2287
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
Donc, la divergence n'étant plus que formelle, nous pouvons retirer notre proposition de minorité.
Präsidentin: Die Minderheit hat ihren Antrag zurückgezogen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.069
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994 Budget de la Confédération 1994
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 2275 hiervor - Voir page 2275 ci-devant
Ausgaben nach Sachgruppen 1994 Dépenses selon les groupes par nature 1994
30 Personalausgaben Antrag der Kommission
Ausgaben der Sachgruppen 3000, 3010, 3020, 3030
(Die finanziellen Auswirkungen der Aenderungsanträge be- treffend Etatstellenbestand sind nur unter der Posi- tion 614.3010.004 Stellenkontingent des Bundesrates, Etat- personal, berücksichtigt.)
Mehrheit
4 075 379 000 Fr. Minderheit I
(Züger, Bäumlin, Borel François, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner)
4 088 879 000 Fr.
Minderheit II (Weder Hansjürg, Hafner Rudolf) 4 074 879 000 Fr.
Eventualantrag Vollmer (falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Scherrer Werner 4 063 879 000 Fr.
30 Dépenses de personnel
Proposition de la commission Dépenses des groupes par nature 3000, 3010, 3020, 3030 (Les conséquences financières des modifications dans les ef- fectifs de personnel sont prises en compte uniquement ad position 614.3010.004 Contingent des places en réserve du Conseil fédéral, personnel permanent. )
Majorité
4 075 379 000 fr. Minorité /
(Züger, Bäumlin, Borel François, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner) 4 088 879 000 fr. Minorité II (Weder Hansjürg, Hafner Rudolf) 4 074 879 000 fr.
Proposition subsidiaire Vollmer (en cas de rejet la proposition de la minorité I) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Scherrer Werner 4 063 879 000 fr.
Züger, Sprecher der Minderheit I: Zum Zeitpunkt der Verhand- lungen in der Finanzkommission des Nationalrates wurde die Teuerung noch auf 2,7 respektive auf 2,8 Prozent geschätzt. In der Zwischenzeit ist sie erfreulicherweise auf 2,2 Prozent ab- gesunken. Allerdings ist man nicht ganz sicher, ob dieser Wert auch noch Ende Dezember stimmt. Es ist also sehr gut mög- lich, dass sich der Wert wieder auf 2,4 Prozentpunkte erhöht Die damalige Ausgangslage hätte normalerweise eine Diskus- sion über einen Ausgleich in der Höhe von 2,5 oder vielleicht sogar von 3 Prozent ausgelöst.
Angesichts der wirtschaftlichen Lage tendierten die involvier- ten Arbeitnehmerverbände auf einen Ausgleich von 2,5 Pro- zent. Abschliessend erklärten sie sich aber auch mit einem 2prozentigen Teuerungsausgleich einverstanden, wohl wis- send, dass damit - wiederum aus damaliger Sicht - 0,7 Pro- zent nicht ausgeglichen werden und in Anbetracht der kon- junkturellen Lage wichtige und benötigte Kaufkraft abge- schöpft wird. Der Bundesrat hat dann aber 1,7 Prozent be- schlossen und dafür im Budgetverfahren einen dringlichen Bundesbeschluss vorgeschlagen respektive vorschlagen müssen, um seine Vorgehensweise einigermassen in rechtli- che Bahnen zu lenken.
Zu dieser sogenannten Dringlichkeit möchte ich jetzt nichts sagen. Eines möchte ich aber trotzdem erwähnen: Wo bleibt unsere Glaubwürdigkeit als Arbeitgeber, wenn wir wegen 36 Millionen Franken im Budgetverfahren - ich betone: im Budgetverfahren - mit Dringlichkeitsrecht arbeiten? Wie ge- stern Herr Leuenberger Ernst möchte ich auf den freisinnigen Pressedienst verweisen, der das als Humbug bezeichnet hat. Ich bin äusserst glücklich, Herr Steinegger, dass mein Herz für die Freisinnigen schlägt, wenigstens gerade jetzt.
Ich bitte Sie, die guten Leistungen unseres Personals zu hono- rieren, indem Sie einen Teuerungsausgleich von wie ausge- handelt 2 Prozent gewähren und daher dem Antrag der Min- derheit I zustimmen. Auch persönlich wäre ich Ihnen dankbar: Gestern oder vorgestern hat der Kanton Schwyz 2 Prozent be- schlossen, und ich möchte doch persönlich nicht mehr erhal- ten als die Leute, für die ich hier das Wort ergreife.
Weder Hansjürg, Sprecher der Minderheit II: Der Teuerungs- ausgleich ist für die LdU/EVP-Fraktion unantastbar. Denn nicht die Arbeitnehmer sind für die Teuerung verantwortlich: Diese Verantwortung trägt einzig und alleine die National- bank; sie ist die Instanz, die Inflation machen kann oder nicht. Sie hat uns - Sie wissen das - in den letzten fünf Jahren eine 25prozentige Inflation beschert; das ist ein schlechter Lei- stungsausweis. Unsere heutige Diskussion kommt ja nur zu- stande, weil wir auf den Fehlern der Nationalbank aufbauen müssen.
Wir sind der Auffassung, dass sich das System der einheitli- chen, prozentualen Teuerungsanpassung nicht länger vertre- ten lässt. Denn dieses System führt zu ungerechtfertigten Lohnerhöhungen für Spitzenverdiener.
