Motion Keller Rudolf
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Texte de la motion du 21 septembre 1992
Allergies, lésions des reins et du foie, malformations: de nom- breux éleveurs de chiens incriminent les agents de conserva- tion ajoutés aux aliments pour animaux.
Les producteurs d'aliments pour animaux mélangent des conservateurs à la nourriture. Or certains, dont l'éthoxyquine, ne sont pas inoffensifs. Cette substance, interdite dans l'ali- mentation humaine, est toutefois autorisée dans la nourriture pour animaux.
L'éthoxyquine aurait pu être remplacée depuis longtemps par un autre conservateur ne présentant aucun danger.
Le consommateur n'a pas même le moyen de savoir ce que contiennent les aliments qu'il achète puisque le producteur n'a pas l'obligation d'y adjoindre une déclaration.
S'il existe bien des directives, édictées par la Société pour l'ali- mentation des animaux familiers, concernant la fabrication et la commercialisation de ces produits, elles ne sont d'aucun secours aux consommateurs, car les fabricants n'estiment pas indispensable de les renseigner. La Confédération quant à elle ne fait rien non plus.
Je charge donc le Conseil fédéral d'élaborer des directives claires instaurant l'obligation d'apposer sur ces produits des déclarations claires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borradori, Keller Rudolf, Ruf, Stalder, Steffen, Weder Hansjürg (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1993
Der Bereich Futtermittel für Heimtiere ist in der Schweiz ge- setzlich kaum geregelt. Aufgrund der allgemeinen Bestim- mungen des Lebensmittelgesetzes über den Täuschungs- schutz hat das Bundesamt für Veterinärwesen immerhin ange- ordnet, dass jede Packung mit Tierfutter, die in Metzgereien angeboten wird, unmissverständlich als Tierfutter gekenn- zeichnet sein muss. Auf allen Packungen und Versandgebin- den von Hunde- und Katzenfutter ausländischer Herkunft muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um Tierfutter handelt. Ueberdies sind Name und Adresse des ausländi- schen Lieferanten (offen oder verschlüsselt) sowie das Ur- sprungsland anzugeben.
Die Zusammensetzung oder die Angabe der Zusatzstoffe ist somit jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Anders wäre die Lage, wenn die Schweiz dem EWR beigetreten wäre. Die EG hat mehrere Richtlinien erlassen, die auch den Bereich Futtermittel für Heimtiere abdecken. In der Schweiz bleibt al- lerdings die Möglichkeit bestehen, gemäss dem Konsumen- teninformationsgesetz vom 5. Oktober 1990 eine Produktede- klaration zu vereinbaren. Laut Artikel 3 dieses Gesetzes soll dies über Vereinbarungen zwischen Konsumenten- und Wirt- schaftsorganisationen erfolgen. Nur wenn innert angemesse- ner Frist kein Abkommen zustande gekommen ist oder wenn eine Vereinbarung unzureichend erfüllt wird, kann der Bund subsidiär intervenieren und nach Artikel 4 die Deklaration durch Verordnung regeln.
Die Konsumentenorganisationen räumen der Deklaration der Futtermittel für Heimtiere nicht Priorität ein, um so mehr als dazu bereits privatrechtliche Richtlinien bestehen. Der Ver- band für Heimtiernahrung, dem die Haupthersteller und -ver- treiber von Futtermitteln für Heimtiere angehören, hat nämlich Richtlinien zur Zusammensetzung und Hygiene, Etikettierung, Aufmachung und Werbung herausgegeben.
Sollte keine Deklaration zustande kommen und sollten sich als Folge der Beimischung von nichtdeklarierten Zusatzstof- fen in Tierfutter ernsthafte Probleme für die Gesundheit der Tiere ergeben, wird der Bundesrat prüfen, ob er von der Kom- petenz nach Artikel 4 des Konsumenteninformationsgesetzes Gebrauch macht und die Deklaration mittels Verordnung ein- führt.
Was den Zusatzstoff Ethoxyquin betrifft, zeigen zahlreiche wis- senschaftliche Studien - unter anderem der FDA (Food and Drug Administration) - auf, dass bei zweckmässigem Einsatz und bei der empfohlenen Dosierung von höchstens 150 Milli- gramm pro Kilo Alleinfuttermittel die Tiere keiner Gefahr aus- gesetzt werden. Ethoxyquin ist ein Antioxydans, das dazu bei- trägt, dass zum Beispiel Fett nicht ranzig wird. Es ist in der Schweiz für die Nutztierfuttermittel zugelassen. Laut Experten gibt es keinen Anlass, diesen Stoff zu verbieten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3485
Motion Keller Rudolf Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Amélioration des conditions-cadres économiques
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, Arbeitsgruppen aus Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Wirtschaft, der Behörden, der Politik usw. einzusetzen mit dem Auftrag, An- träge zuhanden des Bundes zu erarbeiten, welche die wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber der EG ver- bessern.
