Gestion du Conseil fédéral
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N 17 juin 1993
Vierzehnte Sitzung - Quatorzième séance
Donnerstag, 17. Juni 1993, Vormittag Jeudi 17 juin 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter
92.029
Rassendiskriminierung. Uebereinkommen und Strafrechtsrevision Discrimination raciale. Convention et révision du droit pénal
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 1075 hiervor - Voir page 1075 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1993
M. Comby, rapporteur: La Commission des affaires juridiques s'est réunie hier matin pour examiner les divergences concer- nant la révision de l'article 261bis du Code pénal suisse et de l'article 171c du Code pénal militaire, et finalement, comme vient de le relever le président de notre commission, elle s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats. Il est vrai qu'il s'agit ici plutôt d'une question de forme que de fond, si l'on fait la comparaison entre la décision du Conseil des Etats et celle du Conseil national, surtout en ce qui concerne le texte français. Pour ce qui est du texte allemand, je me réfère à ce que vient de dire M. Engler.
Finalement, après une discussion un peu plus détaillée, la commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats, qui avait d'ailleurs été acceptée par le Conseil fédéral, en estimant qu'il s'agit là d'une version un peu plus précise que celle qu'avait adoptée le Conseil national. Il va sans dire que c'est dans la pratique que la jurisprudence va déterminer de ma- nière concrète la portée des principes qui figurent aux articles révisés 261bis et 171c du Code pénal suisse et du Code pénal militaire respectivement.
Nous avons estimé, à l'unanimité, qu'il fallait éviter de convo- quer une conférence de conciliation pour régler les divergen- ces entre les deux conseils, afin que la Convention internatio- nale sur l'élimination de toutes les formes de discrimination ra- ciale puisse être signée dans les meilleurs délais par le Conseil fédéral et afin que notre pays puisse franchir une étape importante dans la lutte contre la discrimination raciale. C'est donc à l'unanimité que votre commission vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats.
Angenommen - Adopté
Art. 1 Art. 261bis Abschn. 4; 2 Art. 171c Abschn. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1 art. 261bis paragr. 4; 2 art. 171c paragr. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Engler, Berichterstatter: Die Kommission für Rechtsfragen teilt im Prinzip die Absicht des Ständerates. Wir haben die Ab- sicht, den Tatbestand in Artikel 1 Beschlussentwurf B bzw. Ar- tikel 261bis Abschnitt 4 des Strafgesetzbuches möglichst klar zu formulieren und dem Richter auch Schranken zu geben, an die er sich halten kann.
Trotz dieser gemeinsamen Absicht gelangten wir dann zu un- terschiedlichen Ergebnissen: Der Ständerat hat die Formulie- rung gewählt, dass jemand, der eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt - man beachte das Wort «herabsetzt» - oder diskriminiert, be- straft werden solle. Demgegenüber hatte der Nationalrat das Wort «angreift» gewählt.
Wir sind der Meinung, dass eigentlich der Begriff des Angrei- fens wesentlich stärker ist, ein aktiveres Tun und auch eine ge- wisse Aggressivität voraussetzt Der Begriff des Herabsetzens ist etwas weniger intensiv und deshalb auch weniger ein- schränkend; er lässt dem Richter mehr Spielraum. Hinzu kom- men auch Argumente der Gesetzessystematik. Das Strafge- setzbuch kennt auch an andern Orten den Begriff des Angrei- fens, nicht aber jenen des Herabsetzens.
Trotzdem kam die Kommission für Rechtsfragen gestern ein- stimmig zum Ergebnis, dass wir uns dem Ständerat anschlies- sen sollten; dies aus folgenden Gründen:
Einmal haben sich diese Probleme in der französischen Ver- sion weniger ergeben als in der deutschsprachigen Version. Zum andern glauben wir nicht, dass es sich lohnt, an dieser kleinen Differenz festzuhalten, um so mehr, als wir damit auch die Anberaumung einer Einigungskonferenz provozieren wür- den. Wir sind der Meinung, dass das möglichst baldige Inkraft- treten des Gesetzes diesen kleinen gesetzgeberischen Nach- teil auf jeden Fall aufwiegt.
Aus diesem Grunde beantragen wir Ihnen einstimmig, dass wir uns dem Beschluss des Ständerates anschliessen.
93.018
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1992 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1992
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1224 hiervor - Voir page 1224 ci-devant
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Frau Mauch Ursula, Berichterstatterin: Aufgrund des verstärk- ten finanziellen Engagements der Schweiz im Rahmen der Zu- sammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Staaten und des sehr dünnen Kommentars des Bundesrates im Geschäfts- bericht 1992 hat die GPK beschlossen, dieses Thema schwer- punktmässig zu behandeln. Ausserdem stellt die GPK fest, dass ein langjähriges Engagement der Schweiz in Osteuropa absehbar ist. Eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus verschie- denen GPK-Sektionen wird sich daher in Zukunft um Kontinui- tät bei der Behandlung des Themas bemühen. Insbesondere folgende Fragen haben uns beschäftigt:
Geschäftsbericht des Bundesrates
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Finanzhilfe zu erreichen ist, denn die technische Zusammen- arbeit ist ja wesentlich personalintensiver. Die Gefahr ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass rascher Mittelabfluss ganz einfach zum Versickern der Hilfsgelder führt, ohne dass die in der Botschaft des Bundesrates festgelegten Ziele der Zusam- menarbeit tatsächlich erreicht würden.
Die GPK ist der Ansicht, dass die methodische Erfahrung der DEH deutlich verstärkt in die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa einfliessen muss. Insbesondere der methodische Ansatz Planung, Evaluation, Monitoring, Umsetzung, kurz Pemu genannt, führt zu ganzheitlichen Projektbetrachtungen und letztlich zu einem optimalen Einsatz der immer knappen Mittel.
Werden die Schweizer Botschaften in den angesprochenen Ländern in die Projektunterstützung einbezogen? Ein persön- liches Gespräch auf einer unserer mitteleuropäischen Bot- schaften - ich sage nicht welche, weil man dort befürchtet, von Bern einen Rüffel zu bekommen - hat gezeigt, dass entgegen den Aussagen des Bundesrates und der Verwaltung in der GPK der Einbezug unserer offiziellen Vertretungen in diesen Ländern von unserem dortigen Personal als sehr mangelhaft taxiert wird. Zumindest die von mir privat besuchte Botschaft ist der Meinung, bei entsprechender personeller Dotierung könnte sie sehr wohl als Clearingstelle amten. Man hat auch den Eindruck, dass Rückmeldungen von dort hier in Bern nicht das gewünschte Echo fänden. Vor Ort wird z. B. festge- stellt, dass ab und zu aus der Schweiz Projekte angeboten würden, für welche gar keine Nachfrage bestehe oder für wel- che eine Nachfrage erst organisiert werden müsse. Ausser- dem wird bemängelt, dass in der Schweiz fertige Produkte her- gestellt würden, ohne dass auf die Bedürfnisse der Nachfrage- länder spezifisch eingegangen werde. Solche Feststellungen müssten nach Ansicht der GPK in der Projektverwaltung hier berücksichtigt werden.
Worauf stützt der Bundesrat seine im Geschäftsbericht ge- machte Aussage, die bisher evaluierten Projekte erwiesen sich als nötig und sinnvoll? Es existiert zwar eine umfangreiche Sta- tistik über die Projekte und die eingesetzten Mittel, aber echte Evaluationen sind kaum auszumachen. Das mag damit zu- sammenhängen, dass die Zusammenarbeit erst vor wenigen Jahren angelaufen ist. Es mag aber auch damit zusammen- hängen, dass in zahlreichen Projekten der vorhin erwähnte Pemu-Ansatz gar nicht konsequent zur Anwendung kommt Die GPK stellt fest, dass die Projektpalette sehr breit ist; ich zi- tiere Ihnen die Liste: Wirtschaft und Ausbildung; Landwirt- schaft; Politik und Staatsaufbau; Energie und Umwelt; Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildungswesen; Gesundheit und Soziales sowie Nachbarschaftshilfe.
Es gibt unter diesen Voraussetzungen eigentlich fast nichts, das darunter nicht Platz hätte. Ausserdem wird in allen betrof- fenen Ländern in vier bis fünf von diesen sieben Projektberei- chen gearbeitet. Das hinterlässt den Eindruck eines Giesskan- nenprinzips statt einer Schwerpunktbildung. Eine Gesamteva- luation der Projektarbeit müsste nach Ansicht der GPK zum Ziel haben, eine Straffung der Zusammenarbeit zu erreichen, effektive Schwerpunkte zu bilden. So wäre es eher möglich, das Erreichte auch sichtbar zu machen.
Schliesslich ist nun neu auch sicherzustellen, dass keines un- serer Projekte im Widerspruch zu den Zielen für Mittel- und Osteuropa der europäischen Umweltkonferenz in Luzern steht, bei der ja unser Land eine führende Rolle spielte.
Die GPK beurteilt die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteu- ropa als über weite Strecken gut - man gibt sich Mühe, man hat auch noch etwas Mühe in diesem neuen Bereich -, aber
insgesamt als verbesserungsfähig und vor allem auch als ver- besserungswürdig.
Aus Sicht der Länder, mit denen die Schweiz zusammenarbei- tet, ist zu beachten, dass wohlmeinende Ueberheblichkeit fehl am Platz ist. Wir haben es weder auf kultureller noch auf wis- senschaftlicher, noch auf historischer Ebene mit Niemands- ländern zu tun. Im persönlichen Gespräch wird klar, dass die Menschen dort ab und zu etwas mehr Bescheidenheit und et- was weniger Besserwisserei von unserer Seite sehr zu schät- zen wüssten. Die Bedürfnisse hier müssten eigentlich den Be- dürfnissen dort untergeordnet werden. Ich glaube, unsere Partnerländer würden sich dann ernster genommen fühlen.
Bundi: In meinem Votum möchte ich mich nur mit einem Be- reich der schweizerischen Aussenpolitik befassen, nämlich mit den Tätigkeiten der Schweiz im Rahmen der friedenserhal- tenden Operationen der Uno.
Nach dem EWR-Nein des Schweizervolkes läuft die Schweiz bekanntlich Gefahr, isoliert zu werden. Die Optionen EWR- oder EG-Beitritt haben erst mittelfristig gewisse Chancen. Ei- nem Uno-Beitritt scheint eine Mehrheit in unserem Land im Moment immer noch abgeneigt zu sein, zumindest hat sich eine Mehrheit des Nationalrates letzte Woche dagegen ausge- sprochen. Der Beschluss unseres Parlaments, dass die Schweiz sich mit Blauhelmtruppen an den Friedensbemühun- gen der Uno beteiligen solle, ist ein erster grösserer Aufbruch in die richtige Richtung, aber dieser Schritt ist noch nicht gesi- chert; es wurde ja dagegen bereits das Referendum ange- droht.
Was wir jetzt und konkret tun können, ist folgendes: Wir kön- nen unser Engagement im traditionellen Bereich der friedens- erhaltenden Aktionen der Uno vertiefen und verstärken. Es ist das jener Bereich, der bis vor wenigen Jahren noch in einem Dornröschenschlaf lag, in den letzten fünf Jahren aber zu einer bescheidenen Dienstleistung herangewachsen ist. Dazu ge- hören:
das Zurverfügungstellen von Personal, von freiwilligen Leu- ten, als militärisch-polizeiliche Beobachter, wie das bis anhin im Nahen Osten, in Ex-Jugoslawien und in Mazedonien der Fall war;
die logistische Unterstützung der Uno, insbesondere zur Ueberwachung von Waffenstillstandsabkommen, so, wie das im Nahen Osten, in Kuwait, Irak und an anderen Orten mit Flugzeugen oder mit anderen Geräten geschieht;
die Finanzhilfe an Uno-Friedenstruppen wie im Libanon und in Zypern oder für punktuelle Aufgaben;
die Entsendung von Wahlbeobachtern.
Das sind vier klassische Bereiche, in denen die Schweiz mei- nes Erachtens als neutrales Land, vor allem im Hinblick auf in- ternationale Solidarität und Disponibilität, weiter aktiv sein kann. Sie sollte es aber verstärkt tun. Heute lassen wir uns diese Sparte ganze 17,2 Millionen Franken jährlich kosten. Das ist immer noch ein kleiner Betrag. Dabei sei nicht ver- kannt, dass die Schweiz auf weiteren Feldern aktiv ist, so mit eigenen Initiativen im Rahmen der KSZE oder in verschiede- nen Krisenherden in der Welt. Allein, es gilt sich dort verstärkt einzusetzen, wo der Inhalt von Konventionen durchgesetzt werden muss, wo konkrete Projekte anstehen, wie zum Bei- spiel beim Uebergang von Waffenstillstandsphasen zu definiti- ven Friedensregelungen, bei der Durchsetzung von Men- schenrechten oder bei der Kontrolle von Abrüstungsvereinba- rungen, insbesondere betreffend atomare und chemisch-bio- logische Waffenarsenale.
Vor wenigen Jahren legte der damalige Generalsekretär der Uno, Pérez de Cuéllar, unserem Aussenminister Felber eine Liste von Wünschen vor mit der Bitte, die Schweiz möge sich stärker an den friedenserhaltenden Aktionen der Uno beteili- gen. Damals konnten nur wenige Wünsche berücksichtigt werden, da bei uns entweder gesetzliche Hindernisse entge- genstanden oder die nötigen Instrumente noch nicht bereitla- gen. Vor kurzem hat nun der neue Generalsekretär der Uno, Boutros-Ghali, auf Wunsch des Sicherheitsrates eine soge- nannte Agenda des Friedens an die Nationen gerichtet. Darin hat er Vorschläge entwickelt, wie der Weltfriede mit diplomati- schen Mitteln, präventiv, mit polizeilicher und Truppenpräsenz
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usw. hergestellt und gesichert werden sollte. Es wäre wün- schenswert, wenn unser Land auf solche Aufforderungen rea- gieren würde.
Ich frage deshalb den Bundesrat an, Herr Bundesrat Cotti, ob er gewillt ist, diesen klassischen Bereich der friedenserhalten- den Operationen auszubauen, ob er bereit ist, die Ausbildung von Experten und Beobachtern intensiver voranzutreiben und in den Budgets der kommenden Jahre auch entsprechend hö- here Beträge einzusetzen. Die gesetzliche Basis dafür ist be- kanntlich in Artikel 102 der Bundesverfassung gegeben.
Eine zweite Frage möchte ich noch anschliessen: Könnte der Bundesrat nicht eine Initiative lancieren, um ein komplementä- res, flexibel einsetzbares Instrumentarium der kollektiven Si- cherheit im Rahmen der Uno zu schaffen? Ein solches ist im Kapitel 7 der Uno-Satzungen vorgesehen. Es würde sich um ein Instrumentarium handeln, das Platz für die spezifischen Dienstleistungen eines neutralen Staates offenliesse. Diese Idee ist auch bereits von Wissenschaftern vorgetragen worden.