Daher möchte ich Ihnen den Antrag der Minderheit Il (Weder Hansjürg) beliebt machen: Er hat, im Gegensatz zum Antrag der Minderheit I (Züger), den Vorteil, dass er 30 Millionen Franken mehr einbringt, also mehr spart. Die Privatwirtschaft, die Banken, die Versicherungen, die chemische Industrie, auch die Migros, der ich nahestehe, kennen die Plafonierung des Teuerungsausgleichs längstens. Auch mehrere Kantone haben dieses System längst eingeführt.
Der Antrag der Minderheit II sieht vor, dass bis zu 70 000 Fran- ken Einkommen 2 Prozent - und nicht nur 1,7 Prozent, wie das der Bundesrat vorschlägt - ausgeglichen werden. Denn diejenigen, die wenig verdienen, waren ja von der Teuerung am meisten betroffen. Man muss das vielleicht mit den Mietzin- sen begründen: Die Mieter waren ganz extrem davon betrof- fen, weil die Mieten teilweise bis zu 40 Prozent gestiegen sind. Bei einem ursprünglichen Mietzins von 1000 Franken zahlen heute die Mieter 1400 Franken, das macht 400 Franken im Monat aus. Der ganze Teuerungsausgleich ist für sie ohnehin nur ein Tropfen auf einen heissen Stein.
Budget de la Confédération 1994
2288
N
9 décembre 1993
Ich bin auch der Ueberzeugung, dass wir bei unseren Sozial- partnern - das geht in erster Linie den Bundesrat an -, den Ge- werkschaften usw., mit 2 Prozent auf mehr Verständnis stos- sen würden als mit den 1,7 Prozent, die der Bundesrat vor- schlägt. Und diese 1,7 Prozent haben letztendlich die Unru- hen bei den Gewerkschaften ausgelöst; denn aus den Unterla- gen weiss ich, dass in den Gesprächen mit den Gewerkschaf- ten immer von 2 Prozent als unterster Grenze gesprochen wurde.
Mit anderen Worten, Herr Bundesrat Stich: Der Antrag der Min- derheit II ist innenpolitisch verträglich, er ist finanzpolitisch weise - damit rechtfertige ich mein Sitzen auf dem Stuhl, auf dem Sie während 20 Jahren gesessen haben -, er ist auch so- zial grosszügig und gerecht. Wie ungerecht dieses System ist, das wir jetzt kennen und das trotz allem auch im bundesrätli- chen Vorschlag wieder zutage tritt, möchte ich Ihnen an einem Beispiel erläutern: In den letzten Jahren wurde die Teuerung mit rund 22 Prozent ausgeglichen - ich habe diese Zahl von Mitarbeitern von Bundesrat Stich -: Wer also 200 000 Franken verdiente, erhielt im Laufe der letzten fünf Jahre 44 000 Fran- ken Teuerungsausgleich; wer aber nur 50 000 Franken ver- diente, bekam etwas mehr als 10 000 Franken Teuerungsaus- gleich. Spüren Sie den Unterschied? Hier 44 000 Franken und hier etwas mehr als 10 000 Franken! Kollege Züger hat mir ge- stern gesagt: Da haben sich einige ganz schön gesundge- stossen.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, dem Antrag der Minder- heit II zuzustimmen. Er ist der sozial gerechteste aller Anträge, die gestellt worden sind.
Vollmer: Mein Antrag ist ausdrücklich ein Eventualantrag. Ich unterstütze persönlich natürlich den Antrag der Minderheit I (Züger). Es ist der ehrlichste Antrag, weil er dem Bundesrat nichts anderes als die Möglichkeit gibt, den Spielraum auszu- nützen, den dieser braucht, um mit den Sozialpartnern ent- sprechend verhandeln zu können, um schliesslich sozialver- trägliche Lösungen zu finden.
Wenn ich einen Eventualantrag stelle, so tue ich dies aus- drücklich deshalb, weil ich sehe, dass angesichts der vorge- schlagenen Budgetpositionen - es stehen jetzt wieder fünf verschiedene Budgetpositionen zur Auswahl - im Rat ein Irr- tum entstehen kann. Es könnte nämlich der Irrtum entstehen, dass wir jetzt nochmals über diese Budgetposten genau das korrigieren wollen, was wir vorher beim Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal - der jetzt dann wahrscheinlich, gegen meinen Willen, als dringlich erklärt wird - festgelegt haben. Man könnte meinen, wir woll- ten jetzt über den Budgetbetrag noch einmal korrigieren, noch einmal beeinflussen, noch einmal irgendwelche Massstäbe, Limiten oder Degressionen nach oben oder nach unten ein- führen. Das geht nicht; das ist ein Irrtum.
Wir haben vorhin im Zusammenhang mit der Differenzbereini- gung beim Teuerungsausgleich den Sprecher der Finanz- kommission gehört. Er hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bundesrat mit dem jetzt bereinigten Bundesbe- schluss einen gewissen Spielraum behalten soll. Damit er die- sen Spielraum ausnützen kann, braucht er einen entsprechen- den Budgetposten. Wenn wir ihn jetzt nicht bewilligen, wird der Bundesrat unter Umständen einen Nachtragskredit verlan- gen, da wir ihm ja mit dem Bundesbeschluss quasi «gesetzes- kraftlich» die ausdrückliche Kompetenz gegeben haben, den Teuerungsausgleich differenziert festzulegen.
