Ratification of Livigno border correction agreement approved

20019869Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)11 mars 1991Granted

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Résumé

The Council of States approved the federal decree authorizing ratification of the 5 February 1990 Swiss-Italian convention on correcting the border in the Livigno dam sector. The committee explained that the submerged border was impractical for control and responsibility purposes, and that the treaty replaces it with clearly determinable straight lines through an exchange of equal land areas. The chamber entered into the matter without opposition, adopted the articles, and approved the decree in the final vote. The same sitting also contained an interpellation by Onken on development cooperation priorities, but no dispositive decision is recorded in the excerpt.

Regest

Treaty approval; border correction in a reservoir sector may be authorized by federal decree when the existing submerged boundary is impracticable for control and delimitation purposes and the agreement provides for an equal exchange of land areas. The parliamentary chamber may enter into the matter without opposition and approve the enabling decree, thereby authorizing ratification of the convention. No further substantive adjudication arises from the accompanying interpellation text (consid. not indicated).

Texte intégral

Frontière dans le secteur du barrage de Livigno

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E 11 mars 1991

Fünfte Sitzung - Cinquième séance

Montag, 11. März 1991, Nachmittag Lundi 11 mars 1991, après-midi

18.15 h

Vorsitz - Présidence: Herr Schönenberger

Nachruf - Eloge funèbre

Präsident: Am vergangenen Freitag ist unser Präsident, Max Affolter, von seinen schweren Leiden erlöst worden. Obwohl wir darauf vorbereitet sein mussten, sind wir fassungslos. Wir alle hätten es Max Affolter gegönnt, wenn er das Amt des Stän- deratspräsidenten - für das er mit grossem Engagement ge- kämpft und auf das er sich intensiv vorbereitet hatte - seinen Vorstellungen entsprechend hätte zu Ende führen können.

Max Affolter, geboren am 30. Dezember 1923, Bürger von Ol- ten und Gerlafingen, war kein stiller Beobachter der Polit- szene. Er war ein eigentlicher homo politicus, der sein Leben schon früh auf eine politische Karriere ausrichtete.

Nach dem Studium der Rechte an den Universitäten Zürich, Paris und Michigan und nach der Eröffnung eines eigenen An- waltsbüros stieg er in die kantonale Politik ein. 1961 wurde der Oltener Freisinnige in den solothurnischen Kantonsrat ge- wählt, dem er während 19 Jahren angehörte. Als Präsident der freisinnigen Kantonsratsfraktion und 1976 als Präsident des Kantonsrates prägte er die kantonale Politik entscheidend mit. Dabei setzte er sich unbeirrbar auch dann für liberale Anliegen ein, wenn dies auf Kosten seiner Beliebtheit und des sicheren Wahlglückes ging. Dieser unabhängige Kämpfer war denn auch wie geschaffen für den Ständerat, in den er im Herbst 1979 als Nachfolger des zurückgetretenen Ständeratspräsi- denten Ulrich Luder gewählt wurde.

Im Ständerat gewann Max Affolter rasch an Einfluss, Achtung und Anerkennung. Dank seiner profunden juristischen Kennt- nisse war seine Mitarbeit bei wichtigen Gesetzesvorlagen wie Strafgesetzbuchrevisionen, Persönlichkeitsschutz, Mieter- und Kündigungsschutz, Kartellrecht usw. prägend. Unermüd- lich setzte er sich für eine verständliche Gesetzessprache ein. Besonders hervorzuheben ist sein Einsatz für das Konsumkre- ditgesetz, dessen vorberatende Kommission er präsidierte. Aber nicht nur juristische Fragen gehörten zu seinem bevor- zugten Politikbereich. In der Aussenpolitik befasste er sich vor allem mit deren Grundsätzen und mit der Entwicklungshilfe. Er setzte sich stets für die Stärkung der Rolle des Parlamentes in der Aussenpolitik ein.