Wir Schweizer sind wegen unserer Abkoppelung von Uno- und EG-Mitgliedschaft weitgehend Zuschauer der internatio- nalen Szene. Im Jugoslawien-Konflikt können wir bestenfalls Kommentare abgeben. Und dann hat es noch Leute, die - wozu sie gar nicht befugt sind - Ratschläge erteilen, wie man es besser hätte machen können. Solange wir nicht solidarisch in der internationalen und der europäischen Gemeinschaft mitwirken, gilt unsere Stimme nicht viel. Unsere Glaubwürdig- keit wird allein an unseren konkreten Taten gemessen; ich möchte es mir wünschen, dass diese noch offensichtlicher und noch verstärkt würden.
Frau Hollenstein: Ich spreche zu den dargelegten Beziehun- gen zwischen der Schweiz und den Entwicklungsländern. Im 1. Teil des Berichtes wird auf Seite 6 vom Bundesrat festge- stellt, dass die in der Legislaturplanung gegebene Zielset- zung, bis zur Jahrtausendwende 0,4 Prozent des Bruttosozial- produktes für die öffentliche Entwicklungshilfe zu leisten, nicht erreicht werden wird - dies, obwohl im 2. Teil des Berichtes bei den Prioritäten Armutsbekämpfung, verbesserte Wirtschafts- förderung und Umweltschutz genannt werden. Ich vermisse deshalb eine Begründung für das Nichterreichen dieser Ziel- setzung und hoffe, der Bundesrat könne diese heute noch nachliefern. Vergegenwärtigen wir uns, dass der Bund für die Entwicklungshilfe nur ein Fünftel des Betrages ausgibt, der den schweizerischen Unternehmen als Gewinn aus Exporten von Rüstungsgütern zufliesst. Aufgrund dieser Tatsache darf ein Nichterreichen der vorgegebenen 0,4 Prozent des Brutto- sozialproduktes nicht ohne Begründung erwähnt werden.
Weiter erwähnt der Bundesrat, ebenfalls auf Seite 6 des 1. Tei- les, dass bei der Verbesserung der Kohärenz aller Massnah- men wichtige Fortschritte erzielt worden seien. Wenn im Zu- sammenhang mit dem Einfluss der Schweiz auf IWF und Welt- bank auf derselben Seite 6 von der Liberalisierung des Welt- handels und von der Realisierung von sozial- und umweltver- träglichen Reformprogrammen die Rede ist, kann doch nicht von einer Kohärenz aller Massnahmen gesprochen werden! Eine ungezügelte Liberalisierung des Welthandels hat in der Vergangenheit noch immer die sozial Schwächeren geschä- digt und die Umwelt belastet. Worin bestehen denn die soge- nannt «wichtigen Fortschritte»? Ich möchte dies vom Bundes- rat etwas genauer erfahren.
Mit den 473 Millionen Franken für die IDA ergibt sich doch ein Zielkonflikt. Oder gibt es tatsächlich Beispiele von IDA-Projek- ten, die der Bekämpfung der Armut dienen? Armutsbekämp- fung heisst für mich, dass die Investitionen auch tatsächlich di- rekt und nachhaltig der ärmsten Bevölkerungsschicht zugute kommen.
Der 2. Teil des Berichtes ist in vielen Bereichen mangelhaft. So fehlt eine Aufschlüsselung zwischen bilateraler und multilate- raler Hilfe; Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind nicht ersichtlich. Es ist wohl anzunehmen, dass die für Weltbank und IWF verwendeten Gelder zu Lasten der bilateralen Hilfe gingen. Jedenfalls habe ich gehört, dass teilweise sinnvolle Landwirtschaftsprojekte wegen Finanzierungsproblemen ge- strichen wurden. Mit den bundeseigenen Aufgaben werden
vom Bund auch private Organisationen in der Entwicklungs- zusammenarbeit finanziell unterstützt. Nichtregierungsorgani- sationen (NGO) werden im Bericht überhaupt nicht erwähnt -- dies, obwohl die UNDP (UN-Entwicklungsprogramme) und andere internationale Organisationen NGO-Projekte als effizi- ent, kostengünstig und bedeutungsvoll beurteilen. Wird mit dem Nichterwähnen der NGO zum Ausdruck gebracht, wel- chen Stellenwert sie im EDA haben? Oder was ist der Grund? Im ganzen Bericht wird zudem der versprochene Entschul- dungsfonds von 700 Millionen Franken mit keinem Wort er- wähnt - dies, obwohl in den Zielen auf Seite 7 die Verschul- dung als eines der wesentlichsten Entwicklungshindernisse erwähnt wird. Schöne Worte nützen wenig, wenn nicht auch Taten folgen!
Wir Grünen erwarten, dass der Bundesrat im laufenden Jahr vermehrte Anstrengungen unternimmt, um die Zielsetzungen der Legislaturplanung zu erreichen.
Steffen: Die 1896 Beamten des Eidgenössischen Departe- mentes für auswärtige Angelegenheiten sind in einem breitge- fächerten, vielseitigen Bereich der Bundesverwaltung tätig. Sie stellen mit ihren Aktivitäten die notwendigen Verbindun- gen eines winzigen Industriestaates nach aussen sicher.
Als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission will ich sach- lich festhalten, dass effizient gearbeitet wird. Man kann natür- lich auch dynamisch und fleissig mit falscher Zielrichtung ar- beiten. Ob aber die Zielrichtungen der Aussenpolitik sinnvoll oder fragwürdig seien, möchte ich nicht des langen und brei- ten erörtern, denn diese Zielrichtungen werden ja durch Bun- desrat, Bundesratsparteien und Parlamentsmehrheit be- stimmt. Allfällige Kritiken unsererseits sind insbesondere bei Sachgeschäften anzubringen und nicht hier beim Geschäfts- bericht.
Einige Ausnahmen seien hier erlaubt. Vorab eine grundsätzli- che Bemerkung: In einer Phase der wirtschaftlichen Stagna- tion sollte unbedingt vermehrt Aussenwirtschaftspolitik betrie- ben werden, indem das Personal von Schlüsselbotschaften und Generalkonsulaten in Wachstumsgebieten gezielt mit bestausgebildeten Wirtschaftsspezialisten aufgestockt wird. Andere Industriestaaten können diesbezüglich als Vorbilder genommen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich die fragwürdige Ab- sicht der Neuinstallation eines Blauhelmkontingents mit 600 teuren, hervorragend ausgebildeten Leuten erwähnen, die sich künftig irgendwo auf dem Erdball langweilen, sich wohl - wie auch andere Blauhelme - durch die Tätigkeit fru- strieren lassen und psychisch belastet in die Schweiz zurück- kehren dürften. Da gäbe es nach Meinung der Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi einen sinn- volleren Einsatz einer Elite. Unser Land bräuchte statt Blau- helme junge, dynamische Wirtschaftsspezialisten, die ihre sprachlichen und intellektuellen Fähigkeiten in fernen Län- dern zugunsten von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz einsetzen müssten.
Vordringliches Ziel unserer Aussenpolitik in einer Phase der weltweiten wirtschaftlichen Rezession müsste die Beseitigung der Arbeitslosigkeit sein. Meine Frage an Sie, Herr Bundesrat Cotti: Wie beurteilen Sie unsere Idee einer Gewichtsverschie- bung von der Aussenpolitik zur Aussenwirtschaftspolitik?
Nun möchte ich aus dem vorliegenden Bericht einige Pro- bleme herausgreifen, wie zum Beispiel die Rolle der Schweiz als Gastland internationaler Konferenzen und Organisationen. Der Bundesrat misst der Rolle der Schweiz in diesem Bereich grossen Wert bei. Einst beherbergte die damals noch wirklich neutrale Schweiz in Genf in erster Linie das IKRK, später den Völkerbund und mittlerweile eine wachsende Zahl von Uno-, Efta- und anderen Ablegern. Im Bericht erwähnt der Bundesrat sinngemäss folgendes: Aufgrund des Wettbewerbs der Län- der um die Akquisition neuer Sitze von Uno-Unterorganisatio- nen und wegen Restrukturierungsmassnahmen der Weltorga- nisation sind in Zukunft bedeutendere finanzielle Aufwendun- gen der Schweiz erforderlich. Und das bei mehr als leeren Kassen!
Der Bundesrat hat in der Berichtsperiode eine aktive Kampa- gne zugunsten Genfs als Zentrum für internationale Konferen-
Geschäftsbericht des Bundesrates
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zen und als Sitz internationaler Organisationen durchgeführt. Die Chemiewaffen-Kontrollorganisation hat sich dann aber in Den Haag und das Sekretariat der Kommission für nachhal- tige Entwicklung in New York niedergelassen.
Die SD/Lega-Fraktion ist froh, dass der Bundesrat hier nicht er- folgreich war. Sie wird auch kommende Vorlagen, die eine wei- tere Aufblähung des Standortes Genf als Sitz neuer Organisa- tionen zum Ziel haben, bekämpfen. Warum? Genf hat leider in den letzten Jahren seinen Charakter als charmante Schweizer Tourismusstadt immer mehr verloren. Dank der Akquisitions- tätigkeit des Bundes in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Stadt und des Kantons hat sich Genf immer mehr zu einem modernen Babylon, zu einem teuren und gefährlichen Pflaster und zu einem Pflaster mit einem überdurchschnittlich hohen Ausländeranteil entwickelt. Die Lebensqualität dieser Stadt hat ohne Zweifel sehr gelitten. Ich denke da an den Mangel an günstigem Wohnraum für Einheimische, für einfache Arbeit- nehmer, zum Beispiel für PTT-Angehörige. Ich möchte einer Dezentralisation das Wort reden: Es sollen auch andere Staa- ten die Möglichkeit erhalten, internationale Organisationen zu beherbergen. Oder soll die Politik des Bundesrates betreffend Genf als Sitz internationaler Organisationen bald einmal von der Staatengemeinschaft mit dem Stigma der Arroganz und Ueberheblichkeit versehen werden?
Ich frage Sie, Herr Bundesrat Cotti: Sind Sie bereit, im Bundes- rat darauf hinzuwirken, dass aus finanz- und gesellschaftspoli- tischen Gründen mittelfristig auf eine Beherbergung weiterer Organisationen freiwillig verzichtet wird?
Ich habe noch eine letzte Bemerkung, und zwar zum Thema Auslandschweizer: Hier besteht das Problem der Information. Die Zeitschrift «Schweizer Revue» soll die Auslandschweizer mit den politischen Entwicklungen in der Heimat vertraut ma- chen. Unserer Meinung nach hat diese Zeitschrift immer mehr den Charakter eines Regierungsblattes angenommen. Die im Parlament vertretenen Nichtbundesratsfraktionen werden zu wenig berücksichtigt.
Letzte Frage an Sie, Herr Bundesrat Cotti: Sind Sie gewillt, dar- auf hinzuwirken, dass in jeder Ausgabe allen Fraktionen unse- res Parlamentes gemäss ihrer Grösse Raum zur politischen Stellungnahme gewährt wird?
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, für Ihre Antworten.
Mühlemann: Als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission fragt man sich natürlich, ob die Mitglieder der Geschäftsprü- fungskommission in der Lage sind, ein so komplexes Thema wie etwa die Osteuropahilfe zu beurteilen. Ich muss aber sa- gen, dass es Frau Mauch Ursula in ausgezeichneter Weise verstanden hat, die Probleme in diesem Bereich darzustellen. Es ist tatsächlich so, dass wir hier den Mut gehabt haben, Neu- land zu betreten; es sind auch tatsächlich beachtliche Projekte realisiert worden, die exemplarischen Charakter haben. Ich möchte wünschen, Herr Bundesrat, dass man dies hie und da auch in den Medien darstellt. Ich darf darauf hinweisen, dass gerade jetzt wieder ein zweiwöchiger Schulungskurs für die demokratischen Parteien in Bulgarien stattfindet. Die Initiative dafür hat unser Kollege Walter Frey ergriffen. Es ist positiv, dass Sie weiterhin auch solche geistige Hilfe wirksam unter- stützen.
Auf der anderen Seite hat Frau Mauch Ursula recht, wenn sie die hie und da vielgestaltige Tätigkeit nach dem Giesskannen- prinzip anklagt. Aber man muss auch Verständnis für die un- zähligen Interessenten auch im privaten Bereich haben, die aus einer idealistischen Grundhaltung heraus hier echte Hilfe liefern möchten; da ist die Triage nicht ganz einfach. Ich glaube, es ist tatsächlich so, dass wir für die Zusammenarbeit zwischen der Finanzhilfe und der technischen Hilfe einen Chefkoordinator brauchen. Es ist nicht gut, wenn Interessen- ten nach dem Schwarzpeter-Prinzip hin und her geschoben werden und dann keine Lösungen zustande kommen, wie etwa in der leidigen Geschichte der Unterstützung der GUS- Staaten - wo der Abbau unseres Käseberges zur Diskussion stand. Hier könnte man sehr viel unternehmen, was andere Länder vorbildlich demonstrieren. Aber da wird der Ball hin und her geschoben, und darum braucht es wahrscheinlich ei- nen Koordinator für solche Aufgaben.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass es Botschaften gibt, die durchaus in hervorragender Weise mit Bern zusammenarbei- ten, wie etwa jene in Polen. Aber dort ist ein Spezialist am Werk, der eine enge Beziehung zu diesem Lande hat. Andern- orts ist es dann sehr schwierig, wenn ein Botschafter völlig neu aus Uebersee ankommt und mit seiner Umgebung nicht ver- traut ist. Darum ist die Auswahl des diplomatischen Korps in diesen osteuropäischen Staaten und auch in den GUS-Staa- ten sehr wichtig. Es ist hocherfreulich, dass man jetzt für die zentralasiatischen Republiken wieder Herrn Wipfli aus San- tiago de Chile geholt hat - er hat in Ungarn seine Sporen ab- verdient -, damit in sehr sinnvoller Weise Kaderplanung aus- ser acht lässt und einen guten Einsatz macht. In dem Sinne - wenn man abwägt - kann man für den Bereich der Osteuero- pahilfe sagen, dass das Positive das Negative bei weitem überwiegt.
