Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants
1182
N 14 juin 1993
tout une dépénalisation et une légalisation partielle du trafic des drogues dures.
Interventions pendantes:
90.411 Motion Bühler Simeon. Politique coordonnée de la drogue
Ad 87.232 Motion de la Commission de la santé publique et de l'environnement. Loi sur les stupéfiants. Révision
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au plus vite au Par- lement une révision de la loi sur les stupéfiants et au besoin d'autres mesures légales dans le domaine de la lutte contre la drogue.
92.3116 Postulat Onken. Révision de la loi sur les stupéfiants
92.3265 Postulat Morniroli. Lutte contre la drogue. Définition d'un concept
92.441 n Initiative parlementaire du groupe écologiste. Stu- péfiants. Révision de la loi
(le rapport à ce sujet de la commission chargée de l'examen préalable de l'objet)
92.452 n Initiative parlementaire Bischof. Lutte contre la consommation de stupéfiants. Base constitutionnelle
92.312 é Initiative du canton de Soleure. Légalisation de la consommation de drogues et monopole des stupéfiants Initiatives populaires annoncées:
Jeunesse sans drogue (délai pour la récolte des signatures: 15 juin 1994)
Pour une politique de la drogue raisonnable (délai pour la ré- colte des signatures: 18 novembre 1994)
Travaux de l'administration:
D'après les informations fournies par les offices compétents, le Conseil fédéral ne voit pour l'heure pas la nécessité de mo- difier les normes pénales de la loi fédérale sur les stupéfiants.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen: Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Minderheit
(Bortoluzzi, Aubry, Deiss, Jäggi Paul, Philipona, Pidoux, Ry- chen, Scheurer Rémy) Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la commission La commission propose, par 13 voix contre 9: Majorité
Donner suite à l'initiative Minorité
(Bortoluzzi, Aubry, Deiss, Jäggi Paul, Philipona, Pidoux, Ry- chen, Scheurer Rémy) Ne pas donner suite à l'initiative
92.441
Parlamentarische Initiative (grüne Fraktion) Revision des Betäubungsmittelgesetzes Initiative parlementaire (groupe écologiste) Stupéfiants. Révision de la loi
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 9. Oktober 1992
Das Betäubungsmittelgesetz und eventuelle weitere Gesetze sind dahin gehend zu ändern, dass:
Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkon- sum straffrei sind;
jeder Umgang mit Hanfkraut zulässig ist;
die Abgabe von sogenannt harten Drogen an süchtige Per- sonen durch die Kantone zulässig ist; die Rahmenbedingun gen werden durch Bund und Kantone festgelegt;
Prävention und Ausstiegshilfen verstärkt werden.
Texte de l'initiative du 9 octobre 1992
La loi fédérale sur les stupéfiants et, le cas échéant, d'autres lois seront modifiées de sorte:
qu'acquérir ou posséder des stupéfiants pour sa consom- mation personnelle ne soit plus un délit;
que la culture, la transformation, le commerce et la consom- mation de chanvre ne soient plus interdits;
que la distribution de drogues dites dures aux toxicomanes par les cantons soit autorisée, les conditions étant fixées par la Confédération et les cantons;
que la prévention et les moyens visant à encourager le se- vrage soient renforcés.
Sprecherin - Porte-parole: Hollenstein
Frau Segmüller unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Gestützt auf Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes un- terbreiten wir Ihnen den Bericht der Kommission für soziale Si- cherheit und Gesundheit über die am 9. Oktober 1992 von der grünen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative. Die Kommission hörte am 8. Januar 1993 die Sprecherin der In- itianten an.
Beratungen in der Kommission:
Die Politik der Prohibition ist gescheitert Trotz einem aufwen- digen Repressionsapparat hat sich ein Schwarzmarkt gebil- det, auf dem die Drogenmafia Milliardenumsätze tätigt. Die überhöhten Schwarzmarktpreise können von den Süchtigen nicht mehr mit Einkünften aus Lohnarbeit bezahlt werden. Die Folge davon ist eine zunehmende Ausgrenzung der Drogen- süchtigen, welche sich den Konsum nur noch mit Prostitution oder kriminellen Handlungen finanzieren können.
Die drogenfreie Gesellschaft ist eine Illusion. Der Staat soll da- her Massnahmen treffen, die einen risikoarmen Suchtmittel- konsum ermöglichen und den Süchtigen Hilfe anbieten, wo sie darum ersuchen.
Die Initiative will nicht eine Liberalisierung im Sinne einer Frei- gabe aller Drogen erreichen, sondern eine Entkriminalisie- rung und Legalisierung des Drogenkonsums. Produktion, Ver- trieb und Verkauf der Drogen sollen staatlich geregelt und kon- trolliert werden.
Vorteile einer Legalisierung:
weniger Beschaffungskriminalität: tiefere Preise entschärfen die Situation für die Suchtkranken - Polizei und Justiz werden entlastet;
das organisierte Verbrechen verliert eine seiner wichtigsten Einnahmenquellen, wenn Produktion und Vertrieb durch le- gale Institutionen übernommen werden;
gesundheitspolitisch: Krankheitsrisiken können gesenkt werden (Uebertragung von HIV, Hepatitis);
die Voraussetzungen für eine Integration der Drogensüchti- gen in die Gesellschaft werden erheblich verbessert;
dank Besteuerung der Suchtmittel sind finanzielle Mittel vor- handen für eine bessere Prävention.
Eine Drogenpolitik nach den Vorgaben dieser Initiative würde die Schweiz weltweit isolieren. Bis heute praktiziert kein Land eine solche Drogenpolitik, welche auch klar im Wider- spruch zu Berichten und Uebereinkommen der Uno im Be- reich der Drogenbekämpfung steht. (Die Befürworter der In- itiative halten dem entgegen, dass sich z. B. die internationale Städtekonferenz mit 58 Städten aus 35 Ländern engagiert für eine Aufhebung der Drogenprohibition einsetzt )
Die Legalisierung würde nicht ohne Einfluss auf das Kon- sumvolumen bleiben - nicht zuletzt auch wegen der tieferen Preise.
Die Gefahr besteht, dass bei einer Legalisierung der Drogen die Zahl der Süchtigen zunimmt.
Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz
1183
Wenn die Schweiz als einziges Land den Umgang mit Dro- gen legalisiert, dann entsteht eine Sogwirkung auf Süchtige aus den Nachbarstaaten.
Auch im Fall einer Legalisierung und eines staatlichen Mo- nopols bleiben viele Fragen bezüglich der künftigen Entwick- lung des Schwarzmarktes offen.
Konsens bestand in der Kommission bezüglich Punkt 4 der In- itiative: Prävention und Ausstiegshilfen sollen verstärkt wer- den. Die Forderung wurde von allen Rednern unterstützt und als dringlich bezeichnet.
Hängige Vorstösse:
89.693 Postulat Fierz. Folgekosten von Drogenverbot bzw. -freigabe
90.411 Motion Bühler Simeon. Koordinierte Drogenpolitik
Ad 87.232 Motion der Kommission für Gesundheit und Um- welt. Betäubungsmittelgesetz. Revision
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes und allenfalls weitere gesetzli- che Massnahmen im Bereich der Drogenbekämpfung rasch- möglichst zu unterbreiten.
92.3116 Postulat Onken. Revision des Betäubungsmittelge- setzes
92.3265 Postulat Morniroli. CH-Drogenkonzept
92.401 Parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander. Re- vision von Artikel 19a Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz
(Bericht der vorberatenden Kommission liegt vor)
92.452 Parlamentarische Initiative Bischof. Bekämpfung des Drogenkonsums. Verfassungsgrundlage
92.312 Standesinitiative Solothurn. Legalisierung des Dro-
genkonsums und Betäubungsmittelmonopol
Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäu- bungsmittel (BetmG) ist nach folgenden Vorgaben zu revi- dieren:
Der Betäubungsmittelkonsum ist zu legalisieren (Art. 19ff. BetmG).
Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb soge- nannt illegaler Betäubungsmittel (Art. 8 BetmG) sind unter dem ausschliesslichen Monopol des Bundes als zulässig zu bezeichnen und ähnlich der Alkoholgesetzgebung zu regeln.
Die Prävention ist auszubauen, Betreuung und Behandlung sind sicherzustellen.
Angemeldete Volksinitiativen:
Schweizer Hanf (Ablauf der Sammelfrist: 27. April 1994)
Jugend ohne Drogen (Ablauf der Sammelfrist: 15. Juni 1994)
Für eine vernünftige Drogenpolitik (Ablauf der Sammelfrist: 18. November 1994)
Arbeiten der Verwaltung:
Das EDI ist zurzeit im Begriff, eine Botschaft zum Beitritt der Schweiz zu drei Uno-Betäubungsmittelübereinkommen zu- handen des Parlamentes zu erarbeiten. Die Ratifizierung ins- besondere des Uebereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen von 1988 (Wiener Abkommen) würde in- sofern eine Einschränkung der Schweizer Drogenpolitik mit sich bringen, als das Abkommen eine Bestrafung der Vorbe- reitungshandlungen zum Konsum vorsieht. Der Bundesrat er- wägt aus diesem Grund, einen Vorbehalt anzubringen, um der Schweizer Drogenpolitik hier den Freiraum zu erhalten.
Mme Segmüller présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
En vertu de l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, nous vous soumettons le rapport de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique sur l'initiative par- lementaire déposée le 9 octobre 1992 par le groupe écolo- giste. La commission a entendu, le 8 janvier 1993, le porte- parole des auteurs de l'initiative.
Délibérations au sein de la commission:
La politique de la prohibition a échoué. Un système répressif coûteux n'a pas empêché la formation d'un marché noir grâce auquel la mafia de la drogue réalise un chiffre d'affaires de plu-
sieurs milliards. Les personnes dépendantes ne peuvent plus faire face aux prix, trop élevés, du marché noir uniquement avec les revenus d'une activité professionnelle. Il en résulte une marginalisation croissante des toxicomanes qui ne par- viennent encore à financer leur consommation qu'au moyen de la prostitution ou de pratiques criminelles.
Une société sans drogues est une utopie. L'Etat doit prendre en conséquence des mesures permettant une consommation de drogue à faible risque et offrir son aide aux toxicomanes se- lon leur demande.
L'initiative ne vise pas une libéralisation dans le sens d'une dé- pénalisation des drogues dans leur ensemble, mais une décri- minalisation et une légalisation de la consommation de stupé- fiants. La production, la distribution et la vente des drogues doivent être régies et contrôlées par l'Etat.
Avantages d'une légalisation:
moins de criminalité en vue de se procurer de la drogue: des prix plus bas améliorent la situation des personnes dépendan- tes - la police et la justice sont déchargées;
le crime organisé perd l'une de ses principales sources de revenu si la production et la distribution sont gérées par des institutions légales;
politique de la santé: les risques d'épidémies peuvent être réduits (transmission de VIH, hépatite);
les conditions préalables à une intégration des toxicomanes dans la société sont considérablement améliorées;
grâce aux taxes prélevées sur les stupéfiants, on dispose de moyens pour une meilleure prévention.
une politique en matière de drogues conforme au contenu de cette initiative isolerait la Suisse sur le plan international; jusqu'à aujourd'hui, aucun pays n'a jamais pratiqué une telle politique, qui se trouve de plus clairement en contradiction avec les rapports et conventions de l'ONU dans le domaine de la lutte contre la drogue (les partisans de l'initiative objectent que la Conférence internationale des villes, par exemple, qui compte 58 villes de 35 pays, s'emploient à promouvoir une le- vée de l'interdiction des drogues);
la légalisation ne resterait pas sans influence sur le volume de consommation, notamment en raison des prix plus bas;
la légalisation des drogues risquerait de provoquer une aug- mentation du nombre des toxicomanes;
si la Suisse est le seul pays à légaliser la distribution et la consommation de drogue, il en résultera un effet d'attirance sur les toxicomanes des pays voisins;
également dans le cas d'une légalisation et d'un monopole d'Etat, beaucoup de questions touchant au marché noir ne se- ront pas résolues.
Les membres de la commission ont trouvé un consensus sur le point 4 de l'initiative «Prévention et moyens visant à encou- rager le sevrage». Tous les orateurs ont soutenu cette exi- gence et l'ont qualifiée d'urgente.
Interventions pendantes:
89.693 Postulat Fierz. Interdiction ou libéralisation de la dro- gue. Incidence économique
90.411 Motion Bühler Simeon. Politique coordonnée de la drogue
ad 87.232 Motion de la Commission de la santé publique et de l'environnement. Loi sur les stupéfiants. Révision
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au plus vite au Par- lement une révision de la loi sur les stupéfiants et au besoin d'autres mesures légales dans le domaine de la lutte contre la drogue.
92.3116 Postulat Onken. Révision de la loi sur les stupéfiants
92.3265 Postulat Morniroli. Lutte contre la drogue. Définition d'une politique
92.401 Initiative parlementaire Tschäppät Alexander. Révi- sion de l'article 19a chiffre 1 de la loi sur les stupéfiants
(rapport à ce sujet de la commission chargée de l'examen de l'objet)
92.452 Initiative parlementaire Bischof. Lutte contre la consommation de stupéfiants. Base constitutionnelle
92.312 Initiative du canton de Soleure. Légalisation de la consommation de drogues et monopole des stupéfiants
41-N
Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants
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N 14 juin 1993
La loi fédérale du 3 octobre 1951 sur les stupéfiants (LStup) sera révisée conformément aux principes suivants:
la consommation de stupéfiants sera légalisée (art. 19s. LStup);
la culture, la fabrication, l'importation, le commerce et la dis- tribution des stupéfiants dits prohibés (art. 8 LStup) seront dé- clarés licites, placés sous le monopole de la Confédération et soumis à une réglementation analogue à la législation sur l'al- cool;
la prévention sera renforcée, l'encadrement et le traitement seront assurés.
Initiatives populaires annoncées:
Chanvre suisse (délai pour la récolte des signatures: 27 avril 1994)
Jeunesse sans drogue (délai pour la récolte des signatures: 15 juin 1994)
Pour une politique de la drogue raisonnable (délai de récolte des signatures: 18 novembre 1994)
Travaux de l'administration:
Actuellement, le DFI s'apprête à rédiger, à l'intention du Parle- ment, un message relatif à l'adhésion de la Suisse à trois conventions de l'ONU sur les stupéfiants.
La ratification, en particulier, de la Convention des Nations Unies contre le trafic illicite de stupéfiants et de substances psychotropes de 1988 (Convention de Vienne) entraînerait une restriction de la politique suisse en matière de drogues, dans la mesure où l'accord prévoit une répression des actes préparatoires à la consommation. Pour cette raison, le Conseil fédéral envisage une adhésion assortie d'une réserve afin de préserver la marge de manoeuvre de la politique suisse en matière de drogue.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Ent- haltung: Mehrheit Der Initiative keine Folge geben
Minderheit
(Gonseth, de Dardel, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Leuenber- ger Ernst, Rechsteiner)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission
Par 11 voix contre 6 et avec 1 abstention, la commission pro- pose:
Majorité
Ne pas donner suite à l'initiative Minorité
(Gonseth, de Dardel, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Leuenber- ger Ernst, Rechsteiner)
Donner suite à l'initiative
Frau Dormann, Berichterstatterin: Wir behandeln zwei parla- mentarische Initiativen gemeinsam, d. h., wir Kommissions- sprecher werden die parlamentarischen Initiativen Tschäppät Alexander und grüne Fraktion gemeinsam vorstellen und be- gründen.
