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Eidgenössische Technische Hochschulen. Bauvorhaben
Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 37
Proposition de la commission
Al. 1
Sera punie de l'emprisonnement ou de l'amende toute per- sonne qui:
a. se fait passer pour un enseignant d'une EPF sans avoir été nommé à cette fonction; ... Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 38
Antrag der Kommission Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 2
Er erlässt die Ausführungsvorschriften. Er kann die Regelung von Einzelheiten an den ETH-Rat übertragen. Abs. 3
Er kann im Rahmen dieses Gesetzes und der bewilligten Kre- dite völkerrechtliche Verträge abschliessen.
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 38
Proposition de la commission Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Il édicte les dispositions d'exécution. Il peut déléguer la régle- mentation de détail au Conseil des EPF.
AI. 3
(Ne concerne que le texte allemand) AI. 4 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 39, 40 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes 122 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
90.038
Eidgenössische Technische Hochschulen. Bauvorhaben Ecoles polytechniques fédérales. Projets de construction
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Juni 1990 (BBI II 1661) Message et projet d'arrêté du 27 juin 1990 (FF II 1549) Beschluss des Ständerates vom 1. Oktober 1990 Décision du Conseil des Etats du 1er octobre 1990 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
M. Guinand, rapporteur: Pour diverses constructions aux Ecoles polytechniques fédérales et à certains établissements de recherche rattachés aux Ecoles polytechniques, le Conseil fédéral nous demande de voter un crédit d'engagement de 333 855 mille francs. Ce type de projet pose essentiellement trois questions. Une question d'opportunité: ces projets sont- ils nécessaires à l'accomplissement des tâches d'enseigne- ment et de recherche des bénéficiaires ?; une question finan- cière: la Confédération est-elle à même d'assurer le finance- ment des projets? et, enfin, une question technique: les pro- jets présentés sont-ils bien conçus, sont-ils adaptés à leur but et sont-ils bien préparés?
La Commission de la science et de la recherche n'avait en réa- lité à se prononcer que sur la première question; la seconde relève des Commissions des finances et la dernière du Groupe des constructions. La commission a d'ailleurs reçu le rapport du Groupe des constructions concluant à l'adoption des projets.
Sur l'opportunité, la Commission de la science et de la recher- che a rapidement été convaincue de la nécessité des constructions projetées qui, pour les Ecoles polytechniques fédérales, font partie de leur planification et qui sont destinées aux établissements de recherche concernés. En réalité, le dé- bat devant notre commission a plutôt porté sur des questions techniques. Cette situation nous a paru peu satisfaisante et c'est pourquoi nous avons proposé au Bureau de notre conseil de voir si à l'avenir de tels projets ne devraient pas être examinés par le Groupe des constructions, auquel serait joint une délégation de la Commission de la science et de la recher- che. Un rapport commun serait alors adressé au plénum comme base de discussion.
La commission unanime vous invite à accepter les proposi- tions du Conseil fédéral. Elle vous propose toutefois d'aug- menter le crédit proposé de 500 000 francs pour permettre ainsi de porter la contribution d'investissement en faveur de la Fondation pour le logement des étudiants, de 2,5 millions à 3 millions. En procédant ainsi, votre conseil confirmerait sa vo- lonté exprimée tout à l'heure dans le débat sur la loi sur l'aide aux universités, de favoriser la construction de foyers pour étu- diants. L'augmentation de 500 000 francs se justifie d'ailleurs par le seul fait de l'augmentation des taux hypothécaires qui ont passé, entre le dépôt du projet et aujourd'hui, de 6 à 8 pour cent.
Au nom de la commission nous vous demandons donc d'entrer en matière, de voter les crédits demandés par le Conseil fédéral et d'accepter l'augmentation proposée. Nous nous prononcerons tout à l'heure sur la proposition de renvoi lorsque celle-ci aura été développée.
Frau Haering Binder, Berichterstatterin: Der Bundesrat unter- breitet uns in seiner Baubotschaft einen Rahmenkredit in der Höhe von rund 334 Millionen Franken. Bevor ich auf die einzel- nen Bauvorhaben kurz eingehen werde, möchte ich einleitend
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einige grundsätzliche und eher verfahrenstechnische Ausfüh- rungen zur Behandlung dieser Baubotschaft anbringen. Diese Baubotschaft wurde, wie schon die vorhergehenden, von zwei vorberatenden Kommissionen begutachtet. Als er- stes befasste sich die Bautengruppe mit diesem Geschäft. Un- sere Kommission für Wissenschaft und Forschung beriet diese Vorlage quasi als Zweitkommission. Doch bringt diese doppelte Vorberatung nicht die vielleicht erhoffte doppelte Zu- verlässigkeit der Vorprüfung. Im Gegenteil: Dieses Verfahren erweist sich vielmehr als zweispurig und erschwert damit die Beurteilung und die parlamentarische Kontrolle. Die Verant- wortlichkeit für die definitive und verbindliche Stellungnahme zu dieser Baubotschaft wird zwischen den Kommissionen hin- und hergeschoben. Die Bautengruppe, die sich mit den archi- tektonischen, den bautechnischen und finanziellen Aspekten, soweit diese das Bauen an sich betreffen, auseinandersetzen soll, scheut sich - das durchaus zu Recht - vor der Beurteilung und der abschliessenden Schlussbemerkung und Empfeh- lung zu dieser Vorlage. Sie überlässt diese Schlussfolgerun- gen der Kommission für Wissenschaft und Forschung, die die entsprechenden Konsequenzen aus forschungs- und wissen- schaftspolitischer Sicht fällen soll. Unsere Kommission wie- derum sieht sich fachlich nicht in der Lage, eine zuverlässige Ueberprüfung der Bauvorhaben vorzunehmen. Konsequenz: Die parlamentarische Kontrolle fällt zwischen Stuhl und Bank. Diese Probleme bildeten den Kern unserer Kommissionsdis- kussionen. In Zukunft werden wir für die Behandlung der Bau- botschaft und des Schulratsbereichs zu einem verbesserten System kommen müssen: sei es, dass ein Ausschuss der Kommission gemeinsam mit der Bautengruppe diese Pro- jekte beurteilt, oder sei es, dass der Präsident der Bauten- gruppe an den Beratungen der Kommission für Wissenschaft und Forschung teilnimmt.