Ich darf bei dieser Gelegenheit vielleicht noch ein aktuelles Thema anschneiden - unsere Jugoslawienpolitik. Darüber steht im Geschäftsbericht praktisch nichts. Gestern war der einzige freie Medienvertreter in Belgrad, der Chefredaktor von Radio Belgrad, in diesem Hause; auch der Informationsmini- ster der Schattenregierung in Kosovo war hier. Was uns diese Augenzeugen über Jugoslawien berichtet haben, kann uns nicht in Ruhe schlafen lassen. Hier wird in aller Deutlichkeit und auch ohne Gewehrschuss die totale Diktatur wieder ein- geführt. Was man in Kosovo mit den Albanern gemacht hat, ohne sie zu töten, ist mindestens so schlimm wie das, was man in Bosnien getan hat. Wir müssen uns schon fragen, ob wir als neutrale Schweiz vielleicht doch unsere eigenständige Möglichkeit zu politisieren nicht stärker, aktiver anwenden könnten.
Natürlich ist es gut, einen Botschafter in Zagreb einzusetzen. Aber ich komme auf mein altes Postulat zurück: Es gehört ein schweizerischer Botschaft nach Belgrad, der dort unabhängig und eindeutig eine Position vertritt, die man als Aussenposten der Freiheit und der Demokratie bezeichnen kann. Gestern hat man uns wieder deutlich gemacht, dass diese direkte geistige Unterstützung vor Ort zentral ist.
Ich bin auch nicht sicher, ob es richtig ist, dass wir die Flücht- linge aus Kosovo zurückschicken, oder ob wir nicht ähnlich wie Deutschland ganz klar zwischen echten Flüchtlingen und nur wirtschaftlich orientierten Einwanderern unterscheiden müssen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie, Herr Bundesrat Cotti, als neuer Aussenminister verschiedene neue Akzente setzen können.
Bundesrat Cotti: Ich nehme zu einzelnen Fragen Stellung, die mit der Geschäftsführung des letzten Jahres im Zusammen- hang stehen, und gebe, soweit ich es schon kann, einige Hin- weise auf Probleme, die Sie erwähnt haben, die die Geschäfts- führung, die Politik dieses Jahres und der nächsten Jahre be- treffen.
Sie haben in Ihren Voten sozusagen alle grösseren Themen unserer Aussenpolitik erwähnt.
Herr Steffen möchte die Aussenpolitik einschränken und dafür der Aussenwirtschaftspolitik grösseres Gewicht geben. Er be- gründet seine Forderung mit den heutigen, objektiven wirt- schaftlichen Schwierigkeiten. Herr Steffen vergisst, dass die Konstante der letzten Jahrzehnte in diesem Lande war, in der Aussenpolitik grösstenteils Aussenwirtschaftspolitik zu betrei- ben. Lassen Sie mich auf ein Beispiel, das wir kürzlich erlebt haben, hinweisen: Bei der Diskussion über die europäische Annäherung waren bis zum 6. Dezember 1992 ein grosser Teil der Argumente wirtschaftlicher Natur. Herr Steffen, ich muss Sie enttäuschen: Es ist wichtig in diesem Land, der Aussenpo- litik den Stellenwert zu geben, den sie verdient, unabhängig von den variierenden Zyklen der wirtschaftlichen Situation. Das bedeutet nicht, das Gewicht der Wirtschaft und der Aus- senwirtschaft zu verringern.
Zu Genf: Unsere Zielsetzung ist weiterhin, dass Genf ein wich- tiges Zentrum für Zusammenkünfte und Zusammenarbeit bleibt. Selbstverständlich sind Genf und die Schweiz nicht al- leine da, und es ist absolut gerechtfertigt und verständlich, dass andere Länder mehr als früher die Ansiedlung internatio-
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naler Organisationen anstreben. Es ist auch richtig, dass der objektiv verminderte Stellenwert unserer Neutralitätspolitik nach aussen Genf weniger konkurrenzfähig macht als vorher. Aber es soll das Ziel dieses Landes bleiben, Genf weiterhin als Zentrum internationaler Zusammenarbeit zu erhalten. Dieses Ziel darf nicht zu einer überheblichen Haltung der Schweiz führen, sondern soll vom Willen ausgehen, weiterhin und trotz verändertem internationalem Umfeld der internationalen Ge- meinschaft einen Dienst zu erweisen.
Die anderen gestellten Begehren oder Fragen werden wir prü- fen. Ich kann Ihnen im Moment keine spezifische Antwort dazu geben.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Hollenstein, haben Sie bemängelt, dass die Armutsbekämpfung bei der Aktivität und der Tätigkeit der DEH zu wenig zur Geltung komme. Ich war vor wenigen Tagen einige Stunden in der DEH und konnte mich vergewissern, dass die Armutsbekämpfung, welche zum Beispiel über wichtige, elementare Gesundheits- oder Erzie- hungsprogramme angegangen wird, weiterhin das Hauptkri- terium unserer Entwicklungshilfe bleibt. Ebenso konnte ich mich vergewissern, dass die NGO, die eine sehr wichtige Rolle in diesen Fragen erfüllen, in engem und direktem Kontakt mit der DEH bleiben. So soll es auch weiterhin sein; das ist auf alle Fälle unsere Zielsetzung. Wir sehen in der Tätigkeit der DEH keine Widersprüche zu dieser Zielsetzung.
Die friedenserhaltenden Operationen, Herr Bundi, werden in- ternational je länger, je mehr zu einer zentralen Obliegenheit jeglicher Sicherheitspolitik; da teile ich Ihre Meinung vollstän- dig. Ich verschweige Ihnen nicht, dass ich, als ich mit der Aufli- stung der Beträge konfrontiert wurde, die wir für friedenserhal- tende Operationen ausgeben, etwas überrascht war; deshalb komme ich auf das heikle Thema zu sprechen. Ich hätte ge- glaubt, man würde diesem zentralen Thema auch finanziell mehr Aufmerksamkeit schenken. Ich teile Ihre Auffassung, dass hier eine Hauptpriorität zu sehen ist, und diese muss sich selbstverständlich auch finanziell auswirken. Alle diese Opera- tionen haben direkte Folgekosten. Wenn wir uns mit dem Par- lament bei dieser Frage wieder treffen, wird ihr der Bundesrat - wie Sie es wünschen - grössere Bedeutung beigemessen ha- ben. Zu diesem Thema gehören auch die vor kurzem be- schlossenen Massnahmen bezüglich der Blauhelme. Es ist klar, dass durch den Entscheid des Parlaments die erwähnte Zielrichtung voll und ganz unterstützt wird.
Herr Mühlemann und ganz besonders Frau Mauch Ursula ha- ben die Thematik der Osteuropahilfe angesprochen. Sie wurde dieses Jahr zu einem zentralen Thema der Tätigkeit der Sektion EDA der GPK gemacht. Ich habe mit grossem Inter- esse gelesen, welche Ideen aus deren Beratungen resultier- ten. Man darf nicht verschweigen, dass sich die Osteuropa- hilfe erst in der Anfangsphase befindet und dass man sicher noch einiges dazulernen kann.
Frau Mauch Ursula, wenn aus Ihren Bemerkungen der Ver- dacht herauszuhören war, dass von seiten des Departemen- tes nicht mit absolut offenen Karten gespielt oder mit der abso- luten Transparenz operiert wird, dann trifft das sicher nicht zu. Wir möchten diese Thematik in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament - gemäss Artikel 47bis a GVG - weiterhin an- packen, und ich könnte mir vorstellen, dass hier noch Verbes- serungen möglich sind.
Die Frage nach einer gewissen Konzentration geographischer und auch thematischer Natur, die Sie aufgeworfen haben, scheint mir absolut logisch, ja geradezu selbstverständlich. Denn die Mittel, die wir zur Verfügung stellen, sind ja trotz al- lem relativ beschränkt, und die Bedürfnisse sind ausserge- wöhnlich gross. Wir werden uns dieser Frage und auch derje- nigen der Strukturen widmen. Wenn auch die Probleme von bisheriger Entwicklungshilfe und Osteuropahilfe nicht iden- tisch sind, haben Sie doch zweifellos recht, wenn Sie sagen, dass aus den langen Erfahrungen der Entwicklungshilfe, ins- besondere was die Bearbeitung bilateraler Projekte anbe- langt, gar manches gelernt werden könnte. Wir werden diese ganze Thematik eingehend prüfen; das kann ich Ihnen versi- chern.
Damit habe ich auf die wichtigsten Bemerkungen, die ge- macht worden sind, geantwortet.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Militärdepartement - Département militaire
Cincera, Berichterstatter: Ich werde aus den Aspekten, die un- sere Sektion der GPK beim Militärdepartement überprüft hat, einen herausgreifen, und zwar die Angelegenheit Taflir.
Zwei Fast-Zusammenstösse der schweizerischen Luftwaffe mit zivilen Flugzeugen haben in unserem Land einiges Aufse- hen erregt. Der zweite dieser Vorfälle hat sogar zum Rücktritt eines Korpskommandanten geführt. Dabei wurde viel Kritik an der Koordination der militärischen mit der zivilen Flugsiche- rung geübt, und im Zentrum dieser Kritik stand das militäri- sche System Taflir.
Die Vertikale Sektion 1 der GPK hatte zu prüfen, ob bei der Evaluation und der Beschaffung allenfalls Fehler gemacht wurden. Wir hatten auch abzuklären, ob die Empfehlungen unserer GPK im Anschluss an eine Inspektion der Organisa- tion der Rüstungsbetriebe von Ende 1980 bei der Beschaffung von Taflir eingehalten worden waren. Normalerweise wird bei Beschaffungen die Phase der Entwicklung von der Phase der Beschaffung getrennt. So hatte es auch die GPK in ihren Emp- fehlungen verlangt. Bei Taflir wich man von diesem üblichen Verfahren ab, hatte dies aber bereits in der damaligen Bot- schaft angekündigt und auch sachlich begründet. Wir wollten also auch wissen, ob dieses Abweichen von der Norm allen- falls negative Auswirkungen gezeitigt hatte.
Das Ergebnis unserer Abklärungen lässt sich zusammenfas- send wie folgt darstellen: Die Trennung der Phasen «Entwick- lung» und «Beschaffung» eignet sich bei einfachen Gütern gut. Bei komplexen Systemen und solchen, die nur in wenigen Exemplaren gebaut werden, weicht man mit Vorteil davon ab. Hier drängt sich die Forderung nach einem modularen Aufbau auf. Man erreicht dann pro Modul ein überschaubares Risiko, und die Beschaffungszeit kann gleichzeitig gekürzt werden. Trotzdem hat das EMD aus den mit Taflir gemachten Erfahrun- gen noch weitere Lehren gezogen: In Zukunft werden zum Beispiel die Projektleitungen verstärkt, und sowohl Beschaffer wie Benutzer haben während des ganzen Ablaufs das Ko- sten-Nutzen-Verhältnis laufend zu prüfen.
Gewisse Schwierigkeiten in der Versuchsphase und mit den Lieferanten von Taflir, die vor allem den Entwicklungsaufwand unterschätzt hatten, wurden durch den Einsatz einer aussen- stehenden Expertengruppe aufgefangen.
Ein anderes Problem, das durch die eingangs erwähnten Zwi- schenfälle bekannt wurde, ist die Koordination der militäri- schen mit der zivilen Flugsicherung. Es wurden Zweifel am Sy- stem Taflir geäussert. Das Problem ist aber nicht eigentlich Ta- flir, das eine besondere Aufgabe zu lösen hatte und hat; das Problem ist die Koordination. Die zivilen Flugdaten können au- tomatisch in die militärischen Einsatzzentralen übermittelt wer- den. Eine Einspeisung der militärischen Daten in das zivile Flugsicherungssystem der Swisscontrol ist hingegen noch nicht möglich. Eine gemeinsame Luftlage der zivilen und mili- tärischen Flugsicherungsstellen kann erst mit der Beschaf- fung neuer Systeme auf beiden Seiten realisiert werden. Die notwendige Koordination ist eingeleitet und die Beschaffung sollte in sechs bis acht Jahren realisiert werden können. Es geht dabei um den Verbund von Florida, Taflir und den zivilen Flugdaten.
Abschliessend und zusammengefasst kann festgestellt wer- den: Bei der Beschaffung von Taflir wurden die Empfehlungen
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der GPK von 1980 eingehalten, soweit sie nicht erklärtermas- sen durch die Botschaft abgeändert wurden. Zweckmässige Angaben wurden bekanntgegeben und auch begründet. Al- len bei derart komplexen Systemen praktisch nicht vermeid- baren Problemen und Schwierigkeiten wurde mit geeigneten Massnahmen begegnet. Die Lehren wurden gezogen. Neue Empfehlungen drängen sich nicht auf. Die nötigen Massnah- men zum Schliessen der Lücken, vor allem das gegenseitige Zusammenführen der Daten und Informationen der zivilen und militärischen Systeme, sind eingeleitet.
Ich danke dem Bundesrat und den Verantwortlichen im EMD für die uns umfassend und offen gegebenen Antworten auf alle unsere Fragen.
Frau Haering Binder: Lassen Sie mich Ihre Aufmerksamkeit kurz auf ein Geschäft lenken, das im Geschäftsbericht nicht aufgeführt ist, obwohl es bereits im Berichtsjahr von ausseror- dentlicher Brisanz war. Abgeschlossen wurde es allerdings erst am 1. Juni 1993.
Ich spreche vom Bewilligungsverfahren für den Export von PC-7-Flugzeugen nach Südafrika. Lassen Sie mich - vielleicht zu Ihrem Erstaunen - mit zwei positiven Bemerkungen be- ginnen:
Herr Villiger, wir fordern Sie nun auf, ohne Verzug die Konse- quenzen aus Ihrer neuen Erkenntnis zu ziehen! Mit anderen Worten: Die Pilatus-Flugzeuge PC-7 und PC-9 müssen sofort auf dem Verordnungsweg und später im Rahmen der Totalre- vision dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt werden.
Die Pressemeldungen der letzten Tage, wonach sich Südko- rea für den Kauf von 20 PC-9 inklusive der zur Bewaffnung die- nenden Befestigungspunkte entschieden hat, unterstreicht die Dringlichkeit unserer Forderung.
Doch nun zu den zwei negativen Meldungen, und es liegt uns viel daran, diese Positionen in diesem Rat noch einmal deut- lich zu machen:
Für die Exporte der PC-7 nach Südafrika ist die Definition dieser Flugzeuge als Kriegsmaterial irrelevant. Die Uno-Reso- lution 418 verbietet sämtliche Lieferungen an die südafrikani- sche Armee, auch Schweizer Käse und Schweizer Schoko- lade würden darunterfallen.
