Motion du Conseil des Etats (Commission des finances)
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N 21 mars 1991
vent aussi fournir des services seraient soumis aux conditions plus modestes du Code des obligations, tandis que les PTT auraient des obligations accrues. L'égalité de traitement est donc nécessaire. Le Conseil des Etats en a tiré les conséquen- ces en proposant ces articles et votre commission vous pro- pose de le suivre.
Angenommen - Adopté
Art. 52, 53 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 56ter
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Auer, Berichterstatter: Sie sehen: Auf der Fahne Seite 15 ist zweimal ein Artikel 56bis angeführt, einmal beim Nationalrat, einmal beim Ständerat.
Den Artikel 56bis beim Ständerat - Fernmeldekommission - haben Sie vorhin gestrichen. Artikel 56bis (Nationalrat), den Sie beschlossen haben, betrifft bei den Uebergangsbestim- mungen Teilnehmeranlagen, die ein akustisches Signal aus- senden sollen, wenn Dritte ein fremdes Gespräch mithören können (Artikel 33 Absatz 3).
Dieser Artikel 56bis wird jetzt hier als Artikel 56ter angeführt.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Ad 88.058
Motion des Ständerates (Finanzkommission) Investitionen der SBB. Mitwirkung des Parlamentes
Motion du Conseil des Etats (Commission des finances) Investissements des CFF. Compétences du Parlement
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Wortlaut der Motion vom 21. September 1989
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Aenderung des SBB-Gesetzes vorzulegen. Diese sollte eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes bei den Grund- satzentscheiden über die Investitionspolitik sichern:
a. beim jährlichen Investitionsbudget,
b. beim mittelfristigen Investitionsplan und
c. allenfalls über Verpflichtungskredite bei grossen Infrastruk- turvorhaben.
Texte de la motion du 21 septembre 1989
Le Conseil fédéral est invité à soumettre une modification de la loi sur les CFF aux Chambres fédérales. Celle-ci devrait garan- tir une participation accrue du Parlement dans les décisions de principe relatives à la politique des investissements, à sa- voir:
a. le budget annuel des investissements,
b. le plan des investissements à moyen terme, et
c. le cas échéant, les crédits d'engagement concernant de grands projets d'infrastructure.
Herr Coutau unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Bei der Beratung des neuen Finanzhaushaltgesetzes des Bundes nahm der Ständerat 1989 einen neuen Artikel 38bis an, der eine Aenderung des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1944 über die SBB in dem Sinne vorsieht, dass der Bundesver- sammlung bei der Genehmigung des Anteils der SBB am In- frastrukturaufwand und der Verpflichtungskredite für diese In- frastrukturen eine grössere Mitwirkung zusteht.
Die beiden Finanzkommissionen hatten ihren Räten empfoh- len, diesen Artikel 38bis abzulehnen, unter anderem aus for- maljuristischen Gründen - die neue Bestimmung gehöre nicht in das EBG -, aber auch, weil das hier aufgeworfene Problem einer umfassenden Vorabklärung bedürfe; eine solche habe jedoch bei der Behandlung dieses Gesetzes nicht stattgefun- den.
Der Nationalrat hatte den betreffenden Artikel gestrichen, der Ständerat ihn hingegen beibehalten, so dass es im Entwurf zum EBG in der Herbstsession nur noch diese Differenz zu be- reinigen galt.
Die Finanzkommission schlug zu diesem Zweck dem Stände- rat eine Motion vor, die das Finanzdepartement und das Ver- kehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zuvor hatten prü- fen können und zu der sich diese nach einer Neuformulierung des Wortlautes weitgehend positiv geäussert hatten. Diese Motion wurde vom Ständerat am 21. September 1989 ange- nommen.
Laut Ständerat ergibt sich die verstärkte Mitwirkung aus der Rolle, die dem Bund bei der Finanzierung der Infrastrukturen der SBB zukommt. Gegenwärtig überträgt das Gesetz dem Parlament die Zuständigkeit, sich in globo über das Gesamt- jahresbudget der SBB zu äussern und vom mittelfristigen Inve- stitionsplan lediglich Kenntnis zu nehmen. Schliesslich wer- den bestimmte Projekte der SBB, die wegen ihrer Grösse Ge- genstand von Verpflichtungskrediten sind, einzeln behandelt. Nach dem Leistungsauftrag der SBB ist für Einzelinvestitionen das Unternehmen, für strategische Investitionen dagegen ent- weder der Bundesrat oder das Parlament zuständig.
