Prestations complémentaires AVS/Al. Allocations de jubilé 524
N 14 mars 1991
sante qui pèse sur l'italien, a notablement augmenté ses contributions propres ces dernières années.
L'opinion publique saisit mieux maintenant l'importance politi- que du maintien des langues nationales et la nécessité de les sauvegarder. Toutefois, il ne sera possible de prendre des me- sures accrues et spécifiques à cet effet qu'après la révision de l'article 116 de la constitution concernant les langues.
A titre temporaire, le Conseil fédéral propose au Parlement d'accepter les demandes des gouvernements des Grisons et du Tessin et d'adapter les subventions fédérales en question à l'augmentation du coût de la vie. Une augmentation de 25 pour cent est envisagée, de sorte que les contributions se- raient portées à 3,75 et 2,5 millions de francs. Il s'agit d'une mesure d'urgence limitée à l'aspect financier du problème et n'entraînant aucune modification de fond.
Antrag der Kommission
Die Kommission für Wissenschaft und Forschung beantragt einstimmig, die Aenderung des Bundesgesetzes über Bei- träge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache zu genehmigen.
Proposition de la commission
La Commission de la science et de la recherche propose à l'unanimité d'adopter le projet concernant la modification de la loi fédérale sur les subventions aux cantons des Grisons et du Tessin pour la sauvegarde de leur culture et de leurs langues.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I, Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
97 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
91.005
Ergänzungsleistungen AHV/IV. Jubiläumszulage Prestations complémentaires AVS/AI. . Allocations de jubilé
Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Januar 1991 (BBI 1 913) Message et projet d'arrêté du 30 janvier 1991 (FF | 881) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Allenspach, Berichterstatter: Im Rahmen des Jubiläumsjah- res «700 Jahre Eidgenossenschaft» werden von Bundesrat und Parlament zwei Akzente der Solidarität vorgeschlagen.
700 Millionen Franken sollen als Hilfe den ärmsten Entwick- lungsländern zur Verfügung gestellt werden, insbesondere zu deren Entschuldung, aber auch zur Förderung von Umwelt- schutzprojekten. Damit soll der Solidarität nach aussen, ge- genüber den schwächsten Mitgliedern der Staatengemein- schaft, Ausdruck gegeben werden.
Nicht minder wichtig ist aber auch die Solidarität gegen innen, gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer eigenen Volksgemeinschaft, gegenüber jenen Schweizern und Schweizerinnen, die in existentieller Not leben.
Die Schweiz hat im Laufe der letzten Jahrzehnte ein tragfähi- ges Netz der sozialen Sicherheit aufgebaut. Die hohe Produk- tivität der Volkswirtschaft hat ein auch im internationalen Ver- gleich hohes Niveau der sozialen Sicherheit ermöglicht. Wir wissen indessen, dass nicht alle Einwohner unseres Landes von der wirtschaftlichen Entwicklung im gleichen Masse profi- tiert haben. Um gezielt den wirtschaftlich Schwächsten Hilfe leisten zu können, ist in den sechziger Jahren das Institut der Ergänzungsleistungen geschaffen worden. AHV- und IV-Rent- ner mit geringem Einkommen besitzen im Rahmen der ein- schlägigen Bestimmungen einen Rechtsanspruch auf ergän- zende Zulagen. Diese Ergänzungsleistungen gehören zu den sozialsten und wirkungsvollsten Elementen im Rahmen der sozialen Sicherheit. Sie haben schon vielen Mitbürgern un- endlich viel Not und Sorge abgenommen. Dennoch leben im- mer noch viele Ergänzungsleistungsbezüger in Bedrängnis und verfügen nur über das Notwendigste. Das Jubiläum «700 Jahre Eidgenossenschaft» soll ihnen ermöglichen, sich auch einmal etwas Zusätzliches leisten zu können.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, allen alleinstehenden EL- Bezügern eine einmalige Zulage von 700 Franken auszurich- ten. Bei Ehepaaren würde die Zulage 1400 Franken betragen und pro rentenberechtigtes Kind, das in der EL-Berechnung eingeschlossen ist, wären ebenfalls 700 Franken zur Verfü- gung zu stellen. Diese Jubiläumszulage soll den EL-Bezügern im Monat September ausbezahlt werden. Die Kosten dürften etwa 120 Millionen Franken betragen und würden von der Bundeskasse übernommen.
Die Kommission für soziale Sicherheit hat die Anträge des Bundesrates sehr positiv aufgenommen und beantragt in sel- tener Einstimmigkeit dem Nationalrat, auf den vorgelegten Bundesbeschluss einzutreten und ihn unverändert gutzuheis- sen. Wir bitten Sie eindringlich, diese Geste der Solidarität nicht kleinlich oder profilierungssüchtig zu zerreden.
Wir bitten Sie, den einmaligen Jubiläumszulagen ebenso ein- stimmig wie Ihre Kommission zuzustimmen. Wir appellieren dabei auch an jene Gemeinwesen und Institutionen, die zu- sätzliche Leistungen an die wirtschaftlich schwächsten Glie- der unserer Gemeinschaft ausrichten, nicht formalistisch zu handeln und die Jubiläumszulage, diese einmalige Zulage, bei der Berechnung der bei ihnen geltenden Einkommens- grenzen nicht in Anrechnung zu bringen.
Wir sind uns bewusst, dass wir mit dieser Geste der Solidarität nicht alle erreichen können, die unserer Solidarität bedürfen. Wir wissen auch, dass die Solidarität sich niemals nur in mate- riellen Leistungen erschöpfen darf. Die schwächsten Glieder unserer Gemeinschaft bedürfen auch der mitmenschlichen Anteilnahme. Sie wollen als Menschen von Menschen wahr- und ernst genommen werden. Diese Erwartung können wir nicht mit Gesetzen und finanziellen Zulagen abgelten. Im mit- menschlichen Engagement aller zeigt sich meines Erachtens erst der wahre Geist der Nation.
In diesem Sinne beantragen wir, auf die Vorlage einzutreten und den Jubiläumszulagen an die Bezüger von Ergänzungs- leistungen zuzustimmen.
Mme Pitteloud, rapporteur: Le Conseil fédéral, à l'occasion du 700e anniversaire de la Confédération, a voulu faire un geste vis-à-vis de l'extérieur en votant un crédit spécial d'aide au développement et a voulu faire aussi un geste vis-à-vis de l'intérieur, pour montrer qu'une telle célébration ne se conçoit pas sans un rappel des problèmes sociaux que connaît notre pays. Le Conseil fédéral a donc choisi un cercle de personnes parmi les plus défavorisées, les bénéficiaires de prestations complémentaires de l'AVS et de l'Al, qui ne disposent par
Ergänzungsleistungen AHV/IV. Jubiläumszulage
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mois, après paiement du loyer et des primes d'assurance- maladie et des frais de maladie, que d'à peu près 1100 francs pour une personne et d'à peu près 1700 francs pour un cou- ple. Vous le savez - le message le dit - ces revenus suffisent à peine à couvrir le strict minimum et le Conseil fédéral, cons- cient de cet état de fait, entend soumettre dans le futur la situation de cette catégorie d'assurés à un nouvel examen. En attendant, en vous proposant, à l'occasion du 700e anniver- saire, d'octroyer à toutes ces personnes 700 francs lorsqu'el- les vivent seules et 1400 lorsqu'il s'agit d'un couple, plus 700 francs par enfant s'il est pris en compte dans le calcul de la prestation complémentaire ou s'il a droit à une rente d'orphe- lin, le Conseil fédéral entend montrer qu'il se soucie de ceux qui, chez nous, sont les oubliés de notre bien-être croissant. La commission a voté cet arrêté fédéral à l'unanimité et salué ce geste. Quelques membres ont rappelé que les prestations complémentaires étaient vues au départ comme une solution transitoire et que vingt-cinq ans après leur instauration, les rentes de base ne permettent toujours pas une existence di- gne, d'où le maintien de ces prestations. Faut-il leur donner un caractère durable ou non? Ce n'est pas l'objet du débat d'au- jourd'hui, mais ces questions ont été posées et restent en sus- pens. Le Conseil fédéral exprime dans son message le souhait que les cantons, en cette année de célébration, prennent éga- lement des dispositions appropriées vis-à-vis d'autres catégo- ries de gens dans le besoin, qui ne sont pas touchés par ce geste. Je crois que la commission souhaite également que ce soit le cas. On pourrait penser, par exemple, aux bénéficiaires de prestations d'assistance.