Präsent und engagiert war Max Affolter auch in der Verkehrs- politik und in Fragen des Parlamentsrechts und -verfahrens sowie bei der Reorganisation der Parlamentsdienste.

Zu seinen Steckenpferden gehörte schliesslich die Oberauf- sicht über Regierung und Verwaltung. Wenn es darum ging, Missstände, allzu grossen Perfektionismus oder unklare Kom- petenzregelungen zu bekämpfen, war er nicht nur ein kriti- scher, sondern auch ein beharrlicher Ständerat. Ein klassi- sches Beispiel für die Affoltersche Hartnäckigkeit war sein er- folgreicher Kampf für Reformen im Bereich der Alkoholverwal- tung und Alkoholaufsicht oder in der Frage des Ausgleichs der kalten Progression.

Max Affolter gehörte während seiner Tätigkeit im Ständerat über hundert Ad-hoc-Kommissionen und fast allen ständigen Kommissionen an. Einigen ständigen Kommissionen - wie z. B. der Kommission für auswärtige Angelegenheiten oder der Petitions- und Gewährleistungskommission - stand er als Präsident vor. Bedacht auf das Ansehen der politischen Insti- tutionen im allgemeinen und des Parlamentes im besonderen, setzte er sich für deren Präsenz und Stärkung im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung ein. Es ist denn auch sein Ver- dienst, dass das Parlament in diesem Jubiläumsjahr in Er- scheinung tritt. Dem Jubiläumsjahr hat Max Affolter viel Bedeu-

tung beigemessen. In seiner Antrittsrede als Ständeratspräsi- dent hat er uns alle dazu aufgerufen, das Jubiläumsjahr «- über das Nachdenken und die Suche nach nationaler Iden- tität hinaus - zu einer Wegmarke unserer gesamten Staatspoli- tik und der Pragmatismus-Abkehr» werden zu lassen.

Max Affolter, nach seiner eigenen Aussage kein Sowohl-als- auch-Politiker, war sich nicht nur der Möglichkeiten, sondern auch der Grenzen der Politik bewusst. Wenn er etwa gegen den Uno-Beitritt stimmte, so tat er dies, weil er davon über- zeugt war, dass das Vorhaben im Volk nicht abgestützt war. Wer Max Affolter näher kannte, wusste, dass hinter der oft rü- den Schale ein liebenswürdiger, phantasievoller, toleranter und kollegialer Mensch steckte, der die ihm übertragenen Auf- gaben mit grosser Lust und Schaffenskraft anging.

Wir verlieren mit Max Affolter einen echt liberalen Grundsatz- politiker, der auf die persönliche Verantwortung, die Toleranz, das Gespräch und die Lernfähigkeit des Menschen und Bür- gers vertraut hat.

Wir danken ihm für seine grossen Verdienste und den fast un- beschränkten Einsatz für die öffentliche Sache. Wir versichern seine Gemahlin, seine Familie und seine Freunde unseres auf- richtigen Beileids und unserer Anteilnahme.

Ich bitte die Ratsmitglieder, die Anwesenden im Saal und die Besucher auf den Tribünen, sich zum Gedenken an unseren verstorbenen Ratspräsidenten von den Sitzen zu erheben.

Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt

90.044

Landesgrenze im Sektor der Staumauer von Livigno. Abkommen Frontière dans le secteur du barrage de Livigno. Convention

Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. Juni 1990 (BBI II 1629) Message et projet d'arrêté du 18 juin 1990 (FF II 1525) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 1990 Décision du Conseil national du 12 décembre 1990