Die Motion verlangt, dass das Parlament seine Mitwirkung bei Grundsatzentscheiden über die Investitionspolitik verstärkt, indem es sich zum jährlichen Investitionsbudget, zum mittelfri- stigen Investitionsplan und zu den Verpflichtungskrediten für grosse Infrastrukturprojekte äussert.
Mit Schreiben vom 5. September 1990 liess das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement im Namen des Bundesrates der Finanzkommission seine Stellungnahme zukommen. Es vertritt die Meinung, dass die Motion den Forderungen des Leistungsauftrages entspricht und daher angenommen wer- den könne. Es weist allerdings darauf hin, dass es den Inter- pretationsspielraum der Motion, die im Rahmen des neuen Leistungsauftrages verwirklicht werden soll, begrenzen möchte. Der neue Leistungsauftrag wird den geltenden späte- stens 1994 ablösen. Das SBB-Gesetz könnte also bis dahin angepasst werden.
Die Finanzkommission hat am 19. September 1990 über die- ses Problem beraten. Sie hörte Bundesrat Ogi an, der die Hal- tung des Bundesrates zu dieser Frage bestätigte und präzi- sierte.
In der Debatte wurden allerdings die Gründe, die für eine Aus- dehnung des Mitwirkungsbereichs des Parlamentes geltend gemacht werden, als nicht stichhaltig bestritten. Den Befür- wortern wurde namentlich entgegengehalten, eine solche Ausdehnung des Mitwirkungsbereichs des Parlamentes sei il- lusorisch; man müsse den SBB die notwendige Eigenständig- keit in der Betriebsführung zugestehen, um so die Verwirkli- chung des Leistungsauftrages auf die Dauer sicherzustellen.
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Motion des Ständerates (Finanzkommission)
Aufgrund solcher Ueberlegungen schlugen einzelne Mitglie- der der Kommission die Rückweisung der Motion vor und wa- ren auch gegen deren Umwandlung in ein Postulat.
Andere Mitglieder unterstützten hingegen den Bundesrat und wünschten eine engere Mitwirkung bei der Investitionspolitik der SBB, gerade wegen der zunehmenden Finanzverpflich- tungen des Bundes in diesem Bereich. Sie wünschten jedoch, dass die erweiterte Entscheidungskompetenz des Rates nicht mit dem Mittel einer zwingenden Motion einer gesetzlichen Regelung unterstellt werde.
In einer Vorabstimmung entschied die Kommission mit 13 ge- gen 2 Stimmen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.'
In der Schlussabstimmung stimmte sie mit 7 gegen 6 Stimmen für das Postulat.
M. Coutau présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Lors des délibérations sur la nouvelle loi sur les finances de la Confédération, en 1989, le Conseil des Etats a adopté un article 38bis nouveau, modifiant la loi sur les CFF du 23 juin 1974, en vue de donner davantage de compétences à l'As- semblée fédérale pour approuver la participation des CFF à la couverture des coûts d'infrastructures et pour accorder les crédits d'engagements destinés auxdites infrastructures.
Les deux Commissions des finances ont proposé à leur conseil respectif de rejeter cet article 38bis, entre autres pour ·des motifs de technique juridique, la disposition nouvelle n'ayant pas sa place dans la LFC, mais également parce que le problème soulevé en l'occurrence exigeait un examen préa- lable approfondi qui n'avait pas été fait dans le cadre du traite- ment de cette loi.
. Le Conseil national avait biffé l'article en question mais le Conseil des Etats l'avait maintenu, de sorte que le projet de LFC comportait encore cette seule divergence, qu'il y avait lieu d'éliminer durant la session d'automne.
Dans ce but, la Commission des finances a proposé au Conseil des Etats une motion, que le Département des finan- ces et le Département des transports, des communications et de l'énergie avaient préalablement pu examiner et à laquelle ils s'étaient déclarés en substance favorables, après en avoir modifié la rédaction. Cette motion a été acceptée par le Conseil des Etats le 21 septembre 1989.