Kurz zu den einzelnen Bauvorhaben. ETH Lausanne: Der be- antragte Kredit in der Höhe von 120 Millionen Franken umfasst die vorletzte Tranche für die Verlegung der ETH Lausanne nach Ecublens. Dieser Kredit, diese Tranche, gab in der Kom- mission zu keinen Diskussionen Anlass. Vermerkt wurde ein- zig, dass das in der letzten Baubotschaft so heftig umstrittene und in diesem Rat schliesslich abgelehnte Parkhaus ganz of- fensichtlich auch heute noch nicht gebraucht wird.
ETH Zürich: Zu längeren Diskussionen und zu durchaus gros- sem Aerger Anlass gab hingegen der Kredit von 15 Millionen für den Erwerb der letzten noch in Privateigentum befindlichen Parzelle auf dem Hönggerberg in Zürich. Wir stehen hier vor der unerfreulichen Situation, dass derjenige Grundeigentü- mer, der sich am längsten und am heftigsten den öffentlichen Interessen entgegengestellt hat, nun heute mit einem überris- senen Preis belohnt werden soll. Waren während der letzten zwanzig Jahre die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Enteignung nicht gegeben, so scheint heute, wo die ent- sprechenden Grundlagen - d. h. der Gestaltungsplan für das Ueberbauungsprojekt - vorhanden sind, die Zeit für ein Ent- eignungsverfahren zu kurz. Zwar lag ein Ablehnungsantrag zu diesem Posten in der Luft. Die Kommission beschloss jedoch, diese Kröte zu schlucken, um der Gefahr der unausweichli- chen, jahrelangen Bauverzögerungen zu entgehen. Auch der zweite Investitionskredit unter dem Titel ETH Zürich gab zu re- den, dies allerdings im positiven Sinn.
Ihre Kommission beantragt Ihnen hier, den Investitionsbeitrag an die «Stiftung für studentisches Wohnen» um 500 000 Fran- ken auf 3 Millionen zu erhöhen und damit einen kleinen, aber doch konkreten Beitrag zur Erleichterung der schwierigen Wohnsituation für Studentinnen und Studenten beizutragen. Paul-Scherrer-Institut: Nachdem sich bereits der Ständerat mit diesem Posten detailliert auseinandergesetzt hatte und dabei klären konnte, dass es sich um Ausgaben für die nichtnukle- are Energieerzeugung handelt, führten diese Ausgaben in un- serer Kommission zu keinen Diskussionen.
Empa: Standort und Bauvorhaben der neuen Empa auf dem Areal im Moos an der Peripherie der Stadt St. Gallen sind auch in der St. Galler Bevölkerung unbestritten, ebenso der Kredit in der Höhe von 94 Millionen Franken. Das alte Empa- Gebäude im Stadtzentrum soll voraussichtlich in Zukunft von Instituten der Hochschule St. Gallen genutzt werden.
Das letzte Projekt, Eawag Dübendorf: Das Bauvorhaben ist unbestritten. Die Kommission erhielt keine befriedigende Ant- wort auf die Frage nach den bautechnischen Möglichkeiten ei- ner späteren Aufstockung des lediglich zweigeschossigen Mehrzweckgebäudes. Wir meinen, die öffentliche Hand müsste hier im Bereich des verdichteten Bauens Vorbildfunk- tion übernehmen. Es scheint aber, dass diese Frage im vorlie- genden Beispiel verwaltungsintern nicht einmal gestellt, ge- schweige denn beantwortet wurde.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf diese Bauvorlage und Zustimmung - unter Einbezug der er- wähnten Erhöhung um 500 000 Franken für die Stiftung für studentisches Wohnen.
Kuhn: Zwei verschiedene Kommissionen haben die Bauvor- haben der Eidgenössischen Technischen Hochschulen ge- prüft: die Bautengruppe und die Kommission für Wissenschaft und Forschung. Die LdU/EVP-Fraktion war in beiden Gremien vertreten. Sigmund Widmer, Mitglied der Bautengruppe, wird bei der Detailberatung seinen Antrag auf Rückweisung des Landkaufs auf dem Hönggerberg begründen.
Die Kommission für Wissenschaft und Forschung hat an einer einzigen Sitzung die Bauvorhaben mit Kosten von über 330 Millionen Franken behandelt und gutgeheissen. Sie konnte das so grosszügig tun, weil sie Gewissheit hatte, dass die Bautengruppe mit ihren Fachleuten die eigentlichen bauli- chen Fragen wie Konzept, Erschliessung, Konstruktion, Mate- rialien und natürlich auch die Kosten bereits geprüft und beur- teilt hatte.
So verblieb ihr noch, den Bedarf und die Eignung der projek- tierten Bauten zu prüfen. Der Bedarf ist ausgewiesen, die Bau- ten sind sorgfältig geplant und scheinen sich für ihre Zweckbe- stimmung gut zu eignen. Darum ist es verständlich, dass un- sere Kommission einstimmig den Bauvorhaben der Eidgenös sischen Technischen Hochschulen zugestimmt hat.
Aber es stellen sich für mich die gleichen Fragen, wie sie Frau Haering Binder vorhin aufgeworfen hat, nämlich ob die von mir geschilderte schwerpunktmässige Aufgabenteilung zwischen der Bautengruppe und anderen von Bauvorhaben betroffenen Kommissionen auch so gedacht ist und so funktioniert. Es wäre nämlich ungeschickt, wenn jeweils beide Kommissionen glauben würden, die andere nähme sich der heiklen Punkte an.