Das Gemeinsame der beiden Initiativen liegt aber nur beim Thema, nämlich Drogenkonsum und Drogenhandel. Inhalt- lich unterscheiden sich die beiden Initiativen ganz wesentlich. Bei der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander geht es nicht um eine Grundsatzfrage zur Drogenproblematik, auch nicht darum, bei einer allfälligen Zustimmung zu dieser Initiative eine neue Drogenpolitik einzuführen. Eine Annahme dieses Vorstosses kommt auch weder einer Liberalisierung der Drogenpolitik gleich, noch hat diese Initiative die Legalisie- rung des Drogenkonsums oder -handels zur Folge.
Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander will eine differenziertere Interpretation der bestehenden Gesetzesaus- legung. Im eigentlichen Sinne wirkt sich eine eventuelle An- nahme dieser Initiative nicht auf den Straftatbestand als sol- chen aus, sondern auf das Strafmass.
Was will die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander? Sie will die Einführung eines niedrigeren Strafrahmens für den drogenabhängigen Straftäter, der Handel lediglich zur
Deckung des Eigenbedarfs treibt. Um die vorliegende parla- mentarische Initiative in ihren Konsequenzen zu erklären, muss ich kurz auf die heutigen Strafbestimmungen bei Ver- stoss gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum und Handel zurückkommen.
Das geltende Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) hat im Jahre 1975 eine entscheidende Revision erfah- ren. Der Konsum von Betäubungsmitteln wurde als strafbar er- klärt. Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes (Art. 19a Ziff. 1) ist strafbar, wer «unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsu- miert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht». Artikel 19 befasst sich mit dem Umgang und dem Handel mit Drogen. Für besonders leichte Fälle sieht Artikel 19a Ziffer 2 des Betäubungsmittelgesetzes vor, dass das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abge- sehen werden kann. Unter diese Strafnorm fallen typischer- weise etwa Erstkonsumenten oder Gelegenheitskonsumen- ten. Die Gesetzesrevision von 1975 war gleichzeitig durch eine massive Verschärfung des Strafrahmens für den Umgang und Handel mit illegalen Drogen geprägt.
Das maximale Strafmass für Drogenhandel wurde von 5 auf 20 Jahre erhöht. Damals bestand die Absicht des Gesetzge- bers darin, eine differenzierte Strafbarkeit für Handel und Kon- sum von Drogen gesetzlich zu verankern, um damit die Situa- tion des süchtigen Konsumenten zu verbessern. Bereits an- lässlich dieser Revision wurde deshalb Artikel 19a Ziffer 1 in das Gesetz aufgenommen. Er hält fest, dass jemand, der zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, also Handel betreibt, aufgrund einer milderen Straf- norm belangt werden kann. Der damalige Gesetzgeber wollte die Konsumenten gegenüber den Dealern privilegieren. Das Krankheitsbild des Drogensüchtigen stand im Vordergrund. Heute sind von dieser eigentlich gewollten Privilegierung alle Süchtigen ausgenommen, welche zur Deckung des Eigenbe- darfs mit Drogen Kleinhandel betreiben.
Das Bundesgericht nimmt bei der Weitergabe von 12 Gramm Heroin oder 18 Gramm Kokain einen sogenannten schweren Fall an, der zu einer Mindeststrafe von einem Jahr führt. Dem Drogenabhängigen, welcher täglich 1 Gramm Heroin benö- tigt, kann natürlich relativ schnell eine Menge von 12 Gramm nachgewiesen werden, da ja die Summationsmethode ange- wendet wird. Durch die summarische Erfassung des täglichen Kleinhandels entfällt für den Süchtigen die Möglichkeit, leich- ter bestraft zu werden. Er wird bestraft wie der harte Dealer, der nur aus Gewinnsucht Handel mit Drogen betreibt und der un- ter Umständen bei einem einzigen Geschäft 12 Gramm Dro- gen umsetzen kann.
Diese Gleichstellung des drogensüchtigen Kleindealers mit dem gewinnsüchtigen Dealer durch den Strafrichter möchte Herr Tschäppät mit seiner Initiative beseitigen. Herr Tschäppät möchte ganz klar den gewinnsüchtigen Dealer hart bestrafen; er will mit seinem Vorstoss keine Strafbefreiung des süchtigen Kleinhändlers, sondern er bezweckt für diesen eine Strafmil- derung gegenüber dem knallharten Dealer.
Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander wurde der Kommission zur Vorprüfung vorgelegt. Die Kommissions- mehrheit hat ihr zugestimmt (13 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltun- gen). Eine Minderheit unserer Kommission wird beantragen, der Initiative sei keine Folge zu geben.
Was waren die Gründe, die die Kommissionsmehrheit bewo- gen, zu beantragen, der Initiative sei Folge zu geben? Im Vor- dergrund stand ganz klar die Ermöglichung einer differenzier- ten Auslegung der Strafzumessung für den Süchtigen, der ausschliesslich zur Finanzierung seines eigenen Konsums mit Drogen handelt, im Gegensatz zum reinen Dealer, der nur aus Gewinnsucht mit Drogen handelt. Nach Meinung der Kommis- sionsmehrheit soll der süchtige Kleindealer im Sinne des Op- portunitätsprinzips milder bestraft werden als der Drogen- händler, der aus Gewinnsucht handelt.
An sich wollte der Gesetzgeber bereits mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes von 1975 eine klar differenzierte Strafzumessung zwischen Konsumenten und Händlern bewir- ken, oder anders ausgedrückt, zwischen dem süchtigen Kon- sumenten und dem nichtsüchtigen Drogenhändler. Durch die Praxis des Bundesgerichtes wird der süchtige Konsument, der
Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz
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ausschliesslich für den Eigenbedarf mit Drogen handelt und der von Fachkreisen als krank betrachtet wird, gleich bestraft wie der nichtsüchtige oder gesunde Drogenhändler. Unter diesen gegebenen Voraussetzungen kommen beide Typen ins Gefängnis. Man kann sich zu Recht fragen, ob der dro- genabhängige, kranke Mensch im Gefängnis am richtigen Platz ist.
Unsere Gefängnisse sind mit süchtigen Drogendelinquenten überfüllt, denen aber dort die nötige Hilfe nicht geboten wer- den kann, um von der Sucht wegzukommen. Im Klartext heisst das: Sobald ein Süchtiger mehr macht, als nur seine eigene Sucht zu befriedigen, d. h., sobald er auch nur eine kleine Menge an Drogen vermittelt, wird er nicht aufgrund von Arti- kel 19a privilegiert, sondern wird nach Artikel 19 wie ein Händ- ler verurteilt, was zur Folge hat, dass das Strafmass bedeutend härter ausfällt. Artikel 19 sieht nämlich ganz klar eine Strafe nicht unter einem Jahr Zuchthaus vor.
Der Vorstoss Tschäppät Alexander ist aus diesem Grunde we- der revolutionär, noch will er eine Liberalisierung im Bereich der Drogenpolitik einleiten. Er will nichts anderes als eine Ver- deutlichung im Sinne einer Festschreibung dessen, was ei- gentlich seit langem durch den Wortlaut im entsprechenden Gesetz gedeckt wäre, durch eine ständige Bundesgerichts- praxis aber ausgeschlossen wird.
Das Bundesgericht hat in seiner diesbezüglichen Praxis im- mer wieder betont, dass diese Formulierungen von ihm nicht in jener Art angewendet werden, wie es der Absicht des Ge- setzgebers von 1975 entspricht. Die Folge davon sind mit Dro- gensüchtigen überfüllte Gefängnisse. In der Strafanstalt Hin- delbank sind beispielsweise rund 60 Prozent der Inhaftierten Drogensüchtige oder zumindest aufgrund einer Delinquenz im Zusammenhang mit der Sucht inhaftiert. Von da ist uns auch das grosse Problem der inhaftierten Drogenkuriere, im Fachjargon «Drogeneselinnen», bekannt.
1975 war es wahrscheinlich für den Gesetzgeber ausseror- dentlich schwierig, den Umfang der Möglichkeiten des Oppor- tunitätsprinzips festzulegen. Das Problem, wie es sich heute stellt und sich in den letzten Jahren immer mehr gestellt hat, konnte 1975 noch nicht in seiner Tragweite erkannt werden. Die Absicht bestand aber sicher darin, eine Differenzierung vornehmen zu können, indem der Uebertretungstatbestand für besondere Fälle gesetzlich verankert worden ist.
Gemäss meiner Rücksprache mit zwei Gerichtspräsidenten, die regelmässig mit diesem Straftatbestand konfrontiert sind, handelt es sich bei Artikel 19a Ziffer 1 um den sogenannten Klassenartikel. Das will heissen, dass nur derjenige süchtige Drogenkonsument privilegiert behandelt wird, der Geld hat oder es zu beschaffen weiss - Stichwort Kleinkredite. Derje- nige, der den Kauf von Drogen aus seinem Vermögen finanzie- ren kann, wird privilegiert, während der sogenannte kranke Normalsüchtige nicht in den Genuss dieser Privilegierung kommt. Von der Privilegierung durch Artikel 19a werden ge- rade diejenigen Drogenkonsumenten ausgeschlossen, wel- che von der Gesellschaft primär als kranke und nicht als krimi- nelle Menschen anerkannt werden.
Der Bundesrat ist der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander eher abgeneigt. Er meint, dass der gesetzliche Rah- men im Moment nicht änderungsbedürftig sei, da es sich in diesem Bereich einzig um ein Problem der Gesetzesanwen- dung handle. Indirekt heisst das deutlich, dass der Bundesrat die differenzierte Auslegung des Gesetzes zugunsten des süchtigen Kleindealers nicht in Abrede stellt. Es geht tatsäch- lich allein darum, die Rechtsprechungspraxis des Bundesge- richtes zu ändern.
Dies kann nach Meinung der Kommissionsmehrheit nur da- durch geschehen, dass Artikel 19a Ziffer 1 des Betäubungs- mittelgesetzes im Sinne der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander abgeändert wird und dadurch dem Willen des Gesetzgebers von 1975 entsprochen werden kann.
Herr Tschäppät will mit seinem Vorstoss die Beibehaltung des geltenden Rechts, aber eine andere diesbezügliche Rechts- praxis des Bundesgerichtes. Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander ändert somit nichts an der heutigen Rechtslage.
Im Bericht der Subkommission Drogenfragen der Eidgenössi- schen Betäubungsmittelkommission wird beispielsweise die Einführung eines niedrigeren Strafrahmens für den drogenab- hängigen Straftäter gefordert, der Handel lediglich zur Bestrei- tung seiner Suchtbefriedigung betreibt. Hingegen will diese Subkommission auch an der Strafbarkeit jeglichen Drogen- handels festhalten. Mit einem niedrigeren Strafrahmen für suchtabhängige Dealer, die ausschliesslich zur Bestreitung der eigenen Suchtbefriedigung Handel betreiben, liesse sich dem unterschiedlichen Unrechtsgehalt und der suchtbeding- ten starken Beeinträchtigung der Fähigkeit, vernunftmässig zu handeln, besser Rechnung tragen, als dies mit der heutigen Regelung möglich sei.
Unser Rat hat schon am 26. September 1990 eine Motion mit dem folgenden Wortlaut an den Bundesrat überwiesen: «Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes und allenfalls weitere gesetzliche Massnahmen im Bereich der Drogenbekämpfung raschmög- lichst zu unterbreiten. » (Ad 87.232, Motion der Kommission für Gesundheit und Umwelt, «Betäubungsmittelgesetz. Revi- sion»; AB 1990 N 1602) Diese Revision wird sich verzögern, weil vorerst Erfahrungen mit der versuchsweisen Abgabe von Drogen an Schwersüchtige gesammelt werden. Deshalb drängt sich die Revision von Artikel 19a Ziffer 1 gemäss Vor- stoss Tschäppät Alexander aus der Sicht der Mehrheit der Kommission jetzt auf.
Die Minderheit unserer Kommission wird ihre Argumente ge- gen die Ueberweisung der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander noch begründen.
Anders als die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexan- der wirkt sich der Vorstoss der grünen Fraktion auf die Drogen- problematik und Drogenpolitik entscheidend aus. Diese zweite parlamentarische Initiative, über die wir zu entscheiden haben, verlangt erstens die Legalisierung und Entkriminalisie- rung des Drogenkonsums und des Erwerbs von Betäubungs- mitteln zum Eigenkonsum.
Im Vergleich zur parlamentarischen Initiative Tschäppät Alex- ander fällt bei der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion der Straftatbestand bei Konsum oder Erwerb, sprich Handel zum Eigenkonsum, dahin.
Zweitens verlangt die Initiative die Freigabe jeglichen Um- gangs mit Hanfkraut. In der heutigen Betäubungsmittelgesetz- gebung sind - in Artikel 19 BetmG - unter Strafandrohung der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung, die Lagerung, der Versand, die Beförderung, die Ein- und Ausführung, die Vertei- lung, die Vermittlung, die Inverkehrbringung, der Besitz, das Anbieten von Hanfkraut usw. verboten; wer dieser Vorschrift zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.
In schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus oder Gefängnis nicht unter einem Jahr, womit eine Busse bis zu 1 Million Fran- ken verbunden werden kann.
Drittens verlangt die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion, dass die Abgabe von sogenannt harten Drogen an süchtige Personen durch die Kantone als zulässig zu erklären ist
In der Kommission blieb Punkt 4 des Vorstosses der grünen Fraktion ganz unbestritten, nämlich die Verstärkung von Prä- vention und Ausstiegshilfen für Drogenabhängige.
Die grüne Fraktion hat die parlamentarische Initiative nicht im Detail ausformuliert. Die Initiative lag der Kommission zur Vor- prüfung vor. Falls der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge gegeben wird, geht diese im Sinne der allge- meinen Anregung eingebrachte Initiative zur Ausarbeitung der Gesetzgebung an die Kommission zurück.
Die Begründung der Entkriminalisierung und Legalisierung von Konsum und Erwerb von Drogen zum Eigengebrauch liegt vordergründig beim Versagen der bisherigen Prohibiti- ons- und Repressionspolitik. Die parlamentarische Initiative distanziert sich inhaltlich klar von einer Liberalisierung, d. h. Freigabe der Drogen. Vielmehr stellen sich die Initianten und Initiantinnen dieses Vorstosses eine staatliche Regelung von Produktion, Vertrieb und Verkauf von Drogen vor. Dazu wäre die Schaffung eines Bundesamtes für Drogen notwendig, wel- chem die Organisation, Koordination und Kontrolle des staatli- chen Monopols zufallen würde. Man erhofft sich dadurch den
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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants
Zusammenbruch des Schwarzmarktes, der Gewinne in Milliar- denhöhe ermöglicht. Auch wird angenommen, dass die Inte- gration von suchtabhängigen Drogenkonsumenten und -kon- sumentinnen in die Gesellschaft besser möglich ist, weil einer- seits die Legalität des Konsums weniger ausgrenzend wirkt und andererseits die psychosozialen Faktoren bessere Vor- aussetzungen bieten.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission äusserte grosse Zweifel an der Wirksamkeit dieser Begehren der grünen Frak- tion; insbesondere vermochte der angenommene Rückgang der Anzahl Drogenkonsumenten nicht zu überzeugen. Im Ge- genteil belegen die zur Verfügung stehenden Daten, dass zwi- schen Preis- und Konsumvolumen ein indirekter Zusammen- hang besteht. Dies beweist die Aufhebung der Alkoholprohibi- tion, die nicht zu einer Verringerung des Alkoholkonsums führte. Auch wäre das Folienrauchen im bekannten grossen Ausmass ohne den Preissturz beim Heroin nicht möglich. Zu- dem beweisen zum Beispiel höhere Tabakpreise, dass diese zu geringerem Konsum führen.
