Motion to strengthen jobless counselling accepted

20023167Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)27 sept. 1993Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The National Council voted on Motion 93.3336 by Fasel concerning jobless counselling. The Federal Council had asked for conversion into a postulate, but the chamber rejected that approach and accepted the motion by 82 votes to 54. The effect is that the Federal Council was directed to consider counselling for unemployed persons as an independent preventive measure within the revision of the unemployment insurance legislation.

Regeste Omnilex

Parliamentary motion; transmission versus conversion into postulate: where the chamber resolves to transmit the motion, the Federal Council is bound to act on the requested legislative direction, and a rejected conversion into a postulate has no dispositive effect. Voting figures may evidence the chamber's will, but the decisive point is the formal transmission decision.

Texte intégral

Motion d'ordre

1626

N

27 septembre 1993

93.3336

Motion Fasel Beratung von Arbeitslosen Service de consultation à l'intention des chômeurs

Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1993

Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeits- losen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Prä- ventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken.

Texte de la motion du 17 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, de faire figurer dans la liste des mesures préventives les conseils aux chômeurs en tant qu'ins- truments autonomes et de développer ces services.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann, Bircher Peter, Blatter, Bühlmann, Columberg, David, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberger, Gardiol, Gonseth, Grossenbacher, Hol- lenstein, Misteli, Seiler Rolf, Sieber, Stamm Judith, Zwygart (19)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die zunehmende Arbeitslosigkeit macht deutlich, dass viele Arbeitslose nach ihrer Entlassung grosse Mühe haben, neue Beschäftigungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt zu erkennen und wahrzunehmen. Insbesondere bei struktureller Arbeitslo- sigkeit, die für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehme- rinnen oft eine berufliche Neurorientierung bedeutet, sind viele Arbeitslose unsicher und ratlos, in welchen beruflichen Bereichen sie inskünftig am ehesten eine Chance haben, wie- der eine Stelle zu finden. Sie sind dringend auf gute und quali- fizierte Beratung angewiesen. Die bisherigen Erfahrungen mit Arbeitslosen zeigen zudem, dass eine gute Beratung die Dauer der Arbeitslosigkeit entscheidend verkürzen kann und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Lang- zeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung darstellt

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993

Die den Arbeitsmarktbehörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel für die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen stehen in einem ungünsti- gen Verhältnis zur herrschenden Arbeitslosigkeit. Vielfach kann die Aufgabe der Arbeitsvermittlung von den personell un- terdotierten Amtsstellen nicht mehr wahrgenommen werden. Die heute schonungslos zutage tretenden Schwachstellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung werden gegenwärtig in einer Felduntersuchung dokumentiert. In einer aktiven, lagegerechten Arbeitsmarktpolitik sind Bera- tung und Vermittlung prioritär und müssen präventiv einge- setzt werden. Die Menschen in unserem Lande erwarten fach- kundige, effiziente und unbürokratische Hilfe bei ihrer Stellen- suche. Volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch könnte es fatal sein, wenn der Staat in der heutigen Lage die ihm zuge- wiesene Aufgabe der öffentlichen Arbeitsvermittlung nicht wirksam wahrnähme. Der aus Langzeit- und Jugendarbeitslo- sigkeit entstehende Schaden ist unabsehbar und könnte irre- parabel werden. Die an die Beratung und Vermittlung gestell- ten Anforderungen sind jedoch ohne zusätzliche Mittel nicht mehr erfüllbar. Der Einsatz dieser Mittel kommt uns schluss- endlich günstiger zu stehen. Die Vermeidung bzw. die Verkür- zung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch echte Prävention mit Beratung und Vermittlung führt zu Einsparungen von Ar- beitslosengeldern und anderen sozialen Kosten.

Abgestützt auf die Erkenntnisse der oben erwähnten Feldun- tersuchung wird die öffentliche Arbeitsvermittlung daher einer Reform unterzogen, in deren Zentrum die Beratung und Ver- mittlung, nicht die Administrierung der Arbeitslosigkeit steht Diese Reform soll zum einen im Rahmen der laufenden zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, zum anderen durch ein Bündel weiterer Massnahmen ausser- halb dieser Teilrevision erreicht werden.

Folgende Ansatzpunkte zu einer solchen Reform sind Be- standteil der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversiche rungsgesetzes:

  • Das wenig effiziente Stempelkontrollsystem mit seinem ad- ministrativen Aufwand soll durch weniger häufige, aber inten- sive Beratungs- und Vermittlungsgespräche ersetzt werden.

  • Die Zahl der verfügbaren Berater/Vermittler soll in einem ver- nünftigen Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen stehen. Dabei anfallende Mehrkosten sollen durch die Arbeitslosenversiche rung mitfinanziert werden.

  • Die Ausbildung des Beraters/Vermittlers soll konsequenter gefördert werden. Ein entsprechendes Berufsbild mit Lehr- gang ist bereitzustellen.

In Prüfung bzw. zum Teil bereits verwirklicht sind weitere Ele- mente der angestrebten Reform:

  • Die Beratung und Vermittlung soll zwecks Entlastung der Ar- beitsämter auf Gemeinde- und Kantonsebene durch regionale Stellen gestärkt werden. Diese regionalen Beratungs- und Ver- mittlungszentren sind soweit möglich interinstitutionell aufzu- bauen und zu organisieren. Sie sollen den Ratsuchenden fachlich qualifizierte, abgestimmte Dienstleistungen in den Be- reichen Vermittlung, Berufsberatung, Weiterbildung, Umschu- lung, Rechtsberatung usw. anbieten.