La commission, en tout état de cause, souhaite que ce cadeau ne soit en aucun cas pris en compte par les cantons ou les communes lors de leur calcul d'octroi de prestations, ni par les oeuvres, (Pro Senectute, Pro Infirmis) parce qu'alors ce geste n'aurait plus d'effet. Des recommandations seront faites dans ce sens.
La commission vous propose à l'unanimité de voter cet arrêté dont la votation finale devrait avoir lieu en mai, lors de la ses- sion du jubilé, afin que les bénéficiaires puissent recevoir leur allocation encore cette année.
Keller: Die CVP drückt ihre Freude über diese Botschaft aus und unterstützt den Antrag, den Ergänzungsleistungsbezü- gern dieses Geschenk zu machen.
Es ist ja ein genau umschriebener Kreis von wirtschaftlich Be- nachteiligten, der hier angesprochen wird. Wir sehen in dieser Geste des Bundes so etwas wie das innenpolitische Pendant zu jener aussenpolitischen Vorlage, in der wir an die Entschul- dung und an Umweltschutzprojekte der Dritten Welt einen Bei- trag von 700 Millionen Franken gesprochen haben. Wir hoffen, dass auch auf der Ebene der Kantone und der übrigen Ge- meinwesen diese Geste gut aufgenommen wird und zu wei- teren Gesten führt.
Wir sind uns im klaren, dass wir damit nicht alle erfasst ha- ben, die dieses Geschenk - von ihrer wirtschaftlich schwa- chen Lage her gesehen - verdient hätten. Es gibt noch viele arme Leute in diesem Land ausserhalb des Kreises der Er- gänzungsleistungsbezüger. Und wir dürfen auch daran erin- nern, dass nicht alle in den Genuss von Ergänzungsleistun- gen kommen, die im Grunde genommen unter dem Existenz- minimum leben, weil die Latte selbst für die Anspruchsbe- rechtigung der Ergänzungsleistungen noch sehr hoch liegt. Das deswegen, weil die Abzugsmöglichkeiten für die Mietzin- sen in vielen Teilen unseres Landes immer noch unrealistisch gering sind. Viele kommen also auch im Zustand wirtschaftli- cher Benachteiligung nicht in den Genuss der Ergänzungs- leistungen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Bericht über die Neue Armut in Aussicht steht. Dieser Bericht, wenn er bei uns dann diskutiert wird, sollte die Grundlage bieten, auf diesem Gebiet noch ein mehreres zu tun. Wir stimmen also dieser Vorlage zu.
Ueber den Antrag von Herrn Dietrich haben wir uns nicht ein- gehend ausgesprochen. Ich frage mich, ob sein Anliegen, das sehr sympathisch ist, nicht auf dem Wege eines Postulats rea- lisiert werden könnte.
Was den Antrag Ruf anbelangt, schafft er vor allem eine Diffe- renz, die wir zu diesem Zeitpunkt als nicht sehr förderlich er- achten.
Wir sind der Meinung, dass man die Vorlage, so wie sie jetzt zur Diskussion steht, aus Ueberzeugung unterstützen sollte.
Frau Fankhauser: Zu dieser Jubiläumszulage für Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen kann man den Bundesrat beglückwünschen, weil er anerkennt, dass es in unserem Land, das eines der höchsten Durchschnittseinkom- men der Welt aufweist, zahlreiche Personen gibt, die unter dem Existenzminimum leben. Angenommen wird zurzeit in der öffentlichen Diskussion eine Zahl von mehr als einer hal- ben Million Personen, darunter sehr viele Rentnerinnen und Rentner und auch zahlreiche Alleinerziehende.
Beglückwünschen kann man den Bundesrat auch, weil er in Aussicht stellt, das System der Ergänzungsleistungen zu überprüfen. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass die 1. Säule so ausgestaltet wird, dass sie gemäss dem Verfas- sungsauftrag, die Alters- und Invalidenrente solle den Exi- stenzbedarf decken, tatsächlich dieses Ziel erreicht. Ergän- zungsleistungen sollten nur in Sonderfällen nötig werden, und der Zugang zu diesem Rechtsanspruch sollte so einfach wie möglich gestaltet werden.
Der Bundesrat weist mit Recht auf die Nöte der Bevölkerung hin, die mit der jetzigen Kompetenzregelung nicht tel quel vom Bund mit einer Jubiläumsgabe ein wenig gemildert werden können. Wir haben deshalb eine parlamentarische Initiative eingereicht, die erlauben soll, auch auf die Kinderzulagen eine Ergänzungszulage auszurichten. Mit dem Bundesrat hoffen wir natürlich auf die Einsicht der Kantone und der Gemeinden, damit alle, die an der Grenze zum Existenzminimum oder dar- unter leben, auch etwas von diesem Jubiläumskuchen be- kommen.
Wir bitten den Bundesrat, auch klar zu sagen, dass diese Zu- lage nicht dazu dienen darf, dafür zusätzliche kantonale Lei- stungen zu kürzen, was offenbar in bestimmten Kantonen und Gemeinden bereits geplant war.
Wir bejahen den Antrag von Herrn Dietrich, die Fürsorgelei- stungen für Auslandschweizer auch ein wenig komfortabler zu gestalten.
Ein Geschenk ist gut, Gerechtigkeit ist besser. Was machen Sie, Herr Bundespräsident, im nächsten Jahr? Dieses Bröck- lein aus dem Jubiläumskuchen ist kein tägliches Brot und macht nicht satt. Wir werden uns wohl angewöhnen müssen, von 1992 an, nach den Feierlichkeiten, jedes Jahr ein Jahr der Gerechtigkeit zu feiern. Also nächstes Jahr das Jahr 1 der Ge- rechtigkeit, der guten Existenzgrundlagendeckung, das wäre die logische Folge des heutigen Beschlusses.
Die SP-Fraktion ist selbstverständlich für Eintreten, bejaht die Vorlage und unterstützt den Antrag Dietrich.
Frau Stocker: Die grüne Fraktion unterstützt selbstverständ- lich diese Jubiläumsgabe. Aber mit Geschenken ist es so eine Sache. Sie sagen meistens mehr aus über die Schenkenden als über die Beschenkten. Was sagt die Jubiläumszulage über uns, die Schenkenden, aus?
Wir haben es tatsächlich nicht geschafft, dass 1991 alle Menschen in diesem Lande in einer gesicherten Existenz le- ben können. Das ist eigentlich eine beschämende Feststel- lung. Und diese 700 Franken sind natürlich nur ein Tropfen auf einen heissen Stein; der Betrag kann beliebig erhöht werden, Herr Ruf, aber auch zweimal 700 Franken machen das Pro- blem nicht wesentlich kleiner.
