1593
Miete. Wohnen. Persönliche Vorstösse
seulement on ne peut pas accepter la motion, mais encore on ne peut pas accepter non plus le postulat.
J'aimerais simplement rappeler ici, pour ne pas répéter ce qu'a déjà dit M. Hegetschweiler, trois éléments: première- ment, c'est une vue de l'esprit que de croire que le propriétaire est toujours la partie la plus forte dans un contrat de bail. Il peut arriver des situations tout à fait contraires dans lesquelles le propriétaire a besoin des loyers, simplement parce que ça as- sure ses moyens d'existence. Dès lors, dès le moment où le loyer n'est plus payé, le propriétaire se trouve dans une situa- tion qui est au moins aussi défavorable que celle du locataire. Il y a certes de gros propriétaires, mais il y en a aussi de petits. Poser des règles abstraites nous paraît complètement faux.
Deuxièmement, dans la situation actuelle du marché du loge- ment, qui n'est plus tout à fait celle qui régnait au moment où M. de Dardel a déposé sa motion, même le propriétaire qui ob- tient l'expulsion de son locataire n'est plus du tout sûr de pou- voir relouer tout de suite son logement. Et alors, il s'expose en- core à davantage de pertes s'il ne peut pas réagir immédiate- ment au non-paiement du loyer.
Troisièmement - et c'est probablement l'argument fondamen- tal -, nous devons éviter de créer, dans notre situation écono- mique, des cascades. Nous avons vu, dans le domaine de la construction notamment, les conséquences tragiques de ces cascades. L'entrepreneur général ne peut plus payer, il ne paie pas ses sous-traitants. Par conséquent ces derniers, qui n'ont aucune responsabilité dans la catastrophe, sont à leur tour mis en difficulté et ne peuvent plus payer leurs fournis- seurs. Ce genre de cascade compromet complètement notre système économique et juridique; il faut l'éviter.
Que l'on protège le locataire de manière générale - le locataire qui est disposé à payer ses loyers, qui remplit ses obligations - contre des congés abusifs, on l'a beaucoup demandé, vous l'avez obtenu. Que le locataire qui ne remplit pas ses obliga- tions soit sanctionne, cela me paraît tout à fait normal.
Je vous propose de refuser la motion de Dardel, même trans- formée en postulat.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
40 Stimmen 64 Stimmen
92.3576
Motion Baumberger Uebergang zur Marktmiete Passage d'un système de loyers déterminés par les coûts à un système de loyers libres
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird - zur Förderung von Investitionen auf dem Wohnbaumarkt und im Interesse einer besseren und soziale- ren Wohnraumversorgung namentlich auch für jüngere Leute und Familien - eingeladen, dem Parlament Bericht und Antrag vorzulegen für die Revision des Achten Titels des Obligatio- nenrechtes (Miete) mit folgender Zielsetzung:
Ueberarbeitung jener Vorschriften über die Mietzinsen, wel- che faktisch ein System der Kostenmiete bewirken, mit schritt- weisem Uebergang zur Marktmiete auch im Bereiche der Alt- wohnungen.
Ueberarbeitung jener Vorschriften, welche die Investoren vom Wohnungsbau abschrecken, weil die Eigentumsrechte zu weitgehend beschränkt sind oder von schwer überblickba- ren juristischen Fussangeln abhängen.
Beibehaltung und Anpassung jener Vorschriften, welche die Mieter im Sinne des Verfassungsauftrages (Art. 34septies Bundesverfassung) vor möglichen Missbräuchen schützen.
Texte de la motion du 18 décembre 1992
Afin d'encourager les investissements sur le marché du loge- ment et d'améliorer l'offre de logements sociaux, surtout pour les jeunes et les familles, le Conseil fédéral est invité à soumet- tre un rapport au Parlement et à lui présenter une proposition de révision du titre huitième du CO (Du bail à loyer), qui contienne les points suivants:
Modification des dispositions relatives au loyer qui engen- drent de fait un système de loyers déterminés par les coûts de passage progressif à un système de loyers libres, notamment pour ce qui est des anciens appartements.
Modification des dispositions qui dissuadent les investisse- ments de s'engager dans la construction de logements, dans la mesure où elles limitent par trop les droits des propriétaires ou les font dépendre de règles piège difficilement compréhen- sibles.