Massgebend für die Ablehnung dieser parlamentarischen In- itiative durch eine Mehrheit der Kommission war der Allein- gang, den die Schweiz im Drogenbereich im Sinne dieses Vor- stosses der grünen Fraktion beschliessen würde. Internatio- nal setzt sich zurzeit eher eine repressive Drogenpolitik durch. Somit kann sich nach Meinung der Mehrheit der Kommission ein Erfolg in der Drogenpolitik gemäss der Vorstellung der par- lamentarischen Initiative der grünen Fraktion nur durchsetzen, wenn ihr eine grenzüberschreitende Philosophie zugrunde liegt. Anderseits besteht die Gefahr, dass ausländische Kon- sumenten in die Schweiz kommen. Damit dürfte auch der Schwarzmarkt weiterbestehen.
Wie uns bekannt ist, steht auf internationalem Parkett die Ratifi- zierung des Uebereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psycho- tropen Stoffen (Wiener Abkommen) zur Diskussion. Es geht dabei einerseits um sehr umfassende Prävention und Prophy- laxe und andererseits um eine absolut repressive Haltung ge- genüber dem internationalen Drogenhandel. Ohne die von der schweizerischen Seite anzubringenden Vorbehalte bleibt für den Prozess der Legalisierung kaum Spielraum.
Die Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Be- täubungsmittelkommission hat in ihrem Bericht an den Bun- desrat ebenfalls vorgeschlagen, dass der Konsum von Dro- gen, der Besitz sowie das Erlangen zum Eigenkonsum von klar zu definierenden Kleinmengen straffrei erklärt werden sol- len. Der Bundesrat hat sich im Februar 1991 festgelegt und seine Stossrichtung in der Drogenpolitik bis 1996 definiert.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission möchte die Prü- fung eines Gesamtkonzeptes im Drogenbereich durch den Bundesrat abwarten und nicht mit dem Herausreissen eines Teils dieses Konzepts stören. Deshalb hat sie - mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - beschlossen, zu beantragen, der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion sei keine Folge zu geben.
Ich fasse zusammen: Die Mehrheit der vorberatenden Kom- mission möchte im heutigen Zeitpunkt keine grundlegende Aenderung in der Drogenpolitik. Sie ist aber mit einer Präzisie- rung oder mit einer besseren Interpretation der Gesetzesaus- legung der bestehenden Rechtsordnung einverstanden. Des- halb unterstützt eine Mehrheit der Kommission die parlamen- tarische Initiative Tschäppät Alexander, die den Handel durch einen Süchtigen, den dieser zur Finanzierung des Eigenbe- darfs betreibt, gleich bestrafen will wie den Konsum und Besitz von Drogen und die dadurch im Strafmass eine klare Differen- zierung zum nichtsüchtigen Händler, der aus Gewinnsucht handelt, erwirken will.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, der parla- mentarischen Initiative Tschäppät Alexander Folge zu geben, hingegen der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion keine Folge zu geben.
M. de Dardel, rapporteur: Je relève tout d'abord que ces deux initiatives, dont nous discutons dans un seul et même débat, sont en fait très différentes puisque l'initiative parlementaire Tschäppät Alexander ne vise qu'une mise au point de la légis-
lation pénale en matière de stupéfiants, alors que l'initiative du groupe écologiste vise, elle, une remise en cause globale de toute cette législation.
L'initiative parlementaire Tschäppät Alexander demande une modification de l'article 19a chiffre 1 de la loi fédérale sur les stupéfiants. Le texte actuel de cette loi prévoit en substance que celui qui participe à la production ou au trafic de stupé- fiants dans le but d'assurer sa propre consommation de dro- gue est passible des arrêts ou de l'amende, et non de l'empri- sonnement. Ce texte date de 1975 et, à l'époque, le Parlement a manifestement voulu assimiler le petit trafiquant de drogue qui trafique uniquement pour sa propre consommation au simple consommateur de stupéfiants. Toutefois, cette volonté du Parlement est restée lettre morte du fait de la pratique des tribunaux et, plus particulièrement, de la jurisprudence du Tri- bunal fédéral. Ce dernier estime que l'article 19a de la loi fédé- rale sur les stupéfiants ne s'applique pas dès que le toxico- mane permet ou favorise la consommation de drogue par des tiers. Autrement dit, dès qu'un toxicomane, pour assurer sa propre consommation, vend une quantité de drogue même minime, il s'ensuit une peine beaucoup plus lourde et le privi- lège de l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants devient inopérant.
De plus, la jurisprudence du Tribunal fédéral admet actuelle- ment la circonstance du cas grave dès que le trafic porte sur 12 grammes d'héroïne ou 18 grammes de cocaïne. Cette ju- risprudence ne tient pas compte du fait que la drogue est sou- vent et même toujours vendue dans la rue, coupée à 50 ou 70 pour cent par des substances non stupéfiantes, par exem- ple le talc. Cette jurisprudence additionne aussi les quantités vendues sur de longues périodes, de plusieurs semaines. Cette pratique judiciaire pour la définition du cas grave a donc aussi pour conséquence de rendre difficile ou pratiquement inopérante l'application du privilège de l'article 19a de la loi fé- dérale sur les stupéfiants au toxicomane qui finance sa consommation par un petit trafic.
L'initiative vise donc à modifier la loi de sorte que la volonté du législateur de 1975 soit effectivement réalisée et que le juge puisse avoir l'opportunité de sanctionner par une peine lé- gère, ou beaucoup plus légère, le toxicomane qui, pour le financement de sa propre consommation, se livre à un petit trafic.
L'administration s'est opposée à cette initiative et a fait valoir que la loi fédérale sur les stupéfiants était déjà conçue et rédi- gée de manière très large et diversifiée, que le juge pouvait, selon la loi, choisir entre l'emprisonnement et l'amende, qu'il avait la faculté d'ordonner le recours à une thérapie, qu'il avait aussi la possibilité de ne prononcer qu'une simple répri- mande. Bref, selon le Conseil fédéral, ce n'était pas la loi, qui est très souple, mais l'application de la loi qui était en cause. Les adversaires de l'initiative parlementaire Tschäppät Alexan- der ont fait valoir que le principe fondamental prôné par le Tri- bunal fédéral était de bien séparer commerce et consomma- tion de stupéfiants et qu'il fallait maintenir cette distinction. Se- lon les adversaires de l'initiative, il serait difficile, voire impossi- ble, de distinguer entre commerce purement lucratif et com- merce effectué en vue d'assurer sa propre consommation per- sonnelle. Enfin, les adversaires de l'initiative considèrent que, même si elle vise à décriminaliser des personnes victimes de la dépendance, cette initiative demande une modération de la répression pénale du trafic de drogue, ce qui leur semble inad- missible.
La majorité de la commission a toutefois approuvé, par 13 voix contre 9, cette initiative pour quatre motifs principaux que je ré- sumerai comme suit
Premièrement, l'initiative a un but modeste, je le répète. Elle vise simplement à restituer à l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants la portée que le législateur voulait lui attribuer en 1975 déjà Au plan constitutionnel, il importe que le Parle- ment ait le dernier mot, ou alors le peuple s'il y a référendum, mais les tribunaux doivent s'incliner évidemment devant la vo- lonté du législateur.
Deuxièmement, l'application de l'article 19a, selon la jurispru- dence du Tribunal fédéral, conduit à une inégalité de traite- ment en ce sens que le consommateur de drogue qui a de
Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz
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bons revenus, qui est aisé sur le plan financier, bénéficie systé- matiquement du privilège légal, alors que celui qui est sans moyens ou qui n'a que peu de moyens est obligé de recourir au petit trafic pour satisfaire sa dépendance.
Troisièmement, la non-application de l'article 19a de la loi fé- dérale sur les stupéfiants contribue à ce que les prisons soient encombrées de toxicomanes. Par exemple, à Hindelbank, 60 pour cent des personnes détenues sont des toxicomanes. Bien entendu, les pourcentages diffèrent selon les établisse- ments, mais ils sont toujours élevés. Compte tenu de la juris- prudence du Tribunal fédéral que j'ai déjà évoquée, le toxico- mane qui assure sa consommation par un petit trafic est condamné à un an de prison au minimum, c'est-à-dire une pé- riode très longue, et cette circonstance est de nature à engor- ger les prisons. La prison n'est pas organisée pour la désin- toxication ou la désaccoutumance, elle ne possède pas de personnel, ni d'organisation en général à cette fin. Non seule- ment, la prison ne constitue pas un instrument de thérapie contre la toxicomanie, mais il faut constater que le trafic de drogue y continue et que des détenus non toxicomanes le deviennent.
Enfin, quatrième argument, la Commission fédérale des stu- péfiants demande, dans son rapport de 1989, la possibilité de prévoir des atténuations de peine pour les petits trafiquants qui financent ainsi leur consommation, et l'initiative parlemen- taire Tschäppät Alexander va tout à fait dans ce sens.
En ce qui concerne l'initiative du groupe écologiste, son but porte sur quatre points que je ne répéterai pas puisque vous les avez sous les yeux. Les partisans de l'initiative constatent que la politique de la prohibition a échoué. La répression pé- nale n'a pas restreint le marché des drogues, mais a déve- loppé au contraire un marché noir tentaculaire. Les prix de ce marché noir sont excessivement élevés et, pour financer leur consommation, les toxicomanes sont rejetés dans la margina- lité, dans la prostitution ou la délinquance, ou alors dans le pe- tit trafic de drogue.
La deuxième thèse des partisans de l'initiative est qu'une so- ciété sans drogue est une fiction et que l'Etat doit donc pren- dre les mesures nécessaires pour que la consommation de drogue se fasse avec le moins de risques possibles et pour apporter une aide aux toxicomanes selon leur demande et leurs besoins. L'initiative du groupe écologiste ne vise pas une libéralisation complète de la consommation de toutes les dro- gues, mais une réglementation par l'Etat de la production et de la distribution des drogues dures.
La majorité de la commission a toutefois refusé cette initiative malgré les avantages sociaux manifestes qu'elle apporte et qui ont été relevés par la minorité.
D'une part, elle a considéré que, s'il est vrai que les conven- tions de l'ONU concernant la question de la drogue n'ont pas encore été ratifiées par la Suisse et que si la Conférence inter- nationale des villes, qui compte 58 villes et 35 pays, est favora- ble à une levée de l'interdiction des drogues, il s'agissait ce- pendant de circonstances qui n'étaient pas représentatives du contexte international. Selon la majorité, la Suisse resterait ter- riblement isolée sur le plan international si l'on suivait l'initia- tive du groupe écologiste. D'autre part, les adversaires de l'ini- tiative estiment aussi qu'une baisse des prix de la drogue se- rait de nature à augmenter la consommation et le nombre de consommateurs. De plus, la réglementation de la production et la distribution de la drogue sous forme d'un monopole d'Etat ne supprimeraient pas l'existence du marché noir et les préjudices économiques et sociaux qui y sont liés.
Enfin, si la légalisation des drogues, quant à leur consomma- tion, ne se faisait qu'en Suisse, elle y provoquerait un afflux de toxicomanes et consommateurs d'autres pays.
En définitive, la minorité de la commission, dont je fais partie, soutient l'initiative du groupe écologiste, mais la majorité de la commission, par 11 voix contre 6 et avec une abstention, pro- pose de ne pas donner suite à cette initiative pour les motifs que je vous ai indiqués.
Tschäppät Alexander: Bezüglich meiner parlamentarischen Initiative hat das Parlament heute eigentlich nur zu entschei- den, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Ich meine, die-
ser Handlungsbedarf muss klar und eindeutig bejaht werden. Wer sich mit der Drogenszene in unserem Land etwas ausein- andersetzt, dem ist bewusst, dass weit über die Hälfte aller Ge- fängnisinsassen oder -insassinnen eben Drogensüchtige sind oder zumindest aufgrund einer Delinquenz im Zusammen- hang mit ihrer Sucht inhaftiert sind. So liegt z. B. der Anteil der Drogendelinquentinnen in der Strafanstalt Hindelbank bei über 60 Prozent der Inhaftierten. Es gibt in der Schweiz wohl kaum eine Strafanstalt, in der nicht auch Drogen gehandelt und konsumiert werden. Aufgrund der geringen benötigten Mengen kann der lukrative Drogenhandel und Drogen- schmuggel in den Gefängnissen kaum wirksam unterbunden werden. Die grosse Verbreitung der Drogen innerhalb der schweizerischen Gefängnisse hat in einzelnen Anstalten dazu geführt, dass von der Direktion saubere Spritzen an die Ge- fängnisinsassen abgegeben werden sollen.
Das zeigt doch eigentlich, wie pervertiert unsere Drogenphilo- sophie geworden ist. Wir verbieten den Drogenkonsum, stecken die Leute ins Gefängnis und wollen ihnen im Gefäng- nis saubere Spritzen geben, damit wenigstens nicht auch noch die Gefahr der Aids-Infizierung grösser wird. Diese Art der Drogenpolitik zeigt eigentlich, wie unehrlich, wie inkonse- quent wir mit diesem Problem umgehen.
Ein grosser Teil dieser Gefängnisinsassen sitzt einzig und al- lein deshalb im Strafvollzug, weil sie als Süchtige, um sich Stoff zu beschaffen, Stoff vermitteln oder Stoff verkaufen. Da muss man auch wieder die Praxis kennen: Das Gramm Heroin kostet im Ankauf mehrere hundert Franken; von daher ist es selbstverständlich, dass man nur über Vermittlung oder Be- schaffungskriminalität an diesen Stoff herankommt.
Diese überaus grosse Menge von Süchtigen in unseren Ge- fängnissen zeigt auch überdeutlich, dass für diese Leute der Strafvollzug in keiner Art und Weise resozialisierenden Cha- rakter hat oder ihnen in irgendeiner Form hilft über ihre Sucht hinwegzukommen.
Die heutige Gerichtspraxis führt leider dazu, dass jeder Süch- tige, der zur Stoffbeschaffung anstelle von Beschaffungskrimi- nalität Kleinhandel betreibt, in relativ kurzer Zeit den vom Bun- desgericht definierten schweren Fall erfüllt (12 Gramm gehan- delte Menge) und damit einer Minimalstrafandrohung von mindestens einem Jahr Gefängnis oder Zuchthaus ausgesetzt ist. Aufgrund der bundesgerichtlichen Praxis wird leider bis zum heutigen Tag die sogenannte Summationsmethode ver- wendet, d. h., es wird hauptsächlich die gehandelte oder ver- mittelte Menge zusammengezählt, um das Strafmass festzu- setzen.
Hier sei wieder einmal erwähnt: Wenn wir von 12 Gramm He- roin sprechen, dann reden wir nicht von einer konzentrierten Menge Heroin. Das ist die auf der Gasse gehandelte Menge, und davon beträgt der Heroinanteil im heutigen Zeitpunkt zwi- schen 15 und 20 Prozent, der Rest sind Streckmittel, die bei dieser Addierungsmethode des Bundesgerichtes mit aufge- rechnet werden. Die Tatsache, dass jemand aus Gründen sei- ner eigenen Sucht Stoff vermittelt oder verkauft, kann zwar im Urteil mit berücksichtigt werden, schützt aber in der Regel kaum vor hohen Strafen.
