453
Oeffentlicher Verkehr. Dringliche Interpellationen
Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Préambule, ch. I introduction Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 36quater Antrag der Kommission Abs. 1
.... eine leistungs- oder verbrauchsabhängige Abgabe ...
Abs. 2,3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 36quater
Proposition de la commission Al. 1
.... redevance liée, soit aux prestations, soit à la consomma- tion. La redevance .... Al. 2, 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
79 Stimmen 29 Stimmen
Herczog: Es sind jetzt verschiedene Abstimmungen relativ rasch durchgeführt worden. Ich möchte Sie bitten, eine Ab- stimmung zu wiederholen bzw. auf eine Abstimmung zurück- zukommen, nämlich zum Bundesbeschluss A. Dort haben wir bezüglich Referendumspflicht ein kleines Tohuwabohu pro- duziert Ich glaube, im Bundesbeschluss B war die Abstim- mung korrekt und kam auch richtig heraus.
Es ist materiell falsch, wie es jetzt beim Bundesbeschluss A herausgekommen ist. Ich bitte Sie, meinem Rückkommens- antrag zuzustimmen, damit wir über Artikel 20 Absatz 3 noch- mals abstimmen können.
Präsident: Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Rückkom- men nach der Gesamtabstimmung laut Reglement nicht mehr möglich ist. Aber weil wir ja als Parlament über unser Regle- ment selber entscheiden, bin ich einverstanden, den Ord- nungsantrag anzunehmen. (Heiterkeit)
Stucky: Ich bitte Sie nun wirklich, das Reglement anzuwen- den; denn ein Reglement ist für alle Fälle geschaffen worden und kann nicht aus der augenblicklichen Stimmung des Rates heraus einfach ad hoc geändert werden; sonst hat es gar kei- nen Sinn, ein Reglement zu machen.
Es ist etwas Pech, Herr Herczog: Ich hätte Ihnen auch noch zugestimmt, wenn es um die Sache gegangen wäre. Aber da müssen wir uns schon an das Reglement halten, das wir ein- mal akzeptiert haben; wir können das nicht einfach ad hoc auf- heben.
Präsident: Dura lex est lex! Wir gehen somit zum nächsten Geschäft über.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.3050
Dringliche Interpellation Wyss William Kostenüberschreitung Konzept «Bahn 2000» Interpellation urgente Wyss William «Rail 2000». Dépassement des coûts
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993
Am 6. Dezember 1987 hat das Schweizervolk in einer Referen- dumsabstimmung den Bundesbeschluss zum Konzept «Bahn 2000» inklusive der vier Neubaustrecken gutgeheis- sen. Vorgängig genehmigten die eidgenössischen Räte einen Rahmenkredit von 5,4 Milliarden Franken (Preisbasis 1985). In den letzten Wochen erklärten die SBB, dass heute nunmehr von 10,7 Milliarden Franken für das gleiche Konzept ausge- gangen werden müsse. Angesichts der heutigen Bundesfi- nanzlage gefährdet die massive Kostensteigerung die Reali- sierung des Konzepts «Bahn 2000»,
Der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energie- wirtschaftsdepartementes sah sich deshalb gezwungen, die Kosten für das Konzept «Bahn 2000» auf 8 Milliarden Franken zu plafonieren. Er wies die SBB an, das ganze Konzept (Ange- bot, Betrieb, Rollmaterial, Bauten) zu überprüfen und ein Kern- projekt vorzulegen, das den Betrag von 8 Milliarden Franken nicht übersteigt (8 Milliarden Franken = Kredit 1986 auf Preis- basis 1985 von 5,4 Milliarden Franken plus aufgelaufene Teuerung bis Ende 1992).
Ist der Bundesrat bereit, das Parlament über die Ursachen der Kostensteigerungen und die Konzeptüberarbeitung umfas- send zu informieren?
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass der Bundes- beschluss vom 19. Dezember 1986 betreffend das Konzept «Bahn 2000» (SR 742. 100) nicht mehr vollständig eingehalten werden kann und deshalb revidiert und dem Parlament zur er- neuten Beratung vorgelegt werden muss?
Texte de l'interpellation du 1er mars 1993
Le 6 décembre 1987, lors d'un scrutin référendaire, le peuple suisse a approuvé l'arrêté fédéral concernant le projet «Rail 2000», y compris la construction de quatre nouveaux tronçons. Préalablement, les Chambres fédérales avaient voté un crédit-cadre de 5,4 milliards de francs (prix de 1985).