Um einen solchen heiklen Punkt handelt es sich beim vorge- sehenen Kauf von 3839 m2 Land für 13,3 Millionen Franken auf dem Hönggerberg. Unbestritten ist, dass das Land durch den Bund erworben werden muss. Es liegt bekanntlich wie eine Insel inmitten des Hochschulareals und behindert da- durch weitere Ausbauetappen der ETH auf dem Höngger- berg. Umstritten ist hingegen, auf welche Weise der Bund die Liegenschaft erwerben soll: auf dem freien Markt zu einem un- verschämten Preis oder durch Expropriation zu einem Preis, den noch niemand kennt. Sie werden Gelegenheit haben, mehr darüber zu hören und auch darüber abzustimmen.
Durch einen gutgemeinten und sympathischen Antrag von Herrn Büttiker ist von der Kommission für Wissenschaft und Forschung eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates geschaffen worden. Unsere Fraktion hat der «Geste» in Höhe von 500 000 Franken für das Studentenheim Glaubtenstrasse zugestimmt. Ich glaube, es ist manchmal nötig, auch mit unorthodoxen Methoden die volle Glaubwürdigkeit des Rates unter Beweis zu stellen. Bei der Behandlung des Hochschulförderungsgesetzes und des ETH-Gesetzes haben wir viel über das Fördern des studenti- schen Wohnens gesprochen und Erklärungen abgegeben. Hier haben wir nun die Möglichkeit, konkret einen zusätzli- chen - wenn auch kleinen - Beitrag zur Milderung des Pro- blems zu leisten.
Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten, der Erhöhung des Objektkredits zuzustimmen und den Ausführungen meines Fraktionskollegen Widmer gut zuzuhören.
Mme Paccolat: Le groupe démocrate-chrétien accepte les demandes de crédits pour un montant de 334,355 millions de francs destinés à la fois aux deux Ecoles polytechniques fédé-
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rales, à l'Institut Paul Scherrer, à l'EMPA et à l'Institut fédéral pour l'aménagement, l'épuration et la protection des eaux. Il souscrit également à l'augmentation de la contribution d'in- vestissement en faveur de la fondation pour le logement d'étu- diants. En effet, après le débat concernant la loi sur l'aide aux universités, comment ne pourrait-on pas aller dans le sens d'une contribution, augmentée de 50 000 francs pour attein- dre le montant de 300 000 francs, qui confirme justement la volonté de débloquer la situation tendue du marché du loge- ment pour les étudiants? L'unité de matière de la loi sur l'aide aux universités, acceptée ce matin, nous semble tout à fait ju- dicieuse.
Nous saisissons l'occasion de l'examen de cet objet pour sou- ligner une question de procédure qui, du reste, a déjà été rele- vée par le président de la commission. Nous rappelons que cet arrêté a été examiné à deux reprises par le Groupe des constructions du Conseil national et du Conseil des Etats. La Commission de la science et de la recherche devrait, selon sa vocation, se prononcer uniquement sur la nécessité du projet du point de vue de l'enseignement et de la recherche. Il appa- raît donc logique que la procédure commence par la Commis- sion de la science et de la recherche et qu'ensuite le Groupe des constructions se prononce, car la Commission de la science et de la recherche n'a pas d'intérêt et de compétence pour l'aspect technique. La séparation des compétences n'est donc pas claire, ce qui se vérifie par la proposition de renvoi qui a trait à la demande de choisir la voie d'expropriation plutôt que l'achat de terrains dans le périmètre de l'Ecole polytechni- que fédérale de Zurich (Hönggerberg).
Cette demande de crédit-cadre comporte, il est vrai, un point épineux, le terrain d'Honggerberg. Le problème soulevé par M. Widmer dans sa proposition de renvoi n'est pas nouveau. Le Groupe des constructions avait déjà repoussé une telle de- mande de renvoi du projet au Conseil fédéral, qui était liée à une demande d'ouverture d'expropriation.
Le groupe démocrate-chrétien reconnaît que cet achat de ter- rain est problématique. Mais sur la base des éléments présen- tés en séance de commission, il considère que l'achat du ter- rain semble être la solution adaptée du point de vue pragmati- que. En l'absence d'un plan d'ouvrage, qui est la condition sine qua non posée par le droit zurichois de construction, une ouverture de procédure d'expropriation est fort hypothéquée. Il ne nous apparaît pas nécessaire, dans ce débat d'entrée en matière, de porter des appréciations spécifiques sur chacun des projets, car l'ensemble des travaux de construction cor- respond aux objectifs de la politique de la science et de la re- cherche et aux priorités qui ont été redéfinies l'an dernier; je précise: l'informatique, les télécommunications, la producti- que, les sciences des matériaux, les sciences végétales en re- lation avec la biotechnologie et les sciences de l'environne- ment.
En conclusion, le groupe démocrate-chrétien considère que ces crédits s'inscrivent tout à fait dans la ligne des débats de cette journée qui ont posé la base pour le développement de l'enseignement supérieur et de la recherche, un enseigne- ment et une recherche qui requièrent non seulement l'exi- gence de ressources humaines, mais aussi une infrastructure et du matériel appropriés. Nous vous invitons donc à voter l'entrée en matière et à refuser la demande de renvoi au Conseil fédéral.
Präsident: Die sozialdemokratische und die liberale Fraktion teilen mit, dass sie für Eintreten sind.