Es ist uns bekannt, mindestens denjenigen, die sich mit dem Problem befassen, dass dem Süchtigen in der Strafanstalt nicht geholfen wird. Dazu fehlen die nötigen Infrastrukturen, dazu fehlt das Personal, dazu fehlen vor allem geschulte Fach- leute. Die vom Staate so aufgewendeten finanziellen und per- sonellen Mittel erweisen sich also für den Süchtigen als nutz- und sinnlose Investition. Hinzu kommt noch, dass die nicht- süchtigen Gefängnisinsassen auch immer mehr durch ihre süchtigen Mitinsassen gefährdet werden.
Diese unbefriedigende Situation ist nun aber nicht etwa Aus- druck einer verfehlten Gesetzgebung, sie ist leider Ausdruck der Mutlosigkeit des Bundesgerichtes. Wir müssen wissen, dass die Gesetzgebung im Jahre 1975 äusserst fortschrittlich war; sie sollte eben zwischen dem Süchtigen und dem Nicht- süchtigen differenzieren, sie sollte ganz klar zwischen dem Händler und dem Kranken trennen. Diesen Mut hat das Bun- desgericht seit 1975 in seiner ständigen Praxis leider nie über- nommen; es war nie bereit, diesen Schritt in die richtige Rich- tung, den der Gesetzgeber 1975 machte, nachzuvollziehen.
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Wie gesagt, 1975 wollte man eine klare Differenzierung zwi- schen Drogenhändler und süchtigem Drogenkonsumenten. Das Krankheitsbild des Drogensüchtigen stand damals im Vordergrund, dieser sollte im Prinzip teilentkriminalisiert wer- den. Diese fortschrittliche Gesetzgebung würde auch heute nach wie vor genügen. Das Betäubungsmittelgesetz ist das fortschrittlichste Gesetz in dieser Richtung. Es kennt das Op- portunitätsprinzip seit 1975 aber leider nur dem Buchstaben nach, weil sich die Gerichte in der Folge diesem Fortschritt nicht angeschlossen haben.
Sinn und Zweck meiner parlamentarischen Initiative ist also nicht etwa, eine neue Drogenpolitik einzuführen. Das wäre auch ein Ziel, aber das wäre ein viel zu hoch gestecktes Ziel, um es in nächster Zeit wirklich auch verwirklichen zu können. Mir geht es einzig und allein um das, was bereits 1975 vom Ge- setzgeber erkannt wurde, nämlich den Süchtigen als Kranken zu sehen und ihn nicht in den gleichen Topf zu werfen wie den gewinnsüchtigen, nach Gewinn strebenden Kleindealer. Dass man diese Abgrenzung macht, das ist das Ziel dieser Initiative. Sie will nicht eine Legalisierung der Drogen, sie will einzig und allein die Möglichkeit schaffen, differenzierter den süchtigen vom nichtsüchtigen Dealer zu unterscheiden. Wenn wir die heutige Situation in unseren Gefängnissen betrachten, scheint mir eigentlich der Beweis genügend erbracht zu sein, dass Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie meiner Initiative Folge geben, geben Sie einzig und allein der vorberatenden Kommission Gelegenheit, noch ein- mal darüber nachzudenken, wie man dem Willen des Gesetz- gebers von 1975 nachleben will und wo die Grenzen für eine vernünftige Drogenpolitik in der Zukunft auszuloten sind. Die Annahme dieser Initiative ist von daher vom gesetzgeberi- schen Standpunkt aus völlig unwichtig, sie ist unbedeutend, sie ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Rück- schritt ins Jahr 1975. Aber ich kann Ihnen versichern: In der Praxis hätte die Annahme dieser Initiative ganz entscheidende Auswirkungen. Die Gerichte sähen den Süchtigen als Kran- ken, der Richter könnte im Einzelfall die Sucht als Krankheit berücksichtigen, mitbeurteilen und damit auch das Strafmass, das für den Süchtigen anzuwenden ist, von demjenigen für den Händler klar abgrenzen.
Ich bitte Sie, meiner Initiative Folge zu geben.
Frau Hollenstein: Wer über einen neuen Umgang mit dem so- genannten Drogenproblem diskutiert, muss erst einmal fest- halten und zur Kenntnis nehmen, was die Erfolge der bisheri- gen Politik sind. Im vergangenen Jahr waren 418 Drogentote zu beklagen. Die Hälfte dieser Drogentoten waren zwischen 17 und 27 Jahren alt. Laut der schweizerischen Drogenstati- stik werden 20 000 bis 30 000 Menschen als von harten Dro- gen abhängig eingestuft. Eine mehrfache Anzahl Menschen konsumiert gelegentlich diese Drogen. Zehntausende von Menschen müssen also in der Schweiz tagtäglich Geldsum- men aufbringen, die weit über dem durchschnittlichen Ver- dienst liegen. Es kommt dazu, dass ein Teil dieser Menschen aus sozialen und körperlichen Gründen nicht - oder nicht mehr - in der Lage ist, überhaupt einer regelmässigen Arbeit nachzugehen und somit Geld auf eine ehrliche Weise zu ver- dienen. Die Folge davon: Die mehreren hundert, je nach Grad der Sucht sogar bis zu tausend Franken jeden Tag müssen mit Kleinkriminalität, Bettelei, Prostitution oder dem Verkauf illega- ler Drogen zusammengetragen werden. Für die Betroffenen ist dies entwürdigend, die Prostitution zum Teil lebensgefähr- lich. Durch den Zwang, illegale Drogen zur Befriedigung der eigenen Suchtbedürfnisse zu verkaufen, werden darüber hin- aus auch neue, immer jüngere Kreise mit den Drogen in Kon- takt gebracht und zum Konsum überredet Für die Gesell- schaft entsteht nicht nur menschliches Leid der Angehörigen, sondern es entstehen auch Kosten von jährlich rund 300 Mil- lionen Franken für die Verfolgung von Drogendelikten. Das Fa- zit: Die repressive Drogenpolitik, wie sie in der Schweiz und anderswo seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist alles andere als befriedigend.
Mit dem Aufkommen des Aids-Virus und dessen Verbreitung über Spritzentausch und Beschaffungsprostitution hat die Ge- fährlichkeit des Konsums illegaler Drogen zudem eine neue
Dimension bekommen. Es ist deshalb höchste Zeit, den Um- gang mit diesen Drogen, mit Drogen überhaupt, zu überden- ken, denn das bisherige Verbot mit gleichzeitiger Kriminalisie- rung der Betroffenen hat versagt; und das Ziel ist klar verfehlt worden.
Zuallererst ist eine Begriffsklärung nötig. Wir Grünen fordern nicht die völlige Freigabe bisher illegaler Drogen, also die Li- beralisierung. Vielmehr treten wir für eine Legalisierung dieser Stoffe und gleichzeitig für eine Entkriminalisierung jener Grup- pen ein, die sie verwenden. Von einer Legalisierung des Dro- genkonsums sind drei Hauptauswirkungen zu erwarten:
Gesundheitliche Auswirkungen auf die Drogensüchtigen: Weil für die Drogen bloss noch der effektive Herstellungspreis plus eventuell eine Genusssteuer verlangt würden, könnten sich Suchtkranke den Stoff zu Preisen beschaffen, die ohne Prostitution, Kriminalität oder Dealen zu bezahlen sind. Durch die kontrollierte Abgabe des Stoffes sowie steriler Spritzen be- stünde auch eine bessere medizinische Betreuung der Betrof- fenen. Der gesundheitliche Zustand und die soziale Integra- tion wären um einiges besser. Auch heute leben viele Drogen- konsumentinnen und -konsumenten in sogenannt geordne- ten Verhältnissen, weil sie ihr Suchtmittel dank einem privile- gierten Arbeitsplatz auf legale Weise finanzieren können.
Finanzielle Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft: Die heute 300 Millionen Franken für die Drogenjustiz könnten teil- weise in die Drogenprävention investiert werden, um über harte, aber auch über weiche Drogen zu informieren und vor den Folgen eines Missbrauchs zu warnen. Die Legalisierung brächte im gesellschaftlichen Leben auch eine Beruhigung, eine Aufwertung besonders belasteter Stadtquartiere und ei- nen Rückgang der Kriminalität
Finanzielle Auswirkungen auf das Drogengeschäft: Ohne Nachfrage bricht das Geschäft mit den überteuren und qualita- tiv oft miserablen illegalen Drogen zusammen. Heute schätzt man, dass allein in der Schweiz mit illegalen Drogen jedes Jahr Gewinne von 2 Milliarden Franken gemacht werden. Die- sem oft mit Waffenschiebereien und Prostitution verfilzten Ge- schäft könnte mit der Legalisierung ein empfindlicher Schlag versetzt werden.
Zum Schluss möchte ich mit dem Irrglauben aufräumen, dass bei einer Legalisierung an jedem Kiosk Heroin frei zu kaufen wäre. Abgesehen davon, dass schon heute jeder und jede Minderjährige problemlos zu harten Drogen kommen kann und dass auch in Gefängnissen bekanntlich grosse Mengen Drogen gehandelt werden, würde die Legalisierung staatlich kontrolliert ablaufen, und das Monopol könnte wegen des un- schlagbaren Preisvorteils mit all den oben genannten Vortei- len sozialer und finanzieller Art problemlos verteidigt werden. Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative der grü- nen Fraktion Folge zu leisten und einer neuen, zukunftswei- senden Drogenpolitik den Weg zu bahnen.
Bortoluzzi, Sprecher der Minderheit: Zur parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander: Die Absicht der parlamentari- schen Initiative, in den Strafbestimmungen zwischen Drogen- abhängigen und Drogenhändlern klar zu trennen, wäre an sich begrüssenswert. Die Initiative wird von der Mehrheit der Kommission als bescheidene Aenderung dargestellt, mit der dieser Trennung besser Rechnung getragen werden soll. In der Praxis dürfte diese Bestimmung allerdings weitreichen- dere Folgen haben als nur die gewünschte Trennung. Es ist nämlich heute nicht einfach, und es wird auch in Zukunft nicht einfach sein, zwischen Handel aus reiner Gewinnsucht und Handel von seiten von Abhängigen zu unterscheiden. Es sind berufsmässige Kleinhändler unterwegs, die nur wenige Gramm Drogen auf sich tragen, um bei einer allfälligen Fest- nahme behaupten zu können, sie handelten zum Eigenge- brauch oder seien gerade zufällig zu den Drogen gekommen. Eine Aenderung von Artikel 19a Ziffer 1 im Sinne der Initiative würde bedeuten, dass auch solche Dealer nicht mehr straf- rechtlich belangt werden könnten; zumindest wäre es für die Untersuchungsbehörde noch schwieriger, den Beweis einer Widerhandlung im Sinne des Gesetzes zu erbringen. Die logi- sche Folge davon wäre eine mehr oder weniger grosse Aus- weitung des Drogenhandels - für den Handel einfachere und
Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz
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für die Behörden schwierigere Bedingungen; das wollen wir nicht.
Die heute gültigen Strafbestimmungen lassen den Gerichten Spielraum in der Beurteilung. Es ist nicht so, das nun zuhauf Schwerstabhängige in den Gefängnissen sitzen, wie dies Herr Tschäppät gesagt hat. Die Gerichte machen von der vernünfti- gen Möglichkeit Gebrauch, eine Strafe in die Form des Mass- nahmevollzugs umzuwandeln - eine Therapie anstelle der Strafe. Das ist die zurzeit gültige Praxis der Gerichte.
Daran, das sage ich auch im Namen der SVP-Fraktion, sollte nichts geändert werden. Der Initiative ist somit keine Folge zu geben.
Noch ein paar allgemeine Bemerkungen zur Drogenpolitik und zur parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion: Un- sere Drogenpolitik ist in eine Sackgasse geraten. Sie hat weit- gehend versagt. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns ei- nig. Sie hat versagt, weil man in der Drogenfrage von A bis Z inkonsequent ist. Die Behörden und die zuständigen So- zialämter demonstrieren Resignation und Machtlosigkeit, zu- mindest gilt das für die Deutschschweiz und im besonderen für den Raum Zürich. Für mich ist es ein Stück weit auch Unfä- higkeit, weil die Drogenpolitik, die Arbeit in diesem Bereich, weit mehr verlangt als das althergebrachte sozialpolitische Schema, welches auf materieller Umverteilung und etwas «Le- bensbegleitung» beruht. Um in diesem Bereich Erfolge zu er- zielen, sind lebensfrohe Menschen nötig, die den hohen An- forderungen gewachsen sind. Mit Leuten, die mit sich selbst unzufrieden sind und sich hinterfragen, mit Leuten, wie sie un- sere Sozialämter zum grossen Teil als Angestellte bevölkern und die vor allem Unsicherheit ausstrahlen, sind in der Dro- genpolitik keine Erfolge oder Verbesserungen zu erwarten.
Nun, ihnen allein die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen, wäre zweifellos nicht richtig. Die Behörden, die sich für diese Fragen zuwenig Zeit nehmen - die dafür möglicherweise zu- wenig Zeit haben -, sind der schwierigen Aufgabe offensicht- lich auch nicht gewachsen. Dass unter den gegebenen Um- ständen, also bei einer chaotischen Drogenpolitik, der Ruf nach Liberalisierung lauter wird, ist zwar verständlich, aber trotzdem grundfalsch. Nicht die Repression hat versagt Es gab in unserem Land nie eine konsequent durchgeführte re- pressive Drogenpolitik. Ich kann Ihnen hier Fakten aufzählen: Da ist zuerst die Prävention, die den Drogengebrauch ver- harmlost; im Handel werden sodann viele Personen nach Auf- nahme der Personalien laufengelassen und sind ein paar Tage später wieder im gleichen Umfeld tätig; zu guter Letzt kann Abhängigen die dringend nötige Fürsorge nicht zukom- men, weil dies - aus sehr fragwürdigen, juristischen, völlig pra- xisfremden Gründen übrigens - scheinbar nicht möglich sein soll. Das hat ja mit Repression wirklich nichts zu tun! Wir betrei- ben eine liberale Drogenpolitik, hin und wieder von ziellosen Razzien unterbrochen. Nach ein paar Tagen formiert sich die Szene wieder.
Weitere Liberalisierungsschritte führen ohne Zweifel zu einer Ausdehnung der Szene und zu noch mehr Drogenabhängi- gen. Auch wenn Herr Tschäppät das Gesetz als modern be- zeichnet hat, das 1975 verabschiedet wurde, möchte ich ihm doch zu bedenken geben, dass in den letzten Jahren die Dro- genszene - der Handel mit Drogen, der Missbrauch von Dro- gen, die Zahl der Abhängigen und der Drogentoten, alles zu- sammen - angewachsen ist. Dieses Gesetz hat sich, meine ich, eben nicht bewährt.
Nachdem nun auf eidgenössischer Ebene auch zwei völlig entgegengesetzte Volksinitiativen zur Drogenpolitik lanciert worden sind, ist es meines Erachtens falsch, Entscheide vor- wegzunehmen. Dem Volk wird mit den Initiativen die Möglich- keit gegeben - ich hoffe natürlich, dass diese Möglichkeit bald besteht -, darüber zu befinden, ob es dem Weg der repressi- ven Initiative «Jugend ohne Drogen» oder der liberalen Ta- bula-rasa-Initiative den Vorzug geben will.
