N 22 mars 1991
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Motion Baerlocher
90.690 Motion Baerlocher Dringliche Massnahmen zur Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen Lutte contre la pollution par l'ozone. Réduction des précurseurs
Wortlaut der Motion vom 18. September 1990
Insbesondere soll der Bundesrat dringlichst darauf hinwirken, dass die sich noch zusätzlich in Abklärung befindenden EWI- Massnahmen A bis L (Elektrowatt-Studie), welche in ihrer Aus- wirkung ozonrelevant sind, entscheidungsreif werden.
Texte de la motion du 18 septembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé d'examiner au plus vite les mesures proposées par les cantons, dans le cadre des plans prévus par la législation fédérale, afin de lutter contre la pollu- tion par l'ozone, au moyen d'une réduction des précurseurs. Étant donné que ces plans relèvent de la compétence de la Confédération, il faut aussi que le gouvernement édicte les prescriptions nécessaires. Plus particulièrement, il doit veiller à ce que les mesures A à L du rapport du Bureau d'ingénieurs Elektrowatt (EWI), qui sont actuellement à l'étude, soient rapi- dement prêtes à être mises en application, vu l'effet positif qu'elles pourraient avoir sur la pollution par l'ozone.
Le Conseil fédéral est invité à étudier d'autres mesures qui permettraient d'exploiter au maximum les possibilités de limi- ter la pollution par l'ozone, en visant une réduction de 70 à 80 pour cent des émissions de précurseurs, par rapport au milieu des années quatre-vingts.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Haering Binder, Herczog, Leutenegger Oberholzer, Meier-Glattfelden, Rechsteiner, Stocker, Thür, Weder-Basel, Zbinden Hans (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die massiven Ueberschreitungen des Ozongrenzwertes des vergangenen Sommers haben teilweise Werte erreicht, wel- che für empfindliche Personengruppen und gewisse Berufs- gruppen je länger je mehr zu gesundheitlichen Schädigungen führen. Diese Situation darf nicht noch weitere Sommerhalb- jahre zur Regel werden. Die im Rahmen der Massnahmen- pläne vorgesehenen Massnahmen zur Reduktion der Ozon- Vorläufersubstanzen sollten daher sofort in die Tat umgesetzt werden. Auch wenn noch nicht alle Kantone ihre Massnah- menpläne verabschiedet haben, zeigt sich, dass der Bundes- rat verschiedene Massnahmen bewilligen muss, deren Anord- nung in der Kompetenz des Bundes liegen. So beispielsweise folgende Massnahmen: Abgestufte Temporeduktionen auf Hochleistungsstrassen, Beschränkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs bei Personenwagen, Verschärfung der Abgasvorschriften für schwere Motorwagen, Begrenzung Stickstoffgehalt im Heizöl EL, Einschränkung des Verbrauchs flüchtiger organischer Verbindungen durch Verschärfung der Stoffverordnung, Einführung einer abgestuften Lenkungsab- gabe auf flüchtigen organischen Verbindungen.
Als Handlungsbedarf zur Reduktion der Ozonbelastung wird im Statusbericht «Ozon in der Schweiz» eine Emissionsreduk- tion der Vorläuferschadstoffe (NO) und VOC) in der Grössen- ordnung von 70 bis 80 Prozent bezogen auf die Mitte der acht- ziger Jahre postuliert. Die Bundesmassnahmen aus dem LRK, die EWI-Massnahmen und auch die aktuellsten Massnahmen aus den Massnahmenplänen zeigen, dass nur mit einer Hal- bierung der Emissionen der Vorläuferschadstoffe gerechnet werden kann. Die prognostizierte Halbierung der Emissions- frachten von NO, und VOC gegenüber 1986 bewirkt hingegen nur eine Reduktion der Ozonbelastung um knappe 30 Pro- zent. Mit den heutigen postulierten Massnahmen kann daher die Ozonbelastung nicht genügend reduziert werden. Es be- nötigt noch weitere Massnahmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990
In der Luftreinhalte-Verordnung wurden nach den Kriterien des Umweltschutzgesetzes, den Menschen und seine Umwelt vor schädlichen und lästigen Luftverunreinigungen zu schüt- zen, Immissionsgrenzwerte für Ozon festgelegt. Sie entspre- chen weitgehend den Empfehlungen international anerkann- ter Fachorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Uno/ECE) und des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI).