Texte de la motion du 7 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'instituer des groupes de travail composés de représentants des travailleuses et des travail- leurs, de l'économie, des autorités, de la politique, entre au- tres, avec mandat de formuler des propositions à l'intention de la Confédération, afin d'améliorer les conditions-cadres de l'économie suisse par rapport à la CE.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Ablehnung des EWR-Vertrages, anlässlich der Abstim- mung vom 6. Dezember 1992, darf nicht bedeuten, dass wir auf dem Status quo sitzenbleiben. Wir müssen vielmehr eine Politik machen, die den europäischen Rahmenbedingungen optimal gerecht wird. Künftig sollte vermehrt eine Wirtschafts- politik betrieben werden, die den in der Abstimmung geäus- serten Bedenken wegen der Einwanderung, des Lohndum- pings, der Arbeitslosigkeit und des Demokratiedefizits Rech- nung trägt und der schweizerischen Wirtschaft sowie den Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch entsprechend bessere Rahmenbedingungen mindestens gleich gute bis op- timalere Zukunftschancen bietet als bei einem EWR-Beitritt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1993
Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass unsere Rahmenbedingungen nach dem negativen Ausgang der Ab- stimmung vom 6. Dezember angepasst werden müssen. Er ist indessen nicht der Meinung, dass für die Ausarbeitung entsprechender Vorschläge weitere Arbeitsgruppen ins Leben gerufen werden müssen. Zum einen verweist er auf die von
N 19 mars 1993
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Motion du groupe démocrate-chrétien
ihm eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe «Revitali- sierung», welche zu seinen Händen Vorschläge ausgearbeitet hat Zum andern ist an die verschiedenen, bereits bestehen- den parlamentarischen und aussserparlamentarischen Kom- missionen zu erinnern, über die weitere Vorschläge in den po- litischen Entscheidprozess eingespeist werden können. Schliesslich steht als Folge von Eurolex ein Fundus an Re- formvorschlägen zur Verfügung, den es auszuwerten und um- zusetzen gilt.
Mit anderen Worten: Dem Bundesrat, seinen Delegationen und den Departementsvorstehern stehen bereits heute genü- gend Gremien und Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, um sich über die zur Diskussion stehenden Probleme orientieren zu lassen. So sind beispielsweise die wichtigsten von markt- wirtschaftlichen Grundsätzen abweichenden Praktiken hin- länglich bekannt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
92.3598
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Abbau von Marktzutrittsbarrieren
Motion du groupe démocrate-chrétien Démantèlement des obstacles au commerce international
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Voraussetzungen da- für schafft, dass die Schweiz die bestehenden internationalen technischen Normen anerkennt und auf schweizerische Son- dermassnahmen und Kontrollvorgänge im Regelfall verzich- tet. Ausnahmen dürfen nur nach einer kritischen Prüfung zu- gelassen werden.
Texte de la motion du 18 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un projet mettant en place les conditions qui permettront à la Suisse de reconnaître les normes techniques internationales et de renoncer aux mesures spéciales et aux contrôles qui lui sont propres. Des exceptions ne devraient être admises qu'après un examen critique.
Sprecher - Porte-parole: Hess Peter
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Februar 1993 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 février 1993 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion.
Ueberwiesen - Transmis
92.3599
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Verbesserung der Rahmenbedingungen
Motion du groupe démocrate-chrétien Amélioration des conditions-cadres
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten die folgenden gesetzlichen Anpassungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Hochschulförderung muss durch flexiblere Grundsätze über die Berufung und Anstellung der Professoren geändert werden, damit der Hochschulstandort Schweiz wettbewerbs- fähig bleibt.
Zur besseren Transparenz und Kontrolle der eingesetzten staatlichen Mittel müssen Forschungsprojekte durch Evalua- tionen vermehrt auf Effizienz geprüft werden.
Die HWV und HTL sind so als Fachhochschulen zu konzipie- ren, dass sie als solche international anerkannt werden.
Die durch den Bund unterstützten kantonalen und kommuna- len Investitionen müssen gesamtschweizerisch ausgeschrie- ben werden. Es darf keine Diskriminierungen von Bewerbern aus anderen Kantonen geben.
Es sind Fristen für Bewilligungsverfahren und die notwendi- gen Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung von Fristen ein- zuführen.
Bewilligungsverfahren (raumplanerisch, umweltrechtlich usw.) müssen in einem Leitverfahren zusammengefasst wer- den (Verfahrenskoordination), und der Instanzenzug in sol- chen Verfahren soll gesamtschweizerisch auf drei Instanzen beschränkt werden.
Bestimmungen über die Einspracheberechtigung sind so zu ändern, dass gleichartige Masseneinsprachen zusammenge- fasst und in einem Verfahren erledigt werden können (z. B. eine gemeinsame öffentliche Anhörung der Einsprecher und der Experten).
Bauinvestitionsprojekte sollen durch die schnelle Erschlies- sung von Bauland durch Gemeinden und Private realisiert werden. Zur Sicherstellung der Realisierung müssen die Er- schliessungskredite im Rahmen gebundener Ausgaben gel- ten. Das kantonale Recht muss vorsehen, dass Grundeigentü- mer Bauland selber erschliessen können.
Emissionsabgaben auf Eigenkapital müssen auf 1 Prozent re- duziert werden, und die Emissionsabgaben auf Risiko- und Fremdkapital müssen abgebaut werden.
Texte de la motion du 18 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres les adaptations du droit énumérées ci-dessous, afin de fournir un cadre plus favorable à l'économie suisse.
Dans le domaine universitaire, il faut assouplir les règles qui commandent la nomination et l'engagement des professeurs, afin que les hautes écoles suisses restent compétitives.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Keller Rudolf Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Motion Keller Rudolf Amélioration des conditions-cadres économiques
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3485
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
575-576
Page
Pagina
Ref. No
20 022 435
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