Aus dieser Sicht bitte ich Sie, hier nicht mit der Initiative der grünen Fraktion etwas vorwegzunehmen. Also: Geben Sie auch dieser parlamentarischen Initiative keine Folge!
Frau Gonseth, Sprecherin der Minderheit: Zur parlamentari- schen Initiative der grünen Fraktion: Wir haben bei der Bera-
tung der Zwillings-Initiativen in der ersten Sessionswoche deutlich gesehen, dass Tabak und Alkohol die Drogen Num- mer 1 sind, sowohl punkto Gesundheitsgefährdung und früh- zeitigen Todes als auch punkto sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen. Trotzdem haben Sie - die Mehrheit - die Zwil- lings-Initiativen abgelehnt, und dieser Rat will zulassen, dass für sogenannte legale Drogen weiterhin Werbung gemacht wird, obwohl diese Drogen enorme Schäden verursachen. Demgegenüber ist die Zahl der Abhängigen von sogenannten illegalen Drogen sehr viel kleiner, und die gesundheitlichen und sozialen Folgeprobleme entstehen nicht so sehr durch die Anzahl der Drogenabhängigen, sondern als Folge der Dro- genprohibition und der Kriminalisierung der Drogenabhängi- gen. Es steht fest, dass Verbote und Kriminalisierung die Zu- nahme des Drogenkonsums bisher nicht verhindert, jedoch katastrophale Folgeprobleme bewirkt haben.
Die Schadenbegrenzung dieser Folgeprobleme ist denn auch das Hauptziel der vorliegenden parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion. Zu diesen Schäden gehören HIV-Infektio- nen, Drogentod durch schlechten oder unsauberen Stoff, Be- schaffungskriminalität, Drogenprostitution. Der unkontrollier- bare Drogenschwarzmarkt ist in den festen Händen des orga- nisierten Verbrechens. Und die Drogenmafia wäscht ihre gi- gantischen Gewinne in der Schweiz und unterwandert Wirt- schaft und Gesellschaft.
Weltweit sind Justiz und Polizei offensichtlich stark überfor- dert. Die Gefängnisse sind mit kleinen «Drogenfischen» über- füllt, während die hauptverantwortlichen Drahtzieher nicht zu fassen sind. Trotz ständig steigendem Aufwand der Polizei nehmen der Drogenkonsum und die Drogenkriminalität auch in der Schweiz zu; das belegen der Bericht der schweizeri- schen Bundesanwaltschaft und die schweizerische Betäu- bungsmittelstatistik.
Aus diesem Teufelskreis wollen wir Grünen und mit uns die Kommissionsminderheit aussteigen. Mit der Initiative sollen folgende Probleme gelöst werden:
Erwerb und Besitz von Drogen für Eigenkonsum sollen straffrei werden. Sowohl süchtige als auch nichtsüchtige Dro- genkonsumenten und -konsumentinnen werden damit entkri- minalisiert. Wir befürworten einen zurückhaltenden Umgang mit Drogen; wer aber Drogen konsumieren will, soll dies unter normalen Bedingungen tun können. Das heutige Verbot ver- hindert den Konsum ja auch nicht, es führt jedoch in die Illega- lität und Kriminalität.
Weil Hanfkraut nicht schädlicher ist als Alkohol und Tabak, wollen wir dessen Konsum und Erwerb erleichtern.
Die sogenannten harten Drogen sollen kontrolliert und un- ter strengen Rahmenbedingungen abgegeben werden. Der Drogenhandel wird damit aus den Händen der Drogenmafia genommen und dem Staat übertragen. Um Drogentourismus aus dem Ausland zu verhindern, sind Wohnsitzkontrollen, Höchstmengen und anderes vorzusehen. Die Preiskontrolle bringt die Drogenkriminalität zum Verschwinden. Für die Dro- genabhängigen endet die tödliche Gefahr, welche von schlechtem Stoff ausgeht.
Prävention und Ausstiegshilfen, insbesondere auch der Schutz der Jugend, müssen verstärkt werden. Die hohen und immer noch steigenden Kosten der Drogenprohibition sind schlecht investiertes Geld. Dieses soll in die Prävention umge- leitet werden. Zusätzlich sollen die Prävention und die Aus- stiegshilfen durch Konsumsteuern auf den legal verkauften Drogen finanziert werden.
Die Kommissionsminderheit ist sich bewusst, dass wir mit die- sen Forderungen nicht alle Probleme lösen, insbesondere lö- sen wir das allgemeine Problem der Sucht in unserer Konsum- gesellschaft nicht. Im Zentrum unseres Vorstosses steht des- halb wirklich die Schadenbegrenzung.
Ein eindrückliches, seit Jahren bewährtes Modell für den Weg, welchen wir vorschlagen, hat die Stadt Widnes in der Nähe von Liverpool. Dort werden den Süchtigen, welche in das Pro- gramm aufgenommen werden, zunächst Möglichkeiten gebo- ten, mit dem Drogenkonsum aufzuhören, einschliesslich Re- habilitationsmassnahmen. Wenn Patienten den Entzug nicht schaffen oder diesen ablehnen, werden sie in ein kontrolliertes Verschreibungsprogramm aufgenommen.
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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants
Die Erfolge sind offensichtlich. Seit Einführung der kontrollier- ten Abgabe gab es in Widnes unter den registrierten Drogen- abhängigen keinen einzigen Todesfall. Die HIV-Infektionsrate unter Fixern ist auf 0 Prozent gesunken, während sie sonst in ganz England steigt. Auch die anfängliche Skepsis der Polizei- behörden ist längst überwunden. Die Beschaffungskriminali- tät, die sich vorher gar nicht in Griff bekommen liess, ist rapid zurückgegangen; die Drogenprostitution ist kein Thema mehr; die Rauschgifthändler finden in der Stadt keinen Markt - selbst die Zahl der Neueinsteiger ist deutlich zurückge- gangen.
Diese eindrücklichen Angaben, die ich zitiert habe, stammen aus der neuesten Nummer der Zeitschrift «Der informierte Arzt».
Wenn der Nutzen solcher Massnahmen für den einzelnen Süchtigen eindrucksvoll ist, so profitiert gleichzeitig auch die Gesellschaft von dieser Art Drogenpolitik. Der Schaden durch chaotische Familienverhältnisse und verlorengegangene Pro- duktivität einer intelligenten Jugend wird begrenzt. Anstatt der Sucht zunehmend zu verfallen, bleiben die Süchtigen in der Lage, ein weitgehend normales Leben zu führen und sogar ei- ner geregelten Arbeit nachzugehen. Ohne ein solches Pro- gramm gibt es etwa eine 15prozentige Todesrate unter Dro- genkonsumenten innerhalb von zehn Jahren.
Unsere Initiative stellt übrigens weitgehend ähnliche Forde- rungen wie die Standesinitiative Solothurn, welche bedauerli- cherweise nicht gleichzeitig mit unserer parlamentarischen In- itiative behandelt werden kann. Diese Standesinitiative wurde von einem CVP-Mitglied angeregt, und die CVP hat sie im Kan- ton Solothurn auch unterstützt.
Namhafte Drogenfachleute fordern seit Jahren die Entkrimina- lisierung und Legalisierung des Drogenmarktes. Professor Gutzwiller vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich hat kürzlich in einem Zeitungsinterview ge- sagt, dass man aus dem Schlamassel nur herauskomme, wenn man ein staatliches Monopol errichte.
Uebrigens haben 58 europäische Städte aus insgesamt 14 Ländern die Frankfurter Resolution unterstützt, welche auch eine Entkriminalisierung und Legalisierung des Drogenkon- sums fordert Die Aussage der Berichterstatterin, Frau Dor- mann, dass international alles in Richtung Repression gehe, stimmt deshalb nur relativ.
Unsere Konsumgesellschaft fördert Suchtverhalten - hier muss angesetzt werden, nicht bei den Opfern! Wir dürfen die Opfer nicht weiter als Ausgegrenzte behandeln und auf ihrem Buckel die Suchtprobleme unserer ganzen Gesellschaft aus- tragen. An die Stelle der Verteufelung einzelner Suchtmittel ei- nerseits und der Duldung oder gar Werbung für andere Such- tmittel andererseits muss eine gesellschaftliche Auseinander- setzung mit den Ursachen von Sucht treten. Die Suchtpräven- tion muss verstärkt werden, und erkannte Missstände müssen konsequent verändert werden; nur so wird letztlich Suchtver- halten vermindert.
Aus diesem Grund kann unseres Erachtens auch die Polizei das Problem nicht lösen. Wir als Parlament müssen uns end- lich für politische Lösungen entscheiden.
Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge zu geben.
Sieber: Der Artikel 19 stammt aus dem Jahre 1975. Nebst an- deren Zielen verfolgt dieser Artikel zwei Absichten:
Die eine Absicht könnte man als Prävention oder Ab- schreckung betiteln, aber wir wissen, wie sich das im Laufe der folgenden Jahre ergeben hat: Sie führte nicht zum Ziel.
Die andere Absicht war, einen sogenannten Fahndungsvorteil zu erreichen. Das heisst, man glaubte, wenn man die «klei- nen Fische» fangen könne, dann würden auch die «grossen Fische» ins Netz gehen - auch damit hatte man keinen Erfolg. Die LdU/EVP-Fraktion ist für die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander, und zwar deshalb, weil hier deutlich un- terschieden wird zwischen jenen Drogenabhängigen, die auf- grund ihrer Krankheit vermitteln, und den übrigen, die aus rei- ner Gewinnsucht brutal über Leichen hinweggehen und ihren Profit suchen.
Man erwartet von der Verwirklichung dieser Initiative ja auch, dass damit die Bereitwilligkeit, eine Therapie zu beginnen, und schliesslich dann auch die Entlastung der Gefängnisse, geför- dert werden. Hier möchte ich kurz auf einen Punkt zu reden kommen, der von der Praxis aus gesehen zu kurz kommt. Alle diese Initiativen in Ehren! Sie sind beachtenswert. Aber ich frage mich: Was passiert heute, jetzt, in dieser ausweglosen Situation? Unser Land klagt, die Städte klagen, die Dörfer kla- gen: So geht es nicht weiter! Wir sind an den Grenzen ange- langt - die Juristen, die Polizei -, wir haben die Grenzen des Sozialen erreicht, und die Abhängigen haben ebenso ihre Grenzen erreicht.
Was passiert in diesem Sommer im Hinblick auf den nächsten Winter? Das ist für mich die Frage. Und entscheidend noch: Was passiert mit all den Ausstiegswilligen? Wir reden von je- nen, die tatsächlich völlig am Rande sind. Auch unter diesen sind junge Menschen, die ausstiegswillig sind. Ich frage: Was wird für diese Menschen jetzt getan? Wir reden vom negativen Sog - uf Züritütsch gsait: «Am Lätteschtäg tötelet's»; man re- det vom Gipfel des Todes.
Noch einmal: Was passiert jetzt - heute, morgen? Sie geben zu, dass diese Initiativen zwar nötig und gut sind, aber wir brauchen eine vordringlichere Antwort, und ich rede im Na- men der Betroffenen! Nun gut, man hat eine Antwort gegeben. Wir beginnen wieder dort, wo wir im Jahre 1987 begonnen ha- ben. Man spricht der sogenannten Dezentralisation das Wort. Ausschaffung nennt man das - früher sagte man: «Mä tuät aine per Schub hai!» -, mit dem Resultat, dass jetzt diejenigen, die heimgeschafft und ausgeschafft worden sind, wieder zu- rückkehren und die Sogwirkung noch verstärken.
Uns entgleiten die jungen Menschen sozial, medizinisch und rechtlich. Das gibt ein Gewächs, das sich selbständig weiter- entwickelt, wenn wir jetzt nicht vordringlich etwas tun!
Die Idee stammt nicht aus meinem Kopf, die Idee kommt von den Betroffenen selbst: Wir begrüssen sie, die Betroffenen, ja nie als Gesprächspartner; wir trauen ihnen nicht zu, dass in ih- ren Seelen, in ihrer Existenz, in ihrer Persönlichkeit noch ein Reservoir an Kräften vorhanden ist, die wir abrufen können. Deshalb der Wunsch, eine Idee: Wir bauen in unserem Land einige Dörfer. Dörfer, die drogenfrei sind. Dörfer - die Infra- struktur müsste seitens der Oeffentlichkeit gegeben sein -, die den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich selbst zu organi- sieren, autonom zu arbeiten, um den Selbsterhalt zu verdie- nen. Keine therapeutische Arbeit, sondern eine Arbeit, um sich am Leben erhalten zu können!
Sie werden sagen: Das gibt es doch nicht. Doch, das gibt es! Sehen Sie San Patrignano bei Rimini an: 2000 junge Men- schen, ehemals Drogensüchtige, heute Aerzte, die den Be- trieb dort selbst führen. Ein kleines Beispiel - man kann das nicht an die grosse Glocke hängen - ist das Dorf «Urdörfli». Kommen Sie das einmal anschauen! Bundesrat Cotti hat das einmal angeschaut, zusammen mit dem BAG-Direktor, Herrn Zeltner. Das funktioniert auch im kleinen Rahmen, aber um Himmels willen, was haben wir gekämpft, bis wir nur einige Quadratmeter Land erhielten, um dieses Projekt starten zu können! «Es ist schon gut, was Sie tun, aber nur nicht vor mei- ner Türe, ja nicht!» - darum geht es. Wenn wir die Ausgren- zung nicht aufheben können, können wir drogenpolitisch ma- chen, was wir wollen: Die Probleme bleiben, weil sie in der Seele hocken!
Straffreiheit, gut, aber bitte, wissen Sie, was in der Psyche ei- nes Drogenabhängigen geschieht, trotz Straffreiheit? Woher kommen diese Selbstverletzung und all diese Praktiken? Nun also, wenn das Innere nicht straffrei sein kann und sich mit der Drogensucht belastet, dann kriegen Sie auch diese Menschen nicht frei.
Also, bauen wir zwei, drei Dörfer - als Zeichen dafür, dass alle politischen Kräfte jetzt einmal gemeinsam etwas unterneh- men! Die kirchlichen, gesellschaftlichen Kreise, die engagiert sind, sollen wirklich ernsthaft ein Zeichen setzen. Das kostet Boden, das kostet ein wenig Geld für die Infrastruktur, und das braucht Vertrauen - Vertrauen, ein Zeichen, dass diese Men- schen unsere Partner sind. Bauen wir also Dörfer! Als kleine Figur wage ich zu sagen: Ich würde mich dort voll engagieren, in Ihrem Namen möglicherweise. Wie die Dörfer heissen könn-
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Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz
ten? In der italienischen Sprache «Lavorare in proprio», oder auf Französisch «village autonome», oder uf Züritütsch: nöd Huuse am Albis, sondern «salber huuse».
M. Pidoux: En substance, l'initiative parlementaire du groupe écologiste vise à la libéralisation de la consommation et du tra- fic des drogues. L'Etat lui-même distribuerait des drogues dures.
L'initiative parlementaire Tschäppät Alexander va moins loin, mais dans la même direction. L'initiant propose d'étendre l'ex- ception de l'article 19a de la loi fédérale sur les stupéfiants qui punit moins sévèrement le consommateur. Puisque le Tribu- nal fédéral interprète strictement la loi, notre collègue veut la changer et ne plus punir celui qui trafique pour son propre usage.
