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Postulat Sager
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bundi, Eg- genberger Georges, Euler, Haering Binder, Hubacher, Lanz, Ledergerber, Longet, Mauch Ursula, Ott, Reimann Fritz, Stap- pung, Uchtenhagen, Ulrich, Züger (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.712 Postulat Sager Mundart in Institutionen des Bundes Usage du dialecte sur le plan fédéral
Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990
Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten beauf- tragt zu prüfen, inwiefern er gesetzliche oder andere Massnah- men treffen kann, um Institutionen des Bundes zu veranlas- sen, grundsätzlich hochdeutsch zu sprechen (SRG/DRS, ETHZ) bzw. zu schreiben (PTT, SBB). Sinnvolle Ausnahmen wie beispielsweise DRS-Sendungen lokaler oder sprachregio- naler Natur sollen möglich bleiben.
Texte du postulat du 20 septembre 1990
Le Conseil fédéral est prié d'examiner, dans les limites de ses compétences, quelles mesures légales ou autres il peut pren- dre pour inciter les institutions fédérales à s'exprimer par prin- cipe en bon allemand, que ce soit oralement (SSR/DRS, EPFZ) ou par écrit (PTT, CFF). Toutefois, les exceptions fon- dées, telles les émissions locales de la DRS ou celles qui ont trait aux dialectes, doivent être possibles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Auer, Basler, Bircher Silvio, Bundi, Burckhardt, Columberg, Dietrich, Eng- ler, Eppenberger Susi, Euler, Fischer-Sursee, Fischer-Seen- gen, Giger, Graf, Grendelmeier, Gysin, Hess Peter, Keller, Lo- retan, Müller-Meilen, Nebiker, Ott, Portmann, Reimann Maxi- milian, Rychen, Seiler Hanspeter, Spalti, Widmer, Zölch (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Mundart in der deutschen Schweiz erlebte vor allem wäh- rend der beiden Weltkriege Hochkonjunktur, nachdem sie während der zweiten industriellen Revolution im 19. Jahrhun- dert vom Hochdeutschen verdrängt worden war. Gerade nach der Machtergreifung Hitlers gehörte die sprachliche Abgren- zung von Deutschland zur geistigen Landesverteidigung, und das war in jener Zeit zugleich ein Akt der Solidarität gegenüber der Romandie und dem Tessin.
Seit Ende der fünfziger Jahre ist das Hochdeutsche in Anglei- chung an die Entwicklung in der Bundesrepublik geschwächt worden. Es sind namentlich die Achtundsechziger, die heute in Medien, Schulen und Kirchen den Ton angeben. Selbst an der ETH Zürich ist das Schweizerdeutsch in Uebungen, Semi- narien und Prüfungen geläufig und in Bern gerade an der na- turwissenschaftlichen Fakultät verbreitet. Predigten in Mund- art sind längst keine Ausnahmen mehr. Und selbst PTT und SBB verwenden in Inseraten und Plakaten zuweilen Dialekt.
Der Deutschschweizer schlingert damit zunehmend in eine «sprachliche Schizophrenie»: Er spricht eine Sprache, die er kaum schreibt, und schreibt eine Sprache, die er immer selte- ner spricht. Derweil der Deutschschweizer fast nie in seiner Mundart schreibt, ist er im internationalen Kontakt zunehmend gezwungen, in seiner Schriftsprache zu sprechen. Dann er- weist es sich, wie stark seine Fähigkeit zum mündlichen Aus- druck auf hochdeutsch gelitten hat.
Mit der Hochsprache und deren Pflege werden Grammatik und Satzlehre gelehrt. Neuere Erkenntnisse deuten an, dass dadurch auch die Grundlage zu strukturiertem und logischem Denken gelegt wird. Es könnte sehr wohl sein, dass die sprachliche Verarmung Denkfähigkeit und Denkleistung in Mitleidenschaft zieht.
Wer den Gebrauch der Mundart in Schule, Kirche und an den Medien gefördert und die Verwendung des Hochdeutschen bewusst eingedämmt hat, glaubte vielleicht, aus Sorge für die Mundart zu handeln, hat sie aber im Grunde erst gefährdet. Die schweizerischen Dialekte sind ein reiches Erbe und zeu- gen für die kulturelle Vielfalt der deutschen Schweiz. Sie müs- sen sich jedoch an einer disziplinierten und geregelten Schrift- sprache orientieren, wenn sie nicht verkümmern sollen.
Der ausgedehnte Gebrauch der Mundart an Radio und Fern- sehen ist besonders verhängnisvoll. Unter diesem Einfluss werden die Unterschiede unserer Dialekte verschwinden; sie laufen Gefahr, sich zu einer interkantonalen Einheitssprache zu entwickeln. Dann wird die Versuchung wachsen, ein sol- ches interkantonales Schweizerdeutsch zu schreiben. Der wahre und echte Freund der deutschschweizerischen Dia- lekte setzt sich aus diesem Grund für die vermehrte Förderung des Hochdeutschen an den Schulen und den Gebrauch der Schriftsprache an den elektronischen Medien ein.
Auch auf der staatspolitischen Ebene muss Alarm geschlagen werden. Mit einer einheitlichen schweizerdeutschen Schrift- sprache würde sich nämlich die deutsche Schweiz vollends in die geistige Isolation begeben und sich vorab von der Roman- die und dem Tessin absondern, deren Bewohnern die Erler- nung der international recht wichtigen deutschen, nicht aber einer deutschschweizerischen Sprache zugemutet werden darf.
Ebenfalls auf der staatspolitischen Ebene ist ein meist überse- hener Umstand von Belang. Im Gespräch mit einem Romand, der ja das gleiche Französisch spricht wie die meisten Ro- mands, befindet sich der Basler, Berner oder Zürcher als Ver- treter zwar der nationalen Mehrheit, aber doch auch als Vertre- ter eines von vielen Dialekten in der Lage einer sprachlichen Minderheit. Diese Tatsache hat viel dazu beigetragen, dass der Schweiz die virulentesten Minderheitenprobleme erspart geblieben sind.
Noch kaum in die Diskussion einbezogen wurde die europäi- sche Integration. Die Verwirklichung des Binnenmarktes auf Ende 1992 wird im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsrau- mes auch auf die Efta-Länder Einfluss haben. Damit werden in der Schweiz zweifellos zentrifugale Kräfte geweckt und geför- dert. Die geschilderte Selbstisolierung der deutschen Schweiz müsste eine solche Tendenz noch stärken.
Und schliesslich: Gemäss Verfassung ist das Deutsche eine der drei Verwaltungs- und eine der vier nationalen Sprachen. Damit war nicht die Mundart gemeint. Die «Schweizermacher» sollten daran gehindert werden, die Beherrschung der Mund- art als Voraussetzung der Einbürgerung zu fordern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
56-N
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Postulat Sager Mundart in Institutionen des Bundes Postulat Sager Usage du dialecte sur le plan fédéral
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.712
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1990 - 08:00
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Seite
2445-2445
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20 019 357
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