Während des Sommerhalbjahres werden in der Schweiz die Ozongrenzwerte regelmässig und zum Teil massiv überschrit- ten. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass die Verwirklichung weiterer Massnahmen zur Reduktion der Ozonvorläuferstoffe eine dringliche Aufgabe darstellt.
Bund und Kantone müssen einander bei ihren Anstrengun- gen zur Luftreinhaltung ergänzen. Bisher haben neun Kan- tone im Rahmen ihrer Massnahmenpläne Anträge an den Bundesrat gestellt. Die Organisation der Folgearbeiten ist im Gang. Der Bundesrat wird diese Arbeiten rasch vorantreiben. Er setzt sich auch dafür ein, dass Massnahmen, die im An- schluss an die Elektrowatt-Studie abgeklärt werden, bald ent- scheidungsreif sind.
Der Bericht der Eidgenössischen Kommission für Luft- hygiene «Ozon in der Schweiz» hat gezeigt, dass erhebliche Reduktionen der Emissionen bei den Vorläuferschadstoffen Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen in der Grössenordnung von 70 bis 80 Prozent (bezogen auf die erste Hälfte der achtziger Jahre) nötig sind, um die Ozonbelastung grösserräumig auf das Niveau heutiger Luftqualitätsrichtlinien zu senken. Im Luftreinhalte-Konzept ist eine Reduktion gegen- über dem Jahre 1984 von rund 66 Prozent bei den Stickoxiden und 56 Prozent bei den flüchtigen organischen Verbindungen vorgesehen. Damit stellen die vom Bundesrat im Luftrein- halte-Konzept 1986 festgelegten Ziele zur Emissionsminde- rung - wie bereits damals erwähnt - in der Tat Minimalziele dar.
Mit den bisher vom Bund rechtsverbindlich festgelegten oder zumindest eingeleiteten Massnahmen ergibt sich 1990 gegen- über 1984 eine Reduktion von 15 Prozent bei den Stickoxiden und von 13 Prozent bei den flüchtigen organischen Verbin- dungen. Diese Massnahmen im Rahmen des Luftreinhalte- Konzeptes werden bis 1995 eine NO2-Reduktion von gegen 50 Prozent gegenüber 1984, für HC eine solche von gegen 45 Prozent erreichen.
Die technischen Massnahmen zur Reduktion des Ausstos- ses von Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindun- gen sind weitgehend ausgeschöpft. Dementsprechend sind Massnahmen, die auf Verhaltensänderungen abzielen, un- abdingbar. Oekonomische Instrumente sind geeignet, der- artige Veränderungen herbeizuführen. Sie entsprechen dem Verursacherprinzip, das im Umweltschutzgesetz festge- schrieben ist. Nach der Ansicht des Bundesrates sollten derartige Instrumente in Zukunft vermehrt eingesetzt und bei Bedarf verstärkt werden. Entsprechende Arbeiten sind im Gang.
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Motion Cavadini
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.875
Motion Leutenegger Oberholzer Bekämpfung des Sommersmogs Lutte contre le smog estival
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, zur Bekämpfung des Som- mersmogs ein Massnahmenpaket vorzulegen. Dieses soll ab Sommer 1991 wirksam werden und insbesondere folgende Punkte umfassen:
bei Anzeichen überhöhter Ozonwerte sind frühzeitige Ver- kehrsbeschränkungen einzuleiten;
für die Sommerperiode sind Einschränkungen der Kohlen- wasserstoffemissionen zu verfügen;
der Flugverkehr als Emittent der Vorläufersubstanzen des Ozons ist frühzeitig zu beschränken;
bei Ueberschreiten der Grenzwerte der LRV ist auf den Natio- nalstrassen/Autobahnen Tempo 80 km/h einzuführen;
zum Schutz der Bevölkerung sind Ozon-Alarmwerte festzu- legen.