Le groupe radical rejette sans opposition ces deux initiatives, M. Cincera viendra vous le dire en allemand. Des initiatives po- pulaires nous donneront bientôt l'occasion de nous pronon- cer ici, après un vrai débat sur les drogues. Mais pourquoi veut-on le faire ce soir à la sauvette, après 19 h 30? Parce qu'on aurait peur du peuple?
A-t-on fait en Suisse alémanique des expériences tellement positives au Kocherpark à Berne, au Platzspitz à Zurich, ou ail- leurs, pour qu'on désire étendre à toute la Suisse ce qui n'a pas fonctionné en Suisse allemande? Alors que toute l'Europe combat les dégâts de la drogue, la Suisse veut-elle suivre un «Alleingang» dans la libéralisation des produits mortels?
Comme conseiller d'Etat, directeur de la santé publique de mon canton, j'ai dit à plusieurs reprises que personne, dans ce pays, n'avait de solution miracle, et qu'il fallait rester humble dans la politique de santé qui est d'ailleurs menée, non pas par la Confédération, mais par les cantons. Cependant, on ne résout jamais un problème en disant qu'il n'existe pas. C'est la politique de l'autruche que de prétendre soigner les drogués en leur permettant de se piquer impunément. C'est une politi- que laxiste que de laisser des jeunes gens se détruire et de se donner bonne conscience en prétendant lutter contre les nar- codollars.
Dans un style différent de celui de M. Sieber, je dis qu'il est possible de soigner des drogués dans notre pays. D'autant plus que, selon la loi en vigueur, le juge dispose déjà de mesu- res alternatives à la prison, et que la police est fondée à ne pas ouvrir une enquête en application du principe de l'opportunité de la poursuite consacrée par la loi.
Si les radicaux sont prêts à examiner d'un oeil critique la politi- que actuelle, ils ne sont pas disposés à rendre libre la consom- mation de la drogue et à confier à l'Etat le monopole du trafic d'une substance mortelle. Ils vous invitent donc à ne pas don- ner suite à ces deux initiatives.
Cincera: Die Drogenpolitik ist wirklich eine der schwierigsten Fragen, die wir zu lösen haben. Das Drogenproblem hat uns quantitativ einfach überrollt. Wenn ich an 1975 denke, da wa- ren das noch paradiesische Zustände! Hätten wir dort etwas mehr den Anfängen gewehrt, wären wir vielleicht heute nicht soweit. Vielleicht wäre es damals auch noch möglich gewe- sen, diese schöne Unterscheidung zwischen süchtigen Kon- sumenten, nichtsüchtigen Drogenhändlern und jenen, die bei- des sind, zu machen. Aber heute verwischt sich das. Die Dro- genszene reagiert ja auch äusserst beweglich auf alles, was die Behörden machen. Und wir haben dann wieder das Nach- sehen.
Ich sage zuerst etwas zur Initiative der grünen Fraktion. Hier ist für mich ein einziger wirklich guter Satz drin; den hat auch Pfar- rer Sieber angesprochen: «Prävention und Ausstiegshilfen verstärken.» Das ist richtig; das muss man versuchen. Aber wenn man gleichzeitig die Ausstiegshilfe verstärken will und die Drogenszene hätschelt und dafür sorgt, dass ein besseres Ueberleben in der Drogenszene möglich ist, dann stimmt das eben nicht.
Der Zugang zur Drogenszene darf nicht vereinfacht werden, weil dann der Ausstiegswille automatisch zurückgeht und sich die Drogenszene wieder ausdehnt. Vielleicht sind diese von Herrn Sieber vorgeschlagenen Dörfer eine Lösung, klar. Ich glaube, jede Lösung, die dem Ausstiegswilligen hilft, ist rich-
tig. Das muss versucht werden. Dann muss auch wieder die Resozialisierung stattfinden, die dann noch einmal ein ganz grosses Problem ist. Ich habe selber mit meinem Gewerbever- band solche Resozialisationen versucht. Diese Probleme sind gar nicht einfach zu lösen!
Die Freisinnig-demokratische Partei und ich persönlich sind aber trotzdem gegen die parlamentarische Initiative Tschäp- pät Alexander, und zwar darum, weil sie im Prinzip doch den Zugang zur Drogenszene erleichtert, und wir dürfen nichts un- ternehmen, was diesen Zugang erleichtert, weil jeder erleich- terte Zugang zu einer Ausdehnung der Drogenszene führt. In Zürich haben wir das zur Genüge erlebt.
Es ist für die Fahndungsbehörden auch nicht ganz gleichgül- tig, ob man den Zugriff auf die nächste Stufe verschüttet, in- dem man hier diese Gesetzesänderung macht. Es ist dann auch viel schwieriger, z. B. Massnahmen einzuleiten, die eine Szene aufräumen helfen; denn wir müssen alles tun, also sämtliche Möglichkeiten ergreifen, um mit diesem Drogenpro- blem fertigzuwerden. Wer die Szene in Zürich einigermassen kennt, weiss, dass das eine ganz wahnsinnige Problematik ist. Mit dem Anwachsenlassen der Szene vergrössern wir die Pro- blematik nur. Wenn wir die Risiken vermindern, erwischt zu werden, da irgendwie aus der Drogenszene herausgeholt zu werden, dann ist das äusserst schwierig. Wir tragen mehr zur Förderung der Menschenwürde bei, wenn wir alles tun, um die Drogenszene zu reduzieren und sie nicht grösser werden zu lassen.
Frau Segmüller: Am Drogenelend sind viele Faktoren schuld. Es gibt daher kein einfaches Rezept dagegen. Weder Liberali- sierung noch Repression werden je allein der komplexen Lage gerecht. Einzelmassnahmen sind oft nicht richtig, aber ihr Ge- genteil ist ebenso falsch. Das zeigt die entgegengesetzte Ziel- richtung der drei angemeldeten Volksinitiativen. Was wir brau- chen, ist eine kohärente, konsequente Drogenpolitik mit einer langfristigen Perspektive.
Die CVP begrüsst daher die grundsätzliche Ausrichtung der Drogenpolitik des Bundesrates mit Verstärkung der Präven- tion, Repression des Handels, Anwendung des Opportunitäts- prinzips gegenüber den Konsumenten und den Heroinversu- chen zur Bewahrung vor Verelendung. Vor diesem Hinter- grund sind die beiden Initiativen heute zu beurteilen.
Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion lehnen wir ab. Liberalisierung betrachten wir als Kapitulation. Mit der Prä- vention - Punkt 4 der Initiative - rennen wir offene Türen ein. Im übrigen wird mein Kollege Hugo Wick dazu Stellung nehmen. Zur parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander: Sie will den Justizapparat von Bagatellfällen befreien. Die CVP hält aber dafür, dass es mit einer extensiven Auslegung des Op- portunitätsprinzips durchaus möglich ist, im Einzelfall Mass- nahmen statt Strafen zu verhängen und so den Drogenkonsu- menten vor Stigmatisierung durch das Strafrecht zu bewah- ren. Sobald die Frage des Handels ins Spiel kommt, erhält das Ganze eine weitere ethische Dimension.
Wenn wir den Kleindealer privilegieren, nehmen wir es in Kauf, dass dieser zur Finanzierung seines eigenen Konsums nicht nur mit bereits Abhängigen Handel treibt, sondern dass dieser eben auch junge Leute zum Einsteigen, zum Erstkonsum, ver- führt. Das steht der Priorität der Prävention, d. h. der Verminde- rung der Zahl der Neueinsteiger, diametral entgegen. Es ist dieses Argument, das mich persönlich schliesslich zum Ge- sinnungswandel, nämlich zur Ablehnung der parlamentari- schen Initiative Tschäppät Alexander, geführt hat.
Das Bundesgericht besteht heute darauf, Konsum und Handel getrennt zu beurteilen, auch wenn das in der Praxis schwierig ist, ist doch fast jeder Konsument auch ein Dealer. Wie aber soll der Richter im Einzelfall feststellen, ob der Drogenkonsu- ment nun wirklich in jedem Fall nur für den Eigenkonsum ge- dealt hat oder eben doch aus Gewinnsucht?
Die CVP-Fraktion lehnt daher die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander ab.
Dem Drogenelend gegenüber sind wir machtlos. Also gilt es doch, das Elend der Konsumenten nicht durch Privilegieren des Dealens und damit durch Erleichtern des Neueinstiegs zu lindern!
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Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants
Wir brauchen mehr Prävention, das ist unbestritten. Es fehlt aber auch an Institutionen, die sich um die Drogenabhängi- gen kümmern, welche aus dem Gefängnis kommen. Mangels Auffangeinrichtungen, ohne Wohnung, ohne Arbeit, aber oft mit Schulden landen sie zu oft direkt wieder in der Szene, die oft genug ihr einziges Zuhause ist. Es ist unsere Pflicht, den Drögelern nach Verbüssung der Strafe einen Weg zur Reso- zialisierung offenzuhalten und nicht bloss die Rückkehr an den Lettensteg.
Wick: Ich möchte das Votum von Frau Segmüller aus meiner persönlichen Sicht als Kinder- und Jugendarzt ergänzen. Meine Ausführungen betreffen - wegen der Kürze der Zeit - nur die Sucht nach Opiaten, also Morphin, Heroin usw. Diese Drogen werden in ihrer Wirkung immer wieder verharmlost; das habe ich auch heute wieder feststellen können. Das heisst gar nicht, dass man etwa die legalen Drogen verharmlosen soll, aber, wenn ich jene ablehne, kann ich nicht gleichzeitig die Opiate verharmlosen.
Es werden immer wieder einige «Edelheroinisten» als Kron- zeugen dafür aufgeführt, dass man mit diesen Drogen, wenn sie nur gute Qualität haben und entsprechend sauber einge- nommen werden, sehr wohl jahrzehntelang leben könne. Das stimmt, das kann man; aber es können vielleicht 5 Prozent der Drogenbevölkerung als «Edelheroinisten» leben, sogar wenn sie einen erleichterten Zugang zum Stoff haben. Die anderen geraten auf die schiefe Ebene der Sucht, der immer grösseren Abhängigkeit. Deswegen ist die Liberalisierung dieser Drogen energisch abzulehnen.
Ich verstehe nicht ganz, was Punkt 3 der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion will. Wenn Punkt 3 das Pro- gramm des Bundesrates unterstützen will, wäre dagegen ja nichts einzuwenden. Aber das können die Initianten nicht wol- len, sonst müssten sie keine parlamentarische Initiative einrei- chen. Sie wollen etwas anderes, sie wollen ein Staatsmonopol im Handel mit den Opiaten - wenn ich das richtig verstanden habe -, ein Monopol der Kantone und des Staates, um damit der Verelendung durch Zusammenbruch der Preise und Aus- trocknung des Schwarzhandels entgegenzuwirken.
Nun ist es eben so, dass gerade jetzt, in diesem Zeitpunkt, der Schwarzhandel zwar weiter blüht, die Preise aber zusammen- gebrochen sind. Was ist passiert? Die Jugendlichen sind um- gestiegen, sie sind vom Fixen auf das Folienrauchen umge- stiegen. Hier ist die Einstiegshürde viel niedriger. Man kann viel leichter mit Folienrauchen anfangen als mit Fixen. Aber was passiert? Man wird genau gleich süchtig. Und auch wenn man sich das Folienrauchen zuerst leisten kann, kann man es sich mit fortschreitender Sucht eben nicht mehr leisten. Man steigt um auf das Fixen, denn dazu braucht es weniger Stoff! Und damit ist bewiesen, dass ein niedriger Preis der Verelen- dung keine Schranken bietet, sondern die Verelendung und Verwahrlosung durch Neueinsteiger auf einem anderen Gleis noch fördert.
Deswegen lehnen wir es ab, der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge zu geben.
Bischof: Immer mehr wird der Konsum von verschiedenen Betäubungsmitteln zu einer Art Volksseuche. Er wird öffentlich toleriert, von einigen wird gar dazu ermuntert So wundert es uns nicht, dass nun auch über parlamentarische Initiativen, die auf einen liberalisierten Drogenkonsum hinauslaufen, diskutiert werden muss.
Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander will das Strafmass für Drogenkonsum mildern. Hanfkraut soll nach den Vorstellungen der grünen Fraktion scheinbar von allen konsumiert und, wie aus dem Initiativtext herausgelesen wer- den kann, angebaut werden können. Früher war Hanf wichtig, kaum wegen eines möglichen Drogenerlebnisses, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen Gründen. Hanfkraut als Vorstufe zu noch stärkeren Drogen! Wie verkommen muss eine Gesell- schaft sein, wenn sie solches zulässt und aufgrund der parla- mentarischen Initiative Tschäppät Alexander künftig nicht ein- mal mehr bestrafen will?
Es ist logisch kaum nachvollziehbar: Einerseits will die parla- mentarische Initiative der grünen Fraktion Betäubungsmittel
zu sogenanntem Eigenkonsum freigeben, andererseits sollen die Prävention verstärkt und Ausstiegshilfen angeboten wer- den. Was wollen Sie eigentlich? Das ist ja in sich ein Wider- spruch!
Dann kommt die zweite parlamentarische Initiative (Tschäppät Alexander), die das alles noch mehr verharmlosen will. Wenn auf diesem Weg weitergefahren wird, dann geht es nicht mehr lange, und die Drogenseuche wird eine allseits etablierte Volksseuche, geachtet und unterstützt von namhaften Kreisen unseres Landes.
Nicht genug damit, dass es für einige «Mehrbessere» aus der Schickeria zum Schönsten gehört, sich in kleinen Zirkeln und an «Bonzenparties» mit Kokain vollzustopfen. Und diejenigen, die obendrein noch behaupten, der Konsum solcher Rausch- und Drogenmittel sei gesundheitlich harmlos, drücken sich ef- fektiv um die Wahrheit. Je nach Härtegrad des Betäubungs- mittels sind, angefangen vom körperlichen Zerfall bis hin zur teilweise oder vollständig verminderten Arbeitsfähigkeit, alle Stufen von Auswirkungen des Drogenkonsums zu verzeich- nen, genau gleich wie beim Alkohol. Wenn es so weitergeht und wir das ganze Geschäft noch sogenannt straffrei machen, werden wir künftig auch bei den klassischen Drogen noch viel grössere soziale Schäden produzieren. Da werden Familien zerstört, da werden Krankheiten wie Aids, Hepatitis usw. wei- terverbreitet. Es geht nicht mehr lange, und alle diese Dinge laufen voll über die Krankenkassen, und wir braven Bürgerin- nen und Bürger dürfen dafür noch bezahlen. Wir tun dies be- dingt schon heute und würden, wenn wir den beiden parla- mentarischen Initiativen Folge geben würden, wohl noch mehr zur Kasse gebeten.
Jede Gesellschaft hatte immer ihre sogenannt «abgestürzten» Menschen. Nun gehen wir aber mit diesen parlamentarischen Initiativen daran und unterstützen, ja fördern das Ganze noch. Das geht eindeutig zu weit. Wenn man einem Süchtigen Dro- gen für den Eigengebrauch gibt und auch noch das Strafrecht liberalisiert, dann unterstützt man den Tod des Süchtigen auf Raten. Auf jeden Fall ist dies kein Schritt hin zum Entzug. Wir geben Millionen, ja insgesamt wohl bald Milliarden Franken an Steuergeldern aus, ohne dass sichtlich etwas geschieht. Es ist höchstens so, dass man in SBB-Zügen bereits von Drögelern angepöbelt wird, dass unsere Frauen in manchen Städten nachts und zunehmend auch am Tag nicht mehr überall hin- gehen können, dass unsere Kinder bereits in den Schulen be- droht und von Drogendealern belästigt werden. Wir Normal- bürgerinnen und Normalbürger werden in unserer Bewe- gungsfreiheit immer mehr eingeschränkt. Lassen wir uns das nicht mehr bieten!
