Motion on medically controlled heroin distribution postponed

20020408Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)4 oct. 1991Other

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

A parliamentary motion requested that heroin be dispensed under medical supervision to clearly addicted persons who were not ready or able to undergo withdrawal or methadone therapy. The Federal Council responded that the current scientific basis did not justify loosening the legal restriction on heroin's medical use, pointed to ongoing research and controlled trials, and asked that the motion be transformed into a postulate. The National Council then postponed the debate.

Regeste Omnilex

Parliamentary motions concerning narcotics policy may be left pending where the executive requests transformation into a postulate pending further scientific evaluation; where the Federal Council relies on the current Narcotics Act and ongoing research, no immediate ordinance-based relaxation of the medical heroin ban is compelled.

Texte intégral

N

4 octobre 1991

1976

Motion Günter

91.3192

Motion Günter Aerztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an Süchtige Toxicomanes. Distribution d'héroïne par les médecins

Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1991

Der Bundesrat wird ersucht, auf dem Verordnungswege dafür zu sorgen, dass unter ärztlicher Aufsicht an eindeutig heroin- süchtige Personen, die nicht zu einer Therapie zwecks Dro- genentzug oder zu einer Therapie mit Ersatzstoffen (Metha- don) bereit oder fähig sind, Heroin unter Bedingungen abge- geben werden kann, die einen Handel mit dem abgegebenen Stoff verhindern.

Sollte dies dem Bundesrat aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so wird er aufgefordert, dem Parlament eine Vor- lage zu unterbreiten, die die rechtlichen Hindernisse beseitigt. Sollte der Bundesrat nicht bereit sein, diese Massnahme aus eigener Kompetenz vorzunehmen, so wird er aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zuzuleiten, wonach die entspre- chenden Delegationsnormen aufgehoben werden bzw. im Sinne des ersten Absatzes dieser Motion eingeschränkt wer- den.

Texte de la motion du 19 juin 1991

Le Conseil fédéral est invité à autoriser par voie d'ordonnance que l'on distribue, sous contrôle médical, de l'héroïne à des personnes manifestement dépendantes de cette drogue, lorsqu'elles ne veulent ou ne peuvent pas suivre une cure de désintoxication par sevrage ou par substiution (méthadone). En outre, la remise de l'héroïne devra s'effectuer de manière à empêcher tout commerce avec la drogue distribuée.

Si des raisons légales empêchent le Conseil fédéral de pren- dre ces mesures, il est prié de proposer au Parlement un projet afin de lever ces obstacles juridiques.

Si le Conseil fédéral n'est pas disposé à entreprendre ces me- sures de son propre chef, il est invité à adresser au Parlement un projet par lequel il renoncerait, au profit du législatif, à sa compétence de légiférer sur l'objet visé par le premier alinéa.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

  1. Versagen der bisherigen Drogenpolitik

Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes in den siebziger Jahren versuchte, das Drogenproblem zu lösen, indem zwi- schen Händlern und Konsumenten unterschieden wurde. Der Betäubungsmittelkonsum sollte nur noch als Uebertretung verfolgt werden. Therapeutische Massnahmen sollten an die Stelle von Strafen treten. Der Handel wurde dagegen weiterhin als Vergehen bzw. Verbrechen behandelt. Inzwischen wurde das therapeutische Angebot durch die Methadonabgabe er- gänzt. Eine Massnahme, gegen die sich namhafte Experten lange Zeit mit Vehemenz wandten, während sie heute von den gleichen Experten befürwortet wird.

Diese Revision hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Das Drogenproblem ist nicht kleiner, sondern grösser gewor- den. In der Praxis lassen sich Händler und Konsumenten kaum trennen. Der Preis des Heroins ist - wegen seiner Illega- lität - derart hoch, dass die meisten Drogenabhängigen ihren Bedarf nur durch Prostitution, Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub) oder durch den Handel mit Heroin oder Kokain decken können. Der Unterschied zwischen dem (kleinen und mittle- ren) Drogenhändler und dem Drogenkonsumenten bleibt theoretisch.