Maintien et adaptation des dispositions qui protègent les lo- cataires contre les abus, conformément au mandat défini à l'article 34septies de la Constitution fédérale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Blat- ter, Bonny, Bührer Gerold, Bürgi, Cincera, Columberg, Dettling, Ducret, Engler, Epiney, Fehr, Fischer-Seengen, Fischer-Sur- see, Frey Walter, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Gysin, Heget- schweiler, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Mühlemann, Narbel, Neu- enschwander, Oehler, Poncet, Raggenbass, Reimann Maximi- lian, Ruckstuhl, Rutishauser, Segmüller, Spoerry, Vetterli (41)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 1. Juli 1990 ist das neue Mietrecht in Kraft getreten. Es hat sich gezeigt, dass damit über das für eine Missbrauchsgesetz- gebung Erforderliche hinausgegangen und Investitionen auf dem Wohnungsmarkt entmutigt worden sind. Die erforderli- che Wohnraumversorgung stützt sich seither zunehmend auf Bundesmittel (WEG). Das Nein zum EWR vom 6. Dezember 1992 dürfte die Investitionsbereitschaft zusätzlich lähmen. Eine Revision des Mietrechts mit schrittweisem Uebergang von der Kostenmiete zur Marktmiete bildet Teil des erforderli- chen Revitalisierungsprogrammes. Wohnungsbau muss wie- der attraktiv werden. Ein ausreichend grosser Wohnungs- markt (unter Einbezug der Altwohnungen) sorgt besser für be- zahlbare Mietzinsen als deren Koppelung mit den Hypothe- karzinsen und dergleichen.
Um eine qualitativ und quantitativ gute Wohnungsversorgung in der Schweiz sicherzustellen, drängt sich - neben verschie- denen bau- und erschliessungsrechtlichen Massnahmen - eine Ueberarbeitung des Achten Titels des OR über die Miete auf. Dieser muss auf seine eigentliche Aufgabe als Miss- brauchsgesetzgebung zurückgeführt werden. Dem Investor muss wieder die Erzielung einer angemessenen Rendite zu- gebilligt werden, auch ohne dass er sich zunächst juristischen Rat besorgen muss. Gleichzeitig ist der Wohnungsmarkt inso- fern zu vergrössern, als die vom neuen Mietrecht zementierte unsoziale Privilegierung für die Mieter von Altwohnungen schrittweise abgebaut wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mai 1993
Die vom Bundesrat im Herbst 1991 eingesetzte Studienkom- mission «Marktmiete» prüft die Frage des Uebergangs zur Marktmiete, allenfalls verknüpft mit flankierenden Massnah- men wie einer Subjekthilfe für die betroffenen Mieter zur Linde- rung von Härtefällen. Diese Abklärungen erfordern Zeit; der Schlussbericht dürfte Mitte 1993 vorliegen.
Die Motion geht in die gleiche Richtung wie der Auftrag der Kommission, so dass der Vorstoss als Postulat entgegenge- nommen werden kann.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
N
Chômage. Interventions personnelles
1594
27 septembre 1993
Seiler Rolf: Ich beantrage, dieses Geschäft auf die Winterses- sion oder eine spätere Session zu verschieben. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die eingesetzte Studien- kommission «Marktmiete». Wie wir wissen, ist der Bericht der Studienkommission inzwischen erschienen, aber er ist nicht in unserem Besitz, oder die meisten der Damen und Herren Par- lamentarier werden diesen Bericht noch nicht erhalten oder zumindest nicht gelesen haben. Erst heute haben Sie vom Do- kumentationsdienst ein Formular erhalten, auf dem dieser Be- richt angeboten wird.
Marktmiete ist ein sehr brisantes Thema. Frau Spoerry hat vor- hin zu Recht von einem Glaubenskrieg gesprochen. Auch die Forderung des Namensaufrufes zeigt, wie brisant dieses Thema ist. Ich meine, wir sollten diese Diskussion in Kenntnis aller Tatsachen, insbesondere auch der Arbeiten dieser Exper- tenkommission, führen. Daher bin ich der Meinung, wir sollten dieses Geschäft verschieben.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Seiler Rolf Dagegen
73 Stimmen 5 Stimmen
Arbeitslosigkeit. Persönliche Vorstösse. Allgemeine Aussprache Chômage. Interventions personnelles. Débat général
Baumberger: Selbstverständlich reiht sich auch meine dring- liche Interpellation (93.3388), welche die Zusammenhänge zwischen der Pflicht zur Bezahlung der direkten Bundessteuer und der Arbeitslosigkeit aufgreift, in einen grösseren Zusam- menhang ein. Gerade die Abstimmung vom vergangenen Wo- chenende hat - mit über 70 Prozent Jastimmen zum dringli- chen Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslo- senversicherung - die Zielrichtung aufgezeigt, in deren Rah- men auch diese Interpellation zu sehen ist. Es geht darum, dass die für unser soziales Netz, also auch für die Arbeitslosig- keit vorhandenen Mittel gezielt einzusetzen sind. Das heisst: Es geht einerseits um einen echt sozialen Einsatz der Mittel - dort helfen, wo es wirklich nötig ist, und dort zurücknehmen, wo es zumutbar ist - und andererseits um die Vergrösserung der Chancen für Arbeitslose, neu anzufangen. Es geht sodann auch, und das ist wichtig, um die Begrenzung des administra- tiven Aufwandes. Das heisst: Wir müssen die Mittel weniger einsetzen, um die Arbeitslosigkeit zu administrieren - wie das heute im Bereich der direkten Bundessteuer noch allzu stark geschieht -, sondern eben um die Arbeitslosigkeit zu vermin- dern. In diesem Zusammenhang geht es mir um einen kleinen Baustein, der zeitlich dringend ist, was auch das Büro erkannt hat.
