N 27 avril 1993
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Motion Gross Andreas
Si oui, quelle est sa décision? Si non, quand entend-il la prendre?
Sprecher - Porte-parole: Jaeger
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juli 1992
Der Bundesrat hat am 26. Mai bei der EG ein Gesuch um Auf- nahme von Beitrittsverhandlungen eingereicht. Die Gründe für diesen Entscheid sind im Bericht des Bundesrates vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft dargelegt.
Es kann noch nicht genau angegeben werden, wann die Ver- handlungen beginnen werden. Zunächst liegt es nun an der EG-Kommission, ihre vorläufige Stellungnahme zum schwei- zerischen Verhandlungsgesuch abzugeben. Gegenwärtig bil- det die Verwirklichung des Europäischen Wirtschaftsraumes die Priorität in der Integrationspolitik des Bundesrates.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juillet 1992
Le Conseil fédéral a déposé le 26 mai dernier une demande d'ouverture des négociations en vue de l'adhésion de la Suisse à la CE. Les raisons de cette décision sont exposées dans le rapport du Conseil fédéral du 18 mai 1992 sur la ques- tion d'une adhésion de la Suisse à la Communauté euro- péenne.
Il n'est pas encore possible de déterminer avec précision la date de l'ouverture des négociations. Il appartient en premier lieu à la Commission de la CE de rédiger son avis préliminaire sur la demande suisse. Aujourd'hui, c'est donc la réalisation de l'Espace économique européen qui constitue la priorité de la politique d'intégration du Conseil fédéral.
Frau Grendelmeier: Kein anderes Geschäft zeigt in dieser Deutlichkeit, in welcher rasanten Umwandlung sich unsere Welt befindet - und wir selbstverständlich auch -, was immer noch verschiedene Leute nicht begreifen wollen.
Die beiden Interpellationen, die zur Sprache kommen, sind für schweizerische Verhältnisse noch nicht sehr alt, und doch sind sie schon veraltet. Ich nehme zuerst diejenige, die etwas mehr als ein Jahr alt ist, in welcher wir uns dafür eingesetzt ha- ben, dass der Bundesrat ein Gesuch um Aufnahme von Bei- trittsverhandlungen einreicht.
Wir haben es damals mit bundesratseigenen Argumenten be- gründet: Es sei von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz bei der ersten Erweiterungsrunde zusammen mit den anderen neutralen Staaten über Möglichkeiten eines eventuel- len Beitritts diskutieren könne, vor allem deswegen, weil für uns Schweizer so sensible Gebiete wie beispielsweise die Neutralität zusammen mit den anderen Neutralen diskutiert werden.
Der Bundesrat hat am 26. Mai 1992 dieses Gesuch einge- reicht. Unsere Absicht, in die erste Erweiterungsrunde hinein- zugelangen und mitdiskutieren zu können, ist gescheitert. Wie wir alle wissen, werden diese Verhandlungen demnächst an- laufen, aber eben ohne die Schweiz. Somit hat sich unsere er- ste Interpellation von selber beantwortet: erstens, weil das Ge- such eingereicht wurde, und zweitens als Folge des 6. Dezem- ber 1992. So können wir uns also zähneknirschend von der Antwort des Bundesrates als befriedigt erklären.
Die zweite Interpellation ist noch älter, sie geht auf September 1991 zurück. Sie will eigentlich eine neue Formulierung der Europapolitik des Bundesrates. Unser Exkollege und Ex-Frak- tionspräsident Sigmund Widmer wollte vor allem eine Neufor- mulierung der schweizerischen Aussenpolitik bezüglich eines möglichen EG-Beitritts. Die Stellungnahme des Bundesrates
ist im Prinzip identisch mit den Vorstellungen, wie sie in der Botschaft über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens formuliert sind und diese wiederum decken sich mit der sogenannten dritten Option. Zudem hat Herr Bundesrat Cotti vor etwa anderthalb Stunden expressis verbis noch einmal darauf hingewiesen, dass eine umfas- sende europapolitische Neuorientierung demnächst auf un- seren Tischen liegen wird und wir darüber diskutieren können. Ich persönlich halte die dritte Option nach wie vor für die wich- tigste, für die entscheidendste, und ich verweise auf mein Vo- tum von gestern: Die Option ist nur der Weg; das Ziel muss für mich und unsere Fraktion Integration in Europa heissen - und um Gottes Willen nicht Isolation.