Die therapeutischen Massnahmen vermochten einen kleinen Teil der Drogenabhängigen wenigstens für kürzere Zeit von ih- rer Sucht zu befreien. Sie sind deshalb durchaus sinnvoll und

sollten weiterhin angeboten und ausgebaut werden. Die Methadonprogramme haben es einigen Drogenabhängigen erlaubt, sich sozial wieder einigermassen zu integrieren, was ebenfalls für die Fortführung dieser Programme spricht.

Alle diese Massnahmen, so richtig sie an sich sind, haben aber das Drogenproblem nicht gelöst. Die Situation wurde eher schlimmer. Wenn pathetisch ein «Krieg gegen die Drogen» proklamiert wird, so müsste ehrlicherweise hinzugefügt wer- den, dass dieser «Krieg» auf staatlicher Seite aus einer Reihe von Niederlagen besteht, unsere Strafanstalten zu Stätten des Drogenkonsums und Drogenhandels gemacht hat und auf dem Buckel der Drogenabhängigen geführt wird, deren schlechter Gesundheitszustand nicht nur durch die Drogen, sondern auch durch deren Illegalität verursacht wird. Jede neue Massnahme muss kritisch diskutiert werden, aber eine Ablehnung mit dem Hinweis auf die jetzige Politik ist schlicht- weg grotesk.

  1. Drogen und Aids

Es ist unbestritten, dass das Drogen- bzw. Fixerproblem we- gen der Verwendung infizierter Spritzen zur Verbreitung des HIV-Virus beigetragen hat. Die Abgabe sauberer Spritzen wurde leider durch die Verfechter der bisherigen Drogenpolitik verzögert. (Sie wird es in den Strafanstalten weiterhin.) Auch heute kann von Drogenabhängigen, denen die Gerichte regel- mässig eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zubilligen, oft kein vernünftiges Verhalten erwartet werden.

Angesichts des hohen Heroinpreises stehen Drogenabhän- gige unter dem ständigem Druck, Geld für Stoff beschaffen zu müssen. Einer dieser Wege ist die Drogenprostitution. Wegen des hohen Anteils an HIV-positiven Drogenabhängigen trägt die Drogenprostitution, bei der die Verwendung von Kondo- men alles andere als gesichert ist, zur Verbreitung von Aids in bisher wenig betroffene Bevölkerungsgruppen bei.

Aus Gründen der Aids-Prävention - abgesehen von den dro- genpolitischen Gründen, die unter Punkt 3 behandelt werden - besteht daher ein öffentliches Interesse an einer Verminde- rung des Beschaffungsdruckes. Dieser Beschaffungsdruck kann durch die kontrollierte Abgabe von Heroin gemildert wer- den.

3: Zusätzliche Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Heroin

Das Drogenproblem kann nur verstanden werden, wenn die ökonomische Seite der Drogenabhängigkeit betrachtet wird. Heroin ist illegal. Der Preis ist daher sehr hoch (etwa 600 Fran- ken für 1 Gramm, wobei bei effektiv Drogenabhängigen durchaus mit einem Tagesverbrauch von einem Viertel Gramm gerechnet werden muss; es ist damit mit Ausgaben von etwa 4500 Franken pro Monat zu rechnen). Drogenabhän- gige sind meist kaum beruflich derart qualifiziert, dass sie - von ihrer durch die Sucht beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit ein- mal abgesehen - ihre Sucht aus einer «normalen» Erwerbstä- tigkeit finanzieren können.

Das Drogenproblem führt deshalb zur «Beschaffungskrimina- lität» (Diebstahl, Raub, Betrug). Ein weiterer Weg der Geldbe- schaffung ist der Drogenhandel selbst, wobei Drogenabhän- gige meist in den Endstufen des Handels auftreten und mit eher kleineren Mengen im Bereich bis zu 10 Gramm pro Transaktion handeln. Drogenabhängige Dealer sind kaum «Grosshändler» im Bereich von 100 Gramm aufwärts. Der dritte Weg der Geldbeschaffung ist wie gesagt die Prostitution. Der Handel in der Drogenszene bleibt für diese ein Nullsum- menspiel; was ein Süchtiger einnimmt, gibt der andere aus. Geld kommt in die Drogenszene durch Beschaffungskriminali- tät, Prostitution und beim Handel höchstens durch den Ver- kauf an Gelegenheitskonsumenten oder Neueinsteiger, die die nötigen Mittel legal erworben haben. Damit schafft der «Be- schaffungshandel» ein Interesse, Aussenstehenden Drogen zu verkaufen, da er letztlich auf den Zustrom von Mitteln ange- wiesen ist. Der hohe Heroinpreis vermag vielleicht Neueinstei- ger abzuhalten, aber er schafft gleichzeitig für den Süchtigen einen «Zwang zur Propagierung». Eine Verminderung des Be- schaffungsdruckes würde damit einerseits zur Reduktion der Beschaffungskriminalität und anderseits zu einer Reduktion des Handels führen.

