sozialpolitisch wichti- ges Anliegen geht. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen, was mit ihrem Betrieb und mit ihnen geschehen wird. Es ist wichtig, dass sie mitsprechen können, dass sie Ideen einbringen können. Ich denke, dieser Wichtig- keit sei der Rahmen von Entschädigungen bis zu drei Monats- löhnen angemessen.
Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag zu folgen. Ich muss Ihnen auch sagen - es wurde sehr verschämt verschwiegen -, wie gewaltig die Minderheit in unserer Kommission war: Die Mehrheit hat mit 11 zu 10 Stimmen obsiegt
Bundesrat Koller: Zuerst möchte ich der Kommission danken, dass sie in Artikel 335g Absatz 3 wieder auf das bundesrätli-
che Konzept zurückgekommen ist. Wie ich in Genf bereits be- tonte, wäre die Vermischung der Verantwortlichkeiten zwi- schen Arbeitsamt und Arbeitgebern aus unserer Sicht sehr un- erwünscht gewesen.
Sie erinnern sich aber auch daran, dass wir von Anfang an ein Problem in dem Sinne hatten, als im Entwurf des Bundesrates die Sanktion bei Verletzung der Informationspflichten bei Mas- senentlassungen (Art. 336 Abs. 2 Bst. c) über den Weg der missbräuchlichen Individualkündigungen gesucht wurde, wie sie im Gesetz vorgesehen sind. Nun muss richtigerweise ge- sagt werden, dass Individualkündigungen und Massenkündi- gungen nicht ganz das gleiche sind. Es ist ohne weiteres ein- zusehen, dass missbräuchliche Individualkündigungen, bei- spielsweise Kündigungen, nur weil der betreffende Arbeitneh- mer eine politische oder eine gewerkschaftliche Tätigkeit aus- übt, ein viel grösserer Eingriff in die Persönlichkeit darstellen als die Verletzung von Informationspflichten im Rahmen von Massenentlassungen. Deshalb haben wir immer nach Mitteln und Wegen gesucht, das Ermessen des Richters, das nach geltendem Recht sehr gross ist, etwas einzuschränken, dem Ermessen des Richters also gewisse gesetzliche Leitplanken zu geben.
Nun ist klar: Ob die Sanktion zwei oder drei Monate betragen soll, ist letztlich auch eine Ermessensfrage. Aber dass eine ge- ringere Sanktion als bei individuellen missbräuchlichen Kün- digungen angebracht ist, scheint mir auf jeden Fall richtig und gerechtfertigt zu sein.
Ich möchte Sie daher vor allem aus praktischen Ueberlegun- gen bitten, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Wenn Sie ihr zustimmen, sind alle Differenzen bereinigt; auch diese Swisslex-Vorlage kann dann möglichst bald in Kraft gesetzt werden.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
72 Stimmen 51 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.079
Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer Naturalisation facilitée de jeunes étrangers
Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. Oktober 1992 (BBI VI 545) Message et projet d'arrêté du 28 octobre 1992 (FF VI 493)
Beschluss des Ständerates vom 23. September 1993 Décision du Conseil des Etats du 23 septembre 1993 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Steinemann, Bischof) Nichteintreten
Antrag Giger Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière
Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer
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Minorité (Steinemann, Bischof) Ne pas entrer en matière
Proposition Giger Ne pas entrer en matière
Frau Bühlmann, Berichterstatterin: Beim vorliegenden Ge- schäft handelt es sich um ein altes und längst fälliges Anlie- gen. Es geht darum, die Möglichkeit zu schaffen, dass sich die sogenannte zweite Ausländergeneration mit einem erleichter- ten Verfahren einbürgern lassen kann.
Aufgrund der heutigen Rechtslage müssen jugendliche Aus- länderinnen und Ausländer nämlich das reguläre Prozedere einer Einbürgerung durchlaufen. Einzig die Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr, die sie in der Schweiz verbracht haben, werden doppelt gezählt. Nur in den Kantonen Zürich, Waadt und Tessin bestehen bereits kantonale Bestimmungen für eine erleichterte Einbürgerung. Das ist störend, handelt es sich doch bei den jungen Leuten der zweiten Generation um Kinder von Fremdarbeitereltern. Sie sind entweder in der Schweiz geboren oder haben einen grossen Teil ihrer Kindheit und Jugend in der Schweiz ver- bracht. Sie sprechen unsere Sprache, besuchen unsere Schulen und Ausbildungsstätten oder gehen einer Erwerbs- tätigkeit nach. Sie sind in ihrem Fühlen und Denken geprägt vom Aufgewachsensein in unserem Land. Ihre Herkunftslän- der kennen sie oft bloss noch von den dort verbrachten Fe- rien her oder von den Schilderungen ihrer Eltern. Mit anderen Worten: Der Mittelpunkt ihres Lebens befindet sich hier, in der Schweiz, und hier möchten sie auch bleiben, hier fühlen sie sich zugehörig.
Aus diesem Grund soll ihnen die Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes nicht durch unnötige Schwierigkeiten, wie sie die ordentliche Einbürgerung mit sich bringt, erschwert wer- den. Diese setzt nämlich eine Gesamtwohndauer von min- destens zwölf Jahren in der Schweiz voraus, davon laut kanto- nalen Bestimmungen in der Regel die letzten fünf Jahre in der Gemeinde, in der man sich einbürgern lassen will.
Diese Wohnsitzdauer kann für Jugendliche, die zur Ausbil- dung oder zur Arbeit in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton umziehen müssen, ein so grosses Hindernis darstellen, dass die für eine ordentliche Einbürgerung erfor- derlichen Wohnsitzfristen in einer Gemeinde praktisch nicht erreicht werden können. In einer Zeit, in der berufliche Mobili- tät immer mehr gefordert wird, ist das sehr stossend.
Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, Artikel 44 BV mit ei- nem neuen Abschnitt zu versehen, welcher heisst: «Der Bund erleichtert die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufge- wachsener Ausländer.» Ausländerinnen sind selbstverständ- lich mitgemeint.
Sie erinnern sich vielleicht noch daran, dass im Jahre 1983 eine ähnliche Vorlage in der Volksabstimmung scheiterte. Der damalige Vorschlag sah vor, nebst den jungen Ausländerin- nen und Ausländern auch Flüchtlinge und Staatenlose er- leichtert einzubürgern. Laut Analysen des Abstimmungser- gebnisses soll der Einbezug dieser beiden letztgenannten Gruppen zur Ablehnung der Vorlage geführt haben und nicht die Einbürgerung der Jugendlichen der zweiten Generation. Aus diesem Grunde ist die neue Vorlage, die uns jetzt zehn Jahre später vorgelegt wird, auf diese Gruppe beschränkt. Da- mit ist die Hoffnung verbunden, dass das Anliegen dieses Mal mehrheitsfähig sein wird.
Der Ständerat als Erstrat hat der Vorlage jedenfalls einstimmig zugestimmt. In der vorberatenden Kommission des National- rates wurde ihr in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 2 Stimmen ebenfalls ganz deutlich zugestimmt.
Um zu wissen, was mit diesem kurzen Zusatz zum Verfas- sungsartikel 44 in der nachfolgenden Gesetzgebung zu er- warten sein wird, hat der Bundesrat ein Konzept dafür entwor- fen und bei einem kleinen, aber von dieser Frage stark betrof- fenen Kreis von Adressaten ein Konsultationsverfahren, eine Art Vorvernehmlassung, durchgeführt.
Dieser Kreis umfasste die Kantone, die Konferenz der kantona- len Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, mehrere Gemein-
deverbände und die Eidgenössische Kommission für Auslän- derprobleme.
Die Konturen des kommenden Gesetzes skizzierte der Bun- desrat wie folgt: «Wer sich um die erleichterte Einbürgerung bewirbt, muss die Mehrheit, mindestens aber fünf Jahre seiner Schulzeit in der Schweiz absolviert haben und seither in der Schweiz wohnen. Das Gesuch muss im Alter zwischen 15 und 24 Jahren eingereicht werden.» Diese Altersgrenze wurde vor- geschlagen, damit die Einbürgerungswilligen nach ihrer Ein- bürgerung noch für den Militärdienst aufgeboten werden kön- nen. Da liegt die Grenze bei 25 Jahren. Die Gesuchstellenden müssen gut in unsere Gesellschaft integriert sein, sich an un- sere Gepflogenheiten halten und unsere Rechtsordnung be- achten. Das heisst, dass ein Ermessensspielraum für die Zu- stimmung respektive Ablehnung des Gesuches auch bei der erleichterten Einbürgerung besteht.
Allerdings dürfen diese Entscheide nicht willkürlich sein; sie müssen deshalb durch ein Rechtsmittelverfahren auf ihre Ver- hältnismässigkeit überprüft werden können. Aus diesem Grunde geht denn auch in den Kantonen, welche bereits er- leichterte Verfahren kennen, die Tendenz dahin, die Zustän- digkeit für die Einbürgerung der Exekutive anstelle der Legis- lative zu übertragen. Zuständig für die erleichterte Einbürge- rung soll die kantonale Behörde sein, und eingebürgert wer- den die Gesuchstellenden in der Gemeinde, in der sie zum Zeitpunkt der Gesuchstellung seit mindestens zwei Jahren wohnen oder zuletzt gewohnt haben. Es soll dabei auf eine Einbürgerungstaxe verzichtet und lediglich eine Kanzleige- bühr verlangt werden.
Mit diesem Entwurf konnte sich die grosse Mehrheit der Kon- sultierten einverstanden erklären. Dieses vorgezogene kleine Vernehmlassungsverfahren diente dem Bundesrat dazu, die Stimmung zu erfahren und die Akzeptanz der Vorlage zu te- sten. Selbstverständlich wird nach Annahme der Verfassungs- artikel bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage noch ein re- guläres, breitangelegtes Vernehmlassungsverfahren durch- geführt werden.
Im Namen der grossen Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, die Nichteintretensanträge Giger und Minderheit Steine- mann abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten. Die Mehr- heit der Kommission schlägt Ihnen das vor, weil sie über- zeugt ist, dass es staatspolitisch kein guter Zustand ist, wenn eine immer grösser werdende Gruppe junger, bei uns aufge- wachsener und in Gesellschaft und Berufswelt integrierter Menschen von der Ausübung politischer Rechte ausge- schlossen bleibt.
Der Schweizer Pass hat bei Jugendlichen aus EG-Ländern - und aus solchen Ländern stammt der grosse Teil der zweiten Ausländergeneration - eindeutig an Attraktivität verloren. Das beweisen rückläufige Einbürgerungszahlen der letzten Jahre. Von der erleichterten Einbürgerung könnten theoretisch unge- fähr 140 000 Personen profitieren; denn so viele Jugendliche und junge Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörig- keit, welche bei uns aufgewachsen sind, leben zurzeit in der Schweiz; jährlich kommen zusätzlich etwa 13 000 ins Alter von 15 Jahren. Wie viele es effektiv sein werden, die davon Ge- brauch machen, kann niemand im voraus sagen. Wenn wir un- sererseits unnötige Hürden abbauen, werden es hoffentlich mehr sein als heute.