Ich bitte Sie also: Sollte der Antrag der Minderheit I (Züger) ab- gelehnt werden, schliessen Sie sich dem Eventualantrag an! Er fordert nichts anderes, als dass der Bundesrat im Budget den Betrag zugestanden erhält, den er auch mit seinem Bun- desbeschluss vorgesehen hat. Das entspricht dem neuen Ent- wurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates. Damit ist gewährleistet, dass der Bundesrat diesen Spielraum dem dringlichen Bundesbeschluss entsprechend nützen kann. Es ist unehrlich und meines Erachtens nicht korrekt, wenn wir jetzt, bei der Festlegung dieser Beträge, den vorhin bereinigten Bundesbeschluss noch einmal in Frage stellen und plötzlich neue Beträge einführen wollen.
Ich bitte Sie: Respektieren Sie die Budgetvorgabe des Bun- desrates, respektieren Sie Ihren eigenen Beschluss, den wir vorhin bereinigt haben. Geben wir dem Bundesrat den ent- sprechenden Spielraum. Setzen wir die entsprechende Summe auch im Budget ein!
Scherrer Werner: Ich habe Verständnis für die Personalvertre- ter hier im Rat, dass sie sich einsetzen für die Teuerungszula- gen unseres Bundespersonals. Das ist legitim, und das ist auch ihre Aufgabe. Ich habe auch Verständnis, dass sie da mit vollem Herzen dabei sind. Ich bedaure, dass wir infolge dieser finanziellen Misswirtschaft - und ich betone noch einmal: Die Regierungsparteien haben das zu verantworten - sparen müs- sen. Wir erwarten ein 7-Milliarden-Defizit, das absolut unver- antwortlich ist - unverantwortlich! Es ist notgedrungen richtig, dass auch die Mitarbeiter, das Personal, in einer gewissen Form hier mittragen sollen und mittragen müssen.
Mein Antrag, glaube ich, ist der beste, er ist auch der sozialste, und ich hoffe, dass die Sozialdemokraten dem zustimmen. Wenn sie dem nicht zustimmen, dann sind sie unglaubwürdig. Mein Antrag ist finanziell abgestuft, nach dem Bruttolohn. Lei- der wurde in den Antrag einfach nur die Schlusszahl mit einer Einsparung von noch einmal 13 Millionen Franken aufgenom- men. Aber ich habe bei meinem Antrag, den ich eingereicht habe, eine Auflistung gemacht: Bis zu einem Bruttolohn von 50 000 Franken würde ich 2 Prozent geben. Das wäre also eine Verbesserung gegenüber diesen 1,7 Prozent; das sind die unteren Lohnklassen. Von 50 000 bis 70 000 Franken würde ich 1,5 Prozent geben, von 70 000 bis 100 000 Franken 1 Prozent und bei über 100 000 Franken 0,5 Prozent. Ich bin also nicht so weit gegangen, denjenigen mit über 100 000 Franken Einkommen einfach nichts zu geben; das hätte ich sozial auch nicht für gerechtfertigt angesehen.
Die Teuerungszulage, die man seit Jahren regelmässig aus- bezahlt hat, hat eigentlich auch eine unsoziale Komponente, indem diejenigen, die mehr verdienen, immer auch mehr be- kommen. Die Schere hat sich immer weiter geöffnet. Mit mei- nem Antrag wird sich die Scherenöffnung wieder etwas ver- kleinern, und das ist sozial.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen.
Thür: Ich möchte Ihnen kurz die Stellungnahme der grünen Fraktion bekanntgeben. Ich habe bereits im Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass die grüne Fraktion dem Antrag der Minderheit II (Weder Hansjürg) zustimmen wird. Er scheint uns, wie das auch Herr Weder ausgeführt hat, der sozialver- träglichste Antrag zu sein, indem er nämlich dem Bundesrat den Spielraum gibt, einen weitgehend vollen Teuerungsaus- gleich bei den unteren Einkommen zu realisieren. Wir sehen die Grenze bei rund 70 000 Franken. Dieser Antrag würde er- möglichen, dass ein 2prozentiger Teuerungsausgleich bis 70 000 Franken gewährt und nachher der Betrag plafoniert würde. Das scheint uns sozial richtig und sozial vertretbar zu sein.
Die grüne Fraktion macht ihre Zustimmung zur Dringlichkeit des Bundesbeschlusses davon abhängig, ob eine Mehrheit des Parlamentes beim Teuerungsausgleich eine Degression in dieser Grössenordnung wünscht. Wenn dem nicht so ist, würde die grüne Fraktion die Frage der Dringlichkeit des Bun- desbeschlusses negativ beantworten.
Bührer Gerold: Ich möchte an Sie appellieren, auch hier der Politik des Sparens treu zu bleiben und dem Antrag der Mehr- heit der Finanzkommission zu folgen, d. h. Zustimmung zur Kürzung, die von 1,7 Prozent Teuerungsausgleich, limitiert bis 100 000 Franken Einkommen, ausgeht Selbstverständlich hat der Bundesrat gemäss der Vorlage abschliessend Kompe- tenz zur Festlegung des Teuerungsausgleichs. Mir scheint es budgetpolitisch aber doch relevant zu sein, dass wir als Parla- ment mit der Budgethoheit dieses Volumen festlegen, und wir haben es in dem Sinn festgelegt, dass wir den Ausgleich auf Gehälter bis 100 000 Franken beschränken.