Die Antwort des Bundesrates, die ich vorhin ganz kurz überflie- gen konnte, befriedigt mich nicht oder jedenfalls nicht vollstän- dig. Es geht um zwei Punkte, und in beiden bin ich nicht voll befriedigt:
Ich möchte daher den Bundesrat doch noch einmal anfragen, ob es nicht möglich wäre, bei der Anwendung von Artikel 42 des erwähnten Bundesratsbeschlusses eine grössere Flexibi- lität an den Tag zu legen. Als Alternativen bleiben ja nur das Betreibungsamt und der Gang zum Fürsorgeamt; dies sind je- doch Wege, die den Arbeitslosen sozial zusätzlich ausgrenzen und mit administrativem - und daher zu vermeidendem - Leer- lauf verbunden sind.
Inzwischen wurde das geändert. Einen Tag nach der Einrei- chung meiner Interpellation erfolgte auch die Publikation in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts. Heute liegt die Erlasskompetenz bei 1500 Franken pro Jahr; das ist besser, aber meines Erachtens immer noch klar ungenügend. Es wäre richtig, diese Kompetenz den Kantonen zu delegieren, die sich ohnehin mit vergleichbaren Fällen zu befassen haben. Das ist eine Zielsetzung, die wir generell verfolgen müssen. Es sollen nicht zwei Administrationen dasselbe machen. Selbst- verständlich nehme ich wirklich bedeutsame Fälle aus und würde diese dann der Eidgenössischen Erlasskommission zuweisen.
Ich möchte den Bundesrat bitten, zur Vermeidung von Härte- fällen und administrativen Leerläufen hier noch einmal über die Bücher zu gehen. Es gibt nämlich einen zweiten wesentli- chen Mangel in der neuen Verordnung: sie tritt erst auf 1. Ja- nuar 1995 in Kraft. Bis dahin werden wir eine ganze Menge, ja Tausende von Fällen haben, mit denen die Eidgenössische Kommission befasst werden wird, und das müssen wir ver- meiden.
Ich habe den Bundesrat im Zusammenhang mit dem Verhält- nis zwischen direkter Bundessteuer und Arbeitslosigkeit nach möglichen weiteren Massnahmen gefragt. Ich glaube, noch eine gefunden zu haben, und möchte diese dem Bundesrat mitgeben: Ich meine, es wäre von Vorteil, wenn die Zahlungs- fristen der direkten Bundessteuer in solchen Fällen an jene der Gemeinde- und Staatssteuern angepasst würden. Die fixe Zahlungsfrist per Ende März jedes Jahres stellt nämlich lang- fristig Arbeitslose erfahrungsgemäss ebenfalls vor eine schwierige Situation.
Ich möchte den Bundesrat bitten, das auch zu überlegen und wenn möglich zu verbessern.
Blocher: Es werden viele Rezepte angeboten, um die Arbeits- losigkeit zu bekämpfen. Doch nicht alle sind geeignete Mittel, um die Arbeitslosigkeit wirklich zu bekämpfen und Stellen zu schaffen. Wenn die sozialdemokratische Fraktion in ihrer dringlichen Interpellation in erster Linie zwei Mittel anbietet ... erstens Geld an Private verteilen, damit es wieder ausgegeben wird, und zweitens eine Menge von Staatseingriffen, die zum Teil nicht sozialdemokratisch, sondern sozialistisch sind -, dann wird klar, dass damit keine Arbeitsplätze geschaffen wer- den. Im Gegenteil: Auf die Dauer werden Arbeitsplätze ver- nichtet und somit Arbeitslose «produziert». Das Reden dar- über mag den Anschein erwecken, als schlüge jemandes Herz für die Vollbeschäftigung. Aber wenn man das genauer analy- siert, trifft das Gegenteil zu.
Die Verantwortung für die Schaffung von Arbeitsplätzen muss in erster Linie bei den Unternehmen liegen. Ich sage das des- halb, weil auch dorthin die Verantwortung zugewiesen werden muss. Der Staat kann in dieser Sache allerdings einiges tun, wenn auch weniges. Aber das wenige muss er richtig tun, und es fragt sich, ob er das wirklich tut.
Das wird in der dringlichen Interpellation der Schweizerischen Volkspartei (93.3409) angesprochen. Es sind Binsenwahrhei- ten, aber Binsenwahrheiten müssen immer wieder gesagt werden, weil man sie nicht wahrhaben will: Es muss der not- wendige Freiraum geschaffen werden.
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren erklärt, dass er diesen
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Motion Baumberger Uebergang zur Marktmiete Motion Baumberger Passage d'un système de loyers déterminés par les coûts à un système de loyers libres
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.3576
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 27.09.1993 - 15:30
Date
Data
Seite
1593-1594
Page
Pagina
Ref. No
20 023 155
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