Selon le Conseil des Etats, cette participation accrue résulte légitimement du rôle dévolu dorénavant à la Confédération en matière de financement des infrastructures des CFF. Actuelle- ment, la loi donne au Parlement la compétence de se pronon- cer in globo sur l'ensemble du budget annuel des CFF et uni- quement de prendre acte du plan d'investissements à moyen terme. Enfin, certains projets des CFF, compte tenu de leur ampleur, font l'objet de crédits d'engagement qui sont discu- tés pour eux-mêmes. Quant au mandat de prestations CFF, il prévoit que les investissements isolés relèvent de la responsa- bilité de l'entreprise et que les investissements stratégiques relèvent respectivement du Conseil fédéral et du Parlement.
La motion demande que le Parlement renforce sa participation dans les décisions de principe relatives à la politique des in- vestissements, en se prononçant sur le budget annuel des in- vestissements, le plan des investissements à moyen terme et les crédits d'engagement relatifs aux grands projets d'infra- structure.
Par lettre du 5 septembre 1990, le Département des trans- ports, des communications et de l'énergie, au nom du Conseil fédéral, a donné son avis à la Commission des finances. Il es- time que la motion correspond aux exigences du mandat de prestations et peut donc être acceptée. Il esquisse pourtant les limites qu'il entend donner à l'interprétation de la motion qu'il envisage de réaliser dans le cadre du nouveau mandat de prestations, lequel remplacera le texte actuel au plus tard en 1994. La loi sur les CFF pourrait être modifiée en conséquence d'ici-là.
La Commission des finances s'est réunie le 19 septembre
1990 pour traiter cette question. Elle a entendu le conseiller fé- déral Ogi qui a confirmé et précisé l'attitude du Conseil fédéral à cet égard.
Toutefois, dans le débat, le bien-fondé de cette extension des compétences parlementaires en la matière a été contesté. Les deux reproches principalement retenus portaient, d'une part, sur le caractère assez illusoire d'une telle extension des com- pétences parlementaires et, d'autre part, sur la nécessité de laisser aux CFF l'autonomie de gestion nécessaire pour assu- rer en permanence la réalisation du mandat de prestations que le Parlement lui attribue. Ces considérations ont amené des membres de la commission à proposer le rejet de cette motion, même sous forme de postulat.
D'autres membres entendaient au contraire soutenir le Conseil fédéral et participer plus étroitement à la politique des investissements des CFF, en raison même des engagements financiers accrus de la Confédération en la matière. Mais, ils souhaitaient que le conseil puisse prendre ses décisions sans devoir le faire sous l'empire d'une motion à caractère impéra- tif.
Dans un vote préliminaire, la commission a décidé par 13 voix contre 2 de transformer la motion en postulat.
Lors du vote définitif, elle a refusé par 7 voix contre 6 de rejeter le postulat.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Antrag Hafner Rudolf Ablehnung auch als Postulat
Antrag Schmidhalter Ueberweisung der Motion
Schriftliche Begründung
Mit der Motion 86.449, «Oberaufsicht über die SBB», wurde der Bundesrat beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über die SBB vorzulegen. Beide Räte haben mit grosser Mehr- heit diese Motion überwiesen, aber bis heute haben der Bun- desrat und die Verwaltung nocht nicht reagiert.
Mit dieser Motion wird verlangt, dass die Rolle des Parlamen- tes bei der Oberaufsicht und der Oberleitung in klarer Form im Gesetz zu verankern ist. Die heutigen Positionen sind zu festi- gen und auszubauen. Die Auftragserteilung ist zu präzisieren. Die Arbeitsweise der Verkehrskommissionen, inbesondere ihre Mitwirkung bei der politischen Planung der Auftragsertei- lung und bei Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung, ist eindeutig zu regeln. Die entsprechenden Auswirkungen auf andere Bundesbetriebe sind zu überdenken und unter Um- ständen neu zu ordnen.
Die Motion des Ständerates geht also in die genau gleiche Richtung wie die vom Parlament bereits verabschiedete Mo- tion «Oberaufsicht über die SBB». Es ist daher sicher nicht richtig, wenn wir jetzt nach dem Ständerat diese zweite Motion nur in Form eines Postulates weiterleiten und damit Bundesrat und Verwaltung nicht an die längst beschlossene Arbeit heran- gehen.
Laut Bundesverfassung Artikel 85 Ziffer 11 ist festgelegt, dass die Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung der Bundesversammlung zusteht. Im Artikel 1 des Bundesgeset- zes über die Schweizerischen Bundesbahnen ist festgelegt, dass die SBB innerhalb der Schranken der Bundesgesetzge- bung eine selbständige eidgenössische Verwaltung darstel- len. Das Oberaufsichtsrecht des Parlamentes über die SBB ist daher analog dem Oberaufsichtsrecht über die eidgenössi- sche Verwaltung zu interpretieren.