Auch auf unserer Seite sind Treu und Glauben in den Arbeitge- ber-Arbeitnehmer-Beziehungen eine Stärke, die es zu pflegen gilt. Wir sind jedoch der Auffassung, dass in solchen ausseror-
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
2289
dentlich schwierigen Lagen auch ausserordentliche Ent- scheide notwendig sind. Wir glauben, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit in viererlei Hinsicht zumutbar und rich- tig ist:
Wenn wir die aktuelle Teuerung von 2,2 Prozent in Betracht ziehen - sie mag vielleicht auf 2,4 Prozent ansteigen -, bedeu- tet der Antrag lediglich eine Einbusse von rund 0,5 Prozent. Dies ist um so mehr zumutbar, als beim Bundespersonal die Regelung gilt, dass der Teuerungsausgleich auf wenigstens . 52 000 Franken - das ist die Mindesteinkommensbasis - be- rechnet wird. Es scheint mir wichtig, dass Sie davon Kenntnis nehmen. Es scheint mir auch wichtig, zu wissen, dass das Durchschnittseinkommen ohne Sozialleistungen 100 000 Franken beträgt - im Quervergleich mit dem Privatsektor kann sich das durchaus sehen lassen - und dass das Mindestein- kommen bei den 21jährigen bei 44 000 Franken liegt, wobei aber auch dort der Ausgleich auf 52 000 Franken berechnet wird.
Es geht darum, ein Zeichen der Solidarität mit dem Grossteil der in der Wirtschaft Beschäftigten zu setzen, die den Teue- rungsausgleich nur in gekürzter Form oder überhaupt nicht erhalten und die schliesslich ihrerseits als Steuerzahler den Teuerungsausgleich des Bundespersonals zu berappen haben.
Der Antrag ist staatspolitisch notwendig; etwas anderes wäre mit Rücksicht auf die Kantone und die Mehrzahl der Ge- meinden unverständlich, die in ihrer Mehrheit ebenfalls Abstri- che beschlossen haben.
Wir haben vor einem Jahr unter Namensaufruf mit klarer Mehrheit eine Motion überwiesen, die bewusst verlangt hat, dass die sozialen Aspekte zu berücksichtigen seien.
Aufgrund dieser Motion und dieses politischen Willens haben wir uns in der Kommission entschlossen, den Ausgleich auf Einkommen bis zu 100 000 Franken zu begrenzen. Wir mei- nen, dass ein solches Zeichen der Solidarität gerade in schwierigen Zeiten sozialpolitisch notwendig ist
Ich ersuche Sie dringend, das Paket nicht aufzubrechen. Stimmen Sie der Mehrheit der Finanzkommission zu, deren Antrag, gemessen am alten Teuerungsstand, Einsparungen von immerhin 99 Millionen Franken bringt!
Oehler: Die CVP-Fraktion hat in ihrer ursprünglichen Aussage folgendes festgehalten:
Wir treten für einen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent ein.
Wir treten dafür ein, dass dieser Teuerungsausgleich auf der Höhe von 100 000 Franken Einkommen plafoniert wird.
Wir sind für die Dringlichkeitsklausel.
Aufgrund der verschiedenen Diskussionen in diesem Rat und dann auch aufgrund der Beschlüsse des Ständerates sind wir erstens der Meinung, dass wir irgendwann zu einem Be- schluss kommen können, der vom Grossteil dieses Rates ge- tragen wird. Das bedeutet für uns, dass wir vom Grundsatz der Solidarität der Bediensteten im öffentlichen Bereich gegen- über all jenen, welche in der privaten Wirtschaft beschäftigt sind, nicht abkommen möchten.
Zweitens glauben wir, dass wir aufgrund der Teuerungsent- wicklung in den vergangenen Monaten auch für die unmittel- bare Zukunft an der Festlegung von 1,7 Prozent festhalten können und entsprechend bei der Budgetierung diesen Be- trag dort einstellen wollen.
Drittens sind wir nach wie vor der Meinung, dass wir aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten an der Dringlichkeit festhalten können. Wir glauben indessen, und das insbesondere auch an die Adresse von Herrn Bührer Gerold: Wenn wir heute mit unserem Entscheid vom ursprünglichen Mehrheitsbeschluss der Finanzkommission abkommen, sollten wir dem Bundesrat die Kompetenz geben, über die Verteilung des Betrages in ei- gener Kompetenz zu entscheiden. Das bedeutet, dass wir er- stens dem Bundesrat die entsprechenden Mittel zur Verfü- gung stellen; dass wir zweitens vom Bundesrat erwarten, dass er - was er sicher macht - die sozialen Aspekte berücksichtigt, die Solidarität mit einbezieht; dass wir drittens von ihm aber nicht ultimativ verlangen, dass er die Beschränkung auf 100 000 Franken festlegt, sondern dass er hier gewisse Frei-
heiten haben soll, die er in den Sozialpartnergesprächen auch haben muss.
Unsere Fraktion glaubt, Hand geboten zu haben, damit ein Kompromiss gefunden und die Diskussion hier abgeschlos- sen werden kann. Damit tragen wir zur Entspannung zwischen den Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, vor allem im Bund, dann aber auch in der Privatwirtschaft, bei.
In diesem Sinne bitten wir Sie, all jenen Anträgen, welche un- sere Haltung berücksichtigen, zuzustimmen.
