N 18 juin 1993
1388
Motion Dünki
transport et dans les abattoirs ou de concrétiser ces exigences de façon appropriée:
L'espèce et le nombre d'animaux à transporter dans un vé- hicule doivent figurer dans le permis de circulation de même que, bien lisiblement, à l'extérieur du véhicule.
Pour ce qui est de l'étourdissement des animaux, seuls se- ront autorisés les appareils et équipements contrôlés et ap- prouvés.
Les autorités veillent à ce que des personnes qualifiées, qui recevront régulièrement des instructions sur la protection des animaux, soient présentes lorsque les animaux sont déchar- gés du véhicule, pris en charge, conduits au lieu d'abattage et étourdis.
Un vétérinaire ou un responsable de la protection des ani- maux contrôlera, dans les grands abattoirs, les animaux de boucherie lors du déchargement et supervisera les personnes chargées de faire descendre les animaux du véhicule, de les prendre en charge, de les conduire au lieu d'abattage et de les étourdir.
Il convient d'élaborer, de concert avec des praticiens, des li- gnes directrices détaillées pour des abattoirs conformes aux exigences de la protection des animaux. Dorénavant, l'appré- ciation et l'aménagement des abattoirs devront dépendre es- sentiellement de critères éthologiques; en d'autres termes, les procédés appliqués dans les abattoirs devront tenir compte du comportement et des besoins des animaux.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bühlmann, Danuser, Gardiol, Gonseth, Hämmerle, Hollenstein, Meier Hans, Misteli, Rebeaud, Robert, Steiger, Thür, Tschäppät Alexander, Zwygart (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In den letzten dreissig Jahren stieg der Fleischkonsum stän- dig an. Da zudem aus agrarpolitischen Gründen der Fleisch- import durch eine vermehrte Inlandproduktion ersetzt wurde, nahm die Zahl der jährlichen Schlachtungen wesentlich zu. Demgegenüber wurden zwischen 1960 und 1990 aus wirt- schaftlichen Gründen viele Schlachthöfe stillgelegt. Dies be- traf insbesondere kleinere und mittlere Betriebe und Privat- metzgereien. Dieser Konzentrationsprozess ist heute noch in vollem Gange. Nach Meinung von Experten verschwinden in den nächsten Jahren die kleinen und mittleren Schlachthöfe fast vollständig, so dass im Jahre 2000 kaum noch ein Dut- zend Grossbetriebe existieren werden.
Die hohe Zahl an Tierschlachtungen und deren Konzentration auf immer weniger, dafür grosse und leistungsfähige Schlachthöfe haben tierschutzrelevante Folgen:
Die Tiertransporte nehmen notwendigerweise zu, die Trans- portstrecken und -zeiten werden länger, und
in den Schlachthöfen müssen pro Zeiteinheit sehr viele Tiere angeliefert, getrieben, eingestallt, betäubt und getötet werden. Mit dieser Kapazitätssteigerung haben indessen die Abläufe und Anlagen, aber auch das Personal nur bedingt Schritt hal- ten können, wie der Bundesrat in Antworten auf parlamentari- sche Vorstösse (Wiederkehr, Meier Hans, Weder Hansjürg) selber festhält
Der Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen kann wirkungsvoll durch zwei Massnahmen angegangen wer- den: kurzfristig durch die Verankerung von klaren und strikten Vorschriften für die Bereiche Schlachtung und Transport in der Tierschutzverordnung sowie durch straffen und einheitlichen Vollzug dieser Vorschriften; mittel- und langfristig durch die Er- arbeitung eines umfassenden Konzepts für humane Schlacht- höfe (human: für Tiere und die dort arbeitenden Menschen sol- len Verbesserungen resultieren).
