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Postulat Robert
M. Cotti, conseiller fédéral: Je peux donner immédiatement la réponse à M. Steffen. Le Conseil fédéral n'aurait pas pu accep- ter la motion parce qu'elle demande de manière formelle au Conseil fédéral une révision de l'article 9 de la Constitution fé- dérale. Or, le Conseil fédéral, tout en admettant que les exigences de la motion sont légitimes et même urgentes face aux derniers développements - c'est ce que je disais aussi avant-hier lors de la discussion en matière de politique euro- péenne-, n'est pas convaincu que, pour arriver à la réalisation des buts de M. Epiney, il faille nécessairement modifier la constitution. D'ores et déjà, les possibilités actuelles devraient suffire pour réaliser les objectifs.
C'est la raison pour laquelle nous demandons le rejet de la motion, mais nous acceptons sa transformation en postulat parce que les éléments matériels de la requête de M. Epiney sont légitimes et méritent donc d'être repris par le Conseil fé- déral dans le cadre du rapport sur les relations entre la Confé- dération et les cantons en matière de politique étrangère. Je l'ai annoncé avant-hier: ce rapport devrait être présenté au Conseil fédéral, et naturellement à l'opinion publique, d'ici la fin de cette année.
Präsident: Herr Epiney ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden; Herr Steffen bekämpft auch die Ueberweisung als Postulat.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
92.3584
Postulat Robert Uno-Sonderberichterstatterin für Vergewaltigungsopfer in Ex-Jugoslawien ONU. Déléguée spéciale pour les victimes de viols en ex-Yougoslavie
Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird ersucht, sich für die Ernennung einer Uno-Sonderberichterstatterin einzusetzen für die Frage der Misshandlung und Vergewaltigung von Frauen im früheren Jugoslawien und die Schaffung einer ständigen Arbeits- gruppe zu dieser Thematik anzuregen.
Texte du postulat du 18 décembre 1992 Le Conseil fédéral est invité à intervenir en faveur de la nomina- tion d'une déléguée spéciale de l'ONU chargée de faire rap- port sur les mauvais traitements et les viols dont sont victimes les femmes de l'ex-Yougoslavie, et de promouvoir l'institution d'un groupe de travail permanent traitant ces problèmes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bühlmann, Gardiol, Hafner Rudolf, Hollenstein, Meier Hans, Misteli, Thür (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1993 Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf frühere parla- mentarische Vorstösse in dieser Sache auszuführen Gelegen-
heit hatte, verletzt sexuelle Gewalt jeder Art, insbesondere ent- würdigende und erniedrigende Behandlung sowie Vergewalti- gung, das in Kriegszeiten geltende humanitäre Völkerrecht. Vergewaltigung ist eine schwere Verletzung dieses Rechts und damit ein Kriegsverbrechen. In seinem von Bundespräsi- dent Felber am 9. Dezember 1992 vor der Vereinigten Bundes- versammlung verlesenen Aufruf zur Respektierung des huma- nitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien hat der Bun- desrat seiner Abscheu vor derartigen Praktiken und seiner Un- terstützung für die Idee einer internationalen Strafgerichtsbar- keit zur Ahndung von Verletzungen dieses Rechts Ausdruck gegeben.
Die zuständigen internationalen Instanzen befassen sich seit Monaten mit allen Aspekten der Verletzungen von Menschen- rechten und humanitärem Völkerrecht durch Kriegsparteien auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, wobei der Ge- walt gegen Frauen besondere Aufmerksamkeit zuteil gewor- den ist. Insbesondere hat der Sonderberichterstatter der Men- schenrechtskommission der Vereinten Nationen, der frühere polnische Ministerpräsident Mazowiecki, in seinem jüngsten Bericht über die Menschenrechtslage auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens dieser Problematik seine volle Auf- merksamkeit gewidmet und wird dies anlässlich neuer Missio- nen weiterhin tun. So wurde er von der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz namentlich aufgefordert, in sei- nen nächsten Bericht ein besonderes Kapitel über die Verge- waltigungsproblematik aufzunehmen. Vier Aerztinnen sind in seinem Auftrag am 12. Januar nach dem früheren Jugosla- wien gereist, um in dieser Frage weitere Untersuchungen an- zustellen. Gestützt auf die Berichterstattung von Herrn Mazo- wiecki haben sich auch die Menschenrechtskommission sel- ber und die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Resolutionen unmissverständlich zur Frage der Vergewalti- gungen geäussert. Ausserdem hat auch der Rat der Europäi- schen Gemeinschaften von einer Delegation einen Bericht über die Vergewaltigungsvorwürfe erstellen lassen.