M. Spielmann: Trois arguments, rapidement, pour défendre la proposition de la minorité I (Züger). Le premier argument - et ça a déjà été dit dans le cadre du débat d'entrée en ma- tière: les fonctionnaires fédéraux, dans le cas particulier, ont déjà fait un effort important au cours de ces dernières années par la non-compensation du renchérissement d'un ordre de grandeur de 500 millions de francs en faveur de la Confédé- ration.
Deuxièmement, l'ordonnance en vigueur prévoyait l'indexa- tion complète. Dans les négociations entre partenaires so- ciaux, il a été admis de revenir sur cette indexation complète et d'accepter un taux réduit de 2 pour cent, ce qui est déjà un geste important et significatif. Reste aujourd'hui la différence entre ces 2 pour cent et le 1,7 pour cent proposé. Cette diffé- rence de 0,3 pour cent est, en définitive, extraordinairement faible par rapport aux conséquences négatives que pourrait avoir une telle décision sur les nécessaires restructurations de l'administration, sur la discussion entre les partenaires so- ciaux et sur la responsabilisation des organisations chargées de négocier. Donc le mécontentement, vous l'avez créé avec cette diminution de 0,3 pour cent. Face à l'ampleur du budget et aux nécessaires restructurations que vous ne pourrez pas conduire contre la volonté des fonctionnaires et contre celle de leurs organisations, mais avec eux et avec leur participation active, le tout mis dans la balance, les économies que vous al- lez faire vous coûteront en définitive beaucoup plus cher qu'une saine gestion du personnel et qu'un respect des ac- cords signés avec le personnel.
Troisième et dernier argument, celui de la conjoncture - je l'ai dit déjà dans le débat d'entrée en matière: il est clair qu'au- jourd'hui tout le monde parle de la relance de l'économie. Or, comment voulez-vous assurer la relance de l'économie si, en même temps, vous diminuez le pouvoir d'achat d'une partie importante de la population et si, en donnant ce signe-là, vous engagez les autres secteurs de l'économie à réduire aussi le pouvoir d'achat et la possibilité de consommer des person- nes? C'est clair que ça va à l'encontre de la situation conjonc- turelle.
Donc, voilà trois excellentes raisons de défendre la proposi- tion de la minorité I (Züger).
Fischer-Hägglingen: Wir haben Ihnen bereits beim Eintreten mitgeteilt, dass wir für einen Teuerungsausgleich von 1,7 Pro- zent sind und dass wir uns in bezug auf die Limitierung der Mehrheit der Finanzkommission anschliessen. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage ist es gerechtfertigt, dass das Bun- despersonal «ein kleines Gleich tut». Ich erinnere an den Kan- ton Aargau, der diese Woche sogar einen Teuerungsaus- gleich von 0 Prozent beschlossen hat Auch vom Bund aus sollte Rücksicht auf die Politik der Kantone und der Gemein- den genommen werden. Schauen wir uns ein wenig in der Schweiz um, so stellen wir fest, dass die öffentliche Hand über- all in den Kantonen in bezug auf den Teuerungsausgleich recht zurückhaltend ist.
Wir sind andererseits der Auffassung, dass man bis zu einem Einkommen von 100 000 Franken diesen vollen Ausgleich von 1,7 Prozent gewähren soll und dass man bei einem höheren Einkommen, wie das die Finanzkommission vorschlägt, einen Halt macht. Der Bundesbeschluss gilt nur für zwei Jahre, die Regelung des Teuerungsausgleichs zuerst für 1994. So gibt es auch keine Verzerrungen innerhalb des Lohngefüges. Für einmal können wir diese Plafonierung machen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit der Finanzkom- mission zuzustimmen.
N
9 décembre 1993
2290
Budget de la Confédération 1994
Bonny, Berichterstatter: Ich kann nachfühlen, dass bei eini- gen von Ihnen eine gewisse Verwirrung entstanden ist in be- zug auf diese verschiedenen Anträge und Kompetenzen und das Zusammenspiel mit dem dringlichen Bundesbeschluss. Ich erachte es als meine Aufgabe, hier einmal eine Klärung herbeizuführen, worum es eigentlich geht.
Ich nehme zuerst Bezug auf das Votum von Herrn Vollmer. Wir haben den dringlichen Bundesbeschluss bereits in Arti- kel 2 verabschiedet, und es ist klar, dass dort der Bundesrat die Kompetenz hat, die Teuerungszulage festzulegen. Das ist ein Punkt; daran wird durch unsere kommenden Beschlüsse nicht gerüttelt.
Völlig unbestritten ist, dass wir als Parlament die Budgetho- heit haben und jetzt, bei diesem Posten, der auf der Fahne auf Seite A32 steht, ausmehren müssen, welchem Antrag wir den Vorzug geben. Der Bundesrat hat dann eine Summe X zur Ver- fügung. Diese Summen der Anträge sind zugeschnitten auf Modelle; aber es ist denkbar und wahrscheinlich auch richtig, dass der Bundesrat, weil er ja verhandeln muss, dort einen ge- wissen Aktionsspielraum hat.
Das ist also die Situation, vor der wir stehen. Es ist ganz klar: Wenn wir die Summe mehr kürzen, dann wird der Aktions- spielraum des Bundesrates enger. Das ist das eine.