Wir werden uns immer stärker zur Wehr setzen müssen, um unsere Freiräume in den Ballungsgebieten überhaupt noch zu erhalten. Wir müssen sie regelrecht verteidigen. Wir werden die Politiker anprangern müssen, die für die Drogenfreigabe kämpfen und dadurch mithelfen, dass unsere Gesellschaft so noch mehr kaputtgeht. Wir haben genug!
Ich kritisiere nicht nur, sondern mache auch Lösungsvor- schläge. Meines Erachtens liegen die Alternativen auf der Hand: Drogenentzugsstationen unter Ausschluss der Oeffent- lichkeit, unter Aufsicht von gut geschultem Fachpersonal. So ist das viele Geld sinnvoll eingesetzt. Nicht Strafrechtsliberali- sierungen helfen weiter, sondern Arbeitstherapien. Wir müs- sen diesen Menschen wieder einen Lebenssinn geben. In vie- len Fällen - nicht in allen - ist dies mit Arbeit verbunden, auch wenn manche hier drinnen darüber lächeln mögen.
Dann gibt es auch das weite Feld der Freizeitbeschäftigung. Der ins Schussfeld geratene Springreiter Jürg Friedli hat nach seinem schlimmen Reitunfall erklärt, dass er mit den Reitstun- den für Jugendliche sehr viel wichtige Arbeit zugunsten der jungen Leute leiste und dass das ein Mittel sei, um sie vor dem Drogenmilieu zu bewahren. Diese Jugendarbeit sei sehr wich- tig, habe aber einen viel zu geringen Stellenwert. Das hat mir zu denken gegeben, denn Jürg Friedli erkennt völlig richtig, dass vor allem in der sinnvollen Freizeitgestaltung der Schlüs- sel für so vieles liegt
Wir glauben eher an die Wirkung einer Verschärfung und stimmen weder der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion noch der parlamentarischen Initiative Tschäppät
Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz
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Alexander zu. Die SD/Lega-Fraktion lehnt daher beide In- itiativen vehement ab, da sie die Drogenförderung zum Ziel haben.
Thür: Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen. Ich gehöre zu jenen, die von der Drogenprohibition profitieren. Als Strafverteidiger beziehe ich jährlich mehrere tausend Fran- ken Honorare für die Vertretung von Drogendelinquenten. Ich bin nicht der einzige, der daraus einen Nutzen zieht. Für die Drogenrepression bezahlt der Staat jährlich weit über 200 Mil- lionen Franken. Das sind im wesentlichen Löhne für Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Sozialarbeiter, Anwälte, Gefängnis- personal usw.
Den eigentlichen Profit erzielt jedoch das organisierte Verbre- chen. Dank Prohibition haben diese Kreise im Handel eine Monopolstellung inne und erzielen allein in der Schweiz eine Monopolrente in Milliardenhöhe. Der exorbitant hohe Preis für Drogen drängt dann umgekehrt die Konsumenten in die Be- schaffungskriminalität und in den Drogenhandel.
Und damit wäre ich bei der dritten Gruppe von Profiteuren, je- nen politischen Kreisen nämlich, denen die zunehmende Kri- minalität zur Begründung von mehr Repression und Polizei gerade recht ist. Es sind die gleichen Kreise, die sonst bei je- der Gelegenheit für einen Abbau staatlicher Leistungen einste- hen, umgekehrt aber auch heute wieder von Prävention spre- chen und sagen, dort müsse man mehr tun. In Zahlen schlägt sich aber diese Einsicht dann nicht nieder. Wie wäre es sonst zu erklären, dass wir für die Repression heute über 200 Millio- nen Franken ausgeben, für die Prävention aber nur 20 Mil- lionen?
Von der Drogenpolitik haben bisher viele profitiert. Die Ge- sellschaft als ganzes, die einzelnen Konsumenten und de- ren Familien hat sie jedoch ins Elend gestürzt. Wir haben mehr Drogenabhängige denn je. Wir haben eine gesund- heitliche Verwahrlosung der Abhängigen, weil der Stoff kata- strophal ist, weil die Bedingungen der Einnahme katastro- phal sind. Wir haben eine zunehmende Beschaffungskrimi- nalität; Entreissdiebstähle und Raub nehmen zu. Dies alles sind Dinge, die unsere Bürgerinnen und Bürger verun- sichern und den politischen Nährboden für mehr «law and order» abgeben.
Nun gibt es jene Zyniker, die allen Ernstes behaupten, die Pro- bleme seien deshalb so gross, weil man nicht ernsthaft zur Sa- che geschritten sei. Herr Bortoluzzi hat beispielsweise gesagt, wir hätten gar keine konsequente Repression. Herr Bortoluzzi, Sie haben heute gehört, dass über 50 Prozent der Gefäng- nisinsassen Drogendelinquenten sind. Wollen Sie 80 oder wollen Sie 90 Prozent Drogendelinquenten in den Gefängnis- sen, und glauben Sie, dass das Drogenproblem so gelöst wer- den kann?
Die Drogenpolitik hat - auch gemessen an ihren eigenen Ziel- setzungen - völlig versagt. 1973, bei der Behandlung der letz- ten grossen Revision (Revision des Betäubungsmittelgeset- zes), wurde argumentiert, es gehe darum, die Strafbestim- mungen gegenüber den Händlern gehörig zu verschärfen und gegenüber den blossen Konsumenten zu entschärfen. Das war das eigentliche Ziel der Revision. Das Gegenteil ist einge- treten. Zu einem überwiegenden Teil sitzen heute reine Konsu- menten in den Gefängnissen - Konsumenten, welche ihren Konsum über den Drogenhandel finanzieren müssen, weil der Preis für die Drogen derart hoch ist. Und das organisierte Ver- brechen floriert stärker denn je. Sie können die Kriminalstati- stik heranziehen, wenn Sie dieser Aussage nicht glauben wol- len. Für das Jahr 1989 sagt sie aus, dass von den ausgespro- chenen 3350 Urteilen nur 900 reine Konsumenten betrafen; 1850 Personen waren Händler/Konsumenten, und nur 600, also nicht einmal 20 Prozent, waren reine Händler. Das sind die Fakten.
Die bisherige Drogenpolitik hat versagt. Wer das nicht sehen will, ist entweder blind oder gehört eben zu jenen, die daraus einen Nutzen ziehen wollen. Wir brauchen aber eine neue Dro- genpolitik, wir brauchen eine neue politische Koalition jener Kräfte, die ernsthaft bemüht sind, das Drogenproblem und die damit verbundenen Nebenerscheinungen zu entschärfen; wir brauchen den politischen Konsens jener, welche das Drogen-
elend nicht zu politischen Zwecken missbrauchen wollen. Es geht um den Zusammenschluss jener gesellschaftlichen Kräfte, welche einem liberalen Menschenbild verpflichtet sind und - wie beim Alkohol - grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schutz der Gesundheit grundsätzlich in der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen steht. Dabei richte ich mich vor allem an die freisinnigen Damen und Herren, an die Liberalen, und hoffe, dass sie die kürzlich erschienene Broschüre, die «NZZ»-Beilage zur Drogenproblematik, studiert haben. Es ist ein engagiertes und eindrückliches Plädoyer gegen die Prohi- bition und für eine Legalisierung.
Wie könnte eine solche Drogenpolitik aussehen? Wenn man diesem konsequent liberalen Weltbild, das ich skizziert habe, folgen würde, müsste man eigentlich die illegalen Drogen, gleich wie Alkohol und Nikotin, als Genussmittel akzeptieren. Keinem Menschen käme es heute in den Sinn zu fordern, dass alkoholische Getränke zu verbieten seien, nur deshalb, weil es Missbrauch gibt, weil es Süchtige gibt - im übrigen zehnmal mehr Alkoholsüchtige als Heroinsüchtige. Und keinem Men- schen käme es in den Sinn, von Verhätschelung der Alkohol- süchtigen zu reden, wenn wir beispielsweise Werbung für al- koholische Getränke oder Tabakwaren zulassen.
Der heute zur Diskussion stehende Vorschlag der grünen Fraktion geht weniger weit als die Forderung nach einer voll- ständigen Liberalisierung. Und das ist auch richtig so. Nach jahrzehntelanger scharfer Prohibition kann diese nicht auf ei- nen Schlag beseitigt werden. Wir müssen schrittweise und be- hutsam vorgehen, wenn wir unerwünschte Nebenerscheinun- gen vermeiden wollen.
Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion beschreitet diesen Weg. Sie will nicht eine vollständige Liberalisierung; verschiedene Votantinnen und Votanten haben das falsch ge- sehen. Wir wollen nicht eine Liberalisierung, wir wollen ledig- lich eine Legalisierung des Konsums und verlangen deshalb diesbezüglich Straffreiheit. Gleichzeitig aber verlangen wir ein staatliches Drogenmonopol. Es leuchtet uns nicht ein, dass die Drogenmafia weiterhin jährlich Gewinne in Milliardenhöhe aus dem Handel einstreichen kann, dass sie die Wirtschaft kor- rumpiert, unsere Gesellschaft korrumpiert und dass der Staat dann lediglich für die Kosten für Prävention und Gesundheit aufkommen darf.
Wir postulieren ferner eine kontrollierte Abgabe, damit die Schweiz eben nicht im Alleingang zum «Mekka» der Süchtigen wird, weil dann eben geregelt werden kann, wer auf eine sol- che Droge Anspruch hat. Gleichzeitig wollen wir aber die Dro- genprävention wirklich verstärken und dafür nicht nur 20 Mil- lionen Franken, sondern vielleicht 200 Millionen Franken ein- setzen, soviel, wie wir heute für die Repression ausgeben. Das wäre ausserordentlich wirksam. Eine Studie des Bundesam- tes für Gesundheitswesen hat nämlich gezeigt, dass 96 bis 97 Prozent der jungen Menschen, die nichts von illegalen Dro- gen wissen wollen, als Hauptmotiv die Angst vor gesundheitli- chen Folgen und nicht die Furcht vor Strafe angeben. Das ist ein eindrückliches Beispiel für die Richtigkeit unserer Forde- rung: Prävention statt Repression.
Ein letzter Punkt: Immer wieder wird behauptet, ein Alleingang der Schweiz sei im Drogenbereich nicht möglich; wir hätten in- ternationale Vereinbarungen unterzeichnet. Das ist so falsch. Das einzige von der Schweiz ratifizierte internationale Abkom- men, die «single convention» von 1961, verpflichtet nur zur Strafverfolgung, als dies nach Auffassung der Vertragsstaaten das einzige Mittel ist, um die Volksgesundheit zu schützen.
Das von der Schweiz noch nicht ratifizierte Wiener Abkommen geht diesbezüglich weiter. Nach diesem Abkommen soll in Zu- kunft auch der Konsum unter Strafe gestellt werden. Gerade deshalb ist es derart wichtig, dass man sich der Unterzeich- nung dieses Abkommens widersetzt.
Ich äussere mich zum Schluss noch mit zwei Sätzen zur parla- mentarischen Initiative Tschäppät Alexander. Wir unterstützen diese Initiative. Sie ist richtig, aber der Initiant sagt selber, dass damit keine Neuausrichtung in der Drogenpolitik erfolgt. Das ist aber, wie ich ausgeführt habe, dringend nötig.
Frau Segmüller, wir sind nicht machtlos, wie Sie meinen. Wir können in der Drogenpolitik neue Wege beschreiten. Wir müs- sen nur den politischen Willen dazu aufbringen.
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14 juin 1993
Steinemann: Wer Betäubungsmittel verkauft, um durch den Gewinn seinen eigenen Betäubungsmittelkonsum zu finanzie- ren, begeht ein Vergehen. Das Strafgesetzbuch gibt dem Rich- ter heute Möglichkeiten in die Hand, süchtige Dealer anders zu behandeln als nichtsüchtige Dealer. Der Süchtige wird in der Gerichtspraxis wegen seines Drogenkonsums regelmäs- sig als vermindert zurechnungsfähig betrachtet und milder be- straft.
Artikel 44 des Strafgesetzbuches erlaubt es, einen rauschgift- süchtigen Dealer in eine Therapie statt in ein Gefängnis zu schicken. Therapie kann hier eine stationäre Behandlung in ei- ner spezialisierten Klinik bedeuten, aber beispielsweise auch ein Methadonprogramm. In beiden Fällen wird die Strafe auf- geschoben und bei Gelingen der Behandlung später nicht mehr vollzogen. Die von Herrn Tschäppät Alexander vorge- schlagene Aenderung des Betäubungsmittelgesetzes hätte zur Folge, dass der Rauschgifthändler, solange er seinen Han- del einzig zur Finanzierung des Eigenkonsums betreibt, straf- los mit diesem handeln kann; das hätte Konsequenzen. Poli- zei und Untersuchungsbehörden stünden vor unüberwindli- chen Beweisschwierigkeiten, weil sich die süchtigen Händler nur dann strafbar machen, wenn sie - Originalton Tschäppät Alexander - nachweisbar nur so viel Betäubungsmittel gehan- delt haben, wie nötig war, um ihren unmittelbaren Bedarf zu decken.
Was heisst «unmittelbarer Eigenbedarf», und wie hoch ist die- ser? Wie soll man jemandem, der keine Buchhaltung führt und die Aussagen verweigert - wozu er das Recht hat -, nachwei- sen, dass er mit dem Erlös aus dem Rauschgifthandel nicht nur seine eigene Sucht bezahlt, sondern auch Ferienreisen usw .? Wie widerlegt man einen Rauschgiftdealer, wenn er be- hauptet, er habe nur so viel gehandelt, wie er für seinen Eigen- konsum gebraucht habe? Drogenfachleute sind sich heute doch zumindest darin einig, dass es sich bei der Drogensucht um eine ansteckende Krankheit handelt. Die Ansteckung er- folgt auf dem Weg der sozialen Infektion, und diese findet nicht in den grossen, offenen Drogenszenen statt, weil diese auf An- fänger eher abschreckend wirken. Mit Rauschgift kommen Ju- gendliche meistens im Kollegenkreis, im Jugendhaus, in der Disco oder in der Gewerbeschule in Berührung. Verführt wer- den sie nicht von skrupellosen Nichtsüchtigen und kriminell organisierten Händlern, sondern vom bereits abhängigen Kol- legen, der zur Finanzierung des Eigenbedarfs auf eben diese soziale Ansteckung angewiesen ist.
Kein ernst zu nehmender Drogenfachmann wird bestreiten können, dass der süchtige Kleinhändler der Motor der Dro- genepidemie ist Genau diesen aber will man nun strafrecht- lich privilegieren. Was passieren kann, wenn süchtige Klein- händler straflos bleiben, ist im Buch von Dr. Christian Huber, Oberrichter und Drogenfachmann, als denkbares Szenario geschildert: Auf dem Vorplatz einer Jugenddisco bedrängen grössere Gruppen süchtiger Kleinhändler die Jugendlichen und verkaufen ihnen zu Dumpingpreisen Heroin oder ähnli- ches. Der verantwortliche Leiter dieser Disco ruft die Polizei zu Hilfe. Diese winkt bedauernd ab: die Rauschgifthändler tun nichts Verbotenes. Hingegen empfiehlt die Polizei dem Leiterteam, in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz eine kostenlose Spritzenabgabe für die Jugendlichen zu or- ganisieren. Die dazugehörige Schlussfolgerung überlasse ich Ihnen.