Der Bundesrat beteuert immer wieder, diese Resolution 418 sei für die Schweiz als Nicht-Uno-Mitglied nicht bindend; die Uno und namhafte Rechtswissenschafter sehen dies anders. Ich erwähne hier lediglich das Gutachten Kälin, das klar fest- hält: «Uno-Sanktionsbeschlüsse sind für Nichtmitgliedstaaten nach heutigem Völkerrecht verbindlich, wenn sie auch für Mit- glieder verbindlich sind und vom Sicherheitsrat gegen einen Staat ergriffen werden, welcher in Verletzung des Gewaltsver- bots den Frieden gebrochen hat oder ihn wenigstens unmittel- bar gefährdet. »
Ich erinnere Sie daran: Im Golfkrieg hat sich die Schweiz als Nichtmitglied an den Sanktionen der Uno gegen den Irak be- teiligt. Das Zurückfallen hinter diese Position kann deshalb heute von der Völkergemeinschaft nur als bewusste Unterstüt- zung der bestehenden Verhältnisse in Südafrika interpretiert werden. Mit der Nichtbefolgung der Resolution 418 stellt sich die offizielle Schweiz vollständig ausserhalb die Völker- und Staatengemeinschaft, und sie isoliert sich zunehmend. Dies ist nicht die Schweiz, die ich hier vertrete.
Bundesrat Villiger: Ich habe den Ausführungen von Herrn Cincera, dem ich für seine sachliche Abwägung und Würdi- gung des Problems danke, nicht viel beizufügen. Er hat es er- wähnt: Der Ausgangspunkt der Untersuchungen der Taflir- Geschichte waren diese Fast-Zusammenstösse. Wir wissen heute, dass wahrscheinlich menschliches Verhalten und nicht Taflir dazu geführt hat. Aber es war doch richtig, dass wir diese Ueberprüfung gemacht haben. Es wurden dann sofort wegen der Sicherheit unseres Luftraumes gewisse Massnahmen ge- troffen. Ich denke hier an neu verfügte Pufferzonen, an eine neu etablierte Luftraumstruktur, an eine vertiefte Zusammenar- beit zwischen der militärischen und der zivilen Flugsicherung. Man kann heute sagen, dass wir die Flugsicherheit nochmals markant verbessern konnten - für zivile und militärische Be- nutzer - und dass wir heute in der Schweiz trotz der dichten Belegung über einen doch sehr sicheren Luftraum verfügen. Wir können wahrscheinlich Taflir in der nächsten Zeit wieder in Betrieb nehmen. Gewisse Fehler konnten behoben werden, wie z. B. die bekannten Höhenmessfehler. Wir werden in Zu- kunft als zusätzliche Sicherheitsmassnahme bei Luftkampf- übungen Taflir durch Florida ergänzend überwachen lassen und zwei Flugverkehrsleiter für Taflir einsetzen usw. Taflir schliesst trotz aller Probleme, die wir damit hatten, eine wich- tige Lücke in der Luftverteidigung, weil es die radartoten Räume in tieferen Lagen aufklären kann. Taflir wird deshalb auch bei der geplanten Erneuerung von Florida eine wesentli- che Rolle als Sensor spielen.
Auf die Lehren, die wir aus dieser Beschaffung gezogen ha- ben, hat Herr Cincera hingewiesen. Dazu muss ich nichts mehr sagen. Es war ein Fall, der auch für uns in der Analyse sehr interessant war.
Ich darf mich noch kurz zum Problem äussern, das Frau Hae- ring Binder hier aufgeworfen hat. In der Tat haben sich in der letzten Zeit die Gerüchte wieder verdichtet, dass Pilatus-Flug- zeuge bewaffnet eingesetzt worden sind. Dieser Rat sowie der Bundesrat haben 1985 die ganze Problematik behandelt. Man wusste schon damals von zwei Fällen - wenn ich mich nicht irre, waren es Burma und Guatemala -, in denen bewaffnete Pilatus-Flugzeuge eingesetzt worden sind. Und im Wissen um diese Fälle hat man damals festgelegt, dass die unbewaffne- ten Pilatus-Flugzeuge nicht als Kriegsmaterial zu betrachten seien. In diesem Sinne haben die Pilatus-Werke auch in der Zwischenzeit nie gegen Recht verstossen, sondern das Recht, wie es damals geschaffen worden ist, angewandt.
Als nun dieser grosse Auftrag für Südafrika in Sichtweite kam und das Uno-Sanktionenkomitee seine Bedenken anmeldete und auch bekannt wurde, dass weitere bewaffnete Einsätze vorgekommen sind, habe ich die Angelegenheit an die Hand genommen und vertieft prüfen lassen. Auch ich bin zum Schluss gekommen, dass Pilatus wohl rechtens gehandelt hat, aber dass man doch den Spielraum erheblich ausgenutzt und im Wissen um Kampfeinsätze eben trotzdem noch Flug- zeuge geliefert hat. Das hat mich doch etwas beschäftigt.
Wir haben dann im Bundesrat beschlossen, die Lieferungen nach Südafrika nur freizugeben, wenn die Flugzeuge so ver- ändert werden, dass sie mit vernünftigem Aufwand nicht be- waffnet werden können. Das ist in der Zwischenzeit technisch geprüft worden, und das wird auch vom Bundesamt für Zivil- luftfahrt vor den Lieferungen überprüft. Wir können heute sa- gen, dass jemand, der ein solches Flugzeug bewaffnen will, besser ein anderes kauft. Die Südafrikaner haben ihre bisheri- gen Schulflugzeuge, die sie viele Jahre eingesetzt haben, nie bewaffnet, und die Versicherung des Verteidigungsministers ist durchaus glaubwürdig.
Das Problem, das Sie aufgeworfen haben, Frau Haering Bin- der, haben wir geprüft; das ist das sogenannte End-User-Cer- tificate. Das ist eine Möglichkeit, zu verhindern, dass Flug- zeuge später bewaffnet werden, aber man ist dann natürlich an das Wort einer Regierung gebunden. Wir fanden, dass uns der verlangte Umbau der Flugzeuge grössere Sicherheit gibt, meinen aber doch auch, dass die jüngste Entwicklung in Süd- afrika gezeigt hat, dass sich dort etwas bewegt, dass der Wille besteht, die Missstände zu beheben. Man kann mit einer sol- chen Regierung durchaus konstruktiv zusammenarbeiten. Wir hoffen alle, dass durch die Neuwahlen im nächsten Jahr noch
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N
17 juin 1993
mehr Bewegung in die Entwicklung von Südafrika kommen wird.
Zur Frage der Uno-Resolution: Der Bundesrat hat bis jetzt im- mer Wert auf die Feststellung gelegt, dass Uno-Resolutionen für uns als Nichtmitglied nicht verbindlich sind. Wir glauben, dass diese Politik auch richtig ist - im Hinblick darauf, dass das Schweizervolk vor wenigen Jahren den Uno-Beitritt abge- lehnt hat. Wir haben aber immer, wenn es nötig war, die Uno- Resolutionen autonom nachvollzogen; das ist auch bei den Sanktionen, die Sie erwähnt haben, immer der Fall gewesen. Der Bundesrat hat Wert auf die Feststellung gelegt - bei den Jugoslawien-Sanktionen, bei den Irak-Sanktionen und auch im Fall Libyen -, dass wir absolut auf autonomer Basis han- deln. Wir wollen diesen Nachvollzug. Wenn man bei solchen Massnahmen der Völkergemeinschaft nicht mitmacht, um ei- nen Rechtsbrecher zur Raison zu bringen, kann das natürlich als indirekte Hilfe an diesem interpretiert werden. Deshalb wird der Bundesrat auch in Zukunft nach Möglichkeit solche Mass- nahmen nachvollziehen; aber immer autonom.
Wir wissen heute, dass es eine neue Völkerrechtslehre gibt, die davon ausgeht, dass auch für ein Land, das Nichtmitglied der Uno ist, solche Sanktionen massgeblich sein sollen. Es gibt aber auch Völkerrechtler, die die andere These vertreten. Der Bundesrat ist bis jetzt von dieser Praxis nicht abgerückt. Im übrigen ist auch die Frage nicht eindeutig zu beantworten, ob diese Lieferung der Resolution wirklich wörtlich wider- spricht oder nicht, hat doch das Sanktionenkomitee von ei- nem Verstoss gegen den Geist der Resolution und nicht von einem Verstoss gegen die Resolution direkt gesprochen. Wie dem rechtlich auch immer sei: Wir sind überzeugt, dass dieses Geschäft auch vom moralischen Standpunkt aus zu vertreten ist, weil wir auf diese Art einen möglichen Missbrauch dieser Flugzeuge verhindern können.
Sie haben vorgeschlagen, den PC-7 und den PC-9 nun ein- fach der Kriegsmaterialverordnung zu unterstellen. Das wäre rechtlich möglich. Wir möchten aber nach so vielen Jahren nicht spontan eine völlig andere Praxis beschliessen. Sie wis- sen, dass das Kriegsmaterialgesetz nächstens revidiert wird. Wir werden Ihnen diese Revision möglichst bald vorlegen. Es wird kein einfaches Unterfangen sein, weil die Revision an sich auch generelle wirtschaftliche Exportprobleme aufwerfen kann. Es ist durchaus denkbar, dass diese Flugzeuge im neuen Gesetz dann dem Kriegsmaterialgesetz unterworfen sein werden.
Sie werden diese Frage dann konkret prüfen und auch ent- scheiden können. Wir im Bundesrat meinen, dass es nicht an- gängig sei, so kurz vor einer Revision eine vollkommen andere Praxis einzuleiten. Mit dem erwähnten Bundesratsbeschluss betreffend Lieferungen nach Südafrika, der auch für andere Länder gilt, in denen Spannungen herrschen und in die kein Kriegsmaterial geliefert werden darf, haben wir das Problem erheblich entschärft.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
M. Zwahlen, rapporteur: Dans le domaine des mesures conjoncturelles, la Commission de gestion se préoccupe prin- cipalement de cohérence. Elle est attentive à encourager tous les responsables à mieux coopérer entre les différents dépar- tements et offices, avec le souci constant de concertation pour éviter toute forme d'incohérence aiguë, de mesures ou de dis-
positions qui paraissent contraires ou qui, à la limite, s'an- nulent et neutralisent les actions, ce qui choque l'opinion pu- blique.
Lors d'une séance que nous avons tenue à la fin mars en pré- sence du directeur de l'Office fédéral des questions conjonc- turelles et ensuite, entendu à part, du directeur de l'Office fédé- ral de l'environnement, des forêts et du paysage, il a été cons- taté que ces messieurs tiennent des langages assez diffé- rents, ce qui est dans la nature des choses. En effet, les taxes de tous genres qui sont prévues pour lutter contre la pollution, par exemple, ainsi que les mesures techniques qui sont impo- sées à notre économie, sont perçues de façon très différente par ces deux directeurs quant aux risques que ces nouvelles charges peuvent faire peser sur la relance de l'économie suisse.
Je citerai encore une autre incohérence, à titre d'exemple - elles sont en effet nombreuses -, celle où l'on constate que l'on veut modérer le trafic privé, mais qu'en même temps les CFF parlent, aujourd'hui notamment, de supprimer de nom- breuses lignes régionales qui sont déficitaires. On est prêt à in- vestir des milliards pour d'immenses projets tels que «Rail 2000» ou les nouvelles lignes ferroviaires alpines, mais il n'y a pas la même volonté politique pour un trafic urbain régio- nal qui couvrirait les liaisons travail-domicile. Non seulement cette politique d'abandon des lignes déficitaires, par exemple, risque d'encombrer davantage le trafic routier, mais encore elle est en pleine contradiction avec les buts poursuivis, d'une part, par la LIM, qui sont d'aider les régions de montagne pré- cisément là où les lignes ferroviaires sont déficitaires, et, d'au- tre part, avec la lutte contre la pollution de l'air. Afin d'éviter de telles incohérences, la Commission de gestion est d'avis qu'il est nécessaire de traiter le plus souvent possible les affaires par dossier et non plus uniquement par département, tant il est vrai qu'il n'y a jamais un seul département concerné.
Quant à notre situation économique très préoccupante, on a pu noter, dans le rapport du Conseil fédéral sur sa gestion en 1992, page 69, que le taux de croissance du produit intérieur brut est de 1,5 pour cent pour l'ensemble de l'OCDE. L'Eu- rope vers laquelle s'achemine, faut-il vous le rappeler, 70 pour cent des produits suisses exportés, a connu elle-même un grave ralentissement de sa croissance - soit environ 1 pour cent l'année passée -, alors qu'en Suisse le PIB réel, après avoir stagné en 1991, a reculé en 1992 de 0,5 pour cent. La place économique suisse est donc menacée, elle a perdu de son attrait ces derniers temps, tandis que le chômage conti- nue de s'aggraver, naviguant autour des 5 pour cent, ce que nous n'avions jamais connu jusqu'à ce jour.
Des réformes substantielles sont prévues par le Département fédéral de l'économie publique. Elles avaient été prévues dans le cadre de l'Accord sur l'Espace économique européen, et le droit suisse aurait dû être adapté à ce droit européen dans le cadre d'Eurolex. Cela ne s'étant, hélas, pas fait, le Conseil fédéral a réagi et a chargé une commission d'étudier et d'éla- borer d'ici à la mi-1993 un avant-projet concernant la révision totale de la loi sur les cartels. Il est prévu, entre autres, d'instau- rer dans ce contexte, une réglementation fondée sur le prin- cipe de l'abus.
Si le cycle de l'Uruguay du Gatt devait trouver une issue favora- ble, une adaptation de notre droit dans le sens d'une libéralisa- tion et d'une ouverture de nos marchés, qui étaient en partie protégés, plus qu'on ne l'imaginait d'ailleurs, s'avérera néces- saire. Un groupe de travail interdépartemental, chargé d'éla- borer un programme de revitalisation de l'économie suisse, cherche des solutions, nous dit le Conseil fédéral, qui de- vraient éviter de toucher à l'acquis social et à l'acquis écologi- que. C'est, à notre avis, un double objectif bien prétentieux, et peut-être un peu utopique, car on lit à la page 17 du rapport du Conseil fédéral sur sa gestion en 1992 que «notre politique d'environnement a un coût, notamment pour les pouvoirs pu- blics. Il s'agira, toujours selon ce rapport, de les examiner (ces questions) globalement tant à la lumière de notre compétitivité internationale qu'à celle des avantages et des charges qu'elle peut entraîner pour les entreprises.»
Diverses mesures telles que la revitalisation, l'augmentation de la compétitivité, la déréglementation, l'interdiction des car-
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tels, sont en préparation afin de lutter contre cette mauvaise conjoncture et de promouvoir la création de nouveaux em- plois. Il est utile ici de rappeler l'importante motion, qui porte le numéro 93.3241, de la Commission de l'économie et des re- devances du Conseil national, qui demande précisément au Conseil fédéral d'appliquer quatre mesures afin d'augmenter la capacité concurrentielle de la Suisse.