Büttiker: Die FDP-Fraktion stellt mit Befriedigung fest, dass die mit dieser Vorlage beantragten Bauvorhaben den wissen- schaftspolitischen Zielsetzungen des Bundes entsprechen. Wir begrüssen auch die Bestrebungen des Bundes, die bei- den ETH und die vier Forschungsanstalten noch vermehrt in eine gesamtschweizerische Koordination einzubetten, die im Hinblick auf einen optimalen Einsatz der begrenzten Mittel - in der Grössenordnung von immerhin 334 Millionen Franken - im Hochschulbereich unbedingt noch verbessert werden muss. Neben einer verbesserten gesamtschweizerischen Hochschulkoordination braucht es in unserem Land der be-
grenzten Mittel aber auch eine klare Prioritätensetzung, um die Forschungsaktivitäten auf strategischen Schlüsselgebieten gesamtschweizerisch zu konzentrieren und in sogenannten Schwerpunktprogrammen zu fördern. Nun zu den Problemen dieser Vorlage.
Die Spallationsneutronenquelle am PSI ist zwar auf den er- sten Blick mit unverhältnismässig hohen Mehrkosten ausge- wiesen. Aber die Teuerung, erhöhte Sicherheitsanforderun- gen, technologischer Fortschritt, erweiterte Hilfsanlagen und die Tatsache, dass es sich um eine Pilotanlage handelt, deren Kosten anfangs kaum genau voraussehbar sind, rechtfertigen nach Ansicht der FDP-Fraktion die Akzeptanz des hohen Zu- satzkredites.
Die 2,5 Millionen Franken des Bundes als Investitionsbei- trag an den Bau zusätzlicher Studentenwohnungen in Zürich sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein, selbst wenn man berücksichtigt, dass sich dieser Betrag dadurch verdoppelt, dass ein gleich grosser Betrag durch Kanton und Stadt Zürich ausgelöst werden kann. Angesichts von 11 200 ETH-Studenten und der entsprechend vielen Gesuche für billi- gen studentischen Wohnraum wirken die 202 Betten gemäss Botschaft eher armselig. Vor allem für Studierende aus schwä- cheren Schichten und Randregionen ergeben sich auf dem Zürcher Wohnungsmarkt grosse Probleme, die mit der libera- len Chancengleichheit im Bildungswesen nicht vereinbar sind. Leider hat die geltende Gesetzgebung die Hochschul- kantone nicht eben ermuntert, billigen studentischen Wohn- raum zu schaffen. Das neue Hochschulförderungsgesetz und eine verstärkte Unterstützung der Stiftung für studentisches Wohnen nähren die Hoffnung, dass dieses Problem gelindert werden kann.
Und nun zum Hauptproblem dieser Vorlage: Die Liegenschaft Härtsch im Zentrum des Hochschulareals auf dem Höngger- berg, direkt anschliessend an das Gebäude des Bauwesens und an die Busstation, ist noch das einzige Grundstück in Pri- vatbesitz in diesem Bereich. Dementsprechend ist der Kauf dieses 3839 m2 grossen Grundstückes unverhältnismässig teuer, und eine gewisse Verlockung zur Rückweisung dieses Geschäftes an den Bundesrat besteht auch in der FDP-Frak- tion. 3480,Franken pro Quadratmeter sind auf dem Höngger- berg einfach zuviel, wenn man im Zentrum von Höngg 2000 Franken pro Quadratmeter bezahlt. Hier muss sich der Bund den Vorwurf gefallen lassen, den Landpreis spekula- tionsartig nach oben zu treiben.
Die FDP-Fraktion hat zudem Kenntnis davon, dass die Mög- lichkeiten zur Errichtung von Schulbauten der ETH auf dem Südteil des bundeseigenen Areals auf dem Hönggerberg durch die Umzonungsabsichten der Stadt Zürich mit Grünzo- nenschaffung stark eingeschränkt sind. Die FDP hat auch kein Vertrauen zum Planungsgebaren der jetzigen Zürcher Stadtre- gierung.
Wir fragen deshalb den Bundesrat an:
Befindet sich die teure Parzelle Härtsch im Bereich einer möglichen Grünzone?
Auf welcher Fläche des Bundesareals auf dem Höngger- berg bestehen Umzonungsabsichten? Das hat dann auch ei- nen Einfluss auf den Bodenpreis.
Welche Garantien besitzt der Bund im jetzigen Zeitpunkt in bezug auf die Umzonungsmöglichkeiten auf dem Areal des ETH-Hönggerberges?
Die FDP-Fraktion wird ihre Haltung zum Rückweisungsantrag Widmer von der Beantwortung dieser Fragen abhängig ma- chen. Die FDP-Fraktion ist zwar für Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss. Bevor wir aber dem Kauf der Liegen- schaft Härtsch auf dem Hönggerberg zustimmen können, möchten wir von Herrn Bundespräsident Cotti eine Begrün- dung für den übersetzten Landpreis haben und auch mehr Klarheit bei den offenen Planungsfragen.
Seiler Hanspeter: Mit der Beratung und der Beschlussfas- sung zu zwei wichtigen Hochschulvorlagen hat der Nationalrat heute wesentliche bildungspolitische Nägel eingeschlagen. Es genügt aber nicht, neue gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, den Willen zur Koordination gesetzestechnisch fest- zuschreiben und zukunftsgerichtete Wissenschafts- und For-
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schungspolitik zu fordern. Die Hochschulen und die mit ihnen verbundenen Forschungsanstalten müssen auch den Raum, die notwendige Grundinfrastruktur und die spezifischen Ein- richtungen zur Verfügung haben, wenn sie den geforderten Bildungs- und Forschungsauftrag erfüllen sollen.
Die in dieser Vorlage vorgesehenen Bauvorhaben dienen die- sem Zweck. Wir haben hier die entsprechenden Kredite zu be- willigen. Wir erachten die Realisierung der geplanten Bauten als nötig und ausgewiesen. Trotzdem einige Bemerkungen und Bedenken:
Die Bedenken, wie sie Frau Haering Binder geäussert hat, möchten wir voll bestätigen. Es war für unsere Kommission tat- sächlich nicht leicht, die zum Teil bautechnischen Fragen ein- deutig zu beurteilen.