Die Einsetzung einer neuen Sonderberichterstatterin wäre nach Ansicht des Bundesrates kein geeignetes Mittel, um eine bessere Durchsetzung der völkerrechtlichen Bestimmungen im Kriegsgebiet durchzusetzen, und würde nur zu einer uner- wünschten weiteren Verzettelung der bereits vielfältigen inter- nationalen Aktivitäten auf diesem Gebiet führen. Der Bundes- rat zieht es vor, dem bestehenden Sonderberichterstatter, Herrn Mazowiecki, weiterhin die uneingeschränkte Unterstüt- zung der Schweiz für seine schwierige Mission zukommen zu lassen.
Die Einsetzung einer besonderen «ständigen Arbeitsgruppe» zur Frage der Vergewaltigung müsste von den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen, insbesondere von der Men- schenrechtskommission, beschlossen werden. Für unser Land, das bei den Vereinten Nationen und auch bei der Men- schenrechtskommission lediglich einen Beobachterstatus in- nehat, ist es äusserst schwierig, auf derartige Entscheide Ein- fluss zu nehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Frau Robert: Ich möchte mit meinem Postulat erstens bewir- ken, dass im Schosse der Uno eine Frau als Sonderberichter- statterin für die Fragen der Gewalt und der Vergewaltigung von Frauen eingesetzt wird, und ich möchte zweitens, dass eine ständige Arbeitsgruppe zu diesem zentralen Thema - das bis heute von der Weltgemeinschaft weitgehend verdrängt wor- den ist - eingesetzt wird.
In seiner Antwort anerkennt der Bundesrat, dass Vergewalti- gungen von Frauen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind. Das ist ebenfalls in den Genfer Konventionen und in verschiedenen Zusatzprotokollen fest- gehalten.
Es ist indessen eine Besonderheit dieser Kriegsverbrechen, dass darüber bis heute weitgehend der Mantel des Schwei- gens gebreitet worden ist. Dabei ist Vergewaltigung ein Ver- brechen, das Opfer und Täter in ganz besonderem Masse zer-
Postulat Robert
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N
29 avril 1993
stort. Das Besondere daran ist auch, dass alle davon wissen und trotzdem bis vor kurzem darüber geschwiegen wurde. Das grosse Entsetzen, der grosse Aufschrei gegen diese Ver- brechen sind eigentlich erst mit dem Krieg im ehemaligen Ju- goslawien ausgebrochen. Es waren Frauen, die als erste ih- rem Entsetzen Ausdruck gegeben haben. Es waren Frauen in ganz Europa, in den USA, überall in der Welt, die ihre Stimme erhoben haben. Es sind Frauen, die heute auch beginnen, die Kriegsverbrechen aufzuarbeiten, welche die Vergewaltigung von Frauen während des Zweiten Weltkriegs sowie auf frühe- ren Kriegsschauplätzen überall in der Welt betreffen. Was da- bei zutage tritt, ist mehr als erschütternd. Es ist eine tiefe Schande für die ganze Menschheit, und diese Thematik muss heute mit einer ganz speziellen Aufmerksamkeit bearbeitet werden.
Ich war in Jugoslawien. Ich habe dort eine alte Frau sagen ge- hört, dass sie diese Art des Krieges gegen Frauen zum dritten Mal erlebe: durch ihre Mutter im Ersten Weltkrieg, als Mutter mit eigenen Töchtern im Zweiten Weltkrieg, mit ihren Enkelkin- dern heute. Es sei aber das erste Mal, dass die Frauen dazu nicht schwiegen. Sie hoffe, dass die Stimme der Frauen in die- ser Sache nie mehr verstummen werde.