Mit Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung dazu tun Sie ei- nen Schritt zur Erreichung dieses staatspolitisch richtigen Ziels. Im Namen der Staatspolitischen Kommission bitte ich Sie, diesen zu tun.
M. Leuba, rapporteur: Le Conseil fédéral nous propose une modification de l'article 44 alinéas 3 et 4 de la Constitution fé- dérale. L'alinéa 3 devrait être une phrase courte et très géné- rale, ainsi rédigée: «La Confédération facilite la naturalisation des jeunes étrangers élevés en Suisse.» Quant à l'actuel alinéa 3, il deviendrait, sans changement le nouvel alinéa 4. Je souhaite diviser le rapport que j'ai l'honneur de vous pré- senter en trois parties: dans la première chapitre, je souhaite décrire le problème, dans la deuxième examiner l'aspect constitutionnel et dans la troisième esquisser des solutions proposées par le Conseil fédéral.
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Premièrement, pourquoi faut-il se préoccuper de faciliter la na- turalisation des jeunes étrangers élevés en Suisse? Nous sommes ici typiquement devant un problème d'adaptation de notre droit constitutionnel et légal à une situation de fait qui a considérablement évolué. Sans doute y a-t-il toujours eu des jeunes étrangers qui sont nés en Suisse ou qui y ont fait la ma- jorité de leur instruction scolaire, mais à la suite de la forte im- migration des années soixante et septante où des étrangers jeunes, c'est-à-dire en âge de procréer, sont arrivés dans notre pays, le nombre de jeunes qui sont nés chez nous ou qui y sont arrivés comme enfants avec leur parents et qui y ont grandi s'est considérablement accru. On estime aujourd'hui qu'il y a environ 300 000 étrangers qui vivent dans notre pays et qui ont moins de 25 ans. Environ 140 000 d'entre eux ont entre 15 et 24 ans. Chaque année, 13 000 environ atteindront l'âge de 15 ans, qui serait l'âge limite pour présenter une de- mande de naturalisation facilitée. Il faut rappeler peut-être ici que ce sont aussi ces jeunes qui ont amélioré nos statistiques de natalité et qui, aujourd'hui, font que l'âge moyen de notre population n'est pas, de nos jours, plus élevé qu'il ne l'est déjà.
Il suffit d'ailleurs d'assister à un match de football pour s'aper- cevoir qu'une bonne partie de nos équipes sont constituées de joueurs dont les noms ont des consonances étrangères, quand bien même ceux qui les portent s'expriment en schwy- zertütsch ou avec un solide accent vaudois. S'ils ont des apti- tudes à jouer dans l'équipe nationale, ils feront d'ailleurs l'ob- jet d'une procédure extraordinairement accélérée.
Il me souvient d'ailleurs que, lors de la dernière Fête des vigne- rons, le public a fini par rire en entendant les noms des vigne- rons tâcherons ou couronnes qui fleuraient tous bon l'Italie ou l'Espagne. Or, ces vignerons, comme les autres travailleurs qui ont fait la prospérité de la Suisse, ont eu des enfants chez nous. Ces enfants, élevés avec nos enfants, fréquentent les mêmes écoles et les mêmes terrains de football, parlent notre langue, ont pris largement nos habitudes et éprouvent même parfois des difficultés à s'exprimer dans la langue et à vivre se- lon les moeurs des pays dont ils possèdent pourtant le passe- port. Ces jeunes étrangers sont soumis à la procédure de na- turalisation ordinaire, qui se caractérise en Suisse par une sé- vérité exceptionnelle, puisqu'elle exige 12 ans de résidence avec, il est vrai, une règle qui permet déjà de compter double les années passées entre 10 et 20 ans.
A l'exception de l'Autriche, les autres pays européens favori- sent l'acquisition de la nationalité par les jeunes étrangers. En Irlande, cas extrême, comme dans beaucoup de pays d'outre-mer, le seul fait de naître dans le pays fait acquérir la nationalité «jus soli». Certains pays, comme la Grèce, ne po- sent aucune condition minimale de résidence si on est né sur leur territoire. D'autres accordent sur simple demande la natio- nalité aux employés étrangers dans le pays, si les parents y ont résidé pendant quelques années (Belgique, Grande-Breta- gne, notamment). Enfin, la France connaît un système particu- lier: les étrangers de la deuxième génération deviennent auto- matiquement Français, si l'un de leurs parents est né en France. Mais surtout, même si cette condition n'est pas rem- plie, le petit étranger né en France et qui y a résidé depuis l'âge de 13 ans devient automatiquement Français à 18 ans. Il doit même décliner expressément cette nationalité s'il ne veut pas l'acquérir.
Même si nous n'avons aucune obligation d'imiter ce que font les autres pays, il faut bien admettre que le problème de l'inté- gration des jeunes étrangers se pose aussi chez nous et que notre législation n'y est pas adaptée.
Deuxièmement, notre constitution à l'article 44 alinéa premier donne la compétence à la Confédération de régler l'acquisi- tion et la perte de la nationalité suisse par filiation, mariage et adoption. En revanche, selon l'alinéa 2, ce sont les cantons et les communes qui sont compétents pour régler l'acquisition de la nationalité par naturalisation; la Confédération fixe sim- plement les conditions minimales.
Une telle réglementation vient du temps où la Confédération se méfiait que des cantons ou des communes puissent accor- der trop facilement la naturalisation à des étrangers. C'est pourquoi la Confédération a fixé une longue durée de rési-
dence, 12 ans au minimum, et des conditions d'aptitude qui fi- gurent à l'article 14 de la loi sur la nationalité. A ces conditions minimales fédérales s'ajoutent les conditions que posent sou- verainement les cantons et les communes, qui exigent aussi une certaine durée de résidence sur les territoires cantonal et communal, sans compter les connaissances particulières des moeurs cantonales ou locales que nombre de citoyens suis- ses, résidant dans la même commune, ne posséderaient pas. L'acquisition de la nationalité suisse peut, dès lors, devenir un véritable parcours du combattant, compte tenu notamment de la mobilité de la population.
Le but de la modification constitutionnelle qui vous est propo- sée est de permettre à la Confédération d'imposer des condi- tions maximales ou, pour prendre une comparaison osée, d'imposer des règles de conflit ou des règles s'apparentant à du droit intercantonal. Car si plusieurs cantons ont, de leur propre chef, adopté des normes facilitant la naturalisation des jeunes étrangers, les règles fédérales, d'une part, et certaines règles cantonales ou communales, d'autre part, font encore obstacle à une procédure facilitée s'appliquant à l'ensemble du territoire suisse.
En 1983, peuple et cantons ont rejeté une proposition de mo- dification de la constitution, qui prévoyait la naturalisation faci- litée pour les jeunes étrangers, les apatrides et les réfugiés. Il semble bien que ce sont ces deux dernières catégories qui ont motivé le refus. C'est pourquoi votre commission est re- connaissante au Conseil fédéral d'avoir limité son ambition à régler le statut des jeunes étrangers, ce qui devrait rendre moins difficile l'approbation populaire. Mais on peut aussi re- mercier le Conseil fédéral d'avoir passé par la voie de la révi- sion constitutionnelle, qui nous paraît la seule possible en l'es- pèce, plutôt que d'avoir cherché on ne sait quelle compétence tacite ou implicite.
Enfin, troisième sujet de satisfaction, la modification constitu- tionnelle proposée pose un principe: il appartiendra à la loi de régler les conditions d'application. Notre commission s'est souciée de savoir ce qu'imagine le Conseil fédéral à cet égard. Il lui paraît en effet évident que ce projet, pour avoir des chan- ces de succès, doit montrer clairement aux citoyens ce qu'on se propose de faire.
Il faut souligner tout d'abord qu'il ne s'agit pas, en l'espèce, d'une naturalisation facilitée à proprement parler. En effet, contrairement à la naturalisation facilitée figurant aux articles 26 à 32 de la loi sur la nationalité, ce sont les cantons et les communes qui resteront compétents et qui octroieront l'indi- génat cantonal et la bourgeoisie communale. Un certain pou- voir d'appréciation leur sera attribué pour les accorder ou non. Le jeune étranger devra avoir fréquenté les écoles suisses pendant au moins cinq ans et avoir séjourné en Suisse depuis la fin de sa scolarité jusqu'à la demande de naturalisation. Il pourra présenter cette demande entre 15 et 24 ans. Il devra évidemment remplir les autres conditions de l'article 14 de la loi sur la nationalité, soit s'être intégré dans la communauté, accoutumé aux modes de vie et usages suisses, conformé à l'ordre juridique suisse et ne pas compromettre la sécurité in- térieure ou extérieure de la Confédération.
Cantons et communes se verront alors imposer par le droit fé- déral trois sortes de règles. Ils devront tenir compte des sé- jours effectués dans un autre canton ou une autre commune, en demandant d'ailleurs l'avis du canton ou de la commune dans lesquels le jeune étranger aura séjourné. Ils ne pourront percevoir qu'un émolument de chancellerie. Enfin, ils devront s'abstenir de tout arbitraire, ce qui pourra être contrôlé par une autorité judiciaire. Cela implique que le refus soit motivé. Cela pourra évidemment poser quelques problèmes dans les can- tons où la naturalisation est accordée par la Landsgemeinde, sans discussion des objets. L'âge limite de 24 ans a été choisi parce que le jeune Suisse peut être recruté jusqu'à 25 ans. L'étranger qui bénéficiera de la naturalisation facilitée pourra donc être tenu au service militaire.
Ces propositions ont reçu un accueil favorable, aussi bien lors de la procédure de consultation que par les associations re- présentant les communes: l'Association des communes suis- ses, l'Union des villes suisses et la Fédération suisse des bour- geoisies et corporations. Notre Parlement, si le peuple y
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consent, aura d'ailleurs l'occasion de se prononcer sur les modalités de la facilitation.
Dans ces conditions, la commission vous recommande, par 19 voix contre 2 et avec 1 abstention, d'entrer en matière.
Vous me permettrez d'ajouter une remarque personnelle. De récentes consultations populaires ont démontré que les can- tons et les villes ne sont guère disposés à accorder le droit de vote et d'éligibilité aux étrangers, aux exceptions notables de Neuchâtel et du Jura pour le droit de vote. Cela tient sans doute au fait que les étrangers n'ont pas les mêmes obliga- tions que les Suisses à l'égard de notre pays, mais la contre- partie de ce fait doit être une naturalisation facilitée pour les étrangers qui ont grandi chez nous et qui désirent vraiment de- venir Suisses et remplir toutes les obligations, y compris le ser- vice militaire, pour les hommes.
Je ne peux donc, aussi au nom du groupe libéral, que vous re- commander d'accepter le projet qui vous est soumis.
Steinemann, Sprecher der Minderheit: Junge Ausländer, die in der Schweiz aufgewachsen sind, können schon nach der geltenden Regelung das Schweizer Bürgerrecht durch or- dentliche Einbürgerung erwerben. Dies hat sich bewährt. Ich verstehe nicht, dass hier etwas geändert werden muss, und habe das schon in der Kommission dargelegt.