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

On. Masoni, relatore: La Commissione degli affari esteri vi in- vita ad approvare la Convenzione del 5 febbraio 1990 tra la Confederazione svizzera e l'Italia relativa alla rettifica di fron- tiera nella zona della diga di Livigno. Il confine attuale segue i corsi sinuosi che corrispondono alla linea mediana dei letti del Torrente della Cera/Ova Chaschabella, dell'Acqua del Gallo (Ova del Gal) e dello Spöl, ora sommersi. Per delimitare, an- che a scopo di controlli e di definizione di responsabilità, la parte svizzera e la parte italiana del lago, il confine sommerso non è d'alcun aiuto. Sulla superficie del lago è pressoché im- possibile determinare la frontiera attuale. È quindi opportuno far capo a linee rette, facilmente determinabili topografica- mente e delimitabili. Ciò avviene attraverso la permuta di due uguali superfici di 21 020 m2 di territorio elvetico e di territorio italiano conformemente al piano che troviamo alla fine del messaggio del Consiglio federale. Anche se si tratta di una questione di interesse minore occorre, a norma della Costitu- zione federale, una decisione mediante decreto federale sog- getto a referendum facoltativo.

La commissione vi raccomanda di approvare il progetto che autorizza il Consiglio federale a ratificare la convenzione.

  1. März 1991 S

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Interpellation Onken

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

.

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

90.940

Interpellation Onken Prioritäten in der Entwicklungszusammenarbeit Priorités dans la coopération au développement

Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1990

Im laufenden Jahr sind zwei gewichtige Rahmenkredite für in- ternationale Entwicklungszusammenarbeit erneuert worden. Um zur Lösung gewisser Probleme gesamtwirtschaftlicher oder global-ökologischer Natur beizutragen, ist multilaterale Zusammenarbeit zweifellos unverzichtbar. Im Schweizervolk geniessen jedoch seit jeher die bilaterale, direkte Hilfe und jene der privaten Hilfswerke besonderes Vertrauen. Die Bevöl- kerung würde deshalb kaum verstehen und akzeptieren, wenn Verpflichtungen der Schweiz für multilaterale Organisa- tionen, Programme und Projekte die überschaubare bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, sei sie staatlich oder privat, be- einträchtigen. Ich frage deshalb den Bundesrat:

  1. Trifft es zu, dass trotz der Aufstockung der Mittel für die Ent- wicklungszusammenarbeit in der Periode 1990/91 bilaterale Programme gekürzt oder entgegen der Planung nicht ausge- baut werden, um die multilaterale Zusammenarbeit zu stei- gern?

  2. Trifft es zu, dass auch die Zusammenarbeit mit den privaten Hilfswerken zurückgebunden und Gesuche um Ausbau abge- lehnt worden sind?

  3. Ist der Bundesrat bereit, die Entwicklungszusammenarbeit über bilaterale Beziehungen prioritär zu fördern und im Kon- fliktfall multilaterale Vorhaben zurückzustellen? Ueberhaupt: Genügt im Vergleich die Aufsicht über die multilateralen Pro- jekte, und wie sieht die Erfolgskontrolle aus?

  4. Ist der Bundesrat bereit, die Zusammenarbeit mit den priva- ten Hilfswerken weiter auszubauen, zum Beispiel durch die Uebertragung zusätzlicher Regieprojekte, durch erhöhte Pro- grammfinanzierungsanteile oder durch neue Formen der Zu- sammenarbeit?

Texte de l'interpellation du 12 décembre 1990

En 1990 ont été renouvelés deux importants crédits de pro- gramme pour la coopération internationale au développe- ment. Une coopération multilatérale est sans aucun doute in- dispensable si l'on veut aider à trouver une solution à certains problèmes économiques ou écologiques qui touchent l'en-

semble de la planète. Or nos concitoyens ont toujours ac- cordé leur confiance principalement à l'aide bilatérale directe et à celle des oeuvres d'entraide privées. La population aurait donc beaucoup de peine à comprendre et à accepter que les engagements de la Suisse dans des programmes et des pro- jets multilatéraux, ainsi qu'auprès d'organisations multilatéra- les, ne portent préjudice à la coopération bilatérale dans son ensemble, qu'elle soit publique ou privée. J'adresse donc les questions suivantes au Conseil fédéral:

  1. Est-il exact que, pour intensifier la coopération multilatérale, certains programmes bilatéraux seront réduits ou ne pourront être étendus en dépit des prévisions, bien que l'on ait aug- menté les moyens destinés à la coopération au développe- ment pour la période 1990/1991?