Der Bundesrat möchte mein Postulat lieber nicht annehmen, weil er Angst hat, dass damit Herr Mazowiecki, der einen Uno- Auftrag zur Untersuchung der Kriegsverbrechen in Ex-Jugo- slawien hat, eine Art Konkurrenz erfahren würde und dass es zu einer Verzettelung kommt.
In der Zwischenzeit, also seit der Beantwortung meines Po- stulates durch den Bundesrat, ist jedoch einiges geschehen. Unterdessen hat die Parlamentarische Versammlung des Eu- roparates, am 3. Februar 1993, einstimmig die Forderung an- genommen, dass eine Uno-Sonderberichterstatterin für diese Verbrechen ernannt und eine spezifische Arbeitsgruppe ein- gesetzt werden soll, die sich nicht nur mit den Vergewaltigun- gen in Ex-Jugoslawien, sondern mit der Thematik der Verge- waltigung in Kriegen allgemein befassen soll.
27 Länder, u. a. die Schweiz, gehören dem Europarat an, und diese Forderung wurde in diesem Sinne von ganz Europa an die Uno überwiesen. Auch für die Menschenrechtskonferenz vom Juni dieses Jahres in Wien liegt ein entsprechender Text- entwurf vor, und wir wissen, dass die EG-Staaten diese Forde- rung unterstützen werden.
Ich wäre froh, auch von Herrn Bundesrat Cotti zu hören, dass die Schweiz diese Forderung im Juni in Wien ebenfalls unter- stützen wird.
Im Lichte dieser neuen Entwicklungen bitte ich Sie, dieses Postulat, das im Januar noch anders beantwortet worden ist, zu überweisen. Nochmals: Ich wäre froh, wenn ich von Herrn Bundesrat Cotti hören dürfte, dass die Schweiz in Wien die Forderungen in dieser Richtung ebenfalls unterstützen wird. In Wien ist allerdings neutral von einer Sonderberichterstattung die Rede. Es wäre schön, wenn es eine Frau sein könnte, denn es sind Frauen, die die Opfer sind, und Frauen, die diese Ver- brechen endlich ans Tageslicht gebracht haben und die dazu nicht mehr schweigen. Deshalb wäre es zu begrüssen, wenn es eine Frau wäre, die diese Aufgabe für die Völkergemein- schaft übernehmen könnte.
Frau Haller: Ich möchte Sie dringend bitten, das Postulat Ro- bert zu unterstützen. Frau Robert hat Ihnen gesagt, dass sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates - seit dem Zeitpunkt der Einreichung dieses Postulates - mit den Menschenrechtsverletzungen in Ex-Jugoslawien befasst hat. Ich persönlich konnte in diesem Geschäft als Berichterstatte- rin wirken. Ich hatte also die Möglichkeit, in der vorberatenden Kommission, die sich um die Menschenrechtsverletzungen in Ex-Jugoslawien kümmern musste, mitzuerleben, wie in dieser Sache ein Sinneswandel stattgefunden hat. Die Menschen- rechtsverletzungen in dieser speziell grausamen Form wur- den ja später bekannt als andere Menschenrechtsverletzun gen. Deshalb hat in dieser Frage ein gewisses Umdenken spä- ter stattgefunden. Man ist sich erst später bewusst geworden, was hier passiert.
Und was besonders wichtig ist: Anhand dieser schrecklichen Geschehnisse in Ex-Jugoslawien hat man sich zum ersten Mal
darüber Rechenschaft gegeben, dass hier etwas passiert, das bis jetzt in dieser Form noch nie bekanntgeworden ist. Verge- waltigungen im Zusammenhang mit Kriegen hat es immer ge- geben und wird es leider wohl auch immer geben. Deshalb sind Kriege etwas so Schreckliches. Aber hier wurde erstmals bekannterweise das Mittel der Vergewaltigung als ethnische Kriegsmassnahme unter Ausnützung der kulturellen Vorstel- lungen der betroffenen Gruppe von Menschen eingesetzt, ins- besondere der betroffenen Gruppe von Frauen. Deshalb ist es jetzt ausserordentlich wichtig, dass dieser Frage ein besonde- res Gewicht beigemessen wird.