Ein weiterer Punkt, der mir wichtig erscheint und der bis jetzt nicht erwähnt wurde: Es wird nicht gerüttelt an der jetzigen Ordnung der Teuerungszulage, die einen sozialen Sockel vor- sieht, und zwar ist der Minimallohn, auf dem die Teuerungszu- lage berechnet wird, bei 43 000 Franken. Das bedeutet, dass also bei den vier untersten Klassen nicht abgezogen, sondern angehoben wird. Das ist, wenn Sie so wollen, eine soziale Pla- fonierung. An dieser sozialen Absicherung nach unten wird nichts geändert, davon gehen wir auch hier aus.
Wir müssen jetzt ausmehren zwischen fünf Anträgen. Ich ver- weise auf das Papier in Horizontalformat, das gestern ausge- teilt wurde - der Titel sollte übrigens heissen «Minderausga- ben Teuerungsausgleich» und nicht «Teuerungsausgaben». Hier sind die Minderausgaben betreffend die vier zur Diskus- sion stehenden Möglichkeiten aufgeführt, wie der Teuerungs- ausgleich ausbezahlt werden soll: erstens neuer Entwurf des Bundesrates gleich Beschluss des Ständerates und gleich Eventualantrag Vollmer; zweitens Mehrheit der Finanzkom- mission; drittens Minderheit I (Züger); viertens Minderheit II (Weder Hansjürg).
Bevor wir auf Zahlen eintreten, ist ein Grundsatzentscheid zu fällen: Wollen wir bei dieser Festsetzung der Kredite dem Prin- zip der Degression Rechnung tragen oder nicht? Ich mache Sie darauf aufmerksam: Wir meinen, dass wir gerade jetzt, wo wir dem Ständerat beim Bundesbeschluss über den Teue- rungsausgleich an das Bundespersonal in der Differenzberei- nigung zugestimmt haben, die sozialen Aspekte zu berück- sichtigen haben. Das war auch ein Antrag, den Herr Züger ein- gebracht hat; das Anliegen war auch in der Motion 93.3022 enthalten, die wir im Juni dieses Jahres überwiesen haben. Danach soll gegen unten etwas aufgebaut und gegen oben et- was abgebaut werden.
Wir müssen uns bewusst sein, dass es heute in der Eidgenos- senschaft Beamte gibt, deren Jahressalär die Grenze von 300 000 Franken übersteigt. Wir möchten das keineswegs in Frage stellen. Aber in der Wirtschaft gibt es praktisch keine Branche, die auf solchen Salären einen vollen Teuerungsaus- gleich gewährt. Das ist nicht Missgunst, aber das ist eine Tat- sache, die im Raume steht, und die Idee, die dem Mehrheits- antrag zugrunde liegt, ist, dass alle Leute, die über 100 000 Franken Salär haben, bei einem Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent 1700 Franken bekommen. Das ist fast das Dop- pelte der untersten Klassen.
Beim Antrag der Minderheit II (Weder Hansjürg) ist die Plafo- nierung auf 70 000 Franken angesetzt; der Sockel gegen un- ten wird mit der Gewährung von 2 Prozent verstärkt. Die Leute mit einem Einkommen von über 70 000 Franken bekommen dann 1400 Franken.
In der Kommission gab es sehr viele Anträge. Der Antrag der Minderheit I (Züger), der mit 2 Prozent im Prinzip beinahe den vollen Teuerungsausgleich gewähren will, ist bereits in einer ersten Runde ausgeschieden. Mit 11 zu 10 Stimmen hat dann
ganz knapp die Variante gemäss neuem Entwurf des Bundes- rates gegen den Antrag der Minderheit II (Weder Hansjürg) obsiegt. In der Schlussabstimmung wurde dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 13 zu 7 Stimmen zugestimmt, also 1,7 Prozent plus die Plafonierung bei 100 000 Franken.
Wir möchten Ihnen beliebt machen, der Mehrheit der Kommis- sion zuzustimmen. Die Differenz zum Ständerat ist minim, weil es hier wirklich nur noch darum geht, ob man den Plafond bei 100 000 Franken einführen will.
Wir haben noch den Antrag Scherrer Werner. Herr Scherrer hat einen extrem degressiven Antrag vorbereitet: bis 50 000 Franken 2 Prozent - die heutige Lösung kommt dem bereits nahe -; dann eine Zwischenstufe, nämlich bis 70 000 Franken 1,5 Prozent; bis 100 000 Franken 1 Prozent; was darüber ist, 0,5 Prozent. Herr Scherrer, Sie haben sich sicher Mühe gege- ben. Aber Ihr Antrag hat einen wichtigen Nachteil: Er ist viel zu kompliziert. Wir haben bereits Mitte Dezember; es könnte so- mit zu Computerproblemen kommen. Ich möchte noch hören, was Herr Bundesrat Stich dazu sagt Sehr wahrscheinlich ist dieser Antrag gar nicht mehr umsetzbar.
Als letztes noch zu den Auswirkungen: Wenn Sie der Minder- heit I (Züger) zustimmen, haben wir ein Sparpotential von 61 Millionen Franken; bei der Fassung des Bundesrates ha- ben wir 95,1 Millionen Franken Einsparung. Der Antrag der Minderheit II (Weder Hansjürg) liegt mit 97,5 Millionen Fran- ken sehr nahe beim Antrag der Kommissionsmehrheit. Er bringt sogar bei den Bezügen etwas mehr; dagegen würde der Sonderzuschlag, den wir heute in den Städten Zürich und Genf haben, bei seiner Lösung wegfallen. Der Antrag der Mehrheit bringt eine Einsparung von 99,1 Millionen Franken. Der Antrag Scherrer Werner, das möchte ich der Vollständig- keit halber noch sagen, bringt noch 12 oder 13 Millionen Fran- ken mehr an Einsparungen als das, was Ihnen die Kommis- sionsmehrheit vorschlägt.