Es sollen nun aber trotzdem zusätzliche Erleichterungen für diesen Personenkreis geschaffen werden, insbesondere ein einfaches Einbürgerungsverfahren, eine Reduktion der Ein- bürgerungsgebühren sowie gelockerte Voraussetzungen.
Von Bundesrat Koller wurden mehrmals die Zustände der heu- tigen Gesetzgebung für die ordentliche Einbürgerung für junge Ausländer als absurd, bizarr und unerträglich geschil- dert. Ich weiss, dass die heutigen Zustände, unter denen viele Schweizer Bürger in verschiedenen Bereichen leiden, von Bundesrat Koller als nicht unerträglich und bizarr eingestuft werden, so dass er sich für eine sofortige Behebung einsetzen würde.
Schon vor fast genau zehn Jahren ist eine entsprechende Vor- lage für die erleichterte Einbürgerung vom Volk recht deutlich abgelehnt worden. Im Hinblick darauf wollen jetzt die Befür- worter auch aus psychologischen Gründen einen anderen Ti- tel für die Volksabstimmung. Von den gleichen Leuten wird gleichzeitig als Tatsache festgestellt, dass die Attraktivität un- serer Staatsbürgerschaft abnimmt und heute kein Rechtsan- spruch auf eine Einbürgerung besteht.
Ich werde zusammen mit anderen dafür besorgt sein, dass die Bevölkerung informiert wird, dass es hier um eine unnötige, vom ordentlichen Einbürgerungsverfahren abweichende Re- gelung geht. Heute schätzt man die Zahl potentieller Bewer- ber für erleichterte Einbürgerungen junger Ausländer unter 25 Jahren auf etwa 300 000. Allein die Zahl der 15- bis 24jähri- gen schätzt man auf etwa 140 000. Auch Kinder, die zur Adop- tion in unser Land kommen und doch nicht adoptiert werden, würden dieser neuen Einbürgerungsregel unterstehen. Pro- bleme würden dann im Zusammenhang mit der zurzeit noch unbekannten Gesetzgebung auftauchen, weil der Verfas- sungstext zu offen formuliert ist. Wenn sich erst dann die Gei- ster scheiden, wird es zu spät sein.
Im Konzept der Ausführungsgesetzgebung ist ein Rechtsmit- tel vorgesehen, welches einige Probleme aufwerfen könnte. Dieser neu einzuführende Rechtsanspruch auf Einbürgerung und die Möglichkeit, dass eine Behörde einen rechtswidrigen Einbürgerungsentscheid fällen könnte, sind nach meiner Meinung nicht akzeptabel und würde mit all den Rekursmög- lichkeiten unsere Instanzen unnötig stark beschäftigen. Darum besteht die Tendenz, dort, wo es möglich ist, die durch die Legislative wahrgenommene Kontrolle der Behör- denentscheide bei erleichterten Einbürgerungen einer über- geordneten Exekutivbehörde zu übertragen. Ob das im Sinne des Schweizervolkes ist, wage ich zu bezweifeln. Auch dass bei der neuen Bundesgesetzregelung alle kantonalen und kommunalen Kriterien ausser Kraft gesetzt würden, ist wenig bekannt, aber wohl von den meisten Schweizern gar nicht gewünscht.
Aus den erwähnten Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten, da die heutigen Regelungen absolut genügen.
Giger: Ich hätte weit bessere Argumente, als sie Kollege Stei- nemann hat, aber leider - Sie wissen aus welchen Gründen - kann ich praktisch nichts sagen.
Bei der föderalistisch und kulturell unterschiedlichen Struktur unseres Landes finde ich eine allzu weitgehende Harmonisie- rung des Bürgerrechtswesens nicht von gutem. Viele Kantone und Gemeinden haben bereits Signale gesetzt und beispiels- weise die Wohnsitzdauer für in der Schweiz aufgewachsene Ausländer auf die Hälfte verkürzt. Viele Kantone sind zurzeit daran, ihre Gesetze einer Revision zu unterziehen und bei die- ser Gelegenheit neue Wohnsitz- und Gebührenregelungen vorzusehen.
Nachdem bekanntlich die Kantone ohnehin alles vorbehaltlos von den anderen übernehmen, besser gesagt kopieren, ohne die eigenen Strukturen in Betracht zu ziehen, dürfte sich ohne- hin alles im Sinne des Bundesrates, d. h. im Sinne dieser Bot- schaft, entwickeln. Das gleiche macht der Bund, indem er zu- erst über die Grenze schaut und glaubt, sich an der vermeintli- chen Fortschrittlichkeit dieser Länder orientieren zu müssen. Dabei ist die Schweiz doch sowohl von der Kultur als auch von der Tradition her und vor allem in bezug auf die Bevölkerungs- dichte derart unterschiedlich strukturiert, dass wir Einbürge- rungsfragen vollständig autonom lösen müssen.
Bei dieser Botschaft stosse ich mich aber am meisten daran, dass ein Rechtsmittel gegen einen negativen Einbürgerungs- entscheid vorgesehen ist. Das heisst doch im Klartext, dass ein Recht auf Einbürgerung geschaffen werden soll. Dies geht meiner Ansicht nach entschieden zu weit. Der Ombudsmann wartet bereits vor der Türe!
Bei dieser Gesetzesmodifizierung wird der Massstab immer an städtische Verhältnisse angelegt. Es nimmt doch z. B. nie- mand davon Notiz, wer beispielsweise in Zürich oder in Genf eingebürgert wird. Die vielen Scheinehen, welche an diesen Orten eingegangen werden, um das Schweizer Bürgerrecht zu erschleichen, beweisen dies. Auf dem Lande - das gibt es bei uns zum Glück noch -, wo jeder jeden kennt und die di- rekte Demokratie noch gelebt wird, sind die Verhältnisse doch ganz anders. Ich wiederhole zum x-ten Male, dass ich schon sehr viele Ausländer gegen anfänglich grossen Widerstand eingebürgert habe.
Nachdem in der Botschaft nachzulesen ist, auch die restlichen Kantone und Gemeinden seien dazu übergegangen, die Ein- bürgerungen sowohl durch Reduktion der Aufenthaltsdauer als auch durch Senkung oder gar Weglassung der Einbürge- rungsgebühren zu erleichtern, sehe ich keine Notwendigkeit, die zentralstaatliche Axt am föderalistischen System unserer Bürgerrechtsgesetzgebung anzulegen.
Ich bitte Sie daher, auf diesen Bundesbeschluss nicht einzu- treten.
M. Darbellay: Le groupe démocrate-chrétien votera l'entrée en matière et se rallie aux conclusions de la commission et de ses rapporteurs.
Effectivement, souvent, nous disons qu'après le Luxembourg nous sommes le pays européen qui a le plus d'étrangers. Et on nous rétorque volontiers que, si nous avions des disposi- tions concernant la naturalisation un peu plus souples, les étrangers seraient également moins nombreux.
Ici, nous ne nous occupons pas de tous les étrangers, mais de ceux qu'on appelle les étrangers de la deuxième génération. Ce sont en effet ceux qui sont allés à l'école et qui ont joué avec nos enfants, ceux qui parlent nos langues nationales et, en Valais en tout cas, avec un joli accent du coin! On ne peut donc guère les distinguer des autres, et il est normal qu'on leur facilite la naturalisation suisse.
En ce qui concerne la situation actuelle, vous savez que la Confédération a ses exigences, et que les cantons ont les leurs. Au moment où l'on parle de mobilité professionnelle, c'est plus difficile de remplir toutes ces conditions, puisque souvent ces jeunes sont appelés, avec leurs parents, à passer d'un canton à l'autre. Il est donc important d'avoir des normes qui soient valables sur l'ensemble de la Confédération, d'avoir une possibilité d'être naturalisé, même si l'on a changé plu- sieurs fois de canton.
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Il est bien clair qu'à tout droit correspond également un devoir, et ici nous tenons aussi à ce que ces jeunes étrangers qui se- ront naturalisés puissent accomplir leurs devoirs. C'est pour- quoi cette faveur sera accordée aux étrangers qui auraient un âge compris entre 16 et 24 ans, de manière à ce qu'après leur naturalisation ils puissent encore, par exemple, accomplir leur service militaire. Il y a près de 400 000 jeunes de moins de 25 ans. Par conséquent, un peu plus d'un tiers seraient tou- chés par cette demande. C'est un nombre important de jeu- nes gens et de jeunes filles, et nous devons leur faciliter l'inté- gration dans notre pays.
Meier Samuel: Vor ziemlich genau zehn Jahren, am 4. De- zember 1983, hat es das Schweizervolk abgelehnt, jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern eine erleichterte Einbürgerung zu gewähren. Heute stehen wir insofern vor ei- ner anderen - ich würde sagen komfortableren - Situation, als einer der damals strittigen Punkte, nämlich die erleichterte Ein- bürgerung auch für Flüchtlinge, nicht mehr in der Vorlage ent- halten ist. Die Situation ist gegenüber derjenigen vor zehn Jahren auch insofern eine andere, als schon heute viele Kantone eine erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer praktizieren.
Nicht zuletzt ist die Situation heute auch deshalb eine andere, weil sich unsere innere Haltung - man könnte sagen: unsere Mentalität - diesen jungen Ausländern gegenüber eben ge- wandelt hat. Wir alle kennen heute diese jungen Leute, die sich in nichts anderem von unserer jungen Generation mehr unter- scheiden als vielleicht noch im etwas anders klingenden Fami- liennamen. Wir kennen diese jungen Leute, weil sie zusam- men mit unseren Kindern die Schule besuchen oder besucht haben, wir kennen sie vom Umgang im beruflichen Alltag, wir kennen sie aus dem Gesellschaftsleben.
Wir können diese jungen Ausländer kaum mehr von der ihnen altersmässig entsprechenden Generation von Schweizern un- terscheiden, eben weil sie kulturell, weil sie sozial integriert sind. In diesem Zusammenhang möchte ich ganz kurz auf ein Phänomen zu sprechen kommen, mit dem ich selber in der täglichen Praxis vermehrt und alltäglich konfrontiert werde. Es ist das Phänomen der sozialen und kulturellen Entwurzelung unserer ausländischen Bevölkerung, der Asylbewerber und der Flüchtlinge. Dieses Problem ist heute so häufig wie noch nie und ist Ursache für vielerlei körperliche und psychosomati- sche Erkrankungen, es ist auch Ursache für psychisches Un- wohlsein, psychisches Missbehagen bei unserer ausländi- schen Bevölkerungsgruppe. Nichts von alledem beobachten Sie bei den jungen Ausländern zweiter und dritter Generation. Das ist für mich auch ein untrügliches Zeichen der Integration, der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Assimilation, ein Zeichen des Vertrautseins mit unserer urtümlichen, nicht im- mer einfachen Schweizer Mentalität.
Zweifellos hat das schweizerische Bürgerrecht in den letzten Jahren an Attraktivität eingebüsst. Meine Vorredner haben das schon gesagt Ich glaube nie und nimmer, dass wir nach An- nahme dieser Vorlage bzw. nach Annahme der zur Diskussion stehenden Verfassungsänderung von Einbürgerungsgesu- chen überschwemmt werden. Immerhin, das wäre einschrän- kend zu sagen, «droht» diesen jungen Ausländern noch die Militärdienstpflicht bis ins Alter von 25 Jahren. Die Attraktivität, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, wird heute auch durch die Tatsache gemindert, dass diese jungen Ausländer zum Teil den EG-Pass besitzen, der natürlich eine europa- weite Freizügigkeit zulässt.