Die Meinungsbildung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat sich insofern verändert, als zuerst gesagt wurde - genau gleich, wie der Bundesrat argumentiert, und ich begreife, dass der Bundesrat zuerst einmal so argumen- tiert hat -: Wir können doch nicht die Stellung von Herrn Mazo- wiecki als Sonderberichterstatter schwächen! Man hat dann festgestellt, dass der Aspekt, dass Frauen mit diesen Frauen reden, ausserordentlich wichtig ist und dass dieser Sache auch dadurch das nötige Gewicht beigemessen werden soll, dass sich eine Sonderbeauftragte der Uno zusätzlich zu Herrn Mazowiecki - überhaupt nicht als Konkurrenz zu ihm - um diese Frage kümmert
Ich weiss nicht, ob ich Herrn Bundesrat Cotti bitten darf, die Stellungnahme des Bundesrates nochmals zu hinterfragen oder es sich nochmals zu überlegen. Ich glaube, dass sich in dieser Frage ein Sinneswandel abgezeichnet hat, ein notwen- diger, aber auch begreifbarer Sinneswandel. Nachdem in der Parlamentarischen Versammlung in dieser Frage im Plenum - übrigens auf einen Antrag von Frau Robert; wir haben da zu- sammengearbeitet; in meinem ursprünglichen Bericht war die Frage nicht enthalten, weil sie noch nicht weit genug ausge- reift war - der Sinneswandel ausgelöst war, konnte diese Pro- blematik integriert werden. Frau Robert wurde einstimmig und von allen politischen Lagern unterstützt.
Ich weiss nicht, ob Herr Bundesrat Cotti die Möglichkeit hat, angesichts des besonderen Engagements auch von Schwei- zerinnen in dieser Frage die doch harte, ablehnende Stel- lungnahme des Bundesrates nochmals zu hinterfragen. Ich möchte Ihn bitten, die jüngste Entwicklung und unser be- sonderes Engagement in der Parlamentarischen Versamm- lung irgendwie einzubeziehen und sich damit vielleicht doch die Möglichkeit zu schaffen, die Ueberweisung dieses Postu- lates von Frau Robert nicht als persönlichen Affront zu emp- finden.
Mühlemann: Die beiden Postulate (Postulat Robert und Postulat Bär [92.3577]) verdienen es, dass man sie gemein- sam behandelt. Ich bin enttäuscht über die sehr kurze und knappe Stellungnahme des Bundesrates auf diese beiden Interventionen.
Wir haben im Europarat über ähnliche Themen gesprochen, dies nach sehr eindrücklichen Darstellungen von Lord Owen. Er hat uns klargemacht, dass das, was in Ex-Jugoslawien ge- schieht, unter der Würde eines europäischen Kontinentes ist, der sich die Wiege des Geistes nennt. Was in Ex-Jugoslawien abläuft, ist in bezug auf Greuel und Bestialität doch in der Ge- schichte fast einmalig. Ich verstehe sehr gut, dass die Informa- tion ein Mittel ist, um gegen solche Unmenschlichkeiten vorzu- gehen. Wir haben daher allen Grund, die vermehrte und bes- sere Aufklärung zu fordern.
Wenn ich für die Ueberweisung der beiden Postulate eintrete, dann tue ich das auch deshalb, weil ich glaube, dass wir im Bereich der Neutralitätspolitik vermehrt den Mut haben müs- sen, eigenständige Vorstösse zu machen. Es ist keine Hel- dentat, im Kielwasser anderer Nationen Sanktionen zu unter- stützen. Hingegen ist es immer eine besondere Leistung der Schweiz gewesen, durch gezielte Aktionen im Dienste der Humanität aufzufallen, die Guten Dienste anzubieten, auch wenn man dabei allein war. Ich betrachte daher diese beiden Vorstösse als eine Möglichkeit und Gelegenheit, um wieder im alten Sinne unserer Neutralitätspolitik aktiv zu werden.