Wir bitten Sie, dem ausgewogenen Antrag der Kommissions- mehrheit zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Ich möchte Ihnen danken, dass Sie in Arti- kel 2 Absatz 1 des Bundesbeschlusses über den Teuerungs- ausgleich an das Bundespersonal dem Ständerat gefolgt sind und dort entschieden haben, dass der Bundesrat die Löhne festsetzt Wie die Löhne anzupassen sind, ist eine Entschei- dung des Bundesrates und nicht des Parlamentes. Selbstver- ständlich ist es an Ihnen, auch die nötigen Mittel bereitzustel len. Da haben wir verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie die Fahne auf Seite A32 anschauen, stellen Sie fest, dass wir hier zuerst 4,108 Milliarden Franken eingesetzt haben. Dies ent- spricht dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates. Dabei sind wir von einem Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent aus- gegangen. Die Teuerung wird Ende des Jahres voraussicht- lich bei 2,4 oder 2,5 Prozent liegen. Sie kann allerdings noch etwas tiefer ausfallen.
Nehmen wir den Antrag der Minderheit I (Züger) vorweg: Er hat das übernommen, was ich im voraus mit den Personalver- bänden ausgehandelt hatte. Wir haben uns dort auf 2 Prozent Teuerungsausgleich für alle geeinigt Wir gingen davon aus, dass man angesichts der Situation den vollen Teuerungsaus- gleich nicht geben könne, sondern dass man eine Reduktion vornehmen müsse. Wir wollten aber verhindern, dass die Leute auch nominell weniger verdienen als in diesem Jahr. Deshalb sind wir damals auf 2 Prozent gekommen. Ich bin da- von ausgegangen, dass man nicht einen dringlichen Bundes- beschluss fassen soll, um 32 Millionen Franken einzusparen, dies bei einem Defizit von 7 Milliarden Franken. Soviel zum An- trag der Minderheit I (Züger).
Der neue Entwurf des Bundesrates lautet auf 4,079 Milliarden Franken; das entspricht einem Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent Der Ständerat hat dem zugestimmt. Ich persön- lich schlage Ihnen vor, dem Beschluss des Ständerates zuzu- stimmen. Das ist heute vermutlich die zweckmässigste Lö- sung.
Herr Weder Hansjürg sagte, der Antrag der Minderheit II sei fi- nanzpolitisch weise und sozialpolitisch grosszügig und ge- recht. Ich weiss, in der Sozialpolitik sind Gerechtigkeit und Grosszügigkeit dauernd gefordert, aber es ist manchmal
2291
Teuerungsausgleich an das Bundespersonal
schwierig, dem nachzukommen. Wahrscheinlich findet man die absolute Gerechtigkeit trotz allem nicht, und je exakter man unterteilt, desto schwieriger wird es, und desto ungerech- ter wird es gleichzeitig auch wieder.
Nehmen wir das Musterbeispiel von Herrn Scherrer Werner. Er möchte insgesamt auf 4,063 Milliarden Franken reduzieren. Wenn Sie das beschliessen, kann ich Sie versichern, dass der Bundesrat nicht die Abstufung vornimmt, die Herr Scherrer vorgeschlagen hat. Dies ist technisch nicht durchführbar und auch nicht sinnvoll. Man kann nicht einfach sagen: Bis zu ei- nem Einkommen von 50 000 Franken beträgt der Teuerungs- ausgleich 2 Prozent, bis 70 000 Franken 1,5 Prozent usw. Sie müssen sich vorstellen, was das bedeutet, wenn wir exakt auf 70 000 Franken kommen. Dann müssen wir Kalkulationen ma- chen, in die wir die Ortszulage und die Kinderzulage einbezie- hen, und den Satz neu bestimmen. Sie können sagen, so hat- ten Sie das nicht gemeint; aber wir haben Erfahrung mit unse- ren «Kunden»: Wir haben kürzlich die Ortszulagen neu fixiert, auf einen runden Betrag, und wir haben das in der Rechtsstel- lungsverordnung für die vorzeitig Pensionierten irrtümlicher- weise nicht gemacht, sondern dort nur die normale Teuerung aufgerechnet. Das hat bei einzelnen Leuten Differenzen von 1.50 Franken bis 6 Franken gegeben. Ein solcher Rentner ist an das bernische Versicherungsgericht gelangt, und wir ha- ben verloren. Wir müssen jetzt also 42 Leuten zwischen 1.50 Franken pro Jahr und 6 Franken pro Jahr nachzahlen. Das Porto für die Auszahlung ist teurer als das, was sie be- kommen.
Deshalb bin ich sehr dagegen, dass man solch komplizierte Lösungen einführt. Ich verspreche Ihnen, Herr Scherrer, dass der Bundesrat Ihrem Antrag sicher nicht folgen wird, auch wenn Sie die Ausgaben auf 4,063 Milliarden Franken redu- zieren.
Was die Minderheit II (Weder Hansjürg) vorschlägt, werden wir auch nicht tun.
