N
29 septembre 1993
1688
Motion Bäumlin
92.3588
Motion Bäumlin Milchrechnung Compte laitier
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, die Milchrechnung künftig nach folgenden Kriterien offenzulegen:
a Aufgliederung nach effektiven Produktionskosten (Milch, Käse, Butter, Joghurt usw.) und nach Subventionszu- schüssen;
b. wieviel Käsesubventionen im Inland, wieviel ins Ausland; c. Darstellung der Einkommenstransfers (sowohl über den Milchpreis wie über direkte Zahlungen) an die Milchprodu- zenten und der Margen der einzelnen Vermarktungsorgani- sationen;
d. Darstellung der über den Milchpreis hinausgehenden Mittel für die Ueberschussverwertung.
Texte de la motion du 18 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que le compte laitier présente désormais:
a. les coûts de production réels (lait, fromage, beurre, yog- hourt, etc.) et les subventions;
b. le montant des subventions pour le fromage vendu en Suisse et pour le fromage exporté;
c. les transferts de revenu dont bénéficient les producteurs de lait (aussi bien grâce au prix du lait que grâce aux paiements directs) et les marges de chacune des organisations de com- mercialisation;
d. les moyens financiers qui dépassent le prix du lait et qui sont octroyés pour la mise en valeur des excédents.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann, Bircher Silvio, Bodenmann, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Caspar- Hutter, Danuser, de Dardel, Diener, Eggenberger, Fankhau- ser, von Felten, Goll, Gonseth, Hafner Ursula, Hämmerle, Her- czog, Hubacher, Jeanprêtre, Keller Anton, Leemann, Leuen- berger Ernst, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Meyer Theo, Misteli, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Züger (34)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993
In Artikel 4 des Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 vom 16. De- zember 1988 (SR 916.350.1) sind die Grundsätze zur Ausge- staltung der Milchrechnung festgelegt. Demnach hat die Milchrechnung zu enthalten:
a. die gesamten Aufwendungen des Bundes für die Verwer- tung der Milchprodukte, einschliesslich der Aufwendungen für weitere Massnahmen dieses Beschlusses, nämlich Umstel- lung von Betrieben, Förderung der Milchqualität durch Zucht, Förderung der Verwendung von Vollmilch zur Aufzucht und Mast, Verfütterung von Magermilch, Beiträge zur Beschaffung von Aushilfsmilch, Förderung der Käseproduktion und Um- zonungen;
b. die Leistungen zur Deckung der Aufwendungen, nämlich die zweckgebundenen Einnahmen, die Beteiligung der Ver- kehrsmilchproduzenten und die Leistungen aus allgemeinen Bundesmitteln.
Die in der Staatsrechnung und auch im Budget zur Staatsrech- nung ausgewiesenen Einnahmen- und Ausgabenrubriken tra- gen dieser Vorschrift Rechnung. Die von der Motionärin ver-
langte Aufgliederung nach effektiven Verwertungsverlusten und Produkten ist in der Staatsrechnung bereits erfüllt. Eine Aufgliederung der Käsesubventionen im In- und Ausland so- wie die Darstellung der Einkommenstransfers an die Milchpro- duzenten und der Margen der einzelnen Vermarktungsorgani- sationen und der «über den Milchpreis hinausgehenden Mittel für die Ueberschussverwertung» sprengt den Rahmen einer Staatsrechnung. Hingegen enthalten die Jahresberichte der drei mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben betrauten Organisa- tionen, Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, Butyra und Schweizerische Käseunion, einen Grossteil der ge- wünschten Informationen. Die Verwaltung ist jederzeit gerne bereit, über spezielle Aspekte Auskunft zu erteilen.
Der Bundesrat hat im 7. Landwirtschaftsbericht dargelegt, wel- che Anpassungen unserer Agrarpolitik er als notwendig erachtet. Dabei wird der Schwerpunkt auf direkten Einkom- menszuschüssen und der Abkehr von der absoluten Preisga- rantie liegen, verknüpft mit einer Deregulierung in den Berei- chen Milchverarbeitung und Milchvermarktung. Im Zusam- menhang mit der Neuorientierung der Milchpolitik wird es un- umgänglich sein, die gesetzlichen Grundlagen und demzu- folge auch die Milchrechnung neu zu gestalten.
Der Motion kann in der vorliegenden Form aus den erwähnten Gründen nicht entsprochen werden. Im Hinblick auf die be- reits eingeleitete Neuorientierung der Agrarpolitik kann das Anliegen als Postulat entgegengenommen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Frau Bäumlin: Ich habe gestern knurrend der Umwandlung in ein Postulat zugestimmt, weil ich nicht wusste, dass heute über meine Motion hätte diskutiert werden können. Ich dachte, dass sie wie üblich im Pendenzenberg verschwinden würde, wenn ich sie nicht umwandle. So kann es einem ge- hen. Mein Knurren hat mit der sehr bescheidenen Antwort des Bundesrates zu tun, besonders zu den beiden wichtigsten Punkten c und d meines Vorstosses.
Der Bundesrat schreibt, die Darstellung der Einkommens- transfers und Margen der Vermarktungsorganisationen sowie der über den Milchpreis hinausgehenden Mittel für die Ueber- schussverwertung sprenge den Rahmen einer Staatsrech- nung, und ich könne mir die gewünschten Informationen zu ei- nem grossen Teil bei den Verbänden holen. Das finde ich eine sehr magere Auskunft. Ich habe schon über meine Motion mit Vertretern des Bundesamtes für Landwirtschaft und auch des Finanzdepartementes diskutiert und eigentlich in diesen Dis- kussionen bestätigt erhalten, dass auch die Milchrechnung grössere Transparenz sehr wohl vertragen könnte. Auch die ganze gehabte Milchwirtschaftsdiskussion von gestern und heute hat das bestätigt
Wenn ich also ein wenig voreilig in ein Postulat umgewandelt habe, heisst das nicht, dass ich auf diese weder in den Jahres- berichten des Zentralverbandes, der Butyra und der Käse- union noch in der Milchrechnung sichtbar werdenden Infor- mationen verzichten will oder sie unter vier Augen beim Bun- desamt für Landwirtschaft einholen möchte.
Schliesslich vertröstet mich der Bundesrat auf die neue Agrar- politik: Sie werde eine Neuorientierung der Milchpolitik und eine Neugestaltung der Milchrechnung bringen. Herr Bundes- rat, wann wird das sein? Wann werden Milchverarbeitung und Milchvermarktung dereguliert und auf wessen Kosten? Wel- che Privilegien werden dann fallen? Mit diesen Fragen bin ich bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Motion Bäumlin Milchrechnung Motion Baumlin Compte laitier
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3588
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Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1993 - 08:00
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1688-1688
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20 023 181
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