J'en viens à l'appréciation de la Commission de gestion. Tou- tes ces mesures sont urgentes, nous le concevons, car la re- lance de l'économie a besoin d'être appuyée par la Confédé- ration pour réussir, et ceci malgré le gros handicap de notre marginalisation par rapport à l'Espace économique européen. Il est particulièrement urgent d'appliquer des mesures qui contribueront à la lutte contre le chômage. Dès lors, Monsieur Delamuraz, vous qui êtes le chef du Département fédéral de l'économie publique, nous n'aurions pas de craintes quant à l'efficacité si vous étiez seul à intervenir dans ce vaste pro- gramme de relance, mais les choses se compliquent dès le moment où votre département est confronté aux autres objec- tifs de la Confédération, plus précisément à des objectifs qui peuvent sembler contradictoires, qui sont en tout cas des freins à la relance économique et qui, trop souvent, risquent de mener à des actions incohérentes.
L'une des difficultés rencontrées pour transmettre un nouveau message à nos administrations provient du fait que, lorsqu'on parle de cohérence, il ne faut pas culpabiliser d'emblée, car dans les questions conjoncturelles, par exemple, le monde change très rapidement. Il faut aussi relever qu'il n'existe pas d'instrument d'observation concernant l'évolution et les struc- tures économiques ou de l'écologie elle-même. Or, c'est à ce niveau, précisément, que la Commission de gestion se pose la question de savoir, Monsieur le Conseiller fédéral, quels se- ront les nouveaux moyens de contrôle, d'intervention et de co- ordination du Département fédéral de l'économie publique, quelles sont les mesures qu'il entend prendre pour vérifier l'ef- ficacité et la cohérence des mesures urgentes qui sont ou qui seront prises. Il s'agit, en fait, de savoir comment contrôler que la volonté du Conseil fédéral soit assez ferme pour définir des priorités et pour aboutir, ceci très rapidement, à des réformes absolument nécessaires à la création de nouveaux emplois. Voici ce que nous avions à dire au niveau global concernant la situation économique.
Au niveau des interventions personnelles qui sont en suspens, notre commission vous propose d'en maintenir une, contraire- ment à ce qui vous est proposé par le Conseil fédéral. Il s'agit du postulat Zbinden Hans (89.317) relatif à la formation conti- nue et à l'éducation des adultes. La commission s'est pronon- cée, à une très forte majorité, pour le maintien de ce postulat, constatant que dans la situation économique actuelle, il appa- raît souhaitable de continuer de faire des efforts pour la forma- tion des adultes. Sur un crédit global de 45 millions de francs divisé en 3 crédits de 15 millions de francs, seuls 10,5 millions de francs ont été utilisés depuis 1989. Cela démontre, à l'évi- dence, que toutes les mesures n'ont pas été prises, que ce postulat qui était très souhaitable, très utile, et, particulière- ment dans la période que nous vivons, n'a pas rencontré le succès voulu. Il paraît donc, à la Commission de gestion, né- cessaire de le maintenir. L'argent est destiné à des personnes sans profession, au recyclage d'adultes, particulièrement des femmes d'un certain âge qui n'ont pas bénéficié d'une bonne formation il y a quelques décennies.
La Commission de gestion souhaite que ce postulat soit main- tenu et appliqué dans le meilleur délai.
Frau Fankhauser, Berichterstatterin: Wir haben zur Kaffeezeit zu einem nicht sehr appetitlichen Thema, nämlich zur Tierka- daverbeseitigung, zu berichten.
Aber zuerst muss kurz rekapituliert werden: Die GPK hatte nach ihrer Inspektion zur Tierseuchenbekämpfung den Bun- desrat gebeten, zu prüfen, welche Kompetenz zur Bekämp- fung eines Seuchenzuges dem Bund übertragen werden sollte und wie sich der Bund an den Kosten der im Seuchenfall erforderlichen Infrastruktur der Kantone beteiligen könne. Zu- erst wollte der Bund diese Aufgabe von nationaler Tragweite selber übernehmen und die Kosten den Verantwortungsberei-
chen entsprechend zwischen Bund, Kantonen und Verursa- chern aufteilen. Dann änderte der Bund sein Konzept. Dieses sieht nun Tierentschädigungen und keine Infrastrukturbei- träge mehr vor. Für die Bekämpfung hochansteckender Tier- seuchen werden die verseuchten Bestände an Ort und Stelle, das heisst auf dem Hof, getötet. Tierkörper werden anschlies- send «entsorgt», so die Fachsprache. Dadurch fallen kostspie- lige Infrastrukturen in Schlachtanlagen, die nur im Seuchenfall zur Anwendung kämen, weg. Man braucht auch keine Erneue- rung des Fahrzeugparks mehr für den Transport der lebenden verseuchten Tiere bis zum Schlachthof.
Bleibt die Frage der Beseitigung der Tierkörper: Die Verord- nung über die Entsorgung der tierischen Abfälle, in Kraft seit dem 1. März dieses Jahres, nimmt die Frage der Beseitigung der Tierkörper auf und regelt die Zuständigkeit und die Finan- zierung der Tierkörperbeseitigung. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass ihnen pro 8000 Grossvieheinheiten eine Transportkapazität von einer Tonne für den Transport ver- seuchter Tierkörper in Containern zur Verfügung steht. Ver- schiedene Kantone haben ihre Aufgabe bereits erfüllt - oder sind daran, es zu tun - und haben Verträge mit Entsorgungs- betrieben abgeschlossen. Damit wird ihnen die Benutzung der Container im Seuchenfall zugesichert. Eine gute Lösung, meinen wir, wenn alle Kantone mitmachen würden.
Die Entsorgungskapazität bei den sogenannten Tiermehlfa- briken scheint nämlich gesichert. Offen ist zum Teil noch die Frage der Sicherung des Transportes. Herr Bundesrat, «gou- verner c'est prévoir», vous le savez très bien! Die weise Vor- aussicht des Bundesrates mit der Verteilung der Kompe- tenzen nützt aber nichts, gar nichts, wenn der Vollzug in einer Frage von nationaler Tragweite auf sich warten lässt. Einige Kantone scheinen keine Eile zu haben, die Transportkapazitä- ten zu sichern; sie sparen lieber. Dabei sind die Gesamtkosten in der Höhe von weniger als einer Million Franken für die ganze Schweiz sicher zu bewältigen.
Wir haben schon beim Tierschutz erlebt, wie lange es geht - leider viel zu lange -, bis alle Massnahmen vollzogen werden. Die Sicherung der Transportkapazität bei Tierseuchen bleibt eine Frage von nationaler Tragweite. Es geht unter anderem darum, zu verhindern, dass sich allfällige Seuchen ausbreiten. Da ist Vorsorge geboten. Deshalb - das ist unser Anliegen - sollte sich der Bundesrat die an sich unübliche, aber zulässige Ersatzvornahme gut überlegen.
Allenspach: Ich gestatte mir, zum Kapitel Arbeitslosenversi- cherung des Geschäftsberichtes einige Bemerkungen vorzu- tragen und weise gleichzeitig in einer persönlichen Erklärung die Vorwürfe, die Herr Borel François anlässlich der Debatte über den Nachtrag I zum Voranschlag 1993 am 10. Juni 1993 in diesem Rate an meine Adresse erhoben hat, in aller Form als wahrheitswidrig zurück.
Es geht um die Prämien der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber an die Arbeitslosenversicherung. Ueblicherweise bespricht die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeits- losenversicherung jeweils in der Sommersitzung ihren Antrag an den Bundesrat bezüglich der Prämien der ALV des folgen- den Jahres. Der Bundesrat bestimmt spätestens im Septem- ber über den kommenden Prämiensatz. An der Sitzung der Aufsichtskommission vom 18. Juni 1991 bestand Gelegen- heit, über den Prämiensatz 1992 zu diskutieren. Es lag kein Antrag auf Prämienerhöhung vor, weder vom Biga noch von einem Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen. Die Gewerk- schaftsvertreter ergriffen an jener Sitzung zur Festlegung der Arbeitslosenversicherungsprämie 1992 nicht einmal das Wort. Die Kommission beschloss stillschweigend, keine Erhöhung der bisherigen Prämien in der Höhe von 0,4 Lohnprozenten zu beantragen.
Es entspricht also nicht der Wahrheit, wenn behauptet wird, die Arbeitnehmervertreter hätten sich damals vorausschau- end für eine Prämienerhöhung eingesetzt, die Arbeitgeberver- treter hätten dies aber verhindert. Der Ausgleichsfonds wies am 1. April 1991 noch einen Stand von 2,9 Milliarden Franken aus. Das ist der sechsfache Betrag der Ausgaben des Jahres 1990. Niemand rechnete damals mit der tiefgreifenden Wirt- schaftsdepression, und ich erinnere daran, dass der damalige
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Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Herr Kappeler, noch im Herbst 1991 die Lage der schweizeri- schen Wirtschaft in den rosigsten Farben geschildert hat und von einer Rezession nichts wissen wollte. Es bedarf schon ei- ner besonderen Logik, wenn Herr Borel unter diesen Umstän- den die Verantwortung für die Nichterhöhung der Arbeitslo- senversicherungsprämien für das Jahr 1992 mir oder der Frei- sinnig-demokratischen Partei zuschieben will. Ich habe Ver- ständnis für parteipolitische Profilierungsversuche; sie dürfen aber nicht auf Kosten der Wahrheit gehen.
Am 5. Mai 1992 hatte sich die Aufsichtskommission sodann mit den Prämien der Arbeitslosenversicherung für das Jahr 1993, also für das gegenwärtig laufende Jahr, zu befas- sen. Das Biga beantragte an dieser Sitzung, die Arbeitslosen- versicherungsprämien auf 1,2 Prozent zu erhöhen. Ich habe mich dieser Erhöhung nicht widersetzt. Frau Brunner Christi- ane hat dann eine Erhöhung auf 1,6 Prozent beantragt Eine Zweidrittelsmehrheit der Kommission wollte aber nicht über die Anträge der Verwaltung hinausgehen. Auch hier kann nicht die Rede davon sein, die Arbeitgeberseite habe sich ei- ner Prämienerhöhung widersetzt.
Weder der von mir unterstützte Antrag des Biga, den Prämien- satz auf 1,2 Lohnprozente festzusetzen, noch der Antrag von Frau Brunner, auf 1,6 Lohnprozente zu gehen, wurde je Wirk- lichkeit. Angesichts der sich verschlechternden Beschäfti- gungslage setzte der Bundesrat nämlich am 11. November 1992 den Prämiensatz für das Jahr 1993 nicht auf 1,2 Lohnpro- zente und auch nicht auf 1,6 Lohnprozente fest, sondern auf das gesetzliche Höchstmass von 2 Lohnprozenten hinauf. Es ist also wahrheitswidrig, zu behaupten, die Verluste der Ar- beitslosenversicherung im laufenden Jahre seien grösser, weil die Aufsichtskommission im Mai 1992 den Anträgen von Frau Brunner nicht gefolgt sei. Diese Anträge hatten, weil der Bundesrat dann das gesetzliche Höchstmass ausschöpfte, überhaupt keine Bedeutung mehr. Es ist notwendig, dieser Le- gendenbildung entgegenzutreten.
Ebenso notwendig ist es, darauf hinzuweisen, dass gemäss Bundesverfassung Bund und Kantone in ausserordentlichen Verhältnissen Leistungen an die Arbeitslosenversicherung er- bringen müssen. Dass wir heute ausserordentliche Verhält- nisse haben, wird niemand bestreiten. Dass die derzeitigen Darlehen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung nicht als Leistung im Sinne der Bundesverfassung betrachtet wer- den können, ist ebenfalls offenkundig. Im neuen Arbeitslosen- versicherungsgesetz wird sich der Bund meines Erachtens seiner verfassungsmässigen Verpflichtung nicht weiter entzie- hen dürfen.
Kühne: Ich spreche zu den Gatt-Verhandlungen aus Sicht der Landwirtschaft.
Ein Gatt-Abschluss hätte ohne Zweifel schwerwiegende Aus- wirkungen auf die schweizerische Landwirtschaft, und dies so- wohl der Vorschlag von Herrn Dunkel vom November 1992 wie auch die Offerte des Bundesrates vom April 1992. Beide hät- ten unzumutbare Folgen für die schweizerische Landwirt- schaft infolge von Preis- und Mengenreduktion.
Viele Probleme der schweizerischen Landwirtschaft müssen auch ohne einen Gatt-Abschluss gelöst werden. Wir haben diese Probleme im Rahmen des 7. Landwirtschaftsberichtes aufgelistet und beleuchtet und entsprechende Lösungen be- schlossen. Ein Gatt-Abschluss verschärft aber die Probleme in absolut drastischer Weise. Ich habe den Eindruck, dass der Bundesrat diese Auswirkungen klar unterschätzt. Man muss nur einmal zur Kenntnis nehmen, was von anderer Seite ge- sagt und festgehalten wird. So rechnen die USA bei einem Gatt-Abschluss mit einer Zunahme ihrer eigenen Agrarpro- duktion von 30 bis 40 Prozent, und auf der Gegenseite sieht Frankreich die Konsequenzen und wehrt sich auch ent- sprechend.
Eine vertiefte Betrachtungsweise aufgrund des Papieres von Herrn Dunkel ergibt, dass die zu erwartenden negativen Aus- wirkungen durch die Offerte des Bundesrates nur sehr gering- fügig gemildert würden. Die Verbesserungen durch die vorge- sehenen Verlängerungen der Uebergangsfrist und den Erhalt der Exportmengen gemäss Bundesratsofferte würden durch
zusätzlich gewährte Importzugeständnisse nahezu eliminiert, und nach zehn Jahren wäre die Differenz global gesehen ab- solut minim.
Bedingt durch die klimatischen und topographischen Verhält- nisse stellen Milchwirtschaft und Viehhaltung in der Schweiz die ökologisch und wirtschaftlich am besten angepasste Be- triebsform dar. Die in dieser Betriebsform enthaltenen kompa- rativen Kostenvorteile sind ebenso unbestritten wie die hohe Qualität unserer Milchprodukte und die mit der Milchproduk- tion verbundenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Da- durch hat die Milchproduktion in der Schweiz eine vergleich- bare Stellung wie Reis in Japan; die japanische Regierung ver- langt für Reis eine Ausnahmeregelung. Eine spezielle Rege- lung im Gatt ist daher für die schweizerische Milchwirtschaft unabdingbar. Eine schweizerische Landwirtschaft mit durch das Gatt zusätzlich eingeschränkten Milchproduktionsmög- lichkeiten wäre zur Hoffnungslosigkeit verurteilt.