Wir stellen eine ganz bestimmte Gruppe ins Zentrum, nicht etwa alle Armen oder an der Grenze zum Existenzminimum le- benden Menschen in diesem Lande; ich könnte Ihnen Dut- zende von Budgets von alleinerziehenden Frauen vorlegen, die genauso dringend diese 700 Franken benötigen würden. Darum, Herr Dietrich: Ich verstehe ihre sympathische Geste, nun einfach diesen und jenen und den Dritten auch noch Geld zu schicken; nur, Sie wissen selbst, 700 Franken bedeuten für einen Auslandschweizer in Afrika etwas anderes als für einen
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Prestations complémentaires AVS/AI. Allocations de jubile
Auslandschweizer in der BRD. Ich glaube, das müsste auf ei- nem anderen Weg gelöst werden. Die grüne Fraktion wird Ih- ren Antrag nur zum Teil unterstützen.
Verbinden wir doch die Geschenkpackung mit der inneren und äusseren politischen Verpflichtung, dass wir in Zukunft den sozialpolitischen Auftrag zur Existenzsicherung für alle Menschen in unserem Land ernst nehmen. Dann ist diese Ge- schenkpackung ein schönes Geschenk und nicht eine Mogel- packung.
Seiler Hanspeter: Nachdem wir ausserordentlicherweise 700 Millionen Franken für die Entwicklungshilfe gesprochen haben und uns im Zeichen des Jubiläumsjahres die verschie- denen Feierlichkeiten und Aktionen einige Millionen kosten lassen, empfinden wir es mehr als gerechtfertigt, dass man auch die Bezüger von Ergänzungsleistungen den Geburtstag unseres Landes spüren lässt.
Es handelt sich hier um die Kategorie unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die tatsächlich nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Ergänzungsleistungen erhalten ja nur diejeni- gen, deren AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen, um die Grundbedürfnisse abzudecken - kurz gesagt, es handelt sich um die Gruppe der materiell Schwächsten.
Die Vorlage ist einfach, praktikabel, rasch realisierbar, und der zusätzliche administrative Aufwand scheint uns ohne weiteres bewältigbar. Der Gesamtaufwand von etwa 120 Millionen Franken wird den Bundeshaushalt kaum aus dem Gleichge- wicht bringen, hingegen bringen die sieben «Borrominis» dem einzelnen einen willkommenen Zustupf, obwohl er damit auch nicht grosse Sprünge machen kann. Wir bitten Sie, auf die Vor- lage einzutreten und sich den Kommissionsanträgen anzu- schliessen.
Ich nehme noch kurz zu den beiden Anträgen Dietrich und Ruf Stellung. Zum Antrag unseres Kollegen Dietrich: Die Idee scheint uns an sich sympathisch. Wir binden zwar die Aus- landschweizer, die für unser Land, unsere Wirtschaft und un- sere Kulturen wichtige Aussenposten sind, in verschiedenen Veranstaltungen dieses Jubeljahres ein und versuchen, die Beziehungen zwischen ihnen und ihrem Heimatstaat zu stär- ken. Die Aermsten allerdings werden daran nicht teilhaben können. Diese Schweizerinnen und Schweizer im Ausland verdienen es, dass man sie dieses Jubiläumsjahr, diese Bin- dung an ihr Herkunftsland, mit einem Zustupf ebenfalls spüren lässt - 700 000 Franken sollte uns dies wert sein.
Von der Sache her also ja, hingegen zweifeln wir daran, ob das unbedingt der günstigste Weg ist, weil wir damit die Vorlage wieder verzögern und erschweren. Wir werden Differenzen schaffen, und es wäre nicht unbedingt sichergestellt, dass wir rechtzeitig grünes Licht bekämen, um die 700 Franken an die Ergänzungsleistungsbezüger auszuzahlen. Vielleicht findet Herr Dietrich eine andere Form.
Ich habe noch eine persönliche Bemerkung im Zusammen- hang mit dem Antrag Ruf beizufügen. Die 700 Franken haben den Charakter eines Geschenkes, das man im Jubiläums- jahr 1991 eigentlich allen Ergänzungsleistungsbezügern zu- kommen lassen möchte. Bei allem Verständnis für gegentei- lige Argumente bedaure ich, dass man die Auszahlung und damit die Berechtigung auf diese Zulage auf den September begrenzen muss. Wer im letzten Quartal 1991 ergänzungslei- stungsbezugsberechtigt wird, hat damit keinen Anspruch auf diese 700 Franken. Man könnte daraus ableiten, dass die Gruppe der Ergänzungsleistungsbezüger deshalb das Jubilä- umsjahr nur von Januar bis September erleben kann, es endet für sie also Ende September.
Das Argument einer administrativen Erschwernis dürfte an sich hier nicht unbedingt gelten, und die daraus entstehenden bescheidenen Mehrkosten könnte man ja kaum in Betracht ziehen.
In diesem Sinne bekunde ich für den Eventualantrag Ruf eini- ges Verständnis. Ich bitte Sie aber, den Hauptantrag abzuleh- nen; er schiesst eindeutig über das Ziel der Vorlage hinaus. Eine gewisse Grosszügigkeit in dem Sinne, dass man die Er- gänzungleistungsbezüger im Jubiläumsjahr alle gleich be- handelt, lies gleich beschenkt, stünde unserem Staat in die- sem Jahr an sich gut an. Aber da kommt wieder die Frage der Durchführung, der Praktikabilität; aus diesen Gründen muss ich Sie bitten, auch den Eventualantrag Ruf abzulehnen und die Vorlage, wie Sie die Kommission vorschlägt, zu genehmi- gen.
M. Philipona: La commémoration du 700e anniversaire de la Confédération doit être une occasion de réfléchir sur le rôle de la Suisse dans le monde, mais aussi de faire le point sur quel- ques problèmes internes de notre pays.
L'une des tâches importantes d'un Etat c'est certainement de se soucier des plus démunis parmi ses habitants. Nous cons- tatons que la Suisse dispose aujourd'hui d'un réseau de sécu- rité sociale qui, tant sur le plan des risques sociaux que sur ce- lui des prestations, soutient fort bien la comparaison avec ce- lui d'autres Etats. La politique actuelle est axée sur les condi- tions économiques, sociales et démographiques d'une so- ciété en pleine croissance. Nous constatons aujourd'hui que les conditions évoluent et se modifient et nous devons en tenir compte dans l'avenir immédiat.
Il faut bien reconnaître aujourd'hui qu'une partie de la popula- tion reste pauvre. Les spécialistes nous disent qu'elle com- prend 150 000 à 500 000 personnes, selon la définition rete- nue pour la pauvreté. Quoi qu'il en soit, cette réalité indique que le problème du minimum vital pour chacun n'a pas encore été résolu de façon satisfaisante. Nous devons bien constater que de nombreuses personnes ont été et continuent à être confrontées à de très graves et lourdes difficultés financières. Des prestations complémentaires devraient couvrir les be- soins vitaux des bénéficiaires de rentes AVS/AI. A ce propos, il est utile de rappeler qu'on ne considère pas uniquement les recettes dans le calcul du revenu minimal, on y tient également compte des dépenses indispensables, telles celles consa- crées aux loyers, aux assurances-maladie ou aux frais médi- caux.
L'allocation de jubilé dont nous discutons maintenant ne doit pas être une excuse pour se donner bonne conscience face à ce problème ou à d'autres. Nous devons tenter de les résou- dre le plus rapidement possible et de façon durable. Par exem- ple, il n'est qu'à se rappeler combien aujourd'hui la population vieillit, de sorte que le taux de natalité ne suffit plus à maintenir son effectif. Il n'est pas tolérable que les femmes seules avec enfants soient largement surreprésentées dans le groupe classé en dessous du seuil de pauvreté, d'autant que la so- ciété compte sur leurs enfants pour assumer les tâches du troi- sième âge. Le défi à relever n'est pas mince.