In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass die Initiative «Jugend ohne Drogen» demnächst eingereicht wird. Die Be- handlung dieser und allenfalls anderer vom Souverän einge- reichter Petitionen oder Initiativen wird es erforderlich ma- chen, dass man beim Betäubungsmittelgesetz über die Bü- cher geht.
Zusammenfassend: Die vorgeschlagene Aenderung von Arti- kel 19a Ziffer 1 BetmG würde konkret folgendes bedeuten: Ein Süchtiger kann per Telefon in Kolumbien Kokain bestellen. Dieses wird ihm per Post zugeschickt. Der Zoll darf es nicht beschlagnahmen. Der Süchtige darf in der Zeitung inserieren, dass er soeben eingetroffenes, bestes Kokain aus Kolumbien verkauft. Der Süchtige darf dieses Kokain im Jugendhaus, in der Disco, auf öffentlichen Plätzen, an Partys usw. an Jugendli- che verkaufen, denn der Wortlaut der parlamentarischen Initia-
tive Tschäppät Alexander sieht keine Jugendschutzbestim- mung vor.
Der Süchtige darf in keinem Stadium an diesen Aktivitäten ge- hindert werden, solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er über seinen eigenen Bedarf hinaus dealt. Dieser Nachweis muss von der Polizei erbracht werden, eine Beweis- lastumkehr ist ungesetzlich. Ein anderer Süchtiger hat morali- sche Skrupel und finanziert sich seinen Heroinkonsum nicht mit Dealen; er begeht Ladendiebstähle. Dafür wird er bestraft, während sein Dealerkollege fürs Dealen nicht bestraft wird.
Auch wenn mit der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander primär eine Entkriminalisierung von an der Drogen- sucht Erkrankten angestrebt wird, so handelt es sich letztlich doch ganz klar um eine Erleichterung und Teillegalisierung des Handels mit Drogen.
Die Fraktion der Auto-Partei bittet Sie, auf beide parlamentari- schen Initiativen nicht einzutreten.
Eymann Christoph: Weltweit gibt es in der Drogenpolitik kein allgemeingültiges Rezept, so auch nicht in unserem Land. Im- merhin scheint nach dieser Diskussion Einigkeit darüber zu herrschen, dass Prävention und Ausstiegshilfe gefördert wer- den sollen. Wir haben interessante Ansatzpunkte - insbeson- dere von Herrn Sieber - gehört. Hier wäre es interessant, über die Parteigrenzen hinweg weiter zu arbeiten.
Die Tatsache, dass es kein Patentrezept gibt, motiviert und for- dert die Politik, neue Wege zu finden. Vor diesem Hintergrund haben wir Verständnis für diese parlamentarischen Initiativen; dennoch bitte ich Sie im Namen der liberalen Fraktion, der par- lamentarischen Initiative Tschäppät Alexander keine Folge zu geben.
Es dürfte in der Praxis äusserst schwierig sein, zu unterschei- den zwischen Handel zur Deckung des unmittelbaren Eigen- bedarfs und Handel, um Gewinn zu erzielen. Wo hört der Ei- genbedarf auf? Was ist, wenn junge Menschen von einem Dealer verleitet werden, in den Drogenkonsum einzusteigen? Spielt es da eine Rolle, ob der Täter aus Gewinnstreben han- delt oder bloss, um den Eigenbedarf abzudecken? Ist hier eine Privilegierung am Platz?
Die Stossrichtung dieser Initiative geht zu stark von der heuti- gen Situation aus und zementiert damit diesen höchst unbe- friedigenden Zustand. Wir sollten in erster Priorität versuchen, Drogenabhängigkeit zu verhindern, so wie es das Bundesamt für Gesundheitswesen seit einiger Zeit erfolgreich tut - also wirkungsvolle Prophylaxe betreiben.
Dies gilt auch für den Strafvollzug. Hier sind wir mit dem Initian- ten einig, dass die Situation unbefriedigend ist und dass der Strafvollzug die Probleme der Drogenkranken nicht lösen kann. Die vorliegende Initiative kann diese Probleme aber auch nicht lösen, sondern sie bringt allenfalls den Tätern ge- wisse Erleichterungen. Bevor aber an diesem Einzelproblem angesetzt werden soll, müsste prioritär konzeptionelle Arbeit geleistet werden.
Deshalb lehnt es die liberale Fraktion ab, dieser Initiative Folge zu geben.
Wir bitten Sie, auch der parlamentarischen Initiative der grü- nen Fraktion keine Folge zu geben. Ein schweizerischer Allein- gang wäre nicht sinnvoll und im Widerspruch zu internationa- len Uebereinkommen. Eine Sogwirkung aus Nachbarstaaten müsste in Betracht gezogen werden, was insbesondere in Grenzregionen wie Basel und Genf zur Verschlimmerung der Situation führen würde. Einig sind wir mit den Initianten hin- sichtlich der Verstärkung der Prävention und der Ausstiegs- hilfe.
Wir bitten Sie, auch der parlamentarischen Initiative der grü- nen Fraktion keine Folge zu geben.
Frau Hafner Ursula: Es wird Sie nicht wundern, dass die sozi- aldemokratische Fraktion der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander zustimmt, stammt diese doch aus unse- rer Mitte. Das Wort Mitte passt zu dieser Initiative, denn sie liegt tatsächlich in der Mitte. Sie fordert nicht grundsätzlich Neues, sie leitet keine neue Drogenpolitik ein; sie will nur dem gelten- den Betäubungsmittelgesetz Nachachtung verschaffen, so wie es aus der Mitte dieses Rates hervorgegangen ist
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Parlamentarische Initiativen. Betäubungsmittelgesetz
Unser Parlament wollte mit der Einführung von Artikel 19a BetmG erreichen, dass skrupellose Drogenhändler, die kalt- blütig von der Sucht junger Menschen profitieren, anders be- handelt werden als Süchtige, die nur zur Deckung ihres eige- nen Bedarfs Kleinhandel treiben. Süchtige lassen sich ja durch nichts davon abhalten, ihr Suchtmittel zu beschaffen, das gehört zum Wesen der Sucht. Solange es keine gesetzlich geregelte Abgabe von Betäubungsmitteln gibt, so lange ha- ben die meisten Drogenabhängigen kaum die Möglichkeit, sich ihren Stoff auf eine annehmbare Art und Weise zu be- schaffen. Die einen begehen Einbrüche, sie stehlen, sie ver- breiten durch ihre Beschaffungskriminalität in unseren Städ- ten Unsicherheit und Angst. Andere prostituieren sich und tra- gen durch ihre Notlage zur Verbreitung der Aidsgefahr bei. Wieder andere betreiben Kleinhandel mit Drogen, um auch ih- ren eigenen Bedarf decken zu können.
Die parlamentarische Initiative Tschäppät Alexander will diese süchtigen Kleinhändler nicht etwa von Strafe befreien. Ich lese Ihnen den Text noch einmal vor, denn es hat so getönt, wie wenn es hier schon um eine vollständige Liberalisierung ginge. Der Initiativtext besagt: «Wer unbefugt Betäubungsmit- tel vorsätzlich konsumiert, oder wer zur Deckung des unmittel- baren Eigenbedarfs eine Widerhandlung im Sinne von Arti- kel 19 Ziffer 1 begeht, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.» Es steht also immer noch Strafe auf dem Kleinhandel. Diese Version soll lediglich erreichen, dass das Bundesgericht das Gesetz so anwendet, wie der Gesetzgeber es wollte.
Die sozialdemokratische Fraktion ist auch bereit, weiterzuge- hen und der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion zuzustimmen. Wenn Sie die Drogenszene nicht anwachsen lassen wollen, Herr Cincera, wie Sie das gesagt haben, dann müssen Sie als erstes verhindern, dass auch die Hanfkraut- konsumenten dort verkehren müssen. Das gilt es zu verhin- dern. Die Einstiegsdroge Nummer 1 - das hat sich inzwischen herumgesprochen, Herr Bischof - ist nicht das Haschisch, sondern das Nikotin. Wenn Sie den Einstieg verhindern wol- len, dann müssen Sie die Zigaretten verbieten.
Den Herren Steinemann und Eymann Christoph ist zu sagen: Wenn Sie nicht wollen, dass Nichtsüchtige angefixt werden, z. B. Haschischkonsumenten von Heroinsüchtigen, so dürfen Sie sie auch nicht in diese Drogenszene schicken. Und wenn Sie nicht wollen, dass sich Süchtige ihren Stoff durch das Anfi- xen verdienen, dann müssen Sie dem weiteren Punkt der In- itiative der grünen Fraktion zustimmen und müssen dafür sor- gen, dass die Süchtigen auf andere Art und Weise zu ihrem Stoff kommen. Sie müssen den Kantonen die Möglichkeit ge- ben, andere Wege zu suchen und die staatlich kontrollierte Abgabe einzuführen. Nur so können die Süchtigen auf anstän- dige Weise ihre Sucht befriedigen; sie können von Einbruch-, von Entreissdiebstählen Abstand nehmen, und sie wären sel- ber auch nicht länger Opfer der brutalen Szene, Opfer der Dro- genmafia.
Wie wollen die Gegner der staatlichen Drogenabgabe diese brutale Szene zum Verschwinden bringen? Davon habe ich nichts gehört heute abend. Es ist uns mit der bisherigen Politik nicht gelungen - das müssen auch Sie feststellen. Die repres- sive Politik ist mit ihrer Weisheit am Ende; die Polizei und die Gefängnisse sind überlastet. Geben Sie doch jetzt wenigstens einmal einem neuen Weg eine Chance! Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion bringt auch keine definitive Frei- gabe, keine Gleichstellung der harten Drogen mit den Drogen Alkohol und Nikotin. Wir sollten diesen Schritt jetzt zu tun ver- suchen. Wenn Sie das nicht können, dann stimmen Sie wenig- stens der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander zu und verschaffen Sie den Gesetzen, die wir hier machen, Nach- achtung.
Frau Dormann, Berichterstatterin: Wir haben sehr viele Mei- nungen gehört, aber ich zweifle, ob wir die Lösung gefunden haben. Alle haben ein wenig recht, auch Herr Bischof, der vor- schlägt, dass man mit Drogensüchtigen Arbeitstherapie ma- chen sollte. Ich möchte bloss von ihm noch wissen, welche Ar- beitgeber bereit sind, Drogensüchtige oder bereits entwöhnte Drogensüchtige als Arbeitnehmer aufzunehmen. Ich zweifle auch, Herr Bortoluzzi, ob uns die beiden hängigen Volksinitia-
tiven weiterbringen. Ich denke, dass sie zu gegensätzlich sind und sich gegenseitig aufheben, so dass wir nach der Abstim- mung gleich weit sind wie heute.
Am meisten hat mich Herr Sieber überzeugt Er spricht nicht nur von Lösungen, sondern er legt selbst Hand an. Ich denke, wir müssten Herrn Sieber in der Schweiz etwa zehnfach kopie- ren können, dann hätten wir das Drogenproblem eher im Griff. Unsere Gesellschaft ist vielleicht mehr als früher suchtanfällig. Wenn jeder einzelne von uns in diesem Saal seine latente Be- reitschaft zur Suchtanfälligkeit hinterfragen würde, kämen si- cher viele zu Aha-Erlebnissen. Sie wissen bestimmt, dass auch arbeiten süchtig machen kann. Entscheidend ist es, diese Einsichten in die Zusammenhänge von Sucht aufzuzei- gen, aber auch Resistenzen zu nutzen, die vor der Abhängig- keit bewahren. In Fachkreisen wie im Volk betrachtet man die Suchtabhängigkeiten als Krankheiten oder zumindest als Krankheitsformen des Ich, und eine Krankheit kann man sel- ten mit Strafe heilen, sondern mit Therapien. Gleichzeitig hat der Süchtige Anspruch darauf, ernst genommen zu werden; wohl deshalb lehnen sehr viele, ja die meisten ehemaligen Süchtigen eine Legalisierung des Konsums ab, weil sie ihre fragile Stabilität kennen.
Die Wirksamkeit der abstrakten Strafandrohung allein muss aufgrund der Erkenntnisse der Kriminologie in einem Bereich mit derart grosser Dunkelziffer in Frage gestellt werden. Was Herr Tschäppät Alexander will, ist keine Straffreiheit, sondern eine Strafmilderung, um nicht alle Gefängnisse mit Drogen- süchtigen zu füllen, sondern Platz für die Drogenhändler frei zu haben.
Deshalb bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Tschäppät Alexander zuzu- stimmen. Ich muss Sie aber gleichzeitig bitten, die parlamen- tarische Initiative der grünen Fraktion abzulehnen, weil wir ei- nen Alleingang der Schweiz im Drogenbereich im internatio- nalen Umfeld nicht verantworten können.
M. de Dardel, rapporteur: Juste quelques mots, d'abord sur la Suisse romande. Je pense qu'il ne faut pas être obnubilé par les scènes de villes, de parcs ou de bâtiments désaffectés et se rengorger, en Suisse romande, en disant que nous échap- pons à de telles scènes. La réalité de la toxicomanie peut être cachée ou camouflée. En Suisse romande, les prisons sont aussi encombrées par les toxicomanes, et les pourcentages de toxicomanes détenus sont les mêmes que dans le reste de la Suisse. Voilà la réalité quantifiable que veut soigner l'initia- tive parlementaire Tschäppät Alexander.
M. Bortoluzzi et d'autres ont fait allusion au fait que la ten- dance actuelle de la justice pénale serait d'ordonner des thé- rapies contraintes aux toxicomanes plutôt que des peines de prison. Si c'était vrai, pourquoi alors les prisons sont-elles en- combrées de toxicomanes? En vérité, l'article 19a chiffre 1 tel que le préconisent M. Tschäppät et la majorité de la commis- sion ne conduit nullement le juge à ne pas ordonner des théra- pies. Cette faculté reste entièrement à la libre appréciation du juge, comme auparavant.
Par ailleurs, il faut aussi constater que les thérapies et tous les processus de désaccoutumance, toutes les installations, les mesures qui sont à prendre, par exemple les villages préconi- sés par M. Sieber, toutes ces mesures positives se déploient avec plus d'efficacité s'il y a moins de répression pénale, s'il y a moins de prisons.
En résumé, je dirai - contrairement à M. Pidoux qui a cherché à s'approprier les déclarations de M. Sieber -: moins de pri- sons, plus de villages, adoptons l'initiative parlementaire Tschäppät Alexander.
Initiative 92.401
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Mehrheit (Folge geben)
80 Stimmen
44 Stimmen
Initiatives parlementaires. Loi sur les stupéfiants
1196
N 14 juin 1993
Initiative 92.441 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Minderheit (Folge geben)
86 Stimmen
37 Stimmen
Schluss der Sitzung um 20.35 Uhr La séance est levée à 20 h 35
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (grüne Fraktion) Revision des Betäubungsmittelgesetzes Initiative parlementaire (groupe écologiste) Stupéfiants. Révision de la loi
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1993
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III
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
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92.441
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Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1993 - 14:30
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Data
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1182-1196
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20 022 830
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