  2. Est-il exact que la collaboration avec les oeuvres d'entraide privées a été réduite et que des demandes d'expansion ont été rejetées?

  3. Le Conseil fédéral est-il prêt à promouvoir en priorité l'aide au développement par des contacts bilatéraux et à écarter les projets multilatéraux au cas où deux initiatives seraient concur- rentes? En outre, a-t-il un droit de regard suffisant sur les pro- jets multilatéraux, et qu'en est-il du contrôle d'efficacité?

  4. Le Conseil fédéral est-il prêt à intensifier sa collaboration avec les oeuvres d'entraide privées, par l'organisation de nou- veaux projets en régie, par une participation plus importante au financement de programmes ou par une nouvelle forme de coopération, par exemple?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Jaggi, Meier Josi, Miville, Piller, Roth, Simmen, Weber (8)

Onken: Seit ich politisch-parlamentarisch aktiv bin, befasse ich mich auch mit Fragen der Entwicklungszusammenarbeit. Als junger Kantonsrat bin ich im Jahr 1974 Präsident einer Grossratskommission geworden, die das kantonale Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vor- zuberaten hatte. Unsere Arbeit geriet damals in die Turbulen- zen um die Kredite an die Weltbank-Tochterorganisation, die Ida, die International Development Agency. Das Volk lehnte diese, wie Sie sich erinnern werden, ab. Wir haben die Kontro- verse sorgfältig analysiert und aus der Abstimmungsdiskus- sion Folgerungen für unsere Weiterarbeit gezogen. Diese Fol- gerungen lauteten damals, knapp zusammengefasst:

  1. Unsere Hilfe muss sich auf die Aermsten der Armen konzen- trieren.

  2. Es muss Hilfe für die Bevölkerung sein, nicht für Regierun- gen.

  3. Es muss, unter Einbezug der Betroffenen, Hilfe zur Selbst- hilfe sein.

  4. Es muss sich um überschaubare Vorhaben in angepasster Technik handeln, nicht um vermessene Grossprojekte.

  5. Es soll bilaterale Hilfe sein, nicht multilaterale.

Viele dieser Grundsätze gelten heute unvermindert. Einer scheint jedoch an Verbindlichkeit und Priorität zu verlieren, der Grundsatz vom Vorrang der Bilateralität unserer Kooperati- onsbemühungen. Mit wachsendem Abstand von jener Volks- abstimmung Anfang der siebziger Jahre verblasst diese War- nung des Souveräns, verliert sich - so scheint es - der politi- sche Wille, einen ziemlich unzweideutigen Auftrag konse- quent zu repektieren. Meine Interpellation dient nicht zuletzt auch dazu, nachhaltig daran zu erinnern und eine klare Grenz- ziehung zu fordern.

Multilateralität begegnet uns heute auf Schritt und Tritt und in zunehmendem Masse. Sie beschäftigte uns am letzten Don- nerstag bei der Hilfe an die von den Boykottmassnahmen ge- gen Irak am meisten betroffenen Länder und weckte Zweifel an der gezielten, von uns selbst bestimmten Projektorientie- rung der eingesetzten Gelder. Sie wird uns übermorgen wie- der begegnen, wenn es um die Rahmenkredite der 700-Jahr- Feier zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer geht, wo etwa beim Rückkauf von kommerziellen Forderungen zum Marktwert vorab von multilateralen Trust funds ausgegangen wird, nicht aber von bilateralen Kooperationen. Das sind bloss zwei Beispiele, die sich beliebig vermehren liessen und die eine schleichende Tendenz zur Multilateralisierung der Ent-

35 Stimmen (Einstimmigkeit)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Landesgrenze im Sektor der Staumauer von Livigno. Abkommen Frontière dans le secteur du barrage de Livigno. Convention

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II

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Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

05

Séance Seduta

Geschäftsnummer 90.044

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1991 - 18:15

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