C'est donc avec le sentiment, d'une part, qu'il reste des pro- blèmes importants à résoudre et que, d'autre part, l'allocation de jubilé de 700 francs sera un geste de solidarité, sans doute bienvenu pour les bénéficiaires, que le groupe radical démo- cratique votera l'arrêté tel qu'il a été accepté à l'unanimité par la commission.
Meier Samuel: Ich spreche im Namen der LdU/EVP-Fraktion und darf Ihnen die Zustimmung dieser Fraktion bekanntge- ben. Es entspricht auch heute der Tatsache, dass es in unse- rem Land, in unserem sogenannten Wohlfahrtsstaat, noch im- mer Menschen gibt, die sozial benachteiligt und insbesondere finanziell minderbemittelt sind.
Die Einrichtung der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV, wie sie vor rund 25 Jahren geschaffen wurde, hat hier gewiss eine Verbesserung gebracht und sicherlich sehr viel dazu bei- getragen, soziale und finanzielle Notlagen - insbesondere bei AHV- und IV-Bezügern - zu verhindern. Die Statistik zeigt auch, dass es heute rund 160 000 Mitbürgerinnen und Mitbür- ger gibt, die eine Ergänzungsleistung der AHV oder IV bean- spruchen oder beziehen.
Daneben aber - darauf liegt mein Hauptaugenmerk, und die- ser Tatsache dürfen wir uns nicht ganz verschliessen - gibt es
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Ergänzungsleistungen AHV/IV. Jubiläumszulage
Leute, Bedürftige, die eindeutigen Anspruch auf Ergänzungs- leistungen der AHV oder IV hätten, die sich selber aber nicht eingestehen können oder wollen, dieses Almosen anzuneh- men. Hier gibt es - so meine ich - doch eine noch recht hohe Dunkelziffer von Nichtbezügern von Ergänzungsleistungen. Ich bin der Auffassung, und das um so mehr in Anbetracht der eben erwähnten Dunkelziffer, dass - bevor wir überhaupt von einer Jubiläumszulage im CH91-Jahr reden - wir uns vermehrt an die Bedürftigen wenden, die zweifelsohne noch unter uns leben, und zwar an die Bedürftigen, die noch keine Ergän- zungsleistungen beziehen. Es geht darum, dass wir den Zu- gang zum Bezug dieser Ergänzungsleistungen erleichtern, dass wir administrative Probleme und Hürden abbauen und ganz allgemein Erleichterungen für den Zugang zu diesen Er- gänzungsleistungen schaffen.
Ich attestiere hier den Kantonen gewisse Fortschritte in den letzten Jahren: Fortschritte, Anstrengungen, die unternom- men wurden, um eben diese potentiellen Bezugsberechtigten zu erreichen und sie mit den notwendigen Informationen und Aufklärungen zu versehen.
Bei der zur Diskussion stehenden Vorlage handelt es sich um eine gute Vorlage. Das wurde von meinen Vorrednern schon erwähnt. Es handelt sich in einem gewissen Sinne aber auch um einen Kompromiss. Ich bin überzeugt, dass die wirklich Bedürftigen in den Genuss dieser Jubiläumszulage kommen - die wirklich Bedürftigen, die heute schon Ergänzungslei- stungen beziehen. Auf der anderen Seite kann man sich mit gutem Recht fragen, ob man nicht auch andere Kriterien zur Ausrichtung dieses Jubiläumsbeitrages hätte heranziehen können, beispielsweise hätte man alle AHV-Bezüger mit die- ser Zulage beschenken können. Eine andere Variante wäre, dass man nur die IV-Bezüger beschenkt hätte.
Wie dem auch sei: Die Vorlage ist von mir aus gesehen ein gu- ter Kompromiss; er vereinigt das Wünschbare mit dem Mach- baren und berücksichtigt erst noch einen grossen Anteil Ge- rechtigkeit.
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Die Fraktion des Landesrings und der EVP unterstützt die Vorlage, und ich darf Sie im Namen dieser Fraktion bitten, auf die Vorlage einzu- treten und diese zum Beschluss zu erheben.
Präsident: Die liberale Fraktion teilt mit, dass sie der Vorlage zustimmt.
Bundespräsident Cotti: Die Gelegenheit wurde benützt, um eine Reihe von Elementen sozialpolitischer Natur anzuspre- chen, die eigentlich mit dieser Vorlage in keinem direkten Zu- sammenhang stehen.
Ich möchte zuerst diese einzelnen Elemente kurz berühren mit einem Hinweis auf die letzte Bemerkung von Herrn Samuel Meier, der von den verschiedenen Kriterien gesprochen hat: Der Bundesrat glaubt, hier ein Kriterium - die Bezüger der Er- gänzungsleistungen - gefunden zu haben, welches sehr leicht anzuwenden ist, ein Kriterium also, welches ohne grosse administrative Umtriebe einen Grossteil - das muss man Frau Stocker sagen - der tatsächlich oder der besonders Bedürftigen in diesem Land betrifft. Es ist aber selbstverständ- lich so, dass damit auch ersichtlich wird, dass wir trotz solider Sozialversicherung diesen Weg weitergehen müssen. Dieser Schritt ist ja wirklich kein Aufbau; er ist eine Geste zu einem be- sonderen Jubiläum. Der weitere Aufbau kommt ja demnächst mit der 10. AHV-Revision, bei der z. B. die Bezüger von kleinen Renten eindeutig in eine bessere Stellung versetzt werden sol- len.
Sie haben vor einer Woche dem «Geschenk» an die Dritte Welt zugestimmt. Der Bundesrat hat eine Parallele schaffen wollen zu Bedürftigen in der Schweiz. Dies ist mit dieser Formel ge- macht worden. Frau Fankhauser, ich kann Sie beruhigen: Vom Bundesrecht her wird es keine Verrechnung dieses Be- trages mit anderen Leistungen geben. Vorbehalten muss na- türlich das kantonale Recht bleiben, welches hier eventuell ge- wisse zusätzliche Massnahmen vorsieht.
Ich benutze die Gelegenheit, um zu sagen, dass den allfälligen zusätzlichen Kategorien von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die mit Recht auch in den Genuss eines solchen Geschenkes
hätten kommen können, die aber von Bundesseite her nur schwer zu erfassen sind, möglicherweise durch entspre- chende - wie soll ich sagen - Aktionen der Kantone und der Gemeinden geholfen werden könnte. Wir haben uns in diese Probleme nicht einzumischen. Aber es wäre dennoch durch- aus schön, wenn im Jahre des Geburtstages der Schweiz viel- leicht Gemeinden und Kantone auch in diese Richtung gehen könnten.
Damit möchte ich Ihnen danken. Es ist ja selbstverständlich, dass es gegen eine solche Vorlage keine Opposition gibt. Aber ich glaube, es ist ein schönes Zeichen der Solidarität in diesem Jahre des Geburtstages.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Dietrich AHV und IV sowie einen Beitrag an die Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer
Titre Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Dietrich ... à l'AVS et à l'Al et d'une contribution au titre des prestations d'assistance aux Suisses de l'étranger
Verschoben (siehe Entscheid bei Art. 1) Renvoyé (voir décision à l'art. 1)
Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Dietrich Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 (neu)
Für Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer gemäss Bun- desbeschluss vom 21. März 1973 werden im Jubiläumsjahr zusätzlich 700 000 Franken zur Verfügung gestellt.