Wir wissen zur Genüge, dass das Gut Boden zu einem der knappsten Güter geworden ist. Dieser Tatsache darf sich auch kein staatliches Organ verschliessen, und optimale Bodennut- zung muss prioritäre Bedeutung erhalten. Deshalb darf der Grundsatz des verdichteten Bauens in allen zuständigen Bun- desämtern nicht zu blosser Absicht verkümmern. Wir erwar- ten, dass man gerade bei diesen Bauvorhaben wenn immer möglich diesem Grundsatz nachlebt und eventuelle spätere Erweiterungsmöglichkeiten einplant. Vergessen wir nicht, dass der Staat, der Bund in all diesen Bereichen eine Vorbild- rolle ausübt oder auszuüben hätte.
Der beantragte Kredit zum Erwerb der Liegenschaft auf dem Hönggerberg verursachte auch bei uns einiges Stirnrunzeln. Der Quadratmeterpreis von rund 3500 Franken ist tatsächlich sehr hoch. Ich verhehle nicht, dass der Antrag Widmer - Rück- weisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, das Expropriati- onsverfahren einzuleiten - zumindest auf viel Sympathie stösst.
In der Tat mag es widersprüchlich wirken, wenn dieser Staat einerseits Massnahmen zur Eindämmung der Preisentwick- lung auf dem Bodenmarkt trifft und andererseits zur Ab- deckung seiner Bedürfnisse einen recht hohen Preis zu zahlen bereit ist. Um aber eine unliebsame Verzögerung - mit nota- bene unbekannten Kostenfolgen - im Interesse der Sache zu vermeiden, sind wir bereit, diesem Geschäft - wenn auch ohne Begeisterung - zuzustimmen. Es ist zu wünschen, dass bei künftigen Erweiterungen in der Hochschulpolitik weitsichti- ger geplant wird. Das gleiche Grundstück hätte nämlich An- fang der sechziger Jahre für 1,4 Millionen Franken gekauft werden können. Wir hoffen deshalb, dass das Sprichwort «Aus Schaden wird man klug> auch hier zum Tragen kommt.
Da die Erweiterungen und Modernisierungen an sich unum- gänglich sind und den bildungspolitischen Zielsetzungen ent- sprechen - im übrigen auch der Investitionsbeitrag an die «Stiftung für studentisches Wohnen» -, beantragen wir, auf das Geschäft einzutreten und die Kredite zu bewilligen.
Fierz: Unsere Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage. Wir stimmen der Modifikation Büttiker zu und möchten noch ganz genau hören, was die Begründung von Herrn Nationalrat Wid- mer ist. In der Kommission für Wissenschaft und Forschung haben wir Fragen zu dieser Grundstücktransaktion gestellt. Es wurde uns gesagt, es sei alles in Ordnung. Ich war nicht ganz befriedigt, und tendenziell - nach dem, was wir bis jetzt gehört haben - sind wir eher dafür, Herrn Widmer zuzustimmen.
Euler: Die Bautengruppe ist in der Diskussion verschiedent- lich angesprochen worden. Ich möchte auf folgendes auf- merksam machen: Die fünfköpfige Bautengruppe, die ich seit einem Jahr präsidiere, erhält Aufträge von Ihrem Ratspräsi- denten und vom Büro. Sie erfüllt ihren Auftrag sicher nach be- stem Wissen und Gewissen und vor allem gemäss Geschäfts- reglement Ihres Rates, Artikel 15b, wonach nur die technisch- wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Bundesbau -. ten und Landerwerben sowie Bundesbeiträgen an Bauvorha- ben zu prüfen sind.
Wenn die Kommission für Wissenschaft und Forschung bei dieser Baubotschaft zur Auffassung kam, dass gewisse Konfu- sionen stattgefunden haben sollen, so ist es selbstverständ- lich der Kommission freigestellt, Vorschläge zu machen, wie man es besser machen könnte. Ich möchte aber zum Vor-
schlag der Kommission für Wissenschaft und Forschung - es betrifft den Brief, den der Herr Kommissionspräsident an das Büro gerichtet und den er in seinem Eintretensreferat erwähnt hat, wonach man die Bautengruppe um Mitglieder der Kom- mission für Wissenschaft und Forschung erweitern sollte - festhalten, dass das bereits in Artikel 15b Absatz 2 vorgese- hen ist. Es stellt sich nur die Frage, wie effizient dieses Vorge- hen ist. Wir hatten schon verschiedentlich andere Bauvorha- ben, die vom Büro der erweiterten Bautengruppe zugewiesen worden sind.
Ich möchte betonen, dass in diesem konkreten Falle die Bau- tengruppe - obwohl diese Anregung gekommen ist: Frau Haering Binder hat davon gesprochen, dass der Präsident oder ein Vertreter der Bautengruppe in der entsprechenden Kommission Red und Antwort stehe - von Ihrer Kommission für Wissenschaft und Forschung nicht eingeladen worden ist. Ich möchte sogar noch betonen, dass die zwei Kommissio- nen, die hier eigentlich verzahnt arbeiten sollten, die Proto- kolle der Sitzung der Kommission für Wissenschaft und For- schung nicht erhalten haben. Der Präsident der Bauten- gruppe ist erst per Zufall und vor wenigen Tagen in den Besitz dieses Protokolls gekommen.
Eine andere Frage ist es, ob eine fünfzehn- oder neunzehn- köpfige Kommission Baufragen, die auch die Bautengruppe aufgrund ihrer Kenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen versucht, besser oder profunder beurteilen könnte. Man könnte sich höchstens überlegen, ob nicht die Prüfung durch die Kommission für Wissenschaft und For- schung auf grundsätzliche Fragen vor der Abklärung der bau- lichen Aspekte stattfinden sollte.