Konkret sollen für die Infrastrukturvorhaben der SBB Verpflich- tungskredite vorgesehen werden. Nachdem die PTT, die ihre Investitionen aus dem Betriebsertrag finanzieren, für Bauten, Material und Anlagen Verpflichtungskredite beim Parlament beantragen müssen, ist es eine Frage der Gleichbehandlung, dass für die SBB mindestens für die Infrastrukturinvestitionen ebenfalls Verpflichtungskredite aufgrund von Listen zusam- men mit dem Voranschlag bewilligt werden. Separate Bot- schaften sollen nur in besonderen Fällen, wie zum Beispiel
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«Bahn 2000» oder «Alpentransit», d. h. für neue Linienführun- gen, erforderlich sein.
Während für Investitionen im Militärbereich, Bauten und Mate- rial, Verpflichtungskredite vom Parlament bewilligt werden müssen, und zwar aufgrund einer Botschaft und detaillierter Unterlagen, kann der Verwaltungsrat der SBB über die einzel- nen Investitionen, wie z. B. den Grauholztunnel mit 400 Millio- nen Franken, entscheiden. Das Parlament hat nichts dazu zu sagen.
Die Bundesversammlung hat keine Kompetenzen im ver- kehrspolitisch entscheidenden Bereich der Investitionen. Als das SBB-Gesetz in den dreissiger Jahren ausgearbeitet wurde, glaubte man, der Ausbau der Eisenbahn sei abge- schlossen. Deshalb war es vernünftig, den Entscheid über Er- satz von alten Anlagen und altem Rollmaterial dem Verwal- tungsrat zu überlassen, besonders weil man glaubte, diese In- vestitionen könnten aus dem Betriebsertrag finanziert werden. Dies kann man auch so belassen.
Das Problem kann nur gelöst werden, wenn die Bundesver- sammlung für Infrastrukturinvestitionen Verpflichtungskredite bewilligen muss. Das zwingt zu einer sorgfältigen Begrün- dung des Vorhabens. Die Befürchtung der SBB, dass damit zu sehr lokale Interessen ins Spiel kommen, ist aufgrund der Er- fahrungen zum Beispiel im Militärbereich nicht berechtigt. Der Antrag geht weniger weit als die heutige Regelung bei den PTT, weil er nur Infrastrukturinvestitionen umfasst, nicht aber den ganzen Bereich Rollmaterial.
Eine konsequente Haltung ist verlangt. Wenn bereits mit der Motion «Oberaufsicht über die SBB» der Bundesrat beauftragt ist, sollten wir hier bei dieser Motion des Ständerates nicht in abschwächender Form auf ein Postulat umsteigen.
Proposition de la commission La commission propose de transformer la motion en postulat.
Proposition Hafner Rudolf Rejet même sous forme de postulat
Proposition Schmidhalter Transmettre la motion
Ordnungsantrag Schmidhalter Kategorie III statt V Es liegen drei Anträge vor, also müssen die Antragsteller we- nigstens Gelegenheit haben, ihre Anträge mündlich zu be- gründen (5 Min.).
Motion d'ordre Schmidhalter Classer l'objet en catégorie III au lieu de V
Trois propositions ayant été déposées, leurs auteurs devraient pour le moins avoir l'occasion de les développer oralement (5 min.).
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Schmidhalter 37 Stimmen 40 Stimmen
Dagegen
Hafner Rudolf: Auch wenn es nicht möglich ist, dass eine Dis- kussion stattfindet, haben wir grosse Bedenken; es scheint eher eine Bahnverhinderungsangelegenheit zu sein, dass man die Investitionen hier noch ausführlich traktandieren und behandeln will. Aber wenn heute keine ausführliche Diskus- sion stattfinden kann, ziehe ich zugunsten der Kommissions- mehrheit, die Ueberweisung in der Form des Postulates bean- tragt, unseren Antrag auf Ablehnung zurück.
Ich bitte Sie aber, auf keinen Fall der Motion zuzustimmen, weil sie gegen die Förderung des öffentlichen Verkehrs wäre und auch deshalb, weil das in der Kommission und hier nicht aus- führlich besprochen werden kann.
