E 24 janvier 1991
48
Postulat Jelmini
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
28 Stimmen (Einstimmigkeit)
Ad 90.031
Motion des Nationalrates (Kommission) Beamtengesetz. Totalrevision Motion du Conseil national (Commission) Statut des fonctionnaires. Révision totale
Wortlaut der Motion vom 2. November 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament so bald als möglich eine Vorlage für eine Totalrevision des Beamtenge- setzes vom 30. Juni 1927 zu unterbreiten. Mit der Revision sollen insbesondere die folgenden Zielset- zungen angestrebt werden:
Zeitgemässe Ausgestaltung der Dienstverhältnisse im Sinne einer grösseren Flexibilität;
Schaffung eines Lohnsystems, das u.a. Möglichkeiten vor- sieht für eine bessere Berücksichtigung
der persönlichen Leistungen,
der regionalen Lohnunterschiede,
der Arbeitsmarktlage;
Förderung der Personalentwicklung;
Festlegen einer Kompetenzordnung, die eine wirksame Per- sonalführung ermöglicht.
Texte de la motion du 2 novembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aussitôt que possi- ble un projet de révision de la loi fédérale sur le statut des fonc- tionnaires du 30 juin 1927. Par ladite révision, les objectifs suivants doivent être en parti- culier réalisés:
aménagement opportun des rapports de service dans le sens d'une plus grande flexibilité;
création d'un système de récompense qui prévoie entre au- tres possibilités une meilleure considération
de la prestation personnelle,
des différences de salaire régionales,
de la situation du marché de l'emploi;
promotion de la politique du personnel;
fixer un ordre de compétences qui permette une gestion du personnel efficace.
Miville, Berichterstatter: Diese Motion ist in der Kommission ausgiebig diskutiert worden. Diese Wunschliste von fast weih- nächtlicher Dimension hat in unserer Kommission zu einer Minderheitsauffassung geführt, sie sei nur als Postulat zu überweisen. Die schwache Mehrheit aber, 5 zu 4 Stimmen, empfiehlt ihnen doch, dem Vorstoss die Qualität einer Motion zu verleihen, und zwar aus verschiedenen Gründen:
Die Begehren, die hier erhoben werden, sind - obwohl sie sehr weit gefasst sind, obwohl sie der Gefahr erliegen, da und dort nicht oder nicht so rasch verwirklicht werden zu können - im Grundsatz vertretbar.
Sie kommen dem Begehren nach einer vermehrten Berück- sichtigung einer Leistungskomponente, auf die von einer grossen Minderheit im Nationalrat Wert gelegt worden ist, ent- gegen.
Wir sollten - das ist meine persönliche Auffassung - dem Nationalrat nicht mehr als nötig schulmeisterlich entgegentre- ten. Wenn der Nationalrat aufgrund einer Debatte, die man schon gelesen haben muss, um zu verstehen, wie er zu dieser Motion gelangte, zur Ueberzeugung kam, es seien diese For- derungen dem Bundesrat und der Verwaltung im Sinne einer Motion vorzutragen, so möchte ich eigentlich nicht, dass wir
nun daran herumquengeln und sie einmal mehr und unnöti- gerweise zu einem Postulat umgestalten. Ich empfehle Ihnen, die Motion zu überweisen.
Bundesrat Stich: Von mir aus können Sie das als Motion oder als Postulat überweisen. Wir werden ja das Beamtengesetz ohnehin zu ändern versuchen. Ich glaube, Sie müssen das eher mit sich selber abmachen, ob Sie tatsächlich nach Ihren Entscheidungen heute einen verpflichtenden Auftrag geben wollen im Sinne einer grösseren Flexibilität, die Sie in Wirklich- keit gar nicht zu geben bereit sind.
Ueberwiesen - Transmis
B. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Aemterverzeichnisses B. Arrêté fédéral relatif à l'approbation de l'état des fonctions
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Miville, Berichterstatter: Namens Ihrer einstimmigen Kommis- sion empfehle ich Ihnen Zustimmung zu diesem Bundesbe- schluss, der ja auch vom Nationalrat am 27. November 1990 gutgeheissen worden ist.
Bundesrat Stich: Ich stimme auch zu.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.743
Postulat Jelmini Konjunktur- und Geldpolitik Postulato Jelmini Politica congiunturale e monetaria Postulat Jelmini Politique conjoncturelle et monétaire
Wortlaut des Postulates vom 26. September 1990 Der Bundesrat wird gebeten, Massnahmen der Konjunktur- und Preisstabilisierung zu prüfen und solche vorzuschlagen, welche sich nicht allein auf die Geldmengensteuerung stüt- zen.