Antrag Ruf
Personen, die für den November 1991 eine .... beziehen, er- halten zweimal eine Jubiläumszulage, auszahlbar in den Mo- naten November und Dezember 1991. Sie beträgt je Auszah- lung: ...
Eventualantrag Ruf (falls Hauptantrag abgelehnt wird) Personen, die für den Dezember 1991 eine ....
Art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
N 14 mars 1991
Prestations complémentaires AVS/AI. Allocations de jubilé 528
Proposition Dietrich
Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2 (nouveau)
Il est versé en 1991 un montant supplémentaire de 700 000 francs au titre des prestations d'assistance aux Suisses de l'étranger au sens défini par la loi du 21 mars 1973.
Proposition Ruf
.... au mois de novembre 1991, .... à l'AVS/AI, obtiennent par deux fois une allocation du 700e payable l'une en novembre et l'autre en décembre 1991. L'allocation s'élève à: ...
Proposition subsidiaire Ruf (en cas de rejet de la proposition principale) .... au mois de décembre 1991
Dietrich: Ich spreche als Vizepräsident der Stiftung für die Auslandschweizer. Diese Stiftung wird massgeblich mitfinan- ziert von der Schweizerischen Bundesfeierspende Pro Patria, und in diesem Zusammenhang bin ich auch Mitglied des Aus- landschweizerrates.
An der letzten Tagung des Auslandschweizerrates wurde von verschiedenen Schweizern im Ausland, Mitgliedern des Ra- tes, die Frage nach der Solidarität mit den Auslandschweizern aufgeworfen.
Die Vorstellungen in unserem Land sind bei vielen Leuten doch immer noch so: Auslandschweizer, das ist der reiche Onkel in Amerika. Es gibt viele Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, denen es gar nicht so gut geht.
Bis Ende 1973 haben die Kantone und die Gemeinden, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, in unterschiedlicher Weise hilfsbedürftige Schweizer im Ausland unterstützt. Mit dem Bundesgesetz vom 21. März 1973 über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer wurde die Rechtsstellung der Ausland- schweizer in der Fürsorge wesentlich verbessert. Das Gesetz überträgt die Fürsorgepflicht für Auslandschweizer dem Bund und ermöglicht damit eine rechtsgleiche Behandlung der Hilfsbedürftigen.
Nach dem Gesetz erhalten Schweizer Bürger, die ihren Wohn- sitz im Ausland haben oder sich seit mehr als drei Monaten dort aufhalten, Fürsorgeleistungen dann, wenn sie ihren Le- bensunterhalt nicht hinreichend aus eigenen Kräften und Mit- teln, Beiträgen Privater oder Hilfeleistungen des Aufenthalts- staates bestreiten können. Die Leistungen des Bundes kön- nen in der Ausrichtung von Barhilfen zur Bestreitung des Le- bensunterhaltes bestehen, zum Teil auch in der Uebernahme der Heimreisekosten, wenn die Heimkehr im wohlverstande- nen Interesse des Hilfsbedürftigen oder seiner Familie liegt.
Für die Unterbringung und Betreuung der heimgekehrten Auslandschweizer, welche der Hilfe bedürfen, sind die Kan- tone zuständig. Der Bund vergütet ihnen jedoch die Kosten für die ersten drei Monate.
Die Gesuchsbehandlung geht folgendermassen vor sich: Wer eine Fürsorgeleistung im Ausland beansprucht, hat sich bei der entsprechenden diplomatischen oder konsularischen Ver- tretung zu melden. Dort werden die Gesuche bearbeitet. In dringenden Fällen können Hilfen direkt gewährt werden. Nor- malerweise geht das Gesuch aber an das Bundesamt für Poli- zeiwesen im Justiz- und Polizeidepartement, das über den entsprechenden Kredit verfügt.
Im Budget 1991 sind für die Fürsorgeleistungen an Ausland- schweizer 5,85 Millionen Franken eingesetzt. Letztes Jahr wurden 1229 Fürsorgefälle bearbeitet und entsprechende Mit- tel gesprochen.
Schwerpunktstaaten sind Italien, Frankreich, Spanien, Brasi- lien, andere Staaten in Südamerika, die USA und Indien.
Es sind auch noch einige hundert Leute - es sind immer weni- ger -, die während des Zweiten Weltkriegs Schäden erlitten haben und aus diesem Kredit Unterstützungsbeiträge erhal- ten.
Auch auf privater Seite besteht ein Solidaritätsfonds für Aus- landschweizer. Dort werden Schäden zum Teil vergütet oder Beiträge geleistet bei Schäden infolge Krieg, Verstaatlichung, Unruhen oder wegen unverschuldeter Ausweisung.
Ich möchte beantragen, dass im Sinne der Solidarität auch den Auslandschweizern gegenüber eine einfache Lösung ge- funden wird, indem der bestehende Kredit - es ist ein sehr un- orthodoxer, aber auch unbürokratischer Vorschlag - um 700 000 Franken aufgestockt wird.
Herr Bundesrat Ogi hat gestern immer von den Tausenden von Millionen Franken gesprochen im Zusammenhang mit der Neat. Hier handelt es sich also um 0,7 Millionen Franken. Es wäre, Frau Stocker, nicht die Meinung, dass hier auch nach Kopfzahl 700 Franken ausbezahlt würden, sondern es müsste nach Mass geschehen. Es wäre die Aufgabe der Konsulate, der Vertretungen im Ausland - dank ihrer Intelligenz und Flexi- bilität -, hier nach Mass Beiträge auszurichten. Es ist ganz klar, dass irgendwo in Südamerika, wo einer, ein Hilfsbedürftiger, vielleicht 100 Franken im Monat bekommt, 50 Franken eine grosse Hilfe sind, wenn er sie zusätzlich bekommt. In einem andern Land müsste es mehr sein; das wäre also flexibel zu handhaben.
Sie haben nun von meinen Anträgen Kenntnis bekommen: 700 000 Franken. Die Rechtsbasis, das Gesetz vom 21. März 1973, ist vorhanden.
Ich bitte Sie, für diese hilfsbedürftigen Auslandschweizer die Fürsorgebeiträge in Höhe von 700 000 Franken zu bewilligen - für Landsleute, die im Ausland Not leiden.
Ruf: Mein Antrag schlägt Ihnen zur Hauptsache die zweima- lige anstatt der einmaligen Entrichtung der Jubiläumszulage an Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vor. Dane- ben ist eine Verschiebung des für die Erfassung der Berechtig- ten massgeblichen Monats vom September auf den Novem- ber 1991 vorgesehen, und entsprechend soll die Auszahlung der zwei Jubiläumszulagen in den Monaten November und Dezember erfolgen.
Als ich das erste Mal davon hörte, der Bundesrat wolle im Jubi- läumsjahr für Entwicklungsländer 700 Millionen Franken, für die wirtschaftlich Schwachen im eigenen Land aber nur 120 Millionen Franken ausgeben, war meine spontane Reak- tion: Das ist doch wirklich schäbig!
Tatsächlich liegt hier ein völlig unverständliches Missverhält- nis vor. Nur gut ein Sechstel des Geldes, das aus dem glei- chen Anlass ins Ausland fliesst, soll zum Jubiläum der Eidge- nossenschaft in dieser selbst für Bedürftige ausgegeben wer- den. Ich stelle mit dieser Bemerkung nicht die Hilfe für Entwick- lungsländer in Frage, sondern ich möchte betonen, wie gross die soziale Not auch im eigenen Lande ist. Das Parlament muss deshalb bei dieser Vorlage korrigierend eingreifen.