Schmidhalter: Ich hätte gewünscht, dass wir hier eine Diskus- sion führen können. Das wurde knapp abgelehnt, aber ich möchte doch die Versammlung darauf aufmerksam machen, dass wir hier über das Oberaufsichtsrecht dieses Parlamentes sprechen. Wenn wir uns dieses beschneiden lassen wollen,
müssen wir der Finanzkommission folgen. Diese will nämlich diesen Vorstoss nur als Postulat überweisen. Der Ständerat und der Bundesrat unterstützen die Motion.
Ich möchte als letzte Bemerkung immerhin darauf hinweisen, dass die Finanzkommission über die PTT wacht. Diese Kom- mission hat sich die notwendigen Rechte für die Aufsicht ge- geben oder genommen. Sie will diese Kompetenz nicht der Verkehrskommission übertragen. Ueber dieses Detail könn- ten wir noch diskutieren.
Das Parlament sollte aber die Oberaufsicht über die SBB bei- behalten.
Jaeger, Berichterstatter: Worum geht es hier? Es geht darum, dass mit einer Motion des Ständerates auf einen seinerzeiti- gen Vorschlag Ihrer Finanzkommission die Mitwirkungsmög- lichkeiten des Parlamentes in Grundsatzentscheiden der SBB-Investitionspolitik ausgebaut werden sollen.
Konkret geht es darum - wie das bereits in den Ausführungen von Herrn Schmidhalter angetönt wurde -, dass wir als Parla- ment einbezogen werden sollten: erstens in die Entscheidun- gen über die jährlichen Investitionsbudgets, zweitens in die mittelfristige Investitionsplanung und drittens in die Mitent- scheidung bei grossen Infrastrukturvorhaben.
Diese Anliegen haben naturgemäss ein erhöhtes Gewicht er- halten mit Blick auf die künftigen grossen Vorhaben im Berei- che des öffentlichen Verkehrs, Stichworte: Neat, «Bahn 2000» und natürlich auch die verschiedenen Zufahrtsinfrastrukturen zur Alpentransversale. Das sind alles Gründe, die dafür spre- chen, die Mitentscheidungsmöglichkeiten des Parlamentes auszubauen: Das Eidgenössische Finanzdepartement, aber auch das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement wur- den zu dieser Motion angehört, auch in der Kommission des Nationalrates. Die Finanzkommission des Nationalrates hat sich im Sinne der positiven Ausführungen der beiden Departe- mente inhaltlich der Motion angeschlossen, hat aber doch festgestellt - es gab eine relativ starke Minderheit -, dass es hier darum geht, die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Unternehmens nicht in Frage zu stellen.
Wir befinden uns hier gewissermassen in einem Dilemma, auf einer Gratwanderung. Auf der einen Seite wollen wir Mitent- scheidungsmöglichkeiten des Parlamentes, auf der anderen Seite wollen wir aber den Handlungsspielraum im Investitions- bereich des öffentlichen Verkehrs nicht allzusehr beschrän- ken. Wir sind in der Kommission mehrheitlich zur Auffassung gekommen, dass der vorgezeichnete Weg der ständerätli- chen Motion der richtige sei. Allerdings ist dann von der Mehr- heit der Kommission ebenfalls die Auffassung vertreten wor- den, dass man sich nicht auf die verbindliche Auftragsertei- lung festlegen, sondern dass man dieses Anliegen in Form ei- nes Postulates überweisen sollte. Das ist unsere Auffassung. Nun hat Herr Hafner einen Minderheitsantrag gestellt. Ich weiss nicht, ob er ihn aufrechterhält. Er hat seinerzeit auch die- ses Postulat abgelehnt. Jetzt wird noch ein Antrag auf Auf- rechterhaltung der Motion gestellt. Im Namen der Mehrheit der Finanzkommission möchte ich Herrn Schmidhalter sagen: In- haltlich stimmen wir mit Ihnen überein; wir sind aber der Auf- fassung, dass wir dieses Anliegen durchaus auch in der Form des Postulates an den Bundesrat überweisen können.