Wir sind, wie gesagt, auch hier zähneknirschend von den Ant- worten des Bundesrates befriedigt.
92.3130
Motion Gross Andreas Demokratisierung supranationaler Organisationen Démocratisation des organismes supranationaux
Wortlaut der Motion vom 20. März 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, den eigenössischen Räten einen Entwurf zu einem neuen Artikel in der Bundesverfas- sung zu unterbreiten, der den Bund veranlasst, sich in allen supra- und internationalen Institutionen und Organisationen, in denen die Schweiz mitwirkt, für deren Demokratisierung ein- zusetzen. Darunter ist vor allem der Anspruch und das Recht aller von den internationalen Entscheiden Betroffenen zu ver- stehen, im entsprechenden Entscheidungsprozess mitwirken zu können.
Texte de la motion du 20 mars 1992
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fé- dérales un projet de nouvel article constitutionnel imposant à la Confédération d'oeuvrer à la démocratisation de toutes les institutions et organisations, internationales et supranationa- les, auxquelles la Suisse participe. Il s'agit avant tout de garan- tir à tous les bénéficiaires ou victimes de décisions internatio- nales le droit de participer au processus de développement dans le domaine concerné.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Brügger Cyrill, Bühlmann, de Dardel, Eggenberger, Fankhau- ser, von Felten, Gardiol, Haering Binder, Hafner Ursula, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Misteli, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Sieber, Steiger, Vollmer, Weder Hansjürg, Ziegler Jean, Züger, Zwahlen (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Globalisierung der Problemursachen wie der Problemlö- sungsversuche entspricht die zunehmende Bedeutung supra- nationaler Organisationen, Vereinbarungen und Institutionen. Sie werden in Zukunft immer mehr Aufgaben der alten Natio- nalstaaten übernehmen, ohne allerdings deswegen notwendi- gerweise die Zentralisierung der Entscheidungsstrukturen und Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger zur Folge ha- ben zu müssen. Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Oeffnung zur Weltgesellschaft und zur Weltinnenpolitik nicht einhergeht mit einem Verlust der Errungenschaften des Staa- tes, der Demokratie und der Volkssouveränität. Je besser dies gelingt, desto eher sind die Bürgerinnen und Bürger bereit, der Oeffnung der Schweiz zuzustimmen. Wir müssen verhin- dern, dass mit der zunehmenden Bedeutung der supranatio- nalen Entscheidungsebenen ein Verlust der demokratischen
Motion Gross Andreas
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Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger einhergeht. Dies können wir durch den Aufbau einer neuen, supranationa- len Souveränitätsebene erreichen, welche möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ja das Recht, gibt, auch auf dieser Ebene direkt und indirekt in die Entschei- dungsprozesse einzugreifen. Der Aufbau solcher supranatio- naler Souveränität bedarf vielfältiger Arbeit, Ressourcen und Bewegungen. Mit einer Verfassungsgrundlage gibt sich der Bund die Möglichkeit, sich entsprechend zu engagieren und in vielfältiger Art verschiedene Anstrengungen zu fördern und zu unterstützen, die den Aufbau und die Verankerung der De- mokratie auf der neuen, supranationalen Ebene zum Ziel haben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 31. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1992
Ein Beitritt zu einer internationalen bzw. supranationalen Or- ganisation ist ein Entscheid, der von den beitretenden Staaten souverän und in Kenntnis der Statuten der jeweiligen Institu- tion gefällt wird. In der Schweiz ist die Mitsprache des Volkes durch Artikel 89 Absätze 3 bis 5 der Bundesverfassung gere- gelt. Im Verlauf der Verhandlungen, die den Beschlüssen der betreffenden Organisation vorangehen, obliegt es ihren Mit- gliedstaaten, im Rahmen der Statuten die Interessen ihrer Bür- gerinnen und Bürger zu verteidigen.