Ich erlaube mir, Ihnen eine Kernaussage aus der bundesrätli- chen Botschaft in Erinnerung zu rufen. Auf Seite 3 steht zur Be- urteilung der Ausgangslage: «Wenn man einen solchen An- lass begeht, soll man sich auch der sozialen Probleme in un- serem Lande bewusst sein. Es gibt in der Schweiz Personen- kategorien, die von der guten wirtschaftlichen Entwicklung un- seres Landes nur wenig profitiert haben und teilweise ein Le- ben lang schwere finanzielle Probleme zu tragen hatten. Wirt- schaftliche Schwäche äussert sich verstärkt im Alter und bei Invalidität.»
570 000 Menschen in unserem Lande sind nach neuesten Schätzungen und Publikationen von der Neuen Armut betrof- fen, leben also an der Existenzgrenze oder darunter. Für ein so reiches Land wie die Schweiz ist dies mehr als nur ein Armuts- zeugnis; es ist schlicht eine Schande!
Leider kann man all die Betroffenen schlecht gesamthaft erfas- sen. Dies ist hingegen - das war auch das Auswahlkriterium des Bundesrates - problemlos bei den Bezügern von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen möglich. Gerade diese meist äl- teren Mitmenschen haben vielfach ein schweres Leben hinter sich. Die meisten von ihnen haben unserem Land ihr Leben lang treu gedient. Im Zweiten Weltkrieg erbrachten sie grosse Opfer für die Verteidigung der Heimat, sei es an der Grenze oder zu Hause im harten Alltag.
Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch die Invaliden trifft es besonders hart, wenn ihre Einkünfte nur für das Nötig- ste reichen, sie jeden Franken zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben, und sie sich an ihrem Lebensabend kaum einmal eine kleine Freude gönnen können. Nicht ganz
Ergänzungsleistungen AHV/IV. Jubiläumszulage
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zu Unrecht müssen sie manchmal den subjektiven Eindruck haben, vom Staat vernachlässigt zu werden, Menschen zweiter Klasse zu sein, ja aufs Abstellgeleise geschoben zu werden.
Der vom Bundesrat beantragte Jubiläumsbeitrag geht zweifel- los in die richtige Richtung, ist jedoch vor dem Hintergrund der Dimension der sozialen Not völlig ungenügend. Deshalb be- antrage ich Ihnen eindringlich, die Jubiläumszulage diesen besonders Bedürftigen zweimal - je im November und im De- zember 1991 - auszuzahlen! Der zweite Beitrag wäre auf diese Art zudem noch ein schönes Weihnachtsgeschenk.
Ich gehe mit den verschiedenen Vorrednern völlig einig darin, dass mit diesen Geschenken die Probleme der sozial Schwä- cheren keinesfalls gelöst werden. Es ist unsere vordringliche Aufgabe - namentlich demnächst im Rahmen der 10. AHV- Revision -, für substantielle Verbesserungen zu sorgen. Dabei denke ich zum Beispiel an eine Erhöhung der Minimalrenten. Weshalb die beantragte Verschiebung des für die Erfassung massgeblichen Monats vom September in den November? Kollege Seiler hat auf die Gründe bereits hingewiesen. Ganz einfach deshalb, weil damit voraussichtlich bei der Verschie- bung um zwei Monate rund 350 Alleinstehende und etwa 80 Ehepaare mehr anspruchsberechtigt wären.
Die finanziellen Auswirkungen der Verdoppelung und der Ver- schiebung wären, verglichen mit den meisten übrigen Staats- ausgaben, bescheiden. Die Aufwendungen würden gesamt- haft betragen: für die Alleinstehenden nach Berücksichtigung meines Antrages 188,49 Millionen Franken statt der vorge- schlagenen 94 Millionen, für Ehepaare 48,224 Millionen statt 24 Millionen und für Waisen und Kinder 4 Millionen statt 2 Mil- lionen. Total ergäbe dies 240,714 Millionen Franken anstatt 120 Millionen, also gut eine Verdoppelung. Dieser Betrag wäre immer noch nur - ich betone dies ausdrücklich - etwas mehr als ein Drittel so hoch wie die 700 Millionen Franken für die Entwicklungsländer, also bestimmt nicht übertrieben hoch.
Ich rufe Sie auf: Haben Sie doch ein Herz für die Bedürftigen im eigenen Lande! Seien Sie aus Anlass des 700-Jahr-Jubiläums der Eidgenossenschaft mit ihnen solidarisch und grosszügig! Stimmen Sie meinem Antrag zu! Die Betroffenen werden es Ih- nen zu danken wissen.
Zeitliche Probleme dürften sich weder aufgrund meines Haupt- noch meines Eventualantrages ergeben. Wie Sie wis- sen, behandelt der Ständerat die Vorlage erst nächsten Mitt- woch. Es wird also heute keine Differenz geschaffen. Zudem kann ich mir schwerlich vorstellen, dass die kleine Kammer eine Erhöhung ablehnen würde.
Ich bitte Sie nochmals eindringlich um Zustimmung.
Allenspach, Berichterstatter: Ich spreche zuerst zum Antrag Ruf zu Artikel 1:
Man kann sich fragen, ob man den Betrag nicht auch verdreifa- chen könnte: Selbstverständlich würden die Empfänger auch den dreifachen Betrag entgegennehmen. Aber weshalb hat der Bundesrat 700 Franken vorgeschlagen und nicht 1000 Franken und nicht 500 Franken? Er wollte eben mit 700 Franken den Charakter dieser ausserordentlichen Jubilä- umszulage unterstreichen.
Wenn wir dem Antrag Ruf folgen, würden wir diese Idee aufge- ben und kämen zu einer allgemeinen, einmaligen Sozialzu- lage, und diese könnte man kaum mehr mit dem Jubiläums- jahr begründen.
fällt, nichts zu gewähren und jenem, der Ergänzungleistungen bezieht, 2800 Franken auszurichten. Da könnte beispiels- weise der sogenannt Bessergestellte letztlich etwa 2500 Fran- ken weniger Einkommen haben als jener, den man als Ergän- zungsleistungsbezüger bezeichnet. Das könnte zu neuen Wellen der Unzufriedenheit Anlass geben. Ich würde eine sol- che Unzufriedenheit jedenfalls durchaus begreifen.
Der Antrag Ruf lag in der Kommission nicht vor. So wie ich die Behandlung der Vorlage in der Kommission habe verfolgen können, würde ich annehmen, dass die Kommission diese Verdoppelung der Jubiläumszulage ablehnen würde.
Es scheint mir wichtig, dass wir diese Zulagen auf den referen- dumsrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt ausrichten und nicht bis zum Jahresende zuwarten. Es könnte von Berechtig- ten als etwas schäbig angesehen werden, im Frühjahr eine Zu- lage zu versprechen, aber diese Zulage dann bis Ende Jahr hinauszuzögern. Das Argument, dass es Zulageberechtigte gäbe, die keine Jubiläumszulage mehr bekommen, ist hinzu- nehmen, weil es auf der anderen Seite ebenso viele gibt, die im Dezember keine Zulage mehr bekommen, weil sie im De- zember nicht mehr leben, die aber im September, Oktober oder im November noch gelebt haben und gerne die Zulage gehabt hätten. Ich glaube, wir sollten gerade jenen diese letzte Freude nicht etwa dadurch entziehen, dass wir die Zulagen erst im Dezember ausrichten. Aus solchen Erwägungen scheint eine Zulagenausrichtung im September durchaus ver- tretbar, und die Kommission hat sich solchen Ueberlegungen angeschlossen.