Diese Tatsache hat übrigens der Bundesrat erkannt, und er hat am 26. April 1993 entsprechende Beschlüsse gefasst Er hat den Milchpreis gesenkt und klar zum Ausdruck gebracht, dass er die Menge erhalten wolle. Daneben hat er auch ver- sprochen, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Milch- preissenkungen vorzunehmen. Milch hat für die schweizeri- sche Landwirtschaft eine derart zentrale Bedeutung, dass auch das Gatt nicht als Grund für existenzbedrohende budget- und mengenmässige Konzessionen akzeptiert werden kann. Wir erwarten, dass der Bundesrat alles unternimmt, damit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen konkrete Verbes- serungsvorschläge ausgearbeitet und diese auch mit entspre- chendem Nachdruck bei den Verhandlungen vertreten wer- den. Für die Zukunft der schweizerischen Milchwirtschaft sind verbesserte Marktzutrittsbedingungen in den EG-Raum eben- falls von existentieller Bedeutung. Die absolut schlechteste Lö- sung für die schweizerische Milchwirtschaft wären eine Ein- schränkung durch das Gatt und verschlossene Türen zu Eu- ropa für unsere Produkte. Die bilateralen Verhandlungen mit der EG müssen dahingehend vorangetrieben werden, damit das im Rahmen des EWR ausgehandelte Käseabkommen möglichst bald ganz - oder im schlimmsten Fall teilweise - realisiert werden kann.
Müller: Mit dem 7. Landwirtschaftsbericht wurde die Neuaus- richtung unserer Agrarpolitik gebilligt, und es wurden mit einer Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes produktionsunab- hängige Direktzahlungen eingeführt. Es ist das Ziel, unsere Bauern von der Produktionsleistung zur Dienstleistung umzu- erziehen. Das landwirtschaftliche Einkommen soll weniger produktions-, dafür mehr beitragsabhängig werden. Die ein- gesparten Exportverbilligungen will man in Direktzahlungen umwandeln. Die Importe werden ansteigen, obschon dadurch einheimischen Bauern eine sinnvolle Tätigkeit entzogen wird. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn sich viele Bauernfa- milien fragen: Wie soll es weitergehen? Hat unser Bauern- stand noch eine Zukunft?
Buchhalterisch belegt ist, dass das landwirtschaftliche Ein- kommen auch letztes Jahr massiv gesunken ist. Preisanpas- sungen wurden verweigert, und auf Bundesebene fehlte das nötige Geld, um mit Direktzahlungen den notwendigen Aus- gleich zu schaffen.
Wenn wir unter dem Titel «Landwirtschaftliche Forschung» le- sen, dass die Schwerpunkte der Tätigkeiten der landwirt- schaftlichen Forschungsanstalten im Bereiche des Umwelt- schutzes und der Oekologie lagen, sei hier doch die Feststel- lung erlaubt, dass die Forschung im Pflanzen- und Tierbereich auch in der Schweiz intensiv fortgeführt werden müsste. Auch unsere Landwirte sollen - wie andere Berufsgruppen - aus der Forschung Nutzen ziehen können. Es geht nicht an, dass man von der schweizerischen Landwirtschaft Europatauglichkeit verlangt und andererseits aus der Schweiz einen ökologi- schen Garten machen möchte. Wir halten an der berechtigten Forderung fest, dass zumindest der bisherige Selbstversor- gungsgrad auch in Zukunft gehalten werden muss. Der Struk- turwandel wird trotzdem weitergehen. Der starke Rückgang der Lehrlings- und der Schülerzahlen in der Grundausbildung weist in diese Richtung. Erfreulich ist, dass andererseits neue
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Ausbildungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Bereich vorbereitet werden und zum Teil schon eingeführt sind. Wir hoffen, dass von diesen Angeboten rege Gebrauch gemacht wird, denn ein Berufsstand, der sich nicht aus- und weiterbil- det, wird längerfristig nicht bestehen können.
Gestatten Sie mir, hier noch auf einige weitere Probleme hin- zuweisen:
Die massiven Budgetkürzungen bei den Bodenverbesserun- gen und den landwirtschaftlichen Hochbauten führten in vie- len Kantonen zu echten Auseinandersetzungen. Den Gemein- den und Privaten zugesicherte Beiträge konnten nicht recht- zeitig zur Auszahlung gelangen, und neue Projekte können nur mit grosser zeitlicher Verzögerung angegangen werden. Seit diesem Jahr werden vom Bund auch keine Beiträge mehr an Waldregulierungen bezahlt. Das führte in einer ganzen An- zahl von Gemeinden zu einem Abbruch der geplanten Regu- lierungen und Vermessungen. Hier gilt es, Remedur zu schaf- fen. Denn in der Schweiz sollte es doch auch finanziell möglich sein, bis zum Jahre 2000 die noch ausstehenden Vermessun- gen nachzuholen, damit jede Gemeinde über ein Grundbuch verfügt.
Die Güterzusammenlegungen werden heute als multifunktio nelle Mehrzweckunternehmungen durchgeführt. Neben den Interessen der Landwirtschaft werden auch Natur- und Land- schaftsschutz, Umwelt- und Bodenschutz einbezogen. Ge- rechterweise müssten deshalb auch Gelder aus anderen Kas- sen gemäss Interessenprinzip beigesteuert werden, so zum Beispiel aus dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Land- schaft (Buwal). Dies würde den tatsächlichen Erfordernissen in der Praxis entsprechen. Bei den landwirtschaftlichen Hoch- bauten hat der Bund die Absicht, die Talbetriebe von den Bei- trägen auszuschliessen. Bezüglich Schutzauflagen haben diese aber mit ebensogrossen Problemen und Kostenteue- rungen zu kämpfen wie die andern. Es ist deshalb alarmie- rend, wenn wir im Geschäftsbericht lesen, dass das durch die Meliorationsbeiträge ausgelöste Bauvolumen im Vorjahr um volle 192 Millionen Franken auf 331 Millionen Franken zurück- ging.
Ich bitte den Volkswirtschaftsdirektor dringend, sich dafür ein- zusetzen, dass die Grundlagenverbesserungen im Agrarbe- reich wieder verstärkt werden können. Ich danke ihm für sei- nen Einsatz.
Im weiteren unterstütze ich die Forderungen meines Vorred- ners, Herr Kühne, bezüglich Gatt vollumfänglich und erwarte vom Bundesrat beziehungsweise von seinen Unterhändlern geschickte Verhandlungstaktik gemäss den Erfordernissen der schweizerischen Agrarpolitik.
Schmid Peter: Im Geschäftsberichtsbeitrag des Bundesam- tes für Veterinärwesen steht der lapidare Satz: «Neben den Tierversuchen bildeten Tierschutzfragen in der Nutztierhal- tung einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit. »
Hinter diesem Satz verbirgt sich eine recht problematische Ge- schichte, über welche die ausführliche Stellungnahme der GPK zur Aufsichtseingabe des Vereins gegen Tierfabriken ei- nige Hinweise liefert. Der Beschwerdeführer rügt darin eine ganze Reihe von nicht tiergerechten Haltungsformen. Diese rufen Verhaltensstörungen beim Tier hervor, deren Folgen dann wiederum mit fragwürdigen Eingriffen rein symptoma- tisch bekämpft werden. Zu den beanstandeten Tierhaltungen gehören Kastenstände für Sauen, Gitterkäfige für Kaninchen und extreme Tierbesatzdichten in Batteriehaltungen von Ge- flügel. Die zu hohe Tierbesatzdichte steigert die Aggressionen der Tiere, weshalb zur Vermeidung von Verletzungen den Tie- ren präventiv Schwänze kupiert, Schnäbel gekürzt werden oder Dämmerlicht zugemutet wird. Alle erhobenen Vorwürfe laufen eigentlich darauf hinaus, dass gegen Artikel 4 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes verstossen werde. Der Beschwerde- führer stellt einen allgemeinen Missstand im Vollzug der Ge- setzgebung fest und führt dazu entsprechende Beispiele an.
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich mit gutem Willen mit all diesen fragwürdigen Tierhaltungen und Tierhaltungs- massnahmen befasst und kommt dabei zum Schluss, dass im einzelnen durchaus nicht alles zum besten stehe und in man- cher Hinsicht Handlungsbedarf bestehe. Sie tut dies aber in
sehr sibyllinischer Art, da es angesichts der offensichtlichen Interessenbindungen zweifellos nicht einfach ist, hier einen Konsens in der Stellungnahme zu finden. Erschwerend wirkt sich aus, dass es mit der Oberaufsicht des Vollzugs, die dem Bundesamt für Veterinärwesen obliegt, auch nicht getan ist; denn der Vollzug selbst ist Sache der Kantone, und die tun sich teilweise schwer damit, was zu einem breiten Ermessens- spielraum führt. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Tierschutzverordnung selbst, wie im GPK-Bericht richtig be- merkt wird, zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthält.
Die grüne Fraktion hätte sich darum mehr Klartext in der Beur- teilung der einzelnen Beanstandungen gewünscht. Sie geht aber mit den Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskom- mission einig und unterstützt insbesondere die Absicht, zu ei- nem baldigen Zeitpunkt zu prüfen, ob die Empfehlungen durchgesetzt worden sind. Das wäre denn auch das Anliegen an den Bundesrat. Es darf nicht sein, dass mit bundesrätlichen Verordnungen bereits in Kraft gesetzte Gesetze verwässert werden, denn noch sind in dieser Angelegenheit viele Pro- bleme hängig. Schon werden ja auch Klagen laut, in welchen beanstandet wird, dass beim Landwirtschaftsgesetz ähnlich grosszügige Interpretationen einreissen.
Engler: Herr Bundesrat Delamuraz, ich nehme an, Sie haben Verständnis dafür, dass ich einmal mehr mit dem Thema der Hors-sol-Tomaten hier auf dem Podium erscheine. Ich möchte Ihnen auch dafür danken, dass die Konfrontation heute doch eher einem Gespräch zu gleichen beginnt und dass man beim Bundesamt für Landwirtschaft zur Kenntnis nimmt, dass ich nicht einfach gegen das Dreiphasensystem bin, sondern ei- gentlich nur dafür, dass man die Missbräuche bekämpft und Verbesserungen vornimmt. Trotzdem gehört es eben dazu, dass man als Politiker eine gewisse Kontinuität zeigt. Im Rahmen dieser Kontinuität hätte ich einige Fragen und Be- merkungen.
Sie haben vor einem Jahr eine auf ein Jahr befristete Versuchs- verordnung in Kraft gesetzt und die Hors-sol-Tomaten unter die landwirtschaftliche Protektion gestellt. Nach einer einjähri- gen Versuchsphase würde mich natürlich schon interessie- ren, wie die Ergebnisse aussehen, wie sie bewertet werden und aufgrund welcher Versuchsanlagen die Bewertungen heute erfolgen. Sie haben mein Postulat nicht befolgt, sondern die Versuchsphase um ein weiteres Jahr verlängert. Auch da wäre es wichtig zu wissen, wie nun diese Versuchsanlage ei- gentlich aussieht, welches die Rahmenbedingungen dieses Versuches sind, wie die Kontrolle erfolgt und wer überhaupt die Kontrollen durchführt. Ich wäre froh, wenn Sie diese Fra- gen beantworten könnten; ausser Sie würden heute doch klar sagen - das wäre nun auch möglich, nachdem der Bundesrat als Kollegialbehörde mein Postulat angenommen hat -, es sei keine zweite Versuchsphase, sondern es sei eine Ueber- gangsphase, die letztlich im Dezember 1993 oder im Januar 1994 zu einer definitiven Aenderung führen werde.
Ich hätte auch zwei, drei Bemerkungen zuhanden der Ge- schäftsprüfungskommission. Ich bitte die Geschäftsprüfungs- kommission, die letztjährige Versuchsphase nachzukontrollie- ren, die Ergebnisse auszuwerten und im nächsten Inspekti- onsbericht darzulegen. Das gehört nach meiner Meinung zur Arbeit. Nur so können Missbräuche weiterhin verhindert wer- den. Ich erhalte zusehends mehr Kenntnis von Missständen. So habe ich zum Beispiel erfahren, dass im Kanton Genf in der ersten Woche der zweiten Phase etwa fünfmal mehr Tomaten angeliefert wurden als angemeldet. Dies natürlich deshalb, weil man pro Kilogramm Tomaten einen Franken mehr erhält. Das führt dazu, dass die Kühlhäuser während der Vorwochen immer gefüllt werden. Ich verstehe es vom unternehmerischen Standpunkt her, dass man mit dem Abliefern der Tomaten zu- wartet, bis man pro Kilogramm einen Franken mehr erhält, und so die Phasen missbraucht.
Ich ersuche Sie, heute zu dieser Versuchsanlage Stellung zu nehmen, und ich bitte die Geschäftsprüfungskommission, die Nachkontrolle des ersten Versuchsjahres an die Hand zu neh- men und einmal zu bestätigen, dass hier alles mit rechten Din- gen zu und her geht, wenn dem wirklich so ist. Ich habe grösste Zweifel daran.
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17 juin 1993
Bischof: Dieser Geschäftsbericht ist zwar interessant zu le- sen, aber es muss doch festgestellt werden, dass die wahren Probleme des Landes recht stark verharmlost werden: Finanz- knappheit, Arbeitslosigkeit, soziale Probleme und eine immer stärkere Einwanderung und Ueberfremdung. Das sind die Stichworte, derer sich unsere Regierung mehr als bisher an- nehmen sollte.
Es ist Zeit, jetzt zum Ausländerproblem, zur Ueberfremdung und Unterwanderung unseres Landes, etwas zu sagen. Trotz zunehmender Arbeitslosigkeit holen Sie immer noch mehr Ausländer ins Land. Das ist doch die Höhe! Unsere Leute be- kommen keine Arbeitsplätze, und trotzdem macht man die Schleusen weit auf. Der Bundesrat hat gar ein neues Szenario studieren lassen, mit bis zu 40 Prozent Ausländern im Land. Herr Bundesrat, meine Damen und Herren: Uns Schweizer Demokraten reicht's nun. Die einheimische Bevölkerung wehrt sich dagegen, dass der Ausländeranteil nun noch über 20 Prozent ansteigen soll. Sie wollen unsere Warnungen der letzten Jahre nicht verstehen, und Sie geben uns zu verstehen, dass Sie uns nicht ernst nehmen und über uns lächeln. Tun Sie das nur! Für uns lautet das Motto: «Wer zuletzt lacht, lacht am besten.»
Wir werden nicht mehr länger zuschauen und müssen nun be- ginnen, uns ernsthaft zu überlegen, ob wir eine Volksinitiative gegen die endgültige Zerstörung der Schweiz durch Einwan- derungen lancieren sollen. Ich plädiere in unserer Partei für eine solche Initiative gegen die Ueberfremdung und endgül- tige Zerstörung unserer Kultur. Die multikulturelle bundesrätli- che Einwanderungspolitik ist unerträglich geworden.