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mai 1993
Der Bundesrat hat bereits bei früherer Gelegenheit festgestellt, dass bei der Schlachtung von Tieren in der Praxis Missstände bestehen. Er steht den Anliegen der Motion grundsätzlich po- sitiv gegenüber und beabsichtigt, diese im Zusammenhang
mit der nächsten Revision der Tierschutzverordnung zu prü- fen. Er erachtet es jedoch als angezeigt, dass die Zweckmäs- sigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen gesetzlicher und anderer Art im Rahmen von Expertengruppen näher unter- sucht und allfällige Massnahmen in einer Vernehmlassung den interessierten Fachkreisen unterbreitet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3134
Motion Dünki Solidarität in der Arbeitslosenversicherung Solidarité dans l'assurance-chômage
Wortlaut der Motion vom 17. März 1993
Der Bundesrat wird ersucht, in der Botschaft für die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzusehen, dass die Beiträge vom ganzen massgebenden Lohn gemäss AHV- Gesetzgebung zu erheben sind. Dagegen sind die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach wie vor gegen oben zu pla- fonieren.
Texte de la motion du 17 mars 1993
Le Conseil fédéral est chargé de prévoir, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, que les cotisations soient prélevées sur la totalité du salaire déterminant selon la législation sur l'AVS. En revanche, les prestations de l'assu- rance-chômage continueront d'être plafonnées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bischof, Dar- bellay, Diener, Eggenberger, Engler, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Hubacher, Jaeger, Maeder, Meier Hans, Meier Sa- muel, Rychen, Schmid Peter, Seiler Rolf, Thür, Weder Hans- jürg, Züger, Zwygart (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993
Die Aufhebung der Beitragsplafonierung kann entgegen der Meinung des Motionärs nicht auf dem Weg einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) eingeführt werden. Artikel 34novies Absatz 4 der Bundesverfassung schreibt vor, dass die Höhe des beitragspflichtigen Lohnes durch Gesetz zu begrenzen ist. Die Konkretisierung des vom Motionär ange- strebten Ziels könnte daher nur mittels einer Revision der Bun- desverfassung eingeführt werden. Der Bundesrat ist der Auf- fassung, dass eine solche Revision in der gegenwärtigen Si- tuation nicht zweckmässig ist. Hingegen ist der Bundesrat be- reit, die Frage der Höhe des gesetzlichen Plafonds (gegenwär- tig 8100 Franken pro Monat) anlässlich der bevorstehenden ordentlichen Gesetzesrevision (voraussichtliche Inkraftset- zung Mitte 1994) zu prüfen. Diese Prüfung wird im Rahmen der allgemeinen Ueberlegungen in bezug auf die Finanzierungs- frage der Arbeitslosenversicherung stattfinden. Um eine ge- wisse Flexibilität in diesem Bereich zu ermöglichen, schlägt der Bundesrat vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
1389
Motion Keller Rudolf
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3067
Motion Keller Rudolf Bessere Sicherheit für SBB-Fahrgäste und -Angestellte
CFF. Sécurité accrue pour les voyageurs et le personnel
Wortlaut der Motion vom 3. März 1993
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen in die Wege zu leiten, um wieder mehr Sicherheit und Ordnung in den Zügen der SBB zu erreichen.
Texte de la motion du 3 mars 1993
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures néces- saires pour rétablir l'ordre et la sécurité dans les trains des CFF.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Gemäss verschiedener Reaktionen aus der Bevölkerung, per- sönlicher Feststellungen als jahrzehntelanger, reger Benützer der öffentlichen Verkehrsmittel und diverser Berichte in den Medien haben in Bahn, Tram und Bus Sachbeschädigungen, Belästigungen und Anpöbeleien von Fahrgästen und Ange- stellten zugenommen. Immer öfters passiert es in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere in den Zügen der SBB, dass dort gar offen Drogen konsumiert werden. Bei der Bahn hat dies schlimme Ausmasse angenommen. Das ist mit ein Grund, weshalb sich immer mehr Frauen und Männer - nicht nur nachts - nicht mehr auf die Strassen wagen und zum Teil Angst haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Es ist deshalb dringend geboten, diesen Problemen mit konkre- ten Gegenmassnahmen zu Leibe zu rücken.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 avril 1993
Die Zahl der strafbaren Handlungen auf dem Schweizer Schie- nennetz hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen.