Zum Antrag von Herrn Dietrich zu Absatz 2: Er lag in der Kom- mission ebenfalls nicht vor. Herr Dietrich bezieht sich auf das Bundesgesetz vom 21. März 1973 über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer. In diesem Gesetz sind die Bezugsbe- rechtigten und die Zulagen, die ausgerichtet werden können, klar umschrieben. Artikel 8 bestimmt Art und Mass dieser Fürsorgeleistungen. Sie richten sich nach den besonderen Verhältnissen des Aufenthaltsstaates unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines sich dort aufhal- tenden Schweizers. Im Jahre 1989 sind 4,9 Millionen Franken Fürsorgeleistungen unter diesem Titel ausbezahlt worden. Im Jahre 1990 waren es 5,1 Millionen Franken, und für das Jahr 1991 sind 5,85 Millionen Franken budgetiert. Auslandschwei- zer in Frankreich und in der Bundesrepublik erhalten diese Fürsorgeleistungen nicht, weil mit diesen beiden Ländern be- sondere Fürsorgeabkommen bestehen. Diese Ausland- schweizer würden vom Antrag Dietrich nicht erfasst.
Der Antrag Dietrich will den bestehenden Budgetkredit für das Jahr 1981 von 5,85 Millionen Franken auf 6,55 Millionen erhö- hen. Die Rechtsgrundlage über die Höhe der Fürsorgeleistun- gen wird nicht geändert. Deshalb erweckt der Antrag Dietrich bei Auslandschweizern Illusionen. Der einzelne erhielte kei- nen Rappen mehr als bisher, weil seine Fürsorge weiterhin nach bisheriger Rechtsordnung, die der Antrag Dietrich nicht verändert, bemessen würde. Wenn es mehr Fürsorgefälle gibt und der Budgetkredit nicht ausreicht, werden wir auf dem Wege des Nachtragskredites eine entsprechende Auf- stockung vornehmen.
Wir dürfen keine Illusionen wecken, dürfen den Ausland- schweizern keine Geste der Solidarität vortäuschen und eine Erhöhung eines Budgetkredites vornehmen im Bewusstsein, dass der einzelne keinen Rappen mehr erhält. Herr Dietrich hat in seinem Antrag ausdrücklich von Fürsorgeleistungen ge- sprochen und nicht etwa von Jubiläumszulagen. Für Jubilä-
Prestations complémentaires AVS/AI. Allocations de jubilé
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N 14 mars 1991
umszulagen fehlt im bisherigen Gesetz eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Will man mit einer Erhöhung der Budgetkredite die Verwaltung beauftragen, das Geld grosszügiger auszugeben, als sie das bis anhin getan hat? Soll sie die gesetzlichen Grundlagen viel grosszügiger interpretieren, als das bis anhin geschehen ist? Davor möchte ich warnen. Wir sollten nicht dazu übergehen, nach Massgabe der Budgetkredite einfach mehr auszugeben, weil Budgetkredite vorhanden sind und, wenn die Budgetkre- dite ausgeschöpft sind, eben nichts mehr auszubezahlen oder Leistungen zu kürzen. Eine solche finanzpolitische Praxis wäre verhängnisvoll, wir sollten Sie nicht mit dieser Vorlage einführen.
Wenn wir im Jahre 1991 plötzlich bei den Fürsorgeleistungen eine andere, eine grosszügigere Praxis einführen wollten, weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, müssten sie 1992 wieder zurückgenommen werden; auch das würde Un- ruhe und Ungerechtigkeiten schaffen. Wenn wir den bedürfti- gen Auslandschweizern etwas zukommen lassen wollen, müssen wir eine andere Rechtsgrundlage schaffen. Es müsste ein besonderer Bundesbeschluss geschaffen werden oder ein besonderer Artikel, der genau umschreibt, wer was, unter welchen Bedingungen bekommt. Das fehlt im Antrag von Herrn Dietrich; deshalb ist er meines Erachtens ausge- sprochen wirkungslos.
Wenn der Bundesrat diese Frage aufnehmen möchte und zu- handen der Auslandschweizer eine Geste tun möchte, dann sollte er dies in einem besonderen Antrag tun, sollte er eine besondere Vorlage einbringen. Ich bin sicher, dass die Kom- mission für soziale Sicherheit einem solchen Anliegen durch- aus wohlwollend gegenüberstehen würde.
Aus diesen Gründen sind gegenüber dem Antrag Dietrich grosse Bedenken am Platz, weil er sozial nichts bringt, Illusio- nen weckt und eine Praxis einführen könnte, die finanzpoli- tisch fehlerhaft wäre.
Mme Pitteloud, rapporteur: Je serai brève, en ce qui concerne ces deux propositions qui n'ont pas été discutées en commission. Comme on vous l'a dit, M. Ruf voudrait doubler l'allocation de jubilé. A mon avis, il fait un peu de surenchère, c'est normal: on court toujours un peu le risque, lorsqu'on fait un geste, de susciter une nouvelle demande. Je crois qu'il faut prendre ce geste pour ce qu'il est, c'est-à-dire un geste ponc- tuel, à ne pas confondre avec une mesure de politique sociale et qui n'a nullement la prétention de régler les problèmes des bénéficiaires de prestations complémentaires. On peut sou- haiter avec M. Ruf que la situation difficile de ces personnes soit non seulement enfin reconnue mais qu'on s'attelle sérieu- sement à en modifier les fondements et à l'améliorer. On n'y parviendra pas en doublant cette allocation spéciale.
En ce qui concerne la date de versement de cette allocation, on a tout simplement voulu choisir la date la plus proche possi- ble. C'est une allocation de jubilé, ce n'est pas une allocation de Noël, je le rappelle, et l'administration nous a aussi rendus attentifs au fait qu'en fin d'année, avec les bouclements de comptes, la surcharge de travail est grande. A partir d'octobre commence le travail en vue d'établir le nombre des nouveaux bénéficiaires de prestations complémentaires, la fin de l'an- née n'est donc pas une période favorable. Vous trancherez sur cette proposition.
La proposition Dietrich part aussi d'une bonne intention, mais le président vous a expliqué qu'elle pose des problèmes com- plexes. Il s'agirait en effet d'augmenter un poste du budget or- dinaire d'un montant de 700 000 francs, poste qui est utilisé au titre de la loi fédérale sur les aides aux Suisses de l'étranger et qui sert à venir en aide à nos compatriotes grâce à des presta- tions d'assistance. Ces aides sont très différenciées. Elles sont parfois ponctuelles et uniques, parfois à plus long terme, men- suelles, et elles s'adressent à des catégories de personnes très différentes. Les montants de ces aides varient bien sûr en fonction des conditions du pays où elles sont versées, de l'in- flation, etc. Ainsi, par exemple, 5,1 millions ont été dépensés en 1990 pour venir en aide à 1229 personnes qui ne sont d'ail- leurs pas toutes des rentières. Il paraît donc difficile, en versant 700 000 francs au titre de ces aides, d'atteindre le but recher-
ché, c'est-à-dire de faire un geste en faveur des plus démunis en ciblant un cercle de bénéficiaires bien précis. Les bénéfi- ciaires de prestations d'assistance, à l'intérieur du pays, ne touchent rien, je vous le rappelle, avec la proposition du Conseil fédéral. Ils toucheraient quelque chose à l'extérieur du pays, en revanche, avec la proposition de M. Dietrich. Nous risquons là de créer une injustice.
Je dirai néanmoins que l'idée est sympathique. Le Conseil fé- déral sera peut-être d'accord d'envisager de faire un geste aussi pour les Suisses de l'étranger en difficulté - mais cela devrait alors faire l'objet d'une proposition distincte - et de ten- ter de cibler un cercle de bénéficiaires aussi précis que possi- ble. En effet, je le répète, il faut absolument que cet arrêté soit adopté par les deux Chambres au cours de cette session pour que le cadeau n'arrive pas trop tard. C'est pourquoi vous vous déterminerez sur ces propositions aussi en fonction de cela.