Für die Drogenabhängigen selbst würde dies eine Befreiung

  1. Oktober 1991 N

1977

Motion Günter

von einem gehetzten Leben bedeuten, das im wesentlichen aus der Jagd nach dem illegalen Stoff und der Angst vor der Polizei besteht.

  1. Warum die jetzigen Massnahmen nicht genügen

Schon vor einiger Zeit wurde klar, dass die Entzugstherapie viele Drogenabhängige nicht erreicht und relativ wenig erfolg- reich ist. Es kam die Ergänzung durch Methadonprogramme. Süchtige sollten vor dem körperlichen Zwang zum Heroin be- freit werden. Ihre Situation sollte zudem derart verändert wer- den, dass eine (zumindest partielle) soziale Reintegration möglich wird, wobei das Ziel des dauerhaften Entzugs - richti- gerweise - nicht aus den Augen verloren wurde.

Diese Massnahmen vermögen aber nicht alle Süchtigen zu er- reichen. Der Deutlichkeit halber gilt es, hier eine Grundtatsa- che festzuhalten: Heroinabhängige spritzen Heroin primär deshalb, weil sie die - kurzfristig - subjektiv angenehmen Wir- kungen der Droge schätzen. Diese angenehme Wirkung fehlt bei den Ersatzdrogen. Dies dürfte der hauptsächliche Grund sein, weshalb viele Drogenabhängige gar kein Interesse ha- ben, von den heutigen Therapieangeboten Gebrauch zu ma- chen.

Natürlich bleibt die Drogenfreiheit das Ziel erster Wahl. Auch eine Methadontherapie ist der Abgabe von Heroin vorzuzie- hen. Ein «Maintenance-Programm» ist aber immer noch bes- ser als das jetzige gehetzte Leben des Fixers, der sowohl von der Polizei als auch von der Kriminalität innerhalb der Szene bedroht ist. Vernünftigerweise ist bei einem Entscheid über Maintenance-Programme nicht vom Ideal der Drogenfreiheit, sondern von der Realität des Fixers auszugehen. (Der engli- sche Begriff «maintenance» meint in diesem Zusammenhang das «Einfrieren der Sucht auf dem bestehenden Stand», damit gleichzeitig die körperliche, geistige und soziale Situation des Patienten so verbessert werden kann, dass die Heilungschan- cen vergrössert werden.)

  1. Notwendige Kontrollen

Es versteht sich von selbst, dass ein Maintenance-Programm von einigen Kontrollen umgeben sein muss. Diese Kontrollen müssen drei Ziele verfolgen:

  • Das Maintenance-Programm darf nicht zum Einstieg in die Sucht dienen.

  • Das Heroin muss so abgegeben werden, dass eine Weiter- gabe ausgeschlossen ist.

  • Die behandelnden Aerzte dürfen kein finanzielles Interesse an einer Zunahme der Programmteilnehmer haben.

Diese Ziele sind durch entsprechende Kontrollen absolut zu erreichen. Die Vorschriften für die jetzigen Methadonpro- gramme können dabei als Vorbild dienen. Zentral wichtig ist dabei, dass nur Personen in solche Programme aufgenom- men werden können, deren Sucht klar belegt ist (Trennung von zuweisendem und behandelndem Arzt). Das Heroin muss unter Aufsicht gespritzt werden. Die behandelnden Aerzte dür- fen finanziell kein Interesse haben, an möglichst viele Perso- nen Heroin abzugeben. (An der fehlenden Kontrolle der Aerzte scheiterte die britische Regelung.) Sowohl die zuweisenden als auch die behandelnden Aerzte bedürfen einer staatlichen Bewilligung. Dies sind nur Anregungen. Aufgrund der Diskus- sionen und Erfahrungen muss gegebenenfalls das Kontrollsy- stem ausgebaut werden.