Bundesrat Ogi: Von der Kommunikation zum Verkehr. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Motion der ständerätli- chen Finanzkommission auf die Beratungen des Finanzhaus- haltgesetzes zurückgeht. Der Ständerat hat diese Motion im September 1989 überwiesen, und Ihr Rat behandelt sie jetzt als Zweitrat. Ihre Finanzkommission - Herr Präsident Jaeger hat es gesagt - beantragt Ihnen die Annahme des Vorstosses als Postulat. Der Bundesrat möchte sich dem anschliessen. Dazu in aller Kürze noch folgendes: Das Anliegen dieses Vor- stosses ist verständlich. Das Parlament möchte seinen Ein- fluss auf strategische Investitionsentscheide der SBB stärken. Seitdem der Bund Infrastrukturkosten der SBB übernimmt, trägt das Parlament, tragen Sie Verantwortung. Und trotzdem - Herr Schmidhalter, als Alpinist sollten Sie das wissen - ist diese stärkere Einflussnahme eine Gratwanderung. Wir alle wollen ja, dass das Unternehmen SBB möglichst viele Ent-
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Wohnungsbau. Bundesbeschluss
scheide in eigener Verantwortung treffen kann. Das bringt bei einer guten Führung des Unternehmens auch die besten Er- gebnisse.
In einem kürzlich abgeschlossenen Studienauftrag hat sich Professor Rühle unter anderem auch mit dieser Frage be- schäftigt. Das Ergebnis der Studie bestätigt, dass der Vorstoss in der richtigen Stossrichtung erfolgt. Der geltende Leistungs- auftrag des Bundes an die SBB läuft bekanntlich 1994 aus, und die Vorarbeiten für den nächsten Leistungsauftrag sind bereits angelaufen. In diesem Rahmen würde der Bundesrat die Anliegen der Motion dann auch behandeln.
Ich bitte Sie deshalb, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Präsident: Herr Hafner hat seinen Antrag zurückgezogen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Ueberweisung als Postulat) Für den Antrag Schmidhalter (Ueberweisung als Motion)
66 Stimmen
27 Stimmen
90.042
XX. Weltpostkongress XXe Congrès postal universel
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Juni 1990 (BBI III 1) Message et projet d'arrêté du 5 juin 1990 (FF III 1) Beschluss des Ständerates vom 3. Dezember 1990 Décision du Conseil des Etats du 3 décembre 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Frau Diener unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Mit Botschaft vom 5. Juni 1990 unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten diese neuen Urkunden mit der Bitte, sie zu genehmigen und ihn zu ermächtigen, sie zu ratifizieren. 2. Die Verkehrskommission des Nationalrates hat sich am 8. November 1990 mit dieser Vorlage, die ihr zur Vorberatung zugewiesen wurde, befasst. Sie hält die Ratifizierung der neuen Urkunden für notwendig und sinnvoll, da diese eine Verbesserung der PTT-Leistungen zur Folge haben und den PTT insbesondere eine flexiblere Anpassung an die Bedürf- nisse der Kunden ermöglichen werden.
Mme Diener presente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Organe suprême de cette organisation, le Congrès a pris une série de décisions concernant notamment la délégation de compétences au Conseil exécutif, l'institution d'un système de
tarification selon le mode et la vitesse de l'acheminement, ainsi que la suppression de l'effet contraignant des taxes inter- nationales de base de la poste aux lettres.
L'application de ces actes n'occasionnera pas d'obligations nouvelles aux cantons et aux communes. A part les indemni- tés de rémunération à verser par l'Entreprise des PTT suisse aux administrations postales étrangères, cette application n'entraînera pas non plus de dépenses supplémentaires ni d'augmentation d'effectifs.
Par son message du 5 juin 1990, le Conseil fédéral soumet ces actes aux Chambres en les priant de les approuver et de l'habi- liter à les ratifier.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, diese Urkunden zu ge- nehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, sie zu ratifizie- ren.
Proposition de la commission La commission propose unanimement d'approuver les actes et d'habiliter le Conseil fédéral à les ratifier.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 72 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
90.085
Wohnungsbau. Bundesbeschluss Construction de logements. Arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. Dezember 1990 (BBI 1991 | 185) Message et projet d'arrêté du 10 décembre 1990 (FF 1991 | 161) Kategorie V/III, Art. 68 GRN - Catégorie V/III, art. 68 RCN
Herr Schmidhalter unterbeitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Gestützt auf Artikel 53 des Wohnbau- und Eigentumsförde- rungsgesetzes vom 4. Oktober 1974 werden mit dem Bundes- beschluss neue Rahmenkredite von 905 Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge und 180 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen beantragt. In den
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Ständerates (Finanzkommission) Investitionen der SBB. Mitwirkung des Parlamentes
Motion du Conseil des Etats (Commission des finances) Investissements des CFF. Compétences du Parlement
In
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In
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 88.058
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
662-665
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Pagina
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20 019 714
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