Ruf: Ich möchte nur kurz auf den Vorwurf von Herrn Allens- pach eingehen, mein Antrag verändere den Charakter der Vor- lage, da der Betrag von 700 Franken Bestandteil der Symbolik dieses Geschäfts sei. Wenn Sie meinen Antrag lesen, dann stellen Sie fest, dass diese Symbolik weiterhin vollumfänglich zum Ausdruck kommt. Der Antrag lautet: «Personen, die für den November 1991 eine monatliche Ergänzungsleistung .... beziehen, erhalten zweimal eine Jubiläumszulage, auszahlbar in den Monaten November und Dezember 1991. Sie beträgt je Auszahlung: .... » Dann kommen die Beträge gemäss Bot- schaft des Bundesrates.
Der Charakter und die Symbolik der Vorlage bleiben somit vollständig erhalten. Angesichts des dringenden Bedürfnisses der Anspruchsberechtigten aber ist die zweimalige Entrich- tung mehr als nur gerechtfertigt!
Erste Abstimmung - Premier vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Dietrich
57 Stimmen 36 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für den Antrag der Kommission offensichtliche Mehrheit Für den Antrag Ruf Minderheit
Ruf: Ich habe vorhin nicht zu meinem Eventualantrag gespro- chen, weil ich meinen Hauptantrag natürlich nicht entwerten wollte. Nur kurz einige Bemerkungen zu den zahlenmässigen, finanziellen Auswirkungen der beantragten Verschiebung des für den Kreis der Anspruchsberechtigten massgeblichen Mo- nats vom September auf den Dezember 1991.
Die Gründe sind dargelegt worden: Es handelt sich um eine Frage der Gerechtigkeit, dass alle Bedürftigen, die im laufen- den Jubiläumsjahr anspruchsberechtigt werden, auch wirk- lich in den Genuss dieser Zulage kommen können. Dadurch ergäbe sich, gestützt auf die voraussichtlichen Zuwachszah- len der Botschaft, bei zusätzlich 525 alleinstehenden Perso- nen in den Monaten September bis Dezember ein Mehrbetrag von 367 500 Franken. Man geht überdies von rund 120 Ehe- paaren aus, die zusätzlich anspruchsberechtigt werden. Dies ergäbe einen Betrag von 168 000 Franken, gesamthaft also 535 500 Franken - eine bescheidene Summe, so scheint mir angesichts der gesamten Staatsausgaben. Denken Sie nur an die 14 Milliarden für die Neat, die wir gestern beschlossen ha- ben. Ich bin überzeugt, dass sich technisch keinerlei Pro- bleme ergeben, auf Ende Jahr hin die Auszahlung vorzuneh- men.
Es ist sicherlich nicht in Ordnung, den im letzten Vierteljahr neu Bezugsberechtigten kein Geschenk machen zu wollen. Die Gegenargumente von Herrn Allenspach sind wenig über- zeugend. Ich bin sicher, dass die Berechtigten nach Ablauf der Referendumsfrist im September gerne warten bis Ende Jahr - sie wissen, sie bekommen den Jubiläumsbeitrag noch im Ju- biläumsjahr selbst. Und zufälligerweise - da wären alle froh - wäre er noch kurz vor Weihnachten zu erwarten, was sicherlich manchen noch besonders freuen würde.
Ich bitte Sie daher, diesem Eventualantrag aus Gerechtigkeits- gründen zuzustimmen.
Bund und Kantone. Aufgabenteilung
Dritte Abstimmung - Troisième vote Für den Antrag der Kommission Für den Eventualantrag Ruf
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Titel - Titre
Präsident: Mit Ihrem Entscheid zu Artikel 1 entfällt der Antrag Dietrich zum Titel.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Dietrich Der Bund finanziert die Jubiläumszulage und den Fürsorge- beitrag aus allgemeinen Bundesmitteln.
Art. 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Dietrich Le Confédération assume le financement de l'allocation et de la contribution par prélèvement sur ses ressources générales.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission (Siehe Entscheid bei Art. 1) Adopté selon la proposition de la commission (Voir décision à l'art. 1)
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
95 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.039
Bund und Kantone. Aufgabenteilung. Zweites Paket Confédération et cantons. Répartition des tâches. Second train de mesures
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 26 hiervor - Voir page 26 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 4. März 1991 Décision du Conseil des Etats du 4 mars 1991 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Art. 12 Abs. 3 Bst. e Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 12 al. 3 let. e Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Fierz, Berichterstatter: In der wesentlichsten Differenz in die- sem Gesetz ist uns der Ständerat entgegengekommen, näm- lich, dass die Hochschulangehörigen in der Hochschulkonfe- renz vertreten sein sollen.
Zu den verbleibenden Differenzen, hier zu Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e: Dort wurde «die nachhaltige Förderung der Zu- sammenarbeit» im Bereiche der Lehre und Forschung gefor- dert. Der Ständerat hält uns entgegen, dass diese Forderung ja schon in Absatz 2 festgehalten ist, und die Kommission fügt sich diesem Entscheid mit 14 zu 2 Stimmen.
Ich möchte noch die Motivation unseres Entgegenkommens in der Kommission bekanntgeben: Wenn das Gesetz jetzt für die nächste Beitragsperiode in Kraft treten muss, so müssen wir es heute verabschieden; deshalb wollen wir entgegen- kommend sein und uns bei dieser Differenz dem Ständerat an- schliessen.
Mme Déglise, rapporteur: Je relève tout d'abord qu'à l'article 12 le Conseil des Etats s'est rallié à la proposition du Conseil national.
Pour ce qui est de la lettre e de l'article 12, le Conseil des Etats maintient sa décision de la biffer. La commission a discuté de ce problème et elle est d'accord de se rallier au Conseil des Etats étant donné que, finalement, le contenu de cette lettre e figure déjà dans l'alinéa 2.
C'est aussi afin de permettre l'entrée en vigueur de la loi pour la nouvelle période de subventionnement que la commission a admis qu'il fallait éliminer cette divergence.
Angenommen - Adopté
Art. 15 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 15 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Fierz, Berichterstatter: Bei Artikel 15 hat unser Rat alle vier Jahre eine regelmässige Berichterstattung gefordert. Der Ständerat will den Passus streichen. Herr Bundespräsident Cotti versichert uns, dass wir sowieso - aufgrund der Vorschrif- ten im Forschungsgesetz und im ETH-Gesetz - regelmässig Bericht erhalten werden, so dass wir auch auf diese Bestim- mung verzichten dürfen.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 2 Stimmen Zustimmung zum Ständerat.
Mme Deglise, rapporteur: A l'article 15, notre conseil propo- sait que le Conseil fédéral fournisse à l'Assemblée fédérale, en principe tous les quatre ans, un rapport sur la situation de la politique universitaire du pays. Le Conseil des Etats demande de biffer cette obligation. Il estime qu'elle n'est pas indispensa- ble, d'autant plus que le Conseil fédéral doit établir des rap- ports selon la loi sur les EPF et sur celle de la recherche. Notre commission a admis cette façon de voir et a accepté la propo- sition du Conseil des Etats.
Angenommen - Adopté
Art. 18 Antrag der Kommission Art. 5a Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18 Proposition de la commission Art. 5a al. 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Fierz, Berichterstatter: Dort wollten wir den Wissenschaftsrat auf höchstens 20 Mitglieder beschränken. In der Kommission bestand darüber ein sehr starker Wille. Der Rat ist uns gefolgt.
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Anno
Band
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Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.005
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1991 - 08:00
Date
Data
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524-531
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