Herr Bundesrat, ich möchte Sie bitten, die Postulate Bär und Robert anzunehmen und zu akzeptieren.
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Postulat Bär
Bundesrat Cotti: Ueber die totale Verurteilung dieser Verbre- chen und Kriegsverbrechen besteht und bestand materiell zwischen Bundesrat und Parlament überhaupt keine Mei- nungsverschiedenheit.
Ich möchte bestätigen, was Frau Robert gesagt hat. Seit der Stellungnahme des Bundesrates im Januar dieses Jahres zu diesen Postulaten spielte sich in der Vorbereitung der interna- tionalen Konferenz über die Menschenrechte in Wien einiges ab. Insbesondere wurde vorgeschlagen, einen Berichterstat- ter zu den Fragen der fundamentalen Rechte der Frau zu er- nennen. Wenn dieser Vorschlag angenommen wird - die Schweiz wird sich sehr dafür einsetzen -, dann ist es selbstver- ständlich, dass einer der Hauptgegenstände dieser Bericht- erstattung die Probleme der Kriegsverbrechen an Frauen in Ex-Jugoslawien sein wird. Und in diesem Sinne ist die Situa- tion sicher eine ganz andere - Herr Mühlemann hat es auch gesagt - verglichen mit derjenigen bei der Beantwortung des Postulates.
Ich nehme es auf mich, dem Nationalrat zu beantragen, das Postulat Robert anzunehmen. Wir werden in Wien auch für die Ernennung eintreten, wenn möglich - was sehr wünschens- wert wäre - für die Ernennung einer Frau.
Ueberwiesen - Transmis
92.3577
Postulat Bar Medien-Blauhelme für Ex-Jugoslawien Ex-Yougoslavie. Casques bleus journalistes
Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, die bereits von verschiedener Seite erhobene Forderung nach der Entsendung von Me- dien-Blauhelmen aufzunehmen und in die internationalen Gremien hineinzutragen; solchen Ueberwachungsgruppen sollten unbedingt auch Frauen angehören.
Texte du postulat du 18 décembre 1992 Nombreux sont ceux qui demandent que des casques bleus journalistes soient envoyés en ex-Yougoslavie. Le Conseil fé- déral est invité à soutenir cette exigence et à la porter devant les organisations internationales. Des femmes doivent impéra- tivement faire partie de ces groupes de surveillance.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann, Bäumlin, Bühl- mann, Diener, von Felten, Gardiol, Goll, Gonseth, Haering Bin- der, Hafner Rudolf, Haller, Hollenstein, Meier Hans, Misteli, Mühlemann, Rebeaud, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Segmül- ler, Steiger, Thür, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Wyss Paul (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Erschreckend - wenn auch nicht ganz neu - ist die Erkenntnis, dass in Ex-Jugoslawien die Medien sowohl Instrument als auch Schauplatz dieses Krieges sind und dass Berichte über Greueltaten dabei zur wirksamsten Munition gehören. Me- dienleute und alle, die sie informieren, sind in Gefahr, wider Willen zu Instrumenten der Kriegführung zu werden. Das ist um so leichter möglich, als die strikt kontrollierten Medien, be- sonders das Fernsehen, gezielt nur Meldungen verbreiten, welche die Gegner belasten und propagandistisch ausge- nützt werden können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 27 janvier 1993
Die Vielfalt der Nachrichten, die uns täglich aus dem früheren Jugoslawien erreichen, zeugen davon, dass die freie Presse ihre Aufgabe insgesamt durchaus wahrnehmen kann. Einge- schränkt ist dagegen im Krisengebiet die Berichterstattung der elektronischen Medien, die von den Konfliktparteien stark kontrolliert werden. Die Schweiz setzt sich in internationalen Gremien immer wieder für eine freie Pressearbeit ein. Der Ein- satz von Medien-Blauhelmen - seien sie nun männlichen oder weiblichen Geschlechts - wäre allerdings, wie auch derjenige normaler Blauhelme, nur im Einvernehmen mit allen beteilig- ten Parteien möglich, wozu derzeit kaum Aussicht auf Erfolg besteht. Abgesehen davon ginge die Uebernahme der Verant- wortung für «korrekte» Information weit über die faktischen Möglichkeiten von Blauhelmen, die auf dem Prinzip der physi- schen Interposition beruhen, hinaus.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Frau Bär: Es ist für mich eigentlich nichts Aussergewöhnliches und auch nichts Beunruhigendes, wenn der Bundesrat ande- rer Meinung ist als ich. Aber ich muss sagen, im Fall dieses Postulates, mit dem ich verlange oder wünsche, dass sich der Bundesrat für eine unabhängige Berichterstattung in Ex-Jugo- slawien einsetzt, fehlt mir schlicht das Verständnis für die Hal- tung des Bundesrates.