Ich glaube nicht, dass die parlamentarische Kontrolle zwischen Stuhl und Bank gefallen ist. Es gab immer wieder etwas kompli- zierte Fälle: Ich erinnere daran, dass die Bautengruppe vor drei Jahren, 1987, von der Finanzkommission den Auftrag hatte, ein PTT-Bauvorhaben, das bereits erstellt worden war, nachträg- lich zu prüfen. Der Präsident der Bautengruppe war von der Fi- nanzkommission eingeladen worden, zu den strittigen Fragen mündlich Stellung zu beziehen. Das war hier nicht der Fall.
Noch eine Bemerkung zur Frage des Areals auf dem Höngger- berg, zum Areal Härtsch. Die Kommission für Wissenschaft und Forschung hat einen Bericht der Bautengruppe erhalten. Diesem war zu entnehmen, dass auch die Bautengruppe die- sen Preis als übersetzt empfunden hat, dass sie es aber in An- betracht der Wichtigkeit der Fortentwicklung der Eidgenössi- schen Technischen Hochschulen vorgezogen hat, diese Kröte zu schlucken und auf ein Expropriationsverfahren zu verzich- ten. Der an die Kommission gerichtete Bericht zeigt die Ver- hältnisse: vier Mitglieder der Bautengruppe waren der Mei- nung, man müsse diese Kröte schlucken, ein Mitglied wollte zurückweisen. Herr Widmer wird auch hier seinen entspre- chenden Antrag begründen.
Es wäre in der Kommission für Wissenschaft und Forschung wahrscheinlich das eine oder andere Missverständnis aus der Welt geräumt worden, wenn die Bautengruppe - Sie entschul- digen, dass ich Sie anspreche, Herr Kommissionspräsident - rechtzeitig eingeladen worden wäre, hierzu auch noch in Ihrer Sitzung Stellung zu nehmen. Denn sonst hätte es nicht passie- ren können, dass Professor Widmer von der ETH dort sagen konnte, es gebe in bezug auf diesen Landerwerb vom Höng- gerberg offensichtliche Fehlinterpretationen, Missverständ- nisse oder wie Sie das alles nennen wollen. Die Bautengruppe war sich sehr wohl bewusst, dass der Besitzesantritt auf den 15. Mai 1991 erfolgt, der Nutzungsantritt aber erst auf 1994. Und wenn Sie an dieses drei Jahre brachliegende Kapital den- ken, dann kommt man auf eine zusätzliche Verzinsung von drei Millionen, die die Bautengruppe in ihrem Bericht eindeu- tig fixiert hat; sie hatte keine Veranlassung, die Aussagen von ETH-Professor Widmer zu rektifizieren.
Bundespräsident Cotti: Zum Eintreten gibt es keine Ein- wände.
Der Bundesrat ist mit der Erhöhung der Kredite für das Woh- nen um 500 000 Franken einverstanden. Zur einzigen bestrit- tenen Frage möchte ich mich erst äussern, nachdem ich Herrn Nationalrat Widmer angehört habe.
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Eidgenössische Technische Hochschulen. Bauvorhaben
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
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Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
... folgende Objektkredite im Totalbetrag von 334 355 000 Franken bewilligt:
a. 315 600 000 Franken für neue ...
Art. 1
Proposition de la commission Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 2
.... sont ouverts pour un montant total de 334 355 000 francs: a. 315 600 000 francs selon la ...
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Widmer: Im Laufe der Zeit hat sich sicher herumgesprochen, dass ich in diesem Rat höchst selten einen Antrag stelle. Es muss aus meiner Sicht schon etwas ganz Besonderes sein, dass ich mir erlaube, einen persönlichen Antrag zu stellen. Was mich zwingt, Ihnen diesen Rückweisungsantrag zu stel- len, ist nichts anderes als der Tatbestand.
Der Bund will weit oben auf dem Hönggerberg - das ist an der Peripherie der Stadt Zürich - ein Stück Land kaufen und dort für den Quadratmeter, ich sage es ganz genau, 3464 Franken 44 Rappen bezahlen. Das ist ein absolut exorbitanter Preis. Wenn man die Leute aus dem Baugewerbe im Raum Zürich fragt, sagen sie: Ja, natürlich, die Preise sind gestiegen. Das kann dort oben schon 1500 Franken oder vielleicht sogar 2000 Franken pro Quadratmeter kosten. Aber einen solchen Preis hat man in jener Gegend bisher nie bezahlt.
Nun stützt sich dieser Kaufantrag auf ein Gutachten der repu- tierten Firma Fides, gegen die ich nichts habe. Aber in diesem Gutachten wird kein vergleichbares Beispiel aufgeführt. Es wird von einem Beispiel gesprochen in einem Villenquartier weit weg vom Hönggerberg - an der Krähbühlstrasse, um es genau zu sagen. Das gehört zu den besten Villenquartieren der Stadt Zürich. Dort wurde einmal ein ähnlicher Preis be- zahlt. Aber das hat überhaupt keinen materiellen Zusammen- hang mit der Situation auf dem Hönggerberg.
Das Fides-Gutachten kommt mit vielen Vorbehalten auf einen Preis von 11,4 Millionen, und trotzdem zahlt der Bund jetzt auf dem Hönggerberg noch mehr, nämlich 13,3 Millionen Fran- ken.
Nun hat der Kaufvertrag noch eine ganz seltsame Klausel: . Man kauft nämlich jetzt, genau auf den 15. Mai 1991, und muss das auch bar bezahlen; aber dieser seltsame Käufer ver- mietet dem Verkäufer die Halle und den Lagerplatz, also das, was er brauchen kann, bis zum 31. März 1994. Das heisst: Praktisch kann der neue Eigentümer das Land erst im Jahr 1994 nutzen.