Es ist unserer Fraktion ein Anliegen, Herrn Bundesrat Koller zu bitten, nach Annahme dieser Vorlage unverzüglich die Gesetz- gebung an die Hand zu nehmen. Wir nehmen auch mit Befrie- digung zur Kenntnis, dass im Departement schon ein reifes Konzept für die Gesetzgebung besteht.
Zusammenfassend darf ich festhalten, dass für mich und die LdU/EVP-Fraktion die erleichterte Einbürgerung junger Aus- länder eine Selbstverständlichkeit darstellt
Ich möchte Sie daher bitten, die Nichteintretensanträge Giger und Minderheit Steinemann abzulehnen, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Dettling: Namens der grossmehrheitlichen FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zur neuen Verfassungsbestimmung. Dies im wesentlichen aus vier Gründen:
Die Freisinnig-demokratische Partei hat sich stets für eine vernünftige und vor allem auch für eine massvolle Ausländer- politik eingesetzt Sie lehnt extreme Auffassungen in dieser Frage entschieden ab. Aufgrund dieser Haltung sind wir daran interessiert, dass jene ausländischen Bewohnerinnen und Be- wohner, die aufgrund ihrer nahen Beziehungen zu unserem Land eine besondere Integrationsfähigkeit aufweisen, ins Bür- gerrecht aufgenommen werden. Dabei stehen für uns die jun- gen Erwachsenen der sogenannten zweiten Ausländergene- ration im Vordergrund. Ihnen soll durch ein einfacheres Ein- bürgerungsverfahren, durch eine Reduktion der Einbürge- rungsgebühren sowie durch weniger strenge Voraussetzun gen bezüglich Wohnsitz und Eignung eine Privilegierung ge- genüber den anderen Einbürgerungswilligen zukommen. Da- mit wollen wir jene Grundlage schaffen, die diese jungen und besonders integrationsfähigen Leute zur Einbürgerung moti- viert.
Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass nur jener Perso- nenkreis privilegiert wird, der eine solche Stellung aufgrund der besonderen Voraussetzungen tatsächlich verdient. Es geht hier zweifellos um eine sehr brisante politische Frage, bei der der Bogen nicht überspannt werden darf. Wir begrüssen es daher, dass sich die heutige Vorlage von jenem Verfas- sungszusatz, der 1983 zur Abstimmung kam, deutlich abhebt, der damals die erleichterte Einbürgerung nicht nur für junge Erwachsene, sondern auch für Staatenlose und Flüchtlinge vorsah und gerade deshalb nach übereinstimmender Analyse in der Volksabstimmung prompt Schiffbruch erlitten hat. Wir befürworten daher eine enge Fassung der heutigen Vorlage und meinen auch hier, dass Politik die Kunst des Möglichen ist.
Wir sind der Auffassung, dass der gegenwärtig grassie- rende Wildwuchs an Vorschriften auf den Kantons- und Ge- meindestufen aus den genannten politischen Gründen har- monisiert werden soll. Der Bund hat daher nach Verabschie- dung der Verfassungsvorlage auf dem Weg der Gesetzge- bung für den abschliessend geregelten Personenkreis die Voraussetzung der erleichterten Einbürgerungen festzulegen. Die heutige gegenseitige Konkurrenzierung von Kantonen und Gemeinden halten wir für fragwürdig; wir unterstützen da- her die angestrebte Bundeslösung, auch wenn dabei gewisse föderalistische Bedenken bestehenbleiben.
Aufgrund dieser Ueberlegung vertreten wir die Auffassung, dass die nachfolgende Bundesgesetzgebung in diesem poli- tisch heiklen Bereich klar und eindeutig auf den besonders in- tegrationsfähigen Personenkreis der zweiten Ausländergene- ration zu beschränken ist. Ebenso sind in der Gesetzgebung die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung relativ eng zu umschreiben. Insbesondere ist den Einbürgerungs- gremien auf Gemeinde- und Kantonsstufe nach wie vor ein ge- wisser Ermessensspielraum zu belassen. Die Frage der Rechtsmittelbefugnis der Einbürgerungswilligen ist gerade unter diesem Aspekt sorgfältig zu hinterfragen.
Insgesamt ist daher bei der Umsetzung des bereits heute vor- liegenden Gesetzgebungskonzepts besondere Aufmerksam- keit angezeigt. Immerhin sei festgehalten, dass es im Rahmen der zur Diskussion stehenden Verfassungsvorlage nicht darum gehen kann, bereits heute die Gesetzesberatung vor- wegzunehmen. Diese wird erst später erfolgen. Das zu erlas- sende Bundesgesetz wird wiederum dem fakultativen Refe- rendum unterstehen.
Aus all diesen Ueberlegungen, aber auch unter Berücksichti- gung des abgesteckten Rahmens empfehle ich Ihnen im Na- men der FDP-Fraktion Ablehnung der Anträge Giger und Min- derheit Steinemann, Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
M. Borel François: Le groupe socialiste votera l'entrée en ma- tière et adoptera le projet du Conseil fédéral.
La minorité Steinemann et M. Giger par leur refus d'entrer en matière ne comprennent pas qu'il y a une grande différence entre accorder la naturalisation ordinaire à un certain nombre
Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer
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de ressortissants étrangers qui sont venus à titre individuel s'installer chez nous pour diverses raisons et l'accorder à d'autres ressortissants qui ont des raisons dans leur vécu qui font qu'ils se sont assimilés beaucoup plus vite dans notre pays. Il s'agit des conjoints de citoyens suisses. Il s'agit des enfants étrangers dont l'un des parents est Suisse. Il s'agit en- fin des enfants dont nous parlons aujourd'hui, des étrangers de la deuxième génération qui ont été scolarisés dans notre pays, qui sont donc aussi Suisses que des jeunes Suisses, au passeport près.
Les propositions de refus d'entrer en matière proviennent du canton de Saint-Gall. J'essaierai d'expliquer à ces Saint-Gal- lois qu'en effet il peut arriver qu'une commune saint-galloise se voit imposer une naturalisation de quelqu'un qui est relati- vement mal assimilé. Mal assimilé pour quelles raisons? Parce que, pour des raisons professionnelles, les parents ont récem- ment déménagé et que ce jeune étranger a l'horrible défaut de parler avec un accent bâlois ou zurichois alors qu'il prétend être naturalisé dans une commune saint-galloise. Mais, c'est la seule différence qu'il y a. Nous vous invitons à entrer en ma- tière.
Le cas des conjoints étrangers de ressortissants suisses et ce- lui d'enfants étrangers dont l'un des parents est Suisse sont déjà réglés. Il s'agit maintenant de simplifier la procédure pour les enfants étrangers de la deuxième génération.
Seize cantons ont déjà fait - certains un petit pas, d'autres de plus grands pas - dans la bonne direction. Mais, ces mesures sont disparates et il paraît opportun d'avoir une règle unique pour l'ensemble du pays, concernant cette catégorie de la po- pulation. Cette catégorie est relativement importante. Vingt- cinq pour cent environ des étrangers résidant en Suisse ont moins de 20 ans et appartiennent à cette deuxième généra- tion. Ils forment, autant que la jeunesse suisse, l'espoir et l'ave- nir de ce pays. Nous devons donc tout faire pour naturaliser sans grandes formalités ces jeunes étrangers qui sont déjà as- similés, déjà intégrés socialement et culturellement.
Les autres pays européens, l'Autriche exceptée, ont, de longue date, facilité la naturalisation des étrangers de la deuxième génération. C'est la raison pour laquelle - M. Dar- bellay l'a d'ailleurs rappelé - nous sommes un des pays euro- péens au plus fort pourcentage d'étrangers. C'est parce que nous avons élevé des barrières importantes empêchant l'inté- gration des étrangers de la deuxième génération. Si nous fai- sions comme nos voisins, si nous faisions comme les autres pays européens, nous aurions officiellement moins d'étran- gers dans nos statistiques que ce n'est le cas à l'heure ac- tuelle. Ces pays européens ont compris que ce n'était que jus- tice pour ces jeunes assimilés de leur permettre une naturali- sation facilitée. Ces pays européens ont compris que c'était dans leur intérêt national de tout faire pour conserver ces jeu- nes dans lesquels ils avaient investi en les formant dans leurs écoles. Il est temps que nous en fassions de même pour les mêmes raisons de justice et d'intérêt national.
Dépêchons-nous aujourd'hui d'adopter cette modification constitutionnelle. Soumettons-là au peuple sans tarder, car ensuite il nous faudra légiférer. La loi d'application, nous la souhaitons rapidement mise sous toit et la moins compliquée possible. Je ne m'étendrai pas sur les détails. Mme et M. les rap- porteurs ont donné quelques détails. Nous partageons le point de vue qui a été émis au nom de la commission par les deux rapporteurs.
Nous saluons l'ouverture d'esprit que nous lisons dans le message du Conseil fédéral. Nous espérons que la loi qui viendra et ressortira des débats des Chambres aura le même esprit d'ouverture.
En conclusion, nous vous rappelons que le groupe socialiste vous recommande d'entrer en matière et d'approuver le projet du Conseil fédéral.
Tschäppät Alexander: «Alle Menschen sind Ausländer - fast überall!» Wenn ich am Morgen in mein Büro gehe, laufe ich an dieser Sprayerei vorbei. Alle Menschen sind Ausländer - fast überall: Ich denke, das gilt für uns Schweizerinnen und Schwei- zer in ganz besonderem Masse, und trotzdem neigen wir sehr schnell dazu, es zu vergessen oder gar zu verdrängen.
Für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene der zweiten und dritten Ausländergeneration in unserem Lande gilt aber nicht einmal dieser Satz. Für sie müsste die Sprayerei wie folgt umfunktioniert werden: «Alle Menschen sind Ausländer - überall!» Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachse- nen besitzen zwar in der Regel einen Pass von Italien, Spa- nien, der Türkei oder Portugal. Da sie in der Schweiz aufge- wachsen sind, gelten sie aber dort als Ausländer. In der Schweiz dürfen sie zwar mithelfen, unsern Wohlstand zu mehren, sie dürfen aber nicht mithelfen, das Land mitzugestal- ten, denn sie gelten hier als Ausländer.
Dies zu ändern ist heute nicht etwa ein Gnadenakt oder gar ein Zeichen besonderer Toleranz und Grosszügigkeit. Es ist für die SP-Fraktion das minimalste Gebot von Akzeptanz, Gerech- tigkeit und Gleichbehandlung.
Ich bitte Sie herzlich, uns heute die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer beschliessen zu las- sen, damit für sie künftig wenigstens der Satz gilt: «Alle Men- schen sind Ausländer - fast überall!»
Nebiker: Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage zur Erleichte- rung der Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachse- ner Ausländer zu.