  • Die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der pri- vaten Arbeitsvermittlung ist durch geeignete Massnahmen zu fördern und zu institutionalisieren. Entsprechende Versuche laufen in einzelnen Kantonen bereits. Erste Erfahrungen dürf- ten demnächst vorliegen.

  • Geeignete Instrumente für die Akquisition von Stellenange- boten (auf freiwilliger Basis) sollen bereitgestellt werden.

  • Das bestehende Avam-System ist verstärkt auszubauen und auf die angestrebte interinstitutionelle Zusammenarbeit aus- zurichten.

Die oben skizzierten Ansatzpunkte zu einer Reform der öffentli- chen Arbeitsvermittlung zeigen, dass der Bundesrat bereits verschiedene Schritte in die Wege geleitet hat, die der Stoss- richtung der vorliegenden Motion entsprechen. Der Bundesrat ist zuversichtlich, mit diesem Massnahmenbündel den Weg zu einer wesentlichen Stärkung der Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen bereiten zu können.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen

82 Stimmen 54 Stimmen

Ordnungsantrag Suter Verschiebung der Europadebatte Die nationalrätliche Debatte über die Europapolitik ist bis zum Vorliegen der Botschaft zur Volksinitiative «Geboren am 7. De- zember» und/oder bis zur Behandlung des bundesrätlichen Berichts zur Aussenpolitik zu verschieben.

Motion d'ordre Suter Renvoi du débat sur l'Europe Le débat du Conseil national sur la politique européenne doit être repoussé jusqu'à la présentation du message sur l'initia- tive populaire «né le 7 décembre» et/ou jusqu'au traitement du rapport du Conseil fédéral sur la politique extérieure.

  1. September 1993 N

1627

Ordnungsantrag

Suter: Ich spreche zu Ihnen als überzeugter Europäer, der die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EG unterstützt - ich habe deshalb auch die Motion Rebeaud unterschrieben - und der auch dafür ist, dass in unserem Land bald eine zweite EWR-Abstimmung stattfindet.

Diese dringend nötige Europadebatte möchte ich nicht ad Ca- lendas graecas verschieben, ihr auch nicht ausweichen; aber ich möchte sie dann stattfinden lassen, wenn sie vorbereitet ist, und ihr damit auch das Gewicht zukommen lassen, das sie verdient. Seit dem 6. Dezember 1992 wird viel geredet, bewegt hat sich aber nichts. Nun will der Nationalrat wieder reden, viel heisse Luft erzeugen, aber bewegen wird er damit nichts.

Diese Debatte wird zunächst Hoffnungen wecken, wird dann aber Verwirrung stiften und Illusionen übriglassen. Es hat kei- nen Sinn, ohne Vorbereitung in die Europadebatte einzustei- gen. Diese Europadebatte muss bald stattfinden, simultan in beiden Räten und aufgrund klarer Anträge und Begründun- gen. Anhand von Interpellationen indes können keine konkre- ten Ergebnisse erzielt werden. Die CVP hat in ihrem kürzlich erschienenen Pressecommuniqué zu Recht festgestellt, dass zurzeit kein parlamentarischer Handlungsbedarf bestehe. Die- ser Handlungsbedarf ist dann gegeben, wenn erstens die Bot- schaft zur Initiative «Geboren am 7. Dezember» vorliegt, wenn zweitens die eingereichten Motionen - bereits erwähnt habe ich die von Herrn Rebeaud, aber es geht auch um jene der CVP-Fraktion - zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Abstimmung gelangen, wenn drittens der längst überfällige Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik vorliegt und wenn viertens über die Initiative der Lega dei Ticinesi befunden wer- den kann.

Bei aller Sympathie für Genf sollten wir nicht, wie unser hoch- geschätztes Büro, dem Genius loci erliegen; damit würden wir der Sache einen Bärendienst erweisen.

Ich bitte Sie, meinen Ordnungsantrag auf Verschiebung zu un- terstützen. Sie geben uns damit Gelegenheit, die dringend nö- tige Europadebatte zur richtigen Zeit, gut vorbereitet und ver- antwortungsbewusst sowie gestützt auf klare Anträge zu füh- ren, um so auch konkrete, nachvollziehbare Entscheide fällen zu können.

Präsident: Das Büro hat nach längerer Diskussion die Durch- führung einer Europadebatte aus zwei Gründen beschlossen: 1. Die von der EG aufgestellten Forderungen an die Schweiz für bilaterale Verhandlungen haben eine neue Ausgangslage geschaffen.

  1. Der Ständerat führt morgen ebenfalls eine Europadebatte durch. Es wäre daher sicher nicht angezeigt, dass wir nicht ein Gleiches tun.

Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Suter Dagegen

90 Stimmen

52 Stimmen

Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Fasel Beratung von Arbeitslosen Motion Fasel Service de consultation à l'intention des chômeurs

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1993

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3336

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

27.09.1993 - 15:30

Date

Data

Seite

1626-1627

Page

Pagina

Ref. No

20 023 167

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Mots-clés

unemploymentcounsellingmotionpostulateparliamentary votepreventive measures

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether Motion Fasel should be transmitted as a motion or only converted into a postulate.

Solution extraite

The National Council transmitted the motion; the proposal to convert it into a postulate was not followed.

Motifs extraits

A majority considered that counselling and placement should be strengthened as an autonomous preventive measure, and the chamber voted 82 to 54 in favour of transmission.

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