Als man das kritisierte, erhielt man die Antwort, das sei nicht so tragisch, denn die ETH brauche das Land ja frühestens im Jahr 1994. Darauf werde ich noch einmal zurückkommen.
Wenn Sie bedenken, dass wir jetzt zahlen und erst im Jahr 1994 tatsächlich das Nutzungsrecht erhalten, müssten Sie fi- nanztechnisch den Betrag, den Sie jetzt aufwenden, verzin- sen; diese Zinsen liegen jetzt zwischen 7 und 8 Prozent und müssten zu diesen 13,3 Millionen Franken dazugeschlagen werden. Dann kommen Sie auf 16 bis 17 Millionen Franken. Das nur am Rande, wenn man das Geschäft genau anschaut. Für mich ist etwas ganz klar: Dieser Kauf darf nicht getätigt werden. Ich empfehle deshalb, dass man die Expropriation einleitet. Es ist unbestritten, dass der Bund das Expropria- tionsrecht hat und dass heute auch die rechtlichen Vorausset- zungen für eine Enteignung vorliegen.
Nun wendet man ein, eine Enteignung bringe einen Zeitverlust mit sich. Das gebe ich zu; das ist richtig. Wie gross der Zeitver- lust ist, hängt aber primär davon ab, wie aktiv die Beamten, die diese Enteignung betreiben müssen, hinter diesem Geschäft her sind. Und damit kommen wir an einen entscheidenden Punkt: Für die Beamten ist es natürlich unendlich viel einfa- cher und friedlicher, einem unangenehmen Partner einen ho- hen Preis zu bezahlen, als ein Enteignungsverfahren durchzu- führen, das sehr arbeitsintensiv ist.
Ich gebe weiter zu: Jedes Enteignungsverfahren schliesst ein gewisses Risiko in sich. Wir können heute nicht sagen, wel- ches der Preis dannzumal sein wird; auch das gebe ich zu. Aber Sie wissen alle: In der heutigen Situation kann man nicht mehr davon ausgehen, dass die Preise uferlos steigen. Das hat zwei Gründe: die hohen Zinsen und die fünfjährige Ver- kaufssperre, die wir beschlossen haben. Vor allem aber: Wenn man das Geschäft genau ansieht und die Umgebung betrach- tet, wo dieses Grundstück liegt - es liegt nämlich mitten in die- sem Hochschulareal -, dann muss man zur Einsicht kommen: Kein Mensch, der daran denkt, eine schöne Villa zu kaufen - darauf beruht ja dieser enorme Preis -, wird sich eine Villa mit- ten im ETH-Gebiet bauen wollen, wo er von diesen grossen, zum Teil mehrstöckigen, mächtigen Bauten umgeben ist. Von Aussicht ist keine Rede. Es ist direkt absurd, von einer Villen- zone zu sprechen. Man muss also durchaus nicht riskieren, dass mit irgendeiner Begründung ein höherer Preis verlangt werden könnte. Schlussinstanz wäre die Eidgenössische Schätzungskommission.
Wenn ich das zusammenfasse, dann bleibt - es wurde mit Recht schon gesagt - die Erkenntnis, dass der Bund, wenn er diesen Kauf tätigt, sich dem Vorwurf aussetzt, als Preistreiber im schweizerischen Grundstückmarkt aufzutreten.
Das führt zu meinem Hauptargument. Es ist ein persönliches Bekenntnis. Ich will klar sagen, was mich an diesem Geschäft zutiefst stört: Dieser Grundeigentümer ist der letzte von einer grossen Zahl von Grundeigentümern, die im Laufe des letzten Vierteljahrhunderts für dieses grosse Bauvorhaben Land zur Verfügung stellen mussten. Alle anderen haben zu irgendei- nem Zeitpunkt freihändig verkauft. Das ist nun der letzte, der hartnäckigste, der sich gegenüber einer grossen, gemeinsa- men schweizerischen Aufgabe am deutlichsten verschlossen erwiesen hat, und der wird jetzt am Schluss vergoldet. Er be- kommt den höchsten Preis.
Das dürfen Sie nicht tun, denn das hätte eine unglaubliche Si- gnalwirkung. Es ist nun publik. Nun weiss ja jeder, dass man bei der «Bahn 2000» oder bei irgendeinem grossen schweize- rischen Bauvorhaben möglichst lange zurückhalten und sich rücksichtslos dagegen wehren muss, damit man dann am Schluss den höchsten Preis bekommt.
Für mich ist absolut klar: Sie können dem nicht zustimmen. Weisen Sie diesen Antrag zurück, mit dem Auftrag, die Enteig- nung einzuleiten.
Bundespräsident Cotti: Ich möchte gleich das Wort ergreifen, um den Nationalrat aus der sehr verständlichen Verlegenheit herauszuziehen, in der ich mich zurzeit auch befinde.
Dieser Antrag ist mit einem Gutachten einer durchaus angese- henen Firma über diesen Preis zum Bundesrat gekommen. In der Kommission - ich war persönlich nicht anwesend - wurde wohl die Frage nach dem Preis gestellt. Weitere Vertiefungen wurden, den Protokollen gemäss, nicht durchgeführt - dies aus verständlichen Gründen, denn man wird sich doch wohl auf ein solches Gutachten berufen können. Ich vernehme,
N 22 janvier 1991
84
Loi sur la radioprotection
dass die Bautengruppe ebenfalls in Verlegenheit geraten war, sich aber trotz allem aufgerafft hat, den Kauf zu empfehlen. Heute vernehme ich von Herrn Büttiker, dass im Zentrum von Höngg Preise bezahlt werden, die ungefähr die Hälfte dieses Preises darstellen. Ich kann mich - ich kenne ja diese Gegend überhaupt nicht - zu dieser Aussage in keiner Weise ausspre- chen. Aber ich nehme an, Herr Büttiker wird sie ja auch be- gründet haben.