Ein Mitglied unserer Fraktion und der Kommission hat die Not- wendigkeit an einem sehr einfachen und guten Beispiel darge- stellt. Hanspeter Seiler ist Leiter einer Berufsschule im Berner Oberland: In den Klassen der Berufsschulen sind 2 bis 10 Pro- zent Ausländer der ersten und zweiten Ausländergeneration. Diese Schüler unterscheiden sich durch nichts als durch den Pass von den übrigen Schülern. Sie sprechen Berndeutsch und sind vollständig integriert. Oft sind sie die überzeugteren Schweizer als die übrigen Schweizer in den gleichen Klassen, so dass eigentlich die erleichterte Einbürgerung nichts ande- res ist als der Nachvollzug von etwas, das sich ganz natürlich schon ergeben hat.
Wichtig ist auch, dass wir mit der erleichterten Einbürgerung Chancengleichheit für alle Ausländer schaffen. Bekanntlich werden Fussballstars sehr einfach und rasch eingebürgert, hingegen sind Ausländer, die hier aufgewachsen sind, bis jetzt auf die normale Einbürgerung verwiesen und müssen das er- dulden. Die erleichterte Einbürgerung ist also nichts anderes als eine Gewährung der Chancengleichheit, wenn auch nicht formal - Herr Bundesrat Koller hat sich schon gewehrt. Theo- retisch besteht kein Unterschied. Aber in der Praxis kommt der Fussballstar effektiv in den Genuss einer erleichterten Einbür- gerung, weil an der Einbürgerung ein Interesse besteht.
Aber wir haben noch ein anderes Beispiel anzuführen: Wir ha- ben in unserer Fraktion einen solchen «Ausländer der zweiten Generation»: Herrn Bortoluzzi. Niemand wird behaupten kön- nen, er sei kein überzeugter Schweizer. Sein Grossvater ist als 10jähriger Pflastererbub in die Schweiz eingewandert. Er wurde dann später, zusammen mit dem Vater unseres Kolle- gen, eingebürgert. Er ist sicher ein guter Schweizer, und nie- mand wird behaupten wollen, er hätte zur Ueberfremdung der Schweiz beigetragen.
Sie sehen aus diesem einfachen, plastischen Beispiel hier, dass wir nichts anderes machen, als eine Selbstverständlich- keit nachzuvollziehen. Natürlich konnte sein Grossvater nicht in den Genuss einer erleichterten Einbürgerung kommen. Er hat eine Schweizerin geheiratet und ist aus anderen Gründen, wahrscheinlich weil er ein tüchtiger Handwerker war, einge- bürgert worden. Aber es wäre wirklich nicht zu verstehen, wenn solche Vertreter einer nächsten Generation nicht die Möglichkeit hätten, in den Genuss einer erleichterten Einbür- gerung zu kommen.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der SVP-Fraktion, ein- zutreten und der Vorlage zuzustimmen.
Maspoli: Ich glaube, wir gehen bei dieser Vorlage von fal- schen Voraussetzungen aus. Die Schweiz ist das Land mit dem grössten Ausländeranteil Europas, das ist weltweit be- kannt. Das schafft auch hie und da Probleme - nicht unbe- dingt und nicht immer. Es gibt natürlich eine radikale Lösung, um den Ausländeranteil zu vermindern: Man bürgert die Aus- länder im Schnellverfahren ein, mit erleichterten Verfahren
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Naturalisation facilitée de jeunes étrangers
und mit anderen Mitteln dieser Art. Das Problem, sofern es ei- nes gegeben hat, lösen Sie aber damit nicht.
Zu den Ausländerkindern der zweiten Generation - Kollega Nebiker hat das Beispiel unseres Kollegen Bortoluzzi ge- nannt -: Es ist natürlich sehr einfach, solche Beispiele zu nen- nen. Es wäre interessant zu wissen, ob diese Beispiele die Ausnahmen oder die Regel darstellen. Ich möchte hier ganz offen sagen: Mein Grossvater mütterlicherseits kam aus Nea- pel, also bin ich im Prinzip mit Herrn Bortoluzzi gleichgestellt Ich möchte aber dazu sagen: Mein Grossvater war sicher mehr Schweizer und sogar bestimmt ein besserer Schweizer als etwa Wilhelm Tell.
Kann man das heute noch wirklich von allen Leuten sagen, die hier bei uns ihr Leben fristen? Wer sagt überhaupt, dass die jungen Ausländer, von welchen Frau Kommissionssprecherin Bühlmann sprach, den Willen haben, sich zu integrieren? Inte- grieren ist überhaupt ein absolut unschönes Wort, welches mir nicht gefällt: Integration hat immer etwas Negatives an sich, deswegen höre ich und sehe ich es auch nicht gern, dass man z. B. von einer Integration der Schweiz in Europa spricht. Aber ist dieser Wille wirklich vorhanden, so zu leben, wie wir Schwei- zer es uns gewöhnt sind? Ist er vorhanden? Ich glaube nicht, dass er immer und unbedingt vorhanden ist; deshalb ist es gut so, dass man nicht in einem Schnellverfahren, einem verein- fachten Verfahren einbürgert und einbürgert.
Es ist übrigens gegenüber den Ausländern auch ziemlich re- spektlos, zu sagen, sie sollten sich integrieren. Es soll sich der integrieren oder es soll sich der anpassen, der etwas will, und das soll nicht etwas Automatisches sein.
Frau Kommissionssprecherin Bühlmann sprach vorhin vom Tessin. Sie rühmte unseren Kanton, weil dieser bereits so ein Schnellverfahren kennt. Vielleicht weiss Frau Bühlmann auch, dass es zum Beispiel in Locarno öffentliche Lokale gibt, in wel- chen Schweizer nicht gerne gesehen sind, in welchen Schwei- zer Jugendliche nicht unbedingt eintreten dürfen, in welchen Schweizer Jugendliche, Tessiner Jugendliche Angst haben müssen, zu verkehren. Es sind Lokale, die heute von türki- schen Staatsangehörigen, von Staatsangehörigen aus Ex- Jugoslawien geführt werden. Und da verkehren nur diese Leute.
Ich habe bei Gott nichts gegen diese Leute, absolut nichts. Aber ich glaube nicht, dass Sie die Anpassung und die Einglie- derung dann so schaffen, indem Sie sagen: Diese Jugendli- chen sind ab heute nicht mehr Staatsbürger von Ex-Jugosla- wien oder der Türkei, diese Jugendlichen sind ab heute Schweizer Bürger. Damit haben Sie noch überhaupt nichts ge- schaffen und nichts gemacht.
Seit 1968 bauen wir moralische und ethische Werte ab, syste- matisch, regelmässig, immer mehr; wir höhlen diese Werte aus. Vaterland, Vaterlandsliebe sind heute verpönte Aus- drücke, widerwärtige, anrüchige Gefühle. Ja, ich frage Sie: Womit haben wir diese Werte ersetzt? Mit überhaupt nichts ha- ben wir sie ersetzt!
Aber das Problem liegt nicht da. Es besteht darin, dass heute eine Einbürgerung einfach nicht mehr so stattfinden kann, wie sie damals für den Grossvater unseres Kollegen Bortoluzzi oder für meinen Grossvater, der aus Neapel in die Schweiz kam, stattgefunden hat. Heute ist ein Bürgerrecht dank der Aushöhlung dieser moralischen Werte ein Wirtschaftsmo- ment, ein wirtschaftliches Phänomen bestenfalls; man spricht ja auch von Doppelbürgerschaft. Im Prinzip wären dann wir Schweizer die einzigen, die nur noch Schweizer sind. Alle an- deren hätten das Privileg, eine doppelte Bürgerschaft zu ha- ben. Wie kann man so etwas überhaupt anerkennen, und wie kann man so etwas überhaupt nur akzeptieren?
Es wurde auch gesagt, der Schweizer Pass sei heute nicht mehr so attraktiv, er sei nicht mehr begehrt. Warum wollen wir ihn dann unbedingt an den Mann und an die Frau bringen? Warum wollen wir ihn dann unbedingt abgeben, wenn er so- wieso nicht mehr begehrt ist?
Ich glaube - ich sagte es am Anfang -, wir gehen von falschen Voraussetzungen aus. Ich glaube, wer sich in der Schweiz, in unserem Land einbürgern will - im wahren Sinn des Wortes -, der hat heute schon absolut keine Probleme, der braucht die- ses Schnellverfahren, dieses vereinfachte Verfahren nicht.
Und ich möchte noch ein Stück weiter gehen, obwohl mir das in diesem Rat keine Sympathien einbringen wird: Es ist eine Sache, Leute einzubürgern und Leute aufzunehmen, die aus unserem Kulturkreis stammen - es ist eine andere Sache, Leute aufzunehmen und Leute einzubürgern, die aus einem anderen Kulturkreis kommen. Das ist so in unserer Zeit.
Ich bin Grossrat im Kanton Tessin, und ich habe einige dieser Einbürgerungen im Normalverfahren mitgemacht. Wir bür- gern heute Leute ein, deren Namen wir kaum aussprechen können. Das kann nicht gut gehen. Irgendwann ist die Grenze, ist das Mass, ist die Schmerzgrenze erreicht, und irgendwann wird die Retourkutsche für diese Handlungen kommen.
Herr Leuba sprach vorhin vom Wahlrecht und vom Stimmrecht für Ausländer. Er hat richtigerweise anerkannt, dass es in ver- schiedenen Kantonen - in fast allen Kantonen - grossmehr- heitlich nicht akzeptiert und nicht goutiert wird.
Was man hier vorhat, ist ungefähr das gleiche, als ob man, wenn man 1,20 m nicht überspringen kann, gleich versuchen würde, direkt 2,40 m hoch zu springen. Nehmen wir die niedri- gere Hürde weg, geben wir diesen Leuten sofort das Bürger- recht, dann haben wir keine Probleme mehr!
Aber ich kann mir natürlich schon vorstellen, dass es in die- sem Saal auch Leute gibt, die auf etwas ganz anders spekulie- ren, die denken, 300 000 neue, junge Schweizer -- ganz egal, wie sie heissen und woher sie kommen - bedeuten ein Poten- tial von 300 000 neuen Stimmen für die herkömmlichen Par- teien oder für andere Parteien, die nicht herkömmlich sind. Man könnte ja versuchen, diese Leute dann auf andere politi- sche Wege zu bringen.
Es hat keinen Sinn, dass Sie den Kopf schütteln, es ist genau so und nicht anders! Ich sehe sonst keinen anderen Grund, weshalb sich hier in diesem Rat niemand gegen dieses Verfah- ren auflehnt und weshalb sich niemand ausser unserer Frak- tion dagegen ausspricht. Natürlich, Kollega Steinemann hat das vorhin getan, und er hat sehr richtig gesagt, wir bräuchten dieses Verfahren nicht. Es ist in unserer Gesetzgebung schon so, dass jeder, der wirklich Schweizer werden will, es heute auch werden kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Frau Diener: Herr Maspoli, Sie haben den Abbau der ethi- schen Werte kritisiert. Sie haben vergessen hinzuzufügen, dass Sie mit der Lega und mit Ihrer Politik ganz massiv am Ab- bau dieser ethischen Werte mitarbeiten. Solange Sie Auslän- derinnen und Ausländer der zweiten Generation immer noch als Wählermaterial ansehen und nicht als Menschen, denke ich, ist Ihnen die Wurzel der Ethik schon entgangen.