Wie der Motionär feststellt, kann sich die Schweiz nur in denje- nigen Organisationen, in denen sie mitwirkt, für ihre Anliegen einsetzen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel seiner Integrationspolitik erklärt. Weiter hat er die Absicht, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Frage eines UNO-Beitritts wieder aufzugreifen.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion erscheint es zweckmässig, zwischen «klassischen» internationalen Orga- nisationen und supranationalen Organisationen zu unter- scheiden. Internationale Organisationen sind per definitionem Vereinigungen von Staaten. Aufgrund der Rechtsnatur dieser Organisationen können einzig Staaten bzw. ihre Vertreter die Entscheidträger dieser Organisationen sein; etwas anderes wäre auch mit der Souveränität der Mitgliedstaaten nicht ver- einbar. Indessen verfügen «Betroffene» in Form der NGO be- reits heute in Uno-Systemen und andern internationalen Orga- nisationen und Gremien (z. B. auch in der KSZE) über vielfäl- tige Kanäle, um die Entscheidprozesse in teilweise bedeuten- dem Masse zu beeinflussen. Die Schweiz begrüsst diese Ent- wicklung und fördert sie in allen Organisationen und Gremien, in denen sie mitarbeitet, nach Kräften.
Zum heutigen Zeitpunkt ist die Schweiz weder Mitglied der EG noch einer anderen supranationalen Organisation. Falls sie der EG beitritt, wird sie sich für die Verstärkung des demokrati- schen Prinzips bei der Ausübung der Gemeinschaftskompe- tenzen einsetzen können. Die Formen einer direkten Beteili- gung der Bürger an der Ausübung der gemeinsamen Befug- nisse (Petitionsrecht, Inititivrecht, usw.) könnten gegebenen- falls in der Diskussion über die Institutionen und die Funkti- onsweise der EG aufgegriffen werden.
Die Motion wirft zudem das Problem der Definition der «Betrof- fenen» auf. Schon auf innerstaatlicher Ebene hat sich eine all- gemein akzeptierte Definition des Kreises der Betroffenen als problematisch erwiesen, noch schwieriger dürfte sich die Suche nach einer europaweit oder gar international akzeptier- baren Definition gestalten. In internationalen Organisationen dürfte die Lösung mit grosser Wahrscheinlichkeit darauf hin- auslaufen, dass den bevölkerungsreichen Staaten bei der Ent- scheidfindung ein grösseres Gewicht eingeräumt würde als den kleineren. Ein anderer Ansatz ist kaum denkbar, solange nicht alle Staaten demokratische und offene Gesellschaften sind.
Die Ausarbeitung eines Verfassungsartikels, der den Bund verpflichten würde, sich für eine verstärkte Demokratisierung in supra- und internationalen Organisationen einzusetzen, wäre demnach nicht zweckmässig, da ein solcher Verfas- sungsartikel keinen direkten Beitrag für die Verwirklichung der Anliegen der vorliegenden Motion leisten könnte. Der Bundes-
rat ist der Ansicht, dass die bestehenden Verfassungsgrundla- gen ausreichen, um die Interessen unseres Landes in interna- tionalen und supranationalen Organisationen angemessen wahrnehmen zu können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Gross Andreas: Sie haben gestern vielfach den Mangel an Vi- sionen und Utopien in unserer Diskussion beklagt. Hier haben Sie eine Vision: Sie wurde zwar schon vor einem Jahr einge- reicht, vor der IWF-Abstimmung und lange vor der EWR- Debatte. Aber sie ist eine Perspektive für zwei Aufgaben:
Sie erlaubt Ihnen, eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer für die Oeffnung der Schweiz zur Welt hin zu über- zeugen, weil mit dieser Oeffnung kein Verlust an Rechten ver- bunden ist. Dieser Gegensatz hat letztes Jahr die ganze De- batte geprägt und ist zum Beispiel in der Diskussion von ge- stern und heute morgen zu kurz gekommen.
Diese Motion eröffnet einen Weg zum Ziel, dass der Souve- ränitätsverlust der Staaten - welcher sozusagen notgedrun gen die Folge der Entwicklung der Welt aufeinander zu ist - aufgefangen werden kann und dass mit dem Souveränitäts- verlust der Staaten kein Souveränitätsverlust der Bürgerinnen und Bürger einhergeht.
Diese Perspektive ist aus zwei anderen Gründen sehr zentral: Erst recht eine komplexere Welt bedarf der Mitwirkung der Bür- gerinnen und Bürger. Auch kompliziertere Probleme können Sie nicht lösen, indem Sie jene, die von ihnen betroffen sind, von den Problemen und von der Lösungsfindung einfach aus- schliessen.