Gemäss Artikel 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind die Kantone souverän und üben alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Nach schweizerischer Verfas- sungsordnung fallen die sicherheitspolizeilichen Aufgaben primär den Kantonen zu. Für die Aufrechterhaltung von Ord- nung und Sicherheit auf ihrem Gebiet sind demnach grund- sätzlich die Kantone zuständig. Dem Bund fallen solche Auf- gaben nur zu, wenn und soweit die Kantone überfordert sind. Der Bund hat sich aber z. B. im Zusammenhang mit den Bah- nen im Rahmen einer abschliessenden Anzahl von bahnbezo- genen Tatbeständen (sehr beschränkte) polizeiliche Kompe- tenzen vorbehalten, welche im Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei vom 18. Februar 1878 (Bahnpo- lizeigesetz; SR 742.147.1) umschrieben sind. Bestimmte Si- cherheitsmassnahmen sind auch im Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr vom 4. Oktober 1985 (TG; SR 742.40) und in der entsprechenden Verordnung vor- gesehen.
Im Bereich der Personensicherheit, insbesondere auf der Gotthardachse und auf dem S-Bahn-Netz Zürich, haben die SBB bereits Sofortmassnahmen ergriffen (z. B. Funkwache im Raum Zürich, Diebstahlbekämpfungsgruppe der Kreisdirek- tion II, organisatorische Massnahmen in den Zügen wie Rei- hung der Schlafwagen oder Auswechseln der Schlösser), wo- bei die Aufteilung der Kosten für diese Massnahmen zwischen den SBB und den betroffenen Kantonen noch nicht geregelt ist.
Das Problem Personensicherheit in den Zügen wurde Ende 1991 von der Interkantonalen Kommission für den Strassen- verkehr (IKSt) - ein Organ der Konferenz der Kantonalen Ju- stiz- und Polizeidirektoren - aufgenommen, welche eine Ar- beitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der SBB eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass im Bereich «Sicherheit in den Zügen» ein Handlungsbedarf besteht, der aber nach Regionen unterschiedlich ist. Eine im letzten Jahr durchgeführte Untersuchung des BAV bei allen Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) hat erge- ben, dass die Lösung des Problems nicht auf die SBB be- schränkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe hat zudem erkannt, dass das geltende Bundesgesetz über die Handhabung der Bahnpolizei nicht mehr den heutigen Anforderungen ent- spricht. Sie kam schliesslich zum Schluss, dass hinsichtlich Zuweisung der Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit zwischen fahrenden Zügen einerseits und Bahnhöfen und Bahnanlagen anderseits unterschieden werden muss. Unbestritten ist die Zuständigkeit der örtlichen Polizei für Bahnhöfe und Bahnanlagen. Für die Aufrechterhal- tung der Ordnung und Sicherheit in den Zügen wurden von der Arbeitsgruppe zwei Lösungen in den Vordergrund gestellt: - Föderatives Bahnpolizeikorps (Konkordat zwischen den be- troffenen Kantonen über den Einsatz der Polizei in den Zü- gen)
Die IKSt hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 22. März 1993 für die Variante «Zentralisierte Lösung» ausgesprochen, wobei der föderalistische Aspekt besonders gewichtet werden soll. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Stellungnahme abgeben.
Das Bundesamt für Verkehr hat seine Bereitschaft erklärt, an der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, sobald die Mei- nungsbildung bei den Kantonen, insbesondere auch in bezug auf die Finanzierung, abgeschlossen ist.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Pro- blem global angegangen und einer definitiven und beständi- gen Lösung zugeführt werden sollte. Da primär die Kantone für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf ih- rem Gebiet zuständig sind, ist für die Ausarbeitung einer Lö- sung im Bereich der fahrenden Zügen eine enge Zusammen- arbeit zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmun- gen notwendig.
Wir beantragen aus diesen Gründen die Umwandlung der Mo- tion in ein Postulat.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Dünki Solidarität in der Arbeitslosenversicherung Motion Dünki Solidarité dans l'assurance-chômage
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3134
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1388-1389
Page
Pagina
Ref. No
20 022 883
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.