Ihre bundesrätliche Politik ist für die bereits sehr tiefgehende Unzufriedenheit in weiten Volkskreisen verantwortlich, und Ihre Politik bereitet den Boden für das Aufkeimen von Frem- denhass vor. Wir wollen aber genau das verhindern. Leider sind wir überzeugt, dass sich diese bundesrätliche Politik nur noch mit dem Mittel der Volksinitiative stoppen lässt. Auf dem Arbeitsmarkt fordern wir deshalb auch konsequent den abso- luten Vorrang der Schweizer und Schweizerinnen. Ich weise Sie darauf hin, Herr Bundesrat, dass Sie daran sind, hier ein Unzufriedenheitspotential aufzubauen. Auch wenn man in Rechnung stellt, dass der Anteil an Arbeitslosen bei den Aus- ländern 40 Prozent beträgt, begreifen es die arbeitslosen Schweizerinnen und Schweizer nicht, weshalb sie keine Stelle erhalten, während die Einwanderung weiter zunimmt.
Herr Bundesrat, wir sind unzufrieden. Die Probleme wachsen, und Sie machen nichts für eine Begrenzung der Einwande- rung. Sie tun nichts.
Wir appellieren nochmals an Sie: Halten Sie ein, bevor es zu spät ist, bevor eine oder sogar mehrere Volksinitiativen gegen die Einwanderung von Ausländern und Asylanten die Pro- bleme aufgreifen. Ihren prognostizierten Ausländeranteil von 40 Prozent akzeptieren wir niemals.
Weder Hansjürg: Ich habe Ihnen einen Antrag verteilen las- sen. Ich bitte Sie, diesen noch ein bisschen zu ändern, sonst könnte man mir vorwerfen, ich habe zwischen Exekutiv- und Legislativaufgaben nicht unterscheiden können.
Mein Antrag sollte lauten: «Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, für die Durchsetzung der gesetzlichen Vor- schriften durch die Bundesinstanzen besorgt zu sein»; «durch die Bundesinstanzen» sollte noch eingefügt werden. Ich spre- che - wie Herr Schmid Peter auch - u. a. zum Bericht der GPK (93.033).
Mit dem bei Tierschutzvorlagen üblichen Mehrheitsverhältnis hat die GPK Stellung zur Beschwerde des Vereins gegen Tier- fabriken betreffend Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ge- nommen. Darin wird die Beschwerde zwar als teilweise be- rechtigt beurteilt. Konkret jedoch deckt die GPK die meisten vom Bundesamt für Veterinärwesen und damit vom Bundesrat geduldeten Verletzungen des Tierschutzgesetzes.
Anstatt diesem vor 15 Jahren vom Volk mit grossem Mehr be- schlossenen Gesetz endlich Nachachtung zu schaffen, wird lediglich mehr Forschung gefordert. Die Forderung nach mehr Forschung dient seit Jahrzehnten als Vorwand, um die rücksichtslose Ausbeutung der Nutztiere in den Intensivhal- tungen «vorläufig» weiter zu dulden - 15 Jahre «vorläufig» zu
dulden. Und dort, wo die Forschung brauchbare Ergebnisse gezeitigt hat, werden diese nicht in die Praxis umgesetzt. Wie man z. B. Kälber artgerecht in Gruppen halten kann, ist be- kannt. Die GPK aber billigt die Absicht des BVET, die grausa- men Kälbereinzelboxen nicht zu verbieten, sondern deren Zu- lässigkeit lediglich in unkontrollierbarer Weise einzuschrän- ken. Das müssen schon herzlose Menschen sein, welche ei- ner solchen Dauerfixierung der so bewegungs- und spielfreu- digen jungen Tiere zustimmen. Damit wird letztendlich auch der Landwirtschaft längerfristig schwerer Schaden zugefügt. Ich will aber noch ganz speziell auf zwei Punkte hinweisen, Herr Bundesrat Delamuraz, und Ihnen gleichzeitig auch ein Kompliment für Ihren Einsatz in bezug auf das internationale Tierschutzabkommen machen. Ich habe Sie hier und auch im Ständerat gehört; Sie haben sich in einem fulminanten Votum für Ethik und für moralisch richtiges Verhalten in bezug auf das Hundeschwanzkupieren eingesetzt. Eindrucksvoll, einwand- frei, die ganze Schweiz und die Tierschützer haben vor Freude ob Ihrem Einsatz aufgejault. (Teilweise Heiterkeit)
Nun aber, Herr Bundesrat, gibt es ein Schnabelkürzen bei Kü- ken, da haut man den Küken die Zunge, das Maul oder was noch alles ab (Unruhe), und man kupiert die Schwänze bei Ferkeln. Das ist doch das gleiche, Herr Bundesrat, auch das ist infame Tierquälerei, und gar nichts anderes. Das ist übrigens Ihr Wort: «infame Tierquälerei»; das haben Sie, Herr Bundesrat Delamuraz, gesagt. Wir meinen doch mit Moral und Ethik im- mer das gleiche: Schnabelkürzen bei Küken, Schwanzkupie- ren bei Ferkeln, bei den Hunden - hier lassen wir das nicht zu, zum guten Glück. Aber, Herr Bundesrat, da müssen wir nach- ziehen: das ist das gleiche.
Ich lade Sie also ein, hier ganz speziell auf die Tiere Rücksicht zu nehmen und unser Tierschutzgesetz, das dies ausdrück- lich verbietet, auch durchzusetzen. Ich bitte Sie sehr darum. Im übrigen müssen wir uns über etwas im klaren sein: So wie alle Tiere sind auch wir ein Teil dieser Schöpfung; Tiere auszu- beuten, sie zu quälen und sie dann umzubringen ist gemein und - auch hier wieder ein Wort von Herrn Bundesrat Delamu- raz - eine Kulturschande.
Ich erinnere Sie daran: Wir müssen uns den Tieren gegenüber anders verhalten, denn so, wie wir uns verhalten, fällt alles auf uns zurück. Die Chemikalien, mit denen wir Tiere in der Mas- sentierhaltung vollpumpen, damit sie ruhig sind, landen auch auf unseren Tellern. Wir sind dumm, wenn wir nicht endlich Remedur schaffen. Wir müssen dafür eintreten, dass Tiere ge- sund gehalten werden; dann bleiben auch wir gesund!
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Dans son intervention intro- ductive, M. Zwahlen, rapporteur de la commission, a centré sa réflexion sur la situation économique plus que maussade que nous connaissons dans notre pays et sur les décisions en no- tre pouvoir qui doivent être prises face à une telle situation dans les domaines conjoncturels et structurels. Et c'est sur ces points importants qu'a porté l'interrogation de M. Zwahlen.
J'y réponds en remarquant, tout d'abord, que l'essentiel de la différence entre la situation économique dépressive des an- nées 1974/75 et la situation d'aujourd'hui se marque par une chute infime du produit intérieur brut par rapport à la chute considérable de plus de 7 pour cent que l'on avait connue il y a une vingtaine d'années. Mais si, apparemment, les effets rava- geurs de la crise ont été beaucoup plus vifs en 1975 qu'au- jourd'hui, en revanche sa traduction sur le nombre d'emplois est exactement inversement proportionnelle, en ce sens que le chômage est resté à dose homéopathique et d'une brève durée, finalement, en 1975, alors qu'il est beaucoup plus pro- noncé aujourd'hui et qu'il menace de durer sensiblement plus longtemps. Je pense que cela tient au fait que nous étions typi- quement confrontés à une crise conjoncturelle il y une ving- taine d'années, tandis que si la crise d'aujourd'hui est sans doute conjoncturelle pour une part, elle n'en est pas moins es- sentiellement structurelle. Face à cette situation, les moyens de parade ne sont pas les mêmes.
J'observe, tout d'abord, que nous avons fait ensemble un tra- vail positif en vue d'apporter une réponse à la situation conjoncturelle. J'observe que la manière dont vous avez né-
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gocié et discuté le budget de la Confédération pour 1993 allait typiquement dans le bon sens, je veux dire par là que vous avez essentiellement coupé les branches gourmandes de l'ex- ploitation de l'Etat, mais non pas celles de la construction, de l'équipement, de l'infrastructure et de la formation qui, elles, développent des effets directs et indirects tout à fait nécessai- res si l'on veut faire quelque chose d'anticyclique dans la conjoncture actuelle.
Toujours dans la même préoccupation, vous avez, de surcroît, adopté un programme de bonus à la construction qui est en pleine action maintenant. Les résultats que nous enregistrons dans l'application de votre décision sont tout à fait promet- teurs et presque certainement supérieurs à ce que nous pou- vions en attendre avant l'été. Mais c'est évidemment au chapi- tre structurel qu'il y a davantage à faire, à long terme surtout. Le premier paquet que nous vous avons présenté, par notre message du 24 février 1993, et qui a bien été accueilli dans vo- tre conseil ainsi qu'au Conseil des Etats, se développe exacte- ment selon le calendrier prévu. Il a un contenu, de la subs- tance, et lorsque nous vous présenterons à l'automne la suite du programme structurel, nous ne manquerons pas de nous livrer à une revue critique et précise des phases de développe- ment contraires qu'aura connues le premier paquet pour que cela ne reste pas objet de discours, mais que cela - vous en aurez la démonstration - se transforme concrètement dans la réalité économique et juridique de ce pays. Cette analyse du premier paquet vous permettra de porter un jugement quant à l'efficacité de ce qui a été annoncé dans le message du Conseil fédéral de février dernier. Les bases du second paquet seront jetées à cette occasion.
Vous avez parfaitement raison de dire, Monsieur le Président, qu'une des difficultés majeures réside dans la compatibilisa- tion d'un certain nombre de politiques qui ont, l'une un centre de gravité dans telle région, l'autre dans telle autre région, et que, par conséquent, il n'est pas aisé de trouver entre elles cette cohérence que vous appelez de vos voeux. C'est d'abord essentiellement -je devrais dire exclusivement - la tâ- che du Conseil fédéral que de parvenir à cette cohérence ou du moins à cette compatibilisation. Mais le Conseil fédéral a besoin d'instruments, de son pouvoir, et, dans cet esprit, le groupe interdépartemental, présidé par le directeur de l'Office fédéral des questions conjoncturelles, est certainement l'ins- trument administratif à l'intérieur de la maison qui est de nature à renseigner le Conseil fédéral et à lui donner l'outil nécessaire à la coordination de ces mouvements.
Mais cela ne suffit pas, naturellement. Il faut qu'il y ait une vo- lonté politique commune établie sur ce point, et nous mesu- rons qu'elle est parfois difficile à créer, en particulier lorsque nous butons sur les difficultés financières actuelles qui ren- dent problématique l'accomplissement normal de certaines politiques de la responsabilité de l'Etat, et c'est probablement le handicap numéro un à la conduite de cette politique.
Mais il y a un autre handicap, celui des routines, celui des iner- ties, celui des vitesses ou des immobilismes acquis, qui, lorsqu'il s'agit de transformer, après des années et des an- nées de superconjoncture et de boom économique où l'on s'était assoupi, où l'on pilotait tout cela un peu au pilote auto- matique, exige un réveil de l'esprit, et nous constatons, par- fois, la vérité du vieil aphorisme selon lequel les Suisses se lè- vent tôt, mais se réveillent tard. Il est vrai de dire que c'est sans doute ici le nid de résistance le plus clair et le plus net que nous ayons à observer en matière de revitalisation et en ma- tière de régénération économique.
Je termine ma réponse sur ce point essentiel de votre interven- tion en disant que non seulement il faut les moyens de coor- donner ces politiques en main du gouvernement, que non seulement il faut que ce gouvernement ait une volonté unique de le faire, mais encore - vous l'avez dit -, une fois les déci- sions prises, qu'il faut le moyen de les contrôler par un instru- ment efficace. Sur ce plan, je dois bien reconnaître que les exemples d'évaluation législative, à laquelle procède mon dé- partement actuellement, sont extrêmement intéressants à ob- server.
Tout d'abord, il s'agit de la loi fédérale sur l'encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance profes-
sionnelle. Nous étudions, dans cette loi, d'abord par l'évalua- tion de l'efficacité de l'encouragement à la propriété du loge- ment, et par une deuxième évaluation, l'encouragement de la construction de logements locatifs. Je ne peux pas vous ca- cher que certains milieux scientifiques sont fort sceptiques quant à l'efficacité de telles évaluations. C'est une raison pour nous de pousser plus loin, de continuer dans ce domaine. Ce sont là des exemples, mais si nous pouvons parvenir, après de meilleures expériences que jusqu'à maintenant, à une systé- matique, alors nous en étendrons l'application à d'autres do- maines et nous disposerons réellement d'un instrument de contrôle qui soit à la hauteur des exigences d'une administra- tion et d'une conduite politique modernes.
Mme Fankhauser, quant à elle, a parlé de la lutte contre les épi- zooties et de la nécessité de donner une application vigou- reuse à l'ensemble des dispositions légales et réglementaires touchant à la protection des animaux. Je dois dire très claire- ment que certains cantons sont plus zélés que d'autres dans l'application de la législation sur la protection des animaux. Dans l'ensemble de notre pays, nous pouvons observer que le cheptel est en excellent état sanitaire, que nos services vétéri- naires - c'est ce que j'en conclus donc - fonctionnent en dépit de ce que peut être parfois la difficulté née d'un fédéralisme et d'un cloisonnement d'applications. Mais il n'y a certainement pas lieu de dramatiser, d'autant moins que de nombreuses maladies épizootiques, qui sévissent encore dans certaines régions de l'Europe, ont été, en Suisse, parfaitement éradi- quées. Je remercie en tout cas Mme Fankhauser de nous faire part de l'appui politique de la commission. Il sera particulière- ment nécessaire, lors des discussions sur le projet de nouvelle loi sur les épizooties, de mieux préciser encore les responsabi- lités et les compétences entre cantons et Confédération.
En abordant ce sujet de la protection des animaux et en rappe- lant, de surcroît, que l'intervention de Mme Fankhauser a fait l'objet d'une longue lettre de mon département à la Commis- sion de gestion sur ce thème, je peux également répondre à deux intervenants de la discussion de tout à l'heure, MM. Schmid Peter et Weder Hansjürg, dont l'entrain, la pas- sion et l'engagement sont bien connus de l'ensemble de ce conseil. J'aimerais dire à M. Schmid, sur ce thème, et sur quel- ques autres que lui-même et M. Weder chérissent particulière- ment, qu'en matière de protection des animaux, le 26 août 1992, la Commission de gestion du Conseil national a pris po- sition dans un rapport adressé au Conseil fédéral, prise de po- sition au sujet des dénonciations de l'Association contre les fa- briques d'animaux, relatives à l'exécution de la législation sur la protection des animaux; l'affaire a été attentivement suivie par la Commission de gestion et par le Conseil fédéral. Il nous paraît, en cette matière, que nous sommes parvenus à apaiser les craintes que nous avions enregistrées et que la situation est bien en main et qu'elle est parfaitement sous contrôle.