Il y a peu, les CFF ont déclaré qu'il fallait désormais prévoir la somme de 10,7 milliards de francs pour ce même projet. Etant donné la situation actuelle des finances fédérales, cette aug- mentation massive des coûts compromet sérieusement la réa- lisation de «Rail 2000».
En conséquence, le chef du Département fédéral des trans- ports, des communications et de l'énergie s'est vu contraint de plafonner les coûts globaux à 8 milliards de francs. Il a égale- ment demandé aux CFF de réexaminer l'ensemble du projet (offre, exploitation, matériel roulant, constructions) et de pré- senter un projet de base qui ne dépasse pas ce montant (8 milliards de francs - crédit de 1986 sur la base du prix de 1985, soit 5,4 milliards de francs, plus le renchérissement ac- cumulé jusqu'à la fin de 1992).
Le Conseil fédéral est-il disposé à informer en détail le Parle- ment sur les causes de cette augmentation des coûts et sur la révision du projet?
Le Conseil fédéral n'est-il pas lui aussi d'avis que l'arrêté fédé- ral du 19 décembre 1986 concernant le projet «Rail 2000» (RS 742.100) ne peut plus être complètement respecté, et qu'il faut donc le réviser, puis le soumettre à nouveau au Parle- ment?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bortoluzzi, Daepp, Fischer-Hägglingen, Hari, Jäggi Paul, Maurer, Müller, Neuen- schwander, Schwab, Vetterli, Wanner, Zölch (13)
Transports publics. Interpellations urgentes
454
N
17 mars 1993
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. März 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mars 1993
Tatsächlich rechnen die SBB in ihrem Standbericht vom Au- gust 1992 mit Infrastrukturkosten zur Verwirklichung des Kon- zepts «Bahn 2000» in der Grössenordnung von 10,7 Milliarden Franken, während der bewilligte Kredit, umgerechnet in heu- tige Kaufkraft, rund 8 Milliarden Franken beträgt. Hinzu kom- men weitere, nicht im Kredit enthaltene Kosten aus den or- dentlichen Investitionen sowie das Rollmaterial. Effektive Ko- stenüberschreitungen sind indessen noch nicht eingetreten. Bis heute ist nämlich lediglich 1 Prozent der Bauten erstellt worden, 4 Prozent befinden sich im Bau, und weitere 4 Pro- zent können nächstens in Angriff genommen werden. Der grosse Rest von 91 Prozent der Bauten befindet sich im Plan- genehmigungsverfahren, in der Planung oder erst im Stu- dium. Man muss somit im vorliegenden Zusammenhang von «geplanten» Kostenüberschreitungen sprechen.
Die Ursachen für die massive Zunahme der geplanten Kosten können im Grunde genommen in drei Kategorien eingeordnet werden: veränderte Rahmenbedingungen, zunehmende Be- gehrlichkeiten und Planungsfehler. Eine quantitative Auftei- lung der Mehrkosten auf diese drei Kategorien ist jedoch nicht möglich, weil sich die einzelnen Teilprojekte in unterschiedli- chen Planungszuständen befinden und sich die erwähnten Ursachen der Mehrkosten teilweise überschneiden.
Anhand des Beispiels der Neubaustrecke Mattstetten-Roth- rist sollen diese Schwierigkeiten illustriert werden: Im Jahr 1986 rechneten die SBB mit Projektkosten von 773 Millio- nen Franken. Ende 1992 bezifferten die SBB im Auflagepro- jekt die Gesamtkosten auf fast 1,5 Milliarden Franken, ein- schliesslich 222 Millionen Franken für Umweltschutzmass- nahmen. Die SBB glauben, damit ein Projekt zu haben, das den geltenden Umweltschutzbestimmungen gerecht wird. Demgegenüber würde die Realisierung der von den Kantonen und Regionen, vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Land- schaft (Buwal) und von anderen Bundesstellen sowie von vie- len Einsprechern zusätzlich verlangten Umweltauflagen wei- tere rund 700 Millionen Franken kosten.
Darin enthalten sind Mehrkosten von rund 220 Millionen Fran- ken für den Munibergtunnel, für dessen Notwendigkeit Ge- wässer- und Landschaftsschutzgründe angeführt werden, und 175 Millionen Franken für den Oesch-Oenz-Tunnel, der in erster Linie aus Gründen des Landschaftsschutzes gefordert wird. Während im Auflageprojekt für die rund 45 Kilometer lange Neubaustrecke 10,7 Kilometer Tunnel vorgesehen sind, würde sich der Tunnelanteil durch den Bau dieser zusätzli- chen Tunnel auf 21,5 Kilometer, auf fast 50 Prozent der Streckenlänge, erhöhen.