Texte de la motion du 5 octobre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres une série de mesures visant à lutter contre le smog estival. Cel- les-ci devraient produire effet dès l'été 1991 et porter sur les points suivants:
dès que l'on prévoit que les valeurs limites pour l'ozone vont être dépassées, il faut restreindre la circulation;
il faut limiter les émissions d'hydrocarbures pour la période estivale;
le trafic aérien qui est à l'origine de l'émission de précur- seurs de l'ozone doit être restreint avant que les valeurs limites ne soient dépassées;
lorsque les valeurs limites fixées dans l'OPair sont dépas- sées, la vitesse doit être abaissée à 80 km/h sur les routes na- tionales et autoroutes;
il faut fixer des valeurs d'alerte pour l'ozone afin de protéger la population.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Diener, Gren- delmeier, Herczog, Meier-Glattfelden, Schmid, Stocker, Thür, Weder-Basel (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die lufthygienische Situation im Sommer 1990 war für weite Teile der Bevölkerung bedrohlich. Die Ozonwerte überstiegen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung bei weitem. An einzelnen Orten wurden absolute Spitzenwerte erreicht, so zum Beispiel in Chiasso mit über 360 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft. Derart hohe Ozonwerte haben nachgewiese- nermassen direkt schädigende Auswirkungen auf die Ge- sundheit. Besonders betroffen sind die Kinder und betagte Menschen sowie all jene, die im Freien arbeiten müssen.
Die Reaktion der Behörden war hilflos. Vom Bundesrat war in der kritischen Zeit überhaupt keine Reaktion zu vernehmen. Generell stellte man sich offenbar auf den Standpunkt, dass die Ozonsituation nur mit der Einhaltung der Luftreinhalte-Ver- ordnung in Griff genommen werden kann. Dies allerdings nutzt der betroffenen Bevölkerung wenig. Dies trifft um so mehr zu, als heute feststeht, dass der Vollzug der LRV im Rück-
stand ist. Es liegen noch nicht einmal alle kantonalen Mass- nahmenpläne vor. Es ist sehr fraglich, ob die LRV fristgerecht eingehalten werden kann. Eine Neubeurteilung der Situation drängt sich deshalb auf. Zur Bekämpfung der hohen Spitzen- werte des Ozons sind in der Schweiz deshalb auch kurzfristige Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Mensch notwen- dig.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990
Aufgrund der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommis- sion für Lufthygiene (EKL) hat das Eidgenössische Departe- ment des Innern im Frühjahr 1989 beschlossen, auf die Ausar- beitung eines Alarmkonzeptes zu verzichten und das Som- mersmogproblem durch mittelfristige, dauerhaft wirksame Massnahmen zu lösen. Die EKL hat diese Empfehlungen an ihrer Sitzung vom 5. September 1990 bestätigt.
Auf nationaler und internationaler Ebene finden in nächster Zukunft verschiedene Treffen zum Thema Smogalarmkon- zepte statt. So sind ein Expertentreffen in Genf über das photo- chemische Ozonbildungspotential von Kohlenwasserstoffen und ein Smogseminar der Weltgesundheitsorganisation, an dem auch der Präsident der EKL teilnehmen wird, vorgese- hen. Auf nationaler Ebene wird das Problem im Rahmen der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygieniker (Cercl'Air) und der Konferenz der kantonalen Luftreinhalte-Fachstellen- leiter unter Beteiligung des Buwal diskutiert. Im Lichte der Er- gebnisse dieser Treffen werden das Buwal und die EKL prü- fen, ob sich neue Argumente ergeben, welche die Erarbeitung eines Sommersmog-Alarmkonzeptes für die Schweiz aufdrän- gen. Das Buwal wird Ende März 1991 darüber informieren.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Präsident: Die Motion wird von Herrn Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.915
Motion Cavadini Krebsforschung. Höhere Bundesbeiträge Recherche sur le cancer. Relèvement des subventions
Wortlaut der Motion vom 6. Dezember 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, für die Legislaturperiode 1992-1995 die Beiträge an die Grundlagenforschung und an die angewandte Krebsforschung spürbar zu erhöhen.
Texte de la motion du 6 décembre 1990
Pour la législature 1992-1995, le Conseil fédéral est invité à augmenter sensiblement les subventions destinées à la re- cherche de base et à la recherche clinique contre le cancer.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Antille, Aubry, Baggi, Caccia, Cevey, Cotti, Dubois, Etique, Frey Claude, Houmard, Loeb, Martin Paul-René, Nabholz, Perey, Pini, Re- vaclier, Savary-Vaud, Segmüller, Weber-Schwyz, Wyss Paul, Zwingli
(22)
71-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Baerlocher Dringliche Massnahmen zur Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen Motion Baerlocher Lutte contre la pollution par l'ozone. Réduction des précurseurs
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.690
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
752-753
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Pagina
Ref. No
20 019 750
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