Testo del postulato del 26 settembre 1990
Il Consiglio federale è invitato ad esaminare e proporre provve- dimenti tendenti alle stabilizzazione delle congiuntura e dei prezzi che non siano basate soltanto sulla regolazione della massa monetaria.
Postulat Jelmini
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Texte du postulat du 26 septembre 1990
Le Conseil fédéral est prié d'examiner et de proposer des me- sures qui tendent à stabiliser la conjoncture et les prix qui ne se basent pas seulement sur la régulation de la masse monétaire.
Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Béguin, Du- cret, Iten, Lauber, Meier Josi, Roth, Schallberger, Simmen, Ziegler (9)
Jelmini: In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen habe ich Zweifel an der Konjunkturpolitik des Bundes, insbe- sondere der Nationalbank, angebracht. Dass diese Zweifel sehr berechtigt waren und sind, ist in den letzten Monaten und Wochen immer einsichtiger geworden, und immer weitere Kreise haben sie geteilt.
Wenn eine Politik im Namen der Teuerungsbekämpfung zu ei- ner Teuerung führt, die nahezu doppelt so hoch ist wie jene der meisten übrigen vergleichbaren Länder und die nahezu dreimal so hoch ist, wie sie am Ausgangspunkt der Teue- rungsbekämpfungsmassnahmen war, dann muss mit einer solchen Teuerungsbekämpfung etwas nicht in Ordnung sein. Dicke Fragezeichen müssen aber auch hinter eine Teuerungs- politik gesetzt werden,
wenn innerhalb von zwei Jahren einer der wesentlichen Standortvorteile, nämlich ein relativ niedriges Zinsniveau, ver- lorengeht;
wenn gleichzeitig mit dem Verlust einer günstigen Geld- und Kapitalversorgung auch noch der Frankenkurs auf eine Höhe getrieben wird, der vielen Unternehmen das Ueberleben erschwert;
wenn zugleich über vier Runden die Hypothekarzinsen und damit die Wohnungsmieten dauerhaft massiv erhöht und weite Bevölkerungskreise in grosse Not gestürzt werden;
wenn darüber hinaus gleichzeitig die Preise vieler staatli- cher bzw. öffentlicher Dienstleistungen wie jene der Bahnen, der Post, von Radio und Fernsehen und anderen massiv er- höht werden.
Zu Recht fragt sich unser Volk, was solche Entwicklungen mit einer Teuerungsbekämpfungspolitik zu tun haben. Es gibt aber noch weitere Fragwürdigkeiten rund um unsere Konjunk- tur- bzw. Teuerungsbekämpfungspolitik. Fragwürdig ist vor al- lem, dass man die Teuerung primär mittels einer Geld- und Ka- pitalverteuerung bekämpfen will, ohne sich dabei Gedanken darüber zu machen, wie und wo sich diese Geld- und Kapital- verteuerung auswirkt. Man gibt sich einfach damit zufrieden, dass nach allgemeinen Erfahrungen hohe Zinsen irgendwann einmal die Teuerung bremsen. Wer aber dabei die Kosten zu tragen hat, interessiert bei einem solch mechanistischen und funktionalistischen Konzept nicht.
So hat es denn diesmal vor allem Mieter und Einfamilienhaus- besitzer getroffen, und zwar sogar noch doppelt: einmal direkt durch die Hypothekar- bzw. Mietzinserhöhungen, ferner aber auch durch einen markanten Rückgang des Baus von Woh- nungen und Einfamilienhäusern, was zu einer Verknappung des ohnehin schon geringen Angebots und damit zu weiteren Teuerungsrunden führt.
Eine Teuerungsbekämpfungspolitik, die sich nicht um die Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Massnah- men kümmert, ist weder sachlich noch politisch zu verantwor- ten. Wir wissen aus Erfahrung, dass je nach wirtschaftlicher Si- tuation andere Bereiche des wirtschaftlichen und sozialen Le- bens durch die Verteuerung des Geld- und Kapitalangebots schwer getroffen werden können. Manchmal wird aber auch die gesamte Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen, wie bei- spielsweise Mitte der siebziger Jahre, wo innerhalb von zwei Jahren das Sozialprodukt um mehr als 10 Prozent sank.
Was ist aber eine Teuerungsbekämpfungspolitik wert, von der man nie weiss, wann und wo sie zuschlägt, und die zumeist mehr Probleme schafft, als sie löst? Hauptursache für die ge- genwärtige lange Hochkonjunktur und damit auch für den Teuerungsdruck sind einerseits die Ausrichtung unserer Wirt- schaft auf die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und anderseits die eminent rasche technologische Entwick- lung. Beide Faktoren bedingen eine starke Investitionstätig- keit.