Aus Gründen des Gewässerschutzes wird ein Verzicht auf Her- bizideinsatz gefordert, was Mehrkosten von 95 Millionen Fran- ken für die notwendigen Ersatzmassnahmen bedeuten würde. Für die ebenfalls geforderte Revitalisierung der Ober- flächengewässer rechnet man mit zusätzlichen Aufwendun- gen von 3,5 Millionen Franken und für den Transport von Aus- hubmaterial zu weiter entfernten Deponien infolge eines ver- langten Verzichts auf eine neue Deponie mit solchen von über 30 Millionen Franken.
Die SBB sehen den Bau von Wildquerungen vor, welche auf insgesamt 15 Millionen Franken veranschlagt sind. Die zu- ständigen Stellen erachten auf dem betreffenden Abschnitt al- lerdings mindestens zwei zusätzliche solche Bauwerke als un- umgänglich und verlangen zudem Aenderungen bei den be- reits geplanten Wildquerungen, so dass mit 40 Millionen Fran- ken Mehrkosten gerechnet werden muss.
Diese Beispiele könnten vermehrt werden. Sie veranschauli- chen die zurzeit bestehenden Schwierigkeiten insbesondere bei der Umsetzung der Umweltschutzgesetzgebung. Anläss- lich der Beratung der Vorlage «Bahn 2000» waren zwar das Natur- und Heimatschutzgesetz, das Forstpolizeigesetz, das
Jagd- und Vogelschutzgesetz sowie das Gewässerschutzge- setz bekannt. Bekannt war auch das Umweltschutzgesetz, nicht aber dessen Verordnungen (Lärmschutz, Bodenschutz, Störfall). Dadurch wurden die Kosten für Umweltauflagen mas- siv unterschätzt. Erst rechtskräftige Entscheide werden defini- tiv festlegen, welche Umweltschutzmassnahmen zwingend verwirklicht werden müssen.
Würden sämtliche geforderten Massnahmen realisiert, dann erhöhten sich die Baukosten der Neubaustrecke Mattstetten- Rothrist auf 2,2 Milliarden Franken. Zurückgerechnet auf die Basispreise ergäbe dies annähernd eine reale Verdoppelung der Kosten. Ein grosser Teil dieser Massnahmen ist aber nicht nur durch den Umweltschutz bedingt, sondern auch auf zu- nehmende Begehrlichkeiten der vom Bau der Linie betroffe- nen Kantone und anderer Interessenkreise zurückzuführen. Wie hoch die Anteile an den Mehrkosten sind, kann nicht exakt rekonstruiert werden. Schliesslich ist es erwiesen, dass auch verfahrensmässige Verzögerungen zu geplanten Mehrkosten geführt haben.
Das Beispiel des Zusammenwirkens und der Ueberschnei- dung von verschiedenen Ursachen der Mehrkosten bei der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist kann stellvertretend für einen grossen Teil der Vorhaben im Konzept «Bahn 2000» ver- allgemeinert werden. Es zeigt, dass die verschiedenen Ursa- chen der Erhöhung der geplanten Baukosten nicht restlos iso- liert werden können. Das ist aber gar nicht nötig. Wesentlich ist, dass Massnahmen zur Verhinderung dieser drohenden Kostenüberschreitungen ergriffen werden.
Nachdem die SBB im Herbst 1990 erstmals über mögliche Ko- stenüberschreitungen orientiert haben, hat das Eidgenössi- sche Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) umgehend gehandelt. Die SBB wurden bereits am 8. Novem- ber 1990 beauftragt, sämtliche Möglichkeiten zur Kostenre- duktion aufzuzeigen. Die Resultate dieser Arbeiten waren er- nüchternd: Die von den SBB vorgesehenen Massnahmen hät- ten mit einer Einsparung von rund 1,5 Milliarden Franken keine substantielle Verbesserung gebracht, und die Rentabili- tät, seinerzeit eine Basis der parlamentarischen Beschlüsse, wäre nicht mehr gesichert gewesen.
Deshalb hat das EVED erneut rasch und verantwortungsbe- wusst gehandelt und von den SBB eine Beschränkung auf das für die Verwirklichung der ursprünglichen Konzeptidee Not- wendige verlangt. Für zusätzliche Begehrlichkeiten sind Zu- satzkredite zu verlangen. Es geht letztlich um unsere Steuer- gelder.