Die grüne Fraktion ist für Eintreten; das ist für die grüne Frak- tion eine Selbstverständlichkeit, ebenso wie die Zustimmung zu diesem Geschäft. Unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft, die kulturelle Vielfalt, ja selbst die Sportmannschaften, sie alle sind nicht mehr zu denken ohne Ausländerinnen und Auslän- der. Unsere Gesellschaft ist geprägt von diesen Menschen. Wir haben viel von den ausländischen Arbeitskräften profitiert. Das gesellschaftliche Beisammensein und das gesellschaftli- che Leben funktioniert nur, wenn wir ein Geben und ein Neh- men miteinbeziehen. Darum ist es für die grüne Fraktion eine Selbstverständlichkeit, dass die zweite Generation dieser Fremdarbeiterinnen und Fremdarbeiter die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung erhält. Es handelt sich dabei um überhaupt nichts Revolutionäres. Der Kanton Zürich, der Kan- ton Waadt, der Kanton Tessin praktizieren dies schon; das al- lein ist schon Gewähr, dass es nichts Extremes und nicht ir- gend etwas Fahrlässiges ist, Herr Maspoli.
Die Rahmenbedingungen, die in der Gesetzgebung vorge- schlagen werden, sind denn auch sehr restriktiv. Diese Men- schen müssen in der Schweiz aufgewachsen sein, sie müssen bei uns mindestens fünf Jahre in die Schule gegangen sein; sie müssen ihr Gesuch im Alter zwischen 15 und 24 Jahren einreichen und, Herr Maspoli, sie müssen in unsere Gesell- schaft integriert sein.
Damit diese Menschen integriert sein können, um diese Rah- menbedingungen überhaupt erfüllen zu können, braucht es
Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer
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ein Minimum an Offenheit seitens unserer Gesellschaft. Die Grundvoraussetzung für eine Integration ist es ja, dass man überhaupt willkommen ist. Diese Offenheit wäre absolut not- wendig, um hier überhaupt einen wirklichen Vollzug von Inte- gration ermöglichen zu können.
Das Votum der SD/Lega-Fraktion, von Herrn Maspoli, war von Angst geprägt, von Angst und Abgrenzung. Wenn wir diese Er- schwerung der Einbürgerung auch für die zweite Generation der Ausländerinnen und Ausländer haben, fördern wir damit genau das, was wir nicht wollen. Das Gegenteil von Integration heisst Ausgrenzung. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob sich eine Gesellschaft oder ein Staat eine erschwerte Einbür- gerung von zugehörigkeitswilligen jungen Menschen über- haupt leisten kann. Kann und darf eine moderne und offene Gesellschaft Menschen von der Mitgestaltung ausschliessen, wenn diese hier aufgewachsen sind, wenn sie unsere Sprache sprechen und integriert sind, einzig weil sie den Schweizer Pass nicht haben? Die grüne Fraktion meint: Nein!
Wir sind der Meinung, dass wir auf dieses Geschäft eintreten und ihm zustimmen sollten.
Frau Bühlmann, Berichterstatterin: Herr Steinemann hat zur Begründung seines Nichteintretensantrags gesagt, dass sich das bestehende System bewährt habe, dass es keinen Grund gebe, es zu ändern. Wenn sich jährlich nur 3000 Jugendliche, die hier aufgewachsen sind, einbürgern lassen, meinen wir, dass da etwas nicht stimmt. Ich wiederhole es: Es ist staatspo- litisch nicht gut, wenn eine immer grösser werdende Gruppe junger Menschen, die hier aufgewachsen und gut integriert sind, von der Ausübung der politischen Rechte ausgeschlos- sen ist. Das ist für die Staatspolitische Kommission ein gewich- tiges Argument, um dieser Vorlage zuzustimmen.
Herr Bundesrat Koller hat im Rahmen der Beratungen gesagt, dass uns im umliegenden Ausland die 18 Prozent Auslände- rinnen und Ausländer, die wir gemäss Statistik aufzuweisen haben, bald nicht mehr abgenommen werden, weil wir im Ver- gleich zum umliegenden Ausland ein sehr strenges und hin- dernisreiches Einbürgerungsverfahren kennen. Wenn es in den Nachbarstaaten ebenso schwierig wäre, sich einbürgern zu lassen, hätten sie vergleichbare Zahlen in der Statistik auf- zuweisen.
Zur Vorlage vor zehn Jahren: Damals ging es auch um Staa- tenlose und Flüchtlinge, nicht nur um Jugendliche. Analysen zeigen, dass das die Gründe für die Ablehnung waren.
Herr Steinemann, Sie haben auch die Adoptionen erwähnt. Bei Adoptionen ist es so, dass minderjährige Kinder, die adop- tiert werden, automatisch die schweizerische Staatsbürger- schaft erlangen. Für Kinder, die angeblich zur Adoption in die Schweiz geholt werden und dann nicht adoptiert werden, gel- ten die gleichen Kriterien wie für die erleichterte Einbürgerung: Sie müssen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren sein, sie müs- sen mindestens fünf Jahre ihrer Schulzeit in der Schweiz ver- bracht haben, sie müssen gut integriert und an unsere Gepflo- genheiten gewöhnt sein und sich an die Rechtsordnung hal- ten. Dann können sie im gleichen Verfahren der erleichterten Einbürgerung, wie es jetzt zur Diskussion steht, eingebürgert werden. Das Problem der staatenlosen und nicht adoptierten Kinder unter 15 Jahren wird mit dieser Vorlage nicht geregelt. Zu Herrn Giger: Es geht bei dieser Vorlage nicht um Schein- ehen. Es gibt aber die unterschiedliche Regelung bei der Ein- bürgerung von Erwachsenen durch Heirat. Da ist der Bund zu- ständig, und da besteht ein Rechtsanspruch. In der Vorlage, die wir hier diskutieren, geht es um Jugendliche, und da sind letztlich Gemeinde und Kanton für die Einbürgerungen zu- ständig. Es besteht ein Ermessensspielraum, aber es muss ein Pflichtermessen sein - wie das Bundesrat Koller in der Be- ratung ausgeführt hat -, das zu einem Begründungszwang führt; die Begründung muss in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar sein.
Ich zitiere aus dem Protokoll; der Präsident des Schweizeri- schen Gemeindeverbandes, Herr Cantieni, hat als Vertreter und Sprecher des Städteverbandes folgendes gesagt: «Ge- meinde- und Städteverband stehen dieser erleichterten Ein- bürgerung positiv gegenüber. Sie haben dies auch im Konsul- tationsverfahren, das Bundesrat Koller im Mai dieses Jahres
veranlasst hat, bestätigt. Allerdings haben die Verbände dar- auf hingewiesen, dass das Mitspracherecht der Gemeinden und Städte gewahrt bleiben muss. Sie schlagen deshalb vor, dass die Gemeinden bereits bei der Prüfung der Einbürge- rungskriterien mit einbezogen werden. Alle anderen Vor- schläge haben die Zustimmung der Gemeindeverbände ge- funden.» Bundesrat Koller hat versprochen, dass bei der Ge- setzgebung auf diesen Vorschlag Rücksicht genommen wird. Zu Herrn Maspoli: Es geht nicht um den fehlenden Willen oder das Nichtwollen. Die jungen Leute sind hier integriert. Sie sind kaum mehr von den Einheimischen zu unterscheiden, höch- stens noch anhand der Namen, die Sie nicht aussprechen können, und der Haarfarbe. Wenn es im Tessin Beispiele gibt wie jene, die Sie zitiert haben, so sind das Randgruppenphä- nomene und als solche Ausdruck von Marginalisierung. Diese gibt es sowohl bei ausländischen wie bei einheimischen Ju- gendlichen; bei ausländischen mag es ein bisschen häufiger sein: Weil sie zu einer speziellen Schicht in der Gesellschaft gehören, mögen dort solche Phänomene häufiger vorkom- men. Aber das als Grund zu nehmen, um gegen die Integra- tion zu sein - wir betrachten die Staatsbürgerschaft als ein wichtiges Element der Integration -, ist Stimmungsmache. Zur Doppelbürgerschaft: Die Doppelbürgerschaft, die von ver- schiedenen Staaten gewährt wird - ich erwähne Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Türkei, Kroatien und Slowe- nien -, ist Ausdruck der Situation der zweiten Generation, die eben auch noch andere Wurzeln hat. Eine Doppelbürger- schaft bedeutet, dass Leute im Land, in dem sie leben, aktiv ihre politischen Rechte wahrnehmen können. Das ist ein moderner Begriff der Staatsangehörigkeit, und er hat Zukunft. Immer mehr Staaten gehen dazu über, Doppelstaatsbürger- schaften zu akzeptieren.
Herr Maspoli, es könnte auch sein, dass von den in einem er- leichterten Einbürgerungsverfahren Einzubürgernden sogar einige wenige Lega wählen werden!
M. Leuba, rapporteur: Je suis étonné, à la fin de ce débat, de constater que la Confédération a déjà la compétence de régler l'acquisition de la nationalité par filiation, par mariage, par adoption. Personne ne trouve rien à redire à cela, alors que nous avons là, pourtant, une naturalisation automatique, avec le mariage, sous certaines conditions certes, mais automati- que. On ne se demande pas s'il y a assimilation; on ne se de- mande pas si l'enfant de ressortissants suisses né en Argen- tine est un vrai Suisse, bien assimilé à nos moeurs helvéti- ques; on ne se demande pas si l'épouse ou le mari d'un Suisse ou d'une Suissesse qui est allé le ou la chercher aux antipodes est vraiment un vrai Suisse ou une vraie Suissesse ou non. En revanche, s'agissant d'enfants nés dans notre pays ou d'enfants qui ont suivi nos écoles, alors là, c'est vérita- blement un pas impossible à franchir d'admettre qu'ils puis- sent bénéficier non pas d'une naturalisation automatique, mais d'une procédure de naturalisation simplement allégée, pour ne pas employer le terme de «facilitée» qui est un peu ambigu!
Je dirai tout d'abord à M. Steinemann que la disposition qu'il invoque, c'est-à-dire le fait que les années entre 10 et 20 ans comptent double, n'est d'aucune utilité pour résoudre le pro- blème en question. Le problème que nous avons à résoudre se place au niveau des cantons et des communes qui peu- vent, en dehors du droit fédéral, placer la barre extrêmement haut. L'idée de ce projet est justement d'empêcher que la barre soit placée trop haut par les cantons et par les commu- nes, et, pour cela, il y a un intérêt national.