Einmal aus grundsätzlichen Ueberlegungen: Seit mehr als ei- nem Jahr müssen wir hilflos und entsetzt zuschauen, wie die- ser grässliche Krieg in Ex-Jugoslawien eskaliert; und dort, wo die Schweiz eine eigenständige Möglichkeit hätte, positive Massnahmen vorzuschlagen, will sie es nicht tun.
Die Medien sind und waren von allem Anfang an ein Teil des Krieges in Ex-Jugoslawien. Sie gehören zu den Waffen dieses Krieges, und zwar auf allen Konfliktseiten. Der Krieg in Ex- Jugoslawien ist auch ein Medienkrieg.
Die KSZE hat letztes Jahr eine Delegation in das Kriegsgebiet geschickt, und zwar unter der Leitung eines Schweizer Exper- ten; der Bundesrat hatte Professor Thomas Fleiner von der Universität Freiburg delegiert, um die Situation der Medien im Kriegsgebiet zu untersuchen. Professor Fleiner hat bei seiner Rückkehr auf die Dringlichkeit und Wichtigkeit aufmerksam gemacht, sich für eine unabhängige Medienberichterstattung einzusetzen. «Die Medien haben diesen Krieg fabriziert, indem sie die Menschen in ihrem Hass angestachelt haben, gegen andere Menschen zu kämpfen», hat er geschrieben. «Mit die- ser Kriegspropaganda und nationalistischer Agitation sind die Medien für den Krieg wesentlich mitverantwortlich», steht in diesem Bericht. Deshalb forderte Professor Fleiner bereits letztes Jahr Medien-Blauhelme, die täglich Nachrichten- sendungen produzieren sollten, unabhängig von den Regie- rungen der Kriegsparteien. «Denn ohne Waffenstillstand im Medienkrieg ist ein dauerhafter militärischer Waffenstillstand nicht möglich», sagte Professor Fleiner nochmals vor einem Monat an einer öffentlichen Veranstaltung und an einem Medi- enseminar, das Medienschaffende aus der Schweiz zusam- men mit Medienschaffenden aus den verschiedenen Ländern Ex-Jugoslawiens aufgrund der Besorgnis über den Zustand der Berichterstattung organisiert haben.
An diesem Seminar kam zum Ausdruck, wie oberflächlich, ja wie falsch die Antwort des Bundesrates ist, wenn er in seiner Stellungnahme zu meinem Postulat schreibt: «Die Vielfalt der Nachrichten, die uns täglich aus dem früheren Jugoslawien erreichen, zeugen davon, dass die freie Presse ihre Aufgabe insgesamt durchaus wahrnehmen kann.>> Wer sich ernsthaft mit dem Krieg und mit dem Verhalten und der Rolle der Medien auseinandersetzt, kann einen solchen Satz nicht schreiben.
Sowohl in Serbien wie auch in Kroatien werden die Medien vom Staat rigoros kontrolliert und unter den Medienleuten richtige Säuberungswellen durchgeführt. Ich habe mich da-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Robert Uno-Sonderberichterstatterin für Vergewaltigungsopfer in Ex-Jugoslawien Postulat Robert ONU. Déléguée spéciale pour les victimes de viols en ex-Yougoslavie
In
Dans
In
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Aprilsession
Session
Session d'avril
Sessione
Sessione di aprile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3584
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.04.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
849-851
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Pagina
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