Je dirai de même à M. Weder, dont la patience, nous dit-il, est à bout, que nous sommes bel et bien décidés à continuer cet effort indispensable de mise en demeure d'accomplir les transformations demandées après les décisions de votre conseil. Mais il faut, simplement, que nous ne chargions pas le secteur de production et de détention des animaux d'une ma- nière cumulative, c'est-à-dire trop concentrée, ce qui aurait eu des conséquences économiques pénibles, tant et aussi long- temps que, pour l'essentiel, les dispositions concernant la protection des animaux étaient respectées. C'est maintenant à l'achèvement de ce programme qu'il s'agit de passer. Nous avons engagé la vitesse supérieure, car en effet les délais d'at- tente, Monsieur Weder, ont été suffisamment longs.
En terminant mon analyse des interventions des deux rappor- teurs, j'aimerais ajouter, Monsieur le Président, à votre inten- tion, que le Conseil fédéral se rallie au maintien du postulat re- latif à la formation continue et à l'éducation des adultes, tel que vous l'avez demandé, et que cela se fera selon vos voeux.
A M. Allenspach, je dirai que je lui sais gré d'avoir rappelé que les offices de l'administration sont intervenus dès la première minute où ils pouvaient le faire, afin de signaler la nécessité d'augmenter les cotisations à l'assurance-chômage. Nous l'avons fait jusqu'au plafond maximum autorisé par la loi pour le début de cette année, en sachant que chaque point de
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17 juin 1993
0,1 pour cent signifie 180 millions de francs d'alourdissement de la charge, 180 millions de francs pour les producteurs, sans aucun bénéfice économique en contrepartie, et 180 millions de francs de déductions du revenu des travail- leurs. Cela a représenté pour chacun des deux groupes une aggravation de l'ordre de 1,45 milliard de francs au début de cette année. C'est suffisamment lourd pour que nous exami- nions très prudemment la question du financement de cette assurance-chômage dans les temps qui viennent. Cela fait l'objet de la consultation actuellement en cours.
MM. Kühne et Müller ont posé des questions relatives à la poli- tique agricole et au Gatt. Je veux leur répondre très clairement. Tout d'abord, en ce qui concerne le Gatt, la nécessité d'une harmonisation du commerce mondial touche directement, non pas aux intérêts industriels ou aux services de la Suisse, mais au pays tout entier, à l'ensemble de son économie, y compris à l'agriculture. C'est là la nécessité pour nous de met- tre tout en oeuvre afin d'achever cet Uruguay Round qui dure depuis trop longtemps, mais de l'achever dans notre intérêt bien compris et non pas exclusivement au détriment de l'agri- culture. Si telle était la conséquence du Gatt, elle serait inad- missible pour l'agriculture de ce pays.
Nous nous sommes donc battus pour apporter les amende- ments aux propositions fondamentales qui sont actuellement discutées par plus de cent négociateurs groupés autour du ta- pis vert. Nous avons associé à nos réflexions et à toutes nos actions dans le temps l'ensemble des milieux économiques de la Suisse, mais tout particulièrement l'Union suisse des paysans qui a été consultée régulièrement dans les différentes étapes, car il n'est en effet pas possible d'imaginer que les paysans soient traités marginalement et qu'ils soient les victi- mes d'une telle opération. Ils ne le seront pas, j'en prends ici le vif engagement politique.
Ensuite, dans le cadre des assainissements des finances, M. Müller a raison de dénoncer une disposition qui, malheu- reusement, a dû être prise, disposition touchant et restrei- gnant les crédits de la Confédération en vue des investisse- ments et des constructions agricoles ainsi que, partiellement, des améliorations foncières. Un petit travail a été fait là, parce que c'est justement, si l'on souhaite la transformation des structures de l'agriculture, un des moyens d'y parvenir, c'est- à-dire en ayant des infrastructures adaptées aux conditions nouvelles.
Mais vous le savez, Monsieur Müller, seule la malice des temps financiers a conduit à cette restructuration des crédits. Je la souhaite momentanée, car elle est contre nature; elle ne va précisément pas dans le sens de ce que nous voudrions pouvoir faire. C'est sans doute une de ces incohérences ou - pour employer un mot plus doux - une de ces contradictions que signalait tout à l'heure, petit exemple, le président de la commission. Qu'il soit dit que nous devons songer à cette évo- lution des structures de l'agriculture, d'ailleurs l'agriculture suisse elle-même l'a fait. En 1950, l'agriculture regroupait 15 pour cent de la population, aujourd'hui, elle en regroupe un peu plus de 4 pour cent, et cela sans que sa productivité n'en soit restreinte, au contraire. Il y a donc une volonté de transfor- mation et d'adaptation qui continuera.
Je pensais entendre M. Engler au sujet des tomates et des concombres hors-sol. Qu'il me soit permis de dire très claire- ment, encore une fois ici, que l'expérience qui a été faite - car c'était une expérience - de protéger, selon le régime des trois phases, la production hors-sol dans le courant de l'année pas- sée, a donné un certain nombre de résultats, mais ils sont in- complets. Il était honnêtement indispensable de parfaire cette expérience afin de voir les choses plus clairement, pour qu'une différenciation sur le marché, claire et nette, puisse intervenir entre les productions traditionnelles et les produits hors-sol.
Il était indispensable de trouver les moyens, si l'expérience de- vait continuer, d'une déclaration à l'égard des consomma- teurs. La nécessité de disposer d'un appareil de contrôle est évidente. Cette année d'expérience ne l'a pas réalisé.
La méthode de la fixation des prix à laquelle, à une autre occa- sion, vous vous en êtes pris, n'a pas été suffisamment affinée, et elle doit être revue, d'autant plus que, si le régime devenait
définitif, il faudrait pouvoir l'entreprendre sur une base sûre dans ce domaine.
Enfin, l'influence sur l'écoulement des produits alimentaires ainsi que sur les sols et l'air - protection de l'environnement ... mérite d'être poussée plus loin.
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral a pris cette or- donnance avec effet jusqu'à fin avril 1994. Mais, Monsieur En- gler, je réaffirme devant le Conseil national, et singulièrement devant vous-même, que si le Conseil fédéral devait en décider autrement et imaginer que cela s'arrête définitivement au 30 avril 1994, il devrait prendre sa décision, non pas le 29 avril, mais dans les tout premiers jours de janvier 1994, dernier dé- lai, de manière qu'il n'y ait pas d'incitation à l'investissement, à la poursuite de l'expérience par les producteurs. Il doit être tout simplement loyal de la part de l'Etat d'annoncer aux agents de l'économie privée suffisamment tôt quelles sont ses intentions et quelles sont ses décisions. Sachez donc que c'est au vu de cette seconde expérience que nous pourrons décider si oui nous en restons à la solution de la protection ou si non, en libéraux ardents que nous sommes, nous décide- rons d'y mettre un terme.
Permettez-moi, Monsieur Bischof, de vous dire que s'il y a dans ce pays 1,2 million d'étrangers ce n'est pas parce que le Conseil fédéral a négligé les mesures que l'on attendait qu'il prenne, notamment lorsque la situation économique le com- mandait, ce n'est pas parce qu'il aurait libéralisé, avant les au- tres, le marché du travail, et en particulier celui de la main- d'oeuvre étrangère; c'est bien parce que, continuant de prati- quer une politique malgré tout restrictive qui s'inscrit année après année dans cette limitation fixée par l'ordonnance an- nuelle du Conseil fédéral, il a bel et bien dû constater que c'étaient les milieux de l'économie privée, que c'était le pays, qui en appelaient à cette coopération de la main-d'oeuvre étrangère, main-d'oeuvre qu'il a tenue dans des limites tra- cées avec précision année après année, mais qui, aujourd'hui, contrairement à l'évolution observée ces dernières années, s'infléchissent maintenant vers le bas pour certaines catégo- ries d'étrangers. Vous savez que le nombre des saisonniers a diminué, que le nombre des frontaliers a également diminué et qu'ainsi la preuve par l'acte est faite que, suite au ralentisse- ment que nous connaissons, les besoins de l'économie se sont relâchés et cela se traduit par un recours moindre à la main-d'oeuvre étrangère. C'est cela qui doit être annoncé et observé dans l'évolution de la situation actuelle.
Nous pensons que, dans une Europe qui s'ouvre malgré tout -- et nous y avons tout intérêt -, c'est aller dans le bon sens, parti- culièrement en période économique difficile, que de poursui- vre une pratique restrictive telle que celle que nous condui- sons et non pas de l'aggraver dans des termes féroces, ce qui rendrait ensuite notre compatibilité internationale bien faible et bien difficile. Observez au demeurant les statistiques du chô- mage, pas seulement celles qui sont publiées quant au nom- bre de chômeurs enregistrés sur place, mais aussi celles qui comprennent les chômeurs étrangers qui sont rentrés chez eux parce qu'ils ne trouvaient plus de travail en Suisse. Vous constaterez alors qu'il est faux de dire que les travailleurs étrangers ont la priorité, dans le choix des places de travail, sur les travailleurs suisses. Sans doute, ceux-ci connaissent-ils plus de chômage qu'il y a vingt ans, mais les travailleurs étran- gers davantage encore. Nous pouvons ainsi mettre fin à la lé- gende selon laquelle les étrangers retireraient le pain de la bouche des Suisses.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss der Beilage zum Bericht
Antrag der Kommission Der Vorstoss 89.317 ist nicht abzuschreiben
1313
GPK N/S. Bericht über Inspektionen
Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon l'annexe du rapport
Proposition de la commission Ne pas classer l'intervention 89.317
Präsident: Der Bundesrat ist einverstanden, das Postulat 89.317 nicht abzuschreiben.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
89 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
93.033
GPK N/S. Bericht über Inspektionen und Aufsichtseingaben 1992 CdG N/E. Rapport concernant les inspections et les requêtes 1992
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 6. April 1993 (BBI II 310) Rapport des Commissions de gestion du 6 avril 1993 (FF II 298)
Beschluss des Ständerates vom 8. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1993 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Antrag Weder Hansjürg Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, für die Durchsetzung der gesetzlichen Vor- schriften besorgt zu sein. Schriftliche Begründung Zum Bericht der GPK betreffend Tierschutz-Vollzug Was sich seit der Annahme des Tierschutzgesetzes durch das Volk im Jahr 1978 bis heute abspielt, kann besser verstanden werden, wenn die Verwaltungsmechanismen durchschaut werden, wie sie Walter Wittmann in seinem Buch «Marktwirt- schaft für die Schweiz» beschreibt: «Hat ein Gesetz die parla- mentarische Hürde genommen, so verlässt es die Legislative. Die Exekutive, mit dem Schwergewicht bei der Bürokratie, kann nun schalten und walten. Sie arbeitet Verordnungen aus,
die von der Regierung meist unbesehen in Kraft gesetzt wer- den. Ist das geschehen, so ist die Bürokratie sozusagen für sich. Dabei hat sie einen weit gehenden Spielraum: Sie wird kaum noch von der Regierung und schon gar nicht vom Parla- ment kontrolliert. »
In Sachen Tierschutz schaltet und waltet die Bürokratie so, wie es unter den ständigen Pressionen und Einflussnahmen der Agrowirtschaft für sie am bequemsten ist. Zwischen Landwirt- schaftsverbänden und Landwirtschaftsämtern besteht eine enge personelle Verflechtung durch Personalwechsel. Ver- bandsfunktionäre werden häufig in leitende Stellen der Büro- kratie geholt. Tierschützer dagegen sind in der Bürokratie nicht vertreten. Deshalb schützt die Bürokratie primär immer die wirtschaftlichen Interessen der Agrarwirtschaft und nicht die Tiere. Ein Grossteil der Nutztiere in der Schweiz hat noch nichts vom Tierschutzgesetz gemerkt und wird so gehalten wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Aus rein wirtschaftli- chen Gründen wird unser Tierschutzgesetz missachtet. Grobe Massentierquälerei wird gesetzwidrig weiter geduldet, auch in Bereichen, wo der Tatbestand der Tierquälerei wissenschaft- lich belegt ist. Die interessierten Kreise und die Veterinär- und Landwirtschaftsbürokratie der Verwaltung hat folgende Strate- gien entwickelt, damit das Praxisübliche in der Intensivtierhal- tung weiter geduldet werden kann:
Tierquälerische Haltungssysteme werden geduldet, weil die Forschung angeblich noch keine wirtschaftlichen Alternati- ven hervorgebracht hat. Mit anderen Worten: die Agroindu- strie bringt grausame Haltungssysteme wie etwa Käfigbatte- rien für Wachteln auf den Markt, und diese werden geduldet Damit hat die Agroindustrie kein Interesse mehr, bessere Sy- steme zu erforschen, und die Bürokratie stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Tierquälerei erst verboten werden darf, wenn der Staat mit Steuergeldern Alternativsysteme ent- wickelt hat. Mangels Finanzen kann das endlos dauern.
Dort, wo es praxiserprobte Alternativen gibt, werden die tier- quälerischen Varianten weiter geduldet, da man diese nicht «plötzlich» verbieten könne. So dürfen die grausamen Kasten- stände für Schweine und Einzelboxen für Kälber bis heute wei- ter betrieben und auch neu eingerichtet werden. Auch für die laufende Revision der Tierschutzverordnung sind kein Verbot dieser Foltereinrichtungen, sondern nur gewisse Einschrän- kungen, die sich kaum kontrollieren lassen, vorgesehen. Diese bürokratische Missachtung des Tierschutzgesetzes hat die GPK weitgehend gutgeheissen. Das ist unverständlich und zu bedauern.
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Proposition Weder Hansjürg Renvoi à la commission avec mandat de veiller à l'application des dispositions légales.
Seiler Rolf, Berichterstatter: Herr Weder Hansjürg geht offen- bar davon aus, dass mit diesem Bericht das Geschäft erledigt sei. Dem ist nicht so. Das geht auch aus diesem Bericht hervor, in welchem man lesen kann, dass sich die Kommission im Laufe des Jahres 1993 wieder damit beschäftigen wird. Sie wird prüfen, ob den Anliegen und Empfehlungen, die in die- sem Bericht enthalten sind und die sich an den Bundesrat rich- ten, tatsächlich entsprochen wird und wie ihnen entsprochen wird. Diese Arbeit wird die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates übernehmen. Sie wird bereits am nächsten Mon- tag und Dienstag verschiedene Stellen besuchen und ihren Bericht etwa im Herbst abliefern.
In diesem Sinne glaube ich, Herr Weder, dass Ihr Antrag über- flüssig ist, und ich würde Ihnen empfehlen, den Antrag zurück- zuziehen. Wenn Sie das nicht können, bitte ich den Rat, den Antrag abzulehnen.
Präsident: Der Antrag Weder Hansjürg ist zurückgezogen.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1992 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1992
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.018
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
1300-1313
Page
Pagina
Ref. No
20 022 851
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