Je rappelle que l'étranger devra de toute manière - et cela me paraît fondamental - demander sa naturalisation. Il n'y aura pas de naturalisation automatique des jeunes étrangers. Ils devront faire un acte volontaire: demander à devenir Suisses. Je ne vois donc pas pourquoi on devrait compliquer la tâche à un jeune étranger qui se sent bien dans ce pays et qui veut de- venir Suisse en l'obligeant à passer par la procédure ordinaire. Enfin, dernière remarque à M. Steinemann: ce projet n'impli- que aucunement un transfert de compétence du législatif à l'exécutif. Nous avons simplement constaté en commission que c'était une tendance générale actuelle de passer plutôt
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ces questions à l'exécutif. Mais, quand un législatif, un Grand Conseil, refuse une naturalisation, il en donne, de manière très générale, les motifs: il dit pourquoi il n'est pas d'accord avec la naturalisation et, dans ces conditions, le contrôle judiciaire subséquent est parfaitement possible. Le seul problème, peut-être - M. le conseiller fédéral me permettra de citer ce cas -, c'est la landsgemeinde d'Appenzell Rhodes-Intérieures où, évidemment, les décisions ne sont pas motivées. Pour les autres cantons, par contre, il me semble qu'il n'y aura guère de problèmes de même nature. Je pense que le Conseil exécutif du canton d'Appenzell Rhodes-Intérieures finira bien par sa- voir pourquoi la landsgemeinde a refusé telle ou telle de- mande de naturalisation et pourra donc la motiver.
A M. Giger, je rappellerai qu'il n'est pas question de retirer aux cantons et aux communes leur compétence de statuer sur les demandes de naturalisation. La seule compétence qu'on leur enlève, c'est de mettre la barrière trop haute. Mais, ensuite, à l'intérieur de l'enclos, si je puis dire, sur chaque demande, c'est le canton et la commune qui statueront, pourvu qu'ils ré- pondent aux exigences du droit fédéral. Je rappellerai aussi que les différentes associations de communes que j'ai citées dans mon rapport sont favorables au principe posé, comme la majorité des cantons dans la procédure de consultation. Il ne faut donc pas venir défendre les cantons contre eux-mêmes, ou les communes contre elles-mêmes, dans cette affaire.
Enfin, en entendant M. Maspoli, j'avais l'impression qu'on voulait introduire ici vraiment le «jus soli», c'est-à-dire que le fait de naître en Suisse aurait donné automatiquement la nationalité suisse. Ce n'est pas de cela qu'il s'agit, Monsieur Maspoli. Il s'agit toujours d'une procédure de naturalisation. Je ne comprends donc pas pourquoi on devrait refuser cette naturalisation aux jeunes étrangers qui désirent devenir Suis- ses, qui démontrent qu'ils ont une attirance particulière pour ce pays et qui présentent en outre les conditions d'assimila- tion, qui seront plus facilement atteintes s'agissant de jeunes gens - c'est l'expérience commune qui l'enseigne - que s'agissant d'adultes plus âgés. Pourquoi devrait-on leur refu- ser cette naturalisation puisque, précisément, ils souhaitent devenir Suisses? Alors, je dirais que, au fond, le pire serait une indifférence totale à l'égard de la naturalisation; ce serait de dire à ces jeunes: restez étrangers, cela nous est égal; de toute façon, nous ne faisons pas de différence entre les Suisses et les étrangers. C'est précisément le contraire que nous voulons obtenir. Nous voulons que les étrangers qui manifestent la vo- lonté de devenir Suisses puissent le devenir, ce qui prouve que, au contraire, nous sommes attachés à la notion de patrie qui, semble-t-il, vous est chère.
Je vous propose dès lors de rejeter les propositions de non- entrée en matière.
Bundesrat Koller: Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme des Beschlussentwurfes betreffend die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer, die in der Schweiz aufgewachsen sind.
Es ist eine wichtige, ich würde sagen überfällige und delikate Vorlage. Es muss uns allen klar sein, dass mit der heutigen Zu- stimmung hier im Rat die Aufgabe nicht erfüllt ist; wir werden vor der Volksabstimmung noch grosse Aufklärungsarbeit zu leisten haben.
Dass diese Vorlage delikat ist, zeigt die Erfahrung: Vor gut zehn Jahren, am 4. Dezember 1983, haben Volk und Stände eine Vorlage abgelehnt, welche die erleichterte Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern so- wie von Flüchtlingen und Staatenlosen bezweckte. Weil die Analyse der Abstimmung aus dem Jahre 1983 eindeutig erge- ben hat, dass sich der Widerstand vor allem gegen die erleich- terte Einbürgerung von Staatenlosen und Flüchtlingen rich- tete - das ist der Grund, weshalb wir Ihnen die Vorlage heute wieder überzeugt neu unterbreiten, übrigens auch in Erfüllung der Motion 89.635 von Herrn Portmann -, lassen wir heute diese Kategorie ganz bewusst beiseite.
Heute besteht glücklicherweise, vor allem mit den Kantonen, ein weitgehender Konsens darüber, dass die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener und integrierter Aus- länder der zweiten oder einer nachfolgenden Generation er- leichtert werden soll. Denn es wird allgemein als gerecht emp-
funden, dass diese jungen Menschen - die in unserem Land bestens eingegliedert und mit unseren Sitten und Gebräu- chen vertraut sind, die mit unseren Jungen in die Schule ge- gangen sind und die sich oft wirklich nur dadurch von unseren jungen Schweizerinnen und Schweizern unterscheiden, in- dem sie einen anderen Pass haben - in einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können.
Im übrigen entspricht das auch einem europäischen Trend. Alle EG- und praktisch alle Efta-Staaten sehen heute solche Verfahren der erleichterten Einbürgerung für Ausländer der zweiten Generation vor.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz auf- gewachsen sind, können nach der heutigen Gesetzgebung das Schweizer Bürgerrecht nur durch die ordentliche Einbür- gerung erwerben. Sie müssen also nicht nur die Erfordernisse für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erfüllen, d. h. zwölf Jahre Wohnsitz, sondern zusätzlich auch die Ein- bürgerungsvoraussetzungen des Wohnsitzkantons und der Wohnsitzgemeinde, die bekanntlich sehr unterschiedlich sein können.
Will sich beispielsweise - hier, Herr Steinemann, zeigt sich eben, dass das geltende Recht unbefriedigend ist - ein junger Ausländer der zweiten Generation, der also hier geboren wurde, hier aufgewachsen und in die Schule gegangen ist, heute einbürgern lassen, und hat er dabei das Pech, dass seine Eltern, als er etwa 19 Jahre alt war, den Wohnsitz vom Kanton Zürich in den Kanton Aargau verlegten, dann muss er noch einmal neu fünf Jahre warten, bis er sich im Kanton Aar- gau einbürgern lassen kann; dabei wäre er bereit, seinen Mili- tärdienst in der Schweiz zu leisten. Das verhindern ihm heute aber die unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Ein- bürgerungsvoraussetzungen. Es kann daher wirklich keine Rede davon sein, dass sich für diese Gruppe der Ausländer der zweiten Generation das geltende ordentliche Einbürge- rungsverfahren bewährt hätte.
Es ist auch störend, wenn junge Ausländer, die hier aufge- wachsen und in die Schule gegangen sind, die hier gearbeitet haben und zum Wohlstand der Schweiz beitragen, durch sehr hohe Einbürgerungstaxen an der Einbürgerung gehindert werden. Auch das erlaubt das geltende Recht Eine Revision ist daher unbedingt notwendig.
Es gibt zwar einzelne Kantone, die tatsächlich initiativ waren - ich glaube es waren die Kantone Aargau und Zürich -- , die sich selber um eine erleichterte Einbürgerung der Ausländer der zweiten Generation bemüht haben. Aber die föderalistischen Unterschiede sind heute noch viel zu gross, wie gerade das vorhin genannte Beispiel des Kantons Zürich und des Kantons Aargau zeigen.
Weil wir uns bewusst sind, dass es sich hier um eine politisch delikate Aufgabe handelt, haben wir auch ein Gesetzgebungs- konzept in ein vereinfachtes Konsultationsverfahren gegeben. Wir wollen nicht, dass bei der kommenden Volksabstimmung die Bürgerinnen und Bürger sagen, sie müssten die Katze im Sack kaufen. Wir wollen ihnen bereits heute klarmachen, wie das kommende Ausführungsgesetz wenigstens in seinem Grundgehalt aussehen soll.
Die Eckpfeiler dieses künftigen Ausführungsgesetzes sind da- nach die folgenden: Der Bewerber muss die Mehrheit der obli- gatorischen Schulbildung, d. h. also mindestens fünf Jahre, in der Schweiz erhalten haben. Er muss vom schweizerischen Schulbesuch an bis zur Einbürgerung ständig in der Schweiz wohnen. Er muss sodann das Gesuch zwischen dem 15. und dem 24. Altersjahr stellen. Er muss wie bei der ordentlichen Einbürgerung - das ist sehr wichtig; es zeigt, dass wir keinen Automatismus wollen - in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein; er muss mit Sitten und Gebrauchen des Landes vertraut sein; er muss die schweizerische Rechtsord- nung beachten und darf die innere und die äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
All diese Voraussetzungen müssen und können von den Kan- tonen und Gemeinden überprüft werden. Er hat also auch kei- nen Rechtsanspruch beispielsweise nur aufgrund des Wohn- sitzes oder des Schulbesuches. Der Gesuchsteller wird so- dann das Bürgerrecht desjenigen Kantons und derjenigen Ge- meinde, in dem bzw. der er zum Zeitpunkt der Gesuchstellung
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Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer
seit mindestens zwei Jahren wohnt oder zuletzt gewohnt hat, erhalten. Er soll allerdings auch die Möglichkeit haben, das Bürgerrecht eines anderen Kantons und einer anderen Ge- meinde zu erwerben, zu welcher er enge Beziehungen hat, so- fern der betroffene Kanton und die Gemeinde bereit sind, dem zuzustimmen. Auch hierin liegt also ein ganz zentraler Unter- schied dieser Art der erleichterten Einbürgerung der Auslän- der der zweiten Generation gegenüber der erleichterten Ein- bürgerung von Ehefrauen und Ehemännern von Schweizern. Aus föderalistischen Ueberlegungen wollen wir, dass für diese Art der erleichterten Einbürgerung die kantonalen und die kommunalen Behörden zuständig bleiben und nicht der Bund und damit mein Departement. Dass wir bei der erleichterten Einbürgerung der ausländischen Ehepartner den Bund für zu- ständig erklärt haben, hing damit zusammen, dass dort nicht das Bürgerrecht des Wohnortes, sondern das Bürgerrecht des Heimatortes des schweizerischen Ehepartners erworben wird.
Wir nehmen also auch, Herr Giger, auf die föderalistischen Be- denken Rücksicht. Die Kantons- und Gemeindebehörden bleiben für diese erleichterten Einbürgerungen zuständig.
Herr Leuba, ich darf Sie in diesem Zusammenhang vielleicht sogar noch beruhigen: Mein Heimatkanton, der Kanton Ap- penzell-Innerrhoden, hat ohne grosse Probleme das Recht der Einbürgerung von der Landsgemeinde an den Grossen Rat delegiert, so dass auch dieses Problem sich nicht mehr stellen wird.