In diesem Sinne hat das EVED den SBB den Auftrag erteilt, ein Konzept auszuarbeiten, das sich im Rahmen des bewilligten Kredites von 5,4 Milliarden Franken plus aufgelaufene Teue- rung (zu heutigen Preisen rund 8 Milliarden Franken) realisie- ren lässt. Die Ergebnisse dieser Neuorientierung wurden von den SBB auf Ende Juni in Aussicht gestellt.
Mit diesem Vorgehen sind die SBB gezwungen, auf alles Wünschbare zu verzichten und nur das absolut Notwendige zu planen und zu realisieren; das Projekt muss auf den Kern des in der Botschaft von 1985 Versprochenen zurückgeführt werden:
Stundentakt mit Verdichtung zum Halbstundentakt bei Bedarf.
Möglichst viele Anschlussspinnen in möglichst vielen Kno- ten.
Aus übergeordneter verkehrspolitischer und gesamtwirt- schaftlicher Sicht hat das EVED den SBB ferner folgende Wün- sche übermittelt:
So ist die Jurasüdfuss-Linie der Mittelland-Linie fahrzeitmäs- sig gleichzustellen.
Den Kapazitätsanforderungen für den Alpenstransit-Zulauf- verkehr ist Rechnung zu tragen.
Die Anforderungen der Einbindung der Schweiz in das euro- päische Hochgeschwindigkeitsnetz sind auf den betroffenen Linien zu erfüllen.
Die Wirtschaftlichkeit des Konzepts ist mit entsprechenden Rechnungen zu belegen.
Gestützt auf die Planungsergebnisse wird dann zu überprüfen sein, ob allenfalls der Bundesbeschluss geändert werden und
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Oeffentlicher Verkehr. Dringliche Interpellationen
das Parlament über eine entsprechende Vorlage mit Referen- dumsmöglichkeit befinden muss. In jedem Fall wird der Bundesrat jedoch die eidgenössischen Räte auf dem laufenden halten.
93.3104
Dringliche Interpellation der grünen Fraktion Krise und Zukunft des öffentlichen Verkehrs
Interpellation urgente du groupe écologiste Crise et avenir des transports publics
Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1993
Die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Schienenverkehrs in der Schweiz geben zu grosser Besorgnis Anlass, und das kürzlich veröffentlichte Grünbuch der «Groupe de réflexion» über die Zukunft der SBB hat diese Sorge zusätzlich verstärkt. Die «Bahn 2000» ist so, wie sie das Volk beschlossen hat, aus Kostengründen nicht realisierbar, was insbesondere die ländlichen Gegenden und den Regio- nalverkehr betrifft. Zweifellos hat das Planungs- und Finanz- fiasko bei der «Bahn 2000» auch Auswirkungen auf die Neat. Ein zusätzlicher Grund zur Beunruhigung ist, dass gemäss Fi- nanzplanung bei einem Ausgabenwachstum des Gesamtbun- deshaushaltes bis 1995 um 6,3 Prozent die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr mit 5,9 Prozent unterdurchschnittlich zu- nehmen, während die Strassenausgaben mit 10,9 Prozent überdurchschnittlich zulegen.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass angesichts dessen, was von der vom Volk beschlossenen «Bahn 2000» noch üb- rigbleibt, eine neue Volksabstimmung nötig ist?
Wer trägt die Verantwortung für das «Bahn 2000»-Debakel, und ist der Bundesrat bereit, die Verantwortlichkeiten abzu- klären?
Ist der Bundesrat bereit, bezüglich der Auswirkungen auf die Neat-Planung und die Baukosten rasch und umfassend für Klarheit zu sorgen?
Texte de l'interpellation du 2 mars 1993
Les difficultés croissantes que nous avons à financer les trans- ports par le rail suscitent une inquiétude qui a été renforcée par la récente publication du livre vert du groupe dit «de ré- flexion» sur l'avenir des CFF. Des considérations d'ordre finan- cier empêchent de réaliser le programme «Rail 2000» tel qu'il a été accepté par le peuple et ce, au détriment en particulier des zones rurales et du trafic régional. La mauvaise planification du projet «Rail 2000» et le désastre financier qui s'annonce ont aussi des conséquences sur la NLFA. Une cause d'inquiétude supplémentaire est le fait que, selon la planification financière, les dépenses consenties pour les transports publics augmen- teront de 5,9 pour cent seulement jusqu'en 1995, ce qui est in- férieur à l'augmentation moyenne de 6,3 pour cent des dépen- ses inscrites au budget de la Confédération, alors que les dé- penses pour les routes augmenteront de 10,9 pour cent, ce qui est nettement supérieur à la moyenne précitée.
Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions sui- vantes:
Est-il également d'avis qu'une nouvelle votation populaire s'impose, vu ce qui reste encore du projet «Rail 2000>> accepté par le peuple?
Qui est responsable de la débâcle dudit projet? Le Conseil fédéral est-il prêt à déterminer les responsabilités?
Le Conseil fédéral est-il disposé à faire en sorte que l'on soit entièrement et rapidement fixé sur les conséquences à atten- dre pour la planification de la NLFA et pour les coûts?
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Sprecherin - Porte-parole: Robert
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. März 1993
Die SBB rechnen in ihrem Standbericht vom August 1992 mit
Infrastrukturkosten zur Verwirklichung des Konzepts «Bahn 2000» in der Grössenordnung von 10,7 Millionen Fran- ken, während der bewilligte Kredit, umgerechnet in heutige Kaufkraft, rund 8 Millionen Franken beträgt. Hinzu kommen weitere, nicht im Kredit enthaltene Kosten aus den ordentlichen Investitionen sowie das Rollmaterial. Effektive Kostenüber- schreitungen sind indessen nicht eingetreten. Bis heute sind rund 10 Prozent der Bauten erstellt worden, im Bau oder bau- reif. Der grosse Rest von rund 90 Prozent der Bauten befindet sich im Plangenehmigungsverfahren, in der Planung oder erst im Studium. Man muss somit im vorliegenden Zusammenhang von «geplanten» Kostenüberschreitungen sprechen.
Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepar- tement (EVED) hat deshalb verantwortungsbewusst gehan- delt und von den SBB eine Beschränkung auf das für die Ver- wirklichung der ursprünglichen Konzeptidee Notwendige ver- langt. Für zusätzliche Begehrlichkeiten sind Zusatzkredite zu verlangen. Es geht letztlich um unsere Steuergelder.
In diesem Sinne hat das EVED den SBB den Auftrag erteilt, ein Konzept auszuarbeiten, das sich im Rahmen des bewilligten Kredits von 5,4 Milliarden Franken plus aufgelaufene Teue- rung (zu heutigen Preisen rund 8 Milliarden Franken) realisie- ren lässt. Die Ergebnisse dieser Neuorientierung wurden von den SBB auf Ende Juni in Aussicht gestellt.
Mit diesem Vorgehen sind die SBB gezwungen, auf alles Wünschbare zu verzichten und nur das absolut Notwendige zu planen und zu realisieren; das Projekt muss auf den Kern des in der Botschaft von 1985 Versprochenen zurückgeführt werden:
Stundentakt mit Verdichtung zum Halbstundentakt bei Bedarf.
Möglichst viele Anschlussspinnen in möglichst vielen Knoten.
Aus übergeordneter verkehrspolitischer und gesamtwirt- schaftlicher Sicht sind des weiteren die folgenden Rahmen- bedingungen zu berücksichtigen:
Die Suisse romande darf nicht benachteiligt werden. So ist die Jurasüdfuss-Linie der Mittelland-Linie fahrzeitmässig gleichzustellen.
Den Kapazitätsanforderungen für den Alpentransit-Zulauf- verkehr ist Rechnung zu tragen.
Die Anforderungen der Einbindung der Schweiz in das euro- päische Hochgeschwindigkeitsnetz sind auf den betroffenen Linien zu erfüllen.
Die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes ist zu belegen.
Gestützt auf die Planungsergebnisse wird dann zu überprüfen sein, ob allenfalls der Bundesbeschluss geändert werden und das Parlament über eine entsprechende Vorlage mit Referen- dumsmöglichkeit befinden muss. Der Bundesrat wird die eid- genössischen Räte in jedem Fall auf dem laufenden halten.
Die Ursachen für die massive Zunahme der geplanten Kosten können im Grunde genommen in drei Kategorien eingeordnet werden: veränderte Rahmenbedingungen, zunehmende Be- gehrlichkeiten und Planungsfehler. Eine quantitative Auftei- lung der Mehrkosten auf diese drei Kategorien ist jedoch nicht möglich, weil sich die einzelnen Teilprojekte in unterschiedli- chen Planungszuständen befinden und sich die erwähnten Ursachen der Mehrkosten teilweise überschneiden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation Wyss William Kostenüberschreitung Konzept "Bahn 2000" Interpellation urgente Wyss William "Rail 2000". Dépassement des coûts
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1993
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Anno
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I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3050
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1993 - 15:00
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Data
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