Ich habe auch die Bemerkungen von Herrn Widmer gehört. Ich habe überhaupt keine Schwierigkeit, dem Antrag Widmer zuzustimmen, vielleicht allerdings mit der Bemerkung «zur weiteren Prüfung», nicht unbedingt nur zur Enteignung. Ueberlassen Sie es uns, dem Problem auf den Grund zu ge- hen: Wir werden dann sehen, ob der Weg der Enteignung überhaupt gewählt werden muss oder ob nicht trotzdem der andere Weg, aber zu niedrigerem Preis, eingeschlagen wer- den kann. Ueberlassen Sie also diese Wahl bitte dem Bundes- rat.
Präsident: Ich frage Herrn Widmer, ob er mit dieser Relativie- rung einverstanden ist.
Widmer: Herr Bundespräsident, Sie sind ein grosser Diplo- mat. Ich muss. Ihnen ein Kompliment machen. Ich meinerseits bin ja auch nicht ein so hartnäckiger und unhöflicher Mensch. Finden wir uns also so - jede Rückweisung ist ja formell mit ei- nem Auftrag zu verknüpfen -, dass wir wie folgt formulieren: Die Rückweisung erfolgt mit dem Auftrag, primär die Enteig- nung einzuleiten und sekundär - wenn sich da unüberwindli- che Schwierigkeiten zeigen sollten - einen anderen Weg zu suchen. Zu dieser Formulierung könnte ich Hand bieten.
Präsident: Ich gehe davon aus, dass Sie den Antrag von Herrn Widmer verstanden haben, auch wenn er nicht schrift- lich vorliegt. Der Bundesrat und die Kommission sind bereit, ihn anzunehmen. Wird ein anderer Antrag gestellt? Dies ist nicht der Fall. Damit reduzieren sich die Beträge in Absatz 2 im Einleitungssatz von 334,335 Millionen auf 321,055 und in Buchstabe a von 315,6 auf 301,8 Millionen Franken.
Angenommen gemäss Antrag Widmer Adopté selon la proposition Widmer
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes 119 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.011
Strahlenschutzgesetz Loi sur la radioprotection
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1990, Seite 1568 - Voir année 1990, page 1568 Beschluss des Ständerates vom 12. Dezember 1990 Décision du Conseil des Etats du 12 décembre 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Herr Ruffy unterbreitet im Namen der Kommission des Natio- nalrats den folgenden schriftlichen Bericht: .
Die vom Nationalrat am 26. September 1990 gefassten Be- schlüsse zum Gesetz über den Strahlenschutz enthielten 16 Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates (Erstrat) vom 20. September 1988.
Entsprechend den Anträgen seiner vorberatenden Kommis- sion schloss sich der Ständerat an seiner Sitzung vom 12. De- zember 1990 in 14 Punkten dem Nationalrat an. Es verblieben somit noch zwei Differenzen, welche die Artikel 17 und 42 be- treffen.
Die nationalrätliche Kommission trat am 12. Dezember 1990 zusammen und beschloss, dem Plenum zu beantragen, sich in beiden Fällen dem Ständerat anzuschliessen.
Die Aenderungen gegenüber der vom Nationalrat verabschie- deten Fassung von Artikel 17 gehen aus einem neuen Antrag des Bundesrates hervor. Sie bringen nicht nur eine redaktio- nelle Verbesserung, sondern tragen auch den Zusammen- hängen zwischen dem Lebensmittelgesetz und dem Strahlen- schutzgesetz besser Rechnung.
Auch bei der zweiten Differenz, der Streichung von Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe fbis, beantragt die Kommission, dem Be- schluss des Ständerates zu folgen. Es liegt auf der Hand, dass die notwendige Sachkunde Voraussetzung für die Erteilung ei- ner Bewilligung im Sinne dieses Gesetzes ist. Die Bestimmun- gen in den Artikeln 27, 28, 34 und schliesslich auch 42 Ab- satz 1 Buchstabe a decken nach Ansicht der Kommmission den in Buchstabe fbis vorgesehenen Fall durchaus ab und machen die mit fbis eingefügte Bestimmung überflüssig. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission, sich in den zwei verbleibenden Differenzen dem Ständerat anzu- schliessen und das Gesetz in der nun vorliegenden Form zu verabschieden.
M. Ruffy présente au nom de la commission du Conseil natio- nal le rapport écrit suivant:
Les décisions prises par notre conseil le 26 septembre 1990 au sujet de la loi sur la radioprotection avaient engendré 16 di- vergences par rapport à la version adoptée le 20 septembre 1988 par le Conseil des Etats, conseil prioritaire.
Suivant sa commission, le Conseil des Etats a accepté, dans sa séance du 12 décembre 1990, 14 des propositions de notre conseil. Ils subsistent par conséquent deux divergences qui portent sur les articles 17 et 42.
Votre commission s'est réunie le 12 décembre 1990 pour exa- miner ces deux divergences et vous propose de vous rallier aux propositions du Conseil des Etats.
Les modifications apportées à l'article 17 tel que nous l'avons adopté selon la nouvelle teneur proposée par le Conseil fédé- ral, comprennent une amélioration du point de vue rédaction- nel et précisent la complémentarité existant entre la loi sur les denrées alimentaires et celle qui nous préoccupe actuelle- ment.
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Eidgenössische Technische Hochschulen. Bauvorhaben Ecoles polytechniques fédérales. Projets de construction
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1991
Anno
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I
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Januarsession
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Session de janvier
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Sessione di gennaio
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance Seduta
Geschäftsnummer 90.038
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Numero dell'oggetto
Datum 22.01.1991 - 15:00
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79-84
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