Da muss man sich doch die Frage stellen: Wie sinnvoll sind in einem solchen Kontext konjunkturpolitische Bremsmanöver überhaupt? Und speziell: Wie sinnvoll sind Bremsmanöver, die auf der ganzen Linie zu einer markanten Verteuerung der Investitionstätigkeit führen und darüber hinaus noch den Ex- port durch einen hohen Frankenkurs erschweren?
Schon diese wenigen Hinweise dürften gezeigt haben, dass Teuerungsbekämpfungspolitik sehr viel mehr ist als nur Teue- rungsbekämpfung. Unter diesem fragwürdigen Titel werden nämlich durch Massnahmen der Notenbank wichtige wirt- schafts- und sozialpolitische Entscheide getroffen, die eigent- lich Aufgabe von Parlament und Regierung wären. Mit ande- ren Worten: Die Notenbank betreibt unter dem Titel Teue- rungsbekämpfung in einem sehr umfassenden Sinne Wirt- schafts-, Gesellschafts- und Sozialpolitik, und zwar ohne ver- fassungsmässigen und gesetzlichen Auftrag und ohne parla- mentarische Ueberwachung. Anderseits sieht und hört man recht wenig von den Aufgaben und Kompetenzen, welche der Konjunkturartikel Bund und Kantonen der öffentlichen Hand generell überbindet. Der Konjunkturartikel überbindet die Konjunkturpolitik dem Bund, der dabei mit den Kantonen und der Wirtschaft zusammenarbeiten soll. Dabei ist der Teue- rungsbekämpfung keineswegs eine Priorität eingeräumt, was wohl auch bedeutet, dass Teuerungsbekämpfung nicht auf Kosten der Beschäftigung betrieben werden darf.
An möglichen und wirksamen Massnahmen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft zur Konjunktur- und Preisstabilisie- rung dürfte es nicht fehlen. Das zeigen die ausländischen Er- fahrungen, wobei es ja nicht darum geht, ohne die Massnah- men der Notenbank auszukommen. Die Aufgabe besteht viel- mehr darin, ein gesundes Gleichgewicht von Massnahmen der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und der Nationalbank herbeizuführen und die Ueberforderung der Notenbank mit ih- ren schädlichen Folgen zu vermeiden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzu- nehmen, allerdings nicht unbedingt in diesem Sinne. Er will damit nicht ausdrücken, dass er Ihnen in allen Punkten, die Sie aufgeführt haben, ebenfalls zustimmt. Aber Sie wissen, dass man beabsichtigt, einmal ein Stabilitätsgesetz zu ma- chen. Dort würden dann diese Probleme behandelt.
Man muss sich eines bewusst sein - ich hoffe, Sie auch -: Man darf nicht so gesetzesgläubig sein, anzunehmen, mit einem neuen Gesetz hätten wir eine bessere Konjunkturpolitik. An sich wissen wir alle, dass es nicht nur Aufgabe der National- bank ist, die Teuerung zu bekämpfen, sondern dass dies bei- spielsweise auch Sache der öffentlichen Hand ist.
Aber ich erinnere Sie an die Behandlung des Budgets 1991; ich erinnere Sie daran, dass es in der Schweiz keinen Kanton gibt, der seine Ausgaben heute voll durch Einnahmen deckt, sondern alle leben in der höchsten Hochkonjunktur vom Ver- schulden. Das ist natürlich keine gute Politik. Aber ob man das mit einem Gesetz ändern kann, ist eine andere Frage.
Man muss sich auch bewusst sein: Es gibt Teuerungsfakto- ren, die nicht direkt mit der Konjunkturpolitik zu tun haben, sondern mit der Strukturpolitik. In gewissen Fällen würde na- türlich etwas mehr Markt mehr bewirken. Aber auch hier ist es ausserordentlich schwierig. Ich denke an den ganzen Bereich der Landwirtschaft, an die administrierten Preise usw., und na- türlich an die Wirkung von Kartellen.
Aber ich weiss, es ist bald zwölf Uhr, und der Bundesrat ist ja bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
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Postulat Jelmini Konjunktur- und Geldpolitik Postulat Jelmini Politique conjoncturelle et monétaire Postulato Jelmini Politica congiunturale e monetaria
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Jahr
1991
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Januarsession
Session
Session de janvier
Sessione
Sessione di gennaio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.743
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.01.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
48-49
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Pagina
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20 019 627
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