Ich bitte auch die Kommissionsmehrheit, daran zu denken, dass wir alles tun werden, um das nicht zu tun, was Sie vor- schlagen! Denn auch das ist ungerecht und zu kompliziert. Aber ich verspreche Ihnen, dass wir keinen Nachtragskredit verlangen werden. Wir werden uns zu helfen wissen. Wir wer- den das irgendwie, irgendwann und irgendwo im Personalbe- reich einsparen.
Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Bundesrat und dem Ständerat zu, dann haben wir keine Differenzen mehr.
Bonny, Berichterstatter: Ich habe das Wort beinahe für eine persönliche Erklärung verlangt, Herr Bundesrat!
Wenn Sie sagen, Sie würden sicher nicht das tun, was wir hier vielleicht beschliessen werden, dann muss ich Ihnen sagen: Das geht etwas weit. Die Sache ist ganz klar; ich möchte Sie jetzt beim Wort nehmen. Sie haben darauf bestanden, dass Sie die Kompetenz für die Festsetzung des Teuerungsaus- gleichs haben. Aber im gleichen Artikel 2 Absatz 1 des Bun- desbeschlusses über den Teuerungsausgleich an das Bun- despersonal steht: « .... unter Berücksichtigung .... des sozia- len Aspektes .... » Es unterliegt keinem Zweifel - das wurde so- wohl vom damaligen Antragsteller, von Herrn Züger, als auch in der ganzen Diskussion und heute morgen bei der Bereini- gung der Differenz mit dem Ständerat gesagt -, dass wir dar- unter das verstanden haben, was Herr Hafner Rudolf in sei- nem seinerzeitigen Antrag zu diesem Absatz expressis verbis verlangt hat. Ich bitte Sie, doch zu bedenken, dass es nicht nur eine Spielerei mit den Zahlen ist, sondern dass die Wahrung des sozialen Aspektes mitzuberücksichtigen ist
Wir haben heute die Situation, dass wir verschiedenen Branchen in diesem Land, z. B. den Bauern, durch das Sanierungspaket 1 massive Einkommenseinbussen zugemu- tet haben. Dann gleicht es einem Faustschlag, wenn wir bei Einkommen von 100 000 Franken an aufwärts immer noch den vollen Teuerungsausgleich geben. Ich bin beim Bund sel- ber einmal in diesen Einkommenskategorien gewesen. Aber in diesen Kategorien den vollen Teuerungsausgleich zu ge- ben, ist stossend. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe in den letz- ten Tagen sehr viele Chefbeamte getroffen, die für diese Ueberlegung absolut Verständnis haben; das spricht für sie.
Scherrer Werner: Ich weise das Argument zurück, dass man wegen des Computers die Teuerungszulage nicht gestaffelt ausrechnen könne. Es darf doch nicht wahr sein, dass man bis Ende Januar diese Löhne nicht entsprechend berechnen kann!
Hier geht es darum, die soziale Komponente zu berücksichti- gen: Bis 50 000 Franken 2 Prozent Teuerungsausgleich, das ist gerecht. Dass sich jetzt die dicken Fische wehren - inklu- sive der Bundesrat, der nur 0,5 Prozent bekäme - und das nicht wollen, ist für mich selbstverständlich.
Aber seien Sie jetzt einmal sozial, und stimmen Sie meinem Antrag zu, auch wenn er nicht aus Ihrer Küche kommt.
Bundesrat Stich: Ich habe noch Reserven, Herr Scherrer Wer- ner. Mir spielt das keine Rolle. Aber Sie sollten sich nicht vor- stellen, das sei einfach eine Frage des Computers. Sie schaf- fen damit keine Gerechtigkeit, sondern Sie schaffen wirklich nur Probleme.
Das einzige, was ich Ihnen, Herr Bonny, sagen wollte: Sie schaffen zwar weniger Probleme, aber Sie schaffen mit der Be- grenzung auf 100 000 Franken genau die gleichen Probleme. Wir müssen in jedem Fall auf komplizierte Art rechnen, weil es auch in diesem Bereich Leute gibt, die Ortszulagen und Kin- derzulagen haben. Dann kommt noch die Frage der Renten dazu. Auch dort ist Ihr Antrag nicht praktikabel. Aber ich habe Ihnen gesagt: Wir werden Ihre Anliegen prüfen und darüber diskutieren.
Herr Bührer Gerold hat gesagt, er schätze die Wichtigkeit der Sozialpartnerschaft als sehr hoch ein - vielleicht ausgenom- men in solchen Fällen. Ich bin durchaus bereit, Herr Bonny und Herr Bührer, die Sozialpartner zu diesem Thema noch ein- mal zu befragen, wenn Sie diesen Betrag bewilligt und be- schlossen haben, damit wir ihn dann - auch nach Rückspra- che mit den Sozialpartnern - angemessen verteilen können.
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I 55 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 84 Stimmen
Für den Antrag Vollmer 82 Stimmen
Dritte Eventualabstimmung - Troisième vote préliminaire Für den Antrag Minderheit II offensichtliche Mehrheit
Für den Antrag Scherrer Werner Minderheit
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit 131 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II 23 Stimmen
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
93.089
Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral
Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence
Siehe Seite 2286 hiervor - Voir page 2286 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 9. Dezember 1993 Décision du Conseil des Etats du 9 décembre 1993
Präsidentin: Der Ständerat hat sich mit 28 zu 3 Stimmen für die Dringlichkeit ausgesprochen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994 Budget de la Confédération 1994
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.069
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.12.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
2287-2291
Page
Pagina
Ref. No
20 023 470
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.