Anders gesagt: Wenn die Staaten für die Problemlösung zu klein geworden sind - die grössten Herausforderungen wie Gerechtigkeit, Frieden und die Erhaltung der natürlichen Le- bensgrundlagen bedürfen der überstaatlichen Zusammenar- beit -, müssen sie die überstaatliche Zusammenarbeit so or- ganisieren, dass auf dem Weg vom Staat zur überstaatlichen Zusammenarbeit die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bür- ger, sich einzumischen, an der Lösung mitzuwirken, nicht ver- lorengeht.
Wenn Sie das so organisieren können, haben Sie eine Chance, die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, die betreffend ihre Rechte sehr sensibel sind, für die Oeffnung zu gewinnen.
Die notwendige Oeffnung darf nicht auf Kosten der demokrati- schen Rechte der Bürger geschehen. Und dieses Problem können Sie nicht lösen, indem Sie nur nach innen kompensie- ren, was Sie nach aussen verlieren. Sie können es nur so lö- sen, dass Sie die Demokratie aus ihrer Verknüpfung an den Staat lösen und auf der überstaatlichen Ebene neu ein- richten - so wie die Kantone das 1848 mit dem Bund gemacht haben -, so dass die Rechte der Bürger konstant bleiben, sich auf vier Ebenen verteilen, damit die Demokratie nicht sozusa- gen mit der Souveränität des Staates erodiert.
Oder anders gesagt: Da Sie sich ja darin einig sind, dass wir in Zukunft kaum mehr von einer Aussenpolitik, sondern nur noch von einer Weltinnenpolitik sprechen können, müssen sich die Beteiligten verpflichten, auch diese Weltinnenpolitik so demo- kratisch auszugestalten, wie wir das von der traditionellen In- nenpolitik gewohnt sind.
In dieser Perspektive, Herr Bundesrat Cotti, ist die Stellung- nahme des Bundesrates, an der Sie sich vielleicht noch weni- ger beteiligt haben, als Sie sich jetzt beteiligen würden, viel zu- wenig dynamisch; sie ist viel zuwenig prozessorientiert. Aus der Stellungnahme des Bundesrates geht nicht hervor - wenn Sie hier innenpolitisch eine Norm in die Bundesverfassung bringen -, wie Sie in Zukunft aussenpolitisch wirken können und wollen und damit die Basis schaffen, um die Bürgerinnen und Bürger überzeugen zu können, sich mit Ihnen auf diesen Weg zu machen. So haben Sie die Möglichkeit, den Eindruck viel zu vieler Leute aufzufangen, die Oeffnung bedeute einen Verlust von Rechten. Wenn Sie aber jetzt einfach nein sagen und sagen, wir seien noch nicht dabei, dann verkennen Sie die Möglichkeit, dank diesem Vorschlag eher dabeisein zu kön-
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Motion Spielmann
nen, weil Sie mit dieser Vorleistung die Basis schaffen, die Menschen eher überzeugen zu können.
Wir müssen in einen Lernprozess eintreten. Wir müssen die- sen Lernprozess aber so gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger mit der Oeffnung zur Welt nicht Rechte verlieren. Und dieser Vorschlag gestattet Ihnen, diesem Gebot nachzu- kommen.
Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen. Kommen Sie, Herr Cotti - der Bundesrat hat die Motion vor einem Jahr ja abge- lehnt -, wie bei Herrn Mühlemann auf die Stellungnahme des Bundesrates vom letzten Jahr zurück; gehen Sie nochmals über die Bücher!
Bundesrat Cotti: Ueber die Bücher kann man immer gehen, auch weiterhin. Ueber die Dynamik der Stellungnahme des Bundesrates möchte ich keine Urteile abgeben. Ich möchte nur sagen, dass mir die Stellungnahme des Bundesrates nach wie vor absolut sachgerecht erscheint.
Wir brauchen wahrhaftig keinen Verfassungsartikel, um die demokratische Gestaltung der internationalen Organisatio- nen zu fördern. Ich kann Ihnen versichern, dass das seit jeher das Anliegen unserer Aussenpolitik war und es auch weiterhin bleiben wird.