Es gilt festzuhalten, dass natürlich die Teilnehmer an «Mainte- nance-Programmen» nach Möglichkeit für die Methadon- bzw. eine Entzugstherapie motiviert werden können.

  1. Formelles

Der erste Absatz der Motion verlangt einen Handeln des Bun- desrates im delegierten Rechtssetzungsbereich. Es handelt sich aber um keine unechte Motion, da im Falle des Nichthan- delns des Bundesrates eine Rücknahme der Delegations- norm gefordert wird. Letztere Massnahme fällt aber zweifels- frei in den Kompetenzbereich des Parlaments.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. September 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 septembre 1991

Nach geltendem Betäubungsmittelgesetz Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b dürfen Diazetylmorphin (Heroin) und seine Salze

weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr ge- bracht werden. Ausgenommen von diesem generellen Verbot der Verwendung von Heroin ist die beschränkte medizinische Anwendung, wie sie gemäss Artikel 8 Absatz 5 mit einer Bewil- ligung des BAG möglich ist. Der Gesetzgeber hat bei der For- mulierung dieser Ausnahmeregelung an die Therapie schwerst Krebskranker mit Heroin gedacht.

Die der Motion zugrundeliegende These zur Befürwortung von Maintenance-Programmen mit Heroin ist dem Bundesrat be- kannt. Eine objektive und sachliche Beurteilung eines allfälli- gen Nutzens bzw. Schadens dieses Therapieansatzes ist auf- grund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur- zeit nicht möglich. Aus diesem Grunde erachtet der Bundesrat eine Ueberarbeitung von Artikel 8 des Betäubungsmittelge- setzes und eine Lockerung der darin statuierten Beschrän- kung der medizinischen Anwendung von Heroin nicht für an- gebracht.

Die am 20. Februar 1991 vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme sehen u. a. eine Intensivierung der Forschungsbemühungen im Dro- genbereich vor. So sollen auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Versuche und unter Einhaltung von Rahmenbedin- gungen, welche zurzeit von einer vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet werden, auch neue Wege in der Dro- genpolitik erprobt und ausgewertet werden. Darunter können auch die Durchführung und Auswertung von wissenschaftli- chen Projekten fallen, welche die ärztlich kontrollierte Ver- schreibung von anderen Betäubungsmitteln als Methadon an schwer drogenabhängige Patienten vorsehen. Die Durchfüh- rung und Evaluation solcher Versuche wird zumindest drei Jahre dauern. Sie werden dem Bundesrat die notwendigen Er- gebnisse für seine Entscheide in dieser Sache liefern.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.

Präsident: Der Vorstoss wird von den Herren Steffen und Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.

Verschoben - Renvoyé

90.706

Motion Eisenring

Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen

Création d'un Office de la concurrence et d'un Office des affaires bancaires et financières

Siehe Seite 757 hiervor - Voir page 757 ci-devant

Nachtrag

Am 22. März 1991 hat der Nationalrat diese Motion irrtümli cherweise als Motion überwiesen, obschon sich der Urheber mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklärt hatte.

Supplément

Le 22 mars 1991 le Conseil national a transmise cette motion par erreur comme motion, l'auteur s'étant déclaré d'accord de la transformer en postulat.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Günter Aerztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an Süchtige Motion Günter Toxicomanes. Distribution d'héroïne par les médecins

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1991

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance Seduta

Geschäftsnummer 91.3192

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

04.10.1991 - 08:00

Date

Data

Seite

1976-1977

Page

Pagina

Ref. No

20 020 408

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Mots-clés

narcotics policyheroinmedical supervisionmethadonepublic healthAIDS preventionparliamentary motionpostulateresearch trials

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the Federal Council should be requested to regulate medically controlled heroin distribution by ordinance or legislative proposal.

Solution extraite

The Federal Council stated that, given the current scientific evidence and the legal framework of the Narcotics Act, it did not consider a relaxation of the restriction on medical use of heroin appropriate, and proposed converting the motion into a postulate.

Motifs extraits

The Council referred to the general prohibition of heroin in the Narcotics Act, the limited medical exception, and the ongoing research projects on controlled prescription of narcotics to severely dependent patients.

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