Im Ausführungsgesetz wollen wir sodann vorsehen, dass keine Einbürgerungstaxen mehr möglich sind, sondern nur noch kostendeckende Kanzleigebühren. Es soll ein Rechts- mittelverfahren eingeführt werden, wobei ich noch einmal be- tone: Es besteht kein Automatismus; es besteht auch kein Rechtsanspruch, weil gerade in bezug auf diese vier Voraus- setzungen: Eingliederung, Vertrautsein mit Sitten und Gebräu- chen, keinerlei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicher- heit und Beachtung der Rechtsordnung ein Ermessensspiel- raum der zuständigen kantonalen und Gemeindebehörden verbleibt, ein Ermessen allerdings, das natürlich pflichtge- mäss auszuüben ist und das nicht willkürlich ausgeübt wer- den darf.
Selbstverständlich werden wir nach Annahme der Verfas- sungsvorlage noch ein ordentliches Vernehmlassungsverfah- ren bei Kantonen, Gemeinden und den einschlägigen Organi- sationen durchführen, so dass die Gemeindeverbände, Herr Giger, erneut Gelegenheit haben werden, sich zur Vorlage zu äussern.
Noch ein Wort zur Frage der potentiellen Einbürgerungsbe- werber. Es gibt nach unseren Schätzungen zurzeit etwas mehr als 300 000 Ausländer unter 25 Jahren, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind. Geht man vom erwähnten Gesetzgebungskonzept aus, so werden diejenigen der 300 000 Personen die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen und somit ein Gesuch stellen können, die zwischen 15 und 24 Jahren alt sind; das wird rund 140 000 Personen betreffen. Jährlich dürften daher rund 13 000 Perso- nen die Voraussetzungen erfüllen. Damit ist aber - das muss hier ganz klar festgehalten werden - natürlich in keiner Weise gesagt, dass alle, die diese Möglichkeit hätten, auch tatsäch- lich davon Gebrauch machen.
Heute macht von all den jungen Ausländern der zweiten Gene- ration nicht einmal 1 Prozent von der Möglichkeit einer Einbür- gerung Gebrauch. Frau Weber Monika hat im Ständerat sogar gesagt, sie habe das Gefühl, der Zug sei eigentlich abgefah- ren, dank des EG-Passes sei die Einbürgerung in der Schweiz gar nicht mehr attraktiv. Diese Frage können wir offen lassen. Klar ist aber - das zeigen die Erfahrungen in jenen Kantonen, die selber erleichterte Einbürgerungen ermöglicht haben -, dass bei weitem nicht alle jungen Ausländer der zweiten Gene- ration, die die Möglichkeit hätten, sich erleichtert einbürgern zu lassen, davon Gebrauch machen. Viele wollen eben aus den unterschiedlichsten Gründen ihr bisheriges Bürgerrecht beibehalten. Wie Sie wissen, lassen auch noch lange nicht alle Staaten ein Doppelbürgerrecht zu.
Noch einige Worte zu den Nichteintretensanträgen:
Herr Steinemann und Herr Maspoli, Sie sagen, das ordentli-
che Einbürgerungsrecht habe sich bewährt und für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländer bestünden keinerlei Probleme. Davon kann wirklich nicht die Rede sein. Ich habe Ihnen dieses Beispiel betreffend die Kantone Zürich und Aar- gau genannt, es spricht für sich.
Im übrigen möchte ich auch vor Emotionen und Befürchtun gen warnen, wir würden auf diesem Wege Gefahr laufen, Leute einzubürgern, die mit unseren Verhältnissen nicht ver- traut und hier nicht eingegliedert seien. Einmal müssen sol- che Leute auch bei der erleichterten Einbürgerung nicht ein- gebürgert werden. Im übrigen darf ich Sie daran erinnern, dass von der ausländischen Wohnbevölkerung zwei Drittel Angehörige der EG- und der Efta-Staaten sind. Innerhalb der ausländischen Wohnbevölkerung haben wir nach wie vor sehr wenige, die aus fremden Kulturen kommen. Zwei Drittel kommen aus EG- und Efta-Ländern und fast 20 Prozent kom- men aus Jugoslawien; das sind nicht Leute, die aus einer uns total fremden Kultur kommen. Und wie gesagt, wenn sie nicht eingegliedert, wenn sie nicht integriert sind, dann haben sie auch künftig keinerlei Rechtsanspruch auf erleichterte Ein- bürgerung.
Herr Giger, Sie haben vor allem föderalistische Bedenken gel- tend gemacht. Ich wiederhole, dass bei dieser Art der erleich- terten Einbürgerung - im Unterschied zu der im Gesetz bereits geregelten erleichterten Einbürgerung von Ausländern und Ausländerinnen, die Schweizer und Schweizerinnen hei- raten - nicht der Bund, sondern nach wie vor die Kantons- und Gemeindebehörden zuständig bleiben; sie fällen diese Ent- scheide. Es erfolgt keinerlei Zentralisierung bei den Bundes- behörden. Und es bleibt, wie gesagt, auch ein erheblicher Er- messensspielraum. Es gibt keinerlei Automatismus.
Herrn Nebiker möchte ich noch sagen, dass auch Fussball- stars, Künstler und reiche Leute in diesem Land nur eingebür- gert werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen er- füllen. Es gibt überhaupt niemanden, der in diesem Land ein- gebürgert wird, ohne dass er die gesetzlichen Voraussetzun gen erfüllt. An diesem Prinzip der rechtsgleichen Behandlung ist mir natürlich sehr gelegen; das möchte ich hier ausdrück- lich festgehalten haben.
Ausländer der zweiten Generation, die bei uns aufgewachsen sind, die bei uns in die Schule gegangen sind, die bei uns be- stens integriert sind, die bei uns auch arbeiten und sich wirk- lich von unseren jungen Schweizerinnen und Schweizern nur dadurch unterscheiden, dass sie einen andern Pass haben, sollen die Möglichkeit haben, wenn sie es wollen, vollwertige Mitglieder unserer staatlichen Schicksalsgemeinschaft zu werden. Das verlangt die Menschenwürde.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, auf diese Vorlage einzu- treten und ihr zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) 113 Stimmen Für den Antrag der Minderheit/Giger (Nichteintreten) 18 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
113 Stimmen 19 Stimmen
Canton de Soleure. Attribution de compétence
2356
N
14 décembre 1993
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer l'intervention parlementaire selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.037
Kanton Solothurn. Kompetenzzuweisung an das Bundesgericht Canton de Soleure. Attribution de compétence au Tribunal federal
Botschaft und Beschlussentwurf vom 7. April 1993 (BBI II 173) Message et projet d'arrêté du 7 avril 1993 (FF II 174) Beschluss des Ständerates vom 29. September 1993 Décision du Conseil des Etats du 29 septembre 1993 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Herr Engler unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Im Ausmass, in dem die Paragraphen 53 und 58 des Solothur- ner Gesetzes über das Staatspersonal den Kreis derjenigen Personen erweitern, die befugt sind, gegen gewisse Ent- scheide des Kantonsrates das Bundesgericht anzurufen - ne- ben den Mitgliedern des Regierungsrates und der letztinstanz- lichen kantonalen Gerichte haben neu der Sekretär oder die Sekretärin des Kantonsrats sowie der Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin diese Beschwerdemöglichkeit ans Bundes- gericht -, muss diese neue Kompetenzzuweisung von der Bundesversammlung genehmigt werden.
Mit Schreiben vom 30. Oktober 1992 ersucht der Kanton Solo- thurn um Genehmigung der Paragraphen 53 und 58 dieses Gesetzes, soweit sie den Sekretär oder die Sekretärin des Kan- tonsrates sowie den Staatsschreiber oder die Staatsschreibe- rin betreffen.
Nach Artikel 114bis Absatz 4 der Bundesverfassung sind die Kantone mit Genehmigung der Bundesversammlung be- fugt, Administrativstreitigkeiten, die in ihren Bereich fallen, dem eidgenössischen Verwaltungsgericht zuzuweisen.
Die eidgenössischen Räte haben in den letzten Jahren ähn- liche Kompetenzzuweisungen an das Bundesgericht geneh- migt (z. B. Kanton Solothurn im Jahre 1980, Kantone Zug, Thurgau und Wallis im Jahre 1981, Kanton Schaffhausen im Jahre 1986, Kanton Freiburg im Jahre 1987, Kantone Tessin, Neuenburg und Solothurn im Jahre 1990 und Kanton Glarus im Jahre 1992). Sie sind dabei davon ausgegangen, dass für diese Genehmigung ein genügendes Bedürfnis der Kantone
vorhanden sein muss, gewisse Fälle nicht einer kantonalen Behörde zuzuweisen - so z. B. Fälle, in denen Magistratsper- sonen in den Streit verwickelt sind und die kantonale Behörde dann gewissermassen in eigener Sache entscheiden müsste. Das Bedürfnis, Haftungsschwierigkeiten vom Bundesgericht überprüfen zu lassen, in die oberste kantonale Behörden ver- wickelt sein könnten, wurde in der Praxis als ausreichend für eine Kompetenzzuweisung betrachtet.
M. Engler présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Dans la mesure où les paragraphes 53 et 58 de la nouvelle loi soleuroise sur le personnel de l'Etat élargissent le cercle des personnes habilitées à recourir au Tribunal fédéral contre cer- taines décisions du Grand Conseil - outre les membres du Conseil d'Etat et des juridictions cantonales de dernière ins- tance, le secrétaire du Grand Conseil de même que le chance- lier d'Etat devraient avoir désormais la possibilité de recourir au Tribunal fédéral -, cette nouvelle délégation de compé- tence doit être approuvée par l'Assemblée fédérale.
Par lettre du 30 octobre 1992, le canton de Soleure a demandé l'approbation des paragraphes 53 et 58 de cette loi, dans la mesure où ils concernent le secrétaire du Grand Conseil ainsi que le chancelier d'Etat.
L'article 114bis alinéa 4 de la Constitution fédérale prévoit que les cantons ont le droit, sous réserve d'approbation par l'Assemblée fédérale, d'attribuer à la Cour administrative fédé- rale la connaissance de différends administratifs en matière cantonale.
Les Chambres fédérales ont aprouvé de telles délégations de compétences pour plusieurs cantons: Soleure (1980), Zoug, Thurgovie et Valais (1981), Schaffhouse (1986), Fri- bourg (1987), Tessin, Neuchâtel et Soleure (1990), Glaris (1992). Elles ont subordonné cette approbation à l'existence d'un motif suffisant de la part du canton pour ne pas attribuer certains cas à une autorité cantonale, par exemple lorsque des magistrats cantonaux sont mêlés à une affaire, si bien que l'au- torité cantonale serait en quelque sorte juge et partie. La né- cessité de soumettre à la Cour fédérale des litiges touchant la responsabilité, dans lesquels les plus hautes instances canto- nales pourraient être impliquées, a en pratique été jugée suffi- sante pour une telle attribution de compétence.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Kompetenzzuweisung des Kantons Solo- thurn an das Bundesgericht zuzustimmen.
Proposition de la commission La commission propose d'approuver l'arrêté fédéral portant approbation d'une attribution de compétence au Tribunal fé- déral par le canton de Soleure.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer Naturalisation facilitée de jeunes étrangers
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.079
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1993 - 08:00
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Data
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2346-2356
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