Was die beteiligten Personen anbetrifft, welche von Massnah- men oder Entscheiden internationaler Organisationen betrof- fen sind oder sein werden, kann ich Sie aus eigener Erfahrung beruhigen. Ich denke an den ganzen Sektor des internationa- len Umweltbereichs, in welchem diese Personen über eine Reihe von Organisationen - denken Sie an die Ihnen bekann- ten NGO usw. - je länger, je mehr in der Lage sind, ihre Mei- nung im richtigen Moment am richtigen Ort einzubringen. Des- halb wollen wir für eine an sich unbestrittene Zielsetzung nicht die Verfassung ändern. Wir brauchen keine Verfassungsände- rung, um diese Politik zu verfolgen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
25 Stimmen 55 Stimmen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. November 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 11 novembre 1992
Die verfassungsmässige Zuständigkeit zur Festlegung eines aussenpolitischen Verhandlungsmandates liegt beim Bun- desrat Er wird auch die schweizerische Position für EG-Bei- trittsverhandlungen festlegen, sobald der Beginn solcher Ver- handlungen absehbar ist. Dabei wird es ihm ein Anliegen sein, entsprechend dem im Geschäftsverkehrsgesetz vorgesehe- nen Verfahren das Gespräch mit dem Parlament und insbe- sondere mit seinen zuständigen Kommissionen zu suchen. Der Bundesrat hält eine materielle Behandlung der Motion da- her für verfrüht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Präsident: Herr Rechsteiner ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3489
Motion Spielmann Förderung der Präsenz der Kantone im Ausland Favoriser la présence des cantons sur la scène internationale
92.3343
Motion Rechsteiner Neutralität und EG-Beitrittsverhandlungen Demande d'adhésion à la CE. Sauvegarde de la neutralité
Wortlaut der Motion vom 2. September 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, bei den EG-Beitrittsverhand- lungen von der Position auszugehen, dass die Militärbündnis- freiheit der Schweiz auch in Zukunft gewährleistet sein soll, und diesen Standpunkt im Rahmen der Verhandlungen zu ver- treten.
Texte de la motion du 2 septembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé, lors des négociations sur l'ad- hésion de la Suisse à la CE, de partir du principe que la Suisse n'entend pas conclure, à l'avenir également, d'alliances mili- taires et de défendre ce principe dans le cadre des négocia- tions.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Bircher Sil- vio, Bodenmann, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Caspar- Hutter, Danuser, de Dardel, Fankhauser, von Felten, Goll, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Hubacher, Jori, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Mauch Ursula, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Ziegler Jean, Züger (29)
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird gebeten, alle sinnvollen Massnahmen zu ergreifen, die zu einer verstärkten internationalen Präsenz der Kantone führen können. Namentlich sollte er: - die Artikel 9 und 10 der Bundesverfassung weniger starr an- wenden;
die internationale Präsenz der Kantone fördern, indem er diesen zum Beispiel das Recht auf eine Vertretung bei der Eu- ropäischen Gemeinschaft einräumt, wie es die deutschen Bundesländer haben;
den Kantonen neue Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der europäischen Regionen eröffnen und ihnen im Rahmen der regionalen Arbeitsgruppen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erweiterte Kompetenzen einräumen.
Texte de la motion du 7 décembre 1992
Le Conseil fédéral est prié de prendre toutes les mesures utiles permettant de renforcer la présence des cantons sur la scène internationale et notamment en:
assurant une application plus souple des articles 9 et 10 de la constitution fédérale;
favorisant la présence internationale des cantons, par exem- ple en leur ouvrant le droit à une représentation auprès de la Communauté européenne à l'image des Länder allemands;
développant de nouveaux moyens d'action dans le cadre des régions européennes et pour accroître les compétences des cantons dans le cadre des groupes de travail interrégio- naux transfrontaliers.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Borel François, Brunner Christiane, Carobbio, Jeanprêtre, Ruffy, Tschopp, Zisyadis (8)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Gross Andreas Demokratisierung supranationaler Organisationen Motion Gross Andreas Démocratisation des organismes supranationaux
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Dans
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Aprilsession
Session
Session d'avril
Sessione
Sessione di aprile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.3130
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
27.04.1993 - 08:00
Date
Data
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736-738
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